Die gesetzzlichen Bestimmungen der Expropriation sind sowohl in Bezug *. enevcewe Flurbezirke, als auch wegen der Chemnitz⸗ Riesaer Eisenbahn und wegen der an die Sächsisch⸗Schlestsche sich anschließenden Zweigbahn von Löbau nach Zittau, durch Ministerial⸗ Verordnungen vom 28. März in Wirksamkeit gesetzt. Nach den dem Ministerium des Innern vorgelegenen und genehmigten Detail⸗Plänen wird die Linie der Eisenbahn von Löbau nach Zittau auf dem zuerst in Angriff zu nehmenden Trakte von Zittau nach Herrnhut die Fluren folgender Orte berühren: Zittau, Pethau, Althörnitz, Mittelherwigs⸗ dorf und Scheibe, Nieder⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Oderwitz, Ober⸗, und Nieder⸗Ruppersdorf, Herrnhut und Berthelsdorf. b weiteren Trakt bis Löbau und über die Richtungslinie der Chemnih⸗ Riesaer Eisenbahn hat sich die Regierung die Genehmigung und weitere Sanenebae einstweilen noch vorbehalten.
eipziger Ostermesse hat die Frequenz auf den befahrenen sächsischen Eisenbahnen sehr gesteigert, namentlich aber ist auf
Der Eintritt der
544
dem Trakte von Krimmitzschau bis Leipzig, im Vergleich mit den letzten beiden Jahren, eine bedeutende Zunahme der zu befördernden Personen und Frachtgüter wahrzunehmen.
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[1470] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. November 1844. Das in der Linienstraße Nr. 46 belegene Pallavici⸗
nische Grundstück, erichhnch abgeschätzt zu 6740 Thlr.
22 Sgr. 6 Pf., so am 1. Juli 1845, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[371] Nothwendiger Verkauf. 8 Stadtgericht zu Berlin, den 29. März 1845. Das in der großen Frankfurter⸗Str. Nr. 118a bele⸗ gene Bobesche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16173 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf., soll
am 16. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die dem Aufenthalte nach unbekannte eingetragene Gläubigerin, die Ehefrau des Kaufmanns Wilcke, Char⸗ lotte Wilhelmine geborene Heiselbetz, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. maͤtgt zsten [369] Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 27. März 1845.
Das in der Linden⸗Straße Nr. 118 belegene Horn⸗ Bocksche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8883 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf., soll am 14. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Musiklehrer Johann Wilhelm August Rückert wird hierdurch öffent⸗ lich vorgeladen. 1
[370⁰] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 28. März 1845. Das hierselbst in der Werder⸗Straße an der Ecke der Falkoniergasse Nr. 1 belegene Grundstück des Bau⸗ meisters Gustav Eduard Loof, gerichtlich abgeschätzt zu 12394 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf., soll Schulden halber am 7. November 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[372] Bekanntmachung, die diesjährige Leipziger Ostermesse betr. In Berücksichtigung der in diesem Jahre zusammen⸗ getroffenen, Can ungewöhnlichen Umstände eines sehr frühzeitigen Einfallens des Osterfestes und eines außer⸗ ordentlich langen schneereichen Winters und der weithin stattgefundenen Ueberschwemmungen, wodurch die Zu⸗ fuhr der Waaren für den Anfang der Messe unmöglich emacht, und sowohl die größtentheils zollvereinsländi⸗ chen auswärtigen Verkäufer an den erwarteten Geschäf⸗ ten, als die Käufer an der rechtzeitigen Befriedigung ihres Bedarfs behindert worden sind, wird zu deren wesentlichen eine Fortsetzung der Groß⸗ handels⸗Geschäfte dieser Messe noch um acht Tage, also bis mit dem 3. Mai dieses Jahres ausnahmsweise ge⸗ stattet, was jedoch auf den Kleinhandel und auf alle sonstigen Meß⸗Einrichtungen, insbesondere die Normi⸗ rung des Zahltags, keinen Einfluß hat. Uebrigens ist wegen entsprechender achttägiger Ver⸗ längerung der meßordnungsmäßigen Kontirungsfrist für den Großhandel von der Zoll⸗ und Steuer⸗Verwaltung die erforderliche Veranstaltung getroffen. “ Der Rath der Segsg Leipzig.
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[355] Ediktal⸗Ladung. 8
Zur Befestigung des zwischen den bekannten Gläu⸗ bigern des hiesigen Gutsbesitzers und Handelsmanns Johann Gotllob Thierfelber jun. gerichtlich S nen Vergleichs ist annoch auf Erlassung von Ediktalien angetragen worden.
s werden daher alle zur Zeit noch unbekannten Gläubiger desselben, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an genannten
Töhierfelder zu haben glauben, hierdurch Gerichts wegen geladen, kommenden „ 2 9. August d. J. zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirie Bevollmächtigte u erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Aus⸗ schliegung von der Masse, und beziehendlich bei Verlust der Rechiswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zu liquidiren und zu bescheinigen, über den Beitritt zu dem in diesem Schuldenwesen bereits abge⸗ schlossenen Vergleich sich zu erklären, widrigenfalls aber das rechtliche Verfahren anzutreten, solches binnen 3 Wochen zu beschließen und alsdann sich den 25. September d. J. der Publication eines Präklusiv⸗Bescheids, so wie den 16. Oktober d. J. der Bekanntmachung eines Locations⸗ und Distribu⸗ tions⸗Bescheids zu gewärtigen. Auswäͤrtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe zur
Annahme nstiger Ladungen und sonstiger Verfügun⸗
gen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. Schloß Neukirchen bei Chemnit im Königreiche Sach⸗ sen, den 4. April 1845. 5 'm Herrschaftlich Hänelsche Gerichte daselbst.
