1844 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ttalieder derselben der Wunsch nach Errichtung einer rüSerr * Sprache. Man schien damals eine Königl. Andesbehörde mit dieser Benennung und einen Wirkungskreis vor 1 Augen zu haben, wie ihn früher in Sachsen die ehemalige Manu⸗ faktur⸗ und Kommerzien⸗Deputation besaß, also eine Wiederausschei⸗ dung dieses Zweiges der Geschäfte vom Ministerium des Innern. Der darauf gerichtete Antrag fand jedoch keinen Anklang, weil die Absicht durch die verschiedenen Abtheilungen des genannten Ministe⸗ riums bereits erreicht und für das kleine Sachsen ein besonderes Handels⸗ Ministerium nicht nothwendig schien. Auf Betrieb desselben stellvertreten⸗ den Mitglieds, welches in der vorigen Session des Landtags sich für diesen Gegenstand lebhaft interessirte, des hiesigen Kaufmanns Gehe, ist nunmehr von der dresdener Kaufmannschaft in einer General⸗Versamm⸗ lung derselben der Beschluß gefaßt worden, daß die hiesige Handels⸗ Innung eine Handels⸗Kammer, und zwar in zwei Abtheilungen, gründen solle, wovon die eine mit den eigentlichen Verwaltungs⸗ und Innungsgeschäften, die andere aber mit Ueberwachung des Gesammthandels in politischer Beziehung zu beauf⸗ tragen sei. Jede der beiden Abtheilungen soll aus 9 Mitgliedern und 3 Stellvertretern bestehen, welche von 48 Wahlmännern gewählt werden. Jede Abtheilung wählt ihren Vorsitzenden und dessen Stell⸗ vertreter, für die Plenar⸗Versammlungen aber und für die Vertretung der Körperschaft nach außen soll ein Ober⸗Vorsitzender ernannt wer⸗ den. Das Rähere ist einer noch abzufassenden Geschäftsordnung vor⸗ behalten. Der fernere Antrag, diese Handels⸗Kammer zugleich zu einem Handels⸗Schiedsgerichte zu konstituiren und demselben einen ständigen Charakter zu verleihen, hat die Stimmenmehrheit nicht erhalten.

1 Gelangt jener Beschluß wie wir nicht bezweifeln wollen zur Ausführung, so tritt also ein bloßes Lokal⸗Institut statt einer Landes⸗Behörde in Wirksamkeit, und die Errichtung noch mehrerer derartiger Institute in den Regierungs⸗Bezirken oder vorzüglichsten Handels⸗ und Manufaktur⸗Städten Sachsens dürfte eine unvermeid⸗

liche Folge sein. 8 Frankreich.

Peairs⸗Kammer. Sitzung vom 11. Juni. Nachdem die Pairs⸗Kammer heute einige Gesetz⸗Entwürfe von untergeordneter Bedeutung in ihren Büreaus geprüft hatte, nahm sie die Berathung üͤber das Rekrutirungs⸗Gesetz wieder auf, welches zuletzt in der modi⸗ sizirten Fassung, welche diese Kammer ihm in einigen Artikeln gege⸗ ben, mit 97 gegen 6 Stimmen angenommen wurde.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 11. Juni. Die Reduction, welche Herr Arago in den für die Landbefestigungen von Havre verlangten 5,880,000 Fr. beantragte, wurde nach einigen De⸗ batten von der Kammer verworfen und dieser Kredit mit 174 gegen 101 Stimmen genehmigt. Hierauf begann die allgemeine Diskussion iber den die Eisenbahn von Orleans nach Bordeaux betreffenden Gesetz⸗Entwurf. 1

Es ließen sich heute nur die Herren H ouzeau⸗Muiron und Rivet darüber vernehmen. Die ganze Frage schwebt zwischen den beiden Syste⸗ men, welche seit langer Zeit in der Presse besprochen werden, nämlich dem des Gesetzes vom 11. Juni 1842, welches die Vollenduugg und den Be⸗ trieb der Eisenbahnen vermittelst Konzessionen von 30 bis 50 Jahren an Privat⸗Gesellschaften überträgt, und welches der ministerielle Gesetz⸗Entwurf vorschlägt, und dem, wonach der Staat die Bahnen zu vollenden und, wenn er nicht selbst auch den Betrieb übernimmt, Konzessionen auf kürzere Zeit zu bewilligen hätte. 1

Herr Honzeau⸗Muiron vertheidigte das letztere System, Herr Rivet das der Regierung und der Kommission. Der Erstere hielt es für eine große Unvorsichtigkeit, die neuen Unternehmungen bei dem jetzigen Zustande der stets fortschreitenden Wissenschaft auf 45 Jahre an die Privat⸗Industrie zu überlassen. Man habe gesagt, der Staat fönne so große Opfer nicht er⸗ schwingen; das sei aber ein Irrthum. Hätten die Hülfsquellen des Landes zu 3 der Ausgaben hingereicht, so würden sie auch durch die noch übrigen 3 nicht erschöpft werden. Das Gegentheil behaupten, heiße eingestehen, daß der Privat⸗Kredit mächtiger sei als der des Staats, was man doch unmög⸗ lich zugeben könne. Er erklärte schließlich, daß er für das Amendement stimmen werde, welches die vollständige Ausführung der Eisenbahnen durch den Staat vorschlage. 8

Der andere Redner dagegen, der für die Mitwirkung von Privat⸗Ge⸗ sellschaften sprach, machte darauf aufmerksam, daß auch so die Staats⸗ Ausgaben für die Eisenbahnen immer noch über 400 Millionen betragen würden. Nun schlage man aber gar vor, dieselben zu verdoppeln und sie aus Speculations⸗Rücksichten auf 1 Milliarde zu erhöhen; der Staat habe jedoch nicht das Recht, auf solche Weise über das Geld der Steuerpflichtigen zu verfügen, um damit zu spekuliren. (Murren.) Nur zu den unerläßlich⸗ sten Unternehmungen, nur da, wo keine andere Zuflucht möglich sei, dürfe r es verwenden. Unmöglich aber könne man eine so bedeutende Summe für ie Eisenbahnen bestimmen, wenn man noch so vielen anderen Bedürfnissen u genügen habe: die großen Heerstraßen zu vollenden, Vizinalwege zu bauen, Kanäle anzulegen, die Flußschifffahrt zu verbessern. Dies Alles möge man bedenken und im Interesse der Eisenbahnen selbst nicht alle An⸗ strengungen auf einen Punkt konzentriren, denn die Eisenbahnen würden

von der Verbesserung jener Straßen, die ihnen Reisende zuführten, auch Nutzen ziehen. Ein anderes Argument zu Gunsten des Systems der Aus⸗ führung durch die örivat⸗Industrie sei der allgemeine Zustand der Finanzen des Landes; die Jutunft sei verpfändet, die Gemeinden verschuldet, die Steuern übermäßig hoch; im Angesicht aller dieser Thatsachen wäre es ein frevelhafter Leichtsinn, die den Steuerpflichtigen auferlegten Opfer um der Eisenbahnen willen zu verdoppeln. 8 Nach Beendigung dieser Rede wurde die Debatte vertagt. Paris, 12. Juni. Der Krieg mit Marokko ist ausgebrochen. Wenn er auch nicht erklärt worden, so besteht er doch thatsächlich, wie der Gouverneur der Provinz Oran sich ausdrückt. Man sah vor⸗ er, daß es schwer sein würde, ein Zusammentreffen zwischen den an er Gränze von Marokko versammelten afrikanischen Truppen und der

