1845 / 84 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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des achten Vorschlags würde Berlin wider seinen Willen in eine] sehr langer Zeit eine Verwandlung der früher auf den Rustikalstellen gnach dem Gesammibetrage des von den Städten des Probi b baß ber Staat mindestens keine Veranlassun habe, die bei der b 8 8 zn 4q 6 4 7. * 20 werden, der es niemals angehört habe, denn als Reafla ruhenden Dienste in ein sogenanntes Dienstgeld oder an⸗ Verbandes bis zum Jahre 1806 erhobenen Servises, von dem 3 xegichenhet beschäftigten Aommanal⸗Besmann zu remuneriren. 2enbenben 22 . venre n,se. da * H'sre.s vhesarne horne, eee den 2anbgegat 2 Berhällniß . erursache, so wie auch ber unvern⸗

diese Stadt sei der durch die Instruction vom 27. Dezember 1747 dere feste Renten stattgefunden, und auch da, wo dergleichen Dienste Real⸗Servis nach dem Verhältniß des Nutzungswerthes der C. Hiernach be 12 der Landtag, dem letzten Satze dieses Para⸗ hin deren Leistungen von den Polizei⸗Jurisdictionen des Landes auf hältnißmäßige Aufwand durch die gegenwärtige Art des R . enwärtige emonte⸗ üch⸗ abe,

s ildeten Sozietät der servispflichtigen Städte niemals zugezählt und noch in natura geleistet wurden, geschah dies fast ausschließlich in bäude ꝛc.“ olgende Fassung zu geben: di zut 1 1 Auf 9er Pon 4 der Weise, daß die Ableistung der Zeit oder dem Gegenstande nach Der Landtag nimmt diesen Vorschlag mit großer Majorittt 8,8 2 dieser Ermittelungen werden, so weit sie Königliche Lenas Fonge pnden wees,n veren⸗Mechser Anfaufs. Wie bei der Sch frei

auch noch im Jahre 1815 ganz getrennt behandelt worden, indem . 1 . . En we damals für Berlin ein besonderes Gesetz ergangen sei. Auf dieses genau begränzt war. Der älteren, in thesi auch fortwährend als N. Der §. 5 lautet: Kegierungs⸗ und ständische Kommissarien betreffen, von der Staats⸗ hen; derselbe wird von aller Theilnahme der Kosten befreit, während ü 1 Pferdezucht d Fall se inz geführt er Fall sein, wenn jene

