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en der heiligen und untheilbaren Dreifaltigkeiitk.
88 1. Von der “
3 rschende Religion in Griechenland ist die orientalische orthodore 442Ehbn 82 jede andere bekannte Religion ist erlaubt und ihre kirchlichen Gebräuche sind ungehindert. Der Proselytismus ist verboten. ihre 2 In geistiger und dogmatischer Hinsicht ist die griechische Kirche mit d oßen Kirche Christi in Konstantinopel und allen anderen gleichdenken⸗ 8 Runchen unzertrennlich vereinigt, in politischer Hinsicht aber ist sie unab⸗ ängig und wird von einer heiligen Spnode regiert.
2, Kap. Von den öffentlichen Rechten der Griechen.
8* Alle Griechen sind vor dem Gesetze gleich. Nur griechische Bür⸗ nnen Civil⸗ und Militairstellen bekleiden und tragen die Staatslasten ihren Vermögens⸗Umständen.
Freiheit ist unverletzlich, und kann Niemand ver⸗ ferkert werden, anders, als nur wann und wie es
er be 8 rhältniß zu ihr
h 62 Die persönliche folgt, ergriffen oder einge das Gesetz bestimmt. 8 5. (s kann Niemand gegen seinen Willen dem von dem Gesetze ihm
n Richter entzogen werden. bA . wird nicht auferlegt, ohne daß das Gesetz es bestimmt. 7. Eines Jeden Wohnung ist heilig. Keine Haussuchung ist erlaubt, als nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8. In Griechenland wird Niemand gekauft oder verkauft; jeder Sklave,
von welcher Nation und welcher Religion er auch sein mag, ist frei, sobald er den griechischen Boden betritt. 9. Die Presse ist frei, und jeder Grieche hat das Recht, seine An
sichten durch dieselbe bekannt zu machen, mit Beobachtung der Gesetze des — Der öffentliche und höhere Unterricht geschieht auf Staatskosten. 11. Niemand kann seines Eigenthums verlustig werden, als nur zum öffentlichen Nutzen, wenn dieser gehörig bewiesen ist, und nur nach den Bestimmungen des Gesetzes, immer aber mit vorhergehender Entschädigung. 12. Die allgemeine Consiscation ist verboten. 3. Kap. Von der Staats⸗Verfassung.
13. Die gesetzgebende Gewalt besteht aus dem König, der Deputirten⸗ Kammer und dem Senat (Dsgouσια).
14. Das Recht des Vorschlags über Gesetze (die Initiative) gehört dem König, der Kammer und dem Senat; aber jedes Gesetz über das jähr⸗ liche Budget der Staats⸗Einnahme und Ausgaben, über den jährlichen Zu⸗ stand der Militair⸗ und Seemacht und der Conscription muß zuerst von der Deputirten⸗Kammer genehmigt werden.
15. Kein Gesetz⸗Entwurf, der von einem der drei Theile der gesetz⸗ ebenden Gewalt verworfen wird, kann in der nämlichen Session wieder
vorgelegt werden. . 16. Die offizielle Auslegung der Gesetze gehört der gesetzgebenden
Gewalt an. “ 1 17. Die ausübende Gewalt gehört dem König, wird aber von seinen
von ihm ernannten Ministern ausgeführt.
18. Die gerichtliche Gewalt gehört den Tribunalen, und alle gericht⸗
liche Sentenzen werden im Namen des Königs vollstreckt. 4. Kap. Von dem König.
19. Die Person des Königs ist heilig, und die Minister sind verant⸗ wortlich.
8 Keine Handlung des Königs ist gültig oder kann vollstreckt wer⸗ den ohne die Kontrasignatur des betreffenden Ministers, der durch seine Unterschrift sich verantwortlich macht. 1
21. Der König ernennt die Minister und setzt sie ab.
22. Der König ist die höchste Behörde ( Aeνοον) im Reiche. Er be⸗ siehlt über die Land⸗ und Seemacht, erklärt Krieg und schließt Friedens⸗ Bündnisse und Handels⸗Verträge. Er zeigt sie aber der Deputirten⸗Kammer und dem Senat mit den nöthigen Aufschlüssen an, sobald das allgemeine Interesse und die Sicherheit des Staats es erlaubt. Handels⸗Verträge jedoch und andere, welche das Reich belasten oder die Griechen persönlich binden, sind ohne die Genehmigung der beiden Kammern ungültig.
23. Keine Abtretung oder Vertauschung von Ländereien kann ohne ein Gesetz geschehen. Kein geheimer Artikel eines Vertrags kann die öffent⸗ lichen umstoßen. 9
24. Der König vertheilt die Militair⸗ und Marine⸗Stellen, ernennt die Staatsdiener, außer den gesetzlichen Ausnahmen. Er kann aber keinen Staatsdiener zu einer nicht vom Gesetze bestimmten Stelle ernennen.
25. Der König publizirt die nöthigen Verordnungen zur Vollstreckung der Gesetze, ohne jedoch die Kraft derselben aufheben, oder eine Ausnahme bei Vollstreckung derselben machen zu können.
26. Der Kbönig bestätigt und veröffentlicht die Gesetze. 8
27. Der König hat das Recht, die Kammern außerordentlicherweise zusammenzurufen, die Vollendung der Arbeiten der Deputirten⸗Kammer zu verkünden, und die Kammern entweder beide zugleich oder auch nur die eine aufzulösen. Allein die Ordonnanz wegen Auflösung muß mit Feststellung der neuen Wahlen binnen 40 Tagen, und Zusammenberufung der Kammern binnen zwei Monaten begleitet sein. 1
28. Dem König steht das Recht zu, die Eröffnung der Kammern zu verschieben. Dieser Aufschub kann aber nicht länger als ein Monat sein, noch erneuert werden, ohne die Genehmigung der Kammern während der
Sitzung derselben.
29. Der König hat das Recht, die Strafen der gerichtlich Verur⸗ theilten zu erlassen, zu ändern und zu verkürzen, mit Ausnahme der über die Minister vorhandenen Bestimmungen.
30. Der König hat das Recht, die gesetzmäßigen Auszeichnungen nach deren Statuten zu vertheilen, er kann aber keine Adels⸗ oder Unterschei⸗ dungs⸗Titel geben.
31. Der König hat das Recht, nach dem Gesetze Geld zu prägen.
32. Die Civil⸗Liste des Königs wird durch ein Gesetz für 10 Jahre festgesetzt, welche von der Zusammenkunft der nächsten Versammlung anfängt.
