81“ 8 84
Schweden und Uorwegen. Die neuesten Bülletins über D 17. Februar Nachmittags 1 Uhr. Se. Majestät Den 7. „ *
1 ss 1 be des si Na ttag besser, als bei der Ausgabe 8 befanden fa geehr. Nagh cfrt, obgleich die nächtliche Ruhe weniger
Bülletins; dies gut gewesen. Februar. Se. Majestät haben sich fortwährend in * 24 Stunden besser befunden, als an den nächst vorher⸗ e 27 gen mehr Nahrung genossen und diese Nacht unge⸗ gegangenen 2— aten Schlafs gehabt, in Folge dessen die Kräfte E 1 großen Zehe ist die Haut 4.2 dunkler geworden, allein der Umkreis des ober⸗
Stockholm, 23. Febr. Befinden des Königs lauten:
das
angefangen, zu mehren. Oben auf der angefang
snchichen Brandsleckns auf dem Fuße zeigt eine anfangende Eiter⸗ 1 bildung.
Den 19. Nacht gehabt,
wie gestern.
eine weniger gute
. Majestät haben Se. Majes aber im Uebrigen
Februar. 2 8 Fehön⸗ befinden sich
als die vorangangene,
Den 20. Februar. Se. Majestät haben während der Nacht gehabt und Ihr Zustand ist im Uebrigen unverändert u br⸗. 8 2. 4 182 — 9
be in den letzten zweimal 48 Stunden.
Den 21. Februar. Der Zene sich fast erändert erhalten en Sonntag sich fast unveränder halten, te V
1 . verschlimmern angefangen, so daß Sie jetzt schwächer und die
sch ze geringer sind, als während der vorhergegangenen Tage. Der
eehs lcken am Fuß hat sich etwas erweitert und die angefangene
Füerbildung beinahe aufgehört. Die Haut oben auf der großen
Zehe und den beiden nächsten Zehen an derselben ist ebenfalls dun⸗
. g E Se. Majestät befinden sich heute, unge⸗ achtet die Nacht schlaflos gewesen, etwas besser als gestern. 4 8 Den 23. Februar. Se. Majestät haben wieder angefangen, einiges Verlangen nach Speise zu äußern und fühlen sich heute I. einer sehr guten Nacht etwas stärker. Die Stelle am Fuße ist au so weit besser, als Zeichen zur Eiterbildung aufs neue einzutreten nen. 8 88— Graf Brahe, welcher seit Königs die Person Sr. Majestät nicht abgelegt hat, ist erkrankt. Portugal. eissabon, 16. Febr. Die Regierung scheint nun estimm — zu sein, daß der General Graf ö eh thätigen Antheil an dem Aufstands⸗Versuche nimmt. Er sol 899 einer etwa hundert Mann starken Abtheilung vor 18. 6 i6- Nähe der spanischen Gränze gelegenen festen Platze 8 niear a, der außer einer geringen Zahl von Kanonieren, kaum an Seg Mann, gar keine Besatzung gehabt zu haben scheint, erschienen hnh wirklich desselben Meister geworden sein. Der Gouverneur ho sich, dem Vernehmen nach, über die Gränze nach der fhcs. schen Festung Ciudad Rodrigo geflüchtet und dis 88 - lichste Aufnahme gefunden. Indeß macht der Auff 8 un 18” keine ernstlichen Fortschritte. Man berichtet zwar, 16 in 1 Guardia etwa hundert Mann des ersten Jäger ⸗ Ghei den Aufrührern sich angeschlossen haben. Dagegen s 1 von Castello Branco ausgezogenen Truppen der Rebellen zu g- von einem Theil des 12ten Linien⸗Regiments, das sich fast gänzlich anfangs ihnen angeschlossen hatte, wieder verlassen worden, 8 8 zu ihrer Pflicht zurückkehrenden Soldaten, haben sich dem v gr bliebenen Obersten Caldeira von diesem Regimente aüedes angescht en. Von den Operationen des Barons de Leiria gegen Castello istls vernimmt man noch nichts weiter, er scheint noch Berstsfüngen a 3 zuwarten. Von dem Abgange des Herzogs von Terceira ist uch Alles stille, es scheint, daß solcher nicht für nothwendig ergchten wird. Dagegen wird ein Operations⸗Corps zur Verfoigüng 18 Rebellen gebildet unter dem Befehle des Generol 18 . Vicomte de Fonte⸗Nova. Dasselbe soll aus einer Reiteng 1egee und drei Brigaden Fußvolk, einer Batterie reitender 1 81 toa einer Abtheilung Sappeurs bestehen. In der Proving lemich 98 der beste Geist herrschen. Freiwilligen Abtheilungen g 9 nüt Ord⸗ in Kolonnen, um ferag vissich⸗ Ve belaneei. 8. h ö nung zu stören, sogleich kräftig entgegenzutreten⸗ h ea in 88 effaan Verwickelten soll die Regierung Beschlag geleg haben. *)
Sr. Majestät, der seit dem hat heute Vormittag
dem Anfange der Krankheit des verlassen und seine Kleider nicht
v.
n Nord-Amerika.
