1845 / 87 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

lebt, besonders begehrt waren Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn, Ludwig⸗ Bexbach⸗Actien.

* Oesterreichische Monarchie. Wien, 19. März. Ein heut erschienenes Hofkanzlei⸗Dekret verordnet mit Beziehung auf die früheren Bestimmungen in Betreff der Titulatur der mediatisirten deutschen Fürsten, daß den Chess der beiden Linien der Fürsten Schönburg und den sãmmtlichen fünf Linien der Fürsten Salm die Titulatur „Durchlaucht“” gebühre.

Russland und Polen.

St. Petersburg, 21. März. Einem Kaiserlichen Befehl vom 4ten 9 zufolge, 82 alle auf unbestimmten Urlaub entlassenen Militairs niederen Grades, welche in Kron⸗Dörfern zu Domainen⸗ Amts⸗Schulzen, Dorf⸗Aeltesten, Schreibern und Forstwächtern erwählt worden sind, in dem Falle nicht zu Dienst⸗Uebungen einberufen wer⸗ den, wenn sie ihr 20stes Dienstjahr bereits zurückgelegt haben.

Mit Rücksicht darauf, daß die neuverordnete Rekruten⸗Aushebung zu einer ungewöhnlichen Zeit bewerkstelligt werden soll, wo viele der Rekrutenpflichtigen mit Pässen aus ihren Wohnorten entlassen sind und sich daher nicht zur gehörigen Zeit stellen können, haben Se. Majestät gestattet, daß die für abwesende Dienstpflichtige eingestellten Ersatz⸗Rekruten binnen Monatsfrist gegen diejenigen ausgelöst werden können, welche, durch die Reihenfolge verpflichtet, wegen Abwesenheit nicht zur gehörigen Zeit ausgehoben werden konnten. b

Bisher wurden alle zu Rekruten abgegebene Landstreicher und Verbrecher zur vorläufigen Prüfung und Correction den Festungs⸗Ar⸗ restanten⸗Compagnieen übergeben und die Festungen dadurch mit Ver⸗ brechern überfüllt. Aus der Entlassung solcher Arrestanten, nach Ab⸗ lauf der für sie bestimmten Arbeitszeit, in die Armee, ohne Feherig⸗ Prüfung und Ueberzeugung von ihrer Besserung, gingen na theilige Folgen für die Truppen hervor. Zur Beseitigung dieser Mißstände

aben Se. Maj. der Kaiser unter Anderem besohlen, in Zukunft von faten⸗ zu Rekruten abgegebenen Landstreichern und Verbrechern die⸗ jenigen, welche ein Alter von 17 bis 24 Jahren erreicht haben, zur Prüfung in die bei den Garnison⸗ und Linsen⸗Bataillonen errichteten Corrections⸗Abtheilungen zu senden, die über 25 Jahre alten, wie bisher, den Festungs⸗Arrestanten⸗Compagnieen zu üdergeben und nur alsdann, wenn die Chefs dieser Compagnieen unter ihrer persönlichen Verantwortlichkeit bezeugen, daß sie zuverlässiger Führung und würdig sind, in den Reihen der Armee zu dienen, in die inneren Garnison⸗ und in die Linien⸗Bataillone, so wie auch in die Garnison⸗Artillerie, in letztere jedoch nicht mehr als einen Mann auf je 25 Artilleristen, die zu Arbeiten untauglichen Militair⸗Arrestanten aber, noch vor Ab⸗ lauf der für sie bestimmten Arbeitszeit, in die Civil⸗Arrestanten⸗Com⸗ pagnieen zu versetzen oder nach Sibirien zur Ansiedelung zu schicken.

Unterm 21. Januar ist von Sr. Majestät ein im Unterrichts⸗ Ministerium entworfenes und im Reichs⸗Rathe durchgesehenes Regle⸗ ment über die Pensionirung und Unterstützung der Elementar⸗Lehrer bestätigt worden. Es sollen danach den im aktiven Dienste stehenden Lehrern der Pfarr⸗, Stadt⸗, Elementar⸗ und Lancasterschen Schulen, der vorbereitenden Klassen bei Gymnasien, der Kreisschulen und über⸗ haupt aller vom Unterrichts⸗Ministerium ressortirenden, im Range den Pfarrschulen gleichstehenden Lehr⸗ Anstalten, so wie ihren Familien, aus dem dazu im Ministerium gebildeten besonde⸗ ren Pensions Fonds und den dazufließenden Gehalts⸗Ab⸗ zügen dieser Lehrer bestimmte Pensionen und unter Umstãn⸗ den auch einmalige Unterstützungen ertheilt werden. Nur obrig⸗ keitlich attestirter tadelloser Dienst giebt Anspruch darauf. Diestr Anspruch erstreckt sich auch auf Religionslehrer geistlichen Standes und deren Familien, abgesehen von der Versorgung, welche dieselben vom geistlichen Ressort erhalten; jedoch werden an Letztere solche Pensionen und Unterstützungen nur mit Genehmigung ihrer geistlichen Obrigkeit bewilligt. Etwanige Dienstjahre in anderen Verwaltungszweigen oder im Militair werden beim Eintritte in das Lehrfach nach einer Ver⸗

leichung der in beiden Ressorts zur Erlangung voller Pensionen be⸗ flarasnn Termine angerechnet. Dieser Termin beträgt im Lehrfach 25 Jahre; von Jahren, die in Civil⸗ oder Militairdienst, wo der Pensionirungs⸗Termin 35 Jahre ist, vegevracht sind, sollen nun 7 als 5 im Lehrfach zählen. Eine solche erechnung findet aber nur dann statt, wenn der Dienst in letzterem Fach wenigstens 10 Jahre gedauert hat; sonst geschieht dieselbe getrennt nach den in den ver⸗ schiedenen Dienstzweigen geltenden Vorschriften.

