1845 / 64 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Landtags⸗M. laubt, daß der Gegenstand hin⸗ nur au unbescholtene Männer ihre Wahl zu richten. Durch die werde, durch eine positive Bestimmung die beste eende Lücke i Der Herr tags⸗Marschall g ß egenst nzen, was besonders für lünftige Fänte Ein Abgeordneter der Städte: Die Versammlung habe Arbeits⸗Anstalt zu Brauweiler pro 1842 und 43 betreffend, welch Nach g. 5 des Gesetzes vom 27. März 1824 ist ber unbeschol⸗

lãn 11.n; sei, um füglich 28 dem 2ten Gegenstand des Aus. Wahl des Herrn Brust sei nehesteaces daß er, nach dem Urihelle Geseßgebung zu er 5 be sich Antrages überzugehen, nämlich zu der Frage: ob Se. Masestät seiner Kommittenten, ein unbescholiener Mann sei; wenn später hier⸗ wünschenswerth sei. den Beschluß, Beschwerde bei Sr. Majestät dem Könige dem achten Ausschusse zugewiesen wurde. itene 77 1 . 8 .r fes dem en.,eh nanfra die Weisung zu .22 ber Zweifel entstand, so könne und bürse auch nur auf das Urtheil Ein Abgeordneter desselben Stanbes: Wo die Natur der t 4 bahin ausgesprochen, daß sie diesenige Entscheidung des I⸗ Eine 1. MReazener 8 wesche gestern eingegangen, und bder . b2 ersasnge e agae aeses 5 .ee e e den Herm Brust einzuberusen. der Wähler hierüher zurückgegangen unb von dem Ausspruche und spricht, bedarf es leiner shebe re und der Umstand, daß zums mißbillige, durch welche in dem gegenwürtigen, lein Ur⸗ ein Ministerial⸗Res kript benges t ist, betrifft die Beröffentlichung der ralischer Unbescholtenheit die Rede sein mu wird Jedem einleuchten r gesorgt ist, ist nur eine e Stande der Angelegenheit der Abgeordnete von Landtags⸗Verhandlungen durch die eitungen. Von Gr. Derclaucht der erwägt, daß es andlungen giebt, weiche das hier 1., Straf⸗ 2 I 8

Ein Abgeorbneter der Städte bittet die beiden Fragen ganz ge⸗ eventuell von dem Ausspruche des Landtages die Frage der Ein⸗ Gesetzgebung für die Kreisstänbe da . trennt zu halten, worauf Se. Durchlaucht der Herr Landtags⸗Mar⸗ beru ng abhängig gemacht werden. Dies sei hier nicht geschehen; stätigung für unsere Behauptung. 8 vorläusig von den Sitzungen ausgeschlossen sei. Durch An⸗ dazu aufgefordert, wird dieses Minislerial⸗Reskri t durch den Proto⸗ i chall daß . in der —— pes.ge 1hgae. Die von 2 Waͤhlern sei Fegen Herrn Brust keine Einwendung erhoben Ein Fnbeenn der Städte kann keine Lücke wahrnehmen me bes Vorschlages Sr. Durchlauche würde aber die Versamm⸗ kaiticenls enernt. striy 9 aas 2 5 F und welche die entliche Mei⸗ erathung aber könne füglich zum 2ten Antrage übergehen. und eben so wenig bei dem jetzt versammelten Landtage. „Nach der auszuflüllen wäre, es scheint ihm, daß die Unmöglichkeit vorgese 1 gerade dasselbe thun, was sie an dem Ministerium tadle; sie Der Druck desselben wird vielseitig begehrt und bewilligt. Dem Landtagse⸗Kommissarius liegt nach §. 28 desselben Gesetzes Referent drückt den Wunsch aus, noch in Bezug auf die Be⸗ vorliegenden, von dem Herrn Landtags⸗Kommissarius mitgetheilten hat, daß ein Fall vorkommen könne, daß einem. gewählten und hde damit beginnen, den Abgeordneten von Boppard vorläusig aus⸗ Ein Abgeordneter der Stäbte schlägt vor, den Gegenstand einer die Pflicht ob, die Wahlen der Landtags⸗Abgeordneten in der e⸗ auptung zu erwiedern, daß das Verfahren nur analog durch die Ge⸗ Verordnung sei aber auch nicht die mindeste Veranlassung vorhanden tigten Heputirten von Seiten der Behörde aus irgend einem Elhließen. Die Beschwerde, daß ein Abgeordneter nicht einberufen eigenen Kommission zu überweisen. ziehung zu prüfen, ob sie in der Form und nach den Ei enschaften sete über die Kreisstände fesggesren; sei. Allerdings seien die Fegle⸗ Pwesen⸗ einen solchen Zweifel an der Unbescholtenheit des Herrn sein Recht benommen werden könne. Nur wenn die Versamseden, sei seines Erachtens unzertrennlich von dem Gesuche, baß Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Wenn ich unter dem ersten der Abgeordneten ber Vorschrift emäß geschehen sind. er mentarischen Vorschriften nur in dem Gesetze über die Kreisstände rust laut werden zu lassen; eine gerichtliche Untersuchung walte Grund hat, einen ihrer Kollegen auszuschließen, so steht jhr das! Abgeordnete einberufen werde. . und schmerzlichen Eindruck der inhallsschweren Mittheilung, die uns eine von dem Gesete vorgeschriebene Bedingung, z. B. den unbe⸗ egen Herrn Brust wegen angeblich sich schuldig gemachten Gewohn⸗ allein zu. Nie kann es aber das Recht einer Behörde sein. Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Von vielen Seiten sei der so eben geworden, sofort das Wort ergreife, so rede ich nicht, weil scholtenen Ruf, so 6 er berechtigt, eine andere Baßi zu verlangen

thalten, das Prinzip aber sei nicht nur in dem angeführten Land⸗ 1 . d enthalten c zip sei nich gefü secewagen nicht ob; es wären hierüber nur im Wege der gericht⸗ Herr Landtags⸗Marschall erklärt, daß er der Meinung sei, sch ausgesprochen, daß in dem vorliegenden Falle nach Analogie ich will, sondern weil ich reden muß. ebensbedingung unserer stän⸗ So wie nun der Landtags⸗Kommissarius die Bestätigung der

tags⸗Abschiede, sondern auch im Gesetze vom 8. Mai 1837 klar aus⸗ 1 aus 1 8 g schi ch seß ichen Polizei Erkundigungen eingezogen. Nach unserer gesehlichen bder M oment, über die Frage abzustimmen, gekommen sei, und Kreisstände verfahren bezorz er teage also nach dieser Analogie dischen Wirksamkeit ist die Veröffentlichung unserer Verhandlungen. Wahl eines Abgeordneten, dem die gesetzliche Qualisication a geht u

edrückt und auf die Standschaft überhaupt anwendbar erklärt worden. i

Vorschrift werde eine gerichtliche Untersuchung nur entweder durch in der Weise, daß die Frage auf den Antrag des Ausschusses ul, daß die Wähler vorerst konsultirt werden. Se. Majestät der. König 2 dies wied erholt anerkannt, und die nicht beantragen darf, sondern in einem solchen Falle eine andere

