bestimmtes Fakultätsfach inskribirt werden.
daß der Studirende von ihnen auf die hiesige Universität ge⸗ sandt sei; 8 1 25 5) wenn er von auswärts gekommen ist, der Paß oder Reise⸗ schein. 8 11“ 8 Inländer, welche das Gymnasium mit dem Zeugniß der Nicht⸗ reife verlassen haben und die Aufnahme nachsuchen, können nach
§. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834 nur bei der
philosophischen Fakultät in einem besonderen Album und nicht für ein
Inländer, die gar keine Maturitäts-Prüfung bestanden und beim Besuch einer inländischen Universität nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere für ein gewisses Berufs⸗ fach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats oder Kirchendienst bestimmen, werden mit Genehmigung des König⸗ lichen Regierungs⸗Bevollmächtigten auf den Grund eines von ihnen beizubringenden Zeugnisses über ihre bisherige sittliche Führung zwar zur Immatriculation oder zur Inscription bei der philosophischen Fakultät
zugelassen, jedoch soll in ihrer Matrikel der bestimmte Zweck ihres
Universitäts⸗Besuchs vermerkt werden, nachdem sie auch noch ihre Verzichtleistung auf den eigentlichen gelehrten Staats⸗ und Kirchen⸗ dienst vorher zu Protokoll erklärt haben.
Die unter 1 — 5 bezeichneten, in dem durch die Allerhöchste Bekanntmachung vom 5. Dezember 1835 publizirten Bundes⸗Be⸗ schlusse vorgeschriebenen, so wie die von den Nichtreifen beizubringenden Papiere werden bei der Immatriculation abgegeben, bis zu dem Ab gange der Studirenden in der Universitäts Registratur aufbewahrt und ihnen dann zurückgegeben.
Nur diejenigen, welche nach Bewandniß ihrer Verhältnisse mit
vorgenannten Erfordernissen versehen sind, können zur Insecrip⸗
zugelassen werden.
Berlin, am 7. September 1844.
Die Immatriculations⸗Kommission. Lachmann.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lientenant und Com⸗ nandeur des Kadetten⸗Corps, von Below, nach Bensberg. Der General⸗Major und Chef des Generalstabes 4ten Armee⸗
IJnland. 68
Berlin, 7. Sept. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem dienstleistenden Adjutanten der 11ten Kavallerie⸗Brigade, Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Rheinbaben des lsten Kürassier⸗ Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Durchlaucht dem Herzog von Anhalt⸗Cöthen ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Ordens Albrecht's des Bären zu ertheilen.
———
Provinz Brandenburg. Das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam bringt folgenden, aus dem Ministerium des Innern unterm 26. August ergangenen Erlaß zur öffentlichen Kenntniß: „Nach einer offiziellen Mittheilung der Kaiserlich russischen Gesandtschaft besindet sich die Regierung des Königreichs Polen ge⸗ genwärtig in der Unmöglichkeit, fremde Einwanderer auf den Staats⸗ Domainen als Kolonisten anzunehmen, indem über alle für die Co⸗ lonisation daselbst bestimmte Ländereien bereits verfügt worden ist. Auch solche Einwanderer, welche sich auf Ländereien von Pri⸗ vatpersonen im Königreich Polen niederzulassen gedenken, sind ge⸗ halten, sich vorher durch Aufzeigung der mit den Grundherren der Ländereien geschlossenen und von der Königlich polnischen Regierung bestätigten Kontrakte über ihr Unterkommen auszuweisen, da für den entgegengesetzten Fall die Kaiserlich russische Gesandtschaft zur Erthei⸗ lung des Visa zum Eintritt in Polen nicht ermächtigt ist.“
* Trier, 1. Sept. Trotz des großen Andrangs von Pilgern
sind noch keine Unordnungen vorgekommen; nur hört man von Dieb⸗
stählen, die sowohl in der Kirche als besonders in den vollgepfropften Häusern verübt wurden. Die Lebensmittel sind eher wohlfeiler als theurer geworden. Die meisten Pilger bringen sich Brot und Butter, die Eifler ihre beliebten Pfannkuchen, mit. Viele Landleute verkaufen ihre überflüssigen Lebensmittel. Das meiste Geld wird für Rosen⸗ kränze ausgegeben, an welchen Medaillen von verschiedener Größe und Qualität mit Abbildungen des heiligen Rockes befestigt sind, und welche an denselben gehalten und von ihm berührt werden. Ein einziger hiesiger Handelsmann hat vierunddreißig Centner Rosenkränze kommen lassen und in kurzer Zeit verkauft. Uebrigens haben sich viele Spekulanten in ihren Erwartungen eines bedeutenden Gewinnes sehr getäuscht. Die Mosel⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft hat bereits die außerordent⸗ liche Fahrt nach Berncastell einstellen müssen, weil die Zahl der Rei⸗ senden zu gering war.
1354
Wie man sagt, wird Herr Bischof Laurent von Luxemburg an der Spitze der Gläubigen seiner Diözese zu Fuß hier eintreffen. In der Regel ziehen die mit großer Ordnung in die Stadt ein, unter Gebet und Gesang, mitunter auch mit Musik. Die Pro zession von Lechenich, einem Städtchen bei Bonn, zeichnete sich be sonders aus. Alle Theilnehmer an derselben hatten Fackeln, die Sinnbilder von Glaube, Liebe und Hoffnung wurden vorangetragen. Die Musikanten bei der Prozession von Dillingen bei Saarlouis (wo eine bedeutende Blechfabrik und eine Papierfabrik) waren uniformirt. Die Ordnung wird von den Pfarrern mitunter sehr handgreiflich ge⸗ handhabt. Gewissenhaste Geistliche führen ihre Prozessionen auch in Ordnung wieder aus der Stadt. Man spricht auch schon von Wundern, welche durch den Anblick des heiligen Rocks bewirkt worden sein sollen.
Deutsche Bundesstaaten.
Großherzogthum Baden. Das Ministerium des Innern hat dem Gesuch der Bäcker zu Mannheim um Freigebung der Broltaxe ver suchsweise willfahrt. Demnach haben die Bäcker fünf Tage vor dem 15:en und letzten eines jeden Monats der Polizei eine schriftliche Anzeige der Preise zu üͤbergeben, zu welchen sie innerhalb des nächsten halben Monats die verschiedenen Backwaaren zu verkaufen gedenken; diese Preise müssen unabänderlich eingehalten werden, jede Ueberschreitung wird unnachsichtlich gestraft, der Verkauf unter dem angegebenen Preis aber ist ohne Beschrän⸗ kung gestattet. Verabredungen der Bäcker über Preisebestimmung sind nach⸗ drücklich verboten. Diese Verordnungen sind mit dem 1. September in Kraft getreten.