33. Se. Majestät der König Otto legt nach dem Unterzeichnen der ge⸗ genwärtigen Constitution in Gegenwart der National⸗Versammlung folgen⸗ den Eid ab: „Ich schwöre im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, die herr⸗ schende Religion des Staats zu schützen, die politische Constitution und die Gesetze der griechischen Nation nicht zu übertreten, und die National⸗Ge⸗ setzmäßigkeit und die Unverletzbarkeit des griechischen Staats zu beachten und zu vertheidigen.“
34. Kein König von Griechenland kann zugleich der Herrscher eines
1 158 ers oder der Regentschast wird die constitutionelle Macht des Königs im amen der griechischen Nation von dem Minister⸗Rath und unter dessen
Verantwortlichkeit verwaltet.
40. Der König ist nach Vollendung seines 18ten Jahres mündig. Vor seinem Regierungs⸗Antritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zmei Kammern ablegen.
41. Wenn beim Ableben des Königs sein Nachfolger unmündig sein sollte, dann versammeln sich die zwei Kammern, um den Regenten und den Vormund zu wählen. Der Vormund aber wird nur dann gewählt, wenn von dem seligen König kein solcher testamentarisch ernannt ist, oder wenn der unmündige Nachfolger keine Mutter hat, die im Wittwenstand geblieben ist, welche dann ex officio die Vormundschaft ihres Sohnes übernimmt.
42. Die Regentschaft besteht aus einer einzigen Person. Der Regent muß ein griechischer Bürger sein, und ehe er die Pflichten seines Amtes übernimmt, muß er den im Art. 33 vorgeschriebenen Eid ablegen, mit dem Zusatz jedoch, daß er treu gegen den König sein wird.
43. Während einer Regentschaft darf keine Veränderung in der Con⸗
stitution vorgenommen werden. 1 8 44. Im Fall der Erledigung des Thrones ernennen die beiden Kam⸗
mern, sich vereinigend, provisorisch den Regenten bis zur Zusammenberufung der neuen Kammern, welches binnen längstens zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
O0 New⸗York, 30. Dez. Die Whigs mögen nur die Hoff⸗ nung aufgeben, bei der nächsten Präsidenten⸗Wahl etwas gegen ihre Gegner auszurichten; der Entschluß der großen Mehrheit der demo⸗ kratischen Partei, Herrn van Buren wieder auf den Präsidentenstuhl zu erheben, tritt in allen Dingen, in den großen, wie in den kleinen, zu deutlich hervor, als daß man sich noch länger einer Selbsttäuschung in diesem Betreffe hingeben könnte. Die Ernennungen des Präsidenten und aller übrigen Beamten des Hauses der Repräsentanten, nament⸗ lich die Ernennung des Herausgebers des demokratischen Globe zum Drucker des Kongresses, der auch gegen Herrn Tyler die heftigsten Ausfälle macht, sprechen zu laut, um verkannt werden zu können. Allerdings ist die Zusammenkunft von Baltimore im nächsten Monat Mai noch da, bei welcher die Partei⸗Kandidaten für die Stelle des Präsidenten und des Vice⸗Präsidenten festgestellt werden, und zwischen dem Kongresse und dieser Versammlung herrscht allerdings kein noth⸗ wendiger äußerer Zusammenhang. Allein der innere ist eben so na⸗ türlich als logisch, und schon jetzt darf man daher die nächste Ver⸗ sammlung zu Baltimore fast als eine reine Formsache betrachten, um nur den bereits so gut als festgestellten Beschluß einzuregistriren. Die Anhänger der anderen demokratischen Kandidaten außer Herrn van Buren, machen bis jetzt gute Miene zu dem für ihre Sonderinteressen wenigstens eben nicht guten Spiel, höchstens mit Ausnahme der Freunde des jetzigen Präsidenten Herrn Tyler, was sich leicht aus der hochfahrenden Behandlung erklären läßt, die gerade von den An⸗ hängern des Herrn van Buren vorzugsweise in ihrem Organ, dem Globe, ihm widerfahren ist.
Die Session des Kongresses ist nun seit fast vir: Wochen be⸗ gonnen, die Resultate aber sind, man muß es offen gestehen, noch äußerst gering, was aber nicht auffällt, da es jedesmal so gewesen war, wiewohl man jedesmal von beiden Parteien die glänzendsten Versprechungen der Thätigkeit und des Eifers macht. Namentlich haben die Demokraten in der letzten Zeit stets die Unthätigkeit der Whigs, wenn dieselben in der Mehrheit waren, zum Schlagwort ge⸗ nommen, die besten Versicherungen an ihre Kommittenten abgegeben, daß sie nicht thun würden, wie diese Whigs, die die dem Volke so kostbare Zeit mit eitlem Nichtsthun und unfruchtbaren Debatten verloren, sondern sie wollten vielmehr rasch und ungesäumt zur Erledigung der Angelegenheiten des Landes schreiten und dann sich vertagen. Wir sehen nun recht schlagend, was alle dergleichen Versprechungen zu be⸗ deuten haben, daß sie nichts sind, als schöne Redensarten, deren die Einen wie die Anderen sich gleichmäßig bedienen, ohne ihnen eben einen großen Werth beizulegen. Alle Parteien haben sie mit gleicher Leichtigkeit gemacht und gebrochen.
Ich trage heute noch Einiges über die finanziellen Verhältnisse mehrerer Staaten nach. Die finanzielle Lage des Staates Maryland scheint noch immer im höchsten Grade schlecht zu sein, und selbst auf lange Zeit hinaus noch keine Aussicht auf Besserung zu versprechen, eine traurige Perspektive für die Gläubiger dieses Staats.
Etwas besser scheint es in Alabama zu stehen. Die Legislatur dieses Staates ist am 4. Dezember zusammengetreten. Der Gou⸗ verneur spricht in seiner Botschaft ein entschiedenes Verdammungs⸗ Urtheil über die schmachvolle Doktrin der Repudiation, und stellt den Antrag, durch Einführung von Steuern die nöthigen Gelder herbei⸗ zuschaffen, um die nach Ablauf dieses Jahres fällig werdenden Zinsen der Staatsschuld bezahlen zu können. Für die Zahlung der bis da⸗ hin verfallenen ist bereits Vorsorge getroffen.
Aus der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des Staates Pennsylvanien ersieht man, daß in dessen Schatz am 30. November ein bedeutender Aktiv-Ueberschuß vorhanden war, und daß man sich deshalb der Hoffnung hingab, daß vielleicht bis nächsten 1. August eine Zahlung an den Zinsenrückständen gemacht werden dürfte. Penn⸗ sylvanien hat zwar eine große Schuldenlast, aber ohne daß ihm die
Mittel fehlten, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn es nur den guten Willen hätte, sie anzuwenden. Aber dieser gute Wille hat ihm bis jetzt gefehlt, und das kann nicht streng genug gerügt werden, das ist eine Unredlichkeit, die nie und nimmer entschuldigt werden kann.
Am Schlusse meines heutigen Berichts lasse ich noch den Wort laut der von Herrn Atchinson am 27sten im Senate eingebrachten Bill, die Errichtung einer Territorial⸗Regierung im Oregongebiete betreffend,
anderen Staats sein.
