1844 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Sei e

mehrere Militair⸗Kolonieen, und die bortige Fv ee auch Spitze mehrerer Kolonisten, dem Staate eine ziemlich baues an der Spi Aerndte darbieten konnten, was den Finanz⸗Mi⸗ einträgliche Tabacks⸗Aerndte ar Sbern ö 1 8 einen besonderen Ober⸗Beamten der X 16⸗ nister veranlaßte, 8 enden, um jene so gewinnreichen Versuche son nach Algerien zu senden, vae eüu⸗ rectio hnen und zu leiten. Der Taback, welcher auf diese Art weiter n wurde, ist sehr leicht und aromatisch. Anderer⸗ 8.les 1en Feman Minister im Verein mit dem Minister des Aeu⸗ A L Agenten nach dem Orient beordert, um die Kultur des 8 bas ks in Griechenland, Macedonien und Syrien genau zu beobach⸗ 3 2* anderer Agent wurde zu ähnlichem Zwecke nach Amerifa üeeen und sogar die Botschaft nach China erhielt die Weisung, zu erforschen, welche Handels Verhältnisse in Betreff der Fabrication es Tabacks zwischen Frankreich und den Bewohnern des himmlischen Reiches eingeleitet werden fönnten. Die Haupt⸗Absicht der französi⸗ schen Regierung ist dahin gerichtet, die inländische Tabacks⸗Fabrication so zu vervollkommnen, daß sie einerseits nicht mehr die Konkurrenz des auswärtigen Schmuggelhandels zu fürchten haben wird und an⸗ dererseits ihre Produkte zu den gesuchtesten von Europa zu machen. Schon jetzt behauptet die Gefäll Verwaltung in ihrem Berichte, daß ihre neuesten Regie⸗Cigarren wohlfeiler zu stehen kommen, als man sie in London, Amsterdam und Brüssel von gleicher Qualität kauft. Die Tabacks⸗Verwaltung zählt gegenwärtig zehn Fabrifen im Lande, nämlich in Morlaix, Tonneins, Havre, Bordeaux, Marseille, Lille, Lyon, Toulouse, Straßburg und Paris. Außerdem besitzt sie sechzehn Anstalten, um den inländischen Taback aufzunehmen und zu trocknen, so wie vier Depot⸗-Magazine für die aus dem Auslande bezogenen Tabacksblätter. Die Zahl der Tabacks⸗Anbauer in Frankreich beläuft sich auf 20,012, wovon über ein Viertel auf das Departement des Unter⸗Rheins kommen. 8779 Hectares Grundstücke sind in Tabacks⸗ felder umgewandelt und liefern im Durchschnitt jährlich 12 bis 15 Millionen Kilogramme Taback. Die Königliche Tabacks Fabrication beschäftigt 4083 Arbeiter. Da bei einer Bevölkerung von 33,973,412 Seelen im Jahre 1843 in Frankreich 6,608,674 Kilogr. Schnupf taback und 10,147,819 Kilogr. Rauchtaback verbraucht wurden, so kommen 194 Grammes Schnupftaback und 298 Grammes Rauchtaback auf den Kopf zu stehen, ein sprechender Beweis, wie sehr jetzt hier zu Lande die Tabacks⸗Consumtion zugenommen hat.

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat Januar 1844, nach einem monatlichen Durchschnitte in Preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Namen der Städte. zWetzen Noggen Gerste Hafer

22

1. Königsberg ... 2

2. Memll 6646 38 9

3 58 32 n. 516 112181683“” 34 15 5. Rastenburrg.. 32 8 18 25

9. Konitz 10. Graudenz. ICEI

12. Thorn.

1. Posen 3. Fraustadt .... . 7. 36 4. Rawitsch 69 1 37., 2 ea“

1

““ 2. Brondenburg . ö““ 4. Frankfurt a. d. O.. 5. Landsberg a. d. W.. v

8. Kolberg.

9. Stolpe 8

1. Brellan.. ö114“* h“ 5. Görltß.

6. Hirschberg

Namen der Weizen ersagen Gerste

Schweidnitz. . 381 1111ö11“ ö52 1 35 8 eeTT11ö11¹*“ 47 31½

.Ratibor 35 ¾ Magdeburg Stendal Halberstadt Nordhausen Mühlhausen ..... Erfurt Halle . Torgau Münster .. Minden Paderborn. Dortmund

.Köln Elberfeld Düsseldorf Krefeld Wesel Klese. Aachen ... Malmedy .. IV Saarbrück. Kreuznach Simmern... . .. III Wetzlar

A 58II

82

bor

Durchschnitts⸗Preise 12 Preußischen Städte ..... 5 Posenschen Städte 9 Brandenburgischen und Pom e“; Schlesischen Städte ...... Sächsischen Städte. . . ⁊. ... Westphälischen Städte. 68 1 Rheinischen Städte.