In dem Jahresbericht der russisch⸗amerikanischen Compagnie über ihre Operationen von 1843 befinden sich folgende Mittheilungen hin⸗ sichtlich der Verhältmisse zu den Eingeborenen der Länder, die der Schauplatz des Handels⸗Betriebes jener Gesellschaft sind: „Unsere freundschaftlichen Beziehungen zu den unabhängigen Eingeborenen waren nicht nur nirgends gestört, sondern konnten im Gegentheil, Dank den weisen Maßregeln der Kolonial⸗Behörde, noch weiter aus⸗ gedehnt werden. Besonders ist das jetzige Benehmen der Koloschen, dieser einst so feindseligen und unversöhnlichen Nachbaren unserer Niederlas⸗ sungen, zu rühmen. Nachdem sie endlich zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß unsere Nachbarschaft ihnen nützlich und heilbringend ist, halten sie die Russen für ihre Freunde und Wohlthäter und sind nun selbst be⸗ sorgt, ihren Handel mit der Compagnie zu erweitern. Selbst der Beschluß, ihnen nicht mehr starke Getränke zu verkaufen, hat ihrer guten Stimmung gegen uns keinen Eintrag gethan, theils auch mit darum, weil diese Maßregel zu gleicher Zeit in den russischen und englischen Besitzungen, nach Uebereinkunft mit der Loscar. Ce egan. in Aus⸗ führung gebracht wurde. Durch die Annahme dieser⸗ aßregel ha⸗ ben beide Compagnieen allerdings sich eines übrigens ziemlich un⸗ sicheren Theils ihrer Einnahmen begeben, auf der anderen Seite aber ist nicht zu übersehen, daß sie dadurch einen soliden Grund zur Veredelung der Sitten und Erhöhung der physischen Beschaffenheit der ihnen anver⸗ trauten Völker gelegt und sich damit ein Kapital gebildet haben, welches zu seiner Zeit die momentane Einbuße mit reichlichen Zinsen ersetzen wird. Unter den in der Nachbarschaft von Neu⸗Archangel wohnen⸗ den Koloschen haben 200 die christliche Religion angenommen und sind uns von großer Hülfe, da sie, ihrer nationalen Reigung zur Arbeitsamkeit folgend, sich gern für den ihnen gebotenen agelohn bei den nöthigen Bauten und Arbeiten raßenen lassen. Einen ande⸗ ren Nutzen gewähren sie uns dadurch, da sie den Markt von Neu⸗ Archangel reichlich mit Lebensmitteln und Brennholz versehen, wo⸗ durch die Theurung an diesem Orte sehr gemindert und auch die Behörde in Stand gesetzt wird, den Kolonial⸗Beamten und Dienern manche Erleichterung zu verschaffen.“

n Frankreich.

vnc Paris, 23. März. Eine am 16. Februar zwischen Frankreich und Toskana abgeschlossene Schifffahrts⸗Convention stipulirt eine gegen⸗ seitige und vollständige Befreiung von allen zum Besten des Staats erhobenen Schifffahrts⸗Abgaben für Fahrzeuge beider Länder, welche nothgedrungen in einen der beiderseitigen Häfen einlaufen und dort verweilen, ohne Handelsgeschäfte zu betreiben.

Der Erzbischof von Paris hat sich in einer Broschüre gegen die Mißbrauchs⸗Erklärungen von Seiten des Staats⸗Raths in Bezug auf Handlungen des Klerus ausgesprochen, denn solche Erklärungen hätten und könnten kein Resultat haben.

Die Gazette des Tribunaux spricht ihre Verwunderung

.“ 1

b b N ö darüber aus, daß man den jetzt der Pairs⸗Kanme

setz⸗Entwurf üher die Arbeitsbücher der Handwerker nicht auch auf die Klasse der Dienstboten ausgedehnt und nicht gleichzeitig die Ein⸗ fehaes von Gesindehüchern vorgeschlagen habe. Warum, wird ge⸗

pagt. olle der Dienstbote, der im Innern der Familie lebe, nicht zur orweisung gehöriger Atteste über seinen früheren Dienst und sein Betragen genöthigt sein, da man den Arbeiter dieser Verpflichtung unterwerfe. Paris allein zähle 100,000 Dienstboten, wovon ein gro⸗ ßer Theil auf die bloße Empfehlung der 500 Vermiethungs⸗Büreaus in Dienst genommen würden, und sehr ungleiches Vertrauen verdien⸗ ten. Vor der Revolntion habe es eine Gesinde⸗Ordnung gegeben, diese aber so wie die Dekrete, welche die Revolution an deren Stelle gesetzt, seien außer Gebrauch gekommen, und die Behörde habe jetzt kein Mittel, die Bürger über die Moralität der von ihnen gemiethe⸗ ten Dienstboten zu unterrichten. Im Jahre 1810 sei eine Art von Ueberwachung versucht worden, indem ein Dekret verordnet habe, daß die Dienstboten, so oft sie ihre Stelle wechselten, bei Strafe einer achttägigen bis dreimonatlichen Einsperrung auf der Polizei⸗Präfektur sich melden und sich daselbst einen Schein ausstellen lassen sollten; die Behörde habe aber nicht auf Ausführung dieser Maßregel ge⸗ halten und auch keine andere an deren Stelle gesetzt. Schließlich wird die preußische Gesinde⸗Ordnung als Muster empfohlen.

Professor Ampere vom Collège de France, der vom Minister des öffentlichen Unterrichts einen Urlaub erhalten hat, um eine Reise nach Aegypten zu machen, berichtet dem Minister unterm 9. Januar aus Keneh über die Ergebnisse seiner ersten Forschungen. Der heu⸗ tige Moniteur theilt diesen Bericht vollständig mit; er beginnt mit dem Museum von Marseille, geht dann zu denen von Rom und Nea⸗ pel über, die in denselben enthaltenen ägyptischen Alterthümer betrach⸗ tend, enthält ferner einige Bemerkungen über die noch erhaltenen al⸗ ten Denkmäler zu Alexandrien und Heliopolis, so wie über die Samm⸗ lungen von Klot Bey und Doktor Abbot zu Kahira, und kommt erst gegen den Schluß auf die Pyramiden von Gizeh und die dortigen Königsgräber. Die Hauptforschungen dieses Gelehrten sollten erst da beginnen, wo er bei Absendung seines Berichts eben angelangt war, im Angesicht von Dendera und der ersten ägyptischen Tempel, die man den Nil aufwärts, etwa 120 Lieues vom Meere, antrifft. Den Denkmälern, welche sich von dort bis zum zweiten Katarakte erstrecken, als den beträchtlichsten und interessantesten, will Herr Ampere seine nächsten Berichte widmen.

Ein Journal behauptet heute, das Ministerium, welches kein anderes Mittel sehe, sich zu halten, habe beschlossen, die Kammern aufzulösen, zuvor aber selbst einen Gesetz⸗Entwurf zur Konvertirung der 5proz. Rente vorzulegen, um sich dadurch in den Wahl⸗Kollegien die Majorität der Stimmen zu sichern. 1

Großbritanien und Irland.

