344
Aw n t 0
Waaren
von denen der Mosel⸗Zoll er⸗
hoben worden.
Centner.
* Ohne Erhebung EII1““ des Summe der Mosel⸗Zolles abge⸗
3 sämmtlicher Waaren. Fahrzeuge. sertigte Waaren.
Centner. Centner.
Abfertigungs⸗Stellen
stromauf
stromab
stromauf stromab stromab stromauf stromab
stromauf V
S11.1“ G . darunter Transitgüter..
darunter Transitgüter
210 210 2765 2765
245 49,803 50,013 134,934 — . 210 12 197 324,912 55,67. 37,677 55,706 244 — 2765 —
Summa.. darunter Transitgüter.
darunter Transitgüter
2975 2975 5571
4138
197 84,715 190,398 57,690 190,640 489 — 1 — 2975 12 651 102,805 2006,057 108,376 208,269 196 — 4138 72
1111144— Also in 1842 Transitgüter
(Transitgüter
Frankreich....
2596 1163
2
An der Schifffahrt auf der Mosel im Jahre 1842 haben die Schiffe er einzelnen Staaten in solgenden Verhältnissen theilgenommen:
569 Schiffe mit 249,029 Ctr. Ladung.
1210 Schiffe mit 278,330 Ctr. Darunter Dampfschiffe 4. Auf der Lippe wurden im Jahre 1842 verschifft: 8 . 780,932 Ctr.
7-008, 1 Trr.
im Ganzen e⸗Kanal betrug in den Jah⸗
Der Verkehr auf dem Rhein⸗Rhon ren 1841 und 1842:
2
“
Ladung.
293 — — — — 454 18,090 20,686 17,629
Eröffnung
Epoche der Eröffnung.
6,933,810 14,723,608
49,255,770
Straßburg.
Mühlhausen
Nov. 1832 Juli 1830 . Juni 1829
75,975,188
Den Schluß des Berichts kehrs der Dampfschiffe seit ih Jahre 1827 bis zum Jahre 1812.
Es wurden transportirt
a. von der kölnischen Gesellschaft im Jahre 1827
829 “ nhs. Hr htth
“
b. von der düsseldorser im Jahre..
60,405 71,572
323,903
. 460,946 538,201 567,809 81,028 v. 4114,966 1a⸗ lit. 482,377 182,723
bildet die nachstehende Uebersicht des Ver⸗ rer ersten Einführung auf dem Rhein im
Reisende. Waaren.
1. 57,135 83,292
142,452 181,442 180,321 103,996 213,912 137,163 181,075 151,503 202,158
201,948
207,183 259,797 290,672
118,779 157,002 179,000 211,296 209,882
Inland.
Frankfurt a. d. O., 21. Febr. Die hiesige ierung erläßt in dem heute ausgegebenen Amtsblatte solgende anntmachung: „Der Allerhöchstenorts zum Konservator der Kunst⸗ Denkmäler ernannte Baurath von Quast wird bei seine der Monarchie von allen im öffentlichen Bes⸗ Denkmälern und deren Beschaffenheit Ke
Sämmtliche Lokal⸗ und Unter⸗Behörden unseres Verwaltungs⸗ Bezirkes werden daher aufgefordert, dem ꝛc. von Quast in vorkom⸗ menden Fällen nicht nur alle erforderliche Auskunft, sowohl an Ort und Stelle, als auf schriftliche Mittheilungen zu gewähren, bis auf Weiteres da Folge
auch dessen Anweisun selbe sich veranlaßt sehen sollte, mäßige Maßregeln in Bezug ar
trifft — so wie von
seen in Berlin jede Auskunft üb — csolcher Kunstdenkmäler zu erthei
Ausnahme Anwendung, enthum befinden.“
(K. Z.) Nach der statistischen Tabelle sind ihren Vorstädten 36 öffentliche Gebäude, 294 Fabrikgebäude, Mühlen und Speicher, d Schoppen, 5563 männliche, 6112 weib⸗ Ausschluß des Militairs, In der Ehe leben 1613 standes sind 10,902 evan⸗ griechischen Kirche angehörige t und 3 ohne Staatsbürger⸗ ch den vorherrschenden e und 425 litthauische schulfähigen Alter von 6
Wohnhäuser, Scheunen un
75 Einwohner mit der und Gesinde. nern des Civil
268 Juden mi d 11 Blinde.
19 polnisch
) Kinder im
liche, in Su en⸗Mitglie
risten, 20 M recht, 8 Taubst
Civil⸗Einw bis 14 Jahren in
sind 11,231 d darunter 1850 . 34 litthauisch
es keinen
K
n Umreisen in itze befindlichen Kunst⸗ nntniß nehmen.
sondern zu leisten, wo der⸗ etwa schon getroffene, nicht zweck⸗ if Erhaltung jener Denkmäler zu
Zugleich werden alle Behörden und Corporationen des Verwal⸗ tungs⸗Bezirks hierdurch gemessenst ange eränderung eines Kunstdenkmals — wobei „ob dies ein Bau⸗ oder Bildwerk, Gemälde, jedem neu aufgefundenen Gegenstande der Art rher rechtzeitig Anzeige zu erstatten und unsere Anweisung zu
wiesen, von jeder beabsichtigten ken Unterschied Kunstgeräth ꝛc.
In gleicher Art ist auch der Königlichen General⸗Direction der er Vorhandensein oder Beschaffen⸗ len, welche dieselbe etwa erfordern
ßregeln finden übrigens auf alle dergleichen Kunst⸗ welche sich nicht im völlig
önigliche
hi n — 1163 60
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten. ““
Bayern. München, 15. Febr. (F. M.) Vom 1. Dezember 1842 bis dahin 1843 wurden in der Erzdiözese München⸗ Freising 265 theils Messen⸗ und Jahrtags⸗, theils andere gottesdienstliche Stiftungen gemacht und oberhirtlich konfirmirt. Die Kapitalien, mit Einschluß von 9 Stiftungen, welche auf Gilten und Grundstücke fundirt wurden, betragen die Gesammt⸗Summe von circa 70,000 Fl.
