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in in Beuthen (Oberschlesien) durch Aufsamm⸗ ee; ber die öffentliche Aufforderung zur wohlthätigen 42 für eg ne. 8— 3 Spitze des vorläufig gebildeten Privat⸗Vereins steht der Pfar enc Ffkahea in Beueteg. Nach der auch im Schlesisch 8 Kir⸗ chenblatte erlassenen Aufforderung sollen in Maßgabe der Vereins⸗ kräfte schon künftiges Frühjahr wenigstens drei oder vier Ordens⸗ schwestern aus irgend einem Mutterhause missionsweise nach Beuthen berufen werden und, einstweilen in einer Privatwohnung untergebracht, die Pflege der Kranken (aller Konfessionen) nach den Regeln ihres Ordens besorgen. Zu c9 ähnlichen Anstalt ist auch in Neisse fe bereits gemacht. 8 W’a ehze Zeitung enthaltenen Aufsätze über den Zustand der Friedrichsthor⸗Kasematte und ihrer Bewohner haben die hiesigen Kommunal⸗Behörden veranlaßt, diesen Gegenstand einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen und an Ort und Stelle unter⸗ suchen zu lassen. Die ernannten sieben Kommissarien haben ihren Bericht öffentlich erstattet, und wenn sie auch mit der Versicherung schließen, daß die Bewohner der Kasematte viel bessere Wohnungs⸗ räume haben, als Hunderte von fleißigen und betriebsamen Familien, daß ferner, was außer den durch die Behörde veranlaßten Abände⸗- rungen und Remeduren sonst noch für jene zu wünschen ist, der Pri⸗ vatwohlthätigkeit überlassen bleiben müsse, da die öffentliche Armen⸗ pflege sich nur auf die Verabreichung des Unentbehrlichsten beschrän⸗ ken könne, so ist doch den Zwecken der Aufsätze durch diese Ab⸗ änderungen und Remeduren eine hinlängliche Genugthuung zu Theil geworden. Die Kommunal⸗Behörden haben in dieser Beziehung bereits die Errichtung eines eigenen Kuratoriums für die Kase⸗ matte, die Anstellung eines besonderen, mit hauspolizeilicher Auto⸗ rität versehenen energischen Aufsehers, die Einführung einer an⸗ gemessenen Haus⸗ und Stuben⸗Ordnung und die Ernennung eines für das ruhige Verhalten seiner Mitbewohner verantwortlichen Aufsehers für jedes Gemach genehmigt. — Das provisorische Comité des Vereins zur Linderung der Noth hülfsbedürftiger Proletarier hat auf Grund des Beschlusses der General⸗Versammlung: die vorhan⸗ denen und noch eingehenden Geldmittel ausschließlich für die Kinder zu verwenden, die von ihm adoptirte Ansicht publizirt: daß diese Ver⸗ wendung am besten durch die Errichtung einer Erziehungs⸗Anstalt auf dem Lande in der Nähe von Breslau erreicht werden möchte. In einer der Registraturen der hiesigen Regierung ist, wie erst kürzlich in der fiskalischen Registratur des Ober⸗Landesgerichts, gestern Feuer ausgebrochen. Es gelang, desselben noch in seinem ersten Aus⸗ bruch Herr zu werden.
Burscheid, 25. Jan. (D. Z.) Das vom Ministerium für unsere gewerbfleißige Gegend genehmigte Fabrikengericht wird ehe⸗ stens seine Sitzungen beginnen und gewiß solchergestalt der Industrie einen neuen Schwung geben.
barmherzig lung milder Besbrderung des
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten.
Württemberg. Heidenheim, 24. Jan. Die Arbeiten an dem neuen Schachte auf dem Zahnberge bei Königsbronn können leider nicht so schnell gefördert werden, daß noch Hoffnung vorhanden wäre, die Verschütteten am Leben zu treffen. Man ist auf schwer zu durchbohrendes Gestein (Feuerstein) gestoßen, nach welchem zwar wiederum lockere Schichten angetroffen wurden, doch war heute früh der Schacht, der, um nicht neue Lebensgefahr zu erzeugen, regelmäßig eingebaut werden muß, erst in eine Tiefe von 84 Fuß hinabgetrieben. Zwischen dem alten und dem neuen Schachte, in der Richtung des Stollens, in welchem die Unglücklichen sich befinden, wurde heute auch ein Erd⸗ bohrer angesetzt, allein auch dieser wird wohl keine Hülfe mehr zu schaffen vermögen.
Kurhessen. Kassel, 27. Jan. (K. A. Z.) In der gestrigen Sitzung der Stände⸗Versammlung erstattete Herr von Waitz Bericht Na⸗
miens des Ausschusses für Eisenbahnen, welcher den wiederholten Antrag
stellt, der Nogean zu eröffnen, „daß die Stände⸗Versammlung auf die Proposition wegen ihrer Allgemeinheit nicht einzugehen vermöge, sich viel⸗ mehr nur veranlaßt sehen könne, die hohe Staats⸗Regierung dringend zu
ersuchen, die nöthige Einleitung zu treffen, damit den Ständen die erbe⸗ tene Auskunft über Richtung, Zeit des Beginnens und der muthmaßlichen
Vollendung der Bahn zꝛc. baldmöglichst ertheilt werde, eventuell mit thunlichster Beschleunigung eine entsprechende Vorlage über die Ausführung einer sol⸗ chen Eisenbahn an die Stände gelangen zu lassen.“ — Herr von Butt⸗ lar IJ. schlug vor: „Der hohen Staats⸗Regierung zu erklären, daß die Stände⸗Versammlung im Allgemeinen ihre Zustimmung dahin ertheile, daß die Regierung zum Zweck der Erbauung von Eisenbahnen 50,000 Rthlr. ährlich auf die Staatskasse übernehme, und zwar in der Art, um hiermit owohl Zinsen oder andere Garantieen leisten zu können, als auch nach
Bedürfniß, um sich mit einem aliquoten Theil bei jeder Meile Eisenbahn
zu betheiligen, ein Kapital, dessen jährliche Verzinsung den Betrag von 50,000 Rthlrn. nicht übersteigen darf, anlehnsweise auf die Staatskasse auf⸗ zunehmen, und diese Bestimmung im nächsten Landtags⸗Abschied anzufüh⸗ ren“. — Herr Arnold schlug als Zusat zu dem ersten Theil des Ausschuß⸗ Antrags vor: „Die Stände Versammlung hält die Eisenbahn⸗Frage für eine der wichtigsten Angelegenheiten für Kurhessen, und erklärt ihre Bereitwillig⸗ keit, die hohe Staats⸗Regierung zu einer glücklichen Lösung derselben kräftig zu unterstützen. Sie stellt es zugleich der nochmaligen Erwägung hoher Staats⸗Regierung anheim, ob nicht zunächst Ein Bahnzug, und zwar derjenige, welcher der Regierung der wichtigste scheint, vorzugs⸗ weise ins Auge zu fassen sei, mit dem eventuellen Antrage: hierüber baldmöglichst der Stände ⸗Versammlung eine neue, eben so aus⸗ führliche Proposition zu machen, wie solche als Grundlage einer Bewilligung dienen kann.