1844 / 180 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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wollen. Daß man die b Felben —2— wenn sie nioht sämmtlich bald zur Besinnung mmen eher in ihre Heimath schicken als solchem Treiben nachgeben werde, versteht sich von selbst. Der Verhafteten sollen gegen 70 sein. Muß sich, nach den offiziellen Veröffentlichungen, das Urtheil bezüg⸗ lich der Haltung der Behörden und der bewaffneten Macht in In⸗ golstadt zu einem günstigen gestalten, so kann man sich nur freuen, daß alle Privatbriefe dem Wesentlichen nach mit jenen Veröffent⸗ lichungen übereinstimmen. An Verletzungen, zum Theil schweren, wird es bei dergleichen Fällen und kann es nirgend fehlen. Im Ganzen wurde aber die größte Mäßigung gezeigt, und auch die Be⸗ handlung der Gefangenen wird als die humanste bezeichnet.“

Königreich Hannover. Die Kölnische Zeitung ent⸗ hält nachstehende Privatmittheilung aus Osnabrück vom 23. Juni: „Man weiß nun hier mit Bestimmtheit, daß vom 1. Juli an die hannoversche Gewerbeschein⸗Steuer für die Handlungs⸗Reisenden aus dem Zoll⸗Verein und überhaupt für alle Gewerbetreibenden, in deren Staaten die Reisenden höhere oder erhöhte Steuer zu entrichten haben, auf sechzig Thaler erhöht werden wird. Diese Maßregel wird für Manchen empfindliche Folgen haben.“

Großherzogthum Baden. Wie man vernimmt, beab⸗ sichtigt der Herzog von Bordeaux diesen Sommer Baden⸗Baden zu besuchen. Laut dem Frankfurter Journal hat Professor Gervinus, der bisher in Heidelberg privatisirte, eine Berufung zur Mitwirkung an der dortigen Universität „als Honorar⸗P rofessor“ (eine zweideutige Zusammenstellung des Titels Professor honorarius!) angenommen.

Kurfürstenthum Hessen. Man schreibt aus Kassel vom 21. Juni: Da der am hiesigen Hofe akkreditirte preußische Gesandte, General von Thun, die Sommer⸗Monate auf seine Güter verweilt, und auch dessen Legations⸗Secretair, von Canitz, mit Urlaub abwe⸗ send ist, so ist der zweite Sohn des Ministers von Savigny, früher eine Zeit lang der preußischen Gesandschaft in Lissabon attachirt, in Kassel eingetroffen, um interimistisch die Legations⸗Geschäfte am kur⸗ hessischen Hofe als preußischer Chargé d'Affaires zu versehen. Wie das Frankfurter Journal meldet, hat Se. Hoheit der Kurprinz⸗ Mitregent nunmehr die Bildung von Vereinen der Gustav⸗Adolph⸗ Stiftung in Kurhessen unter Vorbehalt höchster Genehmigung der Statuten gestattet. Zum Zweck der Begründung eines kurhessischen Hauptvereins wird am 10. Juli d. J. eine Versammlung zu Kassel stattfinden. 1.

Großherzogthum Hessen⸗Darmstadt. Der Schwä⸗ bische Merkur meldet aus Darmstadt, 22. Juni: „Die Aus⸗ wanderungen aus unserem Lande gehen oftmals nach Richtungen, welche weniger genannt zu werden pflegen, als Nord⸗Amerika. So ist in den danziger Niederungen eine Kolonie Odenwald bestehend aus lauter Odenwäldern, gegründet worden, und eine An⸗ zahl Anderer wartet nur auf die Ergebnisse jener Niederlassung, um,

einigen Tausende von

Preßburg, 24. Juni.

sind sie günstig, sich ihr anzuschließen.“

Herzogthum Holstein. Zu Kiel waren am 24. Juni neuere Nachrichten über das Befinden der Großfürstin Alexandra aus St. Petersburg eingetroffen, welche mehr beruhigend lauten. Der von Kopenhagen nach St. Petersburg zur Consultation berufene

Professor Dr. Bang hat sich, was die Behandlung der hohen Pa⸗ tientin betrifft, mit den dortigen Aerzten einverstanden erklärt.

& Lübeck, 27. Juni. Heute ist von dem seit 14 Tagen hier⸗ selbst versammelt gewesenen (aus zweien Mitgliedern unseres Senats, dem bremischen Major Reuter, dem oldenburgischen Hauptmann Schleufer und dem hamburgischen Hauptmann Wilms zusammenge⸗ setzten) Militair⸗Gerichte das Urtheil in der vielbesprochenen Sache des Hauptmanns Nachtigal abgegeben worden. 2

Um dasselbe gehörig zu würdigen, bedarf es wohl einer kurzen Recapitulation des bisherigen Verfahrens in dieser Sache. G

Auf den Grund verschiedener, bei der im Juli v. J. vom Bri⸗ gade⸗General von Gayl vorgenommenen Inspection des hiesigen Bun⸗ des⸗Kontingents verlautbarter Anschuldigungen wider den Quartier⸗ meister Nachtigal fand sich unser Senat schon damals veranlaßt, eine außerordentliche Untersuchungs⸗Kommission niederzusetzen; ihr Aus⸗ spruch ging dahin, daß kein Grund zur Einleitung einer Kriminal⸗ Untersuchnng wider den Hauptmann Nachtigal vorliege.

Das Resultat dieser Kommission und deren Kompetenz erschien dem hiesigen Offizier⸗Corps nicht genügend, um die Ehre des Haupt⸗ manns N. für gehörig gereinigt ansehen zu können. Zur Beseitigung desfalls entstandener Reibungen trat im Januar d. J. in Bremen ein Ehrengericht zusammen, welches auf den Grund der von gedachter Kommission bisher geführten Untersuchung sich dahin entschied, daß die militairische Ehre des Hauptmanns N. für verletzt nicht anzu⸗ sehen sei. Fast gleichzeitig mit dieser Entscheidung waren von dem hiesigen Staats⸗Fourier Rücker neue Denunciationen wider den Haupt⸗ mann N. vorgebracht worden. Eben diese veranlaßten den Senat, die abermalige Untersuchung dem obenerwähnten förmlichen Militair⸗ gerichte zu übertragen, dessen Entscheidung nun heute erfolgt ist. Nach Inhalt derselben hat sich herausgestellt:

1) Hinsichtlich des Hauptmanns Nachti Revision des Militair⸗Magazins dieses vollständig vorzuzeigen, einige wenige Montirungsstücke aus anderen Vorräthen angeliehen, jedoch später wieder eingetauscht hat. In Bezug hierauf heißt es im Urtheile: „daß der Haupt⸗ mann N. zwar nur eine vollkommene Uebereinstimmung des Magazin⸗Be⸗ standes mit der Liste herbeiführen wollte, sich indessen dadurch immer einer Täuschung der revidirenden Behörde, so wie der Anleitung eines Unter⸗ gebenen, zu einer pflichtwidrigen Handlung schuldig machte; daß sämmtliche übrige wider ihn vorgebrachte Anschuldigungen theils unwahr sind, theils des Beweises entbehren, theils nur auf Enmstellung völlig schuldloser Hand⸗ lungen beruhen.“

2) Hinsichtlich des Staats⸗Fouriers Nücker: Daß derselbe mehrere Ver⸗ dächtigungen seines Vorgesetzten hinsichtlich solcher Punkte vorgebracht hat, von denen er, eigenem Geständnisse zufolge, überzeugt war, daß Jenem eine Verschuldung nicht zur Last fallen konnte, daß er zum Vorbringen dieser Anzeigen nur veranlaßt ward durch wiederholte Ueberredung eines hiesigen Bürgers; daß er wegen der für ihn (von seinem Rechts⸗Anwalte) dem Vorsitzenden der vorläufigen Untersuchungs⸗Kommission eingereichten schrift⸗ lichen Anzeigen nicht verantwortlich zu machen ist, weil er von denselben vor der Eingabe keine Kenntniß erhielt, auch den Verfasser derselben zu deren Ueberreichung nicht beauftragte.