Die Stiftung des geistlichen Unterrichts für Erwachsene, welcher alle Sonntage Nachmittags um 2 Uhr in der Frauenkirche stattfindet, ist erst in neuerer Zeit von dem geistlichen Rathe, Dr. Herrn Haid, gegründet worden. Sie erhielt auch im abgelaufenen Jahre wieder namhafte Beiträge, namentlich vom Stifter, mit Vorbehalt des Zinsengenusses auf Lebenszeit ein Kapital von 3000 Fl., so daß zum besagten Zwecke bereits ein verzinslich angelegtes Kapital von 18,925 Fl., und mit Einrechnung eines Aktivrestes von 500 Fl. — eine Gesammt⸗Summe von 19,425 Fl. vorhanden ist.
Die hiesige Kinder⸗Heil⸗Anstalt unter der ärztlichen Leitung des Königlichen Hofstabs⸗Hebarztes Dr. Buchner hat so eben ihren Jah⸗ resbericht für 1843 veröffentlicht. Bekanntlich wird in dieser Anstalt täglich von 12 bis 1 Uhr kranken Kindern unentgeldlich ärztlicher Rath ertheilt und die dürftigen erhalten auch die Medikamente un⸗ entgeldlich auf Rechnung der Anstalt; im Nothfalle werden die kranken Kinder selbst in ihren Wohnungen besucht. Im abgelaufenen Jahre wurden 242 Kinder ärztlich behandelt, von denen 173 geheilt, 7 ge⸗ bessert entlassen, 38 ausgeblieben, ohne daß der Erfolg der Behand⸗ lung angezeigt wurde, 15 gestorben und 9 in Behandlung verblieben sind. Das Vermögen dieses Privat⸗Institutes beträgt 500 Fl., die bei der Sparkasse angelegt sind; die Einnahmen zunächst aus den Gaben einer Anzahl Wohlthäter betrugen im verflossenen Jahre 166 Fl. 45 Kr., die Ausgaben 255 Fl. 6 kr. (darunter angelegtes Kapital 40 Fl. und Apotheker⸗Rechnung 194 Fl.), so daß ein Passiv⸗Rest von 88 Fl. 21 Kr. besteht.
Eine Verordnung über das Aufsuchen von Waaren⸗Bestellungen durch Handels⸗Reisende bei Konsumenten in Nr. 6 des Regierungs⸗ blattes enthält folgende Bestimmungen: „§. 1. Den Handels⸗ Reisenden, inländischen wie ausländischen, ist das Anbieten von Waa⸗ ren und das Suchen von Bestellungen mit oder ohne Vorweisung von Mustern nur gestattet: a) bei berechtigten Kaufleuten, und zwar bei diesen unbedingt; b) bei berechtigten Fabrikanten und Gewerbs⸗ leuten, bezüglich der für ihre Fabrication oder ihr Gewerbe erforder⸗ lichen Stoffe und Werkzeuge, bei allen anderen Personen aber unbe⸗ dingt verboten. §. 2. Von diesem Verbote sind die Weinhandlungs⸗ Reisenden ausgenommen; ihnen bleibt das Suchen von Bestellungen, wie bisher, auch bei Konsumenten gestattet. §. 3. Gegen Handels⸗ Reisende, welche den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandeln, ist nach den gegen den Hausirhandel bestehenden Strafbestimmungen einzuschreiten. Außerdem soll denselben die ertheilte Bewilligung un⸗ nachsichtlich entzogen werden.“
Straubing, 13. Febr. (F. M.) Nachdem seit der Restau⸗ rirung der Klöster in unserem Vaterlande nur ein einziger Konvent des Ordens der Barmherzigen, nämlich zu Neuburg a. d. Donau, bestand, so haben Se. Majestät der König genehmigt, daß auch in unserer Stadt dieser segenbringende Orden zur Pflege männlicher Kranken eingeführt werde. Die feierliche Eröffnung desselben soll des⸗ halb schon dieser Tage, wie man hört, den 20sten d., stattfinden.
Sachsen. Leipzig, 22. Febr. Die Deutsche Allg. Ztg. enthält folgenden Aufsatz „aus dem nichtpreußischen Westphalen.“ Auf die Gefahr hin, eines unbegreiflich blinden Ketzerthums beschul⸗ digt zu werden, mag es gewagt werden, einige Bemerkungen insbe⸗ sondere über die Oeffentlichkeit des Verfahrens in bürgerlichen Strei⸗ tigkeiten niederzuschreiben. Referent, als zum Richterstande gehörig, darf von vornherein wohl die hier und da gemachte Behauptung, als seien die Juristen überhaupt in dieser Sache gar nicht zu hören, weil sie Partei seien, als eine nicht der Widerlegung bedürfende verein⸗ zelte Verstandes⸗Krankheit bezeichnen? Wozu fordert denn der Ge⸗ setzgeber Gutachten von Merkantilen, Postalen und Industriellen, von Obergerichten und Kreis⸗Synoden? Die Vertheidiger und Wortfüh⸗ rer der neuen Einrichtung fühlen ganz richtig, wenn sie ganz beson⸗ ders uns römisch und kanonisch gebildete Rechtsmänner zu den Un⸗ gläubigen zählen, sie machen es sich aber ein wenig zu bequem, in⸗ dem sie uns erst, so zu sagen, zu rabenschwarzen Ungeheuern ansstaf⸗ firen und dann den Kampf gegen uns eröffnen. Sie legen uns näm⸗ lich ganz falsche Beweggründe unseres Unglaubens unter, wenn sie das Publikum überreden wollen, eine geistesfaule Zähigkeit, sei es, was uns hindere, dem allgemeinen Strome zu folgen, oder wenn sie gar in äußerster Uebertreibung behaupten, „wir fürchteten, unser Gewicht in den stillen Räumen unserer unbewachten Amtsherrschaft zu verlie⸗ ren.“ Wenn unsere Gründe nicht besser wären, dann wahrlich wären es jämmerliche Einwendungen, die für den Gesetzgeber nicht die ge⸗ ringste Schranke zu bieten hätten. Es giebt aber Gottlob noch Iu⸗ risten, bei denen Herz und Kopf auf der rechten Stelle sitzen; solche Männer haben unserem Gegenstand ernsthafter nachgedacht und im Allgemeinen gegen die Oeffentlicteit des Verfahres in bürgerlichen Streitigkeiten angeführt: „Wir finden unseren gemeinen deutschen bürgerlichen Prozeß nicht so unrettbar schlecht, daß er nur durch völ⸗ lige Umwandlung neu gestaltet werden könne, wir finden ferner nicht, daß gerade die Oeffentlichkeit das alleinige Heilmittel sein könne, wir halten aber das ganze Rechtsleben für eine so durchgreifend bedeu⸗ tungsvolle Sache im Staate, daß wir uns vorläufig nicht für ein
Probestückchen erklären können.“ Gesetzgeber für den bürgerlichen Prozeß dürften nach unserer Auffass süber den Zweck des letzteren
RB92 eigentlich drei Gesichtspunkte leiten : Vermeidung der Rechtsstreitig⸗
keiten überhaupt, Ermittelung des wahren Rechts, Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens, wo es unvermeidlich ist. Zur Er⸗ reichung dieser drei Hauptzwecke soll unser jetziger Prozeß gar nicht geeignet sein, die Oeffentlichkeit aber soll vorzüglich das allgemeine Rechtsverfahren ausbilden und sich deshalb für die drei Richtungen fruchtbar erweisen. Da dies der bedeutendste Vorzug der Oeffentlich⸗ keit sein soll, und gewissermaßen derjenige ist, dem die übrigen sich unterordnen, so wollen wir dies einer näheren Prüfung unterziehen.