Gesetz, dessen einseitige Aufhebung man jetzt bezwecke, stütze sich aber gültig anerkannten Rechts⸗Verfassung nach, konnte nun zwar die Rück⸗ Die Vertheilung des Servises erfolgt auf alles ertragafäne e, so weit sie Kommunal⸗Beamte betreffen, von den Städten die Privat⸗ urisdictionen, was sie einersei 2A. ns das eben so umfangreiche als komplizirte Gebände des berliner Stadt⸗ verwandlung jener Leistungen in den zum Grunde liegenden Dienst im Pracheftth befncbliche Berafseseasan. . zur 8e9e & jeden Provinz gemeinschaftlich nach Verhältniß der dermali⸗ ren bn. X Theil durch Vesübenein be be, Shern nee⸗ Dage 8 ehr beeinträchtigt würde. haushaltes, indem die Mieths⸗ und Haussteuer, welche die Summe Pndessen wurde in der Regel hiervon kein Gebrauch gemacht, deren Gemarkung gehört, ohne Rücsich auf bisherige Real⸗Prwi ges Servis⸗Kontingente aufgebracht.“ wieder aufbringen müssen. . Wirß dr —nn L.2e6- - von ½ Million Thaler nicht unbedeutend übersteige, mit dem Servis und jene feststehenden Surrogate wurden in der Mehrzahl der Fälle gien. Den Eigenthümern der auf Grund eines besonderen Nec Der §. 8 lautet: Wegen dieses gerechten Anspruches des Landarmen⸗Fonde auf welche s p n 4 fis dn den bäuerli sehr ersprießl gestellt, zugleich aufgebracht werde. Die Stadt Berlin sehe sich also durch mindestens seit dem Anfange des vorigen Jahrhunderts unverändert sitels bisher vom Servis befreiten Grundstücke wird aus Staetl Ir dem Maße, wie die Ertrags⸗Ermittelung vorschreitet, erfolgt einen angemessenen ESa ⸗Buschfiß wird der Landtag bei der ange⸗ Es sind i venes ich bei den zäuerlichen Pferdezüchtern bewährt habe. die beabsichtigte Veränderung nicht nur mit direlten Nachtheilen be⸗ beibehalten; und hierbei verblieb es, als durch die Gesetze des Kassen eine ablösbare Entschädigungs⸗Rente gewährt, bei deren dilaüchst die Vertheilung der Steuer innerhalb der einzelnen Stadt, ordneten Revisson der Landarmen⸗Reglements von Sr. Majestät * 8 n F- 2 Provins noch nicht so viele edle Privat⸗Beschäler vor⸗ droht, sondern der indirekt daraus folgende Schaden, der Niemand ephemeren Königreichs Westphalen: 8 stellung die Behufs Repartition des Servises vorgenommene llbam die Zusammenwerfung der Kontingente mehrerer und schließ⸗ Könige eine entsprechende Beihülfe allerunterthänigst er biten . lösu 4 as Landgestüt entbehrt werden könnte. Ob dessen Auf⸗ zu Gute komme, erscheine noch wichtiger. Unter allen Umständen sei die ungemessenen Dienste (als Folgen einer übrigens in der Altmark schätzung des Grundstücks als Grundlage dient. Der Betrag aller Städte derselben Provinz unter Ausgleichung der von ihnen 5 ng in späterer Zeit ersprießlich sein werde, müsse erst von dem es höchst bedenklich, an bestehenden Steuer⸗Verhältnissen ohne Noth niemals bestandenen Leibeigenschaft) für aufgehoben erklärt wurden. welchem das Grundstück, wenn ihm nicht die Freiheit vom Kalh Maßgabe der gefundenen Reinerträge aufzubringenden Steuer. Danzig, 18. März. In der 28sten Plenar⸗Sitzung ver⸗ 2* 80,g * Pferd Zucht im Allggemeinen erwartet werden. zu rütteln, auf keine Weise aber werde es sich rechtfertigen lassen, zu Nachdem indessen durch das Gesetz vom 21. April 1825 zu Er⸗ Servis zugestanden hätte, danach zum bisherigen Real⸗Servis Die vorher (§. 7) erwähnten Instructionen werden die nöthige nahm der Landtag mehrere Mittheilungen des Herrn Landta Nem⸗ tigen Wgegen Fnrse sa alseitig anerkannt, daß auf dem gegenwär⸗ verlangen, daß eine bei der Sozietät gar nicht betheiligte Stadt, ledigung der Zweifel, zu welchen die Anwendung der westphälischen Ge⸗ Stadt herangezogen sein würde, drückt zugleich die Jahresrente nschrift darüber enthalten, wie auf jeder der hier bezeichneten Aus⸗ missarius über die Maßregeln, welche zur Abhülfe des Noithslandes erd Lege der Züchtung ein Schlag starker, kräftiger Gebrauchs⸗ um die vermeintlich wahrgenommenen Ungleichheiten unter den So⸗ setzgebung Anlaß gegeben, und zum Schutze wohlerworbener Rechte welche aus Staats⸗Kassen gewährt wird. Die Ablösun derseh.seihungsstufen für eine e Prüfung der vorkommenden Ueber⸗ e. im Regierungs⸗Bezirke Gumbinnen getroffen werden 3 15 282s mehr in der Provinz verschwinde und durch überbildete, zietäts⸗Genossen auszugleichen, ein im Laufe der Jahre entstandenes nähere Bestimmungen darüber gegeben, was unter gemessenen Dien⸗ kann jederzeit durch Zahlung ihres 25fachen Betrages ersalgac vengs⸗Beschwerden gesorgt werden soll. Im Allgemeinen waren die Königl. Verwaltungs⸗Behörden ange⸗ Oice Ernen Bedarf weniger brauchbare Pferde verdrängt werde. und als zweckmäßig bewährtes Steuer⸗System aufgebe. Auch abge⸗ sten und ungemessenen Diensten zu verstehen sei (§. 4—5 ibid.), und soll dabei auf die Wahrung der den Hypothekengläubigern an hhal Sollten sich Umstände herausstellen, welche es zweckmäßiger er⸗ wiesen, überall, wo es nöthig besunden, unter Anwzadeen he. 5ns 8 rhaltung des Landgestüts sei zweckmäßig, doch dabei noth⸗ sehen von diesen Rücksichten könne nicht einmal anerkannt werden, neue Vorschriften über die Beweislast aufgestellt GS. 44 46) wor⸗ bisher servisfreien Grundstücke zustehenden Rechte Bedacht genomm. einen lassen, die Steuer⸗Ausgleichung der Städte bis nach beende⸗ disponiblen Mittel Hülfe zu gewähren. Es seien beinahe 1 allen ges z8; bei dessen Ergänzung mehr auf Beschäler starken Schla⸗ daß Berlin gegen die übrigen Städte begünstigt sei; denn es zahle den waren, demnächst aber in Gemäßheit der Ablösungs⸗Ordnung vom werden. 1r Lbschätzung in sämmtlichen Städten der Provinz hinauszuschieben, Gegenden Arbeitsstellen angeordnet, an denen alle diejenigen, wel⸗ bfn 88 und eine gleichere Vertheilung der Stationen in der Pro⸗ E ege ser ahdzsense mit paree, su weccen in natm⸗- Dagegen wähsg ber Betog der ben bioher befeeien Grna bae af scezenscab nac den Ermessn des Finanz-Mmiserviams gen Ardent ⸗Verviemst sehse, Beltgengeir sigen emd. gen’Ceel dinar rhan segs ,ade, manche Gegenden gegen anbere in dieser enburg un abe überdies die bedeutende Last, die häufig [. zu leistende Dien 2e 192 schte. stücken nach gleichheitlichem Verhältniß mit der dem bisher ervispflitegeordnet werden. 1 sistenzmittel zu verdienen. 23,000 Rthlr. eien bereits zum An⸗ 1 5 1b 1 . vorkommenden Militair⸗Kommandos antheilig zu verpflegen. hältniß in Zweifel gestellt. Von Berechtigten wie von Verpflichte⸗ gen Grundeigenthum Steuer dem Een eganie Zu §. 8 wird bemerkt: Schon bei §. 5 ist auf die Umlegung kaufe von Steinen und Zerkleinerung ddr.a zu Ebausse⸗Banen ritãt beachezise,enan i dehe enenn neseegeen, v.

Erwäge man nun, daß die Stadt Berlin allein an Schlacht⸗ ten wurde versucht, das ursprüngliche Dienstverhältniß geltend zu machen: de. betheiligt tädte zu. Kel⸗Servises in eine Grundsteuer hingewiesen worden, und das im Regierungs⸗Bezirk Gumbin t ie 17. und Mahlsteuer gegen 700,000 Rthlr. an den Staat zahle lag ein ungemessener Dienst zum Grunde, so ging der Verpflich⸗ 8 üaes da echt den Stadt⸗Kommunen vindizirt, die Vertheilung der Steuer zu 2eehae eeae⸗ und Damm⸗Aröenen, 17190 eheüre 1hee Masestät den König all äus2 8 : ch ihrem Ermessen zu bewirken. Am allerwenigsten erscheint es Deich⸗Arbeiten an dem Rußstrome und der Gilge. Nach den ma-— sische 8 undgestüt in Zaz nft vurch faißfee n biteee, bas schl-

(exkl. der 50 pCt. Zuschlag für Kommunal⸗Bedürfnisse), berücksichtige tete hierauf zurück und verlangte die Aufhebung der Dienstgelder ie Vertheilung des al 1 b 1 - 4 8 8 ten Servises erso . 4 n man die großen Summen, die es an Gewerbesteuer entrichtet, den oder der sonst an dessen Stelle entrichteten Abgaben; bei dem ge⸗ „Die Vertheilung des als Grundsteuer auferleg aiger angemessen, daß jede Stadt, abgesehen von der anderen, sobald surischen Kreisen sind 32,150 3 1000 . b der Berechtigte dessen Herstel⸗ in Gemäßheit der Städte⸗Ordnung durch die Kommunal⸗Behic Ertrags⸗Ermittelung vollendet, die Steuer sogleich bei sich ein⸗ 1 12 Söün und den nggae etoggen, 10 - lichn vegse g1a 12 Pfecssen 0 ber Heeee . 8 rovinz zu erzielen, als die

stets steigenden Aufwand für Armenpflege und Schulbedürfnisse und messenen Dienst verlangte dagegen f alles ert e watbesit befindliche Grund Eh

bringe man die unbestrittene Thatsache damit in Verbindung, daß der lung und die Ablösung desselben nach dem höheren Satze der Ab⸗ auf alles ertragsfähige im Privatbesitz befindliche runs IEigenihu bn; hierdurch würde die Ausgleichung der Städte unter einander Beträge zu Unterstü überwi on P

