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Münzen der „Barbaren“ verschiebene Spitznamen. Ein „prächtiger Deckel“ wird die Krone über dem Wappen zwischen den beiden Säulen der Karls⸗Piaster genannt; auch sind die spanischen, mexikanischen u. s. w. Piaster unter den Namen: „Zwei⸗Leuchter⸗Dollars“, „Blumenkantiges Geld“, „fremdgesichtiges Geld“, „Teufelsgeld“ bekannt; „werthvolle Gans“, „werthvolle Ente“, fliegender Hennen⸗Dollar“ sind Benennungen für den nordamerikanischen Dollar. 6
Wenn auch die Piaster oder Dollars von ganz neuem Gepräge an⸗ kommen, so sind sie binnen kurzer Zeit in China so durchaus verändert, daß sie in ihrer Heimat und im Umlaufe außerhalb China, nur einen sehr ver⸗ ringerten Werth haben würden. Es findet nicht allein ein merkwürdiges Verhämmern — wodurch sie, und namentlich die eiwas spröden, leichter zer⸗ brechlich werden — sondern auch das Stempeln statt. Dies geschieht vor der Auszahlung vermittelst eines mit einem von dem chinesischen Ge⸗ schäftsmanne gewählten Zeichen versehenen Stempel⸗Eisens. Zuweilen sieht man Chinesen einige hundert Stücke nach einander in solcher Art hämmern und bezeichnen, so daß man an Fälschung denken sollte. „Allein die Ope⸗ ration hat das Wiedererkennen der ausgegebenen Stücke zum Zweck; denn sobald sich der Zahlungs⸗Empfänger beschwert, schlechte und nicht vollhaltige Dollars erhalten zu haben, sucht der Auszahler sein Stempel⸗ zeichen daran auf. Da er dieses nur nach der Prüfung der Dollars auf ihre Echtheit eingeschlagen hat, so verweigert er den Umtausch, wenn er jenes Zeichen nicht wahrnimmt. y1
Nicht selten bedingt ein chinesischer Kausmann, die ihm für seine Waa⸗ ren zu zahlende Summe in Dollars „Nummer eins“ oder „erste Tschop — (d. i. Zeichen —) Dollars“ zu empfangen, wenn er den Handel halten soll.
Die Chinesen besitzen eine sehr große Geschicklichkeit, lediglich in der Hand den Feingehalt der Metalle, besonders den des Silbers zu beurthei⸗ len. Indem ein kunstfertiger Wechsler eine Partie Dollars durch seine Fin⸗ ger passiren läßt, scheidet er mit erstaunlicher Schnelligkeit und Genauigkeit die schlechten von den guten aus. Es werden nämlich nicht selten gering⸗ haltige und unechte Dollars in Umlauf gebracht, aber auch bald von den Chinesen herausgefunden und kondemnirt. Von China wurden zuweilen Partieen kondemnirter Dollars, zur Untersuchung arf ihren richtigen Werth, in die Münze zu Philadelphia geliefert, und es fand sich z. B. in einem kleinen Posten von 22 Stück nur ein einziger guter Dollar; ein anderer war 80 Cents und von 12 Stück jeder etwa 50 Cents werth, die übrigen waren verschieden, aber noch weit schlechter. Dabei zeigte sich ihr Gepräge wohlgelungen bis zur Täuschung.
Kur sehr wenige halbe und Viertel⸗Dollars sind im Umlaufe. So oft daher ein solches Theilstück zur Ausgleichung der Zahlung nöthig er⸗ scheint, wird (wie ehemals in Westindien und in den Vereinigten Staaten) ein ganzes Stück in solche Theile gestückelt und das Theilstuͤck dem beab⸗ sichtigten Betrage so genau wie möglich angepaßt.
Die Theilstücke haben nachher als Bruchdollar keinen Umlauf, sie fallen vielmehr dem zu wägenden Silber anheim.
Nicht nur versteht und übt man das Kippen und Wippen, sondern auch das Beschneiden und sonstige Verringern der Dollars. Alle zu leicht ge⸗
fundenen Stücke werden indeß bald nur zu einem geringeren Zahlwerihe angenommen, dann in Form des Sycee⸗Silbers geschmolzen, unier welchem dasjenige werthvoller ist, welches zugleich einen Antheil von Gold enthält.
4) Papiergeld.
Die ersten chinesischen Geldscheine wurden im Jahre 807 unserer Zeit⸗ rechnung kreirt, die eigentlichen Banknoten und Wechsel im 10ten Jahr⸗ hundert, ungefähr gleichzeitig mit der Erfindung des Druckens. Von 1160 bis 1489 kursirte das Papiergeld als wahre Münze, nur durch den Des⸗ potismus im Kredit erhalten, ohne jemals realisirt zu werden. Die Mon⸗ golen⸗Kaiser gestatteten dem in allen Formen verderblich gewordenen System eine so schrankenloses Walten, daß es an dem Sturze ihrer Dynastie keinen geringen Antheil hatte.
Das gegenwärtige Kaiserhaus schaffte alles Papier⸗
geld ab. 11 5) Geld⸗ und Wechsel⸗Course. “
Die Hauptgeschäfte in dem chinesischen Handel machten stets die Briten, die englisch⸗ostindische Compagnie und verschiedene Geschäftsleute in dem britischen Indien. (Singapore bietet dazu eine günstige Lage.) Seit einer Reihe von Jahren verkehrten gleichwohl die Chinesen lieber mit den Nord⸗ Amerikanern, welche sich leutselig, als mit den Engländern, welche sich in edem Punkte herrisch zeigten. Die bisherigen Handels⸗Unternehmungen der Franzosen, Holländer, Daͤnen, Schweden, Spanier und Portugiesen in China atten weniger Zusammenhang und geringere Bedeutung. Allein mehrere dieser Nationen, und auch Deutschland, streben ernstlich, dort einen größeren und gere⸗ elten Handels⸗Spielraum zu gewinnen, weshalb auch verschiedene Regierungen Gesandtschaften von diplomatischen, Konsular⸗ und anderen des Handels ind der Gewerbe kundigen Männern veranlaßten, und schon gelang es dem Ffranzösischen Gouvernement vor kurzem, einen „Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag zwischen Frankreich und China“ abzuschließen, der wie⸗ er noch freisinniger lautet, als das „General⸗Reglement für den britischen Handel“ vom Jahre 1843.
