1844 / 83 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1“ ö“ 1 8 I111“*“ 5 einsamem Wirken und mit gleicher dem Vereine Formen, anzuschließen. Berechtighung 2 weit Bruder⸗Vereine in der Provinz sich noch nicht 6.4 en, wird, wie in Berlin, so auch in jedem anderen Orte babes keee jeder Einzelne, welcher sich zu einem jährlichen Beitrage ber vrwvigs, gergroschen zur Kasse des Vereins verpflichtet, als Mit⸗ Bereins anerkannt, wie außerdem jede Erhöhung des jähr⸗ n,e d jede freie Gabe dankbar für den ausgesprochenen

sichen 2 Verein angenommen wird.

Zweck vom Obschon die Sammlung eines Kapital⸗Fonds in vieler 12 2. wichtig und nützlich erscheinen kann, soll doch zunächst vom Sen grvon abgesehen werden, und seine Gesammt⸗Einnahme zur tigen Verwendung bestimmt sein. Bei Darreichung der Unter⸗ sofor an Geldmitteln soll aber darauf gehalten werden, die nach Füdanghafter Prüfung zur Unterstützung erwählten Gemeinen oder Fereha zu einer Gemeine Zusammentretenden bis zur vollen Befrie⸗ digung des anerkannten Bedürfnisses zu berücksichtigen, um so aller Zersplitterung der Gaben des Vereins vorzubeugen und redende Denk⸗ mäler evangelischer Hülfe und Liebe zu gründen. §. 6. An der Spitze des Vereins steht ein Verwaltungs⸗Ratb, welcher vom ganzen Verein auf drei Jahre erwählt wird. Er besteht aus vierundzwanzig Männern, welche aus ihrer Mitte einen Vorsitzer, einen Schriftführer und einen Schatzmeister mit den nöthigen Stell⸗ vertretern erwählen, bestimmte Sitzungen halten, den Schriftwechsel es Vereins führen, die Kasse verwalten und Alles für die Vereins⸗ Versammlungen vorbereiten. §. 7. Es wird eine Versammlung zur Konstituirung des Ver⸗ eins, wie noch durch die öffentlichen Blätter angezeigt werden soll, an einem noch näher zu bestimmenden Tage stattfinden, in welcher der erste Verwaltungs⸗Rath zu erwählen ist. Künftighin werden halb⸗ jährliche Vereins⸗-Versammlungen aller Mitglieder, etwa im Januar und Juni jedes Jahres, gehalten werden, worin vom Verwaltungs⸗ Rath über die Verhältnisse des Vereins, wie über Einnahme und Aus⸗ gabe, Rechenschaft abgelegt, nach Stimmen⸗Mehrheit der Anwesenden die Hauptbeschlüsse über Verwendung der Gelder gefaßt, die nöthigen Wahlen vorgenommen werden, und Alles, was dem Verein zu thun obliegt, besonders sein Anschließen an andere Vereine, zu berathen ist. §. 8. Außer diesen Vereins⸗Versammlungen wird alljährlich eine Haupt⸗Versammlung (mit welcher auch eine Vereins⸗Versamm⸗ lung verbunden sein kann) für alle, auch auswärtige, Freunde des Vereins gehalten werden, worin, nach vorangegangener gottesdienst⸗ licher Feier, schriftliche und mündliche Vorträge zur Förderung des Vereins gehalten, Besprechungen angestellt und Mittheilungen über die Wirksamkeit des Vereins gegeben werden sollen. Diese Haupt⸗ Versammlungen können, sobald sich mehrere Brüder⸗Vereine werden angeschlossen haben, auch abwechselnd nach anderen Städten der Provinz gelegt werden. §. 9. Der Verein behält sich vor, rücksichtlich seiner äußeren Einrichtung dies Statut abändern und näher bestimmen zu dürfen (wie dies z. B. das Anwachsen des Vereins und seine Vereinigung mit anderen ähnlichen Vereinen erfordern möchte), namentlich auch die Art des Abstimmens und Wählens in zahlreichen Versammlungen zu regeln. Zu solchen Feststellungen soll die Mehrzahl der in einer Vereins⸗Versammlung nach geschehener Einladung durch die öffentlichen Blätter gegenwärtigen Mitglieder befugt seiitin. Berlin, den 12. Dezember 1843.“ 2

Sen ü⸗ . 17

Wir kommen spät, evangelische Mitbürger; wohlan, so laßt uns desto zahlreicher kommen und desto kräftiger vorschreiten. Einigt euch mit uns auf Grund des Statuts und tretet als Mitglieder dem Ver⸗ eine bei, ihm eure Geldmittel, eure Einsicht und eure Liebe widmend. Eure Meldungen deshalb anzunehmen, sind, außer den Unterzeichneten und sämmtlichen evangelischen Geistlichen der Stadt, noch bereit die Herren Stadträthe Gaertner, Brüderstr. Nr. 29, Seeger, alte Leipzigerstr. 4, Dr. Koblank, Friedrichsstr. 205, Gamet, Char⸗ lottenstr. 41, der Herr Geh. Finanzrath, Stadt⸗Aelteste Knoblau ch, Poststr. 23, die Herren Stadtverordneten Holfelder, Grünstr. 21, Fournier, Hausvoigtei⸗Platz 2, Reimann, Wilhelmsstr. 135, Haase, kleine Gasse 1, so wie auch die Registratur der Stadtverordneten⸗ Versammlung im Kölnischen Rathhause, Scharrnstraßen⸗ und breiten Straßen⸗Ecke.

Die bis zum 10. April c. dem Vereine werden beigetreten sein, werden demnächst nach §. 7 des Statuts zu einer Vereins⸗Versamm⸗ lung eingeladen und aufgefordert werden, aus sämmtlichen Mitglie⸗ dern, deren Verzeichniß ihnen mit der Einladung zugleich zugehen wird, den §. 6 des Statuts bestimmten Verwaltungsrath zu wählen,

damit der Verein dann ohne Verzug seine 116 ginnen könne. 1“ I

8' 151 —8 8

„„ Aber“, so lassen sich viele wohlmeinende Stimmen vernehmen, „haben wir nicht noch genug zu thun mit und bei uns selbst? Fehlt es nicht bei uns selbst noch an Kirchen, an Pfarren, an Schulen?“ Gewiß. Aber auch in Korinth und in den Gemeinen in Macedonien und in Galatien fehlte es nicht an Armen, und dennoch sammelte der Apostel Paulus daselbst eine reiche Steuer für die verarmte Ge⸗ meine in Jerusalem. Und die Gemeinen in Jerusalem und Antiochia und überall hatten noch der Seelen genug, die der Belehrung und des Trostes des Evangeliums ganz besonders bedürftig waren, und dennoch beschickten sie sich gegenseitig mit Lehrern und Propheten, daß aller Reichthum der Gnade, welcher jeder von ihnen zu Theil geworden war, ein Gemeingut Aller würde. Ja seht auf die Mission. Niemals ist die Kirche in allen ihren Gliedern voll⸗ endet, immer also hat sie noch mit sich und bei sich selbst zu thun; dennoch muß sie missioniren oder sie ist todt in sich selbst. Um wie⸗ viel mehr nun muß sie todt sein in sich selbst, wenn sie kein Herz, keinen Trost, keine Hülfe mehr hat für des Glaubens Genossen in der Ferne. Darum laßt uns das Eine thun und das Andere nicht lassen; laßt uns zu Hause wirken und auswärts. Dann wird reich⸗ lich Danksagung kund werden überall von Allen und an Allen, und wer giebt, wird nicht sagen können, ob er nicht doch mehr empfängt, als er giebt, und wer empfängt, ob er nicht doch mehr giebt, als er nimmt.

