1845 / 59 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

8E1A1“

1 E111“X“ 8 11111.““ ö“ 8 255

einfacher ist meines Erachtens die Form zu wählen. Ich habe es Erlaß derselhen, boch ganz nah den Berathun⸗ Annahme seines Vorschlags ober der Verweisung des Gegengoillae 8⸗Artikel zu den sbündischen Schri ehören soften, bis- 190 ber Gestnbe⸗Ordnung vom 8. November 1840 nr sosortigen richteten Absschten, wel 8 un 2 dem vorigen Landtage ausgesprochen, die beste Polltut zwischen gen 8* B uff 7 2. gen dan,96 gn ihm —27 . meschuß gan 1e edang mir bey Bemerkung dos Feineage e in 42 re müß ten. Entlassung Gesindes esog; ist, kann diese nah anch. benee ntgher 2en 1 Irre Eegeg. nig und Voll is meinss Er gar keine Politik. Darum sei Fben worden sei. Nach Vorlesung azu erlassenen Ministerial⸗ Kedners siehe un iese dadurch nicht ausgeschlossen werdr, nen Der Herr Landtags⸗Marschall wies hinsichtlich bes beheupteten fung eintteten, wenn von dem Recht auf Entlassung nicht Gebrauch Gottes gnädigen Schutz von Uns abgewendete Gefahr lunbgegeben anch unsere Sprache siets eine offene und klare, und scheuen wir uns estripts fügte der Herr Landtags⸗Marschall hinan, daß hiergit eine der besagte Redner zuspieden erklärte. g auf do0 hren bei ben vorigen Lanhtagen und das von gemacht wird. haben, mit Wohlgefallen entgegengeno emen geg. nie, eine gece ihrer Natur nac zu bezeichnen. 9 Hiechen 10h Eee⸗ 89 % 58 vüe, v4 durch eer nefache Eecgteit baß 2 Behauptang 884 FAan Stande ber Cnj 8 unbestritten und mehrfoih ausgeübte Recht zur Wahl des Ein geten diesen Antrag gemachter Vorschlag: die Gefangniß⸗ Daß die Bitte des vorigen Landtags um Vorlegung eineg neum Tsch 8.net nder 85ꝗ Go -o. 2 Hanstean sei 8 hace r. Lessse. Je sonsbkans glb. düogeebnee 82 *. Eereee Piaß 8. hin, ehen. 57,29 e⸗ 288 vg Lve 8.ne8n ne eneg g Se ..sne def . der in der Nhein⸗Provinz Hgal⸗ bi 1 sind lossen, und das Urißeit ist vostzosen. Das imd ipließlich dasch die hinzugekommene Thütiggeit der iegfefu‚g. aus dern Ssande der Städte unterstützt. Der he von den .nac, indena en dun wiedenholt die durch die Ersahrung hervor⸗ nachtheiliger auf das sernere 88745 Shnamentlich die Auasicht auf teuden franzsischen Gesetze auf einem dem don Wesen und fergiar 8 2 1 g niß gehört 8 4 8 5. —. 7. 8. 2 9e Fant. 1₰ hen. 3 nnegs g. eaeeeeees Fe⸗ 8 den e Wichtigkeit des Auftrags geltend machte. Verheirathung einwirke, wurde mit 45 Stimmen verworfen, um nicht deutschen Sinne Bestreben beruhe, haben Wir nis ondern der Geschichte an. Der Eindruck, den es gemacht, brau auf Folgend: jorität und hob noch, wegen der Moralitaͤt der Sache, den, 2 2 ttali 2 8 b b 1 . Fnag 1b . dem Könige nicht mehr seschiben zu werden. Die Herzen aller sener „Sch glaube mich im Sinne der Versammlung auszudrücken, wenn gesehen von der Kompetenz⸗Frage der ministeriellen Lerfi a nhses er.n n ,adcs er, der e a den Auf⸗ aee seefen. hanßs Snraan ge⸗ 82⸗ nac henher Fagnß ub⸗ eeaeseehben deufschen und vaterländischen —6. 0, zönden ven eie⸗ 2 9798 1“*Kgcr, vnser d-.— . S2e * 2, In 22 n eee. Ien. 5 866 82* sbaen . 8 das Seg sahf 122 15 43 72 r 2 b . —1 2 Gefäãngnißstrafe 81 F. 9. Stände vesese Eröffnung vom 31, De⸗ . 2 2 . . 8 6 2 farfese ar 1 . 8 2 1 2 as ernannte Mitglied se a zu rchten, nur im No avon Gebrauch machen werde. zember 1843, über die Art und Weise ihrer Berathung des Str f⸗ ue ömung gefunden in allen Welttheilen. Eine nochmalige Er⸗ Ansichten, dennoch der Ansicht der Majorität, die sich beim vorigen kannt und eine Information keine Anklage sei. ülfe nemner Steüüun und seine Unsicherheit in Bezug auf das Ein fernerer Vorschlag, nur in Fällen des beharrli Ungeh G de einer afbn⸗ V 9 g innerung daran kann, meines Erachtens, nicht angenehm sein. 1 Landtage ausgesprochen hat, Folge gegeben und sie in dem Entwurf Der Herr Landtags⸗Marschall erklärte es für ein Eingeher . 