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2. 9 111 been⸗ 1 3Z8 eee Bekanntmachungen.
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Berliner Land⸗ und Wasser⸗ Transport⸗Versicherungs⸗ 1g Gesellschaft.
Mit dem 31. März d. J. hat bereits die während des Winters stattgefundene Erhöhung der Prämien für den Wasser⸗Transport aufgehört, und haben vom 1. April ab überall die Versicherungen zu den bekannten billigen Sommer⸗Prämien begonnen.
1 Am Schlusse dieses Jahres wird auf Prämien⸗Zah⸗ ungen
über 50 bis 100 Thlr. ein Rabatt von 5 pro Cent,
über 100 bis 200 Thlr. ein Rabatt von 10 pro Cent,
über 200 Thlr. aber ein Rabatt von 15 pro Cent in bekannter Art ausgezahlt werden.
Außer mir vollziehen hier sowohl für den Land⸗ als Wasser⸗Transport Versicherungen
Herr C. F. Scheel, Neue Grünstr. 15 und Neue Kommandanten⸗Str. 32,
Herr Ernst Tallacker Nachfolger, Hausvoigtei⸗ Platz Nr. 1.
Berlin, den 11. April 1845.
Der Kommerzienrath F. W. Behrendt,
MNeeuue Schönhauser Straße Nr. 9.
Niederschlesisch⸗Märkische
8 8 FIznns Ss soll die An⸗ lieferung der mdderforderlichen u 400 Stück ei⸗ — sernen Oefen den Wärter⸗
buden der Nieder⸗Schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn
auf der Strecke zwischen Frankfurt und Liegnitz und der Anschlußbahn zwischen Kohlfurt und Goerlitz im Wegr der Submission in Entreprise gegeben werden.
Die desfallsigen Entreprise⸗Bedingungen und Sub⸗ missions⸗Formulare können sowohl in unserem techni⸗ schen Büreau hierselbst (Anhaltische Straße Nr. 2), als in den Abtheilungs⸗Büreaus zu Frankfurt, Som⸗ merfeld, Bunzlau und Goerlitz eingesehen werden, wo auch gegen Erstattung der Kosten Abschriften in Em⸗ pfang genommen werden können.
Die Gebote werden mit der Aufschrift:
„öfferte zur Lieferung der Wärterbuden⸗Oefen“
bis zur Mittagsstunde des 16. Mai d. J. portofrei bei uns (Leipziger Str. Nr. 61) eingesandt. Später ein⸗ gehende Submissionen haben keinen Anspruch auf Be⸗ rücksichtigung.
Die sich Meldenden bleiben noch drei Wochen nach dem 16. Mai d. J. an ihr Gebot gebunden.
Berlin, den 4. April 1845.
Die Direction der Nieder⸗Schlesisch⸗Märlischen
(Eisenbahn⸗Gesellschaft.
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Zweite Einzahlung der Lud⸗ wigshafen⸗Bexbacher Eisen⸗
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Mit Bezug auf
d. Bekanntmachung der Direction der Pfälzischen Lud⸗ wigsbahn und der unsrigen vom 22. März a. c. zeigen IEn Seerrxab wir hiermit an, daß W8IV wir beauftragt sind, — — die zweite Einzah⸗
lung von 10 % nach Abzug der Zinsen mit
Fl. 48. 20 Kr. für jede Actie bis inel. den 19. April anzunehmen, und wer⸗
den die eingereichten Actien entweder so⸗ gleich, oder am nächsten Tage von einem der
von der Direction beauftragten frankfurter Häuser aaintir ausge⸗
händigt werden. II1I1ö1
Berlin, den 8. April 1845. Fürt
b12. Nathan & Co., UMInter den Linden Nr. 57.
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8 Handels- und Börsen-Nachrichten.