Bevölkerungs⸗Zuwachs, den die Stadt von Jahr zu Jahr erhalte, 6hge. vrhnag von 1820. 9. I . 1. . 88 1““ gehört 5 n'die Ferne gestellt werden, daß solche durchweg schwerlich erreicht men an Sieuer Creven denoerhesiche 1-48 durch die Züchtung vermittelst des Königlichen Landge⸗

bei weitem zum größten Theil aus vermögenslosen Personen bestehe, „Von uralter Zeit her sind die Dienstgelder zu gleichen Beträgen weil bvieser Be zcf g 84 Uein brssim 83 88 vorgeschhgg den dürfte. Es soll daher des Königs Majestät in der Denk⸗ bedeutenden Quantität Kartoffeln aus den Oberge enden 5 8 Saat 2 geschehen; ; .

so werde man gewiß zu der Ueberzeugung gelangen, daß kein Grund in der Regel nicht nur entrichtet und empfangen, sondern auch als Städte⸗Ord 8 Fenich üt 82 8”1” Schl auch durch st gebeten werden, die Einführung der qu. Steuer bis dahin für hülfsbedürftige kleine Leute eingeleitet vober. 8 ln Schide 8 vr⸗ gleich mäßigere Vertheilung der Stationen zu beantragen,

vorliege, Berlin noch mehr zu belasten, vielmehr dringende Veran⸗ solche und als unabänderliche einer Erhöhung nicht fähige auf den 2 Fassung 1. orden. Für den Schlußsatz wird se tziseten, daß die Ertrags⸗Ermittelung in der ganzen Provinz er⸗ rungen des Nothstandes in den öͤffentlichen Blättern haben sich afs 8 p 8. vee 5 S enn Beschäl⸗Stat ion 5 t ist. unwahr und übertrieben erwiesen. Da man jedoch annehmen konnte, 3 berjehin sind. feise sofßewg, Heise Sn gor keiner Shatton

assung vorhanden sei, die finanziellen Verhältnisse der Stadt mit Besitzungen der Verpflichteten eingetragen und als Pertinenzien der d ächst d e s chonung und Vorsicht zu behandeln. Zu einer Huotisation, wie sie Güter der Berechtigten mit diesen erworben, veräußert, erkauft, ver⸗ hagegen wächst der ganze Aachdem die §8. 11 und 12 unverändert und das ganze Gesetz daß die Not 1— -

er Ausschuß vorgeschlagen, fehle es durchaus an Materialien, und da⸗ pfändet; jene Operationen erschüttern also zum Nachtheile beider freiten Grundstücken in Folge der denselben aus Staatskassen ii tden angeführten Aenderungen und Zusätzen angenommem 69 vchasgenat enenesc endencsan dch ge nhelende wff⸗ 2) 88 de ee9a, echen 7 geasaee, dneten, das S en Abgeordneten, das Stimm⸗

X. 1 b ; 1 ; zu; Wi Entschädigung auferlegt wird, dem Servis⸗Kontingenz scheiti 1 1 z6 mit jetzt vorzugehen, sei um so weniger an der Zeit, als eine allge⸗ Theile, so wie der Pfandgläubiger, den guten Glauben des Hypo⸗ wiesenen Entsch ft . het grde gleichzeitig beschlossen, Se. Majeffät zu bitten, vorläufig und noch wesentlich siei 8 meine Ausgleichung der Steuern vielleicht nicht mehr sehr fern sei. thekenbuchs und bedrohen den Vermögens⸗Zustand mit den empsind⸗ d h,e,ehe e g läge mit entschiedener Maiotittn b zur Wirksamkeit des begutachteten Gesetes eine Müvesg der 19 dee 89 abe wenrtensedodet eandig inze Serhe wag⸗ Es i 8ss Standesherren betreffend. 8b

Hierauf ward indeß entgegnet, daß die Hauptstadt in neuerer lichsten Verlusten, zugleich aber liegt in dieser Rechts⸗Unsicherheit die g nimmt beide Vorschläge mit entschiedener Majoriläin t30 Jahren auf den Städten lastenden Servis⸗Abgabe herbeizu⸗ fernerweite Maßregeln mit dem Herrn Landtags⸗Kommissarit s zu 2 8 ieses Stimmrecht nach der bisherigen Praris bei allen früheren Zeit 3 besonders an Wohlstand zugenommen habe, daß derselbe Quelle endloser Prozesse, deren Folgen für die betheiligte Gegend in an Der §. 6 lautet: 1 .a lbren und zu befehlen, daß jede Stadt nur so viel an Servis zu kommuniziren, und entsandte dieserhalb eine Deputation an denselben 8. 84 nsgeche worden, daß wenn von den mit drei

jeder Beziehung nur sehr nachtheilig sein könnten, und deren Aus⸗ Alle zu einem öffentlichen Gebrauche bestimmte, im eigenilch richen haben solle, als dieselbe im Jahre 1806 aufgebracht hat, Dieselbe konnte nach ihrer Rückkehr anzeigen, wie der Herr Landtags⸗ schaften auch 1.e.ea. Eö“ Sessgegbene⸗

r 9 gen, 1 eiwohnten, die

noch fortwährend im raschen Steigen begriffen sei, beruhe in der ig se 1— · b

Notorität, diese Erscheinung stehe in Uebereinstimmung mit der all⸗ gang um so zweifelhafter ist, als in diesen Verhältnissen, welche sich Besitz des Staats, der Provinzen, Kreise und Gemeinden befindliin Repartition dieser Abgabe aber den Städten anheimzugeben. j e ; 1 1 n bes

gemeinen Wahrnehmung, daß die dermalige rapide Entwickelung der auf Jahrhunderte zurückerstrecken, die Gemessenheit und Ungemessen⸗ Grundstücke, ingleichen die Dienstwohnungen der Geistlichen und Ete Als ständische Kommissarien und deren Stellvertreter zur Regu⸗ Landtages eingegangen sei und die beruhi sicherung ausge sct⸗ EEE“ unter sich, 5 17 uigh.; 8 öI 7 in Anspruch genommen und ohne