5. Kap. Von der Thronfolge und der Regentschaft.
35. Die griechische Krone und ihre constitutionellen Rechte sind erb⸗ lich und gehen auf die gesetzlichen Descendenten des Königs Otto in der männlichen Linie über, und zwar in der Ordnung der Erstgeburt mit gänz⸗ licher Ausschließung der Frauen und deren Nachkommen. *)
36. In Ermangelung natürlicher und gesetzlicher Descendenten des Königs Otto geht die griechische Krone auf seinen Bruder Luitpold über, und an dessen natürliche und gesetzliche männliche Descendenten in di⸗ rekter Linie, in der Ordnung der Erstgeburt. Im Fall seines Todes aber ohne natürliche und gesetzliche männliche Kinder, geht die griechische Krone Wcsenen Bruder über, und dessen Descendenten in der vorerwähnten
eise.
37. Wenn kein Nachfolger nach den Bestimmungen des Art. 36 vor handen sein sollte, so ernennt der König seinen Nachfolger mit der Zustim⸗ mung der zu diesem Behuf zusammenberufenen Kammern, wobei jedoch die
2. von -28b t jeder Kammer und die Stimmen von wenig⸗
ens ³8 der zugegen seienden Mitglieder nöthig sind.
38. ZJeder Nachsolger des griechischen Thrones muß sich zu der Reli⸗
gion der anatolischen orihodoxen christlichen Kirche bekennen 3
39. Im Fall des Todes des Ra ee.1a b oöhne Zusammenberufung spatefsaes önigs versammeln sich die Kammern
Wenn die Kammern gerade aufgelt * zehnten Tag nach dem Trauerfall.
zusammenberufen sein sollten 7 und die neuen nach 410 Tagen nicht
übernehmen die Arbeiten bis zur 82 sich die aufgelösten wieder und
Besimmung gilt anch, wend c ün p der neuen Kammern. Diese
Von dem Sterbetag des Köni er zwei Kammern aufgelöst sein sollte. nigs bis zur Beeidigung seines Nachfol⸗
8 *) Hiernach wäre also die in dem gester 1 n aus Athen enthaltene Angabe, daß die hronsolge auch vnehenen Baüche De cendenz übergehen so e, irrig und zu berichtigen. “ Anmerk. d. Redact.
folgen. Dieselbe lautet:
„Art. 1. Der Präsident soll ermächtigt sein, an den geeigneten Lo⸗ kalitäten und mit zweckmäßigen Entfernungen von einander, eine Linie von Forts am Flusse Missouri, an dem dem Zutritte günstigsten Orte im Ore⸗ gonthale zu errichten.
Art. 2. Der Präsident wird Befestigungen errichten lassen in der Nähe der Mündung des Columbia⸗Flusses.
Art. 3. Man wird Anordnungen treffen, um jedem männlichen Ein⸗ wohner des Oregon, der 18 Jahre und darüber alt ist, den Genuß von 640 Acker Landes zu sichern; er wird das besagte Terrain während fünf auf einander folgender Jahre kultiviren; der Besitz wird auf seine Erben übergehen.
Art. 4. Jedem verheiratheten Einwohner oder Ackerbauer werden außerdem 160 Acker Landes bewilligt für seine Frau, und 160 Acker dem Vater für jedes seiner Kinder unter 18 Jahren, die er haben könnte und die in den besagten fünf Jahren geboren würden.
Art. 5. Kein Verkauf oder Kontrakt soll gültig sein ohne Ausstellun eines Patents; es kann keine Execution noch eine Verbindlichkeit traßt Urtheil oder Hypothek vor Ausfertigung des besagten Patents stattfinden.
Art. 6. Das Oregon⸗Gebiet wird das ganze Land begreifen, das westlich der Felsgebirge bis zum stillen Ocean und zwischen den Parallelen des 24sten und A4sten Grades und 30 Minuten nördlicher Breite liegt.
Art. 7. Die Summe von 1000 Dollars wird dem Schatze entnom⸗ men werden, um zu dem Zwecke der gegenwärtigen Bill verwendet zu werden.“ Ich werde auf die wichtige Frage zurückkommen, welche durch die An⸗ nahme oder Verwerfung dieser Bill entschieden werden wird. “
118
Handels- und Börsen⸗-Nachrichten. 88 Berlin, 24. Jan. Unsere heutige Fonds⸗Börse war wieder für alle Eisenbahn⸗Actien sehr animirt; hauptsächlich blieben Rheinische, Nieder⸗ schlesische, Görlitzer und Köln⸗Mindener zu besseren Coursen begehrt. — Oesterreichische Eisenbahn⸗Actien sind in Folge höherer Wiener Course be⸗ sonders am Schluß der Börse höher bezahlt worden. — Zarskoje⸗Selo⸗ Actien sind in Posten pr. Cassa gekauft und über Notiz bezahlt.
Magdeburg, 22. Jan. Höchster und niedrigster Getraide⸗Marktpreis pro Wispel: 8 Weizen: 48 — 43 Rthlr. Gerste: 30 — 28½ Rthlr.
Roggen: — 36 — „ Hafer: 18 — 15 » . Breslau, 20. Jan. Getraide⸗Preise.
Höchster: Mittler: Niedrigster:
Weizen 2 Rthl. — Sgr. 6 Pf. 1 Rthl. 22 Sgr. 6Pf. 1 Rthl. 14 Sgr. 6Pf. Roggen 1 „ 6 » 1 » 6 6 » 8Rbö55 6 p Gerste 1 » 1 6 „ 1 »„ — „ 6 „ — » 29 »„ 6 » Hafer — »„ 18 » ö1ö1 17 » 6 »
Köln, 19. Jan. (H. O.) Rüböl. Die Preise sind fallend; Stimmung flau. Effektiv 28 a 27 ½, pr. Mai 26 ½, pr. Oktober 29 a
28 ¾ Rthlr.
