8 n] Bekanntmachun Durchlaucht der Herr Fürst von Fürstenberg haben im
Seine Jahre . 8 für die beste ung zur 2 2 sch auf die landwirthschaftlichen Ver b) von Süd⸗ Deutschland,
ztung zur Taration des Grund und Bodens mit Rück⸗ —3 hältnisse a) von Nord Deutschland,
bei der Versammlung der deutschen Land⸗ und Forstwirthe zu Altenburg nur eine einzige noch nicht beurtheilte Preisschrift eingelaufen. Se. Durchlaucht der Herr Fürst von Fürstenberg wollen daher den ausgesetzten Preis hiermit erneuern, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1) Die Bewerbungen, von welchen Niemand ausgeschlossen ist, müssen längstens bis zum 1. September 1844 an die Vorstände der VIII. Ver⸗ sammlung der deutschen Land⸗ und Forstwirthe zu München einge⸗
3) Die Preis⸗Erkennung wird der Versammlung der deutschen Landwirthe überlassen. 4) Die gekrönte Arbeit bleibt Eigenthum des Verfassers, dieser ist aber gehalten, solche binnen Jahresfrist in den Buchhandel zu geben. Die landwirthschaftlichen Gesellschaften und Vereine werden gebeten diese Bekanntmachung in ihre Zeitschriften aufnehmen zu wollen. München, den 15. Februar 1844.
1 ei 5 ten in nen Preis von 50 Duka 8 duszuscte 2 bierauf eingekommenen Konkurrenzschriften der Prüfungs⸗K. die durch das 1. Baden am 25. Februar
Gold auszusetzen beschlossen.
zech sind nach dem Urtheile ommission nicht für preiswürdig erkannt worden, landwirthschaftliche Wochenblatt für das Großherzogthum 1842 ersolgte Wiederholung der Preis⸗Aufgabe ist
sendet werden. und auf
2) Die Arbeiten müssen ein Motto führen, und dasselbe Motto muß auf dem Schreiben stehen, welches dem Namen des Bewerbers, der bei der Arbeit nicht genannt wird, versiegelt enthält.
1 Die Vorstände der VIII. Versammlung der deutschen Land⸗ u. Forstwirthe. von Stichaner, Königl. Staatsrath.
Frhr. von Closen.
[218] Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht zu Culm. 4
Das aus 897 Morgen 129 — Ruthen preußisch Acker⸗, Wald⸗ und Wiesensläche bestehende Erbpachts⸗ gut Pien nebst Schlone, erxcl. einer stets mit dazu be nutzten Fläche von 80 Morgen, von welchen jedoch nicht nachgewiesen, wie sie zu dem Gute erworben, ab⸗ geschätzt auf 12,288 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf., zufolge der nehst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 4. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Januar 1844.
Die dem Maurerpolier Rudloff zugehörige Hälste des in der Elisabethstraße Nr. 12 a an der Ecke der kleinen Frankfurter Straße belegene, im Ganzen zu 18,736 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. taxirten Grundstücks, soll am 27. August 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.
1 Eisenbahn⸗Gesellschaft.
[219] Bekanntmachung.
Der ehemalige hiesige Bürgermeister Michael Loch⸗ mann hat in seinem Testamente d. d. Prettin, den 10. Juli 1753 ein Legat von 1000 Nthlru. zu einem Stipendium ausgesetzt und bestimmt, daß die jährlichen Zinsen davon an 50 Rthlr.
1) allezeit einem seiner Verwandten, der auf der Uni⸗ versität studirt, resp. 3 und 5 Jahre, oder wenn ein solcher nicht vorhanden, einem Sohne von seiner Verwandtschaft, der zu einer Profession oder einem Handwerke schreitet, auf ein Jahr, oder einer Tochter aus seiner Verwandtschaft, wenn die⸗ selbe heirathet, ebenfalls auf ein Jahr;
wenn von allen diesen Niemand vorhanden: denjenigen aus des Stifters Ehefrauen, Marien Dorotheen geb. Strauch, Verwandtschaft, welche auf einer Universität den Studien oblägen;
wenn auch solche nicht vorhanden,
5) den studirenden Söhnen hiesiger Geistlichen, und in deren Ermangelung
6) den studirenden Söhnen hiesiger Bürger auf drei Jahre, endlich aber
7) dem hiesigen Gotteskasten anheimfallen sollen.
Für das verflossene Jahr 1843 hat sich keine genuß⸗ berechtigte Person gemeldet, daher wir nach Vorschrift des uns über die Verleihung dieser Zinsen ertheilten
Regulativs vom 4. August 1834 alle diejenigen, welche
nach Vorstehendem auf diese Zinsen für das Jahr 1843.
einen Anspruch zu haben glauben, hiermit auffordern,
sich bei uns binnen 8 Wochen, längstens aber bis zum 20. April d. J.
schriftlich zu melden und sich gehörig zu legitimiren,
widrigenfalls diese Zinsen pro 1843 dem hiesigen Got⸗
teskasten zugesprochen werden würden. Prettin bei Torgau, den 19. Februar 1844. Der Magistrat als Collator der Lochmannschen Stiftung.
[213 2½ * 1 Bekanntmachung.
Nach §. 9. des Nachtrags zum Statut der Berlin⸗ Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft sollen die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts⸗Actien in Gegenwart zweier gerichtlicher Notare verbrannt, und daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter be⸗ kannt gemacht werden. Demzufolge ist am heutigen Tage die Verbrennung der am 26. Januar v. J. durch das Loos gezogenen und demnächst eingelösten Priori⸗ täts⸗-Actien
Nr. 13. 31. 63. 94. 266. 271. 282. 387. 626. 744.