Auf den Grund dieser Resultate hat das Militairgericht ein⸗ stimmig erkannt:

Der Hauptmann N. wird wegen des von ihm eingestandenen Dienst⸗ Vergehens zu einem sechswöchentlichen strengen Zimmer⸗Arrest verurtheilt, von allen übrigen Anschuldigungen aber losgesprochen; der Staats⸗Fourier Rücker wird wegen der ihm hinsichtlich seiner Denunciationen zur Last fal⸗ lenden strafbaren Handlungen zur Degradation zum Gemeinen und vier⸗ zehntägigem strengen Arrest gelinden Grades verurtheilt.

Oesterreichische Monarchie. (Preßb. Ztg.) In der Reichstags⸗ Sitzung der Magnaten vom 20sten wurde der zweite Punkt der Re⸗ ligions⸗Beschwerden, nämlich der Uebertritt von einer Religion zur anderen, verhandelt und nach einer lebhasten und langen Diskussion folgende Fassung angenommen:

1) Wer von der katholischen zu einer anderen gesetzlich rezipirten Re⸗ ligion, oder von einer solchen zur katholischen überzutreten gesonnen ist, hat sein Vorhaben in Komitaten dem betreffenden Stuhlrichter, in Freistädten dem Stadthauptmann, in Gegenwart zweier von ihm selbst herbeigerufenen Zeugen schriftlich in zwei Exemplaren mitzutheilen und seinem betreffenden Pfarrer in einem Exemplar zu überschicken oder zu überreichen. 2) Der betreffende weltliche Beamte muß auf beide Exemplare der Eingabe Jahr und Tag anmerken, wann die Eingabe geschah, und beide Exemplare mit einem Indorsate versehen, worin Zeit und Ort bestimmt wird, wann und wo der Betreffende vor ihm und der zugenommenen Zeugenschaft die in diesem Falle in einer Stadt aus zwei Magistrats-Räthen und in den Komitats⸗Bezirken aus einem Assessor und einem Hadnagy besteht zu erscheinen hat. 3) Der laut 2) festzusetzende Termin darf nicht länger als auf 15 Tage angesetzt werden, vom Tage der Eingabe an gerechnet. Dieser Termin wird von den in 2) genannten welt⸗ lichen Beamten dem Geistlichen bei Zeiten bekannt gemacht, damit derselbe, wenn er es nothwendig findet, bei dem Verhör zugegen sein könne. 4) An dem bestimmten Tage hat der Betreffende vor dem weltlichen Beamten zu erscheinen und wird im Falle des Erscheinens seines Pfarrers in Gegenwart desselben und der zwei von ihm selbst gewählten Zeugen verhört. Verbleibt er bei seinem Vorhaben, so wird ihm hierüber von den Anwesenden ein Zeugniß ausgestellt. 5) Der Vicegespan oder resp. Bürgermeister oder Stadthauptmann muß, sobald dieses Zeugniß verabfolgt wurde, den Ueber⸗ trittsfall sogleich dem betreffenden Geistlichen derjenigen Konfession, zu welcher der Uebertritt geschieht, und auch dem betreffenden Geistlichen der⸗ jenigen Religion, die der Uebergehende verläßt, falls derselbe nicht beim Verhöre zugegen war, mittheilen. 6) Diejenigen weltlichen Beamten, welche den überzutreten Gesonnenen verhörten, haben der Königlichen ungarischen Statthalterei, nebst einem ausführlichen Bericht über das ganze Verfahren, das zweite Original Exemplar der Eingabe und eine Kopie von dem aus⸗ gestellten Zeugniß zur Kenntnißnahme extra dominium einzuschicken. Der Jurisdietion selbst wird vierteljährlich ein Register der vorgekommenen Uebertrittsfälle vorgelegt.

Prag, 24. Juni. Die Hofkammer hat beschlossen, vom 1. Juli d. J. angefangen eine weitere Herabsetzung der Portogebüh⸗ ren für Werthpapiere, welche auf bestimmte Summen lauten, eintre⸗ ten zu lassen. Ueber die Art der Bemessung der herabgesetzten Ge⸗ bühren wird demnächst eine allgemeine Kundmachung erfolgen. Auch die von allen Klassen der Bevölkerung längst und mit Sehnsucht erwartete Ermäßigung der Einfuhr⸗Abgaben von Roh⸗Produkten und Kolonial⸗ Waaren ist nach von Wien so eben eingelangten zuverlässigen Nachrichten durch Allerhöchsten Befehl bereits entschieden, und die Bekanntmachung der neuen Tarifssätze binnen kurzem zu erwarten. Wie in vielen an⸗ deren Beziehungen werden diese Zoll⸗Ermäßigungen auch dadurch be⸗ sonders wohlthätig wirken, daß sie nicht nur das Einschwärzen von Kolonialwaaren, sondern auch von Fabrikaten vermindern werden, weil nur die große Schmuggler⸗Prämie für Erstere, auch die Einführung von Fabrikaten lohnend machen konnte.

Die von den hiesigen Kattundruckern begonnenen Erzesse sind zwar von diesen nicht weiter fortgesetzt, aber die gänzliche Herstellung der Ordnung in unserer Stadt noch nicht erzielt worden, und das noch täglich stattfindende Zusammenrotten von Gesellen, Lehrlingen und Arbeitern verschiedener Gewerbe und die dabei gegen die israe⸗ litischen Einwohner sich kundgebende Erbitterung macht die Fortdauer der bisherigen strengen polizeilichen Verfügungen, so wie das Umher⸗ ziehen zahlreicher Militair⸗Patrouillen, noch immer höchst nothwendig.