ist endlich in dem Herr Calhoun ist endlich 9 Zeit gegen die des Herrn
Vereinigte Staaten vo
O New⸗York, 6. Febr. ö Feri, en 6 seia tengen Ernennung eines demokra⸗ van Buren i treff der zu erwe Seeswrch. desah venge . hig enaans aetst 81 die Präsidentschaft durch die im nächsten Mai
fi 1 more unterhalten, durch Ablegung Tö1““ Basis eibst aufgetreten durch eine Art
eines offenen Glaubensbekenntnisses, ses an das Calhounistische Comité
s̃esc 8 ines b f 9
skanischen Presse, die der Whigs licht hat. Alle Organe vet aten, bzeise dasselbe in ihren Spalten sowohl, als 88 88 sehr sonst auch die, Gesichtspunkte, von denen nü Alle Lnchge hg ausgehen, verschieden sein mögen, lassen der -9 8 der E Iben samkeit der Grundsätze, der Stärke der Logik, der Hasche bfrs⸗ 8 Dryles Gerechtigkeit widerfahren, wodurch sich die⸗ Cr ven Glaubensbekenntniß in jeder Zeile auszeichnet. Es ist sine ’vein aidernswerkhe Vertheidigung der Calhounistischen Grundsätze,
FSn ife Philippika gegen die Prätensionen der van nn zugleich 88s schaese dn Grsarnigkeit der Form bei Seite Zurenisten; 8 3 wir darin keine Thatsache, kein Argument, dessen man sasene e fasg von beiden Seiten bedient, das nicht bereits bekannt vorden wäre. nnsd besprochen wegoöser, welchen die unpartelischen Männer der Able⸗ u 18 Eazubensbekeuntnisses des Herrn Calhoun vorwerfen können, st daß es so spät kommt. Die Epoche, wo die Convention von Valtimore zusammentreten soll, ist zu nahe, und die Wahl der Ab⸗ geordneten, welche sie bilden sollen, hat bereits in einer zu großen Anzahl von Staaten stattgefunden, als daß es noch möglich wäre, dieses ganze Wahlgebäude umzustürzen, um es auf die Grundlagen zu bauen, welche Herr Calhoun haben will. Es ist zweifelhaft, ob Herr Calhoun, selbst wenn er bei Zeiten damit hervorgetreten wäre, stark genug gewesen wäre, Präcedentien umzustürzen, welche, wie schlecht sie auch sein mögen, doch die Macht des Gebrauches und die Unterstützung der politischen Comités für sich haben, deren unermeß⸗ Uchen Einfluß er selbst anerkennt, . er ihn scharf rügt. Es ist Lo, daß er jetzt weder den Zusammentritt noch die Akte einer ondention zu verhindern vermag, die bereits ernannt und bereit ist, L- versammeln. Das Manifest des Herrn Calhoun kann daher . Nrim Brandfackel der Zwietracht sein, die in die Reihen der
*) Nach ener 8
b e aus UFabon 8 unterdrückt zu betrachgen; er Var virgends hat sich den Insungenien angeschlossen. Anm. d. Red
des heute hier eingetroffenen londoner ebtuar ist der Aufstand bereits als völlig Anklang gefunden und Niemand
406 8
Demokraten geschleudert wird, besonders wenn es, wie s nun 1e,) Sprache indirekt hervorzugehen scheint, wahr ist, g. a 8 eWabi als Kandidat zur Präsidentschaft aufzutreten, .v *4 1-*4 zu kümmern, die zu Baltimore getrosfen werden wird. 8 ** dete Protestation wird nicht zur Wirkung haben, 88 8 8 12 h. Augen der Demokratie null und nichtig zu machen, . K 8 ei 88 Wahrheit zu sehr auf seine Seite zu bringen gewußt, a 8 a afe Anhänger nicht dem Banner getreu bleiben sollten, das er mit kräf⸗ tiger Hand so muthig aufgepflanzt hat.
Meriheo.
☛ Paris, 28. Febr. Man ha auf dem Wege über New⸗ Orleans Nachrichten aus Mexiko, die bis zum 28. D ezember Se Santana hatte das Dekret, welches er insgeheim erlassen hatte, und wonach alle in Kalifornien wohnenden Amerikaner ausgetrieben wer⸗ den sollten, zurückgenommen. Der Gesandte der Vereinigten Staa⸗ ten hatte gegen dasselbe protestirt und der mexikanischen Regierung mit einer vollständigen Abbrechung der diplomatischen Verbindungen gedroht. Aber der Diktator, bei der sonderbaren P olitik “ die sich durch eine ununterbrochene Reihe von Akten der Strenge un dann wieder der Schwächen, gegenüber den Ausländern, bemerkbar macht, hat sogleich für dieses demüthigende Nachgeben “ entschädigt, indem er ein neues Delret erlassen hat, kraft dessen alle Ausländer, die das mexikanische Gebiet betreten, einer scharfen. poli= zeilichen Aufsicht unterworfen werden, wie man anderwärts Leute solcher unterwirft, die aus den Gefängnissen oder Straf Arbeitshäusern des Staats entlassen werden. Es ist ihnen verboten, in Merito sich anazane. fen, wenn sie nicht außer den Papieren, wodurch ihre Phe 6 beurkundet wird, auch noch Zeugnisse über 2P Sd h⸗ bescholtene Sitten 8 . “ sesg 8S nicht durchreisen, ohne in jeder S adt oder in jel 8 8 eh. 8 en und dort ihren Namen, ihr Alter, ihren Stand, Beschäftigung, E111 Aufenthalts Erlaubniß, die “ anzugeben, und das Alles mit einer solchen Masse vei Fiseh malitäten, daß die Reisenden dadurch eben so vielen Plackereien als Kosten ausgesetzt werden.
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Eisenbahnen.
Berlin, 6. März. In der Februarssitzung des Vereins für Eisen⸗- bahnkunde wurde zur Beantwortung der in der letzten Versammlung auf⸗ gestellten Frage: in welcher Art Eisenbahnbrücken von weiter “ aus Gußeisen dargestellt werden können? von einem Mitgliede G daß die Oberschlesische Eisenbahn bereits einen Versuch “ habe; der aus Gußeisen hergestellte und bei einer Weite von, - zum Tragen von 1000 Ctr. bestimmte Brückenbogen sei indeß 884 g angestellten Probe schon bei einer Belastung von 750 Ctr. “ 2. Mitglied bemerkte jedoch hierzu, daß bei der späteren Untersuc Hung 8 Bruchstelle sich ein Gußfehler in dem Bogen gefunden habe. Auch Sgr. sich in der Versammlung die Ansicht geltend, daß das Gußeisen bei b Brückenbauten nur da angewendet werden dürfe, wo die rückwirkende, nich V die absolute Festigkeit in Anspruch genommen, wird, 88 daß we⸗ sentlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Brücken. 8 1n Verhütung eines schädlichen Einflusses der Erschütterungen gange der Eisenbahnzüge beitragen werde, wenn das 0 ewich der Brückenbogen im Verhältniß zu dem Gewicht der schwersten Züge, welche sie passiren sollen, so groß als möglich C“6“ durch Belastung mit anderen Massen noch vermehrt würde. “ ann wurde auf den Vorschlag des Herrn von Mülmann die Anceßnc eines allgemeinen Repertoriums der neuesten. in⸗ Sns de sn Eisenbahn⸗Literatur beschlossen, wozu die Mitglieder 1g- liefern wollen. Ferner erläuterte Herr Vorsitzende eine 2c stellung der Fahrpläne der sämmtlichen belgischen Üi 8
8 8; 1 Ank szei er Züge auf allen Stationen vesch den7 28 fahc ed 1“ zur nächsten Sitzung entnommen werden kann. Ein Mitguer. B“ g ei Adliche Darstellung der Fahrpläne der von hier aus
eine gleich bildliche Darstellun böeichenden Prinzipe. Endlich ehenden Eisenbahnen nach einem abweichendel C1“ Landgerichts⸗Direktor Odebrecht einen ausführlichen Auf⸗ sas vber die durch die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 22. Dezem⸗ 8 br. wegen Annahme der Eisenbahn⸗Actien als “ und 65 positalmäßige Sicherheit angeregten drei Fragen: 1) Wem 18 durch diese Allerhöchste Kabinets⸗L dre gestattet worden, Eisenbahn⸗Papiere zu erwerben? 2) Für welche Eisenbahn Aectien oder L bligationen ist vom Staate unbedingte Garantie der Zinsen bis zur Rückzahlung der darin angelegten Kapitalien geleistet worden? und 3) In welchen von diesen Papieren kann schon jetzt die Anlage erfolgen? In dieser Abhandlung (welche ihres allgemeinen Interesses wegen beson⸗ ders abgedruckt werden soll) wurde nachgewiesen, daß die eerwähnte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre für jetzt nur eine sehr beschränkte An⸗ wendung finde.
