1844 / 277 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

2 —.

äün Wollene Stricgarne. scation wollener Strickgarne bildet einen viel bedeuten⸗ als wohl im Allgemeinen angenommen wird. Wir können die auf der Ausstellung in Proben vorliegenden Garne unter drei verschiedene Rubriken klassifiziren 1) solche Garne, die eigenthümlich und unabhängig von der engli⸗ sqen Konkurrenz bestehen; j 825 ) solche, die nach dem Prinzip der englischen Fabrication hervor⸗ —gebracht sind und sich jener Konkurrenz entgegenstellen, die endlich, welche nach alter Weise aus Landwollen durch Handgespinnst hervorgebracht sind. Ign die erste Kategorie gehören: . G Die Fabrik von J. W. Paap in Altona (Kat. 1857) verarbei⸗ tet schon fast seit einem Jahrhundert die Wolle aus den holsteinschen Marschgegenden. Das Produkt, unter dem Namen: „Hamburger Wolle“ bekannt, wird in der Fabrik auf Maschinen gesponnen; es zeichnet sich durch Weichheit und Elastizität aus. Farben und Me⸗ langen sind zu loben. Der Preis ist etwas höher als der von engli⸗ schem Garne ähnlicher Qualität.

Bohmann und Lohmann in Celle (2885) haben aus dem⸗ selben Material, wie das vorige, gefertigtes Fabrikat geliefert, welches noch weicher und runder im Faden erscheint und sehr anspricht. Es ist jedoch Handspinnerei.

8 * die e Kategorie rechnen wir die große Sendung von Uhlenberg und Schnitzler zu Opladen im Niederbergischen (1088), welche ein großes und überaus schönes Sortiment Strickgarn nach Qualität, Farbe und Melange geliefert haben. Der Grundstoff be⸗ steht in rheinischer und westphälischer Wolle; zu den Glanzgarnen ist friesische verwendet worden. Dieses Haus hat die größten und um⸗ fassendsten Anstrengungen gemacht, gegen die englische Konkurrenz an⸗ e;S 2svdet

250,000 Pfund jährlich.

Zur bee gehören endlich: Kat. 669 Gebr. Wal⸗ ter, Kat. 670 Christ. Walter, Kat. 671 G. G. Wolf, sämmt⸗ lich in Mühlhausen in Thüringen. Die von diesen Fabriken einge⸗ henden Garne sind aus Landwolle erzeugte Handgespinnste, in denen die Möglichkeit geleistet ist, und welche sich ganz besonders durch Preis⸗ würdigkeit auszeichnen, dem äußeren Ansehen nach aber allerdings den vorigen weichen müssen. 1

Unter Kat. 1718 haben du Fay, Leißler u. Comp. in Ha⸗ nau ein Sortiment von Sthlagafa keingesandt, welches den beiden letzteren Kategorieen anzugehören scheint. 1

Daß 8 sehr Strickgarn⸗Fabriken Berlins sich an der Ausstellung gar nicht betheiligt haben, liegt wohl in dem „schon obenerwähnten Umstande, daß sie fast nur englisches Garn führen, welches hier drellirt und gefärbt wird.

XLIII. Gefärbte Woll⸗ und Zephyr⸗Garne.

Außer den bis jetzt in Betracht gezogenen Verwendungen des Kammgespinnstes für die Weberei und zu Strickgarn, hat jenes Er⸗ zeugniß noch einen anderen Industriezweig hervorgerufen, der an Wichtigkeit zwar nicht dem erwähnten gleichkommt, dennoch aber durch seinen Vertrieb über fast alle Theile der Erde Beachtung verdient, wir meinen die gefärbten Zephyr⸗Garne.

Gefärbte wollene Garne wurden früher im Großen nur von England aus verbreitet. In Hamburg bestand diese Industrie im geringeren Maßstabe, endlich fand sich auch in Berlin eine Spur da⸗ von, welche hauptsächlich durch die Erfindung der Stickmuster her⸗ vorgerufen und erhalten wurde.

Das Erscheinen der Zephyr⸗Garne (dfache aa Gespinnste) erhob diesen Industriezweig zu einer früher nie geahnten Höhe. Die ra⸗ tionelle Ausbildung und wissenschaftliche Pflege, welcher sich die Wol⸗ lenfärberei in Berlin zu erfreuen hatte, fesselte dies neu aufblühende Geschäft ganz an diese Stadt, und die frühere Konkurrenz der Eng⸗ länder ward ganz aus dem Felde geschlagen. Der Ruf dieser soge⸗ nannten berliner Garne verbreitete sich durch die ganze kultivirte Welt. Der überseeische Export geschieht zwar größtentheils durch Hülfe der Engländer, allein wie weit deren Speculation auch in die⸗ sem Artikel verbreitet ist, erfahren wir öfter beiläufig. So gelangte ganz vor kurzem ein direkter Auftrag vom Fuße des Himalaya datirt, ein anderer aus Neuholland, hier an.

Um den höheren Zoll auf gefärbte Garne zu ersparen, haben die Engländer in den letzten Jahren rohe Zephyr⸗Garne bezogen; allein es ist ihnen nicht gelungen, die berliner Färberei einzuholen. Sie sind nach wie vor gezwungen, bestimmte Farben ganz von hier zu

Das Verbrauchs⸗Quantum roher Wolle beläuft sich auf

werde zerdrückt werden, ist, wiewohl der Stein noch vor dem Eintre

beziehen; sie müssen auch meistentheils den inneren Bedarf im eigenen Lande, wo auf Schönheit der Farben und richtige Abstufung derselben sehr gesehen wird, den berliner Fabrikanten überlassen, wenn auch deren Auf⸗ treten auf jenem Markte mit viel erheblicheren Zoll⸗Erschwerungen be⸗ lastet ist, wie das der englischen Garne in Deutschland.