Es war kein Werk der Laune und Herrscher⸗Willkür, daß der germanische öffentliche Prozeß Wohnung nahm in den geschlossenen Gerichtszimmern, es wurde dies vielmehr auf dem Wege freier Ent⸗ wickelung mit Nothwendigkeit hervorgerufen, und so möchten wir denn für das Wiedereröffnen der Gerichtsthüren gleiche innere Noth⸗ wendigkeiten haben. Das Leben und seine Verhältnisse und das darauf anzuwendende Recht sind nun aber inzwischen so unendlich bunt ge⸗ worden, daß das bürgerliche Recht leider wohl niemals wiederum ein Gemeingut werden wird. Die Geschichte weist wohl nach, daß ein⸗ wandernde Völker eine ganze vorgefundene Lebens⸗ und Rechtsbildung erdrückt und rohere, aber auch einfachere Verhältnisse hervorgebracht haben, aber eine friedliche und freiwillige Umkehr zu größerer Ein⸗ fachheit des Lebens wird sich geschichtlich nirgend aufzeigen lassen.
Auf Grund dieser Beobachtung dürfen wir daher den Wunsch, daß die bürgerlichen Rechts⸗Verhältnisse einmal wieder so einfach würden,
daß die Rechtskenntniß ein Gemeingut werden könnte, wohl unerfüllbar halten. Man wird sagen, es wäre doch eigentlich sehr natürlich daß das Recht etwa wie die Lebensdiätetik Gegenstand des allgemeinen
Wissens wäre; wohl wäre es das, aber sind wir denn noch wohl so natürlich
und einfach, um an die Möglichkeit dieser Ausführung denken zu können? Wer unter den Laien es nicht schon von selbst weiß, daß heutiges Tages das Wissen eines Arztes, eines Gottes⸗ und eines Rechtsgelehrten sich so vielfältig verzweigt hat, daß es in sogenannter allgemeiner Bil⸗ dung nicht erschöpft werden kann, sondern eines besonderen Betriebes bedarf, der möge sich nur erst ein wenig orientiren in diesen drei Fächern. Die Lobredner der Oeffentlichkeit haben diese Beobachtung auch nicht gänzlich übersehen können, wie sie denn deshalb sehr be⸗ denklich sind, mit der Oeffentlichkeit (im Civilprozesse) zugleich Ge⸗ schworene einzuführen, wohl einsehend, daß andere Vorlagen vorhan⸗ den sind als beim peinlichen Verfahren. Wenn wir somit die Wie⸗
derbelebung und Wiedergewinnung einer allgemeinen Rechts⸗Ueber⸗ zeugung überhaupt für sehr fraglich halten müssen, so können wir uns noch weniger davon überzeugen, daß sie gerade durch einen öffent⸗
lichen Civilprozeß erreicht würde, und können den Vertheidigern der Oeffentlichkeit jedenfalls aufgeben: „Weist uns erst einmal nach, daß durch die Oeffentlichkeit das Rechtsbewußtsein verallgemeinert, erwei⸗ tert worden ist, aber speist uns nicht mit einem: „Es unterliegt gar keinem Zweifel, es folgt aus der Natur der Sache“, ab, zeigt uns vielmehr die Folgen der Natur der Sache!“
Zugestanden nun auch, das allgemeine Rechtsbewußtsein würde zunehmen, wie soll sich denn nun eigentlich im Leben die Thätigkeit des an den öffentlichen Gerichten theilnehmenden Volks gestalten? Es
soll darüber wachen! aber wie? Da tönt uns nun vor allen Dingen
entgegen: Es soll nichts im Geheimen geschehen; was das Licht scheut, taugt nichts ꝛc. Ganz recht, wenn geheim verheimlicht wäre, aber
man färbt das an sich unschuldige Wort viel schwärzer, und will glau-⸗
ben machen, Alles, was nicht auf offenem Markte geschehe, seien Bu⸗ benstreiche. Wir haben hier wiederum die schon oben getadelte Un⸗ art, das zu Bekämpfende erst zum kleinen Ungeheuer zu machen. In unseren Gerichtsakten ist bekanntlich außer (mit vollem Rechte) den Votis nichts verheimlicht, die Parteien, ihre Anwalte, selbst bei mäßig bescheinigtem Interesse Dritte können Alles sehen, was darin enthal⸗ ten ist — quod non est in actis non est in mundo — und da wir es außerdem mit unserer Geschäfts⸗Direction nicht sehr genau nehmen, sondern wie echte navitae de ventis gern ansere Mitbrüder mit unseren „interessanten Fällen“ belästigen mögen, so möchte die Heimlichkeit nicht so gar gefährlich und namentlich nicht dasjenige sein, was unseren gemeinen deutschen Prozeß am meisten entstellt. Wenn man dagegen von dem Gesichtspunkt ausgeht, daß alle Parteien sich eigentlich ihrer Prozesse schämen müßten, so kann kein Pro⸗ zeß das Tageslicht vertragen, und wenn man deshalb bei der einzuführenden Oeffentlichkeit verlangen