1845 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

8 8“ ͤͤͤ4““ u 1“ 3 t 8 8 3 1 8 6 . burch ein schichen 3 1 1 IEWIIIX“X“*“ gengese drd hiergege hervorgehoben, daß hielt man den zweiten Absatz des 9 3, wonach Ee. Majestät dem Könige allerunterthänigst anheim gegeben] wa rhast nützlich werden. Der Landtag werbe sung besonderer Provinzialrechte durch den §. III. des Publications⸗ derjenigen b der Bevölkenmg, dem man eben durch das terliches beas. n 88 88* dneee gengecg 682 , baf öge, in welcher Art dieser allerdings drückende U wenn er die nülichkeit wieberholt beantruge une de⸗ genge Na⸗ berdasichtgen sice eaiec. Patents zum Allgemeinen Landrecht angeordnet sei, und daß man vinzial⸗Gesetzbuch einen sicheren Unhalt für ihren Rechtszustand ge⸗ Finst wer 8 ann, um 2 bee san vSa nicht * 4 dan werden köͤnne L28 b festät werde gewiß die Bitte des Volkeg er ören, wenn von allen, Landrecht und die der Diskussion unterworsene Verorbnun lich irten Stelle vorzeichne, möglichst zu erreichen bemüht gewe⸗ keinen hohen ege, inde 5 ge eger 3 18 wegen 2 n. Berbindung zwischen Bres⸗ vfen des Thrones niedergelegt, und das Bebauern über die Ab⸗] Geses nicht ar genug erscheine, er ei ki 8 5 vegezan, daß dhen mee drö halens anempfohlen wor⸗ sichergrit, welche man allerdinge e Pünfst. un 82 7 89 d82 lau und der Ollmütz⸗Prager unz Brünn⸗Prager Bahn. weisung derselben durch den letzten Landta 8⸗Abschied ausgedrückt wirb. Lbe, bv A c⸗ dns bie verrer 8Sn. den, was ohne Abänderun 8Abe; ise sa 1 111 PGPvrovinz Schlesiten. I ser * .er naksans,defedeen gen emac * 52 denerscaf Befenen 2 gegen seder allgemeinen in der letzten Sitzung unterbrochene Berathung des Gesehz⸗Entwurfe den könne. n die Rechtsbilbunß vom ei 2 b cati 1b r 8 1— . nd unbestimmten Antrag auf Oeffentlichkeit. Erst müsse man infü Di . kann . wohl 8 Zweisel gesogsen namentlich Erleichterung der Communications⸗Mittel und Steigerung Bretslau 10. März. 23ste Plenar⸗Sitzung vom 6. Nl und auf ein zweifelhaftes Projekt zu verwenden, klar machen, was man deen- meine, ob durch f pnase ne v lc de; vrfacnacsh hesade dieabüchem wieder aufgenommen. weerden, ob die Kodisizirung des Provinzialrechts überhaupt zu wün⸗ des Verkehrs, zum Bedürfniß sei. des Nach Eröffaung, der Sitzung durch den Herrn Landtags⸗ grend die oberschlesischen Eisenbahnen, ihrer Vollendurg nahe, eine ter ? Diese sinde bereits statt. Ob Stenographen? die seien bewil⸗ bei Ausfertigung eines neuen Gesindebuches in Stelle eines v schen sei, vom praktischen Gesichtspunkt aus sedoch lasse sich die Als nun die Frage zur Abstimmung gebracht wurde: „Soll des schall erfolgte die Vorlesung der Adresse zur fünften Proposttel und für die Provinz vortheilhastere Verbindung mit dem ligt. Ob blos die Wähler, oder Jebermann zuhören solle. Dies sei loren gegangenen, nach eingezogener Erkundigung darin v e 2 Nützlichkeit einer Zusammenstellung der provinzialrechtlichen Normen Könige Majestät gebeten werden, auch die Codisication der übrigen betreffend die Vererbpachtung von Lehns⸗ und Fibei⸗Kommißgi erreichischen Kaiserstaat 2 Bielmehr sei es an der Zeit, reiflich zu erwägen. zu dassen ob das verlorene kein nachtheiliges Zeugniß s 2 durchaus nicht verkennen. In diesem Sinne haben sich auch frühere Theile des Provinzial⸗Rechts außer dem Kirchen⸗ und Schul⸗Recht durch den Direktor des vierten Ausschusses. Ein Abgeordnein Fraste diesem letzteren Ziel zuzuwenden. Diese Verbindun Der Herr Landtags⸗Marschall hält eine Erwähuung des Wun⸗ haber enthalten habe. . gniß für den In⸗ Landtage wiederholentlich ausgesprochen, und auch die eben vorlie⸗ und dem Lehn⸗Recht anzubefehlen?“ sprach die Mehrheit sich fur die Städte bemerkte hierbei, daß er in der Adresse die beiden vollgaig de österreichischerseits darum verzögert, weil der sächsische Enftag sches nach Oeffentlichkeit gegen Se. Majestät für durchaus unnöthig, Ein Abgeordneter aus dem Stande der Ritterschaft zeigt die U gende Berathung habe genügend bewiesen, zu wie vielen Zweifeln Verneinung derselben aus. g 88-en Veschlüsse des Landtages in dieser Angelegenheit vermi se: in Wien, bezüglich der Eisenbahnen, stärker als der preußische indem die Petition des Iten Landtages alles Erforderliche enthalte. ausführbarkeit einer solchen Bestimmung, besonders wenn d8 Gen be und Bedenken der dermalige Zustand dee Provinzialrechts Anlaß gebe, Die Verathung wandte sich hiernächst zu einigen mit dem Pro⸗ ¹) den, welcher beantragt, die neu zu errichtenden Fidei⸗Konal en. Man wolle erst die Prag⸗Dresdener Bahn fertig werden Wenn dieser Wunsch aus höheren Rücksichten für jetzt nicht gewähri einige oder viele Meilen verzieht. Perselben Ansicht ist ein und wie nothwendig es sei, für die Stünde, welche der wissenschaft⸗ vinzial⸗Recht verwandten Materien, indem zunächst ein Ausschuß⸗ unter die Gesetzgebung von 1807 zu stellen; en, um den Vorsprung für den andelsweg nach Sachsen zu ge⸗ worden sei, so erscheine die Erinnerung daran auch in keiner Art geordneter aus dem Stande der Stäbte. Für den Antra des Aus⸗ lichen Entwickelung des Rechts nicht unmittelbar nahe ständen, ein Gutachten über die Theilnahme der Anbaue an den Gemeindegrün⸗ 2) den, welcher die uneigentlichen Lehne bei §. 8 von den Beelmn, der, einmal angebahnt, sich schwer nach der Verbindung zwi⸗ angemessen. schusfes wird Mehreres gestend gemacht. Ohne den bennaa ten Zu⸗ in besimmten Auedrücken flar abgefoßtes Gesetzbuch aufzustellen, den und an der Benutzung der gemeinschaftlichen Weide zur e mungen des Gesetz⸗Entwurss ausnimmt, „,e Selesten und Böhmen wenden werde. Dagesgen g. er. Bon Seiten des referirenden Ausschusses wurde jeboch hervorge⸗ sat würden Diensiblcher, welche nachtheilige Atneste enthalket, imer worin man das Recht, was in der Provinz neben den allgemeinen rung gelangte. Man war der Ansicht, daß die Auelegung, 48 7 und beantragt die Aufnahme dieser im beiliegenden Gukachten ae üiggeit einer direften Bahn⸗Verbindung von Breslau nach Prag hoben, man könne dem Landtage, wenn er bei solchen Petitionen ganz verloren gehen. Einem solchen Uebelstande werde die vorgeschlagene Landesgesetzen Geltung habe, leicht und sicher auffinden könne. Von neuerer Zeit von den Gerichten den §8. 38 und 39 Thl. IH. Tit. 7haltenen Beschlüsse in die Adresse selbst, weil dadurch der hohe 0 heseltig hervorgehoben und von einem üdtischen Abgeordneten der stillschweige, mit Recht den Vorwurf machen, er habe die früher aus⸗ Bestimmung vorbeugen. Derselben zu genügen, werde 85 gar deht einer solchen Codification sei auch ein Nachtheil irgend einer Art nicht des Allgemeinen Landrechts gegeben worden, nicht die richtige sei. geber sogleich ermessen werde, welche Ansichten den Landtag in estellt: gesprochenen Wünsche nicht reiflich überlegt. Unter Berücksichtigung schwer sein. Ohb das verlorene Gesindebuch nachtheilige Zeugnifse

