7 vermöge welcher sich der Bohrer nicht mehr Gewäne abschlagen kann. Dem Bohrverfah⸗ wird hierdurch eine wesentliche Erleichterung verschafft, welche um enichtiger erscheint, als die Bohrleute jetzt schon mit dem ersten Sioße sogleich gewahr werden, wenn der Bohrer abgebrochen ist, während man früher oft stundenlang auf dem abgebrochenen Bohrer fortbohrte, bevor sich das Geschehene zu erkennen gab, da der Boh⸗ rer, mit der Bohrstange verbunden, nicht mehr im Bohrloch zurück⸗ bleibt. An die angegebene Erfindung schließt sich die andere eines neuen Bohrers, der mittelst unterhalb eingesetzter Röhren, die mit seinem Tiefersinken gleichzeitig nachgelassen werden können, das Bohr⸗ rweitert.
Bei dem 5eg e Bohrverfahren „wurde der Bohrer mit dem Gestänge gehoben. erselbe war gewöhnlich unmittelbar an das Gestänge angeschraubt, und beides mußte schnell zurückfallen, sollte das Bohren wirksam sein. Mit der Tiefe des Bohrlochs mußte auch das Gestänge verlängert werden. Es war daher natürlich, daß mit dem Längerwerden desselben auch die Hindernisse und Beschwerden zunahmen und zuletzt gar nicht mehr zu besiegen waren. Auch wurden die Kosten des Bohrens dadurch außerordentlich gesteigert, daß sich mit der Tiefe die Last und damit das Erforderniß an Kraft vermehrte. Da zugleich die Hubhöhe mit der Tiefe verkleinert werden mußte, wenn man bei großer Tiefe das Brechen des Gestänges vermeiden wollte, so wurde immer weniger gebohrt je tiefer man kam. Allein auch hierfür trat eine Gränze ein. Das Gestänge hielt endlich den schwächsten Stoß nicht mehr aus; es erfolgte Bruch auf Bruch und das Bohren mußte eingestellt werden. Durch das Alleinfallen des Bohrers sind alle jene Hindernisse beseitigt und die größten Tiefen sind mit geringen Kosten erreichbar. Mit dem vom Wasser getragenen hölzernen Bohr⸗Ge⸗ stänge wird der Bohrer gehoben und dieser fällt dann von selbst wieder zurück. Das Gestänge bewegt sich daher gleich dem Ge⸗ stänge einer Kunst⸗Maschine ruhig auf und ab, ohne daß es
wie früher mit Gewalt an die Wände des Bohrlochs anzuschlagen
vermöchte, was den so nachtheiligen Nachfall verursachte. Da bis in die größten Tiefen hinab eigentlich nur das immer gleich bleibende Gewicht des Bohrers in Anschlag kommt, so braucht an Kraft nichts zugesetzt zu werden und Gestängbrüche können nicht mehr vorkommen. Daß durch diese große Erleichterung das Bohrwesen an Zeit und Kosten wesentlich gewinnt, ist begreiflich. Auch ist nicht zu übersehen, daß durch die Gewißheit, der Bohrer kann sich während des Bohrens. nicht losmachen, und wenn er abgebrochen, die augenblickliche Entdek⸗ kung davon, von nun an viele und 88 Unglücksfälle verhütet werden müssen. Durch das früher noch fortgesetzte Bohren auf den abgebrochenen Bohrer wurde derselbe zur Seite getrieben oder ein so großer Kopf auf ihn gestängt, daß es äußerst schwer war, ihm mit einem Instrumente bei⸗ zukommen und herauszuschaffen. Ein Uebelstand, der in dieser Art ebenfalls nicht mehr stattfinden kann. Ebenso ist die Verbindung des Bohrers mit den Röhren von großer Wichtigkeit. Die Röhren durch das verschiedenartigste Gebirge, abwechselnd bald durch weiches bald durch festes hindurch zu treiben, was bisher fast unmöglich. Konnte eine Röhrentour nicht mehr tiefer gebracht werden, so mußte durch sie eine zweite, dritte u. s. w. eingesetzt werden und es wurde, um die Röhren tief in das weiche Gebirge hineinzuschaffen, unter fort⸗ dauerndem Nachfall, der das Bohren so sehr erschwert und die Kosten auffallend steigert, fortgebohrt. Der neue Bohrer beseitigt auch hierin die Hindernisse. Er kann nie im Nachfall arbeiten, wenn die Röhren mit ihm immer gleichzeitig nachgelassen werden und weiche Gebirge sind von nun an mit Leichtigkeit zu durchdringen.
.“ Frankreich.
Puaris, 7. Febr. Heute werden die Büreaus der Deputirten⸗ Kammer zur Erneuerung der Kommissarien für das Budget von 1845 schreiten. Einige Büreaus haben bereits die Berathungen über das Ausgabe⸗Budget verschiedener Ministerien beendigt und werden sich morgen mit dem Einnahme⸗Budget beschäftigen.
Durch Königl. Verordnung vom 4ten d. sind die Wahl⸗Kolle⸗ gien der Orte, wo die fünf legitimistischen Deputirten, die ihre Ent⸗ lassung eingereicht haben, gewählt waren, zum 2. März einberufen, um neue Wahlen vorzunehmen. Die Parteien treffen bereits An⸗ stalten zu einem hartnäckigen Kampf bei diesen Wahlen. Es sind von Paris zahlreiche Emissaire nach jenen Orten abgegangen.
Der Patrie zufolge, wäre Herr Salvandy entschlossen, die Thatsachen, die sich an seine Entlassung knüpfen, selbst vor die Kam⸗ mer zu bringen. „Wir wünschen“, 8 seinem Entschlusse nicht abgehe. Er ist seiner Ehre den Beweis
schuldig, daß er sich weder von einem Einfall übler Laune, noch von
einner üͤbertriebenen Empfindlichkeit hat bestimmen lassen. Die fast be⸗ leidigenden Vorwürfe, die man ihm gemacht hat, die Anforderungen, die man an ihn stellte, die Lage, in die man ihn versetzen wollte, müssen bekannt werden, damit Jedem der Theil Verantwortlichkeit zufalle, der
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ihm gebührt. Aber noch weit wichtiger und ernster, als die persönliche Lage des Herrn von Salvandy, sind die Prinzipien, welche sich an diesen Akt knüpfen, zu dem sich der ehrenwerthe Vice⸗Präsident veranlaßt gese⸗ hen. Vor 8 Tagen schloß ein der Majorität durch die Gewalthand⸗ lung der Minister auferlegtes Votum mehrere Deputirte als unwür⸗ dig aus der Kammer aus. Gleich darauf kömmt die Anmaßung des Ministeriums, über das Votum jedes Deputirten zu verfügen, offen zu Tage. In beiden Fällen dasselbe Attentat gegen die Unabhängig⸗ keit der Deputirten, dasselbe Vergessen des Grundsatzes der Unverletzlichkeit des von den Wählern übertragenen Mandats. Vor einigen Jahren sprach Herr Gutzot, bei Gelegenheit der Absetzung des Herrn Dubois, den Deputirten, welche zugleich Staats⸗Beamte sind, das Recht ab, laut zu opponiren, ge⸗ gen das Ministerium offen anzukämpfen; aber er gestattete ihnen mindestens das stille Votum. Er machte sich ein Verdienst daraus, die Prinzipien auf diese Weise sicher zu stellen. Er wolle, sagte er, das freie Gutdünken der Deputirten nicht beschränken, er achte an ihnen die That, die im Namen der Wähler geschehe; er untersage ihnen blos die persönliche Manifestationen gegen die Minister, von denen sie als Beamte abhängen. Jetzt will er ihnen auch das stille Votum verwehren.“ Die Deputirten der linken Seite hatten in den letzten Tagen mehrere Konferenzen, um sich über die Erneuerung des Vorschlages wegen Unvereinbarkeit von Beamten⸗ und Deputirten⸗ Functionen zu berathen.