1us nag und deshalb bat, daß *. zwei sams und der Widersvenstigkei (§§. 117 und 118 venicge wen. bals ve⸗ Peefen 8 88¾ v* * & 4 22 2 FLEr. ;- bn. 9 2 8 ven enechan ö. de anna ne. -89 grve e —— Mingliede ubic, v F ve. venee wügeen, nung) Ae. Bestraftng zu lassen, g döenfaui ☛‿— de. hanaischa echar eann 3 1 1 8 2. 1 8 - 94 w v z i mi 1 ¹ 3 aus dem Hewußtsein vbifel ann Hingebung; und G 2 28 den e. as eis, aen edingung 98 * eee . sehen 8 t 9. Ptes, indem das Eine die gemeinschaftliche Redackion für unaus⸗ sortigen Entlassung berechtigten der Herrschaft die Mittel zur Auf⸗ chen, wenn Wir in dem Verfahren des Landtags, welcher 2. 2 2983 vöa⸗ 4 4* 8 12 banhe Weit 398 weg. ti v— 8 * geeng sein, F nmnsa, 8 uns x g; vo9 gen en auf ihren Anträgen, mit de har erklärte, übrigens bemerkte, daß die Arbeit nur auf das For⸗ rechthaltung der Drbnung durch Zwangmittel gewähren müsse, und im vorliegenden Falle die Berathung über jenes umfassende Gesetz⸗ dem Herzblnt von Millionen, mit den uinen einer ha en Welt. sere In erpretation nicht das ewich habe, wie die einer Ministe⸗ auf die ihres Wissens für die Entfernung des Stellvertveters m beschränkt sei und das Materielle der Verhandlungen dadurch es wurde hiernach der Vorschlag des Ausschusses gegen eine Stimme buch in derselben einzigen Plenar⸗Sitzung, in welcher er sie begonnen an diesem Glauben, Festhalten an diesem Bewußtsein, das rial⸗Behörde. Der Gegenstand ist zu wichtig, um nicht darüber zu Erhaltung des Status quo sich bereits ausgesprochen habende tberührt werden dürfe. angenommen. durch die ledigliche Annahme des Ausschuß-Bathchtens auch heen⸗ . ℳcℳ San es eages erch 8 biskutiren, * 22 daher na. diesen Gegenstand der Prü⸗ g. Herr Landt U w. ie Möalicht 11 Beide Redner, nebst einem weiteren aus dem Stande der Städte, Der Entwurf enthält in Beziehung auf die poligeiliche Strafe digte, die Gründlichkeit vermissen, welche Wir von Unse⸗ c Handlungen. E. en mwir F ugen, daß Eintracht stark macht; sung 8 mee agen. daß bor Herr Landtags⸗Marschall wire nur auf die Möglichkein zen übrigens dabei stehen, daß die Wahl des Landtags selbsten eine sernere Bestimmung: ven Rathgebern unbeschadet ihrer Unabhängigkeit im Interesse des halten wit vor Angen den Ausspruch zber wroler Stünde im Jahre 1704. er Herr Landtags⸗Marschall erw ederte: der Abgeordnete von Boppard ans dem einen oder anhg h den §. 44 des Gesetzes nicht ausgeschlossen, während der Vor⸗ die Strafe ist sofort zu vollstrecken, und ein Rekurs sindet dagegen Landes erwarten Nicht Gustav Abolph, der König von Schweden, hat bie deut⸗ „Ich bin zuerst in dem Fall, doch zu erwähnen, daß auch nach Grunde noch einberusen werden könne, wovon denn der Wechses g des Herrn Landtags⸗Marschalls von der Versammlung unpräfu⸗ nicht statt; Dies schmälert nicht Unsere auf denkwürdigen Thatsachen in 8. 8 Bber Uhan, 8 8₰ eene . in Folge hüernuf vorgegangenen Nube, a ee. Folg⸗ sei. 8 rich anzunehmen sei. Zuletzt, nachdem über diesen Punkt no heergesen wurde von einer Seite das Bedenken geäußert, daß der ren Rheinlanden beruhende Zuversicht, daß der patriotische Eifer, 1 2 8 ve, Me -. uoc r „i . Versuch, ob das fragliche Geschäft durch einen inzelnen auszu⸗ ung der ersten Instanz ein Rechtsmittel gewähre; daß die Abwei⸗ unden mit weiser Mäßigung bei j bev den Thätigleit eegnen dieser Wunsch ein frommer erscheinen, er kommt aus dem geustande nach doch nur untergeordnet und von geringer Wichtigkeit. Erklärung der Mehrheit der Versammlung für entschieden Ulten sei, gemacht werden könne. Es hatte bei der Bestimmung 8 in diesem Prinzip im vorliegenden Fall⸗ 89. 2 besonders walten und hiedurch öö wohl dashnen