Division des Generals Lamoricière zu verhindern. Zweitausend Marok⸗ kaner haben unweit Uschda die französischen Truppen angegriffen. Das Treffen fand am 30. Mai statt. Die Angreifenden wurden zurückge⸗ schlagen, und man erwartet, daß diese Niederlage die Kriegs⸗ lust und den Fanatismus der Marokkaner eiwas dämpfen wird. Indeß, der Handschuh ist einmal hingeworfen, und die aus Afrika eingetroffenen Nachrichten dürften die Abfahrt des Geschwaders beschleunigen, welches dem Kommando des Prinzen von Joinville anvertraut ist, und das sich dem General⸗Gouverneur von Algier zur Verfügung stellen soll. Marolko scheint übrigens kein ganz zu verachtender Feind; die Nation besteht aus 8 Millionen Seelen, sie ist kriegerisch und industriös, und das reiche, fruchtbare Land ist gut bebaut. Die Regierung publizirt bereits heute im Moniteur ver⸗ schiedene Depeschen über das Zusammentreffen mit den marokkanischen Streitkräften. Der General de Bar, Befehlshaber der Division von Algier, hat diese Depeschen abgefertigt. Das offizielle Blatt schickt denselben folgende Bemerkungen voraus:

Wie aus der Publication der nachstehenden Korrespondenz aus Afrika, die der Kriegs⸗Minister heute früh erhalten hat, zu ersehen ist, hat zwischen den Truppen des General⸗Lieutenants Lamoricière und 14 bis 1500 Rei⸗ tern der Arbd el Bocharis, nebst 500 arabischen Reitern von Uschda, ein Scharmützel stattgefunden. Trotz dieses thörichten Unternehmens, welches man billigerweise als eine jener Handlungen betrachten darf, die bei dem Mangel an Disziplin unter solchen Armeen so gewöhnlich sind, welches übrigens aber eine derbe Züchtigung erhalten hat, beharren wir bei dem Glauben, daß die regelmäßigen Truppen unter den Befehlen El⸗Genaoui's sich zweimal besinnen werden, ehe sie ernstliche Feindseligkeiten beginnen. Sollte aber wider unser Erwarten der Kaiser von Marokko übel genug be⸗ rathen sein, um uns anzugreifen, so würden die trefflichen Anordnungen des Generals Lamoricière, die Mitwirkung des Generals Bedeau, der von Tle⸗ mezen zu seiner Unterstützung herbeigeeilt ist, und die Anwesenheit des Marschall Bugeaud auf dem bedrohten Punkt unserer Küste, wo er in die⸗ sem Augenblicke bereits sein muß, jenen Souverain sehr bald bereuen lassen, daß er den Aufreizungen und den Umtrieben Abd el Kader’s nachgegeben.

Die erste der publizirten Depeschen ist vom General de Bar und trägt das Datum des 6. Juni. Sie meldet, daß Marschall Bugeaud, der am 31. Mai Algier verlassen hatte, am 4. Juni noch nicht in Oran eingetroffen war. General de Bar glaubt, daß das Fahrzeug, welches den Marschall am Bord hatte, widriger Winde halber zu Arsew eine Zuflucht gesucht haben möchte. Es folgen dann die De⸗ peschen des Generals Marey, der in der Richtung von Laguat ope⸗ rirt und die Unterwerfung Tedschini's, des Oberhauptes von Ain⸗ Madhi, meldet. Da Tedschini ein sehr verehrter Marabout ist, so schickte ihm General Marey, als dessen Unterwerfung unzweifelhaft war, den ihm auferlegten Tribut zurück. General Lamoricière end⸗ lich berichtet unterm 30. Mai aus dem Lager von Lalla⸗Magrnia über das erwähnte Treffen zwischen seiner Division und den marok⸗ kanischen Truppen. Der General hatte an den marokkanischen Befehlshaber ein Schreiben abgeschickt, jedoch noch keine Antwort darauf erhalten. Durch einen arabischen Kundschafter, den er am 25sten aussandte, erfuhr er, daß das Schreiben nach Fez geschickt worden, und daß El⸗Genaoui befohlen hatte, es solle der Wille des Kaisers abgewartet werden. Da indeß die versammelten 7 bis 8000 marokkanischen Reiter und zahlreichen Fußsoldaten weder Lebensmit⸗ tel für sich, noch Hafer für ihre Pferde erhielten, so fingen sie an, die Felder der Umgegend zu plündern. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einem Scharmützel zwischen einem 800 Mann starken Trupp Abd el Kader's und der Reiterei des Kaids der Alofs⸗Amdun, wobei es von beiden Seiten Todte und Verwundete gab. El⸗Gengoui mußte mit den Arbd el Bocharis sich ins Mittel legen, um die Kämpfenden zu trennen. Abd el Kader stand mit seinen 800 Mann zu Genfonda. Der Kaid von Uschda hatte einen Trupp von 250 schwarzen Reitern, El Kebibi 300 Mann Infanterie, und 600 Mann Kavallerie, El Ge⸗ naoui's Streitkräfte endlich bestanden aus 400 Mann. Am Morgen des 30. Mai sah man plötzlich die marokkanischen Truppen vorrücken; die Generale Lamoricière und Bedeau, innerhalb der von Frankreich geltend gemachten Gränzlinie angegriffen, setzten ihre Truppen eben⸗ falls in Marsch, und es begann ein lebhaftes Gewehrfeuer. Die Franzosen hatten 12 bis 1400 Reiter der Arbd El⸗ Bocharis und 5 bis 600 arabische Reiter sich gegenüber. Drei Viertelstunden lang hielten die marokkanischen Truppen ein Feuer aus, welches ihnen keinen geringen Verlust beibrachte. Ein Angriff von 2 Chasseurs⸗Escadrons, von den anderen Truppen tüchtig unterstützt, machte endlich dem Treffen ein Ende. Es blieben etwa 50 der feind⸗ lichen Reiter auf dem Platz, und die Uebrigen flohen in vollständiger Unordnung nach Uschda. Drei Fahnen wurden erbeutet. Die schwarze Reiterei hatte sich sehr tapfer gezeigt. Auf französischer Seite hatte man 25 Verwundete.