Industrie, des Handels und der Eisenbahn⸗Verbindungen vorzugsweise heit der Dienste wegen mangelnden Nachweises nicht danach beurtheilt lehrer, nebst den dazu gehörigen Hausgärten, so wie endlich den ang der Servissteuer wurden jerauf erwählt: vnihembns a6 S.; zv2 ,219 84 48 n den großen Städten zu statten komme, und es sei daher zu erwar⸗ wird, ob dieselben wirklich geleistet sind, sondern nach Präsumtionen Dienstländereien, insofern sie zur dauernden Dotation der Stelle 9 Aus dem * der ieraefer . WEE11“]“ 1.S 84 ae nng henlänglich⸗ 8 iceigt 16 S Fegfnht vebe. ten, daß Berlin den übrigen Städten im Wohlstande immer noch (§8. 44 46 des Gesetzes vom 21. April 1825), über deren Anwen⸗ hören und durch Selbstbewirthschaftung oder Zeitverpachtung gen m Kommissarius: Herr von Auerswald⸗Plauthhn)e. chen Maßregeln dazu aufs nachdrücklichste etroffen vnne wir 8 der Dieses Recht wollen die Petenten ferner nicht mehr anerkennen, weiter vorauseilen werde, habe man nun im Jahre 1815 die Ser⸗ dung der höchste Gerichtshof schwankender Ansicht ist. 1 werden, bleiben von der Steuerveranlagung ausgenommen. . desee Stellvertreter: Herr Graf zu Dohna⸗Wesselshöfen. Nächstdem vernahm der Landtag 8 Mittheilun 28 Her. erederh han aus dem g. 4 des Gesetes vom 27. März vis⸗Abgabe nach den damaligen Verhältnissen repartirt, so sei gar Mit Rücksicht hierauf hat der Gesetz⸗Entwurf sich die Erhaltung Wo dergleichen Grundstücke bisher erweislich zur Aufbringa 2) Aus dem Stande der Städte: e .,. ven gs⸗Kommissarius in Betreff der erhohten Klasse sinn 2 tern 1824, daß die Standesherren der Beschränkung unterworfen sind, nicht abzusehen, weshalb die jetzt nach 30 Jahren veränderten Ver⸗ des gegenwärtigen Besitzstandes zur Aufgabe gemacht und bezweckt, des Servises konkurrirten, wird das nach dem Durchschnitte der hig Kommissarien: Herr Krause zu Elbing, Herr Sperling zu Kö⸗ welche in diesem Jahre im Regierungs⸗Bezirk Gunlbemnnen Ene⸗ EE6“ ihrer Mitte, mithin weder durch mehr noch durch hältnisse nicht auch ihre Berücksichtigung sinden sollten. Es sei ja den Uebergriffen der Berechtigten und Verpflichteten in das Bestehen verflossenen drei Jahre auf erstere repartirte Servis⸗Quantun i nigsberg und Herr Schmidt zu Dirschau. bung kommen sollten. Diese Angelegenheit ist bereits durch lie offehe⸗ Kuriatsti s . ihnen Allerhöchst verliehenen drei keinesweges die Absicht, Berlin nach anderen Grundsätzen als andere der Dienstgelder und der sonst an die Stelle gemessener und unge⸗ dem Kontingente der Stadt abgesetzt. .“ deren Stellvertretern: Als erster Herr Wenghöfer zu Gumbinnen, lichen Blätter bekannt geworben Le. Landtag beschloß, d 6 Hen 5 vteft stenue ausüben zu dürfen und finden eine Bestäti ung ihrer Städte zu besteuern, die Gesammtverhältnisse seiner Bewohner wür⸗ messener Dienste entrichteten Abgaben Gränzen zu setzen. Mit diesem „Sobald die vorstehend bezeichneten Grundstücke die Eigenscht als zweiter Herr Wächter zu Tilsit und als dritter Herr Landtags⸗Kommissarius zu ersuchen, es zu vernittel baß 5 8 9 bvetb2 iin dem Artikel V. des gedachten Gesetzes. je bitten den ja prinzipienmäßig nach gleichen Grundsätzen eingeschätzt werden, Grundsatze, in welchem der Landtag eine wünschenswerthe Abhülfe der zu verlieren, welche die Befreiung von dem Servise bedingt, unkersemn Marrx zu Heilsberg. in diesem Jahre, wo es von Noth und Drangsal 6 15 . chin dn e deshalb: 8 b und wenn sich dabei auch etwa ein Mehr der künftigen Leistung ge⸗ befürchtenden Unsicherheit und eine nach beiden Seiten hin gerechte Ausglei⸗ sie der Besteuerung. z Aus dem Stande der Landgemeinden: msmenigstens nicht mehr an Klassensteuer ab rohber. 85 le bisher⸗ 8 möge dieser Fall zur Allerhöchsten Entscheidung und Declaration gen die jetzige herausstellen sollte, so würde hierdurch keinesweges die chung erkeunt, hat sich derselbe einverstanden erklärt und nur einige Zusãtze Zu demselben wird vorgeschlagen, in der viertletzten Zeile diestgm Kommissarius: Herr Prziborowski zu Perwisen. Eine Petition um Vermehrung der Kassenanweisin 8 und Ein- n deseßes negeleg ersesn. Eteuer⸗Versassung der Stadt in Frage gestellt oder umgestoßen wer⸗ und Abänderungen in Autrag gebracht, welche ihm erforderlich schei⸗ Paragraphen nach dem Worte „Kontingente“ hinzuzufügen: desen Stellvertreter: Herr Forstreuter zu Gr. Baum. ziehung eines gleichen Betrages an Staatsschuldscheinen wurde vom ität cn vi 5 2825 des Central⸗Ausschusses hat sich dessen Ma⸗ den, vielmehr würde eine etwanige Differenz in Verhältniß zum Gan⸗ nen, um die Tendenz des Entwurfs bestimmter hervortreten und die „nach Maßgabe des beantragten Servises vom Jahre 1806. LZLecandtage abgelehnt, weil er den Maßnahmen der bet effenden Staats⸗ hen efrheffs Ree e dens . re. wesct sich allerdings niczt zen immer nur unerheblich sein und es könnte ja ausdrücklich die gewünschte Sicherung des Besitzstandes gelingen zu lassen. Nach dem Worte „Staats“ in der zweiten Reihe dieses Pampraphn Danzig, 17. März. In der 27sten Plenar⸗Sitzung kam der Behörden hierin nicht vorgreifen wollte, ee cesnr⸗ nusß über die beregte Art der Ausübung des Stimmrechis Verordnung vom Jahre 1815, so weit sie sich auf die Erhebung der E“ vaeSS ö1“ T Sal Worte: seh⸗Entwurf wegen Aufbringung und Erstattung der Aufgreifungs⸗, Auf eine Petition um Firxation der Klassensteuer jetzt einzugehen Von den Mitgliedern der Ritt Miethssteuer bezieht, für Berlin aufrecht erhalten werden. Ungeach⸗ VPprrovinz Preußen. Härukaab. „„der milden Stiftungen tentions⸗ und Transportkosten bei Bettlern, Vagabunden und legi⸗ trug der Landtag Bedenken, da die Zweickmäßigkeit einer solchen Maß⸗ hierdurch Veranlassu 8 8b bes Central⸗Ausschusses ist tet einer weit ausgedehnten Diskussion konnte eine Einigung dieser Danzig, 16. März. Auf die Einzelheiten des Entwurfs ein⸗ einzuschalten. AXX“ ꝛaiionslosen Personen zum Vortrage. regel nach den Erfahrungen der Rhein⸗ Provinz schon auf früheren Allerhöchstenortn 19 Erern de no rden, den Antrag zu stellen, sich entgegenstehenden Ansichten nicht erreicht werden, und nachdem ehend, beantragt der Landtag, die im zweiten Satz Zeile 5 der Der §. 7 lautett: Die vielfachen Zweifel und Bedenken, welche beim Mangel zu⸗ Landtagen zweifelhaft erschienen war, und ihm für den Augenblick die stimmen beliehenen 9. Fürsten en eg. hvnee ühe d0lc