8 Fer Präsident der Pairs⸗Kammer, Baron Pasquier, ist schwer erkrankt.
M Paris, 7. Febr. Der Prozeß des Herrn Jules Janin egen Herrn Felix Pyat und das Journal la Reforme ist heute
gt dies Blatt, „daß er von
or dem Zuchtpolizeigericht entschieden worden. Der erstere wurde u 6 Monaten Gefängniß und 10,000 Fr. Geldstrafe, der Géörant der Reforme zu 1 Monat Gefängniß und 3000 Fr. verurtheilt. An ei⸗
ne Appellation gegen diese Urtheile glaubt man nicht. — Die Bü⸗ eaus der Deputirten⸗Kammer haben auch heute sich nur mit Prüfung des Budgets beschäftigt. Kandidat de Bussieres gegen den der Opposition Herrn Delongrais
Im 8. Büreau wurde der konservative
mit 29 Stimmen zum Commissair ernannt, der nur 7 Stimmen hatte gegen 29 des ersteren. Außerdem wurde in einem anderen Büreau
gleichfalls der konservative Kandidat Herr Baume ernannt.
m Paris, 7. Febr. Die Prüfung des Budgets in den Büreaus geht sehr rasch von dannen; man glaubt, sie werde heute zu Ende 6 und morgen könnte die Budget⸗Kommission ernannt werden. Diese ganze Arbeit ist eine unnütze Förmlichkeit, indem den Deputirten nicht Zeit genug bleibt, zwei dicke Quart⸗Bände, welche zusammen nicht weniger als 1265 Seiten zählen, gehörig zu studiren, bevor in den Büreaus darüber diskutirt wird. Diese ganz oberfläch⸗ liche Prüfung des Budgets in den Büreaus hat indessen so viel erge⸗ ben, daß das Gleichgewicht des Budgets von 1845 nur eine Fiction genannt werden muß. Man braucht z. B. nur das besondere Departement der öffentlichen Arbeiten im Budget aufzuschlagen, um sich davon zu überzeugen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten erklärt (S. 452 des Budgets), daß die durch das Gesetz vom 14. Mai 1837 bewil⸗ ligte Summe von 84 Millionen Franken zur Anlegung Königlicher Fahrstraßen, schon Ende 1843 ganz erschöpft worden ist, und daß die Regierung sich genöthigt sehen wird, diesfalls einen neuen außerordent⸗ lichen Kredit zu verlangen, weil doch die Kammer nicht wünschen kann, daß das große Communications⸗System Frankreichs unvollendet bleibe. Für das Jahr 1844 wurden 41,500,000 Fr. zur Anlegung von Ei⸗ senbahnen bewilligt. Man hätte glauben sollen, daß die Regierung für 1845 eine noch höhere Summe begehren werde, um die Eisen⸗ bahnen rascher zu errichten. Gerade das Gegentheil; Herr Dumon begehrt provisorisch nur 34 Millionen, also 7 ½ Millionen weniger als für das Jahr 1844. Ich sage provisorisch, denn der Minister der öffentlichen Arbeiten sieht wohl ein, daß er damit nicht auslangen kann, zumal während der laufenden Session die Kammer neue Eisenbahn⸗ Linien zu votiren Willens ist. Man erwartet daher mit Ungeduld die Ernennung des Berichterstatters des Budgets, weil, wenn dieser nicht besonders dem Kabinet ergeben ist, seiner Arbeit eine strenge Kritik des vom Ministerium bei der Bildung desselben befolgten Verfahrens wer⸗ den dürfte.
Man verkündet für übermorgen die Interpellationen, welche an errn Guizot wegen der Entlassung des Grafen Salvandy in der eputirten⸗Kammer gemacht werden sollen. Die Stellung des Herrn uizot hierbei ist weit einfacher, als die Opposition es glaubt. Der linister der auswärtigen Angelegenheiten braucht nur sich hinter der nverletzbarkeit der Krone zu verschanzen, um jede Erklärung über as in den Tuilerieen Vorgefallene der Kammer zu verweigern; es üßte denn sein, daß Graf Salvandy selbst als Kläger dabei auftre⸗ n wollte. Dazu ist jedoch Letzterer zu klug, denn er müßte den
König in die Diskussion mit hineinziehen. Darum glauben einsichts⸗
volle Männer, daß Graf Salvandy sich eher zum Schweigen verstehen wird, um nicht durch irgend ein unvorsichtiges Wort die Königliche Guͤnst vollends zu verwirken. Desto mehr dürfte er aber bei der Diskussion der geheimen Fonds gegen Herrn Guizot zu Felde ziehen
Der Gerichtshof der Zuchtpolizei war diesen Morgen in aller Frühe von Journalisten und hommes de lettres um agert. Es sollte heute die Injurienklage des Herrn Jules Janin gegen Herrn Felix Pyat daselbst verhandelt werden. Zum allgemeinen Verdruß der Neugierigen verkündigte der Huissier bei Eröffnung des Ge⸗ richtssaales, daß die Verhandlung bei verschlossenen Thüren vor sich gehen würden. Nur die mit Eintritts⸗Karten versehenen Personen wurden eingelassen. Dies erregte ein lautes Murren, welches aber in noch weit skandalöseren Auftritten auszuarten drohte. Man vernahm, daß Herr Felix Pyat vom Gericht die Erlaubniß begehrt hatte, aus den Feuilletons des Journal des Débats nachzuweisen, daß Herr Jules Janin bei mehr als hundert Gelegenheiten größerer In⸗ jurien⸗Beleidigungen gegen dritte Personen sich schuldig gemacht hätte, und daß er folglich anderen jene Freiheit der Kritik gestatten sollte, die er selbst so oft mißbraucht habe. Das Gericht hat auf Antrag des 8 Staats⸗Anwalts das Begehren des Herrn Felir Pyat abgewiesen. Diese Parteilichkeit wird dem Einflusse des Herrn Hebert, Procureur 8 du roi, zugeschrieben, welcher ein naher Verwandter der Madame Jules Janin ist. Kurz vor Abgang der Post war im Palais de Justice das Gerücht verbreitet, Herr Felix Pyat könne seiner Verur-⸗ theilung nicht entgehen. (Vergl. den vorstehenden Brief.)
