1845 / 121 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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8 Athlr. 1 Jaßr. v 1Ie t. in allen Theilen der Monarchie 8— ohne Preiserhöhung. 8 8e Insertions⸗-Gebühr für den n gaum einer Zeile des Alg. 8

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11 4 mnaumnman Alle Post-Anslalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung Hru aus dieses Blalt an, sür Berlin ddie Exrpedition der Allg. Preuß. 8 Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72. EE Fübradenaamh.

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Amtlicher Theil. Landtags⸗Angelegenheiten. Petitionen und Anträge. Inland. Berlin. Stand der Thale emldeckte geheime Verbindung. Provinz Posen. Con⸗ secration des Erzbischofs von Gnesen. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Weser⸗Schiff⸗ fahrt. Großherzogthum Baden. Der Abgeordnete Posselt †. Schreiben aus Gotha. (Die Lebens⸗ und Feuer⸗Versicherungs⸗Bank.) Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Die griechischen Angelegenhei⸗ ten. Paris. Rekrutirung. Kommissions⸗Bericht über die Extra⸗ Kredit⸗Forderungen. Die Jesuiten⸗Frage. Vermischtes. Schrei⸗ ben aus Paris. (Kammer⸗Arbeiten: Zweikampf.) Großbritanien und Irland. Unterhaus. Sir R. Peel's Plan zur Resorm des Bankwesens in Schottland und Irland. Lonvon. Hofnachricht. Streit der britischen ee, . enn. in mit einer kolumbischen Regierung. Schreiben aus London. (Sir R. Peel's irländische Politik.) ö 8 Schweiz. Kanton Zürich. Bericht des eidgenössischen Kommissarius. Kreisschreiben des Vororts. Kanton Vern. Aufruf zur Bil⸗ dung einer Bürgemarde. Kanton Luzern. Unterstützungs⸗Comités.

Provinz Schlesien. (43ste Sitzung.) Untersuchung über die im hirschberger

Kanton Aargau. Der Greße Rath nach Luzern berufen. Italien. Rom. Ernennung eines Gesandten für Spanien. Schrei⸗ ben aus Palermo. (Neue Dampfboot⸗Verbindung; Vianchini.) G La Plata⸗Staaten. London. Blokade Montevideo's. Bündniß

zwischen Brasilien und Paraguay. Handels⸗ und Börsen⸗Nachichten. (Börsen⸗ und Marltbericht.)

Schreiben aus Amsterdam.

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Geistliche Musik im Dom. Trier. Antiquarisches.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Legations⸗Rathe Sirt von Armin zu Koblenz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem bei der vereinigten

Konsistorial⸗, Militair⸗ und Bau⸗Kasse hierselbst angestellten Kassen⸗ diener Rummel, das Allgemeine Ehrenzeichen; und

Dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanzrath und Regierungs⸗ Präsidenten Keßler zu Arnsberg den Charakter als Wirklicher Ge⸗ heimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu verleihen;

Den bisherigen Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath von Puttkam⸗ mer zum Regierungs⸗Rath und Provinzial⸗Stempel⸗Fiekal in Posen, und den bisherigen Divisions⸗Auditeur, jetzigen Provinzial⸗Stempel⸗ Fiskal Richter in Danzig, zum Regierungs⸗Rath; so wie

Den Kaufmann Leonhard Maggi in Ancona an die Stelle des auf sein Gesuch entlassenen bisherigen Konsuls Roediger da⸗ selbst zum Konsul in den päpstlichen Häfen des adriatischen Meeres zu ernen)ben. 11“

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zufolge Aller⸗

Die Wasserkünste im Garten zu Sanssouci werden in Thätigkeit

höchster Bestimmung in diesem Jahre folgendermaßen

gesetzt werden: An Sonn⸗ und Festtagen von 12 Uhr Mittags bis gegen Abend sämmtliche Wasserkünste, Dienstags und Donnerstags von 3 bis 8 Uhr Nachmittags nur die Haupt⸗Fontaine vor den Terrassen. Sanssouci, den 1. Mai 1845.