2 70 701

Eugen Marximilian von Nöder Nekrolog.

Schwer wurde die Königliche Armee in den letzten Jahren von den Beschlüssen der Vorsehung getroffen. In den letzten zehn Jahren verlor das preußische Heer allein in dem Generals⸗Range viele der geachtetsten Namen, als: Schütz, Jürgas, Lützow, Poyda, Briesen, Bünau, Katzeler, Oppen, Valentini und Röder 1834. Hake, Braun, Both, Blumenstein, Monhaupt und Zastrow 1835. Dobschütz und beide Brause im Jahre 1836. Der Herzog Karl von Mecklen⸗ burg, Witzleben, Auer, Steinmetz, Rummel, Werder, Mar⸗ witz und Rudolphi 1837. Kleist, Pirch, Barnekow, Hacke und Hoffmann 1838. Der Landgraf von Homburg, Block, Tuchsen, Rohr, Stülpnagel, Gröben, Losthin und Below 1839. Schöler und Krafft in dem denkwürdigen Jahre 1840. Lottum, Rauch, Löbel, Schmidt, Bayer und Grävenitz 1841. Schlief⸗ fen, Bronikowski, Kameke und Lettow 1842. Der Prinz August, Grolman, Schutter, Stockhausen und Rheinbaben in dem letzten;z und Neindorff und Eugen Maximilian von Röder in diesem Jahre.

Zuletzt geleiteten wir unter zahlreichem Gefolge von Verehrern und theilnehmenden Freunden, den am 10. Februar in Dresden verstorbenen Königlichen General⸗Lieutenant Eugen Maximilian von R öder, geboren zu Ohlau im Jahre 1781, zur ewigen Ruhestätte.

Roͤder's Vater war damals (1781) Rittmeister in dem berühmten Re⸗ giment Sepdlitz Kürassier, welches in Ohlau sein Stabs⸗Quartier hatte; er war so recht eigentlich aus jener berühmten Reiterschule hervorgegangen, und da er des Generals Leib⸗Compagnie befehligte, so hatte er die Ehre, in dem Trauerhause dem kühnen Führer von Roßbach und Zorndorf die Leichenrede zu halten, auch das einst mit Nuhm geführte Schwert desselben zum Andenken zu empfangen. Dieser Vater von Röder war im Jahre 1806 als General⸗Major Commandeur des Seydlitzschen Regiments; er hatte das Unglück, die Katastrophe von 1806 zu erleben; aber die Vorsehung gewährte ihm durch ein hohes Alter auch den Trost, die Wiedergeburt des Vaterlandes zu sehen, und in einer ganzen Reihe von Heldensöhnen empfing er den Segen des Himmels.

Sein wackerer ältester Sohn Heinrich fiel als Commandeur des 2ten pommerschen Reserve⸗Bataillons bei der Vertheidigung von Kolberg, und

der König bemerkte eigenhändig von ihm bei der Nachricht von dessen Tode: „Ich hatte groeße Erwartungen von ihm für Meinen Dienst, und innig be⸗ klage Ich seinen Verlust.“ Wilhelm von Röder, mit dem Vertrauen von Scharnhorst beehrt und als dessen Adjutant in den letzten Augenblicken zu Prag an des Vortrefflichen Scite, fiel bei Kulm als Adjutant von Kleist am 30. August an der Spitze der gegen Arbisau anstürmenden Kolonnen. Schon als 14jährigen Jüngling schen wir den dritten Heldensohn, Fer⸗ dinand von Röder, im Kommando einer Compagnie am Lauenburger Damm zu Kolberg; in Kurland wurde er schwer verwundet, indem er, um⸗ saust von den feindlichen Kugeln, Menschenpflicht gegen einen schwer ge⸗ troffenen Jäger übte; als Adjutant des wackeren Generals Jagow wurde er endlich, in heißem Kampfe am großen Garten vor Dresden fechtend, schwer verwundet und starb bald darauf in Prag.