Kurfürstenthum Hessen. Dem in Minden erscheinen⸗ den Weser⸗Dampfboote ist, wie die Weser⸗Zeitung meldet, die Versendung durch die Kurfürstl. hessischen Postämter verwehrt worden. ““
Freie Stadt Frankfurt. Wie man lheißt es in einer von der Magdeburger Zeitung mitgetheilten Korrespondenz aus Frankfurt vom 2. September) aus sicherer Quelle vernimmt, hat sich die Majorität der Bundes⸗Versammlung bereits dahin ausgesprochen, daß Herrn J. P. Wagner, in Anerkennung der Verdienste, die er sich durch seine elektromagnetische Erfindung um die Wissenschaft er⸗ worben, eine Gratification von 6000 Fl. zu Theil werden soll. Wagner hat übrigens bei seinen vieljährigen anstrengenden Arbeiten nicht allein seine Zeit und Gesundheit, sondern auch einen beträcht⸗ lichen Theil seines Vermögens geopfert.
* Deßau, 6. Sept. Nach einer Abwesenheit von genau elf Wochen kehrte gestern um 2 Uhr Nachmittags Se. Hoheit unser Her zog von Paris, wohin derselbe am 20. Juni von hier abgereist war, zurück. Durch öffentliche Blätter ist die Ursache dieser Reise bereits zur allgemeinen Kunde gekommen, weshalb es ganz unnöthig erscheint, derselben hier noch zu gedenken. Aber der Zweck dieser Reise ist vollständig erreicht, das schwere, ja jetzt kann man es wohl sagen, lebensgefährliche Leiden, von welchem er, zu unserer aufrichtigen Be⸗ trübniß, schon seit mehreren Jahren bedrückt wurde, ist, mit Gottes Hülfe, durch die erprobte Geschicklichkeit des berühmten pariser Arztes Dr. Pasquier, Leib⸗Chirurgus Sr. Majestät des Königs Ludwig Philipp, gehoben. Sichtlich im Wohlbefinden sahen wir den aufrich⸗ tig verehrten Vater eines angestammten Landes auf dem Bahnhofe eintreffen; Jeder von den Tausenden, die sich versammelt hatten, erfreute sich im Innersten seines Herzens der auch für ein ganz ungeübtes Ange sichtbaren Heiterkeit des verehrten Fürsten, dessen Angesicht in den letzten Jahren durch schweres körperliches Leiden bisweilen wohl trü⸗ ber und ernster erschien, als mit seiner ihm angestammten Milde und Freundlichkeit in Einklang zu bringen war. Aber daß dieser blos äußere Grund glücklich beseitigt ist, das sah Jeder, und die Freude darüber machte sich in einem von dem Bahnhose bis zum Thore der Stadt ununterbrochen forthallenden Zurufe: „Willkommen!“ Luft. Am Abend war die Stadt, man kann es nicht anders nennen, aus dem Stegreif angemessen, theilweis glänzend, beleuchtet; auch die Bewohner kleiner Nebengassen wollten nicht zurückbleiben, und hat⸗ ten, wenn auch nur in kleinen Lämpchen, ihren Antheil bethätigt. Man konnte deutlich wahrnehmen: „Es freute sich ein Volk der Genesung seines seit einem Jahrtausend ihm ange⸗ stammten, verehrten, aber dieser Liebe und Verehrung der Seinen, wie nur irgend ein Anderer, auch würdigen Landesherrn.“
äraa
Paris, 2. Sept. Nachrichten aus Algier vom 25sten v. M. ergeben nun ganz bestimmt, daß die Gerüchte von Abd el Kader's Gefangennehmung falsch waren. Vor Tanger war das Linienschiff „Inflexible“ eingetroffen, von der Dampf⸗Korvette „Montezuma“ ins Schlepptau genommen; beide Schiffe werden sich jetzt wahrscheinlich
schon dem Geschwader des Prinzen von Joinville angeschlossen haben.
Zu Marseille ist das Dampfboot „Phare“ angekommen, welches von Mogador am 17. August abgegangen war; es hatte unterweges in Oran denjenigen Theil der marokkanischen Gefangenen zurückgelassen, dem der Prinz nicht die Freiheit zurückgegeben. Prinz Joinville wollte Mogador am 19ten verlassen, und es sollten nur einige leichte FJahrzeuge seines Geschwaders dort zurückbleiben, um nöthigenfalls die Garnison der Insel zu unterstützen. Diesen werden die von Brest kommenden Kanonenböte sich anschließen. Der Prinz wollte nach Cadix gehen, wo er gegen Ende des Monats einzutreffen gedachte. Bei dem Bombardement von Mogador sind 16,000 Bomben und Kugeln verschossen worden.
Zu Mogador sind in Friedenszeiten nur drei europäische Konsuln; der französische ist jetzt Herr Jorelle, der englische Herr Wilshire, der zugleich die bedeutendsten Handelsgeschäfte daselbst macht und auch für Spanien, Sardinien, die Vereinigten Staaten, Schweden, Dänemark, Holland und Rußland als Konsul sungirt; der dritte ist der Engländer Trippahz, der die Konsulats⸗Geschäfte für Oesterreich, Neapel und Toskana verwaltet. Außer dem Handelshause des Herrn Wilshire sind nur noch zwei, ein englisches und ein genuesisches. Die europäische Bevölkerung bestand zur Zeit des Bombardements aus 15 Personen. Die marseiller Kaufleute haben sich, durch die Habgier, Treulosigkeit und Plackereien des Fiskus verscheucht, schon seit langer Zeit von dort hinweg begeben; obgleich sie bedeutende Handels⸗Interessen in Mogador haben, ziehen sie es doch vor, ihre Geschäfte durch die jüdischen Commissionaire der Kassaubah führen zu lassen. Marseille ist bei dem Handel von Mo gador mit einem Drittel betheiligt. Bankerotte der Eingebornen sind sehr häufig, und wenn man keine Rechtsmittel gegen sie hat, so machen sie sich auch kein Gewissen daraus. Der Handel dieses Platzes steht daher sehr in Mißkredit mit wenigen ehrenhaften Ausnahmen. „Es ist“, sagt das Journal des Débats, „ein Land des Be⸗ truges und Raubes; man sieht, daß das Beispiel der Regierung die Unterthanen demoralisirt hat. Die Bedeutung der europäischen In⸗ teressen im marofkanischen Handel hatte man sich viel zu groß ge⸗ dacht; nach Mogador zu urtheilen, welches doch derjenige Hafen ist, wo die meisten Geschäfte gemacht werden, und sogar der einzige, den man als einen Handelsplatz betrachten kann, muß man seine Vorstellungen davon sehr herabsetzen. Die Zölle von Mo⸗ gador bringen dem Kaiser 8 bis 900,000 Fr. jährlich, die ihm ver⸗ loren gehen, wenn der Krieg fortdauert. Die zwei anderen Drittel des Handels von Mogador sind in Englands Händen. Da der Werth des ganzen Handels daselbst 8 Millionen Fr. beträgt, so würde sich, wenn man den Gewinn, was aber ohne Zweifel zu viel ist, auf 25 pCt. annähme, ein Gesammtprosit von 2 Millionen ergeben, wo⸗ von dann auf England 1,400,000 Fr. oder 50,000 Pfd. St. für das Jahr kämen. Man sieht also, daß von einer Kleinigkeit viel Aufhe⸗ bens gemacht worden ist. Und natürlich werden die marseiller Kauf⸗ leute in dem auf sie kommenden Antheil eben so zu leiden haben. Wer am meisten bei dem Angriff und bei der Blokade von Mo⸗ gador verliert, ist offenbar der große Ausbeuter des Volks und der Kaufleute, der Kaiser Abd el Rhaman selbst.“ 8
Herr Martinez de la Rosa, der nach Madrid berufen ist, um dort das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten zu übernehmen, hat Paris noch nicht verlassen, seine Abreise steht aber nahe bevor. Der Ritter d'Aguilera, erster Gesandtschafts⸗Secretair, wird so lange als spanischer Geschäftsträger hier fungiren, bis er durch einen neuen Gesandten ersetzt ist. —
Man hat Nachrichten vom La Plata, welche die Abreise des eng⸗ lischen Admirals Purvis nach Rio Janeiro melden. Die französische Oppositions⸗Presse betrachtet dies als eine Genugthunng, welche Eng⸗ land dem Diktator Rosas gegeben, der es dem britischen Admiral nicht habe verzeihen können, daß er sich nicht so parteilich gegen Montevideo gezeigt, wie die Befehlshaber der französischen Marine.
