1844 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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als von Neumann von Berlin hier ein und setzte gegen 3 Uhr Henexa mittelst eines Extrazuges nach Riesa fort, von wo der⸗ selbe sich nach Jahnishausen zu einer daselbst vom Prinzen Johann

veranstalteten Jagd begiebt.

Baden. Karlsruhe, 27. Jan. (Nach bad. Bl.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde über verschiedene finan⸗ zielle Angelegenheiten, namentlich über die Voranschläge und Rechnungs⸗ Ergebnisse des Justiz⸗Ministeriums aus den Jahren 1839 40 ;c.

verhandelt. Es wurde beschlossen, eine Petition der Stadt Kehl über die Bestimmung des dasigen Eisenbahnhofes dem Ministerium zu überreichen und dieses zu bitten, den Bau einstweilen einzustellen.

1 Sachsen⸗Weimar. Weimar, 29. Jan. Nachrichten aus Gotha zufolge, sind Se. Durchlaucht der regierende Herzog von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, heute früh 6 ½ Uhr, sanft verschieden.

Seit einigen Wochen waren wir ängstlich besorgt um unsere ge⸗ liebte und verehrte regierende Frau Großherzogin, welche wegen eines grippenhaft katarrhalischen Unwohlseins das Bett hüten mußte. Nach dem heutigen Bülletin ist aber Besserung eingetreten, und wir hoffen, die hohe Frau bald wieder völlig hergestellt zu sehen.

Eine freudige Nachricht, die alle Bewohner des Großherzogthums mit den frohesten Hoffnungen erfüllt, ist die Gewißheit, daß Ihre Königl. Hoheit die Frau Erbgroßherzogin sich in gesegneten Umstän⸗

Oldenburg. Oldenburg, 27. Jan. Heute Nachmittag um 4 Uhr wurde Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin, nach kurzer, aber heftiger Krankheit, in Folge des Wochenbettes, den Ihri⸗ gen durch den Tod entrissen. Der große schmerzliche Verlust, der hierdurch entsteht, wird von Allen tief empfunden, und die Bestürzung, die Trauer und die Klage sind allgemein. Schon hatte man der Hoffnung Raum gegeben, die Gefahr als überstanden betrachten zu dürfen, und um so zerschmetternder trifft nun dieser Schlag. Wer Gelegenheit gehabt hat, das häusliche Leben der Großherzoglichen Familie zu beobachten, der wird die ganze Größe der Wunde, die dieser Tod unserem theuren Großherzoge, unserem verehrten Regenten⸗ hause schlägt, ermessen können.

Holstein. Altona, 29. Jan. Unter dem Llsten ist dem Geheimen Konferenz⸗Rath, Ober⸗Präsidenten Grafen von Blücher⸗ Altona, erlaubt worden, das ihm von der Stadt Hamburg ertheilte Ehrenbürgerrecht anzunehmen. Ferner ist unter dem 17ten v. M. den Offizieren und der übrigen Besatzung, welche auf dem Wacht⸗ schiffe bei Altona, während des Brandes von Hamburg, im Monat Mai 1842, stationirt waren, gestattet worden, die vom hamburger Senat für sie bestimmten Medaillen und Patente anzunehmen, so wie die Medaillen anzulegen und zu tragen. 1

Das Ehren⸗Bürgerrecht der Stadt Hamburg, von welchem in Obigem die Rede, ist außerdem noch dem Bürgermeister Smidt in Bremen und dem Königlich preußischen Ober⸗Präsidenten Flottwell in Magdeburg, welche, wie unser Ober⸗Präsident, sich persönlich nach Hamburg verfügt hatten, um der vom Brande heimgesuchten Stadt Hülfe zu bringen, ertheilt worden. Es bildet mit den an die ver⸗

schiedenen Staaten gerichteten Dankes⸗Urkunden und den an die

Mannschaften aus den Schwesterstädten, so wie aus Preußen, Han⸗ nover und von hier vertheilten Medaillen, die Reihe von Ehren⸗Ge⸗ schenken, durch welche das dankbare Hamburg die ihm von auswärts in der Noth geleistete Hülfe anerkannt hat. Die Urkunde des Ehren⸗ Bürgerrechts besteht in einem geschmackvoll verzierten Diplom auf Pergament, welchem das, in einer aus dem unversehrt gebliebenen Holze des Rathhauses angefertigten Kapsel verschlossene, Stadtsiegel angehängt ist. 8 Oesterreichische Monarchie. 8

Wien, 23. Jan. (A. Z.) Unsere Kaiserfamilie ist durch das in verflossener Nacht erfolgte plötzliche Hinscheiden der Erzherzogin Marie Karoline, erstgebornen Tochter Sr. Kaiserl. Hoheit des Erz⸗ herzogs Rainer, Vice⸗Königs des lombardisch⸗venetianischen König⸗ reichs, in tiefe Trauer versetzt worden. Die verewigte Prinzessin war am 6. Februar 1821 geboren und seit kurzem die verlobte Braut des Prinzen Eugen von Savoyen⸗Carignan. Sie war schon seit längerer Zeit leidend, was auch die Ursache des mehrmaligen Aufschubs der Abreise der Erzherzoglichen Familie ist; allein, wenn das Uebel für eine späte Zukunft Besorgnisse bieten mochte, so war man doch fürs erste keinesweges in Unruhe und auf eine so nahe Katastrophe durch⸗ aus nicht gefaßt. Natürlich ist den kaum erst begonnenen Lustbarkeiten des Faschings in den höchsten Cirkeln durch diesen Trauerfall schnell ein Ende gemacht worden, wie auch der auf heute angekündigte große Ball bei dem englischen Botschafter bereits abgesagt ist. Die beiden Kaiserlichen Hoftheater bleiben heute geschlossen.

Eine kroatische Deputation aus Agram ist dieser Tage hier an⸗ gekommen. Ihre Mission bezieht sich auf den bekannten ungarisch⸗ kroatischen Sprachenstreit. 11X“X“

e“ Russland und Polen. St. Petersburg, 25. Jan. Se. Durchlaucht der L graf Wilhelm von Hessen ist am 21sten d. hier angekommen

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 24. Januar. Ueber die Organisation des Unterrichtswesens unter dem Kaiserreich und die darauf begründete jetzige Einrichtung desselben bemerkte der Minister des öffentlichen Unterrichts, Herr Villemain, in der Rede, womit er das Verlangen des Herrn von Carné nach vollkommener Freigebung des Unterrichts beantwortete, unter Anderem noch Folgendes:

