Petreffen
8 zoli ür di ie Kommission. Die Ein anderes Mitglicd, an, 2. Mittel Komm 2 38 Eisenbahn⸗-Kon 8 ba ö 122 Die Nothwendigkeit, diese 8 — bzocigen Tüsea die Landes⸗Kasse von der übernommenen Ga⸗ Ilgung zu befzee befreit werde, sei auch von der Regierung anerkannt. 22 mogeum möglich sei, daß die Kommission bei nochmaliger Prüfung ein anderes passendes Tilgungsmittel auffinde, so müsse man schon aus diesem Grunde eine kommissarische Behandlung wünschen. 1I1 Bei der Abstimmung nahmen 22 gegen 20 den. Antrag: „Das Schrei⸗ ben an die Eisenbahn⸗Kommission zu verweisen „an. Postskript 6, die Feststellung der Personen⸗Fahrpreise und Fracht⸗Tarife der Landes⸗Eisenbahnen, auch die Gewährleistung für Verlust und Beschä⸗ digung des auf den Eisenbahnen beförderten Reisegepäcks und Frachtguts kreffend, ward einstimmig an die Eisenbahn⸗Kommission verwiesen. Hostskript 7, die Bewilligung eines Unterstützungs⸗Fonds für die An⸗ gestellten des Eisenbahn⸗Unternehmens oder deren Angehörige betreffend, eichfe 8. bleichnte 8, den am 9. März 1842 mit der Herzoglich braunschweigi⸗ schen Regierung abgeschlossenen Vertrag über die Anlegung von Eisenbah⸗ nen zur Verbindung der Städte Hannover, Braunschweig, Celle und Hildes⸗
heim betreffend.
Ein Mitglied beantragte, das Schreiben ad Acta zu nehmen, was ge⸗ nehmigt wurde. W
Postskript 9 betraf die Anlegung eines zweiten Schienengleises auf der Bahn zwischen Hannover und Braunschweig.
Der Antrag: „Das Schreiben an die Eisenbahn⸗Kommission zu ver⸗
weisen“, ward angenommen.
Nach fernerer Anleitung der Tages⸗Ordnung gelangte das Königliche Reskript vom 21sten d. M. zur Verlesung, welches die Bewilligung einer Prinzessin⸗Steuer von 20,000 Rthlr. in Golde bei Gelegenheit der stattge⸗ abten Vermählung Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Auguste von Han⸗ nover und Großbritannien in Antrag brachte.
Ein Mitglied wies darauf hin, daß die Königliche Proposition so mo⸗ virt sei, so in die Gefühle der Unterthanen eingreife, daß man sich einer eiteren Verhandlung und Prüfung überheben könne.
Die Kammer sprach die beantragte Bewilligung einstimmig aus.
Nach der Tages⸗Ordnung lag das Kabinets⸗Schreiben vom 21sten d. M., en Militair⸗Etat betreffend, vor.
Wenn man sich, so nahm ein Mitglied das Wort, der Debatten er⸗
innere, welche in voriger Diät über diesen Gegenstand stattgehabt, so möchte man wünschen, daß die Angelegenheit als erledigt angesehen, und das
tig erschienen.
Schreiben zu den Akten genommen würde.
L Bei genauerer Durchsicht dessel⸗ en jedoch ergäben sich mehrere Punkte, die einer sorgfältigen Prüfung bedürf⸗ Er rechne hierher: erstens den Punkt, daß die Regierung das
Regulativ vom Jahre 1834, welches doch vom Könige und Ständen ver⸗
assungsmäßig festgestellt und garantirt worden, einseitig verlasse, und den egenwärtigen Etat nur zur Nachricht mittheile; zweitens den Punkt, daß
der Mehrbetrag der General⸗Steuer⸗Kasse zu Last fallen solle; drittens, daß
8*
dieser Mehrbetrag einstweilen von der Königlichen General⸗Kasse aee 8
ommen werde. Er wisse nicht, ob es bei der Ausgaben⸗Vertheilung in der Absicht der Stände gelegen habe, daß jene Ausgabe auf die Königliche Kasse genommen werden solle, und ob es überall im Sinne der Stände iege, daß abgelehnte Bewilligungs⸗Positionen auf die Königliche Kasse über- nommen würden. Diese Punkte wünsche er einer sorgfältigen Prüfung
unterworfen zu sehen. Wenn übrigens in dem Schreiben darauf hingedeutet werde, daß Stände bei der Einrichtung der Armee eine größere Mitwirkung
88
in Anspruch genommen hätten, als ihnen nach §. 8 des Landes⸗Versassungs⸗ Gesetzes zukomme, so könne er nicht umhin, darauf zu bemerken, daß es nie die Absicht der Stände gewesen sei, in das unbestrittene Recht der Regie⸗ rung einzugreifen. Die Thätigkeit der Stände habe sich auf eine sorgfältige Berathung und Prüfung der ihr gemachten Vorlagen beschränkt. Der Redner stellte hiernach den Antrag, „das Schreiben an die schon beschlossene Militair⸗Kommission zu verweisen.“ “ Ein zweites Mitglied äußerte sich in ähnlicher Weise. Wer die frühe⸗ ren Verhandlungen gekannt habe und die unangenehme Lage, in der sich Stände der Regierung gegenüber befunden, könne nur freudig berührt werden durch die Wirkung, welche die Angelegenheit in Folge des König⸗ lichen Schreibens erhalten habe. Während früher alles darauf Bezügliche
in einen Schleier gehüllt gewesen, liege es jetzt klar und offen vor. Die
Schreibart sei Vertrauen erweckend, die einzelnen Gründe trügen das Ge⸗
präge der Wahrheit in sich selbst, und man dürsfe sich der angenehmen Hoffnung hingeben, daß eine neue Aera in dem gegenseitigen Verhalten der
Kommission bei.
Regierung und Stände anbreche, daß ein Zustand sich bilde, wo beide ver⸗ eint das Wohl des Landes sich zum gemeinschaftlichen Ziele setzten. Noch sei dieser Zustand nicht vollkommen da; man dürfe aber hoffen, daß eine Begründung desselben möglich sei.
Noch ein drittes Mitglied trat dem Antrage auf Verweisung an die Wenn auch die Sache vorerst erledigt, so bedürften doch manche Punkte um so mehr einer Aufflärung und Verständigung, weil die⸗ selben mit der umfassenden ständischen Erwiederung in Verbindung ständen. Von der erfreulichen Stimmung im Hause ließen sich für die immer größere Befestigung des Vertrauens zu Königlicher Regierung, welche von jeher das
Wohl des Landes und die Bahn des Rechts gleichmäßig im Auge gehabt
habe, die besten Früchte erwarten.