2½ Amsterdam, 20. Jan. Die Course der holländischen Staats⸗ Papiere haben sich von der vorwöchentlichen Flauheit wieder erholt, indem sich vornehmlich für Integrale eifrige Kauflust zeigte und ansehnliche Partieen aus dem Markte genommen wurden; der Gang der Berathungen über das den Kammern vorliegende Anleihe⸗ und Besteuerungs⸗ Gesetz scheint die Spekulanten zu Unternehmungen ermuntert zu haben, da sonst kein Grund für diese Verbesserung vorhanden ist. Eine auffallend eifrige Frage hat sich seit dem zweimonatlichen Abrechnungs⸗Termine am 15ten d. für Actien der Handels⸗Maatschappy eingestellt, wodurch deren Cours von 135 ⅞ einen Auf⸗ schwung bis 138 ¾ % genommen hat und dadurch auch merklich zu dem willigen Stande der Staatspapiere beitrug. Integrale kamen bis 55 ½ %; 5proc. wirkliche Schuld bis 100 % % und ostindische bis 99 ½ % empor; alte Syndikat-⸗Obligationen besserten sich von 94 ¼ auf % und machten mithin den größten Sprung. Von fremden Staatspapieren wurden 4proc. russische Certifikate Hope dieser Tage häufig ausgeboten, wodurch der Cours von 91 ⅛ auf 91 1% % zurückwich; preußische Prämienscheine wurden in klei⸗ nen Paxtieen zu 159 ¼ à ½ Fl. untergebracht; Sproc. wiener Metalliques standen bei stillem Geschäft auf 109 ¾˖ %; Ardoin⸗ Obligationen hielten sich bei täglichen kleinen Schwankungen zwischen 21 9% und ¾%; deren Coupons nahe genug auf 22 %. Mit den englischen Berichten haben sich die Course der brasilianischen Obligationen auch hier merklich höher gestellt und wurden davon häufig Einkäufe gemacht; alte Obligationen erreichten dadurch von 78 ½ zuletzt 80 %; neuere von 76 vorgestern 78 ¼ 9%. Der Eifer, womit vorige Woche Actien der Haarlem⸗Rotterdamer Eisenbahn aufgekauft wur⸗ den, ließ so bedeutend nach, daß deren Cours von 72 ½ auf 65 % herunter⸗
ging; seitdem meldeten sich wieder Käufer, die zuletzt 66 ¾ % bewilligten. Rheinische Actien erhielten sich dagegen und holten gestern noch 93 ¾ %. Der Geldmarkt ist reichlich versehen und der Zins⸗Cours unverändert geblieben. 18 Am gestrigen Getraidemarkt sind in Weizen und Roggen etwas Ge⸗ schäfte gemacht; in ersterem Korn auch etwas auf Speculation. Die be⸗ dungenen Preise waren: Von unverzolltem 129. 131pfüͤnd. jährigen bunten polnischen Weizen 268.280 Fl., 131.132pfünd., dito geringere Wagre 270.275 Fl., im Konsum von 130pfünd. alten bunten polnischen 300 Fl., 131 pfünd. rothbunten 300 Fl., 120. 122 pfünd. preußischen Roggen 173. 178 Fl., 121pfünd. dito 176 Fl., 116pfünd. dito 162 Fl.; 113 pfünd. dänische Gerste holte 152 Fl.; von Hafer wurde kein Umsatz bekannt. Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 20. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 55 %. 5 % do. 100 .%. 5 % Span. 21 ½¼. 3 % do. 32 ½. Pass. 5 ⅞. Ausg. —. Zinsl. 64%. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ½. 4 % Russ. IIlope 91 ⅓.
A ntwerpen, 19. Jan. Zinsl. 6 ½. Neue Anl. 20 ⅞.
Frankfurt a. M., 21I. Jan. 5 % Met. 112 ⅛ G. Bank-Actien p. ult. 2020. 2018. Bayr. Bank-Actien —. Hope 90 ⅔ Br. Stiegl. 89 ½ Br. Int. 54 16.
Poln. 300 Fl. 95 ½. do. 500 Fl. 98. do. 200 Fl. —. Ham b urg, 22. Jan. Bank-Actien 1690 Br. Engl. Russ. 112 ½ G. London, 17. Jan. Cons. 3 % 96 %. Belg. —. Neue Anl. 22 ½. Pas
sive 5 ½. Ausg. Sch. 12 ½¼. 2 ½ % IIoll. 54 ⅛. 5 % do. 100 %. Neue Port. 443
Engl. Russ. —. Bras. 76. Chili —. Columb. —. Mex. 32 ½. Peru 22 ½¼. Wien, 20. Jan. 5 % Met. 111 ½. 4 % 100 ½. 3 % 76 ½. 2 ½ % 59 ½.
Anl. de 1834 150 ½. de 1839 121 ½. Bank-Actien 1630. 32. Nordb. 134.
Gloggn. 115 ½. Mail. 109 ½. Livorn. 99. Pesth. 100 ½. Budw. —.
Meteorologische Beobachtungen.
Nachmittags
2 Uhr.
Nach einmaliger
Abends
1844. 10 Uhr.
23. Jan.
Morgens
6 Uhr. Beobachtung.
Luftdruck.. .. 334,88 Par. 337,02 Par. 338,15 Par. Quellwärme 1” R. Luftwärme — 5,00 R. — 0,80 R. — 2,89° R. Flusswärme 0,00 R. 6,090 R. — 2,89 R. — 1,8° R. Bodenwärme 2,60 R. Dunstsättigung 90 pCt. 84 pCt. 83 pot. Ausdünstung 0,009, Rh. Wetter halbheiter. heiter. heiter. Niederschlag 0,021 Rh. Wind WNW. W. NW. Wärmewechsel — 0,50 Wolkenzug... — 8 NW. — — 6,1°9 . Tagesmittel: 336,68 Par. — 2,92 K. — 4,20 K.. 86 pet. WNW. Königliche Schauspiele. Donnerstag, 25. Jan. Der Wildschütz, komische Oper in 3 Abth., nach Kotzebue, von A. Lortzing. Freitag, 25. Jan. Regine. Hierauf: Liebeshändel. Im Konzertsaale: 1) La vengeance italienne. 2) Dieu vous
bénisse! 7 2. 94 750 2 2. La représentation au bénéfice de Mr. Francisque est
Thaupunkt —
à la semaine prochaine. Sonnabend, 27. Jan.
Königsstädtisches Theater.
Donnerstag, 25. Jan. Zum erstenmale: Geh Kapelle, romantisches Gemälde in 3 Akten, frei bearbeitet nach Eugene Sue. Seitenstück zu dessen Geheimnisse von Paris.
Freitag, 25. Jan. Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn Price aus Kopenhagen in 2 Abtheilungen. Dazu: Eine Reise nach Spanien. Vorher: Nach Sonnenuntergang.
Sonnabend, 27. Jan. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Luci di Lammermoor. (Sgr. Napoleone Moriani, Kaiserlich österreichi⸗ scher Kammersänger: Edgardo, als Gast.) 1“
Preise der Plätze: Ein Platz in den Orchester⸗Logen 2 Rthlr., in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 2 Rthlr. ꝛc.
Oeffentliche Aufführungen.