London, 22. März. Vor einigen Tagen überreichte die lon⸗ doner Gesellschaft zur Bekehrung der Jaden dem Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Lord Aberdeen, eine Bittschrift, worin der⸗ selbe ersucht wird, dem britischen Gesandten zu Konstantinopel Instruc⸗ tionen zu ertheilen, um von der Pforte einen Ferman zur Vollendung der protestantischen von der Gesellschaft auf dem Berge Zion in Je⸗ rusalem inge söngenen Kirche zu verlangen. Das Memorial war vom Erzbischof von Canterbury, dem Bischof von London und anderen Würdenträgern der Kirche und über 15,000 Laien unterzeichnet. Lord Aberdeen giebt Hoffnung, daß der Ferman bald erfolgen werde, und versprach auch, sich dahin zu verwenden, daß der protestantische Bi⸗ schof in Jerusalem von der Pforte anerkannt würde.

Die Portlandvase ist durch den Künstler Herrn Doubleday voll⸗ ständig wiederhergestellt und zur Ansicht des Publikums ausgestellt. Sie trägt keine Spur ihrer Zerstörung.

Die Mißstimmung des Publikums gegen die Behandlung der Wagenzüge dritter Klasse auf den Eisenbahnen hat sich dieser Tage noch dadurch gesteigert, daß ein Mann auf einem solchen offenen Wagen zwischen Bristol und Bath erfroren ist. Bei der Todtenschau fügte die Jury ihrem Verdikt eine Aufforderung an die Eisenbahn⸗ Gesellschaft hinzu, den Waggons zweiter und dritter Klasse eine an⸗ dere Einrichtung zu geben.

X London, 22. März. So eben hat ein Buch die Presse verlassen, das schon vor seinem Erscheinen in den höchsten politischen Cirkein London's großes Interesse erregte und das in sehr bedeu⸗ tungsvoller Beziegung zu den irländischen Maßregeln steht, die nach Ostern vor das Parlament gebracht werden sollen. Es führt den Titel: „Die ehemalige und jetzige Politik Englands gegen Irland.“ *) Der Verfasser ist weder Whig noch Tory, jüeean ein Mann von edlen Gesinnungen und großer Welterfahrung, der bei einer hohen amtlichen Stellung das Vertrauen aller Parkeien genießt, ohne mit einer ausschließlich in enger politischer Verbindung zu stehen. Solch ein Mann ist Einer von den Wenigen, welche freimüthig aussprechen können, was Andere nur denken dürfen, so lange der Augenblick des Handelns noch nicht erschienen ist. Selbst in England, wo politische Ansichten und Ereiguisse ein viel stärkeres Bestreben nach einer prak⸗ tischen als theoretischen Form haben, wird der Einfluß spekulativer Politiker nicht verkannt, wenn er auf wahre Thatsachen sich stützt, und ungeschwächt durch Parteirücksichten dasteht. Dies ist der Charakter der Schrift, auf welche ich hier Ihre Aufmerksamkeit richten will.

Der Grundgedanke des Buches, welcher erörtert und erwiesen werden soll, geht dahin, daß eine neue katholische Frage jetzt und für immer die ganze soziale Lage Irlands durchdringt, und es eine der dringendsten Pflichten englischer Staatsmänner sein muß, diese Frage zu lösen. Nach einer gedrängten aber sehr klaren historischen Ueber⸗ sicht der kirchlichen und politischen Verhältnisse Irlands in ihren Be⸗ ziehungen zu England, in welcher die allmälige Abschaffung der Straf⸗ gesetze gegen die Katholiken nachgewiesen wird, zeigt der Verfasser, durch welche beklagenswerthen Mißverständnisse die Wohlfahrt der Katholiken⸗Emancipation im Jahre 1825 verweigert wurde, als die⸗ selbe von einer vollständigen und endlichen Uebereinkunft mit der Kirche Roms hätte begleitet werden können, und wie eben so diese Emancipation im Jahre 1828 ohne alle Bedingungen und Vorkeh⸗ rungen gewährt oder vielmehr abgedrungen ward. England blieb plötzlich bei der Alternative stehen, entweder die römische Kirche zu proskribiren oder in vollem Maße anzuerkennen, wenigstens in Irland, denn in den Kolonieen ist es anders; und in dieser Stellung befindet man sich noch gegenwärtig und schwankt. Die Zeit zur Versöhnung mit der römischen Kirche hat man vorübergehen lassen, und wenn jetzt der Versuch dazu gemacht wird, so geschieht dies bei offenbarem Wider⸗ streben von Seiten eines bethörten Volkes und einer aufsässigen Prie⸗ sterschaft. Dessenungeachtet muß der Versuch gemacht werden. Die Königin von England ist so gut eine große katholische wie protestan⸗ tische Macht; sie herrscht über 10 Millionen katholischer Unterthanen, welche gegenwärtig aller bürgerlichen Rechte der Briten theilhaftig

nd, und es ist eine auffallende und sonderbare Anomalie, auf eine artnäckige Ableugnung des Daseins einer solchen religiösen Gemeinde als einer ⸗⸗ Kirche zu bestehen. Möge Großbritanien deshalb zuerst den Papst durch die Bestellung eines Mini⸗ ster⸗Residenten in Rom anerkennen; mögen die diplomatischen

“) The past and present policy of England towards Ireland,

r vorliegenden Ge⸗

eschäfte, welche jetzt heimlicherweise die britische Gesand Florenz besorgt, offen betrieben werden; mögen die 1988 Universitäten in Irland auf freigebige Weise ausgestattet und 88 für die angemessene Erhaltung der römisch⸗katholischen Kapellen gelegt werden; möge man endlich die Vermächtniß⸗Akte in ü8

usdehnung zur Anwendung bringen und vor allen Dingen daß streben haben, allmälig eine leichmäßige Dotation der kathoij wie protestantischen Kirche in Feiond zu gewähren, wie es

würden, sind zu einleuchtend, ailn ncses Landes gefühlt werden

ontois über die Unterne

von ausspricht. Eine Regierung,

als daß sie nicht von allen wahren

und ihnen nicht den Wunsch ein⸗ sollten, es möchte die Weisheit und Rechtlichkeit der Männer, die

sen sind, seine Geschicke zu lenken, so große Gesahren abwenden.

Nicht weniger als mit dem engli

ilericen hi

schen Kabinet sind wir mit dem ber

tlich des Tadels * den es in seiner Depesche an den

mungen und das Bestehen von Frei⸗ welche nicht die Macht hätte, ihre örigen hinreichend zu beherrschen, daß sie nicht mit bewaffneter Hand

Kanada, auf Trinidad, Malta und in vielen anderen Besitzungen egeh und Mord in das Gebiet eines rutigen Nachbars tragen, eine solche

aub

englischen Krone geschieht.