Leipzig, 10. April. (Lpz. Allg. Ztg.) Obschon wir noch in⸗ mitten ne bhicherwoche unserer Messe stehen, so läßt sich doch manches Urtheil über dieselbe bereits feststellen. käufer unbedeutend, da theils die von der Witterung abhängigen Fabrikate nur in geringer Qualität und Quantität auf dem Platze sab⸗ theils die englischen Manufakturwaaren durch die späte Eröffnung der Schifffahrt zwi⸗ schen Hamburg und England zurückgehalten worden waren. Aus diesem Grunde bleiben die Käufer diesmal meistens länger als sonst am Ort, und man verspricht sich von der eigentlichen Meßwoche genügendere Resultate. Unter den Einkäufern fehlen bis jetzt noch die Orientalen, und auch die rus⸗
Sie ist bis jetzt für Ein⸗ und Ver⸗
sischen und polnischen Käufer sind — wahrscheinlich in Gränzsperre — diesmal in minderer Menge und Aufträgen auf dem Platze. Der Markt in den einzelnen Waarensäche gestalteie sich bis jetzt sehr 8 ten Preisen ab, auch Rohhäute und Felle, von Leder ist dagegen kaum ein Drittel der gewöhnlichen Men den, wodurch sich dessen Preise zwar hielten, aber auch viele Kaufer friedigt bleiben mußten. Vorzugsweise gilt dies vom Sohlenleder, 6 besonders in die Höhe gegangen sind die Rauchwaaren — um ter um 30 Prozent — verkaufen sich aber sehr zögernd. Unter den nufakturwaaren sind die Wollenstoffe theurer als sich die anderen Fabrikate nicht im Preise geändert haben. Doch d wohl manche heruntergehen, da die Einkäufer aus Ostpreußen,
und Mecklenburg nicht gekommen sind. Die Seiden⸗Fabrikate, die emn Waare, welche in größerer Menge als in früheren Messen verkaufen sich zwar, aber zu niederen und gedrückten Preisen. in Stahl und Eisen ist gering, noch geringer jener in kurzen Waaren,
Folge der vers nur mit m latze. en. feenn, olle ging lebhaft 1 obschon⸗ 82 28 hanr .
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Allgemeine r Anzeiger.
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Es wird andurch die mit Zehn Thaler auf jede Actie der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn zu leistende vierte Einzahlung ausgeschrebeh)n.
Dieselbe ist entweder 1114“
den 24., 26. und 27. Mai 1845 bei der Leipziger Bank, welche zur Erleichterung der Herren Actionaire Zahlungen annehmen wird, oder den 29., 30, und 31. Mai d. J.,
von früh 9 bis Mittags 12 und von Nachmittags 2 bis 5 Uhr, allhier zu Dresden in dem Büreau der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft — An⸗ tonsstraße Nr. 7 — unter Rückgabe der vom 1. Februar 1845 patirten Interims⸗Actien der dritten Einzahlung, gegen welche neue auf die sodann eingeschossenen 40 Thlr. lautende dergleichen ausgegeben werden, mit
9 Thlr. 18 Ngr. baar, 12 » durch Zurechnung viermonatlicher Zinsen von den eingezahlten 30 Thlrn. zu gewähren.
Diejenigen Herren Actionaire, welche die Einzahlung bis zum obigen Schluß⸗Termine (den 31. Mai 1845, Nachmittags 3 Uhr) nicht geleistet haben, verfallen in die §. 17. der Statuten feftgefebte Strafe von 10 pCt der Einzahlungs⸗Summe an 1 Thlr.
Dresden, den 7. April 1845. ““
Das Direktorium
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Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft.
9) Koundmachung des Verwaltungsrathes an die 7 b. — 8 . P. T. Herren Actien⸗Inhaber.
Das in der außerordentlichen General⸗Versammlung vom 8. Juni v. J. gewählte Comité hat kraft der ihr verliehenen unumschränkten Vollmacht und durch die Vermittelung der hohen Staats⸗Verwaltung die sechs See⸗Dampfschiffe der K. K. priv. Donau⸗Dampfschiff⸗ fahrts⸗Gesellschaft, sammt allem dazu gehörigen Anwe⸗ sen, käuflich erworben, und die Uebernahme des ganzen Geschäfts ist bereits erfolgt.
Um die zu diesem Ankaufe, so wie zu dem damit ver⸗ bundenen bedentend erweiterten Geschäfts⸗Betriebe, er⸗ forderlichen Geldmittel sogleich beizuschaffen, haben sich Se. Majestät Allergnädigst bewogen gefunden, der Ge⸗ sellschaft über das ihr bereits vor mehreren Jahren be⸗ willigte Darlehn von 500,000 Fl. einen weiteren Vor⸗ schuß von Einer Million Gulden Conv. Münze auf den Staatsschatz anzuweisen. Die unterthänigste Bitte des
Caomité, das Actien⸗Kapital der Gesellschaft auf Drei
Millionen Gulden erhöhen zu dürfen, und für dieses Kapital auf die Dauer von 20 Jahren die Garantie von 4 Prozent Interessen gewähren zu wollen, um durch die Ausgabe von 1500 neuen Actien den Vorschuß von Ein und einer halben Million Gulden an den Siaats⸗ schatz rückzahlen zu können, geruhten Se. Majestät, in Berücksichtigung der Allerpöchfiselbse anerkannten groß⸗ artigen Leistungen der Gesellschaft, huldreich zu erhören, und auf das ehrerbietige Ansuchen des hiesigen Ge⸗ meinderathes mit Allerhöchster Entschließung vom 6ten d. M. unter Bezeugung Allerhöchstihres Kaiserlichen Wohlgefallens zu genehmigen, daß die erbetene Zinsen⸗ Garantie von der Stadt Triest geleistet werde.
In Betreff der 22v 2 von 1500 neuen Alktien hat das Comité folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Es werden 1500 neue Actien ausgegeben, welche auf 1000 Fl. oder in halben Actien zu 500 Fl. lau⸗ bemn⸗ von Nr. 1. bis 1500. Serie B. bezeichnet werden ollen.
2. Jeder Besitzer einer der bereits emittirten 1500 Aktien hat das Vorrecht zur Uebernahme einer neuen Actie zu Fl. 1000 al pari.