Oder wollt ihr euch zurückhalten lassen von der Theilnahme am Vereine durch die wohlgemeinten Warnungen Derer, welche uns weis⸗ sagen, wir würden die römischen und die griechischen Christen durch unsere Bestrebungen nur aufreizen und unseren evangelischen Brüdern in ihrer Mitte ein desto traurigeres Loos bereiten? Aber was das Letztere betrifft: so seid unbesorgt; nicht Wenige unserer evangelischen Brüder unter den nichtevangelischen können in kein zu unserer Zeit und nach unseren Sitten denkbares Elend mehr hineingerathen, in welchem sie nicht schon wären. Und wodurch sollten denn die römi⸗ schen und die griechischen Brüder gereizt werden? Wir wollen unseres Ortes nichts erreichen, was wir ihnen nicht auch reichlich gewährten; wir wollen unseres Ortes keine Kräfte in Bewegung setzen, denen wir nicht gern den freiesten Spielraum gestatteten auch für die Nichtevan⸗ gelischen unter uns. Was also kommen kann, ist einzig und allein das, was nie fehlen sollte, so lange wir nicht Eins geworden sind mit ihnen, ein geistiger Kampf nämlich zwischen uns und ihnen, der nichts gemein hat mit schnöder Proselytenmacherei; ein geistiger Kampf, der nichts ist, als Offenbarung der Liebe, der keinerlei bürgerlichen Frieden stört, und kein anderes Ziel hat, als den rechten Frieden auch im lebendigen Glauben an den Herrn. Mit Freunden habt ihr unlängst die geraden, männlichen, echtevange⸗ lischen Erklärungen unseres theuren Königs und des Königs von Württemberg gelesen. Wenn aber so tief⸗, so weitblickende Monar⸗ chen, die über Protestanten herrschen und Katholiken, und die da wissen, daß ein König nur christlich regiert, wenn er als König jeder Glaubensgemeinschaft denselben Rechtsschutz in derselben gesetzlichen Freiheit gewährt, wenn solche Monarchen dem Vereine ihren Schutz angedeihen lassen: so kann er nichts in sich tragen, was die Christen anderer Konfessionen reizen, oder auch nur beunruhigen müßte.

Andere freilich rühmen den Verein an sich höchlich, aber die Form, in welche sie meinen die preußischen Vereine hineingedrängt zu sehen, betrübt sie auf das innigste, ja erfüllt sie mit Mißtrauen. „Wir sollen“, sagen sie, „unsere völlige Selbstständigkeit bewahren. Aber dann ist jeder organische Anschluß an die schon bestehende große deutsch-evangelische Verbrüderung unmöglich, und ein größeres Uebel kann es in dieser Sache nicht geben.“ Doch laßt euch dadurch nicht irre machen, evangelische Mitbürger. Freilich will unsere Obrigkeit, daß wir unsere Selbstständigkeit bewahren; aber sie hat auch nichts gegen die auf einen großen Gesammt Verein der evangelischen Kirche hinzielende Tendenz. Folglich wird sie unsere Selbstständigkeit nur wollen, sofern diese jener Tendenz nicht widerspricht, ja sofern sie mit ihr zusammenfällt. Oder wolltet ihr euch nun lieber fern halten von der Sache, bis alle Evangeli⸗ schen dazu förmlich als ein großes Ganze organisirt sein werden? Mit nichten. Denn auch Paulus hat nicht gewartet mit seiner Sammlung für die Gemeinde in Jerusalem, bis die beitragenden Gemeinden sich eigends dazu organisirt hatten. Das ganze Christen⸗ thum hat angefangen ohne förmliche Organisation, wenngleich mit entschiedener Tendenz darauf. Der Protestantismus desselbigen glei⸗ chen. Darum sei eine das Ganze umfassende Organisation auch uns das feste Ziel, das wir unverrückt im Auge behalten; aber daß wir nicht mit ihr beginnen können, hindere uns nicht, sogleich mit Hand zu legen an den Pflug.

Und zuletzt sei nun auch dieses nicht verschwiegen. Viele und

in Wahrheit sehr treffliche Männer lassen sich also vernehmen: „Frei⸗

lich ist die Kirche todt, in der nicht von der Mitte nach den entfern⸗ testen Gliedern, von diesen nach der Mitte das innerste Leben und Wesen reichlich strömt und immer reichlicher; aber dem Gustav⸗ Adolph⸗Vereine fehlt zu einer gesegneten Wirksamkeit nichts Geringeres, als die einzig sittliche Grundlage. Wen will er unter⸗ stützen? Er sagt, Protestantische Gemeinden. Aber was faßt sich nicht Alles unter diesem Namen zusammen! vielleicht fördert er ganz etwas anderes als den Protestantismus. Wer will wirken in ihm? Er antwortet, protestantische Christen. Aber wie verschiedene Geister kommen da nicht zum Wirken zusammen! vielleicht auch solche, deren Protestantismus gegen nichts mehr protestirt, als gegen das echte evangelische Christenthum. Darum bedarf es des Bekenntnisses für die⸗ jenigen, die unterstützt werden sollen, des Bekenntnisses nicht minder für diejenigen, die gemeinsam unterstützen wollen. Legt also euer Bekenntniß vor, und dann wollen wir sehen, ob wir mit euch gehen können.“ Gewiß, evangelische Mitbürger, ist in dieser Rede daswahr, daß Niemand sittlicher⸗ weise für ein anderes Bekenntniß wirken kann, als für das seinige, und Nie⸗ mand in Sachen des Bekenntnisses mit Anderen, als mit denen des seinigen. Aber die Sache ist diese: Wir kennen keinen Protestantis

mus, als den, der die Schrift als die alleinige Norm seines Glau⸗ bens und Lebens hat, keinen Protestantismus, als den, dessen Lebens⸗

prinzip die Rechtfertigung ist durch den Glauben. Diesen. Protestan

tismus und keinen anderen setzen wir voraus bei Denen, welche Hülf

annehmen, und bei Denen, welche Hülfe darbieten, und diesen müssen

wir bei ihnen voraussetzen, so lange sie nicht selbst sich entschieden von ihm lossagen. Aber die verschiedene Art, wie sie und wie wir ihn theologisch entwickeln, so ernst es uns mit der unsri⸗

gen ist, und die verschiedene Art, wie sie und wie wi

ihn praktisch durch Kirchen ⸗Verfassung und Kirchen ⸗Ord⸗

nung ins Leben zu führen suchen, so ernst es uns mit unseren Be⸗ strebungen ist, stören uns nicht in dem Bewußtsein unserer Einheit mit ihnen und hindern uns nicht, für sie und mit ihnen zu wirken; ihre Art und die unsrige sind uns nur theils das mehr oder weniger Unvollkommene, das wir gemeinsam zu bessern haben, theils das mehr oder weniger Individuelle, das wir als verschiedene, aber vollkommen gleichberechtigte, sich einander voraussetzende und ergänzende Auffas⸗

sungs⸗ und Darstellungsweisen eines und desselben lebendigen Glau⸗ bens ansehen müssen, nur die verschiedenen Schulen derselben einen