767. 822. 919. 981. 1101. 1110. 1248. 1251. 1317. 1391. 1568. 1718. 1719. 1769. 1815. 1820. 1865. 1929. 1964. — 29 Stück à 200 Thlr. = 5800 Thlr. — mit den dazu gehörigen Cou⸗ pons vom 1. Juli pr. ab; so wie die am 27. Januar 1842 verlooste und nun mehr eingelöste Prioritats⸗Actie Nr. 720 à 200 Thlr., mit den dazu gehörigen Coupons vom 1. Juli 1842
b, erfolgt, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Berlin, den 20. Februar 1844.
Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Bekanntmachung.
Von den in Gemäßheit der §§. 4. und 8. des Nach⸗ trags zu den Statuten der Berlln⸗Potsdamer Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft am 26. Januar v. J. verloosten 34 Stück Prioritäts-⸗Actien sind die Actien Nr. 900. 1302. 1374. 1522. 1966. bisher nicht zur Einlösung präsentirt worden, und haben deshalb in dem heute angestandenen Termine nicht verbrannt wer⸗ den können. Wir fordern die Inhaber derselben hier⸗ mit wiederholt auf, sie zur Einloͤsung einzureichen, und machen darauf aufmerksam, daß ihre Verzinsung be⸗ reits am 1. Juli v. J. aufgehört hat.
Berlin, den 20. Februar 1844,
Die Direetion der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
[2151 No ꝙ Bekanntmachung. In Folge unserer Bekanntmachungen vom 9ten und 25sten v. M. sind in Gemäßheit der §§. 4. 7. und 8 des Nachtrages zu den Statuten der Veriin „Potsda⸗
Nr. 89. 97. 172. 420. 550. 587. 619. 622. 680. 715. 790, 799. 831. 875. 1030. 1042. 1133. 1184. 1286. 1336. 1415. 1425. 1442. 1505. 580. 1587. 1626. 1660é. 1674. 1682. 1712. 1833. 1882. 1891. 1901. 1975.
16 36 Stück à 200 Thlr. — Thlr. 7200.
Diese Actien nebst Coupons vom 1. Juli c. ab
sind vom 1. Juli c. ab bei uns einzureichen und die Beträge dagegen in Empfang zu nehmen. Juli c. ab werden auf diese Actien keine Zinsen wei⸗ ter vergütigt.
Vom 1.
Berlin, am 20. Februar 1844.
Die Direction der Berlin⸗Potsdamer
5 ] ⸗ . — . 8 Rheinische Eisenbahn 80) ) „ 82 — — 81¹52 ˙l Gesellschaft. II Von den vollständigen Verhandlungen 8 Eder am 15/16. Januar c. hierselbst statt gefundenen außerordentlichen General⸗Versammlung sind Abdrücke bei den Herren Mendelssohn &“' Co. und bei den Herren Gebr. Schickler in Berlin niederge⸗ legt, woselbst diejenigen Actionaire, welche ein näheres
— 12
Interesse an diesen Verhandlungen nehmen, Exemplare in Empfang nehmen können.
Köln, den 14. Februar 1844.
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Hirte, Spez. Dir. Subst.
Verein für Pferdezucht und 11019’=1 Pferdedressur.
Die im Dezember v. J. ausgesetzte General⸗Ver⸗ sammlung zur Ablegung der Rechnung und Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsraths in Stelle der ausscheidenden findet am Mittwoch den 6. März d. J., Mittags um 12 Uhr, im Lokal des Herrn Stallmei⸗ sters Seeger statt. Berlin, den 20. Februar 1844. Direktorium des Vereins für Pserdezucht und Pserde⸗ dressur. Graf v. Nostiz. A. Falckmann.
[61]
Nachdem der Kaufmann Moses Hirsch hierselbst am 8. Juni 1842 verstorben und von der Vormundschaft der Kinder desselben, mit obervormundschaftlicher Ge⸗ nehmigung, dessen gesammter Nachlaß, namentlich auch die dazu gehörigen, von dem Verstorbenen pfandweise besessenen, am Pferdemarkte, in der Sandstraße und auf den Kränchenhagen belegenen Häuser A. II. Nr. 194, 195, 196, 197 und 250 des städtischen Häuser⸗Kata⸗ sters, so wie die von ihm en gros et en detail ge⸗ führte Manufaktur⸗Waaren⸗Handlung an den ältesten Sohn desselben, den Kaufmann Heymann Hirsch hier selbst, käuflich überlassen worden, so sind zu dessen Si cherheit Erbschafts⸗ und Schuld⸗Proklamata erkannt, und werden alle diejenigen, welche dingliche oder per⸗ sönliche Forderungen an den Nachlaß, in so weit solche bis zum 8. Juni 1842 existent geworden, zu haben ver⸗ meinen, geladen, solche, bei Strafe der Abweisung und Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, in dem Ge⸗ richts wegen auf
den 22. April d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, und sind nur diejeni⸗ gen von der Anmeldung entbunden, denen ante termi- num ein vom Gerichte bestätigter, ihre Forderung richtig angebender Postenzettel wird vorgelegt werden, wenigstens haben diese keine Erstattung der Liquida⸗ tionskosten zu gewärtigen.
Signat. Güstrow im Großherzogl. Stadtgericht, den 15. Januar 1844.
