hen, 8 2 Zamn und beee e8 ; iden Vereinen na raunschweigs veränderter Lage -7 Bwischen be herbeigeführten, so überaus schwierigen Zollgränzen am förderlichsten zu ordnen seien. Es ergab sich durch den ersten Blick auf die Landkarte, daß, wenn Hannover seine südlichen Landes⸗ theile, die Fürstenthümer Göttingen und Grubenhagen nebst dem Sberharze, dem Zoll⸗Vereine überweisen wollte, sich dann eine sehr angemessene Zollgränze bilden würde, und da, dem Vernehmen nach, diese Landestheile sich wegen ihrer Ackerbau⸗ und gewerblichen Inter⸗ essen einer Verbindung mit dem Zoll⸗Vereine geneigt zeigten, konnte Preußen nicht Anstand nehmen, Hannover um Erklärung zu ersuchen, ob eine solche Verbindung seinen Absichten entspreche. Aus der hannoverschen Antwort zeigte sich deutlich, daß dieses nicht der Fall sei; eben so wenig wollte aber auch Braunschweig auf den von Hannover gemachten Vorschlag eingehen, seinen Harz⸗ und Weser⸗ Distrikt bei dem jenseitigen Vereine zu belassen. Dem Gesammt⸗ Interesse des Zoll⸗Vereins entsprach das Eine und das Andere, und da es sich zunächst um die Gränzen und Interessen Hannovers und Braunschweigs handelte, so war man gern bereit, die Regulirung der Angelegenheit diesen beiden Staaten zu überlassen. Braunschweig wies indeß darauf hin, daß sein Harz⸗ und Weser⸗Distrikt, etwa den dritten Theil seiner Gesammtlande enthaltend, mit dem Hauptlande durch das Band der Verfassung, der Administration, des Verkehrs auf das engste verknüpft sei; daß, wenn das Hauptland ohne diese Di⸗ strikte sich dem Zoll⸗Vereine anschlösse, in alle diese Verhältnisse störend eingegriffen würde und endlich die Stimmung und der Wunsch der Unterthanen entschieden für die Aufnahme aller Landestheile in den Zoll⸗Verein sei. Diesen Vorstellungen gab Preußen nach. Es trat indeß ein Umstand dazwischen, der Hoffnung zu einer glücklichen Vermittelung erweckte. Hannover hatte in nicht zu weiter Ferne eine Annäherung beider Zoll⸗ und Steuer⸗Systeme in Aussicht gestellt. In einem Verhandlungs⸗Protokolle vom September 1841 hatten die Königlich hannoverschen Kommissarien, unter Berufung auf dazu aus⸗ drücklich erhaltenen Auftrag, das Zutrauen gegen ihre Regierung Anspruch genommen, „daß dieselbe sowohl in den augenfälligen wichtigen Ergebnissen, welche die durch den Zoll⸗Verein bezweckte kommerzielle Einheit Deutschlands in politischer Hinsicht nicht minder, als in Beziehung auf die nationale Industrie, hervorzurufen geeignet sei, als in den so glücklich bestehenden freundschaftlichen Verhältnissen zu Preußen die dringendste Aufforderung finde, sich dem Vereine anzuschließen, sobald nicht mehr Gründe von über⸗ wiegender Wichtigkeit sie davon zurückhielten.“ Die Zweifel in Be⸗ ziehung auf die Zeit, welche für die Herzoglich braunschweigische Re⸗ gierung hierin noch übrig blieben, um auf diese Erklärung hin den arz⸗ und Weser⸗Distrikt einstweilen noch bei dem Steuer⸗Vereine zu belassen, wurden in einer ferneren amtlichen Erklärung der Königl. hannoverschen Kommissarien durch die Namens ihrer Regierung er⸗ theilte Zusage der baldthunlichsten Eröffnung von Ver⸗ handlungen wegen des Beitritts Hannovers zu dem Zoll⸗Vereine, und durch deren Versicherung gehoben: „daß die Königlich hanno⸗ versche Regierung es sich werde angelegen sein lassen, die Hindernisse, welche den Beginn der Verhandlungen verzögern und der Erreichung
einer Vereinbarung sich entgegenstellen, so viel in ihren Kräften steht, zu beseitigen.“ Diese Aeußerungen wurden von Oldenburg ausdrück⸗ ich bestätigt, das aber, landwärts umschlossen von Hannover, sich nicht einseitig, ohne letzteres, zum Zoll⸗Vereine wenden konnte. Durch den im Oktober 1841 abgeschlossenen Vertrag trat hierauf Braunschweig mit seinen gesammten Landen (einige Parzellen ausgenommen) dem Zoll⸗ Vereine vom 1. Januar 1842 an bei, allein mit Hinblick auf jene Erklärun⸗ gen Hannovers ließ es sich bewegen, seinen Harz⸗ und Weser⸗Distrikt noch für das Jahr 1842 in dem Steuer⸗Vereine zu belassen, und im Zu⸗ “ hiermit wurden die zwischen dem Zoll⸗Vereine und dem Steuer⸗Vereine vom November 1837 mittelst eines am 17. Dezember 1841 abgeschlossenen Vertrages im Wesentlichen und unter den durch den Uebergang der braunschweigischen Hauptlande zu dem Zoll⸗Vereine nöthig gewordenen Mobdificationen erneuert. Der dringende Wunsch der Herzoglich braunschweigischen Regie⸗ rung war indeß, sich über die Zukunft des Harz⸗ und Weserdistrikts, dieses seines verhältnißmäßig bedeutenden Landestheils baldmöglichst aufzuklären und mit Ungeduld sah dieselbe daher der Eröffnung der Verhandlungen, auf welche Hannover hingedeutet hatte, entgegen. Allein Hannover zögerte bis zum August 1842. Aus manchen Um⸗ ständen ließ sich entnehmen, daß wenn in Hannover je eine ernste Hinneigung zum Zoll⸗Vereine obgewaltet hatte, sich im Laufe des Jahres 1842 die Stimmung bedeutend verändert und von dem Zoll⸗ Vereine abgewendet hatte. Man berief sich auf die angeblich sehr ungünstigen Eindrücke, welche die Zoll⸗Veränderung und hauptsächlich die Einforderung einer Nachsteuer in der Stadt Braunschweig selbst hervorgebracht habe, und wollte übersehen, daß Klagen über die ver⸗ letzten Interessen und über verfehlte eigennützige Speculationen man⸗ cher Gewerbtreibenden eben noch nicht als Landes⸗Beschwerden ange⸗ sehen werden können, daß aber die Einforderung einer Nachsteuer nur durch den plötzlichen Beitritt Braunschweigs zum Zoll⸗Vereine gebo⸗ ten war.