Frankreich, welches viel feine wollene Stoffe in den Zollverein absetzt, hat den Eingang der Zephyrgarne völlig verboten. Trotzdem wurde früher sehr viel davon eingeschmuggelt, bis man in Paris und sonst überall die aufliegenden Garne noch in den Gewölben konfiszirte.

Ueber den sehr mannigfaltigen Gebrauch dieses Stoffes giebt die Ausstellung hinreichend Zeugniß.

Von den berliner Häusern. welche dies Geschäft betreiben, hat das älteste derselben, Gebr. Schuster in Berlin, unter Kat. 89, Muster von Zephyr⸗ und anderer gefärbter Wolle ausgestellt; Volkart und Sohn (38) haben Muster auf Rollen in Wolle und Seide ein⸗ geliefert. Die großartigste Ansicht gewährt jedoch die Lieferung von

Herz und Wegener (5), welche zugleich die schon erwähnten Erxemplare ihres Stickmuster⸗Verlags und Fabrikate in Seide aufge⸗

stellt haben. Diese drei, im Wesentlichen aus denselben Quellen her⸗ vorgegangenen wollenen Garne gehören gewiß zu dem Vollkommensten, was in dieser Art geliefert wird, und bedarf es deshalb einer ver⸗ gleichenden Prüfung dieser verschiedenen Einsendungen unter sich nicht.

Unter Kat. 2337 sind auch gefärbte Zephyrgarne von Gebr. Menke in Hameln eingegangen.

8 Eisenbahnen. Das Königl. sächsische Ministerium der Justiz hat unterm 12. Sep⸗

tember folgende Bekanntmachung erlassen:

„J. F. W. L. aus L., welcher einen Stein von Zoll Länge und

3 Zoll Breite und Höhe auf eine Schiene der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn gelegt hatte, vorgeblich um zu sehen, ob derselbe durch den N““ en

eines Zuges entdeckt und hinweggenommen worden war, zur Untersuchung gezogen und mit sechs Monat Gefängnißstrafe belegt worden, die er im Landesgefängnisse zu Hubertusburg verbüßt hat. Nur den besonderen Um⸗ ständen, daß er das zum Eintritte der vollen gesetzlichen Strafe erforderliche Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hatte, daß ferner, selbst wenn der Stein nicht hinweggenommen worden wäre, nach dem Gutachten eines Sach⸗ verständigen weder Gefahr für Menschen, noch ein bedeutender Schaden an

der Maschine zu besorgen gewesen sein würde, und endlich, daß nach dem

Erkenntnisse des höchsten Gerichts nicht anzunehmen war, der Thäter habe einen unglücklichen Erfolg seines Beginnens vorausgesehen oder beabsichtigt, hatte es L. zu verdanken, daß er nicht mit einer härteren Strafe belegt wurde. Zur Warnung vor jedem selbst muthwilligen Frevel an Eisenbahnen wird dieser Fall zur allgemeinen Kenntniß gebracht.“

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Berlin, 3. Okt. Die Umsätze in Eisenbahn⸗Effekten waren heute zwar nicht so beträchtlich als gestern, doch behaupteten sich die Course fest.

Leipzig, 1. Okt. (D. A. Z.) Der Anfang unserer Messe scheint der einer guten zu sein, denn wenn auch unsere deutsche Kundschaft nicht sehr bedeutend einkaufte, so zeigte sie sich doch besser als vorige Messe. Der Verkauf von Tuch geht gut; indessen können ungeachtet des nicht großen Vorraths und der bedeutenden Steigerung des rohen Materials doch ver⸗ hältnißmäßig höhere Preise nicht erlangt werden, und muß man sich mit einer Erhöhung von 3 bis 6 Proc. begnügen. Die Zufuhr von Leder war sehr groß und der Begehr danach nicht minder, daher Alles mit einer Steigerung von 10 bis 12 Proc. verkauft wurde.

Die Berichte über die diesjährige Aerndte vereinigen sich dahin, daß der Ertrag derselben der Menge nach zu den vorzüglichen gehört, nicht überall so der Guͤte nach. In den östlichen Ländern Europa's hat die Nässe nach⸗ theilig gewirkt. In Polen und noch mehr in Preußen hat das Wasser gro⸗ ßen Schaden angerichtet, weniger in Rußland, wo die Aerndte fast durch⸗ gehends sehr gesegnet ausgefallen ist. Dasselbe ist in Ungarn und der Tür⸗ kei der Fall. Sonach ist auch in den Ländern, für die man am meisten fürchtete, kein Mangel zu besorgen.

Auswärtige Börsen.

Antwerpen, 28. Sept. Zinsl. —. Neue Anl. 20 ½.

Frankfurt a. M., 30. Sept. 5 % Met. 112 ½ G. 1967. Bayr. Bank-Actien 726 G. Hope 90 ¼ 6G. Stiegl. 89 ½ 6. Poln. 300 Pl. 95 ¼ G. do. 500 Fl. 94 ¼. do. 200 Fl. 28 G

Hamburg, I. Okt. Bank Actien 1640. Fugl. Russ. 114 ½.

Paris, 28. Sept. 5 % Reute üin cour. 119. 5. 3 % Rente fin cour. 82. 5. 5 % Neapl. 98.70. 5 % Span. Rente 32 ½. Pass. 6.