* 8 * 8 8 .n 111“ 11“

seine Pflicht erfüͤllen, banz eigenthümlichen Verhältnisse des Großherzogthums Po

111“;

Nam s des Ausschusses war zunächst bemerkt, 9' Abfas.

2..2 22 2 45 6 8 üra 2. 2 2 5 88 zu erwarten, denn eben so wie man bei zweifelhaften Stellen des Da indeß das Bedürfniß für die Remedur nicht blos für die Mark r. in dieser wichtigen Sache geleitet haben. Obwohl me besgsojestät den König zu bitten, eine Eisenbahn⸗Verbindung zwi⸗ des Gesetzes von 1824 und des Allerhöchsten Landtags⸗Abschiedes enthalten habe, sei bei der letzten Herrschaft zu erfahren, und 4

in Zukunft auch fernerer Forschungen über die Quellen um so weniger angemessen erscheine, als die Bestimmung in dem sich bei den Landtagen der Gebrauch herausgestellt habe, die Ahm Bahn zwischen Ollmütz und Prag zu ermöglichen und zwar zu⸗ ner Anträge nicht befürwortet werden, doch sei es Pfli t, den rüheren Atteste i i 9* so werde man in Zukunf b oben 8 Püese Auffassung habe Theil desselben Platz sinden würde, welcher zur Kodifizirung nicht selbst mehr als Begleitschreiben anzusehen, alle wesentlichen üchst in der Art, daß es Sr. Majestät gefallen möge, die desfall⸗] vielfach kund gebenden wiederholt 1eeee cara in bahenrs ve. . e 8 den chlecs ge nesen seien. Ge⸗ den Ausschuß bewogen, sich der Jeben, sem des Provinzialrechts in empfohlen werden soll, so ward beschlossen, in einer Immediat⸗Vor⸗ der Berathung aber in das der Adresse beiliegende Gutachten 1 Vorarbeiten anzuordnen und Ertrags⸗Quoten zu ermitteln, Schluß⸗Adresse ehrerbietigst anzudeuten. sei nicht abzusehen, warum dieselbe nicht angehalten werden könne, der Weise zu unterziehen, wie die Versammlung davon Kenntniß er⸗ stellung zu bitten, daß eine deklaratorische Bestimmung die richtige nehmen, welches ein wesentlicher Bestandtheil der Adresse sei ülem dadurch festzustellen, inwieweit und „ob der Staat eine Zins⸗ Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurbe die Frage: 4 halten, und es könne nur darauf angetragen werden, daß die Resul⸗ Auslegung der allegirten Paragraphen sichere, in Betreff des märki⸗ hier um so mehr Beachtung finden werde, als keine Details n Varantie zu gew e-; sein möchte, und andererseits das ob der Landtag die vier Petitionen als solche genehmige? tate der jetzt beendigten Berathung, ihrer ursprünglichen Bestimmung schen Provinzial⸗Rechts aber kein besonderer Antrag gemacht werde. Adresse selbst aufgenommen und die Landtags⸗Beschlüsse im Gutal⸗ Miinssterinm der auswärtigen Angelegenheiten zu veranlassen, die⸗ überwiegend verneint. speerden aber auch gleich zurückgewiesen. Nach der vorgeschlagenen gemäß, zur Publication empfohlen würden. Als provinzialrechtlich erkannte man aber an, daß die in vollständig enthalten sind. . nigen Berhandlungen mit der österreichischen Regierung baldigst Die zweite Frage: Bestimmung werde nicht verfahren werden können Dem Brvdherrn 1