Lemberg, 18. Juni. Das hiesige Landes⸗Präsidium hat die übrigen Provinzial⸗Regierungen von einem russischen Ukase in

esetzt, welch Wichtigkeit ist. Auf Vorstellung des Finanz⸗Ministers wurde nämlich an die betreffenden russischen Gränz⸗Aemter ein Kaiserlicher Befehl erlassen, daß der im Tarife auf die Ausfuhr von Pferden bestimmte Zoll, bei allen Zoll⸗Aemtern an den europäischen Gränzen aufgeho⸗ ben sei, hingegen die zollfreie Einfuhr der Pferde aus dem Auslande nach Rußland durch obgedachte Zoll⸗Aemter durch 4 Jahre zu dauern habe, und dann über die fernere Ausübung dieser Maßregel, falls sie für nützlich erkannt werden sollte, vom Finanz⸗Minister der weitere Antrag zu stellen sei. 3 Frankreich. Paris, 23. Juni. Das gestrige Votum der Deputirten⸗Kammer,

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durch welches, nach dem Vorschlage Gauthier de Rumilly's, für die

Eisenbahn nach Lyon die Schienenlegung auf Staatskosten angenom-⸗

men, also der Grundsatz der bloßen Betriebs⸗Verpachtung aufgestellt wurde, ist von großer Wichtigkeit. Es wird dadurch das Gesetz von

1842 und der ganze Regierungsplan umgestürzt und die vollständige

Ausführung der Eisenbahnen durch den Staat als zulässig anerkannt.

Schon bei den Verhandlungen über die Eisenbahn von Orleans nach

Bordeaux war durch ein Amendement Muret de Bort's dieselbe Frage

gestellt worden. Damals verwarf die Kammer das Amendement, aber mit so schwacher Majorität, daß man bei Erneuerung der Frage un⸗

ter günstigeren Umständen eben so gut ein entgegengesetztes Votum

erwarten konnte. Die Opposition schreibt das jetzige Resultat vor

züglich der Rede des radikalen Deputirten Garnier Pagès und dem

Schweigen des Ministeriums zu. „Die Argumente dieses Redners“, sagt der Sidele, „verurtheilten das System der Compagnieen ganz und gar; denn alle Fehler, die der Redner bezeichnete, finden sich in gleichem Grade bei den Pacht⸗ wie bei den Finanz⸗Compagnieen. Beson⸗

ders hob der Redner hervor, daß die Eisenbahntarife auf gleiche Linie mit den Zolltarifen gestellt werden müßten, und daß der Staat in dem einen Fall so wenig wie in dem anderen an Privat⸗Gesellschaften das Recht ab⸗ treten könne, die Transport⸗Taxe zu verändern, da sie den Preis der Waare bestimmt. Der einzige logische Schluß aus dieser Beweis⸗

führung ist der Betrieb auf Rechnung des Staats. Viele Mitglieder nahmen auch das Amendement nur als einen Nothbehelf an. Viele andere wollten gegen die seltsame Stellung eines ohnmächtigen und willenlosen Ministeriums protestiren, welches keine Meinung geltend zu machen und mit Festigkeit durchzuführen weiß und nur nach dem Ruhm der Existenz zu streben scheint, ohne sich um die ernsten In⸗ teressen des Landes zu kümmern. Dieses Ministerium, welches sich als eine ausschließlich auf die großen Friedenswerke bedachte Verwal⸗ tung ankündigte, läßt die Angelegenheiten des Landes mit beklagens⸗ werther Sorglosigkeit im Stich. Alles geschieht ohne seine Hülfe und Mitwirkung. Das Gesetz über den Sekundär⸗Unterricht, das wichtigste moralische Interesse der Zeit, wird der Prüfung einer Kommission überlassen, die aus Mitgliedern besteht, welche der mini⸗ steriellen Majorität fast ganz fremd sind, und diese berathschlagt so, als ob das Kabinet vom 29. Oktober gar nicht vorhanden wäre. Das Gesetz über die Eisenbahnen, das wichtigste materielle Interesse des Augenblicks, geht durch die Unthätigkeit und Ungeschicklichkeit der Regierung zu Grunde; denn man verkenne nicht, eine einzige Stimme mehr, durch das Zusammenwirken verschiedener Ansichten herbeigeführt, kann einem neuen System nicht zur Grundlage dienen, kann unsere Finanzen nicht einer gefährlichen Probe aussetzen. Die Annahme des Rumillyschen Amendements zerstört das Gesetz, aber ohne das Prinzip der Pachtgesellschaften zu organisiren. Dieses Votum ist eine unermeßliche Niederlage für das Kabinet, es beweist, daß wir keine Regierung besitzen, die dieses Namens würdig ist; aber eine andere Bedeutung kann es nicht haben.“ Sanguinischer in seinen Erwartungen mit Hinsicht auf die Folgen dieses Amendements für die ganze Eisenbahn⸗Gesetzgebung ist der Constitutionnel, der sich darüber folgendermaßen äußert: „Der Beschluß der Kammer wird lauten Widerhall im Lande finden und bereitet unseren Finanzen, auf Kosten einiger vorübergehenden Schwierigkeiten, eine herrliche Zukunft. Niemand kann, trotz aller angestellten Berechnungen, den Ertrag der Eisenbahnen genau vor⸗ her wissen; aber der Eifer, womit die Privat⸗Finanzgesellschaften sich auf diese Unternehmungen stürzen, zeigt hinlänglich, daß sie davon eine reiche Beute hoffen. Die Kammer, von ihrem natürlichen In⸗

stinkt geleitet, hat ihnen diese nicht lassen wollen, sie hat eingesehen, daß

nicht für den Preis einiger wucherischen Dienste die ganze Finanz⸗Zu⸗ kunft des Landes aufopfern dürfe. Sie hat daher den stürmischen Forderungen des seinerseits wiederum von einigen Banquiers gedräng⸗ ten Ministeriums sich widersetzt und ist entschlossen, auf den Weg der Ausführung durch den Staat zurückzukehren. Man sagt, die Kammer trete mit sich selbst in Widerspruch, sie habe für Bordeaux das Ge

gentheil von dem votirt, was sie für Lyon votire, sie stoße also ihr eigenes Urtheil um, und das sei parlamentarische Anarchie. Wäre dies selbst der Fall, so würde es immer noch besser sein, spät zur Wahrheit zu gelangen, als im Irrthum zu beharren. Aber der Wi⸗ derspruch ist so stark nicht. Als Herr Muret de Bort sein Amende⸗ ment entwickelte, gestand er ohne Bedenken ein, daß die Frage wegen der Ausführung durch den Staat weit vortheilhafter bei sehr einträglichen Linien, wie die von Paris nach der nördlichen Gränze und nach Lyon, gestellt werden könne. So konnte also das Amendement in dem einen Fall verworfen, in dem anderen angenommen werden, ohne daß man deshalb die Kam⸗ mer eines Mangels an Logik anzuklagen braucht. Wenn das gestrige