Kirche, die, weil sie sich gegenseitig anerkennen müssen, sich auch unter allen Umständen tragen können und helfen und fördern. Evangelische

Mitbürger, kennt ihr nun mit uns ein ehrliches, offenes, brüderliches,

den Kampf im Einzelnen keinesweges ausschließendes Zusammenwirken aller Evangelischen; kennt, wollt, liebt ihr unsere in ihre Mannich⸗ faltigkeit eine und in ihrer Einheit mannichfaltige evangelisch⸗christliche

Kirche: wohlan, so tretet uns bei, daß wir zur Rettung dieser evan-

gelisch⸗christlichen Kirche unter denen, bei welchen ihr Dasein gefährdet ist, gemeinsame Hülfe leisten nach allen Kräften, sowohl durch Geld⸗

mittel, als durch geistlichen Zuspruch und durch geeignete Fürsprache

bei Privatleuten und Behörden. Viele, die desselben Geistes mit uns

sind, rufen: helft uns. Auf, laßt uns ihnen helfen! Und ob sie nicht

riefen, so wollen wir sie anrufen: laßt euch helfen, damit wir unter ihnen und mit ihnen unsere Kirche bauen, des Vaters großes Haus, in welchem viele Wohnungen sind. Berlin, den 6. März 1844. Der vorläufige Verwaltungs⸗Rath des evangelischen Gustav⸗Adolph Vereins für Berlin. 8 8 F. W. Behrend, Kommerzienrath, Neue Schönhauser Str. 9. Jonas, Nrediger, Heilige Geiststr. 11. Ju ngk, n. aek Bi⸗ schofsstr. 5. C. Krebs, Stadtverordneter, Alexanderstr. 50. Mö⸗ wes, Stadt⸗Syndikus, Friedrichsstr. 99. Dr. Neander, evange⸗ lischer Bischof, Brüderstr. 10. Orth, Prediger, Oberwallstr. 21. Dr. Pischon, Konsistorialrath, Neue Friedrichsstr. 15. Schulze, Stadt⸗Schulrath, Behrenstr. 48, Schultz, Superintendent, Sophienstr. 3.

Frankfurt a. d. O., 20. März. Durch eine Verordnung des hiesigen Ober⸗Landesgerichts im heutigen Amtsblatte werden die Inquisitoriate und Untergerichte des Departements in Folge der Ueber⸗ füllung der Strafanstalt zu Sagan angewiesen, die gegen weibliche Sträflinge aus dem zur Mark gehörigen Theile unseres Departements, mit Einschluß des schwiebuser und mit Ausschluß des kottbuser Kreises, so wie aus dem hoyerswerdaschen Kreise, erkannten Zuchthausstrafen von drei Monaten und darunter, fernerhin nicht in Sagan, sondern in dem Landarmenhause zu Landsberg a. d. W. vollstrecken zu lassen. Hiervon werden jedoch diejenigen Verbrecherinnen ausgenommen, gegen welche neben der Zuchthausstrafe zugleich auf Detention bis zur Besserung erkannt worden. Diese sind nach wie vor nach Sagan abzuführen.

contribuer si non son étude, sa fidélité et son application qu'il em- ployera parfaitement à l'exécution des ordres de Sa Majesté. Je m'en remets à Votre disposition et Vous assure de nonveau, qu'il n'y a plus de personne, qui soit autont n je le suis Monsicur Votre tras obéis- sant cetc. etc. J. C. Baron de Boineburg.“ Ueber die Verhandlungen Leibnitzens mit dem französischen Kabinet ist uns nichts Näheres bekannt geworden. Die Folgezeit lehrt indeß, daß der Vorschlag verworfen worden ist, welches Schicksal er zum zweitenmal erfuhr, als der Kurfürst Johann Philipp durch Boine⸗ burg und eine zweite Denkschrift Leibnitzen's, das „Consilium Aegyp- tigcumt“, übrigens das unwidersprechlichste Dokument für den pafrio⸗ tischen Geist des Verfassers, veranlaßt wurde, ihn zu erneuern. Die Antwort, welche der Minister Arnand de Pomponne dem französischen Ge⸗ sandten in Mainz, Marquis de Feuquières, zur Mittheilung an den Kur⸗ fürsten gab, lautete sehr kurz: „Ich sage Ihnen nichts über die Projekte zu einem heiligen Kriege; aber Sie wissen, daß sie seit Ludwig dem Heili⸗ gen anfgehört haben, Mode zu sein.“. Wenn wir uns aus der Geschichte zurückrufen, sagt Herr Guhrauer (was in jenem Augenblicke für den Kur⸗ füͤrsten wie für die meisten christlichen Mächte ein Geheimniß war), daß das französische Kabinet seit einigen Jahren in Unterhandlung mit der Pforte wegen des alten Freundschafts⸗Bündnisses und der Handels⸗ Verträge stand, o kann uns die jener Antwort beigemischte Ironie nicht befremden. Wahr ist es, daß gerade in den letzten Jahren in Folge der gegen die Türken geschickten Hülfe bei St. Goithard und durch die ver⸗ unglückte Unternehmung auf Gigeri an der algierischen Küste (1664) die äußerste Spannung zwischen Frankreich und der Pforte ausgebrochen und zu einer Höhe gediehen war, daß ein Krieg unvermeidlich schien 1 weniger jedoch konnte der Vors 1 45 chi sh Prrsssa gedch der Vorschlag des jungen Leibnitz von Seiten des far pes etun 68 eligiösen 8 die Seele eines Monarchen einschlagen, der . sn § einiger Handels⸗Vortheile dem Türken seinen Uebermuth „um sich ungrtheilt der Eisersucht und Rache gegen den christlich ebenbuhler hinzugeben. Alsdann aber waä en gsgen⸗ wveree hen wer hat, zu naid von . r wäre es freilich, wie Mignet be⸗ ihren stindischen Benon, udwig XIV. gewesen, wenn er die Holländer in Lande nach einer T sitzungen anzugreifen sich angeschickt hätte, da er sie zu ist, daß in deh egereise zu erreichen vermochte! Kurz, je deutlicher es ivnitzschen Vorschlage b küchti ährlichen Monarchen eine dego’schlage dem eroberungssüchtigen und ge⸗ Instinkt des sranzosischen Malle gestellt war, desto schanfüechager war der von der Hand zu weisen inisters, ihn selbst nach wiederholtem Antrage Der wahre Zweck der Reise Leihese zur Zeit, da Napolcon den n Leibnitzens nach Paris blieb übrigens bis vor der Welt en Plan zur Eroberun Aegpptens faßte, meine Ueberzeugung von eineng ngs Gehrimniß. Die seündeh fast allge⸗ Zusammenhange zwischen der denkwürdigen

Unternehmung Bonaparte's und ibni ae dem von Lei nib 1672 dem Könige Lud⸗

wig XIV. vorgelegten Entwurfe beruht indeß auf einem Irrthum. Napo⸗ leon hatte von jener Denkschrift keine Kunde, und man kann höchstens nur ein geistiges Verhältniß zwischen beiden Männern annehmen.