Gegen diesen Antrag erhoben sich indeß in der Versammlung marken einer gemeinschastlichen Benuun unkerliegenden Grundstücke, „Der Landtag pflichtete dieser leteren Ansicht durch die ielle sunehmen, mittelst welcher traktatenmäßig der nschluß an die ob brantragt werden solle, daß die Wähler den Landtags⸗Ver⸗ wercher einen Dienstboten annehmen will, werde es ein Leichtes sein, mehrere Stimmen. G so wie die Antheile an der gemeinschaftlichen Weide, Zubehör der wiegende Annahme der Adresse nebst Gutachten bei, wogegen det lmütz⸗Prager Bahn gesichert werde, S; sammlungen beiwohnen dürfen?)d über des Letzteren Führung bei dessen ehemaligem Brodherrn beim Es müsse das Augenmerk eines jeden Staats sein, die gleich⸗ Hufenbesitzer, als Hufenbesitzer aber in der Regel nur die Kirche, das erwähnte Abgeordnete der Städte eine Verwahrung im Protokol vAlschen Antrage die Majorität des Landtages beipflichtete. wurde ebenfanl verneint. Pfarrer, Schulzen Erkundigungen einzuziehen. Der Gesetz⸗Entwurf artigen Verhältnisse seiner Angehörigen auch durch gleiche Gesehe zu Rittergut, der Lehnschulze, die Bauern, Halbbauern und Nenvvs derlegte, daß dieser Fall nicht zur Präcedenz für die Zukunst. Das von einem Mitgliede der Ritterschaft gestellte Amendement: Die dritte Frage: sichere auch dem Dienstboten das Recht, daß, wenn er sich zwei Jahre ordnen und auf diese Weise Rechts⸗Einheit herbeizuführen, und wo nicht betrachten sind und Jeder, der außer den Hufenbesitzern verb bi n⸗ reichen möge. hans 1 Se. Majestät gleichzeitig allerunterthänigst zu bitten, zur schnelleren soll in der Schluß⸗Adresse ausgesprochen werden, wie tief der gut geführt habe, er ein neues Buch verlangen könne. Diese zweck⸗ ein besonderes erkennbares Bedürsniß einer Rechts⸗Verschiedenheir vor⸗ theil an jenen Berechtigungen in Anspruch nimmt, den Erwerb dieser Hieranf wurde das Referat über die früher zurückgelegte eermöglichung der Verbindung der Oberschlesischen Bahn mit der Wunsch nach Oeffentlichkeit in der Provinz gefühlt wird, und daß Bmäßige Bestimmung würde durch die Annahme des vorgeschlagenen liege, erscheine dieselbe, auch wo sie sich auf Provinzial⸗ und Lokal⸗Nor⸗ Befugniß durch einen speziellen Rechtstitel nachweisen muß. 8 tion eines Rittergutsbesitzers grottkaner Kreises in Betreff der wüllleze bbahn eine kräftige Staatsvermittlung eintreten zu lassen, der Landtag diesen Wunsch nur aus Ehrerbietung für den Aller⸗ Zufatzes aufgehoben werden. Endlich wird zur Abstimmung ge chrit⸗ men stütze, als ein Uebelstand, dessen Beseitigung man wünschen vuis Sodann schritt man zur Berathung des Entwurfs einer . minalkosten wieder aufgenommen. beaseas 3 1b de durch beschlußfähige Masorität zur Petition erhoben. höchsten Bescheid vom 30. Dezember 1843 zurückhalte ten, bei welcher sich 29 Stimmen für die Annahme dieses §. ohne den man aber gewiß nicht gesetzlich sanctioniren und verewigen dür 2 ordnung, betreffend die Erleichterung gewisser Dispositionen über kur⸗ Diese Petition, dahin gerichtet: die mit der Gerichtsbarkeit 5) Nehrere Petitions⸗Anträge, das Stempelwesen betreffend: wurde mit 62 gegen 20 Stimmen bejahend entschieden. -r; ufatz und 18 Stimmen für die Annahme des Antrages des Aus⸗ Anders verhalte es sich mit solchen Institutionen, welche wirklich auf märkische Lehne. Das Kammergericht hat in neuerer Zeit angenomn⸗ bundene Last der Kriminalkosten auf die Staatskassen zu überneze ¹) eines ritterschaftlichen Abgeordneten Schweidnitzer Wahlbe⸗ Zuletzt kam zum Vortrage: schusses erklären. E111““ einer eigenthümlichen Basis beruhten. Diese müßten, so lange sie men, daß zur gültigen Verpfändung der Suͤbstanz eines kurmärkischen verursachte die Anheimgabe, ob der Landtag nicht Veranlassung dan zirks 10) die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten §8. 8 und werden angenommen, 8 überhaupt beständen, auch nach besonderen Rechtsnormen beurtheilt Lehnes die Einwilligung der eingetragenen Agnaten nicht genüge, nehmen wolle, 1 1 auf baldige Umarbeitung bes Stempel⸗Gesetzes und Vorle⸗ Stadt Breslau: daß es nur der einfachen Majorität bedürfe, Hierauf wird zur Berathung des Gesetz⸗Entwurss ne werden, und indem man solche sirire, störe man die 1eg Rechts⸗ sondern ein Familienschluß Aller, auch der Nichteingetragenen und Un⸗ Allerhöchsten Orts die möglichste Beschleunigung der Reviston ¹ gung an die engeren Ausschüsse, c wie auf Erlaß einer Al⸗ um eine bei dem hohen Landtage angebrachte Petition als ver⸗ wegen Aufhebung der Abdeckerei⸗Privilegien 1““ Einheit nicht. Betrachte man aus diesem Gesichtspunkt das jetzt be⸗ bekannten erforderlich sei. Den Uebelständen, welche aus diesem Grund⸗ Gesetzgebung in Erwägung zu bringen, macht jedoch dabei a serhöchsten Declaration wegen Verjährung der Stempel fassungsmäßig durchgegangen zu sehen. übergegangen. 1 8 rathene märkische Provinzialrecht, so Üeßen sich nur zwei Materien satz folgten, ist bereits durch das Gesetz vom 5. November 1843 s. merksam, daß eine Aenderung wegen der Kriminalkosten nicht fig sraafen; 1 „. Der Ausschuß trägt mit einer Masorität von 7 gegen 4 Stim⸗ Der Bericht des vorbereitenden Ausschusses, welcher noch vor zur Codification empfehlen, nämlich: das märkische Kirchen⸗ und geholfen, Seitens der brandenburgischen Stände aber ist noch die eher Platz greifen könne, bis die neue Kriminal⸗Gesetzgebung s b) des Magistrats und der Stadtverordneten zu Grünberg auf men darauf an, die Petition nicht zu befürworten. Vor zwei Jahren Eröffnung des Landtages zusammengetreten war, wird verlesen; da⸗ Schulrecht und das Lehnrecht; ersteres sei mit dem öSöö usdehnung dieser Declaration auf diejenigen Arten von Dispositio⸗ emanirt sein wird. 1 1 . Erlaß eines von 2 ½ Sgr. dem Landtage ausführlich besprochen wor⸗ nach findet sich im Allgemeinen gegen die Zweckmäßigkeit und Rütz⸗ und den Patronatsrechten, letzteres mit den Rechten gewisser Familien nen beantragt worden, welche im §. 