Diieses Gesetz sagt: 2 w L11“ In Ansehung der Standschaft verbleibt es in dieser Be⸗ den Beschluß der Rathelammer, wodurch der Angeschuldigte vor die tet werde, welcher von dem Referenten in folgenden Worten veslll Referent: Die Versammlung hat durch den Eingangs bereits Theilnahme welche sich erst alsdann allgemein zeigte, als jene Ver⸗ Wahl verlange ig d 1 4 8 vra⸗ bei den darüber besonderen Verordnungen. correctionelle Kammer verwiesen, resp. die Sache für krincnen erach⸗ wird: Im Interesse des betreffenden Wahl⸗Bezirke, dem ohr ißten Beschluß an den Tag gelegt, daß der jetzige Zustand der öffentli ung ins Leben trat, während all Ferhe nnd,a ecse unbeach⸗ serbais Becce bestnen, eh; ens.

Daraus geht der Wille des Gesetzgebers aufs bestimmteste her⸗ tet, oder wenn der An eschuldigte direkt durch das öffentliche Mini⸗ Vorwissen und ohne seine Mitwirkung sein erster Vertreter ent gelegenheit ein unrechtmäßiger sei; daraus folgt nothwendi daß teit vorübergingen, diese Theilnahme hat die Erwartungen, die sich verloren hat, noch ferner an den ständischen Versammlungen Theil hegründet. Im wurde; im nteresse eines unserer Mitglieder, das sich in den hie Herstellung des rechtmäßigen Zustandes verlangen müsse. In allerseits an jene Veröffentlichung inüpften, vollständig bestätigt. Wir nehme. Wenn 3. B. ein Landtags⸗Ab eordneter nach erfolgter Be⸗

und nicht nur analog, sondern auch positiv sieht es in der Ge⸗ erium vor das Corrections⸗Gericht geladen werde, 8g⸗5 8g * depef 5 8 on allem diesen noch keine Rede gewesen, die sentlichsten Chrenrechte gekränkt und gleichsam ungehört vernu srüher entwickelten Motiven ist, wie ich glaube, mit Recht gesagt, besitzen das Minimum aller ständischen Rechte, das Recht, mit unse⸗ stätigung den gesehlich erforderlichen Grundbesitz verloren hat oder eht; im Interesse der ständischen Institutionen, deren Lebenskra Rechtsgefühl habe sich im Volke des Rheinlandes der Art aus⸗ rem Rath gehört zu werden, und das Recht, Bitten und Beschwerden aus jeder Gemeinschast mit einer der christlichen Kirchen ist,

cht beruht, wagen die getreuen Stände voll Vertraf vadet, daß nur demjenigen die öffentliche Achtung entzogen werde, vor den Thron zu bringen. Wenn aber die enigen, in deren Auftra o hört seine Eigenschaft als L Ab 1 sgeit ihres Königs, Ew. Majestät in tiefster Untertzaisen unwürdige Handlungsweise thatsächlich feststehe. Ich abstrahire wir dieses Recht ausübeg, keine oder nur 88 ugvellseindige und - .22 bestags E be

etgebung fest, daß die Entscheidung über die escholtenheit eines vorliegenden Falle sei v K. nde⸗Mitgliedes den Verwaltungs⸗Behörden entnommen ist. Sache noch nicht an die Rathskammer gebracht ja der Herr Brust

Er trage 1e ehen vöneaaf an, daß der zur Abstimmung gestellte voch 1ö. gehört 85 smhaegees Urge 1 68 fe 5 üees⸗ 88 ¹ ;ste Vorschlag des Ausschusses genehmigi werbe. em Landtage an allem und jedem Material, um in er Sache ur⸗ die Gere . t i ige Ha 1 1 andtags⸗Kommissarius ist nicht detags; 1 1 1 1eg. wird der Wansg eusgesprochen. baß der 1ste Vor⸗ theilen oder die Unbescholtenheit eines seiner Mitglieder in Zweifel keit ihre Beschwerde wegen der nicht rechtmäßig ersolgten Aug, der Persönlichkeit des Herrn Brust; ich abstrahire von der Mög⸗ Kenntniß von dem erhalten, was in ihrem Namen und Auftrag verhan⸗ 35 dem üs Nd shth, ng

Mehrs⸗ 8 eine b 1 üfe; 1n 1 lag von bem 2ten in der Verhanblann g gänzlich getrennt werde, da ziehen zu können, und derselbe sei mit Unrecht seinem Berufe, hier ßung des Abgeordneten Brust von den Sitzungen des achten nülit, daß dieselbe früher oder später mit der Ehre der Stände⸗ delt wird, so geht die Theilnahme unter, so, wie sie entstandeni . Die eines Landtags⸗Abgeordneten we en Man i 0

8 an sich auf eine Beschwerde an den König, der zweite aber auf zu erscheinen, entzogen worden. Vor Allem aber sei es flar, daß schen Landtags vorzutragen. Lei aeeges sammlung in Kollision kommen kann. Ich antworte aber auf die Fe g9e weiß, daß ihre Stände ve san sel ün Seerwas jeden Rufes dandel⸗ Fanm baher nur 1.8gn 2he ncg.n Nhefhnedorn

einen Schritt beim Landtags⸗Commissair beziehe. 8 der Verwaltungsbehörde kein Urtheil über die Unbescholtenheit des Ein Abgeordneter der Städte wirft die Frage auf, ob d eines verehrlichen Mitgliedes der Ritterschaft, wonach es Augenblick von der Erfüllung ihres Mandats zu hören, und nun soll handene oder nicht vorhandene Unbescholtenheit, und damit zugleich

Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Nach den von den hohen Letzteren zugestanden, und daß also die von dem Ausschusse zur Auf⸗ genwärtig anwesende Stellvertreter nicht in einer unangenehma der Ehre der Stände⸗Versammlung nicht vereinbar sein würde, dies erst nach längerer Zeit geschehen, und unter Bedingungen ge⸗ über die Zulassung oder Ausschließung eines Landtags⸗Abgeordneten,

Behörden getroffenen Maßregeln muß ich vermuthen, daß die gegen rechthaltung der Rechte des Landtags in Antrag gebrachte Beschwerde lernative bei dieser Verhandlung sich besinden müsse, worauf de Nitglied in ihrem Schoße zu dulden, welches vor Gericht gezo⸗ schehen, die nach dem ersten Eindruck, den sie mir gemacht, den Werth zu entscheiden habe.

unseren Kollegen Brust gerichtete Anklage der Art ist, daß erstere ge⸗ über das Ministerium bei Sr. Majestät dem Könige vollkommen ge⸗ Landtags⸗Marschall seine Erwartung ausspricht, daß der Stellagl werde. Ich behaupte, daß hierdurch die Ehre des Mitgliedes und der Veröffentlichung selbst in Frage stellen. Die Freiheit, zu reden, Das Gesetz läßt diese Frage ungelöst.

ter sich der Abstimmung enthalten werde. versammlung 2 keinesweges verletzt sei. Ich behaupte, daß hat auch der Gefangene in seinem Kerker, aber was bedeutet diese Man hat zwar die Behauptung aufgestellt, es müßten in einem

glaubt hat, die Anwesenheit desselben vertrüge sich nicht mit der Ehre der rechtfertigt erscheine. m 5 . . s b n eges . tände⸗Versammlung. Ich bin daher 8 der daß, bevor Ein anderer Abgeorbneter aus dem Ritterstande erklärt sich mit Ees wird nun zum namentlichen Aufruf geschritten, wobei ater Umständen ein lches Mitglied aus dem Gerichtshofe mit grö⸗ Freiheit, ohne die Freiheit, gehört zu werden? Wahrhaftig, es kann solchen Falle die Bestimmungen der §§. 7 und 8 der Kreisordnung

SLoetzterer an unseren Berathungen theilnehmen kann, der Ausschuß sich dem vorigen Redner einverstanden. und 12 gegen die Frage stimmen. 1b e Ehre auf seinen Plat zurückkehren kann, als er ihn verlassen nicht die Absicht unseres Könige sein, den Ständesaal zu einer vom 13. Juli 1827 analog zur Anwendung kommen, nach denen die 8 von der Lage der Untersuchung überzeuge, damit, wenn es nöthig sein Referent drückt sich in folgenden Worten aus: Es ist von einem Die Verhandlung geht nun auf den zweiten Gegenstand it. Ich frage, ob nicht in der neueren Zeit ein berühmtes irlan⸗ Zwingburg des Staats⸗ Absosutiomus zu 8— Es fallen Cechenzade über die Beschitenheit des Rafes der genedeewae⸗ sollte, dieijenigen Maßregeln getroffen werden können, welche die Ehre Redner aus der Ritterschaft behauptet worden, wir hätten um so Der Referent verliest nochmals den zweiten Vorschlag des iches Mitglied des englischen Parlaments aus dem Kerker von Du⸗ mir die Worte ein, die Cid el campeador zu seinem Könige Don glieder in erster Instanz den Standesgenossen und Wahl⸗Kollegien,

der hohen Stände⸗Versammlung erheische. weniger Anlaß zur Beschwerde, als hier augenscheinlich ein Mißver⸗ schusses, wonach der Herr Landtags⸗Commissair zu ersuchen wäng unter dem Beifall des Hauses, ja unter dem Beifall der ganzen Alfonso sprach: Ich muß zu Euch reden, o König, denn ich habe zu in zweiter aber den Landtags⸗Mitgliedern des betreffenden Standes

Rerferent: Diese Bemerkung entfernt uns von dem Boden, auf ständniß vorliege. Ich muß hierauf krwiedern, wie aus den Akten Herrn Brust einzuberufen. llisirten Welt, auf seinen Sitz zurückgekehrt ist? Euch zu reden, und ich kenne, wer die Rede mir verbieten darf, nur zugewiesen ist. Allein in einer solchen wichtigen Angelegenheit kann

dem wir uns nun besinden. hervorgeht, daß der She as⸗ Cenzafßsen in seinem ersten Schreiben Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Da noch keine Ein Abgeordneter der Landgemeinden erklärt sich im Allgemei⸗ Einen, und dieser Eine ist nicht auf Erden, Gott! Der rheinische die bloße Analogie nicht genügen. Es würde jedenfalls einer Aller⸗

* Es handelt sich um die Frage, ob die Verwaltungs⸗Behörde das an den Herrn Brust die Absicht veseseben sas⸗ die Sache dem suchung eingeleitet ist, so sehe er nicht ein, wie man den Abgenn mit dem Referenten einverstanden, und er findet auch weiter nichts Landtag hat keine Wahl, zu reden oder zu schweigen. Er muß an höchsten Declaration bedürfen, daß die für die Kreistags⸗Mitglieder er⸗ Recht hat, ein Mitglied aus unserer Versammlung auszuschließen oder Landtage vorzulegen, wenn Herr Brust nicht reiwillig zurücktreten ten Brust ausschließen wolle. Es sei nur eine Information wluseten; was aber die Bemerkung eines Mitgliedes aus der Rit⸗ den Knig die ehrfurchtsvolle Bitte richten, die in dem Rechte der lassenen Bestimmungen auch für die Landtags⸗Mitgliedes gültig seinsollen.

niiccht. wolle. Diese Absicht ist ohne allen Zweifel von dem Landtags⸗Com⸗ ihn vorhanden. . 1 schaft betrifft, auf die Wähler zurückzugehen, so könne davon nicht vollständigen Veröffentlichung neu begründete ständische Wirksamkeit Aus dem verschiedentlich gleichfalls in Bezug genommenen zwei⸗

Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Diese Frage kann nicht missair dem Minister ausgesprochen worden; gleichwohl wurde von Mehrere Stimmen: Dem sei von keiner Seite widerspaer die Rede sein, bis begründete Ursache dazu vorliege, welche aber nicht wieder vernichten zu wollen. ten Landtags⸗Abschiede vom 15. Juli 1829 geht aber unbestreitbar isolirt stehen bleiben, weil bei der Beurtheilung der zweiten Sachen demselben die Ausschließung des Herrn Brust ohne irgend eine Zu⸗ worden. jeßt nicht existire. das von der Ehre des Landtages gesagt Ein Abgeordneter der Städte, als Redacteur der Zeitungs⸗Ar⸗ hervor, daß des Königs Majestät in der Kreisordnung vom 13. Juli zur Sprache lommen können, die das Urtheil über die erstere ver⸗ ziehung des Landtages verfügt; es ist also eine Irrung, ein Mißver⸗ Herr Landtags⸗Marschall: Er sei doch im Falle, zu züchrden, welche dadurch gefährdet werden könnte, wenn eines seiner tikel: Er müsse wünschen, daß die Frage über die Veröffentlichung 1827 keine Entscheidung für ähnliche bei den rovinzial⸗Landtagen ändern. ständniß nicht vorhanden. 3 88 sprechen, denn es scheine in dem Ausschuß-Berichte ein Sprun stglieder vor den Richter berufen wird, so sei dies schon hinläng⸗ rasch entschieden werde, denn es sei eine schwere Aufgabe für den vorkommende Fälle erblickt haben, denn suns würde in ge⸗

Referent: Er bestreite das, dies wäre eine Vermischung der Uebrigens liegen die Beweggründe des Ministers ganz außer liegen. Der Ausschuß gehe davon aus, nachzuweisen, daß inih durch den Referenten widerlegt worden; er füge nur hinzu, daß Redacteur, zu beurtheilen, was zur Veröffentlichung geeignet sei. Er dachtem Landtags⸗Abschiede lediglich auf die Kreis⸗ Ordnung

Theorie mit der Praxis. dem Kreis unserer Verhandlungen. Es kann hier nur darauf an⸗ als analog anzusehenden Fällen, in den Wahlen der Ritterschaft h Ehre des Landtages darin bestehen müsse, daß er nicht dulde, daß glaube nach der Verhandlung vom 10ten d. M. richtig 2 efaßt zu haben, hingewiesen und nicht angeordnet sein, daß, wenn je die

Eiin Abgeordneter des Ritterstandes: Meines Erachtens steht die kommen, ob ein Recht der Stände⸗Versammlung verletzt ist oder nicht. Kreisstände und anderen, es der Versammlung selbst überlassen il Ehre und Würde eines seiner Mitglieder verletzt werde. daß er Alles aufnehmen soll, was zu einer vollstäͤndigen eröffentlichung Staͤnde ⸗Versammlung eines ihrer Mitglieder auszuschließen für

Freiheit im Prinzip auf der Seite aller jenen, we che an dem Wahl⸗- Daß dies der Fall sei, haben alle Redner anerkannt. Wenn aber die entscheiden, ob irgend ein Mitglied aus hier einschlagenden Orall Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Bevor die Einberufung des gehöre, um ein ganzes in sich abgeschlossenes Bild der Verhandlungen nothwendig erachten sollte, der Landtags⸗Marschall sich an den Land⸗ eschäft betheiligt sind, das sind die Wähler, und wir haben diese Stände⸗Versammlung sich in einem ihrer Rechte, die sie ohnehin in von ihr auszuschließen sei oder nicht. Dies sei auch im Auessalem Brust veranlaßt werde, erscheine es ihm wünschenswerth, sich darzustellen. Er fragt, wie er die Reden und Anträge vollständig tags⸗Kommissarius zu wenden und von diesem wegen des zu beobach⸗

Felcheit zu wahren. Wo Schranken im Interesse der Ordnung ge⸗ einem eringen Maße besitzt und die sie daher um so mehr als ein deduzirt und mit Glück nachgewiesen worden. Der Schluß seiau der gegenwärtigen Lage der Angelegenheit zu überzeugen. wiedergeben könne, wenn er sie nicht wörtlich wiedergeben solle. Er tenden Verfahrens Instruction zu erwarten habe. destere Bestimmung

setzt werden müssen, da sias sie durch die Verfassungs⸗Urkunde und Palladium vertreten muß, wenn, sage ich, die Stände⸗Versammlung nun nicht, daß es in diesem Falle möge eben so gehalten werden, sonden Ein A geordneter de seiben Standes: Selbst in dem Falle, wo fühle sic dazu außer Stande, wenn er nicht die vollständigen Reden gilt indeß nur für den Fall der beabsichtigten Ausschließung eines be⸗

durch die Declaration gestellt; wo dies aber nicht geschehen ist, kön⸗ sich in einem Rechte verletzt sieht, so habe ich einen zu hohen Begriß Schluß sei ein anderer, nämlich der, ohne Weiteres das betreffende Mutl⸗ bwesende Mitglied freigesprochen, werde die Frage der Unbe⸗ aufnehmen dürfe. Er habe die Protokolle von zwei Sitzungen redi⸗ reits einberufenen Landta 8⸗Abgeordneten und berührt die Frage nen wir solche Schranken nicht anerkennen. Wir können Niemand als von dem Fhege sefag und von dem Muthe der Versammlung, als einzuberufen. Er möchte einen anderen Schluß daraus ziehen, nämlich mtenheit immer noch vor die Wähler gehören. girt und die Reden derjenigen Herren, von denen er voraussetzen wegen der Einberufung nict.