Hat Napoleon, zum Nachtheil der intellektuellen Entwickelung des Lan⸗ des, Neucerungen eingeführt? Sie werden hierüber urtheilen: Im Jahre 1801 giebt er das Konkordat, im Jahre 1802 die organischen Artikel die⸗ ses Konkordats, im Mai 1802 das Gesetz, welches ein großes Unterrichts⸗ Spstem, unter der Aussicht des Staats, organisirt; im Jahre 1806 endlich die Organisation der Universität, welche den Zweck hatte, zugleich den Un⸗ terricht und die Erziehung wieder zu heben. Und hier muß ich eine große Thatsache berühren, welche dem vorigen Redner gänzlich entgangen zu sein scheint; ich meine die Nothwendigkeit, die Erziehung in Verhältniß mit dem Zustande der Gesellschaft zu setzen. Die Gesellschaft hatte sich säkularisirt, die Erziehung mußte weltlich werden und doch religiös und moralisch bleiben. Hat das Dekret von 1806, wie man dies ge⸗ sagt hat, eine Körperschaft von mönchischen Laien konstituirt? Es be⸗ steht ein ausdrücklicher Text, welcher sagt, daß die Professoren verhei⸗ rathet sein können, daß sie aber dann im Allgemeinen nicht die Universitäts⸗ Anstalten bewohnen sollen. Dies ist Alles. Seien wir daher nicht unge⸗ recht gegen die Vergangenheit. Zu welcher Zeit ist die Universität für un⸗ zureichend gehalten worden? Zu einer Zeit, an welche wir nicht gern er⸗ innern, im Jahre 1815 nämlich, wo man die Männer, welche am meisten für unseren National⸗Ruhm gewirkt hatten, verfolgte. War ein Grund, ein Vorwand zu diesen Beschuldigungen vorhanden? War das Institut der Universität seiner Aufgabe nicht gewachsen? War es nicht der Ver⸗ besserungen fähig? Hat es deren nicht schon eine große Anzahl empfan⸗ gen? Verwirklicht es deren nicht jeden Tag eine? Es lag, ich gestehe es, eiwas zu Gebieterisches, zu Militairisches in dem Sostem unserer alten Collége’s, etwas zu Beschränktes in dem Unterricht. Diese Nachtheile wa⸗ ren nicht der Universität eigenthümlich, sondern sie rührten aus dem Wesen der ruhmvollen und mächtigen Regierung her, welcher sie ihren Ursprung verdankten. Wollen Sie davon einen Beweis? Ich werde Sie mit einer Note bekannt machen, welche der Kaiser eines Tages diftirte und die sorgfältig in den Registern der Universität aufbewahrt worden ist. „Die Universität“, sagte der Kaiser, „ist nicht herrschend genug; sie reprä⸗ sentirt nicht thätig genug die Macht des Kaiserreichs und die Einheit Frank⸗ reichs. Man muß die Privat⸗Institute schließen, bis jedes Lyceum dieje⸗ nige Anzahl Pensionaire hat, die es aufnehmen kann. Diese Aufhebung muß so geschehen, daß man mit den schlecht organisirten Anstalten beginnt; denn was gut ist, muß beibehalten werden.“ Wohlan, meine Herren, diese Note wurde an die Universität, in das Conseil gesandt, in welchem Cuvier und andere Männer saßen, die sich unter verschiedenen Gesichtspunkten mit allen sozialen Verbesserungen beschäftigten; und als man ihnen dieselbe mit⸗ theilte, antwortete man, daß dem nicht so wäre; die Universität müsse ein Uebergewicht, aber kein Monopol ausüben; man müsse den Erfolg der Konkurrenz selbst abwarten. Seitdem hat die Universität die Zahl der freien Zöglinge sich beständig vermehren sehen. Unter 53,000 Zöglingen zaͤhlt man 19,500 Pensionaire. Kann man also be⸗ haupten, daß das Familienrecht unterdrückt sei? Das Aeußere des Kaiserlichen Systems ist zwar beibehalten worden, aber in der Praxis traten große Milderungen ein. So z. B. ist die Verbindlichkeit für die Privat-Unterrichts⸗Anstalten, ihre Zöglinge den Colléges zuzusenden, damit sie deren Kursus auch durchmachen, ganz besonders beschränkt wor⸗ den. Unter 1000 Instituten oder Pensionen sind 700, welche sich an diese Colléges nicht anschließen. Ferner kommen die meisten Externen nicht aus der Privat⸗Anstalt, sondern aus dem älterlichen Hause; sie werden von ihren Aeltern gesandt, folglich kann man nicht sagen, daß das Recht der Fami⸗ lienväter unterdrückt wurde. Allerdings sind die Universitäts⸗Einrichtungen noch der Verbesserung fähig; allein diese sollten den Traditionen der alten Parlamente, jener ängstlichen Wächter über bürgerliche und religiöse Frei⸗ heit, nicht einer sophistischen Doktrin entnommen werden, welche die entge⸗ gengesetzten Grundsätze unter einander mengt und das gemeine Recht zum Vortheil des Mißbrauchs und des Privilegiums ausbeutet.

Sitzung vom 25. Januar. Die Diskussion über den zwei⸗ ten Theil des siebenten Paragraphen in Bezug auf den Unterricht wurde fortgesetzt.

Herr von Tracy erklärte sich für die Freiheit des Unterrichts. „Der Art. 69 der Charte“, sagte er, „ist nicht wie ein Wunsch formulirt, er legt vielmehr eine Verpflichtung auf. Diese Freiheit ist aus demselben Grunde und eben so nöthig, als die anderen. Alle Freiheiten verketten, verbinden sich. Mit den Ausnahmen verhält es sich eben so; und durch diese gelangt man zum Despotismus. Die Freiheit des Unterrichts ist so wesentlich, wie die Freiheit des Gewissens, wie die Freiheit der Presse. Sie sind alle nur die Elemente der Freiheit des Gedankens, welche das Ziel aller freien Ver⸗ fassungen ist. Der Herr Minister und die Kammer scheinen die Details dieser Frage auf den Augenblick hinausschieben zu wollen, wo der Gesetz⸗ Entwurf über den Secundair⸗Unterricht vorgelegt werden soll. Ich bin damit einverstanden; mein Zweck war nur die Erklärung, daß der betref⸗ fende Artikel der Charte im liberalsten Sinne abgefaßt ist.“

Herr Nisard: Ich wünsche, daß in Betreff des Unterrichts keine Neuerung eingeführt werde, daß die Universität fortbestehen möge. Es han⸗ delt sich hier um ein offenbares Bedürfniß, das Jedermann fühlt. Das Recht, in den Unterricht einzugreifen, hat dem Staate stets zugestanden. Die

Geschichte des öffentlichen Unterrichts in Frankreich zeigt, wie der Staat auf dieses sein Recht, eines der natürlichsten Attribute der öffentlichen Macht, immer eifersüchtiger wird. Es arbeiteten bald die Könige, durch Statuten, bald die Parlamente, durch Beschlüsse, darauf hin, daß die Gleichförmigkeit des Unterrichts hergestellt würde. Die Organisation des Unterrichts hat dieselben Wechsel .. wie unsere politische Einheit. Warum sollte der Staat, den wir zur Leitung der bürgerlichen, politischen und kommer⸗ ziellen Interessen, von denen die Nationen ihr Bestehen ableiten, geeignet halten, nicht auch im Stande sein, das wichtigste aller Interessen, das In⸗ teresse der Zukunst, den öffentlichen Unterricht, gleichfalls zu reguliren? Wie lönnte der Staat, wie er heutzutage von der öffentlichen Gewalt unter der Kontrolle einer freien Presse repräsentirt wird, zugeben, daß es außer ihm, in dem, was den Unterricht betrifft, eine sicherere Weisheit geben könne, als die seine? Der Unterschied zwischen Unterricht und den man aufstellen will, ist nicht vorhanden. Während des literarischen Unterrichts hat der Professor tausend Gelegenheiten, moralische Maximen aufzustellen, welche den Zögling auf die Pflichten gegen den Staat, gegen die Familie vorbereiten. Die Professoren sind meistens verheirathet, sie sind Familien⸗ väter, gute Bürger. Niemand also kann die Jugend zu den bürgerlichen und politischen Pflichten besser heranbilden.