Französische Blätter melden, daß die preußische Korvette „Ama⸗ zone“ am 13. August in der Bucht von Konstantinopel vor Anker gegangen ist; als das Schiff die Spitze des Serail doublirte, gab es die übliche Salve von 21 Kanonenschüssen, welche von den Batte⸗ rieen am Lande sogleich, Schuß um Schuß, erwiedert wurde.
. Paris, 2. Sept. Aus dem Umstande, daß Marschall Bu⸗ geaud alle aus anderen Provinzen an ihn abgesendeten Verstärkungen zurückschickt und nur so viel Truppen au der Gränze läßt, als zur Sicherung dieser nöthig sind, ja daß der Marschall selbst schon in den ersten Tagen des September nach Algier zurückkehren wollte, erhellt jedenfalls, daß er dort keine Gefahr mehr befürchten muß. Sonst wäre seine Abreise von der Armee wahrhaft unbegreiflich. Nach den neuesten Nachrichten aus Algier vom 26sten v. M. wollte der Mar⸗ schall am 2. September (also gerade heute) auf dem Dampfschiffe „Sphinx“ zu Dschemmaa el Gasauat sich einschiffen, Oran, Mosta⸗ ganem und Orleansville berühren, so daß er gegen den 10. oder 12. September zu Algier eintreffen könnte. Nach den dort gehenden Ge⸗ rüchten hätte der Kaiser Abd el Rhaman eingewilligt, 30 Millionen für die Kriegskosten zu bezahlen, 2000 Pferde zu liefern und Abd el Kader jedenfalls ins Innere Marokko's zu entfernen. Auch für die
—
lungen zu erhalten und dieselben so schnell nach jeder Richtung zu verbrei⸗ fen zugleich die geistigen Elemente dem Leben so anzueignen, als eben in Köln.
„Dem angedeuteten Bedürfnisse nach Kräften zu entsprechen, erscheint daher mit dem 1. Oktober d. J. eine neue politische Zeitung: Der Rhei⸗ nische Beobachter. Tüchtige Mitarbeiter und mannigfache Verbindun⸗ gen in den bedeutendsten Städten Europa's werden uns in den Stand setzen, die neuesten Ereignisse schnell und genan mitzutheilen und in ihrer Bedeutung für die Politik, wie für das Leben überhaupt, aufzufassen. Auch allgemeine Beirachtungen über Begebenheiten und Verhältnisse, über Ge⸗ genstände der Verwaltung, des Handels und der Fabriken werden von un⸗ serem Blatte nicht ausgeschlossen sein, und namentlich werden wir den Angelegenheiten des Zolivereins, der 28 Millionen Deutsche auch für die nützlichen Geschäfte des Friedens zu einem einigen, Achtung gebietenden Ganzen vereinigt, eine besondere Aufmerksamkeit widmen. 1
. „Zur Erholung für den Geschäftsmann, wie zur Unterhaltung gebilde⸗ ter Frauen werden wir zweimal wöchentlich im nämlichen Format ein Un⸗ rsg at geben, worin kurze Novellen und Erzählungen mit dderchenrnsihes 88 -ee und musikalischen Erscheinungen,
b 1 igkei sinedfän e geistiges Leben überhaupt in anziehender Mannigfaltigkeit
„Wenn jetzt von einer politischen Zeitung gesprochen wird, pflegt man vor allen Dinzen zu flagen, ob sie lideral oder konservatio sei, und doch “ 8 von so vielfachen, oft so wenig geschiedenen Rich⸗
8 . . . daß man kaum noch einen unzweideutigen Sinn da⸗ neht, dossen bees. Wenn man unter einem Liberalen denjenigen ver⸗ bemicgigstn d 2 frei von Knechtsgesinnung ist und sich nur vor Gott solcher den 8 85⸗ Ungerechtigkeit und Despotismus haßt; wenn ein dar s. ee. e.g Liberalen, eines Freisinnigen verdient, so Ueberzengung um -aeen15 Beobachters, der nie seine
unst verkauft, sondern für seine Ueberzeugung
Jahre lang Armut 8 Rechte in Ungend, ränkung und Verfolgung erduldet hat, mit vollem
vb. Und versteht man 8 unter einem beae,n v,ISp die Rechte der Völker, sondern c eee n umßürzen und auf den Plen eschisanalbs Vestehende, historisch Gewordene welche neue, überschwengliche vetnd 5— ohlstandes und der Kultur Gott weiß
’ Dinge gründen, sondern a Grundlage des Bestehenden ein steies, besonnenes Forijechreiten -e.
und eine freudige Bewegung des wackeren deutschen Volkes will; der die Freiheit wissenschaftlicher Forschung für den sichersten Grundpfeiler deutscher Bildung hält, der aber nicht gleichgültig zusehen kann, wenn Treue, Sitt⸗ lichkeit, religiöser Glaube, die höchsten Güter des Menschen, von frivolen Sophisten gewissenlos untergraben werden; wenn dieses die Wahrzeichen der Konservativen sind, so stellt sich der Herausgeber ohne Zaudern in ihre vordersten Reihen. Auf jeden Fall aber, das weiß er gewiß, ist er ein ehrlicher Mann, der, unabhängig von höheren Befehlen oder Einflüssen, seine Ueberzeugung ausspricht, ohne sie für untrüglich zu halten, und der, wo er es auch finden mag, das Schlechte schlecht und das Gute gut nennt. Denn Zeitungen sollen nicht einseitige nach französischem Muster zuge⸗ schnittene Parteiorgane sein, die es für eine Pflicht gegen ihre Freunde halten, durch Verschweigen einzelner Umstände, durch Unterstellung falscher Motive und hundert andere Mittel die Unwahrheit unvermerkt so lange zu drehen, bis sie den Schein der Wahrheit bekommt, sondern treue Spiegel, die dem künftigen Geschichtsforscher das Bild der Zeit unverfälscht zu über⸗ liefern suchen.