“ — Herr Cassebeer stellte den Antrag, im voraus die Bei⸗ stimmung zu erklären, daß hohe Staats⸗Regierung bis zum Betrage von 2 Millionen Thaler zum Zwecke der Anlage von Eisenbahnen vorzugsweise aber in nördlicher Richtung Verbindlichkeiten kontrahire und Verwendungen mache. — Herr von Trott beantragte nunmehr: „der Staats⸗Regie⸗ rung zu eröffnen, 1) daß die Stände⸗Versammlung bereit sei, falls die Regierung sich hiernächst veranlaßt sehen sollte, den Versuch zum Bau einer Eisenbahn auf Actien von Kassel über Fulda nach Frankfurt zu be⸗ schließen, die erforderlichen Mittel zur Betheiligung mit ½, so wie zum Ver⸗ zicht auf Verzinsung bis dahin zu bewilligen, daß die Bahnkosten im All⸗ gemeinen sich mit 4 pCt. verzinsen; 2) daß die Stände⸗Versammlung ferner bereit sei, die erforderlichen Mittel zu bewilligen, falls die Regierung ctwa hiernächst in die Lage kommen sollte, die Erbauung einer Eisenbahn von Kassel über Marburg nach Frankfurt auf Staatskosten zu beschließen, — daß dieselbe jedoch hierbei die Mittheilung spezieller Vorschläge, so wie die Vorlegung von Propositionen hinsichtlich der Ausbringung der Mittel und der Art und Weise der Verzinsung und Amortisation, als verfassungsmäßig sich von selbst verstehend, voraussetzen müsse.“ — Herr von Eschwege schlug zum ersten Theil des Ausschuß⸗Antrages den Zusatz vor: „jedoch im voraus für den Fall, daß es in der Absicht hoher Staats⸗Regierung liege, Eisenbahnen in Kurhessen durch eine Actien⸗Gesellschaft erbauen und die Staats⸗Kasse sich dabei betheiligen zu lassen, ihre Zustim⸗ mung zu ertheilen, daß die Staats⸗Kasse bis zum zehnten Theil des betreffenden Kosten⸗Betrags übernehmen, und so lange diese Actien nicht einen Rein-Ertrag von 3 ½ % abwerfen, auf die Verzinsung ihres Actien⸗Kapitals zum Besten der übrigen Actionaire verzichtet werde.” Schließlich beantragte Herr Bähr: „den Budget⸗Ausschuß zu beauftragen: 1) zu prüfen, ob Kurhessen nach seinen finanziellen Kräften und Hülfsmit⸗ teln und nach der ganzen Lage seines Finanz⸗Haushalts im Stande sei, die Summe von 1 ½ Millionen Thalern auf Eisenbahnen zu verwenden, insbesondere ob diese Summe verwendet und sverzinst werden könne, ohne die Idirekten Steuern und die Preise des Holzes und des Salzes zu erhöhen; 2) sein Gutachten darüber abzugeben, ob es angemessen sei, der hohen Staats⸗Regierung für den Fall, daß sie sich entschließen sollte, Eisenbahnen durch Actien⸗Gesellschaften erbauen zu lassen, im Voraus die Zustimmung der Stände⸗Versammlung zu erklären, daß für jede Meilen⸗ strecke der zu erbauenden Eisenbahn die Summe von 50,000 Rthlrn. und im Ganzen 1 ½ Mill. Rthlr. aus der Staatskasse zu Actien verwendet, diese Summe nöthigenfalls als Anlehen aufgenommen und von Seiten des Staates auf den Zinsengenuß von seinen Actien für so lange verzichtet werde, als der Ertrag der Actien die Höhe von 4 pCt. nicht überstiegen ha⸗ ben wird; — 3) über dieses alles mit Kommissarien der Staats⸗Regierung zu konferiren und thunlichst bald zu berichten“.
Sämmtliche Anträge, mit Ausnahme des durch die Vorfrage beseitigten des Herrn Bähr, wurden dem Eisenbahn⸗Ausschuß überwiesen. Herr Hartert schlug noch vor, den Eisenbahn⸗Ausschuß anzuweisen, daß er sich mit dem Budget⸗Ausschuß zu benehmen habe. Die Versammlung erklärte sich hiermit nicht einverstanden und ging zu einer vertraulichen Sitzung 8 r
Russland und Polen. St. Petersburg, 23. Jan. Se. Majestät der Kaiser h den Großfürsten Thronfolger zum Befehlshaber der ganzen Infan⸗ terie des abgesonderten Garde⸗Corps ernannt. u1““
Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 23. Januar. Das Amendement, welches Herr David noch in Bezug auf Grie⸗ chenland zu dem vierten Paragraphen des Adreß⸗Entwurfs gestellt hatte, lautet folgendermaßen: „Richten Sie, Sire, Ihre Sorgfalt darauf, daß das edle Land, welches sein Blut und seine Schätze her⸗ gegeben, um ein freies Volk zwischen Europa und Asien zu konsti⸗ tuiren, in seinen Hoffnungen nicht getäuscht werde. Mögen Ihre hohe Weisheit und die Unterhandlungen Ihrer Minister Griechenland eine für die Festigkeit des Thrones und für die Unabhängigkeit der Nation nothwendige Ausdehnung geben.“ Herr Guizot bekämpfte dieses Amendement mit folgenden Bemerkungen: „Das ehrenwerthe Mitglied kommt in einer Intention, die ich ehre, welche ich aber nicht billigen kann, wieder darauf zurück, daß man den Vertrag, welcher die Stellung Griechenlands konstituirt, abändern und eine neue Zerstückelung des otto⸗ manischen Reiches herbeiführen solle. Niemand verlangt von Griechenland, daß es auf die Zukunft verzichte, auf die große Zukunft, die ihm vielleicht vorbehalten ist. Es ist aber gewiß, daß jetzt Griechenlands wahrhaftes, erstes Interesse dahin geht, sich zu befestigen und zu organisiren. Damit ist dieses Land in diesem Augenblicke beschäftigt. Es hat seine Unabhängigkeit erobert, und jetzt gründet es seine Re⸗ gierung, seine Freiheiten. Jeder Gedanke, der es von dieser wichti⸗
gen Arbeit abzöge, könnte es nur kompromittiren und ihm verderb⸗ lich werden. Die wahren Freunde Griechenlands müssen ihm also der
Rath geben, für jetzt alle seine Kräfte seiner inneren Organisation zu weihen und, bis sich ihm seine Zukunft eröffnet, auf sein inneres friedliches Wachsthum bedacht zu sein.“ Darauf nahm Herr David, wie wir schon erwähnt, sein Amendement wieder zurück, ohne e
darüber zur Abstimmung kommen zu lassen. 8
Sitzung vom 24. Januar. Vor Annahme des sechsten Pa ragraphen des Adreß⸗Entwurfs, der sich auf den Zustand des fran zösischen Handels bezieht, verlangte Herr Glais⸗Bizoin noch Auf⸗ schlüsse über die Ereignisse zu Montevideo, von wo bekanntlich eine Beschwerdeschrift der dort ansässigen Franzosen (S. Nr. 26 der Allg Pr. Z.) an die Kammer eingegangen ist. Der Marine⸗Minister verlas darauf zwei Depeschen des Admirals Massieu de Clerval, in welchen dieser sagt, daß die Regierung von Montevideo, um ihre Existenz zu fristen, ein Schreckens⸗System angenommen habe, welches den Einwohnern die ärgsten Plagen verursache. Es waren dann eine Menge Einzelheiten über die verschiedenen Parteien, welche sich um jenes unglückliche Land streiten, in den Depeschen aufgeführt.