Anlangend das Regulativ von 1834,
so stütze sich dieses freilich auf Vereinbarung zwischen Regierung und Stän⸗
den; man dürfe aber dabei die später im Staatsrechte eingetretene Verän⸗ derung, namentlich den Einfluß der §§. 8 und 150 des Landesverfassungs⸗ Gesetzes nicht außer Acht lassen. Mit Beziehung hierauf habe sich die Re⸗ gierung durchaus innerhalb der zwischen ihr und Ständen vereinbarten Gränzen gehalten, und sei es Sache der Ersten, die Organisation der Armee festzustellen, wovon Ständen nur Anzeige zu machen sei.
Bei der Abstimmung ward der Antrag auf Verweisung an die Kom⸗ mission angenommen.
Auch in der Sitzung der zweiten Kammer kamen der Tags⸗Ordnung gemäß die gestrigen Beschlüsse auf die drei ersten die Eisenbahn⸗Angelegen heit betreffenden Schreiben zum zweiten Male zur Berathung und wurden sämmtlich einstimmig wiederholt.
Der ferneren Tages⸗Ordnung gemäß, wandte man sich zu den übrigen Poststripten 3 bis 11, das Eisenbahnwesen betreffend.
Der Herr General⸗Syndikus stellte den Antrag auf „Verwrisung derselben an die beschlossene Eisenbahn⸗Kommission.“”“ Ein Mitglied empfahl der Kommission die nochmalige sorgfältige Erwägung des im Postskripte 5 ab⸗ gelehnten Planes der Emittirung von 2 Millionen Antheilscheine, da ihm die dawider angeführten Gründe aus der Theorie und nicht aus dem Leben und der Erfahrung entnommen zu sein schienen. Der Antrag wurde ein⸗ stimmig henehn g.
Es folgte dann das Königliche Schreiben vom 21sten d. M., mit dem Antrage: „Daß Stände bei der stattgehabten Vermählung Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Auguste von Hannover und Großbrifanien, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Cambridge, mit des Herrn Erbgroß⸗ herzogs von Mecklenburg⸗Strelitz Hoheit eine Prinzessin⸗Steuer von 20,000 Rthlr. in Golde bewilligen mögen.“ In beratheuder Sitzung hielt ein Mitglied sich überzeugt, daß sich in dieser Versammlung auch nicht Einer 2179 werde, der sich nicht die großen Verdienste des Herzogs von Cam⸗
ridge Königl. Hoheit um die Verfassung und Verwaltung des Landes in Gedächiniß zurückrufe, und der sich namentlich nicht mit den Gefühlen 8 Dankbarkeit und Verehrung an die menschenfreundliche Munificenz er⸗ en womit derselbe während so vieler Jahre ein Helfer der Armen und —2 en gewesen sei. Alle ohne Ausnahme würden sich daher auch 88 hen fühlen, für die Tochter eines solchen Fürsten die gewünschte Be⸗ Rehehn X.8. Kerr. auszusprechen. Allein die Sache sei in anderer Be⸗ nömüich vn eeührh und erfordere eine reifliche Erwägung. Es handle sich ohne Rücksicht Frage, ob der Landes⸗Kasse die Verbindlichkeit obliege,
ht auf die Persönlichkeit. Dabei werde es auf frühere Fälle
nur dann a 5 B Verystichtung saesemanr'enn der Betrag in Frage komme. Was aber die
§§. 145 und 15⸗ ge, so werde d ang der Anwendbarkeit der besonders auf de des Landesverfassungs⸗ Ge etzes auf den vorliegenden Fall urüchgegangen werden esehlichen Bestimmungen vom 19. November 1836 jctes zwischen den Fänüsen, welche übrigens einen wesentlichen Unter⸗
beiden Kronen machten. Doh der La und nach der Trennung der
fassungs⸗Gesetze nicht ausdrdcknic ansgeset sei nun zwar im Landesver⸗ 4 ähnt, seiner Vollgültigkeit zu bestehen. Die Fiag⸗ sandes scheinag 6⁄¾ n
daher zwecmäßig zunächst in einer Kommisston zu prüfen. Da sich aber
1
der Gegenstand in eine Geldfrage auflöse, so beantrage er: „Selbigen an die demnächst niederzusetzende Finanz⸗Kommission zur Begutachtung zu ver⸗ weisen.“
Ein zweites Mitglied bezeugte seine Freude über die Gesinnungen der Liebe und Dankbarkeit gegen den Vater der erlauchten Prinzessin, welche so eben ausgesprochen seien, und welche gewiß Jeder in dieser eraselar. wie nicht minder im ganzen Lande theile. Wolle man blos persönliche Rück⸗ sichten nehmen, so halte er sich überzeugt, daß die Bewilligung sofort aus⸗ gesprochen werde. So sehr er aber auch das gewünscht hätte, so verkenne er gleichwohl die Angemessenheit einer vorgängigen kommissarischen Prüfung nicht. Seines Erachtens sei es indeß nicht zweifelhaft, daß der §. 152 des Landesverfassungs⸗Gesetzes auf den vorliegenden Fall zutreffe, und wenn das Landesverfassungs⸗Gesetz das Hausgesetz auch nicht speziell erwähnt habe, so sei doch im §. 145 desselben auf das letztere Bezug genommen.
Einem dritten Mitgliede schien es angemessen, „zur Prüfung und Be⸗ gutachtung des Gegenstandes eine besondere Kommission beider Kammern von drei Mitgliedern niederzusetzen“, weil diese die Sache rascher erledigen könne, weil der Geldpunkt nicht die Hauptsache sei, weil es vielmehr haupt⸗ sächlich auf Rechtsfragen ankomme, und weil es ihm nicht räthlich scheine, alle Sachen an die Finanz⸗Kommission zu verweisen. In diesem Sinne wurde dann ein Verbesserungs⸗Antrag von dem Votanten gestellt. Dagegen wandte das zweite Mitglied ein, daß gerade die Finanz⸗Kommission diejenige sei, welche der Regel nach alle Anforderungen an die Landes⸗Kasse zu prü⸗ fen habe; daß diese die Untersuchung der vorliegenden Frage gleich vorab⸗ nehmen könne; und daß die Niedersetzung einer besonderen Kommission größeres Aufsehen errege.
Ein viertes Mitglied war gleichfalls für die Verweisung an die Fi⸗ nanz⸗Kommission, drückte dabei jedoch sein Bedauern aus, daß die Sache nicht so liege, daß man gleich aus voller Seele einstimmig bewilligen könne. Mehrere Mitglieder sprachen sich dagegen aus den bereits hervorgehobenen Gründen für die Niedersetzung einer besonderen Kommission aus, und wurde diese bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit beschlossen, mithin der ge⸗ stellte Verbesserungs⸗-Antrag angenommen.