„Wir werden uns vor allen Dingen bestreben, wahr und unparteiisch zu sein, so weit ein Mensch es vermag; denn ganz unparteiisch ist kein auf der Erde Geborner. Die Ansichten der Menschen sind durch Jugend⸗Ein⸗ drücke, Bildung, Lebens⸗Erfahrungen, Stand und Umgang mit Anderen so vielfach bedingt, und es ist oft so schwer zu entscheiden, auf welcher Seite Irrthum und Wahrheit liegen, daß nichts ungerechter ist, als wenn man Andere ihres politischen Glaubens wegen anfeindet. Wir werden Ansichten, die uns irrig scheinen, freimüthig bekämpsen, aber wir ehren jeden Gegner, der das, was ihm als Wahrheit erscheint, ehrlich und mannhast vertritt, und diesem Grundsatz hoffen wir nie ungetreu zu werden, wenn wir auch, wie die schon seit Monaten ausgestreuten Verdächtigungen wahrscheinlich machen, ein Gleiches in Bezug auf uns von manchen Seiten nicht erfahren sollten. Wir werden daher Unbilden dieser Art niemals zurückgeben, sondern ent⸗ weder als Mangel an Takt und Bildung entschuldigen, oder, wenn das Gesicht eines Thersites aus den geöffneten Spalten hervorgrinzt, verachten. Uebrigens fürchten wir die Streitart des Geharnischten nicht, und es werden allerdings Fälle kommen, wo der gute deutsche Spruch gilt: „Wer sich ehrt, der sich wehrt“; im Allgemeinen aber sind wir der Meinung, daß die Zeitungen etwas Besseres thun können, als das Publikum mit ihren Per⸗ sönlichkeiten langweilen. Die Kölner haben dasfür ein hübsches Wort: „Gech, loß Ged eians..”.... 5 1
„Beiträge von Männern, die im Wesentlichen mit uns übereinstimmen, werden jederzeit willkommen sein, und wir versprechen den Einsendern die streugste Verschwiegenheit. Nur bitten wir dringend, die Wahrheit der T hat⸗ sachen, die sie uns mittheilen, besonders wenn sie vermeintliche Mißgriffe der Behörden oder Beamten betreffen, vorher genau zu prüfen. Denn so wenig wir irgend eine Maßregel der Regierungen, die mit unserer Ueber⸗ zeugung streitet, gut heißen oder sophistisch vertheidigen wollen, eben so wenig wollen wir uns des traurigen Kunstgriffs bedienen, worin man es besonders in Frankreich zu großer Virtuosität gebracht hat, mit pikanten falschen Nachrichten, die man natürlich niemals berichtigt, wenn man nicht muß, für einige Tage Effekt zu machen. Die Korrespondenten politischer Blätter sollten jederzeit Lichtenberg's Ausspruch vor Augen haben: „Was Jedermann für ausgemacht hält, verdient oft am meisten untersucht zu werden.“
„Nächstdem wird der Unterzeichnete einmal wöchentlich in Bonn in Verbindung mit mehreren Prosessoren der Universität ein Rheinisches Maͤ⸗ gazin für Politik, Literatur und Kunst herausgeben, das, Abhandlungen, Auszüge und Kritiken aus den bezeichneten Gebieten umfassen wird, soweit dieselben nicht bloß Männern vom Fach, sondern den Gebildeteren überhaupt anziehend und wissenswü dig sein können. Das Nähere in einer der ersten Nummern des Rheinischen Brobachters. 3
Köln, im August 1844. b
Der verantwortliche Herausgeber 5 Prof. Bercht.“ *
„Der Rheinische Beobachter erscheint täglich auf einem halben Bogen im Format der Ankündigung (tl. Fol.). Preis in Köln, mit Einschluß des zweimal wöchentlich beigegebenen Unterhaltungsblattes und des spã⸗ ter hinzukommenden Magazins für Politik, Literatur und Kunst, 5 Rthlr. — halbjährig 2 Rthlr. 15 Sgr. — vierteljährig 1 Rihlr. 7 ½ Sgr. — Inserate werden mit 16 Pf. für die dreispaltige Petit⸗Zeile berechnet und angenommen in der Expedition bei Herrn Antiquar Treitz (am Wallraffs⸗ platz), in Franlfurt a. M. in der Herrmannschen Buchhandlung. Das Re⸗ dackions⸗Lokal ist vom 16. Sept. an am Salzmagazin Nr. 13, nahe bei St. Ursula.“
8 M“ ö
ning Chroniecle:
der Hinfälligkeit.
b schwerlich beschwichtigen.
11“ y“
Wiederauslieferung des Sonnendaches soll der Kaiser eine Million Großbritanien und Irland.
geboten haben.