Bauk-Actien p. ult.

1 8 Wien, 29. Sept. Anl. 4e 1839 131 ¾. Nordb. 154 ½. Mail. 112 ½. Livorn. 116 ⅞. 1 Berliner Börse.

Den 3. Oktober 1844.

Pr. Cour. Pr. Cour.

G Actien. w Brief. Geld. Brief. Geld. Gem.

168

Zf.

Fonds.

100 ¼ [Brl. Potsd. Eisenb. Qdo. do. Prior. Obl. 89 [gd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Bri. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb.

do. do. Prior. Obl. Qdo. v. Staat garant. Brl. Frankf. Eisnb. Qdo. do. Prior. Obl. Ob.-Schles. Bisnb. Qdo. Lt. B. v. eingez. B.-St. E. Lt. A. u. B. Magd.-Halbst. Eb. 1 [Brl.-Schw.-Frb. B. do. do. Prior. Obl. Bonn-Kölner Esb.

St. Schuld-Sch. Prämien-Scheine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldversehbr. Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

H

103 ½ 186 185; 1037

150 ½ 103

egegggeele*

Gold al marco. Priedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Th.

Disconto.

113

131

ETTSAESEEVVV

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr,

Brief. Geld.

Amsterdam —2 Kurz 140 Hamburg 8 . Kurz 149 ½⅔ 149 ¾⅔ do. 8 Mhk. 2 Mt. 149 ¼ 148 London St. 3 Mt. 6 22 16e““ 300 PFr. 2 Mt. 79 ½ v“ 150 FI. 2 Mt. 104 150 Fl. 2 Mt. 10² ½ 100 Thlr. 2 Mt. 995⁄ Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thlr. 8 vees g8 Frankfurt a. M. südd. W 2 Mt. 56 22 100 SRbl. 3 Woch. 107

WWeecechsel - Cour s.

Augsburg Breslau

Petersburg...

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger

Nachmittags Beobachtung.

2 Uhr.

1844. Morgens 2. Okt. 6 Uhr. s 7 17 71 1,2v el! 8 Luftdruck.. 334,03 Par. 331, 6 6 Par. 329,10 Par. Quellwärme 7,80 R. Luftwärme ... + 7,00 n. 10,00 R. + 8,10 R. Plusswärme 9,80 R. Thaupunkt + 5,39° . - 5,79 R. + 6,90 R. Hodenwörme 8,50 R. Dunstsättigung 87 pCt. 71 pct. 90 pcCt. Ausdünstung 0,010, Rb. Regen. Niederschlag 0,093 Rh.

Wetter trüb. regnig. Wind .. W. V SW. I SW. Wärmewechsel + 10,1⁰ Wolkenzug... SW. + 5,7⁰0 R. 2„ . 2 8 8 Tagesmittel: 331,60 Par. + 8,40 K... + 6,00° R.. 83 pcCt. W.

Rönigliche Schauspiele. Freitag, 4. Okt. Die Nachtwandlerin, Oper in 2 Abth., mit

eingelegtem Solotanz. Musik von Bellini. Sonnabend, 5. Okt. Medea. (Anfang der Vorstellung 7 Uhr.)

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 4. Okt. Lorenz und seine Schwester. Vaudeville⸗Bur⸗ leske in 1 Akt, von W. Friedrich. Hierauf: Die Gunst der Kleinen, oder: Die Hintertreppe. Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Französi⸗ schen, von Ferdinand Rosenau. Zum Schluß: Köck und Guste. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von W. Friedrich.

Sonnabend, 5. Okt. Der Verschwender.

Montag, 7. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum ersten⸗ male in dieser Saison: Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner Anzeiger.

am 1. April 1845, Vormittags 11 Uhr,

Bekanntmachungen.

[1195] Bekanntmachung.

Die Wittwe des Arbeitsmanns Hoerster, Marie So⸗ phie Charlotte, geb. Pitty, zu Neu⸗Ruppin ist wegen vorsätzlichen Meineides durch ein rechtskräftiges Erkennt⸗ niß des Königlichen Kammergerichts dahin verurtheilt: doaß sie mit zweijähriger Zuchthausstrafe und offent⸗

licher Bekanntmachung als meineidige Betrügerin u bestrafen. 11“

Dies wird, dem Erkenntnisse gemäß, hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 30. September 1844. 18.

Königliches Kammergerichts⸗Inquisitoriat.

[1072] Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Bromberg.

Auf den Antrag der Erben der Ritterguts⸗Besitzer Johann Mittelstaedtschen Eheleute soll das im Ino⸗ wraclawschen Kreise belegene Rittergut Dombrowken, landschaftlich abgeschätzt auf 71,423 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf., zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erben in einem neuen am 19. März 1845, Vormit⸗ tags 14 Uhr, anberaumten Termine an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe, Hypothekenschein und Kaufbedingungen können in der Registratur eingesehen werden.