Königliche Garten⸗Intendantur.

188 1 Bekanntma chung.

Die diesjährige Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen wird Dienstag den 6. Mai eröffnet werden, und

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wird demnächst das Dampfschiff regelmäßig

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1 Uhr Nachmittags, und

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aus Stettin jeden Freita aus Kopenhagen jeden 2 abgefertigt werden. ““

Die erste Abfahrt aus Stettin wird Freita 9ten d. M. statthaben.

Die Reisenden, welche Freitag früh mit dem ersten Eisenbahn⸗ zuge von Berlin nach Stettin sich begeben, erreichen den Anschluß an das nach Kopenhagen abgehende Schiff. Die mit dem Post⸗Dampf⸗ schiffe aus Kopenhagen in Stettin anfommenden Reisenden treffen am Mittwoch im letzteren Orte dergestalt ein, daß sie den Nachmittags⸗ Dampfwagenzug nach Berlin zur Weiterreise benutzen können.

Die vorjährige Passage⸗ und Fracht⸗Taxre fömmt auch bei den diesjährigen Fahrten in Anwendung. 8

Berrlin, den 1. Mai 1845. . t General⸗Post⸗Amt.

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Landtags-Angelegenheiten. 8 Provinz Schlesien. 1 Breslau, 2. April. (43ste Plenar⸗Sitzung.) Auf Ver⸗ anlassung des Antrages eines Abgeordneten der Städte vereinigt man sich dahin, den Königl. Landtags⸗Kommissarius zu ersuchen, die Ver⸗ öffentlichung der Adresse wegen Preßfreiheit durch die Zeitungen zu veranlassen. Die ritterschaftlichen Gutebesitzer des reichenbacher Kreises beantragen, in Veranlassung eines Plenar⸗Beschlusses des Geheimen Ober⸗Tribunals (Ministerial⸗Vlatt 1840, S. 176), die Befürwortung einer Declaration der Constitution vom 14. Juli 1749 Nr. 6 dahin, daß in Betreff derjenigen mit den Dominien vereinigten olim wüsten Bauerhufen, welche bis auf die neuesten Zeiten rücksichtlich der herrschaftlichen Dienstleistung und des Beitrags zu den Kom⸗ munal⸗Lasten als Dominial⸗Land behandelt worden sind, die Ver⸗ jährung als rechtsgültiger Einwand zugelassen werde. Der Ausschuß kann diesen Antrag nicht befürworten, weil er die Ueberzeugung hat, daß die Gründe, welche das Geheime Ober⸗Tri⸗ bunal in dem der Petition beigefügten Erkenntnisse für seine Ansicht ausführt: daß die Verjährung als Beweismittel auszuschließen sei, vollkommen entscheidend sind. Wenn dagegen dasselbe Erkenntniß ausspricht, daß die in Nr. VI. der Constitution von 1749 gedachte Verpflichtung der schiesischen Gutsbesitzer zur Vertretung der auf ein⸗ gezogenen wüsten Bauerngütern haftenden Rustikal⸗Onera nach dem Normal⸗Jahre 1633 sich auch auf herrschaftliche Dienste beziehe, so hält der Ausschuß einstimmig diese Ansicht für unbegründet und will eine diesfällige Declaration der Constitution befürworten. Hiergegen wird aber bemerkt, wie der Schluß des Konklusums: eine Verjährung sei hier nicht zulässig, sich nur auf den ersten Theil der Nr. VI. beziehe und den zweiten Absatz gar nicht berühre. Bei der Abstim⸗ mung wird der Antrag der Petition einstimmig, der Antrag des Aus⸗ schusses überwiegend verneint.