Der Aufenthalt in Paris, welcher sich über mehrere Jahre ausdehnte, war für Leibnitz sowohl in wissenschaftlicher als politischer Hinsicht äußerst gewinnbringend. Sein Leben in den höheren Kreisen der Gesellschaft, die häufig ihm gebotene Gelegenheit, für die Geschäfte hoher Personen und Familien in Paris an den Hof zu schreiben, Denk⸗ und Staatsschriften auszuarbeiten, war eine in den Folgen auch für das Allgemeine höchst fruchtbare Uebung, insofern Leibnitz dadurch am meisten jenen Grad in der Kunst, französisch zu schreiben, an Ort und Stelle erwarb, vermöge deren er nachher bei dem politischen Uebergewicht Frankreichs seit den Eroberun⸗ gen von 1672 allein ein europäischer Schriftsteller werden konnte.

Der Tod des Baron von Boineburg änderte so Vieles in den Be⸗ ziehungen Leibnitzens zu dem kurfürstlichen Hofe in Mainz, daß derselbe einem Rufe des Herzogs Johann Friedrich von Hannover, welcher den anstrebenden Gelehrten schon lange an seinem Hofe sehen wollte, Folge leistete und die ihm angebotene Stelle eines Herzoglichen Bibliothekars an⸗ nahm, welche er nach einigen Jahren mit der eines Hofraths oder Nathes an der Herzoglichen Justiz⸗Kanzlei verband. Wie Leibnitz im jüngeren Alter zu Mainz, wurde er auch bald nach seinem Eintritt in den Dienst des Herzogs von Hannover in die höheren Staats⸗ Angelegenheiten einge⸗ weiht; er arbeitete hier fortan im ausschließlichen Dienste der Kabinets⸗ Politik Hannovers, welche dahin gerichtet war, die welfische Macht zu einer der ersten in Nord⸗Deutschland, ja der des Kurfürsten von Brandenburg gleich, zu erheben. Schon Johann Friedrich dachte an die Erwerbung des Kurhutes, welcher erst dem Ehrgeize seines Bruders und Nachfolgers über⸗ lassen blieb, und die Beförderung dieser Interessen und Entwürfe zu höhe⸗ rer Macht und Würde des Hauses war die Aufgabe unseres Leibnitz. Sie ab seinem lange bereits in der Grundlage fertigen politischen und philo⸗ sorbischen Systeme durch die praktische Anwendung seiner Begriffe die voll⸗ endete Gestalt, welcher wir fortan in allen ferneren Schriften von ihm be⸗ gegnen. Als die charakteristischste in dieser Beziehung heben wir seine be⸗ rühmte Staatsschrift: „De jure Suprematus ac legationis principum Ger- maniae“ hervor; sie war veranlaßt durch den Gesandten⸗Streit auf dem Friedens⸗Kongreß in Nimwegen, wo die welfischen Fürsten das Recht bean⸗ spruchten, Gesandte ersten Ranges gleich den Kurfuürsten schicken zu dürfen, die Kaiserlichen Gesandten aber dies Recht bestritten und mit Frankreich allein ohne die Abgeordneten der Reichsstände unterhandelten. Dieser Ffage des inneren öffentlichen Rechts des deutschen Reichs hat Leibnitz auf Befehl und im Interesse des Hauses Hannover jene Schrift, eine der gründlichsten und erschöpfendsten Abhandlungen, gewidmet, und indem er die Rechte der deutschen Fürsten verfocht, nichtsdestoweniger als ein Anhänger und Ver⸗

ehrer des Kaiserlichen Ansehens sich gezeigt. Denn je mehr Leibnitz, um

das Recht, hohe Abgesandte zu schicken, für die deutschen Fürsten abzulei⸗ ten, der Souverainetät der Letzteren gegen die Oberhoheit des deutschen Kaisers das Wort redet und dies in einem Augenblicke, wo eine Kontro⸗ verse dieser Natur die Verhältnisse des Reichs gegen das übermüthige Frankreich nur noch mehr herabsetzen und drücken mußte, desto mehr war der Patriot in ihm bemüht, ein Gleichgewicht und eine Harmonie in jenem seit dem westphälischen Frieden im Reiche waltenden und von 18 genährten Kampfe des Ehrgeizes deutscher Fürsten herauszubningen, 8 mittelalterliche System des heiligen römischen Reiches, unbescha et, den ihm durch die Souverainetät der Stände beigebrachten Erschäneang 9, in seiner Integrität darzustellen. Die Schrift hatte nicht den 1 sashlen füriin g, wie denn überhaupt ein eigenes Schicksal über Nenchtltches 28 1n3 ischen Feüsgüa 98 Schriften dea eas nsggs gee das heeen 8.. eines Philosophen, des Philosophen Leibnitz, n S A. 8 principum HAlofagen eemng .öeneö das Ge⸗ schichte seines Lebens ein, da vielleicht kein an 9 schicklicheren histo⸗ rischen Gesichtspunkt zur Auffassung und Darstellung seines Spstems dar⸗ bieten möchte, welches damals in seinem 2g fertig war. Hier findet sich die Anwendung seiner Prinzipien des Naturre hts, der Ideen seiner Theo⸗ dicee, seine Jurisprudenz und Theologie, kurz das Buch bezeichnet den Schlußstein seiner Geistes⸗Entwickelung. Herr Guhrauer hat uns den Gang dieser Entwickelung und das System ünseres Philosophen sehr treffend und ausführlich geschildert; wir entnehmen seiner Schilderung einige der bezeich⸗ Ste : 1

ntudstc. Se ha9 gab nicht, wie bei den Scholastikern die Theologie, oder bei den großen Philosophen nach der Wiederherstellung der Wissenschaften die Physik, sondern, eigenthümlich genug, die Inrisprudenz, sein in der Jugend eigriffenes Fach, seinem Denken den Typus, welcher die Modalität desselben in großen und weiten Zügen bestimmt hat. Der Begriff des Rechts, der Gerechtigkeit und was damit zusammenhängt, verbindet bei Leib⸗ nitz das Spstem des Universums mit dem besonderen positiven Gesetze eines gege⸗ benen Staates als Individuums, verknüpft bei ihm die Natur mit dem Geiste, das Ewige mit der Geschichte, Wenn die naturphilosophischen Begriffe von Bewe⸗ gung, Leben, Scele und Geist, die metaphosischen von Substanz und Krast mehrfache Verwandlungen bei ihm durchgingen, ehe sie veenige Fassung an⸗ nahmen, wesche sie behalten haben, so sind Leibnitzens Begriffe des Natur⸗ rechts, wie sie in der Theodicee walten, schon den Grundzügen nach in der Jugendschrift Methodus nova docendae Juris prudentiae, ja in der. noch früheren auf der Universität ausgearbeiteten „De arte combinatoriacd ent- halten; um so viel mehr also in der Schrift „De jure suprematus“, wenn auch nicht in Form einer abstrakten Theorie, sondern vielmehr in der An⸗ wendung einer solchen auf das öffentliche Recht der Christenheit und des heiligen römischen Reichs in sich und nach außen. Die leitende Idee Leibnitzen’'s bei dem Philosophiren über das Natur⸗ und Staatsrecht

8 b 1““ 8 ““

der Demoiselle d'Erlon eine National⸗Belohnung bewilligt.“

schaften verknüpft.