3. Die Einzahlungen müssen geleistet werden wie folgt: — E111
20 Prozent am 1. Juni d. J. ZII“ 15 „» »„ 1. Dezember d. 3TJ. 15 »„ »„ 1. März 1846. 1
15 » »„ 1. Juni 1846. 18 Silj .
20 »„ „ 1. September 1844. im Sinne des 4. §. der gesellschaftlichen Statuten, und werden dafür Interimsscheine ausgestellt, welche bei Er⸗
v lag der letzten Rate,
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gegen Bezahlung der Schre
bühr von 10 Fl. für jede, in Acisen umgewandeneden 4. Wer die erste Einzahlung von 20 Prozent
Actie alsdann nicht bewirkt, die neue Actie.
5. Die Einzahlungen auf die neuen Aectien föne an den festgesetzten Terminen zur Bequemlichkei e P. T. Herren Actien⸗Inhaber außer bei der Gesa schafts⸗Kasse in Triest, auch
bei den Herren
von Wertheimstein seel. Scohn in Wien, M. A. v. Rothschild u. Sähn
½
in Frankfurt a. M., S. Bleichröder in Berlin,
eschehen, bei welchen auch die Abstempelung der ine
Actien vorgenommen wird. Die Anmeldungen las Formular müssen bis längstens 1. Mai d. J. ersatg damit die bezüglichen Interimsscheine rechtzeitig aug fertigt und an die betreffenden Orte befördert vene können.
6. Für die geleisteten Theilzahlungen werden 1 Cent Zinsen bis zum Schlusse des Jahres 1846 . gütet. Vom 1. Jänner 1847 an treten die neuen e tien in den Genuß der Dividende und werden den reits ausgegebenen Actien völlig gleichgestellt, vne letztere alsdann ebenfalls umgewechselt werden sele damit die Zinsen⸗Garantie in allen Actien ausgesy chen werde. Triest, den 21. März 1843.
Direktoren Joseph Bousquet. H. Lutteroth. 1 EFlio Morpurgo. Der Secreiai, F. H. Schäfer.
Formular zu der Anmeldung.
An den Verwaltungs⸗Rath d Dampfschifffahrt ⸗Gesellscha des österreichischen Lloyd in Triest.
In Gemäßheit Ihrer Einladung vom 21. Nan J. J erkläre ich gegen die in meinem Besite besah⸗ lichen, unten bezeichneten Actien, Kraft des einge⸗ räumten Vorrechtes, von der neuen Ausgabe . . Actien in. ganzen, oder .. . halben Ao tien übernehmen und die vorgeschriebenen Einzh lungen bei Herrn.. in pünktlich leise zu wollen, indem ich mich den Bestimmungen he gesellschaftlichen Statuten unbedingt unterwelse
1 Verzeichniß der Artien. r. . . . . . .
Bemerku ngen. Mehr als die Zahl ver verzeichn Actien darf nicht begehrt werden. Man hitlt Eigennamen und Nummern deutlich zu schreiben.
Dampfschifffahrt⸗Gesellschaf des österr. Lloyd.
Die P. T. Herren Actien⸗Inhaber werden ben richtigt, daß vom 1sten künftigen Monats Apfil am⸗ Divident von 40 Fl. sür 1844 und der Superdin von 10 Fl. für 1843, zusammen mit 50 fl. fůt Actie bei der gesellschaftlichen Kassa in Tes e Rückgabe des Coupon für 1844 bezahlt wird. — Superdivident für 1844 wird in der nächsten Gen Versammlung festgestellt werden. 9 Vom Verwaltungs⸗Rath der Dam fs fahrt⸗Gesellschaft des österreichischen
Triest, am 21. März 1845.
verliert sein Voneetht ah
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[1314 bb Anzeige. 1 b Ich sinde mich gezwungen, meine geehrten Gesch .
freunde zu benachrichtigen, daß ich meinen Neise
M. Rau aus meinen Diensten enilassen habe.
Paris, 26. März 1845.
Ferdinand Friedner, .
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1. Juni d. J. nicht leistet und die Abstempelung sig
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utlicher Theil. b 1 andtags⸗Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. (Fortsetzung der l-ien Sitzung.) Handels⸗Firmen. — Anträge und Petitionen. — Die Seelsorge für die katholischen Soldaten. unland. Provinz Pommern. Ueberschwemmung in Stettin. — Iprovinz Schlesien. Die Oder bei Breslau gefallen. — Provinz posen. Wasserstand. — Provinz Westphalen. Wohlthäligkeit. — Zriese aus Kurzebrak. (Eisgang) — und Kottbus. (Krankenhaus.) dentsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Eisenbah⸗ zuen. — Kurhessen. General⸗Masor von Berlepsch †. — Groß⸗ serzogthum Weimar. Verein wegen Nachdruck. — Schneemassen auf dem Thüringer Walde. — Herzogthum Holstein. Eisenbahn wischen Kiel und Lübeck. — Freie Stadt Frankfurt. Schiff ge⸗ cheitert. — Freie Stadi Bremen. Einführung eines Handels⸗ gerichts. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Prinz Friedrich zu hessen; aus der Schweiz.) sland und Polen. St. Petersburg. Definitive Besetzung des Fwonz⸗Ministeriums. — Warschau. Wasserstand.