Donnerstag, 25. Januar, Abends 7 Uhr, im Konzertsaale des Königl. Schauspielhauses: Großes Vokal⸗ und Instrumental⸗Konzert unter Leitung des Königl. Konzertmeisters L. Ganz und Mitwirkung der Königl. Kapelle gegeben von F. Servais, erstem Violoncellisten Sr. Majestät des Königs der Belgier. Der Konzertgeber wird darin sein drittes Konzert, eine große Caprice „Souvenir à Lafont“, eine
roße Fantasie⸗Polonaise (beides eigene Compositionen desselben) und 9 Romanesca, air de danse aus dem 16ten Jahrhundert, vortra⸗ gen. Mad. Schröder⸗Devrient, Herr Härtinger und Herr Gareis werden in dem Konzert mitwirken. Billets zu folgenden Preisen sind in dem Billet⸗Verkaufs⸗Büreau der Königl. Schauspiele und Abends
Ein Sperrsitz auf der Tribüne im Saale
an der Kasse zu haben: 2 Rthlr., ssß nnac⸗ 1 Rthlr. 15 Sgr., Balkon 1 Rthlr., Parterre
Sgr.
Vicomte von Létorières.
Lucia
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. 88
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. S
Beilage
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Inland. Gumbinnen. Erhebung der Wocheneisen⸗Abgabe.
Deutsche Bundesstaaten. 1 glücksfall. — Baden. Heidelberg. Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha.
Schwanen⸗Orden. Portugal. Schreiben aus Lissabon. Kammer; Tariffrage.)
Eisenbahnen. Ueber die Nichtung der östlichen preußischen Eisenbahn.
ml Brandschaden⸗Vergülungen. — Verk Rußland. — Dirschau. — Eisbahn über die Weichsel. — A 2 8.2
Württemberg. Heidenheim. Un⸗ Einbench und Brandstistung. — Sachsen 1 Orts-Hülfs⸗Kommissionen i Meiningischen. — Augsburg. Die Augsb. Allg. ““
(Die Präsidenten der Pairs⸗
b FSFaloendd. Gumbinnen, im Jan.
ist nicht so bedeutend gewesen, wie 1842.
stig, indem von dem
Rthlr. an ordentlichen Beiträgen 18,410 Rthlr.
geringer geworden.
Dirschau, 17. Jan. (E. Z.)
passiren können. Schweres Fuhrwerk muß abladen.
Arnsberg, 13. Jan.
thum Westphalen mit dem 1. weiteren Allerhöchsten Befehl eingestellt worden.
. Die Zahl der Feuersbrün ie i unserem Regierungs⸗Bezirke während de Jahres 1843 “ st nid 2 g Nach den Bücher ltst Feuer⸗Sozietät (welche die landschaftlichen vfeciaichagfähe. 8— nicht mit begreift) beträgt die Versicherungs-Summe 1 599,570 Rthlr., und die von ihr aufzubringenden ordentlichen Bei⸗ träge belaufen sich auf 70,868 Rthlr.; an Brandschaden⸗Vergütungen sind angewiesen 71,790 Rthlr., so daß nur 922 Rthlr. für das Jahr ve. von der Sozietät als Zuschuß aufzubringen sind. Bei der städtischen Feuer⸗Sozietät aber stellt sich das Verhältniß ganz gün⸗ Versicherungs⸗Kapital von 5,522,312 “ eingezo und nur 15,648 Rthlr. an Vergütungen gezahlt sind, mithin “ sparniß von 2762 Rthlr. bleibt. — Die Hauptstraße nach Rußland scheint sich jetzt über Gumbinnen zu bilden; in den letzten Monaten haben wenigstens nicht nur die hohen Reisenden, sondern auch sehr viele Privatpersonen und namentlich Couriere die Straße über Gum⸗ bönn über Tilsit, gewählt und dadurch sehr belebt gemacht. Süe Verkehr mit Rußland scheint sich ebenfalls zu heben, denn ie Zahl der erbetenen Legitimations⸗Karten hat bedeutend zugenom⸗ men, während der Transito⸗Verkehr, besonders nach Polen hin, nicht
. ·s Unsere Eisbahn über di ist durch sorgsame Unterhaltung so verstärkt “ daß bereits leichte Fuhrwerke ohne die Pferde abzuspannen, die Eisdecke
r Einer im heutigen Amtsblatt ent⸗ haltenen Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 16. Dezember zufolge, ist die Erhebung der Wochen-⸗Eisen⸗Abgabe bei den Hütten im Herzog⸗ Januar 1844 vorläufig und bis auf
Ausland. Deutsche Zundesstaaten. 8
b Württen berg. Heidenheim, 16. Jan. (S. M.) Gestern Nachmittags 2 ½ Uhr ereignete sich auf dem Zahnberg bei Königs⸗ bronn, wo seit einiger Zeit Töpferthon bergmännisch gegraben wird das Unglück, das ein Theil des senkrecht getriebenen Schachtes in einer Tiefe von ungefähr 70 Fuß einstürzte, während weiter unten der Hafner Andreas Kopp von Oberkochen, Vater von 3 Kindern und der ledige Bergmann Georg Lupp von Oberdorf bei der Arbeit beschäftigt waren. Natürlich wurde sogleich Alles zur Rettung der beiden Männer aufgeboten, und heute früh 7 Uhr war man densel⸗ ben auch bereits auf ungefähr 30 Fuß nahe gekommen, wobei man sie auf ihre Schaufeln schlagen hörte, als weiter oben ein neuer Ein⸗ sturz erfolgte und alle bisherigen Bemühungen vereitelte. Es war nun, um weiterer Gefahr für die Rettungsmannschaft vorzubeungen, kein anderes Mittel vorhanden, als den Schacht ganz von oben an mit einem neuen Gerüste auszubauen, womit auch bereits von Aalen und Wasseralfingen Hende enne Bergleute mit den einheimischen und den
sonst erforderlichen Handwerksleuten unter der Leitung der Hütten⸗
Beamten von Königsbronn und Wasseralfingen aufs eifrigste beschäf⸗ tigt sind, worauf erst an das Herausschaffen des eingestürzten Mate⸗ rials und die eigentliche Rettung der Unglücklichen geschritten werden ann. Aller Vermuthung nach, sind dieselben in einem ungefähr 80 Fuß langen Seitengange des Schachts, einem sogenannten Stollen oder Ort, eingeschlossen, und wenn nicht dieser seitdem gleichfalls ein⸗ gestürzt ist, noch am Leben, so daß noch immer Hoffnung vorhanden st, sie dem schrecklichsten Tode entreißen zu können.