[870] Die unbekannten Erben des Schneider⸗Gesellen Hein⸗ 18 Rudolph Krause, Sohn des verstorbenen FPelthei⸗ 8 ommissarkus Krause zu Elbing und dessen Ehefrau, Pöenmen Zipp, welcher Heinrich Rudolph Krause am 8 ruar 1820 8 Elbing geboren und am 20. März Nachl zu Stolpe in Pommern gestorben ist und einen 8* n 2 eiwa 150 Rthlr., im hiesigen Ober⸗Lan⸗ g 62 , Depositorium befindlich, hinterlassen hat, fer⸗ ner a 2 ejenigen, welche an diesen Nachlaß aus irgend einem Grunde ein Erbrecht zu haben glauben, werden hierdurch vorgeladen, sich in termino 3 den 24. Juni 1845, Vormittags um 11 Uhr vor dem Deputirten Herm Ober⸗Landesgerichts⸗Rese⸗

rendarius Genzmer im hiesigen Termins⸗Zimmer ent⸗ weder in Person oder durch einen mit gehöriger In⸗ formation versehenen Bevollmächtigten, wozu die Justiz⸗ Räthe Schmidt, Raabe und Köhler vorgeschlagen wer⸗ den, zu melden und den Grad ihrer Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, Heinrich Rudolph Krause, und ihr Erbrecht an den Nachlaß desselben nachzuweisen. Der Ausbleibende hat zu gewärtigen, daß den sich meldenden Erben nach vorgängiger Legitimation der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt, wenn sich aber Niemand melden sollte, alsdann der Nachlaß dem Fiskus zugeschlagen werden wird.

Marienwerder, den 12. Juni 1844.

Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.

[1000b0) Ediktal⸗Citation.

Ueber den Nachlaß der am 8. September 1842 zu Kienitz verstorbenen verehelichten Bäckermeister Koeppen, zu welchem das Miteigenthum an dem Grundstücke Nr. 2 B zu Kienitz gehoͤrt, ist der erbschaftliche Liqui⸗ dations⸗Prozeß eröffnet. Zur Anmeldung der Forde⸗ rungen steht ein Termin auf

den 4. November, Vormitt. 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Assessor v. Piper an, und indem die unbekann⸗ ien Gläubiger hierzu unter der Warnung, daß die Au⸗ ßenbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, veewiesen werden sollen, vorgeladen werden, werden denselben der hiesige Justiz⸗Kommissarius Dörrstock und der Justiz⸗ Kommissarius Dietert zu Neustadt⸗Ebw. zu Mandata⸗ rien in Vorschlag gebracht.

Wriezen, den 17. Juli 1844. “““

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

[10068] Nothwendiger Verkauf. 18

Stadtgericht zu Berlin, den 16. August 1844. Das in der Jakobsstraße Nr. 16 belegene Grundstück

der Wittwe Rüdiger, gerichtlich abgeschätzt zu 5675 Thlr.

9 Pf., soll

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[579] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. April 1844.

Das hierselbst in der Köpnickerstraße Nr. 29 belegene

Grundstück des Kattun⸗Fabrikanten Pardow, gerichtlich

abgeschätzt zu 83,617 Thlr. 23 Sgr., soll

am 3. Dezember 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[952 b] Lieferun von Hölzern für den Oberbau der Potsdam⸗ Magdeburger Eiseubahn.

Zum Oberbau der Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn sind nachstehende Hölzer erforderlich:

a) 123,700 Stück Eichenholz, 8 ½ bis 9 Fuß lang,

10 Zoll breit, 6 Zoll hoch; . b) 24,950 Stück Eichenholz, 9 Fuß lang, 12 Zoll breit, 6 Zoll hoch, und

c) 1100 Stück Eichenholz, 15 Fuß lang, 7 Zoll breit

und 6 Zoll hoch.

Die Lieferung dieser Hölzer, mit welcher im Frühjahr 1845 der Anfang gemacht und die am 1. August 1845 beendigt werden muß, soll entweder im Ganzen oder in einzelnen Theilen denjenigen Unternehmern übertragen werden, von denen das unterzeichnete Comité die an⸗ nehmlichsten Offerten im Wege der Submission erhalten wird. Lieferungslustige werden deshalb hiermit aufge⸗ fordert, die festgestellten Lieferungs⸗Bedingungen in un⸗ serem Büreau (Breitestraße Nr. 26) selbst einzusehen, oder sich daselbst Abschrift geben zu lassen, demnächst aber ihre schriftlichen Preis⸗Offerten versiegelt, mit der äußeren Aufschrift: „Offerte auf das Holzloos Nr.. baldigst und spätestens bis zum 20. Oktober d. J. an das unterzeichnete Comité einzusenden.

Potsdam, den 24. September 1844.

Literarische Anzeigen.

Bei C. F. Amelang in Berlin erschien so eben und ist durch alle Buchhandlungen des In⸗ und Aus⸗ landes zu haben: [11922 Wie kann 8 unserer 8

3 1 —, 2 Manufaktur⸗Industrie am besten aufgeholfen werden?

Beleuchtung und Lösung dieser Frage

vom b praktischen Standpunkte aus;

u begleitet mit technischen und fabrik⸗ökonomischen Belegen von Hermann Weigert jun., Fabrikant. Oktav. Maschinen⸗Velinpapier. Geheftet 15 Sgsr.

110622 Kitterguts⸗Verkauft.

Das im liegnitzer Kreise zwei Meilen von Liegnitz und eine Meile von Jauer entfernt liegende Allodial⸗Rittergut Mertschütz mit dem im schönauer Kreise gelegenen Rittergute Rodeland (Forst⸗ und Zinsgut) soll zur Erbtheilung im Wege der Privat⸗Li⸗ Ztation an den Meist⸗ resp. Bestbietenden verkaust wer⸗ den. Der Termin hierzu ist auf

den 7. Oktober d. J., Vormittags um 9 Uhr,

im hiesigen Schlosse anberaumt, wozu cautions⸗ und zahlungsfähige Käufer hiermit eingeladen werden. Der zur Information die⸗ nende Gutsertrags⸗Anschlag, die neuesten Hypotheken⸗ scheine, die Gutskarten und das SS- cn z e1 so wie die Kaufsbedingungen, sind täglich bei dem hie⸗ sigen Wirthschafts⸗Amie einzusehen.