wollte, daß alle Prozesse ohne Ausnahme vor offenen Gerichtsthüren verhandelt wer⸗ den müßten, so wollen wir zugeben, daß mancher Prozeß vermieden, aber auch manche gerechte Forderung unerledigt bleiben würde. Wir glauben nun aber auch, daß die eigentliche Kenntnißnahme Dessen, was in den Gerichten geschieht, auf andere Weise viel eher verbreitet werden kann als gerade durch die Oeffentlichkeit, denn wenn einmal der Reiz der Neuheit davon ist, so wird sich die Sache gestalten, wie sie jetzt in den rheinischen Städten ist, wovon sogleich. Wenn man aber im Allgemeinen der Einführung der Oeffentlichkeit gedenkt, so denke man doch ja auch derselben im Besonderen und Speziellen. In Preußen hat man die Gerichte in Flecken und Städten, in ande⸗ ren Ländern oft auf Dörfern, so z. B. im Hannoverschen sehr häu⸗ fig auf einer einzelnen Domaine, wer soll sich denn da der Oeffent⸗ keit bedienen? Man wird nun freilich sagen, verlegt die Gerichte in die Städte! Der Wechsel der Residenz der untersten Verwaltungs⸗ und Gerichts⸗Behörden hat immer etwas Mißliches. Aber man re⸗ ferire uns doch einmal getreu, wie es sich selbst in den größeren deutschen Städten gemacht hat. Die eigentlichen Causes célebres ausgenommen, überläßt man das Besuchen der Gerichtslokale doch, wenn man die Wahrheit gestehen soll, nur den professionirten Nichts⸗ thuern, den Fremden und Reisenden. Dieses gedankenlose Hören mit halben Ohren, dieses Hinein⸗ und Hinauslaufen eines sehr geringen Bruchtheils des Volks, ich glaube nicht, daß darauf eine allgemeine rechtliche Ueberzeugung, noch weniger irgend eine Art von Einfluß auf den Richter begründet werden kann.é Die Mündlichkeit bei kolle⸗ gialischer Verfassung hat in letzterer Beziehung ein viel größeres Gewicht. —
Wir kommen auf den guten Einfluß, den durch die Oeffent⸗ lichkeit die öffentliche Meinung auf den Richter ausüben soll. Das soll nun eigentlich im Speziellen die überwachende Thätigkeit des Volks sein, daß es eine moralische Einwirkung ausübe. Haben wir nun aber gesehen, wie wenig darauf überhaupt zu rechnen sei, so müssen wir geradezu erklären, daß wir diese Forderung nicht g dem Wunsch eines unabhängigen Richter⸗Amts vereinigen können. Es sollen nicht allein Drohungen und Gewalt⸗Maßregeln von oben her, sondern auch Gunst, Gabe, Mißbilligung und Unzufriedenheit von unten her an dem Richter wirkungslos abprallen, er soll ja einzig und allein das Gesetz zu seiner Richtschnur haben. Darin liegt eigentlich der Segen der Justiz überhaupt, daß sie ohne Ansehen der Person bei Hohen und Geringen einen wirklichen endlichen Frieden herzustellen im Stande ist, während die Unsicherheit des objektiven Rechts endlos sein würde, wenn man der öffentlichen Meinung einen leitenden Einfluß gestatten wollte, besonders wenn Geschworene zu erkennen hätten. Aus dem öffentlichen Kriminal⸗Prozesse können wir einstweilen lernen, daß wir nicht erst zu den Franzosen zu gehen brauchen, um zu gewahren, was Weinerlichkeit, Courtoiste gegen das andere Geschlecht und übel ange⸗ brachtes Mitleiden für Schaden thun. Vorausgesetzt nun also, daß wirklich durch die Oeffentlichkeit das Volk sich eines moralischen Ein⸗
“
flusses berühmen könnte,
8
Waaren⸗Einfuhr vom Auslande sehr
sind;
so können wir uns nicht entschließen, diesen
zu loben. Manche kleinere gegen die Einführung der Oeffentlichkeit sprechende Gründe, als da sind Schwierigkeit der Organisation, Kost⸗ spieligkeit ꝛc., dürfen wir wohl gar nicht einmal erwäͤhnen?
Wr haben uns an dieser Stelle unmöglich umständlich und streng methodisch über diesen Gegenstand aussprechen können, wir erklären auch, daß wir trotz unserer Zweifel noch gar nicht zu den Inkurabeln gehören, wir können uns aber nie mit den zu allgemeinen Gesichts⸗ punkten befreunden und halten es deshalb auch bei dieser Sache für unumgänglich nothwendig, wenn man ernstlich fördern will, erst die Vorfrage zu erledigen: Wie wird sich in jedem besonderen Lande die Sache gestalten? Denn wir haben uns in Deutschland in unseren rechtlichen und gerichtlichen Verhältnissen zu verschiedenartig entwickelt,
als daß Alles gleich in Eine Form ginge.