Wenn der alte Vater Nöder in dieser Art schwer betroffen wurde, so versöhnte ihn doch der Himmel durch die am Leben gebliebenen Kinder, von denen er dem Könige noch drei andere in den Kampf für des Vaterlandes Befreiung gestellt hatte. Zwei von ihnen, Karl v. Röder, gegenwärtig General⸗Major auf Gohlau in Schlesien und langjähriger Ad⸗ jutant unseres Königs Majestät, bei Gr. Görschen neben dem Auge schwer verwundet, aber wunderbar errettet; und Herman v. Röder, welcher bei Leipzig den Arm verlor, gegenwärtig Commandeur der Zten Jäger⸗Abthei⸗ lung, erfüllten das tief bekümmerte Vaterherz von neuem mit bangen Sor⸗ gen, bis endlich Gottes Hülfe und Gnade ihnen Genesung verlieh. Wer aber unseren Eugen v. Röder gekannt hat, der wird es begreifen, welchen Trost er, unter den angeführten Umständen, den über den unerwarteten Hin⸗ tritt und über die schweren Verwundungen so vorrtrefflicher Kinder beküm⸗ merten Aeltern gewährte. Die Armee und das gerächte Vaterland blickten mit Stolz auf solche Heldengeschlechter! 1

Eugen von Röder begann seine militairische Laufbahn im Juni 1790 bei dem in Schlesien garnisonirt gewesenen Regiment von Strachwitz, bei dem er 1798 Fähnrich wurde; im Jahr 1803 wurde er Seconde⸗Lieute⸗ nant bei Graf Wartensleben, im nämlichen Jahre aber trat er ins Regi⸗ ment Fürst Hohenlohe in Breslau; 1809 wurde er Adjutant bei der Kom⸗ mandantur in Berlin und trat in nähere Beziehungen zu dem bekannten Obersten Chazot, 1810 nahm ihn der Hochselige König in die Garde zu Fuß, in der er im Oktober Stabs⸗Capitain wurde und 1812 Compagnie⸗ Chef; in dieser Stellung führte er seine Füselier⸗Compagnie in der blutigen Schlacht von Groß Görschen und bei der Verwundung des Commandenrs das ganze, auf wenig Gesunde zusammen geschmolzene Bataillon aus die⸗ sem hartnäckigen Kampfe; wenige Tage darauf wurde Röder Major und Ritter des Eisernen Kreuzes. In der Schlacht von Bautzen befand er sich in der nämlichen interimistischen Stellung und trug mit seinem Bataillon bei der Vertheidigung des Postens von Pliskowitz diel zu dem Ruhm des Tages bei.

Während des Waffenstillstandes wurde Röder Commandeur des er⸗ sten Bataillons Garde und nach der Schlacht von Kulm, an Stelle seines eben erwähnten heldenmüthigen Bruders, Adjutant vom General Kleist, guch zur Dienstleistung in den Generalstab kommandirt; in der bedeutenden Stellung eines ersten Adjutanten vom kommandirenden General, zeigten sich die hervorstechenden Eigenschaften Röder's in dem glänzendsten Lichte, und in den wichtigsten Ereignissen dieses Krieges wurde sein Name in dem Hauptquartier des Kleistschen Corps mit Ehren genannt. 8 8

Nach dem ersten pariser Frieden versetzten ihn Se. Majestät als Com⸗ mandeur des Füsilier⸗Bataillons in das erste Garde⸗Regiment zurück, und hier leistete er in der Partie der leichten Truppen die wichtigsten Dienste. Wenn die schnell erfolgten Kriegs⸗Ereignisse des Jahres 1815 ihm nicht Gelegenheit boten, sich von neuem persoͤnlich im Felde auszuzeichnen, so hatte wenigstens er, auf Allerhöchsten Befehl, in Paris die Genugthuung, vor den vornehmsten und berühmtesten Personen der damaligen Welt sein Muster⸗Bataillon öffentlich auf dem Marsfelde zu produziren.

Im Jahre 1816 berief ihn die Gnade des Königs an die Spitze des ersten Garde⸗Regiments, und er hatte in dieser und in der folgenden Stel⸗ lung als Brigade⸗Commandeur (1825 bis 1835) vielfach Gelegenheit, eine seltene Fertigkeit in der Handhabung der Truppen zu zeigen und diese Gabe mit einer echt soldatischen Beredtsamkeit belehrend auf seine Untergebenen zu übertragen. Nachdem Röder im Jahre 1828 nebenher Kommandant von Potsdam und am 30. März 1829 General⸗Major geworden war, beriefen

ihn Se. Majestät 1835 zum Commandeur der bten Division, 1838 aber zum Commandeur der gesammten Garde Infanterie, ernannten ihn auch 8 1839 zum General⸗Lieutenant, in welcher Eigenschaft er bis in das Jahr 1843 verblieb, bis langwierige körperliche Leiden ihn nöthigten, um seine Entlassung zu bitten, in Folge deren Se. Majestät ihn in Gnaden zur In Dresden, wohin er sich zu seiner Heilung zurückgezogen hatte, erfolgte am 10. Februar sein sanftes

ferneren Disposition zu stellen geruhten.