Mertschütz bei Jauer (in Schlesien), 26. Aug. 1844. Otto v. Dresky. Fr. v. Dresky.

Comité der Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

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Berlin, 4. Okt.

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Das Abonnement beträggt: 2 AEna hh

f 2 8 Wem n 2 Rthlr. sfür ¼ Jahr FHrn . Zaoahr. 58 8 8 11“ 8 Rthlr. 1 Jahr. 88 in allen Theilen der Monarchie 2. 2 8* ohne Preiserhöhung. 8 Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Zeit

SEeetts ac,s, 1.9J8818 90. n 118 A1. eegeans1, . 861 8. 85,6,08060

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.“ 1 Iet Ale Post-Anstallen des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung

EW

auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Friedrichssiraße Hr. 2.

hr ee. S h g. 1ü.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets⸗Ordre und Bekanntmachung des Herrn Justiz⸗Ministers Mühler. Provinz Schlesien. Abreise J. Durchl. der Fürstin von Liegnitz von Erdmannsdorf. Beschluß des Magistrats zu Glatz. Provinz Sachsen. Aus Magdeburg (Land⸗ wirthschaftlichesy). Provinz Westphalen. Aus Lippstadt (die Wittwe des Grafen Ludw. Heinr. Adolph zu Lippe †). Aus Minden (Verein zur Rettung verwahrloster Kinder).

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Die Feldherrn⸗ halle zu München. Königreich Hannover. Herabsetzung des brunshäuser Zolles für dänische, belgische und hamburgische Waaren und Schiffe. Königreich Württemberg. Adresse des ständischen Aus⸗ schusses an den König und Antwort Sr. Majestät. G roßherzog⸗ thum Baden. Zoll⸗Angelegenheit. Brandunglück. Großher⸗ zogthum Sachsen⸗Weimar. Hofnachricht. Reorganisation des Forstwesens. H erzogthum Sachsen Koburg⸗Gotha. Warnung. Schreiben aus Dresden. (Wissenschaftliche Vorlesungen; die Philo⸗ logen⸗Versammlung; Blumen⸗Ausstellung.)

Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Preßburg. (Reform des Wechselrechts.) 8

Frankreich. Paris. Revue und Empfangnahme der marokkanischen Fohnen. Antwort des Königs auf eine Adresse amerikanischer Friedens⸗ freunde. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Times über die ver⸗ änderte Gestalt der Repealbewegung. Lord⸗Mayors⸗ und Alderman⸗ Wahl.

Schweiz. Kanton Luzern.

Italien. Schreiben aus Palermo.

—griechischer Seeräuber.) Griechenland. Schreiben aus Athen. (Septembersest; Wahlen; Er⸗

öffnung der Kammern; Thron⸗Rede; die Präsidenten beider Kammern; Vervollständigung des Ministeriums.)

Moldau und Wallachei. Jassy. Die Verschworenen von Telega.

Das Kreditwesen. Minister.

Die Gewerbe⸗Ausstellung der deutschen Bundes⸗ und Zollvereins⸗Staaten.

Die Jesuiten⸗Angelegenheit. (Gerüchte über das Erscheinen

Eisenbahnen. Vermischtes. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ bericht. Bekanntmachung des Königl. sächsischen Ministeriums des Innern.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königl. sächsischen General⸗Major, Genera und Ober⸗Stallmeister von Fabrice den Rothen Adler⸗Orden zwei⸗ ter Klasse mit dem Stern in Brillanten, so wie den beiden Königl. sächsischen Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant von He inze und Major von Reichardt, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen;

Die Wahl des Professors Dr. Hecker hierselbst zum Rektor der hiesigen Universität, für das Universitäts⸗-Jahr von Michaelis 1844 bis dahin 1845, zu bestätigen;

Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Noeldechen in Aschers⸗ leben zum Direktor des Land⸗ und Stadtgerichts in Wanzleben zu ernennen; und

Dem Drechsler⸗Meister Friedrich Wilhelm Preuß zu Breslau das Prädikat als Hof⸗Drechsler zu verleihen.

v 8

Bekanntmachungg.. 8

Im Verfolg der Bekanntmachung vom 18. August c. wird das Publikum davon in Kenntniß gesetzt, daß die wöchentlich sechsmalige Dampfschifffahrts⸗Verbindung zwischen Dover und Ostende, welche auch zur Korrespondenz⸗Beförderung benutzt wird, gegenwärtig in folgender Art besteht:

Senmae.. aus Dover, S ag, Dienstag, Mittwoch, Donnersta reitag, Sonnabend Morgens; g 1 stag, F itag, S v Sonntag, Montag, Dienstag, Mailpohos Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Mo Berlin, den 3. Oktober 1844. 8 88 8 General⸗Post⸗Amt.

rgens.

Bekanntmachun 8 Am Montage den 28sten d. M. wird die dieszährige direkte Post⸗Verbindung mit Schweden, mittelst der wöchentlich zweimaligen Dampfschifffahrten zwischen Stralsund und Istadt, geschlossen werden. Von diesem Termine ab bis zur Wiedereröffnung der Dampf⸗

schifffahrt wird, so weit die Witterung solches gestattet, eine wöchent⸗

lich einmalige Post⸗Verbindung zwischen Stralsund und Ystadt, und stadt im Alter von 80 Jahren, Emilie Luise, Wittwe des Grafen

zwar: Montags aus Stralsund, und Donnerstags aus YIstadt abge hend, stattfinden und zu dieser Verbindung bis zum Schlusse des Monats Januar k. J. das preußische Post Dampfschiff „Friedrich Wilhelm“, in den Monaten Februar, März und April f. J. aber eine schwedische Post⸗Yacht benutzt werden. General⸗Post⸗-Amt. Abgereist: Se. Excellenz der Königl. han S . und Finanz⸗Minister von Schulte, nach 88 8

UNichtamtlicher Theil. 8 3 3 J nland.