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die Abgeordneten von Berlin sich nochmals nachdrücklich gegen die inleitung vorbehaltene allgemeine Ausgleichung der Steuerbeträge Die zum Behufe der Steuervertheilung erforderlichen Erteasszender gesetzlicher Bestimmungen über die Verpflichtung zur Tra⸗ zum Anhalte erforderlichen Materialien mangelten. Er beauftragte sönlich beiwohnen, jederzeit Bevollmächtigte zu ernennen verpflichtet ichte

Annahme verwahrt hatten, als wollten sie irgendwie sich den allge⸗ sämmtlicher Provinzen unter einander auf die Provinz Preußen, Ermittelungen sollen auf den Grund der vom Finanz⸗Ministerun ueg und Erstattung dieser Kosten schon immer erhoben worden waren, aber ein Mitglied, dem näͤ 1 ie hi öthi 3 in nach Erscheinung der Gesetze über 1182 chsten Landtage die hierzu nöthigen Vor⸗ werden,

meinen Lasten entziehen, und andererseits dagegen protestirt worden wegen der besonderen Verhältnisse derselben, nicht anzuwenden. Der⸗ erlassenden Instructionen in jeder Provinz, unter Leitung des Ohe⸗ die Armenpflege vom arbeiten zu liefern nd behi b 3 , 8 b war, daß man von Berlin Opfer zu Gunsten der übrigen Städte selbe war Le. der aübürniss daß 8 Jiseces ge sei, wenn die Prästdenten, von den Re ierungen durch besondere Kommfssarien ane Dezember 1842 und über die Bestrafung der Lerogfehe, und zu lefern und behielt den Ständen eine fernerr⸗ Entschließung vor. n9 8s fer Ritterschaft ein wesentliches Interesse dabei habe, verlange, ward zur Abstimmung geschritten, bei welcher die Mehrzahl Städte der Provinz sich auf eine Ausgleichung der von ihnen zu steter Theilnahme und titwirkung der geordneten Kommunal⸗Besit ler vom 6. Januar 1843 noch fühlbarer auch in der hiesigen 11“ bes Fürsten und Fehe neget hen⸗ gleiche Stimmenzahl der Stände sich für die Vorschläge des Ausschusses erklärte. entrichtenden Servis⸗Steuer unter einander beschränken möchten. den bewirkt werden. Die Kosten dieser Ermittelungen werden nepvinz hervor. Mit Ausnahme der Bettler, welche Heimatsrechte Provinz Schlesien. 8 dns Stüdte unt Landa, un b er meiscags einerseits und der Stände Letzterer hat, um seine Ansicht möglichst deutlich darzulegen, einen Demnächst zur Berathung der einzelnen Bestimmungen des Ge⸗ den Städten einer jeden Provinz gemeinschaftlich, nach Verhältniß wülten, und für welche ihr Heimatsort die entstandenen Aufgreifungs⸗, Breslau, 14. März. 27 ste Plenar⸗Sitzung vom In Be auf Fimeg h an nicht alterirt werde. Gesetz ⸗Entwurf, wie er nach den Eingangs erwähnten Grundsätzen setz⸗Entwurfs übergehend, sindet sich zu bemerken: 1 dermaligen Servis⸗Kontingente, aufgebracht. tersuchungs⸗ und Detentionskosten erstatten muß, fallen diese der 11. März. Der Herr Landtags⸗Marschall theilte der Versammlung desherren F⸗ 1noe enden, bhraen bat e einer der anwesenden Stan⸗ sich ergiebt, aufgestellt; dieser Entwurf ward durchgegangen und mit Der §. 1 lautet: Hierzu wird bemerkt, daß die Kosten der Ertrags⸗Ermittelungegitzeigerichts⸗Obrigkeit des Aufgreifungsortes zur Last. Die Auf⸗ mit, daß von Seiten des Herrn Landtags⸗Kommissarius die Anzeige von Art des Stimmrechts der S andeeich 1 vesht d 1 ausgeübte geringen Modificationen von der Majorität genehmigt. Der Servis, als diejenige Steuer, welche in den Stäbten der den zu besteuernden Städten ohne hinreichenden Rechtsgrund 8. fung und Bestrafung der Bettler und Landstreicher ist demmach der Allerhöchsten Genehmigung einer vierwöchentlichen Verlängerung ser Denkschrift ist zugleich der Ant keree al 18 Eee- In der 22sten Plenar⸗Sitzung wurde sodann noch in Folge nach dem Friedensschlusse von 1807 bei der preußischen Monarchie legt werden. Daß bei Regulirung der Grundsteuer in den westlites die Polizei⸗Jurisdictionen mit verhältnißmäßigen Opfern verknüpft, der Dauer des Landtages eingegangen sei. daß Allerhöchsten Lrs die Derfacgecnn der Pesagnsß der einzelnen