15 Nr. 2 bis 5 des Gesetzes „Aus diesem Grunde beschloß der Landtag, der Petition vorse den vom Landtage zur Befürwortung Aller bchsten Orts ge⸗ 1 1 rschiedenen Stände dürften wohl ziemlich lichkeit des Gesetz⸗Entwurfs und auch gegen die einzeinen Bestimmun⸗ eng verwachsen, beide beruhten auf historischen Grundlagen, welche vom 15. Februar 1840 über Familienschlüsse bei Fideikommissen auf⸗- f in Folz⸗ zu geben. . nigçg. . dieselben sein als damals. Durch die jebige Abstimmungsweise leidet gen nichts zu erinnern, außer gegen die Bestimmung des §. 41. Nach der hiesigen Provinz eigenthümlich wären, und deshalb möge hier gezählt sind. Der Gesetzgeber ist auf diesen Wunsch 8egeengen Es olgte sodann der Vortrag über ) Die Petition eines Rittergutsbesitzers saganer Kreises, gerichtet Bkeiner der Stände, die Abstimmung über das Fideikommiß⸗Gesetz lie⸗ dieser Bestimmung soll bei Ermittelung des Reinertrages einer Ab⸗ eine besondere Provinzial⸗Gesetzgebung festgehalten werden. Die und der vorliegende Entwurf beschränkt sich darauf, die 88. 15 bis 1 2) die Petition eines Freiguts⸗Besitzers zu Seitendorf, walh au fere dafür den besten Beweis. Das Verhältniß der Abstimmung von deckereigerechtigkeit behufs Feststellung der Entschädigung Rechte aber, weiche aus dem Titel des Sachen⸗ und Vertragsrechts des allegirten Besetzes für anwendbar auf kurmärkische Lehne zu er⸗ burger Kreises, betreffend die von der dastgen Gemeinde 2) Vorlegung der Allerhöchsten Proposttionen vier Wochen vor 43 gegen 40 Stimmen, welches sich überhaupt so oft wiederholt, auf diejenigen Vortheile nicht gerücksichtigt werden, welche nur durch in das Provinzialrecht gehörten, seien nicht nur an und für sich ge⸗ klären. Der Landtag konnte im Allgemeinen in dem vorliegenden forderten Handdienste zum Schneeschoren auf der Kunssse Eröffnung der Landtage; bezeuge, daß die Meinung in der Provinz häufig sehr getheilt ist. die Verbindung der Abdeckerei mit anderen Arten des Gewerbe⸗ ringfügig, sondern auch ziemlich unzweifelhaft bereits festgestellt. Eben Entwurfe nur eine erwünschte Abhülfe einer vielfach empfundenen über die sogenannte rothe Höhe. b) dergleichen des Finanz⸗Etats und der Ergebnisse des Staats⸗ gir die Petition wurde von mehreren Mitgliedern der Land⸗ betriebes, wie z. B. namentlich der Ackerwirthschaft, erzielt wor⸗ so wenig walteten über das Familien⸗ und Erbrecht Zweifel ob, und Hemmung der Dispositions⸗Befugnisse dankbar erkennen und beschränkte In Uebereinstimmung mit der Ansicht des Ausschusses sprac hauehaltes vUer und Stadt⸗Gemeinden angeführt: es sei ein Widerspruch im Gesetz, den sind. beweise die Erfahrung, daß diese Rechte unter gewissen Kautelen mit sich darauf, im speziellen Eingehen auf jdie allegirten Paragraphen Landtag sich dahin aus, , 14 nur in Bezug auf den ersten Theil eine kurze Debatte, daß für Petitionen zwei Drittheile, für Proposttionen nur die (in⸗ Im Allgemeinen wird sich auch gegen diese Bestimmung nichts der allgemeinen Gesetzgebung in Einklang gebracht werden könnten. der Verordnung vom 15. Februar 1840 diejenigen Punkte zu bezeich⸗ die eingereichte Schrift des Antragstellers in Bezug auf ihre Febhllsen tgebniß der Beschluß war: fache Majorität erfordert werde. Es könne kein Nachtheil daraus erinnern lassen; aber gerade die Vortheile, welche die Abdeckerei für Wolle man sie noch besonderg provinzialrechtlich feststellen, so bedinge nen, wo die besonderen Verhältnisse des Lehns eine Abänderung der als eine Petition nicht anzuerkennen. llerhochsten Orts um Anordnung zu bitten, daß die Königl. Pro⸗ entstehen, wenn einige Petitionen mehr zu den Stufen des Thrones die Ackerwirthschaft durch Gewährung des wirksamsten Düngungs⸗ man ihre Fortbildung neben den allgemeinen Wesetzen und befördere in jener Verordnung nur für Fideikommisse erlassenen Bestimmungen 9) Ein Schreiben des Magistrats zu Greifenberg von da westionen den Mitgliedern des Landtags möglichst gleichzeitig mit gelangten. Ein Mitglied der Ritterschaft äußerte: Se. Majestät materials gewährt, stehen in so diretter Verbindung mit den Ab⸗ dadurch, im Widerspruch mit dem Publications⸗Patent zum Allge⸗ erheischen möchten. Namentlich erachtete man es für nothwendig, den schen Abgeordneten 3ten Wahl⸗Bezirks enthält die darn mlsem Einberufungsschreiben mitgetheilt werden. der S80 habe die Itio in partes bei dieser Gelegenheit mittelst des deckereigewerben, daß dieselben wohl Berückstchtigung verdienen. Aller⸗ meinen Landrecht, die Rechts⸗Unsicherheit. Das Allerhöchste Land⸗ §. 16 am angezogenen Orte aa 0 für Lehne zu verändern, und s(scchieden ausgesprochene Petition, : Dagegen wurde der zweite Theil des Antrags zurückgewiesen. vorigen Landtags⸗Abschiedes abgeschlagen. Die weitere Entwickelung dings aber können ste nur insoweit in Anrechnung kommen, als sie tags⸗Proposttions⸗Dekret von 1843 habe auch bereits darauf hinge⸗ unter den verschiedenen, in dieser Beziehung gemachten Vorschlägen 1 Allerhöchstenorts eine Modisication der Kabinets⸗Ordee ) Die Petition des Magistrats zu Oppeln: die Einführung eines des ständischen Instituts sei von dem hohen Ermessen Sr. Majestaͤt das Grundstück, dessen Pertinenz die qu. Gerechtigkeit ist, selbst be⸗ wiesen, daß die Codification und Publication der vorzüglich dringen⸗ erhielt der die Majorität, wonach in den bezeichneten Fällen die Gül⸗ 8. März 1832 über die Verpflichtung zur Wegräumung! allgemeinen Handels⸗ und Wechselrechts für die Zollvereins⸗ abzuwarten. Durch eine Befürwortung der Petition könne das Gute treffen, und der Ausschuß ist daher der Ansicht: den und wünschenswerthen Theile des Provinzialrechts von den Stän⸗ iigkeit einer Disposttion über das Lehn an die 1 geknüpst Schnees auf den Kunststraßen dahin zu beantragen, de Staaten beantragend. eher gestört als gefördert werden. Ein Vertreter der Stüdte ent⸗ daß in dieser Beziehung die Bestimmung des §. 