Paris, 7. Febr. Der Gesetz⸗Entwurf über den Sekundär⸗Un⸗ terricht beschäftigt noch immer das Publikum und die Presse. Fast Jeder⸗ mann ist unzufrieden mit diesem Gesetze. Zuerst die Geistlichkeit, wie die darin bewilligte Art von Unterrichts⸗Freiheit alle Anstalten, welche die
Geistlichkeit besetzt oder noch errichten könnte, der Kontrolle Wund
Ober⸗Aufsicht der Universität unterwirft. Die Abhängigkeit ist voll⸗ ständig, und in dieser Beziehung sind die Hoffnungen der Geistlich⸗ keit vollkommen getäuscht. Die Universität bleibt nicht nur so, wie sie ist, sondern sie erweitert noch ihre Befugnisse und ihre Autorität. Es finden allerdings für die kleinen Seminare einige Ausnahmen statt; aber das ist eine Nebensache in dem Gesetze. Aber gerade von diesem Punkte wird die Opposition der Linken bei ihren Angrif⸗ fen gegen das Gesetz ausgehen. Sie glaubt, die kleinen Seminare würden, gleich den Normal⸗Schulen, Professoren bilden, die sich spä⸗ ter über ganz Frankreich verbreiten und auf allen Punkten Anstalten gründen werden. Es scheint uns, daß man die Wichtigkeit der klei⸗ nen Seminare auffallend übertreibt. Zuerst sind die Professoren, welche dort Unterricht ertheilen, zum Theil der Bedingung der Fä⸗ higkeits⸗Prüfung unterworfen; zweitens sind die kleinen Se⸗ minare die Pflanzschule, aus der sich die Geistlichkeit ergänzt, und es werden dort weit mehr Priester als Lehrer gebildet; endlich ist die Zahl der ausscheidenden Zöglinge, die das Baccalau- réat-Es-ettres erlangen können, beschränkt, wie denn überhaupt die Gesammtzahl der Zöglinge in den kleinen Seminarien beschränkt ist. Mit einem Worte, der Art. 17. des Gesetzes scheint uns nicht so gefährlich, wie man ihn darstellen will; ja er scheint uns nur etwas Untergeordnetes in dem ganzen Wesen des Gesetzes. Man sagt übrigens, der Minister des öffentlichen Unterrichts habe diesen
Artikel in seinen Gesetz⸗Entwurf nur aufgenommen, um der Geist⸗ lichkeit wenigstens eine scheinbare Genugthuung zu geben, und daß er ihn im Augenblicke der Diskussion recht gern werde fallen lassen. Wir haben die Zahl der Zöglinge in den kleinen Seminaren zu 20,000 angenommen; dreiviertel derselben treten in den Priester⸗ stand ein; die Zahl derer, welche auf die Vocation verzichten und später sich dem weltlichen Unterricht widmen können, ist folglich ziem⸗ lich gering, namentlich wenn man sie mit der Zahl der Zöglinge in den von der Universität abhängenden Anstalten vergleicht. Wir wol⸗ len hier eine kurze Uebersicht von diesen Anstalten nebst dem Unter⸗ richts⸗Programm jeder Kategorie geben.
„Den ersten Rang nehmen die Colléges royaux ein, welche an die Stelle der durch das Dekret vom 11. Floréal des Jahres X. er⸗ richteten Lyceen getreten sind. Man lehrt dort die alten und neue⸗ ren Sprachen, die Literatur⸗Geschichte, Geschichte, Rhetorik, Philoso⸗ phie und die exakten Wissenschaften. Sie werden durch einen Pro⸗ viseur verwaltet, unter dem ein Oekonom, ein Censor und einige Beaufsichtiger der Studien stehen; ein Almosenier ist mit dem reli⸗ giösen und moralischen Unterricht beauftragt. Graduirte Professoren ertheilen den Unterricht. Diese Anstalten nehmen Pensionaire auf, die außer den Studien⸗Kosten und der Universitäts⸗Abgabe eine nach den Lokalitäten verschiedene Summe für die Pension zahlen. Für eine gewisse Anzahl Eleven giebt es ganze und halbe Freistellen. Es bestehen gegenwärtig 46 Colléges royaux mit 18,697 Zöglingen. Die Kommunal⸗Colléges werden auf Kosten der Kommunen errichtet
ten Studien bilden den Inhalt dieses Werkes, welches ägpptische, griechische, römische, arabische, normannische und mittelalterliche Kunstgegenstände der Ornamentik bis zum 16ten Jahrhundert enthält, worunter eine Auswahl der in den letzten zwanzig Jahren in Pompeji und Herlulanum entdeckten schönsten Ornamente, so wie die genialen Schöpfungen des Giulio Nomano m Palazzo Ducale und Palazzo del To in Mantua sich vorzugsweise auszeichnen, und dadurch den reichhaltigsten Stoff für Architekten, Ma⸗ ler, Bildhauer, Decorateurs, Fabrikanten und Bauliebhaber insbesondere zum Dekoriren des Innern bilden. Da alle Blätter nach den Originalen n ihren eigenthümlichen Farben dargestellt sind, so erhalten wir hierdurch eine richtige Anschauung von der Malerei der Griechen und Römer, und lernen zugleich, wie die Alten ihre Wohnzimmer, Schlafzimmer, Empfang⸗ zimmer und Speisesäle u. s. w. ausmalten, und ihre Fußböden mit den prachtvoll⸗ sten Mosaikarbeiten zierten. Viele Blätter geben uns einen Begriff von der Pracht der bemalten Vasen bei den Alten; sehr reizend sind darunter die Vasen auf Rosagrund mit vergoldeten Basreliefs, aus dem Museum des Fürsten Biscari zu Catania. Andere Blätter zeigen uns die Mosaik⸗ Pracht der normannischen Kirchen in Sicilien. Die geistreichen Arabesken es Giulio Romano sind gewiß die schönsten jener Epoche. Zur Ausbil⸗ dung eines edlen Geschmacks für Künstler und Handwerker ist dieses Werk von der größten Wichtigkeit, weshalb vom Staate 50 Exemplare entnom⸗ men wurden, um sie als Prämien bei den verschiedenen Akademieen, Kunst⸗ unnd Gewerbe⸗Schulen zu vertheilen. Durch die Vervollkommnung des litho⸗ graphischen Farbendrucks, den Prof. Zahn im Jahre 1823 819 und hier seit 1827 eingeführt hat, ist es möglich geworden, dieses Prachtwerk zum Gemeingut der ganzen Kunstwelt zu machen, und zu dem Preise von TIeschalern zu liefern, während es sonst, wenn es auf die gewöhnliche 8 ausgemalt wäre, jedes Exemplar wenigstens 300 Thaler kosten
8 1“ 8* ““ Neu 6 2 1“““ 8 va Uufschlüsse über das Leben und die
ua e he 8 richtung August von Kotzebue’s. 88 2 r h 2 8 nach erprobter Büͤhnenfaeh „Vor und hinter den Coulissen. Alma⸗ Mosterien, Schauspiel vele, humoristischer Polterabend⸗Masken, Theater⸗ erlner von Prieyrich Melen vnn Anewoten. Für 4844 zu Berlin ben 8 318 bis 348 eine frausgegebene Taschenbuch enthält von die mit eben so pikanten eeresante literagische Chrenrettun Kotzebue's die mit eben so pikanten als gewichtigen Nolizen über des bi bar⸗ und öffentliches Leben ausgestatlet ist, und die wir chiers Privat⸗
iht Eüc düses Bimanas halte. Es stiih eim Bruler,das üswschs
—
bekannte Novellist, der reichbegabte Verfasser der „Bettlers Gabe“, der in einer „Rückerinnerung aus meinem Leben“ das Gedächtniß des Dichters und Menschen Kotzebue auf würdige, thatsächlich begründete und zugleich unterhaltende Weise feiert. W. Müller schildert theils in humoristischen, theils in tiefernsten Farben die Eigenthümlichkeiten Kotzebne's, wie solche sich im vertrauten Familienkreise, in Gesellschaften, auf der Straße, bei den neuer Stücke, gegen Schauspieler und andere Dichter darstellten.