Ein Abgeordneter der Ritterschaft knüpft an den verhandelten Gegenstand einen ferneren Antrag, indem er ausführt, daß durch die Veröffentlichung der Plenar⸗Beschlüsse des Geheimen Ober⸗Tribunals die Selbstständigkeit aller anderen Gerichtshöfe gefährdet werde und es daher gerechtfertigt erscheine, hiergegen von Seiten des Landtages einzuschreiten. Es wird dagegen eingewendet, dieser Antrag stehe nicht in Einklang mit der gegen das Gesetz vom 29. März 1844 beschlossenen Petition, auch widerstrebe er dem vom Landtage beschlossenen Antrage auf Oeffentlichkeit der Rechtspflege. Andererseits wird bemerkt, daß, wenn die gesammte Rechtspflege öffentlich wäre, die Veröffentlichung der Beschlüsse des höchsten Gerichtshofes ebenfalls unbedenklich eintreten könne. Anders verhalte es sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen. Mit dem Beschluß über das Ge⸗ setz vom 29. März 1844 sei der gegenwärtige Antrag vollkommen kongruent. Jener Beschluß habe den Zweck, die Richter von einem ihnen drohenden moralischen Zwange zu befreien, und der vorlie⸗ gende Antrag ziele dahin, einen anderen geistigen Zwang von ihnen zu nehmen, beide aber hätten die Unabhängigkeit der Richter zum Gegenstande. Der hierauf gestellte Antrag,

Allerhöchsten Orts darauf aufmerksam zu machen, daß dem Land⸗ tage bei der Stellung, welche dem Geheimen Ober⸗Tribunale nach

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1845.

der Verordnung vom 1. Dezember 1833 angewiesen sei, die Ver⸗ öffentlichung der Plenar⸗Beschlüsse dieser Behörde bedenklich und 2 egfhbgecnbegel der übrigen Gerichts⸗Behörden beeinträchtigend erscheine,

wird hierauf gegen 39 bejahende Stimmen abgelehnt.

Die Stadt Friedeberg a. Q. wünscht gesetzliche Maßregeln gegen den äußeren Andrang einer der Verarmung rasch verfallenden Bevölkerung durch eine Bestimmung getroffen:

1) daß bei Neu⸗Anziehenden in den Städten die Orts⸗

Behörden mit ihren Urtheilen über die lokalen Verhältnisse der

Erwerbsfähigkeit gehört werden, nach Art der im §. 7 des

saeshtes über die preußische Unterthanenschaft enthaltenen Vor⸗

hriften; 2) daß da, wo ein großer oder der größte Theil der Kommunal⸗

Leistungen aus Kämmereimittein bestritten wird, ein ent⸗

sprechendes Aequivalent als Anzugsgeld an die Kämmereikasse

zu zahlen sei. Der Ausschuß erklärt sich für Ablehnung der

erwähnte §. 7 nichts enthalte, was den erwarteten Schutz vermehren könne, und die Entrichtung des Anzugsgeldes eine den Anforderungen der Zeit zuwiderlaufende Abschließung zur Folge haben werde. Von Seiten der Städte wird die Petition lebhaft befürwortet, weil der An⸗ drang der ärmeren Bevölkerung in die Städte sehr groß sei, während auf dem Lande öfters Mangel an Arbeitern eintrete. Der Antrag liege nicht sowohl im Interesse der Städte, als im allgemeinen. In einem Landtags⸗Abschiede an die westphälischen Stände sei ein Ein⸗ zugsgeld genehmigt worden. Der Antrag möge auf ein Antrittsgeld für diejenigen Anzügler beschränkt werden, welche nicht das Bürger⸗ recht erwerben. Von Seiten der Ritterschaft wurde bemerkt, daß den Landgemeinden, und namentlich den Fabrik⸗Dörfern, ein gleicher Schutz würde gewährt werden müssen. Es sei auffallend, daß von derselben Seite ein Schutzgeld für die Städte beantragt werde, die für das Land dagegen gekämpft habe. Der referirende Ausschuß hob hervor, wie der wesentliche Uebelstand darin liege, daß der §. 8 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 in den Städten nicht gehörig beobachtet werde, indem der Wohnungsgeber den An ziehenden zuvörderst aufnehme und dann erst die vorschriftsmäßige Anzeige mache. Das Gesetz, gehörig befolgt, sei für den nöthigen Schutz ausreichend. Dagegen wurde erwähnt: daß der Landtag diesen Schutz nicht für ausreichend erachte, gehe daraus hervor, daß er bei der Berathung über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend das Sportuliren der unteren Verwaltungs⸗Behörden beantragt habe, zur Gewährung eines solchen Schutzes den Städten auch ferner zu gestatten, die bisher neben den Bürgerrechts⸗Gebühren bei Erwerbung des Bürgerrechts liquidirten Sporteln zu erheben. Die Gefahr, welche aus dem Andrange mittelloser Personen in die Städte für das Gemeinwesen entstehe, wurde vielseitig anerkannt und der Wunsch einer Remedur gegen diesen Uebelstand ausgesprochen. Es komme zumeist auf Maßregeln an, um zu verhindern, daß in den Städten eine übermãßige Bevölkerung künstlich hervorgerufen werde, ein allgemeiner Antrag auf gesetzliche Abhülfe sei daher dem Zweck entsprechender, als ein Vorschlag spezieller Mittel. Hierauf wurde bei der Abstimmung die obige Petition abgelehnt, auch das Amen⸗ dement,