Dies sind die Schlußfolgerungen und allgemeinen Grunza dieses merkwürdigen Buches. Sie sind weder fehr neu, no schwer zu begreifen, aber schwierig in der Ausführung, und liegt ihre politische Wichtigkeit. Bis zu einem gewissen Maße ih men diese Vorschläge mit den von der Regierung Sir R. P. jetzt beabsichtigten Maßregeln überein, aber ihre weitere Entwich hängt von den Fortschritien ab, welche in England die Siege freien über die Bigotterie und die alten Vorurtheile ne werden. arüber zu urtheilen, wäre voreilig, obschon es gewij daß die Wolken, welche so lange über Irland schwebten, sich allag aufklären, und selbst die jetzige Generation noch die Erfüllung i theuersten Hoffnungen erleben kann freilich durch andere Im als die, welche Männer wie O'Connell anwenden sobald der E dieses Landes sich Kräfte widmen, wie die des Verfassers der geg ge8 L1111““

Brüfsfel, 24. März. Der Vorschlag des Herru Eloy de . dinne in Betreff der Getraide⸗Einfuhrzölle hat lebhafte Beson⸗ unter den gewerbtreibenden Klassen erregt; besonders aber findet ein schon gedrückter Industriezweig, die Brauereien, durch jenes g. jekt bedroht. Schon haben die Brauer von Mecheln zu einer äie meinen Versammlung ihres Gewerks Aufforderungen durch das ga Land ergehen lassen. Diese Berathung soll am Zisten d. zu Mn stattsfinden. Das Journal de Lieége, welches zu den eifi⸗ Gegnern des Burdinneschen Vorschlages gehört, 9n Annahme Preis des Brodtes und des Biers in die Höhe treiben würde, än sich ziemlich muthlos mit Hinsicht auf die bevorstehende Entscheit der Repräsentanten⸗Kammer, indem es an die Prohibitiv⸗Tenda erinnert, welche dieselbe in ihrer jetzigen Zusammensetzung stetz seelt hätten.

Auf die Nachricht, daß die Kommission der französischen D tirten⸗Kammer, welche mit Prüfung des am 16. Juli 1842 zuise Frankreich und Belgien abgeschlossenen Handels⸗Vertrages beanfue⸗ ist, in ihrem Bericht förmlich fordere, daß dieser Traktat bei

nächstjährigen Ablauf nicht verlängert werden möge, weil er für Fmllorbener u. s. w. betrifft

egierung würde ihren Namen nicht verd Duldung ähnlicher Unthaten ein Konnivenzverfahren vereinigte, in den

un der öffentlichen Meinung des civilisirten Europa's gethan zu werden ver⸗ mmen. In einer Bundesgenossenschaft, deren einzelne Staaten unter sich zu ge⸗ seitiger Hülfe und gegenseitigem Beistand verbunden sind, würde sich das

ässige dieser Untere noch durch das ganze Gewicht der Ge⸗

- erletzung der geschworenen Treue mit Recht

besmal erweckt. Eine solche Unordnung muß aufhören und mit der Wur⸗ ß unmöglich gemacht werden, daß dieser oder jener

hle verstärken, welche die

[ausgerottet, es mu sanion von bewaffnete gen Monate lang unter den Waffen gehalten und gezwungen werde, seine evölkerung zu erschöpfen, wenn ndes den Charakter eines Bundes er wiener Erklärung vom 20. März i Integrität so, wie sie als politi⸗ vom 29. Dezember 1813 bestanden, anerkannt ist. igt die der Schweiz nun vor die Augen legt sein muß, hinsichtlich der Haupt⸗Grundsätze, welche die Frage und die ohlwollenden Erklärungen leiten, in denen man sich von allen Seiten be⸗ Hescnuben darauf einzutreten, müssen ihr zwei Dinge beweisen,

üsoguellen und die Geduld seiner e Schweiz in den Augen des Ausla Staaten (um uns der Ausdrücke d 815 zu bedienen) bewahren will, dere her Körper zur Zeit der Uebereinkunft 6 Grundlage des helvetischen Systems

Die Einstimmigkeit aller Mächte,

ü hat, ihr nerseits, da Freundschaft und der Theilnahme (in seeit sind, andererseits, daß die Mächte, a Gesichtspunkte ausgehend, zusammentreffen, sicherlich die Vermuthung richt heilen. Die nächste Zulunft wird uns lehren, und inwieweit die Beauftragten des Schweizervolkes ihr Vaterland vor n unberechenbaren Unheil zu bewahren gewußt haben, welches ihm die gen und zerstörungssüchtigen Leiden⸗ „Empfangen Sie ꝛc. (unterzeichnet)

ß auch der preußische Gesandte dem Bundes⸗ Depesche des preußischen Ministeriums, analog der übrigen Großmächte mitgetheilt habe. 429

sich haben, richtig zu urt

elassene freie Erhebung der gehässi 2— unfehlbar dereiten 2245 se hetternich.“

Man versichert, da ags⸗Präsidenten eine n bereits bekannten

Neapel, 8. März. ekret wird bekannt gemacht,

tenen; sie würde, wenn sie mit

n, längs seiner Gränzen gelagerten Banden so zu

ämmtliche Mächte ohne Ausnahme von denselben Gefühlen

nterét) für die Eidgenossenschaft indem sie, von einem und demsel⸗

Italien.

Durch ein heut erschienenes Königliches daß die sogenannte Gabella Häreditaria, ne Steuer, welche Eingewanderte, Uebergesiedelte, den Nachlaß Ver⸗

b zwischen Oesterreich und Neapel in Folge

reich nur eine Last ohne entsprechende Vortheile sei, bemerkt das Jourmmlnlner am 19. April 1844 zu Wien abgeschlossenen Convention aufge⸗ de Liége: „Unsere Nachbarn zösgen sich ziemlich ungenügsam, hloben worden ist. e

die von uns erlangte Zoll⸗Herabsetzung auf ihre Weine und Eezc waaren, wofür wir als einzige Bedingung forderten, daß kein üi triebener Zoll⸗Tarif unsere Leinewand vom französischen Markt a schließe, für nichts anschlagen. Indeß die Deputirten⸗Kammer 1. ja, wenn wir nicht irren sogar heute, über diese Frage entschede und unsere Regierung hat ohne Zweifel unserem Gesandten zu neue Instructionen zugefertigt, damit er in diesem ernsten S Interessen Belgiens gehörig wahrnehme.“

Seit mehreren Jahren schon ist auf die Nothwendigkeit ei worden. So eben ergehen neue Aufforderungen dieserhalb an 1 Regierung. Wild mehr auf belgischem Boden zu finden sein möchte. Der Fm hat so überhand genommen, daß die Wilddiebe ihr Handwer eine ganz erlaubte Sache zu betrachten sich gewöhnt haben. sonders gegen Ende der Jagdzeit geht man völlig verheerend Werke. In einer der letzten Senats⸗Sitzungen wurde angeftes onn daß in dem einzigen Monat Februar in Brüssel 1850 Hamf die unversteuert eingeschmuggelten un erechnet, zu Markte gehn. wurden. Seit einem Jahre ist nämlich das Wildprett in Brüssil;

London, 22. März. eberlandpost aus Kalkutta ußerordentlichem Wege von M heit (nur 14 Tage) welche jetzt

as nicht schon durch frühere Mitt Gesetzes zur wirksamen Unterdrückung der Wilbdieberei hugemc ihe Zustand des Pendschab ließ

[⸗Gouverneur würde die Gränze iguen und Käm kesezung des Gebiets von Lahore nur die Einleitung zum spä ische Territorium sein würde. it etwas nachgelassen.