ie Entstehung des seiner Zeit so berühmten, jüngst durch Döring auf⸗ gefrischten kleinen Drama's „Der arme Poet“, wird auf das Ergötzlichste erzählt. Kotzebue schrieb das anspruchlose Stück, welches wochenlang das Theater füllte, wie jetzt kaum eine glänzende Oper oder ein „beinkünstleri⸗ sches Ballet“ ursprünglich für einen Schauspieler Zimmerm ann, der Etwas von einer Deorient's⸗Natur hatte und von welchem bei dieser Ge⸗ legenheit die amüsantesten Züge berichtet werden. Später zog sich Kotzebue, nach manchen bitteren Erfahrungen, von der näheren Bekanntschaft mit den darstellenden Künstlern sorgsam zurück. Sein Urtheil über sie parodirte S herleaehe bekannte Ausspruch und hieß: Eitelkeit, dein Name ist Schauspieler!
Wilhelm Müller hörte von Kotzebue, als dieser bereits im hohen Mannesalter war, die Versicherung: er wolle sich verpflichten, ein Stück, das einen ganzen Abend spielt, in drei Tagen zu schreiben, wenn er be⸗ reits mit Plan und Charakteren einig sei: „aber Plan und Charaktere“, fügte Kotzebue hinzu, indem er sich mit dem Zeigefinger sorgend die Stirn strich, „fangen an, mir schwer zu werden.“ Die Thatsache, daß Kotzebue „die Stricknadeln“, eines seiner besseren Stücke, in zwei Tagen vollendete, nachdem er sich vermessen, aus jedem Dinge ein Schauspiel zu machen, und Meißner ihm eine so eben gefundene Stricknadel gereicht, läßt obige Worte um so glaublicher erscheinen.
Aber auch hinter die Coulissen damaliger Zeitgeschichte wirft W. Mül⸗ ler vertraute Blicke. Daß Napoleon Kotzebue's Auslieferung von Rußland verlangte, eine Gefahr, die den Dichter mit dem Tode des Buchhändlers Fsr; bedrohte, ist in Deutschland bis jetzt wohl wenig bekannt geworden.
ach der Ansicht des französischen Gesandten hatte Kotzebue, da er kein Unterthan des russischen Reiches war, auch auf dessen Schutz kein Anrecht. In der höchsten Noth wurde Klinger, dieser ächte Deutsche, dieser Mann mit der ehernen Seele, der das Mizgeschick seines Lebens stolzer, als seine hohen Würden trug, General von Klinger wurde Kotzebue's Retter, dessen entschiedenster Gegner er sonst war und blieb, „dessen Freund“, wie Klin⸗ ger selbst schreibt, „er nicht sein wollte, der aber kein Russe, kein Deutscher, kein französischer ÜUnterthan, sondern das Gemeingut aller gebildeten Völker war, und von denen jede einzelne Nation das Ninrecht hatte, sich in seiner Schmach selbst verletzt zu fühlen.“
Der Herausgeber verdient für die Wahl des sehr interessanten Beitra⸗ ges von W. Müller gewiß alles Lob. Er selbst theilt dessen Ansicht von Kotzebue und bestätigt dieselbe noch mehr durch Anführung der Urtheile eines Börne, Lewald, Müllner u. A. F. Adami schreibt, daß er als Herausgeber dieses neuen Theater⸗Almanachs dessen erstes Feuilleton gern mit dem Namen Kotzebue eingeweiht habe, und fährt fort: „Fürwahr, ein bei Freund und Feind erinnerungswerther Name, seiner Zeit gefeiert und gelästert wie wenige, zuletzt in Blut getaucht und noch heute von lite⸗ rarischen Henkern mit einer Art grausamer Wollust an den Galgen der Kritik geschlagen. Trotz Allem aber ein Name von unverschollenem, immer vorschwebendem Klange in deutscher Bühnenwelt. Billig kann man Kotze⸗ bue's Trauerspiele und sentimentale Rührstücke dem modernen Verdammungs⸗ Urtheile preisgeben; sie werden in der Theater⸗Geschichte ihre Bedeutung
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behalten als die nachspukenden Gespenster einer zerfließenden, gefülh lenden Zeit, der selbst Göthe in seinem leidenden Werther Opfer brachte. Allein die dramatische Erscheinung des deutschen Schlendrians, die vater⸗ ländischen Narrenspossen, frisch aus dem Leben auf die Bühne übertrage mit einem Worte: das deutsche Lustspiel scheint mit Kotzebne gemordet und begraben. Phrasen sind keine Widerlegung. Man nenne doch den deut⸗ schen Lustspiel⸗Dichter, der für die Gegenwart das wäre, was Kotzeb. offenbar für seine Zeit gewesen. Und Kotzebue hatte einen S chiller, einen Göthe zu dramatischen Zeitgenossen, er mußte mit. diesen unsterblichen Geistern um die Herrschaft über die deutsche Bühne ringen. Und Kote⸗ bue — wer kann es leugnen? — behauptete sich erfolgreich neben den bei⸗ den Heroen, drang neben Iffland durch, der als Berliner General⸗Di rektor zugleich über eins der größten und angesehensten Theater herrschte. Ein wie viel leichteres Spiel hätfe setz Koßebue der Zweitel Daß Kotzebue's Stücke mit der Zeit immer mehr veralten, das eben ist ein Zei⸗ chen, wie zeitgemäß, wie geistes gegenwärtig sie ihrer Zeit gewesen Der⸗ höchste Ruhm für einen Lustspiel⸗Dichter.“
Aber auch als Journalist machte Kotzebue ein seltenes, seitdem nicht wiedergekehrtes Glück. Wie schnell und wie durchdringend der politische Witz seines „„Wochenblattes““ einschlug, leuchtet aus den 2500 Abonnen⸗ ien desselben ein, obwohl Kotzebue selbst diese Zeitschrift kaum fünsviertel Jahre verfaßte. Während dieser kurzen Zeit empfing Kotzebue von dem Verleger Hoffmann in Weimar) ein Honorar von 5500 Rthlr., eine in Ansehung deut⸗
3 istik doppelt erstaunliche Summe, ab r v de eenahssha⸗ ertlärbor e, aber nur durch den außer⸗ ordentlichsten t ärbar. “ 8
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die Abhülfe derselben seien so
und unterhalten; sie stehen unter der Autorität der Präfekten und unter der
Aufsicht der Maires und einer Kommission der angesehensten Einwoh⸗ ner. Es wird in diesen Anstalten ein mehr oder weniger beschränk⸗ ter Unterricht ertheilt, und sie zerfallen nach dem Umfange desselben in zwei Klassen; die erste Klasse umfaßt diejenigen Colléges, deren