Der Minister verlas auch einen Auszug aus einem Privatbriefe des
Admirals, worin es in Bezug auf die dortigen Franzosen heißt: 1 „Es sind stets dieselben Leute, die mit aller Gewalt eine Rolle in den Angelegenheiten des Landes spielen wollen, und sich dem Willen der fran zösischen Regierung widersetzen; die Nothwendigkeit, sich zu bewaffnen, welch sie behaupten, ist blos ein eitler Vorwand, und sie konnten keine vollstän⸗- digere Garantieen erhalten, als die, welche ihnen seit langer Zeit bewilligt worden. Diese Leute begnügen sich weder mit Versprechungen, noch mit Garantieen, sie wollen Alles in Frage stellen, und zu Gunsten einiger Kauf⸗ leute von Montevideo fordern sie Krieg gegen Buenos⸗Ayres. Was man zu Paris gesagt hat, ist die Wahrheit; die achtbaren Kaufleute halten sich
ganz fern von dem Allen; die Anderen sind bloße Handwerker und Unter-
offiziere, welche hier ihr Glück machen wollten, indem sie Dienst in der so⸗ genannten Freiwilligen⸗Legion nahmen. Uebrigens gestattet sich die Regie⸗ rung die ungesetzlichsten Maßregeln und sie wird sich schwerlich noch lange halten können.“
Sie sehen also, meine Herren (fuhr der Minister fort), daß diese trau- rige Sache ihrem Ende entgegen geht, und daß wir im Begriff stehen, die Früchte der von uns befolgten festen und gemäßigten Politik zu ärndten. Auf beiden Ufern des la Plata sind unsere Landsleute von dem Verhalten, welches sie zu beobachten haben, genau unterrichtet. Um die Vortheile des Vertrages von 1840 zu genießen, brauchen sie nur den Bürgerzwisten fern zu bleiben. Unter dieser Bedingung allein dürfen sie zu keinem Dienst und zur Zahlung keiner außerordentlichen Abgabe gezwungen werden. Es be⸗
steht übrigens in diesem Augenblicke auf beiden Ufern des la Plata das
beste Verständniß zwischen unserem Gesandten zu Buenos⸗Apres, dem fran⸗
zösischen Konsul zu Montevideo und dem Chef der Schiffsstation. Alle drei Diese Erklärun-
wachen mit gleichem Eifer über dem Wohl des Landes. gen scheinen mir kategorisch. Ich glaube, daß es unmöglich war, zum Schutz der Personen und des Eigenthums der Franzosen in jenen Weltge⸗ genden mehr zu thun, als unsere Regierung gethan hat.
Herr Mermilliod behauptete dagegen, daß der von dem Com⸗
mandeur der Station seinen Landsleuten angebotene Schutz sich darauf beschränkt habe, sie an Bord der französischen Schiffe aufzunehmen,
wenn sie ihre Geschäfte und ihr Eigenthum im Stich zu lassen ent⸗
schlossen wären; deshalb seien sie genöthigt gewesen, die Waffen zu
ergreifen, um sich selbst den Schutz zu verschaffen, den die fran-
zösische Regierung ihnen versage. Als hinreichende Vertheidigung gegen diesen Angriff wies der Marine⸗Minister auf den be⸗ kannten Charakter des Admiral Massieu und auf seine vierzigjährigen Dienste hin.
Diesenigen, sagte er, sind die eigentlichen Feinde der französischen In⸗ teressen in Montevideo, welche sich in die inneren Angelegenheiten des Lan⸗ des mischen, welche, als sie von dem Kabinet des 15. April die Autorisa⸗ tion erhalten, 300,000 Fr. auszugeben, 2,800,000 Fr. an dortige Intrigants zahlten und zum Nachtheil der französischen Interessen an den Bürgerkrie⸗ gen des Landes theilnebmen. (Hört!) Die einzige Rolle, welche die Fran⸗ zosen in jenem Lande zu spielen haben, ist, den Unglücklichen beizustehen und sich ruhig zu verhalten. So lange sie die französische Kokarde an ihren Hüten tragen, sind sie sicher, wie aber können sie Schutz erwarten, wenn sie zu den Waffen greifen und Krieg führen? Mögen sie dem Beispiel ande⸗ rer Ausländer folgen, der Dänen, Engländer und Deutschen, die niemals beunruhigt worden sind, weil sie sich nicht in die öffentlichen Angelegenheiten gemischt haben. (Beifall.)
Herr Glais⸗Bizoin: Seit dem Unglücke Polens habe ich niemals schmerzlichere Worte gehört, als die eben von dem Marine⸗Minister gespro⸗ chenen. Montevideo wird unterliegen, sagen Sie, und diese unglückliche Sache naht ihrem Ende. So also verstehen Sie den Schutz der Interes⸗ sen und der Würde Frankreichs! Das wird unseren Handel in jenen Ge⸗ genden und den 3000 Franzosen, die durch ihre energische Haltung gegen die Schwächen Ihrer Politik protestiren, theuer zu stehen kommen. (Genug, genug! Zur Abstimmung!)
Der sechste Paragraph wurde nun angenommen und dann zur Diskussion des siebenten geschritten, der von den öffentlichen Bauten und dem ÜUnterrichtswesen handelt. Der Präsident stellte anheim, ob es nicht angemessen wäre, den Paragraphen zu theilen, und die beiden verschiedenen Gegenstände abgesondert zu erörtern, um so mehr,
usgegebenen Gesta Previrorum stehen zahlreiche tüchtige Arbeiten, nament⸗ ich über die Monumental⸗Geschichte dieser wichtigen Stadt und Gegend, uerst von Quednow, dann von C. W. Schmidt, von J. Steinin⸗ er u. A., denen F. Kugler in verschiedenen reichhaltigen Aufsätzen im unstblatt (1840 und 1842) sich anschließt. Manches erschien über die Gegend um Koblenz. Ueber das Marienkloster in der Leer in genannter Stadt schrieb J. N. Klein, über die Kapelle bei Kobern Dronke und von Lassaulr, über den Mavengau oder das Mapenfeld L. von Lede⸗ bur und P. J. Seulz verschiedene über den herrlich wiedererstandenen Stolzenfels.
Eine sehr anzuerkennende Thätigkeit für die vaterländische Geschichte ist neuerdings von der Universität Bonn ausgegangen, namentlich von den jüngeren Mitgliedern derselben. Einerseits ward daselbst der Verein von
Alterthumsfreunden im Rheinland gestiftet, von welchem schon rei Hefte der Jahrbücher mit reichem Inhalt vorliegen, andererseits be⸗ ründete dort der Privat⸗Dozent Dr. L. Lersch (dem man bereits ein sehr rauchbares Central⸗Museum der römeschen Inschriften des Niederrheins verdankt) ein Niederrheinisches Jahrbuch für Geschichte, Kunst und Poesie, dessen erster Band 1843 erschien, und von welchem eine Fort⸗ rhung erwartet werden darf. Zur Geschichte und Kunstgeschichte bringt dies Wert eine Reihe sehr schätzbarer Beiträge, von Dahlmann über und die Ereignisse, welche zu dem gegenwärtigen Streite über
das Herzogthum Schleswig den Anlaß gaben, von Arndt über den Aulberg, eine der Kuppen des Siebengebirges, von Aschbach über die . politische Wirksamkeit des Erzbischofs Bruno I. von Köln (953 — 965), von 8. P. Bock (aus Aachen, früher Professor zu Marburg, jetzt zu Brüssel) Alberins Aquensis, dessen Geschichtswerk die Hauptquelle für den ersten Feve. und welcher custos ect canonicus Aquensis ecclesiae war — Van Penn er- xeer. wechige Abhandlung, welche viele Aufschlüsse über den A. Tvez sch dn erkirche und des damit verbundenen Stiftes giebt. Siebengebirges lie 8 e Lanz interessante Geschichte der am Fuße des berühmsen Abtei ee. lennee wegen der schönen Architeltur ihrer Kirche
h unter den drei ersten Aebten (bis 1244); H.