14 abzuändern den zu beantragen sei, und die Erwägung des großen Umfangs der wird, daß die zwei ältesten eingetragenen und in der Provinz anwe⸗ Verrpflichtung zur Tragung der Kosten für das Wegring In Erwägung, daß dieser Antrag die Befugnisse des Landtages gegnete hierauf: eben die Verweigerung der Itio in partes habe sein wird. ““ gegenwärtig in der Bearbeitung begriffenen allgemeinen Gesetze lasse senden Agnaten des ersten Grades und, wenn nur Einer dieses Gra⸗ s‚does Schnees von den Kunststraßen den Kommunen avcschreite und die Emanirung des so nöthigen preußischen Wechsel⸗ insbesondere zur Einreichung der Petition Anlaß gegeben. Bei den Der Ausschuß schlägt dem Landtage voor: es wahrscheinlich erscheinen, daß eine Bearbeitung des gesammten des vorhanden ist, noch Einer des nächstfolgenden Grades, und zwwr— nommen und dem Chaussee⸗Fiskus übertragen werde. isls verzögern könne, wurde diese Petition zurückgewiesen. gegenwärtig gesetzlichen Bestimmungen sei das Petitions⸗Recht ge⸗ sich für die Annahme des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs mit Provinzialrechts vor der Hand gar nicht zu erwarten sei; beantrage abermals der Aelteste der in der Provinz Anwesenden und Eingetra⸗ Diese Petition konnte in der Form eines Privatse reibens nicht Es folgte hierauf der Bortrag des Referats über fährdet. eben erörterten Modification erklären zu wollen. man dies dennoch, so verlange man etwas Unmögliches und schade genen dieser Kategorie, ihr Einverständniß erklären. eine solche erkannt werden, wurde aber als Supplement ähnlicher daa) vier die Oeffentlichkeit der Landtags⸗Verhandlungen betreffende Bei der Abstimmung über die etitions⸗Annahme erklärten sich Ein Abgeordneter erklärt sich noch gegen die Bestimmung des auch dadurch, daß man dann das wirklich Nothwendige entweder gar Hierauf kam ein Geseh⸗Entwurf in Betreff der Vererbpachtung träge dem berathenden Ausschuß überwiesen. In Srneaung. Petitionen, als: 8 3 ffür dieselbe 40 Stimmen, gegen dieselbe 43 Stimmen. §. 24, wonach die Hälfte der zu leistenden Entschädigungen auf die nicht oder sehr spät erhalle. von Grundstücken, welche unter Lehns⸗ oder Fideikommiß⸗Verband ste⸗ durch den Landtags⸗Abschied vom 30. Dezember 1843 diesem Segea a) der Stadt I g. Q. wegen vollständiger Veröffentli⸗ Die Petition ist demnach verworfen, und der Stand der Land⸗ Staatskasse übernommen und die andere Hälfte auf die bisher dem Hierauf ward entgegnet, die Rechts⸗Einheit, die man hier er⸗ hen, zur Erörterung. Das Gesetz hat den Zweck, solche Erbverpach⸗ stande unter Hinweisung auf das zu erlassende Wege⸗Reglement chung der Landtags⸗ erhandlungen mit namentlicher Anfüh⸗ giebt zu Protokoll, einstimmig sich für dieselbe erklärt zu Abdeckereizwange unterworfen ewesenen Viehbesitzer bes aufgehobenen 99 wolle, sei nicht darin zu suchen, daß in jedem einzelnen Punkt tungen von Parzellen der Lehns⸗ oder Fideikommißgüter, welche im Erledigung verheißen worden, eine ‚baldige Abstellung des gefähle rung der Redner, aben. 111““ 11“ 1“ Bannbezirks repartirt werden soll. Im Großherzogthum Posen würde er Monarchie dasselbe Gesetz gelle, sondern vielmehr darin, daß Interesse der Landes⸗Kultur und der Besitzer jener Güter wünschens⸗ Uebelstandes aber wünschenswerth sei, beschloß der Landtag, y111 bes Abgeordneten für Liegnitz, gleichlautenden Inhalts und 8 1“ überall wirklich 18. o Rechte ihren Schutz 11.-gn die Gültig⸗ werth sind, ene zu machen, dabei jedoch Formen vorzuschreiben, den Inhalt dieser Petition in der Schluß⸗Adresse unter dieienn Zulassung von Publizisten und Schnellschreibern, v14A“ 1 Entschädigung zu leisten sein. Darum erscheine es nicht gerecht, die keit des Provinzial⸗Rechts sei bisher nie bezweifelt und die Zusam⸗ die ohne zu große Weitläuftigkeit die Verletzung der aus dem Lehns⸗ Gegenstände aufzunehmen, welche einer besonderen Beschleunza e) der Wähler der Landgemeinden neisser Kreises, wegen Oeffent⸗ Provinz Posen. 1ö1““ Hälfte der gesammten Entschädigun auf die Staatskasse zu überneh⸗ menstellung desselben in ein Gesetzbuch nur aus Rücksichten der Nütz⸗ oder Fideikommiß⸗Verbande dritten Personen zustehenden Rechte ver⸗ empfohlen werden. 3 lichkeit der Landtage, 8 . Posen, 25. Febr. Zehnte Sitzung. Nach der Vorlesung men, vielmehr müsse jede Provinz für die sie betreffenden Entschädi⸗ lichkeit gewünscht worden. Wolle man nun jett mit Aufgebung aller hindern. Die Versammlung erklärte sich im Allgemeinen mit dem Der Central⸗Ausschuß trug hierauf die Referate über folganu a) der ritterschaftliche Wähler neisser Kreises, gleichen Inhalts. des Protokolls über die letzte Sitzung bringt ein Abgeordneter von neuem ungen aus dem Provinzialfonds aufkommen. Er nimmt indeß seinen früheren dringenden Anträge nur die Publizirung einzelner Theile des Entwurfe einverstanden und brachte nur einzelne, wenig wesentliche Petitionen vor: 1 8 JVon mehreren Abgeordneten der Städte werden diese Anträge zur Sprache, daß noch nicht voll tändig aufgeklärt sei, wer eigentlich Antrag zurück, nachdem gegen letzteren der Einwand gemacht worden, Provinzial⸗Rechts erbitten, so liege darin zugleich die Erklärung, daß Abänderungen in Vorschlag. Das Besondere ward vorgeschlagen, 4) der Stadt Kosel wegen Aufhebung der Verpflichtung zu 0 est unterstüzt. Der Wunsch, das Bedürfniß nach Oeffentlichkiit von den Dienstboten zum Gesinde gehöre, daß dies aber durchaus daß derselbe sich ohne Einsicht des Staatsbudgets eigentlich gar nicht man die nicht publizirten Theile des Provinzial⸗Rechts für minder daß bei Lehnen alle eingetragenen Anwärter nächsten Grades und, währung des Natural⸗Quartiers für kommandirte O sien. te immer jebendiger, durch neue Motive gehoben, hervor. Die öf⸗ ersorderlich wäre und daß mithin diejenigen Personen bezeichnet wer⸗ beurtheilen lasse, und daß in ähulichen Fällen Entschäbiga⸗ en für erheblich erachte und fallen lasse. Dies könne aber nicht die Absicht wenn nur einer vorhanden ist, dann vom nächstsolgenden Grade der Der Landtag beschloß auf die in der Petition entwickeiten hlsüche Meinung erstarke käglich und sie werde dereinst Anerken⸗ den müssen, welche zur Kategorie des Gesindes gehören sollen. Man aufgehobene Berechtigungen im Großherzogthume stets auf die Staats⸗ des Landtages sein, denn keine Rechtsverletzung sei unwichtig. Von Aelteste unter den in der Provinz Anwesenden zuzuziehen seien. Auch vom Central⸗Ausschusse anerkannten Gründe, b finden. Nur auf diesem Wege könne der Landtag dem Volke könne dies nicht den Staats⸗Behörden überlassen, weil hierbei die kassen übernommen worden seien.