Unterricht eine vollständige Vorbereitung zum Baccalauréat-&s-lettres ist; an ihrer Spitze steht ein Prinzipal, und ihre Professoren sind,
je nach der Wichtigkeit ihres Lehrstuhls und der Art des Collége,
worin sie unterrichten, graduirt. Es giebt heutzutage 312 Kommu⸗
nal⸗Colléges, nämlich 148 erster und 164 zweiter Klasse. Im Jahr
1842 betrug die Zahl ihrer Zöglinge 26,584. Nach den Colléges
folgen als Neben⸗ und Hülfs⸗Anstalten die Institute und die Pen⸗ sionate, die reine Privat⸗Anstalten, aber doch der Universität unter⸗ geordnet sind. Institute giebt es gegenwärtig 102, von denen 23 den⸗ selben Unterricht ertheilen, wie die Colléges; Pensionate bestehen 914; diese beiderlei Anstalten haben etwa 35,000 Zöglinge. Ueber den Colléges steht die Normalschule, deren Zweck die Bildung von Pro⸗ fessoren ist. Ch.4
Man sieht aus dem Vorhergehenden, in welchem Verhältnisse die Zahl der Zöglinge in den kleinen Seminaren zu der aller An⸗ stalten für den Secundair-⸗Unterricht steht. In dieser Gesammtmasse bilden die kleinen Seminare offenbar nur eine Ausnahme, oder, wenn man will, eine Nebensache, und ihre Existenz kann die Universität und den von ihr ertheilten Unterricht nicht leicht gefährden.
Er Rrsn.;
Oberhaus. Sitzung vom 5. Februar. Der Lord⸗ Kanzler eröffnete die heutige Sitzung mit Verlesung der Antwort, welche Ihre Majestät die Königin auf die Adresse des Hauses ertheilt hat. Dieselbe lautete: „Ich danke Ihnen für die ehrerbietige Adresse. Es ist der vornehmste Gegenstand Meiner Wünsche, die Wohlfahrt Meines Volkes zu fördern, und Ich verlasse Mich auf Ihre Versiche⸗ rungen, Mich bei Abfassung solcher Maßregeln unterstützen zu wollen, welche die Interessen des Landes erfordern.“
Loord Brougham stellte hierauf an den Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten, Lord Aberdeen, die Frage, ob die zwischen England und Frankreich angeblich schwebenden Unterhandlungen in Bezug auf die Durchsuchungs⸗Verträge von 1831 und 1833 die Be⸗ sorgnisse rechtfertigten, welche Viele über eine Modification dieser Ver⸗ träge hegten, worauf der Minister Folgendes erwiederte:
„Lord Aberdeen: Es wäre mir angenehm, wenn ich in der Lage wäre, meinem edlen und gelehrten Freunde eine vollständige Antwort hierauf zu ertheilen. Der Gegenstand ist ohne Zweifel von großer Wichtigkeit. Es hat seine Richtigkeit, daß die französische Regierung den Wunsch aus⸗ gedrückt hat, gewisse Modificationen in jene Verträge eingeführt zu sehen, welche, ohne deren Wirksamkeit zu beeinträchtigen, das Durchsuchungs⸗Recht doch mehr den Gefühlen des französischen Volks anpaßten. Es steht mir nicht zu, hier zu erklären, welchen Erfolg diese Anträge haben werden, daß mein edler und gelehrter Freund, so wie das Haus, könne versichert sein, daß von Seiten der englischen Regierung nichts geschehen wird, was in irgend einer Weise die Bestrebungen unseres Landes im Interesse der Hu⸗ manität beeinträchtigen oder gar die Erreichung jenes großen Ziels — die Abschaffung des abscheulichen Sklavenhandels — hindern könnte. Ich glaube auch, daß die französische Regierung nicht solchen Zweck vor Augen hat, denn sie wünscht gewiß eben so die Ab⸗ schaffung des Sklavenhandels, wie wir, und ihr Benehmen ist un⸗ parteiisch und uneigennützig gewesen. Ich habe mit Bedauern gewisse hier und da ausgesprochene Behauptungen vernommen, welche die Absichten Englands auf die schmählichste Weise verleumden. Man sagt, daß wir wenig um den Sklavenhandel uns kümmerten, daß unser wahrer und ein⸗ ziger Zweck dahin ginge, das Durchsuchungs⸗Recht zu behaupten, die fran⸗ zösische Marine zu insultiren und durch Ausübung jenes Rechts Auskunft über den französischen Handels⸗Verkehr zu erhalten, um dieselbe zu eigenen Vortheilen zu nützen. Unglaublich wie dies erscheinen mag, wurde es den⸗ noch behauptet. Aber was ist nun Thatsache? Nun, wir unterwerfen dem Durchsuchungs⸗Recht fünfmal mehr Schiffe als Frankreich, und wir müßten in der That sehr unnütze und überflüssige Konsuln im Auslande haben, wenn wir nicht von ihnen über den Handel Frankreichs bessere Auskunft erhielten, als sie uns die Durchsuchung einzelner Kauffahrer geben könnte. Das Durchsuchungs⸗Recht ist ohne Zweifel sehr schätzbar als ein Mittel zur Unterdrückung des Sklavenhandels; aber ich sehe dennoch darin ein großes Uebel, das nur durch den großen Zweck, welchen es zu erreichen sucht, gerechtfertigt werden kann. Diese wenigen Worte, hoffe ich, werden den edlen Lord zufriedenstellen. IeR
Der Graf von Normanby benutzte die Gelegenheit einer Er⸗ klärung des Herzogs von Wellington, daß die Regierung gegen die von Lord Fitzwilliam beantragte Vorlegung der Listen über die von 1828 bis 1844 in Irland stationirt gewesenen Truppen nichts ein⸗ zuwenden habe, zu der Anzeige, daß er am 13ten den Zustand Irlands zur Erörterung vor das Haus bringen werde. — Die Vorlesung eines Dankschreibens Sir William Parker's für den ihm und der Flotte in Bezug auf ihre Dienste in China vom Hause votirten Dank veran⸗ laßte hierauf den Grafen Minto zu der Frage, warum man Sir William Parker, der nur den Bath⸗Orden erhalten, nicht in gleicher Weise, wie den in China kommandirenden General Gough, ausge⸗ zeichnet habe, welchem das Großkreuz und die Baronets⸗Würde ver⸗ liehen worden sei. Graf Haddington, der erste Lord der Admi⸗
ralität, rechtfertigte die größere Auszeichnung des letzteren Generals
durch dessen längere Dienste in China, die ihm schon lange den Bath⸗ Orden erworben hatten.