Baden. Karlsruhe, 28sten März. Die hiesige Zeitung enthält eine von der Redaktion ausgehende „Bitte an alle Freunde der deutschen Industrie und des Wohlstandes aller Deutschen“, welche diese auffordert, zur Milderung des unter den armen Webern im schlesischen Gebirge, so wie in einigen sächsischen Distrikten beizutra⸗ en, indem sie Bestellungen bedeutender Quantitäten (der von den
othleidenden verfertigten) guten und dauerhaften Stoffe machen. Daß das schlesische Gebirge, welches bekanntlich in verschiedenen Ge⸗ genden verschiedene Namen hat, in diesem Aufrufe mit dem Namen eines schlesischen Erzgebirges bezeichnet wird, beruht wohl nur auf einem unfreiwilligen Irrthume. Die nothleidenden Weber leben größ⸗ tentheils in den Thälern des Riesengebirges, an den Abhängen der Eule und im Glazer Gebirge.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 1. April. (D. A. D.) Prinz Albrecht ist, von London kommend, gestern Nachmittag 3 Uhr hier eingetroffen, um einige Tage im Kreise der Herzoglichen Familie zuzubringen. Der Aufenthalt des Prinzen in Deutschland wird nur
von kurzer Dauer sein, und schon übermorgen soll in Begleitung des
Herzogs die Rückreise über Koburg angetreten werden. 9 . . . 8 Oesterreichische Monarchie.
Wien, 25. März. (A. Z.) Se. Majestät der Kaiser hat das durch den kürzlich berichteten Tod des Feldzeugmeisters Freiherrn v. Wacquant⸗Geozelles erledigte Infanterie⸗Regiment Nr. 62. dem Feldmarschall⸗Lieutenant und kommandirenden General in Dalmatien, v. Turski zu verleihen, und an die Stelle des verstorbenen Feld⸗ zeugmeisters v. Faber den Feldmarschall⸗Lieutenant v. Schick zu er⸗ nennen geruht.
Berichte aus Görz melden eine abermalige Verschlimmerung in dem Zustande des Herzogs von Angouleème.
„ Prag, 30. März. Eine heute mit Zuziehung aller, auf ungefähr 10,1000 Mann sich belaufenden Truppen unserer Garnison stattfindende große Wachtparade, bildet den Schluß der zu Ehren der Anwesenheit Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Karl veranstalteten Feierlichkeiten. Morgen verläßt uns der hohe Gast, um über Pilsen nach München zu reisen. Unter mancherlei Veranstaltungen, die dem allverehrten Helden bewiesen, daß die Anhänglichkeit des Landes an seine Person, wie dem Ruhme des Kriegers, so auch nicht minder den Tugenden des Menschenfreundes gelten, welche er während der Seg⸗ nungen des Friedens so oft und in so seltenem Umfange bei jeder Veranlassung bewährte, zeichnete sich das durch den hiesigen Adel veranstaltete und durch Mitglieder desselben ausgeführte Karousselreiten be⸗ sonders aus durch die entfaltete Pracht, sowie durch die geschmackvollen charakteristischen Kostüms, zu welchen Akademie⸗Direktor Ruben die Zeichnungen geliefert hatte. Durch die Fürsorge unseres Landes⸗ Chefs, Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Stephan, hatten neben den von Anfang als Zuschauern bestimmten Gliedern des Adels, auch eine Anzahl Mitglieder des Magistrats der Gemeinde⸗Repräsentanten und der Kaufmannschaft Einladungskarten zu diesem interessanten Schauspiele erhalten, welches übrigens vorgestern, gegen ein ziemlich hohes Eintrittsgeld, für das gesammte Publikum wiederholt wurde. Den dadurch erzielten namhaften Geldbetrag bestimmten die Unter⸗ nehmer zur Unterstützung der Stadtarmen. .
Angeregt durch die an anderen Orten bereits erprobte Nützlich⸗ keit der allgemeinen Stadt⸗Bibliotheken, sind auch bei uns mehrere Städte mit der Begründung derselben beschäftigt. Die Kreisstadt Pisek ist darin zuerst mit gutem Beispiele vorangegangen; die dorti⸗ gen meist durch freiwillige Beiträge der Bürgerschaft erzielte beträcht⸗ liche Büchersammlung ist bereits unter sehr liberalen, einfachen Be⸗ dingungen dem allgemeinen Gebrauche eröffnet, und wird auch in sehr erfreulichem Umfange benutzt. “ 8
8 FKrankreich.
Paris, 29. März. Der Moniteur meldet die gestern, am 28sten, um 5 ½ Uhr Morgens erfolgte glückliche Entbindung der Prin⸗ zessin von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha von einem Prinzen, welcher auf Befehl des Königs die Vornamen Philipp Ferdinand Maria August Raphael erhielt. Um 5 Uhr Abends wurde der neugeborne Prinz in der Kapelle der Tuilerieen von dem Erzbischofe von Paris getauft. Der König und die Königin hielten ihren Enkel über die Taufe.
Die Regierung soll heute die Nachricht von einer Aenderung des spanischen Kabinets erhalten haben. Herr Carasco soll durch einen der Königin Mutter ganz ergebenen Mann ersetzt sein und diese ver⸗ sprochen haben, dem spanischen Schatze ein ansehnliches Darlehen zu machen, um seinen wankenden Kredit aufrecht zu erhalten.
Der neapolitanische Botschafter hat durch eine offizielle Note bei der französischen Regierung nachgesucht, sie möge die guf Korsika weilenden italienischen Flüchtlinge von der Insel wegweisen und sie anhalten, ihren Aufenthalt im Innern von Frankreich zu nehmen.