4 1 8 8 8

erhhe Hier⸗ ren betief sich hierdes auf die gleichstimmge Ansicht der großen Diese Wichtigkeit wurde allgemein anerkannt, ach von dem Stafloszgkeit zu gewähren, welche beim Unvermögen zur Zahlung vlache Die Verwahrung dagegen ist gleichwohl ein erfrenlsches

n meines Herzens.“ Daß, wie hier geschehen, schließlich eine Thätigkeit der Regierung machte noch auf eine wichtige Seite der Sache, nämlich die St. 8 1 ie Si 8 ä 1 „„Der Herr Landtags⸗Marschall erklärte sich mit diesem Vortrage dabei eintreten müsse, ist durchaus nothwendig. In den deutschen lerung der ständischen Rechie durch die unbefugte Ausschließung in Lre Beea geschnmseschals si Brbleten, wog be Sihung Be Sg Tnaes, heh esine C“ 8” Na ungesche X e b reeürae ] insoweit einverstanden, als er glaube, daß die Unterlassung einer constitutionellen. Staaten tritt die Thätigkeit der Regierung nicht ernannten von der Versammlung und die dee Gefängnißstrase bei Aufhebung der Entscheidun in Folge der stets 1 3 8 Abdresse von Sr. Mafestät dem Könige nicht als Mangel einer ganz schließlich ein, sondern zu allererst, es wird da eine Geschäfts⸗Ord⸗ jedenfalls begründete Nothwendigkeit einer Eingabe an Se. Nawyx 5 1 zulässigen Beschwerde nie wieter ut gemacht aenn sön daß enddidad (gez.) Friedrich Wilhelm. erwünschten und erwünschbaren Gesinnung angesehen werden würde, nung den Kammern vorgelegt, und es ist mir sogar ein Fall bekannt, den König, aufmerksam. FE1“ Provinz Westphalen. 1 lich 89 Beseitigung des Rekurses Sögi chem Jrrthum zub mög⸗ (gez.) Prinz von Preußen. aile indem ihm, vem Herrn Landtags⸗Marschall, Provinzen bekannt seien, daß eint Geschäfts⸗Ordnung, die auf solche Weise vorgelegt worden Nachdem der Herr Landtags⸗Marschall wiederholt an bie Münster, 25. Febr. In der dritten Plenar⸗Sitzung des licher Willkür der Ortspolizei⸗ Behörden einen zu großen für das in B 1gs Mühl Nagl Rot ; 8 worin der Erlaß einer Adresse nicht stattsinde. Allein die vorgetra⸗ war, in Gegenwart von Regierungs⸗Kommissarien während mehrerer dem Verfahren des Landtags abhängige Mitwirkung des Herrn 8u gphälischen Provinzial⸗Landtages vom 14ten d. M. wurden zu⸗ der Stände⸗Versammlung nicht vertretene Gesinde gefährlichen Spiel⸗ esg. hler. von 1 Ar. rs ber; Eichhorn. gene Adresse scheine vorhin eine so vielseitige Unterstützung gesunden Wochen berathen wurde und den ausschließlichen Gegenstand der Be⸗ tags⸗Kommissarius erinnert und ein Abgeordneter aus dem Eh Besimmungen über Redartion und Ahdruck der Landtags⸗ raum erösfne⸗ Dagegen wurde bemerkt, daß die Einrichtung der von hile. von Savigny. von Bülow. von Bo elschwingh. zu haben, daß er, mit Rücksicht hierauf und ba ihn selbst die Adresse rathung bildeie, dennoch aber, weil man sich nicht einigen konnte, der Städte hierauf bemerkt hatte, daß er diese Mitwirkung alt mpbkolle getroffen. Sodann wurde die 5te Allerhöchste Proposition, Rechtsmittel an sich hhwale eine vollstänbige Gewähr für die Ueber⸗ Graf zu Stolberg. von Arnim. Flottwell. Uhden. sehr angesprochen habe, keinen Anstand nehme, solche zur Abstimmung nicht zu Stande kam und reponirt werden mußte. Erwägen Sie eingetreten unterstellt und der Herr Landtags⸗Marschall vorher 0 das polizeiliche Verfahren gegen das Gesinde betreffend, 1 einstimmung des materiellen und formellen Rechts gewähre, daß bei An I. ““ dzu stellen. also, daß die hier eingetretene Thätigkeit der Regierung in Vergleich so verstanden habe, als wenn die gehörige Beschlußnahme des La Vortrage gebracht. Das Gesetz bezweckt hauptsächlich: einfachen Verhältnissen und leicht zu ermitteinden Thatsachen den die zum Provinzial⸗Landtage der 1116“*“ G Ein anderer Abgeordneter aus dem Stande der Städte trat auf zu der bei anderen ständischen Versammlungen vorkommenden, eine tags ““ derselben sei, wogegen Bewahrung einzulegen, . in einigen aus dem Dienstkontrakt entstehenden civilrechtlichen Strei⸗ Lokalpolizei⸗Behörden die Befähigung zu einer sachgemäßen Entschei⸗ Provinz versammelten Stände. und vertheidigte noch die Adresse, die nicht leere Worte enthalte, sehr unbedeutende ist. Ich fühle mich nicht berechtigt, jetzt noch ein⸗ bemerkte ein Abgeordneter aus dem Stande der Ritterschaft, daß za tigkeiten eine vorläufige polizeiliche Entscheidung, wie solche be⸗ dung nicht bestritten werden könne; daß die Rekurs⸗Instanz mit sondern eine That sei, welche mit dem Meneg. Ausdrucke des mal diesen Gegenstand der Berathung eines Ausschusses zu überge⸗ bei der Stellvertretungs⸗Frage eine Rücksicht noch unerörtert zu 2 8 praktisch ist, gesetzlicch zuzulassen; Suspensiv⸗Effekt immer einen mehr oder minder beträchtlichen Zeit Rechts den vollen Ausdruch der regen An änglichkeit, der Ehrfurcht ben. Von dem Grundsatze kann nicht abgegangen werden, der bei scheine, nämlich die Nothwendigkeit der Vertretung des Landestzens egen Faulheit und ungebührliches Betragen des Gesindes eine raum in Anspruch nehme; daß durch diesen Zeitverlust in vielen 8 2 2 und Treue vor dem Königlichen Throne vereinige und, da diese Ge⸗ allen Provinzial⸗Landständen gilt, daß die Geschäfts⸗-Ordnung Sache welcher den Abgeordneten und den Stellvertreter gewählt, und der n Falgeilche Bestrafung anzuordnen; Fällen der polizeiliche Zwang völlig illusorisch werde, indem das Dienst⸗ 11“ Nichta mtlich er The il. fühle in Aller Brust Widerhall gefunden hätten, von den Ständen des Landtags⸗Marschalls sei. Wenn ich auch in Bezug auf meine zu untersuchen habe, welcher von beiden ernannten Vertretern hic. die Behandlung der Ehrenkränkungen zwischen Herrschaft und verhältniß unter solchen Umständen keine lange Dauer verspreche; 1.A“ hoffe, nbezoegenn werden 19 b . eigene Thäligkeit sie dem Aueschusse zuweisen möchte, weil ich auf einberufen werden sollen, der jedoch von der Vertretung auf i Gesinde bestimmter zu regeln. daß endlich während der Suespenston der polizeilichen Entscheibung 88 Inland. ng ed 4 gs 98 8. 