Berlin, 4. Okt. Se. Majestät der König haben Al üdi geruht, dem Obersten Kaiser, Commandeur 18,1307n Agergnäbigse Regiments (7ten Reserve⸗Regiments), die Erlaubniß zur Anlegung des ihm von des Königs der Niederlande Majestät verliehenen Comman⸗ deur⸗Kreuzes der Luxemburger Eichenkrone zu ertheilen.

—.,

Be Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre in Betreff der Entbindung des Herrn Staats⸗Ministers Mühler Excellenz von

.

8

v11“

2. Se 1

Beerrlin, den 30. September 1844.

v Ausland.

Sonnabend den 5ten

der Leitung des Justiz⸗Ministeriums lautet, wie folgt: „Um Ihnen nach einer langen, angestrengten Dienstführung eine Geschäfts⸗Erleich⸗ terung zu gewähren und Sie dadurch Meinem Dienst um so länger zu erhalten, habe Ich, in Uebereinstimmung mit Ihren Mir bekannt gewordenen Wünschen, beschlossen, Sie mit dem 1. Oktober d. J. von der Leitung des Justiz⸗Ministerjums zu entbinden und Ihnen das durch die Pensionirung des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Sack

erledigte Chef⸗Präsidium des Geheimen Ober⸗Tribunals von dem gleichen Zeitpunkte an zu übertragen. Während Sie den Rang und alle Prärogative der Wirklichen Staats⸗Minister, auch Sitz und Stimme im Staats⸗Ministerium, so oft Sie dessen Berathungen bei⸗ zuwohnen für gut finden, behalten, werden Sie die Leitung des Ge⸗ heimen Ober⸗Tribunals unter Meinem unmittelbaren Befehle führen, und soll eine Konkurrenz des Justiz⸗Ministers nur in folgenden Fällen eintreten: 1) bei den Vorschlägen wegen Anstellung und Entlassung der Vice⸗Präsidenten und der Mitglieder des Kollegiums; 2) bei der Eibe⸗ rufung der Hülfs⸗Arbeiter; 3) bei der Etats⸗Regulirung und 4) bei allen Anträgen auf Geldbewilligungen. Am Schlusse jeden Jahres haben Sie dem Justiz⸗Minister eine Geschäfts⸗Uebersicht mitzutheilen und dem⸗ selben auch ein Duplikat der Mir von Ihnen wie von den Devparte⸗ ments⸗Chefs periodisch einzureichenden Konduitenlisten zuzustellen. Wenn der Justiz⸗Minister dem Geheimen Ober⸗Tribunal Mitthei⸗ lungen zu machen oder von demselben Gutachten oder anderweite Auskunft zu erfordern hat, so muß dies stets durch Ihre Vermitte⸗ lung geschehen, und gilt dasselbe hinsichtlich der fortbestehenden, das Rechnungswesen betreffenden Beziehungen zwischen dem Justiz⸗Mi⸗ nister und dem genannten Gerichtshof. Sie bleiben im Genuß Ihres

seitherigen Gehalts und Ihrer Dienstwohnung. Ich hoffe, daß Sie in diesen Anordnungen einen Beweis Meines besonderen Wohlwollens und Meiner Anerkennung der Verdienste finden werden, die Sie sich in allen Ihren bisherigen Wirkungskreisen erworben haben, und ver⸗ sichere Ich Sie bei dieser Veranlassung gern Meiner unveränderten persönlichen Zuneigung und Wohlgewogenheit.

Erdmannsdorf, den 18. August 1844.

6 Friedrich Wilhelm.

den Staats⸗ und Justiz⸗Minister Mühler.“

Vorstehende Allerhöchste Ordre ist durch die heut ausgegebene Nummer des Justiz⸗Ministerial⸗Blattes, nebst der nachste⸗ henden Bekanntmachung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden:

„Se. Majestät der König haben die Gnade gehabt, die in Ab⸗ schrift beiliegende Allerhöchste Ordre vom 18. August d. J. an mich zu erlassen. Ich scheide mit dem heutigen Tage aus dem Justiz⸗ Ministerium. Indem ich dies sämmtlichen Justiz⸗Behörden der Mo⸗ narchie anzeige, danke ich denselben für das in meiner bisherigen Stellung mir bewiesene Vertrauen und empfehle mich der Fortdauer ihres Wohlwollens. Die treue, redliche Mitwirkung aller Gerichts⸗ Behörden des Landes, ohne alle Ausnahme, deren vereinten Bestre⸗ bungen es während meiner Amtsführung gelungen ist, einen sehr er⸗ freulichen Zustand der Rechtspflege in allen Provinzen der Monarchie anfrecht zu erhalten, wird in unwandelbarer Anerkennung mir stets unvergeßlich bleiben und noch die letzten Jahre meines Lebens mit Zufriedenheit erfüllen.