Dahinscheiden durch einen Schlagfluß.

Ausgezeichnet durch vielseitige Gaben des Geistes und des Herzens, beseelte ihn ein unerschütterlicher Eifer im Dienste seines Herrn; mit sehr be⸗ stimmter Willenskraft führte er sein Regiment und ließ dabei einem Jeden das Seine, indem er nicht ohne Noth in den Wirkungskreis der Untergebenen eingriff; ihrer innigsten Verehrung und Anhänglichkeit war er dafür gewiß.

Seine vortrefflichen Eigenschaften wurden von zwei Monarchen gnä⸗ digst erkannt, und seine Missionen nach St. Petersburg und Wien, vor⸗ züglich auch im Gefolge Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen, Höchstwelcher ihm in besonderen Gnaden zugethan war, geben hiervon eben so beredte Zeugnisse, wie die ihm gewordenen Orden und Ehrenzeichen.

Schwer wurde Röder in der letzten Zeit seines thätigen Lebens von Schmerz und Kummer heimgesucht, doch ertrug er mit der Ergebung eines

guten Christen, was ihm die Vorsehung auferlegte.

9„ Bekanntmachungen. [2015] a.

Der aus dem Dorfe Kokocko gebürtige George Ja⸗ cob Balzer, welcher zuletzt als Apothekergehülfe in Ulm conditionirte, hat die letzte Nachricht von sich in einem [2262]

rief de dato Ulm, den 30. März 1817, gegeben. 2 Tischlers Friedrich Balzer, nebst seinen etwa bb8 kgelassenen unbekannten Erben, hierdurch vorgela⸗ 12. üch lunerhalh neun Monaten, spätestens aber in em Deputirten, Herrn Land⸗ und Stadtge⸗ richts⸗Rath Schülke, auf’

B den 21. September fut Facanen Termine in dem hiesigen Gerichtsgebäude Sag., ich oder schrifilich zu melden und weitere Anwei⸗

28. zu erwarten, unter der Warnung, daß er, der

e Balzer, sonst für todt erklärt und sein werdens oll nen sich legitimirenden Erben überwiesen

Culm, den 11. November 1843 * §.) Königl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

8 8 L220]

soll auf

EE“

Deffentlich e Vorladung. v Machlaß des am 24. Oifoper v. J

9 9 Allgemeiner sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Breslau, den 13. Februar 1844. Köoͤnigliches Stadtgericht.

1 Faubhasat n8⸗ Patent. 8

8 Nothwendige Subhastation. Derselbe wird demnach auf den Antrag seines Bru⸗ Das zu Bitterfeld 88 dem der Ber⸗ lin-Kasseler Chaussee belegene, unter Nr. 47 des Hypo⸗ thekenbuchs der Amtsvorstadt Bitterfeld eingetragene, der verehelichten Tuchfabrikant Johanne Caroline Liebe⸗ zeit geborenen Stockzugehörige Wohnhaus nebst Scheune Stallgebänden, verdeckter Kegelbahn, Hofraum mit Brunnen und zwei Thoreinfahrten, einem Stückchen Garten und einer eingezäunten Wiese, worin unter der Firma: „Gasthof zur Stadt Hamburg“ Schankwirthschaft getrieben wird, nach Abzug der La⸗ sten und Abgaben abgeschätzt auf 5595 Thlr. 10 Sgr 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Verkaufs⸗ Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe,

den 18. Julius 1844, Vormittags 11 Uhr

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden,

Bitterfeld, den 15. Dezember 1843. 1 Königliche Gerichts⸗Kommission.

II. Abtheilung. der M o dular-Integnale.

Abbildungen der h 1 AHH.

18 TIII. ’0 Sgr.

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Prozesse im Allgemeinen Besonderen.

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ersto vedeen baufmanns Otto Ephraim Lan⸗ er e erbschaftliche 1 a Termin zur An⸗ 8 1 u he 878 Gläubiger Se Ansprüche aller 3. Juni d. V 8 * ormi sel ar 0 19,Bbt Kande a2, ntr, 6 5 e 8 8 5 anberaumt worden. in unserem Hanteienzimne b Wer sich in diesem Termine nicht meld b einer Vorrechte verlustig erklärt und nane vird aller

derungen nur an dasjenige, was nach Befrücen E. S g der

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[230] preußische Stadt des Harzes 3500 Einwohnern und einer gleichen Seelenzahl der nächsten Umgegend wird ein

zweiter promovirter Arzt, der zugleich Wundarzt ans Geburts-

helfer ist, gesucht. Es sind deshalb meh⸗ rere Familien zusammengetreten, welche einem solchen ein angemessenes Firum be⸗ reits rechtsverbindlich zugesichert haben. Hierauf Reflektirende erfahren das Nähere im Königl. Intelligenz⸗Comtoir zu Ber⸗ lin. Wundärzte erster und zweiter Klasse können nicht berücksichtigt werden.

einer Karte zu bezeichnen und bei Gegenständen, wo eine Verwech⸗

Das Abonnement belrägt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. ½ Jahr. 8 Rihlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der An

Amtlicher Theil.