ren Tempels, mit der scheußlichen, Typhonisch genannten Figur geziert, Alles in gleich spätem, schlechten Style. Hier mußten wir den ganzen Tag auf Kameele warten, und erst am Donnerstag Morgen konnten wir unsere Wan⸗ derung zu dem etwa 8 Stunden in die Wüste hinein entfernten Naga an⸗ tretcn. Die Wüste ist hier aber nicht mehr, wie zwischen Korosko und Abu Hammed, sondern mit einer großen Menge, freilich kümmerlich wachsender Dornsträuche bedeckt, meist lauter Akazien⸗ und Mimosen⸗Arten, doch auch Hezlyga's, Naboks ꝛc.; sie sehen alle wie umgekehrte Pyramiden aus, selten über 4 Fuß Höhe und voll von Dornen. Nur hier und da, elwa am Rande eines jetzt ganz trockenen Negenbachs, erhoben sie sich zu größeren Bäumen. Man merkt denn doch hier schon den Einfluß der tropischen Regen, die indeß in diesen Gegenden oft ganz ausbleiben. Aus der Ebene ragen viele einzelne Sandsteinberge mit oft malerischen Formen und schönen bunten Farben empor. Gegen Sonnen⸗Untergang waren wir bei den Rui⸗ nen von Naga; außer mehreren unförmlichen Schutthaufen, besonders vier Tempel, nur klein, aber in ägyptischem Styl, aus Sandstein⸗Quadern er⸗ baut, ziemlich einfach, nur der eine mit mehreren Thoren und Höfen hinter einander. Merkwürdig war vor jedem Tempel und offenbar zu ihm gehörig ein anderes Gebäude, das ich nicht leicht zu beschreiben wüßte: ein Viereck von Pfeilern und Begenstellungen, die, obgleich in vielem Detail ägpptisch, doch mehr römisch als ägyptisch aussahen; ein wunderliches, nicht häßliches Gemisch dieser beiden Style! Sie sahen ganz aus, wie späte Römerbauten und waren offenbar unter dem Einfluß des in den Orient eingewanderten romischen Geschmackes errichtet! An den Wänden der Tempel Darstellun⸗ gen ägyplischer Götter, aber auch eines ganz barbarischen, mit 4 Armen und einem Doppel⸗Löwenkopf; ferner von Königen und Königinnen, deren Na⸗ men wir zum Theil schon in den Pyramiden gefunden hatten, barbarisch fngecheu. Wir schluͤgen unser Zelt in einem Tempel auf und genossen die önste Vollmondnacht, 2 8

sch macht, während unsere Leute ein großes Feuer anzündeten, um sich gegen die Löwen zu schützen, die es einmal, vor langer Zeit, in F Gegend 8a soll. Am anderen Tag ging es nach dem 1—5 Stunden nördlich von da entsernten sogenannten Mesaurat eigent⸗ lich nennen die Leute hier alle diese Ruinen und alten Manern el Mesau-

rat; die zuerst gesehenen benennt man am besten nach dem Thale Anateb; die, zu denen wir jetzt kommen, nach dem Thale el Safra, das sich in jenes (wo ein fruchtbarer, zum Theil noch von den Einwohnern von Schendi benutzter Boden ist) mündet. Dort brachten wir einige Mittagsstunden zu. Bei den weitläuftigen, kaum zu entwickelnden Mauern und Säulenstellungen, mit vielen Kammern, Höfen, Gängen, Treppen ꝛc. An der Basis einiger Säulen finden sich ziemlich barbarische Basrelief Götter⸗ und Krieger⸗Gestalten, Kö⸗ nige auf Elephanten reitend (in den Ppramiden hatten wir zum erstenmal ein Kameel gefunden), ꝛc. aber gar keine Hieroglyphen. In der Nähe noch Reste von kleinen Tempeln, vor deren einem ein paar schreitende Ko⸗ losse in ägyptischem Styl und Tracht, und der Umfangswall eines kolossalen Wasserbehälters. Es ist hier wohl kaum eine große Stadt gewesen, sondern nur das Lust⸗ oder Jagdschloß eines Königs, aus sehr später Zeit; vielleicht zugleich als Station auf dem Wege von Meroe nach dem Süden dienend. Wir machten am Abend noch einen Theil des Rückwegs, lagerten die Nacht in herrlichem Mondschein bei „löwenverscheuchendem Feuer“ und waren am Sonnabend (3. Februar) wieder bei unserer Barke, mit der wir Mittags abfuhren, zwischen flachen, doch baumreichen Ufern hin.

Bei Wud Medina, Freitag, 8. März. 8

Am Sonntag, den 4. Februar, sahen wir, zwischen abwechselnden, meist grünen und baumreichen Ufern hinfahrend, zum erstenmale Nilpferde ihre Köpfe aus dem Wasser erheben, wo sie denn mit gebogenem Halse und der Schnauze im Wasser, wirklich etwas Pferdeartiges hatten. Ganz haben wir ein Nilpserd erst vor 3 Tagen gesehen, wo eins bei hellem Tage (sonst kommen sie meist nur Nachts heraus) auf dem Usfersand stand und uns ziemlich nahe kommen ließ; auf einen Schuß trug es seine unförmliche Masse in sehr schnellem Lauf eine Strecke weit auf dem Lande hin und stürzte sich dann in den Fluß, den dicken, scheußlichen Kopf mit der breiten Schnauze voran. Der Landesname Chamus el Bahhar (Strom⸗Büffel) ist freilich weit bezeichnender und angemessener als der griechische 1rxoxoraαᷣεμος welcher noch dazu eine wunderliche Zusammensetzung ist und eigentlich

„Pferdefluß“ heißt. Am Nachmittage fuhren wir in engem Thale durch

das schöne, granitische und Porphyr⸗Gebirge von Guerri hin, das den Fluß eine Strecke weit zu beiden Seiten begleitet; er scheint hier nicht quer durch⸗ gebrochen, sondern seinen Weg in einem Längenthal gesucht zu haben. Am Fuße der Klippen oft eine prächtige, grüne Vegetation mit hohen,

schön gruppirten Bäumen. Am Südende bilden die Ausläufer des Gebir⸗

ges wieder eine Katarakte, die aber selbst jetzt bei niedrigem Wasser nicht sehr gefährlich ist. Am Montag Abend waren wir in Chartum, das schon

etwas den blauen Fluß hinaufliegt; die Verbindung der beiden Ströme,

durch eine Insel versteckt, hatten wir nicht gesehen. In Chartum bezogen

wir ein Haus, wo wir nur durch den Kalkstaub, da es neu geweißt war,

viel zu leiden hatten, und blieben beinah 14 Tage dort; wir thaten uns

gütlich an den köstlichen Trauben, Granatäpfeln ꝛc., die die Gärten dort

he vorbringen. 4 I“

Chartum ist eine ganz neue Stadt, aus lauter viereckigen Lehm⸗ häusern bestehend, weitläuftig gebaut, mit schönen Gärten. Da sie der Sitz des Gouvernements für den ganzen Süden war der jetzt in mehrere Paschaliks zertheilt worden so finden sich viele Europäer dort, meist Italiener und Franzosen, ein geflüchteter Pole, der Médecin en Chef und ein Naumburger, der Pharmacien en Chef ist und mit seinen blauen deutschen Augen und seinem offenen ehrlichen Gesicht auch noch deutschen Sinn bewahrt hat, obwohl er lange in Aegypten und mit der Armee des Pascha in Arabien gewesen ist und mancherlei durchgemacht hat. Er er⸗ zählte uns, daß es im südlichen Arabien einen ganzen Stamm Juden gebe, welche äußerst kriegerisch seien. Ueber den Tod von Ahmed Pascha wußte eigentlich Niemand etwas Sicheres zu berichten; das Glaublichste war noch, daß er, in Verzweiflung, weil seine Unterhandlungen mit Konstan⸗ tinopel nicht vorwärts gingen, im Uebermaß Opium genommen, welches seinem durch Ansschweifungen aller Art schon untergrabenen Leben ein Ende gemacht. Er muß ein wilder Herr gewesen sein, der sich nur durch

astlichen Empfang alle durchreisenden Europäer und einige Spiel⸗ und Prink⸗Kameraden zu Freunden gemacht; hier hing ihm Niemand an, nicht einmal die Soldaten hatte er zu gewinnen verstanden. Der jetzige Pascha von Chartum, Emim Pascha ist ein Cirkassier, und ziemlich unterrichtet;