von Sybel einen Aufsatz üb 1 welcher der Welt namenelich ale e - r Panncn een
Geschichte der Stadt Köln aber
8 592 — in der Geschichte
Theilnahme an den Reichshändeln, amentlich nach d 1 Friedrich’s II. Zur Kunstgeschichte gehören die Aussäte une fenen keüeer
rath über die Granit⸗ und Marmorsäulen des gachener Münsters, welche
nach dem Beschlusse Sr. Majestät des Königs von neuem die Arkaden der Emporkirche zieren sollen, denen sanscülotter Kirchenraub sie entriß, und über dze Bausteine des Münsters zu Bonn; von Lersch über Gerhard von Are, Erbauer der letzgenannten Kirche und Probst an derselben, eine sehr dan⸗ kenswerthe Monographie, die indeß, was gedachten Gerhard betrifft, wohl etwas zu sehr Voraussetzungen und Folgerungen sich hingeben därfte; von Burckhardt über die vorgothischen Kirchen am Niederrhein, worin eigentlich nichts Neues beigebracht wird, und von K. Ch. Belz über die lange verwahrloste, nun aber auch besserer Zukunft entgegengehende Abtei Altenberg, über welche auch Herr von Zuccalmaglio (dem wir unter dem Namen Montanus eine Geschichte der Vorzeit der Länder Cleve, Jülich, Berg verdanken) und Biercher geschrieben haben. Die erwähnten Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden beschäftigen sich zwar vor⸗ zugsweise mit der Archäologie, doch enthalten sie auch manches tüchtige Hi⸗ storische und Topographische. 8 b Es kann nicht meine Absicht sein, in der gegenwärtigen kurzen Notiz eine eigentliche Uebersicht dessen zu geben, was in den letzten Jahren für die Geschichte der mehrgenannten Gegenden gewirkt worden ist. Dies wäre die Aufgabe einer bibii graphisch⸗kritischen Arbeit. Auf Einiges nur, Köln und seine Umgebungen und das Herzogthum Jülich betreffende, will ich mich beschränken, was in dieses Fach einschlägt — ich wünschte, es wäre alles so gewissenhaft gearbeitet, wie die Quirschen Schriften! Ein umfangrei⸗ ches historisch⸗topographisch⸗statistisches Weik ist Binterim's und Moo⸗ ren's alte und neue Erz⸗Diözese Köln mit einem Codex diplomaticus. Einzelne Städte und Ortschaften dieser Erz⸗Diözese fanden „Geschichtsschrei⸗ ber, Bonn in Hundeshagen und K. A. Müller, die Vieles zu thun übrig ließen, und über spezielle Punkte in Lersch (Bonn als Verona — Bonns Siegel und Wappen u. s. w.), Siegburg in Schwaben⸗ Zülpich in Broixr, Neuß in Löhrer, Bergheim in Dethier. Am meisten wurde über Köln geschrieben, und zwar vorzugsweise über den Dom — neben Boisseree, dessen großes Werk wieder aufgelegt ward (so wie auch seine niederrheinischen Kirchen) und in einer Hand⸗Ausgabe erschien, von de Noel, Zwirner, Pfeilschmidt, Reichenspergern. m. A. Fahne gab in seinen diplomatischen Beiträgen zur Geschichte der Baumeister des fölner Doms eigenthümlich interessante Auszüge aus den Schreinsbüchern, d. i. den Bürgerrollen über Güter⸗Verleihungen oder Erwerbungen, mit einer Reihe von urkundlichen Belegen. Seine Annahme des Heinrich Sunere als An⸗ fertiger des Planes und erster Baumeister des Domes, von dessen Bezeichnung
kölnischen Geschichte gaben von Mering, Reischert und Weyden;
über den Kurfürsten Herman von Wied, der in der Reformationszeit eine bedeutende Rolle spielte und endlich zum Rücktritt von seinem Amte genöthigt ward, schrieb M. Deckers, über Gebhard Truchseß Barthold in Greifswald, zuletzt über Konrad von Hochstaden der schon genannte J. Burckhardt. Die so wichtige wie schwierige Geschichte Kölns, wie die des Erzstifts, harrt noch eines tüchtigen Bearbeiters. Eine ihrer Quellen (eine solche aber, die man nur mit Vorsicht brauchen darf) die Reimchronik Gottfried Hagen's, machte E. von Groote bekannt. — Aachen, dessen Münsterkirche neuerdings in künstlerischer Hinsicht von F. Mertens (in Förster’s Bauzeitung 1840) betrachtet wurde, hat neben den zahlreichen Schriften, von denen ich im Eingange sprach, nur eine einzige historischen Inhalts aufzuweisen: „Das Rathhaus zu Aachen. Schutzschrift für die unverletzte Erhaltung des deutschen Krönungs⸗Saales von Prof. C. P. Bock.“ (1843.) Es ist eine Abhandlung voll Geist und Gelehrsamkeit, die zu der obenerwähnten über Albertus Aquensis gewisser⸗ maßen ein Gegenstück bildet. Wie in dieser die Geschichte des Baues der Münsterkirche erläutert wird, so in der eben genannten die Geschichte der Karolingischen Kaiserpfalz. Aber es ist nicht diese Pfalz allein, auf die der Verfasser sich beschränkt: er knüpft daran Untersuchungen über den gesammten älteren Palastbau, von den römischen Zeiten an, wo der Lagerbau die Norm für die Disposition der Paläste gab, in der by⸗ zantinischen Epoche dann, bei den Ostgothen, endlich bei den Franken. Die Geschichte der gachener Pfalz und des aus ihrer Festhalle entstandenen spä⸗ teren Rathhauses, welches seine vornehmste Restauration dem nämlichen Freiherrn von Schellart, genannt Chorus, verdankte, dessen ich schon ge⸗ dachte, wird dann ausführlich und kritisch beleuchtet. Manche Behauptun⸗ en dieser Schrift wird man schwerlich gelten lassen wollen: die sleißige Purcharbeitung aber und die geschickte Benutzung vieler mittelalterlichen Dokumente und Beweisstellen wird Niemand verkennen. Betrachtet man sie als Gelegenheitsschrift, so ist ihre Form verfehlt und nicht faßlich und über⸗ sichtlich genug. Die Herstellung und Ausschmückung des Krönungssaales, welche durch die Theilnahme der Bürgerschaft unter dem erhabenen König⸗ lichen Schutz bewerkstelligt werden wird, dürfte übrigens nach dem, so viel mir bekannt, angenommenen Plane den Resultaten der Schrift des Prof. Bock nicht entsprechen. 8 Alfr. Reumont.
als petitor structure maioris ecclesie hergeleitet, ist indeß schwerlich haltbar und beruht wohl nur auf falscher Interpretation des Wortes. Beiträge zur
das Cölibat auferlegen.