In dem letzteren finden sich die (an die Konsulate zu entrichtenden) Strafen der Schiffs⸗Capitaine wegen Uebertretungen der sie betreffenden Punkte in Dollars (200 und 500) bestimmt, hinsichtlich der Geld⸗Verhält⸗ nisse in Beziehung auf die Zahlungen an die chinesischen Steuer⸗Kassen
aber Nachstehendes: „VIII. Wie der Zoll zu bezahlen ist.“
„Es ist in dem Obigen festgesetzt, daß jedes englische Schiff, welches in
inem der fünf Häfen einläuft, allen Zoll und das Tonnengeld bezahlen soll, ehe es die Erlaubniß zur Abfahrt erhält. Der Ober⸗Zoll⸗Inspektor wird gewisse Shroffs oder Banquiers von bekannter Solidität auswählen,
elche er ermächtigen wird, für die Regierung von den englischen Kaufleu⸗ teen Zoll zu empfangen, und die Empfangsscheine dieser Shroffs sollen als Regierungsschein beirachtet werden. Zur Bezahlung dieses Zolles können mehrere Arten fremden Geldes benutzt werden; da aber fremdes Geld mit Sycee⸗Silber nicht von gleichem Gehalt ist, so werden die in den verschie⸗ denen Häsen angestellten englischen Konsuln, nach Zeit, Ort und Umstän⸗ den, mit dem Ober⸗Zoll⸗Inspektor in jedem der betreffenden Häfen ordnen, welche Münzen in Zahlung zu nehmen sind, und welche Prozent⸗Rechnung nöthig sein mag, sie mit dem Muster⸗ oder Spcee⸗Silber gleichzustellen.“
In dem oben gedachten neueren Vertrage Frankreichs ist das Tonnen⸗ geld in Tales (Liangs, Silber⸗Unzen) geregelt worden: Jedes Schiff von 150 Tonneaux (1 T. = 1000 Kilogrammes) und darüber zahlt 2⁄½ Tale pr. Tonneau; kleinere Schiffe und unter anderen Bedingungen nur 8 Tale.
Im Innern des chinesischen Reichs gestalten sich nun folgende Geld⸗ Cours⸗Verhältnisse:
1. Die durchlöcherte messingene Scheidemünze, Li (gesetzlich 1000 Stück = 1 Liang) steht selien mit Aufgeld, sondern meistens, namentlich in den letzteren Jahren, mit Verlust.
2. Die Liangs oder Unzen in Sycee⸗Silber, die eigentliche chinesische Geldgröße oder Geldeinheit, gewinnen einige (mehr oder weniger) Prozente gegen Piaster⸗Silber.
Das Verhältniß der Liangs zu den zu zählenden Piastern wird sich eiwa wie 72 zu 100 stellen. Ein Handels⸗Bericht aus der letzten Hälfte des Jahres 1843 giebt 717 Tales gegen 1000 spanische Piaster an.
In den Büchern der englisch⸗ostindischen Compagnie wird der Tale wöhnlich zu 6 Sh. 8 Pce. (nach Anderen zu 6 Sh. 7 Pce.) angenommen, obschon diese Gesellschaft recht wohl weiß, daß der wahre Werth des Tale (der sich für England nach den Notirungen des Silberpreises pr. Unze Piaster⸗Silber im londoner Courszeitel berechnet) nur 6 Sb. Sterling ist und dies 1830 vor dem Parlamente zugestanden hat (vgl. Noback ,„ voll⸗ ständiges Taschenbuch der Münz⸗ ꝛc. Verhältnisse, 18429
3. Gold wechselt die Hand der Eigner als Waare. Die Wechsel⸗Course, welche zwischen dem Auslande (vornehmlich den Briten und Nord⸗Amerika⸗ nern) und China bestehen, notirt Canton: auf London, 6 Monate, 4 Sh. 6 Pece. mehr oder weniger für 1 spanischen Piaster (so z. B. am 14. De⸗ zember 1844 s. Hamburger Börsenhalle, 1845, Nr. 10,170); auf Kalkutta, 30 Tage, 207 Siecca⸗ (Silber⸗) Rupien oder 2214½ Compagnie⸗Rupien m. v. w. für 100 spanische Piaster; auf New⸗York, 6 Monate, 4 Sh. 5 Pee. für 1 Dollar. 2 In einem ausführlichen Berichte eines Deutschen in Macao über den „Handels⸗Verkehr in China“ (Canton) aus der letzten Hälfte des Jahres 1843 (Organ, 1843, Nr. 144) wird das Obige bestätigt: „Der Wechsel⸗ Cours auf England, gegenwärtig 4 Sh. 6 Pce. pr. spanischen Thaler,
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ftukzuirt gewöhnlich 4 Sh. 6 Pce. und 5 Sh. Die im Handel gebräuch⸗ lichsten sind die altspanischen; die mexikanischen und anderen Thaler südame⸗ rikanischer Republiken verlieren 6 pCt. Die wohlfeilste und sicherste Art, Fonds anzulegen, ist mittelst Wechsel der englisch⸗ostindischen Compagnie auf Kalkutta. Diese standen nach den letzten Berichten von England 1 Sh. 11 Pce. für die Rupie. Hier, wo diese Wechsel zu Retouren für Opium nach Kalkutta einen Nehmer sinden, fluktuirt der Cours zwischen 218 und 224 Rupien, je nachdem das Sycee⸗Silber hoch oder niedrig im Cours gegen Thaler steht; zum Mittel⸗Cours von 221 Rupien angenommen für 100 Thaler, würde sich, in obigen Wechseln remittirt, der Thaler auf 4 Sh.
2 ½ Pee. stellen.“ 1 Wenn nun jedes andere Reich auf der Erde ein unterscheidendes Münz⸗ wesen als seine geheiligte Prärogative und als eines der charakteristischen Merkmale seiner Souverainetät betrachtet, so genügt es dem „Himmlischen Reiche“, Zeichen von Messing als kleine Münzstücke zu schaffen, die ledig⸗ lich in dem inneren kleinen Verkehr Anwendung finden können, den Privat⸗ Geschäftsmännern und den „fremden Barbaren“ aber die edlere Aufgabe zu überlassen, zu allen großen Zahlungs⸗Operationen die geeigneten Geld⸗
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Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin, 12. April. Die vorwöchentliche Reaction in unseren Eisen⸗ bahn⸗Effekten hat im Laufe dieser Woche weitere Fortschritte emacht. Jedenfalls sind die bedeutenden Einzahlungen die nächste Veranla ung zu dem Weichen der Course, und wären nicht die auswärtigen Plätze jetzt mehr oder weniger stark bei unseren Quittungsbogen und Actien betheiligt, so würde der Fall noch bedeutender gewesen sein. In den Tagen, wo durch die Ueberschwemmungen der regelmäßige Postengang gehemmt wurde, ließ das Geschäft so merklich nach, daß die Umsätze im? llgemeinen nur von Pringer Bedeutung waren. Später und bis heute belebten die auswärtigen Ordres das Geschäft wieder, wodurch sich offenbar herausstellt, daß unsere Börse mehr als früher sich einer allgemeinen Theilnahme erfreut.
