1844 / 54 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

2

delt diej henden Landstrichs des Lago di Patria und des soll aus dem be

Patria- und Licola⸗See nach Bajä geführt werden.

Lago di Licola.

Wund am Lago di

Am Monte di Cuma, nach der Meerseite hin,

neue sehr stattliche ee ö g2er nordöstlicher Richtung tief in den Berg, auf welchem das älteste Cumä stand, von Toewle, Szv l

dem 2 8 herrlichen Mauertrümmer erhalten sind, hineinführt. Tamer und zwei andere Häuptlinge Der noch nicht hinweggeräumte Schutt hindert ein sehr weites Vor⸗ dringen. Ein natürlicher Pfeiler stützt die Eingangshalle; die Wände der Grotte sind theils natürlicher Fels, theils Quadratblöcke aus ur⸗ alter Lava, hin und wieder sinden sich Spuren einer Mauer aus opus reticulatum, welche in späterer Zeit als Stütze wurde. Vielleicht ist diese Grotte die ächte Sibyllengrotte; jedenfalls gewinnt de Jorio's Ansicht, daß die unter diesem Namen zeigte am Avernersee nur ein Bergdurchgang vom Avernersee nach Bajä gewesen, ähnlich der Grotte von Pozzuoli und der des Sejan durch diese neue Entdeckung immer mehr

am Ende des Posilipo,

Gewicht. Der Graf von Aquila wird am 15. Februar behufs seiner Ver⸗ und liebenswürdig geschilderten Prin⸗ zwei Fregatten werden Die Prinzessin Januaria wird mit ihrem künftigen Gemahl Brasilien auf zwei Jahre verlassen, muß jedoch nach Ablauf

mählung mit der als geistreich zessin Januaria nach Rio⸗Janeiro abreisen; ihn begleiten. dieser Frist, Rio⸗Janeiro zurückkehren.

Eine spanische Fregatte wird nächstens den Her von hier geht der Principe di Cassaro, welcher 1839

hierherbringen;

8

in der englisch⸗neapolitanischen Schwefel⸗Angelegenheit eine Rolle

spielte, nach Madrid.

Mit der Grabung des ersten artesischen Brunnens ist bereits im

8 ricana“ Napoli 1843, günstig aufgenommen. n ver asae um die des einst so blü⸗ südlich von der Volturno⸗Mündung, der Gegenden Ein Ableitungs⸗Kanal Volturno bei Capua nach Vico di Pantano, nach dem Fusaro vorüber Durch dieses Laens, en Se. ein 9 s Neronischen Plans, Rom und Bajä durch einen Kanal mit 2,4] zu ——— in der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts ins Leben gerufen werden. Jedenfalls muß die Regierung ernstlich darauf bedacht sein, dem erschreckenden Umsichgreifen der Versumpfung und der Malaria in der Gegend von Cumä, Bajä und Pozzuoli westlich von den camaldolensischen Bergen Einhalt zu thun. Rossi schrieb ein anderes geschätztes kleines Werk über ie Beschaffen. heit der Flüsse in der Provinz Capitanata und über die Möglichkeit eines Schifffahrts⸗Kanals zwischen Foggia und Manfredonia, ein für den Getraidehandel Pugliens höchst wichtiges Thema.

falls die Ehe des Kaisers kinderlos bleiben sollte, nach

Es han⸗ Garten des Königlichen Residenz⸗ worden.

Beyrut, 8. Jan. Bedeutung hat sich in

schon der

ihm 7000 erpreßt. von Latakia

Herr fehlshabers von Kadmus

die Beschaffen⸗

Gefängniß werfen. seiner Befreiung,

ist kürzlich eine und erschlugen ihn.

8 terbenden Emir aber aufgeführt E aber,

bisher ge

Breslau, 17. Febr. Höchster:

Weizen 2 Rthl.

RNoggen 1 8

Gerste 1 „» 1 »„

Hafer 19

zog von Rivas

6 2) 1 2 »„ 1 6

So eben (Abends 7 Uhn) fällt dichtes Schneegestöber. ——

Türhkei.