11 Paris, 29. März. Bei der heute vorgenommenen Reor⸗ ganisation der Büreaus der Kammer wurden in 8 Büreaus unter neun die konservativen Kandidaten ernannt zu Präsidenten und Se⸗ cretairen; dann wurden in den Büreaus verschiedene Anträge von Deputirten besprochen, zuerst der des Herrn Garnier Pagds, die
Renten⸗Umwandlung betreffend. In 7 Büreaus von neun wurde die Verlesung dieses Antrags in der Kammer selbst notirt, und sie wird
g 91 85
also stattfinden. Die Minister bekämpften die Renten⸗Umwandlung dem Grundsatze nach nicht, aber die Zeitgemäßheit derselben in dem Augenblicke, wo die Regierung ein schon früher votirtes Anlehen zu kontrahiren zu haben scheint. Die Erklärungen der Minister des In nern, der Finanzen, des Handels und der öffentlichen Arbeiten in ihren verschiedenen Büreaus waren in dieser Beziehung gleichlautend. Die Herren Vivien und Gouin bekämpften die Verlesung des Antrags aus dem Grunde, weil die Initiative dazu von der Budget⸗Kommission oder von der Regierung selbst ausgehen müsse. Dann kam der An⸗ trag des Herrn St. Mare Girardin und sechs anderer konservativer Deputirten, betreffend die Feststellung der Bedingungen zum Eintritte und dem Vorrücken in die Staatsdienst⸗Laufbahn, zur Sprache, deren Verlesung, obgleich von mehreren Deputirten bekämpft, von allen Büreaus gestattet wurde. — . In der öffentlichen Sitzung der Deputirten⸗Kammer, die um 1 ½⅞ Uhr begann, wurde die Diskussion des Antrags der Herren Mauguin, Lasalle und Tesnieères, die Weinfälschungen betreffend, fort gesetzt. Herr de Latournelle erstattete Bericht über die Wahl des Herrn von Larcy zu Montpellier, gegen welche drei Einwände erho ben waren. Die Kommission beantragte Gültig⸗Erklärung der Wahl. Herr Lherbette brachte dabei die Absetzung des Generals Piré zur Sprache und verlangte die Gründe derselben zu wissen. Der Mi nister des Innern erklärte, die Regierung habe Niemanden dar⸗ über Rechenschaft zu geben. Der König allein habe über alle Er- nennungen oder Absetzungen zu entscheiden. (Beifall.) Herr Lher⸗ bette: Er bestreite das Recht, den General abzusetzen, nicht, son⸗ dern nur die Angemessenheit der Maßregel. (Ruf: zur Abstimmung!) Herr de Larey wird zugelassen und leistet den Eid, worauf die Dis⸗ kussion nach der Tagesordnung fortgesetzt wurde. In der Pairs-Kammer erstattete Herr von Bussieres den Be⸗ richt der Kommission über den Kredit für die Zinsen des griechischen Anlehens, der einfach zustimmend lautet. Die Debatte über das Jagd⸗Polizei⸗Gesetz wurde dann fortgesetzt.
X△ Paris, 28. März. Das gestern von der Deputirten⸗Kammer angenommene Armee⸗Gesetz weicht nur in zwei nennenswerthen Punkten von dem bisher bestehenden Armee⸗Gesetze von 1832 ab. Es erschwer die Bedingungen der Stellvertretung, indem es den über dieselbe ab⸗ geschlossenen Vertrag vom Notar aufgenommen und den Preis der⸗ selben in einer öffentlichen Kasse niedergelegt wissen will, und es ver⸗ längert die wirkliche Dienstzeit, ungeachtet der Verwerfung des An trages, dieselbe auf 8 Jahre festzustellen, doch um etwa ein halbes Jahr, indem es vorschreibt, daß dieselbe vom Juni an gerechnet werde während sie bis jetzt vom Anfang des Jahres an gerechnet wurde obgleich der Soldat erst im Sommer unter die Fahne trat. Die erste dieser beiden Abänderungen der gegenwärtigen Heer⸗Gesetzgebung steht nicht im Einklange mit dem Systeme, welchem die Regierung während der ganzen Verhandlung der Rekrutirungs⸗Frage gehuldigt hat, und wenn die Erschwerung der Stellvertretung gleichwohl nicht blos mit Einstimmng, sondern selbst auf den Antrag des Ministeriums ange⸗ nommen wurde, so beweist dieser Umstand, daß es eine aus den Ver⸗ hältnissen hervorgehende Nothwendigkeit ist, welche die Anwendung jenes Systemes der Regierung verhindert. Die Politik des Kabinets der Tuilerieen, das hat die gestern geschlossene Verhandlung der Deputirten⸗ Kammer deutlich gezeigt, geht dahin, eine Scheidewand zwischen Volk und Heer zu ziehen, das letztere den Gewohnheiten, der Denkweise und den Interessen des ersteren so viel als möglich zu entfremden, eine bewaffnete Macht zu bilden, bei welcher der militairische Geist dem Bürgersinne die Waage halte. Es ist einleuchtend, wie sehr die von der Regierung gewollte Verlängerung der Dienstzeit dem angedeuteten Zwecke entspricht, und es bedarf eben so wenig der Nachweisung, daß eine gesetzliche Vorschrift, welche die Lust zur Stellvertretung noth wendigerweise vermindern muß, dem Heere eine mehr oder weniger große Anzahl von Kriegsleuten nach dem Sinne der Regierung zu entziehen droht. Aus diesem inneren Widerspruche kann man mit gutem Grunde auf die Unhaltbarkeit des neuen Gesetzes schließen, selbst wenn dasselbe in seiner gegenwärtigen Gestalt ohne Anstoß durch die Pairs⸗Kammer gehen sollte. Um Konsequenz und Einheit in sein Heerwesen zu bringen, muß Frankreich früher oder später zwischen zwei entgegengesetzten Systemen wählen; es muß entweder ein reines Werbe⸗ system oder aber die Idee der allgemeinen Dienstpflicht für Jedermaun verwirklichen. Das System der geworbenen Truppen hat in Frank reich in der Stille viele Anhänger, welche nur deshalb schweigen, weil sie wohl fühlen, daß der Augenblick ihren Wünschen nicht gün⸗ stig ist. Anders war es in den ersten Jahren der Restauration, wo die noch frische Erinnerung an die blutigen militairischen Frohnden, welche das Land dem Soldaten⸗Kaiserthum hatte leisten müssen, den Widerwillen gegen den gezwungenen Soldatendienst zu einem in der ganzen Nation verbreiteten Gefühle machte. Das Armee⸗Gesetz von 1818, welches unter dem Einflusse dieser Stimmung erlassen wurde, stellte den Grundsatz auf, daß das französische Heer sich zunächst durch Freiwillige, und nur im Falle eines unzulänglichen Ergebnisses der Werbungen, durch die Conscription ergänzen solle. Da nun aber die Zahl der Freiwilligen nach wie vor diesem Gesetze eine sehr unbedeutende blieb, so blieb auch die Conscrip⸗ tion ihrem Wesen und ihren Wirkungen nach die alte. Das Gesetz von 1832, welches die Conscription als das haupt⸗ sächliche Rekrutirungsmittel voranstellte, und die Anwerbung von Freiwilligen nur nebenbei erwähnte, brachte dadurch nur die Theorie mit den Thatsachen in Einklang. Es fragt sich nun, ob Frankreich in seiner heutigen Verfassung überhaupt Mittel besitzt, den freiwilli⸗ gen Eintritt in den Soldatendienst mit hinreichenden Vortheilen zu verknüpfen, um die Conscription überhaupt möglicherweise entbehren zu können. Wir bezweifeln das Vorhandensein solcher Mittel, und wir bezweifeln noch mehr, daß die Landes⸗Vertretung, obgleich sie im Allgemeinen den Ansichten der Regierung vom Heerwesen nicht un⸗ günstig ist, in die Einführung des Werbe⸗Systems einwilligen würde, auch wenn die materiellen Schwierigkeiten seiner Verwirklichung sich beseitigen ließen. Demnach halten wir es für sehr wahrscheinlich daß Frankreich nicht lange mehr umhin können wird, die allgemeine Verpflichtung zum Soldatendienste für alle waffenfähige junge Leute anzuerkennen, um auf diese Weise den Folgewidrigkeiten und Selbst⸗ widersprüchen ein Ende zu machen, in die es sich bei der gegenwär⸗ tigen Einrichtung seines Heerwesens bei jedem Schritte und Tritte verwickelt sieht. “ “
8s 88 ds b8 8 s
△ Paris, 29. März. Der gute Gedanke, welcher dem An⸗ trage der Herren Mauguin, Lasalle und Tesnières unterliegt, läuft große Gefahr, in der Ausführung verdorben zu werden. Die an und für sich sehr beifallswürdige Schonung der Kammer für die Freiheit des bürgerlichen Verkehrs droht, das von jenen Männern beautragte Gesetz zur Verhinderung der Weinverfälschung von vorn herein zu entwaffnen. Aber auch ohne daß das neue Gesetz der Fälschung einige Hinterthüren offen ließe, würde es immer sehr schwer sein, den Be⸗ trügereien der Weinhändler oder vielmehr der Weinfabrikanten durch blos polizeiliche Mittel wirksam entgegen zu arbeiten. Die Wurzel des Uebels ist das Besteuerungs⸗System, welches den Werth des Weins, zumal in den großen Städten, so hoch hinaufschraubt, daß die Verfälschung ein äußerst einträgliches Gewerbe ist. So lange mit dieser Industrie viel zu verdienen steht, so lange wird sich das Gesetz,
1
ihrer Mitglieder gefaßt hat.