Jahren der Restauration jener Kampf zwischen
zu tilgen, und eine so ernsten Einfluß auf den Charakter der Universität aus. daß im einzelnen mehrere Verbesserungen eingeführt wurden, aber daneben fanden sich auch Dinge ein, welche zu Empfindlichkeiten Anlaß gaben, die ich zwar für etwas übertrieben halte, deren Aufrichtigkeit ich jedoch sehr wohl
ben Wahrheiten in das Uebergewicht, ich will
dies weiß ich nicht, aber jedenfalls in der Universität. lich, daß die Geistlichkeit bei solchem Zustand der D inge nicht in Bewegung
Herr Villemain:
da zu dem die Eisenbahnen betreffenden Theile kein Amendement, zu dem anderen Theile aber mehrere vorgeschlagen seien. Die Kammer billigte dies und Herr Muret de Bort nahm das Wort über die in der vorigen Session vorgelegten Eisenbahn⸗Gesetz ⸗Ent⸗ würfe. Er sprach sich dafür aus, daß der Staat die Eisen⸗ bahn auf seine Kosten bauen lasse und sie dann an Gesellschaften ver⸗ achte, weil er der solideste Schuldner sei und die tüchtigsten Kräfte ür den Bau zu seiner Verfügung habe, dagegen was die Ausbeutung betreffe, zu formalistisch, weitläusig und langsam in seinen Beschlüssen sei. Es nahmen noch einige andere Mitglieder an dieser Diskussion Theil, die jedoch zu keinem bestimmten Resultate führte, und der die Kammer auch wenig Aufmerksamkeit schenkte. Nachdem der erste Theil des Paragraphen angenommen war, schlug Herr von Carné, der ein Amendement in Betreff des öffentlichen Unterrichts be⸗ antragt hatte, der Kammer vor, alle Verhandlungen über diesen Ge⸗ genstand so lange auszusetzen, bis die Regierung den Gesetz⸗ Entwurf über den Secundair⸗Unterricht eingebracht haben würde. Dieser Vorschlag wurde von einem Theil der Kammer mit großem Mißfallen, von dem anderen mit lautem Beifall aufgenommen. Eine Zeit lang wußte man nicht, welche Meinung die Oberhand habe, bis endlich der Präsident erklärte, daß die verneinenden Stimmen zu überwiegend schienen, worauf Herr von Carné von demselben auf gefordert wurde, sein Amendement zu entwickeln. Dies bestand darin, daß er nach den Worten des Paragraphen: „daß der uns vorzulegende Gesetz⸗Entwurf über den Secundair⸗Unterricht in Betreff der Unter⸗ richtsfreiheit dem Willen der Charte genügen soll“, einzuschalten: „die Rechte der Familienhäupter befriedigen wird.“
Ich habe stets bemerlt, sagte der Redner, daß Gegenstände wie dieser, ein so leidenschaftliches Anschen sie auch haben mögen, bei ihrem Durch⸗ gang durch diese Rednerbühne nicht wenig gemildert werden, und es wird an mir die Schuld nicht liegen, wenn dies in diesem Falle nicht geschieht. Wenn man mir erlaubt, will ich die politische Sache der Seite hervor⸗ heben. Es ist nicht zu leugnen, daß die Unterrichtsfrage plötzlich einen sehr politischen Charakter erhalten hat. Es fragt sich nun, woher dies kömmt; es fragt sich, ob der den Unterricht betreffende Artikel der Charte blos durch Zufall in diesen Grundvertrag hineingerathen, oder ob er im Gegentheil der Ausdruck eines wirklichen Bedürfnisses des Landes ist, eines Bedürfnisses, welches täglich fühlbarer wird.
Der Redner warf nun einen Rückblick auf den Zustand des öffentlichen Unterrichts seit der Revolution von 1789 bis auf den heutigen Tag. Er zeigte den Unterschied auf, welcher zwischen den die Konkurrenz des Staats und den Privat⸗Familien annehmenden Prinzip der konstituirenden Versammlung und dem des Kaiserreichs stattfinde, welches letztere ein vollständiges Monopol aufgestellt und dasselbe dem Staate allein übergeben habe.
Napoleon, fuhr er fort, hegte einst den Gedanken, in Franlreich ein Institut von Laienmönchen zu begründen, die mit dem öffentlichen Unter⸗ richt beauftragt werden sollten. Aber die Universität verhinderte die Aus⸗ führung dieses Planes. Napoleon wollte in der That den Lehrern und Professoren gemeinschaftliche Wohnung, strenge Ordens⸗Regeln und selbst b Als das Kaiserreich fiel, wurde die Universität eine rein administrative Körperschaft, und es erhob sich daher in der ersten Klerus und Universität, der durch die Juli⸗Revolution so plötzlich beendet wurde. Man hielt es damals für nöthig, das Prinzip einer Staats⸗Religion aus der Charte bedeutende Aenderung uͤbte natürlich einen Ich erkenne an,
begreifen kann, weil es sich hier um Gewissenssachen handelt. Und ist es wohl zu verwundern, daß es manche Besorgniß erregt, wenn man eine
Philosophie zu lehren unternimmt, die an die Stelle der Religion treten
soll? Diese Philosophie geht sogar so weit, daß sie sagt: Ich bin die ältere Schwester der Religion, die letztere sucht nun diesel⸗ Geheimniß zu hüllen, welche ich in philosophi⸗ Ausdrücken lehre. Diese Philosophie hat nicht sagen im Königlichen Rath, denn Wie ist es nun mög⸗
cheren, und absoluteren
gerathen soll. Es handelt sich jetzt um einen Gesetz⸗Entwurf über freien
Unterricht, und man hat dabei zu bedenken, was dazu gehört, gute Fami⸗ lienhäupter und Bürger zu bilden. zurufen: während Ihr durch ein aufrichtiges,
(Hört!) Ich möchte dem Ministerium Ihr setzet eine neue Regierung religiösen Kämpfen aus, einen billigen Antheil an jener Frei⸗ heit, auf welche unsere Regierung beruht, gewährendes Gesetz Alles beru⸗
Wie!
higen könnte! Ich für mein Theil glaube, daß ein Land, welches für die Freiheit der Welt so viel gethan, einer Corporation eben so wenig, wie einem Einzelnen, das Reecht einräumen kann, zu sagen: l'Etat c'est moi!