Ausland.

um DWDeutsche Zundesstaaten. 1 8 Bayern. München, 16. März. (A. Z.) Nachdem auf den letzten Getraidemärkten in Erding und Landshut die Fruchtpreise in etwas gesunken waren, ist auch hier an heutiger Schranne, die mit allen Fruchtgattungen überfüllt war, der Preis des Weizens nicht unbedeutend (1 Fl. 2 Kr.) gefallen.

Württemberg. Stuttgart, 17. März. (S. M.) Das Befinden Sr. Majestät des Königs ist ganz gut; auch der Schlaf in letzter Nacht war eben so gut.

Seit einigen Tagen ist hier einem längstgefühlten und vielfach zur Sprache gebrachten Bedürfnisse, dem der Briefladen an mehreren Stellen der Stadt, von Seiten der hochfürstlichen taxisschen Post⸗ Verwaltung entsprochen. Zugleich wurde eine Stadtpost eingerichtet, bei welcher jedoch nur unfrankirte Briefe eingelegt werden können.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 12. März. (Fr. A.) Als Se. Königl. Hoheit der Großherzog am 16ten v. M. in Rom eintrafen, war der Karneval mit all seiner Lust und Freude im besten Gange; an den drei letzten und belebtesten Tagen desselben nahmen Se. Königl. Hoheit Theil. Mit dem Beginne der Fastenzeit gewinnt Nom ein anderes, sein priesterliches Ansehen; der Ernst tritt an die Stelle der Lust und des Humors. Diese Zeit ist die beste zum Be⸗ trachten, zum Genießen der unendlichen Kunstschätze, welche die alte Roma aus allen Zeiten bewahrt. In der Person des Ar⸗ chäologen Dr. Braun hat der Großherzog einen vortreff⸗ lichen Führer durch die Trümmer der einst so gefürchteten Weltbeherrscherin, wie durch die Sammlungen der berühmte⸗ sten Antiken und Gemälde gefunden. Se. Königliche Hoheit widmen täglich mehrere Stunden den Vorträgen dieses Ge⸗ lehrten. In der Mitte d. M. werden Se. Königliche Hoheit nach Neapel gehen, dort bis zur Charwoche verweilen, dann wieder nach Rom zurückkehren und acht Tage nach Ostern direkt nach Sicilien gehen. Nach einem Aufenthalte von 11 Tagen auf dieser Insel fahren Se. Königl. Hoheit nach Malta hinüber und schiffen sich dort nach Konstantinopel ein, welche Stadt wahrscheinlich, da auf der Reise dorthin nur in Syra und Smyrna, nicht in Griechenland angelegt wird, schon zum 1. Mai wird zu erreichen sein. Der Aufenthalt in Konstantinopel, das Bereisen der Küste von Klein⸗ Asien und die Rückreise nach Malta dürfte wohl den Monat Mai hinnehmen und dürfte nach gehaltener Quarantaine auf Malta, nach einem nochmaligen Aufenthalte in Neapel, die Rückreise zu Wasser nach Livorno und über Lucca und Mailand durch die Schweiz nach Deutschland so geschehen, daß die Rückkehr des geliebten Landesherrn in Mecklenburg zum August zu erwarten ist. Auf der Reise nach Neapel, wie auch später auf der Reise nach Konstantinopel, wird der Erbprinz von Lippe Se. Königl. Hoheit den Großherzog begleiten. —Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. ℳ. Weimar, 20. März. Heute Mittag 12 Uhr sind Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Thron⸗ folger von Rußland hier eingetroffen und im Großherzoglichen Re⸗ sidenz⸗Schlosse abgestiegen.

Braunschweig. Braunschweig, 18. März. Die Braun⸗ schweiger Anzeigen enthalten folgende Bekanntmachung des Her⸗ zoglich braunschweigschen Ministeriums: „Demnach Wir die Straße von Bodenwerder nach Kemnade zu einer Zollstraße im Sinne des §. 25 des Zollgesetzes bestimmen wollen, so wird solches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und soll übrigens die Straße au der Zollgränze mit einer Zolltafel bezeichnet werden. Braunschweig, den 11. März 1844. Herzoglich braunschweig⸗lüneburgsches Staats⸗Mi⸗ nisterium. Graf von Veltheim. von Schleinitz. F. Schulz.“

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 16. März. Die von

der Kommission vorgeschlagene, von der Kammer aber verworfene Fassung des ersten Artikels des Gesetz⸗Entwurfs über die der Tochter des Marschall Drouet zu bewilligende Pension lautete folgendermaßen: „Aus Rücksicht auf die dem Staat vom Marschall Drouet, Grafen von Erlon, geleisteten Dienste wird der Demoiselle d'Erlon eine jähr⸗ liche und lebenslängliche Pension bewilligt.“ Die ursprüngliche und auch angenommene Fassung besagte dagegen ganz einfach: „Es wird Mar⸗

schall Soult erhob sich zuerst gegen das Amendement der Kom⸗ mission, indem er bemerklich machte, daß diese Form wesentlich gegen den seit 10 Jahren in solchen Beziehungen stets befolgten Gebrauch verstoße. Er führte die Gesetze an, wodurch den Wittwen des Mar⸗ schall Jourdan, des Grafen von Damremont, deren Gatte bei der

8 Belagerung von Konstantine blieb, der Generale Daumesnil und

Decaen Pensionen bewilligt wurden und welche alle blos jene ein⸗ fache Formel enthielten. Uebrigens habe er, der Minister, in seinen Berichten zu dem Vorschlag dieser Pension keine der glänzenden Dienstleistungen des Marschall Drouet, keinen Umstand, der sein An⸗

denken ehren könne, übergangen.

Deputirten⸗Kammer. Sitz ung vom 16. März. Zur Motivirung des Vorschlages der an die Stelle der Abstimmung durch Aufstehen und Sitzenbleiben, die Abstimmung durch Theilung der Stimmenden nach zwei Seiten hin bezweckte, sagte Herr Combarel de Leyval, nachdem er sich dagegen verwahrt, als ob er diesen An⸗ trag mit Hinsicht auf einen bestimmten Fall und aus parteisüchtigem Aerger über den Ausfall einer gewissen Abstimmung (der über die Inkompatibilitäten) gestellt hätte, im Wesentlichen ungefähr Folgendes:

Nicht die Abschätzung der Zahlen durch die Secretaire klage ich an, sondern allein das Reglement, welches gestaitet, daß alles abgemacht sei, sobald das Bürcau seinen Ausspruch gethan. Erinnern Sie sich der Zeit, wo dieser Theil des Reglements angenommen wurde, so werden Sie sehen, daß dies zu einer Zeit geschah, wo die Majorität unzweifelhaft war, näm⸗ lich im Jahre 1814. Unter solchen Umständen, bei zahlreicher entschiedener Majorität, war die Abschätzung leicht; aber bei einer Majorität von 15 oder 20 Stimmen kann das Ergebniß ungewiß sein, und in einer weniger zahlreichen Versammlung, nämlich in unseren Büreaus wid schon jetzt in zweifelhaften Fällen zu dem von mir vorgeschlagenen Mittel geschritten. Die Art der Abstimmung, welche ich Ihnen vorschlage, ist nicht die im eunglischen Unterhause übliche; blos ihr Name (Division) ist englisch. Aber im Kongreß der Vereinigten Staaten wird in dieser Weise verfahren; d. h. man stimmt Anfangs durch Aufstehen und Sitzenbleiben, und wenn ein Zweifel uͤber das Resultat sich erhebt, sei es von Seiten des Präsidenten, oder von Seiten eines Mitglie⸗ des der Versammlung, so stimmt man durch Theilung. Wie aber verfährt