Oesterreichische Monarchie. 8
„ Prag, 18. Febr. Die seit längerer Zeit in unserem Lande anwesende Hof⸗Kommission zur Unterdrückung des Schleichhandels wird nun bald nach Wien zurückkehren, um bei der obersten Finanz⸗ Behörde jene Maßregeln in Antrag zu bringen, welche auf Grund⸗ lage der gemachten Beobachtungen und gewonnenen Erfahrungen als nothwendig erkannt wurden, um die Gränz⸗Bewachung und das Kontrollwesen entsprechend vervollständigen zu helfen. Die vielen Wohlthaten, welche der Chef des Zollwesens durch Absendung dieser Kommission unseren Fabrikanten gewährte, treten zum Theil jetzt schon hervor, durch bemerkbare höhere Thätigkeit in jenen vielen Zweigen unserer Industrie, welche bisher durch den Schleichhandel mit ausländischen unverzollten Waaren so empfindlich beeinträchtigt wurden. Waren es besonders die mit der Verarbeitung der Baum⸗ wolle beschäftigten Gewerbe, welche bisher durch die ungesetzliche gehemmt, so sind es welche seit der Wirksamkeit jener Kommis⸗ sion wieder mehr für den einheimischen Bedarf beschäftigt namentlich herrscht in unseren Spinnereien eine grö⸗ ßere Thätigkeit, und mit dem vermehrten Begehr haben sich auch die Garnpreise sehr gehoben. Auch in den Webereien und Druckereien fängt eine etwas vermehrte Beschäftigung an, obwohl die Ungewiß⸗ heit über die Art der unserem Zoll⸗-Tarife bevorstehenden Aenderungen fortwährend den Verkauf der Waaren sehr vermindert, da Jeder nur
gerade auch sie,
auf den momentanen, nothwendigsten Bedarf sich beschränkt, um nicht jenen Wechselfällen ausgesetzt zu sein, die der neue Tarif für mehrere
Waarengattungen unausweichlich herbeiführen wird. Allgemein ge⸗ wünscht wird übrigens, daß auch für die Erzeugnisse aus Schafwolle Maßregeln getroffen werden möchten, um die unverzollte Einfuhr der⸗ selben zu 9 denn auch diese für uns doppelt wichtige In⸗ dustrie, weil wir den Rohstoff in so großer Menge einheimisch pro⸗
duziren, war bisher den Beeinträchtigungen durch den Schleichhandel
sehr ausgesetzt. Theils wurde eine Schein⸗Industrie zur Deckung desselben benutzt, besonders in Reichenberg, wo eine einzelne Fabrik das Zehnfache an Wollenwaaren nach dem Innern der Monarchie versendete, als sie nach dem Umfange ihres Betriebs zu erzeugen vermochte; theils aber wurde an anderen Punkten des Landes blos von Händlern das Einschwärzen von Wollenwaaren in großem Um⸗ fange betrieben, besonders in Böhmisch⸗Leippa hat die erwähnte Hof⸗ Kommission große Waaren⸗Quantitäten ausländischen Ursprungs und viele Schleichhändler eingezogen, worüber zahlreiche Steuer Przesse von Belang abgeführt werden.
Vor einigen Tagen starb hier der ehemalige Theater⸗Direktor Stiepanek, welcher als der Neubegründer der böhmischen Bühne, um deren Bestand einen seltenen Eifer entfaltete. Einen großen Theil der zahlreichen von ihm ins Böhmische übersetzten Theaterstücke — freilich meistens Kotzebuesche Rührstücke oder stürmische und klirrende Ritter⸗Schauspiele — brachte er auf dem von ihm hier etablirten böhmischen Theater an Sonn⸗ und Feiertagen, vor dem Beginn des deutschen Schauspiels, zur Aufführung, und gewährte hierdurch den unteren Klassen der Bevölkerung eine sehr zusagende Feiertags⸗Unter⸗ haltung. Die höher Gebildeten — bei uns durchgehends dem Deut⸗ schen zugewendet — für das böhmische Theater zu interessiren, konnte begreiflicherweise nicht gelingen, und der von dem gegenwärtigen Pächter unseres ständischen Theaters, dem Ziegeleibesitzer Stöger, unternommene Bau eines eigenen böhmischen Theaters, wo durch einige Zeit auch an den Wochentagen gespielt wurde, hatte so gerin⸗ gen Erfolg, daß die Auflösung der böhmischen Truppe bereits be⸗ stimmt und das Theatergebäude zum Verkaufe ausgeboten ist.
““ 5 panien. E1““ x Paris, 15. Febr. Ueber die Wegnahme des spanischen Dampfschiffes „El Balear“, welches den Dienst zwischen Marseille und Cadix versieht, zu Alicante berichtet nun der Capitain dieses Schiffes an die Herren Gebrüder Vidal, Consignataire der spanischen Paketböte zu Marseille, in folgendem Schreiben aus Alicante vom 1. Februar: 1 „Herr G. Merclo: Am L25sten des letzten Monats kam ich zu Cadix an, der Herr Consignatair hatte meine Abfahrt für den 27sten angesetzt; indem er uns Kakao, Taback, Indigo und andere Waaren blos für diese Stadt, Valencia und Barcelona an Bord schickte, hatte der besagte Con⸗ signatair für angemessen erachtet, uns die Häfen von Almeria, las Aguilas und Cartagena überspringen zu lassen, da wir für die besagten Häfen weder Waaren, noch Passagiere hatten; wir fuhren von Malaga am 29sten ab, indem wir unsere Richtung nach dieser Stadt ein schlugen, und im Vorbeifahren vor las Aguilas wollte ich eine Stunde benutzen, welche die Zeit mir gestattete, um dort einiges Geld einzunehmen. In der That fuhr ich um 7 Uhr wieder ab, und steuerte diesem Hafen zu. Ohne irgend eine Nachricht zu haben, ging ich um 8 Uhr Morgens hier vor Anker, und noch in derselben Stunde erlaubte mir die Sanitaͤts⸗Intendanz die Einfahrt. Da kam ein Capitain zu mir, mit dem Befehle des Generals, daß ich unmittelbar vor ihm zu erscheinen habe. Ohne alles Mißtrauen, da durchaus Niemand von dem, was