rankreich. Paris. Modisications⸗Vorschläge zu dem Gesetz⸗Entwurf iber die Stlaven⸗Frage. — Kredit⸗Bewilligungen. — Schreiben aus paris. (Kammer⸗Arbeiten: st. ge eg.)
proßbritanien und Irland. Oberhaus. Eisenbahn⸗Schwindel. — Unterhaus. Annahme der Auctions⸗Bill. — London. Statue der Königin Victoria. — Sklavenhandel.
zelgien. Brüssel. Debatten über die Organisation der Armee und über die Neutralität. — Schreiben aus Brüssel. (Die Organisation der Armee und die Scge der Festungen an der französischen Gränze; Handelsverhältnisse zu Frankreich; Getraidezölle; Verein der handeltrei⸗ benden Klassen.)
danemark. Kopenhagen. Die preußische Brigg „Pern“.
Schweiz. Kanton Zürich. Verhandlungen der Tagsatzungs⸗Kommis⸗ sion. — Bericht der Lidgenössischen Kommissarien. — Kanton Bern. Schultheiß Neuhaus. — Kanton Luzern. Adresse des Offizier⸗Corps von Zug an die Regierung. — Kanton Aargau. Widerlegung der Gerüchte über die Behandlung der Gefangenen in Luzern. — Lanren Basel. Die Behandlung der Gefangenen in Luzern.
Zpanien. Schreiben aus Madrid. (Die Kirchengüter; die 3proc. piere an der pariser Börse; Vermählungsgerüchte; die Königin Mutter.)
priechenland. Schreiben aus München. (Angebliche englische Note an die Regierung.) 8
bandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.
vnert von A. Paris. — Numismatische Gesellschaft. — Briefe aus Kö⸗ i92 vn (Kunst⸗Ausstellung.) — und Frankfurt a. M. (Theater⸗ 0. z.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath von Brunn zu Grätz zum hth bei dem Ober⸗Landesgerichte zu Königsberg; und
Den Land⸗ und Stadtrichter Mauß zu Gollnöw zum Kreis⸗ ustizxath für den naugarder Kreis zu ernennen;
Den Landrichtern von Krentzki und Kirchhoff zu Königsberg Preußen den Charakter als Justizrath;
Dem Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Gronemann zu Ma⸗ enburg den Charakter als Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath;
Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Ober⸗Registrator und Büreau⸗Vor⸗ her Marschner zu Königsberg in Preußen den Charakter als anzlei⸗Rath; und
Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Kalkulator und Kassen⸗ und Rech⸗ ngs⸗Revisor Knopmuß zu Marienwerder den Charakter als Rech⸗ ngs⸗Rath zu verleihen.
1 Bekanntmachung.
Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit⸗Institute für fchlesten unterm 22. Dezember 1837 auf Woislowitz im nimptscher reise ausgefertigten Pfandbriefe B. nämlicht: 1. Nr. 55 über 1000 Rthlr.
» 1113 über 500 Rthlr. 1“
à 3140 und 3141 à 200 Rthlrtr.
» 5778 bis einschließlich 5781 à 100 Rth
»„ 11,050 bis einschließlich 11,054 und 11,056 à
2 21,593 bis einschließlich 21,606 à 25 Rthlr. nd von dem Schuldner aufgekündigt worden und sollen gegen andere zzleichen Pfandbriefe gleichen Beirages eingetauscht werden.
50 Rthlr.
——
Konzert von A. Paris.
Wenngleich Herr Anton Paris aus Warschau, der sich am 12. April z,einem von ihm veranstalteten Konzerte im Saale des Hotel de Russie enen ließ, jetzt noch nicht den Violin⸗Virtuosen ersten Ranges zuzuzählen o geben seine in vielen Beziehungen trefflichen Leistungen dennoch nahe dassicht dazu, um so mehr als er, wie wir hören, seine Studien noch nicht vollendet hält und selbige bei Beriot fortzusetzen gedenkt. Unter Lei⸗ ing dieses anerkannten Meisters wird Herr Paris, und es ist seinem Kericnegen Talente zu wünschen, seine zur Zeit noch nicht von Män⸗ dühei⸗ Schule bald verbessern, sich größeren Ton und durchweg reines 2* aneignen und solchergestalt den bereits vorhandenen guten Eigen⸗ 25 die übrigen einem Violinisten unentbehrlichen ebenfalls zugesellen. v Fertigkeit ist bedeutend; besonders gelingen ihm Oltaven⸗ und selbst . umarische Septengänge, so wie verminderte Septimen⸗Aeccord⸗Arpeggien, mefflich. Ueberhaupt ist die Technik, in dieser Hinsicht wenigstens, hin⸗ ausgebildet, um ihn das Schwerste mit Leichtigkeit überwinden zu blen. Dem Vortrage sehlen aber noch die Nüancen, eben und Wärme. 0 „ aris trug zuersi Allegro und Nondo aus dem dritten Konzert von bües vor; er erwarb sich oftmaligen Beifall, während und nach der smn fährung dieser geschmackvollen Composition, welcher sich bei den folgen⸗ 8 on ihm Fehielten Musikstücken: „Le Reve“ von Artoöt und Fantaisie demaf von Vieuxtemps, noch steigerte. — Sehr angenehm wurden wir be 169 durch den Vortrag einer Arie aus „Iphigenie“, durch Frau von rin dann; die vortreffliche, jetzt leider nicht hinlänglich gewurdigte Künst⸗ 8 de hätigte dadurch wieder von neuem, daß sie, srot in letzter Zeit hier rasis aufgestellter mißgünstiger Behauptungen, ihren alten Platz als erste dend Sängerin noch vollkommen auszufüllen im Stande wäre, Fran 8 die Gelegenheit dazu nicht vorenthalten würde. Außerdem sang n B. n aßmann zwei Lieder von Schubert: „Die Forelle“ und anderer” mit bekannter Innigkeit und edlem Ausbruck. A. Rubin⸗
Pa⸗
bkein Gesetz ganz verhütet werden könne. der §. 2 von der Versammlung einstimmig abgelehnt.