Ein zweites Dekret gestattet aufs neue die freie Getraide⸗Ausfuhr.

Ostindien. 1“

Die Nachrichten der halbmonatlichen vom 8. Februar sind heute auf arseille hier eingetroffen. Die kurze zwischen dem jedesmaligen Abgang se Posten aus Indien verstreicht, läßt selten ein Ereigniß eintreten, heilungen bekannt ist. Der anar⸗ erwarten, daß Sir Henry Hardinge ieisame Maßregeln treffen werde, um irgend einem ungünstigen

Man besorgt, daß sonst binnen wenigen Raähren 1 2. 8 dortigen Unruhen auf die britischen Gränz⸗Distrikte tzubengen.

Von vielen Seiten glaubte man, der Gene⸗

überschreiten, um den In⸗ pfen der dortigen Parteien durch vorläufige ein Ziel zu setzen, was teren Anschlusse an das In Sind hat die Krank⸗ Es soll den Ofsizieren verboten wor⸗ nsein, über die Verheerungen der Seuche Mittheilungen zu publi⸗

ner Eingangssteuer unterworfen. Die Minister der Finanzen un aten. Aus Afghanistan wird gemeldet, daß Seuche und Hun⸗

Innern haben nun in beiden legislativen Versammlungen nächste

öonoth das Land schwer heimsuchen. Dost Mohammed war dem

verschärfte Maßregeln gegen den Wilddiebstahl vorzulegen versyrahesleuchelmorde mit genauer Noth entgangen, als ihn bei einer Spazier⸗

ahrt plö it Ausb

Schweiz.

letzten Tagsatzung erwähnte österreichische t Ztg. Nr. 86) wurde demselben nicht, wie es bei der englischen französischen der Fall ist, durch den Adressaten persönlich, einem Begleitschreiben mitgetheilt. Sowohl die Abschrift, als Original 8 französisch und lautet in der Uebersetzung, wie folzt: „Herrn von Philippsberg ꝛc. in Zürich. Wien, 13. Mänz 16 Mein Herr! Sie haben uns Bericht über die Kundgebungen erfane welche die Höfe von London und Paris dem eidgenössischen Vororn 1. einander haben zukommen lassen, um die Eidgenossenschaft von den si druck in Kenntniß zu setzen, welchen die bedeutenden Ereignisse, denn

zurückgelassen. Die Grundsätze, zu denen sich der Kaiser, unser erhahat bhurxgemäße, Kolonialzi

Herr, bekennt, und die Gefühle, welche ihn gegen die Eidgense schaft beseelen, sind Ihnen bekannt, und neulich waren Sie beaustot

sie in seinem Namen der Regierung von Zürich, bei Gelegen hene h,

des Antritts der vorörtlichen Geschäftsleitung durch dieselbe, af

zudrücken. Ich zweifle übrigens nicht, daß Sie bei jeder Gelegenhei, 0 Ct. aun

sich Ihnen im Verlauf der gegenwärtigen Tagsatzung dargeboten hoh könnte, sich über die Gesinnungen Ihres Hofes Fhzdsrgesen. sichd Aufgabe im Geist Ihrer allgemeinen Instructionen entledigt haben, ut ichen Sie versehen sind und die zur Grundlage haben, einerseits die wohlwolln Freundschaft, die Se. Kaiserl. Majestät für den Nachbarstaat heg anden seits aber auch die Achtung, die der Kaiser den vom internat

tlich eine Bande Versch . khestiung der ärich. Di ungs⸗Präsidenten in allie Seikhs in Lahore Kanton Zürich. Die vom Faglezenge eeee e Repaul gestalten ältnisse ruhiger, ondem üipreußen, einer Ei leitung mehrerer

wörer überfiel. Akhbar Chan war Festungswerke in Dschellalabad beschäftigt, und fürchteten einen Einfall in das Pendschab. en sich trotz der jüngsten Revolution die Ver⸗ und Se. Königl. Hoheit der Prinz Waldemar von nladung von Khalmandu folgend, bereist unter Be⸗ nepaulesischen Häuptlinge gegenwärtig dies Gebiet.

Vom Oe

sondern nur eine künstlich icker hervorgerufene, und das Fortblühen der uckermehl verarbeiten, f dem Rohstoffe hafte, e Verhältnissen zufällig etwas Zahlen⸗Zuse ammenstellung gestellt wurd

vncln 00. Es betrug nämlich in ganz Oesterreich:

E1’1“ 11“]

Ueber die Runkelrübenzucker⸗Fabrication

in Oesterreich.

e, durch den hohen Schutzzoll was die ähnlichen Vorgänge in inländischen Raffinerieen, welche ungeachtet ein Zoll von mehr als hinlanglich beweisen sollen.

Daß diese Behauptung eine sehr irrige ist, will ich mit die⸗ mehr vertraut aus der näm⸗ beweisen, welche für sie ins Feld

auferleglen Verträgen und Gesetzen weiht, so wie seinen Wunsch, die deren Staaten, besonders diejenigen, welche vermöge ihrer geographst

Lagen häufigen Verkehr mit seiner Monarchie unterhalten, in den eh Im gungen sich behaupten zu sehen, die sie selbst in den Stand setzen, in N Jahre

Beziehung Gegenseitigkeit gegen Oesterreich zu üben. Se. Mafestal 99 beseievigt, sich durch den Wortlaut der von Enge

Die Area Die „des Quantität Rübenbaues. Rüben.

In Jochen. Ctr.

Der Das eingeführ⸗ raffinirte te Kolonial⸗ Zucker. Zuckermehl.