11 Paris, 12. Juni. In der heutigen Sitzung der Depu⸗ tirten⸗Kammer legte Herr von Chasseloup⸗Laubat zuerst den Bericht über das Eisenbahn⸗Polizei⸗Gesetz vor. Herr Lesti⸗ boudois kündigte an, daß er morgen beantragen werde, die Eisen⸗ bahn des Nordens vor jeder anderen auf die Tages⸗Ordnung zu setzen. Dann wurde die Diskussion des Gesetzes über die Eisenbahn von Orleans nach Bordeaux wieder aufgenommen. 3

Herr Muret de Bort schlägt im Einverständniß mit den Herren Pouillet, Gouin und Chasseloup⸗Laubat als Amendement vor, eine Summe von 54 Millionen Francs zur Erbauung des Theils der Eisenbahn von Paris an die spanische Gränze anzuweisen, der zwischen Tours und Bor⸗ deaux liegt, nebst mehreren anderen Bestimmungen, wodurch der Gesetz⸗ Entwurf vollständig umgeändert würde. Der Antragsteller ist für Ausfüh⸗ rung der Eisenbahnen und will für alle votiren; aber er billigt das ge⸗ mischte System des Gesetzes von 1842 nicht. Auch will er für Ausbentung der Bahnen durch Verpachtung an Gesellschaften stimmen, aber nicht mit längerem Genusse als 12 Jahre. Er erinnert daran, daß die Ausführung der Eisen⸗ bahnen durch die Privat⸗Gesellschaften in England zu solchen Mißbräuchen

Anlaß gegeben habe, daß die englische Regierung neuerlich die Nothwendigkeit anerkannt habe, die Konzessionen um jeden Preis zurückzukaufen. Zur Zeit der Ausarbeitung des Gesetzes von 1842 seien die Bedingungen zu der⸗

gleichen Unternehmungen ganz andere gewesen als heutzutage. Die Loko-

motiven waren theurer, man mußte sie fast alle aus England beziehen. Die Maschinen verbrauchten fast bis 20 Kilogr. Kohlen auß einer Strecke von 10 Lieues. Jetzt beziehe man fast alle Lokomotiven aus französischen Werkstätten, auf der Straßburg⸗Baseler Bahn verbrauchen diese Maschinen für eine Strecke von 10 L. nicht mehr als 4 K. Kohlen. Im Jahre 1842 habe man noch geglaubt, die Eisenbahnen würden nur Personen, wenig Güter transportiren. Der letzte Rechenschafts⸗Bericht der belgischen Bahnen vom Monat April aber zeige fortwährende Zunahme des Waaren⸗Transports. Wenn so viele und große Fortschritte schon in der Industrie der Eisenbahnen gemacht worden, wer würde es heute wagen, das Gesetz von 1842 den Kammern mit den Vor⸗ theilen vorzulegen, die es den Gesellschaften zusichere? (Murren und Auf⸗ regung.) Auch in der Verfahrungsweise der Gesellschaften findet der Red⸗ ner einen Beweggrund, dem Stagte allein die Ausführung der Bahnen zu übertragen. Dieses Verfahren sei nicht vorwurfsfrei. Sie schaffen Actien, nogoziren sie und spielen auf sicheren Gewinn. Das sei eine Immoralität,

eine Agiotage, wie die Vergangenheit beweise, und die Kammer könne dazu

ihre Zustimmung nicht geben. Der Staat brauche, um die Eisenbahnen

selbst auszuführen, nur ein Anlehen aufzunehmen. Die Regierung aber lomne wohl 8 besten Bedingungen Geld finden. Drei Dinge bedürfe jede Regierung zu günstigen Anlehen: einen auf ihr Worthalten und ihre Pünktlichkeit gegründeten Kredit, diese Bedingungen erfülle die Juli⸗Regie⸗ rung vollkommen; günstige Umstände, diese seien vorhanden, nie habe Europa friedlichere Gesinnungen gezeigt; endlich Einkünfte, um die Zinsen des An⸗ lehens bezahlen zu können, der Ertrag der Eisenbahn würde dazu mehr als hinreichen. Der Redner ist dem von der Regierung vorgeschlagenen System durchaus entgegen und will sein Amendement aufs äußerste vertheidigen. Würde dieses aber verworfen, so will er das Gesetz dennoch wie es ist, vo⸗

tiren, um nur dem Zustandekommen der Eisenbahnen nichts in den Weg zu

ellen. (Beifall.) 3 8 p Der Finanz⸗Minister: Bei Besprechung der Eisenbahnen sei stets die Finanzfrage vor allen in Betracht gezogen worden. Im Jahre 1842 habe man Zweifel geäußert über die Hülfsquellen des Staats, und das Verfahren der Regierung unvorsichtig gefunden; damals habe er die Furcht⸗ samkeit bekämpft, ohne die Hülfequellen zu überschätzen; er habe gezeigt, daß Frankreich der ufgabe gewachsen sei. Damals habe er Herrn Muret de Bort zum Gegner gehabt, der der Regierung Unvorsichtigkeit vor⸗ geworfen. (Murren.) Jetzt halte derselbe mit den anderen gleichgesinn⸗ ten Mitgliedern nicht blos die Ausführung des Gesetzes von 1842 in Be⸗ zug auf die finanzielle Lage für möglich, sondern wolle auch noch den Staat mit einer Ausgabe von 400 Millionen überladen. Er habe die Hülfsquellen des Staates nie zu gering angeschlagen, aber er wolle sie auch nicht übertreiben. 8 8

Bei Abgang der Post war Herr Lacave Laplagne noch auf der

Rednerbühne.

O Paris, 12. Juni. 29 gen, von leinem blutigen Vorfalle zwischen den marolkanischen und den französischen Truppen melden, der dem jugendlichen Eifer eines Verwandten des Kaisers von Marokko zuzuschreiben ist. Sidi el Mamun, der, wie man heute in der Kammer versicherte, ein Sohn des Kaisers von Marokko ist, wurde von seinem Vater beauftragt, die Beobachtungs⸗Truppen längs der Gränze von Algerien zu inspi⸗ ziren. Der Anblick des französischen Lagers regte in dem kampflusti⸗ gen Prinzen den Wunsch auf, sein Schwert im Blut der Christen zu baden. Vergeblich stellte ihm El⸗Genaoui, Befehlshaber der marokkanischen Truppen, vor, er hätte vom Kaiser keinen Befehl, die Franzosen 2 1⸗ fen, sondern es würden im Gegentheil gegenwärtig vescn⸗ em französischen Konsul in Tanger und dem Kaiser Unterhandlungen 8b pflogen, um die obschwebenden Gränzstreitigkeiten zu schen. Der junge Krieger wollte davon nichts hören, sondern gab vet hretdin Angriff. Bei dem blinden Fanatismus, welcher unter den Moslemm von Marokko gegen die Christen herrscht, wurde der Befehl des Prinzen mit lautestem Jubel von den Soldaten des El⸗Genaoui aufgenommen; so kam es am 30. Mai bei Lalla Magruia zu einem Treffen. Die Lection, welche General⸗Lieutenant Lamoriciere dem marokkanischen Prinzen gab, dürfte die Kriegslust der Marokkaner ziemlich abkühlen, um so mehr, als diese nicht für die besten Soldaten gelten. Sie gerathen schnell in Feuer, aber ihr Muth hat keine Ausdauer, und sie halten keinen Vergleich aus mit den Truppen