Und doch hört man dies täglich behaupten, ja ein ausgezeichneter Rechts⸗Anwalt der Krone er⸗ klärte noch kürzlich, den Staat gebühre das Monopol des öffen lichen Un⸗ terrichts, wie den Tribunalen das Monopol der Rechtspflege und wie der Armee das der öffentlichen Gewalt. Ich kann jedoch nicht glauben, daß Sie mitten in der großen Freiheits⸗Bewegung, welche die Welt durchzieht, as Prinzip einer durch eine Aristokratie von Gelehrten und Soldaten, durch n Heer von Gendarmen und Studienmeistern regierten Gesellschaft wer⸗ den heiligen wollen. (Murren.) Ich bitte um das Wort, um eine große, gänzlich mißverstandene Institution zu vertheidigen, eine Institution, die man wohl zu verbessern und zu vervollständigen, aber nicht zu vernichten wünschen kann, eine Institution, die in einer Absicht angegriffen wird, die nicht die der Kammer ist. Man behauptet, es ständen einander zwei Prinzipien ge⸗ genüber, ein von der konstituirenden Versammlung inaugurirtes Prinzip der reiheit, und ein vom Kaiserreich inaugurirtes Prinzip der Sklaverei. Das der konstituirenden Versammlung zugeschriebene Freiheits⸗Prinzip ist niemals in wirkliche Anwendung gekommen; der erwähnte Gesetz⸗Entwurf ist weder votirt noch erörtert worden. Unter der Restauration fand eine geistige Ent⸗ wickelung statt, die im gewissen Grade den Mangel an politischer Freiheit ersetzte, aber Unterrichts⸗Freiheit war nicht vorhanden; der Grundsatz des Staats war Aufsicht und Autorität. Man hat auch gesagt, Napoleon habe eine Laien⸗Körperschaft von Lehrern errichten wollen. Was war sein Zweck? Er wollte die Gesellschaft rekonstituiren und dieselbe durch eine gut unter⸗ richtete Mittelklasse kräftigen. (Herr Odilon Barrot: Sein Zweck war eine Nation von Beamten und Soldaten zu bilden. Herr Dupin: Und auch von Bürgern!) Ich möchte lieber sagen, eine Nation, welche im Stande wäre, nicht nur alle Pflichten des öffentlichen Lebens, bür⸗ gerliche und militairische, zu erfüllen, sondern auch jeden freien Lebens⸗ beruf auszuüben; denn der literarische und wissenschaftliche Unter⸗ richt, der in dem Colleège des Kaiserreichs ertheilt wurde, hatte wohl nicht blos zum Zwecke, Beamte und Soldaten zu bilden, sondern auch Gelehrte und Literaten, und, gestatten Sie es mir, zu sagen, vielleicht auch einsichtsvolle und beredete Landes⸗Vertreter für eine spaͤtere Zeit vorzube⸗ reiten. (Sehr gut!) Hätte nicht ein für alle Erfordernisse des öffentlichen Lebens genügender und gelehrter Unterricht die Keime der Bildung und des Talents in die Nation gelegt, so würde Frankreich bei zwei Gelegenheiten nicht so rasch im Stande gewesen sein, eine Regierung zu bilden, die jedes⸗ mal den constitutionellen Prinzipien näher rückte. Nicht das Recht der Familien in Betreff der Freiheit des Unterrichts ist beschränkt worden sondern das der Spekulanten, unter welchem Namen sie sich auch ver⸗ bergen mögen, seien es Congregationen oder andere. Dennoch kann der Zustand der Dinge, der allmälige Verbesserungen erhalten, den schon allein die in den öffentlichen Sitten vorgegangene Veränderung von selbst verbessert hat, immer noch durch Gesetze nach der einen Seite hin weiter entwickelt, nach der anderen beschränkt werden, und ich hoffe, daß sich dies bewerkstelligen lassen wird, wenn der Versuch Unterstützung sindet den meine Vorgänger und ich gemacht haben, einen GesetzEntwurf vorzu⸗ legen, der zugleich das von der Charte beabsichtigte Prinzip der Freiheit erhen. so wie die Autorität und Aufsicht der Regierung sanctioniren soll. (Beifall.) Ich wünsche, daß eine solche Veränderung nicht unter dem Einflusse ungerechter Vorurtheile und gedankenloser Angriffe stattfinde,
denen Herr von Carné so eben eine Bedeutung zugeschrieben hat, welche sie nicht besitze. Wie kann man wohl behaupten, daß der historische und philosophische Unterricht zu Besorgyuissen und Unheil führe? Worauf gründet Herr von Carné seine Angriffe? Nicht auf Thatsachen sondern auf leere Klagen und Vorwürfe. Man behauptet, es herrsche in den Schulen eine Philosophie, welche darauf abzwecke, an die Stelle der christlichen Religion eine Art von Vernunft⸗Religion, etwas Höheres als die gewöhnliche Religion, zu setzen. Ich bedaure, daß man dergleichen Beschuldigungen gegen Männer erhebt, deren Verdienste nicht nach Gebühr gewürdigt werden. Soll ich Ihnen einen Maun nennen, der unter uns die Bewunderung für Descartes wieder erweckte, der die Fahne des Spiritualismus wieder aufpflanzte, und durch seine Lehren den Weg zur politischen Freiheit bahnte? Der den Gemüthern ihre sittlichen und gesellschaftlichen Pflichten einprägte und sie mit dem Ge⸗ fühl ihrer politischen Pflichten erfüllte? Ich meine Herrn Roper Collard, der viele Jahre lang Präsident dieser Kammer war. Glauben Sie, daß ein Mann wie dieser in Frankreich eine Philosophie eingeführt haben würde, die wir zu verachten und zu verwerfen hätten? (Lauter Beifall.) Und haben seine Schüler, die er liebte und ehrte, den Pfad dieser edlen und reinen Philo⸗ sophie verlassen? Glauben Sie, daß diese Männer die Gemüther der Jugend zu eben jenen Lehren hinzuleiten suchen, welche Sie selbst mit dem Namen des Sensualismus gebrandmarkt haben? Nein, Sie setzen im Gegentheil den Unterricht in der Philosophie auf eine solche Weise fort, daß sie die Gemüther dadurch für die Religion vorbereiten, nicht die Phi⸗ losophie an die Stelle der Religion setzen wollen. Neben Descartes, auf dessen Namen Frankreich mit Recht so stolz ist, werden die Schriften von Mallebranche, Arnaud, Bossuet und Fönelon dem Unterricht zum Grunde gelegt, ihnen hat der Unterrichts⸗Rath die Schriften von Clarke, Leibnitz und Euler hinzuge⸗ fügt. Dies ist unser Programm für den Unterricht in der Philosophie. (Beifall.) Indem wir nun der Kammer einen neuen Gesetz⸗Entwurf über das Unterrichtswesen vorlegen wollen, gedenken wir nicht zu leichtfertig Hand an das Werk zu legen, welches von Napoleon’'s Genius ausgegangen. Wir glauben, daß in diesem Werke, wie in dem Civil⸗Kodex, das volle Bewußtsein seiner Zeit enthalten ist, und gewiß wäre sein Stern nicht unter⸗ gegangen, wenn sein Genius stets an diesem Bewußtsein festgehalten hätte. Und so werden wir nicht dulden, daß eine Contre⸗Revolution bei den ein⸗ zuführenden Modificationen auf unser Unterrichts⸗System einwirke.
Lange anhaltender Beifall begleitete diese Rede, nach deren Schluß die Fortsetzung der Diskussion des 7ten Paragraphen auf den folgenden Abend vertagt wurde.
Paris, 25. Jan. Der König, der sich einige Tage etwas un⸗ wohl befand, ist jetzt wieder besser. Ernstliche Besorgnisse hatte sein
Befinden keinen Angenblick eingeflößt.
