1845 / 119 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

. Berlin, pril. für den Platzbetrieb gekauft,

Weiz st von unseren Händlern

was aber insofern gut ist, als rart die Preise doch einigermaßen aufrecht erhalten werden. Bezahlt ist für weiß⸗ dunten polnischen 87/88pfd. 43 Rthlr., bunten neumärkischen 87 /88psd.

41 Rehlr., allen gelben schlesischen 86pfd. 40 Rihlw, 88psd. 44 Rühlr.

sämmtlich diesseits des Kanals schwimmend. Alter⸗hochbunter polnischer 87 ⁄pfd. ist bis 47 Rthlr. detaillirt, bei Partieen würde heute für solche Waare noch 45 Rthlr. zu bedingen sein, da alle seineren Sorten sich knapp

machen.

Roggen zur Stelle 864pfd. ist mit 32 ½ Rthlr. bezahlt, schlesischer 88 ½pfb. auf 34 Rthlr., 88/89 pfd. Bruch auf 33 Rthlr. gehalten. Gerin⸗

gere Waare macht sich im Verkauf schwerfälliger, doch ist 82 /83 pfb. unter 3:t Rthlr. nicht zu kaufen.

Auf Lieferung pr. April 82pfd. an heutiger Börse mit 31 ½ Rthlr. verkauft, Mai./ Juni 82pfd. 31 ½⅞ Rthlr. Br., 31 Rthlr.

Geld, Juni/ Juli S2pfd. 32 Rihlr. Br⸗, 31 Rihle. G., Sepi. /Ollober

82pfd. 31 ¾ Rthlr. Br., 31 ¾ Rthlr. eher Geld, 84pfd. durchweg ¾ ½ Rthlr. höher anzunehmen. . 3

Gerste, große 29 Rihlr. nominell, kleine fehlt.

Hafer voöllig preishaltend. Zur Stelle 53pfd. 20 21 Rthlr., 48pfd. 18 Rihlr. Schwimmend 48 pfd. bedang 17 ½ Rthlr., 50pfd. 18 ½ Rthlr.;

r. Juni / Juli 48pfd. blieb 18 ½ Rthlr. zu machen. 2 fehlen. Kocherbsen nach Qualität 37 41 Rthlr.

leesaamen hat wenig Handel mehr. Die Saison naht ihrem Ende, und das Geschäft darin beschränkt sich nur noch auf das Detail. Mittel⸗

1 attungen von roth und weiß sind sehr angetragen; erstere von 12 ½⅞ 14

1842 emininen 000,000 Thlr. Berlin⸗ Frankfurter Prioritäts⸗Actien gemäß §. 4. des gedachten Plans hierdurch zum

8

thlr., letztere von 11 ½ 13 Rthlr., ohne Käufer zu finden. Dagegen blei⸗ ben feine Qualitäten immer noch in Frage. Rother würde bis 16 Rthlr., weißer bis 15 Rthlr. einzeln zu placiren sein.

Grassaaten mehr in Frage. Thymothee auf 12 Rthlr. gehal⸗ ten, 12 Rthlr. bezahlt. Neues franz. Luzern 22 Rthlr., altes 19 Rthlr. Rheinländisches und ungarisches 17 Rthlr. Amerikanisches 16 Rthlr.

Oelsaamen nicht angetragen. Die Besorgnisse über die Rapps⸗ pflanze in den Elbgegenden, die noch fortdauern, finden leinen allgemeinen Eingang, da solche besonders jetzt von anders lautenden Berichten aus ver⸗ schiedenen anderen Gegenden so ziemlich balancirt werden.

Rüböl in loco 12 Rthir. Br., 11 Rthlr. Geld, April /Mai 115½ à ½ Rthlr. Br., 11 ½ Rthlr. Geld., Mai / Juni 11 ½ Rthlr. Br., 11 Riblr. Geld.,

uni / Juli 12 Rthlr. Br., 11 ¾ Rihlr. Geld, Aug. /Sept., Sept. /Okt. 12¼

thlr. Br., 12, 12 ½, 12 ¼ Rthlr. Geld. Das Geschäft in diesem Artikel

ing diesmal nicht so schwunghaft, als in den voraufgegangenen Wochen.

as ausnehmend schöne Wetter und fehlende Kaufordres bewirkten einen

leinen Stillstand. Hierdurch waren auch Verkäufer wie Käufer gleich zu⸗ üchaitend. Erstere in Erwartung auf Wiederkehr einer baldigen Preis⸗ 8 Kerholunß, Letztere wiederum aus Zaghastigkeit, daß bei den jetzigen Preisen kein Spielraum mehr auf angemessenen Gewinn übrig bleiben könnte, und dieser pikirte Zustand wird wahrscheinlich auch so lange anhalten, bis man

iberall über den Stand der Rappsselder mit mehr Zuverlässigkeit wird urtheilen können. Die Preise hatten etwas nachgegeben, behaupieten aber doch im Allgemeinen die gewonnene Festigkeit. zeigte sich wieder mehr Kauflust, und voranstehende Notirungen sind als fest zu bezeichnen.

Andere Feitwaaren ohne Veränderung.

Spiritus loco 14 a 13 R Rthlr., Anfang Mai 14 Rthlr. bezahlt, Juni / Juli 15 ½ Rihlr. Br., 15 Rihlr. Geld pro 10,800 ℳ%.

Königsberg, 25. April. Da nach den jüngsten Berichten aus Danzig durch die Ueberschwemmung, die in diesem Frühjahre die Niederung betraf, 1900 ⸗Ruthen Chaussee, d. h. beinahe eine deutsche Meile, und zwei Brücken weggespült und unsere direlte Verbindung mit dem jenseitigen Weichfel⸗Ufer bedeutend seftrt ist, wie Jeden die Unregelmäßigkeit des Postenlaufs zur Genüge lehrt, so können wir uns nur freuen, auf andere

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gekanntmachungen.