(Sémaphore.) Ein Vorfall von ernster . . dem Bezirk Kadmus bei Latakia zugetragen. Diese Landschaft ward von dem Emir Ismail regiert. frühere türkische Statthalter von Latakia, durch Einkerkerung desselben 15,000 Piaster und ein Später als Kindschi Ahmet Aga Harun Pascha seinem Bruder Mohammed Aga die Stelle eines Be⸗ verschafft, ihm indeß den abgesetzten Emir als Rath beigegeben hatte, verlangte dieser Türke eine neue Zahlung von 20,000 Piastern, und da sie verweigert wurde, ließ er ihn ins Jetzt vereinigten sich die Freunde Ismail's zu drangen bei Nach Harun schwur Rache. Emir Meschem, eines Verwandten Ismail's, um diesen, den Emir

Hauptort der Provinz, zu locken. Dort wurden sie festgenommen, doch nicht ohne einen Kampf, in welchem T erhielt. Die Gefangenen wurden alsbald nach dem Schloß Markal abge⸗ führt, wo sie Harun erwartete, die drei Anderen furchtbar mißhandeln, den als denjenigen, der seinem Bruder, Aga, den tödtlichen Streich versetzt haben sollte, an den Mauern des Schlosses aus Kreuz schlagen ließ. zember wurden sie mit Ketten belastet und kreuzweise auf zwei Ka⸗ meele gebunden nach Latakia abgeführt. Das dem gekreuzigten Tamer abgeschlagene Haupt war einem der Thiere am Hals befestigt. Harun selbst begleitete mit glänzendem Gefolge den Trausport, der unter ungeheurem Zulauf in Latakia einzog. In Erwartung der Befehle des Pascha von Beyrut wurden Ismail und seine beiden Gefährten ins Gefängniß gesetzt, man glaubte aber, daß sie, ehe diese eintref fen könnten, an den erlittenen Verstümmelungen gestorben sein würden.

amer mehrere schwere Säbelwunden

Handels- und Börsen-Nachrichten. Getraide⸗Preise.

1 Sgr. Pf. 1 Rthl. 20 Sgr. 6Pf.

1.““ Schlosses hier der Anfang gemacht

pro Wispel:

Nun hatte NJussef Pascha, Nachfolger von

Schuld wieder

t in Mohammed Aga's Palast ein Er bediente sich des

nach dem Dorf Kadmus, dem

140 i ℳ.

Mohammed e,F. 26 ¾ 70;

In den ersten Tagen des De⸗

blieb zu 2 ½ a

Niedrigster: 1 Rthl. 10 Sgr. Pf. 1 5

2) 15

Mittler:

9 22 » 29 »

19 v 6

6 » »

11u“

6

» 19

Magdeburg, 19. Febr.

Weizen: 48 ½ 40 Rthlr. Roggen: 36 ½ »„

2½¼ Amsterdam, 17. Febr. papiere waren den größten Theil der Woche schwankend bei nicht bedeu⸗ tendem Geschäfts⸗Umfang, da die Ungewißheit, wie das in befindliche veränderte Anleihe⸗ und Staaten beurtheilt werden wird, die rückzuhalten schien. Die Stimmung für Integrale war merklich flauer und ging deren Cours bis 55 9 —‧% zurück, wogegen wirkliche Schuld so sehr in Frage kam, worden ist und 5proc. ostindische sich von als sich dieser Tage aber wieder größere Festigkeit in dem Preise von In⸗ tegralen spüren ließ und selbige

daß erstere bis 21 ¼ und letztere bis 27 ¾ 9% nische Obligationen stellte sich vorigen Frage ein, daß deren Cours sich von 15 ½ auf 16 ½ % Kauflust wurde täglich mehr rege, weshalb man bis 16 % anlegte; doch gestern meldeten sich wieder Verkäufer, die zuletzt zu 16 1% % abließen. Brasilianische waren anfangs flau, 80 ½ %. Portugiesische sind von 48 auf 47 1 % gefallen. damer Eisenbahn⸗Actien schwankten zwischen 73 und 76 ½ %, zuletzt konnte man zu 75 % kaufen; rheinische wichen von 96 ¾ auf 96 %. Das Geld

2 ½ % Zinsen zu haben und zu lassen.

Am gesteigen Getraidemarkt war in Weizen zu Handel; unter Schloß liegender 132 pfünd. bunter polnischer wurde partieen⸗ weise gekauft zu 293 Fl., 132 pfünd. rothbunter dito zu 290 Fl., verzollter 130 pfünd. bunter polnischer holte 315 Fl., 300 Fl., 136pfünd. pommerscher 310 Fl. mäßiger, wobei für 122pfünd. preußischen 185 Fl., für 119. 120pfünd. vito 175. 177 Fl. bezahlt wurde.

Höchster und niedrigster Getraide⸗Marktpreis

28 ½ Rthlr. 181 17 2

8 Gerste: 29 ½

Die Course der holländischen Staats⸗

Unter

Besteuerungs⸗Gesetz bei den Spekulanten von Unternehmungen zu⸗ indeß anfangs 9 öproc. daß dafür bis 100 ½ % angelegt 99 ½ wieder bis 99 9% erholte;

84 5.

gestern 55 ½ % erreichte, kam die Sproc.