5 Paris, 1. März. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat gestern der Deputirten⸗Kammer einen Gesetz- Entwurf über die Nord⸗Eisenbahn und über die von Orleans nach Vierzon vorgelegt. Dieser Entwurf modifizirt eventuell das Gesetz vom 11. Juni 1842 und behält dem Staate das Recht vor, die Legung der Schienen selbst zu übernehmen, falls sich keine Gesellschaft zur Ausführung dieses Theils der Arbeit bereit finden sollte.
In diesem neuen Entwurf ist die Richtung der Nordbahn merk⸗ lich abgeändert. Die Linien nach Calais und Dünkirchen werden sich bei Ostricourt, zwischen Douai und Lille, von der Bahn von Paris
nach der belgischen Gränze abzweigen, und zwar geht die Linie nach Calais über Hazenbrouck und Saint⸗Omer; die Linie nach Dünkirchen siber Hazenbrouck und westlich von Kassel; die Linie nach Boulogne wird sich von der Paris⸗Belgischen Bahn noch bei Amiens abzwei gen und über Abbeville und Etaples gehen. Man sieht, daß die Re⸗ gierung seit dem vorigen Jahre ihre Ansichten geändert hat und nun⸗ mehr auf die früher vorgeschlagenen Linien verzichtet. Sie nimmt eben so wenig die in dem Berichte des Herrn Baude aufgeführten Richtungen an. Nach dem ursprünglichen Plan sollte die Zweigbahn nach Calais sich bei Arras von der Hauptbahn trennen und direkt nach Béthune gehen. Allein dieser Plan gefiel Herrn von Rothschild nicht, denn er wollte, daß die Bahn von Arras nach Béthune bis Car⸗ vin mit der von Paris nach Lille zusammenfalle. Die Kommission war auf diese Ansichten eingegangen und nachdem sie auseinanderge⸗ setzt, daß der Hauptstamm von Paris über Amiens, Arras und Douai gehen werde, bezeichnete sie die letztgenannte Stadt als den abe⸗ lungs⸗Punkt der Bahn; von da aus würde ein Zweig. nach Valen⸗ ciennes und Brüssel gehen; der andere Zweig würde sich, 32 Kilo⸗ meter von Douai, nach Calais hinwenden, und 14 Kilometer weiter⸗ hin sich mit der von Gent kommenden belgischen Linie verbinden. Die Linie nach Calais würde sich von der vorhergehenden bei Carvin, 16 Kilometer nordwestlich von Douai trennen und über Böthune, Aire, St. Omer, Watten nach Calais gehen. Endlich würde ein Zweig von 27 Kilometer Länge von Watten nach Dünkirchen gehen. Dies war fast das sogenannte Stephensonsche System. 1
Im vorigen Jahre wollte die Kommission, deren Berichterstatter Herr Baude war, die Frage in Betreff der Linie nach Boulogne nicht lösen. Als Grund für diese Vertagung gab sie den Zustand unserer Finanzen und die ungeheuren Verpflichtungen an, die der Schatz be⸗ reits eingegangen sei. Es scheint, daß Herr Dumon sich durch diese
“ “
Rücksichten nicht hate zweigungen nach Calais
1ö““ 1“ “
abhalten lassen, denn er schlägt vor,
und Boulogne gleichzeitig auszuführen. 4 Ministerium hat sich das Recht vorbehalten, in dem Falle, wo es nicht möglich sei, sich mit den Gesellschaften zu eini⸗ gen, die in dem Gesetz⸗Entwurfe des Herrn Dumont bezeichneten Linien durch den Staat ausführen zu lassen. Diese Alternative ist eine Maßregel der Klugheit, und wenn man ein ähnliches e. vor achtzehn Monaten angewendet hätte, so würden wir jetzt ba d im Stande sein, auf Eisenbahnen nach London und Brüssel zu reisen. In der Voraussetzung einer Uebereinkunft mit einer Gesellschaft würde die Dauer der Konzession nicht 24 Jahre für die Nordbahn und 35 Jahre für die Bahn von Orleans nach Vierzon überschreiten dürfen; denn diese bildet den Gegenstand des Art. II. des ministeriellen Vor schlages. Die Eisenbahn wird nach Ablauf der Pachtzeit vom Staate gratis übernommen, und man behält sich außerdem vor, die Bahn nach einer Benutzung von zwölf Jahren zu kaufen. Endlich wenn die Bahn 8 pCt. Zinsen trägt, wovon 2 pCt. zur Tilgung vermetcdet werden, nimmt der Staat am Gewinne Theil und erhält die Hälfte des Ueberschusses. Dies sind die Hauptbestimmungen des von Herrn Dumont vorgelegten Gesetz⸗Entwurfs.
Das
Handels- und Börsen- Uachrichten.
Bei sehr bedeutendem Geschäft foß⸗ alle Lis rti Qui boge if egehrt, und zu höheren FEisenbahn⸗-Actien und Quittungsbogen aufs neue begeh zꝛund zu höhere dceses als gestern zu lassen. — In Oesterreichischeu Eisenbahn⸗Actien blieb der Umsatz wegen Mangel an Abgeber unbedeutend.
Paris, 1. März. Die Ungewißheit, welche heute an der Börse über das Schicksal berrschte, welches der Ducossche Antrag haben wird, veran⸗ laßte zahlreiche Schwankungen in der 3 proc. Rente, die am Schlusse unge⸗ fähr wie gestern blieb, nachdem sie bereits auf 82.55 gestiegen war. Der Umsatz in allen übrigen Effekten war fast null.