aller Wahrscheinlichkeit nach, vergebens bemühen, ihr ein Ende zu machen. Die übertriebenen städtischen Feue sind ohne Zweifel die wirksamste Ursache der Vertheuerung des Weines, denn sie betragen in manchen Fällen nicht viel weniger als 100 pCt. des Werthes. Außerdem trägt aber auch die zu schwere Grundsteuer zu jenem Ergebnisse bei. Die Weinberge sind in Frankreich durchweg in die erste Klasse des Tarifs der Grundsteuer von urbarem Boden geworfen, eine Maßregel, über welche die südlichen Departements seit langer Zeit und mit großem Rechte die bitterste Beschwerde führen. Eine weitere Wir⸗ kung jener hohen und gleichmäßigen Besteuerung alles Weinlandes ist gewesen, daß der Weinbau auf vielen Grundstücken aufgegeben ist, welche keine reiche, sondern nur eine Aerndte von guter Beschaffenheit gaben, denn die Qualität wird in vielen Fällen nicht theuer genug bezahlt, um dem Weinbauer, welcher eine schwere Grundsteuer entrichten muß, die Quantität zu ersetzen. Der Nachtheil, der hieraus für die allgemeine Bodenkultur entsteht, ergiebt sich von selbst, denn es ist eine bekannte Sache, daß gewisse Arten des sandigen oder steinigen Bodens noth⸗ wendigerweise ganz unbebaut bleiben müssen, wenn sie nicht zum Weinbau benutzt werden. So kommt es denn, daß heutiges Tages in dem Süden und in dem Westen Frankreichs große Strecken guten Weinlandes brach liegen, während der Weinstock sich auf der anderen, Seite in fette Niedrungen eingedrängt hat, die früher den Feldfrüch⸗ ten angehörten, und in denen die Reben ein weniger als mittelmäßi⸗ ges Erzeugniß liefern. Alle diese Uebelstände sind landkundig, und gleichwohl hat noch Niemand ernstlich daran gedacht, die in dem Steuerwesen liegende Quelle derselben abzugraben, denn das Ein⸗ nahme⸗Budget ist die Bundeslade, an die kein Mensch zu rühren wagt, und an deren Unantastbarkeit schon oft die wichtigsten In⸗ teressen des Staats und des Volkes gescheitert sind.
Die Verwerfung des Antrags des Herrn Monnier de la Sizé⸗ ranne auf Herabsetzung der Zahl von Mitgliedern, welche zur Bil⸗ dung einer berathungs⸗ und beschlußfähigen Kammer⸗Versammilung erforderlich ist, steht im Interesse des raschen Geschäftsganges und der positiven Leistungen der Kammer zu bedauern. Man weiß, wie oft die Kammer ihre kostbarsten Stunden verliert, weil keine voll⸗ zuͤhlige Versammlung zu Stande kommen will. Indem Herr Monnier de la Sizéranne beantragte, die zur gültigen Berathung und Be⸗ schlußnahme nothwendige Zahl von 230 auf 100 Kammer⸗Mitglieder herabzusetzen, drückte er nur eine von aller Welt gefühlte und in der Natur der Verhältnisse liegende Nothwendigkeit aus. Sein Vorschlag konnte sich überdies auf das Beispiel des britischen Parlamentes stützen, in welchem eine noch weit geringere Anzahl von Mitgliedern einvollzähli⸗ ges Haus bildet, ohne daß, wie uns dünkt, die britische Gesetzgebung deshalb in weniger guten Händen wäre, als die französische. Diese verschiedenen Gründe würden auch gewiß hingereicht ha⸗ ben, die Kammer zur Aunahme der ihr vorgeschlagenen Ver⸗ änderung ihres Reglements zu bestimmen, wenn sich dieselbe nicht an einem Verfassungsbedenken gestoßen hätte. Der Art. 16 der Charte von 1830 sagt nämlich: „Toute loi doit être discutée et
votée librement par la majorité de chacune des deux chambres*,
Worte, die man von der absoluten Majorität verstehen zu müssen glaubt, wonach denn die Annahme des Antrags des Herrn Monnier de a Sizéranne eine Verletzung der Verfassung gewesen sein würde. Nun sindet es sich aber, daß die Pairs⸗Kammer von Anfang an nicht die Mehrzaͤhl, sondern ein Drittheil ihrer Mitglieder als hinreichend zu einer vollzähligen Versammlung anerkennt, und daß sie die meisten ihrer Beschlußnahmen in Anwesenheit von weniger als der Hälfte Sind demnach nun alle diese Beschluß⸗ nahmen der edlen Kammer verfassungswidrig, und also die seit 1830 angenommenen Gesetze ohne Ausnahme ungültig? Niemand in der Deputirten⸗Kammer wird dies behaupten wollen. Um aber die Gültigkeit aller jener Gesetze zu retten, muß man nothwendigerweise annehmen, daß Art. 16 der Charte nur von der relativen Mehrheit, d. h. von der Mehrheit der jeweils anwesenden Mitglieder spricht, wonach er denn kein Hinderniß der Annahme des Antrags war, um welchen es sich hier handelt.
Grossbritanien und Irland.