[320] Subhastations⸗Patent.

Das im Schlochauer Kreise des Regierungs⸗Bezirks Marienwerder belegene, zum Nachlaß des verstorbenen Müller Johann Sieffen gehörige, Eggebrechts Mühlen⸗

ber

sellschaft al

ch einzusehenden Taxe auf 5483 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf.

gerichtlich gewürdigt ist, soll am 23. Oktober, Vormittags 10 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle an den Meistbietenden ös⸗ fentlich verkauft werden. Alle etwanige unbelannte Real⸗Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermei⸗ dung der Präklusion spätestens in diesem Termin zu melden.

Hammerstein, den 12. Februar 1845.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

[374 bb m Fn.

zwischen Po amburg. Montags, DVonnerstags und Sonnabends.

Fahrbillete sind zu haben in Berlin bei Anker, Taubenstraße Nr. 10.

Helling, Theerhof Nr. 8.

er Eisenbahn.

Zufolge §. 6. des zwi⸗ schen der Berlin⸗Frank⸗ furter und der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Ei⸗ senbahn⸗Gesellschaft ge⸗ schlossenen Vertrages vom 12. Dezember 1844 und Nachtrages vom 22sten d. M. werden die nach dem Plan vom 26. August

Passagierfahrten 22 aus

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gesetzten Fristen in Hamburg bei 88Se 1

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[292 b]

N.

1. August c. gekündigt, am i der

Nominal⸗Betrag dafür nebst Zinsen pro 1. Januar bis 1. August c. in den Tagen vom 1. bis 31. August c. täglich, mit Ausnahme der Sonntage, Morgens zwischen 9 und 1 Uhr, in un⸗ erer Haupikasse gegen Einlieferung der Prio⸗ ritäts⸗-Actien nebhst Coupons seit 1. Januar c. und eines nach den Nummern geordneten Verzeichnisses der Actien baar zu erheben.

Den Inhabern der Prioritäts⸗Actien wird jedoch auch

An der heutigen Börse⸗

dachten Vertrage beigefügten Plans vom 12. Dezem⸗ 1844 zu creirende Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Ge⸗

pPari auszutauschen. Wer von diesem Rechte Gebrauch machen will, hat die spundstüch welches nach der. in unserer Registratur täg⸗ ekündigten Prioritäts⸗Actien nebst Coupons fen 1. Januar c. unter Beifügung eines nach den Nummern geordneten und von ihm unter⸗ schriebenen Ver 1. bis 15. Juli

nahme der Sonntage, Morgens zwischen 9 und 1 Uhr, in unserer Hauptkasse abzuliesern, und dage⸗ gen den gleichen Nominal⸗Betra der Niederschlesisch⸗Märkischen nebst Coupons seit Januar c., pons für das 1ste Semester 1845 sogleich realisirt werden können, in Empfang zu neh⸗ men. Berlin⸗Frankfurter Prioritäts⸗Actien, die nicht mit vollständigen Coupons seit 1. Januar c. eingehen, zum Umtausch zugelassen, wenn der Betrag der fehlenden Coupons baar erledigt wird. Ge⸗ oder wird der Umtausch in der fest⸗ gesetzten Frist, bis 15. Juli c. incl., nicht bewirkt, so erfolgt die Realisation darch baare Zahlung in der Zeit vom 1. bis 31. August c., etwa fehlenden Coupons nach §. 26. August 1842 einbehalten wird. träge derjenigen Prioritäts⸗Actien, die nicht in den fest⸗ ausgetauscht und resp. baar erhoben sind, werden mit den Zinsen pro 1. Januar bis 1. Au⸗ gust c., gemäß §. 6. des Plans vom 26. August 1842, nach dem 31. August c. gerichtlich deponirt.

Berlin, den 26. April 1845.

Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗

werden nur dann

schieht dies nicht,

Bekanntmachung.

rabür hiermit eingeladen, sich

*7† =

5. Mai CT., Vormittags 9 Uhr,

im Saale des hiesigen Administrations⸗Gebäudes zu der im §. 23. des Statuts vorgeschriebenen

jährlichen General⸗Ver⸗ sammlung

einzusinden, in welcher 1) der Geschäfts⸗Bericht des Directorii vorgetragen, 3 5 Nechumnas⸗abschluf 8 A9 888 3 v ür das ausscheidend theil der sschuß⸗ sr*† gegelit, die geiünbigten Verlin⸗Frank- Rühgäene 8ngce en Pernhier em. anesans

furter Prioritäts⸗Actien gegen vier⸗ 3.Soh genꝛoffen. werden soll.

Fl air und Bevollmächtigte, welcher an der prozentige auf Grund des dem Eingangs ge⸗

General⸗Versammlung Theil nehmen will, hat und resp, seinen Ma dhen b 8

Weise die Verbindung mit Danzig visgegene zu sehen. Wir meinen den Seeweg, der durch das Dampfschiff „Gazesle“ in der kurzen Zeit von 10 bis 12 Stunden zurückgelegt wird und dem Rrisenden nur geringe Kosten verursacht. siie überall das Neue sich Bahn brechen muß, so hat auch die Dampfschifffahrt durch die Aus⸗ dauer der Directton und die Regelmäßigkeit der Fahrten, die nur selten durch Stürme unterbrochen ward, die Gunst des Publikums errungen, und es duͤrfte Niemanden, der nach Deutschland reisen will, gereuen, die „Gazelle“, die heute ihre Fahrten beginnt, benutzt zu haben, um auf der durch Pom⸗ mern führenden und so mannigfache Abwechselungen bietenden Chaussee Stettin und endlich auf der Eisenbahn Berlin zu erreichen; so wie wir dem, der uns besuchen will, denselben Weg in umgekehrter Ordnung mit dem Bemerken empfehlen, daß das Dampsschiff dreimal wöchentlich, nämlich Montag, Mittwoch und Freitag von en2. und dreimal an den übrigen Wochentagen von Neufahrwasser nach hier die Reise antritt.