9 nugn 897 8.22 heor 8n dem Ser das, U. . blos Feve einen Werth lege, Landtage nicht ausgeschlossen werden könne, wenn und so lange Die Frage, ob ein solches Gesetz überhaupt für die Provinz erster Instanz durch das Rechtemittel die häusliche Ordnung einem Berlin, 27. Febr. Unseren Lesern wird die Nachricht erfreulch san, daß ihm, ungeachtesz der Kürge der Jein 5 och nach P. Vere. ve 9 Hinweisan aaf den hoß een b 8 ünech 8 physischen Gewalt liegen. siufige volizeiliche Entscheidung in einigen eivilrechtlichen Streitig⸗ scheine; die Herrschaften in der Regel in den dazu geeigneten Fällen gangs⸗Abgaben im Zoll⸗Verein sich für bas Jahr 1844 wieder um hanblung und deren Resultate der Ge enstand ur Abstimmun reif daß die G schäfts⸗Vedn ig, die mit Zuzieh - d eeen Turzhen⸗ Von früheren Rednern wird hiergegen erwiedert, theils, daß ülhen zwischen Herrschaft und Gesinde nach dem Reskript der Mini⸗ vorziehen würden, von der sofortigen Dienstentlassung Gebrauch zu 1,105,821 Rthlr. gegen das Jahr 1843 erhöht haben; die Steige⸗ erscheine g 3 32 keit des dalchn 8 enszandge ft jept dn2 . v airzas: hätig⸗ das Königl. Ministerium diesen Zustand zu verantworten habe, eien des Innern und der Justiz vom 17. April 1812 gesetzlich machen. Hiergegen wurde erinnert, daß der Rekurs von der nächst rung würde noch bedeutender sein, wenn nicht der im Jahre 124A1 b Nachbem der vorgedachte Abgeorbnete seinen Antrag wieberholt sie sich bewaäͤhrt sonst würden wir seden andtag an 8 Perejse⸗ 1“] 6 9e 3eaena tennnee b vfchn. 5 8 Jer. aer vechnhgt escgt⸗ nroesancn Seghen ane 1 bn efeihens öllen n”cGeene 892 Ern⸗ weit süher ele 4843 eingerene ros die Züfuhren beschränkt höstte 1 1 üinee⸗ sch bin ü b ; . 8 n . 1 er Vorschlag, den polizeilichen Zwang auf Lei n⸗ nig erledigt werden könne; daß dieserhalb in dem Gesetz das Erfor⸗ ündi eeeen ev n 998 8 I kberzengt, doß wir dann niemals zu Anspruch eines kleinen Landestheils. esse, namenelich Erfüllung des Kontrakts auf Kosten des Weigern⸗ derliche vorgesehen und dadurch die erwähnten Uebelstände größten⸗ enne 1es 1647 Ben ed,eücas ve Adresse is ein wichtiger Moment 8* 88 überlegen und wohl be⸗ Der Antrag des vorigen Medners fand U serstützu tli Noch andere Redner sprachen in gleichem oder ühnlichem Eae bunh einen Dritten zu beschränken, verworfen, weil jenes Inkeresse theils beseitigt werden könnten. Von der anderen Seite ward da⸗ daß die (Brutto⸗) Einnahmen des Zoll⸗Vereins sich beliefen: für rathen müsse; in constitutionellen Ländern sei es Sitte, in anderen wegen unterla ae- Abändenn en in der früher berash ng, vnnen lcch Dagegen machte ein Abgeordneter aus dem Stande der Ritterstzee nur vom Richter festgestellt werben könne. gegen bemerkt, daß die Landräthe nach der bestehenden Organisation Preußen, Bagyern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum vn . unteilassen Wenn man solche dinee, so würsche . Sen. F der Wahl d *† Resenenten ie den de anen. eschäf 6⸗ darauf aufmerksam, daß dei Festhaltung des Prinzips, nach Aus0. Gegen die Fassung des §. 2 wurden mehrfache Erinnerungen der Behörde nicht Rekurs⸗Instanz seien; daß eine Abänderung der Hessen und die thüringischen Länder mit einer damaligen falls eine einfache, edle und feine Sprache, aber er wünsche sie viel⸗ diese sechg und nicht, wie bestimmt sei durch ne verfüsehecen bre ung des Stellvertreters, die Landtags⸗Berhandlungen selbst eseben. 1 allgemeinen Grundsäte nicht leicht genügend zu motiviren sei; daß von 23,478,120 Menschen 1“ leicht anders efaßt als die des geehrten Redners. Wenngleich er weiches wichti en Punktes ein Abgeordneter aus dem Stande 27 stattfinden könnten, und ein anderer Abgeordneter aus densch 1) Zunächst schien es bedenklich, für „Faulheit“ des Gesindes endlich der überall zulässige Weg der Beschwerden gegen Mißbräuche 1834 14,515,722 Rthlr. 1.“ auch weit entfernt sei das Talent, welches der Redner entwelt zu Städte dar antrug, die Aleröcgste Entscheidun chzusuch r Stande äußerte, daß mit den Rechten des Landtags auch dessen (elie polizeiliche Strafe eintreten zu lassen, und wurde deshalb vor⸗ schütze, daß die sofortige Vollstreckbarkeit zur Erreichung des Zwecks 1835 16,580,180 88 1“ 2 . 92 g, & nachzusuchen. zu wahren, die Sache daher dem Ausschusse zur gründlichen Unsaschlagen, statt Faulheit, die Worte: nothwendig, auch in §. 1. des Entwurfs angenommen uUnd die vom nach dem ferneren Zutritt des Großherzogthums Baben, 2 8