Baden. Heidelberg, 15. Jan. (F. J.) In der letzte Nacht brachen Diebe in das 1““ Staatsbeamten ein, in der Hoffnung, darin Geld und Geldeswerth
Aber ihre Hoffnung wurde getäuscht: in dem Zimmer waren nur Akten. Wahrscheinlich nun im Unmuthe darüber (denn früher wurde nie etwas vernichtet, am wenigsten Papiere wenn auch zu größerer Bequemlichkeit bei Ausleerungen von Kellern ein Feuerch 3 angemacht und unterhalten wurde) griffen die Diebe zu den Sn Püer Menge sich vorfindenden Akten und verbrannten dieselben in bö mer, ohne daß dies (der Beamte selbst schläft nicht in der Nähe die⸗ ses Zimmers) von irgend Jemand bemerkt wurde. Wie leicht b ätte (und das ist es, was so großes Aufsehen macht) das ganze g- Raub der Flammen werden können. Aehnliche Vorfälle fürchtet 8 die ganze Stadt, und es wird daher, wie versichert wird, die Univer⸗ sität, resp. der akademische Senat, eben so Schritte bei unserer Re⸗ gierung thun, um das Eigenthum der Bewohner Heidelbergs möglichst zu sichern, wie sie der Stadt⸗Magistrat schon gethan hat, und man darf wohl von unserer Regierung mit fester Zuversicht erwarten, daß sie in kürzester Zeit die kräftigsten Maßregeln ergreift, um solche Vor⸗ gänge abzuhalten.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 22. Jan. (A. A. d. D.) In dem Herzogthum Sachsen⸗Meiningen sind bereits seit dem J. 1839 mehr durch freiwillige Gewinnung für die Sache, als auf dem Zwangs⸗ wege gesetzlicher Organisation, je nachdem sich die Bezirks⸗Beamten und Orts⸗Geistlichen mehr oder weniger für ein Institut, zu wel⸗ chem die Herzogl. Landes⸗Regierung in ihrer unermüdlichen Fürsorge für das Volkswohl den ersten Anstoß gab, interessirten und je nachdem die vorhandenen Umstände mehr oder weniger dringend für ein solches spra⸗ chen, nach einander in verschiedenen und nunmehr sast in allen Verwal⸗
tungs⸗Amts⸗Bezirken Kommissionen ins Leben gerufen w dem Namen Orts⸗Armen⸗ oder Hülss⸗Kommisstanen in EEö aus dem Pfarrer, dem Schullehrer, dem Ortsschultheißen, dem Gemeinde⸗ Einnehmer, dem Disziplin⸗Inspektor, zwei oder drei Mitgliedern des Ge⸗ meinde⸗Ausschusses und, wo nöthig, aus anderen geachteten und verständi⸗ gen Männern des Orts zusammengesetzt sind. Dem Pfarrer steht dabei es, , een der Geschäfte und die Führung der Protokolle und 1 zu und er erstattet die Berichte. „Die Ausfgabe dieser Ortsvereine ist die Armen⸗ und Sittenpfl die bei weitem häufigsten Ursachen der Verarmung eeHhet. 2 Familien, ja ganzer Gemeinden durch eigene Schuld herbeigeführt und un⸗ ter diesen hauptsächlich Mangel an geistiger Ausbildung Trägheit Lieder⸗ lichkeit, besonders Geschlechts⸗Ausschweifung, Spiel und Trunk und häus⸗ licher Unfriede von Wichtigkeit sind; so beschränkt sich ihre Thätigleit nicht darauf, aus den zur Armenversorgung zu Gebote stehenden Mitteln Unter stützung an Arme zu vertheilen; sondern dieselbe erstreckt sich mehr und hauptsächlich darauf, der Verarmung des Orts durch Entfernung der Ursa⸗ chen der Armuth, jener Uebel, vorzubeugen, mithin auf die Leitung der Ju⸗ gend 8n ö des Wandels der Erwachsenen. 3 8 „Hiernach liegt der Kommission ob, sich vor Allem ei e niß von den Lebens⸗ und Rahrungs⸗Verhältnissen der — namentlich der Familien, als der eigentlichen Schule der Erziehung schaffen und nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß in desen barreücr⸗ Zucht geübt, Unfriede und Zerwürfniß abgehalten, dagegen Ordnung Fleiß und Sparsamkeit den Kindern durch Beispiel und Gewöhnung von Jugend auf zu eigen gemacht werden. Hauptsächlich hat sie dafür zu sorgen, daß die schulpflichtige Jugend zur Schule und Kirche angehalten und nach Entlas⸗ sung aus der Schule zur Erlernung eines bürgerlichen Berufs angeleitet bez. bei Lehrmeistern oder Dienstherrschaften gut untergebracht werde und es ist diese Sorge in verdoppeltem Grade den Waisen, so wie den üneche⸗ lichen und verwahrlosten Kindern zuzuwenden. Sie hat ferner auf die 8. ““ Jugend, auf Lehrlinge, Gesellen, Geschäfts⸗Gehülfen und das Gesinde, so wie auf öffentliche Vergnügungen, Tänze, Licht⸗ und Spinn⸗ stuben und auf den Besuch der Schenken und Wirthshäuser ein wachsames Auge zu richten und Alles entfernt zu halten, was zu Ausschweifung Ver⸗ schwendung, Müßiggang und Arbeitsscheu einen gefährlichen Anreiz geben wͤunte. Eben so hat die Kommission gegen unsittlichen Geschlechts⸗Umgang gegen Trunk, so wie überhaupt gegen Handlungen, welche ein öffentliches lergerniß geben und Zucht und Sitte gefährden, auf geeignete Weise ein⸗ zuschreiten, den bezüglichen Personen den endlichen Ausgang der eingeschla⸗ genen Lebensweise vor Augen zu stellen und bei denselben hauptsächlich durch Erweckung und Erkräftigung des rechten Ehrgefühls dahin zu wirken daß sie aus eigenem inneren Antrieb die gefährliche Bahn verlassen Wo ’ Ehegatten, Geschwistern, Aeltern und Kindern, Verwandten oder Nachbarn Unfriede einreißt, hat sich die Kommission mit Schonung und Behutsamkeit über den Grund desselben zu unterrichten und mit Umsicht⸗ dahin zu arbeiten, daß Feindschaft abgehalten und etwa zu besorgende Pro⸗ zesse im Keime erstickt werden. Zur besonderen Acht sind ihr endlich die Personen empfohlen, welche sich zu Betrug, Diebstahl oder zu sonstigen Ver⸗ brechen zu neigen beginnen, oder durch schon wirklich begangene Väbrech h ihre für das Gemeinwohl gefährliche Lebensrichtung an den Tag gelegt *† ben. Fruchten Vorstellungen, elhmsngen, Warnungen so gi8 d N Schultheißen innerhalb seiner Kompetenz angewendeten Strafen S. ist der vorgesetzten Verwaltungs⸗Behörde unter Angabe dessen, was 77 5 Leh⸗ 8 machen. Bei notorisch Liederlichen ist nicht die Veischleu⸗ e 8 ; r 1 iti f2 e I“ nbnhens