8 zum Weichen und stellte die wirkliche sich auf 100 ½ und die ostindische sich auf 99 93 9%. Alte Sondikat-Obligationen wurden täglich häufig ausgeboten, weshalb deren Cours bis 94½ der gestrigen Preis⸗Verbesserung der Integrale Auch die Actien der Handels⸗Maatschappy waren, ungeachtet diese Gesell⸗ schaft fortwährend bedeutende Partieen Kaffee unterbrachte, nicht begehrt und fielen von 141 ½¾ %, welche man Montag dafür anlegte, Von fremden Staatspapieren ist zu bemeiken, gut preishaltend blieben; Aproc. russische Certifikate bei Hope und Comp. anfangs auf 91 ½ % zurückgegangen, später wieder zu 91 ½ % abgenommen wurden; spanische Ardoin⸗Obligationen sielen bis 21 9%, deren Coupons bis die jüngsten etwas besseren Nachrichten aus

*% herunterging, sich bei aber bis 94 ½ c% erholte.

aus den alten Vorräthen verwichenen um 1 %; gestern bewilligte man jedoch wieder daß österreichische

Spanien veranlaßten, wieder emporkamen. Für perua⸗ Montag plötzlich eine so lebhafte emporschwang; die

3. %

erholten sich von 80 aber wieder auf Haarlem⸗Notter⸗

festen Preisen guter 124pfünd. alter weißbunter In Roggen war der Absatz etwas

de Gerste wurde auf 112 pfünd. zu es still im Umsatz.

Dänische

Uebrigens blieb

v 1.“ Bekanntmachungen.

[191] Bekanntmachung, die öffentliche Versteigerung raffinirter Nickelspeise betreffend. In Gemäßheit hoher Anordnung soll den 26. März 1844, früh 10 Uhr, auf dem Königl. Blaufarbenwerke zu Oberschlema bei Schneeberg eine Quantität raffinirter Nickel⸗ speise in verschiedenen Naten, gegen sofort zu lei⸗

8

88

stende Anzahlung eines Viertheils des Betrags der erstandenen Quanten und unter den sonstigen am Tage der Versteigerung zu eröffnenden Bedingungen, bis auf hohe Finanz⸗Ministerial⸗ Genehmigung der Seiten der Konkurrenten verbindlichen Gebote, öffent lich versteigert werden. Solches und daß die Herren Konkurrenten entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte in dem Licitations⸗Termin zu erscheinen haben, wird hiermit bekannt gemacht. Blaufarbenwerk Oberschlema, am 15. Februar 1844. Die Königl. sächs. Administration daselbst. Graf von Holtzendorff.

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mälssige Communication mit

Helgoland

unterhalten, worüber s. Z.

gen soll. BREMEN „im Januar 1844.

etc.

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5 8 Bei Ch. Gräger in Halle ist so eben erschienen und

in Berin in der Gropiusschen Buch⸗ u. Kunsthandlung, Königl. Bauschule La⸗

den 12, so wie in allen anderen Buchhandlungen da⸗ selbst, zu haben:

Der Schwanen⸗Orden, sein Ur sprung, Zweck und seine Geschichte. Mebst einer Abbild. in Bant⸗ und Golddruck der

von Sr. Maj. dem Könige an Ihre Maj. die Königin am Christabend 18143 geschenkten kostba⸗ ren Ordenskette und unter Beifügung des Königl. Patents vom Vorabende des Christfestes 1843.

Aus dem Stammbuch der Rittergesellschaft U. L. Frau anf dem Berge bei- Alt⸗Brandenburg, oder Denkmale des Schwanen⸗Ordens, mit Genehmigung des Herrn Herausgebers, Freiherrn von Stillfried, abgedruckt.

Zum Besten der Stiftung eines für die praktische Wirksamkeit der Gesellschaft des Schwanen⸗Ordens be⸗ stimmten evangelischen Mutterhauses für Krankenpflege in Berlin. Preis 5 Sgr.