London, 31. August. Die Times erklärt sich heute für
ermächtigt, die gestrige Nachricht er Morning Post, daß Lord
Aberdeen gegen die französische Besatzung der Insel vor Mogador remonstrirt habe, für ungegründet zu erklären. Die Morning Post muß nunmehr selbst ihre eigene Angabe widerrufen, und der ministe⸗
rielle Standard, welcher das Unwahrscheinliche der Nachricht zuerst
erkannt hatte, triumphirt darüber. Dieses Tory⸗Blatt, das seit Ver⸗
öffentlichung der Times⸗Korrespondenzen über das Bombardement von Tanger die Times mit der bittersten Feindschaft verfolgt, nimmt
hierbei zugleich Veranlassung, die „Ermächtigung“ derselben zur Wi⸗
derlegung jenes Gerüchts in Zweifel zu ziehen, und mit dem Vor⸗ wurfe, daß die Times sehr häufig unter erheuchelter Autorität falsche
Nachrichten in Abrede stelle, die Erklärung zu verbinden, „daß das auswärtige Amt niemals Journalen die Befugniß ertheile, Zeitungs⸗ gerüchten zu widersprechen.“
Ueber Mehmed Ali's geänderten Entschluß schreibt die Mor⸗ „Das war zu erwarten. Im Morgenland ist Verzichtleistung auf die Macht und Verzichtleistung auf das Leben fast gleichbedeutend, und weder Mekka noch das glückliche Arabien ver⸗ mögen die gefallene Größe zu schützen. Der letzte Dey von Algier zog sich nach Mekka zurück und wurde, wie sich's von selbst verstand, wegen der bei ihm gemuthmaßten Schätze ermordet. Und Mehmed Alb's eigenthümliche Großthaten in Arabien, seine dortigen Eroberungen und Spoliationen mögen ihm noch andere Feinde erregt haben, als solche, die bloß nach seinem Reichthum lüstern sein würden. Auch fehlen im Orient die Beweggründe zu Abdankungen und was in Europa darüber trösten kann. Fanatismus des Sieges und der Grausamkeit,
wie sie der Koran lehrt, mag der vornehme Türke fühlen; aber De⸗
muth und Selbstverleugnung gehören nicht zu seinen Tugenden. Mit den letzten Creignissen am alexandrinischen Hofe mag es ganz natürlich zugegangen sein, ohne daß man zu ihrer Erklärung eine Intrigue anzunehmen braucht. Der alte Pascha zeigt Symptome Seine innere Verwaltung ist basirt auf das Prin⸗ zip des irläͤndischen Grundherrn, den Pächtern so viel als immer möglich abzupressen, ohne Rücksicht auf den nöthigsten Lebensbedarf der Leibeigenen. Dieses Sklaven⸗System ist ohne Sklaventrei⸗ ber und große Härte nicht zu handhaben; aber in letzter
Zeit hat Se. Hoheit, wiewohl er das alte System seinen Gang
gehen ließ, seine Beamten zu überwachen und zu kontrolliren aufgehört. Die Folgen davon werden als furchtbar geschildert, und Ibrahim, der seit seiner Rückkehr aus Syrien seine Aufmerksamkeit diesen inneren Verwaltungs⸗Angelegenheiten gewidmet hat, empfindet sie lebhaft. So ist die allgemeine Amnestie oder Kerkerleerung, die
letzthin vom Pascha in einer Anwandlung von Menschlichkeit befohlen
ward, eine Handlung, die im Orient nahezu als Wahnsinn betrachtet wird. Ibrahim und die anderen ägyptischen Staatsmänner wagten es, diese Politik Mehmed Ali's zu tadeln, und thaten es wohl in einer Weise, die den alten Pascha verdroß. Da wollte er ab⸗ danken. Unter was immer für Bedingungen er nun die Zügel der Regierung wieder übernimmt, jedenfalls muß Ibrahim größeren und immer größeren Einfluß auf dieselbe gewinnen. Einige schildern Ibrahim als einen Gegner Englands und meinen, im Fall eines Streits zwischen uns und Frankreich würde er für dieses Partei nehmen. Dies scheint uns aber ein Irrthum. Ibrahim bezeigte jederzeit eine auffallende Eifersucht gegen fränkischen Einfluß und fränkischen Uebergriff. Ueber die Eroberung Algiers sprach er sich immer in starken Worten aus, und Frankreichs Angriff auf Marokko wird das verletzte Gefühl und die Besorgnisse des Muselmanns Ibrahim wird niemals ein so populärer Souverain werden, wie sein Vater, wohl aber, das darf man hoffen, ein ebenso rüstiger Vertheidiger der Unabhängigkeit seines Landes.“
gGelginn.
Brüssel, 3. Sept. Die ausführlichsten Angaben über die Bestimmungen des zwischen Belgien und Preußen unterzeichneten Traktats bringt die Emancipationz; ihr zufolge sind Nachstehendes die Grundzüge dieses Vertrages:
„Wir gewähren dem Zoll⸗Verein Vortheile für die Schifffahrt, für seine Produkte des Nordens, für den Transit. Wenn wir noch einige Kon⸗ zessionen zu Gunsten der deutschen Industrie hinzufügen, so sind diese nur acsegorische
Die Konzessionen, welche dagegen uns vom Zoll-Verein bewilligt wer⸗ den, beziehen sich vorzugsweise auf unsere Industrie und den Transit. Wir echalten zwar auch einige Vortheile für unsere Schifffahrt, doch können diese Vortheile nur als untergeordnet betrachtet werden.
Eine Reduction von 50 Prozent auf den Ausgangszoll ist für die Wolle, welche wir aus Deutschland kommen lassen, bewilligt; unsere Tuch⸗ sabriken werden das zu ihrem Vortheil zu benutzen wissen.
Der Eingangszoll auf den aus Belgien kommenden Käse ist um 50 pCt. herabgesetzt; unsere Kaufleute zu Herve werden diese Vergünstigung zu schätzen wissen.
Die preußischen Häfen, aus denen unsere Schiffe seit geraumer Zeit ausgeschlossen waren, sind uns auf dem Fuße der Gleichheit mit den preu⸗ ßischen Schiffen wieder eröffnet. Wir hoffen, daß unsere Rheder von Ant⸗ werpen und Ostende mit der Zeit Vortheil davon ziehen können.
Die Durchgangszölle, welche unsere Aussfuhren in Zukunft in Preußen zu bezahlen haben, werden auf den Betrag von Silbergroschen bis 15 Silbergroschen für 50 Kilogr. limitirt werden. Auf keinen Fall dürfen sie höher sein als die, welche andere Länder zahlen. Hier könnte die Verbesse⸗ rung bedeutender sein, es lag in unserem Interesse, daß alle Zölle abge⸗ schafft würden, wie wir die unsrigen abgeschafft haben.
Jetzt kömmt die wesentlichste Konzession: Vom 1. September an be⸗ zahlt alles Gußeisen, wo es auch herkömmt, welches in Deutschland ein⸗ geht, 10 Sgr. für den Centner. Unser Gußeisen wird nur 5 Silbergroschen sür den Centner bezahlen.
Eisenbarren, Eisenbahnschienen, roher und rassinirter Stahl bezahlen 1 Rehlr. 15 Sgr. für den Centner; dieselben Artikel belgischer Produclion aber werden nur 22 ½ Sgr. für den Centner bezahlen. ““
Dagegen bewilligen wir an Preußen;
1) Rückzahlung des Scheldezolls;
2) Gleichheit der Abgaben an Tonnen⸗, Lootsen⸗, Quai⸗ und Hasen⸗ geld für die Schiffe des Zoll⸗Vereins.
3) Vollständige und gegenseitige Gleichstellung der Flagge für die Aus⸗ suhr aus allen Hafen zwischen Elbe und Maas und Aufhebung des Diffe⸗ renzial⸗Zolles in diesem Falle;
4) Aufhebung jedes Durchgangs Zolles;
5) Bestätigung der durch das Gesetz vom 6. Juni 1839 dem dentschen Theile Luxemburgs bewilligten Vortheile;
6) Zulassung der deulschen Weine und Seidenwaaren unter denselben Bedingungen wie die französischen;
7) Fortdauer der Zulassung von 250 Mill. Kilogramm braunschwei⸗ gischen und westphälischen Garns alle Jahr gegen einfaches Waagegeld;
8) Vergütung von 10 „Ct. auf den Zoll für Modewaaren;
9) Zoll von 5 pCt. für nürnberger Spielwaaren;
10) Wenn wir den Zoll auf weiße oder gedruckte Baumwollen⸗Ge⸗ webe erhöhen, müssen wir die deutschen ausnehmen.