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er für die österreichische Pferdezucht von großer 8

Votum, wie wir hoffen, definitive Kraft erhält, so wird darum die entgegengesetzte Bestimmung in Betreff der Eisenbahn nach Bordeaux nicht weniger in Kraft bleiben, und dann muß von zwei Dingen eines geschehen: entweder die Gesellschaften begnügen sich mit dem Antheil, den die Gesetzgebung ihnen läßt, und dann werden durch ihre Mit⸗ wirkung die Opfer des Staats sehr erleichtert; oder sie verweigern eine Mitwirkung, die ihnen nicht mehr dieselben Vortheile darbietet, und dann hat die Regierung allmälig alle die durch das Gesetz von 1812 im Prinzip beschlossenen Eisenbahnen auszuführen. Wird die Sache deshalb weniger schnell von Statten gehen? Man sagt es, aber wir glauben es kaum. Die Kapitalien, die man zur Ausfüh⸗ rung heranziehen wollte, bedürfen der Beschäftigung, und von dem Tage an, wo es feststeht, daß sie den Staat nicht mehr zum bethör⸗ ten Associé haben können, werden sie sich nur zu glücklich schätzen, ihn zum Schuldner zu haben. Erst ganz neuerlich hat der Schatz einen Anleihe⸗Theil zu weniger als 4 pCt. Zins untergebracht. Glaubt man, daß die Darleiher in ihren Forderungen unbescheidener sein werden, wenn die Unterpfänder des Staats für seine Zahlungsfähigkeit sich vermehren? Wir unsererseits können es nur höchst lobenswerth finden, daß man dem Staat einen Gewinn erhalten will, den die Banquiers gern in Beschlag nehmen möchten. Auch von Seiten der öffentlichen Sittlichkeit und der Würde des Parlaments hat das gestrige Votum seinen bedeutenden Vortheil. Es macht mit einem Mal jenen persön⸗ lichen Fragen ein Ende, mit denen man sich so viel beschäftigt hat, und die einen Konflikt zwischen beiden Kammern zu veranlassen droh⸗ ten. Wenn der Staat die Eisenbahnen vollendet, wird man nicht mehr danach zu forschen haben, ob das Privat⸗Interesse der Deputirten und der Pairs dabei betheiligt ist und man sich dagegen zu wahren hat.“ Sehr bestürzt und entrüstet zeigt sich das Journal des Débats über den Beschluß der Kammer. Es hat bekanntlich in der Eisenbahn⸗Frage fort⸗ während mit leidenschaftlichem Eifer für die Privatgesellschaften das Wort geführt, und dieser Richtung getreu bleibend, spricht es heute die feste Ueberzeugung aus, daß das Kabinet nicht von dem Grund⸗ satz des Gesetzes von 1842 abgehen und der Kammer nächsten Mon⸗ tag anzeigen werde, was es in Folge ihres Votums zu thun gedenke. „Es ist nicht genug“, fügt es hinzu, „daß man tausendmal Recht habe, man muß auch beweisen, daß man davon überzeugt ist. Aber das Ministerium kann auch das Gesetz von 1842 nicht mehr aufgeben, das ein Grundgesetz des Landes geworden ist. Unmöglich kann man das Prinzip desselben fahren lassen, um einem unüberlegten Votum oder einer Laune der Kammer nachzugeben, oder weil es fast 200 Deputirten gefallen hat, an einem heißen Tage von der Sitzung fern zu bleiben. Ein System, welches die rasche Vollendung des Eisen⸗ bahnnetzes garantirte, indem es den Staat nicht blos durch eine un⸗ bestimmte Verpflichtung gegen das Land, sondern durch einen obligato⸗ rischen Kontrakt mit den konzessionirten Compagnieen band, ist auf diese Weise vernichtet. Die Eisenbahnen müssen indeß ausgeführt werden, aber es geziemt sich nicht, daß Regierung und National⸗Re⸗ präsentation der Welt ein Schauspiel beklagenswerthen Wankelmuths geben. Uebrigens wäre es sehr irrig, zu glauben, daß das System der vollständigen Ausführung des Eisenbahn⸗Netzes auf Staatskosten des Erfolges sicher wäre, selbst wenn eine stärkere Majorität als die einer einzigen Stimme das gemischte System von 1842 beseitigt hätte. Die Regierung brauchte sich nur für das andere System zu erklären, so würden gewiß viele seiner jetzigen Vertheidiger auf der Stelle in Gegner des⸗ selben sich verwandeln.“ Die Presse hingegen findet sich, wie sie erklärt, durch die Annahme des Rumillyschen Amendements gar nicht überrascht. „Ist es denn“, sagt dieses Organ einer Fraction der Konservativen, „ist es denn jetzt zum erstenmale, daß von Vollendung der Eisenbahnen durch den Staat gesprochen wird? Ist nicht das Kabinet, indem es in den Entwürfen für die nördliche Bahn, für die von Vierzon und Bordeaux diesem System einen Platz einräumte, der Kammer zuvorgekommen, und hat es nicht gewissermaßen zur Annahme dieses Systems herausgefordert? Man wird die Eisen⸗ bahngesetze deshalb nicht zurückziehen; in der Ausführung der Ar beiten wird kein Verzug eintreten; die Ungleichheit, welche man zu fürchten scheint, wird Niemanden berühren. Wenn man 5—600 Mil⸗ lionen finden konnte, um den schwachen und unglücklichen Projekten von 1840 zu genügen, so wird man auch 360 Millionen, innerhalb acht Jahren zu realisiren, zur Schienenlegung, das heißt zur Erhal⸗ tung der Macht und Wirksamkeit des Staats, erlangen. Die ge⸗ fürchtete Ungleichheit aber, falls die Eisenbahnen nach Lyon und dem Norden nur in kurzen Betriebspachten ausgebeutet würden, während die nach Bordeaux oder noch andere Bahnen in die Hände von Fie nanz⸗Compagnieen kämen, würde nicht größer sein, als sie mit Hin⸗ sicht auf die Konzessionszeit bestände, wenn diese für die Bahnen nach Lyon und dem Norden auf 25, für die nach Straßburg und Bor⸗ deaux auf 41 Jahre bewilligt wäre.“