Herr Dupin: Man hat im Namen der Religion eine Art von Krieg⸗ gegen den moralischen Theil der Universität eröffnet, um ihr Ansehen in den Augen der Familienväter zu zerstören. Dies ist eine bloße Wiederho⸗ lung früͤherer Angriffe, bei denen man sich der unverantwortlichsten Mittel bediente. Was läßt sich, frage ich, in moralischer Hinsicht, gegen eine An⸗ stalt sagen, welche Männer wie Gerson, Richer und Rollin unter ihren Häuptern zählte? Und doch greift man sie an, und stets unter dem Vor⸗ wand der Freiheit und der freien Konkurrenz, welchem nur das Verlangen nach Herrschaft zu Grunde liegt. Zum Beweis, daß keine Unterrichts⸗An⸗ stalt, so vollkommen sie auch war, jemals feindseligen Angriffen entgehen konnte, weise ich nur auf Port Ropal hin, welches das religiöseste Institut war. Dennoch ruhten seine Gegner nicht eher, bis sie die Jansenisten von dort vertrieben und ihre Wohnung geschleift hatten. Aber dies geschah aus herrschsüchtigem Geist, der sich unter dem Namen der Konkurrenz verkappte. Die Engländer haben, wie Sie wissen, eine sehr feine parlamentarische Sprache, mit welcher sie, selbst der Krone gegenübe Alles sagen und zu verstehen geben, was sie wollen. Als nun König Ja kob IJ. dem Parlamente nicht aufrichtig erschien, und man ihn für eine geheimen Begünstiger des Papstthums hielt, da beschuldigten ihn die Eng länder, zu höflich, um ihn für unredlich zu erklären, einiger Un⸗ aufrichtigkeit. (Gelächter.) So möchte auch ich sagen, daß sich die⸗ jenigen, welche im Namen der Freiheit die Universität angreifen, einiger Unaufrichtigkeit schuldig machen. (Neues Gelächter.) Was man verlangt, das fordert man nicht im Interesse des Episkopats, auch nicht in dem der niederen Geistlichkeit, die sich stets durch gute Werke auszeichnet; sondern es haben einige Bischöfe die Schwäche auf Einge- bungen, die nicht von der Geistlichkeit herrühren, einzugehen. Es giebt allerdings Unterrichts⸗Anstalten für religiöse Erziehung, die Seminarien, welche für den Klerus das sind, was die polptechnische Schule für den Staatsdienst, oder die Marine⸗Schule für das Seewesen, oder die Gewerb- Schulen für die Verbesserung der Industrie. Indeß möchte ich doch keines⸗ weges rathen, diese religiösen Anstalten der Aufsicht des Staats zu ent⸗ ziehen. Wenn man die bestehenden Gesetze angreift, so geschieht dies, behaupte ich, nur zu Gunsten der Congregationen. Nun sagt man, diese Congregationen dürften nicht größere Beschränkungen erleiden, als andere Vereine. Hierauf erwiedere ich jedoch, daß jeder Verein der Erlaub niß der Regierung bedarf, welche dieselbe ertheilen oder versagen kann Das einzige jetzt gegen die Congregationen bestehende Gesetz ist das, welches Mönchsklöster verbictet. Wenn man also die Mönche in Frankreich wiede dulden wollte, so müßte ein Gesetz dieserhalb gegeben werden. Keine Con gregation darf ungestraft thun, was das Gesetz verbietet. So darf keir Vermächtniß zu Gunsten einer Congregation gemacht werden, sondern man muß es auf irgend eine andere Person einschreiben lassen, welche die Stelle der Congregation vertritt. Die berüchtigte Gesellschaft der Jesui⸗ ten ist es besonders, welche mit dem Verlangen nach Unterrichts⸗Freiheit auftritt. Sie wollen nur, daß man sie nicht hindere, daß man sich nicht in ihre Sachen mische, daß man ihnen nur das Recht, zu lehren, gebe. Diese Leute aber, die gern wieder den Unterricht der Jugend in ihre Hände be⸗ kommen möchten, stehen unter dem Befehl eines fremden Oberhauptes, dem sie einen Eid leisten, welcher ihnen auferlegt, dem Willen desselben so ge⸗ horsam zu sein, wie ein Blinder dem Stabe, der ihm zur Leitung auf sei⸗ nem Pfade dient. Der öffentliche Unterricht, wie diese Leute ihn verstehen, ist das völlige Gegentheil von dem, was jeder Freund seines Landes wün⸗ schen muß. Der Artikel 69 der Charte hat ein Gesetz über den öffentlichen Unterricht versprochen, und wir haben bereits das über den Primair⸗Unter⸗ richt erhalten, welches die besten Früchte getragen hat. Jetzt soll der Se⸗ kundär⸗Unterricht an die Reihe kommen. Ohne Zweifel war jenes Verspre⸗ chen der Charte ein Freiheits⸗Versprechen, aber wenn man darin das Recht erblicken will, die Kinder im Widerspruch zu den Bedürfnissen der gesell⸗ schaftlichen Ordnung zu erziehen, wenn man irgend etwas Anderes erwar⸗ tete, als sub lege libertas, so hat man sich sehr getäuscht. Ich für mein Theil kenne keine andere Freiheit, als eine solche, welche durch Gesetze be⸗ schränkt und geordnet ist. Das zu gebende Gesetz wird also eben so sehr ein Gesetz der Freiheit, als ein Gesetz der Regierung sein. Der allge⸗ meine Unterricht im Staate muß von Laien ausgehen, denn die Gesell⸗ schaft braucht nicht blos Priester, sondern auch andere Mitglieder, die zu allen öffentlichen Functionen geeignet sind. Es muß also ein dem angemessenes Unterrichts⸗System geben, und dieses Prinzip findet sich in der Universität. Selbst unter dem alten Regime hielt man den Laien⸗Unterricht für nöthig, um Bürger für den Staat zu bilden. Die Geistlichkeit bildet allerdings einen wesentlichen Theil in dem Ruhm und der Wohlfahrt eines Volkes, wenn sie sich weise und gesetzlich verhält; aber in das bürgerliche Leben einzudringen, darf man ihr nicht gestatten. Die Franzosen sind ein religiöses Volk, aber der Herrschaft des Klerus werden