8 S —— 2 2 8

Aber auch in diesen der Theorie gewidmeten Zeichnungen trin seine bildend und fördernd in der Kunst fort, und kein Dentmal konnte daher Schinkel, ein Jeder nach dem ihm verliehenen Maße, fortzuwirken, als ezung ward auf Panoffa's Abhandlung über die Heil⸗Gottheiten vermeintliche Sesostris⸗Denkmal zwischen Smyrna und Sardis (Ar⸗ aus Laufanne eine mit Sombolen (Schlange, Frosch, Eidechse, Schaldkröte, schöpferische Kraft als Knstier mehrfac hervor, dean nicht allein werden wohl mehr in seinem Sinnt, dem Wirken und Leben eins war, gesiiftet ungluͤcklichen Geschmacks⸗Tendenzen, welche oben berührt worden, sanß Bsezemlagps verwiesen. Herr Panofka erläuterte eine Terrafotte grie⸗ chäol. Zeitung Taf. 111.) assprischer Darstellung und Abkunst ist. Die Pinienapfel und Eichenzweig) reich ausgestattete Votivhand von Erz be⸗ manche derselben, wie 8 L. die Temvel⸗Fagaden der drei Sänsen. Orpnun⸗ werden, als dieses. b bees 3z. mer weiter um sich greifen dürften. b Herlunst im Königlichen Museum, einen Widder darstellend, auf Vorlesung ward erläutert durch eine von Herrn Kiepert entworfene Karte zeichnete, wie deren schon früher auf helvelischem Boden, einmal zu den⸗ gen, dunch die helcereichen Compositionen der Bildwene in den Giebelfel⸗ ze „Endlich ig auch Schinkel's Standbild, welches Se. Majestät der Kö⸗ und so moöͤge denn dieser Tag, welcher uns heute zu einer so ihee ene weibliche Figur ruhig cinherreitet, durch den Mothos des Poseidon, und durch eine Zusammenstellung assorischer Skulpturen mit dem gedachten, ches, ein andermal auf der Höhe des St. Bernhar vn, wleder zu. Igen hümlichen Kunstwerken, sondern das echttaͤnstierische, nig von dem Herrn professor Tieck ausfuhten läßt, bereits in der Arbeit den Feier vereinigt, ung alljährlich als ein mahnendes Wewissen venege us Piebe zur Nomphe Loroyhan. die Gestalt dieses Thieres an⸗ von Herodot erwähnten Relief von Karabél; beide Blätter wurden sn meh⸗ Befereben, emvas Pofttioes, ein Muster des Besten, hinzaszellen, hat ihm zu in Marmor begriffen. . s 1 1 ren, inwiefern wir unseren Vorsätzen und einem Vorbilde, wie E wül und mit ihr den goldvließigen Widder von Kolchis zeugte. Hierauf reren Abdrücken vorgelegt und vertheilt. Herr Gerhard gab aus Müd⸗ dem sehr ausführlichen Entwurf der Residenz eines Herrschers von den viel⸗ Doch nichf blos um uns in schmerzlichen und freudigen Gefühlen des treu geblieben, und zugleich dazu dienen, uns gegenseitig in Gesinnung Herr Panofta die Zeichnung eines merkwürdigen von Gerhard tbeilungen des Königl. Gesandten zu London, Geh. Legations⸗R ath Bunsen, Bekanntm a chung. 8 seitigsten bacsche Ansprüchen höchster geistiger Bidung Veranlassung ge⸗ dahingeschiedenen Meisters und seines Wirkens und dessen, was zu seiner That immer von neuem zu bestärken.“ b nesene Vasenb. Band I. Taf. L. und 1I.) bekannt gemachten Vasen⸗ und des bei dem britischen Museum angestellten Herrn Sam. Birch ge In Folge der in der letzten ordentlichen General⸗Versammlung des geben, welche, als Ganzes, zu seinen die großartigste und schönste Poesie aih- Verherrlichung Heschehen, zu erinnern, haben wir uns heut hier vereinigt, Nachdem hierauf zufolge der Aufforderung des Herrn Ober⸗Bau vor, das bisher auf den indischen Felvzug des Dionpsos bezogen nauere Notizen über die durch einen nebenher liegenden Inschriftstein er⸗ Vereins der Kunstfreunde im preußischen Staate vom 7. Mai v. J menden Schöpfungen gehört, im Einzeinen aber die reichste Fülle von eigen⸗- sondenn dieser 11*+ heut und fortan noch eine andere, hohe Bedeutung tors Sthmid dem Andenten des geschiedenen Meisters in felerlichen vührend es vielmehr das Bündniß der beiden Kabiren Alkon und folgte Zerstörung der Portland⸗Vase, zugleich aber auch über die bei einzelnen Mitgliedern gestellten Antraͤge auf Revision des Statuts des V thümlichen und seinen architektonischen Motiven emthaͤlt. für uns haben. Wie er nämlich derjenige is, welcher Schinkeln zu so thai⸗ ein Glas dargebracht worden, trat, recht im Sinne des Gesrietten, edon mit Dionpsos durch die Verm ttelung des Hermes und wahr⸗ aller Zerstückelung zu verhoffende Herstellung der meisten Figuren des Bild⸗ eins ist dem unterzeichneten Direktorium ein von 60 Mitgliedern unterstütz