Berliner Börse. Den 28. April 1845.

Pr. Cour. Brief. Geld.

100 93 ⅔R 99

10⁰0 48 98 ½

104 ½ 98 99 ½ 99 ½

100 ¾ 99 ¼

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üunem.

Pr. Cour. Briet] Geld.] Gew. b1s Anu. z S-

Fondvs. Achlien. 8

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St. Schuld-Sch. Prämien-Scheine d. Secb. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldversecbr. e Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Tb. Westpr. Psandbr. Grossb. Pos. do. do. do. Ostpr. Psandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Scblesische do.

99 % n.l. Potad. Risenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. da. do. Prior. Obl. HBrl. Anb. Risenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rbein. Fisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant.” HBrl. Frankf. Eisnb. do. do. Prior. Obl. OL.-Schles. Risnb. do. Lt. B. v. cingez. B.-St. R. Lt. A. u. B. —- HHDMagd.-Malbst. Rb. 13 ⁄2 [Br.-Schw.-Frb. R 11 ½ [do. do. Prior. Obl. 4 ½ [honn-Kölner Bab. Niedersch. Mk. v. e. 38 9 Auswärtige Börsen. 21 Amsterdam, 24. April. Niederl. wirkl. Sch. 64 %. 5 % 4₰o. —. 5 % Spav. 249⁄. 3 9% do. 41 ½. P.ss. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —. 4 % Russ. Hope 931⁄5. Auntwerpen, 23. April. Zimnsl. —. Neue Aul. 24 ½. Frank furt a. M., 25. April. 5 % Met. 115 ½ 6. 2023. Bayr. Hank-Actien 750 GC. Hope 92 ½ G. Stiegl. 91¹ ½ G Poln. 200 Fl. 96 Br. do. 500 Fl. 96 5½. 40. 200 Fl. 30 § ne. Ilambu rg, 26. April. Bank-Actien 1670. Ragl. Russ. II4. Paris, 23. April. 5 % hent« fa cour. 118 60. 3 % Rente dn cour. 85. 85. 5 % Neapl. —. 5 % Span. Rent- 40 ½. Pass. 7 ½. 3 Wien, 24. April. 5 % Met. 113 ½⅞. 4 % 102 ½. 3 % 78 ½. Bank-Actien 1647. Aul. de 1834 155. de 1829 132. Nordb. 190 ½. Gloggn. 1515. Mail. 130 ⅛. Livorn. 124 ½R

Rönigliche Schauspiele. Dienstag, 29. April. Im Opernhause. 51ste Abonnements⸗ Vorstellung: Tell, große romantische Oper in 3 Abth., mit Ballets.

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Gold al marco. Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Th. Disconto.

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Hauk-Actien p. alt. Int. 63 ½.

Allgemeiner Anzeiger.

am 1., 2. oder 3. Mai c., Vormittags zwischen

Prioritäts⸗Actien der 9 bis 12 Uhr,

den kann.

zeichnisses in den Tagen vom d. J. incl. täglich, mit Aus⸗

in Prioritäts⸗Aclien isenbahn⸗Gesellschaft von denen die Cou⸗ Magdeburg, den 31. März 1845.

im Administrations⸗Gebäude hierselbst als Eigenthümer von 5 oder mehreren Actien zu legitimiren und darauf eine Eintritfskarte zu empfangen, worauf die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerlt ist, und ohne welche Niemand zu der General⸗Versammlung zugelassen wer⸗

Sollte Einer der Herren Actionaire beabsichtigen, einen das gemeinschaftliche Interesse berührenden Ge⸗ genstand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezug auf §. 29. des Staiuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher An⸗ abe der Motive spätestens bis zum 24. April cr. dem orsitzenden des Ausschusses im Geschäfts⸗Lokale der Gesellschaft, am Fürstenwall, schriftlich anzuzeigen.

Ausschuß der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger 8 Eisenbahn⸗Gesellschaft. von Lamprecht, Vorsitzender.

Musik von Rossini. (Herr Erl, vom KK. Hof⸗Opern⸗Theater zu Re Arnold von Melchthal, als erste Gastrolle.) Anfang 6 uir Zu dieser Vorstellung werden im Billet⸗Verkaufs⸗ ürenn Königl. Opernhauses Billets zu den gewöhnlichen Preisen verseg Die zu Göthe’'s Faust zum Montage, den 28sten, gekausten Ta beliebe man bis heute, Dienstag, Mittag 1 Uhr, nach dem H Verkaufs⸗Büreau des Opernhauses zurückzusenden und den dafür empfangen zu lassen. 3 1 Mittwoch, 30. April. Im Schauspielhause. 78ste Abonnene Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Ein deutscher Krieger, Ez⸗ spiel in 3 Abth., von Bauernfeld. Hierauf: Der Schauspiel⸗Din komische Operette in 1 Akt, von L. Schneider. Musik von Meh Donnerstag, 1. Mai. Im Opernhause. 52ste Abonnena Nergenanae 88 zugemauerte Fenster. Hierauf: Der Schußg nfang 6 Uhr. Välets zu dieser Vorstellung sind in dem Billet⸗Verkaufs⸗Vam des Königl. Opernhauses zu den gewöhnlichen Preisen zu haben. Im Konzertsaale: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 29. April. Der Talisman. Posse mit Gesang 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. (Herr Grohen Titus Feuerfuchs.)