Von dem Rückgang machten Berlin⸗Anhalter eine Ausnahme. Die bevorstehende General⸗Versammlung (am 28sten d.) wird das längst intentionirte Projekt einer Seitenbahn von Jüterbogl nach Riesa zur schließlichen Erörterung bringen, und da das nöthige Actien⸗Kapital durch gleichmäßige Repartition auf die jetzt coursirenden Actien al pari aufge⸗ bracht werden soll, so suchen die jetzigen Actienbesitzer ihre Actien nicht nur zu erhalten, sondern es werden noch bedeutende Posten zugekauft. Der Cours stieg von 156 bis 159 %, ging jedoch wieder bis 157 ½⅔ % zurück, wozu Brie und Geld blieb. Nicht minder sind auch Stettiner Actien gegen unseren vorigen Bericht höher zu notiren, sie schlossen 131 ¾ %, stie⸗ gen bis 133 % und blieben heute 132 ½ % p. ult. Geld. Die Mehr⸗Ein⸗ nahme von circa 4300 Rthlr. im vorigen Nionat gegen voriges Jahr, so wie der sich fortwährend steigernde Verkehr, wirkten günstig auf den Cours; auch erwartet man in der nächsten General⸗Versammlung (am 29. Mai) de he Pütins einer Dividende von 1 % aus dem Reinertrag des vorigen Jahres.
Alle übrigen vollen Actien schließen heute niedriger als vorige Woche.
Oberschl. Litt. B. 115 Brief, Litt. A. 121 ½ Brief. Düsseldorfer 107 Brief. Rheinische waren gestern bis 99 ℳ gedrückt, stiegen aber heute in Folge starker Kauf⸗Ordres bis 101 ½ %, wozu Brief und Geld blieb.
Magdeburg⸗Halberstädter 110 ¾ % etwas bez. und Brief.
Von holländischen Bahnen wichen Rotterdam von 124 bis 121 „ℳ%; heute brachte starker Begehr den Cours wieder bis 122 ½ a ¾ „% Geld. Utrecht⸗Arnheim 110 ⁄ a 111 bezahlt.
Von Oesterreichischen Actien sind Wien⸗Gloggnitzer heute bis 159 % gestiegen. Kaiser⸗Ferdinands⸗Nordbahn ohne Geschäft 203 bez. Mailand⸗Venedig von 134 bis 136 % p. C. bezahlt. Li⸗ vorno 129 Gld. In Pesther, welche jetzt nur abgestempelt gehandelt werden, ging Mehreres um, der Cours schwankte zwischen 115 a 114 % und schioß heute 114 ½ Gld. Kiel⸗Altona sind sehr flau gegangen, man bezahlte heute nur 121 % wozu noch anzukommen war. Hamburg⸗ Bergedorfer nahmen einen raschen Aufschwung von 105 a 107 ½ , wurden jedoch heute wieder a 106 ¾ % verkauft.
Unsere Quittungsbogen blieben bis zur Mitte dieser Woche sehr gedrückt, und die Course wären ohne Zweifel noch weiter zurückgegangen, wenn nicht unsere ersten Häuser zu den gewichenen Coursen als Käufer auf⸗ getreten wären. Dadurch wie durch auswärtige Kaufordres stiegen sie wie⸗ der, blieben jedoch noch unter der vorwöchentlichen Schlußnotiz. Köln⸗ Mindener wichen von 110 ½⅞ bis 109 ¼ %, blieben heute 109 ¾ % Br. u. Geld. Märkisch⸗Nieders. von 113 âf bis 112 ½ %, schließen 112 ½ % bezahlt. Krakau⸗Obersch. waren heute 108 ¾ % bez. Halle⸗Thü⸗ ringer hielten sich auf 112 ¼½ a 112 ℳ Geld. Dresden⸗Görlitzer erlitten heute einen Rückgang von 117 a 116 ¾ ℳ. Berlin⸗Hambur⸗ ger blieben unverändert 117 ¾ a ½ Pℳ bez. u. Geld. Sächsisch⸗Bayers. à 101 % verkauft. Berbacher 112 ⅞ % Geld. Friedr. Wilh. Nord⸗ bahn 103 ¾ % bezahlt. Die übrigen Quittungen sind mehr oder weniger zurückgegangen, ohne daß der Umsatz darin nennenswerth wäre. Das Geschäft im Allgemeinen hat sehr nachgelassen, und scheint auch vor⸗ läufig beschränkt bleiben zu wollen.
Preuß. Staatspapiere sind etwas gewichen und besonders blieben die meisten Pfandbriefsorten schwer verkäuflich.
„Eben so waren ausl. Fonds etwas matter. Kurhessische 40 Rthlr. und Sardinische 36 Fr. Partial⸗Obligationen sind an unserer Börse in Handel gekommen, erlitten jedoch gegen früͤher, wo die Emission in Anssicht stand, einen Rückgang, welcher zu Ankäufen bald zu benutzen sein möchte. Erstere bezahlte man vor 2 Monaten bereits mit 46 Rthlr. pr. Stück und sind heute a 42 ¾ Rthlr. verkauft; Letztere wurden schon mit 11 ¼ Rthlr. pr. Stück bezahlt und jetzt a 10 8¾ Rthlr. käuflich. Als Erscheinungstag für kurhess. Partial ist der 27. März und für Sardinier der 7. April angenom⸗ men, wonach sich die Geschäfte, welche früher 1 und 2 Monat nach Erschei⸗ nen gemacht worden, reguliren. 1
Berlin, 12. April. Der Umsatz in Weizen hat im Total fast ganz gestockt, da in loco wenig oder nichts davon vorhanden, und anderweitig die Berichte von England nicht der Art sind, um Speculation anzuregen.
Unseres Wissens ist nur eine Ladung 1842r poln. weiß. Weizen 88 a
89pfd. im Kanal zu 49 Rthlr. verkauft. Für andere Gattungen sind Preise kaum anzugeben. „Roggen dagegen hat sich noch mehr befestigt und erfuhr demzufolge eine mäßige Preisverbesserung. In loco ist 82/83 pf. mit 30 Rthlr., 84/85 pfd. mit 31 Rthlr., eine nahe schwebende Ladung 82/83 pfd. mit 31 Rthlr. bez.; pro April 82pfd. auf 31 Rthlr. gehalten, 30 ½ Rthlr. bez. und zu machen, 84pfd. weniger gefragt und etwa a 4½ Rthlr. höher an⸗ zugeben; Mai./ Juni 82 pfd. 30¼ — ½ Rthlr.; Juni./Juli 82 pfd. 31 ¾ Rthlr. zu machen, 31 ¾ Rthlr. Forderung, 84pfd. ohne Umgang; Sept./Okt. 82pfd. 31 ½ Rthlr. zu bedingen. —
Für Gerste bleibt der Markt nominell. int
Hafer blieb preishaltend, p. April 48pfb. 17 ½ — ½ Rthlr., 50 pfd. 18
a 17 ½ Rthlr.
Futter⸗Erbsen sfehlen. — Für eine Mittelgattung Koch⸗Erbsen ist neuerdings 40 Rthlr. bezahlt, wie denn überhaupt dieser Artikel ziemlich Frage genießt und auch, wie früher bereits angedeutet, behalten dürste.