„Den 8§§. 50 und 51 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Ju⸗ nius 1835 (Gesetz⸗Sammlung Nr. 1619) zufolge, 6 1h. g die gegenwärtigen Besitzer der oben bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, die letzteren nebst dem dazu gehörigen Coupon Ser. II. Nr. 10 vom 1. Julius d. J. ab in Breslau bei dem Handlungshause e. u. Comp. zu präsentiren und in deren Stelle andere Pfand⸗ briefe gleichen Betrages in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 4. April 1845. — Königliches Kredit⸗Institut für Schlesten.
Excellenz der Erb⸗Ober⸗Land⸗Mundschenk Graf Henckel von Donnersmarck,
„Angekommen: Se. im Herzogthum Schlesien, von Breslau. Ft
8 .
FLandtags-Angelegenheiten. “ Rhein⸗Provinz.
Koblenz, 11. März. (Neunzehnte Sitzung. Fort⸗
s etzung.) An der dxegeen.; war die Berathung der Pro⸗
position über Handels⸗Firmen. Der Referent trägt jeden §. des
cesch. Entwurfs einzeln vor, mit der jedesmaligen Ansicht des Aus⸗ usses.
Der §. 1, gegen den Gebrauch falscher Namen oder falscher Eigenschaften von Seiten des für seine alleinige Rechnung Handel treibenden Kaufmanns gerichtet, wurde, mit Bezug auf die schon be⸗ stehenden Vorschriften, namentlich nach Analogie des rheinischen Han⸗ dels⸗Gesetzbuchs Art. 21 u. 25, nach Art. 405 des rheinischen Straf⸗ gesetzbuchs, §. 1440 Th. II. Tit. 20 und §§. 651, 652 Th. II. Tit. 8 des Allg. Landrechts, so wie nach der für die ganze Monarchie er⸗ lassenen Ordre vom 30. Oktober 1816, als nicht nöthig abgelehnt.
Auch der §. 2, die Verwechselung zweier Geschäfte unter dem⸗ selben Namen an einem Orte durch Unterscheidungs⸗Zeichen vorsehend, wurde von dem Ausschusse für ein Bebürfniß nicht erkannt. Es ent⸗ spinnt sich hierüber eine Debatte, weil dieser Paragraph als das We⸗ sentlichste des ganzen Gesetz⸗Entwurfs erscheint. Der Ausschuß ver⸗ mag die Bestimmung dieses Paragraphen mit den Prinzipien der rheinischen Gesetzgebung nicht in Einklang zu bringen. Ein Bedürf⸗ niß zu derselben liege nicht vor; außerdem beständen neben den Fir⸗ men zugleich Fabrikzeichen, welche als Unterscheidungs⸗Zeichen den nöthigen Schutz gewährten. Der Schutz dürfe nicht so weit gehen, Jemanden den Gebrauch auch seines persönlichen Namens zu verbie⸗ ten, oder ihn zu einer Abänderung zu zwingen. Von anderer Seite ist man der Ansicht, daß die Benutzung einer berühmten Firma durch Bei der Abstimmung wird
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Auch den §. 3 hat der Ausschuß nicht als wünschenswerth er⸗ kannt. Wenn angeführt worden, daß in Amerika am Tage nach dem Ableben des Inhabers dieselbe Firma nicht fortbestehen dürse, so würde hier, nach der Bestimmung der Erben, die Firma dennoch fort⸗ bestehen können, wenn z. B. der Zusatz „Erben“ gemacht würde. In den entferntesten Gegenden würde man doch nicht wissen, wer der Inhaber der Firma sei, und so werde das Publikum immersort leicht getäuscht werden. Die Versammlung lehnt den §. 3 ein⸗ stimmig ab.
„In gleicher Weise werden die folgenden Paragraphen einzeln rrörtert und verworfen, und die Versammlung erklärt sich zuletzt einstimmig für die Bitte, daß der vorliegende Gesetz⸗Entwurf für die Rhein⸗Provinz nicht zum Gesetz erhoben werde.
Man geht hierauf zu einer Petition über und vereinigt sich zu dem Antrage:
daß zur Unterhaltung der Straße von Euskirchen über Münster⸗
eifel und Blankenheim nach Stadtkyll die Bewilligung eines ange⸗
messenen Zuschusses aus Staatsmitteln der Allerhoͤchsten Berücksich⸗ tigung nochmals empfohlen werde.