Unterhaus. Sitzung vom 27. März. Das Haus ver⸗ sammelte sich heute auf kurze Zeit, und Lord Sandon stellte bald nach Eröffnung der Sitzung an Lord Ashley die Frage, was er am nächsten Freitage im Bezug auf die Fabrikbill der Regierung zu thun gedenke. Der Minister des Innern hat bekanntlich bis dahin die wei tere Diskussion darüber vertagt. Lord Ashley erklärte, dem An⸗ trage der Regierung am Freitage sich nicht widersetzen zu wollen; er glaube, daß dieselbe alsdann eine neue Bill einbringen, und die weitere Debatte darüber nach Ostern so bald wie möglich veran lassen werde. 1
Sir James Graham zeigte hierauf in der That an, daß er am Freitage die Wiederaufnahme der Comité⸗Verhandlungen über die Fabrikbill auf 6 Monate auszusetzen beantragen werde, was so viel heißt, daß die Regierung die Fabrikbill in ihrer jetzigen Gestalt gänzlich zu Boden fallen lasse. Wenn das Haus diesem Autrage beipflichte, so werde er sofort eine neue Bill einbringen, deren erste Lesung er sofort beantragen, die zweite Lesung oder die Haupt⸗ Debatte darüber aber bis nach Ostern aufschieben wolle.
Sir Robert Peel verbesserte noch einen Ausdruck, dessen er sich in seiner letzten Rede über die Fabrik⸗Bill bedient hatte. Nach den Zeitungsberichten soll er gesagt haben, er betrachte die Bill „nicht als eine Partei⸗Maßregel“ (party measure), nunmehr erklärt der Premier⸗Minister, daß er keinesweges diese Worte gesprochen, son⸗ dern gesagt habe, „die Bill sei keine Departements⸗Maßregel“ (de- partmental measure). (Gelächter.) Sir R. Peel sprach damit aus, was Alle schon wissen, daß nämlich die schwebende Frage nicht mehr eine sogenannte offene Frage ist, welche die Anhänger des Ministe⸗ riums opponiren können, ohne ihre Partei zu verlassen.
Nach Erledigung einiger anderen Geschäfte vertagte sich das Haus.
London, 28. März. Das Schauspiel, welches in diesen Tagen die Verhandlungen des Parlaments über die Fabrik⸗Bill darboten, ist für die Kenntniß des eigenthümlichen Charakters der Parteien in England von Wichtigkeit. Lord Ashley's Motion hat unter ihnen eine „unauflösliche Verwirrung“ angerichtet, der eine allgemeine Auf⸗ regung gefolgt ist, wie man sie in England selten so plötzlich ein treten sieht. Man hat die Ursache derselben aber gerade in dem un⸗ verhofften plötzlichen Hervortreten des Ashleyschen Vorschlages zu suchen. Im Allgemeinen werden alle Aenderungen in den sozialen und politischen Verhältnissen Englands auf dem Wege der Agi⸗ tation durchgesetzt, aber die Resultate dieser Agitation kom⸗ men nicht plötzlich, nicht unverhofft zum Vorschein; man sieht den Funken von seinem ersten Entstehen an allmälig zur Flamme werden, welche ruhig und sicher sich ausdehnt, vor Aller Augen über das ganze Land verbreitet und die Männer, welche die Geschicke des Lan⸗ des leiten, von ihrem Herannahen gleichsam unterrichtet. Diesesmal hat kein Zeichen den kommenden Sturm angekündigt; Lord Ashley's Antrag kam unverhofft, der Geist des Volks bemächtigte sich der Frage ohne weitere Vorbereitung, und diese plötzliche Bewegung verwirrte alle Klassen der Nation, störte für den Augenblick alle Disziplin in den Reihen der Parteien. Die stärksten Geister des Unterhauses haben Mühe, sich von der Ueber⸗
575
raschung zu sammeln und ihre Unruhe über das gestellte Problem zu verbergen. „Dies Ereigniß“, sagt die Times über das erste Votum des Vorschlages Lord Ashley’s, „ hat sich mitten unter uns so plötzlich zugetragen, daß es unmöglich ist, mit einemmale die ganze Wichtigkeit desselben zu erfassen. Wir fürchten uns, zu sagen, ja wir fürchten, zu denken, wohin es uns noch am Ende führen wird. Andere Ereignisse können hervorstechender sein; Schlachten, Revolten, Dynastieen und Ministerwechsel, neue Budgets und andere große Begebenheiten bemächtigen sich des Geistes für den Augenblick mit einer Art tyran⸗ nischer Erzwingung der Theilnahme, welche den Philosophen mit dem Neuigkeitskrämer in gleiche Reihe stellt, aber die Niederlage der Mi⸗ nister über das Amendement Lord Ashley's ist nicht eine Sache, welche blos einen vorübergehenden Meinungsstreit herbeiführt. Es ein moralischer Sieg, ein Sieg der Humanität. Man muß sich sammeln, um ihn wohl zu verstehen. Wenn Alles ruhig ist, wenn das innere Ohr zu hören anfängt und das innere Auge zu betrach⸗ ten, dann überrascht uns das Licht, und wir gewahren, obschon wir kaum daran noch wenige Stunden vorher glauben konnten, daß in dieser engherzigen Kammer die Legislatur des größten Reiches dieser Welt die größte Maßregel zu Gunsten der Armuth, der Schwachheit und der Arbeit votirt hat.“ So drückte sich das Organ der Handels⸗ klassen und der industriellen Industrie in England aus, das sich in dieser Frage entschieden auf die Seite der Opposition gestellt hat. Die Times hat anfangs geschwankt, welcher Seite sie sich zuwenden soll; sie hat endlich beschlossen, der jetzt sich geltend machenden Volksstimme anzuschließen. In diesem Sinne bringen ihre letzten Blätter scharfe Kritiken der letzten Reden der Minister, mit bitteren Anspielungen auf Lord Brougham, den Unterstützer der ministeriellen Ansichten. „Sir James hatte seine vierte Rede“, heißt es, „über die streitige Klausel der Faktorei⸗Bill zu halten; kein Wun⸗ der, daß er nach einer neuen Ausstaffirung suchte; so kam er auf Jack Cade. Das Haus gerieth in Aufregung; Mitglied nach Mit⸗ glied sprang auf; natürlich! keiner will die Wahl⸗Verwandtschaft mit dem wohlbekannten Reformer zugeben; der Name Jack Cade erinnert an bewaffnete Volkshaufen, geplünderte Schlösser, abgeschlagene Köpfe, und andere unliebliche Dinge. Was meint aber wohl Sir James mit dem „„Anfang zu einem Jack Cade⸗System von Gesetzgebung?