In der Schuldsache des Friederich Leopold von Ples⸗ sen, vormals auf Dolgen, jetzt zu Hirschhurg, ist zur Anmeldung von Forderungen und Ansprüchen an den⸗ selben, unter Production der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, ein Termin auf den 4. Mai dieses Jahres, so wie zum Versuche eines Ver gleichs zwischen dem Schuldner und seinen gesammten Gläubigern, auch zur Deduzirung der Priorität der an⸗ gemeldeten Forderungen ein Termin auf den 6. Juni dieses Jahres angesetzt, weshalb die von Plessen⸗ schen Gläubiger, mit Hinweisung auf die den Mecklen⸗ burg Schwerinschen Anzeigen vollständig inserirten La⸗ dungen hierdurch öffentlich peremtorisch geladen werden, an den gedachten beiden Tagen, Morgens 11 Uhr, auf Großherzoglicher Justiz⸗Kanzlei hierselbst entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und zwar in dem ersten Termine unter dem ein für allemal angedrohten Nachtheile, daß sie mit ihren Forderungen und Ansprüchen von der Masse wer⸗ den abgewiesen und resp. mit den Originalien als Be⸗ weismittel werden ausgeschlossen, und in dem zweiten Termine unter dem ein für allemal angedrohten Nach theile, daß sie in die in demselben Gerichtswegen zu machenden oder endlich zu regulirenden Vergleichs⸗Vor⸗ schläge einwilligend werden angenommen und mit der Wee. werden ausgeschlossen werden.
ergleichs⸗Ablehnungen oder Fristgesuche von Bevoll⸗ mächtigten werden übrigens nur im Falle einer auf Wi⸗ derspruch gerichteten Spezial⸗Vollmacht, bloße schrift⸗ liche Erklärungen aber überall nicht beachtet werden.
Rostock, den 15. Februar 1844.
mer Eisenbahn⸗Gesellschaft
zogen worden:
Frs heue sol 9 unserer Prioritäts⸗Actien .
Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Instiz⸗Kanzlei. 8 Nvon Both. F. L. K. schf 8 1
ernnaeemn
gemeiner Anzeiger.
E 111e“ 11““
““
Literarische Anzeigen. Durch alle Buchhandlungen Deutschlands ist zu ha⸗ ben, in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Brom⸗
[209] homas
T * „ 5ö g * allgemeines Vieharzneibuch. Dritte Auflage. 1r Theil: Kuren an Pferden, neu bearbeitet vom Major v. Tennecker. Preis ² Thlr. 2r Theil: Kuren am Rindvieh, Schafen und allen übri⸗ gen Hausthieren, neu bearbeitet vom Kreis⸗Thierarzt Ziller. Preis Thlr. .ne. Theile zusammen nur 1b Alle Beurtheilungen über dieses Werk sprechen sich dahin aus, daß es für Nicht⸗Thierärzte und besonders für den Landmann das brauchbarste Vieharzneibuch ist, da es wegen der einfachen naturgemäßen Mittel und der populairen Sprache mehr als jedes andere thierärzt⸗ liche Werk in die Hände des Landmanns gehöre, und die größte Verbreitung verdiene.
In allen guten Buchhandlungen ist nunmehr zu haben: ₰ . 8. . Mysterien von Berlin [220] von w
L. Schubar. E1““ B a Zweiter unveränderter Abdruck. 8. eleg. brosch. 230 Seiten. 1 Thlr.
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Land⸗ und Stadtgerichts⸗Nath. 8. geheftet. Preis: 22 ½R0 Sgr.
2—22
[216
[205] AUnn zee g. g. 11
Durch hohe Verfügung des Grostherzogl. ba⸗ denschen Ober⸗Studienraths in Karlsruhe ist kürzlich der
Leitfaden beim Unterrichte in der Naturlehre
für Progymnasien, Bürger⸗ und Gewerbeschulen von Dr. C. Agthe, Lehrer am Progymnasium zu Goslar, gr. 8. nebst 2 Kupfertafeln mit 61 erläuternden Abbil⸗ dungen in 4., Hannover in der Hahn schen Hof⸗Buch handlung, ³ Thlr. in den sämmtlichen höheren Bürgerschulen des Großherzogthums Baden zum ausschließli⸗ chen Gebrauche eingeführt worden und allen ähn⸗ lichen Lehr⸗Anstalten fernerhin um so mehr zu empfeh⸗ len, da dieser Leitfaden in klarer Uebersicht und gedrängter Kürze nicht nur die wichtigsten Lehren der Physik, sondern auch das Nöthigste aus der po⸗ pulären Astronomie und der physischen Geo⸗ graphie enthält, und wegen der Masse von er⸗ läuternden Beispielen, so wie wegen seiner Reich⸗ haltigkeit, lichtvollen Ordnung und guten Ausstattung seinem Zwecke vollkommen entspricht. Derselbe ist in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und
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Diese Broschüre enthält alle Konsequenzen des trau⸗ rigen Duells zwischen Ober⸗Lieut. Jul. v. Göler und v. Werefkin, überliefert zugleich von Sarachaga's eige⸗ ner Hand eine bündige Widerlegung der Haberschen Schrift „reine Wahrheit“ und wird schon deshalb all⸗ gemeines Interesse erregen, weil sie über Veranlassung zum neulich stattgehabten zweiten Duell zwischen v. Sa⸗ rachaga und v. Haber die authentischsten Beweise, wie auch eine wahrheitsgetreue Schilderung des Duells selbst und von Sarachaga's Tode, veröffentlicht. Die Beschreibung des Duells ist von einem Augenzeugen verfaßt und mit sorgfältigster Treue wiedergegeben. Die Portraits der drei gefallenen heldenmüthigen Män⸗
ner sind nach den besten Originalien gezeichnet.