Hierauf erklärt die Versammlung, nach ersolgtem Vortrage des Referats des Ausschusses über die Proposition,
wegen Vexrsetzung der Aachen⸗Luxemburger Bezirksstraße in die
Reihe der Staatsstraßen und der Malmedy⸗St. Vither Staats⸗
straße in die Reihe der Bezirksstraßen, sich mit dieser Allerhöchsten Proposition einverstanden. Ferner verei⸗ nigt man sich, auf Grund eingegangener Petitionen, zu folgenden
Anträgen:
„Dienstag den 15 n April
“ 1891
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usemmro⸗
* 881
1845.
1) daß die Berg⸗ und Hüttenwerke zu Sayn in Verwal⸗ ung und Abgaben mit denen der linken Rheinseite gleichgestellt
werden möchten, und daß der Bau der Kunststraße durch das Hellerthal aus den vorhandenen Beiträgen und in subsidium aus Staatsmitteln unverzüglich in Angriff genommen werde;
2) daß auch in den niedrigen Gewerbesteuer⸗Sätzen von 2 bis 8 Rthlr. eine Steigung von 1 Rthlr. eintreten und der bisherige Steigungs⸗Modus abgeändert werden müöge.
Der Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden im Interesse der Bewohner des Landkreises Köln,
um Ausgleichung der Einquartirungs⸗Kosten,
hülfe der jene Einsassen jährlich treffenden Lasten
wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, ob die Bittsteller den gesetzli⸗ chen Instanzenzug beobachtet haben.
8 Hierauf wird die Relation des 1sten Ausschusses über die An⸗ räge
um Aufhebung, resp. Abänderung des das gerichtliche und
Disziplinar⸗Strafverfahren gegen 4½ des
das bei Pensionirungen der Beamten zu beobachtende
Verfahren betreffenden Gesetzes vom 29. März 1844
vorgetragen. Der Ausschuß schlägt vor, principaliter
Sr. Majestät dem Könige die Bitte vorzutragen, das ohne ver⸗
fassungsmäßigen Beirath der Stände erlassene Gesetz vom 29. Mai
1844, betreffend das gerichtliche und Disziplinar⸗Strafverfahren
gegen Beamte, und die ebenfalls ohne verfassungsmäßigen Beirath
der Stände erlassene Verordnung, betreffend das bei Pensionirung der Beamten zu beobachtende Verfahren, vom nämlichen Datum,
aufzuheben; 11318““
subsidiarisch, Se. Majestät den König zu bitten: 11ö1“
1) in Bezug auf das erstere Gesetz folgende Abänderungen eintre⸗ ten zu lassen: a. eine Aufhebung der bezüglich des formellen Disziplinar⸗Strafverfahrens im §. 41 hinsichts der Friedens⸗ richter gemachten Ausnahme; b. bezüglich des materiellen Dis⸗ ziplinar⸗Verfahrens eine Abänderung des im §. 43 enthaltenen Worts „Ordnungsstrafe“ in das Wort „Disziplinarstrafe“, und c. eine Aufhebung der im §. 20 enthaltenen Bestimmung, nach welcher der Richter willkürlich versetzbar sei;
2) in Bezug auf die Verordnung über die Pensionirungen Aller⸗ gnädigst auszusprechen, daß dieselbe, insoweit sie eine unfrei⸗ willige Pensionirung der Richter, auch außer dem Falle einer physischen oder geistigen Dienst⸗Unfähigkeit für zulässig erachte, als aufgehoben zu betrachten sei. 8
„Zwei Stimmen erklären sich dafür, daß es unangemessen erscheine, die richterlichen Beamten mit Ausübung der Censur zu beauftragen. Von anderer Seite werden Zweifel über die Kompetenz des Land⸗ tages, resp. über dessen in dem Antrage angesprochene Befugniß zum Beirath wegen der die persönlichen Rechte des Richters betref⸗ fenden allgemeinen Gesetze erhoben. Man bemerkt dagegen, daß auch der Beamte Staatsbürger bleibe und es sich hier um Rechte der Frei⸗ heit und Ehre handle. Das Gesetz vom 29. März 1844 berühre die innersten persönlichen Verhältnisse und privatrechtlichen Zustände der Individuen, und die Gesammtheit sei dabei höchst betheiligt, weil der Staatsdiener auch ihr, als Diener des Gesetzes, angehöre, und es auch ihr Interesse sei, diesen in jeder Beziehung gegen Willkür und Ge⸗ walt zu sichern, wo es auf Ehre, Vermögen, ja das Leben ankomme. — Der Landtags⸗Marschall macht darauf aufmerksam, wie es wünschens⸗ werth sei, nicht diejenigen Rücksichten zu vergessen, die wahrscheinlich genommen werden würden, wenn die Regierung hier vertreten wäre, und die eben deshalb, weil die Regierung hier nicht vertreten werden könne, noch in einem höheren Grade vorherrschend sein müßten. Wenn dieses aber bedacht und diese Rücksichten genommen worden wären, so würde von Willkür bei einem Gesetze nicht die Rede ge⸗ wesen sein, bei welchem auch die dem Richterstande nöthige Unabhän⸗ gigkeit nicht außer Acht gelassen wäre. — Nachdem der vorige Redner sich gegen die Mißdeutung des von ihm gebrauchten Worts „Willkür“ verwahrt und noch ein mannigfacher Austausch von Meinungen statt⸗ gefunden hat, wird zur Abstimmung darüber geschritten:
ob, nach dem Antrage des Ausschusses, prinzipaliter Se. Majestät
der König gebeten werden solle, das ohne verfassungsmäßigen Bei⸗
rath der Stände erlassene Gesetz aufzuheben? und dieser Antrag durch Stimmenmehrheit von mehr als 3 ange⸗ nommen. Nach einer weiteren Debatte gingen auch die Subsidiar⸗ Anträge des Ausschusses, mit Widerspruch von zwei Stimmen, durch.
resp. um Ab⸗
stein unterstützte den Konzertgeber durch den Vortrag zweier neiner Piano⸗ stücke. Das Orchester spielte zwei Ouvertüren.