einer Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre die Wahl der ständischen Kom⸗ verbliebenen Landestheile, die Stelle eines Theiles der vom platten Provinzen ein derartiges Verfahren beobachtet worden, könne sir sich mit ihrer Wachsamkeit und Thätigkeit für diesen wichtigen Für Se. Durchlaucht den Herrn Fürsten Aloys 6 1 j Fir⸗ misston bewirkt, welcher nach §. 9 des vorliegenden Gesetz⸗Entwurss Lande aufgebrachten Contribution (Grundsteuer) vertritt, soll fortan Städte unserer Provic cee⸗ Der Hauptzwec eeeig der öffentlichen Sicherheit steigern, eben dadurch aber der naf⸗ war der Königlice rachtergeer den vi⸗ edes ns Hegrn⸗ nrecsessereageg kan eresh 8 ualsfzirte Bexonlagchtigte die vom Finanz⸗Ministerium zu erlassende Instruction wegen ander⸗ in jeder Provin; zu dem nach der Repartition vom Jahre 1815 Ertrags⸗Ermittelungen könne nur der sein, die, durch die Verordmasen Handhabung des Gesetzes vom 6. Januar 1843 entgegen wirken. walde als bevollmächtigter Stellvertreter erschienen. Der Landtag beschloß aufs Grund 8 fl B weiter Veranlagung der Servissteuer vorgelegt werden soll. festgesetzten Gesammtbetrage unter die sämmtlichen bei Erlaß des vom Jahre 1815 herbeigeführte Ueberbürdung zu beseitigen und 20 Der vorliegende Gesetz⸗Entwurf ist daher eine nothwendige Es wurden mehrere Adressen und Denkschriften vorgelesen und überwiegender Majorität: r gepflogenen Berathungen mit

Hierauf kam ein Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Fortdauer der Abgabengesetzes vom 30. Mai 1820 zur Servis⸗Zahlung verpflichteten zwischen den Städten selbst eingetretenen Mizverhättaife auszuge.zänzung dieses Gesetzes, indem er im §. 1 die Polizei⸗Obrigkeit von der Versammlung genehmigt. Zur Tages⸗Ordnung übergehend Allerhöchsten Orts zu bitten, den §. 4 des G 27. Dienstgelder und ähnlicher Leistungen in dem Herzogthum Magdeburg Städte einer jeden Provinz, nach dem Verhältniß des Nutzungs⸗ chen. Der Staat, von welchem beide Uebelstände ausgegangen, se gufgreifungsortes von den Kosten entbindet, welche durch die gelangte zuvörderst das Referat über 3 1824, in Betreff des Wahlrechts de S. d S vom 27. März und der Altmark, zur Berathung. werths der Gebäude und des Grundes und Bodens, gleichmäßig auch die Pflicht, die Kosten zu tragen, welche zur Beseitigung dest guleitende vorläufige polizeiliche Untersuchung gegen Bettler, Land⸗ 1) die Petition des Direktoriums des Vereins zur Verbesserung tischen Declaratoon zu unterwerfen 8 6 es 82 authen⸗ Der hiesige Landtag inkerefsnt dabei nur insofern, als der Ent⸗ vertheilt werden. ben erforderlich wären. Die Städte hätten. in den letzten 30 Jemgscher und sonstige legitimationslose Personen und deren Abführung der Pferdezucht, betreffend die Befürwortung mehrerer Maß⸗ fel zu beseitigen 1“ wurf auf die Altmark sich bezieht, und deshalb ward der wichtige Zu demselben wird vorgeschlagen, statt: jedenfalls eine zu hohe Steuer entrichten müssen, man könne isns dse Corrections⸗Anstalten entstehen. regeln für seinen Zweck, E Dagegen 9 die Versammlung den Antrag: Uheb 1ee der Befugniß der Standesherren, sich durch Bevollmächtigte ver⸗

Gegenstand auch besonders von dem Standpunkte des gedachten Lan⸗ nach der Repartition vom Jahre 1815 festgesetzten Gesammtbetrage daher nicht zumuthen, jetzt die Kosten noch zu tragen, welche die ul Durch diese Bestimmung wird das Hinderniß beseitigt werden, zum Vortrage. 5 zu setzen: gulirung dieser Angelegenheit erfordere. Dagegen wird hervorgee⸗ ches den Eifer der Polizei⸗Behörden bei Aufgreisung der Bettler Als geeignete Mittel werden in der Petition bezeichnet, die Auf⸗ treten zu lassen,

destheils aus in Erwägung gezogen. In der Altmark hat schon vor dendstreich lähmi und 1 1 br H; aei reicher lähmt und es fragt sich nur, wer den Ersatz der lösung des Königlichen Landgestüts zu Leubus durch Verkauf der Be⸗ it überwi

8 . , 2 3 =êNallaemei 1 6 ung 'niglichen : durch - mit überwiegender Stimmenmehrheit ab.

Sein berühmter verstorbener Namensvetter, der Maler David, dünkt mich, in welchem jetzt ihre Gebeine ruhen, nachdem dieselben bekanntlich schon Darauf erläuterte derselbe den Bau der männlichen Geschlechts⸗Oigau ehen sicherheitspolizeilichen Interesse aufgewandten Kosten schäler gs Privaten, jedoch unter Vertheilung in die Kreise nach Maß⸗ Die anwesenden Standesherren erklärten, ein besonderes Pro⸗

sollte ihm ein warnendes Beispiel sein, daß ein Künstler, der mit schwärmerischer mehrere Male Ort und Stelle haben verändern müssen, ist das Denkmal, der Crax⸗ Er stimmt überein mit dem der Penelope, dreizehigen Shius, Zunüchst könnt 8 gabe der ihnen bisher zugetheilten Anzahl der Gestüthengste und Fort⸗ memoria mit der bezüglichen Adresse zur Verwahrung ihrer Rechte

Freiheitsliebe und glühendem Tyrannenhaß sich in die Politik und Theil⸗ welches Pierre le Vénérable seinem Freunde Abelard setzen ließ. Das der Enten und Gänse. Die Opisthocomus sind dagegen von Cra 1n iber! önnten sie aus Staats⸗Fonds beansprucht werden. setzung dieses öffentlichen Verkaufs durch die der Provinz jährlich bis⸗ an Se. Majestät den König einreichen zu wollen

nahme an der Regierung versteigt, jeden Halt und Boden verliert. Schweifte bildnerisch reich geschmückte Ganze hat leider durch den boshaften Einfluß Penelope gänzlich abweichend und im System unrichtigerweise ihnen zue inde vänben⸗ und lokalpolizeiliche Rücksichten in diesem Falle sich her zugewiesenen Ersatz⸗Beschäler; ferner durch Verwendung der durch Die anwesenden Herren Fürsten und deren Stellvertreter fanden nser bedingen und in einander verschmelzen, und 1 Provin⸗ den Verkauf gelösten Gelder und der bisherigen Landgestüts⸗Kosten sich veranlaßt, feierlich gegen das Ansinnen zu protestiren, daß ihre