Zu eigentlichen Verhandlungen über deh Anschluß Hannovers an den Zoll⸗Verein ist es nicht gekommen; allein um seinen Erklärungen vom Jahre 1841 zu genügen, ließ Hannover acht Bedingungen auf⸗ stellen, nach deren Eingehung Seitens des Zoll⸗Vereins es sich seinen weiteren Entschluß vorbehalten wollte. Unter diesen Bedingungen waren einige, über die eine Verständigung thunlich erschien, und es
fanden Besprechungen darüber mit einem hannoverschen Kommissarius statt. Allein die Paupt⸗Bedingun en waren der Art, daß Hannover von vornherein erklärt werden mußte, der Zoll⸗Verein könne darauf nicht eingehen. Hannover bestritt, daß die Vertheilung der Zoll⸗Re⸗ venüen nach der Kopfzahl der Bevölkerung ein angemessener Thei⸗ lengs⸗Maßstab für sein Land sei, weil daselbst die Consumtion hochbesteuerter Gegenstände, namentlich von fremdem Wein, von Kaffee, Taback, sehr bedeutend höher sei, als in den Ländern des Zoll⸗Ver⸗ eins; wegen dieser Mehr⸗Consumtion wurde ein ansehnliches Präzi⸗ puum angesprochen; für die Verluste an Transit⸗Zöllen näch dem An⸗ schlusse ward Entschädigung verlangt, und nach den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Hannovraner eine Herabsetzung der Zoll⸗Vereins⸗ Tarissätze von den Kolonial⸗Waaren und Wein um mehr als die Hälste für unerläßlich erklärt. Kein Staatsmann Hannovers hat glau⸗ ben können, daß auf dieser Grundlage über den Beitritt zum Zoll⸗ Vereine zu verhandeln sei, und Preußen wäre wohl gleich Anfangs berechtigt gewesen, diese Vorschläge nur als die Form anzusehen, un⸗ ter der von Hannover die Erklärungen des Jahres 1841 zurückge⸗ nommen wurden. Nichts hatte Hannover zu der Meinung berechtigt, der Zoll⸗Verein wolle seinen Beitritt mit baarem Gelde und mit einer 8N Umgestaltung seines Zoll⸗Systems erkaufen. bench es 1 Zateden Preußens, und um selbst dem Anscheine noch schwe⸗ b 8 gen mit Hannover die äußerste Berücksichtigung zu gewähren, entschloß sich indeß Braunschweig ganz am Schlusse des Jahres 1842, seinen Harz⸗ und chweig ganz 1 1 z⸗ und Weser⸗Distrikt auch noch für das folgende Jahr im Steuervereine zu lassen, jedoch mit der Erklärun daß der Austritt dieses Landestheils und de 3 tritt olb⸗ Verein unausbleiblich mit dem 1. Januar zilln 3e 71 88 w . 89 die Bedingungen in der Hauptsache schon in deng Vertrage Ree ftober 1841 verabredet worden waren. Diesem Entschlusse folgte
Mittel in Erwägung zu zie
182
die Erneuerung der Verträge zwischen beiden Vereinen vom 17. De⸗ zember 1841 noch für das Jahr 1843.
Im März 1843 wies Preußen noch einmal darauf hin, daß wenn Hannover seine südlich vom Harz⸗ und Weser⸗Distrikte Braun⸗ schweigs belegenen Landestheile dem Zoll⸗Vereine überwiese, für die hannoverischen Hauptländer mit Oldenburg ein abgesondertes Zoll⸗ System sehr wohl fortbestehen könne. Es genügte aber die Erklä⸗ rung Hannovers, dasselbe wolle jene Landestheile nicht von seinem Steuer⸗Vereine trennen, um diesen Vorschlag gänzlich fallen zu lassen. Allein die Aufgabe war nunmehr, ungeachtet der Verwickelung der Zoll⸗Gränzen, herbeigeführt durch den Zutritt des braunschweigischen Harz⸗ und Weser⸗Distrikts zu dem Zoll⸗Vereine, die Zoll⸗ und Ver⸗ kehrs⸗Verhältnisse beider Vereine zu einander mit möglichster Berück⸗ sichtigung aller Interessen zu ordnen.
„Der Zoll⸗Verein bot dazu freundlich die Hand; derselbe war be⸗ reit, die mit dem Jahre 1843 ablaufenden Verträge von 1837 und 1841 zu erneuern, und Braunschweig insbesondere erbot sich, seinen ganzen Weser⸗Distrikt in dem Steuer⸗Verein zu lassen, wenn Han⸗ nover dagegen durch Ueberweisung einiger hildesheimischen Aemter an den Zoll⸗Verein dem Herzoglichen Harz⸗Distrikte eine verkehrs⸗ und zollfreie Verbindung mit dem braunschweigischen Hauptlande gewäh⸗ ren wolle.
Schon im Mai war Hannover damit bekannt gemacht, daß die eventuelle Absicht des Zoll⸗Vereins sei, im Weser⸗Distrikte den Zoll⸗ Vereins⸗Tarif mit dem Zoll⸗Gesetze und der Zoll⸗Ordnung einzu⸗ führen, dagegen bei der sehr schwierigen Gränzbewachung im Harz⸗ Distrikte die Eingangs⸗Zölle nur nach geringeren Sätzen zu erheben.
Man wollte sich in Hannover nicht überzeugen, daß der Zoll⸗Verein diese letztere Maßregel, geleitet lediglich von seinem Interesse, traf, vielmehr fand man darin einen feindseligen Angriff auf Hannovers Zoll⸗System, einen Angriff, der mit Repressalien gegen den Handel Braunschweigs erwiedert werden, und bei denen jede Mitwirkung der Regierung gegen einen lebhaften Schleichhandel nach dem Zoll⸗Ver⸗ eins⸗Gebiete an allen Gränzen Hannovers fortfallen müsse. Es fehlte nicht an Drohungen und anderen Aeußerungen der Leidenschaft, und inzwischen wurde die öffentliche Meinung durch Zeitungs⸗Artikel, Bro⸗ schüren und Bücher gegen den Zoll⸗Verein aufgeregt. Die Empfind⸗ lichkeit Hannovers ist erklärlich, allein für die Weisheit der Regierung schien es die Aufgabe, die Folgen eines unvermeidlichen Uebels mög⸗ lichst zu mildern.