Stuttgart, im Dezember 1843. “ L. F. Riegersche Buchhandlung 1b (Ad. Bech er).
[163 b] Ankündigung. Vom 1. April 1844 ab erscheint im Verlage der Un⸗ terzeichneten eine neue Zeitschrift, unter dem Titel:
Allgemeine Preußische Kommunal⸗Monatsschrift
für die öffentliche Besprechung und Vertretung der städtischen und ländlichen Kommunal wie der Provinzialständischen Verfassungs⸗ und Verwaltungs⸗Angelegenheiten und Interessen.
Auf diese Monatsschrift wird bei allen Wohllöbl. Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes für jedes Quartal mit 22 ½ Sgr., und in allen Buchhand⸗ Unngen für das Jahr mit 3 Thlr., pränumerirt.
Indem wir diese neue Monatsschrift hierdurch an⸗ kündigen, ersuchen wir zugleich die resp. Staats⸗ und Kommunal⸗Behörden um geneigte Mittheilung von Bei⸗ trägen für diese Zeitschrift, wie auch jeden Bürger und Vaterlandsfreund, der den Beruf in sich fühlt, uns hierbei zu unterstützen, sich recht bald mit uns in Kor⸗ respondenz setzen zu wollen. Mittheilungen von Pri⸗ vatpersonen werden franco erbeten.
Posen, im Februar 1844.
Die Buchhandlung Gebrüder Scherk. [212]
Imagines, eruciatus et occasus sanctorum. Ein Band Holzschnitte aus dem 15ten Jahrhundert, die Marter der Heiligen darstellend.
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Walker, Wilhelm (pens. Institutsgärtner von Hohenheim), die Erziehung der Obstbäume und ihre Behandlung bis ins hohe Alter. Nach 27jährigen Erfahrungen verfaßt, Mit 14 Holz⸗ schnitten. 8. Geh. 42 Kr. oder 12 ¾ Sgr.
ve⸗ — 212 8
Zu haben in Berlin bei E. G. Mittler (Stechbahn 3), so wie in allen übrigen Buchhandlun⸗ gen daselbst und anderer Orte.
1137 b' 8
Ein vorzügliches Torfbruch, 50,000 ◻ R. groß, 5—14 Fuß tief, am Plauer⸗See in Mecklenburg gele⸗ gen, ist der Besitzer willens, theilweise einem Anderen oder
Mehreren zur Benutzung zu überlassen, und wer⸗ den hierauf Reflektirende ersucht, sich mündlich oder in frankirten Briefen an Unterzeichneten zu wenden. Im Falle Jemand an Ort und Stelle ein größeres Fabrik⸗ geschäft etabliren wolle, da der Torf sich ganz vorzüg⸗ lich zu Schmelzungen eignet, ist Besitzer bereit, den nöthigen Bauplatz abzutreten, auch ist in der Naͤhe hinreichend Bauholz vorhanden. Der Plauer⸗See ist vermittelst der Elde in Wasser⸗Verbindung mit Ham⸗ burg, so wie durch einen Kanal, der durch die Müritz⸗ See bis Fürstenberg und dann in die Havel geht, mit Berlin, was den Absatz nach diesen Plätzen und Um⸗ gegend gestattet. Theod. Höhn &K Co., Alexanderstr. Nr. 22.
—
[101 b]
Väter und Mütter, Großältern und Vormünder, Leh⸗ rer und Seelsorger, welche dem beabsichtigten Vereine zur Gründung eines Kindergartens, zunächst für die noch nicht schulpslichtigen Kinder höherer Stände, irgendwie fördernd und helfend beitreten wollen, sind freundlichst ersucht, ihre Adresse Leipziger⸗Str. 84, 1 Treppe hoch links, gesälligst abgeben zu lassen.
[162 b] Auffordeeung. Herr Friedrich Leopold Baron Plessen auf Dolgen in Mecklenburg wird, um einige Mittheilungen machen zu können, er⸗ sucht, seinen derzeitigen Aufenthalt Unterzeichneten mit⸗ zutheilen. E. Hammer & Co., Dresden.
Alle Kinderfreunde Berlins,
S
aEe a
2 kthlr. für ¾¼ Jahr. Mas2e. Aia c bng. 4 Rthir. ½ Jahr. 1.“ in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
In- nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72.
Amtlicher Theil. 11 2
Inland. Berlin. Inhalt des Justiz⸗Ministerialblattes.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Verzögerung der Abreise des Fürsten Wallerstein. — Vermischtes. — Württem⸗ berg. Eßlingen. Oeffentliches Schlußverfahren im Kriminal⸗Pro⸗ zeß. — Hannover. Hannover. Statuten der Ritterschaft des Herzogthums Bremen. — Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer. — Freie Städte. Hamburg. Nachträgliche Einsendung von Unterstützungen für die Abgebrannten.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Verwaltung des Finanz⸗ Ministeriums an Geheimen Rath Wrontschenko übergeben. — Hof⸗Ball.