Abd el Kader's. 1 b 86 Die Ansicht der Minister, wovon die meisten der heutigen Siz⸗ zung der Deputirten⸗Kammer beiwohnten, lautete dahin, daß das Treffen vom 30. Mai schwerlich andere Folgen haben werde, als die zwischen Frankreich und Marokko gepflogenen Unterhandlungen rascher einem End⸗Resultat entgegenzuführen. Herr Guizot, der bei seinem Eintreten in den Konferenz⸗Saal von einer Menge konservativer Deputirten umringt wurde, gab die Erklärung ab, daß, seiner Ueber⸗ zeugung nach, ein Krieg zwischen Marokko und Frankreich schon darum nicht befürchtet werden könne, weil der Kaiser von Marokko persönlich zum Nachgeben bereit sein würde, wenn er sich nicht gezwungen sähe, dem Schein nach, den Christen gegenüber eine drohende Haltung anzuneh⸗ men, wie es der Fanatismus seiner Unterthanen verlange. Die Niederlage aber, welche die marokkanischen Truppen erlitten, wird, meinte Herr Gui⸗ zot, den Marokkanern als hinreichende Warnung dienen, um die kluge Mäßigung ihres Fürsten nicht länger zu tadeln. Im Ganzen be⸗ trachtet unsere Regierung die neuesten Vorfälle in Algerien nur als einen Akt militairischen Ungehorsams von Seiten des jungen marok⸗ kanischen Prinzen, dessen Uebermuth hoffentlich keine weiteren Folgen haben wird. 1 Wegen des Ablebens des Herzogs von Angoulème sind die legi⸗ timistischen Blätter heute mit einem schwarzen Rande erschienen. Das Faubourg St. Germain beabsichtigt, in der Kirche St. Thomas d'Aquin ein feierliches Todtenamt für den verstorbenen Prinzen abhalten zu lassen, insofern es die Regierung erlaubt, woran man jedoch stark zweifelt, nachdem die Gazette de France von gestern Abend dem

g dieser Hauptfrage beruht auf ganz ande⸗ 9 Nachweisung technischer und stylistischer Be⸗ sonderheiten, welche den in Etrurien gefundenen Vasen zum Unterschied nicht nur von attischen, sondern auch von sicilischen und nolanischen gereichen G. B. des sogenannten verkünstelten tyrrhenischen Styls: Gerhard Rapporto p. 22 ff.; Berlins Bildwerke S. 150, 3. Nr. 844. 1602; Micali Storia tav. 75 fi.), dann aber auch auf dem Gesammt⸗Eindruck, den die Gräber⸗ funde Altika's durchaus verschieden von den etruslischen uns gewähren. Auch attische Vasen sind in tausendfältiger Anzahl und in solcher Zierlich⸗ teit ihrer Exemplare auf uns gekommen, daß der etwanige Einwand, der Besitz attischer Gräber sei nicht schmuckreich genug gewesen, um über dorti⸗ 2 Vasen⸗Vorrath ein Urtheil uns zu gestatten, keine Gültigkeit aen die⸗ es aber vorausgesetzt, ist für die bestrittene Frage das Faktum ent cheidend, daß archaische Hydrien des edelsten Verhältnisses, große Amphoren des schön⸗ en Styls und andere Kunstformen der Vasenkunde, wie wir aus Etrurien in beträchtlicher Anzahl sie besitzen, aus den Fundgruben Attika's, Aegina's und anderer griechischer Orte in keinem einzigen Exemplar zum Vorschein gekommen sind, welches in Bezug auf Größe, Form oder Styl jenen etrus⸗ 68 verglichen werden könnte. Ausgegangen von Griechenland, hatte der Aes; v. diese Denkmäler angehören, allem Anschein nach, seine gen 8. eenwsceluns - Jalsen gefunden, und, unterstützt durch den dorti⸗ zulegt übertrossen. „die Leistungen des Mutterlandes in dieser Beziehung In derselben . Nnenhe ang des Nezaereen Pheeante deen,üsacgnaen veccden⸗ mäler der normann 8 g nem um die klassi 48½ 8 8 eEeen Zeit ausgelegi, welches sei⸗ es Alterthums hochverdienien Besörderer, dem

Duec de Luynes, andere wesentliche Verdienste um die Geschichte der

Kunst des Mittelalters zu sichern geeignet ist. Von Campana :s schön ausgestattetem Werke antiker Terrakotten ward die fünfte und sechste Liefe⸗ rung näher betrachtet; ein auf Aeneas beim lykischen Orakel Apollo's ge⸗ deutetes Relief ward als noch immer räthselhaft besonders hervorgehoben. Von sonstigen neuen Schriften ward Lajard's Bearbeitung eines zu Vienne entdeckten mithrischen Reliefs und Panofka's Darstellung griechischen Alltagslebens („Griechinnen und Griechen nach Antiken. Mit 56 bildlichen Darstellungen“. Berlin, Trautwein, gr. 4.) vorgelegt. Ferner ward Avel⸗ lino's Abhandlung über die Münzen von Rubi besonderer Beachtung empfohlen; in dieser letzteren ist unter Anderem ein längst bekannten Münz⸗ Typus erklärt, dessen abgekürzte Schrift 2I. PT. auf eine Vereinigung zwei apulischer Orte, der Stadt Rubi und des nahe gelegenen bis jetzt unbeach⸗ teten Silvium, treffend gedeutet wird. b 1

Herr Troyon aus Neuchatel, welcher dieser Versammlung beiwohnte, stattete Bericht ab über ein bei Vevay in einem Grabe gefundenes und mit vier Ringen römischer Kunst geschmücktes feines und wohlgeschlossenes gol⸗ denes Halsband; ferner und hauptsächlich über einen zu Avenches (Aven⸗ tic um) neulich erfolgten Fund architektonischer Ueberreste. Unter verschiede⸗ nen Marmortrümmern enldeckte man Reste eines in stark erhobener Arbeit mit Seepferden, Opfergefäßen und Stierschädeln Gesimses; ferner eine Platte schwarzen Marmors mit einzelnen Buchstaben von 7 Zoll Höhe; haupisächlich aber ein Kapitell, dessen Abacus 4 ½ Fuß Länge und 6 Zoll Dicke hat und theils durch ungewöhnlich reiche Verzierung, theils durch hronzene Buchstaben von 3 Zoll Höhe sich auszeichnet, welche die Inschrift LVGOVES geben und an denselben, vemacztch auf cellisches Götterwesen bezüglichen, Komen einer bei Muratori gedruckten Inschrift (Lusoribus