Mittwoch, 30. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) No Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sgra. Antoinetta de gi⸗ Montenegro, erste Sängerin des Theatere della Scala zu Mast Norma, als Gastrolle.)

Die jetzige italienische Opern⸗Saison wird in den letzten 7. des Monats Mai beendet, und giebt darin die Signora de Cnl Montenegro noch sechs bis acht Gastrollen, unter denen „Lucne Borgia“ und „Lucia di Lammermoor“ die nächsten sein werna

Die künftige italienische Opern⸗Saison beginnt am 1. 6 tember I. J., mit einer gänzlich neuen Gesellschaft, und enbe April 1846.

Berlin, den 29. April 1845.

Die Direction des Königsstädtischen Theaters.

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1845. 27. April.

Luftdruck Luftwärme.. Thanpunkt. Dunstsüttiguung Wetter Wiud . W. Wolkenzugü.. W. Tagesmittel: 335,04 "P.r 10,92 hn. P— 7,0° R. 73 (ca w. Regen um 12 Uhr Mittags.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmalgn Beobaehtusg.

Abends 10 Ubr.

335,67"Poar. + 10,1° n. + 5,e“° kh. 71 pct. heiter. W.

Nachmittage 2 Ubr.

335,26Por.

+ 11,4° n.

+ 7,8° n. 75 pCt. bhalbbeiter.

Morgens 6 Uhr.

334,20“Par. + 11,2° h. + 7,3° n. 73 pct. beiter. W.

Quellwärme 7,60 1 Flusswörme 12,590 1 Bodenwärme 13 7°1 Ausdünstung 0,0960 Niederschlag 0,0017

8 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdrucken

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dem hannoverschen Marstalls⸗Landbeschäla Geoffroy Peveril und einer hannoverschen p Stute von Nonpareil abstammend. Coethen, den 28. April 1845. Das Herzogliche Marstall⸗Amt.

B. von Bodenhausu

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A,

Niterarische Anzeigen. Literarische Anzeige von W. Besser in Ban⸗

31] (44 Behrenstr.).

Im Verlage von Ferdinand Hirt in Mu erschien und ist durch jede namhafte Buchhand- zu beziechen:

Shu1⸗ Die eisenhaltigen

Quellen zu Altwasser

in Schlesien, beschrieben von Dr. Joh. Wendt,

14

[340]

Juni seinen Anfang und endigt mit dem 16. Junii.

Leipzig, den 26. März 1845.

wobei der Betrag der 9. des Plans vom Die Nominal⸗Be⸗

IhNh zin üh PE11ö1“n

[430]

Gesellschaft.

1

Die geehrten Actio⸗ denga.

naire der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden unter Bezugnah⸗ me auf die Bestimmun⸗ h gen im §. 24. des Statuts

Nanlin.

Helene.

Montag, den 5

D.

roßlauer Haupt⸗Gestüt Vitellia.

lenburger Stute Orphea.

Stute Rosine.

vertheilt, Alegresse. anderweite

Gestüt und der Vitellia. G 10. Rinaldo: schwarzer Hen der linle Hinterfuß kurz we

sich selbst

Bekanntmachung. Der diesjährige Leipziger Wollmarkt nimmt den 8 1

Der Rath der Stadt Leipzig.

Otto.“

Sn a 11) ze Pferde⸗Auction

derjenigen Herzoglichen Marstalls⸗ und Gestüts⸗Pferde,

welche Dienstag, als den 20. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, in hiesiger Reitbahn meistbietend versteigert

1. Comus: Fuchs⸗Wallach mit Blesse, rechter Hin⸗ terfuß weiß, 5 Jahr alt, nach dem engl. Vollblut⸗ engst Ralcigh und einer neustädter Stute Lady

2. Goralla: braune Stute, mit kleinem Stern, 5 Jahr alt, nach dem Raleigh und einer deßauer Stuie

3. Apollo: Fuchs⸗Hengst mit Blesse, 4 Jahr alt, nach dem Raleigh und einer mecklenburger Stute

4. Mars: Fuchs⸗Wallach mit kleinem Stern, 4 Jahr

alt, nach dem Raleigh und Lady Dervill. Mercur: brauner Wallach, 4 Jahr alt, nach dem

Senner Hengst Arminius und einer Stuie aus dem

6. Pluto;: schwarzbrauner Wallach, 4 Jahr alt, nach dem russischen Hengst Imperator und einer meck⸗

7. Rosa: braune Stuie mit Stern und 4 weißen Füßen, 4 Jahr alt, nach dem Hengst Ascanion aus dem roßlauer Haupt⸗Gestüt und einer pleßner

8. Reseda: braune Stute mit Schußstern, 4 Jahr alt, nach dem Ascanion und einer graditzer Stute

9. Tebaldo: brauner Hengst, 5 Jahr alt, nach dem Hengst Julius Caesar aus dem roßlauer Haupt⸗

st mit kleinem Stern, 5, 5 Jahr alt, nach

Königl. Geh. Medizinal-Rathe, Prof. der Mediuit- Mit zehn malerischen Ansichten. EEEEEETöFö. geh. 1 Thlr. 88 Bei G. Wigand in Leipzig ist erschienen 8

in der unterzeichneten Handlung ausgelegt:

0⁴ 14321 Der Fries im Thronsaale des Königl. Schlosses in Dresdes al fresco gemalt von Eduard Bendemaang gezeichnet und radirt von Hugo Burhner. 1. Lieferung. 4 Blatt. 2 Thlr.

Zu geneigter Ansicht dieses schönen Werkes bis Künstler und Kunstfreunde hierdurch ganz ergehe ein die Gropiussche Buch- u. Kunathal⸗

Königl. Bauschule Laden No. 42

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[376 b] 9

Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preufen,- 3 den Kaufmann und Leinenwaaren⸗Händler Heing August Kiepert in Breslau und Berlin nn h ihrem Hoflieferanten zu ernennen geruht.