Frankreich. Paris. Kammer⸗Verhandlungen. — Absendung von Schiffen nach den Gesellschafts⸗Inseln. — Abd el Kader's Aufenthalt. — Vermischtes. — Berlin. Näheres über die Verwundung Gay Lussac’'s. — Briefe aus Paris. (Hofball; Bocuf gras. — Näheres über die Besitz⸗ nahme von Tahiti.)
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Lord Stanley über Lord Russell's Antrag. — Schreiben aus London. (Zur Charakteri⸗ stik der irländischen Debatte im Unterhause; die irländische Kirchenfrage.)
Griechenland. Briefe aus Athen. (Fortdauernde Besorgnisse; Be⸗ schlüsse der National⸗Versammlung in Betreff der zum Staatsdienst Be⸗ rechtigten, der Steuer⸗Freiheit der Mainoten und des 3ten Artilels der Constitution; Jahrestag der Landung des Königs; Vermischtes.)
Eisenbahnen. Berlin. Nachträgliches über die General⸗Versammlung der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft. — Düsseldorf. Bahn nach Sittard. —
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ u. Marktbericht.
Schreiben aus Rinteln. (Neuentdeckte Briefe Friedrich's des Großen.) — Königl. Schauspielhaus. „(„Der Freischütz“; Mad. Schröder⸗Devrient.) — Wissenschaftl. Kunst⸗Verein. — Quartett⸗Soirée. — Neueste Compositionen
von August Schäffer. — Zur Kunst⸗Literatur. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreis⸗Direktor Eißfeldt zu Wolfenbüttel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Professor der Ingenieur⸗Wissenschaf⸗ ten Meißner zu Braunschweig, dem Professor der schönen Wissen⸗ schaften, Dr. Barreau, und dem Professor der deutschen Sprache und Literatur, Stammer, bei dem Athenäum zu Luremburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie
Den Rittergutsbesitzer Grafen von Larisch auf Dirschel zum Landrath des Leobschützer Kreises, im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, zu ernennen.
Bekanntmachung.
Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem ersten diesjährigen Termine die Vorprüfung als Staats⸗Baumeister oder Bau⸗Inspektoren oder bis zum Oktober d. J. die mündliche Prüfung als Privat⸗Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit aufge⸗ fordert, vor dem 15. März c. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eröffnet und den Letzteren der Termin bezeichnet werden wird, der zu ihrer Prüfung in den Natur⸗ Wissenschaften angesetzt ist. 8
Meldungen, die nach dem 15. mehr berücksichtigt werden. 9
Berlin, den 17. Februar 1844.
Königliche Ober⸗Bau⸗De
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des 3ten Armee⸗Corps, von Weyrach, von
Frankfurt a. d. HQ. Der General⸗-Major und Commandeur der 6ten Kavallerie⸗
Brigade, von Tietzen u nd Hennig, von Torgau. ——
März c. eingehen, können nicht
1—
24 “ putation.
Inland.
Berlin, 23. Febr. Das heute ausgegebene Justiz⸗Mini⸗ sterialblatt enthält eine Verfügung vom 11ten d. M., welche mit Bezug auf die in dem Allerhöchsten Landtags⸗Abschiede vom 30. De⸗ zember v. J. für die Provinz Preußen enthaltene Bestimmung: „daß nicht nur die Stadtgemeinden, sondern auch die Privat⸗Gerichtsherren von den Kosten der Strafvollstreckung in den Zuchthäusern entbunden werden sollen“, sämmtliche Gerichtsbehörden der gedachten Provinz anweist, die erwähnten Kosten von den subsidiarisch verpflichteten Stadt⸗ gemeinden und Gerichts⸗Obrigkeiten nicht ferner einzuziehen.
Eine Verfügung vom 12. Februar theilt einem Königl. Ober⸗ Landesgericht Abschrift der von dem Königl. Ministerium des Innern erlassenen, in dem Ministerialblatt für die innere Verwaltung von 1843 Nr. 441 abgedruckten Verfügung vom 27. November v. J. in Bezug auf die Verpflichtung der Stadtgemeinden zur Anlegung und Unterhaltung der Justiz⸗Gefängnisse und der dazu gehörigen Hof⸗ räume zur Kenntnißnahme mit. — Ein Plenarbeschluß des geheimen Ober⸗Tribunals, angenommen in pleno am 4. September v. J. ent⸗ scheidet sich dahin, daß unangesessene Bürger, welchen nach §. 41 c. der Gemeinheits⸗Theilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 ein Theil⸗ nahmerecht an der Gemeinweide zugestanden werden muß, die dafür zu gewährende Abfindung nicht eigenthümlich erwerben.
“
Ausland. 8
Deutsche Bundesstaaten. 8
Bayern. München, 17. Febr. Se. Durchlaucht der Kron⸗ Obersthofmeister Fürst von Oettingen⸗Wallerstein, mit dessen Reise nach Paris und Athen die öffentlichen Blätter sich fortwährend beschäf⸗ tigen, befindet sich noch immer in München, und es scheint rücksichtlich dieser Reise bis jetzt nichts festzustehen. — Die Verloosung in unse⸗ rem Kunst⸗Verein hatte gestern Abend unter großem Zudrang der Betheiligten statt. — An heutiger Schranne war die Zufuhr, na⸗ mentlich von Weizen und Gerste, außerordentlich; man behauptet, daß im Ganzen 12,000 Scheffel Getraide vorhanden waren, aber auch der Käufer gab es ungemein viel und zumeist aus Schwaben. Der Preis des Weizens ist gefallen. — Die durch Trauerfälle ein⸗ getretene Hemmung des Karnevals für die höhere Gesellschaft scheint in den letzten Tagen noch Ersatz zu finden, denn so wie in dem durch edle Geselligkeit bekannten Hause des Grafen Tascher eine jüngst stattgehabte Soirée masquée einen schönen Kreis vereinte, so füllte vorgestern die zu diesem Zweck geschmückten Säle des Odeons die zahlreich versammelte höhere Gesellschaft und eine Auswahl ausge⸗ zeichneter Personen, welchen einige fremde, zumeist der Diplomatie angehörige Herren, ein glanzvolles Ballfest bereiteten.