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doch jenes Meisters sonst so geläuterter Kunstgeschmack und lebhafter Sinn der Zeit, Witterung und Menschenhand sehr gelitten, und die neuerdings sellt. Herr Troschel sprach über die Conchplien⸗Gattung L anixste un n und für Korrektheit und Schönheit zu der Zeit, wo er im Konvent saß und für daran vorgenommenen Reparaturen drohen es vollends zu verderben durch zeigte vier afrikanische Arten vor: L. carinata, Amp. guinaica aus der er Anstalten für die Bestrafung und Besserung der tler und zum Ankauf starker Halbblut⸗Stuten im nördlichen Deutschland und gesetzliche Befugniß der Ausübung von Virilstimmen bei dem Land

Robespierre schwärmte, auf den schmu igsten Wegen ab und verfiel ins eschmacklose Modernisirungen. Das gußeiserne Thürmchen, welches man en Sammlung des Herrn Thiermann, L. ovum Peters und Bulia⸗ab reicher vorhanden sind, so bestimmt d . 2: di 1 1 m%„, rotesf Kets sche ins maßlos Unschöne. bhan keuns jene ungeheuren Vor⸗ 2 Kapelle aufgesetzt swungen von böchst unschönem Verhältniß und Effekt gen. Jaq. 38 diese Gattung gehören ferner Amp. purpurea Jonss 6◻%% s soll eine leren san 8 henan⸗ 2 8. keit des eeeh esne 17.. esn a Pfe seeden der ver⸗ tage in eine Verpflichtung umgewandelt werde. Der Grund des sclage des Malers und Konvents⸗Deputirten David zu Freiheits⸗Denk⸗ zu der zierlich verarbeiteten Steinmasse, und das eiserne Gitter rund umher Neuholland und Amp. intorta Lan. Herr Girarb sprach noch ühn üaufgreifungsortes in jedem einzelnen Fall und nach ein⸗ 1 sl folgende Jah d ll d ünf hinter einander Nichterscheinens mehrerer Fürsten beruhe größtentheils auf der spä⸗ mälern, jene exceutrischen, von ihm ausgesonnenen Pläne zu Volksfesten. ohne allen Geschmack und Einklang mit der Zeit und Architektur des histo⸗ Verbreitung und Lagerungs⸗Verhältnisse der Braunkohlen in der norddaaal bestimmten Sä- s denjeni Fonds gel iet 88 8 LP 8 ahre verfahren wor en, soll das dann noch disponible Geld, ten Einberufung zu den Landtagen, welche diesesmal erst fünf Tage Seine Entscheidungen im Fache der bildenden Kunst waren Gesetze; er rischen Grabmals. Unter allen Denlmälern des Pere Lachaise wird dieses schen Ebene, die nach dessen Untersuchungen in neuerer Zeit über ein Tn belche von d G e nefzenigen. 2989 „ge eistet wer ee so wie die Summe der jährlichen Kosten des Landgestüts den in Schle⸗ vor dessen Eröffnung zu Händen der Betheiligten gelangt sei. herrschte hier unumschränkf, und der politische Fanatismus riß ihn mit sich von empfindsamen und an dem unglücklichen Schicksale des Liebespaares rain von mehr als Meilen verbreitet, von der Elbe bis jenseit dclpie Land en nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1 842 für sien stehenden Kavallerie⸗Regimentern und Artillerie⸗Brigaden über⸗ Hierauf wurde aus dem Stande der Ritterschaft entgegnet: das fort und verleitete ihn zur Ausheckung von gräulichen künstlerischen Miß⸗ theilnehmenden Seelen vorzüglich besucht, und da manche unglücklich Lie⸗ Niemen eine der größten Anhäufungen fossiser Pslanzenstoffe und zagng De dermenpslege gebildeten Verbänden aufzubringen sind. wiesen werden, welche dann in Verbindung mit den 50 Rthlrn., die Recht der Fürsten werde allgemein gewürdigt und anerkannt, ein Seee bende eine Heloife zu sein glaubt, so wied diese dabei am meißzen bedanerl nutzbarer Kohlen bilden, welche bis jeht an der Erdoberstäche bekannt 5 andtag übersseht es nicht, daß hierdurch die Verpflichtung jetzt schon die Truppen erhalten, welche den Ankauf von Remonten Mangel an Theilnahme an den ständischen Interessen auch auf 3 haber der Polizei⸗Gerichtsbarkeit einzelner Bezirke, diesen übernehmen, die schweren Pferde mit ca. 200 Rthlr., die leichteren. Weise gefolgert. Die Rittersch je Ni

Auf dem bekannten, überaus malerischen Kirchhose des Pore Lachaise ist kürz⸗ und ihr gilt wahrscheinlich der größte Theil der Immortellenkränze, womit lich das Grabmonument aufgestellt worden, welches dem verstorbenen Banquier Jahr aus Jahr ein das Gitter überreichlich behängt und das Grabmal keren selbst auferlegt, und daß sie in Belastung sämmtlicher Kom⸗ mit 130 bis 150 Rthlr. bezahlen können. ü rilsti a. 21,524 Aguado seine Wittwe und Kinder haben errichten lassen. Diefes Denkmal besteht selbst haufenweise beworfen ist. Die Grabmäler von Moliere und La⸗ Die Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins en 9— einer Provinziallast erhoben wird; er erkannte es aber auch Der referirende C. ne3e Rensshag erklärte sich gegen Erhebung v Ni. Pesn es dahern rassen, Gesceng.