Ctr. Ctr.

und Frankreich der Eidgenossenschaft gemachten Mittheilungen neuenin

überzeugen zu können, daß die Art, wie sie die allgemeine Lage der Sche 1839

auffaßt, von diesen beiden Mächten getheilt wird. Wenn das Kabinet

St. James in seiner Depesche an Herrn Morier vom 11. Februar es 1 1840 zur Aufgabe gemacht hat, den Augen der Schweiz das Gemälde 7 1841 die für sie die Vernichtung der Ulit 1842

glücklichen Folgen aufzurollen, F Fän hätte, durch welche sie zu einem von Europa anerkannten politischen konstituirt ist so werden Siß sich erinnern, mein Herr, daß derselbe

Jahre an unsere Gesandischaft in der Schweiz gerichteten Depeschen g. wickelt war, namentlich in derjenigen vom 27. Februar 1841, und 6

he dem Umstand

5,146 1,814,587 5,895 2,077,608 5,479 1,945,485 7,250 2,209,945

C. M. verwendet, und 600

werden fühlen, daß die letzten Ereignisse, weit entfernt, unsere fortwäh er viel weniger Centner betragen muß,

gehegte Ansicht umzuwandeln oder zu andern, diese nur befestigen r In der That, je mehr sich die Chancen, den Vertrag von 1

on über st

109,619 442,259 122,595 1463,077 104,929 430,946 141,400 1496,055

von unserem Kabinet in mehr als einer der von mir im Laufe der lit gcndiesem Resultate werden, wie jene Behauptung selbst anführt,

Leute erfordert. Nun ist

e, daß der aus dem Zuckermehle pbeme⸗ raffinirte

und daß obiges Verhältniß

aß; eigt, gewiß nicht zu viel angenommen, wenn ich sage, in den wenigen Jahren seitdem bei uns die Runkelrübenzucker⸗

Vernichtung preisgegehen zu sehen, vermehren, desto einleuchtenden v hahtsegtion auftauchte, das inländische Zuckermehl schon X der ganzen allen Gutdenkenden (bons esprits), daß der Verlust dieser 884 84 Enfuhr des Felonsal⸗Zctemegles gergar⸗ 52 Aufschwung

Vereinigung unter den 22 souverainen Kantonen der Schweiz im Inn

der Eidgenossenschaft das Zeichen zum Bürgerkrieg, zur Anarchie und hraͤche, N

Unterdrückung, im Auslande aber die Rechts⸗Anspruüche brechen würde, n denen die 22 Staaten ihre gegenwärtige Stelle in der großen europ Familie einnehmen. Das einheimische Unglück, die politischen Vemnsg, eicen gen und Gefahren, d chweiz aus einem solchen Zustand der

ehmen wir ferner an,

Fise ns F. koste, wie ihn die Zoll

ine ealändische uckermehles stecen m

undenkbar wäre, wenn diese Production der Natur wider⸗ daß der Centner Kolonial⸗Zuckermehl ⸗Tabellen ansetzen, und daß in dem n Raffinate vom Jahre 1842 doch wenigstens 141,400 Ctr. ußten, so sind dadurch allein schon

443 WW11. 2,121,000 Fl. C. M. im Inlande geblieben. Setzen wir nun, der in⸗ ländische Rohzucker sei durch keinen Zoll geschützt, d. h. setzen wir das ganz natürliche Verhältniß, so wirkten zu diesem Werihe des Roh⸗ produktes von 2,121,000 Fl. C. M. zusammen 1) 7260 Joch, die da⸗ bei nöthigen Geld⸗ und Menschenkräfte, 2) die 600 Menschen und 3) die 3,000,000 Fl. Kapital.

Wenn aus dem Brutto⸗Ertrage jede dieser brei Kräfte so viel erhält, daß jeder Theil zufrieden sein kann und sich daher nicht zu⸗ rückzieht, so kann die Zucker⸗Fabrication fortan bestehen, sie trägt die Kraft ihrer natürlichen Selbstständigkeit und ihrer sehr großen Ent⸗ wickelungsfähigkeit in sich, d. h. ste ist eine natürliche, keine künstliche.

Nach dem obigen Vergleiche trägt das Joch über 300 Ctr. Rü⸗ ben, deren Preis bei uns von 8 bis 20 Kr. C. M. wechselt. Nehmen wir den Mittelweg, und lassen der Oekonomie (direkt oder indirekt) 12 Kr. pr. Ctr., so kommt aufs Joch 60 Fl. C. M., was ein enormer, wirklich zufriedenstellender Brutto⸗Ertrag ist; denn es sielen auf 7260 Joch 435,600 Fl. C. M. und das Acker⸗Erträgniß von ganz Oesterreich wäre 17,600,000 x 60 = 1056,000,000 Fl. Brutto *). Daher bleiben auf die anderen zwei Faktoren sicher wenigstens 1,685,300 R. C. M. Theilen wir davon jedem der 600 Menschen jährlich die exzessive Summe von 200 Fl. C. M. zu, so bleiben auf die dritte Kraft, auf das Kapital 1,565,000 Fl. C. M., d. h. über 52 % Brutto⸗Ertrag, was hoffentlich auch für den Kapitalisten eine zufriedenstellende Einnahme sein dürfte, denn muß er auch noch man⸗ ches Prozent wegrechnen, so ist das Reine doch immer eine hinläng⸗ lich lockende Kost, um auf diesen Industriezweig Geld zu verwenden. Also ist nach den eigenen gegenseitigen Angaben die Production des Runkelrübenzuckers eine natürliche, keine künstliche.

Wenn für jetzt die Staats⸗Verwaltung den Gewinn durch den hohen Zoll noch sehr bedeutend vergrößert, so hat dies einen ganz anderen Grund, als das Nichtnaturgemäße dieser Production. Eine Methode, den Kolonial⸗Zucker entbehrlich zu machen, nach der anderen war früher ein⸗ gegangen, die Runkelrübe allein bot Hoffnung auf Erfolg. Man warf sich mit Macht darauf, beging aber bei der Uebereilung Thorheiten und war nahe daran, die ganze Production in Verruf zu bringen. Hätte nun noch die Staats⸗Verwaltung ihren Zollschutz entzogen, so wäre die einzige Hoffnung für immer verschwunden gewesen! Dieses traurige Resultat ist vermieden, wir sehen, daß bereits ½ des Kolo⸗ nial⸗Rohzuckers entbehrlich geworden, daß man dieses Resultat auf der kleinen Fläche von 7260 Jochen erreichte, und daß, sobald un⸗ hefähr 25,000 Joche, d. h. 2 ½ Quadratmeilen Ackerlandes dem Rü⸗