Württemberg. Eßlingen, 17. Febr. (S. M.) Gestern fand hier die erste öffentliche Schluß⸗Verhandlung statt. Dieselbe betraf einen Kirchen⸗Diebstahl, der von einem als Soldat bereits vier⸗ mal in Strafe Verfallenen begangen und eingestanden war. Nachdem der Gerichts⸗Vorstand seinen Vortrag gehalten und der Staats⸗An⸗ walt die Anklage⸗Akte verlesen, beantragte derselbe für den Diebstahl an sich eine Arbeitshausstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, sodann als Rückfallsstrafe 5 Jahre und 6 Monate Arbeitshaus, welche in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten zu verwandeln seien. Der Vertheidiger des Angeklagten beantragte dagegen nur 4 Jahre Arbeitshaus; nach abermaliger Einrede des Staats⸗Anwalts aber schloß der Vertheidiger mit der Bitte, die Richter möchten, da Arbeitshausstrafe ebenfalls auf die Dauer von 6 Jahren erkannt werden dürfe, den Angeschuldigten dazu verurtheilen. Das Urtel lau⸗ tete auf 6 Jahre und 8 Monat Zuchthausstrafe, wobei noch dessen
1111“*“
nachherige Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren verfügt wurde.
Hannover. Hannover, 20. Febr. Die gestern ausgege⸗ ges Nummer der Gesetz⸗Sammlung enthält folgende Ver⸗ ordnung:
„Wir Ernst August ꝛc. Nachdem Unsere getreue Ritterschaft des Herzogthums Bremen verschiedene bei derselben seither bestandene statutarische Bestimmungen, namentlich über die Bedingungen des Ein⸗ tritts in die Ritterschaft und die Gründe, aus welchen die Theilnahme an derselben verloren geht oder ruht, über den Rittertag und den Ge⸗ schäftsgang bei demselben, Wahlen und passive Wahlfähigkeit, über Verleihung ritterschaftlicher Benefizien, so wie über Einschüsse in die ritterschaftliche Kasse und die Verwendung der Aufkünfte von dem Vermögen der letzteren, — einer Revision unterzogen, und in einigen Punkten abgeändert oder ergänzt hat, und dann von Unserer getreuen bremenschen Ritterschaft nach Maßgabe des §. 62 Unseres Landes⸗ Verfassungs⸗Gesetzes unterthänigst darum nachgesucht worden ist, daß den also revidirten und ergänzten Statuten, gegen deren Inhalt Wir nichts zu erinnern finden, Unsere landesherrliche Bestätigung gewährt werden möge;
So wollen Wir den nachstehenden statutarischen Bestimmungen für die Ritterschaft Unseres Herzogthums Bremen Unsere Allerhöchste Genehmigung hierdurch dergestalt ertheilen, daß nach denselben in al⸗ len darin beregten Angelegenheiten der Ritterschaft unmangelhaft ver⸗ und Jeder, welchen es angeht, sich zu richten ha⸗ ben soll.
Hieran geschieht Unser gnädigster Wille. 8 Gegeben Hannover, den 12. Februar 1844. 8 1 Ernst August.
G. befcher von Scheele.“ 1
Statuten der Ritterschaft des Herzogthums Bremen.
Erstes Kapitel. Ueber die Bedingungen des Eintritts in die Rit⸗ terschaft und die Gründe, aus welchen die Theilnahme an derselben verloren geht oder ruht.
§. 1. Die Aufnahme in die Ritterschaft ist bei derselben nachzusuchen und von ihr nach den folgenden Bestimmungen der §§. 2 — 6 zu bewilligen.
§. 2. Zur Begründung der Aufnahme sind von den Aufzunehmenden
die nachbemerkten Erfordernisse nachzuweisen: 1) Der eigenthümliche Besitz eines in der Ritter⸗Matrikel stehenden Gutes von dem erforderlichen Rein⸗ Ertrage (§§. 3 — 6) und mit einem angemessenen Wohnsitze, welcher in einer gestatteten Brand⸗Versicherungs⸗Anstalt mindestens zu dem Werthe von 1500 Rthlr. versichert sein muß; 2) die Abstammung durch eheliche Geburt von einem adeligen Geschlechte, in welchem entweder ein Ascendent des Aufzunehmenden im Mannsstamme bereits Mitglied der Ritterschaft gewe⸗ sen oder der Aeltervater des Letzteren im Mannsstamme (Vater des Groß⸗ vaters) bereits adelig geboren ist; 3) ein Alter von wenigstens 25 Jahren Außerdem ist ein unbescholtener Ruf erforderlich. 3
§. 3. Der im vorstehenden Paragraphen erforderte Rein⸗Ertrag eines Rittergutes soll jährlich wenigstens betragen, wenn der Bewerber von einem Mitgliede der Ritterschaft in männlicher Linie abstammt, 600 Rthlr., im anderen Falle 800 Rthlr.