Man wird bemerken, daß das Prinzip des Systems der Differenzial⸗ Zölle für die indirelte Einfuhr aufrecht erhalten ist. Wenn ein preußisches Schiff nach Brasilien ginge und eine Ladung Kaffee für unseren inneren Verbrauch brächte, so müßte es dafür den Differenzial⸗Zoll von 25 Fr. für 1000 Kilogramm wie jedes andere fremde Schiff bezahlen, aber wenn es diese Ladung für den dentschen Verbrauch einbringt, so ist es von jedweder
1355 Abgabe frei; der Hafen von Antwerpen wird auf diese Weise ein! klich deutscher Hafen. Ueber diesen Punkt haben, wie es heißt, einige Streitig⸗ keiten stattgefunden; es war die Rede davon, für alle Fälle und ohne Ausnahme die preußischen Schiffe den belgischen gleichzustellen. Wenn die fremden Produlte in unsere Häsen durch deutsche oder preußische Entrepots lommen, so glauben wir, daß eine Reduction auf das Quantum der Dif⸗
zial⸗Zölle sestgesetzt ist. b 1. ferengiet.n, seen, be der nationalen Fischerei bewilligten Vortheile und die Küstenfahrt sind von jedem Lande seiner Flagge reservirt.
Endlich müssen wir es als einen glücklichen Umstand bezeichnen, daß die Dauer des Traktats auf 6 Jahre sestgesetzt ist. Die Debatten über diesen Punkt haben lange gedauert; die beiden Länder können sich zu der Größe dieses Zeitraums Glück wünschen; denn von beiden Seiten bedürsen die Beziehungen der Stabilität.“ 88 8*
Die belgischen Blätter betrachten die möglichen Folgen dieses Vertrages, so weit solche sich überhaupt beim ersten Augenblick er⸗ messen lassen, vorzüglich in Bezug auf das Verhältniß Belgiens zu Frankreich; sie glauben, daß diese auf keine Weise durch diesen Ver⸗ trag mit Deutschland leiden werden. Der Handel mit Frankreich,
sagen sie, gehe meistens auf dem Landwege vor sich, und nur eine ileine Zahl französischer Schiffe besuche die belgischen Häfen, auch habe Frankreich nicht eben das Bedürfniß, die letzte Art des Verkehrs zu erweitern; wenn aber dieser Fall einträte, fügen sie hinzu, so habe man nicht auf das Recht verzichtet, sie auf dem Fuße der Gleich⸗ stellung zuzulassen. Auf keinerlei Weise werde durch den Ver⸗ trag die Richtung der großen Jeteressen des Landes verändert. „Belgien“, sagt unter Anderem die Indépendence, „hat sich Glück zu wünschen, daß seine Verhältnisse zum Zoll⸗Verein wieder auf einen freundschaftlichen Fuß gebracht sind. Sie waren gefährdet, und es liegt viel daran, daß sie in Zukunft nicht mehr gestört werden kön nen. Deutschland bietet uns Handels⸗Vortheile dar, die uns Frank⸗ reich wegen seiner anderen Lage und wegen der Strenge seines Kolonial⸗ Systems nicht gewähren kann. Mit allen seinen Nachbarn sich gut stellen, im Osten wie im Süden und Norden, jede ausschließliche Richtung, jeden Gedanken an eine zu innige Verbindung entfernen, nach jeder Seite hin über die Fragen, welche eine gegenseitig vortheilhafte Lösung er⸗ halten können, Verträge abschließen, dies muß Belgiens Politik sein. Unter diesem Gesichtspunkte besonders, weil die Regierung dadurch in diese Bahn eintritt, muß der Vertrag vom 1. September günstig aufgenommen werden.“ Man erwartet übrigens, daß der Moni⸗ teur morgen den Text des Traktats bringen werde.
Es heißt, die mit Frankreich angeknüpften kommerziellen Unter⸗ handlungen seien, wo nicht aufgegeben, doch wenigstens suspendirt. Seit dem 1. Januar sind von Belgien nach Frankreich 1,010,366,100 Kilogrammen Steinkohlen und 33,330,700 Kilogrammen rohes Eisen ausgeführt worden; im vorigen ganzen Jahre belief sich diese Aus⸗ fuhr nur auf resp. 925,504,600 Kilg. und 24,902,800 Kilg.
Gestern wurde der Sohn des Generals Paez von Guatimala, der in Belgien seine Studien machen soll, dem Könige vorgestellt.
Der Major Guillaumot, Direktor der belgischen Colonisations⸗ Compagnie von Santo Thomas, soll zurückberufen und an seine Stelle ein anderer Stabs⸗Offizier der belgischen Armee ernannt sein. Auch mehrere andere obere Beamten dieser Compagnie sollen ihre Entlassung erhalten haben. 1
Schweden und Vorwegen.
Stockholm, 27. Aug. Vorgestern Abend ging die Frist zur Einbringung neuer Motionen in den Ständen zu Ende. Im Ganzen dürften deren an 7 bis 800 eingegangen sein. Blos in den letzten elf Tagen sind noch 70 neue Mitglieder in die Verhandlungen des Adelsstandes eingetreten, wenigstens zwei Drittheile derselben Militairs, zum Theil jüngere Offiziere.
Im Priesterstande hat Bischof Agardh eine wahrhaft schauder⸗ hafte Schilderung von dem Zustande, worin sich der schwedische Land⸗ mann befindet, entworfen.
Durch Königliche Bekanntmachung vom 19. August ist, in lleber⸗ einstimmung mit einem Vorschlage vom vorigen Reichstage her, die Einführung eines neuen zweckmäßigeren Stempelpapiers an die Stelle des bisherigen, öfters verfälschten, verordnet worden. Diese Verord nung tritt mit dem Anfang künftigen Jahres in Kraft.
Dänemark.