Im Verlage von G. P. Aderholz in Breslau ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu ha⸗ ben, in Berlin (Stechbahn 3), Posen u. Bromberg bei

E. S. Mittler:

1“]

203 ; a 10.l Die Verhältnisse zwischen den Ritterguts⸗Eigenthümern und dienstpflichtigen bäuerlichen Kleinstellen⸗ Besitzern in der Provinz Schlesien. Von A. M. Ktzrischer, Königl. preuß. Justiz⸗ und Oekonomie⸗Kommissarius. gr. 8. geh, 10 Sget6.. Der Herr Verfasser stellt in dieser Schrift die Ergeb⸗ nisse seiner historischen Forschungen zusammen, sucht, die hinsichtlich der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse seit ihrem Entstehen im Umschwunge der Zeit schwan⸗ kend gewordenen Rechte beider Theile hervorzuheben, daraus die Nothwendigkeit ihrer Umgestaltung, in einer den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Art, darzuthun und die für diesen Zweck bewaͤhrt gefundenen Maßregeln anzugeben.

Ergänzungen u. Erläuterungen der preußischen Rechtsbücher durch Gesetzgebung und Wissenschaft. Unter Benutzung der Justiz⸗Ministerial⸗Akten und der Gesetz⸗Revisions⸗Arbeiten. Zweite verbesserte und vermehrte Ausgabe. Von H. Gräff, L. v. Rönne und H. Simon. 7te und 8te Lieferung. Landrecht. Ater und 5ter Vand. Pränumerations⸗Preis für das Ganze in 10 Bänden 30 Thlr. Ladenpreis 38 Thlr., welcher am 1. Januar 1814 bestimmt eintritt. Schlesisches Archiv für praktische Rechtswissenschaft. Herrausgegeben von L. F. Koch. 5. Bd. 1. Heft. gr. 8, geh. 22 ½ Sgr.

In neuester Zeit haben folgende Komödien einstim⸗

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Davis ou le bonheur d'etre fou p. Fournier.

Pierre-le-rouge par Rongemont. La courte paille. Quand l'amour s'en va.. . p. Laurencin. 1 9 Nanon, Ninon et Maintenon p. Théauton. Le démon de la nuit p. Bayard. Früher erschienen die jetzt beliebten Stücke: Les pre- Sgr. Charlemagne et 5 Lucrèee P.

miers armes de Richelieu 7 ½ Indiana und Vatel zusammen 5 Sgr. Ponsard 7 ½ Sgr. Vicomte de Letorières, Les de- moiselles de St. Cyr à 30 Sgr. Passé Minnit (Nach Mitternacht), En pénitence à 5 Sgr. 8 3

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gratis. 9 Durch alle Buchhandlungen zu bezichen,

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[160 b] Verkaufs⸗Ankündigung.

Es beabsichtigt Jemand seinen Wohnsitz aus der Provinz zu verändern, deshalb ist eine der einträglich⸗ sten Standesherrschaften in Nieder⸗Schlesien zu einem sehr civilen Preis gegen Anzahlung von 100,000 Thlr. zu verkaufen. Das übrige Kaufgeld kann auf mehrere Jahre gegen billigen Zinsfuß auf der Standesherrschaft eingetragen werden. Außerdem sind einige Rittergüter u verkaufen. Die Standesherrschaft hat nebst allen Nealitäten schöne Vorwerke, Silberzinsen, feine Schaf⸗ heerden, bedeutenden gut bestandenen Forst. Wer darauf zu reflektiren gesonnen ist, adressire sich sub 0. 157.

an das Königl. Intelligenz⸗Comtoir zu Berlin.

Das Abonnement beträgt: 2 RKthlr. für ¾ Jahr. 4 Rthlr. ½ Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

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Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung:

1ag8 11. 7 72. Sak. riedrichsstrasse Nr. 72 81uX““ EV“

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23fen Februa

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En Feuersbrunst und Verli st von Menschenleben.

Dentsche Bundesstaaten. Bavern. München. Erleichterung von Schenkungen an die Klöster. Berücksichtigung des Glaubensbe⸗ kenntnisses bei der Bestellung von Vormündern. Hannover. Hanno⸗ ver. Hof⸗Nachrichten. Baden. Karlsruhe. Verhanvlungen der zweiten Kammer über die von Habersche Angelegenheit. Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach. Weimar. Unpäßlichkeit der Großherzogin. Eröffnung des Landtages. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Reise des Großherzogs. 1 1

Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Annahme der Artikel über die Jagd⸗Licenzen. Paris. Kommissions⸗Arbeiten. Briefe aus Paris. (Die Kammern. Die Eisenbahnen. Berryer, die Legiti⸗ misten und ihre Wiedererwählung. Tahiti von den Franzosen besetzt.)

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Irländische Debatte. Rede Sir James Graham's. London. Parlaments⸗Verhandlungen. Widerstand der Regierung gegen die Gleichstellung der Religions⸗Kulte in Irland. Lord Sidmouth †. Oberst Stoddart und Capitain Conollv.

Niederlande. Schreiben aus dem Haag. rüchte über Ministerwechsel.)