abzuwarten, sondern zeitig auf Bestellung eines as die Armen⸗Unterstützung betrifft, so soll dieselb solchen Ar⸗ men gewährt werden, welche nich so viel — 1“ alchen 8e. nnit ihrer Familie bei aller Anstrengung ihrer Kräfte auch nicht so de. e erlaubte Weise erwerben oder durch Privat⸗Unterstützung erwerben können als zur Bestreitung der unentbehrlichsten Lebens⸗Bedürfnisse für sich und die Ihrigen nöthig ist. Dabei soll vor Allem auf Anregung der noch vor⸗ handenen eigenen Kräfte hingewirkt, die Unterstützungen selbst aber sollen Bedrscglic nnr ee werden. Bei den Uinterstüzungs⸗ 2 tigen selbst sind zu unterscheiden: 1) solche, di beiten wolle aber nicht können, a) weil es ihnen an E1“ “ sie die hierzu erforderliche Kraft nicht besitzen; 2) solche die fon⸗ nen, aber nicht wollen; 3) solche, die wegen ihrer dem Gemeinsamen G 1 fahr drohenden Lebensrichtung eine besondere Obhut und Fürsor ö hig machen, welche je nach ihrer Klasse die Thätigkeit der Kommisso einer besonderen Richtung in Anspruch nehmen sollen. Fgtch
Augsburg, 19. Jan. Die heutige 2 emei ei enthält ein Schreiben aus “ 1g n sac. Hnmac Beachtung verdient. Der Verfasser zeichnet im Eingange in flüchti gen Umrissen, aber mit sicherer Hand die Gegensätze “ ser gesellschaftlichen Zustände darbieten; er verweilt bei den Besor ninsen. welche durch die bedrängte Lage eines Theiles der ärmeren Vohts⸗ klassen und durch die zunehmende Vermehrung ihrer Zahl hervor 8— rufen werden, und erklärt namentlich auch die Richtung, welche 8 belletristische Literatur in der letzten Zeit genommen hat, indem sie sich vorzugsweise den düsteren Höhlen des Elends, des Lasters 888 288 1 zuwendet, aus der Vorahnung großer Veränderun ö sich in den niederen Schichten der Gesellschaft vorzubereiten 8 Glücklicherweise — fährt der Verfasser fort — hat sich, unbe— irrt von jenen Vorstellungen, in denen die verschiedenen politischen Parteien befangen sind, und fern von jener bald frivolen, bald stumpf⸗ sinnigen Anschauungsweise, die mit Gegenständen welche sie selber nicht begreift, ein müßiges Ergötzen treibt, seit längerer Zeit ein bes— serer und gesunderer Geist geregt, der, so wie er in frendiger Aner⸗ kennung des Großen, was nach Gottes Willen durch die politische Umbildung von Europa geschehen ist, seine Kraft auch den neuen Bahnen des Menschengeschlechts widmet, das beste von dem, was die große Vergangenheit erworben hat, auf diese hinüberzutragen sucht — auch die Lasten und Beschwerden, des neuen Zustandes zu tragen willig Fentschlossen ist. In wie vielen Bemühungen zeigt sich nicht die Wirksamkeit dieses Geistes! Unzählige Vereine sind gegrün⸗ det, um dem verschuldeten und unverschuldeten Unglück Hülfe zu brin⸗ gen, um dem physischen und moralischen Elend — mag es auch in seiner abschreckendsten Gestalt erscheinen — die Wiederaufrichtung möglich zu machen, um endlich in das heranwachsende Geschlecht den Keim eines besseren Daseins zu legen. Es ist vielleicht bemerkenswerth daß die Fortschritte, welche die Nationen in der Arzneiwissenschaft in der Erziehungskunde, sodann in sehr vielen Gebieten der Technik machen, gewöhnlich zuerst den unglücklichsten ihrer Mitglieder zu gute kommen; die edelsten und begabtesten Geister sind oft mittelbar und unmittelbar zunächst für sie thätig; der Bau der Krankenhäuser und Gefängnisse ist eine der vorzüglichsten Aufgaben der neueren Archi tektur; die Frage über das Gefängnißwesen beschäftigt in diesem Augen⸗ blicke die meisten europäischen Regierungen. Allerdings kann unter phesß afrn die Armensteuer, der sich der wohlhabendere Theil der ee. Meerpirst. gleichsam ein Bissen sein, den man hinwirft, um bier 88 et der unteren Klasse sicher zu sein; wohl mögen ie enh, a die Vertreter eines Volkes durch die Summen, welche sie bewistigen. a vorzüglich den Armen zu gute kommende Institute ECe. b nsprüche derselben an besondere Berücksichtigung im 8 abgekauft zu haben glauben. In den verkünste über reizten Zuständen Englands treten 8 eö. danm freitih ahüne nglands treten solche Anschauungen öfter hervor; irde sich der Segen dieses Thuns in Fluch verwandeln,
und allzuspät käme der Entschluß, durch Herbeiziehung der eigenen
Mittelpunkt.
und Empfängern herzustellen und der Nation ihre sittliche Einhei
erhalten. Allein so weit ist es, Gott sei —2 be⸗ uns in vhenc ze land noch nirgends gekommen. Im Großen und Ganzen geht all dieses Bestreben bei uns von tieferer Anschauung aus. neue System der Volkswirthschaft sich dadurch empfahl, daß es alle
in ihm liegt, immer weiter sich verbreitet, die älteren Prinzipien imn mehr verdrängt, so giebt es dem Volke, das . ihzn erfüut st. auch den Muth und die Mittel auch derer, die durch den raschen Schwung des Lebens vom Platze gedrängt werden, sich anzu⸗ nehmen, und ihre Kräfte auf irgend eine Weise dem Ganzen nutzbar zu machen; wenn einem höheren, dem materiellen Leben der Mensch⸗ heit mehr abgewandten Standpunkt die neue Gestaltung der Gesell⸗ scaff deshalb erwünscht scheinen muß, weil jene Ordnungen, die den enschen so oft nicht einmal zu voller Uebung seiner Pflichten kom⸗ men ließen, die ihm oft das Glück der Ehe, das Leben innerhalb der Familie versagten, die der Verwirklichung ächten Christenthums in der Menschheit oft auch hemmend entgegentraten, nun abgeschafft sind, so wird derselbe christliche Sinn auch gegen die Verirrungen die aus der größeren Freiheit hervorgehen, die ihm gemäße Nachsicht bewei⸗ sen; er wird dahin streben, daß nicht auch auf diesem Felde der - Gerechten dem Sünder gegenüber hervortrete, der Glück⸗ 284 sich nicht des Gebeugten Herr dünke; daß diese große Arbeit der heutigen Menschheit immer reiner