Paris, 24. Juni. Die Voraussetzung der ministeriellen Blätter, daß mit dem ersten Gefecht zwischen den Marokkanern und Franzo⸗ sen der Krieg abgethan sein werde, hat sich nicht bestätigt, es ist be⸗ reits zu einem zweiten Treffen gekommen, welches vom Marschall Bugeaud selbst geleitet wurde. Die von ihm befehligte Kolonne, aus 4 Bataillonen, einer Abtheilung Reiterei und einer halben Batterie bestehend, war am 7. Juni von Oran abgegangen und un⸗ behindert an den Isser gelangt. Am 10ten verließ sie ihr Bivouac

am Isser und nahm ihren Marsch geradesweges nach dem Lager zu Lalla Magrina, wo bekanntlich die Division des General⸗Lieutenants Lamori⸗ ciere stand; auch die aktiven Kolonnen, welche von den General⸗Majoren Tempourre und Bedeau kommandirt werden, befanden sich an der Gränze von Marokko und hatten sich mit jenem in Verbindung gesetzt. Zu Oran sollte, den Befehlen des General⸗Gouverneurs zufolge, am 13ten noch eine neue Kolonne aus 3 Compagnieen der Fremden⸗Legion und ver⸗ schiedenen anderen Truppentheilen gebildet werden und dann unverzüg⸗ lich nach der Gränze aufbrechen. Am 10ten wollte man zu Tlemzen wissen, der Kaiser von Marokko sei geneigt, Frankreich vollständige Genugthuung zu gewähren, indeß fehlte jede sichere Kunde darüber, denn das erst wenige Tage vorher von dort nach Tanger abgefertigte Dampfboot „Vautour“ war noch nicht wieder zurück. Mehr Glauben fand die Behauptung, daß der heilige Krieg in Marokko schon gepre⸗ digt sei, und man zweifelte sehr, daß es dem Sultan Abderrhaman gelingen möchte, die Ruhe in seinen Staaten wiederherzustellen, selbst wenn dies seine Absicht wäre. Es hieß auch, die Ein⸗ wohner der marokkanischen Stadt Uschda hätten aus Furcht vor den französischen Truppen schon ihre Wohnungen verlassen. Einige behaupteten ferner, der marokkanische Befehlshaber, der zuerst die Lamoricièresche Division angegriffen, sei vom Kaiser gefangen ge⸗ setzt worden, aber eine sichere Quelle wußte man weder für dieses, noch für viele andere in Tlemzen verbreitete Gerüchte anzugeben. So weit reichten die Nachrichten aus Oran vom 12. Juni, welche die neuesten aus Toulon eingegangenen Zeitungen bringen. Gleich⸗ zeitig mit diesen ist indeß durch den Telegraphen folgende aus dem Lager von Lalla Magrina datirte Depesche des Marschall Bugeaud vom 16. Juni an den Kriegsminister gelangt: „Gestern, inmitten einer Konferenz mit dem Befehlshaber der marolkanischen Armee, feuerten dessen Truppen, aus 5000 Reitern bestehend, auf uns und verwundeten einen Offizier und zwei Soldaten, ohne daß wir es erwiederten. Die Konferenz wurde abgebrochen, und es erfolgte ein Angriff der marokkanischen Truppen auf die Generale Lamoricière und Bedeau. Ich langte an, ergriff die Offensive und tödtete dem Feinde 3 400 Mann, die in unserer Gewalt blieben. Ich nahm ihm Pferde und 3 400 Stück Waffen ab. Nie war eine Züchtigung so verdient. Wir hatten 6 Todte und etwa 20 Ver⸗ wundete.“ Es scheint fast, als ob diese Depesche eine Niederlage der Generale Lamoricière und Bedeau verberge, da über das Resul⸗ tat des Angriffs der marokkanischen Truppen auf dieselben, vor An⸗ kunft des General⸗Gouverneurs mit seiner Kolonne, nichts gesagt ist. Doch könnte auch der Marschall gerade noch zur rechten Zeit auf dem Kampfplatze eingetroffen sein, um die Defensive von französischer Seite in die Offensive zu verwandeln und den verrätherischen Feind, dessen Benehmen an das der Afghanen erinnert, zurückzuschlagen. Jedenfalls dürften nach diesem Ereigniß die Rüstungen gegen Ma⸗ rokko noch ernstlicher und rascher als bisher betrieben und die Abfahrt der Expedition von Toulon möglichst beschleunigt werden. Prinz Joinville war dort am 20sten Morgens angekommen und hatte sich gegen Mittag am Bord des die Admiralsflagge tragenden „Suffren“ begeben. Die Kriegs⸗Magazine haben 80 große Zelte, deren jedes 10 Mann faßt, 1200 Helme und andere Gegenstände für die Ma⸗ rine⸗Artillerie und Infanterie, die der Prinz an Bord seiner Division nehmen wird, zur Verfügung der Marine gestellt. Ein Dampsschiff holt von Cette 2 Ingenieur⸗Compagnieen, die den Bestand der Lan⸗ dungs⸗Truppen vervollständigen sollen. Man glaubte, das Geschwa⸗ der werde am 2lsten nach Marokko unter Segel gehen. Der Wind begünstigte die Fahrt.

O Paris, 24. Juni. Seit vorgestern Abends ist das Gerücht in Umlauf, das Kabinet werde sich heute in Masse zurückziehen, wenn die Kammer das vorgestern angenommene Rumillysche Amendement, demzufolge der Staat die Schienen auf der Eisenbahn von Paris nach Lyon legen soll, nicht zurücknimmt. Hierüber beeile ich mich, Ihnen folgende Aufschlüsse zu geben, die Sie als ganz authentisch be⸗ trachten können. Die Annahme des Amendements ist nur dem Um⸗ stande zuzuschreiben, daß die Hälfte der ministeriellen Deputirten bei dem Votum abwesend war. Da ferner Herr von Lamartine schon vor Verkündigung des Votums seinen Freunden auf sein Ehrenwort erklärte, er habe aus Versehen eine weiße Kugel statt einer schwarzen in die Stimm⸗Urne geworfen, und da eben diese Kugel die An⸗ nahme des Amendements entschied, so wäre es dem Kabinet nicht ganz unmöglich gewesen, das vorgestrige Votum von der Kammer heute ändern zu lassen. Aber nachdem vorgestern Abends die Sitzung aufgehoben wurde, versammelten sich alle Minister bei dem Marschall Soult, um über die Angemessenheit eines solchen Mittels zu berathen. Die Majorität des Kabinets widersetzte sich jedoch, mit Recht be⸗ hauptend, daß man dadurch ein Beispiel aufstellen würde, welches früher oder später der Regierung sehr schaden könnte, wenn nämlich die Opposition, darauf gestützt, die Wiederholung irgend einer ihr zum Nachtheil ausgefallenen Abstimmung verlangen wollte.