Belgien. Brüssel. Verhandlungen in der Repräsentanten⸗Kammer über die Eisenbahnen.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Befinden des Königs.

Spanien. Paris. Telegraphische Nachricht aus Spanien: Die Trup⸗ pen der Königin im Triumphe in Murcia eingerückt. Brief aus Pa⸗ ris. (Stimmung in Catalonien; Aufstand in Malaga; Narvacz und Prim; die Königin Mutter.)

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Weiteres über den Aufstand der Septembristen; Verhandlungen der Kammern; Manifest der Aufrührer.)

Eisenbahnen. Berlin. General⸗Versammlung der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin und Paris Magdeburg. Marktbericht. 8

(Die Finanzgesetze; Ge⸗

Beilage.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Landrath des Kreises Rössel, von Knobloch, den Ro⸗ then Adler⸗Orden dritter Klasse, und dem Schullehrer Becker zu Linda, in der Ephorie Jessen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ lechen; Den Kreis⸗Deputirten, Rittergutsbesitzer Grafen von Poninski auf Siebeneichen zum Landrath des Löwenberger Kreises, im Regie⸗

rungs⸗Bezirk Liegnitz; und

Den Direktor des Land⸗ und Stadtgerichts zu Stuhm, Alexans

der Friedrich Wilhelm Gutbier, zugleich zum Kreis⸗Justizrath für den Stuhmer Kreis, Regierungs⸗Bezirks Marienwerder, zu er⸗

nennen; Dem Geheimen Registrator und Journalisten Stage und dem

8 Geheimen expedirenden Secretair Behrendt den Titel als Kanzlei⸗

Rath, so wie dem Geheimen expedirenden Secretair und Kalkulator Heyder, sämmtlich im Ministerium des Innern, den Titel: Rech⸗ nungs⸗Rath zu verleihen. 1“

8 Berlin, den 22. Februar. Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin

202

220.

„von Mecklenburg⸗Schwerin nebst Höchstihrer Tochter, der Her⸗

zogin Louise Hoheit, sind nach Schwerin zurückgereist.

Bei der heute beendigten Ziehung der 2ten Klasse 89ster Kö⸗ nigl. Klassen⸗Lotterie fielen 3 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 3980. 47,808 und 54,105.

Berlin, den 22. Februar 1844.

Königl. General⸗Lotterie⸗Direction.

Belauntimg chu mg.

Für diejenigen Personen, welche über Tilsit nach Mitau, St. Petersburg mit den Kaiserl. russischen Posten reisen wollen, zur Nachricht, daß auf diesem Course folgende Posten bestehen: 1) die leichte Post von Tauroggen nach St. Petersburg, zur Be⸗

förderung von vier Personen eingerichtet, welche Dienstag und

Freitag Vormittags aus Tauroggen abgefertigt wird;

2) die schwere Post, welche nur zwei Pläͤtze für Passagiere ent⸗ 8 hält, und von Tauroggen abgeht: Montag und Donnerstag Vormittags. Der Preis für einen Platz von Tauroggen nach Riga beträ bei der Post ad 1 9 Rubel Silber, bei der Post ad 2 5 Rubel Silber; von Tauroggen nach St. Petersburg kostet ein Platz bei der Post ad 1 30 Rubel Silber, Ht bei der Post ad 2 17 Rubel Silber, wobei 20 Pfund Gepäck frei mitgenommen werden dürfen.

3) Außer obigen beiden, das ganze Jahr hindurch gehenden Posten wird während der Sommer⸗Monate, so lange der Zustand der unchaussirten Wege dies gestattet, in der Regel vom Juni bis zum Oktober, die Brief⸗Courier⸗Post an drei Tagen in der Woche zur Personen⸗Beförderung in bequemen auf Federn ru⸗ henden Wagen zwischen Tauroggen und St. Petersburg benutzt.

Die Abfertigung von Tauroggen findet statt:

Sonntag, Dienstag und Freitag Morgens.

Diese Wagen enthalten nur zwei Plätze für Reisende, und jeder Platz ist für die Tour bis St. Petersburg bei einem Freigewicht von 20 Pfund mit 35 Rubel Silber zu bezahlen.

Bei allen drei vorgenannten Posten werden zur Zeit noch keine Beichaisen mitgegeben.

Berlin, den 19. Februar 1844. 5

General⸗Post⸗Amt.

Riga, dient

8

8

gt

.

Buayern.

Bekanntmachung.

Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem ersten diesjährigen Termine die Vorprüfung als Staats⸗Baumeister oder Bau⸗Inspektoren oder bis zum Oktober d. J. die mündliche Prüfung als Privat⸗Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit aufge⸗ fordert, vor dem 15. März c. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eröffnet und den Letzteren der Termin bezeichnet werden wird, der zu ihrer Prüfung in den Natur- Wissenschaften angesetzt ist.

Meldungen, die nach dem 15. März c. eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 1

Berlin, den 17. Februar 1844. 8

Königliche Ober⸗Bau⸗Deputation.

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister Rother, aus Schlesien.

Abgereist: Der Königl. sardinische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf Rossi, nach Neu⸗Strelitz.

Berlin, 22. Febr. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht, dem Professor Dr. Loebell in Bonn die Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Ritter⸗ kreuzes vom Leopold⸗Orden zu gestatten.

Königsberg, 19. Febr. (K. Z.) Am 17ten Morgens um —auf 3 Uhr entstand hier Feuerlärm. Die Veranlassung hierzu gab der Brand der Treppe in einem in der Kneiphöfischen Schuhgasse ge⸗ legenen Hause, welches zwei Fenster breit und drei Etagen hoch ist. In dem Hause wohnten acht Familien, vertheilt in fünf Zimmern und einem Bodenraum. Das Feuer war in der Parterre⸗Etage ausge⸗ kommen, hatte die bis zum Bodenraum führenden Treppen erfaßt und nur diese standen in Brand, als die Feuerlöschmannschaften auf dem Platze erschienen. Ehe noch diese mit der Löschung der brennenden Treppen vorgehen konnten, hatten sich die meisten Bewohner des Hau⸗ ses theils dadurch, daß sie den an der Hinterfronte des brennenden Hauses bis über die zweite Etage desselben hinausreichenden Balkon des benachbarten Hauses erstiegen, und theils dadurch gerettet, daß sie aus den Fenstern des zweiten und dritten Stockwerks auf die Straße hinaus spran⸗ gen. Der erste von den Herausspringenden war der Schuhmacher Karg, und dieser ist in Folge der dabei erhaltenen Verletzungen um 5 Uhr Morgens im städtischen Krankenhause gestorben, während die Uebri⸗ gen, welche sich durch Herausspringen retteten, ohne Schaden davon⸗ gekommen sind. Einige von den Bewohnern des Hauses wurden aber noch nach der Löschung der brennenden Treppen, die sehr schnell bewirkt wurde, und während die Versuche mit dem Rettungs⸗Appa⸗- rate von Seiten der Schornsteinfeger noch im Gange waren, in ih⸗ ren Zimmern gefunden. Zu diesen gehört: 1) die Ehefrau des Schuh⸗ machers Karg; dieselbe wurde noch lebend aus dem Hause heraus⸗ gebracht, ist aber schon am 17ten d., Vormittags, im Königl chirurgi⸗ schen Klinikum an ihren schweren Brandwunden verstorben. 2) Das Pflegekind der Schuhmacher Kargschen Eheleute, welches unbeschädigt gerettet wurde. 3) Der Hanfkratzer Geschinski, welcher mit seiner Ehefrau und vier Kindern auf dem Bodenraum des brennenden Hau⸗ ses wohnte. Auch dieser, obwohl ebenfalls mit starken Brandwunden behaftet, ist über das Dach des Nachbarhauses gerettet worden und wird in dem städtischen Krankenhause behandelt. 4) Die Ehefrau des Geschinski. Diese wurde zwar noch lebend aus dem brennenden Hause gebracht, starb aber sehr bald in Folge der erhaltenen Brand⸗ wunden. 5) Die vier Kinder der Geschinskischen Eheleute. Das jüngste derselben, noch nicht zwei Jahr alt, war fast ganz verbrannt und wurde als Leiche aus dem brennenden Hause gebracht. Das älteste Kind, ein 14jähriges Mädchen, lebte noch, als es aus dem brennenden Hause über das Dach des Nachbarhauses her⸗ ausgebracht wurde, starb aber sehr bald. Die anderen beiden Kinder sind gerettet und haben keine wesentlichen Verletzungen erhalten. Dieses Alles zeigte der Herr Polizei⸗Präsident zur Begegnung fal⸗ scher Gerüchte mittelst eines besonderen Publikandums, welches am 17ten d. schon Vormittags 10 Uhr an allen Ecken der Straßen an⸗ geschlagen und in alle Häuser der Stadt umhergetragen war, dem Publikum an, und dankte dabei zugleich allen den Ehrenmännern, welche sich bei der Rettung der Personen durch Entschlossenheit und Thätigkeit ausgezeichnet haben. (Auch der ad 3 gedachte Hanfkratzer Geschinski ist am Sonntag den 18ten d. Vormittags um halb 10 Uhr im städtischen Krankenhause verstorben.)