Preußen hat sich nie beklagt, daß Hannover einen Zoll⸗Tarif mit Sätzen von mehr als die Hälfte geringer als die preußischen bei sich eingeführt hat; man sah darin nur eine den Verhältnissen und Interessen des Nachbarstaats angemessene Maßregel. Da aber der Zoll⸗Verein gestattet, daß Braunschweig in einem kleinen, schwer zu bewachenden Landestheile einen Zoll⸗Tarif einführt, der in einigen Sätzen geringer ist, als der hannoverische, muß man die unwürdige Voraussetzung hören, es handle sich um eine Niederlage für den Schleichhandel nach den Gränzlanden Hannovers. Die Entgegnung, daß Preußen im eigenen Interesse (für das östlich gränzende halberstädtische) und in
etreuer Handhabung des Zoll⸗Kartels den Schleichhandel im Harz⸗
istrikte Braunschweigs und Waaren⸗Niederlagen, die zu diesem Zwecke benutzt werden könnten, nicht dulden werde, und andere der⸗ artige angemessene Vorstellungen fanden keinen Eingang.
Im Harz⸗Distrikte kann Hannover auf einer nach dem sogenann⸗ ten Kommunion⸗Harze führenden Straße die Transit⸗Freiheit aus älteren Verträgen ableiten, wenn schon auch hier noch nicht feststeht, ob die Bedingungen, unter denen jene Freiheit stipulirt worden, noch fortdauern. Hannover verlangt dagegen auf allen durch den Harz⸗ und Weser⸗Distrikt führenden Straßen völlig freien Transit, und glaubte schon viel nachzugeben, wenn allenfalls ein Zoll von 1 Sgr. von der Pferdelast erstattet würde.
Mit Aeußerungen der Empfindlichkeit, mit nicht annehmbaren Vorschlägen und ungemessenen Forderungen ward viele (die einzige zur Verhandlung nützliche) Zeit hingebracht. Mitte Oktobers mußten die braunschweigischen Unterhändler Berlin verlassen; Braunschweig konnte nicht länger aufschieben, die Zustimmung seiner Stände mit den im Harz⸗ und Weser⸗Distrikte getroffenen Zoll⸗Einrichtungen einzuholen und für diese selbst, die in wenigen Wochen ins Leben treten sollten, mußte Alles vorbereitet werden.
Die preußischen Kommissarien sahen mit Schmerz das mühsame Werk der Verträge von 1837 gänzlich zerfallen, und als die Kom⸗ missarien Hannovers endlich Mittke Dezembers sich bereit zeigten, einen Theil dieser Verträge aufrecht zu erhalten, wobei jedoch in Bezug auf das Zoll⸗Kartel dieselben, dessen förmliche Erneuerung der wei⸗ teren Verhandlung überlassen und nur mit administrativen Maßregeln Schutz gegen den Schleichhandel gewähren wollte, ging man des Friedens wegen und in Rücksicht auf die vorbehaltene schleunige Er⸗ öffnung von Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Zoll⸗Kartels gern darauf ein. Am 16. Dezember einigte man sich über den Entwurf einer Uebereinkunft, zu dem die preußische Regierung ihre Zustimmung gab, allein die Geltung der Uebereinkunft, ihr Zustandekommen ganz ausdrücklich von der erst ein⸗ zuholenden Genehmigung Braunschweigs abhängig machte. Kurhessens Zustimmung durfte man völlig gewiß sein; die übrigen mit Hannover nicht gränzenden Zoll⸗Vereinsstaaten hatten kein nahes Interesse und würden später, wie man mit Zuversicht annehmen durfte, was von Preußen vereinbart war, ohne Zögern gut geheißen haben. Allein Braunschweig, welches der großen Kürze der Zeit wegen bei der Verhandlung nicht mehr zugezogen werden konnte, war gleich Preußen dabei interessirt, und niemals konnte eine andere Absicht sein und die
Pprotokollarische unumwundene Erklärung der preußischen Kommissarien
besagt es mit den deutlichsten Worten, daß Preußen Namens des
Zoll⸗Vereins kein Abkommen mit Hannover eingehen wollte, wenn micht Braunschweig damit sich einverstanden erklärte.
Um, wenn shunlich, dieses Einverständniß herbeizuführen, sendete Preußen einen eigenen Kommissarius nach Braunschweig; allein dort fand man nach sden so eben mit den Ständen getroffenen Vereinbarungen, aber auch
kach den besonderen Interessen Brauuschweigs es nicht möglich, dem
berliner Abkommen beizustimmen. Preußen machte noch einen Ver⸗ such, es schlug Hannover eine Modisication des berliner Abkommens vor, verlangte aber nunmehr sofortige Erneuerung des Zoll⸗Kartels, als Zeichen und nothwendigen Ausdruck eines fortbestehenden freund nachbarlichen Zoll⸗Verhältnisses. Hannover antwortete auf diesen Vorschlag zunächst durch sein Patent vom 31. Dezember, in welchem Pes unter Anderem auch das Zoll⸗Karten mit dem Zoll⸗Vereine für hit dem 1. Januar d. J. außer Kraft tretend erklärte, und wodurch ithin seine Unterthanen von der künftigen Straflosigkeit des Schleich⸗ andels mit den Landen des Zoll⸗Vereins unterrichtet wurden. Un⸗ ittelbar darauf sandte Hannover zwar in Beziehung auf den vor⸗ dachten Vorschlag Preußens einen Kommissarins nach Berlin, wel⸗ er aber die sofortige Erneuerung des Zoll⸗Kartels abzulehnen hatte, daß eine weitere Verhandlung nicht stattfinden konnte. Dies ist die getreue Erzählung von dem Verlaufe der Verhand⸗ ugen mit Hannover, welche, wenn auch kein allgemeines, doch für viele Leser aus dem Zoll⸗Vereine Interesse haben wird. Die Ver⸗ träge zwischen beiden Vereinen von 1837 und 1841 haben aufgehört, und zur Zeit besteht nichts davon als die bloße Thatsache, daß die hannoverische Grafschaft Hohnstein mit dem Amte Elbingerode für
Landestheile rechts der Weser unterhalb Minden noch bei dem han⸗ noverschen Zoll⸗Systeme beharren.