sacrum loco putei collegio sutorum d. d. Vgl. Orell. 2024: Luxovio et

Brixiae. Gallisch) erinnern. Hoffentlich wird man nicht unterlassen, diese ansehnlichen Spuren eines römischen Prachtbaues weiter zu verfolgen. Ebenfalls durch Fürsorge des Herrn Trovon war die Zeichnung eines zur Vervollständigung von Herr Gerhardes „Etruskischen Spiegeln“ seit längerer Zeit vermißten Monuments zur Stelle. Es befindet sich nämlich, ebenfalls als ein Fund des alten Aventicum, im Museum zu Lausanne ein Metallspiegel mit eingegrabener Zeichnung, angeblich die Geburt der Kinder Leda's darstellend, welcher in Material und Technik den bekannten etrus⸗ kischen Spiegeln durchaus verwandt ist und somit einen Beweis abgiebt, daß dergleichen Geräthe auch außerhalb Etruriens und noch in der römi⸗ schen Zeit verbreitet wurden, welcher die Ruinen von Aventicum angehören In Bezug auf neue Entdeckungen ward von Henn Gerhard beiläufig erwähnt, daß die korinthischen Vasenfunde (über welche das Aprilstück des Monats⸗Berichtes der hiesigen Königl. Akademie der Wissenschaften einen anziehenden Bericht des Prof. Roß mittheilt), laut neueren Nachrichten aus Athen, füglich auf mehr als zweitausend Gefäße veranschlagt werden können, welche jedoch sämmtlich den mäßigen oder geringen Dimensionen anzugehören scheinen, die bei griechischen Funden dieser Art die üblichen sind. Eine andere Bereicherung wird, ebenfalls aus Athen, der Denkmäler⸗ kunde durch die glücklich erfolgte Rückkehr des Herrn Lebas verkündet; dem Vernehmen nach hat derselbe in Kleinasien von ungefähr achthundert griechischen Inschriften Abschrift genommen, von weidrittheil als unedirt betrachtet werden. 1—8 1 8

11““

Herr Ward, bekannt durch seine vorjährige Motion über die Kirchen⸗

der Majorität des Volkes, zu beseitigen, und beantragte für diesen

Anwendung des Hauptmittels dazu, die Beseitigung der kirchlichen Ano⸗

1421 Pfründen und nur 750,000 Mitglieder; ihre Geistlichkeit be⸗

Riede des Herrn Ward. „Wie kann man denn noch immer“, sagte

den katholischen Irländern behaupten wollen? Der protestantische Eeö König von Preußen legte vor kurzem selbst den Grundstein zu der Aus Algier sind Depeschen eingegan⸗

zu machen; ich fordere nicht die Ausführung eines besonderen Planes,

veerlaßt Euch, wird sein Recht erlangen, wie sehr auch England da⸗

Verblichenen, so wie der Herzogin von Angouleme, Titel König und Königin beigelegt.

Grossbritanien und Irland.

Uuunterhaus. Sitzung vom 11. Juni. Die irländischen Angelegenheiten, welche alljährlich zu wiederholten Malen dem Par⸗ lamente ein unerschöpfliches Thema der Partei⸗Diskussion darbieten, ohne daß für das Land ein praktisches Resultat daraus hervorgeht, waren auch heute wieder der Gegenstand ausführlicher Erörterung.

Verhältnisse Irlands, erneuerte seinen Versuch, das kirchliche Uebel jenes Landes, die anomale Stellung der Episcopalkirche zur Kirche

Zweck die Constituirung des ganzen Hauses zu einem General⸗ Comité, welches den jetzigen Zustand der Revenüen der irlän⸗ dischen Kirche in Betracht ziehen und die Art und Weise bestimmen sollte, wie die Verwendung derselben dem wahren Bedürfnisse gemäß zum Nutzen des Volks im Allgemeinen eingerichtet werden könnte. Der Redner motivirte seinen Antrag durch die bekannten Argumente; erstens durch die vorgebliche Unthätigkeit der Minister seit der letzten Session, indem Nichts zur Versöhnung Irlands geschehen, und die

malie, geradezu für unstatthaft erklärt worden seiz dann durch die verhält⸗ nißmäßig geringe Anzahl der zur Episkopalkirche gehörenden Bewohner Irlands, ferner durch die überreiche Dotirung dieser Kirche, endlich durch den Mangel an Fonds zu Zwecken der allgemeinen Volks⸗Erziehung, welche der soziale Zustand des Landes als das dringendste Bedürfniß er⸗ scheinen lasse. Die herrschende Kirche besitze 2450 Kirchspiele mit

ziehe eine jährliche Einnahme von 652,000 Pfd., ungerechnet alle außerordentliche Bewilligungen des Parlaments. Der Redner suchte hierauf durch parteiische Angriffe gegen die Maßregeln des Ministe⸗ riums die politischen Nachtheile der irländischen Zustände hervorzuhe⸗ ben und namentlich durch scharfen Tadel des gerichtlichen Verfahrens gegen O'Connell und die Repealer die daraus hervorgegangene Stellung Irlands, England gegenüber, als gefährlich zu zeigen. Ermahnungen an das Haus, solche Politik nicht länger zu dulden und allgemeine Beschwer⸗ den über das Zurückbleiben Englands hinter anderen Staaten auf dem Wege zur Religions⸗Gleichheit, welcher sich seit dem westphäli⸗ schen Frieden namentlich auch Deutschland erfreute, beschlossen die

Herr Ward, „das ungerechte Prinzip der Bevorzugung gegenüber

katholischen Kathedrale Kölns in Gegenwart von Tausenden von Katholiken und Protestanten, und dier Königin von England kann nicht einmal den Namen des ausgezeichnetsten Katholiken in ihrem Reiche auf die Liste ihrer Geheimen Räthe setzen, ohne daß Exeter Hall sich nicht laut dagegen erhöbe. Ich fordere das Haus auf, den ersten Schritt zu thun, um einem so anomalen Systeme ein Ende

sondern nur die Annahme eines allgemeinen Prinzips. Die Kirche von Irland ist die große Ursache der dortigen Aufregung; ich möchte sie gern als den Grundpfeiler des Friedens sehen. Irland, darauf

gegen ankämpfen mag; es steht in Eurer Wahl, Gerechtigkeit zu üben oder Euch die Gerechtigkeit abtrotzen zu lassen. Ich bin der Mei⸗ nung, daß es besser ist, alles Ungerechte, Unkluge und Gefährliche auf einmal freiwillig fahren zu lassen. Ich wiederhole es, es giebt kein anderes Mittel, der Trennung der Union vorzubeugen, als für das ganze Volk Gesetze zu geben, welche auf dem Grundsatze der Gleichheit basiren und ich hoffe, das Haus wird darum meinem An⸗ trage willfahren und sich dem großen Werke bürgerlicher, religiöser und nationaler Emancipation unterziehen.“ Der Staats⸗Secretair für Irland, Lord Eliot, widersetzte sich dem Antrage aus dem schon oft geltend gemachten Grunde, daß die Stellung der Staatskirche in Irland auf einer historischen Rechtsgrundlage ruhe, deren Zerstörung rine revolutionaire Aenderung in der Constitution des Landes selbst bedinge. Die Rechte der Kirche wären als unverletzlich durch die bestehenden Staatsverträge festgestellt, und die Aufrechterhaltung derselben namentlich durch die Unions⸗Akte verbürgt worden. Uebrigens sei der gestellte Antrag so allgemein, daß das Haus nicht wohl thun würde, demsel⸗ ben eine Folge zu geben. Herr Shaw schloß sich der Ansicht des Ministers an; er suchte besonders nachzuweisen, daß die Mißbräuche in der Kirche, über welche man früher mit Recht habe klagen können, gegenwärtig nicht mehr vorhanden wären, und daß der allgemeine Zustand derselben mit der Kirche jedes Landes einen Vergleich aus⸗ halte. Es wäre höchst ungerecht, nach den Reformen, welche die irländische Kirche erfahren, dem Antrage des Herrn Ward, der auf die Vernichtung derselben hinziele, zu willfahren. Nachdem Herr

Redington noch für den Antrag gesprochen hatte, mußte die De⸗

batte vertagt werden. Das Resultat derselben kann nicht zweifelhaft Uebel bezeichnet worden, und fast in allen Ländern ist jetzt die Auf⸗ merksamkeit der Regierungen auf diesen für die klimatischen und Acker⸗

sein, nachdem das Haus in seiner jetzigen Verfassung bisher alle der⸗ gleichen Anträge verworfen hat.