8 11“ Ausland. 1“ Deutsche Bundesstaaten.

München, 17. Febr. Das Intelligenzbatt von Ober⸗Bayern vom 16ten d. enthält Folgendes: „Durch höchste Entschließung des Königl. Ministeriums des Innern vom 24sten v. M. wurde verfügt, daß die Klöster in ihrer Eigenschaft als kirchliche Ge⸗ sellschaften unter den Bestimmungen des §. 71 Absatz II. der Aller⸗ höchsten Formations⸗Verordnung vom 17. Dezember 1825 nicht zu subsummiren seien und überhaupt in Bezug auf Eigenthums⸗Erwer⸗ bung keinen anderen, als den durch die Amortisations⸗Gesetze vorge⸗ sehenen Beschränkungen unterworfen werden können. Es sind fortan Schenkungen und Vermächtnisse an Klöster nur in dem Falle zur Erholung der Allerhöchsten Genehmigung bezüglich deren Annahme zur Anzeige zu bringen, wenn deren Betrag die Summe von 2000 Fl. übersteigt.”“ „Da zur Kenntniß des Königlichen Justiz⸗Ministeriums gekommen ist, daß bei gericht⸗ licher Bestellung von Vormündern auf die Verschiedenheit des Glau⸗

bens derselben von jenem der Pflegebefohlenen nicht immer eine der

Natur der Sache angemessene Rücksicht genommen wird, die Religion aber der vorzüglichste Gegenstand der Erziehung der Kinder ist, und nur der Vormund des nämlichen Glaubensbekenntnisses das Recht der ihm zustehenden Ueberwachung der religiösen Erziehung eines Pflege⸗ befohlenen am wirksamsten ausüben, so wie die ihm hierin obliegen⸗ den Pflichten am vollständigsten erfüllen kann; so werden gemäß einer höchsten Entschließung vom Zten des laufenden Monats sämmtliche Untergerichte in Ober⸗Bayern angewiesen, bei der Wahl und Bestel⸗ lung der Vormünder, so weit solches mit den bürgerlichen Gesetzen vereinbar ist, möglichst darauf Bedacht zu nehmen, daß dieselben mit den zu Bevormundenden dem gleichen Glaubensbekenntnisse angehören.“

Hannover. Hannover, 19. Febr. (H. Z.) Am gestri⸗ gen Jahrestage der Vermählung Ihrer Königl. Hoheiten des Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin hatte eine Deputation der lüneburgscheu Ritter, welcher sich die hier anwesenden, sowie die zu dem Ende hie⸗ selbst eingetroffenen Mitglieder der Ritterschaft angeschlossen hatten, die Ehre, in feierlicher Audienz dem erlauchten Fürstenpaare einen prachtvollen silbernen Tafel⸗Aufsatz zu überreichen. Mittags wurden die sämmtlichen anwesenden Mitglieder der Ritterschaft von Sr. Kö⸗ nigl. Hoheit zur Tafel gezogen. Abends gaben Se. Majestät einen Ball und Souper im Königl. Residenzschlosse, wozu 260 Personen Einladungen erhalten hatten. 8

Heute haben Se. Majestät die Mitglieder der Ritterschaft, welche bei der Ueberreichung zugegen gewesen waren, zu einem Diner im Königl. Palais vereinigt.

Babden. Karlsruhe, 17. Febr. (K. Z.) In der vo gestrigen Sitzung der zweiten Kammer fand unter Anderem die vom Abg. von Itzstein früher angekündigte Interpellation in Betreff der von Haberschen Angelegenheit statt. Der Abg. von Itzstein stellte nämlich drei Fragen an den Herrn Präsidenten des Ministeriums des Innern, deren Beantwortung er wünschte. Die erste Frage ver⸗ langte Auskunft darüber, wie es sich mit einer angeblichen Weisung an die Censoren verhalte, in den öffentlichen Blättern keine Erörte⸗ rung in der fraglichen Angelegenheit mehr zu gestatten, und ebenso von den bevorstehenden Assisen⸗ Verhandlungen in Al⸗ zey nichts in dieselben aufnehmen zu lassen. Die zweite Frage betraf die Anordnung, daß alle im Ausland gedruck⸗ ten Blätter, welche Artikel über die von Habersche Ange⸗ legenheit enthielten, mit Beschlag belegt werden sollten. Diese Maß⸗ regel sei auch ausgeführt worden, und zwar mit der Strenge, daß man selbst in Privathäuser eingedrungen sei, um solche Blätter weg⸗ nehmen zu lassen. Die dritte Frage wurde gestellt in Bezug auf eine Anordnung, wonach vor der Ausgabe der fremden Blätter durch die Post ein Exemplar derselben der Polizei habe übergeben werden müssen, um zu sehen, ob nicht solche Artikel sich darin befänden, welche die Beschlagnahme aller Exemplare veranlassen könnten.