Inland. Schreiben aus Königsberg. (Ein 10Sjähriger Veteran aus dem siebenjährigen Kriege.) Schreiben aus Halle. (Die neulichen Haussuchungen bei Studirenden.) Köln. Durchreise des Prinzen und der Prinzessin von Oranien. Marienwerder. Die barm⸗ herzigen Schwestern zu Kulm. Trier. Preis-Aufgabe der Gesell⸗

schaft für nützliche Forschungen.

Deutsche Bundesstaaten. Hannover⸗ Hannover. Patent über die Steuer⸗ und Veilehrs Verhältnisse zwischen Hannover und den Staa⸗ ten des Zoll-Vereins. Aus dem Nassauschen. Die Vermählung Y

es Herzogs. Sachsen⸗Kobu rg⸗-Gotha. Gotha. Abreise des

Herzogs. Freie Städte. Fra nkfurt a. M. Die Spruchmänner des Bundes⸗Schiedsgerichts. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Zürst von Leiningen; Wiesbaden.)

Frankreich. Paris. Konferenzen über die Besitznahme von Otaheiti. V Zur Beurtheilung des Reémusatschen Vorschlages. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Kammersitzung vom 21. Februar: Eröffnung der Debatten über den Antrag des Herrn Rémusat. Lamartine in der Frage über die Inkompatibilitäten; Karneval. Der Remusatsche An⸗ trag und die geheimen Fonds.)

Großbritanien und Irland. Unterhaus. über die irländischen Angelegenheiten.

Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Zunehmende Verarmung in den Provinzen und in der Hauptstadt; Mittel dagegen; Colonisations⸗Gesell⸗ schaften.)

Schweiz. Luzern. Staatsrath Bluntschli in Luzern.

Spanien. Briefe aus Madrid. (Der Infant Don Francisco; espar⸗ teristischer Charakter des Aufstandes in Alicante.) und Paris. (Nach⸗ trägliches über die Insurrection zu Alicante.)

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Weiterer Verlauf des Auf standes von Torres⸗Novas.)

Mexiko. Schreiben aus Paris. renzen mit England.)

Eisenbahnen. München. Bahn von Bamberg bis an die bayerische Reichsgränze. Gotha. Bahn von Leipzig nach Franksurt a. M. Bahnbau über Nothenburg. Weimar. Die Thüringer Bahn. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Main⸗Dampfschifffahrt und Taunus⸗ Eisenbahn; Kassel⸗Frankfurter Bahn; Eisenbahn⸗Atlas.) Paris. Nordbahn.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin und Schreiben aus

Fraukfurt a. M. (Börse.) Köln und London. Malrktbericht.

Fortgesetzte Debatte

(Angebliche Ausgleichung der Diffe⸗

Amtlicher Theil.

.Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Stadtgerichts⸗Direktor Schröder zu Königsberg in Pr. zum Geheimen Justiz- und vortragenden Rathe im Justiz⸗Ministerium zu ernennen; und 1

Dem seitherigen Regierungs⸗Rath, Grafen Henckel von Don⸗ nersmark zu Merseburg, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath zu verleihen.

——

Ausstellung von Werken lebender Künstlen in den Sälen des Königlichen Akademie⸗Gebäudes, vom 15. Sep⸗ tember bis zum 17. November d. J.

Die diesjährige große Ausstellung von Werken lebender Künstler, die Z4ste der seit 1786 von der Königlichen Akademie der Künste veranstalteten, wird am 15. September eröffnet werden. Die Aka⸗ demie ladet einheimische und auswärtige geehrte Künstler ergebenst ein, dieselbe mit ihren Kunstwerken zu bereichern, bei deren Ueber⸗ sendung, die spätestens bis zum 7. September d. J. erfolgt sein muß, sie um gefällige Beachtung der bestehenden Vorschriften ersücht, welche sie hierdurch, wie dies bisher immer geschehen, zur öffentlichen Kenntniß bringt: 8

1) Nur von Künstlern oder auf deren spezielle Veranlassung an gemeldete Werke werden ausgestellt, was auch dann gilt, wenn die selben nicht mehr im Besitze ihrer Urheber sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für die Aus stelung zweifelhaft sein darf. V

2) Um in das zu druckende Verzeichniß aufgenommen zu wer⸗ den, müssen die Anzeigen vor dem 20. August d. J. eingegangen sein und außer den Namen und dem Wohnort des Künstlers die Anzahl und den Inhalt der einzusendenden Kunstwerke nebst der Be⸗ merkung enthalten, ob dieselben käuflich sind oder nicht. Mehrere Gegenstände, Bildnisse, Landschaften, Zeichnungen ꝛc. können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind, indem sonst die richtige Zurücklieferung sich nicht verbürgen läßt. Die vorläufige Annahme dieser Auzeigen berechtigt übrigens nicht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.

3) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers durch Anheftung

selung möglich ist, als Prospekten, Landschaften u. dgl., den Inhalt der Darstellung auf der Rückseite der Bilder kurz zu benennen.

4) Kunstwerke, welche in Berlin bereits öffentlich ausgestellt waren, anonyme Arbeiten, Kopicen aller Art (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), Quodlibets, in Papier geschnitzte Sachen, Stickereien nach Stickmustern, Arbeiten von Haaren, Leder, Papiermaché und dergleichen, so wie aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, werden nicht zur Aus⸗

e igenommen.

88 Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen aus⸗ gestellten Gegenstand zurückerhalten. 1u

-—5) Eine für diese Ausstellung vom Senat z ernennende Kom mission, aus vier ordentlichen Mitgliedern der Akademie und vier Senats⸗Mitgliedern bestehend, ist für die genaue Beobachtung dieser Vorschriften und die Ausschließung der für öffentliche Ausstellung in der Akademie nicht geeigneten Kunstwerke verantwortlich. Gegen die Entscheidungen dieser Ausstellungs⸗Kommission läßt sich nur an den akademischen Senat rekurriren.

7) Auswärtige Künstler, welche nicht Mitglieder der unterzeich⸗ neten Königlichen Akademie, oder Professoren an einer Kunstschule, oder besonders aufgefordert sind, haben die Kosten des Transports ihrer Arbeiten selbst zu tragen und zur Ablieferung und Empfang nahme derselben der Akademie einen Beauftragten namhaft zu machen, welchem jede diesfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkauss der Kunstwerke, wenn dieser beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für Gegenstände, welche durch Schuld der Absender, selbst wenn diese sich in den Eingangs dieses Para⸗ graphen ausgenommenen Fällen befinden, erst nach dem 7. Septem ber d. J. bei der Akademie eintreffen, werden keine Transport⸗ kosten vergütigt.

8) Endlich wird wegen häusig vorkommender Irrungen darauf aufmerksam gemacht, daß die ebenfalls in Berlin befindliche Central⸗ Verwaltung des allgemeinen preußischen Kunst⸗Vereins mit der Aka⸗ demie in Betreff dieser Ausstellung in keiner Verbindung steht, wes halb die Adressen der für die Kunst-Ausstellung bestimmten Gegen⸗ stände nur an die nigliche Akademie der Kü— uste gerichtet werden müssen. b

Berlin, den 6. Januar 1844.

Direktortum und Senat der Königlichen Akademie der Künste.

Dr. G. Schadow, Direktor.

Heute wird das 6te Stück der Gesetz⸗-⸗Sammlung ausgegeben,

welches enthält: unter

Nr. 2423. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. Dezember v. J., den Tarif zur Erhebung der Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen zu Kosel, Brieg, Ohlau und Breslau betreffend; desgl. vom 3. Januar d. J., die Erhebung der Schiff

8

fahrts⸗Abgaben in den Städten Königsberg und Elbing betreffend; 8 und vom Zten ejusd. m., betreffend die Aufhebung des Erbrechts derjenigen Zuchthäuser und Corrections-An⸗ stalten auf den Nachlaß der in denselben verstorbenen Sträflinge oder Korrigenden, welche für Rechnung der Staats-Kasse verwaltet und unterhalten werden; und die Allerhöchste Bestätigungs⸗Urkunde des Nachtrags zu den Statuten der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, betreffend die Anlage einer Zweigbahn von Stet⸗ tin nach Stargard. Vom 26sten v. M.