Der Justiz⸗Minister Mühler.“

1 Provinz Schlesien. Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz ist am 29. September nach zehnwöchentlichem Aufenthalt von Erdmannsdorf abgereist, um zunächst Höchstihrem Bruder in Krolk⸗ witz bei Breslau einen Besuch abzustatten. Die hohe Frau war wäh⸗ rend ihrer Anwesenheit im hirschberger Thal unaufhörlich bemüht, die Noth der Armen zu lindern. Der Magistrat zu Glatz hat unter dem 26. September bekannt gemacht, daß von nun an periodische Be⸗

richte über die Wirksamkeit der städtischen Vertreter und Behörden in der durch die Kabinets⸗Ordre vom 19. April d. J. vorgeschriebenen Weise durch das Volksblatt erfolgen sollen.

Provinz Sachsen. Die zweite Haupt⸗Versammlung der Landwirthe aus dem Herzogthum Sachsen und den anhaltischen Landen wird vom 12 14. November d. J. zu Magdeburg stattfinden. Man wird sich bei dieser Zusammenkunft am ersten Tage mit der Erörterung von Fragen über Ackerbau und Fütterung, am zweiten über Viehzucht, am dritten mit verschiedenen, früher unerledigt ge⸗ bliebenen Angelegenheiten beschäftigen.

Provinz Westphalen. Am 24. Sept. starb zu Lipp⸗ Ludwig Heinrich Adolph zu Lippe, geborene Gräfin zu Nsenburg⸗ Philippseich. Sie war die Großtante des jetzt regierenden Fürsten zu Lippe⸗Detmold. In Minden hat sich ein „Verein zur Ret⸗ tung verwahrloseter Kinder“ gebildet, welcher als den, gewiß löbli⸗ chen, Zweck der gemeinschaftlichen Thätigkeit bezeichnet: „die bereits verwahrloseten oder auf dem Wege zum Verderben befindlichen Kin⸗ der durch Schul⸗ und Religions⸗Unterricht von dem betretenen Wege des Lasters, der Unordnung und Vergehen abzuleiten, sie an Thätig⸗ keit und Ordnung zu gewöhnen und für den künftigen Brod⸗Erwerb zu befähigen.“ Der Verein besteht aus acht der angesehensten Männer. Vorfitzender desselben ist der Herr Regierungs⸗Chef⸗Präsident Richter.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Inauguration der Feldherrnhalle ist, einer neueren Verfügung zufolge, verschoben worden. Fürst Eugen Wrede, Regierungs⸗Präsident in der Rheinpfalz, wird, auf besondere g Sr. Majestät des Königs, zu dieser Festlichkeit nach München ommen.

Königreich Hannover. Die neueste Nummer der Ge⸗ setzsammlung enthält folgende Allerhöchste Verordnung vom 26.

September d. J.:

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„Ernst August u. s. w. Nachdem durch den §. 3 Unserer Verord⸗ nung vom 8ten d. M., die Herabsetzung des brunshäuser Zolles für die Waaren und Schiffe verschiedener Nationen betreffend, von den Begünsti⸗ gungen, welche im §. 1 und 2 dieser Verordnung den deutschen Staaten zugestanden sind, die sreie Stadt Hamburg ausgenommen ist, gegenwärtig aber der Grund für diese Ausnahme nicht mehr besteht, auch von Uns be⸗ schlossen ist, jene Begünstigungen in gleichem Maße der Königl. dänischen und der Königl. belgischen Regierung zu gewähren, so verordnen Wir Fol⸗ gendes: §. 1. Die im §. 1 und 2 Ünserer Verordnung vom 8ten d. M. für Waaren deutschen Ursprungs und für deutsche Schiffe festgesetzten Be⸗ günstigungen in Beziehung auf die zu Brunshausen zur Erhebung kommen⸗

den Zollgefälle und sonstige Abgaben sollen vom 1sten k. M. an auch den

gleichartigen Waaren danischen, belgischen und hamburgschen Ursprungs, so wie den dänischen und hamburgschen Schiffen, gewährt werden. §. 2. Der bt⸗ der erwähnten Verordnung vom 8ten d. M. wird hierdurch aufge⸗ oben.“

Königreich Württemberg. Der größere ständische Aus⸗

schuß, welcher dem erhabenen Gründer der Verfassung an dem Tage,

an welchem das erste Vierteljahrhundert ihres Bestehens sich schloß,

seine Huldigungen darzubringen wünschte, wurde am 25. September

von Sr. Majestät dem Könige empfangen. Bei dieser Audienz trug

der Präsident der Kammer der Standesherren, Fürst zu Hohenlohe⸗

Langenburg, eine Adresse des Inhalts vor:

„Ew. Königl. Majestät naht sich der Ausschuß der Stände heute ehr⸗ furchtsvoll, um im Namen derselben und wir dürfen sagen des gan⸗ zen Landes an dem Tage, an welchem Ew. Königl. Majestät vor nun 25 Jahren die Verfassungs-Urkunde unterzeichneten, vor Ihrem erhabenen Throne seine Huldigung, seinen Dank und seine Glückwuünsche darzubrin⸗ gen. Wir huldigen dem weisen, erhabenen Sinne Ew. Königl. Majestät, der die Verfassung schuf, um durch sie die Wohlfahrt des Landes zu be⸗

gründen; wir be-s dem väterlichen Sinne Ew. Königl. Majestät den

Dank des Landes für eine Verfassung, welche die freie Berathung dessen, was für die Wohlfahrt des Landes noth thut, gestattet, und wir tragen Ew. Königl. Majestät selbst mit freudigen Gefühlen unsere innigsten Glück⸗ wünsche vor: nach den ersten 25 Jahren das selbstgegründete Werk in sei⸗ ner vollen Thätigkeit zu sehen. Mögen Ew. Königl. Majestät noch lange Jahre der Liebe Ihres Volkes, des Lohnes Ihres rastlosen Strebens fürs Gute sich erfreuen! Mögen die ständischen Berathungen, geleitet vom Geiste der Mäßigung und Einsicht, nur das Wohl des Königs und Vaterlandes im Auge haltend, fortan nur das glücklichste Resultat gewähren, und mögen so Ew. Königl. Majestät bis in die späteste Zeit Sich noch kräftig und wohl Ihres Werkes erfreuen lönnen! Mit diesen Wünschen sprechen wir mit erhöhten Gefühlen am heutigen Tage unsere innigste Treue und An⸗ hänglichkeit gegen Ew. Königl. Majestät aus.“