putiren. Auf die hin und wieder gemachte Bemerkung, diese beiden Theile ständen in keinem rechten inneren Zusammenhange, ist richtig bemerkt wor⸗ den, dies sei doch der Fall, denn der in jenem ersten Theil lächerlich gemachte Dionysos sei eben nichts Anderes, als eine Verspottung der ohnmächtig ge⸗ wordenen Tragödie, die durch euripideische Menschlichkeiten die großartigen Charaktere der mythischen Vorzeit nur verpfuschen konnte; er liefert den fattischen Beweis von dem, was der Dichter beweisen wollte, daß die Tra⸗ görse gestorben und nur in der Unterwelt zu finden sei. Wenn übrigens Euripides in den Schatten gedrängt wird, so sind doch auch die Mängel und Schwächen des bevorzugten Aeschylos nicht verhehlt, und Aristophanes stellt sich somit auf die höchste Höhe der Kritik, in der das Menschliche und Irdische dem Auge entrückt wird und nur die sittlich⸗religiöse Bedeutung der Kunst glänzt. „Wir kommen nun zur Musik Commer's. Die Satyre, deren Macht sich über alle Künste ausdehnt, ist nur vom Bereich der Musik ausgeschlossen, sofern wir den Begriff Satyre im engeren Sinne nehmen und darunter die hoorazische und juvenalische verstehen. Es giebt keine satyrischen Compositio⸗ nen, und die Auffassung von Uhland's „Frühlingslied des Rezensenten“ durch Schnyder von Wartensee ist nur ein kontrapunktistischer Spaß. Mit der Chor-⸗Poesie der aristophaneischen Komödien ist es aber ein anderes: letz⸗ tere sind nämlich, was die äußere Form betrifft, ganz den Tragödien ähn⸗ lich, und die Chorlieder, welche sie enthalten, oft sogar von erhabenem Cha⸗ ralter. Wo dieser nicht vorwaltet, tritt das Muthwillige, Schäkernde und Humoristische hervor, das allerdings dem Bereich der Musik anheimfällt. . de. Mese enes, Efement 8 in der Lemaͤdi schon . z zugewiesen, daß letztere, was wohl außer Zweisel steht, der Alten war mit Tanz durchweht, 88 e ö8e erte, auch mit Solopartieen unt mi de sch oft zum reüsalschen Rectit stet. ebie⸗ es also nicht, und zwar V1e.. war. An musikalischen Elementen ein Vorbild des modernen Jaunbeehn mit b Fröschen“, die schon den umn sigenten Thieren sind. unter Scenerie und reden⸗ ine besondere Eigenthümlichkeit zbie 16 pe d. i. die Ansprache 99 1enö nnr Jahs on,csle g Febse über Zeitverhälmisse anstellend. Diese Parabasen sind ernster und bemessener

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Art und streifen schon an die Lehrpoesie. Sie wurden gegen die Mitte des Stücks gesprochen, wenn die Bühne leer war, doch mit eingeflochtenen Ge⸗ sängen. 1e. Commer hat die Schwierigkeiten, die sich ihm bei Lösung seiner Aufgabe entgegenstellten, scharf ins Auge gefaßt, dabei aber sowohl dem wissenschaftlichen Interesse, als den ästhetischen Ansprüchen, nach Lage der Sache ziemlich Genüge gethan. Die Auffassung einer solchen Arbeit zeugt vor Allem von künstlerischer Uneigennützigkeit, da hierbei gleich von vorn auf den Beifall des großen Publikums Verzicht geleistet und mit Hintan⸗ setzung aller jetzt bekannten Mittel hauptsächlich das Historische möglichst im Auge gehalten werden mußte.

Die griechische Musik, oder die Musik der alten Griechen, bestand, so viel wir davon wissen, aus einer streng rhythmisch gegliederten Recitirung des Textes, die Melodie entstand aus dem Rhythmus. Zur Begleitung diente ihnen die Flöte und die Lyra. Will man sich nun eine Veranschau⸗ lichung machen, wie eine Musik der Art gewirkt haben kann, so ist das erste Erforderniß, auf alle Mittel der Jetztzeit zu verzichten und dahin zu stre⸗ ben, das rhythmische Element als Hauptbasis vorwalten zu lassen. Commer hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Chöre im Rhothmus des Versmaßes mit Musik zu begleiten, und zwar in der Art, daß der Chor auch nöthigen Falls nur gesprochen werden darf und die Musik doch dazu passen muß. Da wir von der Harmonie der Griechen nichts kennen, so hat er zugleich versucht, einen Theil der Chöre im Einklange zu setzen; die mehr⸗ stimmigen Chöre sind ebenfalls streng rhothmisch gehalten, und die Harmonisirung ist nur deshalb dabei, um einer Monotonie vorzu⸗ beugen. Was die Begleitung betrifft, so ist das Streben unverkenn⸗ bar, mit möglichst geringen Mitteln eine möglichst große Wirkung zu erzie⸗ len; sodann wurden nur jene Instrumente benutzt, die sich so viel als mög⸗ lich im Alterthume nachweisen lassen. Die Lyra wurde durch die Harfe er⸗ setzt; die Flöte, als das bekannteste Instrument der Alten, hat fortwährend die Melodie des Chores mitzuspielen. Die übrigen Instrumente bilden gleichsam die Leinwand zu diesem Tongemälde: sie treten daher nicht selbst⸗ ständig hervor, sondern umgeben das Ganze nur wie ein Gedanke. Ge⸗ wählt sind dazu abwechselnd Hörner und Posaunen. Letztere mit besonde⸗ rem Fug, da vielleicht kein Blas⸗Instrument mehr Klang⸗Effekte zu erzeu⸗ gen im Stande ist, als die Posaune. 8

Die Begleitung der Ankistrophen geschieht bei Commer nur mit Be⸗

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gleitung der Flöte; dieselbe spielt die Melodie der Strophe und der Redner spricht dazu streng rhythmisch den Tert. Was die Tonarten anbelangt, so sind so viel als thunlich die alten beibehalten und vorzugsweise die dorische und äolische benutzt. ““

Die Einleitung (D-moll) soll eben nur eine Einleitung sein; es tre⸗ ten in derselben diejenigen Instrumente auf, welche im Verfolg der Hand⸗ lung mitwirken; die Flöten haben eine kleine Melodie im Rhypthmus der Chöre; die Posaunen, Hörner und Harfen bilden nur die Begleitung. Der erste Chor ist der der Frösche mit dem uns von der Schule her in den Ohren klingenden Boszsenenes 20 2σι. Die Singstimmen, Soprane, gehen im Einklange, die Flöte spielt die Melodie mit, eine Oboe und eine Klarinette führen die Mittelstimme aus, und das Horn als Grundron (gleichsam einen großen Frosch andeutend) hat durch den ganzen, aus mehr als 300 Takten bestehenden Chor aus dem einen Tone g zu blasen. Der zweite Chor in H dur, der dritte in C-dur, der vierte in D, der fünfte in B-dur und der sechste in A-dur sind vierstimmig, die Begleitung besteht abwechselnd aus Hörnern, Posaunen und Harfen, die Flöte hat hier, wie

auch bei allen anderen die Melodie. Der siebente Chor in der dorischen, 1 eei. ind zehnte in der dorischen, der elfte der achte in der äolischen, der neunte 1 86 gesetzt, hier tritt die ganze

in der äolischen Tonart sind im Einklange 8 1b 5 8 . 5 its hervor, indem die Begleitung nur in Macht des rhythmischen Elements hervor, Der zwölfte Chor Baur und

7 2 ine Melodie dazu bildet. v U bvn; veeE sind wieder vierstimmig, der vierzehnte und funf⸗

8de ang, und der sechszehnte und siebzehnte in F-dur vierstim⸗

1es. faga stören die Handlung durchaus nicht; alle Vor⸗, Zwischen⸗ chspiele sind streng vermieden. 1 eeg Nachseten se. der Schwierigkeit der Arbeit, hatte die Ausführung selbst,

schon durch die Ungewöhnlichkeit der tonlichen Auffassung, ihre Klippen, die jedoch mit sicherer Hand umschifft wurden. Um so anerkennenswerther sind bei den wenigen Proben, welche stattfinden konnten, die Leistungen der Mit⸗ wirkenden und namentlich die der Instrumentisten, welche Nichts zu wünschen übrig ließen.