ere. x . vnnea we.

verkennen, so glaube er doch bei solchen wichtigen Veranlassungen hier in anderer Abgeordneter aus dem nämlichen 5 b ; - 9 Inpi 5 8 nicht mer Cs,Zannse . 1 L-n, ches vchang 8 —— 8 Uchenef 348 8e 8 6. sch suchung zu übergeben sei. Die Verweisung der Sache an den Ae „beharrliche Faulheit Gesetz⸗Entwurf L5. 28. selbstständige Stellung der Behörden durch Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit einer damaligen Bevöl⸗ Majestät den König zu treten, ihm die Gefühle des Landes, die Be⸗ Bezug auf die durch Interpretation des Herr Ministers abgeünderten Sere⸗ eecf 6 Flimmen⸗Mezrheit beschlossen —9 82 839 aufzunehmen; von anderer Seite: das Wort Faul⸗ nelaen” 2 b ekurses nur erwünscht 88. ““ für Gestatt kerung von 1,674,509 Menschen n

dürsgisse und Wünsche der Provinz vorzutragen, sei ein erheblicher, Punkte der Geschäfts⸗Ordnung an, indem er den Einsluß solcher ast 298 8 v 9 dasxE 18. F9 vng entfernt; din⸗ Füens es. kaunte Nol digkeit der Erhalt des R 5 8 Zöefaeann e. 5 buhe 48 Ent vg 808 1836 18,162,874 Rthlr. höchst wichtiger Akt; einen solchen erheblichen, wichtigen, tief eingrei⸗ Interpretation auf Schmälerun g der ständischen Rechte beklagte und nachdem von einem Abgeordneten aus dem Stande der Städte m Mit Rücksicht auf die anerkannte No hwendigkei der Erha tung ekurses, ür dessen Ausschließung, nach dem Entwi rfe, aus. 1837 17,697,290 fenden Akt, glaube er, dürfe man nicht so rasch vollziehen, man müsse in dieser Hinsicht jede davon betroffene Sache, so geringfügig sie auch der Wunsch ausgesprochen war, es möge in das Protokoll aufgenosalicher Zucht und Ordnung, und auf der anderen Seite zur Siche⸗ Das von der Mehrheit vorgeschlagene Amendement: 8 nach dem Zutritt einiger hannoverschen und braunschweisischen En⸗ sein Wort gehörig abwägen, wenn überhaupt eine Adresse votirt wer⸗ sein möge, für wichtig erachtete. men werden, daß die große Majorität sich für den Ausschuß dohg des Gesindes gegen willkürliche Behandlung, wurde der erstere gegen die erkannte Strafe ist der Rekurs bis zur nächst vorgesetz⸗ klaven und Halb⸗Enklaven mit einer damaligen Bevölkerung von den soll, und da es ihm zugleich an der Zeit zu sein scheine, daß Nachdem der Herr Landtags⸗Marschall w egen Ernennung der Stellvertreters von den Landtags⸗Verhandlungen erklärt habe, vasrag einstimmig angenommen. ten Behörde zulässig, derselbe muß aber binnen 3 Tagen nach Pu⸗ 39,997 Menschen u“

eine Kommission zusammentrete und der Gegenstand erst gehörig er⸗ Ausschuß⸗Referenten durch den Direktor auf die dem Ministerial⸗Er⸗ 29 Diskusston über diese Angelegenheit von dem Herrn Landags 2) Gegen die Worte 88 Entwurfe: 2 blication des Strafresoluts begründet werden, 1838 20,119,288 Rthlr.

bengrt werde, denn es häͤtten sich Gründe geuußert, die sich nichk be, laß mit dem angeblich nterpreinaen g. 1. 1e0 Landtrga⸗-Gesehes maßscann fif. geschesset enst und des Gegenstand an da 1eloder ein emgebshrliches, belecigendts Benagen te gerabe nbe sedann, edenteell angenonmta. zeic- 14830 20,569,488

seitigen ließen, ohne tief einzudringen, und wie fehr er auch von der zum Grunde gelegte kollegialische Verfassung Bezug genommen hakte schuß verwiesen. Der Herr Landtags⸗Marschall übertrug nu ünde bemerkt, daß auch ein ungebührliches Betragen, ohne gerade Der §. 3 betrifft die Befugniß derjenigen Inhaber von Polizei⸗ 146840 21,306,191 »„

Vortreffii hkeit der Redaction durchdrungen sei, so müsse er do ch be⸗ (am er bana zurück, daß die nach seiner Ansicht zwedmäßige Ge⸗ Redaction der von der Stände⸗Versammlung über ihre Verhandl tidigend zu sein, den polizeilichen Strafantrag rechtfertigen müsse. Gerichtsbarkeit, welche solche persönlich ausüben, ihrem Gesinde ge⸗ 1841 21,955,204 »

dauern, in diesem Moment nicht gleich sür die Adresse votiren zu kön⸗ schäfts⸗Ordnung mit den Abünderungen, wobei die Thütigtes der gen zu veröffentlichenden Zeitungs⸗Artikel einem Abgeordneten afr hierauf gegründete orschlag, statt jener Worte: (ggenüber. Die hielt das Recht zur Verhaf⸗ nach dem Beitritt des Herzoglich braunschweigischen Hauptlandes, des nen, sondern sich erst eine gründliche Untersuchung vorzußehalben; denn Regierung im geringeren Maße als in constitutionellen Stagten ein⸗ dem Shanhe der Geaüblr. ln negebührliches oder beseidigendes Betagennun. bang chte Sesinden, sür eine Berlezung des Grundsaßes, daß in Großzherzogthums Luxemburg, der Fürstenthümer Lippe und Pyrmont in der Raschheit, wie sie vorgelegt worden, sei es ihm nicht gelungen, getreten, anzuerkennen und ihre Bewährung abzuwarten sei, was der Hierauf erhob sich ein Abgeordneter aus dem Stande der . scen. wurde von überwiegender Mehrheit angenommen. keinem Falle von obrigkeitlicher Gewalt in eigener Sache Gebrauch und der kurhessischen Grafschaft Schaumburg mit einer Bevölkerung sie oufzufassen; er wünsche daher zu wissen, os eine Adressen satzin⸗ age der Sache entsprechend erschenme terschaft und bemerkte, daß die Wirksamkeit der Landstände in ih ) Der Entwurf enthält keine ausdrückliche Bestimmung darüber, gemacht werden dürfe; dies Recht ist zur Sicherheit der Rechte in von 475,252 Menschen