2% Amssterdam, 2. März. Die sich im Laufe dieser Woche zu Gunsten des Anleihe⸗ und Besteuerungs⸗Gesetzes in der zweiten Feener der Generalstaͤaten allmälig häufenden Stimmen, ließen dessen nunmehr erfolgte Annahme mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussehen, welches denn auch einen wichtigen Einfluß auf die Course der holländischen Staatspapiere ausübte. Der Umsatz war belebt und betraf am meisten die ease. ehhean⸗ Schuld, welche eine täglich steigende Richtung behielt und von 5 5 bis 55 9, % emporkam; die 5proc. wirkl. Schuld, deren Konvertirung gegen 8” Zinfen nun wohl nicht lange ausbleiben, dürfte, wich anfangs SeFr o 9 auf 100 ¼ %, doch ging bei gestrigem animirtem Markte “ bis 7 2 hinauf; 5proc. ostindische erholte sich von 99 ½ bis 9916 9%; alte v Obligarionen standen erst mehrere Tage auf 94½ 0 und besserten . ) nach Annahme des erwähnten Gesetzes bis 94½ %. Die Actien der Handels⸗ maatschappy wurden hierbei günstig berührt und stiegen von 1 10 bis 142 * 19 einige Gewinn⸗Realisirungen führten deren Preis gestern auf 141¾ F0 98. Da nun die erste Kammer noch über das besagte Gesetz zu entscheiden 9 bleibt die Erwartung 8 noch immer etwas gespannt, obgleich die An⸗
benig zweifelhaft scheint. nagn 8 88 Actien der haarlem -rotterdammer Eisenbahn
hat diese Woche gewaltige Sprünge in deren Course herbeigeführt. 8b m
verwichenen Sonnabend blieb selbiger bei eifriger Frage auf 912 5 ste 1
am Montage bezahlte man schon bis 91½ und später 92⁷ %; dann aber
erschienen Verkäufer, welche bis 88½ % losließen z gestern und vopsgesg war indeß zu 90 ½ 9 wieder mäßige Frage; rheinische Actien 28 * sch nach einiger Flauheit von 97 ½ wieder auf 972 9. 6 ss
papicren sind spanische Ardoin⸗Obligationen von 21 erst bis 214
und zuletzt wieder bis 22 “ C
bedeutender, da deren von 29 ½ auf 27½ % gefallener Cnoch so stark ver⸗
29 % erreichte. Die Frage nach Geld hat sich diese Woche s 8 8
hr. vei Anlseihe⸗Geschäften 3 2 3 ½ % Zinsen gern bewilligt wurden. mehrt; daß dei Anlegderaivimattte war wenig Umsatz in Weizen und Rog⸗ gen; von ersterem Korn wurde nur 124pfd. altes weißbuntes volnisches zu
305 Fl. verkauft und von Roggen eine ansehnliche Partie d.
preußischer zu 185 Fl. untergebracht; 116 pfd. alter getrockneter Roggen
ging zu 162 Fl. ab. Gerste und Hafer blieben ohne Handel. G
Zoll ist für den eingetretenen Monat ohne Veränderung festgesetzt.
Auswärtige Börsen. 3
Amsterdam, 2. März. Niederl. Sch. 55 ½. 5 % 99. 100 %G. 5 % Span. 22 S5. 3 % do. 37 ½. Pass. 6 S. Ansg. Zinel. 8 5.
Pr. Sch. —. Pol. Oesterr. 4 % Russ. IIope 912½. Antwer pen, I1. März. Zinsl. 8. Neue Anl. 21 ½. 1.“ Frankfurt a. M., 3. Mürz. 5 % Met. 113 ¾ G. Bank-Aetion
Div. p. ult. 2011. 2009. Bank-Actien IIope 90 ½ G. — Stiegl. 90 G.
Int. 54 ⅞. Poln. 300 Pl. 96 ½ G. do. 590 Fl. 99 ¾ G. do. 200 PFl. 8 Hamburg, 2. März. Bank-Actien 1670. Engl. Russ. as. London, 28. Febr. Cons. 3 % 97 z. Belg. —. Neue Anl. 24 ½. A
sive 5 ½. Ausg. Sch. 13 ¾¼. 2 ½ % Holl. 54 ⅛. 5 % do. 1015. Neue Pore- 15 ¼.
Bras. 79. Chili —. Columb. Mex. 34 ½. Peru 30 ¾.
5 % Rente üin cour. 125. 90. 3 % Rente sin cour. 82. 40.
10. 5 % Span. Rente 33 ¼. Pass. 5 ⅛. — Wien, 2. Marz. 5 % Met. IIIX. 4 % 100 ¾. 3 % 77 ½. 22%, 2.
Anl. de 1834 150 ¼. de 1839 128 ¾½. Bank-Actien 1635. Nordb. 1335. Mail. 1098⅛.
Gloggn. 110 ¼. Livorn. 99 ¼. Pesth. 105 ½.
Das lateinische und das hr 1 1 versität im Sommer⸗Semester 1844, welche am 22.2à d. J. Ih an bei dem Pedell Heßling im Universitäts⸗Gebäude, ersteres für 2 ½ Sgr., letzteres für 2 Sgr. zu haben. Berlin, den 6. März 1844. Det Rektor der Universitit. Lachmann.
Berlin, 6. März.
wirkl. Preuss.
Bayr.
Engl. Russ. —. 1] Paris, I. März. 5 % Neapl. au compt. 102.
Königliche Schauspiele. Donners 7. är Zum erstenmale: Die Bernsteinhexe, 8 Donnerstag, 7. März. Zun Bern e, historisches Schauspiel in 5 Abth., aus Meinhold's Chronik: „Marie Schweidler H. Laube. Schweidler“, von H. Laube.. 8— Freitag, 8. März. Die Insel der Liebe. . b 86 Im Konzertsaale: 1) La scconde représentation de: tasce, drame-vaudeville nouveau en 3 actes, par Mr. Lo roy. 2) La seconde représentation de: Les petites misères de la humaine, vaudeville nouveau en 41 acte, par Mr. Clairville.
vie
Königsstädtisches Fhester hcc Donnerstag, 7. März. Doktor Faust's Zauberkäppchen, oder: Die (S 8 Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Fr. Hopp. Musik vom Kapellmeister Hebenstreit.
Pehg., dnn 8 März. Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn Price⸗ in 3 Abtheilungen. Dazu: Des Schauspielers letzte Rolle. b 18
OSOeffentliche Auffuhrungen.
Donnerstag, 7. März, Abends 7 Uhr, im Saaͤle der Sing⸗Ala⸗ demie: Konzert von Herrn und Mad. Mortier de b- unter Mitwirkung der Mad. Schröder⸗Devrient, der Miß Birch, 8 Dlle. Tuczek und der Herren L. und M. Ganz. Es werden dari ein Trio von Hummel, Klavier⸗Composition von Bach, Händel, 1 delssohn und Mortier de Fontaine und Gesänge von Mozart, Mmr⸗ tini, Meyerbeer, Rossini, Donizetti, Schubert und Kücken vorgetrager. Billets zu numerirten Plätzen à 1 Rthlr. sind in der Schlesinger schen Musikhandlung, beim Kastellan der Sing⸗Akademie und Aber an der Kasse zu haben.