8e,

354 b] 1— In der Nähe von Berlin soll ein bedeulenda ter⸗Komplex mit sehr gutem Acker, bedeutenden großer Spiritus⸗Brennerei und sehr schönen In rien auf eine längere Reihe von Jahren verpach den und weist das Nähere hierüber das Berline telligenz⸗Comtoir naͤch.

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Lager künstlicher Diamuns Unter den Linden Nr. 6

7 empsing von Paris eine reiche in gefaßten wie ungefaßten Sie inen. nI Aufträge von außerhalb werden besorgt. 1 8⸗ IhtiuE wemhth WWI“ In 8 Fen. Hvigss 8

auce d 1bschee 1uh igiuenadt v Hilgömnu mh. 2s Abonnement beträgtt:t * nach; 2 segir sür Jahr. 4 a. mhiimeg onssog eln Katinuch 7 Hihlr. Jahr. ihir. * 1 Jahr. sundn4 alen Theilen der Monarchie onag ohne Preiserhöhung. 7 J n rtions ⸗-Gebühr für den einer Leile des Als. 7

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Alle Post-Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Hestellung

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dsddie Expedilion der Aüg. Preuß.

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See, Febens. 8etasss,ng znn- Ahes . enhelegen eiten. Provinz Bra Were Petitio⸗ n. Provinz Posen. (ZBste und 24ste Sitzung.) Petitionen. land. Berlin. Zur Beurtheilung der berliner Korrespondenz der Geler⸗Zeitung. Provinz Preußen. Daͤmpfschifffahrt. Fewjstter. Provinz Sachsen. Innungen in Magdeburg. zuische Bundesstaaten. Königresch Bayern. Sammlung für

sanholische Schule in Schaffhausen. Hannover. Berichtigung. vrss aus Dresden. (Geheime Rath von Ende †; zur Journalistik; Bassersand; Struvesche Trink⸗Anstalt.)

zland und Polen. St. Petersburg. Reise des Grasen Wo⸗ eszoff nach Tislis. Zahlungsfristung wegen Mißwachs. Avance⸗ menns⸗Vorschrift. Warschau. Ernennungen. Postenlauf zwischen Warschau und Kalisch. 1 aukreich. Deputirten⸗Kammer. Annahme des Renten⸗Gesetz⸗ Enmwurfs. Paris. Hofnachrichten. Die Interpellationen über die isuten. Verbot französischer Schristen in Rom. Unordnungen in ir polytechnischen Schule. Erklärung über die Mission des Capitain hage. Die Expedition in Algerien. Börse. Briefe aus Pa⸗ 16. (Lammer⸗Arheiten. Die jüngsten Unordnungen in der polytech⸗ nischen Schule; Guizot; General Ventura; die Posthalter.) psbritanien und Irland. London. Herrn Ward’s Amendement iworsen. Die Morning Chronicle uͤber die Diskussion desselben. Jahresfest der irländischen Freiwilligen. 1—

hwelz. Kanton Luzern. Vertrag wegen Auslieferung der Gefangenen. zanien. Schreiben aus Madrid. (Weiteres über die Verhandlungen venmeff des Ausgabe⸗Budgets; das Marine⸗Budget; Vermischtes.) enbahnen. Berlin. General⸗Versammlung der Berlin⸗Anhalter Ssenbahn⸗Gesellschaft. 1

dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗

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Amtlicher Theil.

Se. Majestäit der König haben Allergnädigst geruht: L1“ Dem pensionirten Ober⸗Regierungs⸗Rathe Steltzer zu Mag⸗ hang den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; und Gräflich stolbergschen Regierungs⸗ und Polizei⸗Raihe Stieh⸗ in Wernigerode den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗ 2

Bekanntmachung. n An die Stelle des zum Chef des Generolslabes des 8ten Ar⸗ Corps ernannten Majors, Herrn von Höpfner, ist der Major großen Generalstabe, Herr von Roon zu Berlin, zum Censor militairischen Schriften für die Provinz Brandenburg ernannt

rden. 8. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 8s. Potsdam, den 26. April 1845.

Der Ober⸗Prästdent der Provinz Brandenburg. Eö“] 8 von Meding.