man dabei? Indem man cbensalls entweder aufsteht oder sitzen bleibt, die Theilung der Stimmenden aber nach zwei Seiten hin, im Sinne der einen und der anderen Partei, von Skrutatoren beider Seiten gezählt wird. Die⸗ ses Verfahren ist es, was ich bei uns eingeführt zu sehen wünsche. Man hat behaupten wollen, mein Vorschlag enthalte einen Mangel an Achtung gegen das Büreau der Kammer. Aber, meine Herren, wird es denn, wie erst kürzlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten sagte, niemals dahin kommen, daß wir einander bekämpfen können, ohne uns schmachvolle und frevelhafte Beweggründe unterzulegen, Beweggründe, die nicht aus der Sache selbst entnommen sind? Mein Vorschlag ist eine Frage der bloßen Gerechtigkeit; ich verlange, daß er für sich selbst geprüft und beurtheilt werde, und ich zweifle nicht, daß diese Prüfung dann zu seinen Gunsten aus⸗ fallen wird. 8

Herr von Ressignac: Der vorliegende Antrag, m. H., würde da⸗ hin führen, daß die jetzige Entscheidung durch das Büreau über die Abstim⸗ mung durch Aufstehen und Sitzenbleiben, welche jetzt die allgemeine Regel ist, ganz außer Gebrauch kommen, und daß die neue Abstimmungsart durch Theilung an ihre Stelle treten würde. Wie aber würde es mit dieser bei der Ausführung stehen? Der ehrenwerthe Antragsteller hat im voraus zu⸗ gegeben, daß die im englischen Parlament übliche Stimmentheilung bei uns nicht eingeführt werden könne. Er will nicht jene Theilung der Kammer in zwei Arten von Pferchen, auch jene Zähler nicht, welche opf für Kopf die numerische Stärke jeder Partei registriren. Er will nicht jene Spitzsindig⸗ keiten, jenen Schwarm von abstruß⸗metaphitischen Fragen, zu denen man nach Bentham's Bemerkung seine Zuflucht nimmt, um zu entscheiden, welche Mitglieder den Saal verlassen und welche darin bleiben sollen. Die uns

vorgeschlagene Abstimmung durch Theilung ist ein ganz anderes Verfahren als das englische; der Antragsteller meint damit das laute Abstimmen auf den namentlichen Aufruf, wie es im amerikanischen Kongreß und in der Legislatur von Genf üblich ist.

Herr O. Barrot: Er will die genaue Ziffer der Stimmenden, weiter nichts; Sicherheit statt bloßer Muthmaßung.

Herr von Ressignac: einigten Staaten üblichen Gebrauch hingewiesen. Dort aber verfährt man folgendermaßen: Wenn nach der Abstimmung burch Ausruf von Ja und Nein ein Zweifel stattandet, so wird zum Namens⸗Aufruf geschritten, und es spricht Jeder beim Aufruf seines Namens deutlich Ja oder Nein. Dies ist die genaue Abstimmungsart in den Vereinigten Staaten; eine andere findet nicht statt. Ueber dieses Verfahren aber sprach sich schon im Jahre 1839 Herr Vivien als Berichterstatter einer Kommission folgendermaßen aus: „Die Kommission ist der Meinung, daß eine solche Abstimmung nicht in gehöriger und billiger Weise geschehen könne, ohne von der Befugniß, seine Ansicht zu motiviren, begleitet zu sein; denn in der That kömmt es oft vor, daß eine an sich richtige Meinung durch schlechte Motive gerechtfertigt, oder daß ein gerechter und angemessener Entschluß durch eine schlechte Rede vergiftet wird. Wenn diese Erwägung richtig ist, so folgt daraus, daß der laute Namens⸗Aufruf nicht stattfinden kann, ohne die gleichzeitige Befugniß zur Motivirung der Meinung eines Jeden; diese Abstimmungsart würde aber die unausführbarste von Allen, sie würde mit den zahlreichsten Uebelständen und schlimmsten Folgen verbunden sein.“ Und wissen Sie, meine Herren,

Er hat selbst auf den im Kongreß der Ver⸗

. behaupte ich, daß dieser Vorschlag, was auch der ehrenwerthe Urheber desselben sagen mag, keinesweges das ist, was er zu sein scheint. Er ist nichts anderes, als ein Protest gegen die Entscheidung des Büreau's in der Sitzung vom 22. Februar, als es sich um den von Herrn von Rémusat gemachten Vor⸗ schlag einer parlamentarischen Reform handelte. (Stimmen zur Lin⸗ ken: Nein! Andere zahlreiche Stimmen: Ja! Ja!) Der Vor⸗- schlag dieser Abstimmungsart knüpft sich durch ein zu sichtbares Band an

jenen verworfenen Vorschlag, welchem derselbe drei Tage darauf folgte, als

daß ich nicht berechtigt wäre, den einen für eine Frucht des anderen zu hal⸗

ten. Das Gesctz der Masorität aber muß ausgeführt und von Allen an-

genommen werden, ohne daß ein Widerspruch dagegen gestattet ist. Die Würde der Majorität des Büreau's, welche die Majorität der Kammer re⸗ präsentirt, darf nicht solchen Angriffen in der Form von legislativen Regle⸗ ments⸗Vorschlägen preisgegeben werden. Die Würde der ganzen Kammer fordert die Zurüͤckweisung dieses Vorschlages.

Herr Denis: Ich gestehe, daß ich auf den ersten Aublick mich in meinem Innern gegen den Vorschlag des Herrn Combarel erklärte, und zwar, ich bekenne es, blos deshalb, weil der Vorschlag von einem unserer Kollegen ausging, der gewöhnlich auf einer Seite der Kammer sitzt, mit der ich durchaus nicht zu stimmen pflege. (Gelächter zur Linken, in welches der Redner selbst einstimmt.) Der ehrenwerthe Antragsteller hat sich über die Aufnahme bellagt, die sein Vorschlag gefunden. Aber so zerstückelt, wie wir durch die Strategie des kleinen Krieges sind, haben wir wohl das Recht, mißtrauisch zu sein. Doch, wie dem auch sei, ich habe mich eines Anderen besonnen. (Aha!) Ich prüfte den Vorschlag ein⸗, zweimal, und meine Ueberzeugung änderte sich. Wollen Sie ein ganz offenes Geständniß von mir, so will ich Ihnen auch sagen, daß ich in den Büreaus gegen die Verlesung gestimmt habe. Nachdem ich mir aber die Sache reiflich und frei von aller vorgefaßten Partei⸗ Meinung überlegt habe, bin ich auf diese Tribüne gestiegen, um ihn zu vertheidigen. Auch ich sehe daran, wie Herr Combarel, eine arithmetische Frage, aber auch noch etwas Anderes, eine Frage der Loyalität für die konservative Partei. (Sehr gut!) Es handelt sich darum, ob zweimal zwei fernerhin für Jedermann vier machen sollen, oder ob nicht in gewissen Fällen, unter dem Einfluß einer herrschenden Majorität, zweimal zwei auch zuweilen fünf sein fönnte. (Unterbrechung.) Ich bedaure es allerdings, und vielleicht mehr als irgend Jemand, daß dieser Vorschlag nicht cher gemacht worden, als nachdem sich innerhalb und außerhalb dieser Kammer mit Hinsicht auf eine ihrer letzten Abstimmungen offenbar ungerechte und für die Ehre des Büreau's beleidigende Anschuldigungen erhoben hatten. Noch mehr, ich bin sogar überzeugt, daß das vorgeschlagene neue Verfahren zeitraubender, tumultuarischer und schwieriger sein würde, als das bisher befolgte. Aber nichtsdestoweniger muß der geringste sich regende Zweifel uns genügen, um uns zu bewegen, dem sich äußernden Verlangen nachzukommen. Die Rechtlichleit, m. H., muß Allem vorangehen. Um nichts in der Welt möchte ich für meine Partei, für die konservative Partei, zu der ich zu gehören mir zur Ehre anrechne, einen Vortheil, an welchem in den Augen des Landes der Vorwurf des Betruges, der Unred⸗ lichkeit, ja auch nur des Irrthums haftete. Dies hat meine Ueberzeugung geleitet, deshalb stimme ich für die Erwägung des Vorschlags, und deshalb hoffe ich, daß meine ehrenwerthen Kollegen von der konservativen Partei, von gleichen Gesinnungen durchdrungen, den Vortheil gegen die Gerechtigkeit hintansetzen und, wie ich, stimmen werden. (Allgemeines und anhaltendes Gelächter.)