den soll, und wenn dies der Fall sei, so sei solche sorgfältig zu redi⸗ Mit der vorläusigen Anwendung der Geschäfts⸗Ordnung erklär⸗ doppelten Verhältniß, zum Könige und zum Lande, durch eine ub die Polizeibehörde auf den Antrag der Herrschaft zunächst zu Westphalen nicht so nothwendig, weil jüberall Amisleute, Vorsteher, 1842 23,410,503 Rthlr. giren. Uebrigens sei er mit dem Freiherrn von Lor einverstanden, ten sich zwei Abgeordnete aus dem tande der Ritterschaft einver⸗ schränkte Veröffentlichung ihrer Verhandlungen bedin t, daß dif eUntersachtng der Sache und zu eigener Beurtheilung der Straf⸗ deren Stellvertreter in der Nähe seien; sie trug daher darauf an, 1843 25,365,770 » 1 kaß von dem Attentat keint Erwähnung zu ihun sei. 8 standen. Der Eine von denselben hielt zugleich die Sammlung von Veröffentlichung eine der wichtigsten Fragen, namentlich auch wihh kkit des Gesindes verpflichtet sein soll. Wenn man auch annehme, den §. 3. für die Provinz Westphalen aus dem Entwurf zu entfernen. nach dem Beitritt endlich des braunschweigischen Harz⸗ und Weser⸗ Der Herr Landtags⸗Marschall sprach sich hierauf folgenderma⸗- Erfahrungen für nothwendig. Auf mehrere weitere Aeußerungen in Bezug auf die Person sei, welche damtn beauftragt werde ugii. solches in der Absicht des Gesetzes liege, um einestheils die Der §. 4 enthält eine Declaration des §. 77 der Gesinde⸗Ord⸗- Distrikts mit einer evees. von 89,791 Menschen.

ßen aus: epg von Abgeordneten aus dem Stande der Shanl⸗ und eines Abgeoed⸗ eine schwierige Aufgabe übernehme, daß die Nothwendigkeit, sih stei⸗Obrigkeit nicht in eine unangemessene Stellung zu setzen, und nung. Nach den Motiven hat die letztere Gesetzstelle zu einer ver⸗ 1844 ,471,591 Rthlr.

„Meine Herren! es ist das Geschäft und die Pflicht des Vor⸗ neten aus dem Stande der Landgemeinden, in Betreff des Interpre⸗ Fesseln der Censur zu fügen, nicht verkannt werden könne, und ee erentheils das Gesinde gegen Willkür der Herrschaften zu sichern, schiedenen Prarxis der Gerichte Anlaß gegeben, indem theils der Herr⸗ Gegen den Bestand des Vereins im Jahre 1834 hat sich die Be⸗ sitzenden einer Versammlung, wohl zu achten auf die Stimmung, die tationsrechts, des Bedürfnisses einer Allerhöchsten Entscheivung bei Rücksichten zu vereinigen seien, in Folge welcher zur Sicherung i 88 man boch zur Vermeidung aller Mißverständnisse nach den saft, gegen welche die Beschuldigung eines Scheltworts oder einer völ ensg durch geographische Erweiterungen seitdem gesteigert um sich in deren Majorität von einem Augenblid zum anbern offenbart.“ Meinungs⸗Verschiedenheiten und der Schmälerung des Petitionsrechts, in Rede stehenden Auftrags nach einer Seite es im Intereserdegsenten ; ner W Thätlichkeit einging, der aufgelegt wurde, 9 ü68 ü esinde 2,279,5 i9 Menschen, d. j. etwa 9 ½ Prozent; die Einnahmen dagegen

Hierauf habe er geachtet und in Bezug darauf hahe er die auf den wurde die Diskussion über den verhandelten Gegenstand von dem Landtags liege, den Herrn Landtags⸗Marschall zu bitten, die Ie Zusatz: Zdurch die Polizei⸗ Behörde b b ir sie hierzu durch ein Hsgehese gereizt habe, theils vom sind gestiegen 1b 111““ Gegenstand bezügliche Aeußerung gethan. Dem vorigen Redner könne Herrn Landtags⸗Marschall für geschlossen erklärt und zu einem wei⸗ aus seiner Mitte Hervorgehen zu lassen, wodurch er, der kande deseß⸗ vnach Untersuchung der Sache“ gegen eine Stimme für Sere den entgegengesette Nachweis verlangt worden. Der Ent⸗ von 14,515,722 Rthlr. im Jahre 133113131S vielleicht noch erwiebert werden, daß, wuͤre er gegenwärtig gewesen teren Gegenstande, nämlich der Nichteinberufung des Abgeordneten sein Vertrauen ausdrücke. Der Herr Landtags⸗Marschall ernst 9 Tr. G d E wuer besraumt 8 Gesinde den Beweis daß dasselbe durcb5h auf 26,471,591 im Jahre 1844 X“ niß genommen von dem großen Umfange und Zeitau wand, den die der Versammlung, d Ver ng gen . als welche in seinen Augen schon lange bloß zur Pflicht genents 4 b S e9n 8 n 3 E“ ;