Kleesaamen haite bei ermäßigten Preisen ziemlich frequenten Han⸗ del. Bezahlt ist für fein rothes 15— 15 ¾ Rthlr., fein mittel 14 ½ Rthlr., mittel 14 — 13 ½ Rtihlr. Die feineren Sorten blieben zu vorstehenden No⸗ tirungen gesucht, dagegen sind geringere Qualitäten mehr an etragen. Alter rother bedang 12 Nihlr. Weißer Kleesaamen mehr offerirt, fein 15 ½ — 15 Rthlr., fein mittel 14 ½ — 14 Rthlr., mittel 13 ½ — 13 Rthlr., ordin. 10 — 12 Rthlr. nominell. Thypmothee 12 — 11 ½ Rthlr.
In Rappsamen kein Geschäft. Nach den einlaufenden Berichten von jenseits der Elbe bis zur Eider hinauf, mit Einschluß der Rhein⸗ gegend, soll die Rappspflanze stark beschädigt und zum größten Theil ver⸗ ve vr. Von anderen Seiten wiederum werden diese Besorgnisse nicht getheilt.
Rüböl hat sich durch den überwiegenden Einsluß hinterlegter Ordres,
die strikt zu vollziehen waren,
abermals höher gestellt und mit geringer Un⸗
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terbrechung auf den erhöhten Notirungen auch gut behauptet. In loe Rthlr. Br. auf Zeit auch zugestanden, 11 ¾ Rthlr. G.; April /Mal 18 Füslr. Br., 14 Rüßlr. G.; Mai, Juni 11 Möblr. Pr. n. bel 1 Rthlr. G.; Juni./ Juli 11 Rthlr. Br. u. bez., 11 % Rthlr. G.; Jui 41 11 ¾ a Rihlr. bezahlt und höher nunmehr gehalten. 2 Leinöl loco 11 ½ — ½ Rthlr.; Lieferung 11 ½ — ½ Rthlr. Hanföl 12 ⅞1 Rthlr.⸗; Palmöl 10 ¾ Rthlr.; Mohnöl 13 ⅔ 7 Südseethran loco 9 ¾ Rihlr.; Lieferung Aug./Okt. 9 ½ Rtblr. hi. Spiritus pr. 10,800 % bei schwacher Anfuhr in loco 13 ⅔ Rthh bedingen; pr. Mai 14 Rthlr.; pr. Juni./Juli 15 Rthlr. 1. Das Wetter in dieser Woche war veränderlich. Es regnete faß i lich minder oder mehr. Die Temperatur war meist rauh und empfindic Auswärtige Börsen.
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Amsterdam, 9. Apeil. 5 % Span. 25 ½. 3 % do. —. Sch. —. Pol. 87 ½. Oesterr. —.
Niederl. wirkl. Scb. 64 ¼. 5 % 40 Pasa. 7, 2. Ausrg. —. Zimal. 8 ½. P,ne. 0. 8 S
4 % Ruas. Hope 938. 87
Antwerpen, 8. April. Zinal. 9. Neue Aul. 24 ⅞. is- erh
. Hamburg, II. April. Bank-Aetien 1665. Engl. Russ. 114 .
18 Paris, 8. April. 5 % hent⸗ dun cour. 117. 65. 3 % Reute
ün caur. 8a 9h 5 % Neapl. —. 5 % Span. Rente 40 ½. Pass. 7 ½
a t,e. Meteorologische Beobachtungen.
.
Abends 10 Uhr.
333,377Par.
+ 3,6° n.
+ 0,1 ° n. 74 pct. trüb. WNW.
Nach einmakz Heobachtung.
Nachmittaga 2 Ubr.
331,69 "Par.
+ 5.9° n.
+ 0,7° n. 65 pcet. trüb.
Morgens 6 Ube.
330,17 Poar.
+ 3,4° k.
+ 0,3° n. 77 pCt. trüb. WNW.
Luftdruck Luftwärme.. Thaupunkt. Dunstsüttigang Wetter
Gvellwärme 7,6² R. Plusswärme 2,10 8 Bodenwärme 2,2 %, Ausdönstung 0,46 7a2. Niederschlag 0. WXNW. Wörmeweehzel +. 59 Wolkenzug... WNW. + 2,1*
Tagesmittel: 331,74"Par. + 4.32 h. † 0,4 °h...
72 pci. Wny.
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Montag, 14. April. Im Schauspielhause. 69ste Abonnemm Vorstellung: Sie ist wahnsinnig, Drama in 2 Abth., nach M ville's: Esle est folle, bearbeitet von L. Angely. (Herr Karl d. vrient, vom Königl. Hof⸗Theater zu Hannover: Baronet Harleis als erste Gastrolle.) Hierauf: Der Diplomat, Lustspiel in 2 Awh. aus dem Französischen. (Herr Karl Devrient: Chavigny.)
Dienstag, 15. April. Im Opernhause. 45ste Abonnement Vorstellung: Der Postillon von Lonjumeau. (Cetzte Vorstellung diß Oper mit Dlle. S. Löwe, als Magdalene.) Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billeis zu den erhihn Preisen verkauft.
Schriftliche Billet⸗Meldungen nimmt Montag, den 14ten d.,g 9—-1 Uhr, der Königl. Haus⸗Polizei⸗Inspektor Herr Tack im Op hause entgegen. Die sofort angewiesenen Billets können sogleich oder spit stens bis Dienstag, den 15ten d., Mittags 12 Uhr, in Empfang gen men werden, nach welcher Zeit über die derartig reservirten Bn anderweit disponirt wird.
Im Schauspielhause. Représentation extraordinaire. Baetc de retraite de Mlle. Mélanie Maulvault. Le spectacle se com posera de: 1) Les premières armes de Richelieu, vaudeville 2 actes, par Mr. Bayard. (Mlle. Mélanie paraitra pour h der nière fois dans le roͤle de Richelieu.) 2) Le dey d'Alger àPm vaudeville en 1 acte, par Mr. Mélesville. (Mlle. ͤ chanteuse de ropera Royal, et Mad. Brue, première dansew rempliront les röles de Nathalie et d'Aglas.)
Billets zu dieser Vorstellung sind am Montag und Da⸗ stag Vormittag, von 9 bis 2 Uhr, in der Wohnung der . Melanie, Kronenstraße Nr. 54, 1 Treppe hoch, zu haben. Aom⸗ ments und freie Entreen sind ohne Ausnahme nicht gültig, es wenhe die resp. Abonnenten aber ersucht, bis Montag Mittag erklären; lassen, ob sie ihre Billets für diese Benesiz⸗Vorstellung behalten wola
Preise der Plätze: Ein Billet zum Balkon und zu tin Loge des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc. 1
Mittwoch, 16. April. Am Bußtage. Im Opernhause. N—. aufgehobenem Abonnement: Die Schöpfung, Oratorium von Hen Ausgeführt von den Königl. Sängern Herren Mantius, Böttihen Zschiesche, den Königl. Sängerinnen Dlle. Tuczek, Frau von Faßumg⸗ den Königl. Sängern und Sängerinnen Herren Heinrich, Bh Fischer, Mickler, Dlles. Hofkuntz, Brexendorf, Burchard und grie⸗ so wie auch von den sämmtlichen Mitgliedern der Königl. Aufle bes “ Chor⸗Personale des Königl. Theaters. (ANusung alb 7 Uhr.) 86
Die Einnahme ist zum Besten einer Unterstützungs⸗Kasse (Sponti⸗ Fonds) für hülfsbedürftige Theater⸗Mitglieder bestimmt. 78
Billets hierzu sind im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Körniglche Opernhauses zu den gewöhnlichen Preisen zu haben. ..