Sr. Majestät das Recht einräumen, diese Schranken zu erweitern daß es nur zweifelhaft sein sollte, sie werde auch nur einen Augen⸗ daß dem Landtage überlassen werden möge, zu beurtheilen, ob die Ein Abgeordneter der Städte: Die Ehre des Landtags besteht önne, daß sie besonders darauf Werth legten, sie wörtlich wieder⸗ In Ermangelung ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen hat

und erscheine ihm weiter die natürliche Folge des Wahlrechts zu sein, daß blick Anstand nehmen, über eine fons⸗ Rechtsverletzung in ehrfurchts⸗ von der Art sei, daß die Einberufung des betreffenden Mitgliede sein, daß er das Recht walten lasse, und das geringste Recht, was gegeben zu sehen, ohne Weiteres inserirt. Die anderen Diskussionen sich die Staats⸗Behörde bisher für befugt erachtet, einen Landtags

diejenige Person, die in Folge eines Wahlrechts die Pflicht hat, den voller Weise bei des Königs Ma estät Beschwerde zu üganr. m angemessen scheine oder nicht. ch dem größten Verbrecher zustehe, das Recht, sich zu vertheidigen, habe er zusammengefaßt. Als Organ der Stände⸗Versammlung habe Abgeordneten, dem ein nothwendiges Requisit der Landstandschaft

Mandanten zu vertreten, nur von denje nigen, die ihn gewählt haben, Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Auch er ist der Meinung, Ein Abgeordneter der Stähte: Er sei der Meinung, daß eas sollen wir Niemand versagen. Wie kann es mit der Ehre des er nur von dieser Vorschriften zu empfangen. der unbescholtene Ruf abgeht, von der Einberufung aueszuschließen,

seines Mandates für verlustig erklärt werden kann und daher das Be⸗ daß eine Beschwerde zu führen und dieselbe zu den Stufen des Thro⸗ wenn die Stände⸗Versammlung dem zweiten Antrage beitrett, notags vereinbar sein, in Abwesenheit unseres Kollegen, so wie wir Der Herr Landtags⸗Marschall findet auch, daß für den Augen⸗ und es ist dabei der Grundsatz leitend gewesen, daß Niemand, der

nehmen des Ministers auf Irrthum beruhen müsse. Wenn wir die nes zu bringen sei. In dem Gesetz ist bestimmt, daß der Ober⸗ durch der Landtag sich nach Andeutung Sr. Durchlaucht ausg⸗ eben haben aussprechen hören, über ihn zu richten? Man lasse blick Vorsorge getroffen werden müsse, und dazu scheinen ihm zwei wegen Vergehen zur gerichtlichen Untersuchung gezogen ist, vor er⸗

Schule der Erfahrung durchmachen müssen, so kann auch der Minister Präsident die gewählten und von des Königs Majestät bestätigten en habey würde. Wenn einmal der Landtag, und namentlich Mitglied, wie es sich gebührt, in unserer Mitte erscheinen, dann Wege möglich. Auf beide könne man zurückgreifen und Beispiele von folgter Freisprechung eines unbescholtenen Rufes genießt.

diese Schule durchmachen; und da verschiedene Ansichten obwalten, Deputirten einzuberufen habe, was nicht geschehen sei. Wollten wir tand der Städte, aus den vorliegenden Akten Veranlassung geügen diejenigen auftreten, die gegen seine Ehre, gegen seine Unbe⸗ dem letzten und vorletzten Landtage finden. Das Verfahren des vor⸗ Nach diesem Grundsatze ist seit Anordnung der Provinzial⸗

ob eine Beschwerde gerechtfertigt sei, so gebs er anheim, dieselben An⸗ auf die uns zustehenden Rechte verzichten, so würde die nothwendige den hätte, die Ausschließung für jetzt zu wünschen ober die Eutlheltenheit etwas einzuwenden haben. „Jeder Zeit bin ich bereit, letzten Landtages habe übersichtliche, zwar vollständige, aber abgerun-⸗ Stände im ganzem Umfange der Monarchie und selbst in hiesiger

träge, jedoch nicht in der Form einer eschwerde zu stellen, sondern Folge sein, daß, wenn wir einen Deputirten mit Grund ausschließen fung zu begehren, dann würde für alle Mitglieder keine Veranlastiin Votum für den Ausschluß eines Mitgliedes zu geben, dete Zeitungs⸗Artikel gewährt. Auf dem anderen, auf dem letzten Provinz verfahren, indem ein Landtags⸗Abgeordneter des vierken indem wir sagen, daß wir nicht glauben, daß dem Minister das Recht wollten, wir vorab Instruction bei den Behörden einzuholen hätten, vorgelegen haben, dies jetzt zur Sprache zu bringen, und wenn füisen Gegenwart die Ehre des Landtages kränken könnte; aber ich Landtage eingehaltenen Wege wurden die Berichte beinahe bis zur Standes, weil er sich wegen Vergehen in Untersuchung befand, zum zustehe, in dieser Art einzuschreiten, und er gebe ferner anheim, Se. ein Motiv, welches uns um so mehr verpflichtet, mit Beschwerde an die Ausschließung rathsam erschienen wäre, so würde dies unzweisel de mich auch mit allen Kräften und mit allem Ernste dagegen er⸗ Ausführlichkeit des Protokolls gegeben. Er würde es, nach der eben fünften rheinischen Provinzial⸗Landtage nicht einberufen wurde, ohne

Majestät den König zu bitten, die sich in der Gesetzgebung offenbarte den Thron zu gehen, indem die Behörde offenbar ihre Befugnisse der Landtag zu beschließen gehabt haben. Es scheine aber, daß ien, daß gegen gutes Recht angegangen werde. Von Rechts wegen vernommenen Erklärung des mit der Redaction beauftragten Mit⸗ daß Seitens des letzteren dagegen eine Reclamation erhoben ist.

Lüce durch eine Declaration zu ergänzen. G überschritten hat. „ein einziges Mitglied, noch weniger die Majorität der Versamn h das Mitglied hier sitzen, nicht in seiner Abwesenheit können wir liedes, für angemessen halten, das Verfahren des letzten Landtages Hiernach dürfte es einleuchten, daß in dem vorliegenden Falle

Drei Abgeordnete des Ritterstandes und bas Mitglied der Für⸗ Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Es handelt sich um zwei irgend eine Veranlassung gefunden habe, ein Mitglied des gegenger ihn urtheilen. Noch jüngst ist in einer Deputirten⸗Kammer 2 viel als thunlich einzuhalten, also die Protokolle selbst mit den nicht von einer Verletzung des Gesetzes Seitens der Staats-Behörde stenbank unterstützen diese Ansicht. Fragen: ob eine Beschwerde an den Thron gerichtet werden soll, oder tigen Landtages wegzulassen. Die Meinung der Stünde⸗Versan der spanischen) der Fall vorgekommen, daß ein Mitglied ausge⸗ Weglassungen und Abänderungen, wie auf dem vorigen Landtage, an die Rede sein, sondern daß es sich nur darum handeln kann, eine in dem Ein Abgeordneter des Ritkerstandes: Die Sache läßt sich aus ob los die Sache zu mißbilligen sei. Wenn wir Beschwerde geger lung sei also jetzt genugsam ausgesprochen, wenn sie dem zwlessen wurde, das in einem hohen Grade gegen die Ehre gefehlt den Herrn Landtags⸗Commissair einzureichen und das Weitere abzu⸗ Gesetze allerdings vorhandene Lücke in entsprechender Weise zu ergänzen.