nach der Meinung Bieher zum Theil dennh den. e ———— 2 üöe seien. Dahin gehöre auch das ihm durch das Versassungs⸗Oeh 2 r. Gestindes einräumt, diese Befugniß vies met echer. Hhnsen⸗ geben, so ist eine Kloße desselben ꝛc. zulassig. 1b h“ Frankreich. S deranlaßt haben, er dann seine Aeußerung wohl würde modistzirt ha⸗ liegende Sache und Erwirkung einer ferneren Verfügung in derseiben F. 44 verliehene Recht zur Bezeichnung des Mitgliedee, welgen! ga denasnihen Befrafung kumustt warzen dürfe vr 1“ ee vFsis Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 21. Februar⸗ ben. Was er vorhin sagte, war ein Exgebniß der Beobachtungen, zu erfuchen, daß der Herr Kommissarius sich auch dazu bereit erkläct, der Abfassung ständischer Schristen zu beauftragen sei. Daß 10 eder Genbe rbennaef ninmt sehac umr au, n. 88. 117 Besimwung, Beinen nenetne ü. 8. bührn In; wasceen Graf von Höussonville, der zuerst dem Voudetschen Amendement. die ihm oblegen über die Stimmung der Versammlung und ihrer habe und his zum Resultat dieser Schritte er, der Herr Landtags⸗ der gegenwärtigen Wahl rasch verfahren sei, könne nicht angenom se sieran fsobee Sedneng vomn 8. Noveeer 4840 E Sane,e Npensesa⸗ denanang vwi hen weiches eie Berküczung der beantragten geheimen Fonds verlangte, roßen Masortat. Er gloude se zach e— Rarschall, die Bersarsaltag eirre⸗ zu mäffen giaube, die Ber⸗ werden. Denn das von iym gewaßlie Mitglied sei den veräfs „” gefolgert werden, daß in den Fällen der §§. 125, 126, §. 558 und 559 Tit. 20 Th. II. des Allgemeinen Landrechts vorziehe. mit einer warmen Vertheidigung des Ministeriums entgegentrat und kein westerer Widerspruch erhoben werde, so werde er die Abresse abs handlang der Sa che auszusezen. . lichten Landta e⸗Verhandlungen schon seit Jahren gefolgt, und da⸗ snde 30 der Gesinde⸗Ordnung eine polizeiliche Bestrafung des Der §. 5 wurde angenommen, mit dem Wunsche, das Wort die Machinationen der Hpposition geißelte, gab folgende Schilderung stimmen lassen, falls die Debatte zum Schlusse für reif erachtet wird; die Aeußerung eines Abgeordneten aus dem Stande der belannt, daß solche in größtmöglicher Vollständigkeit zu revigiren. es nicht eintreten solle. 8 1 „Wirthe“ durch „Ackerwirihe“ zu ersetzen. von dem Verhalten ihrer Führer: er werde also bie vorläufige Frage stellen: ist die Debatte zum Stüdte, daß er in Bezug auf das Objektive des Falls mit der An. zu veröffentlichenden Mittheilungen sollen ein Ganzes bilden, welte Ges hierin enthaltenen Mißbräuche, wiederholentliches Ausbleiben Gegen §. 6. fand sich nichts zu erinnern. „Herr O. Barrot, das Haupt der äußersten Linken, spant sich für bessere Schlusse reif? sicht des Herrn Landtags ⸗Marschalls nicht einverstanden sei, erwie⸗ nichts Wesentliches entbehre und dadurch, daß unzweckmäßige Mei 8 bendes über Nacht, wiederholte Unvorsichtigkeit mit Feuer Nach Beendigung der Verhandlungen über den gebachten Ge⸗ Zeiten auf, welche hoffentlich niemals eintreten werden. Herr Thiers, der Der Abgeordnete, welcher die Adresse vorgetragen hatte, be⸗ berte der Letztere, daß, wenn sein Vorschlag nicht angenommnen werde, läuftigkeit vermieden werde, die Theilnahme des Publikums erhet jLicht unerlaubtes Auslaufen und Ausbleiben des Vergnügens setz⸗Entwurf wurden mehrere Mittheilungen der Staats⸗Behörden Anführer des linken Centrums, shnß ein Programm, aber von so unbestimm⸗ merkte schließlich: nach der undedingt und ununerbrochen beantragten Bestinmeun daß Daß der Landtag seine eigene Censur zu üben habe, sei gewis ge Trunk, Spiel und Zänkereien mit dem Nebengesinde über den Zustand der g die Wahl des ständischen Aus⸗ tem Charakter, daß Niemand sagen kann, was er ligentlich will. 8 veni 2eon Zen beiden chegnem des Entwurss hat der Eine darin lein Gegenstans Zer Verhanblung komme, der nicht in einem Aus. richliger Grundsah; es gebe ein Maß, welches vnt er Aerneug— e8. ndesses vorzugzweise geeignet zu einem Einschreiten der Polize⸗ sase”, hfs, Hechnangonesens der Provinzial⸗Anszalten zu Bennig. Pufanke, 1 de e. anr es Na ae 87g-0en, hien ee⸗ wenigstens Talent gefunden. Ich erwiedere weber dem Einen noch schusse gewesen sei, nichis Anderes librig bleihe, als die Sache in nach dem Wunsche aller Mitglieder nicht überschritten werden dini s6 szen uch wurde dafär gehalten, daß das Imnteresse der Dienst, haͤusen, Marsberg und 5e e EI1 9 e n dersene Fins da,necnnhersarsan Ausnahme der Wahl⸗ dem beren sondern appellire an das Bewußtsein der Versamm⸗ continenti an einen Ausschuß zu verweisen. Geschähe aber Letzte⸗ Rur auf die Einhaltung dieses Maßes gehe der in Rede see veafge Ir SH.Er. 2. Fufhene entor anf , 2eas-Henaeh. geecsz. aen NEarhengg beemm. 