vorging, mich unterrichtet hatte, trug ich kein Bedenken, dem obenbesagten Capitain zu solgen, der mich im Augenblicke, wo wir ans Land stiegen, dem General als Verhafteten vorstellte. Während dieser Zeit rich⸗ tete man zwei Geschütze der Batterie des Molo auf das Schiff. Dann setzte er mich in Kenntniß davon, daß die Stadt sich pronunciirt habe, daß er Herr der Stadt und der Forts sei, und daß er folglich des Paketboots bedürfe, um es zum Kriege auszurüsten. Er gab mir den Befehl, das Schiff auszuladen und frei zu machen, und zu gleicher Zeit begab sich eine bewaffnete Macht nach dem Schiffe. Mein Unter⸗Capitain (second), in Unkenntniß von dem, was vorging, wollte sie zurückweisen, indem er sich widersetzte, daß sie an Bord kommen; allein Alles war vergebens, da man sich des Schiffs bemächtigt hat, und wir sind als Gefangene geblieben. Es ist 8 Uhr Morgens, und man ist noch mit Ausladung des Schiffes be⸗ schäftigt, und wir wissen nicht, was man mit uns ansangen wird. (Gez.) P. Mari, Capitain des Dampfpaketbootes „Balear.““
daß † Swehrengmn franzoͤsischen Urtexte ist so schlecht stylisirt aß es eine wahre Mühe war, eine zusammenhängende Uebersetzung davon zu machen. 1 9 setzung
8 88 h“
“
Tunsi s. 8. eer
☛ Paris, 17. Febr. Binnen Kurzem werden wir wahr chein⸗ lich Nachrichten von Bedeutung von Tunis her bekommen. schice
Briefen aus Genua hatte die Flotille, welche bestimmt ist, im Noth⸗ falle gegen den Bey zu 1
n, diesen Hafen verlassen; sie besteht
8— — 345
aus den Fregatten „Angelo“ und „Tripoli“ und zwölf Kanonier⸗ Schaluppen. Der Capitain Courtois führt den Oberbefehl über die Flotille. Vor dem Beginn der Feindseligkeiten soll der sardinische Konsul zu Marseille dem Bey das Ultimatum seiner Regierung über⸗ reichen, und noch einen Versuch zu gütlicher Beilegung der Differenz machen. Andererseits heißt es, die Pforte ermuntere den Bey zum Widerstande, zu dem wohl ersichtlichen Zwecke, die Suprematie über die Regentschaft wieder zu erlangen. Ein Abgesandter des Sultans sollte an den Bey, von Konstantinopel aus, abgeschickt werden. Unter diesen Umständen wird Frankreich, das gegenwärtig nur ein Dampf⸗ schiff zu Tunis hat, wohl einige Kriegsschiffe dahin schicken müssen, um seine Landsleute daselbst für den Fall zu schützen, daß es wirklich zu Feind⸗ seligkeiten zwischen dem Bey und Sardinien käme. Denn es ist vor⸗ auszusehen, daß es mit der Sicherheit der Christen ohne Unterschied der Nation zu Tunis zu Ende ist, wenn wirklich ein Krieg ausbricht. Man hatte kürzlich auch von der Absendung einer Schiffs⸗Division nach den Küsten von Marokko gesprochen, aber bis jetzt hat dieses, auch in die Journale übergegangene Gerücht durchaus keine Bestäti⸗ gung erhalten.
Michel Chevalier über die Durchstechung der Land⸗ engen von Suez und Panama.
* Paris, 15. Febr. Unsere Zeit scheint berufen, die Ver⸗ wirklichung mehr als eines der großen Probleme zu sehen, zu denen der menschliche Gedanke wohl in der Vergangenheit schon sich empor⸗ zuheben vermochte, während die Ausführung entweder an der Theil⸗ nahmlosigkeit der Massen, oder an der Unzulänglichkeit der materiellen zumal mechanischen Mittel war, oder auch an der durch Kriege, Um⸗ wälzungen und Wirren aller Art bewegten politischen Weltlage schei⸗ terte. Mit dem Eintritte einer ruhigeren, friedlicheren Zeit, mit der daraus hervorgegangenen Entwickelung einer humaneren Denkweise und des aus der freieren Bewegung der Geister erwachsenen Fortschrittes in Wissenschaft und Kunst, mußte sich in demselben Maße, als die Schranken sielen, welche früher eine Scheidewand zwischen Land und Land und Volk und Volk gebildet hatten, auch die allgemeine Auf⸗ merksamkeit vorzugsweise auf alles das richten, was das mit immer größerer Macht hervortretende Streben nach gegenseitiger Annähe⸗ rung, nach Erleichterung der Verbindungen und des Verkehrs selbst weit von einander entfernter Nationen unter sich, zum Ziele zu füh⸗ ren geeignet ist. Es erscheint uns jetzt ganz natürlich, wenn der schon vor mehreren tausend Jahren von einem der altägyptischen Könige gefaßte Plan einer Durchstechung der Landenge von Suez Behufs der Verbindung des mittelländischen mit dem rothen Meere, ernstlich wieder hervorgesucht, und zu gleicher Zeit der wo möglich noch groß⸗ artigere, und in seinen Folgen noch weniger berechenbare Plan einer direkten Verbindung zwischen dem atlantischen Ocean und dem stillen Weltmeere durch einen über die Landenge von Panama zu führenden ag gefaßt und allen Ernstes zu seiner Verwirklichung vorgearbeitet wird.
Die Durchstechung des Isthmus von Panama ist eine Frage von doppelt wichtiger Beziehung, einmal in politisch⸗ökonomischer, dann in kommerzieller Hinsicht; sie umfaßt zugleich eine der schwierigsten Auf⸗ gaben für den Ingenieur, und in allen diesen Beziehungen war da⸗ her Niemand kompetenter zur Behandlung derselben, als Herr Michel Chevalier. Von diesem ist eine treffliche Schrift über Suez und Pa⸗ nama erschienen, die auch in diesen Blättern, welche zu wiederholten Malen schon diesem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zugewendet ha⸗ ben, eine ehrende Erwähnung und Besprechung verdient.