In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde auf den Antrag Lord Powis mit 49 gegen 37 Stimmen die zweite Verle⸗ nicht durch Zoll⸗Erhöhung auf die Einfuhr des ausländischen Holzes

sung einer Bill genehmigt, durch welche die von dem Ministerium

beantragte Vereinigung der Bisthümer Bangor und St. Asaph für unstatthaft erklärt wird.

ohne ernstliche Folge.

London, 12. Juni. Die Bewegung in Irland ist im Zu⸗ nehmen begriffen, wie dies immer dort der Fall ist, wenn eine neue

Die kleine Niederlage, welche das Ministe⸗ rium dadurch hauptsächlich auf Veranlassung der Bischöfe erlitt, ist

Mitteln. Von wirklicher Forstwissenschaft hat man hier⸗ wie in Frankreich klaum eine Ahnung, und nach der modernen, abstrakt⸗liberalen, die Inter⸗ vention des Staates fast annullirenden Ansicht vom Eigenthum würde

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Erscheinung in der Geschichte des Repealtreibens die durch die oft⸗

malige Wiederholung der alten Erscheinungen gleichgültiger gestimm⸗ ten Gemüther aufregt und zu neuer Thätigkeit anspornt. Trotz der oft wiederholten Monster⸗Versammlungen des vorigen Jahres legte sich die Aufregung des Volks, als man jener Versammlungen über⸗ drüssig wurde, und sie erwachte erst wieder, als der eingeleitete Pro⸗ zeß den Repealbestrebungen eine neue Richtung gab. Während der langwierigen Verhandlungen des Gerichts drohte die Sache der Repeal mehr als einmal gänzlich einzuschlafen, bis die Einkerkerung O'Connell's und seiner Genossen ihr wiederum eine Bedeutung gab, die sich un⸗ mittelbar in einer neuen Bewegung des Volkes jetzt äußert. Diese Bewegung wächst an Ausdehnung so lange, bis eine neue Erscheinung ihre Ursache entweder vergessen läßt, oder sie selbst etwas Alltägliches geworden ist und des Reizes der Neuheit entbehrt. Der Umfang der zur Zeit herrschenden Bewegung zeigt sich sowohl in den Versamm⸗ lungen der Repeal⸗Association, welche fast nie so eifrig und zahlreich besucht worden sind, wie jetzt, als auch in der von Woche zu Woche sich mehrenden Repeal⸗Rente. Die letzte Wochen⸗Versammlung der Association wurde vorgestern unter dem Vorsitze des Lord French ge⸗ halten und von vielen Männern, selbst von Auszeichnung und Einfluß, besucht. Unter ihnen befanden sich auch die Parlaments⸗Mitglieder Grattan und Smith O Brien, von welchen Letzterer über den guten Gesundheitszustand O'Connell's berichtete, den er am Tage zuvor in seinem Gefängnisse besucht hatte. Die Repeal⸗Rente betrug während der letzten Woche die enorme Summe von 3200 Pfd.

Der Gerichtshof der Queens Bench ist mit seinen Präliminar⸗ Verhandlungen über das eingebrachte Cassations⸗Gesuch, den writ of

error, noch nicht zu Ende, so daß derselbe noch nicht nach London

hat abgesendet werden können.

Niebder lanpr.

Aus dem Haag, 10. Juni. Generalstaaten hat die Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs über Rück⸗ zahlung oder Konvertirung der öffentlichen Schuld vollendet. Vierzig Mitglieder nahmen an dieser Prüfung Theil. Die Kam⸗ mer erklärt, daß sie zwar über die günstigen Berichte in Bezug auf die Lage des Landes sehr erfreut sei, daß sie aber hoffe, die Re⸗ gierung werde deshalb nicht wieder fortfahren, die Staats⸗Ausgaben durch weise Ersparnisse zu vermindern. Ueber den Beschluß vom 13. April in Betreff der Anleihe von 35 Millionen zu Lasten der Kolonieen hat die Majorität der Kammer dahin erkannt, daß die Re⸗ gierung, kraft des Gesetzes vom 11. März 1837, das Recht habe, die 5prozigen, den überseeischen Besitzungen zur Last geschriebenen Losrenten einzuziehen und dafür Aprozentige Obligationen derselben Art auszugeben. Die Kammer hat hierauf die Gesetzlichkeit der Rück⸗ zahlung kraft des Beschlusses vom 25. April v. J. erörtert und ist dem System der Regierung beigetreten, wonach die unter Garantie des Staates zu Lasten der überseeischen Besitzungen kontrahirten Schul⸗ den einen Theil der gewöhnlichen Staatsschuld ausmachen sollen. Auch für den Versuch einer Konvertirung zu 4 pCt. hat sich die Ma⸗ jorität erklärt, dagegen aber den Gesetz⸗Entwurf über die vorge⸗ schlagene Auswechselung der 2prozentigen Einschreibungen des bel⸗ gischen Staatsschulden⸗Buches gegen 2 ½è prozentige holländische ver⸗

Brüssel, 11. Juni. Bei Gelegenheit der Zugeständnisse⸗ welche zu Gunsten Hollands in dem Gesetz⸗Entwurf über die Diffe⸗ renzial⸗Zölle gemacht worden sind, ist die alte Rivalität zwischen Ant⸗ werpen und den holländischen Seehäfen wieder hervorgetreten, allein man muß nur bedauern, daß dieselbe sich nicht auf einen großartigeren Gegenstand richten kann. Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß die belgische Schifffahrt durch die Differenzial⸗Zölle einigen Vortheil er⸗ langen wird, indem bei Expeditionen die Schiffe häufiger als bis jetzt, anstatt mit Ballast, befrachtet zurückkommen werden. Allein die wirk⸗ liche, dem Lande Vortheil bringende Ausfuhr kann sich nur dadurch heben, daß die inländische Industrie auf ausländischen Märkten durch wohlfeile Preise mit anderen Nationen den Wetteifer aushalten kann. Dazu ist aber eine Hauptbedingung, daß die zur Industrie nöthigen Rohstoffe nicht vertheuert und die Lebensmittel nicht im Preise gesteigert werden. Dies wird jedoch zum Theil der Erfolg von dem neuen System sein, besonders in der Art, wie es im Gesetze aufgestellt worden ist. Der ersten Anlage nach sollte die industrielle von der bloßen Handels⸗Frage getrennt werden, um keine Verwickelungen zu erzeugen und jeder improvisirten Zoll-Erhöhung auf Einfuhr⸗Artikel vorzubeugen. Allein diesem Grundsatze ist man nicht treu geblieben; die Eigenthümer von Holz und Waldung haben diese Gelegenheit ergriffen, um eine Erhöhung der Eingangsrechte auf die Einfuhr des auslandischen Holzes zu erhalten. Die Motive sind an sich richtig, wenn auch das Mittel selbst falsch gewählt ist.