Berlin, den 27. Februar 1844.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

* Königsberg, 23. Febr. Auf dem Kirchhofe der hiesi⸗ gen Domkirche ward gestern ein 108 Jahr alter Veteran des sieben jährigen Krieges, Christian Gottlieb Siehring, begraben. Er war im Jahre 1736 in Meißen geboren; nach der Schlacht bei Torgau im Jahre 1760 zu den Fahnen Friedrich's d. Gr. gerufen, focht er bis zu dem Schlusse des siebenjährigen Krieges tapfer und von zahl⸗ reichen Wunden bedeckt unter seinem Heldenkönigg, bis er endlich, viel⸗ fach als Soldat hin⸗ und hergeworfen, seit einer langen Reihe von Jahren in Königsberg seinen Wohnsitz nahm und dort sein in der letzten Zeit durch die Gnade des Königs verdoppeltes Gnadengehalt verzehrte. Er war bis in seine letzten Lebensjahre für sein hohes Alter ziemlich rüstig, besuchte des Sonntags regelmäßig Vor⸗ und Nachmittags die Domkirche, und Jedermann mochte den ehrwürdigen freundlichen Greis gern sehen, der in der Nacht vom 16. zum 17. Februar nach kurzem Todeskampfe sanft verschied.

Auch bei seinem Begräbnisse sprach sich eine ehrende Theilnahme aus. Ein Kommando des 3ten Kürassier⸗Regiments mit seinen Offi⸗ zieren und die Prediger und Vorsteher der Domkirche folgten dem Sarge des Verblichenen, an dessen Grabe der Professor Dr. Gebser den Segen sprach.

Siehring war in Königsberg der letzte Veteran des siebenjährigen Krieges und wurde 3 Jahr älter, als der im Jahre 1838 hier in einem Alter von 105 Jahren verstorbene Wachtmeister von Condra towitz, der als Husar noch unter Seydlitz den gefeierten Angriff bei Roßbach mitgemacht und ebenfalls bis zu seinem Lebensende sich einer kräftigen Gesundheit erfreute.

* Halle, 23. Febr. Nach einem zuerst in die Aachener Zeitung aufgenommenen und nunmehr auch in berliner Blätter vom 22sten d. M. übergegangenen Artikel soll unsere Stadt durch Haus-Untersuchungen bei hiesigen Studirenden in größte Unruhe ver⸗ setzt worden sein. Die Wahrheit ist, daß die Universitäts⸗Behörde sich veranlaßt gesehen, am 12. Februar die Papiere von fünf einer Theilnahme an Verbindungswesen dringend verdächtigen Studirenden mit Beschlag belegen zu lassen, wobei der Königl. Kriminal⸗Direktor, dessen der fragliche Artikel gleichfalls in einem beunruhigenden Zu⸗ sammenhange gedenkt, lediglich in seiner Eigenschaft als Uiniversitäts⸗ Richter konkurrirte. Wohl verhältnißmäßig wenige Personen mögen von dem Vorgange Kenntniß genommen haben; die Unruhe darüber aber hat sich zuverlässig nur auf die unmitt schränkt. 8 8

Köln, 22. Febr. (K. Z.) Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin von Oranien ist in Begleitung Sr. Königl. Hoheit des Erbprinzen von Oranien unter dem Namen eines Grafen und einer Gräfin von Bü⸗ ren heute mit hohem Gefolge und Dienerschaft hier angekommen und im „Kaiserlichen Hofe“ abgestiegen, in welchem Hotel auch Se. nigl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz sein Absteige⸗ d zuartier nahm.

Marienwerder, 21. Febr. Nach dem heutigen Amtsblatt hat das Institut der barmherzigen Schwestern in Kulm im Laufe des verflossenen Jahres 324 Kranke aufgenommen, welche ärztlich behan⸗

delt worden sind. Es wurden von diesen Kranken 268, theils voll⸗ kommen geheilt, theils wesentlich gebessert, entlassen; gestorben sind 21 und ult. Dezember 32 in der Anstalt verblieben.

Trier, im Febr. (R h. u. M. Z.) Die hier bestehende Ge⸗ sellschaft für nützliche Forschungen hat einen Preis von 25 Stück Friedrichsdor für die vollständige und genügende, durch Zahlen⸗An⸗ gaben zu begründende Lösung der Frage ausgesetzt: „Durch welche neue gewerblichen Anlagen kann die Industrie in Trier und dessen nächster Umgebung wesentlich gehoben, oder auf welche Weise können die schon bestehenden Gewerbe, Fabriken und Mannfakturen, unter den

zu beobachtenden gesetzlichen Bestimmungen mit Rücksicht auf Lage, Klima, Boden⸗Beschaffenheit und Bevölkerung, im Interesse der Fa⸗ brikanten und Gewerbtreibenden und zum Wohle der arbeitenden Klasse zweckmäßig erweitert und verbessert werden?“ Die Abhandlungen sind bis zum 1. Dezember d. J. einzuliefern.

Ausland. Deutsche Zundesstaaten.

Hannover. Hannover, 23. Febr. Die Gesetz⸗Samm⸗ lung enthält folgendes Königliche Patent:

„Wir Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hanno⸗ ver, Königlicher Prinz von Großbritanien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛc. ꝛc.