KhFhnigsstädtisches Theater.
Montag, 14. April. Der Weltumsegler wider Wil abenteuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, frei bearbeitet 6 dem Französischen des Théaulon und Decourey, von Röͤhg nüa, Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler: Purzel,“
astrolle.)
Dienstag, 15. April. Der Weltumsegler wider Willen. Räder: Purzel, als Gastrolle.) hi t 1
Mittwoch, 16. April. Kein Schauspiel. Z8
Sonnabend, 19. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) g erstenmale in dieser Saison: Norma. Oper in 2 Alten. M von Bellini. (Sgra. Antoinette del Carmen Montenegro, 4 Sängerin des Theaters della Scala zu Mailand: Norma, als Gasn
1 ———— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Gebeimen Ober
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hetheiligten zu benutzen.
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Beilage
103. M
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zur Allgemeinen Preußischen
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Zeitung.
MRoontag den 14 1en April.
11111“ u“ „ptaas⸗Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. (34ste m82 Verlesung von Denkschriften über das märkische F-e Kacht. — (33ste, 35ste und 36ste Sitzung.) Fischerei⸗Ordnung. — Pe⸗ ntionen. 5. Rhein⸗Provinz. (18te und 191e Sitzung.) Volks⸗ äsentation. galn und Polen. St. Petersbu rg. Feuerversicherungs⸗Gesellschaft. isenbahnen. 1eühen 388 dem Königreich Sachsen. (Zweigbahn rdau na wickau. 10n Ne⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Leipziger Meßbericht.
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Landtags-Angelegenheiten.
Pvrovinz Brandenburg. .s
Berlin, 12. April. In der 34sten Plenar⸗Versammlung (eine estündige Abend⸗Sitzung) wurden die Denkschriften über die ver⸗ biedenen Materien des märkischen Provinzial⸗Rechts, welche auf dem egenwärtigen Landtage berathen worden, verlesen und nach wenigen fort bewirkten Abänderungen genehmigt.
In der 33sten, 35sten und 36sten Plenar⸗Versammlung wurde e dem Landtage zur Begutachtung vorgelegte Fischerei⸗Ordnung für e Gewässer in der Provinz Brandenburg berathen; überdies aber schäftigte man sich noch mit folgenden Petitionen:
1) Antrag eines ritterschaftlichen Abgeordneten, das Rekurs⸗ safahren gegen polizeiliche Strafresolute betreffend. Der Antragsteller t die Uebelstände hervor, welche daraus folgen, daß, weil den Po⸗ e⸗Behörden, welche das Resolut erster Instanz abfassen, gegen die cibernde Entscheidung der höheren Behörde kein Rechtsmittel zu⸗ tht, Polizei⸗Strafen aber in zweiter Instanz gesetzlich nicht ge⸗ birst werden dürfen, fast kein Kontravenient mehr bei der ersten zischeidung sich beruhigt, sondern stets den Rekurs ergreift und, enn er einmal diesen Weg betreten, denselben häufig bis zum Thron ffolgt, daß dadurch der Geist des Querulirens und Widerstrebens enährt und gewinnsüchtigen Winkel⸗Konsulenten Vorschub geleistet, uf der anderen Seite aber das Ansehen der Lokal⸗Polizei⸗Behörden ge⸗ hwächt, ihre Verpflichtungen durch die häufigen Rekurs⸗Gesuche und adurch veranlaßten Bericht⸗Erstattungen erschwert würden. Als ein kittel zur Abhülfe dieser Uebelstände wird vorgeschlagen, daß der ontravenient, welcher in der höheren Instanz unterliege, einer So⸗ mhenz⸗Strafe unterworfen werde, und der Antrag geht dahin, Se. gjesäit den König um Erlaß einer diesfälligen Verordnung zu bit⸗ n. Der Ansschuß hat das vorgeschlagene Mittel nicht für das ge⸗ gnete gehalten, weil die Auferlegung einer Sokumbenz⸗Strafe eine kirasverschärfung involvire, welche nach allgemeinen Rechtsprinzipien iht zu rechtfertigen sei, und weil auch der 5te und 7te Provinzial⸗ undtag die Aufhebung der Sokumbenz⸗Strafen in gerichtlichen Pro⸗ ssen beantragt habe; indeß hat doch der Hälfte des Ausschusses der rügte Uebelstand so erheblich geschienen, daß Abhülfe wohl wün⸗ henswerth sei, und man hat demnach als ein anderes Mittel, diese gewähren, den Vorschlag gemacht, bei der Publication polizeilicher rafresolute die gegenwärtig vorgeschriebene Belehrung in Beziehung fdie Zulässigkeit des Rekurses küͤnftig wegfallen zu lassen. In der sammlung sand weder dieser Vorschlag, noch auch der des Antrag⸗ lers, besonderen Anklang. Das Vorhandensein der gerügten Uebel⸗ ide ward zwar nicht gerade in Abrede gestellt; allein man hielt slben nicht für so erheblich, daß sie ein Mittel rechtfertigen könn⸗ , welches geeignet sei, einen der größten Vorzüge preußischer snats⸗Einrichtungen zu schmälern; diesen Vorzug erkenne man uin, daß jeder Unterthan das Recht der freien Beschwerde habe und ise selbst bis an den Thron bringen könne. Der von einem Theile 6 Ausschusses gemachte Vorschlag sei um deshalb verwerflich, weil darauf hinauslaufe, als Mittel zum Zweck, die Unkenntniß des Nachdem noch von einer Seite ausgespro⸗ ee war, daß das muthwillige Queruliren sich allerdings zur größten beschwerniß aller Behörden aufs Aeußerste steigere, daß man aber ngegen vor allen Dingen die bereits durch die Gesetzgebung gebo⸗ nen Mittel rücksichtslos anwenden müsse, was freilich aus einer fal⸗ hen Humanität gegenwärtig fast niemals geschehe, beschloß die Ver⸗ mmlung, dem Antrage keine weitere Folge zu geben.
2) Der Petition wegen Beschleunigung einer Declaration des 78 des Gesetzes vom 25. April 1825 trak die Versammlung bei.