Eine Petition, welche der Herzog von Rich mond dem Hause vorlegte, erregte nicht geringe Aufmerksamkeit. Es war eine Be⸗ schwerde über das neue Armengesetz aus Morpeth, dessen Bestimmun⸗ gen über die Unverantwortlichkeit der Verführer unehelicher Frauens⸗ personen in dem genannten Distrikte zu der betrübenden Thatsache geführt hatte, daß dort von 6 bis 7 Kindern 1 immer ein unehe⸗ liches war. Die Petitionaire baten das Haus um Revision der be⸗ treffenden Gesetz-Bestimmungen, nach welchen bekanntlich dem Weibe allein die Verantwortlichkeit für ihre unsittliche Führung obliegt. Der Herzog von Richmond schloß hieran einen Antrag, daß fortan die bei Wetten kontrahirten Schulden unter die nicht einklagbaren Spielschulden gerechnet werden sollten, zur Vervollständigung einer von ihm eingebrachten Bill über die Aufhebung eines alten nicht be⸗ obachteten Gesetzes, nach welchem Pferderennen, Cricket und andere Spiele für strafbar erklärt werden. Auf den Antrag Lord Den⸗ man's aber wurden sämmtliche auf Spiele bezügliche Gesetze einem Spezial⸗Comité des Hauses überwiesen und der ursprüngliche Antrag zurückgenommen.Eine kurze Debatte entspann sich hierauf zwischen Lord Normanby und dem Herzoge von Buccleugh über den Ge⸗ sundheitszustand der unteren Volksklassen, worüber der Erstere im Jahre 1839 drei vom Oberhause gebilligte Anträge gestellt hatte und nunmehr Auskunft über die von der Regierung darauf veranlaßten Maßregeln verlangte. Der Herzog von Buccleugh, als Großsiegelbewahrer
Mitglied des Kabinets, erklärte, daß im Mai v. J. eine aus wissen⸗
schaftlichen Männern bestehende Untersuchungskommission gebildet wor⸗
den sei, welche bereits den Zustand von 51 Städten untersucht, und darüber einen ausführlichen Bericht abgegeben habe.
Der Bericht enthalte allerdings ve. Thatsachen, aber die Kosten für
edeutend und die Mittel so schwierig, daß die Kommission noch keinen desinitiven Vorschlag gemacht habe,
welcher einem zu erlassenden Gesetze zum Grunde gelegt werden könnte. Die weiteren Resultate der Arbeiten der Kommission müßten dazu erst abgewartet werden. — Das Haus vertagte sich hieraukfk.
Grossbritanien und Irlaand.
888z2 277
Unterhaus. Sitzung vom 5. Februar. Sogleich mit Eröffnung der Sitzung brachte Lord John Russell die Oregon⸗ Frage in Anregung, worauf Sir R. Peel indeß keine andere Er⸗ klärung abgab, als daß die britische Regierung mit den Vereinigten Staaten in Unterhandlung getreten wäre, um die schwebenden Gränz⸗ streitigkeiten auf gütlichem Wege auszugleichen. Aus der Antwort, welche er von der Regierung der Vereinigten Staaten erhalten habe, könne man auf eine solche Ausgleichung schließen, und es wäre bereits ein britischer Minister mit ausgedehnter Vollmacht dieserhalb nach Washington abgegangen.
Unter den vielen Fragen, welche in der heutigen Sitzung an die Regierung gerichtet wurden, ist zuvörderst die des Herrn Blewitt, ihres impertinenten Charakters wegen, hervorzuheben. Das Mitglied fragte den Premier⸗Minister, ob es wahr wäre, was man in der Stadt spräche, daß nämlich die Civilliste in eine Schuld von 500,000 Pfd. sich gestürzt habe und das Unterhaus zur Deckung des Defizits aufgefordert werden sollte. Sir R. Peel, der übrigens mit Mühe nur seinen Ernst bei einer solchen auf Klatschereien gegründeten Frage behaupten konnte, widersprach „diesem absurden und lächerlichen Ge⸗ rüchte“ aufs bestimmteste. „Jedermann“, sagte der Minister, „der nur einigermaßen den Weg kennt, welchen Ihre Majestät wäh⸗ rend ihrer Regierung verfolgt hat, muß im Stande sein, dies Ge⸗ rücht Lügen zu strafen.“
Auf eine Frage des Herrn Hawes erklärte der Schatzkanz⸗ ler hinsichtlich der in Aussicht stehenden weiteren Reformen im Post⸗ wesen, daß die Regierung in dieser Session nicht die Absicht habe, die Comité⸗Berathungen über die Postoerhältnisse fortsetzen zu lassen, und daß es auf einem leeren durch Zeitungen verbreiteten Gerüchte beruhe, daß die Regierung gesonnen sei, die Ueberschüsse der Post⸗ gefälle zu neuen Reformen im Post⸗Departement zu verwenden.
Eine längere Debatte entspann sich hierauf über einen wichtigen Antrag des Herrn Gladstone, des Präsidenten des Handels⸗Kolle⸗ giums, in Betreff der Einsetzung eines Spezial⸗Comité's zur Begut⸗ achtung der nöthig erscheinenden Abänderungen in dem vom Hause festgestellten Reglement, welches auf alle einzubringenden Eisenbahn⸗ Bills Anwendung sinde. Der Minister beabsichtigt, den Mißbräuchen der Eisenbahn⸗Compagnieen durch eine Beschränkung ihrer zu Mono⸗ pole sich gestaltenden Privilegien ein Ziel zu setzen; er schlägt eine Ermäßigung der jetzt 10 pCt. des Kapitalwerths betragenden Summe vor, welche von den Eisenbahn⸗Compagnieen vor Einbringung jeder Eisenbahn⸗ Bill zu deponiren sind; ferner mehrere Bestimmungen für die Bequemlich⸗ keit und Erleichterung des Publikums und die Beschränkung der Kon⸗ kurrenz mehrerer Eisenbahnen. Herr Gladstone begründet den Antrag durch den gegenwärtigen Geldüberfluß, welcher neue Eisenbahnen ins Leben rufe, so daß 66 Bills für die diesjährige Session angekündigt seien, welche die 2000 Miles lange Strecke von Eisenbahnen um 800 bis 900 Miles verlängern würden. Der Antrag wurde nach längerer Debatte, die sich um die Frage, ob die Konkurrenz unter den Eisenbahnen zu beschränken sei oder nicht, angenommen und die Einsetzung des Spezial⸗Comité's angeordnet.