Die stets zunehmende Umwandlung der Waldungen in Ackerland

ist schon seit längerer Zeit von den Sachverständigen als ein großes

bau⸗Verhältnisse so wichtigen Punkt gerichtet; allein das Uebel wird

gehoben, wodurch blos den Holz⸗Eigenthümern ein beträchtlicher Gewinn verschafft wird, ohne daß das Land selbst daraus Nutzen zöge. Nur ein wohlberechnetes und streng ausgeführtes Forstsystem könnte dem jetzigen Unfuge steuern; leider gebricht es aber dazu an geistigen wie legislativen

sich jeder Eigenthümer in seinem Rechte beeinträchtigt glauben, wenn

der Staat die Ausrodungen untersagen wollte.

Die zweite Kammer der

noch liegt hierin die wahre Abhülfe. Der Staat bleibt nach der alten guten Ansicht der Ober⸗Eigenthümer, und es muß ihm immer das Recht der Inter⸗ vention und der gesetzlichen Regulirung hinsichtlich der Benutzung ein⸗ geräumt werden, ein Recht, dessen Anerkenntniß um so wichtiger wird als es sich immer mehr darum handelt, ein rationelles Kultur⸗System einzuführen und zugleich der weiteren Zersplitterung der Grundstück vorzubeugen.

Was nun die Manufaktur⸗Industrie des Landes betrifft, so bleibt diese jetzt nach der Ansicht, die wir von mehreren Sachkennern haben aussprechen hören, in wichtigen Zweigen hinter den ähnlichen Industrieen anderer Länder zurück. Dieser Umstand hängt sicherlich von der vernachlässigten Kultur der chemischen und physikalisch⸗mechanischen Wissenschaften ab. Auf den höheren Lehr⸗Anstalten ist hier kein einziges auch nur die große Mittelmäßigkeit überschreitendes Talent, und die Studien dieser Art erhalten selbst zu wenig Aufmunterung. Während die historischen und antiquarischen Studien, insofern sie sich auf das Land beziehen, mit Eifer, wenn auch in einer etwas einseiti⸗ gen Richtung, verfolgt werden, liegen die Natur⸗Wissenschaften da⸗ nieder. Die Gymnasien sind fast saͤmmtlich in den Händen der Geist⸗ lichkeit und der geistlichen Orden, und wie wenig hier für mathema⸗ tische und physikalische Wissenschaften gethan wird, ist bekannt. Mit welcher Lauheit aber diese Studien auf den Universitäten betrie ben werden, geht aus der so eben von der Regierung pu⸗ blizirten Statistik des Universitäts⸗Unterrichts von 1836 bis 1843 hervor. Während in diesen acht Jahren 335 Doktoren der Rechte und 309 Doktoren der Medizin geschaffen sind, ha ben nur 3 Kandidaten das Doktor⸗Examen der mathematisch⸗physika lischen Wissenschaften und 5 das der eigentlichen Natur⸗Wissenschafte bestanden. Man könnte zur Widerlegung die Spezial⸗Schulen von Gent und Lüttich anführen, wo die Ingenieure gebildet werden; allein diese Zahl selbst ist gering, und es handelt sich hier, was wohl zu bemerken, mehr um die praktische Anwendung des Bekannten, als um die Weiterbildung der Wissenschaft. Es hat dieser wichtige Gegen⸗ stand schon mehrmals die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Der frü⸗ here Minister des Unterrichts, Herr Rogier, hatte die Absicht, bei dem hiesigen Industrie⸗Palaste, wo alle Arten neuer Instrumente und Maschinen niedergelegt werden, einen Chemiker und Physiker, die un⸗ ter den berühmteren Namen des Auslandes gewählt werden sollten, zu ernennen, mit der Bestimmung, neben einem öffentlichen Kursus zugleich praktische Versuche zu machen und die neuen Erfindungen zu prüfen. Der jetzige dem Unterrichte vorstehende Minister, Herr No⸗ thomb, der seit seinem Eintritt in das Kabinet so sehr für die Ver⸗ besserung des Unterrichts Sorge getragen, hat sicherlich dieses Projekt nicht aus dem Auge verloren, es wäre aber sehr zu wünschen, daß dasselbe bald verwirklicht werden könnte. Nicht blos der Fort⸗ schritt der Manufaktur⸗Industrie hängt von der Verbreitung solcher Kenntnisse ab, auch die Agrikultur bedarf derselben immer mehr, um sich die neuen Erfindungen aneignen zu können. Die belgische Agri⸗ kultur steht seit Jahrhunderten in großem Ansehen, allein durch die neuen, besonders chemischen Entdeckungen wird dieselbe immer mehr eine wahre Wissenschaft. In England werden schon große Versuche mit der neueren chemischen Theorie von Liebig gemacht, hier ist die⸗ selbe einem Praktiker gewiß noch nicht einmal dem Namen nach be⸗ kannt. Vor Allem thut es daher noth, wenn es sich um Industrie handelt, daß man die geistigen Bedingungen zur Hebung der⸗ selben ins Auge faßt und zur Ausführung bringt, dann wird sich der Handel auf der wahren Lebensquelle ernähren und erhalten und der beschützenden und prohibitiven Maßregeln entbehren können. Möge man daher nicht vergessen, den Differenzial⸗Zöllen durch die Vervollkommnung der Industrie die wahre Grundlage zu geben.

8 Schweiz. Sitten, 10. Juni. (N. Z. Z.) Die Verhaftungen dauern fort und diejenigen, welche sie betreffen, kennen nicht einmal den Grund derselben. Alt⸗Staatsrath Torrent ist zurückgekehrt, unter der einfachen Versicherung, daß er vor der Hand nicht werde ver⸗ haftet werden. Alle Fremden, welche im Unterwallis die Waffen er⸗ griffen, haben Befehl erhalten, sich aus dem Kanton zu entfernen. Die Angestellten und Beamten, welche abwesend sind, sollen in 8 Tagen zurückkehren, widrigenfalls ihre Stellen besetzt werden.

Die Besetzung der Zehnten St. Moritz und Monthey durch 5 Compagnieen des Kontingents dauert fort, und zwar auf Unkosten der Gemeinden, welche in kurzem aller ihrer Hülfsquellen beraubt sein werden.

Der Große Rath hat dem Staatsrath von Kalbermatten, der nun den Titel General führt, einen Ehrendegen zuerkannt.

Bellinzona, 9. Juni. (N. Z. Z.) Im Großen Rathe ist am Sten folgende Motion gemacht und der Instructions⸗Kommission zur Berichterstattung überwiesen worden: „Wenn ein Stand an der Tagsatzung den Vorschlag macht, die Jesuiten aus der ganzen Eid⸗ genossenschaft wegzuweisen, so wird die Gesandtschaft von Tessin den⸗ selben mit seiner Stimme unterstützen.”