enbaue gewidmet sind, welche Winzigkeit gegen die 17,600,000 Joche Oesterreichs! aller Kolonial⸗Zucker entbehrlich sein wird, ein Resultat, welches vielleicht in den nächsten funfzehn bis zwanzig Jahren erreicht sein kann, wenn alle Vaterlandsfreunde muthig zusammenhelfen und die so nothwendigen Kenntnisse dabei gehörig in Ehren halten, da auf sie Alles ankommt. Ist es einmal erreicht und dadurch erzielt, daß ungefähr 10 Mill. Fl. C. M., die früher für Rohzucker ausgingen, und die 7,500,000 Fl. C. M., welche dermalen noch ausgehen, im Inlande bleiben, so hat der Staat wahrlich nicht schlecht spekulirt, daß er das Kolonial⸗Zuckermehl mit Abgaben be⸗ legte und das inländische Raffinat die gewöhnliche Fabrikssteuer abgerechnet frei ließ, denn einmal hat er die ganze Zeit eine Einnahmsquelle von nahe 4 Millionen Gulden jährlich und dann schafft er im Inlande neue Werthe von 10 Millionen jährlich, die sonst ausgingen, d. h. er vermehrt die Nationalkraft um 200 Mill. Gulden. Ein solches Resultat wäre wahrlich dadurch nicht theuer erkauft, daß die Staats⸗Verwaltung sich nur negativ verhält und die Entwicklung dieser Production nicht durch darauf gelegte excessive

Steuern hindert!

Eben so wenig, als das Verhalten unserer Staats⸗Verwaltung einen Beweis gegen das Naturgemäße der Sache liefert, sind dage⸗ gen die Vorgänge Frankreichs anzuführen, besonders da gerade sie beweisen, daß diese Production auf dem Kontinente sehr naturgemäß ist, wenn man nur mit gehöriger Sachkenntniß ans Werk schreitet. Denn dort hatte ja diese Production eben einen so gewaltigen Auf⸗ schwung genommen, daß sich die französischen Kolonieen schon für ganz ruinirt ausgaben und daher die Regierung in das traurige Di⸗ lemma versotzten, entweder ihre eigenen Kolonieen oder die inländi⸗ sche Zucker⸗Production zu Grunde zu richten. Wäre die Kontinental⸗ Zucker⸗Production nicht naturgemäß gewesen, nie hätte in Frankreich es zu diesem Dilemma kommen können. Möge daher in Oesterreich das eintreten, was sich in Frankreich zeigte, d. h. möge die heimische Zucker⸗Production einen solchen Aufschwung nehmen, daß die aus⸗ wärtigen Kolonieen darüber Klage führen, es wird dann vollkommen klar sen, daß diese Production naturgemäß ist, ohne daß auf der anderen Seite das Resultat eintreten kann, daß unsere Staats⸗Ver⸗ waltung die heimische Production der Gefahr aussetzen wird, zu Grunde zu gehen, da sie kein Interesse hat, die Kolonieen zu be⸗ schützen, hierin also der gerade Antipode von Frankreich ist. Noch mehr! Die Nachrichten aus Frankreich stimmen darin überein, daß alle größeren Runkelrübenzucker⸗Fabrifen trotz der herben Maßregeln, welche das traurige Dilemma der Regierung abnöthigte, fortarbeiten und gute Geschäfte machen, was wohl hinlänglich darthut, daß dort sogar die Kunst das Naturgemäße der Production nicht gewältigen onnte!

Daß bei uns die Raffinerieen des Kolonial⸗Zuckers rüstig fort⸗ arbeiten und die Rohzucker⸗Einfuhr etwas zunahm, ist ebenfalls kein Beweis gegen das Naturgemäße, denn wollten wir etwa unsere Ei⸗ sen⸗Production keine naturgemäße nennen, weil die Eisen⸗Einfuhr steigt? Die österreichischen Raffinerieen werden eben so wacker, ja noch sicherer weil von Kolonial⸗Verhältnissen und Meereswogen unabhängig fortarbeiten, wenn ihnen einmal der heimische Roh⸗ zucker hinlänglich Stoff zur Verarbeitung giebt, und ihre jetzige Thä⸗ tigkeit beweist durchaus nichts gegen uns. Sobald übrigens ein aus zwei Quellen befriedigtes Bedürfniß steigt, ist es natürlich, daß aus der einen Quelle mehr entnommen werden muß, als bisher, weswe⸗ gen wir auch sehen, daß innerhalb 4 Jahren die Einfuhr des Zucker⸗ mehles von 442,259 auf 496,055 Ctr. stieg.

Allein die Steigerung der Einfuhr geschah nicht in dem Maße, wie in anderen Ländern, wo kein Rübenzucker vorkommt. Dies be⸗ weist für uns, daß der inländische Rohzucker schon eine große Lücke ausfüllt, und der Culminations⸗Punkt daher bald zu erreichen sein dürfte, wo dann die Einfuhr in geometrischer Progression sich ver⸗ lieren müßte, wie es in Frankreich geschah und also auch bei uns ge. hgs- wird. Der Hesterreichische Lloyd mag etwas der Art ahnen, die Zoll⸗Tabellen aller Einfuhr⸗Stationen außer Triest und Venedig lassen keinen Zweifel darüber, und die allmälige Entrückung eines Handelszweiges kann freilich den Einfuhr⸗Stationen nicht an⸗ genehm sein.

Wien, den 18. März 1845. .

E Dr. Wildner, Edler von Maithstein. IJudigena von Ungarn, Hof⸗ und Gerichts⸗Advokat.

*) Da Herr Professor Springer den Körner⸗Ertrag dieses Ackerlandes in runder Summe auf 236,000,000 Metzen annimmt, so müßte die Metze mehr als 4 Fl. C. M. kosten, wenn dieser dem Rüben⸗Ertrage gleichkommen sollte, während er kaum auf 1 Fl. 36 Kr. C. M. anzuschlagen isist

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1 8 Verzeichnißs 2 der Vorlesungen und praltischen Uebungen bei der Kö⸗

niglichen Akademie der Künste in dem Sommerhalbjahre

vom 1. April bis Ende September 1845.

A. Fächer der bildenden Künste. 1) Zei nen, Malen und Mo⸗ delliren nach dem lebenden Modell, geleitei 2 Mitgliedern des akademischen Senats. Der Prof. Wolff wird bei den der Schüler remn sein. 2) Unterricht in der Composition und Ge⸗ wandung: Prof. Begas. 3) Zeichnen und Malen im Königl. Museum: Prof. Kretschmar. 4) Zeichnen nach Gyps⸗Abgüssen: Prof. Dähling. 5) Lehre von den Proportionen des menschlichen Körpers: Prof. Dr. Fro⸗ riep. 6) Landschaft⸗Zeichnen: rof. Schirmer. 7) 3aichnaf der Thiere, besonders der Pferde: Prof. Bürd e. 8) Die Prüsungs⸗Klasse: Prof. Dähling. 9) Zeichnen nach anatomischen Vorbildern und Proportionen des menschlichen Körpers: Prof. Berger. 10) Kupferstechen: ges Buch⸗ horn. 11) Holz⸗ und Formstechen: Prof. Gubitz. 12) Schrift⸗ und Kartenstechen: der akademische Lehrer Reyher. 13) Geschichte der moder⸗ nen Kunst: Prof. Dr. Kugler. 14) Mythologie: Derselbe. 15) Me⸗ tallgraviren und Steinschneiden: der akademische Lehrer K. Fis cher. 16) Bronzegießen: der alademische Lehrer H. Fi⸗ cher.