§. 4. Dieser Rein⸗Ertrag darf nur aus gutsherrnfreien, im Herzog⸗ thume Bremen belegenen Grundstücken, oder aus Gefällen, welche aus dem Herzogthume Bremen bezogen werden, oder aus den von solchen Gefällen erwachsenen Ablösungs⸗Kapitalien hervorgehen. In Ansehung der Ablösungs⸗ Kapitalien tritt jedoch die Einschränkung ein, daß deren Ertrag nur während der ersten zehn Jahre nach erfolgter Ablösung in Anrechnung kommen darf.
§. 5. Als Ertrag der Grundstücke wird das ermittelte Grundsteuer⸗ Kapital angenommen. Indeß steht es dem Bewerber frei, den nachhaltigen Ertrag — von Forsten, durch ein Gutachten der betreffenden Königl. Forst⸗ Inspection — von anderen Grundstücken, nach dem gehörig bescheinigten Durchschnitts⸗Pachtertrage in den letzten zehn Jahren, ermitteln zu lassen. Der Werth der Gefälle ist nach den Grundsätzen der Ablösungs⸗Gesetze festzustellen. Der Werth der Gutsgebäude ist bei Ermittelung des Rein⸗ Ertrages überall nicht in Abrechnung zu bringen.
§. 6. Von dem Brutto⸗Ertrage sind die Staats⸗, Gemeinde⸗, Kir⸗ chen⸗ und Schul⸗Lasten abzusetzen, und zwar, so weit deren jährlicher Be⸗
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trag nicht bestimmter zu ermitteln ist, nach einem billigen Anschlage.
Neuentdeckte Briefe Friedrich's des Großen.
*½ Rinteln, 19. Febr. In der Bibliothek des Freiherrn von Schellersheim auf dem Rittergute Eisbergen im Regierungs⸗Bezirk Minden ist kürzlich eine große Anzahl unedirter Briefe von Friedrich dem Großen aufgefunden worden, wovon einige diplomatischen und philosophischen In⸗ halts, der größere Theil aber an den Großvater des jetzigen Besitzers von Eisbergen, den Geheimen Nath, Erbschenk und Stiftshauptmann Freiherrn von Schellersheim in Quedlinburg, gerichtet sind, die höchst interessante Ansichten und Anfragen über Stifts⸗Verhältnisse enthalten. Bekanntlich be⸗ sitzt diese Bibliothek außer vielen italiänischen und altdeutschen Manustripten einige werthvolle Manustripte griechischer und lateinischer Autoren; die ita⸗ liänischen Manuskripte sind meistens durch die Mutter des Freiherrn von Schellersheim, eine geborne Gräsin Lucatelli, dahin gekommen.
Königliches Schauspielhaus.
Der Freischütz. Madame Schröder⸗Devrient. Als der „Freischütz“ sich von Berlin aus durch ganz Deutschland und bald über die Marken desselben hinaus Bahn brach, waren es zunächst die demselben eingewebten Lieder und Chöre, welche im Volt den allgemeinsten Wiederhall fanden, eben weil sie vom Komponisten aus Volkstönen zusam⸗ mengesetzt waren. Der „Jungfernkranz“ ist immer als ein westphälisches Volks⸗ lied angeführt worden. Beim Singen desselben wird es schwer, den Schluß zu treffen, weil es in der Terz schließt, waͤhrend man sonst gewöhnt ist, daß alle Lieder und Arien in der Tonika schließen. Ansang und Schluß des Jäger⸗Chors ist aus zwei verschiedenen österreichischen Volksliedern genom⸗ ege Man vergleiche „Oesterreichische Volkslieder mit ihren Singeweisen, gesammelt durch Ziska und Schottky“, Pesth 1819, S. 54. Der Mit⸗ telsatz rührt von Karl Maria von Weber her. Bei genauer Zergliederung wird man auch sinden, daß der genannte Chor aus drei verschiedenen Ele⸗ menten besteht, welche auf das geistreichste zusammengesetzt sind. Weber ercellirte überhaupt in der genialen Zusammenstellung abrupter Säße, was insbesondere aus seinen Ouvertüren erhellt. Wer würde z. B. beim An⸗ hören der Eröffnungs⸗Symphonie zum ,Freischütz“, die doch so viel Fluß und geistigen Zusammenhang hat, daß man sie sogar in Worte umzuschrei⸗
ben versucht hat, es ahnen, daß sie nur eine Mosaik von Stellen aus der Oper sei. Als außergewöhnlich ist von der Einleitung zu der fraglichen Ouvertüre noch zu bemerken, daß eine A-Pauke angebracht ist, während im Allegro die gewöhnlichen G- und 6-Pauken verwendet sind. Im Allge⸗ meinen aber ist diese Tondichtung, um ganz und überall als Volks⸗Oper Eingang finden zu können, vom Komponisten mit so einfachen Mitteln als nur möglich angelegt. Auch das kleinste Orchester kann sie leicht geben, da von außergewöhnlichen Instrumenten nur das Piccolo und die Baßposaune ange⸗ bracht sind. Die Sing⸗Partieen sind ebenfalls so gehalten, daß selbst angehende Talente sich mit Glück in ihnen versuchen können, wenn nur Frische der Stimme vorhanden ist. Madame Schröder⸗Devrient hatte bei der Aufführung des „Freischütz“ am 20sten die Partie der Agathe übernom⸗ men. Die große Arie im zweiten Akt „Nie nahte mir der Schlummer“ sang sie