Herr Michel Chevalier giebt zuerst mit der Klarheit und Schärfe, welche dem kenntnißvollen Manne eigen sind, eine Darstellung der geographischen, geologischen und hydrographischen Verhältnisse des Isthmus von Panama; dann in kurzen und doch vollständigen Zügen eine geschichtliche Skizze der ersten Besitznahme durch Columbus, Fer⸗ dinand Cortez und Balboa, so wie der Versuche, welche gemacht wurden, um einen Durchgang zwischen dem atlantischen und dem großen Ocean zu finden; er führt die fünf verschiedenen Linien auf, auf welchen eine Verbindung zwischen den beiden Meeren mit fisten. oder geringerer Leichtigkeit sich herstellen ließe; unter⸗ ucht und erörtert die Natur der Arbeiten, welche ausgeführt werden müßten, um dieses Ziel zu erreichen; endlich bespricht er der Reihe nach jede der Richtungen, welche am leichtesten ausführ⸗ bar zu sein scheinen, und geht dann mit der Autorität eines Mannes, der in dergleichen Dingen vollkommen zu Hause ist, in eine gelehrte Auseinandersetzung der Bedingungen ein, welche erfüllt werden müssen für die Herstellung eines Kanalweges von dem einen Meere zum an deren. Ich beschränke mich darauf, hier nur Einiges anzuführen, was er über die Linie von Chagres nach Panama sagt, als welche, wie es scheint, die wenigsten Schwierigkeiten darbietet.
Diese Linie (sagt Herr Michel Chevalier) würde von dem Punkte des Zusammenflusses des Trinidad und des Chagres ausgehen und den See Vino Tinto zur Rechten lassen, um einen anderen See zu durchschneiden, der noch gar keinen bestimmten Namen hat; denn es ist ein noch so jungfräulicher Boden, daß selbst die charakteristischsten Züge der Gestaltung des Bodens, Berge, Flüsse und Seen noch nicht einmal feste Namen haben. Von da würde man längs des Lyrio, eines Seitenflusses des Cagno Quebrado, der selbst oberhalb des Tri⸗ nidad in den Chagres sich ergießt, in gerader Linie bis zu den Quel⸗ len des eigentlich sogenannten Bernardino fortschreiten und ihm bis auf etwa 5 Kilometres von der Bai des Chorrero folgen. Man würde alsdann sich links wenden, um die Anhöhen von Cabra zu umgehen und an ihrem Fuße hin nach dem Meere zu sich zu wenden. So würde man bis zum Rio Farsan und zum Rio Grande gelangen. Auf der einen wie auf der anderen dieser Linien ist der Kanal sehr kurz, und der Punkt, wo die Wasserscheide zu über⸗ schreiten ist, wäre in einem unverhofften Grade niedrig. Zwischen dem See Vino Tinto und dem Nequas fand ihn Herr Moͤrel nur 11 Metres 28 Centimetres über der mittleren Meerhöhe von Pa⸗ nama. Von dem Zusammenflusse des Trinidad und des Chagres nach dem Bernardino hat er ihn nur 10 Metres 40 Centimetres hoch ge⸗ funden. Es wäre daher hinreichend, daß das Meer um die Höhe eines der niedrigsten Häuser von Paris sich erhöbe, auf daß eine na⸗ türliche Verbindung zwischen den beiden Oceanen hergestellt, und Süd⸗ Amerika eine von Nord⸗Amerika vollkommen losgetrennte Insel würde. Und da nichts leichter und gewöhnlicher ist, als Erdeinschnitte von 15 bis 16 Metres Höhe zu machen, ja manchmal ohne sonderlich große Anstrengung solche bis auf 20 Metres getrieben wer⸗ den, so sieht man, daß man, ohne über die Gränzen der gewöhnlichen Arbeiten hinauszugehen, den Kanal graben könnte, indem man ihm an seiner Mündung die große Tiefe von 2. Metres gäbe in der Art, daß er selbst zur Zeit der niedrigsten Ebben blos von dem Wasser des Meeres gespeist würde. Dies wäre dann buchstäblich eine künstliche Meerenge. Aber in dem morastigen Boden, aus welchem dieses Querthal von einem Ocean zum anderen besteht, müßte man leicht den nöthigen Wasserzufluß sich verschaffen können, ohne zu dem Meere seine Zuflucht zu nehmen. Ein Kanal von solcher Lage müßte übrigens eines schwachen Wasservorrathes bedürfen, welches auch seine Dimensionen sein möchten, denn in die⸗
sem feuchten und niedrigen Terrain wäre das Durchsickern, welches unter allen Ursachen des Verlorengehens von Wasser bei den Kanälen die am meisten einwirkende ist, in keiner Weise zu fürchten sein.
Was die Länge des Kanals zwischen Chagres und Panama nach der zuletzt von Herrn Morel vorgeschlagenen Linie anlangt, so würde dieselbe 75,400 Metres (19 22,— und wenn man die schiff⸗ bare Strecke des Chagres abrechnet, nur 54 ½ Kilometres betragen, wovon 28 auf die Seite nach der Südsee und 20 ½ auf die nach dem atlantischen Meere zu kämen. Dies würde sonach einer der kürzesten Kanäle der Welt sein. Noch bemerkenswerther würde er sein durch die Abwesenheit der Schleusen, denn es würde keiner solchen bedür⸗ fen, außer an den beiden Endpunkten, um den Wirkungen des Stei⸗ gens und Fallens des Meeres vorzubeugen, indem vermittelst der Thore, mit denen jede Schleuse versehen ist, das Wasser im Kanal es der Fluth und Ebbe auf einer bestimmten Höhe gehalten würde.
Einmal im Flusse haben die Schiffe unter dem Fort San Lorenzo, welches die Stadt Chagres beherrscht, einen Wasserstand von 5 ½ bis 7 Metres 32 Centimetres; dann im Kanale bis zum Trinidad we⸗ nigstens finden sie eine ungefähr gleiche Tiefe. Vom Meer her fließt das Wasser, indem es sich zerkieft⸗ sehr schnell. 1800 Metres von der Barre hat man 17 Metres Wasser.