Die Uebersetzung, wonach die „Frösche“ gelesen wurden, war von Pro⸗ fessor Franz, es herrschte in der Versammlung nur Eine Stimme über die

Vorzüglichkeit derse

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Unterrichts ⸗Function einschleichen möchten.

1] 1““ 1““ 1““ sie sich nicht unterwerfen. Frankreich wünscht ein Gesetz über den Sekun⸗ där⸗Unterricht, welches alle mögliche Freiheit gebe, aber es will nicht, wie der Minister des öffentlichen Unterrichts sehr richtig bemerkte, daß religiöse oder andere Spekulanten sich gleichsam durch Spalten des Gesetzes in die Wir vertheidigen die Univer⸗ sität gegen den Klerus, wie wir den Klerus gegen die Universität venthei⸗ digen würden, wenn diese ihn anzriffe.

Herr O. Barrot machte bemerklich, daß weder die Thron⸗Rede, noch die Adresse der Entscheidung der Unterrichts⸗Frage irgendwie vorgegriffen hätten; er rieth daher auch der Opposition an, daß sie dies nicht thun möchte; seiner Meinung nach könnten die verschiedenen vorgeschlagenen Amendements dem Zweck nur hinderlich sein, den sie zu erreichen beabsichtigten; er empfahl daher seinen Freunden, ihre Amendements zurückzunehmen und die Minister ihren Gesetz⸗Entwurf auf ihre eigene Verantwortlichkeit einbringen zu lassen; 8 für sein Theil wollte jedenfalls für den Paragraphen der Kommission

immen.

Herr Boulllaud hielt diese Ansicht für berücksichtigenswerth, meinte jedoch, daß man wenigstens statt des Ausdrucks „Willen der Charte“, hätte „Versprechen der Charte“ sagen sollen. Uebrigens wünschte er von dem Kultus⸗Minister einige Aufschlüsse über den zwischen dem Klerus und der Universität schwebenden Streit zu erhalten.

Herr Martin du Nord, der Kultus⸗ und Justiz⸗Minister, sagt, daß er die Tribüne schon eher bestiegen haben würde, wenn er nicht so ausgezeichneten Rednern, wie die Herren Villemain und Dupin es seien, den Vorrang hätte lassen wollen. Man hat, sagte der Minister dann, von dem despotischen und herrschsüchtigen Geist des Klerus gesprochen und dies sowohl von dem Klerus vor der Revolution, von 1789, wie von dem heutigen, ausgesagt. Aber Sie wissen, meine Herren, daß der Klerus heut⸗ zutage nicht mehr die Besorgnisse einflößen kann, wie vor 1789. Damals war er ein Stand im Staate, er besaß eine unermeßliche Dotation, er

nahm Theil an den Rathschlägen der Krone, und noch aus anderen Grün⸗ den hatte er unter einer unumschränkten Monarchie eine unbegränzte Ge⸗

walt. Jetzt ist dies Alles anders; die Dotation existirt nicht mehr, der Klerus hat kein Privilegium, seine Mitglieder sind nur noch ehrenwerthe und geachtete Bürger, sie können also nicht mehr zu den Besorgnissen An⸗ laß geben, wie in anderen Zeiten. Wenn die Geistlichkeit jetzt zu früheren Mißbräuchen zurückkehren wollte, so würde die Presse dies sogleich rügen, man würde auf dieser Tribüne dagegen auftreten, und es müßte ein Ende nehmen. Man hat auch wohl die Anklage der Herrschsucht zu leichthin gegen die Bischöfe erhoben. Ich kann wenigstens versichern, daß dem hohen Würdenträger, der an der Spitze des französischen Klerus steht, ein sol⸗ cher Gedanke mit Unrecht zugeschrieben wird. (Zeichen des Zweifels auf der linken Seite.) Allerdings hat sich eine Anzahl von Geist⸗ lichen, aber eine sehr geringe im Vergleiche zu dem ganzen Klerus, leidenschaftlich und ungerecht vernehmen lassen. Aber man darf diese That⸗ sache durchaus nicht zu einer allgemeinen machen. Unter 80 Bischöfen ha⸗ ben fünf ihre Ansichten über den öffentlichen Unterricht publizirt. Auch die anderen haben Alle diesem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit gewidmet und ihre Meinung darüber geäußert, sie haben dieselbe aber nur privatim der Regierung zukommen lassen, wozu sie berechtigt waren. Wie könnte man der Geistlichkeit ein Recht nehmen wollen, welches sie mit allen anderen Bürgern theilt, wenn dasselbe nur in den gehörigen Gränzen ausgeübt wird, Die Regierung ist entschlossen, unautorisirte Gemeinschaften nicht an dem öffentlichen Unterricht Theil nehmen zu lassen. Sie dürfen dies jetzt nicht, und die Universität wird dafür sorgen, daß sie es in der Folge eben so wenig dürfen. Ich kann versichern, daß die Regierung stets die größte Wachsamkeit über die kleinen religiösen Unterrichts⸗Anstalten ausgeübt hat, in denen junge Leute zu Priestern gebildet wer⸗ den. (Wiederholte Zweifel auf der linken Seite.) Es wundert mich, dies bezweifeln zu hören, denn ich kann die Wahrheit meiner Erklä⸗ rung durch Thatsachen beweisen. Die Kammer wird sich erinnern, daß die Verordnung vom Juli 1828 alle Mitglieder unautorisirter religiöser Con⸗ gregationen von der Theilnahme an dem öffentlichen Unterricht ausschloß. Als nun das jetzige Ministerium seine Verwaltung begann, glaubte es, jene Verordnung von neuem einschärfen zu müssen, und es hat dies im Mai 1843 durch ein Cirkular gethan. Hiernach wird man die Absichten des Ministeriums unmöglich mißdeuten können.

Herr Isambert wollte jedoch nicht zugeben, daß jene Verordnung streng beobachtet werde, sie sei im Gegentheil in sehr vielen Diözesen un⸗ ausgeführt geblieben, so wie denn schon im Jahre 1828 der Erzbischof von Toulouse mit den Worten Etiamsi omnes, ego non dagegen protestirt habe. Der Redner ging dann näher auf das ein, was er als Mißbräuche des Klerus bezeichnete. Er behauptete sogar, daß nach dem Jahre 1830 ein französischer Bischof eine neue Ausgabe gewisser religiöser Schriften ge⸗ nehmigt habe, in deren einer gesagt sei, daß man einen Mord begehen dürfe, wenn Gott es befehle, und daß ein Oberst an der Spitze seines Re⸗ giments eher desertiren, als Befehlen gehorchen dürfe, die gegen Gottes Willen wären. Einige in diesen Schriften enthaltene Lehren, behauptete er, seien so abscheulich, daß man sie auf dteser Tribüne gar nicht nennen könne? Er schloß mit der Anempfehlung, daß alle Religionsbücher unter Aufsicht des Staats gestellt, und alle kleinere Unterrichts⸗Anstalten streng von der Regierung in Zucht und Ordnung gehalten werden möchten.