Eine andere Folge von Zeichnungen, welche dem Gebirt der Tehwnik fraͤftigem und segensreichem Wirken das Leben verlieh, so soll er auch uns nach dem Ausspruche des Horaz, „Carpe diem“, an den heiteren AesPaich zugleich ihre Aufnahme in die bacchischen Moysterien, als Seiten⸗ werkes, von welchem nur die Panoköpfe unter den Henkeln völlig vernichtet zu ter schriftlicher Antrag auf Abänderung des Statuts unter Beifügung eines angehbren, weisen im Einzelnen sein praktisches Eingreifen in alle Gewerbe stets von neuem beleben zu tüchtigem und gesundem Handeln, einen Jeden rungen der Geselligkeit gern Antheil nahm, die Gegenwart in ihre 65. n der Einweihung der Dioskuren in die eleusinischen Mysterien, sein scheinen. Die neulich erfolgte Versetzung des bisher im Besitze des Entwurfs zu einem neuen Statute mitgetheilt worden. Nachdem die in diesem der Goldschmiede, Bronze jeßer, Tischler ꝛc. nach, welche des Aufdrucks ei⸗ in dem Kreise von Kunst, oder sonstigem Beruf, der ihm angewiesen ist. und im Chorus gesungene Lieder und trauliche Gespräche der in glah vergegenwärtigt. Herr Reumont las über die Reiter⸗Statue Kaufmanns Weber zu Venedig befindlichen weiblichen Kopfes vom west⸗ Entwurfe enthaltenen Vorschläge in Gemäßheit des §. 23 des Vereins⸗Statuts ner hünstlerischen Form ig sind. Denn welche ersönlichkeit wäre wohl geeigneter in Kunst, wie im Leben, Gesinnung Vereinigten führten im freien Wechsel das von jetzt an se Dhgothen⸗Königs Theobvorich, welche, einst vor dem Palaste zu lichen Parthenons⸗Giebel nach Paris ward als ein Ereigniß der von dem Vorstande und dem Ausschusse sorgfältig geprüft worden sind, ist das

Was Schinkel in dem Gebiet der höheren Skulptur ersfunden, wovon zu einem solchen Leitstern und Vorbild zu dienen, als Schinkel? Wenn ahr zu erneuende Fest einem heiteren Ende zu, dessen ernste und vicepenna aufgestellt, von Karl dem Großen nach Aachen gebraͤcht wurde, Denkmäler⸗Kunde erwähnt und zugleich die Irrung französischer Berichte Direktorium jetzt im Stande, dem Vereine den nach dem gedachten Para⸗

das Meiste durch die kunstreiche Hand des Herrn Professor Kiß zur Ausfüh⸗ nämlich je Einer in unseren Tagen zum begeisterten Bewußtsein der Bedeu⸗ edeutung indeß sicherlich in der Brust eines Jeden ein bleibendes Aude 8 purlos verschwunden ist. Unter Beibringung der Nachrichten, welche bemerkt, welche diesen seit mehr als zwanzig Jahren von deutschen Kunst⸗ raphen des Statuts erforderlichen Bericht zu erstatten. Da aber die Vor⸗

rung gekommen, kann man ebenfalls erst hier übersehen. tung der Kunst im Ganzen und Großen als einer der Hauptkräfte, welche ken zurückgelassen hat. -bb pntiß calis des Agnellus und in einem an die Kaiserin Judith, und Alierthumsfreunden gefeierten, in den haesggansten 8eec⸗ 2 r. 8Secnene; 19-Enee 1ven ö 8* 11““ b gespürte Entdeckung des Grafen tu e er Verhandlung für den Vere