Auf der Seite des atlantischen Meeres wäre man sonach ga nach Wunsch bedient. Nach dem stillen Meere hin bietet sich nati lich der Hafen von Panama dar, den man mit mehr Recht als ein Rhede oder selbst als einen Golf bezeichnen könnte, denn er ist ein weit offener Raum, der mit schönen Inseln übersäet ist. Nirgends können die Schiffe dort auf den Grund laufen. Die Küste senkt sich sanft, und erst auf 2000 Metres vom Lande findet man zur Zeit de Ebbe 6 Metres Wasser. Um des besseren Schutzes willen legen die Schiffe unter einer Gruppe von drei Inseln an, welche 3500 Metre⸗ von der Stadt der Mündung des Rio Grande gegenüber liegen und Llemco, Perico und Flamingo heißen. Von da werden die Ladungen auf Piroguen nach der Stadt geschickt. 8
Der Rio Grande, durch welchen der Kanal in den stillen Oeean ausmünden würde, bietet an seiner Barre sehr wenig Tiefe dar. Zur Zeit der Ebbe beträgt dieselbe ein bis zwei Metres, und man findet auch erst in einer gewissen Entfernung im Meere einen Ankerplatz, geeignet für eine Kriegs⸗Korvette oder für eines der transatlantischen Paketböte nach dem gegenwärtig im Bau begriffenen Modell; aber längs dieser ganzen Küste findet man unter dem Schlamme in gerin⸗ ger Tiefe einen madreporischen Kalkstein, grobe Korallenlager, der eine Ausgrabung unter dem Wasser sehr leicht zuließe. Bei Besprechung des Planes zu einer Kanalführung über die Landenge von Suez hat Herr Michel Chevalier vorzüglich die Unter⸗ suchungen benutzt, welche Herr Lepure seiner Zeit dort machte, der bekanntlich auf Befehl des Kaisers Napoleon dahin ging. Auf diese gestützt, giebt Herr Michel Chevalier eben so interessante als geist⸗ reiche Bemerkungen über die Möglichkeit der Herstellung der alten Wasser⸗Verbindung, die einst Suez mit einem Arme des Nil verbun⸗ den haben, und die unter dem Namen des Kanals der Könige von Sesostris begonnen, von Darius vollendet worden sein soll.
Ich wollte durch diese kurzen Andeutungen und Auszüge nur die Bedeutsamkeit von Herrn Michel Chevalier's neuer Schrift nachweisen die auch in Deutschland sicherlich mit dem größten Interesse gelesen werden wird.
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Zahlen⸗Verhältnisse der österreichischen Eisenbahnen
Die Kaiser Ferdinands⸗Nord bahn. Sie ist 42 deutsche Meilen lang, wovon it nac auf die Wien⸗Lundenburger⸗Brünner Hauptbahn 20 7 ne 8, „» Lundenburg⸗Ollmützer 8 1 „ Prerauer⸗Leipniker... .. — Eee g. aeh » Wien⸗Stackernunk.. .. H. Meilen kommen.
Ihr Anlage⸗Kapital besteht aus 15 ½ Millionen Gulden in C.⸗M., welches theilweise durch 14,100 Actien aufgebracht wurde. Die Meile kostete 330,000 Fl.; sie unterhält 42 Lokomotiven für die Bahn⸗ dienste. Vom 1. November 1839 bis zum 31. Oktober 1840 wur⸗ den durch sie 228,368 Personen, 578,858 Ctr. Waaren transportirt und hierfür 588,343 Fl. 56 Kr. eingenommen und 451,092 Fl. 40 Kr. ausgegeben. Die Regiespesen betrugen demnach gegen 70 pro Cent.
Vom 1. November 1840 bis zum 31. Oktober 1841 wurden auf derselben 234,425 Reisende und 929,347 Ctr. Güter transpor⸗ tirt; die Einnahme dafür betrug 809,959 Fl. Vom 1. November 1841 bis 31. Dezember 1842, somit in 14 Monaten, wurden 706,856 Personen gefahren und 1,704,490 Ctr. Güter befördert und hierfür 1,443,747 Fl. C.⸗M. eingenommen.
Die Gesammt⸗Auslagen betrugen in dem letzteren Zeitraume 953,690 Fl. 15 Kr., daher 63 pro Cent; der Reinertrag war 490,057 Fl. 13 Kr. C.⸗M.
Vom 1. Januar bis incl. 30. November 1843 wurden 615,435 Personen, 1,572,190 Ctr. Waaren befördert und hierfür 1,417,167 Fl. 13 Kr. in Empfang genommen.
Ihre Actien (zu 1000 Fl.) sind nunmehr weit über den Nomi⸗ nalwerth gestiegen.
Die Wien⸗Gloggnitzer Bahn. Sie besteht als solche mit einem Fonds von 10 Millionen Fl., welcher durch 25,000 Actien pro 400 Fl. herbeigeschafft wurde. Ihre Länge beträgt 10 deutsche Meilen. Sie verwendet 30 Lokomotiven. Eine Meile kostete 700,000 Fl. C.⸗M.
Vom 16. Mai 1841, als dem Eröffnungstage der Bahn, bis 1. Juli 1842 wurden durch sie 1,305,951 Personen befördert, und an Fahrgeld 711,265 Fl. 19 Kr. C.⸗M. eingenommen. Die Aus⸗ gaben für den Betrieb in dieser Zeit betrugen 376,831 Fl., der Nettogewinn demnach 334,433 Fl. 48 Kr. C.⸗M., und die Betriebs⸗ kosten 53 pro Cent.
Der Bahnbetrieb vom 1. Juli 1842 bis 31. Dezember 1842 trug 439,690 Fl. 19 Kr. C.-M. ein, darunter der Güter⸗Transport, im Gewichte von 380,781 Ctr., 65,235 Fl. 2 Kr. C.⸗M. Die Ausgaben in diesem Zeitraume beliefen sich auf 222,269 Fl. 28 Kr., mithin ergiebt sich ein Rein⸗Ertrag von 217,320 Fl. 57 Kr., während die Regiekosten sich auf 50 pro Cent stellten. Der Bahnbetrieb rentirte demnach mit 4 pro Cent.
Vom 1. Januar bis 30. November 1843 wurden transportirt: 1,114,852 Personen, 1,076,521 Ctr. Fracht, und hierfür 798,917 Fl. 10 Kr. C.⸗M. eingenommen.
Die Budweis⸗Linzer Pferdebahn. Sie ist 17 beutsche Meilen lang und wurde mit einem Kapital⸗Aufwande von 1,654,322 Fl. 7 Kr. C. M. hergestellt. Die Meile kostete demnach 97,313 Fl.
Ihre Frequenz und Einnahme waren seit dem Jahre 1839 bis jetzt folgende:
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