Ob und wann Hannover dem Zoll⸗Vereine beitreten wird; wir wissen es nicht. Aber das wissen wir und legen den größten Werth darauf, daß Hannover bei der Entschließung über sein Zoll⸗System wie jeder andere deutsche Staat im vollsten Gefühle seiner Selbst⸗ ständigkeit diese sehr wichtige Frage ausschließlich nach den Interes⸗ sen, den Bedürfnissen, den Winschen des Landes beantworten wird. Der Zoll⸗Verein ist eine so innige Verbindung, Regierung und Un⸗ terthanen sind dabei gleichmäßig und so bedeutend betheiligt, daß, wenn der Anschluß an den Verein zum überwiegenden Nachtheile eines Staates ausschlagen sollte, dies die beklagenswerthesten Folgen ha⸗ ben müßte, beklagenswerth nicht blos für den benachtheiligten Staat, sondern wegen des sich daraus unausbleiblich ergebenden Zerwürf⸗ nisses für den gesammten Zoll⸗Verein. Allein bis jetzt hat noch kein Staat über die Folgen seiner Verbindung mit dem Zoll⸗Vereine ge⸗ klagt, Regierungen und Unterthanen haben sich gleich wohl dabei befunden. (Schluß folgt.)
Handels- und Börsen-Uachrichten. Wegen Mangel an Raum hat der wöchentliche Börsen⸗Bericht zurückbleiben müssen. Anmerk. d. Red.
Berlin, 28. Jan. Heute waren wieder alle Fonds sehr beliebt, ganz besonders Köln⸗Mindener, Niederschlesische und Dresden⸗Görlitzer. — Am Schlusse der Börse stellte sich für Anhalter eine so lebhafte Frage ein, daß man 1 % über die gestrige Schluß⸗Notiz bezahlte. — In Oesterreichischen Effelten ging wenig um und deren Course gegen gestern unverändert.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 24. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 55 ½. 5 % do. 100 ℳ%. 5 % Span. 21 ½. 3 % do. 31¹¼6. Pass. 5 29%, Ausg. —. Ziusl. 6 ⅞. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ½. 4 % Russ. IIope 91 5.
Antwerpen, 23. Jan. Zinsl. 6 ½. Neue Anl. 20 ⅛.
Frankfurt a. M., 25. Jan. 5⁰⁰⁸ Met. 113 ¼ G. Bank-Aelien 2022. p. ult. 2022. Bayr. Bank-Actien 690 G. Hope 90 ½ G. Stiegl. 89 2 G. Int. 5426. Poln. 300 Fl. 95 ⅓ G. do. 500 Fl. 98 ½. do. 200 Fl. 32 ½ G.
Hambu rg, 26. Jan. Bank-Actien 1665 Br. Engl. Russ. 112.
Paris, 23. Jan. 5 % Rente fin cour. 124. 70. 3 % Rente fin cour. 82. 45. 5 % Neapl. aun compt. 106. 90. 5 % Span. Rente 30 ½. Pass. 5 ½.
Wien, 24. Jan. 5 % Met. 111 ⅞. 4 % 100 ½. 3 % 77 v. 2 % —. Anl. de 1834 151 ¼. de 1839 123 ½. Bauk-Actien 1631. Nordb. 133 ½. Gloggn. 114 ½. Mail. 108 ½. Livorn. 99 ¼. Pesth. 101 ½. Budw. 163.
Preuss.
Abends
10 Uhr.
1844.
27. Jan.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens
6 Uhr. 3
Auellwärme 5,80 R. Flusswärme 0,1⁰0 R. Bodenwärme 3,090 R. Ausdünstung 0,010, Rh. Niederschlag 0,021 Rh. Wärmewechsel + 2,1° + 0,5° R.
. 83 pet. WNW.
333,56 Par. 335,0 5 Par. 336,06“ Par. + 1,20 n. + 1,8° n. — 0,3° n. Thaupunkt. — 0,7° n. — 0,50 R. — 0,8° R. Dunstsättigung 85 pLCt. 82 pot. 83 pCt. Wetter trüb. halbheiter. trüb. Wind WNW. WNW. WNW. Wolkenzug... u. WNW. Sns Tagesmittel: 334,89 Par.. + 1,52 PR. — 0,70 k..
Luftdruck....
Luftwärme ...
Königliche Schauspiele.
Montag, 29. Jan. Zum erstenmale: Mutter und Sohn, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung des Ro⸗ mans: „Die Nachbarn“, von Fr. Bremer, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Erste Abtheilung: Eine Hochzeit, Drama in 2 Akten. Zweite Ab⸗ theilung: Der Nachbar, Schauspiel in 3 Akten. (Mad. Birch⸗ Pfeiffer: Generalin von Mansfelt, als Gastrolle.)
Dienstag, 30. Jan. Die Familien Capuletti und Montecchi. (Mad. Schröder⸗Devrient: Romeo; Herr Härtinger: Tebaldo, als Gastrollen.) .
Preise der Plätze: Ein Billet zum Balkon oder einer Loge des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Im Konzertsaale: Französische Vorstellung.
Mittwoch, 31. Jan. Zum erstenmale wiederholt: Sohn. , Donnerstag, 1. Febr. Im Schauspielhause: Représentation ex- traordinaire au bénéhice de Mr. Francisque. Abonnement sus- pendu. Premier début de Mlle. Marie, artiste du théatre des Variétés de Paris. Le spectacle se composera de: 1) La pre- mière représentation de: Hermance, ou: Un an trop tard, co- médie nouvelle en 3 actes, mêlée de chant, par Mad. Ancelot. 2) La premidère représentation de: Le démon de la nuit, vau- deville nouveau en 2 actes, par MM. Bayard et Arago. 3) La première représentation de Indiana et Charlemagne, folie de Carnaval en 1 acte, par MM. Bayard et Dumanoir. Dans la première pièce, Mlle. Mary remplira le rêle de Valéria, et dans la seconde, celui de Mathilde.)
Billets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung des Herrn Francisque, Taubenstraße Nr. 40, zwei Treppen hoch, zu folgenden Preisen zu haben:
Preise der Plätze: ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.
Die resp. Abonnenten werden ersucht, gegen Vorzeigung der Abonnements⸗Quittung pro Monat Januar die Billets bis Mitt⸗ woch Mittags 12 Uhr abholen zu lassen, nach welcher Zeit die nicht abgeholten Billets anderweit vehg faen müssen. Der Verk uf
8 ans Moaprao - 8 2 r. 1“ beginnt Dienstag Morgens von 1 h “
Mutter und
Ein Billet zum Balkon oder Loge des
Königsstädtisches Theater. 1
Montag, 29. Jan. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucrezia Borgia. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Donizetti. (Sgr. Napoleone Moriani: Gennaro, als Gast.) Preise der Plätze: Ein Platz in den Orchester⸗Logen
2 Rthlr., in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 2 Rthlr. ꝛc. Dienstag, 30. Jan. Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn Price aus Kopenhagen, in 3 Abtheilungen. Dazu: Eulen⸗ spiegel, oder: Schabernack über Schabernack. (Mad. Haarbleicher, vom Stadt⸗Theater zu Hamburg: Dorothea, als Gastrolle.)