3) Dem Landtage liegen 6 Petitionen wegen Verbesserung der heren Lage der Volksschullehrer in der Provinz Brandenburg vor, en denen 4 theils von einzelnen, theils von mehreren Lehrern, eine un Schullehrer⸗Verein für deutsches Volks⸗Schulwesen und eine en den Kommunal⸗Behörden einer Stadt ausgegangen sind. Der usschuß hat es als richtig angenommen, daß die Be oldungen eines heils der Volks⸗Schullehrer der Verbesserung bedürftig sind, dabei ch in Erwägung gezogen, daß die vom Sten Provinzial⸗Landtage ejegte Besorgniß, der Antrag auf Verbesserung der Lehrer⸗Gehalte herde eine zu große Belästigung der Kommune herbeiführen, dadurch ksetigt sei, daß die Allerhöchste Kabinets⸗Order vom 3. Juli 1798 —r Staatskasse ausdrücklich die Verpflichtung auflege, das Fehlende, weit es immer die Umstände gestatteten, Facnfchie se⸗ und nach dem kdikt vom 30. Oktober 1810, §. 4, die Einkünfte der eingezogenen sestichen Güter zur besseren Dotirung der Schulen benutzt werden elten und hiernach die Unterstützung aus Staats⸗Fonds mit Zuversicht nwartet werden könne, und endlich darauf sich bezogen, daß die baldige enanirung der in der Regierungs⸗Instruction vom 23. Oktober 1817 sazeißene allgemeine Schul⸗Ordnung zu erwarten stehe, wobei auch G Besoldungs⸗Verhältnisse der Lehrer in Betracht kommen müßten. gemach hält e der Ausschuß für sach⸗ und zeitgemäß, auf die
perflichtung aufmerksam zu machen, welche der Staat, bezüglich sei⸗
8 utritts bei Aufbringung der für die Volksschulen erforderlichen 88 in den allegirten gesetzlichen Bestimmungen anerkannt hat, iad zugleich den Wunsch auszusprechen, daß die erforderlichen Be⸗ smmungen darüber in den Entwurf der neuen Schul⸗Ordnung mit isgenommen werden möchten; demnach wird vorgeschlagen, in einem usflls an des Königs Majestät zu richtenden Gesuche die Bitte csprechen: daß der Nothstand eines Theils der brandenburger tschullehrer näher ermitteit und denselben aus Staatsfonds bald ersorderliche Hülfe gewährt werde. 1 jerüber entwickelte sich in der Versammlung eine sehr lebhafte bunafassende Debatte. Für den Antrag ward angeführt, daß ein stand einer beträchtlichen Anzahl der Schullehrer in hiesiger Pro⸗ 8 mwirbich stattfinde, wäre gar nicht zu bezweifeln, denn es sei nicht 8. 4 annt, daß viele Schullehrer ihr Einkommen kaum mit dem the agelöhners vergleichen könnten, sondern die statistischen Nach⸗ er eifü rten auch den unwiderlegten Nachweis, daß im Allgemeinen dgen and der Elementar⸗Lehrer nicht so besoldet sei, wie es die Ssaat drtigen Verhältnisse erfordern. Die Anforderungen, welche der
an das Amt eines Elementar⸗Lehrers mache, hätten sich in
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hohem Grade gesteigert, und es beruhe nun in der Billigkeit, auch die entsprechende Gegenleistung erhöht werde; dies sei aber keinesweges geschehen, vielmehr könne man annehmen, daß das Sinken des Geldwerthes und der Umstand, daß es den Schullehrern gegen⸗ wärtig unmöglich sei, wie früher, ein Nebengewerbe zu treiben, deren Lage im L“ nicht unbedeutend verschlechtert hätte. Wenn man mit Selbstgefühl auf die Anerkennung hinblicke, welche das preußische Schulwesen im Auslande gefunden, sich die Betrachtung auf: daß es Pflicht sei, welchen diese Leistungen zu verdanken sei, zuenthalten, was zu ihrer anständigen Existenz erforderlich sei; unter⸗ lasse man dieses, so laufe man Gefahr, das, was man gewonnen habe, wieder zu verlieren, es bedürfe aber keines Beweises, daß ein solcher Rückschritt zugleich ein Rückwärtsschreiten des preußischen Staa⸗ tes bedingen würde, denn dieser habe gerade die Aufgabe, Bildung und Aufklärung zu fördern, und in der richtigen Lösung dieser Auf⸗ gabe beruhe 19 Kraft. Neben der nugalisches Verpflichtung des Staats, den nothleidenden Volksschullehrern zu Hülfe zu kommen, lasse sich aber auch eine solche Verpflichtung vom rechtlichen Stand⸗ punkte aus nachweisen; sie begründe sich auf die vom Ausschuß an⸗ geführten gesetzlichen Bestimmungen vom Jahre 1798 und 1810, und darauf, weil der Staat es sei, der die Anforderungen an die Schul⸗ lehrer gesteigert habe, weil die Schulen nach den Bestimmungen des Landrechts Staats⸗Anstalten seien, und weil gegenüber den großen Sum⸗ men, welche der Staat auf Universitäten und höhere Lehr⸗Anstalten ver⸗ wendet, auch die unteren Volksklassen ein Recht hätten, zu verlangen, daß den Bildungs⸗Anstalten ihrer Kinder mindestens ebenfalls eine ver⸗ hältnißmäßige Unterstützung zu Theil werde. Sei der Landtag auch nicht im Stande, das Bedürfniß vollständig zu übersehen, oder eine bestimmte Summe zu dessen Abhülfe zu erbitten, so liege es doch recht eigentlich in seinem Beruf, den unbestreitbar in der Provinz vor⸗ handenen wichtigen Uebelstand zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs zu bringen und Abhülfe zu erbitten; hierzu finde sich um so mehr Veranlassung, als, dem Vernehmen nach, gegenwärtig an dem Ent⸗ wurf einer Elementar⸗Schulordnung gearbeitet werde und es daher ganz zweckmäßig sei, den Standpunkt, von welchem aus der Landtag diese Angelegenheit betrachte, und die Mängel des dermaligen Zu⸗ standes dem Allerhöchsten Gesetzgeber zu bezeichnen. Uebrigens gehe die Absicht keinesweges dahin, daß der Staat allen Elementar⸗Schul⸗ lehrern Unterstützung gewähren solle, sondern man beschränke sich darauf, daß derselbe da eintreten möge, wo die Kommune eine hin⸗ reichende Besoldung zu gewähren sich außer Stande sehe.