Fevslte besec ngg worlter sch en Grh eehehe bencernean üah., enenetze Eegtoun ehs Vnmahen Zucheseng enimn ce dfirncir hat abemals ei Bamen. Facht. und Gengse⸗Bneßsung 11ne lhensfgten alce Besimnung aus Rücklchten der Büligkei nd dieses Aatrages zur Landtage⸗Pensäon, en gen die übrigen Stände aufgehoben worden. Der §. 48 des Gesepes Dieser Sockel lräät einen marmornen Sarkopha uf welchem vorn das ents frangais seten ließ, bei dessen Auflosun nach d zre welche vom 28. bis 31. März von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 5 vendigkeit zur Erreichung des vorgesetzten Zweckes allgemeiner durch Auflösung des Land estüts und Uebergang der Beschäler in vom 27. März 1824 welcher die Verpflicht der Landt⸗ it⸗ von zweis . Genien gehaltene Famitibawa en des Verstorbenen Lachaise c Nee gr18, g.⸗ ebenfalls restaurirt. Bei a9, se. lichen 2 9. ee im Hotel de Russie stattfinden wird. Dabei sind, wie früher, mehrerr vuherheit und Wohlfahrt unerläßlich ist. die Hände von Privaten Uingelne ein Monopol erlangen, die An⸗ glieder zum persönlichen Erscheinen i 18 Bess amnicg debe da. angebracht ist. Zu beiden Seiten des Sockels stehen. wei allegorische Fi⸗ run 8. und den noch kläglicheren Wiederherstellungen S⸗ 17 viele Grat⸗ im Betrage von 10 bis 15 Rthlrn. ausgesetzt, um welche indessen um wel, Ee wurde jedoch zu dem Paragraphen folgender Zusatz auf zahl der Hengste vermindert, und die Kosten ihrer Benußun ver⸗ snbe auf alle Ständ ün GX esennefehs SFH. auen, die Wohlibategken und die bildende Kunt a1s ee schhne Fradn eas dieses Fried hofe⸗ begtäͤndig ausgesebe dänz, fühlt man recht leb⸗ 2382 rS Tv c stönnen. Für 298 Publtum aggg 8 82 bisherigen Provinzial⸗Gesetzgebung vorgeschlagen, da dessen mehrt werden würden, woraus namentlich für die kleineren Grund⸗ Fürsten das Recht zusteteen dnns⸗ durch veia gesch ebe, daß den bersonistzirt und aus weißem italienischen Marmor von dem Vildhauer haft, wie wichtig und welch ein erheblicher Gewinn es für 5 wäre, lung, Königl! Bauf 22 Laden Nr. 12, zu h * Fae Bfenttich 8. 89 Absicht des Gesetzes nicht entgegensteht und nicht nur die besitzer, welche die Mehrzahl der Pferdezüchter bildeten, ein großer lassen, während die lbrigen Abgeordneten persönlich 8 erscheinen *

1 J vovinz auferlegte Last erleichtere, sondern auch ferner dazu die⸗ Nachtheil enistehen würde. Ueberdies fehle es an einem erheblichen pflichtet wären. Von einem Abgeordneten der Städte wurde be-

Namus gearbeitet, ein Paar brave, wohlgelungene Statuen, die sich durch wenn es ein großes, festes und dauerhaftes Campo⸗Santo besäße, anstatt 8 2 2 * 4 2 2 2 2 7 7 2 2 2 2 4 2 7 0 d 1 1 die artigen Köpfe, die gewählten Formen, die zierlichen, siylgemäßen Ge⸗ dieses chaotischen Gewirrs von Gräbern, die immerfort auf⸗ und umgegra⸗ enng, Facnictags vheng,- 8dc eeg nahafe Phlanten i,gag as vird, die Kommunen zur größeren Sorgfalt in Behandlung ihrer Markt für den gesicherten Absatz der Pferde, der durch den Re⸗ merkt, da der Landtag nur ein berathendes Votum besitze, es 2 amm-⸗

2 7 2 g 4. . 4. 7 2 4 85 5 8 8 7, gi ge 4 6 2 2 A 2 ”7,⸗ und die feine, sorgfältige Ausführung in hohem rade geltend e fände dabei seine Rechnung, die Todten und be⸗ ein Looz, jedes Loos gewinnt. Wer sich mit mehr Loosen beiheiligen nn se dhen zu veranlassen: montebedarf sei noch keinesweges gesichert und seine Erweiterung gültig erscheine, ob eine Stimme mehr oder weniger in der Ver Ein ebenfalls hier besindliches sehr rührendes Alterihum, näm⸗ kann solche wäͤhrend der Ausstellungstage an der Kasse, das Stück 1g lln ersuchungs⸗ und Strafkosten der zum erstenmale auf Bet⸗ durch Maßregeln der Regierung zweifelhaft. Der Nutzen des lung vorhanden sei, eine Verpflichtung, zum Rathgeben lönne Nie⸗ lich das Mausoleum, welches Alexandre Lenoir dem Andenden der been —q‧— 1 u 8neg. 8 . ene, bas eenun hl 1. Fechyten e. eg. UUchen 8 nach . vom dancsehs sei bisher zu bedeutend gewesen, um dies Institut un⸗ manden auferlegt werden. 8 ü . . 1 v . . re Ge f 1 . 1 einem örtlichen Armen⸗Verbande ange⸗ ewissen Voraussetzungen zu opfern. Di 8 2 . ..ee. e ne 1 Gesellschaft naturforschender Freunde. zum Bessen der Gesellschaft. In einem besonderen Lokale wird bvihg nfn von diesem nach denselben Sätzen der Polizei⸗Obrigkeit de⸗ Es erhob 92 gee ene 1 für und wider den Antrag 17nenn 8q esgte b N 15.—. Frage, u bitten, die ließ, von wo man es später nach dem Pere Lachaise versetzte, wird gegen⸗ In der Versammlung der Gesellschaft naturforschender Freunde am der Ausstellung eine Auswahl blühender Pflanzen, mit daran 9 greisungsortes zu erstatten.“ der Petition. Die Wirksamkeit des Landgestüts wurde mehrseitig in 3 8 43 des Ge⸗ 2 ierz 1821 1 Bet der iri . Die gothische Kapelle selbst ist von Saint⸗Denis ge⸗ 18. theilte Herr Müller Bemerkungen mit über die sossilen Fische Preisen, zum Verkauf ausgestellt sein, die an Liebhaber gegen baar Nach §. 3 des Entwurfs soslen biese Entschäbi b . nee §8. 3 un es Gesetzes vom 27. Mär in Betreff der warkig ausgehessen. Die go p von Sa g . März 9 jung sogleich überlassen werden. en der Landa . n 8 n 2ee. 12 Re⸗ Abrede vra⸗ 8 89 vester 29jährigen Bestehen nicht nur sehr Befugniß oder Verpflichtung der Herren Fürsten, sich auf den Lanb⸗ 1 88 8 rmen⸗Reglements festgestellt werden, worauf bei der⸗ geringe Erfolge ersichtlich, sondern in Hinsicht der Aufzucht starker tagen vertreten zu lassen, zu deklariren ?

nommen, und . das darunter stehende lleinere Grab⸗Monumenk, worauf der Gattung W“ 8 dem Balca. 68,5 Fr exi⸗ Aüc di tuen d id i n i d irt d ist i mit der v d estellten Gattun . 5 8 2 1 1 3 ie liegenden Statuen 8 b jebenden tein ausgehauen sind und stirt noch und ist identisch mit der von acepede aufgestellte g Mene 8. 8 üs werden 88 Üettcaxccatci Resschelshe gemacht worden wären. Es wurden die wurde gegen 32 bejahende Stimmen abgelehnt.