Oeffentliche Aufführungen. 1 Montag, 29. Januar, Abends halb 7 Uhr, im Saale des Eng⸗ lischen Hauses: Drittes Abonnements⸗Konzert des Gesang⸗Instituts von J. Schneider, worin ein Reqguiem von Cherubini, ein Gebet für Altstimme mit Chor von C. Braun und Psalm 42 von Felix Mendelssohn zur Ausführung kommen. Billets à ½ Rthlr. in der Schlesingerschen und in der Abends an der Kasse.
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J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der D. eckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 3
Verantwortlicher Redacteur Dr.
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jetzt noch bei dem Systeme des Zoll⸗Vereins und einige preußische
ben „Bis
Nach einmaliger Beobachtung.
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Trautweinschen Musikhandlung, so wie
Lichtstrahl der Lehre des Gekreuzigten über das ganze Land leuchten
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zur Allg
1 “ emeinen Preußischen Zei
Mgoöontag den 29sten
Januar.
I n halt.
Juland. Berlin. Inhalt des Justiz⸗Ministerialblattes. — ZKönigsberg. Denkmal des heiligen Adalbert.
Bundesstaaten. Württemberg. Un-
b sfall.
Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Karlsbad. (Ver⸗ — jendung der Mineral⸗Wasser.)
Frankreich. Schreiben aus Paris. (Fest zu Konstantine.) Schweiz. Luzern. Die Konferenz katholischer Kantone. — Der höhere 8 weibliche Unterricht wird den Ursulinerinnen übertragen. — Schreiben aus Bern. (Postwesen; Industrie und Zoll⸗Verhältnisse; Gewerbe⸗Verein; Vermischtes.) 8—
Heidenheim.
8
11“
Inland.
Berlin, 26. Jan. Das heute ausgegebene Justiz⸗Mini⸗ sterial⸗Blatt enthält eine Verfügung vom 29. Dezember v. J., welche aus Veranlassung einer Mittheilung des Ministeriums der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten ein Königliches Ober⸗Landesgericht darauf aufmerksam macht, daß nach der niederländischen Gerichts⸗Verfassung in Civilsachen unmittelbare Requisitionen der diesseitigen Behörden überhaupt nicht zu dem beabsichtigten Ziele führen. Es komme viel⸗ mehr in allen dergleichen Prozeß⸗, Nachlaß⸗ und anderen Civilsachen lediglich darauf an, daß ein jenseitiger Advokat⸗Anwalt unter Mit⸗ theilung der betreffenden Schriftstücke veranlaßt werde, Namens der interessirenden Parteien die geeigneten Anträge bei dem kompetenten niederländischen Gerichte zu machen. Dies könne nach dem Ermessen der Gerichte und nach der Erklärung der Parteien entweder durch unmittelbare Communication mit dem Anwalt geschehen oder durch Verwendung an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zur Beförderung der diesfälligen Korrespondenz durch die Königliche B im Haag bewirkt werden.
Eine Verfügung vom 11. Januar d. J., welche ei Köni Ober⸗Landesgerichte auf dessen Anfrage in . 8 “ der Verordnung vom 21. Juli v. J. über die Berechnung des Werths des Streitobjekts in Civil⸗Prozessen eröffnet, daß der Justiz⸗Minister gegen die Ansicht der Majorität des Kollegiums: wonach bei der subjektiven Klage⸗Cumulation auch die Zulässigkeit der Prozeßart namentlich des Bagatell⸗Prozesses nach dem Gesammtbetrage der Forderungen der mehreren Kläger und Streitgenossen zu beurtheilen ist, an sich nichts zu erinnern findet. In dem besonderen vorliegenden Falle müsse aber die Vorfrage: ob wirklich eine Cumulation im ge⸗ setzlichen Sinne vorliegt und ein gemeinschaftlicher Prozeß der meh⸗ reren Kläger zuzulassen gewesen? noch einer näheren Prüfung unter⸗ worfen werden, was noch nicht geschehen zu sein scheine, und hiernach
E1111““ .
das weitere Verfahren sich richten.
Eine Verfügung vom 16. Januar hebt die Zweifel hervor, die in Bezug auf die Anwendung des §. 10 des Gesetzes vom 7. Juni 1821 wegen Untersuchung und Bestrafung des Holzdiebstahls bestehen, und bemerkt, daß in dem Entwurfe des revidirten Holzdiebstahl⸗Ge⸗ setzes, dessen Bekanntmachung in nicht langer Zeit zu erwarten sei, die Strafe des Rückfalls, um die es in dem fraglichen Paragraphen sich handelt, nicht von der Verbüßung der Strafe, welche wegen des früheren Vergehens verwirkt war, sondern nur von der vorangegan⸗ genen rechtskräftigen Verurtheilung abhängig gemacht werde.
Ein ausführlicher, von dem Justiz⸗Minister unterzeichneter Auf satz (d. d. Berlin 18. Januar), der bereits von mehreren Zeitungen wiederholt worden ist, bestätigt die in zwei früheren Aufsätzen der Allg. Pr. Ztg. (vom 21. Dezember v. J. und vom 7. Januar d. J.) entwickelten Ansichten über die Mittheilung der Entscheidungs⸗ gründe im Kriminal⸗Prozeß. .