II Paris, 25. Jan. Heute wurde in der Deputirten⸗ Kammer die gestern abgebrochene Diskussion des 7ten Paragraphen des Adreß⸗ Entwurfs fortgesetzt. Wie in den letzten Tagen konnte die eigentliche Debatte erst nach 2 Uhr Nachmittags eröffnet werden, da früher zu wenige Mitglieder anwesend waren. Nach der gestrigen glänzenden
Vertheidigung der Universität durch ihren Groß⸗Meister, den Mini⸗
ster des öffentlichen Unterrichts, Herrn Villemain, der mit allen Waffen
kämpfte, welche eine gerechte Sache, ein ausgezeichnetes Talent, eine treffliche Kunst der Rede nur an die Hand zu geben vermögen, war die Annahme des Paragraphen des Entwurfs keinem Zweifel mehr unterworfen. Der erste Redner war Herr von Tracy. Er sagte, der Artikel 69 der Charte habe keinesweges die Freiheit des Unter⸗ richts gewährt, sondern sie nur anempfohlen. Alle Freiheiten hätten einen hohen Werth, keine einen höheren als die des öffentlichen Un⸗ terrichts. Die Freiheit desselben werde sogar der Universität selbst zu gute kommen. Nichts sei der Entwickelung der menschlichen Intelligenz nachtheiliger, als das Monopol des Lehrens. Die Regierung solle in ihrem Gesetz⸗Entwurf die allgemeine Freiheit des Unterrichts als Grundsatz aufstellen und denen jede Erleichterung und Beförderung gewähren, die sich dem so hochwichtigen Lehramte widmen. Herr Nisard, Mit⸗ glied der Kommission, vertheidigte in einer sehr langen, aber nur ge⸗ ringe Aufmerksamkeit erregenden, weil schlecht vorgetragenen Rede, die Universität. Er bestritt unter Anderem die Behauptung des Erzbischofs von Paris, daß der Klerus allein eine moralische Erzie⸗ hung gewähren könne. Herr von St. Priest widersetzte sich dem Paragraphen und unterstützte das Amendement des Herrn von Carné. Herr Dupin: Man habe nun diskutirt, was in dem vor⸗ zulegenden Gesetz⸗Entwurfe sein und was nicht darin sein solle. Hinter der angeblich erstrebten Freiheit des Unterrichts, welche der Klerus nun in den Himmel erhebe, sei im Grunde nur ein Streben nach Herrschaft verborgen. Angriffe habe derselbe gerichtet gegen gesetzlich begründete Institutionen, denen man Achtung hätte zollen sollen. Der Zweck dieser Angriffe sei gewesen, die gesetzlich bestehen⸗ den Anstalten zu ruiniren, um einen entgegengesetzten Einfluß geltend zu machen, ein anderes Monopol an die Stelle zu setzen. Der Redner nimmt die Universität kräftig in Schutz, nennt sie eine Institution, die Verehrung verdiene, sowohl wegen ihres Alters, als wegen der großen Dienste, die sie dem Lande ge⸗ leistet. Die Geistlichkeit solle nicht den ihr zustehenden Wirkungs⸗ kreis überschreiten, sich nicht mit Politik befassen, ihrem Amte getreu bleiben, ihren Mitmenschen nur Gutes erzeigen und so das ihr über⸗
tragene heilige Amt, ihre heilige Aufgabe erfüllen. Herr Dupin ging nun auf eine umfassende Untersuchung der Frage ein, ob re⸗ ligiöse Gesellschaften und Congregationen überhaupt in Frankreich
zulässig seien, was er verneint; namentlich macht der Redner auf die
Jesuiten aufmerksam, deren gefährliche Doktrinen und Grundsätze er
angreift. Er stellt den Grundsatz auf, daß die Erziehung im Allge⸗
meinen von Laien geleitet werden müsse, schon der Bestimmung des
Kindes nach; denn der Familienvater bestimme sein Kind entweder zum
Militair, oder zum Rechtsgelehrten, Verwaltungs⸗Beamten, Kaufmann,
Gewerbtreibenden, nur Wenige zum geistlichen Stand. Daher sei
eine blos religiöse Erziehung eben so wenig an ihrem Platze als eine,
in der die Religion zu wenig berücksichtigt werde. Der Staat habe
vor Allem die Pflicht, für Erziehung der Jugend zu sorgen, also auch
das Recht, sie zu überwachen. (Beifall.) Nachher sprach Herr Odi⸗
lon Barrot in demselben Sinne und dann Herr Bouillaud,
ebenfalls zu Gunsten der Universität; zugleich hätte er gewünscht, daß
der Minister der Kulte (Herr Martin) einige Aufschlüsse gegeben
hätte über das Verhalten der Regierung, den unmäßigen Angriffen
gegenüber, welche einige Bischöfe auf die Universität sich erlaubt hät⸗
ten. Herr Martin du Nord besteigt augenblicklich die Tribüne
ihm zu antworten. Die Sitzung dauert fort.
Grossbritanien und Irland.
London, 24. Jan. Es giebt in Irland keine Stimme, welche dem Parteigeiste so fremd wäre, um über die Vorgänge im Gerichts⸗ hofe der Dubliner Queens⸗Bench ein einigermaßen gültiges Urtheil fällen zu können, es wird ebenso das Resultat des Prozesses den Irländern nichts von dem erweisen, was dem Lande Noth thut ob der gegenwärtige Zustand des Gesetzes geändert werden muß oder nicht. Die Repealer und Liberalen schreien jetzt bereits über eine „falsche Jury“; die Tories werden bei einem unerwarteten Ausspruche derselben wie gewöhnlich über eine „irländische Jury“ klagen. So hat man von dem Ausgange des Prozesses in Irland nur einen Partei⸗Triumph oder eine Partei⸗Niederlage zu erwarten, denn die besiegte Partei wird in hartnäckiger Ueberzeugung verharren, daß ihr Unrecht geschehen sei. Der Spectator sagt deshalb sehr richtig, daß der Prozeß in der Wirklichkeit nur in England geführt werde. Hier werden die Zeugen⸗Aussagen wohl erwoͤgen; das ganze gerichtliche Verfahren, das Verdikt selbst streng beurtheilt
und aus dem richterlichen Spruche selbst Beweisgründe gezogen. „Au allem diesem werden wir lernen“, sagt der Spectator, „wie der jetzige Zustand des Gesetzes in Irland hinsichtlich der ausgedehnten und zweideutigen Agitationen beschaffen ist, welchen Einfluß das Gese auf den Zustand des Landes übt. Es wird alsdann dem Parlament die Entscheidung obliegen, ob die bestehenden Gesetze hinreichen, den inneren Frieden zu erhalten oder nicht; ob diese Gesetze ferner noch bestehen und ob die Klagen des Landes, welche die Ursachen oder die Vorwände sind, das Gesetz zu versuchen, unberücksichtigt bleiben sollen oder nicht. Die Legislatur wird mit den Gesetzen für die öffentliche macferheit und dann mit der ganzen Lage Irlands sich befassen müssen.“
„Die vom Gerichte beschlossene Zulassung der gedruckten Akten⸗ stücke des dubliner Repeal⸗Vereins im O'Connellschen Prozesse als Dokumente gegen die Angeklagten ist für den Ausgang des Prozesses von Wichtigkeit, indem dieselben das vollständigste Zeugniß für die Verbindung, in welcher die Angeklagten mit dem Repeal⸗Vereine standen, und also auch für ihre Verantwortlichkeit der von diesem Vereine erlassenen Bekanntmachungen abgeben. Die wichtigsten Aktenstücke sind: 1) Briefe des Secretairs der gesetzlichen nationalen Association (des Repeal⸗ Vereins) über die neue Karte der Mitglieder, von dem Zerfasser des Grünen Buchs; 2) ein Plan für die Erneuerung des irländischen Parlaments; 3) In⸗ structionen für die Ernennung der Kirchspiels⸗Vorsteher des Repeal⸗ Vereins; 4) Form der Ernennung der Kirchspiels⸗Vorsteher des Re⸗ peal⸗Vereins; 5) eine Proclamation in Betreff der Schiedsgerichte; 6) Adresse der Association an die Einwohner der der britischen Krone unterworfenen Länder; 7) Regeln, welche von den Schiedsrichtern in den Distrikten zu befolgen sind; 8) Bemerkungen über die Schieds⸗ gerichte. Auch die Times erachtet die Zulassung dieser Zeugnisse als höchst wichtig, da dieselben die Thatsachen der in der Anklage behaupteten Verschwörung feststellen.