Durch den §. 9. Unseres Patents vom 31. Dezember v. J. hatten Wir bestimmt, daß der Inhalt der mit den Staaten des Zoll⸗ Vereins am 1. November 1837 und am 17. Dezember 1841 wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs geschlossenen Uebereinkunft Litt. E. einstweilen und bis auf weitere Anordnung zum Theil noch in Ausführung kommen solle.

Da Wir Uns gegenwärtig bewogen finden, die Bestimmungen

jener Uebereinkunft, so weit dieselben nach Unserem Patente vom

31. Dezember v. J. einstweilen noch zur Ausführung gekommen sind hiermit außer Wirksamkeit zu setzen; so befehlen Wir, daß hiernach verfahren werde, gestatten indeß, daß diejenigen Transit⸗Erleichterun- gen auf kurzen Straßenstrecken, welche in jener Uebereinkunft verab⸗ redet waren, nach Maßgabe der mit den betreffenden Staaten des⸗ halb zu treffenden besonderen Verabredungen, ferner in Ausführung kommen. Wir haben, unter Bezugnahme auf die Schluß⸗Bestimmung Un⸗ seres Patents vom 31. Dezember v. J., verfügt, daß das gegenwär⸗ tige Patent in Ausführung komme und durch die erste Abtheilung der Gesetz ⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde

Gegeben Hannover, den 19. Februar 1844.

ö“ Cn sI G. Freiherr von Schele.“

Aus dem Nassauischen, im Februar. (A. Z.) Die Ver⸗ mählung des Herzogs von Nassau ist nun auch durch ein eigenhän diges Schreiben Sr. Durchlaucht, das an den Herrn Minister von Dungern gerichtet ist, den Herzoglichen Beamten⸗Kollegien angezeigt worden. Das schöne Schreiben des Fürsten, worin er auf eine rüh⸗ rende Weise in diesen Tagen einer ernsten Feier seine landesväter⸗ lichen Absichten ausgesprochen, wird in den Blättern der nassauischen Geschichte seine Stelle finden. Bei der Feier der Vermählung Sr. Durchlaucht des Herzogs hat Se. Majestät der Kaiser von Rußland den Herren Kammerherrn von Gagern und General von Preen das Großkreuz des St. Stanislaus⸗Ordens zu verleihen geruht. Auch die anderen Herren vom Gefolge Sr. Durchlaucht, die Grafen Boos und Bismarck und Geheime Rath Götz, sind durch Ordens⸗ Verleihungen ausgezeichnet worden.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 18. Febr. (Fr. M.) Se. Durchlaucht der Herzog ist diesen Morgen auf mehrere Monate nach Koburg abgereist. Ein großer Theil des Hofhaltes, die Herzogl. Kapelle und das Hof⸗Theater bleiben indeß hier. Letzteres, mit dem Hintritte des verewigten Herzogs, geschlossen, wird in diesen Tagen die Vorstellungen wieder eröffnen und bis Ostern hier verweilen.

Freie Städte. Frankfurt a. M., 23. Febr. Da in Gemäßheit des Bundesbeschlusses vom 30. Oktober 183] die Spruch⸗ männer bei dem zur Entscheidung der Streitigkeiten zwischen den Regierungen und den Ständen angeordneten Schiedsgerichte jedesmal von drei zu drei Jahren ernannt werden, so ist in der fünften Bun⸗ destags⸗Sitzung vom 8ten d. M. das nachstehende Verzeichniß der für die vierte dreijährige Periode, nämlich für die Jahre 1844, 1845 und 1846, ernannten Spruchmänner vorgelegt und dessen Veröffentli⸗ chung beschlossen worden.

VWerzheichhee 1 der von den siebzehn Stimmen des engeren Raths der deutschen Bundes⸗Versammlung für die Jahre 1844, 1845 und 1846 ernannten Spruchmänner bei dem durch Bundesbeschluß vom 30. Oktober 1834 geordneten Schiedsgerichte.

en Würden und Dienst⸗ b 8 Anstellung

der Spruchmänner.

geren welche die

vpruchmänner

Bundesglieder, welche durch die 17 Stimmen im enge⸗ ren Rathe reprä⸗ sentirt werden.

1 haben.

Wohneort

Stimmen im er Rathe, ernannt

9 2

8 Wirkl. Geh. Rath, Prag. Präsid. des Kaiserl. Appell.⸗Gerichts in Böhmen.

Wirkl. Geh. Rath, Landes⸗Gouv. in Mähren und Schle⸗ sien.

6 Oesterreich. Irhr. v. Heß,

Graf von Brünn.

Ugarte,

g. Preuss.

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