B. Baufächer. 17) Die Lehre von der zweckmäßigen Anlegung der Gebäude, verbunden mit praktischen Uebungen im . derselben: Prof. Rabe. Privatim wird Derselbe vortragen: a) die Lehre von den Constructionen, oder: wie die Gebäude und jeder einzelne Theil derselben, den Forderungen der Festigkeit gemäß, zweckmäͤßig zu errichten sind; b) die Geschichte der Baukunst bis zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Be⸗ schreibung der verschiedenen Bauwerke der Vorzeit und der Gegenwart. 18) Die Projectionen, die Lehre der Säulen⸗Ordnungen nach Vitruv, nebst ihren Constructionen im Zeichnen und mittelst geomeirischer Schatten⸗Con⸗ struction: Prof. Hummel. 19) Perspektive und Optik: Derselbe und der akademische Lehrer Maler Beckmann. 20) Zeichnung und Composi⸗ tion architektonischer Decorationen: Prof. Bötlicher. 21) Entwersen der Gebäude: Prof. Strack. 22) Perspektive für Architekten: der akademische Lehrer Maler Beckmann. 23]) Modelliren architektonischer Verzierungen und Glieder: der akademische Lehrer Aug. Fischer.

C. Musik. 24) Lehre der Harmonie: Musik⸗Direktor Bach. 25) Choral⸗ und Figural⸗Styl: Derselbe. 26) Doppelter Contrapunkt und Fuge: Derselbe. 27) Freie Vokal⸗Composition: die Musik⸗Direltoren 8 2 Prof. Rungenhagen. 28) Freie Instrumental⸗Composition:

ieselben.

D. Bei der mit der Akademie verbundenen Zeichnen⸗ schule. 29) Freies Handzeichnen in drei Abtheilungen, unter Leitung der Professoren Herbig, Daege, Lengerich und des akademischen Lehrers Maler Alb. Köhler.

E. Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗ und Gewerkschule. 30) Freies Handzeichnen: von den Professoren Herbig, Berger, Lengerich, dem akademischen Lehrer Maler Alb. Köhler und Kupferstecher Linger. 341) Modelliren nach Gyps⸗Abgüssen: Prof. Wich⸗ mann und der gkademische Lehrer Aug. Fischer. 32) Geometrisches und architektonisches Reißen: Prof. Zielcke und der akademische Lehrer Stö⸗ vesandt.

Für die Unterrichts⸗Gegenstände von Nr. 1 bis 28 hat man sich zuvor zu melden im Akademie⸗Gebäude, jeden Mittwoch von 12—2 Uhr, bei dem Direktor Dr. G. Schadow, für Nr. 29 um dieselbe Zeit beim Professor Hampe und für Nr. 30 bis 32 bei Demselben, Sonntags von 8—10 Uhr, ebendaselbst. ur n Berrlin, den 28. Februar 1845. 88 ½ Königliche Akademie der Künste.

Dr. G. Schadow, Direltor,

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Handels- und Börsen⸗-Nachrichten. „Berlin, 28. März. Die Umsätze waren heute im Ganzen sehr be⸗ J- 919 und die Course stellten sich nach einigen Schwankungen w . Marktpreise vom Getraide.. Berlin, den 27. März 1845. Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 21 Sgr. 7 Pf., auch 1 Rthlr. 13 S 10 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf.; 8 der s 5 Pf., auch 21 Sgr. 7 Pf. Eingegangen sind 101 Wispel 12 effel. Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rihlr. 26 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 24 Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf.; Ro gen 1 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rtblr. 6 Sgr.; Hafer 24 Sgr. 3 pf Mittwoch, den 26. März 1845. 8 Das Schock Stroh 9 Rthlr. 5 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Sgr. Der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr. 18

Kartoßfel⸗Preise. 111“ Der Scheffel 158 Sgr., auchhl0 Sgr. E“ Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 22. März 13 Rthlr., am 25. März 13 Rthlr. und am 27. März d. J. 13 Rthlr. (frei ins Hau eliefert) pr. 200 Quart à 54 % oder 10,800 % nach Tralles. Korn Spiritus: ohne Geschäft. Berlin, den 27. März 1845. 8 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Berliner Börse. Den 28. März 1845.

Pr. Cour. 3 87 Brief. Geld. Aelsen. 2

Pr. Cour.

Fonds.

St. Schuld-Sch. 100 ½ 99 ¾˖ Brl. Potad. Eisenb. Prämien-Scheine Qdo. do. Prior. Obl. d. Seeh. à 50 T. Mgd. Lpz. Eisenb. Kur- u. Neumürk. Qdo. do. Prior. Obl. Schuldverschr.] Brl. Anh. Eisenb. Berliner Stadt- Qdo. do. Prior. Obl. Obligationen Düss. Elb. ERisenb. Danz. do. in Tb. Qdo. do. Prior. Obl. Westpr. Pfandbr. Rbein. Eisenb. Grossh. Pos. do. Qdo. do. Prior. Obl. do. do. Ostpr. Pfandhbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

186 153 108 99 103 96

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Qdo. do. Prior. Obl. b.-Schles. Eisnb. do. Lt. B. v. inges. -St. E. Lt. A. a. B. agd.-Halbst. Eb. Br.-Schw.-Frb. B. do. do. Prior. Obl. Bonn-Kölner Eab. 141

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Frankfurt a. M., 25. März. 5 % Met. 114 G. ön2 2009. Bayr. Bank -Actien 751 G. Hope 91 ¼ G. Stegl. 90 G. It. 63. †. Poln. 200 Fl. 97 Br. 4o. 600 FI. 97 ½. 4o. 200 Fl. 30 6. Hamburg, 26. Murz. Bank-Aetien 1665. Engl. hass. 115 6. Wien, 24. Marz. Aul. de 1839 132 ½. Nordb. 192 ⅛¾. Glogsn. 150 ½. Mail. 131. Livorn. 1275⁵535.,h 28 ah itnmmh ttsraus dt e ., HsZussal ühK.ht e 1*“ E“ vehmm. ino Hüsg⸗ne * sh pan. 116“““ ümh meta! Axtih Sr, zir hirheIieeeeee.“

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