““ Etwa die Einfüh⸗ rung willkürlicher Vorschriften in Verhältnissen, die man besser ihrem natürlichen Gang überließe, wie „daß künftig Sieben Sechserbrodte in England für einen Groschen verkauft werden sollen und die drei⸗ reifige Kanne zehn Reife halten muß?“ (Shakespeare, König Hein⸗ rich VI., zweiter Theil, Akt 4, Scene 2.) Ist denn Gesetzgebung dieser Sorte so etwas Seltenes in unseren Tagen? Giebt es nicht legale Vorschriften über Maß und Preis der Dinge? wenn Sir James seine Autoritäten nachschlägt, so findet er wohl, daß ein guter Theil Jack Cade'scher Legislation heute für Weisheit gilt. — Wenn Alles recht schlimm geworden ist, darf man hoffen, daß es besser wird. So auch jetzt. Man lese nur Brougham’s Rede bei den Lords. Der Sturm hat sich etwas gelegt; Sir James Graham gewinnt einige Aussicht, seine Stelle mit Würde behaupten zu können, das Kabinet mag sich halten, Frauen und Kinder in den Fabrikwerkstätten werden für immer zwölf Stunden im Tage arbei⸗ ten müssen — und das Alles verdankt England seinem Henry, Lord Brougham.“ —
X London, 26. März. Die Verlegenheiten, welche der Re⸗ gierung aus Lord Ashley's glücklichem Antrage für eine Zehn⸗Stunden⸗ Bill entstehen, werden immer größer, anstatt geringer. Beide Theile haben einen Vergleich zurückgewiesen. Die Regierung, weil sie glaubt, daß eine Beschränkung der Arbeit selbst auf 11 Stunden nicht in Kraft treten kann, ohne von den übelsten Folgen begleitet zu sein; Lord Ashley, weil er gewissermaßen ein Gelübde gethan hat, nicht eher zu ruhen, bis er seinen Zweck erreicht; es ist ihm unmöglich, einen Vergleich anzunehmen, den er nicht halten kann. Es bleibt demnach der Regierung nichts übrig, als ihre Maßregel gänzlich zu⸗ rückzuziehen, wenn das Haus der Gemeinen damit einverstanden ist, oder sie wenigstens mit dem Versprechen, fallen zu lassen, sofort eine neue Bill einzubringen, in welchem Falle Lord Afhley allerdings wie⸗ der nicht ermangeln wird, zu versuchen, wie er durch die Einführung einer Klausel, welche seinen Vorschlag enthält, der Regierung eine Niederlage bereiten kann.
Die Diskussion am letzten Abend war im Unterhause ungewöhnlich stürmisch, da Sir James Graham unvorsichtigerweise in seiner Rede sich des dem Wochenblatte Examiner entlehnten Ausdrucks bediente, daß ein solcher Vorschlag, wie der Lord Ashley's, „eine Probe von Jack Cade's Gesetzgebung“ wäre. Der Minister zeigte nämlich bei der Bekämpfung des Amendements, daß dasselbe, zum Gesetz erhoben, nothwendig den Arbeitslohn so weit herunterbringen müßte, daß ge⸗ setzliche Bestimmungen am Ende auch noch für den Arbeitslohn nöthig würden. „Das ist aber der Anfang der Jack Cadeschen Gesetzgebung, fügte er hinzu, „und Ihr könnt ja sogleich mittelst eines Gesetzes ein⸗ für allemal das Minimum des Arbeitslohns bestimmen!“ Die Leser Shakespeare's (Heinrich VI.) werden die Anspielung verstehen, welche auf jenen revolutionairen Geist sich bezieht, der die Volksleiden durch volksthümliche Mittel zu heilen vorgiebt. Lord Ashley und Sir Inglis indeß nahmen die Aeußerung sehr übel auf, und das Haus war in ungewöhnlicher Aufregung.
Um einige Abwechselung in die Unterhaltung der Woche zu brin⸗ gen, wie es von den Theatern heißt, will ich anführen, daß Lord Palmerston am Donnerstage seinen schon lange drohend angekündig⸗ ten Antrag über die Durchsuchungs⸗Rechts⸗Verträge einbringen wird, oder richtiger gesagt, seinen Antrag, feindliche Operationen ge⸗ gen das franzöoͤsische Bündniß mit England, aufzunehmen. Glück⸗ licherweise erschöpft die Session in Frankreich die Energie der dor⸗ tigen Opposition so bald, daß weder das Durchsuchungs Recht noch sonst irgend Etwas die Geister vor dem nächsten Dezember wieder beleben wird. Aber Lord Palmerston schreibt Alles, was sich jetzt in Europa den Wünschen Englands zuwider ereignet hat oder ereignen mag, der gegenwärtigen Verbindung mit Frankreich zu und behauptet mit merkwürdiger Kühnheit, Lord Aberdeen habe Frankreich die großen Prinzipien, welche England in Verbindung mit seinen anderen Alliirten in Europa aufrecht erhält, zum Opfer gebracht.
Es kann keinen größeren Irrthum geben, als dies; die Bezie⸗ hungen Englands zu allen konservativen Staaten des Kontinents be⸗ ruhen auf denselben Prinzipien und gehen aus denselben Gesinnungen hervor. Am Rhein und in den Fragen um Belgien hat England unab⸗ lässig und streng die Conventionen aufrecht erhalten, durch welche die Angelegenheiten der Niederlande geordnet werden; in Italien will Eng⸗ land eben so gern die Gefahren, welche jetzt jene Halbinsel bedrohen, durch das Uebergewicht der konservativen Prinzipien Oesterreichs beseitigt sehen; in Spanien würde es einem Vergleiche, welcher Frieden und Freundschaft zwischen der herrschenden Linie und der Familie des Don Carlos herstellte, seine volle Unterstützung angedeihen lassen. Aus demselben Grunde gewährt nun die britische Regierung allen nur möglichen Beistand der konservativen Verwaltung in Frankreich; nicht aus irgend einer schwachen Vorliebe für ihre Politik, als französische Politik (im Gegentheil, es giebt hier manche übermüthige Beleidigung, manche Zweideutigkeit zu tadeln), sondern weil sie der Ueberzeugung ist, daß, wenn dies Kabinet fällt, das folgende wahrscheinlich aus Männern
nachzuweisen, daß der
zusammengesetzt sein wird, die, unfähig, die Leidenschaften der fran⸗ zösischen Nation zu lenken, fähig sein dürften, die Ruhe Europas ih⸗
nen zum Opfer zu bringen. ; Uiederlande. Aus dem Haag, 27. März.