einem zweifachen Gesichtspunkte beurtheilen, und zwar aus dem Ge⸗ den Minister führen, so scheint es mir sehr leicht, daß der Minister Antrage beitrete, nämlich der Bitie um Einberufung des Abgeoentatte. Dennoch wurde ihm das Vertheidigungsrecht nicht verkürzt warten. Man betrete hierdurch keinen neuen Weg, sondern es scheine, daß Koblenz, 25. Februar 1845.

sichtspunkte der Civil⸗Gesetzgebung und derjenigen Gesetze, welche auf solche bei Seite schiebe; er wird e en, er habe es aus Delikatesse ten Brust, denn wenn dieselbe diese Einberufung nicht verlangte id die Angelegenheit in seiner Gegenwart verhandelt. Hier ist von dies als Vorsorge für den Augenblick das beste Auskunftsmittel sein werde. Der Ober⸗Präsident der Rhein⸗Provinz.

die Ständeverfassung sich beziehen. Es handelt sich um die Frage: und in Berücksichtigung der Ehrenha tigkeit der Versammlung gethan. könne dem die Folge gegeben werden, daß sie die Eingriffe das Anderem die Rede, um so mehr ist es unsere Pflicht, das Mit⸗ Ein Abg. des Ritterstandes: Der Landtag müsse seine Rechte Schaper.

ob der Ruf bescholten oder unbescholten sei. Nur die Genossenschaft Von dieser Seite betrachtet, kann man dem Minister keinen Vorwurf fallen lassen wolle. Er trage daher darauf an, daß der zwein sh nicht ungehört zu verurtheilen. aufrecht halten, und nur der Gewalt der Censur dürfen wir weichen. Daß die Staats⸗Behörden bis jet keine Schritte gethan h 8