““ Higeg 8

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

besn⸗ Berlin, 25. April. In der 44sten Plenar⸗Sitzung tde über solgende Petitionen Beschließung gefaßt: ⁴) Dem Landtage liegen drei Petitionen wegen Ausdehnung der ffentlichkeit der ständischen Verhandlungen vor, von denen zwei von büschen Behörden ausgehen, die dritte von einem Abgevrdneten gebracht ist. Zwei der Anträge verlangen die Oeffentlichkeit der bungen durch Zulassung von Zuhörern, während eine sich auf den stag beschränkt, daß dei den ständischen Sitzungen Stenographen geogen und die durch diese aufgenommenen Verhandlungen mit 8p der Namen der Redner veröffentlicht werden sollen. In t Ver ammlung wurden diese beiden verschiedenen Anträge getrennt handelt. Gegen den ersten, wonach Zuhörer zu den Stände⸗Versamm⸗ gen defelasen werden sollen, ward zunächst eingewandt, daß gleich⸗ p Gesuche, welche von dem 7ten Provinzial⸗Landtage der Provinz jlessen und der Rheinlande ausgegangen, von des Königs Majestät g die Landtags⸗Abschiede vom 30. Dezember und 30. November * entschieden zurückgewiesen worden, also auch für einen jetzt in er Weise zu machenden Antrag kein anderes Resultat zu erwar⸗ sei. Aber auch abgesehen davon, stehe die Räumlichkeit dem moge zur Zeit enigegen, und man dürfe nicht etwas erbitten, wo⸗ I. Falle der Gewährung Gebrauch zu machen außer inde sein würde. Endlich sei eine derartige Beffentlichkeit mit der elung der Provinzial⸗Landtage, als berathender Behörden, nicht ve und würde nicht nüͤßlich sondern vielmehr schädlich wirken. dach führte der erste der erwähnten Gründe zu einer lebhaften ssion, indem hervorgehoben ward: aus den Landta s8⸗Abschieden e durchaus lein Grund für Ablehnung einer der ständischen Be⸗ hfang unterliegenden Petition hergeleitet werden. Jene Landtags⸗ Fr wären als allgemeine gesetliche Normen in leiner ves zu citen, ‚und der für eine Provinz erlassene Landtags⸗Abschied r eine andere Provinz um so weniger maßgebend sein, als l ommunication unter den verschiedenen Landtagen nicht stattfin⸗ 4 k. Die Ansichten änderten sich gar oft im Laufe der Zeit, r das gedachte Prinzip gelten sollte, so wäre es gar nicht „daß ein Landtag den Wunsch, den früher ein anderer Land⸗ 8 bngesprochen, an den Thron bringe, wenn er später von dessen eeeceit sich überzeuge, und wie folle da des Königs Majestüt bie miche des andes erfahreme Die Provinzial⸗Landtage wären ganz 88g. berufen, ihre Wünsche und das, was sie als nothwendig v. ch erkannt, dem Landesherrn vorzutragen, und ihr Petitions⸗ 4 une auf diese Weise durchaus nicht beschränkt werden. Wenn 8 n auch im Allgemeinen eine solche Beschränkung des Petitions⸗ ae, nicht annehmen wollte, so ward doch von der anderen Seite ha oben, daß unter allen Umständen das einmal ausgesprochene bee were für den Landtag von höchster Wichtigkeit sein musse, und selbe sich nur in den allerdringendsten ällen erlauben dürfe,

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seine ehrfurchtsvollen Bedenken und Remonstrationen an den St des Thrones niederzulegen; der - 5

einer solchen Dringlichkeit sei hier keinesweges vorhanden⸗ 82n solch ringlichkeit aber

Nun fand zwar auch die beantragte unbeschränkte Oeffentlichkeit der Stände⸗Versammlung ihre Vertheidiger, scns man Fnanen Rechtfertigung derselben namentlich an, 8. wie jedem Einzelnen das Recht zustehe⸗ von seinem Mandatarius aekunft über den ihm er⸗ theilten uftrag zu erfordern, so auch die Wähler besugt und im Stande sein müßten, von dem Verhalten ihrer Vertreter durch Oeffent⸗ lichkeit der Versammlungen sich Kenntniß zu verschaffen; rechtfertige sich hiernach die Oeffentlichkeit, der Theorie nach, vollkommen, 58 müsse man dringend rathen, nun auch praktisch einen Versuch damit zu machen, an dessen Gelingen zu zweifeln durchaus keine Gründe vorhanden wären. Indessen erfreute sich doch diese Art der Oeffent⸗ lichkeit nicht der Zustimmung der Versammlung, indem bei der Ab⸗ stimmung nur wenige Mitglieder sich dafür erklärten.

Mehr Anklang fand der zweite Antrag, daß die Landtags⸗Ver⸗ handlungen durch Stenographen anfgenommen und die von diesen verfaßten Protokolle, unter Namhaftmachung der Redner, veröffent⸗ licht werden sollen. Man glaubte diesen Antrag in 2 Theile spalten zu müssen, nämlich in die Frage: ob zur Führung der Landtags⸗ Protokolle Stenographen angenommen werden sollen, und in die zweite Frage: ob die von diesen abgefaßten Protokolle, mit nament⸗ licher Angabe der Redner, zu veröffentlichen seien. Für die affirma⸗ tive Beantwortung beider Fragen erhoben sich mehrere Stimmen. Wenn man auch anerkennen müsse, daß gegenwärtig die Landtags⸗ Protokolle mit großer Sorgfalt und Treue abgefaßt würden, so sei es doch unmöglich, auf diesem Wege das zu erlangen, was durch Stenographen geleistet werde. Die jetzigen Protokolle seien eine Zu⸗ sammensteilung dessen, was in der Versammlung verhandelt worden, gewährten aber nicht ein lebendiges Bild der gan⸗ zen Debatte, wie dies durch Stenographen zu erlangen sein würde. Es müsse aber jedem Abgeordneien daran liegen, daß seine Kommittenten vollständig davon unterrichtet würden, wie er ihrem Mandate genügt habe. Im ersten Stande möge das Bedürfniß, der Tüchtigkeit der Abgeordneten auf diese Weise sich zu vergewissern, weniger fühlbar sein, weil die Mitglieder dieses Standes auf Kreie⸗ tagen und anderweit Gelegenheit hätten, ihre Befähigung darzuthun. Anders verhalte es aber sich mit den Städten und Landgemeinen, bei diesen fehle es an anderer Gelegenheit, sich von der Qualification der Vertreter Ueberzeugung zu perschaffen, und es könne diese nur durch Veröffentlichun eve Protokolle mit namentlicher An⸗ gabe der Redner erlangt werden. Unsere ständische Institution sei auf Vertrauen basirt, jettt sei dies aber wenigstens im Nen und 3ten Stande ein blindes; und daher rechtfertige sich der dringende Wunsch, dasselbe in ein bewußtes verwandelt zu sehen. Die Unzulänglichkeit der bisherigen Mittheilungen sei gerade von den Kommittenten viel⸗ fach anerkannt und besonders die Nennung der Namen dringend ver⸗ langt worden, und so weit man auch davon entfernt sei, in dieser namentlichen Aufführung eine Befriedigung der Eitelkeit suchen zu wollen, so glaube man doch, diesem von den Wählern ausgehenden Ver⸗ langen auf keine Weise sich entziehen zu dürfen. In der Rhein⸗ Provinz habe die Zweckmäßigkeit der Stenographen sich bewährt, und auch in einer anderen Provinz habe man sich ihrer mit Erfolg be⸗ dient. In der That sei jetzt das Geschäft des Protokollführers ein so schwieriges und lästiges, daß man dasselbe kaum einem Mitgliede der Versammlung zumuthen könne.