Schleswig, 26. Aug. (A. M.) Nachdem in der Sitzung am 25. August verschiedene Petitionen eingegangen waren, verlas der Präsident ein an ihn gerichtetes Schreiben des Kanzlei⸗Seeretairs Claussen, worin dieser erklärt, daß er seinen Antrag wegen „Abwehr der Einmischungen der Dänen in die inneren Angelegenheiten und Verhältnisse des Herzogthums Schleswig“ zurücknehme. Er motivirte dies dadurch, daß seit der Vorlegung seines Antrages die Verhältnisse sich wesentlich geändert, der Vorstand des schleswigschen Vereins auf Antrag der dänischen Kanzlei in Untersuchung gezogen und die Zusammenkünfte des Vereins verboten seien, so daß unter diesen Umständen eine nähere Erörterung dieses Gegenstandes überflüssig erscheine. Zugleich spricht er die Hoffnung aus, daß die Versammlung, im festen Vertrauen auf die von dem Königlichen Kommissarius am Schlusse der vorigen Session auf Besehl Sr. Majestät des Königs wiederholte Er⸗ klärung und in der sicheren Ueberzeugung, daß die Selbstständigkeit des Herzogthums Schleswig, so wie dessen staatsrechtliche Verbindung mit Hol⸗ stein, durch die gesetzwidrigen Einmischungen der dänischen Provinzial⸗ Stände⸗Versammlung zu Wiborg nicht gefährdet erscheinen kͤnne, von senen Einmischungen weiter keine Notiz nehmen. 8 An der Tagesordnung war sodann die Vorberathung über den Ent⸗ wurf der Städte⸗Ordnung. Der Präsident bemerkte zuvörderst, daß wenn die Beschlüsse der Versammlung von der Vorlage der Regierung ab⸗ wichen, die Publizirung des Gesetzes nicht erfolgen könne, bis eine Eini gung stattgesunden habe; es sei daher, um Zeitverlust zu vermeiden, passend, zwischen denjenigen Abänderungen, deren Genehmigung man als Bedingung der Erlassung des Gesetzes ansehn und denen, die nicht von solcher Bedeu⸗ tung seien, um einen Aufschub zu rechtfertigen, zu unterscheiden. Der Vice⸗ Präsident (Gülich) brachte es zur Sprache, daß in dem Entwurfe, ab⸗ weichend von den früheren Entwürfen, überall, wo von dem Verhältnisse der Kommune zu den Ober⸗Behörden die Rede ist, statt „ schleswig⸗hol steinsche Negierung“, „vorgesetzte Regierungs⸗Behörde“, und statt „schleswig⸗ holstein⸗lauenburgische Kanzlei“,, „höchste Verwaltungs⸗Behörde“ gesetzt sei. Der Königliche Kommissarius bemerkte, daß bei den jetzigen Verhältnissen, wo den Ständen beschließende Stimmen in Kommunal⸗Angelegenheiten ertheilt sei, es außer der Macht der Staats⸗Regierung liege, Veränderun gen in den einmal getroffenen Bestimmungen einseitig vorzunehmen; deshalb sei es durchaus nur der gewöhnlichsten Vorsicht angemessen, der Regierung, welcher nur die Genehmigung der Beschlüsse und die Ober⸗Aufsicht uͤber die Stadt⸗ Kommune vorbehalten sei, in der Anordnung der mit dieser Ober⸗ Aufsicht beauftragten Behörden freie Hand zu lassen. Wenn es z. B. die Absicht wäre, was er indeß keinesweges als solche ausgesprochen haben wolle, daß die Pflichten und Geschäfte der schleswig⸗holsteinischen Regierung für Altona dem dortigen Ober⸗Präsidenten übertragen würden, so könne es na⸗ fürlich nicht der Regierung verdacht werden, wenn sie sich das Recht zu die⸗ ser Veränderung nicht schon im voraus beschränken lassen wolle. Und wenn es sich auch von selbst verstehen dürfte, daß der Regierung dieses Recht un⸗ geschmälert bleiben müsse, so habe es doch zweckmäßig scheinen müssen, dies bei der Abfassung des Entwurfs zu berücksichtigen. Die Versammlung konnte zwar der Regieruͤng das Recht nicht bestreiten, ihre Behörden nach Gut⸗ dünken zu organisiren, war aber augenscheinlich beunruhigt darüber, daß durch eine Veränderung des hesenwedise⸗ Verwaltungs⸗Organismus das Verhältniß der Herzogthümer in ihrer Beziehung zu einander verändert wer⸗ den möchte, und trotz der beruhigenden Versicherung des Königlichen Kom⸗ missarius, daß an eine solche Veränderung zur Zeit nicht gedacht werde, wurden mehrere Amendements gestellt, welche theils die Wiederherstellung der früheren Ausdrücke, theils die Ausdrücke „schleswig⸗holsteinsche Regie⸗
ungs⸗Behörde“, „höchste schleswig⸗holsteinsche Verwaltungs⸗Behörde“ an die Stelle der in dem Entwurf angewendeten gesetzt zu sehen wünschten. Ein anderer Gegenstand der Diskussion war die Stellung und Bedeu⸗ tung der Lokal⸗Statute, der allgemeinen Städte⸗-Ordnung gegenüber. Die Kommission war dabei von dem Gedanken ausgegangen, daß die Lokal⸗ Statute gleichfalls von den Ständen zu beschließen sein würden, daß die allgemeine Städte⸗Ordnung in die Lokal⸗Statute übergehen und demnach durch Emanirung der letzteren hinfällig werden würde. Hiergegen sprachen sich besonders der Präsident, der Vice⸗Präsident, der Königl. Kommissarius, der Graf Reventlow und der Etatsrath Lüders und zwar dahin aus, daß die Lokal⸗Statute bloß dann den Ständen vorzulegen seien, wenn sie Abweichungen von der allgemeinen Städte⸗Ordnung enthielten; so weit dies aber nicht der Fall sei, würden sie von den Lokal⸗Behörden ausgearbeitet und von der Regierung genehmigt werden. Dabei werde man vorzüglich darauf zu sehen haben, möglichst wenig Abweichungen von der Stadte⸗Ordnung zu gestatten, vielmehr innerhalb der von der letzteren gesteckten Gränzen I lokalen Eimichtungen zu entwerfen. Der Präsident machte noch besonders ausmerksam darauf, wie wichtig es sein werde, die Städte⸗Ordnung nicht in die Lokal⸗Statuten übergehen zu lassen, in die letzteren vielmehr blos die näheren Bestimmungen im Einzelnen und die erforderlichen Abweichun gen von der Städte-⸗Ordnung aufzunehmen, so daß man die Stadt⸗Ver⸗ fassung nur aus beiden Urkunden zusammen erkennen könne. Dadurch werde in allen Stadtbewohnern das Bewußtsein rege gemacht und erhalten, daß sie einem größeren Ganzen und nicht blos ihrem speziellen Gemein wesen angehörten. Dieser Gesichtspunkt fand allgemeinen Anklang. Einige Abgeordnete sanden es nicht passend, daß der alte Unterschied zwischen Bürgern und Schutz⸗Verwandten wieder in die neue Städte⸗ Ordnung aufgenommen sei. Das Bürgerrecht habe zunächst und haupt⸗ sächlich nur Bedeutung für die materiellen Interessen der Einzelnen und der Gemeinde; die Verwaltung des Gemeinde⸗Vermögens und die kommunale Besteuerung der Einzelnen, das seien die wesentlichen Beziehungen der Ge⸗ meinde⸗Verfassung. Daher müsse auch Jeder, welcher matcriell betheiligt sei, welcher Vermögen, Grundbesitz u. s. w. in der Stadt habe, auf die städtische Verwaltung Einfluß üben können. Nach den jetzigen Begriffs⸗ Bestimmungen würden Viele, welche materiell betheiligt (Beamte, Geistliche, Lehrer u. s. w.), vom Bürgerrecht und somit auch von der Verwaltung ausgeschlossen; warum daher für die Städte einen Unterschied beibehalten, der sich aus früheren Zeiten herschreibe und von welchem bei den Land⸗ Kommunen gewiß nicht die Rede sein werde, obwohl die Verhältnisse durchaus gleichartig wären. Hieran schloß sich eine Erörterung von minderer Wichtigkeit rücksichtlich des den Schutz⸗Verwandten zugesprochenen Miteigenthums am Gemeinde⸗Vermögen. Zuletzt entspann sich noch eine Diskussion über den Bürger⸗Eid, den einige Abgeordnete für überflüssig erklärten, da alle übrigen Einwohner denselben nicht leisteten; Andere fan⸗ den dagegen die Abschaffung desselben bedenklich, und noch Andere hielten eine Verpflichtung durch Handschlag bei Verlust der Ehre und des guten Leumunds für hinreichend. Dr. Steffens entwickelte die historische Entste hung des Bürger⸗Eides aus der Schirm⸗Voigtei und fand, obwohl die letz⸗ tere nicht mehr bestehe, doch die alte Sitte, durch welche gewissermaßen dem Bürgerrechte erst die Weihe ertheilt werde, zu ehrwürdig, um sie abzuschaffen. Der Advokat Beseler und Pastor Lorenzen meinten jedoch, es sei kein Grund, eine Sitte blos deshalb beizubehalten, weil sie alt und ehrwürdig sei, so⸗ bald in der Gegenwart nichts für eine solche Beibehaltung spreche.