Seaeszm ales Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Der Getraide⸗
Beilage
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Fai⸗ 18 82 8 8 1
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Beilage zur
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g. Donnerstag den 7 zen März.
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Inland. Berlin. Inhalt des Ministerialblattes für die innere Bericht der Sparkassen⸗Verwaltung. — Unterstützung der Aufhebung der Gemeinheiten durch Aufbieten der Kreishülfe gegen die Verhee⸗
Verwaltung. — Danzig. Marienwerder. Abbaue. — Bromberg. rungen der Kieferraupe. — Koblenz. Frankreich. Paris. FTürkei. Adrianopel.
Ueberschwemmung. Das Journal des Debats über Thiers. Große Ueberschwemmung.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Breslau und London.
Marktbericht. EE “
24 —9
‧— 27.
fügungen vom 8. April 1831 (Annal. S. 388), Mai
sen werden.“
nicht gestattet werden darf.
&
zember v. J. an das Kriegs⸗Ministerium mittheilt:
1* 8 8 8 “ “
it März. Das heute ausgegebene Ministerial blatt für die gesammte innere Verwaltung (Nr. 1 von diesem Jahre)
enthält unter Anderem eine Bekanntmachung des Königl. Ober⸗Prä sidenten der Provinz Sachsen vom 4. Januar d. J., welche zur Ver
hütung unbegründeter Immediat⸗Gesuche das Publikum auf die in dieser Beziehung bestehenden Bestimmungen aufmerksam macht. — Einen abschlägigen Bescheid von Seiten des Justiz⸗Ministers und des Ministers des Innern (d. d. 23. Januar) an einen städtischen Ma⸗ 11“ Sec; gistrat, der sich mit einer Beschwerde an Se. Maäjestät den König V diese Weise einberufenen Offiziere zu beauftragen. gewandt hatte, weil sein Verlangen hinsichtlich der Gewinnung des Bürgerrechts für die mehreren Minderjährigen durch Erbschaft zuge⸗ fallenen Grundstücke zurückgewiesen war; Se. Majestät haben sich mit den früheren Verfügungen des Ministeriums des Innern, welche die Beschwerde veranlaßt, ganz einverstanden erklärt. — Einen Bescheid an den Magistrat hiesiger Residenz (d. d. 28. Dezember v. J.), nach welchem die Befreiung der Schullehrer von der Miethssteuer auch auf solche konzessionirte Privat⸗Anstalten ausgedehnt werden muß, welche
dazu bestimmt sind, den Mangel an hinreichenden öffentlichen Elemen⸗ tarschulen zu ersetzen. — Cine Verfügung vom 13. Januar, durch welche festgestellt wird, daß die Vorschrift des Gesetzes über die Ver⸗ pflichtung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 §. 1 unter 3, wonach diejenige Gemeinde zur Fürsorge für einen Armen verpflichtet ist, in welcher derselbe nach erlangter Großjährigkeit während der drei letzten Jahre vor dem Zeitpunkte, wo seine Hülfsbedürftigkeit hervor⸗ tritt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, allerdings auch auf Dienstboten und Handwerks⸗Gesellen zu beziehen ist, da das Gesetz in Bezug auf diese Kategorie von Armen keine abweichende Bestim⸗ mung getroffen hat. Eine Verfügung (d. d. 31. Dezember v. J.) an die Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln, in der es heißt: „Von den Königl. Justiz⸗Behörden der Provinz ist zur Sprache gebracht worden, daß durch ein unzweckmäßiges Verfahren der Poli⸗ zei⸗Behörden bei den Voruntersuchungen wegen begangener Verbrechen
die Erfolge der Kriminal⸗Untersuchungen nicht selten erschwert und die Functionen des Kriminal⸗Richters öfters zum Nachtheil der Sache Da diese Anführungen durch aktenmäßige Nachweise belegt waren, so ist zunächst der Herr Justiz⸗Minister Mühler ersucht
antizipirt sind.
worden, die Gerichts⸗Behörden anzuweisen, künftig vorkommende ähn⸗ liche Verstöße ungesäumt zur Kenntniß der Königlichen Regierung zu bringen, damit durch dieselbe die betreffende Polizei⸗Behörde über ihr fehlerhaftes Verfahren sofort belehrt oder zurechtgewiesen werden könne. Außerdem aber erscheint es wünschenswerth, die Polizei⸗Be⸗ hörden über ihr Verfahren bei Konstatirung und Verfolgung der ge⸗ richtlicher Untersuchung und Bestrafung anheimfallenden Kriminal⸗Ver⸗ brechen mit speziellerer Anweisung zu versehen. Der Königl. Regie⸗ rung wird daher eine erläuternde Zusammenstellung der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften anliegend übermacht, um sie durch das Amts⸗ blatt zur Kenntniß der unteren Polizei⸗Behörden zu bringen und diesen die pünktliche Beobachtung derselben in vorkommenden Fällen zur Pflicht zu machen.“
Eine Cirkular⸗Verfügung des Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten an sämmtliche Königliche Re⸗ gierungen und Ober⸗Präsidien (d. d. 10. Januar) folgenden wesent⸗ lichen Inhaltes:
„Des Königs Majestät haben auf meinen Antrag mittelst Aller⸗ höchster Ordre vom 23. Dezember v. J. mich zu ermächtigen geruhet, in Fällen, wo ein blos mit einer persönlichen Konzession versehener Apotheker seinem zur Ausübung der Pharmacie vorschriftsmäßig qua⸗ lisizirten Sohne oder Enkel die Apotheke bei seinen Lebzeiten über⸗ tragen oder auch durch letztwillige Verfügung zugewendet hat, oder der so qualifizirte Sohn oder Enkel eines Apothekers die Apotheke
—
aus dessen Nachlasse übernehmen will, zu Gunsten eines solchen Soh⸗ nes oder Enkels, insofern ich die Umstände danach angethan fände, eine Ausnahme von der sonst bei Wiederverleihung erledigter Apothe⸗ ken⸗Konzessionen in Gemäßheit der Verfügung vom 13. August 1842. stattfindenden öffentlichen Konkurrenz eintreten zu lassen.“
Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Erfurt, (d. d. 28. Dezember), welche verschiedene Bestimmungen in Bezug auf die Hindernisse trifft, die sich der Wirksamkeit der Kreis⸗Vermittelungs⸗ Behörden in Auseinandersetzungs⸗Angelegenheiten entgegengestellt hat⸗ ten. — Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Frankfurt, (d. d. 18. Januar) worin das Ministerium der Ansicht beitritt: daß die Vorschriften der §§. 1 und 4 der Verordnung vom 13. April 1841 über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken auf die Servituts⸗Berechtigten nicht angewendet werden können.