Willens der Einwohner, um dem Vaterlande zu Hülfe zu kommen Die Gesellschaften, die Corporationen, die Verwaltungen, die Rentiers
die Kapitalisten machen es sich zur Pflicht, ihre Gabe auf den Altar
des Vaterlandes niederzulegen. Einen Augenblick glaubte man, die
Regierung müsse die Hoffnung auf das Gelingen der Anleihe auf⸗
geben; gegenwärtig ist es wahrscheinlich, daß sie, trotz der aufrühre⸗ rischen Kunstgriffe einiger Organe der Opposition à tout prix, bei⸗
nahe gedeckt werden wird. Wir erfahren sogar, daß die unerhörten den guten Willen
Anstrengungen der Separatisten in Limburg . der gutgesinnten Einwohner nicht haben unterdrücken können, und daß die Summe, welche das Herzogthum für die An⸗ leihe darbringen wird, alle Erwartungen übersteigt.
hier eingegangenen Nachrichten bemühen sich die Separatisten
auf alle nur mögliche Weise die Einwohner von der Theilnahme an
der Anleihe abzuhalten. Die ganze von den Separatisten eingenom⸗ .
mene Linie hat sich mehr oder weniger von ihnen dazu verführen lassen, weder zu den freiwilligen Geschenken noch zu der Anleihe bei⸗
zutragen; aber diejenigen, welche sich nicht haben täuschen lassen, sind auf die Absichten der Regierung eingegangen. haupten, daß eine gute Anzahl der Einwohner des Herzogthums aus Irrthum oder aus Furcht und in Folge der Abmahnungen der feindlich Gesinnten nicht für die Anleihe unterzeichnet hat. nigstens aus den Berichten schließen, die hier über den Zustand des Herzogthums Limburg eingehen. 1
Wenn die Anleihe nicht das Minimum (127 Millionen Gulden)
erreicht, so wird zu ihrer Vervollständigung die Steuer in Anwendung
kommen, und dann werden diejenigen, die weder an der Anleihe, noch an den freiwilligen Geschenken Theil genommen, sich die daraus ent⸗ springenden Unannehmlichkeiten selbst zuzuschreiben haben. Die Phi⸗ lanthropen des Landes gehen so weit, daß sie wünschen, die Steuer möchte auf diejenigen Reichen angewendet werden, die durch ihre schlechten Rathschläge und ihren bösen Willen das Gelingen dieser großen Finanz⸗Maßregel verhindert haben. Die Organe der Presse aller Farben haben mit sehr wenigen Ausnahmen die Anleihe und die freiwilligen Gaben als das einzige Mittel, der Steuer zu ent⸗ gehen, empfohlen. Die, welche im entgegengesetzten Sinne handel⸗ ten, haben dadurch eine ungeheure Verantwortlichkeit auf sich geladen wofür die Bevölkerung sie vielleicht später einmal zur Rechenschaft ziehen dürfte. 8 Die holländische Marine zählte am Schlusse des vergangenen Jahres: 2 Kriegsschiffe von 84 Kanonen. 2 Kriegsschiffe von 20 Kanonen. 5 8 74 9EI n 18 3 n 600 .“ 54 10 44 1 32 2 28 56 26 4 n n 22 Zusammen 72 Kriegsschiffe mit 2087 Außerdem gehörten noch zur Marine: 1 Uebungsschiff, ” 9 Kriegs⸗Dampfböte,“ 4 Transportschiffe, N. 8 10 Kanonenböte, 8 1 Bombardier⸗Schaluppe, ) 8 . )
1“
35 grand modèle, 30 petit modèle,
11“ 2 Galeeren. I
Das Marine⸗Corps besteht aus 1 Admiral, 2 Vice⸗Admiralen, 3 Contre⸗Admiralen, 21 Schiffs⸗Capitains, 31 Capitain⸗Lieutenants⸗ 272 Lieutenants und 66 Fähnrichen. *
Um die Verbindungen mit den Kolonien zu erleichtern und zu beschleunigen, beabsichtigt die Regierung, einen Dampfbootdienst ein zurichten, der mit den englischen Dampfböten, welche gegenwärtig in Mittelmeere die Verbindung mit Indien unterhält, korrespondiren soll. Auf diese Weise würde die Fahrt nach Java nur 40 —45 Tage
I1I1I“ gi em 1“““
Repräsentanten⸗Kammer. Sitzung vom 29. März Heute wurde endlich die allgemeine Debatte über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Prüfungs⸗Juries geschlossen und morgen soll zur Diskus⸗ sion der einzelnen Artikel und der dazu vorgeschlagenen Amendements ge⸗ schritten werden. Die heutige Debatte sollte durch Herrn de Theux eröffnet werden, derselbe hatte sich aber krank melden lassen. Es erhielt daher Herr de la Coste das Wort, der den Bericht der Central⸗Section verfaßt that, dessen wesentlicher Inhalt bereits mit⸗ getheilt ist, und auf dessen Rechtfertigung die jetzige Rede des Bericht⸗ erstatters natürlich vorzugsweise gerichtet war. Der Redner sucht Gesetz⸗Entwurf des Ministeriums die Prärogativen der Regieruug eher vermindere, als vermehre. Die Regierung habe zur Zeit Dreiviertel Einfluß, während sie dem Entwurf zufolge nur ein Fünftel haben würde. Auch würde der Umstand, daß die Mitglieder der Juries nothwendig wechseln müßten, die Königliche Prärogative beschränken. Dieses zugegeben, müsse er jedoch die Einreden, die man gegen den Entwurf der Cen⸗ tral⸗Section erhebe, für nichtig erklären. Es sei nicht wahr, daß die Kammern nur politische Wahlen treffen könnten; er behaupte vielmehr, 8 daß gerade die Minister vermöge ihrer Stellung in diesen Fehler ver⸗ fallen müßten. Er stimme deshalb für die Intervention der Kam⸗ mern. Herr Delhoungne erklärte, daß er den Ministern mißtraue und trotz Allem, was man zu Gunsten ihres Gesetz⸗Entwurfs sage, an ihre Aufrichtigkeit nicht glauben könne. Es sei zu bedauern, daß man die Angelegenheit zu einer Parteifrage gestaltet habe, weil die materiellen Interessen bei dieser Sachlage leiden müßten. 1
Brüssel, 29. März. Man fängt an zu glauben, daß das Ministerium, da es mit Gewißheit die Verwerfung seines Gesetz⸗ Entwurfs über die Prüfungs⸗Juries in der jebigen Gestalt desselben vorhersehe, sich bereits entschlossen habe, der Majorität nachzugeben und sich einem Vergleich zu unterwerfen. Herr Cogels, der bekannt⸗ lich den Vorschlag gemacht, daß die Kammer nur provisorisch auf vier Jahre eine neue Anordnung hinsichtlich der Prüfungs⸗Juries treffen möge, unter welchem Provisorium stillschweigend der Vorschlag der Central⸗Section verstanden ist, da vorausgesetzt wird, daß dieser die Majorität erhalten werde, scheint zum Vermittler ausersehen zu sein
Die Blätter aller politischen Nüancen lassen eine solche Wendung der
Sache erwarten. So sagt die Independance: „Die große An⸗ gelegenheit wird wahrscheinlich mit einem Amendement des Herrn d'Huart oder irgend eines anderen Mitgliedes der Kammer endigen⸗ Das Amendement wird Niemanden zufriedenstellen, aber die Majo⸗
8
Die Blätter unseres Landes sind voll von Handlungen des Patriotismus und des guten
Nach den
Man kann sogar be-
Dies muß man we⸗