Als hierauf der Präsident die Frage stellte, ob die Kammer den Vorschlag in Erwägung ziehen wolle, erklärten sich fast die ganze Linke, ein großer Theil der Rechten und einige Mitglieder des Cen⸗ trums bejahend, der übrige Theil der Versammlung, die Minister mit einbegriffen, erhob sich dagegen. Nachdem der Präsident längere Zeit mit dem Büreau berathschlagt hatte, erklärte er das Ergebniß für zweifelhaft. Eine Stimme verlangt die Theilung, was natürlich Gelächter erregt. Der Präsident läßt einen zwei⸗ ten Versuch machen. Die Huissiers begeben sich nach dem Kounferenzsaal, um die Mitglieder der Budgets ⸗Kommission, und anderer Kommissionen, so wie einige außerdem noch dort besind⸗ liche Deputirte zum Mitstimmen aufzufordern. Auf der linken Seite ruft man: „Warum so lange warten? Lassen Sie doch sogleich ab⸗

Die Kammer lehnte also, wie schon erwähnt, mit einer Majori⸗

auf welche Weise man in England einer sicheren Entscheidung ausweicht? Wenn der Präsident nach den gleichzeitigen und verwirrten Erlamationen von Ja und Nein erklärt hat, auf welcher Seite ihm die Majorität zu sein scheine, geschieht es oft, daß die Mitglieder, welche diese Entscheidung für irrig halten, doch keine Reclamationen dagegen erheben, um es nicht zu einer regelmäßigen und genauen Abstimmung kommen zu lassen. Uebrigens

stimmen“. Herr von Courtais verlangt die geheime Abstimmung. Es treten nun noch 30 oder 40 Deputirte in den Saal. Eine Stimme zur Linken: „Aha, da kommt die Verstärkung, auf die man wartete“! Der zweite Versuch mit dem Abstimmen durch Aufstehen und Sitzenbleiben blieb aber wieder zweifelhaft, das Büreau selbst schien getheilter Meinung über das Resultat; der Präsident ließ daher endlich, auf allgemeines Begehren und unter lautem Gelächter, zur geheimen Abstimmung schreiten, und diese ergab: 6 Zahl der Stimmenden 355 Absolute Majorität ...

Für Erwägung des Vorschlages. Dagegen

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tät von 7 Stimmen die Erwägung des Vorschlages ab, ein Resultat, dessen Ankündigung lebhafte Sensation hervorbrachte. Den Schluß der Sitzung machten ein paar Berichte über eingegangene Bittschrif⸗ ten; die eine beantragte die Errichtung eines Denkmals, zum Ge⸗ dächtniß für Matthieu de Dombasle, wegen der Verdienste, die der⸗ selbe sich um die Verbesserung des Ackerbaus erworben; die andere war auf eine Erhöhung des Gehaltes der Hülfspfarrer gerichtet.

Recht und Gesetz überhaupt, war aber die Idee der Theolratie; dieser Idee ordnet sich nachher die Philosophie der Natur und sein ganzer Spiritualis⸗

mus unter; es war die höchste Idee, in welcher sich in Leibnitzen's Spstem

der Dualismus oder vielmehr der Paralellismus der Dinge zur Einheit auflösen sollte; mit einem Worte, die Idee der Theokratie hat Leibnitzen von Anfang an zu der prästabilirten Harmonie der Welt und der Natur geführt.“ Und weiter heißt es an einer anderen Stelle: „Was die Schrift das Reich Gottes neunt, Leibnitz aber die universelle göttliche Monarchie über die Geister, das ist in seinem Spsteme der Idee nach das erste, und dieser Ider die Grundlage und Haltung der Wissenschaft zu verleihen, dies ist der Zweck des Naturrechts und der Natur⸗Philosophie. Das Recht und die Natur sind die beiden Pfeiler des Systems; obschon jede in ihre eigen⸗ thümliche Sphäre eingeschlossen, sind sie beide in ewige Beziehung oder Harmonie zu einander gesetzt. Von Goilt, als absolutem Prinzip, gehen beide Wissenschaften aus. Die Wissenschaft des Rechts, in seinen drei Stufen: eigentliches Recht (Jurisprudenz), Politik, Moral und Frömmig⸗ keit, geht aus von Gott, als absolutem Monarchen in dem Reiche der mo⸗ ralischen Geister betrachtet, und die Wissenschaft der Natur geht aus von Goit, als Urheber und Schöpfer der Welt; durch „Gott“ sind beide Wissen⸗ Der Gang, den Leibnitz in der Entwickelung seiner Lehre genommen, ist also der vom Rechte gegen die Natur hin; so zeigt es die Entwickelung seines Lebens und seiner schrifistellerischen Laufbahn, und wegen dieses eigenthümlichen Ursprungs seiner geistigen Entwickelung erklärt es sich, daß Leibnitz während seines ganzen Lebens das Recht, die Politik und die Theologie, drei Wissenschaften, welche den von ihm gesetz⸗ ten drei Stufen des Naturrechts C̃us strietum, acquitas, pietas) entsprechen, mit entschiedenem Uebergewicht vor den Studien der kannd., welche nicht seinen eigentlichen Beruf ausmachten, getrieben hat. Wer von den wahren Prinzipien des Naturrechts in Bezug auf das Recht, die Politik und die Theologie als Moral durchdrungen ist, der ist, sagt im Geiste Platen's Leibnitz am Schlusse der Methodus nova, der wahre Philosoph des Rechts, der Priester der Gerechtigkeit.“ Man sieht, daß Leibnitz seine Wissen⸗ schaft des Naturrechts ohne die Stütze der Kirche und der Theologie nicht herstellen kann, einfach deshalb, weil ihm der gesellschaftliche und bürger⸗ liche Boden fehlt, den wir erst von der Epoche an kennen, die in Europa politisch und gewissermaßen auch religiös durch die Erklärung der Men⸗ schenrechte bezeichnet worden ist. Der Philosoph Leibnitz erblickt Recht und Gerechtigkeit, die Gleichheit vor dem Gesetze nur in der Republik, von welcher Gott König ist. Auf diesen theologisch⸗moralischen Grund seines Naturrechts baut Leibnitz das Sostem einer Republik der christlichen Völker

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in dem Verbande der allgemein christlichen Kirche und die Idee eines völ⸗

kerrechtlichen christli ven Senuats oder Konzils zur Begründung des ewigen

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Friedens. Dieselbe Idee ist es, welche das systematische Band der „De jure Suprematus“ ausmacht.