Man suchte sich demnächst das Verfahren bei Aufnahme der Protokolle durch Stenographen deutlich zu machen: die Stenographen, so meinten Einige, würden nach den von ihnen in den Sitzungen ge⸗ machten Notizen die Protokolle redigiren, und diese sollten sodann der Oeffentlichkeit übergeben werden, außerdem aber müßten in der Ver⸗ sammlung von Mitgliedern des Landtags noch Protokolle geführt wer⸗ den, worin mit kurzer Angabe der Hauptmotive die gefaßten Beschlüsse verzeichnet würden, so daß auf diese Weise die Protokollführer nicht zu entbehren wären, ihnen jedoch eine Erleichterung verschafft würde.

Von einer anderen Seite ward angeführt, daß, so viel bekannt geworden, beim rheinischen Landtage die Protokolle von den Steno⸗ graphen nach den gemachten Notizen abgefaßt, sodann aber von einer Redactions⸗Kommission festgestellt und nach dieser Redaction in der Versammlung verlesen würden, bevor sie zur Deseanscke gelangten; außerdem würden von den Sekretarien die Beschlüsse des Landtags in besondere Protokolle aufgenommen.

In einem Nachbarstaat soll, wie von einer anderen Seite mit⸗ getheilt ward, auf die zuerst angegebene Weise verfahren werden, so daß die von den Stenographen abgefaßten Protokolle für das Publi⸗ kum bestimmt, für die Kammern aber immer nur die von den Land⸗ tags⸗Secretairen abgefaßten Protokolle entscheidend sind. .

Nach diesen Auseinandersetzungen erklärten sich mehrere Mitglie⸗ der gegen die Annahme der Seegreghen⸗ Der Zweck, die Ge⸗ schäfte des Landtags, und besonders der Landtags⸗Secretaire, zu ver⸗ einfachen, werde nicht erreicht werden; die Arbeit würde vielmehr nur getheilt und komplizirter werden, auch das Publikum aber würde nichts gewinnen, vielmehr nur mit größerer Schwierigkeit aus den weitläuf⸗ tigen stenographirten Protokollen dasjenige herausfinden, was von allgemeinem Interesse sei. Sonach würde die Annahme von Steno⸗ raphen keinen Nutzen gewähren, sondern nur Zeit kosten und die Paner des Landtags verlängern. Die Nennung der Namen der Redner griff man noch mehr an; dieselbe würde, so wollte man behaupten, das ständische Verhältniß ganz ändern, denn da der Landtag sich lediglich auf dem Felde der Begutachtung und Berathung bewege, 5 komme es auf namentliche Nennung der Redner gar nicht an, weil es weder für die Staatsbehörden, noch für das Publikum von besonderem Interesse, davon Kenntniß zu erlangen, in welcher Art jeder Einzelne seine gutachtliche Aeußerung abgegeben habe. Es sei dagegen nicht in Abrede zu stellen, daß manches Mitglied des Landtags, welches nicht gerade die Gabe der Rede besitze, aber ganz gute und zweckmäßige Ansichten vorbringe, durch die Scheu, jedes Wort unter öffentlicher Nennung seines Namens gedruckt zu sehen, davon abgehalten werde, sich überhaupt auszusprechen, so wie auf der anderen Seite wohl Mancher durch Eitelkeit zu langen Reden vermocht werden dürfte, die eben so En ungesprochen blieben. Als hiernächst die Frage gestellt wurde: Soll die Annahme von Steno⸗

Mittwoch den 30 8en April

raphen zur Aufnahme der Landtags⸗Protokolle erbeten werden? er⸗ lärte sich die Majorität für die e. v Beantwortung derselben. Eben so ward die zweite Frage: ob bei der Veröffentlichung der Protokolle die Namen genannt werden sollten? durch Stimmenmehr⸗ heit verneint.

„2) Die Petition eines ritterschaftlichen Abgeordneten betrifft die Beitragspflichtigkeit der Kirchen⸗Patrone zu geistlichen Bauten. Weil die dem neumärkischen Feuer⸗Sozietäts⸗Reglement beigefügte Feuer⸗ ene vom 29. August 1825 im §. 1 vorschreibt, daß bei allen neuen Gebäuden, welche nicht auf 60 Fuß Entfernung von einander erbaut werden, überall Ziegeldächer zur Anwendung kommen sollen und mithin, da die Gehöste der Geistlichen in der Regel mitten in den Ortschaften belegen sind und nur in seltenen Fällen die angege⸗ bene Entfernung zu erreichen ist, bei diesen in der Regel da, wo früher Rohr⸗ und Strohbedachung stattfand, das Material von den Ge⸗ meinden baßegeben werden mußte, gegenwärtig Ziegeldächer angebracht werden müssen, dadurch aber die Verpflichtung des Patrons zur Hergabe des Materials erschwert wird und die Königliche Regierung, so wie das Königliche Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, bei Regulirung des Interimistikums diese Verpflichtung des Patrons in einem speziellen Fall festgesetzt hat, so wird der Antrag gemacht: daß der Provinzial⸗Landtag bei des Königs Majestät sich dafür ver⸗ wenden möge: daß aus jener polizeilichen Verordnung keine erschwe⸗ rende Verpflichtungen für die Patrone gefolgert werden dürfen, diese vielmehr nur zu den Bedachungen die bisher gelieferten Materialien herzugeben verbunden sein sollen. In der Versammlung fanden es zwar einige Mitglieder unbillig, daß die Verpflichtung des Patrons durch die polizeiliche Bestimmung wegen der Ziegelbedachung er⸗ schwert werden solle, und man glaubte daher, einen An⸗ trag an des Königs Majestät mindestens dahin rechtfertigen zu können, daß die Patrone nicht zu einem größeren Geldopfer, als dem von ihnen bisher gebrachten, gezwungen sein sollten. Indessen wurde von der anderen Seite entgegengesetzt, daß der Landtag in dieser Angelegenheit nicht kompetent sei, weil in derselben eine rich⸗ terliche Entscheidung noch nicht ergangen sei, auch wollte man in der fraglichen Bestimmung die vermeintliche Unbilligkeit gegen die Patrone nicht erkennen, zumal auf der anderen Seite durch die Zie gelbedachung auch die Last der Gemeinden erschwert und Brandschäden vorgebeugt üessess Die Versammlung beschioß daher, dieser Petition keine Folge zu geben.