Nachdem hierauf der Kultus⸗Minister, ohne gerade auf die Behauptungen einzugehen, welche der vorige Redner hinsichtlich ge⸗ wisser unmoralischer Schriften und Lehren aufgestellt, im Uebrigen den Ansichten desselben über die Gesinnung der Geistlichkeit entschieden entgegengetreten war und nochmals die Versicherung gegeben hatte, daß die Verordnung von 1828 durchaus beobachtet werde, und daß die Regierung Alles thue, um etwaige gesetzwidrige Handlungen von Congregationen oder einzelnen Individuen in Religions⸗ und Unter⸗

rerichts⸗Angelegenheiten zu verhindern, wurden sämmtliche zu dem 7ten

Paragraphen vorgeschlagenen Amendements von ihren Antragstellern zurückgenommen und auch dieser Paragraph von der Kammer unver⸗ ändert genehmigt.

Paris, 26. Jan. Die Armee hat wieder einen ihrer alten berühmten Krieger verloren. Der Marschall Drouet, Graf von Erlon, Pair von Frankreich, ist gestern früh in Folge eines mehrjährigen katarrhalischen Leidens hier in Paris gestorben. Er hatte ein Alter von 78 Jahren erreicht.

Das Journal des Debats triumphirt darüber, daß während der ersten zehn Sitzungen bei der Adreß⸗Diskussion das Ministerium allen Angriffen mit einem seltenen Talent die Spitze geboten habe,

obgleich seine Gegner sich die Einen auf die Anderen gestützt, obgleich die Amendements und die Fragen sich vervielfältigt und die Diskussion jeden Augenblick eine andere Gestalt angenommen. Aus den Bemer⸗ kungen dieses Blattes über die Unterrichts⸗Debatte ist hervorzuheben, daß es dabei nicht vollkommene Uebereinstimmung mit dem Kultus⸗ Minister, Herrn Martin du Nord, zeigt, wonach es wahrscheinlich wird, daß das Gerücht nicht Unrecht hatte, welches behauptete, daß dieser Minnister in dem Streit zwischen Klerus und Universität seinen an⸗ deren Kollegen in ihren Maßregeln gegen die Angriffe der Bischöfe mit einigem Widerstreben gefolgt sei. Das ministerielle Blatt sagt nämlich, wenn Herr Isambert in seinen Anschuldigungen gegen die kleinen geistlichen Seminarien und gegen die religiösen Con⸗ gregationen zu weit gegangen sei, Herr Martin seinerseits dagegen ielleicht in seinem Vertrauen zu diesen Anstalten und Vereinen⸗ etwas zu weit gehe, und daß ihm zu rathen sei, in seiner Wachsamkeit nicht nachzulassen, sich durch trügerischen Schein nicht täuschen zu assen, sondern sich vielmehr einige der Bemerkungen des Herrn Isambert zu Nutze zu machen. 8 Der neu ernannte Finanz⸗Agent der spanischen Regierung in Paris, Herr Ferrere, hat Folgendes zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht: „Der spanische Finanz⸗Agent in Paris benachrichtigt die spanischen Staatsgläubiger, daß die Regierung Ihrer Majestät ange⸗ legentlichst damit beschäftigt ist, ihre Lage zu bessern und zugleich mit der moralischen und materiellen Ordnung des Landes eine neue Vertheilung der Abgaben zu begründen, wodurch sie sich in den Stand gesetzt sehen wird, einen Theil der Einkünfte zu Gunsten der

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National⸗Gläubiger, sowohl der Besitzer der ZpCt., als der 5pCt.,

zwischen welchen die Regierung keinen Unterschied macht, zu verwen⸗ den. Die Regierung erkennt an, daß alle Gläubiger dieselben An⸗ sprüche haben, und hofft dieselben Gefühle der Reziprozität und Ge⸗ rechtigkeit bei allen Personen zu finden, welche dazu berufen sind, ihre Bestrebungen zu unterstützen.“

Herr Brunet hat als General⸗Konsul der texianischen Republik in Paris das Exequatur des Königs erhalten.

II Paris, 26. Jan. Wie vorauszusehen war, ist gestern der Paragraph über den öffentlichen Unterricht mit großer Majorität an⸗ genommen worden, und heute sonach kam der achte, neunte und der letzte Paragraph, das Verhalten der legitimistischen Deputirten be⸗ treffend, an die Reihe. Wie Sie wissen, sind eine große Anzahl von Amendements zu demselben von Mitgliedern der verschiedenen Nüan⸗ cen der Opposition, und je nach der politischen Farbe des Mannes, von dem jedes Einzelne ausging, mehr oder minder energisch, aber alle hinter den scharfen Ausdrücken des ursprünglichen Paragraphen im Adreß⸗Entwurf selbst weit zurückbleibend, in Vorschlag gebracht worden. Voraussichtlich werden mehrere davon schon im Laufe der Diskussion zurückgezogen werden, deren Urheber sich anderen Amen⸗ dements anschließen. Den Legitimisten ist es vor Allem darum zu thun, das Wort Hlétrit, wodurch ihr Benehmen gebrandmarkt wer⸗ den soll, zu beseitigen, und darauf werden die Bemühungen der bei⸗ den von dieser Partei ausersehenen Vorkämpfer, der Herren Berryer und Bechard, hauptsächlich hinzielen. Wie zu erwarten stand, waren heute die Tribünen, auf welchen das Publikum in den letzten Tagen weni⸗ ger zahlreich gewesen war, wieder mehr als je gefüllt. Gegen 2 Uhr begann die Sitzung. Man bemerkt, wie Herr Berryer die Bänke der äußersten Rechten und Linken durcheilt und mit den Herren Cremienr und von Lamartine sich lebhaft bespricht. In der Vertiefung rechts bemerkt man eine Gruppe von Deputirten der Rechten im Gespräche, darunter erkenne ich Herrn von Larcy, den Herzog von Valmy, den Grafen Laroche⸗Jacquelin und Herrn Blin de Bourdon, sie Alle waren in London bei dem Herzog von Bordeaur gewesen. Der Prä⸗ sident liest den Paragraph 8 des Adreß⸗Entwurfs, betreffend die Vermählung des Prinzen von Joinville, der ohne Diskussion ange⸗ nommen wird. Bei Paragraph 9 über Algier erklärt Herr Gustav von Beaumont eine erschöpfende Diskussion über Algerien für noth⸗ wendig; da aber die Frage bei den Supplementar⸗Krediten für Algier ohnedies zur Sprache komme, so wolle er seine Bemerkungen darüber vertagen. Der Paragraph wird sofort angenommen. Der Präsident verkündet, daß man nun beim letzten Paragraphen angekommen und daß der Verfasser des Entwurfs das Wort verlangt habe. Allgemei⸗ ner Ruf: Ruhe! Ruhe! Herr St. Marc Girardin ergreift das Wort, um der Kammer Rechenschaft zu geben über die Berathungen und den Beschluß der Kommission hinsichtlich des letzten Paragraphen. Sie habe pflichtgemäß die allgemeine Politik und die sich daran knüpfenden individuellen Akte richten zu müssen geglaubt, aber keine Untersuchungs⸗Kommission über das Benehmen einiger Individuen vorschlagen wollen. Sie glaubte, eine Partei habe einen Prätendenten proklamiren, eine Fahne der anderen, einen König einem Könige, eine Regierung einer Regierung, mit einem Worte das Prinzip der Legiti⸗ mität dem der National⸗Souverainetät entgegenstellen wollen. Deshalb habe die Kommission in ihrem Paragraphen die National⸗Souverainetät proklamirt. Indem sie dem Eid ihre Huldigung gebracht, habe sie ge⸗ wissen Oppositions⸗Organen antworten zu müssen geglaubt, nach wel⸗ chen der der National⸗Souverainetät geleistete Eid nicht verbindliche Kraft habe, nicht so heilig sei, als ein anderer. Die National⸗Sou⸗ verainetät sei aber kein Prinzip, das den Eidbruch heilige. Die Kommission habe in der Versammlung zu London Thatsachen gesehen, welche das öffentliche Gewissen tadle, und welche sie habe brandmar⸗ ken (flétrir) müssen. (Beifall.) Daher schlage sie vor, den Para⸗ graphen so zu fassen: „Ja, Sire, Ihre Familie ist wahrhaft natio⸗ nal. Zwischen Frankreich und Ihnen ist das Bündniß unauflösbar. Ihre Eide und die unsrigen haben diese Vereinigung besiegelt. Die Rechte Ihrer Dynastie bleiben unter die unzerstörbare Bürgschaft der Unabhängigkeit und der Loyalität der Nation gestellt. Die Rechte Ihrer Dynastie sind auf das unverwüstliche Prinzip der National⸗ Souverainetät gegründet. Das öffentliche Gewissen brandmarkt straf⸗ bare Manifestationen; unsere Juli⸗Revolution hat in Bestrafung des Eidbruches bei uns die Heiligkeit des Eides geweiht.“ Herr Bech ard bekämpft den Paragraphen und beschwört die Kammcg, sich nicht fort⸗ reißen zu lassen, der ihr vorgeschlagene Akt sei ernst, er erinnere an die Vorgänge der schlimmsten Epochen der Revolution. Man brand⸗ marke nicht ungestraft eine ganze Partei, seine Kollegen, denen man täglich die Hand drücke. Welche Tage würden einer ganzen Seite der Kammer durch Annahme des Paragraphen bereitet? Bereits sei das Gesetz in der Sache des Herrn Defontaine verletzt wor⸗ den. Herr Dupin (bekanntlich General⸗Prokurator am Cassations⸗ hofe) sagt, der Cassationshof habe die Veröffentlichung des Urtheils gegen Herrn Defontaine verweigert, auch er habe es nicht mitgetheilt, die Veröffentlichung sei ganz allein vom Minister der Justiz ausge⸗ gangen, der sich zu entschuldigen wissen werde. (Bewegung.) Herr Odilon Barrot erklärt dies für beispiellos. Der Minister der Justiz vertheidigt sein Recht der Veröffentlichung des Requisitoriums. Nachdem dieser Zwischenfall beseitigt, spricht Herr Demo usseaur de Givré gegen Herrn Bechard. Als ich die Kammer verließ, nahm Herr Berryer unter großer Aufregung das Wort. Man glaubt, die Diskussion werde heute zu Ende kommen.