Diesen Anführungen ward jedoch entgegengestellt: so wenig man auch die Wichtigkeit des Standes der Elementar⸗Schullehrer ver⸗ kenne, so hoch man den Fortschritt der Bildung auch der unteren Klassen schätze, so erhebliche formelle und materielle Gründe fänden sich doch, einen so allgemeinen Antrag in dieser Angelegenheit an des Königs Majestät nicht zu richten. Es gebe wohl keinen Stand, in dem sich nicht einzelne Individuen fänden, die zu bedauern und der Unterstützung bedürftig wären, es sei also von vorn herein zuzugeben, daß derartige Fälle auch bei den Schullehrern vorkämen, in der gro⸗ ßen Mehrzahl aber befänden sich dieselben, namentlich auf dem plat⸗ ten Lande, nicht so schlecht, als man nach manchen Schilderungen wohl anzunehmen veranlaßt sein möchte; es sei bekannt, daß die Aufstellung von Einnahme⸗Nachweisungen etwas außerordentlich Un⸗ sicheres und Schwankendes sei, auf die angeführten statistischen No⸗ tizen könne man daher einen recht entscheidenden Werth nicht legen, notorisch sei es dagegen, daß fast alle Schulstellen in neuester Zeit bei Ausführung der Separationen durch Landdotirungen erheblich ver⸗ bessert worden seien. Schon die große Anzahl von Aspiranten, die sich zu jeder erledigten Lehrerstelle meldeten und bereitwillig 3 des Ge⸗ halts den Emeritus überließen, gebe den Beweis, daß diese Stellen doch für so schlecht nicht erachtet würden, und in der That lasse sich nachweisen, daß bei sehr vielen Stellen allein durch Erhöhung des Schulgeldes, durch vermehrte Zahl der Schulkinder und durch längere Dauer der Schulpflichtigkeit auch die baaren Einnahmen der Lehrer sich um das Mehrfache gegen früher gesteigert hätten und gar nicht ganz unerheblich wären. Wollte man nun von einem Nothstande der Schullehrer im Allgemeinen sprechen und für die ganze Klasse um Hülfe bitten, so müsse man doch zuvor den sehr gut dotirten Stellen das abziehen, was sie entbehren könnten, und dies den geringeren überweisen. Schon gegenwärtig habe der Staat sehr beträchtliche Mittel zur Unterstützung armer Schullehrer in armen Gemeinden verwendet; wenn man nun in dieser Angelegenheit eine Petition an den Thron richte, so liege darin doch die Erklärung, daß man mit dem, was gegenwärtig geschehe, noch nicht zufrieden sei, daß man etwas Mehreres, etwas Allgemeineres verlange; bevor man aber eine solche Bitte ausspreche, möge man doch die Konsequenzen ihrer Ge⸗ währung bedenken. Bisher habe die Unterhaltung der Elementar⸗ Schullehrer den einzelnen Kommunen obgelegen, vielen derselben könne man das Zeugniß nicht versagen, daß sie im eigenen wohlverstande⸗ nen Interesse zu genügenden Besoldungen ihrer Lehrer recht erhebliche Opfer gebracht hätten, andere Kommunen aber seien vielleicht weniger bereitwillig gewesen, den letzteren nun würde ganz besonders die Hülfe des Staats zu Statten kommen, während jene zum Dank für ihre Bereitwilligkeit nichts erhalten würden; die fernere nothwendige Folge hiervon würde sein, daß die Theilnahme der Gemeinden für die Schulstellen sich verringerte, damit würde aber einerseits das nahe Interesse der Gemeinde für den Lehrer geschwächt und auf diese Weise ein sehr wesentliches Moment der bisherigen guten Erfolge der Schulen entfernt, auf der anderen Seite aber die Anforderung an die Staatskasse von Jahr zu Jahr gesteigert werden. Nun bestehe aber doch die Staatskasse nur aus den Abgaben, welche die Mitglieder der einzenen Kommunen aufbräch⸗ ten, und es entspreche doch wohl mehr der Gerechtigkeit, daß die Opfer, welche für die Schule gebracht würden, den Kontribuenten un⸗ mittelbar zu statten kämen, als wenn die Zahlung einer hiesigen Ge⸗ meinde einem Schullehrer in einer entfernten Provinz zugewendet werde. Der Umstand, daß der Staat die Central⸗Bildungs⸗Anstalten durch seine Zuschüsse vorzugsweise erhalte, könne für eine gleichartige Verpflichtung in Beziehung auf die Elementar⸗Schulen durchaus nicht angeführt werden, denn für jene Anstalten müsse der Staat recht eigentlich als die Kommune betrachtet werden, der sie angehörten. Es ließe sich vielleicht behaupten, daß für die Central⸗Anstalten noch nicht genug geschehe, und wolle man einmal die Staatsmittel in An⸗ spruch nehmen, so möge man das Augenmerk besonders auf die Se⸗ minarien richten, denn fast in allen Provinzen klage man über die aus diesen Anstalten ög jungen Lehrer, weil sie in Er⸗ mangelung einer gründlichen Durchbildung und vollendeten Erziehung, im höheren Sinne des Wortes, nur zu geneigt seien, mit übermäßi⸗ gen und unpassenden Anforderungen hervorzutreten.
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Es könne demnach eine allgemeine Verpflichtung des Staats, aus seinen Fonds Zuschüsse zu den Elementar⸗Schullehrerstellen herzuge⸗ ben, nicht anerkannt werden, dagegen sei sehr zu wünschen, daß die Behörden nach wie vor ei aufmerksames Auge darauf richteten, wo
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wirklich Hülfe Noth thue, zu deren Gewährung zunächst die verpflich⸗ teten Gemeinden anhielten und nur äußersten Falles bei Sr. Majestät dem Könige die bisher schon so oft gewährte Hülfe nachsuchten. Daß in dieser Beziehung noch Manches zu thun sei, werde nicht bestritten, aber die Aufstellung eines neuen Prinzips, welche in dem vorgeschla⸗ genen allgemeinen Antrage liegen würde, müsse abgelehnt werden, weil man das bisherige Prinzip für das allein richtige und passende halte. Sollte man indeß letzteres auch in Zweifel ziehen wollen, so liegen dem gegenwärtigen Landtage doch keinesweges genügende Materialien vor, um einen bestimmten Antrag bei des Königs Majestät zu motiviren, und es sei daher jedenfalls vorzuziehen, auf den Gegenstand dann zurückzukommen, wenn die zu erwartende Elementar⸗Schul⸗Ordnung einem künftigen Landtage werde vorgelegt werden, denn es sei gar nicht zu bezweifeln, daß diejenigen Ermittelungen, um deren Anstel⸗ lung nach dem Antrage des Ausschusses gebeten werden solle, bereits im umfassenden Maße stattgefunden hätten, und daß deren Resultate mit den Materialien zur Beurtheilung jenes zu erwartenden Gesetzes würden vorgelegt werden.
Als hierauf die Frage zur Abstimmung gebracht ward: soll in der vom Ausschuß beantragten Art, wegen des Nothstandes eines Theils der brandenburgischen Schullehrer, eine Petition an des Königs Majestät gerichtet werden? ergab sich zwar für die Affirmative eine Stimmen⸗Mehrheit, da dieselbe aber nicht ½ der in der Versammlung Anwesenden betrug, so wird verfassungsmäßig dem Antrage keine Folge zu geben sein. KRKRhein⸗Provinz.