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Numismatische Gesellschast.
Siebzehnte Versammlung der hiesigen numismatischen Gesellschaft am 7. April, unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Sr. Durchlaucht des Fürsten Wilhelm Radziwill. — Herr Cappe legte gegen funfzig Exemplare aus dem kürzlich bei Weißensee in Thüringen - Funde von Brakteaten des 12¹en Jahrhunderts vor, so wie eine Anzahl merkwürdiger Mittelalter⸗ Münzen aus dem Funde von Obrzycko, welche sich in der von Herrn Friedländer veranstalteten Beschreibung dieser interessanten numismatischen Entdeckung nicht vorfinden und theilweis noch unedirt sind. Herr Koner sprach über die Gepräge der Stadt Tegea in Arkadien, indem er sich auf die⸗ jenigen beschränkte, welche mit voller Sicherheit als in dieser Stadt und nicht in ihrer gleichnamigen Kolonie auf Kreta entstanden anzusehen sind. Er wies nach, daß auf diesen die Athene Alea, nach ihrem berühmten von Endoeus gefertigten Standbilde dargestellt, erscheine, und die an diese Gott⸗ 8* geknüpften Sagen: vom Telepyos, einem Sohne des Heralles und der luge, welcher von einer Hirschkuh gesäugt wurde, und von der Sterope, die mit einer Locke der Gorgo, einem Geschenke der Athene oder des He⸗ rakles, dse Schaaren der Feinde von den Mauern ihrer Vaterstadt zurück⸗ schreckte. Nicht minder ist auch Artemis und die Kalpdonische Jagd ein Gegenstand, den die Tegeaten zur Darstellung auf ihren Münzen denutzten. Hierauf theilte der Secretair der Gesellschaft, Herr Köhne, interessante Notizen über den in der Sammlung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Karl von Preußen befindlichen Buzikan des Kardinals Ascanio Maria Sforza mit. Das Wort Buzikan stammt, wie der Redner nachwies, von den Türken her und sindet sich, nebst der dadurch bezeichneten Waffe, schon zur Zeit der Kreuzzüge. Später wurde Wort und Sache auch den Völkern des Abend⸗ landes bekannt, und diente der Buzikan in dem Zeitalter, welchem der be⸗
sprochene angehört, also um 1500, dem Heerführer sowohl als Zeichen sei⸗ ner Würde, wie auch als Waffe. Endlich wurde eine bedeutende Reihe schöner römischer Familien⸗Münzen, von Sr. Excellenz dem Kaiserl. russi⸗ schen Gesandten, Herrn Baron von Mevyendorff, eingesandt, den Anwe⸗
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*Q Königsberg. Die diesjährige Kunst⸗Ausstellung, von welcher
aus Veranlassung der im Monat Juni d. J. abzuhaltenden Gewerbe⸗Aus⸗ stellung alle Gegenstände des Gewerbebetriebes ausgeschlossen waren, fand vom 13. Februar bis einschließlich den 24. März im Königlichen Mosko⸗ witer⸗Saale statt. Das Verzeichniß derselben enthielt 419 Oelgemälde und Zeichnungen und gewährte diese Ausstellung eine Einnahme von 1438 Rthlr. Letztere ist gegen die Einnahme im Jahre 1843 um circa 1000 Rthlr. zu⸗ rückgeblieben, indem die ununterbrochen andauernde strenge Kälte den Besuch in dem nicht vollständig zu erheizenden Ausstellungs⸗Lokale sehr verminderte. Dessenungeachtet ist es möglich geworden, fünf neue Gemälde im Werthe von 1540 Rthlr. für das hiesige Stadt-Museum zu erwerben. Werthe von 694 Rthlr. wurden zur Verloosung unter die Mitglieder des Vereins angekauft und 12 Gemälde im Betrage von 2103 Rtblr. 10 Sgr. ingen in den Privatbesitz über, so daß im Ganzen 25 Gemälde für 4337 thlr. 10 Sgr. erstanden wurden. Die Zahl der Mitglieder des Vereins be⸗ trug beim Schluß der Ausstellung 1342, mithin 52 mehr als im Jahre 1843.
* Frankfurt a. M., 11. April. Alle Mittheilungen aus Dres⸗ den sprechen sich übereinstimmend dahin aus, daß die am Sonntag auf der Königlichen Hofbühne in Dresden in Anwesenheit Ihrer Majestaät der Königin von Preußen und des Königlich sächsischen Hofes stautgehabte Auffuͤhrung der Oper: „Ein Traum in der Christnacht“, von Ferd. Hiller, den günstigsten Erfolg hatte. 1
9 Gemälde im