1“ heogramne 26 vFEE1u lung. Eine Adresse muß der unmittelbare Ausdruch dieses Bewußt⸗ res, so stehe es in Frage, ob der Herr Landtags⸗Kommissarius dann Austrag, welchem, so weit die Kräfte emmes Einzelnen es vermsce vorb dise gewahet erscheine, wenn den her dosen fiestete, m enes Stenograbhen und Redachion der Zeitungs⸗ E glauben dirfte, deren Urheber würden ein Ministerium bilden tönnen, seins sein; vb die vonliegende es ist, unterwerfe ich wiederholt der sich veranlaßt sehen werde, den von ihm erbeirgen Schritt zu thun. entsprochen werden dürfte. Würde sich demnächst eine Aushllst haaff zeichneten Fällen statt der höheren Befugniß sofortiger Diens- Landtags⸗Berhandlungen Mittheilung gemacht und endlich 40 einge⸗ Felches dem Lande mehr Befriedigung gewaäͤhrie, als das gegen⸗ Entscheidung der Versammlung.“ Ein Abgeordneter aus dem Stande der Ritzerschaft wat dem nothwendig ergeben, so solle diese beschafft werden. derneins von milderen Strafen Gebrauch zu machen; dadurch mög⸗ ngene Petitionen und 18 Unterstüͤ ungs⸗Gesuche auf den ständi⸗ wärtige. Einige Mitglieder, denen die ebe grife der Geistlichkeit 3 Hane Landtags⸗Marschall hiernach, mit Rücksicht Vorschlage des Herrn Landtags⸗Marschalls bei, da Niemand besser Der vorige Redner bestritt, daß im §. 44 des Gesetzes Zeitun Lehüng S Nerung X EEEE n Dispositions⸗Fonds unter die Ausschüsse zur Bearbeitung ver⸗ 5 829* 5 dernhs AEer. uf den festgehaltenen Antrag des Abgeordneten aus dem Ritterstande als dieser bie Politik des Landtages zu beurtheilen im Stande sei Alrtikel begriffen seien, indem durch die Redaction derselben ein Noue es sol i hei Ils inane 5 8 Er EZETE“ inister des öffentlichen wegen Theilung der Abressefrage, gestellten beiden Fragen: ügte jedoch den Vorbehalt hi * ibe in die ständischen Verhandlungen gekommen wäre; bei allem Vernatssen solchen Diensthoten entscheidend nachtheilig einwirken könnte. g ern sechen, wenn den St. Manc Girardin zum Minzsier des bse⸗ die 1) Soll eine Adresse an E. ger gere ne den König gerichtet 8 d. 28. mit heaee. ö Sndwbnenbe auf e. lhessegeahn 8 ünschen Brcfantche dasigen Absc bdcerestende⸗ Nusschuß hatte daher eine anberweite Fassung des Der Allerhöchste Bescheid, welcher auf die in dem oben abge⸗ 1828 nit, Nanbe ic das W genche, n die werden? ter den Platz nicht beseteen dütfe. ten des Herrn Landtgg3.Nfassan müsse er, Redner, doch die Fuf läßt sich das ce leges schlei b b dructen Berichte über die zweite Plenar⸗Sitzung des rheinischen Pro⸗- Zammer in alle dem eime Aussicht 48 bessere Maßregeln oder größeren ,2) Wird die vorgeschlagene angenommen 2 Ein Abgeordneier aus dem Stande der Stäbte fand es zu weit anheimstellen, ob nicht die Wahl durch den Landtag dem betreffene bührliches 8 7 Sve⸗ehnet, beharrliche Faulheit, unge⸗ vinzial⸗Landtages mitgetheilte, an Se. Majestät den König gerichtete Wohlstand des Landes als jetzt sinden?“ 8 wurden nacheinander mit großer Majorität von der Versammhung gegangen, daß über eine erhaltene Mittheilung nicht weiter gesprochen Mitglied eine große Autorität nach allen Seiten hin geben want deren Stellv n 8, san enagen gegen die Herrschaft oder Adresse ergangen ist, lautet dahin: Hen Billault, der als das Haupt⸗Organ der neuen Coaliion iunm befahend entschieden. werden solle, und ein Anderer hielt die erathung 84 Abstim⸗ Er fordere die fenrne Ansicht beistimmenden Mitglieder der Versans⸗ nag der H erschaft zunch dalden, nneg, so ist daselbe auf An⸗ Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaben, König von der Deputikten⸗Kammer gilt, begayn seine Rede für das 94 8 he. henhn vee hace exaan enhenengeeen ehen Pheen Iens dernte, n. nustg und wacecmane, daem'heem Eühenr Les dn ne kae vgchegbehe AE.Bag. nö⸗ chse,eb Sfiesen, voh Unefnhees m98en,g c,ent eengeTeisg er g eZe, d. heis cenc dheeeaerdür⸗ der Abgeordneten vertheilten neuen es⸗ lifto⸗Ordnung r be⸗ allein die Kompetenz zur Entscheidung der Sache zuerkenne. Zwei Abgeordnete aus dem Stande der Stäbte erklärten Hefüngnißstrafe von höchstens 48 Stunden zu belegen. In den haben die Aeußerungen der Treue und Anhänglichkeit an Unsere Person, würden erhalten können, sondern um die parlamentarische Lage des Kabi⸗

n merkte, daß der is aaus Messstshan mit voller Wahkung seineo mn. Hen Landtags⸗Marschall erwiederte, daß die Alternative der einverstanden, und bemerkte der Eine von denselben noch, daß, va dällen, wo die Herrse Kscheah g. 117, 118, 125, 126, 129 und so wie des Vertrauens in Unsere auf die Wohlfahrt des Landes ge⸗ neis. „Nach dem Votum der Moresse“, fuhr der Redner fort, „gab das

1AX1XAX“

1“