Eine Verfügung des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern (d. d. 31. Dezember v. J.), welche es für unzulässig erklärt, daß bei Ertheilung des Gewerbscheines für Schauspieler⸗Truppen nur vom Direktor, aber nicht von den einzelnen Mitgliedern die in §§. 11 und 12 des Regulativs vom 28. April 1824 vorgeschriebenen Atteste gefordert werden.
„Das in den §§. 11 und 12 des Hausir⸗Regulativs geforderte ortspolizeiliche Zeugniß hat dabei hauptsächlich auch den Zweck, die Ortsgehörigkeit des Gewerbetreibenden darzuthun, damit keine Unge⸗ wißheit darüber bestehe, wohin man denselben zu weisen hat, wenn er aus dem Inlande zu entfernen ist. Diese Rücksicht, welche nicht blos auf den Direktor einer irgend ein Gewerbe gemeinschaftlich be⸗ treibenden Gesellschaft, sondern auch auf alle Mitglieder derselben und in dem von der Königl. Regierung bezogenen Falle auf diese eher mehr als weniger anzuwenden ist, erscheint um so erheblicher, als fast mit allen angränzenden Staaten Ausweisungs⸗Kartelle abgeschlossen sind, deren Inhalt das frühere Verfahren hinsichtlich der Fortschaffung lästiger Fremden über die Landesgränze nicht mehr ohne Weiteres ge⸗ stattet. Aus diesem Grunde namentlich hat auch die Cirkular⸗Ver⸗ fügung vom 2. April 1830 (Annal. S. 414) die strenge und unnach⸗ sichtliche Beachtung der gegebenen Vorschrift wiederholt zur Pflicht
„Zur Beseitigung der Verschiedenheiten, welche in der Anwen⸗ dung der, die Dienstleistung der beurlaubten Landwehr⸗Offiziere bei der Linie betreffenden Ordres vom 29. Januar 1821 und vom 28. bestimme Ich hierdurch
April 183
wahrgenommen worden sind, Folgendes:
oder einem Truppentheile einberufen.
jedoch die Bataillone einer Brigade übertragen können.
Es muß der Auswahl der einzuberufenden Offiziere von dem Landwehr⸗Brigade⸗Commandeur besondere Aufmerksamkeit gewidmet, auch die für den Zweck in jeder Beziehung geeigneteste Zeit gewählt Die Heranziehung der Landwehr⸗Offiziere zu wiederholten
werden. Uebungen dieser Art ist nicht gestattet.
2) Aelteren Landwehr⸗Offizieren kann nur ausnahmsweise auf ihren eigenen Wunsch und besonderen Antrag, wenn solcher sich z. B. auf ihre Befähigung zur Beförderung bezieht, nachgegeben werden,
daß sie zu einer einmaligen vierwöchentlichen Uebung bei den Linien⸗ Sie erhalten alsdann die Diäten, und wenn sie zur Landwehr⸗Kavallerie gehören und zwei Pferde mitbringen, auch Die Reisekosten für die weitere Entfernung, als zum Stabsquartier des Bataillons, können ihnen durch das Militair⸗Oekonomie⸗Departement Ihre Zahl darf jährlich nicht mehr betragen, als oder Artillerie⸗ Eine Uebertragung der Bataillone findet Ausgaben dürfen in Stelle solcher zur Linie kommandirten Landwehr⸗Offiziere Offiziere der Linie zu der Uebung der Landwehr⸗Bataillone nicht kommandirt
Truppen eintreten.
zwei Rationen, beides aus dem Uebungs⸗Etat des Bataillons.
gewährt werden. 2 Landwehr⸗Infanterie Offizier pro Bataillon. hierbei nicht statt. Zur
Offiziere und 1 Kavallerie⸗
Vermeidung extraordinairer
werden.
treffen. Charlottenburg, den 14. Dezember 1843.
Friedrich Wilhelm.“ Danzig, 2. März. Das hiesige Intelligenz⸗Blatt ent
5) der reine Gewinn der Sparkasse 9552 Rthlr. 5 Zusammen 187,116 Rthlr. 11 Sgr.
Marienwerder, 28. Febr. 7 U
gebung, das Eigenthum ihrer Höfe verliehen ist) die Aufhebung der Gemeinheit vorzugsweise durch Abbaue befördert und deshalb mit Genehmigung eines hohen Ministeriums des Königlichen Hauses, General-Verwaltung für Domainen und Forsten, als Anerkenntniß eine Unterstützung in baarem Gelde zum Ausbau ausgezahlt erhalten.
Indem die hiesige Königliche Regierung dieses mit der Aufsor⸗ derung zu zahlreicher Nachfolge zur öffentlichen Kenntniß bringt, macht sie durch das Amtsblatt zugleich auf die wohlthätigen Fol⸗ gen der hiernach bewirkten Aufhebung der Gemeinheiten aufmerksam.
Bromberg, 1. März. Die hiesige Königl. Regierung er⸗ läßt in dem heutigen Amtsblatte folgende Bekanntmachung: „Es hat sich beinahe in allen Theilen des Regierungs⸗Bezirks die Kiefern⸗ Raupe in solchen Massen gezeigt, daß die eigenen Kräfte der Wald⸗ besitzer zu deren Vertilgung nicht zureichend sind, daß vielmehr die Vernichtung großer Waldstrecken zu befürchten und mithin eine Lan⸗ des⸗Kalamität zu besorgen steht.
Diesem Uebel kann nur durch die Aufbietung der allgemeinen Kreishülfe gesteuert werden.
Daß aber die Devastation der Waldungen einer Gegend eine so allgemeine Kalamität sei, daß mit Recht die Mitwirkung aller Be⸗ wohner derselben zu deren Abwendung gefordert werden kann, unter⸗ liegt keinem Bedenken. Eben so wenig kann die Befugniß der Lan⸗ des⸗Polizei⸗Behörde, in einem solchen Falle die allgemeine Kreishülfe in Anspruch zu nehmen, nach den Bestimmungen des Allg. Landrechts, Einleitung §. 73 und §. 10 Tit. 17 Theil 2 in Zweifel gezogen werden.
Wir haben deshalb die Aufbietung der allgemeinen Kreis⸗ hülfe behufs der Vertilgung der Kiefernraupe in den von diesem Insekt in bedrohlicher Menge befallenen Königlichen und Privatforsten angeordnet und mit der Ausführung dieser Maßregel die Herren Landräthe beauftragt.