ZItalien 38 PTurin, 19. Aug. Gestern starb hier der Königlich preußische Gesandte am hiesigen Hofe, General⸗Lieutenant Graf Friedrich Lud⸗
wig Truchseß⸗Waldburg, im 68sten Jahre.
Spanien. 8 3 Madrid, 27. Aug. Ich fand neulich Veranlassung, Ihnen
zu melden, daß neben dem von der Tarif⸗Kommission ausgearbeiteten Entwurfe einer neuen Zoll⸗Gesetzgebung ein davon gänz⸗ lich abweichender von dem General⸗Zoll⸗Direktor sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf dem Finanz⸗Minister vorgelegt worden ist. Da mir die Ansichten dieses hohen und aufgeklärten Beamten seit Jahren bekannt sind, hatte ich guten Grund, anzunehmen, daß seine Arbeit auf freisinnigen, den Handel Spaniens mit fremden Staaten erleichternden Grundsätzen beruhen würde; indem ich mir ausführ⸗ lichere Mittheilungen darüber nach vorgenommener genauer Prüfung vorbehalte, beschränke ich mich für jetzt darauf, in Folgendem das mi⸗ nisterielle Blatt el Tiempo sprechen zu lassen:
„Der von dem General⸗Zolldirektor vorgelegte Tarif verdient die Aus⸗ merksamkeit der Regierung, ehe sie einen definitiven Entschluß in Bezug auf den faßt, welcher künftighin gelten solle. Zwei Umstände nimmt man sogleich in ihm wahr, die ihm einen großen Vorzug vor dem von der Kommission vorgelegten geben, und die zu Gunsten des Handels und des Kunstsleißes ausfallen. Es begleiten diesen Tarif die Angaben, die der Verfasser vor sich hatte, und das Verfahren, das er befolgte, um den ver⸗ schiedenen Artikeln den wahren Werth beizulegen, welchen sie haben, und der den Prozenten der ihnen aufgelegten Zollgebühre zur Grundlage dient. Die Tarif⸗Kommission legte verschiedenen Gegenständen einen will⸗ kürlichen und abgeschmackten Werth bei, indem sie sich darauf berief, daß sie keine Mittel zur Ergründung des wahren hätte auffinden können. Der Zolldirektor ist nicht auf diese Schwierigkeit, welche die Kommission nicht zu überwinden vermochte, gestoßen. Aus diesem Grunde hat der Entwurf, von welchem die Rede ist, vor dem ersteren den unermeßlichen Vorzug voraus, daß seine Werthveranschlagungen fast völlig diejenigen sind, welche den fremden Waaren, nach dem in unseren Häfen anzulegenden Maßstabe bei⸗ gelegt werden müssen. Die andere Abweichung, der andere Vorzug besteht in den Grundsätzen. Der mittlere, im Durchschnitt den fremden Waaren in diesem Tarif auferlegte Eingangs Zoll beträgt 15 pCt. unter spanischer, und ein Viertel mehr unter fremder Flagge. Die Stufenleiter des Tarises geht von 1 bis 50 „Ct.“
Von den 1495 Artikeln, welche der Tarif des General⸗Zoll⸗ Direktors enthält, stellen sich nämlich
2 Artikel zu 1 Prozent. 18 5 2 5 1 25 19 34 8 V“ 8 ohne der Entrich⸗ 2 12 tung von Prozenten un⸗ 1 21 2 9 686 „ terworfen zu sein.
Eisen, Papier, Steingut, Porzellanwaaren, Glaswaaren und Leinwand⸗Artikel werden in diesem Tarife mit Eingangs⸗Zöllen be⸗ legt, die von denen der Kommission gar sehr abweichen und von dem Tiempo gebilligt werden. Der Entwurf des General⸗Zoll⸗Direktors läßt mehrere Artikel zu, welche in dem der Kommission verboten sind. Der jetzt für Steinkohlen bestehende Zoll wird beibehalten.
„Auf jeden Fall“, sagt der Tiempo, „glauben wir, daß der von dem General-Zoll⸗Direktor ausgearbeitete Tarif dem von der Kommission vor⸗ gelegten bei weitem vorzuziehen ist, und ohne Zweifel muß jener, unserer Ansicht nach, zur Grundlage dienen, um die letzte, einem so wichtigen Werle nothwendige Vollendung zu erhalten, ehe er in Kraft gesetzt wird.“
So weit der Tiempo. Man bedenke indessen, daß die von dem General⸗Zoll⸗Direktor vorgelegte Arbeit bei allen ihren Vorzü⸗ gen doch nur ein Entwurf ist, und daß es von dem Finanz⸗Minister abhängt, ob er diesen oder den der Kommission den Cortes zur Be⸗ schlußnahme vorlegen oder ob er beide Entwürfe zuvor durch eine andere Kommission prüfen und umarbeiten lassen wolle. Ich mache nur deshalb auf diesen Umstand aufmerksam, weil ein Korrespondent der Augsburger Allgemeinen Zeitung sich bemüht, das deutsche 1 Publikum durch unrichtige Angaben zu täuschen.
Diesen Mittag traf bei der französischen Botschaft ein Courier mit Depeschen für den Prinzen von Joinville ein und wurde sogleich
121 Artikel zu 20 Prozent
nach Cadir weiter befördert.