Se. Königl. Majestät richteten hierauf an den ständischen Aus-

schuß folgende bedeutungsvolle Worte:

„Meine Herren! Sie bringen Mir den Dank des Landes an dem Er⸗

innerungstage, der unsere Verfassung ins Leben rief.

Mit aufrichtiger

Dankbarkeit nehme Ich ihn an; unsere Verfassung, durch gemeinschaftliches

Einverständniß des Landes und der Krone in verhängnißvollen Zeiten zu Stande gekommen, hat ihre Zweckmäßigkeit in dem nun verflossenen Viertel⸗

Jahrhundert bewährt. Dem guten Geist, den unsere Landstände in diesen

fünfundzwanzig Jahren in Handhabung dieser Verfassung an den Tag ge⸗ legt haben, lasse Ich volle Gerechtigkeit widerfahren; eingeslößt von den treuen und guten Gesinnungen unseres Volkes, sind sie den Maßregeln un⸗ serer Regierung stets mit treuer Einsicht und Vertrauen entgegengekommen.

Mein Bestreben war es, durch die Festigkeit Meiner Grundsätze diejenige

Stetigkeit in unsere Verwaltung zu bringen, um in dem ganzen Gang der Regierung Wahrheit, Ordnung und Recht fest zu begründen. Lassen Sie uns gemeinschastlich unsere Gebete zur göttlichen Vorsehung richten, damit sie unser Vaterland wie bisher mit ihrem Allerhöchsten Schutz segnen möge!“

Großherzogthum Baden. Das Finanzministerium hat unterm 14. September eine Verfügung erlassen, wonach die Stein⸗ kohlen vom 1. Oktober an zollfreien Eingang im Großherzogthum Baden haben, da es nach einer unter den Vereinsregierungen beste⸗ henden Verabredung jeder einzelnen derselben überlassen ist, den Ein⸗ gangszoll auf Steinkohlen nach Bedürfniß herabzusetzen oder ganz aufzuheben. Die Amortisationskasse ist ermächtigt worden, von den 3 ½ pCt. Rentenscheinen im Oktober 77,000 Fl. zur Rückzahlung auf den 1. Mai 1845 zu verloosen. Am 24. September ist das fürstlich Fürstenbergische Eisenwerk in Zizenhausen mit dem größ⸗ ten Theil der Umfassungsgebäude ein Raub der Flammen geworden.

Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat am 1. Oktober eine Reise nach Olden⸗ burg angetreten. Der Deutschen Allg. Zeitung schreibt man aus Weimar vom 1. Oktober: „Nicht ohne einige Ueberraschung ist hier plötzlich eine neue Organisation des Forstwesens ins Leben getreten. Wie es scheint, haben manche bei einem früheren sächsischen Landtage über diesen Gegenstand geschehene Aeußerungen die Veran lassung dazu gegeben. So wie schon seit zwei Jahren im eisenacher

Kreise nur noch ein einziges Ober⸗Forst⸗Amt besteht, so ist jetzt uuh

im weimarischen Kreise das Ober⸗Forst⸗Amt Jena aufgelöst worden, jedoch wird das Forstwesen im neustädter Kreise, welches zeither mit zu der jenaischen Ober⸗Forst⸗Aufsicht gehörte, vorerst noch bis zu einer eintretenden Personal⸗Veränderung von einem besonderen Ober⸗Forst⸗ Beamten verwaltet werden. Sonach wird in dem weimarischen Kreise für die Zukunft nur ein einziges Ober⸗Forst⸗Amt unter Leitung des zwar bejahrten, aber noch immer sehr thätigen Ober⸗Jägermeisters Freiherrn von Fritsch bestehen, unter demselben aber die spezielle Auf⸗ sicht der einzelnen Förstereien von mehreren Ober⸗Förstern geführt werden, von welcher Maßregel man sich für die Forst⸗Kultur den besten Erfolg versprechen darf.“

Herzogthum Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Eberhardt’s Allgem. Polizei⸗Anzeiger enthält folgende Warnung: „Seit einiger Zeit treiben sich viele Juden mit eigenem Fuhrwerk als Lein⸗ wand⸗ und Damast⸗Händler umher. Die Waare, welche sie zum Verkauf bei sich führen, besteht hauptsächlich aus Baumwolle, hat aber, obgleich sie äußerst leicht gearbeitet ist, durch künstliche Zurich⸗ tung doch ein gutes Ansehen erhalten. Was besonders die Damast⸗ waaren betrifft, so sind die Muster nicht eingewebt, sondern einge⸗ preßt, wovon sich Jeder, der eine Serviette wäscht, überzeugen kann.“

** Dresden, 1. Okt. Je mehr und öfter dem Geiste un⸗ serer Zeit der Vorwurf gemacht wird, sich hauptsächlich nur den so⸗

genannten materiellen Interessen mit Hintansetzung der höheren Gü⸗