Die Majorität des Kabinets meinte zwar, daß man sehr leicht das Beispiel des Tory⸗Kabinets nachahmen könnte, welches erst kürz⸗ lich in der Zuckerbill das ihm ungünstige Votum des Unterhauses am folgenden Tage durch ein günstiges ersetzen ließ. Da indeß die Ma⸗ jorität des Kabinets in einer so bedenklichen Frage die Ansichten der Minorität nicht unterdrücken wollte, so wurde auf gestern Mittag ein zweiter Kabinets⸗Rath unter dem Vorsitz des Königs in Neuilly an⸗

gesetzt. Hier konnten sich die Minister noch weniger unter einander verständigen, weil Herr Lacave⸗Laplagne und Herr Martin du Nord, welche seit langer Zeit sich danach sehnen, aus dem Kabinet zu treten, geradezu verlangten, man möchte aus dem vorgestri⸗ gen Votum eine ministerielle Frage machen, nämlich verlangen, daß die Kammer das Amendement zurücknehme, widrigen⸗ falls die Minister ihre Entlassung sogleich einreichen würden. Herr Guizot bestritt den Antrag seiner beiden Kollegen und erhielt hierin die Unterstützung des Königs. Nachdem man durch vier volle Stun⸗ den hierüber fruchtlos hin und her berathen hatte, trennte man sich mit dem Versprechen, heute um Mittag in den Tuilerieen sich abermals zu versammeln, um dort definitiv das Verhalten zu bestimmen, welches das Kabinet in einer so schwierigen Stellung zu beobachten hätte. Herr Dumon übernahm es unterdessen, mit der Kommission des Eisen⸗ bahn⸗Projekts von Paris nach Lyon Rücksprache zu nehmen, damit diese, die dem Rumillyschen Amendement entgegen ist, dem Ministerium mit Rath und That an die Hand gehen möchte. Die Kommission versam⸗ melte sich unter dem Vorsitz des Herrn von Lamartine heute um 10 Uhr Morgens. Die Minister der öffentlichen Arbeiten wohnten der Sitzung bei, welche zwei Stunden dauerte, und worin folgender Ausweg er⸗ mittelt wurde: Die Kommission meinte, die Kammer würde sich schwerlich bewegen lassen, ihr vorgestriges Votum zurückzunehmen. Gesetzt auch, daß das Ministerium sich zurückziehen wollte, so würde dadurch die Ausführung der Eisenbahn von Paris nach Lyon nur verschoben, weil der Nachfolger des Herrn Dumon sich beeilen würde, das ganze Eisenbahn-Projekt zurückzunehmen und statt dessen ein neues vorzulegen, welches dann erst in der nächsten Session geprüft und votirt werden könnte. Darum rieth die Kommission dem Kabi⸗ net, aus der Noth eine Tugend zu machen und das Amendement dem Prinzip nach anzunehmen. Da jedoch das erwähnte Amendement erst in zwei oder drei Jahren ausführbar wird, so kann das Kabinet bis dahin mehrere Auswege finden, um das Amendement zu vereiteln. Es braucht dafür nur in etwa zwei Jahren einen besonderen Gesetz⸗ Entwurf einzubringen, worin gesagt wird, es habe sich eine Compagnie gefunden, welche unter vortheilhaften Bedingungen für den Staat die Schienenlegung verlange, darum wünsche die Regie⸗ rung, daß die Kammer das Prinzip des Rumillyschen Amendements abändern möchte. Es ließe sich dann um so weniger gegen ein solches Begehren etwas einwenden, als jenes Amendement eben nichts Anderes als eine Modification des im Jahre 1840 votirten allgemeinen Eisen⸗ bahn⸗Gesetzes sei, folglich eben so leicht wie das letztere und noch leichter modifizirt oder abgeschafft werden könne.

Das Ministerium hat den Ausweg der Kommission gut⸗ geheißen, denn als der König um Mittag den Ministerrath eröffnete und Herr Lacave⸗Laplagne die Ansichten der Kommission vortrug, pflichteten die Minister einstimmig demselben bei, worauf Herr Dumon beim Beginn der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer erklärte, das Kabinet nehme das Prinzip des Rumilly⸗ schen Amendements an, behalte sich jedoch vor, in Be⸗ zug auf dessen Ausführung die ministerielle Verant⸗ wortlichkeit ungeschmälert zu erhalten. Es wäre also ganz irrig, zu glauben, daß Herr Dumon im Namen der Regierung end⸗ lich dem System der Ausführung der Eisenbahnen durch den Staat beigetreten sei. Das Ministerium will nur einen günstigeren Augenblick abwarten, um das Amendement unwirksam zu machen, was ihm, wie aus dem Gesagten erhellt, eben nicht schwer fallen wird, besonders wenn man den Wankelmuth in den Ansichten der Deputirten⸗Kammer über die Eisenbahnfrage berücksichtigt.

Ich erfahre so eben auch, daß die Kommission für das Sekundär⸗ Unterrichts⸗Gesetz in ihrer heutigen Sitzung Herrn Thiers zu ihrem Berichterstatter ernannt hat. Fen;

Großbritanien und Irland.

London, 24. Juni. Der Hof wird vor dem 1. Juli, wahr⸗ scheinlich schon am Freitag, auf Anrathen der Aerzte Ihrer Majestät der Königin, seine Residenz nach Windsor Schloß verlegen.

Graf de Grey, dessen Resignation als Lord ⸗Lieutenant von Irland die Königin angenommen hat, wird in den näch⸗ sten Tagen schon Dublin verlassen, um sich zur Herstellung sei⸗ ner Gesundheit zunächst nach dem Badeort Burton zu begeben Den Winter wird der Graf im südlichen Italien zubringen. Schon vor einigen Monaten vermuthete man“, schreibt der Standard „daß Graf de Grey sich zurückziehen werde, und die Männer aller Parteien, mit Ausnahme der verworfensten, bedauerten ein solches Ereigniß. Der edle Graf hat ein im Aufruhr begriffenes Land mit der größten Unparteilichkeit und Wachsamkeit regiert, und wenn auch die Mi⸗ nister, deren Politik er befolgte, an seinem Ruhme gerechten Antheil haben, so wird man doch seiner lange als des vorzüglichsten Regierers Irlands gedenken, unter dessen Verwaltung die Industrie und der Unterneh⸗ mungsgeist des Landes zuerst aus ihrem langen Schlafe geweckt wur⸗ den. Die persönliche Thätigkeit Lord de Grey's hat zur Herbeifüh⸗ rung eines so glücklichen Resultats viel beigetragen, aber noch mehr seine feste und zugleich gemäßigte Gesinnung. Auf keine Regierung dürfte vielleicht mehr das suaviter in modo, fortiter in re eine

Anwendung finden, als auf die seinige. Er hat durch das „gewöhn⸗ liche Landesgesetz“ einen Aufruhr thatsächlich unterdrückt, vor dem alle seine Vorgänger zurückschreckten, und gegen den sie alle von Zeit zu Zeit mit außerordentlichen Gewalten