Königsberg, 21. Jan. (K. A. Z.) In einem auswärtigen Blatte hatte die Kirchen⸗ und Haus⸗Kollekte, die in den Provinzen Posen und Preußen zu der Errichtung eines Denkmales für den hei⸗ ligen Adalbert veranstaltet wird, zu Bemerkungen Veranlassung gege⸗ ben, welche das wahre Sachverhältniß durchaus aus dem Auge ver⸗ loren. Die Königsberger Allg. Ztg. theilt deshalb, um allen Mißdeutungen vorzubeugen, die Hauptmomente der Verhandlungen über das Denkmal des heiligen Adalbert in folgender gedrängter Zu⸗ sammenstellung mit: Der Erzbischof von Gnesen und Posen von Du⸗ nin besuchte bei seiner Anwesenheit in Königsberg im Jahre 1840 den Ort, wo der erste Apostel der Christus⸗Religion unter den damaligen heidnischen Preußen, Adalbert, den Märtyrertod erlitten hatte. Er fand die Kapelle, welche der samländische Bischof Johannes im Anfange des 15ten Jahrhunderts auf dieser Stelle hatte errichten lassen, in Trüm⸗ mern, und kam auf den Gedanken, dieselbe wiederherstellen zu lassen. Die Mittel sollten durch eine Hauskollekte in den katholischen Dibze⸗ sen der Provinz Preußen aufgebracht werden. Dazu bedurfte es ver⸗ fassungsmäßig der Erlaubniß der Regierung. Es wurde erwogen, daß die evangelischen Glaubensgenossen in Preußen bei diesem Denkmal in gleichem Maße betheiligt seien, wie die katholischen, indem es sich jediglich um ein Erinnerungszeichen der ersten Verkündigung des Evan⸗ geliums in Preußen handele, die im Jahre 997 stattgefunden hatte, also zu einer Zeit, wo noch nicht einmal die entfernteren Ursachen der erst über 500 Jahre später eingetretenen Kirchenspaltung sich ent⸗ wickelt hatten. Die Errichtung einer katholischen Wallfahrts⸗Kapelle in einer von evangelischen Glaubensgenossen fast ausschließlich be⸗ wohnten Gegend, wie die von Tenkitten es ist, gab überdies in Be⸗ ziehung auf beide Konfessionen zu mannigfachen Bedenken Veranlas⸗ sung. Die Idee einer Statue in Bronze, die den heiligen Adalbert, Preußen segnend, darstelle, stieß bei der Frage einer Form, die bei⸗ den Konfessionen genügen würde, auf Schwierigkeiten. Aus diesen Erwägungen ist die Allerhöchste Ordre vom 4. April 1842 hervor⸗
lage
Gedächtniß⸗Kapelle zugleich einem sehr fühlbaren Mangel abgeholfen
werden.
Ausland.
“ Deutsche Bundesstaaten. en
Württemberg. Heidenheim, 19. Jan. (S. M.) Ueber den Fortgang der Arbeiten zur Rettung der auf dem Zahnberg bei Königsbronn Verunglückten (s. Nr. 25 der Allg. Pr. Z.) kann erst heute folgender traurige Bericht erstattet werden: Der neue Einbau des Schachtes war in der Nacht vom 17ten auf den 18ten so weit fertig, daß mit der Wegschaffung des eingestürzten Materials begonnen werden konnte. So rasch als möglich wurde diese gefördert; die Bergleute bewiesen den unverdrossensten Eifer und machten die größten Anstrengungen; mehrere Male wurden sie durch Krachen im Schachte und herabrol⸗ lenden Sand verjagt. Zugleich erzeugte sich, vielleicht unter dem Einfluß des inzwischen eingetretenen Thauwetters, eine böse Stickluft in der Tiefe, so daß ihre Grubenlichter erloschen und der einzelne Mann es drunten nicht lange aushalten konnte. Doch ward auch diesem Uebelstande durch einen schnell gefertigten Schlauch aus baum⸗ wollenem Zeuge, da der früher zur Einpumpung besserer Luft die⸗ nende hölzerne Schlauch zerbrochen war, abgeholfen, und sie begaben sich wiederholt in die Grube. Nachdem ein Theil der Schuttmasse hinweggeräumt war, fand sich weiter unten ein Stück des alten Ein⸗ baues ziemlich unversehrt; unter Furcht und zunehmender Hoffnung ging das Werk weiter; fortwährend hörte man die Zeichen, welche die Verschütteten gaben, bereits sogar ihre Stimmen; man war ihnen bis auf wenige Schritte nahe gekommen, nächstens gelangte man an einen kleinen Stollen, in den ein Theil der noch übrigen Trümmer, statt langsamer im Kübel heraufgezogen, hineingeworfen werden konnte; in einer Stunde längstens sollten die Verunglückten gerettet sein. Da scholl heute Mittag um ein Uhr mit einem Male aus der Grube, in der fünf Männer bei der Arbeit waren, ein angstvolles Auf! Auf! Mit aller Geschwindigkeit war das Seil mit dem daran hängenden Kübel angezogen; aber ungefähr in der Mitte blieb es stecken; vier der Männer kamen noch an der Leiter herauf, der fünfte, der ganz unten in den Kübel eingeworfen hatte, ward von der schrecklicher als je zusammenstürzenden Masse wahrscheinlich im Aufziehen zer⸗ quetscht und erschlagen. Er hieß Ulrich Schäfer, lediger Hafner von Oberkochen und war freiwillig für einen Bruder, welcher Bergmann ist, bei der Rettungsarbeit eingetreten. Jetzt kam es darauf an, die Beschaffenheit des neuen Einsturzes, und ob nicht dem letzten Verunglückten noch Hülfe geschafft werden könne, zu untersuchen;z es wurde, wie schon die heute gerade zusammenge⸗ tretene Oberamts-Versammlung den muthigen Bergleuten eine Be⸗- lohnung von 150 Fl. dekretirt hatte, Preise für den ausgerufen, der noch einmal in den Schacht sich hinablassen würde; lange trat Keiner hervor, bis endlich ein Bergmann aus Saarbrücken, der früher selbst einmal vier Tage lang in einem Bergwerk verschüttet gewesen war und jetzt bereits bei der Arbeit sich vielfach ausgezeichnet hatte, sich erbot und von sechzehn Männern an einem Seile hinabgelassen wurde. Aber schnell mußte er wieder heraufgezogen werden und er⸗ klärte, um keine noch so große Belohnung sich mehr hinunter zu wagen, denn der ganze Schacht sei entweder schon eingefallen oder werde er demnächst vollends zusammenstürzen. So war alle Mühe und Gefahr der letzten vier Tage vergebens gewesen; umsonst hatte fast die ganze Ortsgemeinde in einer am 17ten gehalten Betstunde den Himmel um Segen zum Rettungswerke angerufen; es war demselben nur ein neues Opfer gefallen, und tief erschüttert mußten die leitenden Beam⸗ ten ihre erschöpften Untergebenen von der verhängnißvollen Grube weg⸗ führen. Noch ist ein matter Schimmer von Hoffnung vorhanden, die beiden zuerst Verschütteten oder doch, wenn sie einstweilen verschmach⸗ tet sein werden, ihre Leichname aufzufinden. Seitwärts nämlich von der Schachte in der Richtung des Stollens, worin sie eingeschlossen sind, haben schon am 16teu wackere Hafner aus Oberkochen und an⸗ deren Orten, um ihre Kameraden zu retten, eine Grube zu graben begonnen, mit der sie heute bereits in eine Tiefe von etwa 70 Fuß gekommen sind; dem Vernehmen nach, wollen ihnen jetzt die Bergbe⸗ amten mit ihrer am Schachte entbehrlich gewordenen Mannschaft zu Hülfe kommen und die Arbeit fortsetzen; es sind aber mindestens noch einmal 70 Fuß zu durchteufen und der Erfolg steht dahin.