Der Raum dieser Blätter gestattet uns nicht, die zweite Hälfte des Lebens unseres Philosophen in gleicher Weise zu charakterisiren. Es wird das Gesagte auch hinreichen, um die Aufmerksamkeit unserer Leser auf ein Buch zu lenken, das in historischer, wie in philosophischer Hinsicht seinen Gegenstand erschöpft. Wenn die politische Thätigkeit Leibnitzens uns nicht überall klar entgegentritt und unser Urtheil über manche Verhältnisse schwan⸗ kend bleiben muß, so liegt dies nicht in dem Mangel der Fähigkeit unseres Verfassers, sondern in dem Mangel der nöͤthigen Quellen fur jene Ver⸗ hältnisse, welche bis jetzt noch als diplomatische Aktenstücke in dem Archive Hannovers ruhen. Dagegen hat Herr Guhrauer die schwierigste Aufgabe seiner Schrift, die Darstellung der Leibnitzischen Philosophie, vortrefflich gelöst, und dieser Theil des Buches ist vor allen als der gelungenste zu bezeichnen. Wir begegnen auch einer Menge interessanter Aufschlusse über das Leben an den Höfen von Hannover, Berlin und Wien, mit welchen unser Philosoph bekanntlich in der engsten Verbindung stand; der weltberühmte Streit über die Erfindung der Differenzial⸗Rechnung ist uach den Autori⸗ täten von Euler, Laplace, Prisson, vor allen nach Biot, in übersichtlicher Klarheit und mit großer Unparteilichkeit dargestellt; endlich sind die denkwürdigen Verhandlungen uͤber die Kirchen⸗Vereinigung wohl hier zum erstenmale in ihrem inneren Zusammenhange entwickelt worden. Vorzugsweise haben wir das Buch als einen dankenswerthen Beitrag zur Geschichte unseres Staates zu begrüßen, da Leibnitz zu unserem Für stenhause in jener denk⸗ würdigen Zeit, wo die Erhebung desselben zur Königswürde als ein vor⸗ bedeutendes Zeichen seiner künftigen Größe gelten durste, in sehr nahen Beziehungen stand, und seine weltbekannte Freundschaft mit der durch aus⸗ gezeichnete Geistesbildung hervorragenden Kurfürstin, später Königin, Sophie Charlotte ihn veranlaßte, selbst zu der nachmaligen Bildung unseres Staa⸗ tes, durch Pflege der geistigen Kultur als Präsident der in Berlin neu ge⸗ stifteten Sozietät der Wissenschaften den Grund zu legen.

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Schließlich müssen wir der Umsicht rühmend erwähnen, mit welcher Herr Guhrauer das massenhafte Material seiner Arbeit bewältigt hat. Die Biographie eines Leibnitz, der in den weitesten Kreisen geistiges Leben an⸗ regte und für den es kein Lebensmoment seiner Zeit, keine große politische Idee gab, welche nicht von ihm ergriffen und gefördert worden wäre, der in allen Geistesrichtungen Ausgezeichnetes geleistet hat, ist eine sehr schwie⸗ rige Aufgabe. Es galt die sorgfältigste und besonnenste Wahl, mit Beach⸗ tung der kleinsten Spuren zu vereinigen; es mußten sehr feine unscheinbare Fäden in der Geistes⸗Entwickelung des Mannes berücksichtigt werden, um zu den wahren Resultaten zu gelangen. Langjährige Studien der Philo⸗

sophie Leibnitzens haben Herrn Guhrauer den richtigen Weg finden lassen;

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wir gewinnen diese Ueberzeugung aus der Kritik, die hierbei in Anwendung kommen mußte, und der Art, wie der Verfasser dieselbe gehandhabt, wovon die den beiden Theilen angeschlossenen Beläge, welche zugleich für sich in⸗ teressante Probleme und Fragen behandeln, die genügende Probe geben. 8

Dante.

Ein Rom. Den vielen Freunden der Dante Literatur in Deutschland wird es erwünscht sein, zu erfahren, daß hier unlängst eine Sammlung der sämmtlichen lorischen Gedichte Dante’'s erschienen ist, die durch Vollständig⸗ keit und zweckmäßige Anordnung die früheren Sammlungen übertrifft und sich überdies auf neue handschriftliche Hülfsmittel stützt, die nur hier und da näher hätten bezeichnet werden sollen. Die Sammlung führt den Titel: „Le poesie liriche di Dante Alighieri illustrate da Giovanni Fornaro. Roma 1843. Nach einer literar⸗historischen Einleitung, zu deren Erläute⸗ rung Proben aus den italienischen Poesicen des 12ten und 13ten Jahr⸗ hunderts beigegeben sind, folgen die Gedichte der Vita nuova, der Canzonicro, die Ballaten und Soneite. Angehängt sind erklärende Noten, in denen der Verfasser vornehmlich die von K. Witte entworfenen Grundzüge zur Erläuterung der kleineren Gedichte Dante's weiter auszuführen sucht und einige Gedichte, welche man mit Unrecht Dante beigemessen hat. Die Aus⸗ gabe ist in einem bequemen Format und empfiehlt sich durch Papier und Druck; überdies ist der Preis so billig (ctwa 1 Rthlr. 7 ½ Sgr.), daß sich selbst in Deutschland auf einen ziemlich starken Absatz rechnen ließe.

In dem Ausstellungs⸗Lokal nahe der Porta del Popolo ist bereits seit längerer Zeit eine Ausstellung von Werken hier lebender Künstler eröffnet die jedoch den Erwartungen nicht ganz zu entsprechen scheint und wenig besucht wird; erst in den letzten Tagen sind mehrere Bilder hinzugekommen die allgemeineres Interesse erregen. 3

Florenz, 3. März. Kürzlich ist hier ein Werk angekündigt worden, welches ein venetianischer Geistlicher, Namens Joseph Cappelletti, bei An⸗ tonelli hier und in Venedig unter dem Titel? „Le chiese d'ltalia della loro origine sino ai nostri giorni“ herauszugeben willens ist. Der durch andere literarische Arbeiten bereits bekannte Verfasser beabsichtigt, in demselben eine ausführliche Geschichte sämmtlicher merkwürdigsten Kirchen von ganz Italien dem Publikum vorzutegen. Er wird mit dem Kirchen- staat den Anfang machen, dann die Lombardei, die sardinischen Staaten Parma, Modena, Lukka und Toskana folgen lassen und mit dem König⸗ 8 reich beider Sicilien schließen. Das Ganze soll aus 20 bis 24 starken Bänden bestehen und in einzelnen Heften zu 41 österreichischen Lira, zwei bis drei jeden Monat, mit nächstem April anfangend, ausgegeben werden.

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