2.

& Paris, 26. Jan. Keine der bisherigen politischen Debatten der Kammern hat eine so große Theilnahme innerhalb und außerhalb des Palast Bourbon gefunden als die gestrigen Verhandlungen über die kirchliche Frage. Ohne das lebhafteste Interesse der Versammlung selbst wäre es gar nicht möglich gewesen, diese Diskussion, von der Jedermann einräumte, daß sie noch nicht an der Zeit sei, daß sie bis zur Vorlage des Gesetz⸗Entwurfs über die Freiheit des Unterrichts verschoben werden müsse, über die vorgestrigen Reden der Herren Carné und Villemain hinaus zu verlängern. Die Herren Dupin und Isam⸗ bert, die systematischen Gegner aller hierarchischen Ansprüche der Geist⸗ lichkeit, waren offenbar nur die Organe, durch welche sich die in der Kammer entschieden vorherrschenden Gesinnungen aussprachen. Wenige andere Deputirte würden gewagt haben, sich mit solcher Schärfe in dieser Sache auszusprechen wie Herr Dupin, wenige andere Deputirte würden in der Aeußerung einer leidenschaftlichen Antipathie gegen alles ultramontane Wesen so weit gegangen sein, als Herr Isambert, aber die Grundstimmung, welche aus den Reden dieser beiden ehren⸗ werthen Abgeordneten hervorklang, fand bei der gewaltigen Mehrzahl ihrer Kollegen ein lebendiges, deutliches Echo. Die herbe Polemik der Herren Dupin und Isambert wurde um so günstiger aufgenom⸗ men, als viele Deputirte sich selbst sagen mußten, daß sie niemals den Muth gehabt haben würden, das Alles so derb und vernehmlich auszusprechen, was sie gemeinschaftlich mit jenen beiden Männern fühlten und dachten. Die Antworten des Justiz⸗Ministers konnten, einer solchen Stimmung gegenüber, nur eine geringe Wirkung hervor⸗ bringen, obgleich sie in einzelnen Punkten die Berichtigung von nicht unbe⸗ langreichen Thatsachen enthielten, auf welche sich namentlich die Angriffe des Herrn Isambert stützten. Herr Martin ist übrigens, wie man weiß, bei⸗

nahe das einzige Mitglied des ganzen Kabinets, welches die Ansprüche der

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kirchlichen Partei am meisten begünstigt, und man erinnert sich, daß seine Differenzen mit Herrn Villemain über diesen Punkt vor einiger Zeit beinahe eine Kabinets⸗Krisis herbeigeführt hätten. Trotz seiner un⸗ zweifelhaften Sympathieen für die Ultramontanen mußte indessen Herr Martin gestern erklären, daß der Gesetz⸗Vorschlag über die Freiheit des öffentlichen Unterrichts, den die Regierung ausarbeiten lassen, die Mitglieder der verbotenen Mönchs⸗Orden, und also namentlich die Jesuiten, von dem Lehr⸗Amte ausschließe. Diese Erklärung des Justiz⸗Ministers hat die kecksten Hoffnungen der überkatholischen Par⸗ tei gebrochen, welche sich schon stark in den Gedanken hineingearbeitet hatte, der Staatsgewalt die Lehrfreiheit auch für die Jesuiten ab⸗ trotzen zu können. Der heutige Ton ihrer Organe und Wortführer zeugt von einer tiefen Muthlosigkeit. Die Ultramontanen werden sich indessen ohne Zweifel bald wieder sammeln, und es dürfte nicht be⸗ fremden, wenn sie jetzt den Krieg auf Leben und Tod gegen den Staat ansingen, mit welchen sie, unter Berufung auf das Beispiel Belgiens, schon oft gedroht haben.