Die Antwort der Königin auf die Adresse des Hauses, welche in denselben Ausdrücken, wie die an das Oberhaus gerichtete, abge⸗ faßt war, wurde von Lord Bruce vorgelesen, worauf das Haus sich vertagte. 4. 1
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— Sitzung vom 6. Februar. In der heutigen Sitzung entspann sich eine längere Debatte über den wiederholten Antrag des radikalen Mitglieds, Herrn Sharman Crawford, die Steuern nicht eher zu bewilligen, bis den Beschwerden des Volkes über unzu⸗ reichende Vertretung im Parlamente abgeholfen sei. Der Antrag wurde indeß mit 130 Stimmen gegen 22 verworfen.
London, 7. Febr. Nach der dem Unterhause vorgelegten amtlichen Mittheilung über die Staats⸗Einnahme und Ausgabe im Jahre 1843 beträgt erstere 52,582,817 Pfd. 10 Sh. 2 Pere. und letztere 51,139,514 Pfd. 11 Sh. 5 ½ Pce., der Ueberschuß also 1,443,302 Pfd. 18 Sh. 8 ½ Pce. Unter den Einnahmen figurirt die chinesische Kriegs⸗Contribution mit 1,315,209 Pfd., wogegen aber die Kosten der chinesischen Expedition im vorigen Jahre mit 416,056 Pfd. und die bezahlte Opium⸗Entschädigung mit 1,345,823 Pfd. berechnet sind, so daß das chinesische Konto einen Ausfall von 346,670 Pfd. zeigt; ein außerordentlicher Ausgabeposten ist außerdem noch die Summe von 262,000 Pfd. zur Entschädigung der Inhaber falscher Schatzkammerscheine, so daß, wenn diese beiden Posten von der Ein⸗ nahme nicht abzuziehen wären, dieselbe einen Ueberschuß von mehr als 2 Millionen Pfd. ergeben haben würde.
Vorgestern hat in der dubliner Queens Bench O'Connell seine Vertheidigungs⸗Rede gehalten, welche von seinem Anhange als eine der besten, die er jemals gesprochen, geschildert wird, im Grunde ge⸗ nommen aber nur eine Wiederholung seiner unzähligen bei den Ver⸗ sammlungen gehaltenen Repeal⸗Reden ist. Der Agitator sprach vor dem überfüllten Hause, in dem sich auch einige Mitglieder des Hof⸗ staats des Lord⸗Lieutenants eingefunden hatten, von 10 Uhr Vor⸗ mittags bis 5 Uhr Abends. Die Verhandlungen des Gerichts wurden nach Beendigung der Rede bis auf den folgenden Tag ausgesetzt, an welchem das Verhör der Entlastungs⸗Zeugen seinen Anfang neh⸗ men wird.
Nach Berichten aus Trapezunt vom 31. Dezember bestätigt sich die Nachricht, daß Oberst⸗Lieutenant Stoddart in Buchara noch am Leben ist. Er führt als Renegat den Namen Abde Semet Chan und ist Befehlshaber eines Forts. Ein junger Mann, der ihm zum Seeretair dient, ist nach der Beschreibung Hauptmann Conolly.
O London, 6. Febr. In allen Gesellschaften werden die Getraide⸗Gesetze besprochen, und — sonderbar genug — Peel's Er⸗ klärung für deren Aufrechthaltung hat offenbar mehr Zweifel über die Möglichkeit derselben, ja, ich möchte sagen, Gewißheit von deren endlichem Sturze erregt, als vor der Parlaments⸗Versammlung ge⸗ herrscht. Es ist nun einmal das Unglück dieses Staatsmannes, daß Freunde und Feinde kein Vertrauen zu seiner Festigkeit haben. Aber ganz hiervon abgesehen, kann sich keiner, der die Zeit und Umstände betrachtet, einfallen lassen, daß ein so tief eingreifendes Monopol be⸗ hauptet werden könnte. Inzwischen halten Gutsbesitzer und Pächter Versammlung über Versammlung, toben gegen die League, schmähen das moderne Prinzip für Handelosfreiheit, schmeicheln und trotzen eins ums andere den Ministern, ernennen Ausschüsse, schießen Gelder zusammen, ohne daß einer von ihnen recht zu sagen wüßte, was aus all ihrem Thun und Treiben werden solle. Der Morning Herald, welcher sich aus Leibeskräften abarbeitet, die Peelsche Verwaltung am Ruder zu erhalten, scheint der Meinung zu sein, daß wenn diese Leute nur immerfort lärmen und poltern und die League in all ihrem Treiben überwachen, diese bald in nichts ver⸗ sinken müsse. Er geht so weit, daß er den Pächtern anrathet, ein genaues Auge auf die benachbarten Städter, besonders die Wähler zu haben, und keinem etwas zu verdienen zu geben, der ihren (der Päch⸗ ter) Untergang suche, d. h. auf irgend eine Weise die Sache der League fördere.
Dieser Wink zeigt jedenfalls, daß es auf einen verzweifelten Kampf abgesehen ist, und für die Menge der tief in Schulden ver⸗ sunkenen Gutsherren ist es auch eine verzweifelte Sache, es handelt
sich bei ihnen um ihre Existenz; da ein permanenter Fall der Ge⸗ traidepreise und folglich des Grundzinses ihre Güter sogleich in andere Hände bringen würden. Auch findet man, daß nur solche Gutsherren sich auf die Seite der League stellen, welche im freien Besitz ihrer Güter sind, und durch die Verminderung ihres Zinses nur wenig verlieren könnten, da auch ihre Ausgaben durch den Fa aller Preise vermindert werden würden. 8
Im Parlamente ist fürs erste nur noch wenig angeregt worden, besonders da man sich bescheidet, mit den irländischen Angelegenheiten bi⸗ . zum Schlusse des O'Connellschen Prozesses zu warten. Lord Broug⸗ ham hat es freilich gewagt, für die von der Regierung in Irland eingesetzte Land⸗Kommission, die Warnung fallen zu lassen, daß sie ja kein Eigenthumsrecht verletzen möge — was kaum von einer aus Gutsbesitzern bestehenden Kommission zu befürchten stand. Aber di Times ist dem edlen Lord dafür stark zu Leibe gegan⸗ gen. Dabei macht sie auf eine Weise auf die Pflich ten des Eigenthums aufmerksam, welche die höchste Ach⸗ tung verdient. Es ist erfreulich, wenn Journalisten die Preßfrei⸗ heit benutzen, um auf solche Weise die höchste Sittlichkeit zu wahren und die Sache der Armuth gegen den Andrang des Geizes und der Habsucht zu vertheidigen. Wo es Menschenleben gilt, da müssen alle anderen Ansprüche schweigen; und daß an dem Besitz oder Nicht⸗ besitz eines Fleckchen Landes in Irland häufig Blut klebt, ist ja welt⸗ bekannt.