1b Spanien.

* Paris, 12. Juni. In den baskischen Provinzen folgt man mit ängstlichen Blicken den Unterhandlungen, welche in Madrid über die wenigstens theilweise Wiederherstellung der Fueros geführt werden. Es heißt, daß die Regierung sich durchaus weigert, den Vorschlägen und Vorstellungen der in Madrid anwesenden baski⸗ schen Deputation Gehör zu geben, und daß die letztere im Begriffe steht, unverrichteter Sache nach Hause zurückzukehren.

Vaterländische Alterthümer.

* Aus dem Herzogthum Sachsen, 14. Juni. In der Alten⸗ burg, dem ältesten Theile der Stadt Merseburg, wurde im Jahre 1091, statt des zur Zeit Karl's des Großen an die Stelle des uralten Schlosses errichteten, aber wieder verfallenen St. Petri⸗Klosters Canonicorum regu- larium durch den Bischof Werner von Merseburg ein Benediktiner⸗Kloster erbaut. Die Gebäude des letzteren wurden in den ersten Jahren des 12ten Jahrhunderts durch zwei Kapellen vermehrt, welche die heilige Paulina dort erbaute. Im Jahre 1544 fand die Aufhebung des Klosters statt, 1627 begann man die Klostergebäude für wirthschaftliche Zwecke umzugestalten, die übrig gebliebenen sind jetzt zum größten Theil der Garnison einge⸗ räumt. Bei dem neuerlichen Legen der Fundamente einer Scheune fand sich in einer Tiefe von mehr als 10 Fuß und 4 Fuß unter einem alten Fußboden von großen Steinplatten ein steinerner Sarg. Er bestand nur aus einem Steine, in welchem die Körperform ausgehauen ist, und einem flachen Decksteine; außer diesem Sarge sind noch zwei ähnliche in hiesiger Gegend vorhanden. Der eine ist Eigenthum des thüringisch⸗sächsischen Ver⸗ eins für Erforschungen des vaterländischen Alterthums und im Hofe des so⸗ genannten Residenz⸗Gebäudes zu Halle aufgestellt, der andere beim Aufräu⸗ men des Schuttes der alten, im byzantinischen Style erbauten Klosterkirche auf der Domaine Posa unweit Zeitz vor einigen Jahren aufgefunden. Im Beisein des Herrn Dr. Förstemann, des Secretairs dieses ereins, wurde der Sarg behutsam ausgegraben und die schwache Deckplatte abgehoben;

er war roh bearbeitet, und der untere Theil bestand aus zwei ziemlich scharf zusammengefügten Steinen. Sowohl die Fuge, als der Anschluß des

Deckels an den unteren Theil waren mit Kalkmörtel verstrichen. Die Zusammensetzung des unteren Theils läßt sich dadurch leicht erklären, weil Steine von der ganzen Größe in der Nähe von Merse⸗ burg fast gar nicht vorkommen; bei den erwähnten beiden anderen Särgen besteht der untere Stein nur aus einem Stücke. Das Innere des Sarges enthielt, außer einiger Verwesungserde, noch mehrere, ziemlich wohl⸗ erhaltene Knochen und die Ueberreste eines eisernen Armringes, dem man, trotz der starken Oxydation, noch die rohe Arbeit ansehen konnte, und der weit mehr einer gewöhnlichen Handschelle als einem Zierrath glich. Die Länge der ausgehauenen Vertiefung des Sarges betrug nur 4 Fuß 6 ½ Zoll, die Breite in den Schultern 1 Fuß 7 ½ Zoll, ihre Tiefe 9 ½ Zoll und die Höhe des ganzen unteren Steines 11 Zoll, und auch die Beschaffenheit der Knochenreste läßt, nach dem Urtheile des Regierungs⸗Medizinal⸗Raths, auf einen weiblichen Leichnam von zartem Körperbau in einem Alter von we⸗ nigstens 40 bis 50 Jahren schließen.

Jene Form der Särge gehört der ersten Zeit christlicher Beerdigung in hiesiger Gegend an, und der ganze Vorsall dürfte durch folgende Stelle aus „Vulpius; Fürtrefflichkeit der Stadt Merseburg 1700, entlehnt aus Bischoff Dittmars Chronica (1606) etc.“ an Interess gewinnen:

„Auch ward im Kloster St. Petri im Mittel der Kirchhalle unter einen breiten Grabsteine beigesetzt, die Heil. Jungfrau Theodica, welche zur Zeit Bischoff Wernheri aus der Frembde herkommend, sich zu Märseburg bey armen Leuten in der Altenburg zur Herberge begeben, die das gemeine Volk ge⸗ nennet Jungfer Cudica. Demnach sind denn durch Bitte erlanget, daß ihr vergoͤnnet worden, am Kloster St. Petri hinter der Kirche gegen Mit⸗ ternacht, in einem Winkel auf dem alten Kirchhofe, eine kleine Hütte von Steinen, Erde und Rasen zu bauen, nach deren Vollendung sie darinnen

ein geistlich, strenge, züchtig, gottesfürchtiges und stilles Leben geführet, den

Gotkesdienst in der Thum⸗ und Kloster⸗Kirche sehr fleißig besuchet, und so viel gefastet, daß sie gantz schwach und mager worden: Umb den bloßen Leib hat sie ein eisern Gürtel, auch an den Armen und Beinen auf der bloßen Haut eiserne Ringe getragen, welche man nach ihrem Tode, weil solche zum Gedächtniß im Kloster als Heiligthum aufgehoben wurden, durch einen Schmidt laßen abbrechen, die hernachmals den Leuten gewesen und als schon alles Lutherisch, doch noch immer da gewesen sind.

„Diese Theodica wird von etlichen für Kaiser Heinrici IV. Schwester Tochter gehalten, deren Vater der Vertriebene König Salomon in Hungern, so Ao. 1073. das Hungerland mit dem Rücken ansehen mußte, nach deßen Tode sie anher ins Elend gezogen, und bis an ihr Ende unbekand sich ge⸗ halten hat. Andere wollen, sie sey des Königs Rudolphi, Hertzogs von Schwaben, nemlich deß, dem in der großen Schlacht bei Hohen⸗Melzen und Gruna (wovon unten folgen wird) die Hand abgehauen, nach seinem Sterben aber allhier in die Thum Kirche begraben ist, Tochter gewesen, deren Mutter war auch eine Schwester Heinrici IV. des Römischen Kaisers; die hat sich nach ihres Herrn Vaters Tode anher begeben, ihr Leben bey des Vaters Begräbniß zuzu⸗ bringen, und ist eine Leypen Schwester des Klosters S. Petri worden, welche auff Bischoffs Wernhers Verordnung die Münche mit Essen, Trinken und nothdürftiger Kleidung, bis an ihren Tod, haben versorgen müßen.“ 8

Ob die Stelle, an welcher der Sarg der sammt seinem Inhalte wohl aufbewahrt ist, sich fand, die Mitte der Halle der alten Kirche

war, ließ sich nicht mehr ermitteln, da nur wenige Gebäude des alten Klo⸗

sters übrig geblieben sind, die ganz verschiedenen Zeiten angehören.