er war Ingenieur. Er empfing uns sehr gut und gab uns gleich am ersten Tage ein stattliches Diner in aller türkischen Form. Die Umgebung von Chartum ist so traurig wie möglich, theils Wüste, theils ganz slache Ebene, die nur an den Ufern des Flusses durch Schöpfräder bewässert und bebaut ist; wir fuhren eine kleine Strecke die breite, aber matt fließende Wasser⸗ masse des weißen Stromes hinauf, den an beiden Seiten ein dichter Baum⸗ gürtel begleitet, hinter welchem dann Savannen mit spärlichem Baumwuchs fommen. Nie habe ich eine solche Menge Wasservögel zusammen gesehen, als auf dieser kurzen Fahrt; sie waren wie die Gänse auf der asischen Wiese, mit denen Homer die Heere der Griechen und Troer vergleicht; ge wöhnliche Wassergänse, große Löffelgänse, Reiher der mannigfaltigsten Art, weiß, schwarz und roth, Enten u. s. w. Zwischen den Bäumen zerstreut liegen einzelne Hütten der Araber und ihre Felder. Solche Araber⸗Bevöl⸗ kerung und mit ihr die Herrschaft des Pascha geht nur drei Tagereisen weit den Strom herauf; dann mischen sich schon Neger ein; einige Tagereisen weiter kommt noch einmal ein dem Pascha gehöriges Dorf auf der Ostseite, und auf der Westseite tritt die Provinz Kordofan bis fast an den Fluß; dann aber kommen östlich Dieka, westlich Schillak. Der Zusammenfluß der beiden Ströme das eigentliche Kas el Chardum oder auch blos Chardum (Chardum heißt der Elephantenrüssel, überhaupt jede vortretende Thierschnauze), ist interessant; die beiden Wasser sind in ihrer Farbe sehr verschieden und tragen ihren Namen davon mit Recht; der stark fließende blaue Strom drängt die grö⸗ ßere, aber träge Masse des weißen mit Gewalt zurück, so daß beim Zusam⸗ menstoß ordentlich eine kleine Brandung entsteht; dann fließen sie eine Weile ungetrennt neben einander her. Der blaue Fluß hatte wohl seinen Namen schon im Alterthum; er ist ohne Frage der Astapus, und das übersetzt Dio⸗ dor „Wasser aus dem Dunkel“, wahrscheinlich nur ein Mißverstand für „dunkles Wasser“; Asta, das in mehreren anderen Flußnamen dieses Lan⸗ des vorkommt, ist wahrscheinlich nur Appellativ für Wasser oder Fluß. Da⸗ mals hielt man den weißen Strom für den eigentlichen Nil; jetzt dagegen trägt der blaue Strom allein diesen Namen im ganzen Lande.

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Ehbendaselbst, Sonntag, 10. März. Lepsius ist gegangen, noch einen Höflichkeits⸗Besuch bei einem reichen hiesigen Beamten zu machen, der uns in diesen Tagen mit Artigkeiten überschüttet hat; ich bin zu Hause ge⸗ blieben. Wir haben ein paar nicht uninteressante, doch unruhige Tage gehabt und haben noch von Glück zu sagen, daß uns der heu⸗ tige Sonntag so ziemlich ungestört geblieben. Vorgestern Morgen wurde ich durch den ersten Besuch eben jenes Herrn in meinem Bericht unterbrochen; noch am selben Tage begleitete er uns zu einem Besuche bei der Prinzessin Victoria (Sultana Nasr) in Soriba, von wo wir erst gestern zurückkehrten. Gestern Nachmittag sahen wir hier in Wud Medina eine Todtenfeier, nach der Landessitte ein eben so merkwürdiges als widerwärtiges Schauspiel. Es war nur eine arme Frau, für die am 7ten Tage nach dem Tode diese Feier gehalten wurde; aber es hatten sich gewiß über 100 Personen, lauter Weiber und Kinder, vor ihrem Hause versammelt, die Alle im Kreise ge⸗ kauert saßen und mit den Händen klappten, sangen, von Zeit zu Zeit auch ein scheußliches Geheul anstimmten, während Andere rohe Tambourins, ausgehöhlte, im Wasser liegende Kürbisse, Bretter ꝛc. schlugen. Die Haupt⸗ Leidtragenden auch lauter Frauen, darunter zwei Töchter, wovon die eine schöne, schlanke Gestalt waren Alle bis auf den Gürtel herab nackt und sahen aus wie Gyps⸗Statuen, weil sie sich immer von Zeit zu Zeit große Massen feiner, weißer Afche auf das reichlich mit Fett getränkte Haupt und den Körper schütteten; sie saßen im Staube und traten dann von Zeit zu Zeit vor, tanzend, d. h. den Oberleib in den scheußlichsten Verzerrungen vorwärts und rückwärts und seitwärts beugend, heulend und weinend; dann warfen sie sich zu Boden und wälzten sich im Staube, oft in langer Reihe, Eine hinter der Anderen, weite Strecken fort. Schon lleine Mädchen machten diesen scheußlichen Tanz und sahen sich dann nach ihren Müttern um, ob sie es gut gemacht. Nur die eine schöne Tochter sah wirklich grandios aus, wenn sie im Staube saß, in nobler Stellung, wie eine antike Leibtragende; aber der ganze Anblick, zusammen mit dem furchtbaren Geheul, war wirklich grauenhaft; es war aber, als wenn eine bacchantisch ansteckende Wuth in diesem Tanze läge, denn immer trat Eine nach der Anderen aus dem Kreise vor. Das ist die Ehre der Todten in

diesem Lande! Eine hübsche Sitte fanden wir auf den Begräbnißplätzen, besonders zwischen Abuhammed und Berber (sie soll auch anderswo sein): auf den einfachen, länglichen, aber zierlich mit weißen Steinen, auch Muscheln ausgelegten, ganz niedrigen Grabhügel stellt man Gefäße, d. h. halbe Kür⸗ bisse, auch andere Schalen, mit Wasser gefüllt, hin, damit die Vögel unter dem Himmel und die Thiere des Feldes da zu trinken finden und so das Grab noch zu einer Wohlthat für die Geschöpfe Gottes werde. Es ist gleichsam eine Art Opfer, das man darbringt. Inschriften giebt es jetzr hier nirgends, während man auf den älteren, muhamedanischen Grabstätten, z. B. bei Assuan, viele Inschriftsteine, zum Theil mit kufischer Schrift, fin⸗ det, die aber auch wohl wenigstens nicht immer den Namen des Verstorbe⸗ nen, sondern Stellen aus dem Koran enthalten. Eine Generation kennt wohl noch die Stätte des Grabes ihrer Geliebten, und dann ist ihr Name und ihre Spur verschwunden von der Erde. ¹ Am selben Abend sahen wir noch ein anderes und doch verwandtes Schauspiel: dieselbe Art der Tänze, mit den konvulsivischen Bewegungen des Oberleibes, bei einer Abend Unterhaltung, die uns jener Beamte gab; sie machten dabei Kunststücke, die ihnen Fanny Elsler nicht nachmachen würde; Maler und Bildhauer hätten aber auch an manchen Bewegungen der schönen Körper etwas lernen können. Das Interessanteste dabei war indeß der Chor, der die Schritte der ihm gegenüberstehenden Solotänzerin mit vorgebogenem Leib und klappenden Händen begleitete, aber stillstehend, in lange Gewänder gehüllt und angeführt von einem Sänger, der seine eigenen Lieder zu einer fünfseitigen Leier sang und ebenfalls an den rhyth⸗ mischen Bewegungen des Chors Theil nahm. Diesen letzteren hatten wir heut auf unserer Barke, und schrieben einige seiner Lieder (Verse von vier gleichgereimten Zeilen) auf, die nicht ganz ohne einige Poesie im kühnen arabischen Stol waren, wie denn auch er nicht ohne einen Anflug von Begeisterung und aus wirklicher Neigung Sänger geworden wa 8 6 8 8 Iehes 2 „E6 8 1 . 8 . g129 mu. ümn aAAWer mn nheun Falat Dsns tanJ. Fruts bif 80 188

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