Im Unterhause hat man auf Antrag der Regierung einen Aus⸗ schuß zur Untersuchung des Eisenbahnwesens ernannt. Die hohen Preise, sowohl für Personen als Güter, welche die meisten Gesell⸗ schaften angelegt haben, und besonders die Einrichtungen, wodurch die ärmeren Klassen beinahe gänzlich verhindert werden, von den wichtigsten Bahnen Gebrauch zu machen, haben zu Versuchen zur Konkurrenz Anlaß gegeben, und es sind dermalen viele Nachsuchungen um Erlaubniß für die Anlegung neuer Bahnen neben den schon vor⸗ handenen vor dem Parlamente. Der Hauptzweck des Ausschusses ist nun zu ermitteln, ob solche Konkurrenz wünschenswerth sei, und ob nicht ohne dieselbe alle Vortheile fürs Publikum erlangt werden könn⸗ ten, die sie verspricht. — Eine sehr unpassende Frage, die Einer im Un⸗ terhause that, hat Peel Gelegenheit gegeben, durch ein paar Worte ein betrübendes Gerücht niederzuschlagen, daß die Civilliste nicht aus⸗ reiche und Ihre Majestät bereits tief in Schulden gerathen sei. Na⸗ türlich hätte sich in dieser Zeit, wo so viele Noth im Lande ist und die Nation noch dazu mit einer neuen Steuer beschwert werden mußte, nichts Bedenklicheres ereignen können, als eine neue Geldforderung für die Krone. Wer aber nur einigermaßen die Lebensweise und kluge Mäßigung der Monarchin und Ihres erlauchten Gemahls beobachtet hatte, konnte dem Gerücht keinen Glauben beimessen Was am mei⸗ sten zu bedauern, ist, daß solche Gerüchte von Leuten verbreitet werden, deren Rang, Stand und politisches Glaubensbekenntniß sie zu Hütern der Königlichen Ehre machen sollte.
Niedtri 8*„Aus dem Haag, 6. Febr. Die Regierung hat in ihrer Antwort auf die Bemerkungen der zweiten Kammer über das Gesetz in Betreff einer außerordentlichen Vermögenssteuer bewiesen, daß sie mehr als jemals wünscht, es möge zwischen den beiden Gewalten eine vollkommene Einigkeit herrschen, um dem traurigen Zustande, worin die Finanzen sich seit einigen Jahren befinden, ein Ende zu machen. Die Desizits haben sich so gehäuft, daß sie ernstliche Besorgnisse für den öffentlichen Kredit und den Handel einflößen; es muß diesen Täu⸗ schungen ein Ziel gesetzt werden, das hat die Kammer so gut einge⸗ sehen wie die Regierung. Das Ministerium hat, sogleich nachdem es die Bemerkungen der Sectionen empfangen, mit der Modifizirung des Gesetz⸗Entwurfs über die außerordentlichen Steuern sich beschäftigt; es hat den hauptsächlichsten Einwürfen, die man ihm gemacht, nach-
gegeben, und man glaubt, der Entwurf werde in seiner jetzigen Fas⸗ sung angenommen werden. Es ist ein großes Opfer, welches von den Bewohnern der Niederlande gefordert wird, aber es wird durch die gebieterischen Umstände, in denen wir uns befinden, geboten, und jeder gutdenkende Bürger erkennt mit der Regierung und den Kam⸗ mern, daß man den Staat durch außerordentliche Mittel retten muß.
Diese Steuer wird übrigens nur einmal und in mehreren Terminen erho⸗ ben werden, und das Gleichgewicht zwischen den Einkünften und Ausgaben des Vaterlandes wiederherstellen. Die Ausführung des Gesetzes wird allerdings schwierig sein, aber mit gutem Willen und Gerechtigkeit wird man auch damit zu Stande kommen und zwar um so mehr, da man versichert, daß die Regierung aus dem ursprünglichen Gesetz⸗ Entwurfe Alles Willkürliche und Inquisitorische entfernt hat. Es ist eine Berufung an die alte Redlichkeit, an die Großmuth, an das Gewissen des alten Niederlands. Man muß hoffen, daß Jeder die Strenge seiner Pflichten begreifen und die Nothwendigkeit fühlen wird, einem Lande zur Hülfe zu kommen, dessen Annalen so schöne und edle Züge von Hingebung aufzuweisen haben.
Die zweite Kammer eröffnet heut die Diskussion des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs zur Deckung der Desizits von 1840 und früheren Jahren; so⸗ dann folgen die Gesetz⸗Entwürfe über die Rückstände von 1841, 1842 und 1843. Von dem Ausgange dieser Debatten hängt das Schick⸗ sal der Niederlande ab.
Der Friedensrichter im Haag hat die Siegel von den Möbeln, Pa⸗ pieren ac. des verstorbenen Königs abgenommen, und man wird nun unstreitig bald die Vermächtnisse desselben kennen lernen.
Die Regierung hat der zweiten Kammer eine Denkschrift über die Regulirung einer Entschädigung für den Verlust der Domainen des Prinzen Friedrich der Niederlande übersandt. Hiernach ist der König der Niederlande der Meinung, daß man nach Recht und Billigkeit keinerlei Opfer von dem Königlichen Hause fordern könne. Diese Meinung gründet sich darauf, daß die Vereinigung des Großherzog⸗ thums Luxemburg als Provinz mit den Niederlanden, nicht die Folge einer Anordnung mit dem niederländischen Staate war, sondern, daß sie in den Bestimmungen des wiener Kongresses und in dem Arran⸗ gement, welches der Souverain, gemäß den Wünschen des Prinzen Friedrich, traf, ihren Ursprung hatte. Am 22. April 1815 war bestimmt worden, daß das Großherzogthum, ungeachtet seiner Verhältnisse zu Deutschland, als ein integrirender Theil des König⸗ reichs betrachtet werden solle. Das Fundamental⸗Gesetz von 1815 be⸗ stätigt diese Bestimmung, also lange vorher, ehe von dem Gesetze vom 25. Mai 1816 die Rede war, und die Vereinigung würde auch ohne dies Gesetz stattgefunden haben. Die Vereinigung Luxemburgs war daher nicht die Folge eines Kontrakts zwischen dem Königlichen Hause und dem Staate, und der Antrag auf eine Entschädigung er⸗ scheint völlig gerecht. Die Denkschrift geht in Einzelnheiten ein, um wo möglich jedes widerstreitende Interesse zwischen dem Könige und dem Staate aus dem Wege zu räumen, und schließt mit dem Wunsche Sr. Majestät, daß die Liquidirung zwischen dem Staate und dem
Großherzogthum vor sich gehen möge.
6 Madrid, 1. Febr. Die Regierung hat in vergangener Nacht die Nachricht erhalten, daß am 28sten in Alicante ein Auf⸗ stand ausbrach. Dieser scheint ziemlich ernster Natur zu sein. Die Regierung macht zwar nur bekannt, der dortige General⸗Kommandant,
der Gefe politico und der Chef eines Provinzial⸗Regiments hätten