Diee Verbindlichkeit zur Leistung der Kreishülfe ist eine persön⸗ liche Verpflichtung jedes einzelnen Einwohners, für welche eine Ver⸗
gütung von dem Wald⸗Eigenthümer oder aus Staatskassen nicht gewährt wird.“
Keoblenz, 29. Febr. (Rh. u. M. Z.) Rhein und Mosel sind im sehr allmäligen Fallen begriffen. Die Einwohner von Neuendorf haben ihre Wohnungen veriassen müssen. — Schiffer sagen aus, daß die Thüren und Fenster in den Häusern der dem Rheine nahen Ort⸗
gemacht, und die Königl. Regierung muß darauf, so wie auf die Ver⸗
schaften großentheils durch Bretter gegen die Schläge der Wellen ge⸗
emeinen Preußischen Zeitun
1832 (Annal. S. 459) und 28. Februar 1838 (Annal. S. 203), verwie⸗
Eine Cirkular⸗Verfügung (vom 27. November v. J.), welche die Königlichen Regierungen darauf aufmerksam macht, daß das Auf⸗ suchen von Bestellungen auf unechte oder künstliche Edelsteine, soge⸗ — — nannte künstliche Brillanten, pierres de Strasse und dergleichen, sie mögen in edle oder unedle Metalle gefaßt, und mit anderen Waaren verbunden sein oder nicht, unzulässig ist, und daß überhaupt ein Ver⸗ kehr im Umherziehen mit den bezeichneten künstlichen Edelsteinen ꝛc.
Eine Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidien, welche diesen die hier nachfolgende Allerhöchste Ordre vom 14. De⸗
1) Ein jeder Landwehr⸗ (Infanterie⸗ oder Kavallerie⸗) Offtzier, Iwelcher als solcher noch keine Landwehrübung mitgemacht hat, wird zu einer vier⸗ bis sechswöchentlichen Uebung bei dem Divisionsstabe Im ersteren Falle wird in Be⸗ zug auf seine Ausbildung nach Vorschrift der Ordre vom 28. April 1831 verfahren; im letzteren ist ein Stabs⸗Offizier des Truppentheils speziell mit der theoretischen und praktischen Ausbildung der auf e ei In beiden Fällen
erhalten die einberufenen Offiziere freie Post zur Hin⸗ und Rückreise, die Diäten, welche extraordinair zu liquidiren sind, und, insofern sie zur Kavallerie gehören, während der Uebungszeit selbst eine Ration. Die Zahl dieser Landwehr⸗ (Infanterie⸗ oder Kavallerie⸗) Offiziere darf in keinem Jahre 4 für jedes Bataillon übersteigen, wobei sich
Das Kriegs⸗Ministerium hat danach die weitere Verfügung zu
hält heute in einer Extra⸗Beilage den 22sten Jahres⸗Bericht der hiesigen Sparkassen⸗Verwaltung, welcher sich über den Zustand dieses Instituts am Schlusse des Jahres 1843 ausspricht. Nach demselben besteht: 1) das von den Actionairen zusammengeschossene Kapital aus 2000 Rthlr., 2) das verzinsliche Guthaben der Deponenten aus 169,523 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf., 3) das unverzinsliche Guthaben der Deponenten aus 128 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., 4) das pro 1844 vor⸗ getragene Interessen⸗Quantum aus 5312 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf.,
Sgr. 9 Pf.
Auch im verflossenen Jahre haben in unserem Departement mehrere bäuerliche Eigenthümer (vor⸗ malige Immediat⸗Einsassen, welchen, zufolge der bestehenden Gesetz⸗
—
schützt wurden. Links von der Nette läuft der Rhein weit ins Land hinein. — Hier beginnt bereits eine Anzahl Bewohner der Kastor⸗ straße Noth zu fühlen; die Hülfe der städtischen Behörde soll ihnen durch den Herrn Ober⸗Bürgermeister verheißen sein.
Ausland.
Paris, 29. Febr. Die Stellung, welche Herr Thiers in der diesjährigen Session eingenommen, sein Verhältniß zur Opposition, sein Benehmen in der Salvandyschen Angelegenheit und überhaupt sein ganzer politischer Charakter, werden im Journal des Débats, im Verfolg seiner Betrachtungen über die Art des Kampfes, welchen die linke Seite gegen das Ministerium eröffnet hat, noch ferner der Beurtheilung unterworfen, indem das genannte Blatt sich in nach⸗ stehender Weise vernehmen läßt:
Kann man wohl glauben, daß Herr Thiers, als er sich von neuem einer solchen Opposition beigesellte, nur im Gefolge der Parteien einherzu⸗ gehen sich bereit gefunden habe, die um jeden Preis das Ministerium stür⸗ zen wollen, ohne daß er selbst diesen Willen und diese Neigung hätte? Das hieße Herrn Thiers für bethörter halten, als er es in der That ist. Herr Thiers will dasselbe, wie die Opposition, den Sturz des Ministeriums. Bethört aber ist er darin, daß er um den Preis seiner ehrenwerthesten Ueber⸗ zeugungen ein Bündniß eingeht, welches ihn während des Kampfes aus⸗ beutet und ihn im Stich lassen wird, sobald er wieder ans Ruder gelangt, indem es ihm dann eben die Mittel, welche er seiner Rückkehr ans Staats⸗ ruder angewendet, zum Vorwurf machen wird. Herr Thiers kann allerdings antworten, die Opposition sei nicht weniger bethört, als er selbst, und so⸗ bald er nur erst die Gewalt wieder in Händen habe, werde er die Leiter, auf welcher er emporgestiegen, hinter sich zurückstoßen. Daraus aber, daß zwei Verbündete einander gegenseitig hintergehen, folgt nicht, daß sie Beide deshalb weniger hintergangen sind. Dies ist die gegenwärtige Stellung zwischen Herrn Thiers und der Opposition.
„Herr Thiers, wir wissen es, liebt revolutionaire Argumente und revo⸗ lutionaire Schritte. Er hat mit großem Erfolg die Geschichte der Revolu⸗ tion geschrieben, in einer von der unsrigen sehr verschiedenen Zeit und zu
einem ganz anderen Zweck als der ist, den er jetzt erreichen will, aber im Grunde doch in der offenbaren Absicht, die Restauration, die er bekämpfte, zu schwächen. Davon hat er in seinen Gewohnheiten, in seiner Sprache und selbst in seinem Benehmen eine gewisse Heftigkeit des Geistes und der Meinung beibehalten, welche bei der geringsten Berührung ausbricht und in welcher jener alte demagogische Sauerteig, den er längst bei Seite geschoben, wieder aufjährt. So träumt Herr Thiers, wenn er Minister ist, von der Propaganda; er will in Spanien einrücken. Ein anderesmal rüstet er sich zum Kriege gegen Europa und regt vorläufig Frankreich auf. Er versteht es trefflich, Vorschläge über legislative Unvereinbarkeiten und parlamenta⸗ rische Ausschließungen wieder in Gang zu bringen; endlich liebt er es auch, mit der Königlichen Gewalt selbst zu kämpfen. Bekanntlich mußte er sich zweimal von der Verwaltung zurückziehen, weil er im Rath der Krone eine von den Kammern verworfene Politik geltend machen wollte.