werde von allem äußerlichen Zusat, von aller Eitelkeit, die ihr zuweilen wohl noch anklebt und 22* mit Recht Gegenstand des Spottes wird. Nicht in zwei Theile soll die Nation verfallen, der eine eben der Wohlthätige, der andere der Wohlthaten Empfangende, sondern jeder, der an jener Arbeit Theil nimmt, sollte sich erinnern, welche Wichtigkeit es hat, daß das von dem Adel der menschlichen Natur auch in den un⸗ eren Kreisen wach erhalten werde. Wahrlich, der Kräfte, die stets 9- aus diesen Kreisen emporkommen, um an dem Allgemeinen thä⸗ tigen, ja ost schöpferischen Antheil zu nehmen, bedarf eine zu voll⸗ heg Entwickelung ihrer Eigenthümlichkeit berufene Nation. Sollte nicht ein Fürst, der die Richtungen der Gegenwart über⸗ schaut, der lebendigen Einwirkung nücheng sein Ceedch üche es⸗ schließt, alle die Schwierigkeiten fühlen, die hier der Ausbildung des christlichen Staates 1 im eigentlichen Sinne dieses Worts — noch ent⸗ gegenstehen; sollte nicht Friedrich Wilhelm's III., jenes milden Herr⸗ schers, der der preußischen Krone den nie erbleichenden Ruhm er⸗ worben hat, die freie Schöpferin neuer, den Gedanken der Zeit gerade nach ihrer besseren Seite hin rein und würdig aussprechenden Ord⸗ nungen zu sein, Sohn und Erbe, sich zu dem Glauben erheben dür⸗ Ua as Königthum habe in der Förderung der großen Arbeit, die 1ges bt ühisreeshe der bürgerlichen Verhältnisse nothwendig ge⸗ 6nn 5g einen großen Beruf zu erfüllen? Was dem christ⸗ Bedrängten und Hülflosen zu sein bE 9 B8 eben heute Gelegenhet. sch⸗ S8ea”b Sa. e “ “ macht, von deren Erfolg afterdings 8 Zuk v kuropa abhängen mag, bekundet darin ei äubi Vertrauen auf ein glückliches Ziel der nenen Se eeneh. G hes Zie neu begonnenen Be 1 8, ene nengg, in Hnüelen Gemüthern erweckt 87724 18 und breit im Volk feste Wurzeln schlagen, und zur Waffe i S. die auf die Mühen und Krankheiten 2 Zeit s ischen Pline zum Umsturz der Ordnung gegründet haben, werden muß. Pab le.. der Wirklichkeit allzu sehr vorauszueilen, wenn d b „welches uns der letzte Tag des abgelaufenen Jahres 2 bracht hat, diese Gedanken in uns erregt? Frefich errn Se su 9. Gerensgfaltigste Thätigkeit ist damit gelegt. der Kderg Beün⸗ der Gesellschaft, die er wiederbelebt, einen S ür di Bestrebungen der Wohlthähigkeiz, der Merstgebu. 8 Centrum, um welches sich alle Stände, Stämme und Beken -9 n8 versammeln können. Einen nächsten bestimmten Zweck kündigt 4 88 den die Gesellschaft von ihrem Centrum aus ausführen he, die Stiftung eines evangelischen Mutterhauses für die Kranken fl großen Spitälern. Doch eben hierin liegt schon, wenn wir 8587 8 täuschen, daß an jeder Stelle bestimmte Zwecke ins Auge gef gt ne bestimmten Mitteln durchgeführt werden sollen — Ven⸗ n der Zwecke und Mittel kann nicht im Plane liegen; beeg gewählten und mit Liebe gepflegten einzelnen Zweig der gemeinsamen Arbeit fallen zu lassen, dies Opfer wird die Pefen IF. S bG “ S von einem bereits beffehschaft Vereine fordern. Wie bei Erhaltung der indivit en Freiheit fi jegliches Bestreben die Einordnung 8 E zelnen 1e en,783 g schehen, wie vom Centrum aus nach allen Punkten hin v jedes einzelne Glied seine Verbindung mit allen übrigen 1 9 82 halten soll, darüber werden die Statuten erst Aufschluß 988s; 8 8 leicht hängt es nur von der lebendig kundgegebenen Theilnahr 8 allen Kreisen ab, daß der Gesichtspunkt, der bei der Aufsasfung hers Ganzen gewaltet hat, bei der Feststellung der einzelnen Olbn von seiner Größe nichts verlieren; die Form zu finden S blos in farbloser Allgemeinheit sich verlöre, noch auch der freien B wegung, die dem Gelingen durchaus nothwendig ist, allzu 8 eGrän⸗ zen zöge, wäre ohne Zweifel sehr schwer gewesen. Daher sbei 8. glücklich, daß der König an ein altes Besitzthum seines Hauses, 8 die Stiftung des frommen und tapferen, um die Begründun üg Herrschaft der Hohenzollern in Norddeutschlaud sehr verdienten K 8 fürsten Friedrich's II., des Eisernen, anknüpfen konnte. 8
Die Gesellschaft des Schwanen⸗Ordens — eine Mari ü schaft, wie unter dem Einflusse der dort besonders lebhaftern⸗haabfer 8 Vorstellungen deren viele in allen christlichen Landen, namentlich ¹ unseren Marken, gegründet worden sind, hatte gleich bei r. sprung neben manchen lokalen, durch Zeit und Brt bedingten 882 allgemeine, zu längerer Wirkung bestimmte, und weil sie — noch nicht vollkommen so durchdringen konnten, der Erneuerune .— sehr würdige Elemente. Sie hatte dort einen bestimmten bri 8 Sie ward gegründet bei der alten berühmten Kirche auf dem Herlunger Berg bei Alt⸗Brandenburg, die, wie Friedrich 1r.
glaubte, „sein Vorfahr, der hochgeborne Fürst Hr. Pribi ₰ꝗ. Hr. Pribisla 8 mals der Wenden König“ erbaut hatte (bekanntlich 8. —2 8
zantinischer Baukunst, das erst die Barbarei des 18ten
n - 2 8 1 be 2 8 ahr
zerstört hat); hier mußte sich jedes Mitglied .een. 29 bonderts
und Seelenmessen für einen verstorbenen Bruder mit zu 8.ehene ei
Ahnenprobe Ling der Aufnahme in die Gesellschaft voraus; die In⸗
signien des Ordens, die Gebete, die jedes Mitglied ktäglich zu banten
banse, e8 Hingebung an die Jungfrau e 8
Doch war der Grundgedanke des Stifters, in jener 1
Zwiespalt, Irrthum und Noth erfüllten Zeit 8*8* mAr. 2. 8 8 „ mn
cristlicher Pflichten ein gemeinsames Band für die Minütigbrr nebrng
Rens,vsehn ehden staans Simndild der Geselschaft gewählt, ais der b Ende verkünde, damit auch Jeglicher sein E 8
auch damals schon ward das Bepie Need, ech cgash 88
Arbeitskrä 8 1 eitskräfte des Armen ein besseres Verhältniß zwischen den Gebern
nachgeahmt. In der berliner Bürgerschaft bildete sich eine
Zesel-
Wenn das
Kräfte zur Entwickelung bringt, wenn es eben durch diese Energie, die