Heidenheim, den 20. Jan., Abends. Die einzige, jedoch traurige Nachricht über den Stand der Verschüttung auf dem Zahn⸗ berge, die man heute zu geben im Stande ist, ist die, daß man keine Hoffnung hat, mit dem neuen Schachte früher als bis Dienstag (den 23sten) zu Stande zu kommen. v
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Oesterreichische Monarchie.
S Karlsbad, 15. Jan. Während für mehrere Badeorte Böhmens die Versendung ihrer Mineralquellen eine bedeutende Ein⸗ nahme bildet, haben bisher unsere Bürger eine solche Versendung zu hintertreiben gesucht, aus Furcht, daß dann die Anzahl der Besucher unseres Kurorts sich vermindern könnte. Da jedoch die in unseren be⸗ nachbarten Badeorten gemachten Erfahrungen durch eine Reihe von Jahren den Beweis lieferten, daß mit den Wasser⸗Versendungen auch die Anzahl der Besucher zunehme, so wurde auf Anordnung des Guberniums kürzlich auch mit der Versendung des hiesigen Schloß⸗ und Mühlbrunnwassers begonnen, nachdem frühere Versuche den Be⸗ weis geliefert hatten, daß durch die niedrige Temparatur dieser Quellen, selbe bei Versendungen noch immer einen sehr hohen Grad ihrer heilsamen Wirkung behalten. Die jetzt schon sehr bedeutenden Be⸗ stellungen auf diese Mineralwasser aus verschiedenen, mitunter sehr entfernten Gegenden, lassen auf eine künftige bedeutende Zunahme dieser Versendungen schließen. “ “
gegangen, wonach das dem heiligen Adalbert bei dem Dorfe Tenkitten in der Nähe von Fischhausen im Samlande zu errichtende Denkmal in einer Gedächtniß⸗Kapelle bestehen soll, die in zwei Abtheilungen zerfällt, von welchen die vordere für den evangelischen, der Chor für den katholischen Gottesdienst bestimmt ist. — Johannes Voigt sagt von den Trümmern der alten St. Adalberts⸗Kapelle in seiner Geschichte Preußens (Königsberg 1827, I., 279): „nun sind es nur noch wenige Mauersteine, welche dem Wanderer diesen einst den Heiden, wie den Christen heiligen Boden bezeichnen können; aber es sind Ueberreste, an welche sich in der Geschichte dieses Landes eine große Erinnerung knüpft, die Erinnerung an den Mann, dessen Seele innigst von dem Wunsche erglühte, von hier aus den ersten
zu lassen.“ Da der in Tenlitten wohnende evangelische Pfarrer kein Gottes⸗
haus am Orte hat, und sonn⸗ und festtäglich abwechselnd auf be⸗ schwerlichem Wege nach Lochstädt und Alt⸗Pillau gehen muß, um
daselbst den Gottesdienst abzuhalten, so wird durch die Theilung der
Frankreich.
*2α Paris, 22. Jan. Am 1. Januar ist bei einem Feste, das ie Araber in der Nähe von Konstantine feierten, und das vom Her⸗ og von Aumale mit seiner Gegenwart beehrt worden war, ein trau⸗ iges und zugleich verdächtiges Ereigniß vorgefallen, das mancherlei Deutung zuläßt. Ihre Leser werden einerseits die Schilderung des estes selbst und des Vorfalles, der unerwartet dessen Ende bezeich⸗ nete, mit Interesse lesen. Am Morgen des 3lsten kamen die Reiter ees Gebirges der Provinz Konstantine, 150 Mann stark, zu Konstan⸗ tine an, um an den Wettrennen und der sogenannten Fantasia Theil zu nehmen, welche bei Gelegenheit des von den Arabern Elbide Ele⸗ bir genannten Festes, das drei Tage dauert, abgehalten werden. Die Vorschrift Mahomet's sagt: „Einmal des Jahres an diesem Tage sollt ihr ein Schaf schlachten.“ Der Prinz hatte aber die Ceremonie auf den folgenden Tag, 1. Januar, verschieben und für die herbeige⸗ kommenen Araber Zelte aufschlagen lassen, unter denen sie die Nacht vor den Thoren von Konstantine zubrachten. Auch hatte er den lan⸗
desüblichen Couscous in großer Fülle unter sie zu vertheilen befohlen.
Zu diesem Ende war ein großer Kochheerd auf freiem Felde eingerich⸗ tet worden, woraus die Araber selbst diese Lieblingsspeise schöpften, und dann in große hölzerne Gefäße, Bourma genannt, brachten; zu dieser sonst einzigen Speise des Arabers war für diesen Tag noch ein kleines Stück Fleisch hinzugefügt worden. An demselben Tage (31. Dezember) Mittags wohnte der Prinz, von seinem ganzen Stabe begleitet, einer Messe bei, wobei die Mi⸗ litair-Musik spielte, und auch ziemlich viele Damen, deren Zahl zu Konstantine eben nicht beträchtlich ist, sich eingefunden hatten. Die Kirche ist in der letzten Zeit vergrößert worden, reichte aber doch kaum hin, die Masse der Bekenner der christlichen Religion zu fassen. Auch die Araber kamen herbei, um den Prinzen zu sehen, und schie⸗ nen besonders über die Gesänge der Christen verwundert, die sich so sehr von den ihrigen unterscheiden. „Am Morgen des 1sten empfing der Prinz dann die Besuche und Glückwünsche aller Civil⸗ und Militair⸗Behörden. Um Mittag endlich
stabes und einer Escadron der Jäger von Afrika, ein Musik⸗Corps an der Spitze, sich nach der Ebene zu begeben. Das Wetter war herrlich, die Sonne machte sich fühlbar wie an einem schönen Früh⸗ lingstage. Die schimmernden Rüstungen der Reiter, alle Pferde reich geschirrt und geschmückt, machten einen glänzenden Effekt. Alle Araber, welche beritten waren, folgten, Einige unter ihnen elegant gekleidete Kinder hinter sich auf der Croupe habend. Das Schauspiel war eben so sehenswerth als selten für die Franzosen, die daher gleichfalls in großer Zahl herbeigeströmt waren. Alle umliegenden Hügel waren von Arabern bedeckt, und besonders fanden sich die Frauen derselben in großer Anzahl ein; die Letzteren verlassen selten ihr Haus, aber an diesem Tage waren sie frei, und die Höhen gewährten daher einen Anblick, als ob sie in eine Schneedecke gehüllt wären; denn man sah nichts als Bournousse, und diese waren diesmal weiß und rein gegen die Gewohnheit, da Reinlichkeit in der Bekleidung sonst eben nicht Sache der Araber ist.