Koblenz, 10. März. (Achtzehnte Sitzung.) Nach eini⸗ gen wenigen erheblichen Verhandlungen kommt der Bericht des sechsten Ausschusses über den Antrag auf Vollziehung der Verordnung vom 22. Mai 1815, wegen Bildung einer Repräsentation des Volks, zum Vortrage.
Nach dem Berichte des Referenten haben die dem Landtage vor⸗ liegenden Petitionen aus den Städten Aachen, Bonn, Burtscheid, Crefeld, Düren, Dülken, Elberfeld, Hükeswagen, Köln, Lennep, Saar⸗ burg, Trier, Viersen, Wallerfangen und Wesel, so wie der Antrag des Abgeordneten der Stadt Köln, fast alle die an Se. Majestät den König zu richtende bestimmte Bitte um Vollziehung der Verordnung vom 22. Mai 1815 wegen Bildung einer Repräsentation des Volks zum Gegenstande; eine Bitte, welche die Bittsteller durch Berufung auf die desfallsigen landesherrlichen Zusagen, auf die Unzulänglichkeit der ständischen Provinzial⸗Verfassung nach den Forderungen des Zeit⸗ geistes, auf das dringende Bedürfniß der Rhein⸗Provinz, auf das National⸗Interesse zu begründen suchen. — In der Sitzung des sechsten Ausschusses vom 19ten d. hat sich die Majorität der anwe⸗ senden Herren Landtags⸗Abgeordneten für die Ablehnung der vorlie⸗ genden Anträge auf die an Se. Majestät den König zu richtende Bitte um Vollziehung der Verordnung vom 22. Mai 1815 wegen Bildung einer Repräsentation des Volks ausgesprochen. — Der Re⸗ ferent sagte in seinem Vortrage unter Anderem: „Bereits auf dem siebenten rheinischen Landtage war an Se. Majestät den König eine ehrfurchtsvolle Bitte wegen Entwickelung des Instituts der ver⸗ einigten ständischen Ausschüsse gestellt worden. Der Landtags⸗Abschied enthält darauf folgende Allerhöchste Entscheidung: „„Den das We⸗ sen der preußischen Verfassung verkennenden und die im §. 49 des Gesetzes vom 17. März 1824 den Provinzial⸗Ständen vorgezeichne⸗ ten Gränzen überschreitenden Anträgen Unserer getreuen Stände, deren Sinn es ist, die Ausschüsse der Landtage in Reichsstände zu verwandeln, müssen Wir Unsere Genehmigung versagen. Den Weg, welchen Wir in diesem Gebiete zu gehen entschlossen sind, haben Wir mehrfach kundgethan. Auf diesem Wege werden Wir uns durch kei⸗ nerlei Bestrebungen hemmen, noch fortdrängen lassen, vielmehr Ver⸗ suche, welche dahin gerichtet sind, jederzeit mit Nachdruck zurückwei⸗ sen.“”“ Zunächst drängt sich nun die wichtige und zarte Frage auf: Steht es dem achten rheinischen Provinzial⸗Landtage ohne Verletzung der dem Staats⸗Oberhaupte schuldigen Ehrfurcht, ohne Ueberschrei⸗ tung der ständischen Befugnisse überhaupt zu, eine bereits eingelegte und zurückgewiesene Bitte nicht nur zu erneuern, sondern solche auf Bewilligung einer förmlichen Repräsentation des Volks unter Bezug⸗ nahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 22. Mai 1815 auszu⸗ dehnen, und ist der Moment gekommen, diese ehrerbietige Bitte, als eine auf den Ausspruch der öentlichen Meinung gegründete, an den Stufen des Thrones niederzulegen?“ — Der Bechterstatter führte hier weiter aus, daß und aus welchen Gründen, nach dem Erachten des Ausschusses, die erste Frage zu bejahen, die zweite zu verneinen sei, und fuhr fort: „Die Stimmung der Provinz spricht sich viel⸗ mehr dahin aus, im Vertrauen auf den König Allerhöchstdessen weisem Ermessen den Zeitpunkt der aus freier Ueberzeugung hervor ehenden Einführung der erforderlichen politischen Resormen zu überlassen, da⸗ gegen die ehrerbietige Bitte um Ausbildung und Kräftigung der stän⸗ dischen Provinzial⸗Verfassung einzulegen. Während die eingegangenen Petitionen das Verlangen nach Einführung einer Repräsentation des Volks als ein allgemeines und dringendes darzustellen sich bemühen, ist es, ohne auf solche Petitionen mehr Gewicht zu legen, als sie verdienen, eine auffallende Erscheinung, daß von ande⸗ ren bedeutenden Städten der Rhein⸗Provinz und fast von sämmtlichen Landgemeinden keine auf Einführung einer allgemeinen Repräsentation des Volks gerichtete Petition vorliegt, ein Beweis, daß diese constitutionellen Doktrinen in der öffentlichen Meinung noch nicht tief begründet sind, noch keinen allgemeinen Anklang vö2- haben. Die Staats⸗Einrichtungen dürfen nur selten wechsein; das bürgerliche Recht hingegen, die gewöhnlichen Gesetze, können häufiger mit weniger Gefahr sich umbilden. Wie in der Natur überall der Grundsatz allmäliger Entwickelung hervortritt, so auch im Staate. Nur unzweideutig ausgesprochene Ansichten und Wünsche dürfen das Zeichen zum Fortschritt und den Maßstab desselben abgeben. Nur das klar hervortretende Bedürfniß kann eine große Reform bedingen. Durch Beibehaltung der ständischen Provinzial⸗Verfassung entgeht die Rhein⸗Provinz der Gefahr, ihre Interessen den Interessen des 8 Ganzen zu sehr geopfert zu sehen. Das völlige Aufgehen in den großen Staat, und die aus dem Ganzen auf das Einzelne zurück⸗-⸗ strömenden Vortheile können nicht für ein Verhältniß Ersatz bieten, wo die Rhein⸗Provinz die ohne ihre Eigenthümlichkeiten, ihre theuer errungenen besonderen Insti-⸗ tutionen, ihre Interessen, dem allgemeinen Interesse aufgeopfert zu sehen. Bei der großen Verschiedenartigkeit der Bestandtheile, aus welchen der preußische Staat besteht, bei der fortwährenden Verschiedenheit seiner organischen Einrichtungen, fordert die Einheit desselben die Centralisation aller Provinzen nicht. Wo der Mittelpunkt des Staats, die Souverainetät, feststeht, wo die Krone allfördernd den Zusammen⸗ hang des Ganzen vermittelt, leidet auch beim Fortbestande der pro⸗ vinzialständischen Vertretung der Nationalgeist darunter nicht. Dieser ist weit mehr in der Geichheit der Gefühle, der Treue, der Anhäng⸗ lichkeit, welche die Staatsbürger beseelen, in der gemeinsamen Liebe d8 abzet. e 1 I ah8 8*— Bsigjansus
Vortheile des großen Staats genießt,