Ein beachtenswerther Zwischenpunkt der gestrigen Verhandlungen wurde dadurch herbeigeführt, daß Herr Isambert auf das Lehrbuch der Philosophie des Bischofs von Angers anspielte, dessen wir vor einiger Zeit gedacht haben, und in welchem unter Anderem der Grundsatz aufgestellt wird, daß jeder Bürger die Pflicht habe, einen Usurpator wie einen öffentlichen Uebelthäter zu tödten, „si legiti- mus princeps expresse jubeat“. Als Herr Isambert diese Lehre hervorgehoben und der Kammer zur Würdigung an⸗ heimgestellt hatte, erhob sich der Marquis Laroche⸗Jacquelin mit der Erklärung, daß die fragliche Citation nichts beweise, indem der Bischof von Angers keinesweges zu der legitimistischen Partei gehöre, sondern im Gegentheil einer der eifrigsten Anhänger der ge⸗ genwärtigen Ordnung der Dinge sei. Insofern diese Bemerkung des Herrn Laroche⸗Jacquelin den Zweck hatte, die legitimistische Partei gegen die solidarische Verantwortlichkeit für jenen aller Moral Hohn sprechenden Grundsatz zu verwahren, war dieselbe ohne Zweifel ganz am rechten Orte. Aber diese Protestation war offenbar zugleich und an und für sich selbst eine vollständige Verdammung jenes Buches, eine Ver⸗ dammung, welche der kirchlichen Partei um so empfindlicher sein muß, als sie von einem Chef der legitimistischen Partei ausgeht, mit welchen sie sich sonst immer so gut versteht. Bis jetzt ist überhaupt noch nicht ein öffentliches Wort zur Vertheidigung der „Philosophie“ des Herrn Bouvier, Bischofs von Angers, gewagt worden. Wenn man aber weiß, daß dieses Buch in vielen der französischen Seminarien dem philosophi⸗ schen Unterrichte zum Grunde liegt, so hat man einen ungefähren Maßstab für die Zulässigkeit der Forderung der Geistlichkeit, daß di unter ihrer Leitung stehenden Lehr⸗Anstalten vollends von der Ober Aufsicht des Staats befreit worden, welche sich schon jetzt so ungenü⸗ gend zeigt.

Die Adreß⸗Kommission hat sich heute Morgen versammelt, um wie man glaubt, in dem letzten Satze der Thron⸗Rede das gegen di Pilger von Belgrave Square gerichtete Wort Iétrit, im Einverständ nisse mit dem Ministerium, mit einem milderen Ausdrucke zu ver⸗ tauschen.

Die Gazette des Tribuneaur enthält eine in der De fontaineschen Sache abgegebene Erklärung, welche, und, wie es scheint, mit gutem Grunde, der Feder des Herrn Dupin selbst zuge 1 schrieben wird. In dieser Erklärung wird zunächst versichert, daß Herr Dupin sein Requisitorium gegen den Gerichts⸗Beamten vo Lille Niemandem mitgetheilt, daß er vielmehr den Zeitungen, welche eine Abschrift davon verlangt, dieselbe abgeschlagen habe. Weiter wird dann darin konstatirt, daß das fragliche Requisitorium nebst den übrigen Prozeß⸗Akten den vorschriftsmäßigen Weg in die Archive der Justiz gegangen sei, und zuletzt erfolgt die dürre Angabe, daß der Justiz⸗Minister es dem Moniteur zur Veröffentlichung habe zustellen lassen. Es ist nicht anzunehmen, daß die ministeriellen Blätter nach dieser Erklärung ihr bisheriges Schweigen über jene peinliche Ange legenheit noch länger werden behaupten können. b

Grossbritanien und Irland.

London, 26. Jan. Im Oberhause wird Graf Eldon die Antworts⸗Adresse auf die Thron⸗Rede der Königin beantragen und Lord Hill dieselbe unterstützen. 1

Die Verhandlungen des dubliner Gerichts im Prozesse O'Con⸗ nell's haben einen langsamen und nachgerade ermüdenden Fortgang Das Verhör der Belastungs⸗Zeugen wurde am 23sten und Aüsten unausgesetzt fortgesetzt, und so wichtig das Resultat desselben für den Ausgang des Prozesses auch sein muß, so waren die Verhandlungen doch nicht geeignet, das allgemeine Interesse rege zu halten. Der General⸗Prokurator brachte in den beiden Sitzungen noch sieben Zeu⸗ gen vor, meistentheils Polizei⸗Konstabler, welche einzelne Stellen aus den Reden, welche O'Connell und die übrigen Angeklagten im vori⸗ gen Jahre gehalten hatten, vorlasen, auch wohl die ganzen Reden mittheil⸗ ten, und so nach dem Ausdrucke des ministeriellen Standard „die Authen⸗ tizität der in der Anklage⸗Akte den Verklagten zugeschriebenen Reden“ er⸗ wiesen. In der vorgestrigen Sitzung ging der General⸗Prokurator zur Vor⸗ legung der in seiner Rede angeführten Dokumente über und bezeichnete da⸗ mit den bevorstehenden Schluß des Anhörens der Belastungszeugnisse. Nach vergeblichen Einsprüchen gegen die Zulässigkeit dieser Dokumente nämlich einzelner Artikel aus den Repeal⸗Organen Pilot, Nation, Freemans Journal, welche die Angeklagten auf den Mangel der nöthigen förmlichen Beweisgründe für die Aechtheit der Artikel grün⸗ deten, wurden mehrere derselben vorgelesen, die Fortsetzung auf den nächsten Tag verschoben und die Sitzung bis dahin vertagt. Man er⸗ wartet nunmehr mit Bestimmtheit den Schluß des Belastungszeugen⸗ Verhörs mit der nächsten Post aus Dublin, und ist nicht wenig ge⸗ spannt auf den Weg, welchen die Angeklagten zu ihrer Vertheidigung einschlagen werden, besonders auf die Rede O'Connell's, der seine Defen⸗ sion selbst zu übernehmen beschlossen hat. Der Geschäftsgang des Gerichts nämlich bringt es mit sich, daß die Verklagten in derselben Weise, wie die Kläger der Jury, die vorliegende Sache referiren und durch ihre eigenen Zeugen, Entlastungszeugen, alsdann ihre Aussagen bestätigen lassen. Die Kläger haben dagegen in diesem Falle wie⸗ derum das Recht, das Verhör von ihrem Sachwalter durch alle be⸗ liebigen Fragen unterbrechen zu lassen und das Kreuz⸗Examen zu ihrem Vortheile zu wenden. Der Prozeß wird hiernach übrigens noch eine geraume Zeit währen, da, wie es heißt, die Angeklagten an 400 Zeugen beizubringen gedenken. F

„Wir e. wiederholt und dringend“, schreibt das leitende Whigblatt, die Morning Chroniele, „jedes Mitglied der libera⸗ len Partei auf, an dem ersten Abend der Eröffnung des Parlaments auf seinem Platze zu erscheinen. Sir R. Peel's Anhänger berichten mit Zuversicht, daß der Minister sogleich sich über die Korn⸗Gesetze und Irland aussprechen werde. Es ist nicht unwahrscheinlich. Seine Anhänger scheinen entschlossen, weder Stillschweigen noch Ausflüchte dulden zu wollen, und es ist wohl möglich, daß des Ministers Ab⸗ hängigkeit von seiner Partei ihn veranlaßt haben mag, eine frei und unumwunden sich aussprechende Rede für seine Souverainin abzufassen. In diesem Falle wird die Adresse wahrscheinlich nicht ohne den Vor⸗ schlag eines Amendements durchgehen, und wir hoffen, daß die Thei⸗ lung des Hauses alsdann jedes liberale Mitglied auf seinem Posten sinden wird.“

Ddie von den französischen Blättern zuerst verbreitete Nachricht