83) Der Magistrat einer Stadt beantragt den Erlaß einer ge⸗ setzichen Bestimmung, nach welcher jeder Bürger bei Gewinnung des Bürgerrechts in einer anderen Stadt, falls er sein bisheriges Bür⸗ gerrecht nicht aufgiebt, die vollen Bürgerrechts⸗Gelder zu entrichten verpflichtet wird. Der Antragsteller glaubt zwar, daß schon aus der Auslegung der jetzt bestehenden Gesetze sein Gesuch sich rechtfertige, ist aber in einem speziellen Falle mit einem in diesem Sinn gemachten Antrage zurück⸗ gewiesen worden und wünscht daher, daß das im Recht und in der Billigkeit gegründete Prinzip gesetzlich sanctionirt werde. In der Versammlung war man getheilter Ansicht über den Antrag. Für ben⸗ selben ward ausgeführt: Durch die Annahme der entgegengesetzten Ansicht erlange das Bürgerrecht das Ansehen eines Staatsbürger⸗ Rechts, so daß derjenige, der in irgend einer Stadt dasselbe erlange, davon auch in jeder anderen Gebrauch machen könne. Das Bürger⸗ recht selbst habe aber keinesweges die Natur der Sporteln, vielmehr sei es ein Einkaufegeld, dessen Zahlung zugleich den Zweck habe, den Genuß der Vortheile, welche mit dem Bürgerrecht einer Stadt ver⸗ bunden sind, zu erlangen. Wolle nun ein Bürger in mehreren Städ⸗ ten diese Vortheile genießen, so sei es auch ganz in der Ordnung, daß er das Bürgerrechtsgeld in allen den einzeinen Städten entrichte, wo er die demselben entsprechende Berechtigung erlange. Diese Billig⸗ keit erkenne auch die Städte⸗Ordnung vom 17. März 1831 an, wo⸗ nach in allen Fällen von demjenigen, der in einer Stadt das Bürger⸗ recht erlangt hat, bei einer Niederlassung in einer anderen Stadt, das volle in dieser übliche Bürgerrechtsgeld bezahlt werden muß, und es sei offenbar nicht angemessen, verschiedene Prinzipien in dieser Be⸗ ziehung festzuhalten.

Von der anderen Seite fand man aber jene Bestimmung ganz angemessen und wollte für eine Abänderung derselben nicht stimmen. Der Zweck dieser Vorschrift sei offenbar nur der: den freien Verkehr zu begünstigen, und diesem dürfe man nicht entgegentreten. Ueberdies würde die Gewährung des Antrages die für Gewerbtreibende unter Umständen sehr lästige Folge haben, daß man, um die Zahlungs⸗ Verbindlichkeit festzusteuen, prüfen müsse, ob die Absicht dahin gehe, das Geschäft in der Stadt, wo das Bürgerrecht zuerst erworben worden, aufzugeben oder nicht. Bei der Beschlußnahme erlangte der Antrag die erforderliche Stimmen⸗Mehrheit nich. 8

4) Der Landtag unterzog sich endlich noch der Prüfung des über einige das Ständehaus betreffende Gegenstände erstatteten Berichts.

omhwmt atirsferr Itt SA64T nc. Provinz Posen. asp itenib, E na4 un Posen, 15. März. (23ste Sitzung.) Der Ausschuß be⸗ richtet über zwei Petitionen, deren erste dahin geht, ein Gesetz zu beantragen, in Folge dessen ein jeder Verhaftete in⸗ nerhalb der ersten 24 Stunden vor seinen ordentlichen Richter ge⸗ stellt werden müsse, damit Letzterer befinde, ob die Verhaftung gesetzmäßig sei oder nicht, wuährend die andere bezweckt, Se. Majestät zu bitten, 1) daß ein jeder polizeilich Verhaftete sofort dem kompetenten Gericht übergeben, und 3 1 2) daß verboten werde, die Verhafteten zu quälen und zu mar⸗ 4 tern, so wie II 3) daß die Spezial⸗Kommissionen aufgehoben werden, folglich l686 Angeschuldigte nur von seinem ordentlichen Richter ge⸗ richtet werde. 1e Der Referent führt aus, wie die erste Petition dahin ziele, ein Gesetz nach Art der englischen Habeas-Corpus-Akte zu erbitten, und daß 8 vollständig begründet sei. Denn, wenngleich die Bestimmungen des Allg. Landrechts Th. II. Tit. 17 §§. 11— 13 und das Gendar⸗ merie⸗Edikt vom 30. Juli 1812 festsetzten, was zur Polizei und was vor das Gericht gehöre, so habe doch ein späteres Restript des Po⸗ lizei⸗Ministers vom 21. Juli 1817 die Befugnisse der Polizei⸗Behörden

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