Belgien.
I Brüssel, 26. Jan. Die Journale bringen heute den aus⸗ führlichen Bericht über den glänzenden Ball, welchen der König am Mittwoch im großen Theater den beiden Musik⸗Gesellschaften der Hauptstadt gegeben hat. Es sind diese beiden Musik⸗Gesellschaften aus dem größten Theile der Bürgerschaft gebildet, allein nur ein sehr kleiner besteht aus eigentlich ausübenden Künstlern. Die Musik bildet den Kern, um welchen sich hunderte von Mitgliedern gruppirt haben, die blos der Lektüre, der Konzerte und Bälle wegen an der Gesell⸗ schaft theilnehmen. Die Société de la grande harmonie zählt 800, die Société philharmonique 500 Mitglieder. Der König hatte von diesen Gesellschaften häufig Einladungen zu Konzerten ange⸗ nommen und deshalb längst den Wunsch gehegt, dieselben durch eine andere ähnliche Festlichkeit zu erwiedern. Zuerst war des Königs Absicht gewesen, sämmtliche „Harmonieen“ und „Gesang⸗Vereine“ des Landes im vorigen Herbste zu vereinen und denselben in dem schönen botanischen Garten einen großen Ball zu geben, allein der Plan ist wegen der Schwierigkeiten in der Aus⸗ führung aufgegeben worden. Es wurde daher das jetzige Fest be⸗ schlossen, und nie hat ein Ball in der brüsseler schönen Welt eine solche allgemeine Bewegung hervorgebracht, als wie seit 14 Tagen in den Häusern wie in den öffentlichen Läden herrschte. Man be⸗ greift leicht, welch glückliches Ereigniß dies für die von Luxus⸗Arti⸗ keln strotzenden Läden der Rue de la Madelaine war; in keinem Winter, gesteht man allgemein, haben dieselben einen so bedeutenden Absatz gehabt. Mehr als 3000 Personen haben an dem Balle Antheil genommen, dessen Freude durch kein Unglück und keine Un⸗
ordnung geschwächt worden. Noch lange wird dieses wahrhaft Kö⸗ nigliche Fest im Andenken der brüsseler Bürgerschaft zurückbleiben.
In der Deputirten⸗Kammer hat sich auch dieses Jahr wieder eine heftige Opposttion gegen das Budget des Ministers des Innern erhoben. Alle Vorwürfe und Beschwerden, die seit drei Jahren ge⸗ gen Herrn Nothomb, als den Bildner und das Haupt zweier Kabi⸗ nette, erhoben worden sind, wurden bis zum Ueberdrusse von neuem vorgebracht. Gleich von Anfang an nahm die Diskussion einen ganz persönlichen Charakter und behielt ihn, trotz der Bestrebungen des Ministers, dieselbe auf die wirkliche Politik, auf allgemeine wichtige Fragen zu lenken. Herr Nothomb vertheidigte sich mit Ruhe und Würde, ohne sich von seiner Seite in persönliche Recriminationen ein⸗ zulassen; er suchte darzuthun, daß seine Politik immer auf Mäßigung und Ausgleichung unter den Parteien berechnet gewesen, und nie von dem Einflusse der einen oder der anderen beherrscht worden sei, und er hätte hinzusetzen können, daß nie unter einer Administration so viele wich⸗ tige Gesetze diskutirt und von den Kammern angenommen worden sind. Diese Thatsache wird auch von den Gegnern einmüthig anerkannt, welche zugleich den hohen Fähigkeiten des Ministers des Innern volle An⸗ erkennung zollen. Die Opposition hat daher eine andere Ursache; sie ist vor Allem in dem Sturze des sogenannten liberalen Ministe 1 riums von 1842 zu suchen, die der Bildung des neuen Kabinets durch Herrn Nothomb, der jedoch in der berühmt gewordenen Diskussion für das Ministerium Lebeau⸗Rogier gestimmt hatte. Wir haben uns vor drei Jahren hinreichend über diese Diskussion erklärt, worin man von katholischer Seite dem Kabinet, ohne die geringste Thatsache als Beschwerde anführen zu können, einen bloßen Tendenz⸗Prozeß machte. Allein, wenn man gleich anerkennen muß, daß seit diesem Ereigniß die ganze Situation einen anormalen Charakter angenommen hat, so muß man zugleich auch die Schwierigkeit beherzigen, die durch diese nicht mehr zu ändernde Thatsache herbeigeführt worden, und daß Herr Nothomb unter diesen ungünstigen Umständen mit Takt, Mäßigung und mit Festigkeit gehandelt hat. Allerdings würde es sehr wünschenswerth sein, daß die Kräfte, die sich Jahre hindurch im Ministerium und in der Administration in ih⸗ rer Tüchtigkeit bewährt haben, und die jetzt gewissermaßen brach liegen, von neuem zum Besten des Staates verwandt würden; allein damit dieser Zweck erreicht werden könne, müssen die persönlichen Antipathieen und Recriminationen der⸗ Beherzigung des allgemeinen Interesses Platz machen. Die mehr radikale Partei in der Kammer hat an diesen Angriffen gegen den Mmister des Innern keinen Anthril genommen, da derselbe sich durch einen bloßen Perso⸗ 1 nenwechsel nicht befriedigt finden würde.
Der Finanz⸗Minister hat einen Gesetz⸗Antrag gemacht, dessen Annahme auch auf Deutschland zurückwirken würde. Es soll nach diesem Antrage auf den Taback eine Steuer gelegt werden, dessen jährlicher Betrag auf 3 Millionen veranschlagt wird. Dem Prinzipe dieser Steuer muß man gewiß volle Beistimmung geben, wenn man auch über die Höhe und die Art der Erhebung abweichender Ansich⸗ ten sein kann. Sicher ist es zehnmal besser, eine Steuer auf einen solchen, wenn auch fast allgemeinen Luxus⸗Artikel zu legen, als die Auflagen auf wichtige Lebens⸗Bedürfnisse, z. B. auf Salz, zu er⸗ höhen.
Die Kammer hat beschlossen, nach Ostern den seit mehreren Jahren vorgelegten Bericht über den Handels⸗Zustand zu diskutiren. In diesen Debatten werden dann die verschiedenen Handels⸗Systeme, die Land⸗ und See⸗Zölle, die Frage der Differenzial⸗Zölle für die belgische Schifffahrt u. s. w. zur Crörterung gebracht werden. Bis dahin darf man hoffen, daß die Handels⸗Negociationen Belgiens mit dem Zoll⸗Verein zu einem glücklichen Abschlusse gediehen sind. Das