und der

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beaurtheilt, ob ein Mitglied die Ehre verscherzt hat, und der Minister machen. ¹ trag zur Abstimmung komme. V1 Ein Abgeordneter des Ritterstandes giebt das Bedenken anheim, Ein Abg. der Städte: Das edle Mitglied aus dem Ritterstande ; 8 wwmoar nicht eee; darüber zu eee. Er schließe sich dem An⸗ Ein Abgeordneter der Städte: Daß es keinem Bedenken unter⸗ Ein Abgeordneier des Ritterstandes glaubt, haß die Einbentll as thunlih sei, pendente kef mit 88 Ausführung zu beginnen. hat so richtig den tiefen stummen Schmerz, der die ganze Versamm⸗ 89 dsehshe se. vehsge trage des vorigen Redners an, insofern, als eine zweifache Bitte an worfen sein kann, daß die Sache blos vor die Kompetenz des Land⸗- des zc. Prußß der Ehre des Landtags zuwiber sei: denn der Fa dem ergriffenen Rekurse müsse der Entscheidung Sr. Majestät lung bei Verlesung des Ministerial⸗Reskripts ergriffen hat, geschildert, In den bisber vorgekommenen weni en Fällen, wo die Unbes cholten⸗ Se. Majestät zu richten sei; die eine, die Nicht⸗Kompetenz des Mi⸗ tages gehöre, steht fest. Darüber kann eben so wenig ein Zweifel möglich, daß während der Berathung der g , das aeht vorgegriffen werden. daß ich die Hoffnung ausspreche, es möge eine besondere Kommission heit eines Ab e nicht anerkannt werben konnte, sind gegen nisters zu bestimmen, die andere, eine Ausfüllung der Lücke in der obwalten, daß der Gesetzgeber den Kreisständen keine größeren Be⸗ ihr seine Sitzungen haltende Gericht den in Rebe stehenden. , Herr Lelln e⸗Marschall: Es würde bei der Abstimmung die zur Untersuchung desselben ernannt werden. die Richteinbenusun desselben Reclamationen Seitens der Lanbe⸗ 6 bestehenden Gesetzgebung zu beantragen. fugnisse habe einräumen wollen, als den Landständen; ferner ist wohl geordneten vor sic lade. ch zu stellen sein, ob dem Antrage des Ausschusses beigestimmt Herr Landtags⸗Marschall: Was das Zusammensetzen eines Aus⸗ nicht erhoben ve Die Regierung mußte daher um so 8 b— Ein Abgeordneter der Städte: Zwei Redner aus dem zweiten vorauszusetzen, daß, wenn die Wähler, die den Brust gewählt haben, Ein Abgeordneter desselben Standes: Aus der von di ese, und eventuell, ob man der Meinung sei, daß der Fall dem schusses betreffe, so werde er zu bezweifeln haben, ob er diesen Wunsch Anträge der Stände auf esebliche Bestimmun en über den fraglichen S Stande seien einverstanden gewesen, daß der Ministerial⸗Behörde die ihn als bescholten angesehen hätten, sie sich selber an den Landtag sammlung anerkannten Inkompetenz der Verwaltungs⸗Behörde, sge zur Beurtheilung vorgelegt werde, was auf den Weg zu⸗ vollständig entsprechend befriedigen könne. Es möge also zweckmäßiger Ge 68 abwarten ”1g sie lediglich den en selbst 80g Ur⸗ Befugniß nicht zugestanden habe, den Abgeordneten von Boppard gewendet haben würden, um den Ausschluß des Herrn Brust zu be⸗ die Unbescholtenheit des Herrn Brust zu urtheilen, folge no fhwesisihre, welcher nach der Meinung des Ausschusses ursprünglich sein, das Schreiben dem Ausschusse für ständische Angelegenheiten then über das Bedürfniß solcher Vestimmuun .. üterlassen zu können von den Sühungen auszuschließen, und daß wegen des erfolgten Aus⸗ wirken. Dies ist aber nicht geschehen, weshalb er sich den Anträgen daß zugleich der Antrag auf dessen Einberufung bei dem Lanbtet eingeschlagen werden müssen. zuzuweisen, und da es sich überhaupt gezeigt habe, daß die Arbeits⸗ Lalaubt hat üaür g schlusses eine Beschwerde bei des Königs Majestät eingereicht werden des Ausschusses anschließt. G Hgs Lommisair gestellt werden müsse; alle weitere Fortschritte i Kachdem von einigen Abgeordneten der zum Urtheil über Herrn kraft dieses Ausschusses einer Vermehrung bedürfe, so ersuche er noch geg müsse. Sie seien ferner Beide der Ansicht gewesen, der Eine aus Ein Abgeordneter der Landgemeinden findet zu der so vielfältig Sache müßten selbstredend ausgesetzt bleiben, bis dem Landtage ühen unreife Stand seiner Sache wiederholt hervorgehoben worden, einen Abgeordneten des Ritterstandes und einen der Städte, dem v7 dem Gesichtspunkte des Rechts einer jeden Geno enschaft, der An⸗ ausgesprochenen Meinung, daß der Minister seine Befugnisse über⸗ jenigen Materialien vorlägen, die erforderlich wären, um Aberl te ein Abgeordneter aus dem Stande der Städte, er glaube Ausschusse beizutreten. 12 ob“ dere aus dem Gesichtspunkte des Rechts einer ständischen Versamm⸗ schritten habe, nichts zuzusehen. Nur will er noch bemerken, was von Frage, ob ein Grund vorhanden, „die Unbescholtenheit des dzt, daß die Pande⸗Verfammäͤnng sich als Rathskammer lonsti⸗ Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Wenn dieses Ministeriall Uichtamtlicher Theil. g lung, daß den Ständen selbst im eintretenden Falle die Entscheidung einem verehrlichen Mitgliede der Ritterschaft geäußert worden ist, 295 rust in Zweifel zu ziehen!“, ertheilen zu können. Um z1 u wolle, und ein Abgeordneter aus dem Ritterstande äußerte noch: Restript dem 6ten Ausschusse zugewiesen werden möchte, so trage er Faes bn 88 über die Ausschließung eines Mitgliedes gebühre. Da egen hätten dem Minister Gelegenheit egeben werde, sich auf eine leichte Weise gelangen, habe der Ausschuß den ferneren Antrag gestellt, de h scheine ihm, daß man sich keinen Begriff über den Ausdruck eines darauf an, daß noch ein früherer Redner aus dem Ritterstande dem In 9 arl t. sie erlannt, daß sich dieserhalb in den Wesetzen eine Lücke besinde, zu rechtfertigen, daß er aber darin einen Grund mehr erkenne, die andtags⸗Kommissarius zu ersuchen, evemtnaliter den zu ernen Holtenen Rufes mache. Ausschuß zugetheilt werde. Deutsche Bundesstaaten. Fürstenthum Hohenzollern⸗Sig⸗ deren Ausfüllung von Sr. Majestät zu erbitten sei. Er, der Red⸗ Beschwerde an des Königs Majestät zu richten. Nichts könnte uns Ausschuß seiner Zeit von dem Resultat des gerichtlichen Ven 8. Perr Landtags⸗Marschall: Das wäre eine andere Frage; aber Herr Landtags⸗Marschall: Dieses entspricht ganz meinem Wunsche, maringen. nasfee Zehönde g das Schulwesen. ner, könne nun nicht zugeben, daß eine solche Lücke und das Bedürf⸗ erwünschter sein, als Gelegenheit zu haben, dem Minister zu einer in Kenntniß zu setzen. Hier könne vorerst von gar keinem Aeiset ze früheren gehöre noch die Bemerkung, daß der Landtag 49 und ich kann daher um so mehr den besagten Herrn Abgeordneten Deies ee er meehesre 8 82 frs Phrs. 1 gegen niß, sie augzufüllen, bestehe. Seit der Existenz des provinzialständi⸗ solchen Rechtfertigung Veranlassung zu geben. gegen Herrn Brust die Rede sein; am wenigsten aber kheus zer zu einer Rathskammer noch auch zu irgend einer anderen Ge⸗ des Ritterstandes noch ersuchen, an den Arbeiten des Ausschusses Theil 888 89 ems; 8 undrucker; Polizei⸗Direkior sschen Instituts habe die gesetzliche Bestimmung vollkommen ausgereicht; Ein Abgeordneter der Städte: Der zweite Antrag wird dadurch dürfe der Landtag sich jetzt schon mit näherer Untersuchacg hörde konstituiren würde, wenn er sich über die Sachlage in⸗ zu nehmen. granennanh. perss. Begiemmngen übe die Muglieder des Chat⸗ 8 seines Wissens sei nicht ein einziger Fall vorgekommen, der Zweifel begründet, daß wir die Kompetenz des Ministers nicht anerkennen, Nachfrage, namenilich mit Einforderung der Alten, befassen, den wolle. Dann wäre es an der Zeit, unter Anderem auch Hiermit schloß die Sitzung. 11“ . roths. Minigerielie Ertärungen uben die Inkompasbefttanen Seg oder Schwierigkeit erzeugt habe, und auch gegenwärtig würde der 88 er glaube, daß wir auch den Erfolg dieses Antrags abzuwarten Landtag habe nur res integra herzustellen und 12 Wahrunß lll bas Gehör des Deputirten Brust zu beantragen. Nach seiner 1 —⁊“ Dauer der Kammer. Vermischtes. Brief aus Paris. (Kardinal Fall nicht vorliegen, wenn nicht das ministerielle Emnschreiten dazu haben. b Rechte allein und zunächst auf die Einberufung des Png sei nichts Anderes zu thun, als den Antrag zu siellen: daßs Die bisher veröffentlichten Berichte des rheinischen Lanbtage, und von Bonald; die arabischen Häuptlinge.) den ,. gegeben hätte. Unbedenklich möge man der Staats⸗Ver⸗ Ein Abgeordneter desselben Standes q wiederholt, daß rust hinzuwirken und so der Gerechtigkeit ihren Lauf zu lassen Landiage die Sache zur Beurtheilung vorgelegt werde. Die namentlich der 5ee dürften, wie es scheint, aufs unzweideu- Grostbritanien und Irland. London. Lord Byron's Statue. waltung überlassen, zu beurtheilen, in wie fern die Gesetzgebung eine der zweite Punkt aus der Diskussion entfernt bleibe. Liegt Herr Landtags⸗Marschall: Er müsse einem sühene⸗ Reas heh wurde nun gestellt: Tritt die Versammlung dem zweiten Vor⸗ tigste darthun, daß die Besorgniß des Landta e, er könne durch das Die Pachtverhältnisse in Irland. Nachrichten aus Hongkong. Ver⸗ Lücke enthalte; für die Stünde liege keine Veranlassung vor, dieser⸗ ein Grund zur Beschwerde vor, so hält er dafür, daß die wiehern, daß er die Sache aus einem anderen Ge Hispunkte heiteae des Ausschusses beik 56 Ja, 15 Nein. in dem vorstehenden Berichte erwähnte Minigte⸗iol-⸗Resteixe in der 8b aus London. (Sydney Smith; Parlamenta⸗ halb einen Antrag zu formiren. Beschwerde an Se. Majestät gerichtet werde; denn er hält sie Dieses Mitglied sehe den Gegenstand an, als oh eine vol steferent: Nachdem nun das Prinzipielle der Frage festgesetzt vollständigen Darlegung seiner Verhandlungen beschränkt werden, nicht Schweiz nn ich. Bittschristen für Ausweisung der Jesuiten Ein Abgeordneter der Stübte: Die erste Frage ist jene ber von Poßen Wichtigkeit, unbeschabet anderer Rücksichten. Ist die Wahl Thatsache vorliege. Es scheine ihm dies nicht der Fall 4 zas Recht des Landtags gewahri ist, erachte ich es an der Zeit, begründet ist. Sounter. Eehetn 8 S. L6g (asene Benasang,⸗ b 8 28 Kompetenz. Es wird behauplet, daß der Mmister inkompetent sei, von Sr. Masestät bestätigt, so kann er den untergeordneten Behör⸗ Worüber hagen wir? Wir führen darüber . a Bese enen des Ausschusses und in Folge des von ihm gefaßten Be⸗ ria; angebliche karlistische Verschwörung zu Vurgos; statistische Notizen