mit reinem Gefühl und unter feiner Nüanzirung der verschiedenen, in ihr ausgesprochenen Seelenstimmungen, durch Beifall mehrmal unter⸗ brochen. Es ist Weber'n zum Vorwurf gemacht worden, daß die Melodie „Süß entzückt entgegen ihm“, welche den Glanzpunkt der Oper, ihrer Ouvertüre und ihres Schlusses bildet, nach Ludwig Berger’'s Aussage (gemäß Schilling's „Universal⸗Lexikon der Tonkunst) aus einem Klavier⸗ Konzert von Louis Böhner entnommen ist. Auch in dem Terzett des zweiten Aktes, worin die drei heterogenen Charaktere so charakteristisch aus⸗ einandergehalten sind, war ihre Mitwirkung rühmlich. Im dritten Akt trug Mad. Schröder⸗Devrient die schöne gesangreiche Cavatine in As-dur „Und ob die Wolke sie verhülle“ zwar recht ausdrucksvoll und auch mit Beifall vor: doch scheint das Tragen, das heißt das sanfte Ansetzen, An⸗ schwellen und Verhallen des Tones nicht mehr in ihrer Macht zu liegen. Die vielen in diesem Musikstück vorkommenden gehaltenen Töne, z. B. das hohe (zweigestrichene) As mit der darauf folgenden absteigenden Tonleiter, geben die anlockendste Gelegenheit dazu; doch Mad. Schröder⸗Devrient ließ sie immer unbenutzt vorübergehen, setzte den Ton sofort scharf an und hielt ihn bei gleichmäßiger Stärke bis zum letzten Momente seiner Dauer, ohne ihn an Kraft abnehmen zu lassen, aus. Nichts aber giebt gerade einem kanta⸗ beln Gesangstücke mehr Reiz, als die oben bezeichnete Gesangsart. Durch diese wird erst Bedeutung und Leben, mit einem Worte: Seele in die sonst kalten Töne gehaucht. So lieb uns also Mad. Devrient als leidenschaftliche dramatische Sängerin noch immer ist, so wenig kann sie uns im Vortrag rein lyrischer Ge⸗
sänge zufriedenstellen, und möge sie bei Wahl ihrer Gastrollen sowohl hierauf,
als auch sonst auf mehr ihrer Persönlichkeit anpassende Partieen Rücksicht neh⸗ men. Nach dem Brautjungfernliede bemerkten wir bei ihrem Abgange, wo sie mit dem Kranze geschmuückt erscheint, auf vielen Gesichtern ein ironisches Lächeln, das wir jedoch aus Achtung vor der Künstlerin unterdrückt gewünscht hätten. — Die Partie des Aennchen, von Dlle. Grünbaum durchweg brav wiedergegeben, ist schwieriger als die der Agathe, und erfordert zu einem naiven Spiel auch schon größere Sicherheit im Vortrage, besonders im Ter⸗ zett bei der Stelle „So ist das Jägerleben“. Hier griff die Sängerin eben so fest ein, als ihr Vortrag der Humoreske „Kommt ein schlanker Bursch gegangen“ erheiterte. Aennchen's (in der Dichtung freilich höchst matte) Romanze vom Kettenhunde Nero mit der obligaten Viola (wenn wir nicht irren, von Hrn. Konzertmeister L. Ganz gespielt) sang sie mit treffendem Humor, und wußte besonders auf höchst naive Weise die Pointe herbeizu⸗ führen. Das genannte Instrument ist in dieser Composition mit besonderer Sinnigkeit angewendet. Solche Obligatbegleitungen sind in neuerer Zeit wieder häufiger geworden; bei Mozart kamen sie nicht selten vor, und er hat z. B. im Titus das Bassethorn, im Don Inan das Cello mit wunder⸗ barer Wirkung obligat genommen. — Hr. Ditt legte als Max Proben wesentlichen Fortschrittes ab, die auch vom Publiktum lohnend anerkannt wurden. — Der Rolle des Kaspar ist Herr Bötticher in jeder Beziehung gewachsen, und füllte sie so glänzend aus, daß er am Schluß gerufen wurde, während der Name der Mad. Schröder⸗Devrient klanglos verhallte. dankbar ist aber auch diese Partie, wie wohlbedacht von Scene zu Scene. Im Trinklied (bei dessen Vortrag wir übrigens die zur Natur Kaspar's gar nicht passenden Tanzbewegungen weggewünscht hätten) ist die Pickelflöte von wahrhaft satanischer Wirtung. Bei der Schluß⸗Arie des ersten Akts hat, obwohl sie keine Reminiscenz genannt werden darf, dem Komponisten, wie man hört, doch unwillkürlich Pizarro’'s Rache⸗Arie im „Fidelio“ vorgeschwebt. Nur hat Weber die Kraft potenzirt und in sein Tonbild noch mehr Mittel hineingebracht. Das Piecolo ist dabei noch wirksamer als im Liede verwendet. Bei den Scenen in der Wolsfsschlucht wo gezählt wird, ist ein ganz eigenthümlicher Effekt durch Anwendung der Blas⸗Instrumente in aufeinanderfolgenden großen Terzen bewirkt, woran das Ohr nicht gewöhnt ist, weil durch nacheinanderfolgende große Terzen mehrere Tonarten ohne eigentliche vorhergegangene Modulation hervorge⸗ bracht werden, was die herkömmlichen Theorieen für unstatthaft erklären. Alle diese Besonderheiten und feineren Nüancen der Weberschen Musik wur⸗
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