„Aus solchen Stoffen ist Herr Thiers gebildet, und dennoch glauben wir nicht, daß ihm von selbst jemals der Gedanke eingekommen wäre, ein solches Aergerniß zu geben, wie er es neulich in der Kammer gethan, wenn nicht die Verpflichtungen, welche er gegen eine Fraction derselben eingegan⸗ gen, ihm dies zum unbedingten Gesetz gemacht hätten. So geschah es denn, daß Herr Thiers, ohne irgendwie dazu herausgesordert zu sein, den König in Person gleichsam vor die Kammer lud, nicht, um ihn zu loben, denn das hätte die Opposition nicht erlaubt, sondern um ihn zu tadeln. Wir müssen die Dinge bei ihren wahren Namen nennen. Zu 1.,2 cs sei nicht ein Minister gewesen, welcher Herrn von Salvandy sein Votum über den Brandmarkungs-Paragraphen zum Vorwurf gemacht, zu sagen, der König sei es gewesen, und daraus zu schließen, daß die Verfassung verletzt sei; so auf der Tribüne, im Angesichte Frankreichs zu sprechen, heißt, den König tadeln. Nun hat aber Niemand in Frankreich das Rcht, weder in den Kammern, noch in der Presse, noch sonst wo, den König öffentlich zu tadeln. Der König kann sich irren, er kann Un⸗ recht haben, aber die ministerielle Verantwortlichkeit ist eben dazu erfunden, damit der Staat nicht dadurch erschüttert werde, wenn der König sich irrt und Unrecht hat; die Königliche Unverletzlichkeit ist dazu eingeführt, damit ein Irrthum oder ein Fehler des Königs niemals auf die Majestät des Thrones zurückfalle. Wenn der König sich irrt, steht es allein den Mini⸗ stern zu, ihn davon zu benachrichtigen. Sie sind die einzigen Rathgeber der Königlichen Verantwortungslosigkeit, und die Kammern haben eben so wenig das Recht, dem Königthum Vorstellungen zu machen, wie das Kö⸗ nigthum das Recht hat, den Kammern Lehren zu ertheilen. Außerhalb die⸗ ser Grundsätze ist Alles Verwirrung, Anarchie und Gefahr. Und Herr Thiers selbst scheint es so zu meinen, denn er sagt uns in seinem Jour⸗ nal: „Was bellagt Ihr Euch? Seid ganz ruhig. Wenn der Regierung ein Unglück begegnet, so bin ich ja da. Ihr braucht mich nur zu rufen. Ihr könnt auf mich zählen.“ Sehr bescheiden fügt Herr Thiers dann hin⸗ zu: „Und Ihr werdet Euch nur zu glücklich preisen, wenn ich mich wieder bereit finden lasse.“
Wir wissen nicht, ob die Juli⸗Monarchie, wie Herr Thiers es prophe⸗ zeien möchte, bald irgend eine widerwärtige Krise zu bestehen haben dürste, noch weniger, ob wir uns dann an Herrn Thiers zu wenden haben würden. Indeß braucht Herr Thiers nicht zu glauben, daß wir, eintretenden Falls, seine Unterstützung verschmähen würden. Geriethe die Juli⸗Monarchie in Gesahr, so würden wir Jedermann zu Hülfe rufen, und zuerst die Männer von Talent und Muth. In dieser Hinsicht würde Herr Thiers uns nicht fehlen. Besser aber wäre es doch wohl, wenn er nicht seine Neigung, die Staats⸗Angelegenheiten zu leiten, damit begänne, sie zu verderben, wenn er sich nicht ein Vergnügen daraus machte, die wesentlichsten Prinzipien der monarchischen Regierung zu gefährden, um dann das Verdienst zu haben, sie zu retten. Mit einem Worte, wenn er uns nicht krank machen wollte, um sich die Genugthuung zu verschaffen, uns nachher zu heilen. Muß Herr Thiers, wenn er nicht Minister ist, durchaus in der Opposition sich befinden, so wäre es gewiß ein größerer Ruhm für ihn, eine vernünftige, gemäßigte und dynastische Opposition zu begründen. Herr Thiers ist dynastisch gesinnt, daran zweifelt Niemand. Seine Ueberzeugung naöthigt, sein Vortheil treibt ihn dazu, seine politische Meinung setzt ihre Ehre darin. Herr Thiers hat zwar seinen revolutionairen Geschmack, aber kein sehr re⸗ publikanisches Temperament. Und wer würde auch bei dem Minister, der die Herzogin von Berry verhaften ließ, jemals einen Rückgedanken an die Restauration argwöhnen? Herr Thiers ist also ehrlich dynastisch gesinnt. Er sagt es laut. Herr Thiers sprach neulich in warmen Ausdrücken von seinem Eifer für die Dynastie, und er glaubte denselben nicht besser bewei⸗ sen zu können, als daß er den König fadelte. Es wäre aber verfassungs⸗ mäßiger, wenn er das Königthum weniger liebte und mehr achtete, denn die Würde des Königs kann dem Staate nicht minder theuer sein, als das Le⸗ ben desselben. Die Person des Königs muß nicht nur gegen jede materielle Gewaltthat, sondern auch gegen jeden moralischen Angriff geschützt sein. Wer dieses Prinzip der Königlichen Verantwortungslosigkeit verletzt, der überschreitet die Verfassung.
Um sein Benehmen zu entschuldigen, berust Herr Thiers in seinem Blatt (dem Constitutionnel) sich auf eine Rede, welche For als Mi⸗ nister hielt, als die berühmte indische Bill (1783), welche im Unterhause die Maäjorität erhalten hatte, von ihm ins Oberhaus eingebracht wurde und dort nicht allein der Opposition der Lords, sondern auch der des Königs begegnete. Allerdings sprach sich der englische Redner mit besonderer Hef⸗ tigkeit über die Rolle aus, welche der Krone bei jenem verwickelten Kampfe zugeschrieben wurde, der mit ve der indischen Bill und dem Sturz des Coalitions⸗Ministeriums von Lord North und Herrn Fox endete. Fin⸗ det aber zwischen dem Vorgang, welchen Herr Thiers auf der französischen Tribüne citirte, und der direkten, offenbaren und verfassungswidrigen Inter⸗ vention Georg's III. gegen seine Minister die geringste Aehnlichkeit statt? Und
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