einen Entwarfen in der Hiftorien⸗Malerei schließt sich hier das ein⸗ auf die Veredelung des menschlichen Geistes wirken, gelangt war, so ist es 11“ 1,. Fr. Gemahlin, gerichteirn Gedicht des Walastid Strabos übe: derhesten besindlichen Kopf als eine neu au ts germ . zige von ihm in diesem Fache ausgesührte Oelbild, ein nSer und ein Schinkel. Und von diesem Mintelpunkt einer großen Idre ließ er die Welt Archäolo gische Geselschaft. 1 1. eFamaer üinb⸗ . mit 8 Pes ehana auf die gründ⸗ Laborde bezeichnen. Ferner ward ein von Professor Urlichs zu Bonn wichtig ist, als daß sich dazu in der ordentlichen, im Mai d. J. zu haltenden nabe, welche sich üͤber ein gefundenes Vogelnest freuen, und die reisste von eigenthümlichen Erfindungen in den einzelnen Künsten der Architektur, 98 j . „hr Foeschungen, welche Prof. C. P. Bock (aus Aachen, jetzt in Brüssel) an Herrn Gerhard eingesandter farbiger Probedruck des im vorigen Jahre Jahres⸗Versammlung die erforderliche Zeit gewinnen ließe, so sieht sich Frucht auf diesem Gebiet, seine mit so außerordenilicher Feinheit in Gouache Skulptur und Malerei ausgehen, so daß man in einer jeden noch erkennt, In der Versammlung der archäologischen Gesellschaft vom 13. Mhls enstande gewidmet hat, wurde eine Schilderung dieser Statue zu Köln entdeckten Mosaik⸗Fußbodens vorgelegt, welcher in sechseckigen das unterzeichnete Direltorium veranlaßt, nach der Bestimmung des §. 25 ü für die Malereien der Halle des Museums, seinen daß sie der Ausfluß eines solchen Bewußtseins ist. Um aber in diesem Ge⸗ d. J. las Herr Curtius über Asklepios' Heiligthümer und damit ash welche indeß manni fache Schwierigkriten darbietet, wie denn auch Feldern Brustbilder des Sopholles und mehrerer der sieben Weisen darstellt. des Statuts eine außerordentliche vAee den 22. April 1 architektonischen Zeichnungen, welche uns von Na⸗ biete mit lichstem Erfolg zu wirken, hatte er seinen Charakter zu einer dene Kurörter des alfen Griechenlands. Er stellte die d lusprung ungewiß ist. Kas ihr Vorhandensein in Aachen betrifft, so Schließlich wurden aus römischen und sonstigen Mittheilungen die d. J. um 11 Uhr zu berufen, und ladet die verehrten Mitglieder des Ver⸗ er, Kanst und Sütr der verschiedensten Begenden and Voetker und Zeiten moralischen Kraft, zu einer geigigen Straffheit ausgebildet, wie dieses nur testen Anstalten der Art zusammen und suchte den Kolonial⸗Rexus derte bemerkt, daß sie wahrscheinlich auf dem jetiigen sogenannten Kloster⸗ nachfolgenden neuerdings erfolgten Ausgrabungen zu näherer Kenntniß der eins ganz ergebenst ein, sich gefälligst (möglichst zahlreich) dazu einsinden die schönsten chesammt⸗Anschauun gewähren, verschiedene seiner ausge⸗ selten vorkommt, und diese ver ieß ihn auch dann nicht, als der Körper, unter einander und ihren gemeinsamen thessalischen Ursprung nacheode 2 war und entweder bei der Verheerung der karolingischen Pfalz Gesellschaft gebracht, als: zu wollen. 1 3 8 eichnetsten Oelgemälde derselben Fiah ang an. welcher diesem edlen Geiste zur Hülle diente, bereits nafang, unter ihm zu- Die durch Schriftsteller und Monumenie bekannteren gaben 864 hbe ormamnen gsl ober bei der großen Feuersbrunst des J. 1146 unterging. 1) Der für altitalische Münzkunde vielversprechende Fund eines bei Abdrücke des Vereins⸗Statuts, so wie des vorgeschlagenen neuen Eta⸗ Gebieten aller drei Künste aber sinden sich hier Entwürfe, sammen zu brechen. Ich brauche hier nur an den hinfälligen Zustand zu über Beschaffenheit und Benutzung der gewählten Oertlichkeiten, 1 bewienste, welche Herr Bock sich um die Kenntniß der karolingischen Palast⸗ Cervetri, dem alten Cäre, entdeckten Münzporraths von 1500 Assen. tuts, können vom 2. April an in dem Vereins-⸗Lokale, Werderschen Markt 4a., welche seint edle, patriotische Begeisterung waͤhrend um nach den Besreiungs⸗ erinnern, in welchem sich Schinkel befand, als er die Orianda, bienesche priesterlichen Satzungen, die zzalcha Anlagen zu religlösen und fhenf ben hat, ward am Schlusse gedacht. (Vergl. Allg. Pr. Z. . 76.) 2) Der für etruskische Bildnerei vermuthlich ebenfalls sehr ergiebige, gegen Vorzeigung der Vereinskarten in Empfang genommen werden. Diese kriegm kund geben. seine vollendetste Schöpfung, 1Le 2 e tischen Zwecken zu sprechen. Zu näherer Betran tung wurde der ver seKiepert mug eine Abpandlung über assprische Handelé⸗ und Kultus⸗ bei Bomarzo erfolgte Fund von zwami etrusfischen Spiegeln, dem so dienen auch, wie gewöhnlich, zur v für den Eintritt in die Ge⸗ Schon in dvem kurzen Zeitraum, seitdem das Schinkelsche Museum hat Schinkel's umfassendes Genie kann sich freilich Kriner aneignen, denn nachgewiesene Tempel in Tijane berbeigezogen und dieser, wie ät im nach Vorder⸗Asien vor, der 26 zu besonderer Stütze gereicht, daß eben in der Nähe von Viterbo auf Vorghesischem Grundbesitz andere neral⸗Versammlung. Das Lokal derselben wird frühzeitig durch die hiesigen geössnet werden können, ist dasselbe sehr zahlreich von Meistemm und Schü⸗ das ist rine Gabe von Gott, wohl aber kann es einem ernsten Willen ge⸗ Kurörter, zu Nachgrabungen empfohlen. Diesen Heil⸗Anstalten, ve ze und Kultur der assprischen Ninosstadt Niniveh auch für vordergsiatische Funde enruskischer Bronzen und Vasen nachfolgen sollen. Zeitungen bekannt gemacht werden. lern der Architektur, wie von sonstigen Künstlern und Kunsesreunden, zum lingen, fest und treu an dem zu halten, was er als das Rechte und Fom⸗ Heilung von riner an Ort und Sielle in einer Priester⸗Innung sic de sich nachweisen lassen, wie denn namentlich die durch assprischen 3) Der Fund zweier vor Porta S. Lorenzo außerhalb Roms neu „Berlin, den 18. März 1845. Studium und zur Bildung benutzt worden, und in der That is ws, als ob mende in der Kunst erfanmt hane, und dieses war in der Architekrur die pflanzenden Heilwissenschaft und Heilpraxis erwarset wird, wurden A 1 enn berühmte Stadt Aphrodisias in Karien nach Stephanus entdeckter farbiger und dem Vernehmen nach schöner Mosaike, eines mit Direktorium des Vereins der Kunstfreunde im preußischen S8a,ee ee Zlägen —nd Genäden das anspmechjos dog seunbiic, be⸗ sreie Anwendung der nafstschen Prinzivien griecische unst mit Neencg. gegemübergestellt, wo die doffnung auf Genesung sich an befimu⸗ ac Kinoe hieß. Hierdurch wird die Schwierigkenn beseitigt, welche zur dem Bilde eines Kriegers und seines Pferdes (etwa eines Dioskuren), das 1u1“ öhnende Wort des Meisters entgegentönse, weaches wir so vft in denselben Uicher Berücchtigumg unserer Verhäͤltnisse und Bedutfnisse und unsetrs hei⸗ keafrige e. B henbens. anschfießt. Daran sunpfien sich Bemnte⸗inmung des Ursprunges mancher kleinasialischer Kunst⸗ Dentmäler bisher andere mit der Darseellung Achill's, der den Leichnam des Heltor schleift. I“ 11A4“ Rüumen uns seinem Munde vernomman haben. mischen Banmaterias. Es ist aber um so nöthiger, daß rine r 1 von über gtiechische Ge undbrunnen after und neuer ann und über des e, und es wird namentlich Hermn Kiepert's Ansicht bestätigt, nach 4) Eine fernere Notiz über die oft als ergiebig befundenen Entdeckungen 1 gn So wirk Schinkel in diesem Museum auch noch nach semmeem Tode] Männem scch veveinige, um mn That und Wort in Art un st von gehörsgen Nymphen⸗ und Herallesdienst. Fuür ebenbeziehungen das von Herobot J. 106. erwähnte und neuerdings wiedergefundene! von Avenches (Aventicum), als deren neueße Auobeute Herr Tropyonn 1ö1““] öö 1“ 1“ 1““ ““ 11’’5 1111“ 8

Allgemeinen Landrechts noch jetzt auf †. Quellen zurückgehe, eben obwalte, mithin die Bezugnahme auf das märkische Provinzial⸗Recht eitig unterstütt, fand dieser Antrag doch lebhaften Widerspruch, in hen Böhmen und Schlesten durch die rafschaft Glatz an die vom 30. Dezember 1843 könnte allerdings die Petitions⸗Erhebung je⸗ komme nur darauf an, daß in dem neuen vermerkt werde, oh die

des Provinzial⸗Koder nicht übe

sddie verlangte Bescheinigung zu ertheilen. Ueberdies müsse die Orts 16“ behörde wissen, wie sich ein Dienstbote geführt habe. vss Ansichten

ar keine oder nur eine zu anderen Provinzen verhältnißmäöäßig eringe

———ÿ—/—/OC—LLV4

BI“