Alle Reiter hatten reiche und prächtige Kostüme, ihre reich ge⸗ schirrten Pferde hatten auf der Croupe eine leichte seidene Decke mit Goldstickerei, woran eine Anzahl kleiner Schellen angebracht waren.
Nach halbstündigem Ritte nahm der Prinz Platz und die Wett⸗ spiele der Reiter um die verschiedenen Preise begannen, zuerst der Wettlauf. Die Preise, die in arabischen Flinten und mit Diamanten besetzten Armringen bestanden, wurden unter die Sieger von der Hand des Herzogs von Aumale selbst vertheilt. Der Prinz bestieg dann einen Hügel, wo noch verschiedene andere Spiele stattfinden sollten. Diese Spiele und Wettläufe zeigten im vollsten Lichte die Stärke und Gewandtheit der eingeborenen Athleten.
Endlich kam die sogenannte Fantasia an die Reihe. Es schien dem Prinzen großes Vergnügen zu gewähren, so viele Reiter, bald allein, bald in Gruppen, mit einer außerordentlichen Schnelligkeit vor sich vorbeisprengen zu sehen, während sie nach gewohnter Weise dabei ihre Gewehre abfeuerten und mit einer unglaublichen Gewandtheit ihre Säbel schwangen. Alles ging aufs beste von Statten, und der Prinz schien hocherfreut über den malerischen Anblick dieser Uebun⸗ gen, als ein unglücklicher Vorfall diese Spiele plötzlich unterbrach.
Ein Araber hatte, sei es aus Unachtsamkeit oder aus einem schlim⸗ meren Beweggrunde, sein Gewehr mit einer Kugel geladen, die so abgefeuert ein junges Mädchen von 11 Jahren traf, und demselben den rechten Schenkel durchbohrte. Auch wurde Herr Delmas, Lieu⸗ tenant im 22sten Linien⸗Regiment, von derselben Kugel getroffen die ihm durch das eine Knie drang. Er machte noch einige Schritte, um dem jungen Mädchen zu Hülfe zu eilen, wurde aber dann in das Zelt des Prinzen gebracht, wo die beiden Verwundeten sogleich die erste ärztliche Pflege erhielten. Man kann sich die allgemeine Be⸗ trübniß und Bestürzung denken, die auch der eben noch so heitere Prinz theilte.
Nach einstündiger Unterbrechung wurden übrigens die Spiele wieder aufgenommen und dauerten noch ungefähr eine Stunde. Allein mit dem unseligen Vorfalle waren auch Lust und Heiterkeit überall verschwunden.
Es mag hier am Orte sein, noch eines anderen bemerkenswerthen Umstandes zu erwähnen, der kürzlich bei der Anwesenheit des Oppo⸗ sitions⸗Deputirten Herrn Gustave de Beaumont in Afrika vorkam Herr Gustave de Beaumont hatte bekanntlich einen Ausflug nach der
Behörden überall die freundlichste, zuvorkommendste Aufnahme. Coleah veranstaltete der dortige Militair⸗Kommandant ein Diner ihm
wurden. Da wurde unter Anderem eine Fleischspeise den besonderen Beifall aller Anwesenden fand. das sich durch außerordentliche Zartheit, aber auch durch einen eigen⸗ thümlichen Wildgeschmack auszeichnete, so daß Niemand zu errathen vermochte, von welchem Thiere das Fleisch sei. Doch wollte auch Niemand so indiskret sein, hierüber eine Frage an den gastlichen Wirth zu stellen, der seinerseits auch ein vollständiges Schweigen in dieser Beziehung beobachtete. Nach beendetem Male endlich, und nachdem der Kommandant die Ueberzeugung erlangt hatte, daß die Speise voll⸗ kommen nach dem Geschmacke seiner Gäste gewesen war, eröffnete er ihnen, daß es ein Filet von einem Panther gewesen war. Das Urtheil über die Güte desselben wurde dadurch nicht im Mindesten geändert. wiewohl es das erste Mal gewesen sein mochte, daß eine europäische T von einem Europäer mit dergleichen Leckerbissen bewir
thet wurde. “ ““ ö“ 8—
Luzern, 21. Jan. (N. Z. Z.) Die Konferenz katholische Kantone wird hier am 24sten d. M. eröffnet werden. Die protesti renden Kantone sind eingeladen worden.
Am 16. Januar sind endlich die Ursulinerinnen von Landshut. 4 Frauen und 1 Laienschwester, in Begleitung ihrer Oberin, die zwa bald wieder dahin abreisen wird, in Luzern eingetroffen. Sie werde nun das früher aufgehobene Ursulinerkloster Mariahilf besetzen un unbeschadet den bereits angestellten Lehrerinnen an der hiesigen Töch- terschule einen höheren Kursus eröffnen, der zur Ausbildung von künf⸗ tigen Lehrerinnen und solcher Töchter dienen soll, welche vermöge ihres Standes und ihrer Anlagen eine höhere Bildung anstreben. Dadurch sind die angestellten Lehrerinnen nicht nur unter den weib⸗ lichen Jesuiten⸗Orden gestellt, sondern diesem auch die wirksamsten Mittel an die Hand gegeben, alle weiblichen Lehr⸗Anstalten und die .e.. Ausbildung seinem mächtigen Einflusse zu unter⸗ wersen. ““
114“ B Bern, 20. Jan.
Schreiben über die äußeren ge des Verkehrs Eini mitgetheilt, bleibt mir noch ein kurzer Bericht über die 8 Vermüie
lung derselben bestehenden Anstalten und über den Zustand der damst
in engster Verbindung stehenden Industrie übrig. In ersterer Bez
verließ er den Palast, um unter Begleitung eines zahlreichen General⸗ 8
Provinz Titteri und bis Milianah gemacht, und fand von Seiten aller
zu Ehren, wozu alle bedeutenderen Personen der Lokalität eingeladen sse servirt, welche Es war ein Filet,