Staatsrath Freiherr von Rüdt: Ich werde diese aufgeworfene Frage einfach dadurch beantworten, daß ich die Thatsachen erzähle. Unter dem 12. Januar d. J. ist eine Verordnung an alle Polizei Behörden und Censoren erlassen worden, die so lautet:

„Die öffentliche Besprechung der von Göler⸗, von Haber⸗, von Sarachaga'schen Duellsache und des karlsruher Erzesses in Zeit⸗ und Flugschriften hat noch immer nicht aufgehört, und setzt die Gemüther durch gehässige Andeutungen und beleidigende Angriffe fortwährend in Bewegung. Um nun diesen Unfug und jeden ferneren Anlaß zu Erbitterung, unangenehmen Auftritten und ungesetzlicher Selbsthülfe in so weit zu verhindern, als dieses von Seiten der Groß⸗ herzoglichen Behörden möglich ist, wird hierdurch im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung, mit Genehmigung des Großherzog⸗ lichen, höchstpreislichen Staats⸗Ministeriums, verfügt, wie folgt:

1) Sämmtliche Censoren von Zeitungen und anderen Druͤckschrif⸗ ten haben von Empfang dieses an, bis auf weitere Verfügung,

ddeen Druck jedes Artikels und jeder Schrift, selbst der bloßen

Ankündigung, zu verweigern, welche die vorgedachte Angelegen⸗ heit, in welcher Richtung es auch sei, und in welcher Form es geschehen mag, irgend berührt;

2) die Polizei⸗Behörden sind bis auf Weiteres anzuweisen, alle auswärtigen Druckschriften und Zeitungen mit Beschlag zu be⸗ legen, welche die gedachte Angelegenheit in einer aufregenden, übelmeinenden und beleidigenden Weise besprechen.“

Um die Kontrolle der auswärtigen Zeitungen nicht für das Publikum lästig zu machen, ist solche nur hinsichtlich dreier, die bis jetzt diesen Gegenstand mit besonderer Heftigkeit besprachen, dahin ausgeführt worden, daß ein Exemplar derselben bei den Post⸗Behör⸗ den Mannheim, Karlsruhe und Freiburg von der Polizei⸗Behörde daselbst vor der Vertheilung eingesehen wird. Die Regierung hielt sich im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ruhe zu Erlassung dieser Verordnung nach ihrer Stellung eben so für verpflichtet, wie nach §. 66 der Verfassung dazu berechtigt. Die in derselben ent⸗ haltene vorübergehende Beschränkung der inländischen Presse betrifft lediglich einen speziellen Gegenstand, der längst bis zum Ueberdruß erörtert ist. Es kann deshalb auch diese Maßregel keiner Mißdeu⸗ tung unterliegen, sondern nur von allen Gutdenkenden gebilligt wer⸗ den. Glaubt indessen die Kammer, von derselben Kenntniß nehmen zu müssen, um darüber zu berathen, ob hierdurch verfassungsmäßigen Rechten zu nahe getreten sei, so wird sie desfalls das Geschäfts⸗ Ordnungsmäßige beschließen. Die Verordnung ist von mir unter⸗ zeichnet, und ich bin dafür verantwortlich. Ich füge hinzu, daß sie vielfach verlangt wurde, und daß man sie im Interesse des Landes verlangt hat. Ich brauche nicht an dasjenige zu erinnern, was die auswärtigen Zeitungen und die Mittheilungen des Inlandes an das Ausland Nachtheiliges herbeigeführt haben, und mit welcher Gehässigkeit und Unwahrheit die Regierung und die Behörden, ein⸗ zelne Stände und Personen behandelt worden sind.

von Itzstein findet diese Erklärung nicht befriedigend, da sie nicht auf Rechtsgründe sich stütze, sondern lediglich auf die subjektive Meinung, daß über diese Angelegenheit nun genug gesprochen sei; er habe eine solche Maßnahme nicht erwartet, die unvereinbar sei mit früheren Besprechungen der Regierung, unvereinbar mit dem Ver⸗ trauen, welches man dem badischen Volke schuldig sei, er hoffe, daß sie die getroffenen Maßregeln zurücknehmen werde.

Alle Post-Anstalten des In- und