588, Canbe auch er. Indessen schenne doch aus den verschiedenen den das Recht nicht zuerkennen, diese Allerhöchste Bestäͤtigung willn daß ein nicht ganz regelmäßiges Verfahren sastgehabt habe Aliests, der Plenar Be⸗ ammlung einen Schritt vorzuschlagen, durch Die rheinischen Blätter enthalten gleichzeitig mit der Veröffent⸗ über die Nonnenllster; die Armee und der Schisovanete Aiscs,Nons⸗ Meinungen daser daß die Sache zwei kcheft und daher zur küͤrlich aufzuheben und zu annulliten. Ferner glaubt er auch, daß man Folge ist, daß wir wünschen und auch baran autragen müssen ihen sie 8 Tag s t, daßs gr der Schen des Ver ahtens gegen lichung der obigen Verhandlungen des vhein hen Provinzial⸗Landtage die Staateschufb, Stlaven⸗Geset.) 8en. B Beschwerde nicht reif sei, sondern es möge die ngelegenheit erörtert in den Berichten an das Ministerium, welche uns zwar nicht vorlie⸗ das richtige 15 herzeften; und die Versammlung in den Ault Herrn Brust nicht gleichgaltig ist, sondern daß sie von dessen Re⸗ nachstehende Erklärung: ortugal. Lissabon. Entbindung der Königin. Finanzielles. und einer Verständigung mit den Behörden entgegengeführt werden. gen, zu weit gegangen, indem von einer Untersuchung darin die Rede, gesetzt werde, selbst ihr Urtheil abzugeben, was sie von veo Kenntniß zu nehmen wünscht. Hierauf verliest Herr Referent Die nicht erfolgte Einberufung eines Landtags⸗Abgeordneten ürkei. „Konstantinopel. Beendigung des Projese wegen des zum In dieser Beziehung schließe er sich dem Antrage eines Mitgliedes diese aber nicht eingeleitet sei. Er halte daher auch in bieser Bezie⸗- geihan haben wüͤrde, wenn ihr der Fall zur Entscheidung verf haecßolt den dritten Vorschlag des Ausschusses, welcher 97 aus dem dritten Stande zum achten rheinischen Provinzial⸗Landtage Islam übergetretenen griechischen Knaben. Vermischtes. 16 von der Ritterbank an. hung die Beschwerde richtig motivirt. nas- worben wäre. tamen wird. Hiemach erklärt der Herr Landtags⸗Marschallk, ist mehrfach Gegenstand ber Besprechung in öffentlichen Blättern ge⸗ xsenbahnen. 8 Schreiben ane Sbn,S, 8e bF nigung der Em Abgeordneter des Nitterstandes: Der Auo chuß sei bei ber Eln Ahgeorbneter des Ritterstandes: Die Nichtkompeteng des e vj ie Adresse an den Könige te genehmigt sei, mit Weg⸗ worden, und man hat darzuthun versucht, es sei in dieser Angelegen⸗ eee. g83 Esenbehnga der helms⸗Bahn.) Hannover. Berathung dieses wichtigen Gegenstandes von dem Grund ae gelei⸗ Ministers sei nicht in Abrede zu stellen, Es sei aber behauptet wor⸗ (Schluß in ber Beslage. 8 4 üls des letzten Abschnittes, worüber allgemeines Einverständrsß heit von der Staais⸗Behörde nicht gesetzlich verfahren worden. Handelse und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ 8 en 88,5 g” Eenan . v. Feseetense. nach, 11 ee’7 b26 Ieges gace in bengaeesghge ng ne ez lage eeln ao. mnd. 2. Bi s.9 892 öu.— be ab. * E die Nec 1 Ich F baheg deranlaßt, 2 meine Ansicht über diesen benicht. erwaltungsbehörde die Entscheidung über die Fra e, ob ein gewähl⸗ ese vor, so hätte man nicht nöt auf Analogieen zurückzugehen. e eee e di . E iade. erselbe sbergab no ne Mittheilung, die Rechnungen der Gegen and der Oeffentlichkeit zu übergeben. ““ 8 8 1 tes und bestätigtes Mitglied es Landtages, we gen vemeimaliher e⸗] Man habe sich nur auf diejenigen Paragraphen im Gesete wegen 8 88 hg “““ 88 ür 8 8 1 8s usta ö“ NIMm v1114“

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