daß Allerhöchsten Orts auf fernere Mittel gedacht werde, um dem allzu großen Andrange nach den Städten vorzubeugen,

zurückgewiesen. Eben so werden mehrere Anträge auf Erwirkung vön Abänderungen der Gesetze vom 31. Dezember 1842 und 6. Januar 1843 abgelehnt. Eine Petition der Stadt Ratibor beantragt die Verwendung

des Landtages dafür,

1) daß der Staat die Kosten der Krimin übernehme; daß die Bewachung der Königlichen Inquisitoriate von Seiten des Staats besorgt und bezahlt werde, nicht aber den Kommunen zur Last falle. Der erste dieser Anträge wird nicht unterstützt, weil er seine Erle⸗ digung schon bei Gelegenheit einer anderen Petition gefunden und außerdem die Ordre vom 15. April 1842 die Fixirung der Kriminal⸗ Kosten in den Städten zulasse. Dagegen wird der zweite Antrag

Petition, weil der

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Geistliche Musik im Dom. u“ Zum Besten der Wadzeck⸗Anstalt hatte der als Komponist wie als musikalischer Bildner gleich achtungswerthe Königliche Musik⸗Direktor Herr F,2. Neithardt am J achmittag des 30. April mit dem unter seiner Leitang 8 stehenden Domchor, unterstützt durch die ersten Talente unserer Oper, eine Veeistliche Musik⸗Aufführung in der Hof⸗ und Domlirche veranstaltet. Ob⸗ gleich das Konzert schon am 9. April stattfinden sollte, eingetretener Hin⸗ dernisse wegen aber bis jetzt aufgeschoben werden mußte, war das Programm dennoch, mit Ausnahme einer Pièce, unverändert eblieben. Nach einer von dem Königl. Musik⸗Direltor Herrn Grell gat der Orgel gespielten JIntroduction trug der Dom⸗Chor die altehrwürdige K. euz⸗Antiphone: Crus ave spes unica . 1A* tempore, Auge piis justitiam, Reisque dona veniam

von Palestrina a capella fomponirt, vor; ein Gesangstück, in welchem jene Erhabenheit und Großartigkeit des Styls, die allen Werken dieses größten unter den Meistern der alten römischen Schule in so hohem Grade wie keinem anderen Kirchen⸗Komponisten eigen ist, ebenfalls den Haupt⸗ Charakter bildet. Die Ausführung entsprach in jeder Beziehung dem he⸗ eutenden Rufe, welchen sich der durch die Munificenz Sr. Majestät des ünsge in jugendlicher Kraft entfaltende, 82 aus 50 bis 60 wohlgebilde⸗ ten Sängern bestehende Dom ⸗Chor durch seine ausgezeichneten Leistungen

bereits erworben. 1b Hierauf sang Herr Mantius die gefühlvolle Cavatine: „Sei getreu bis in den Tod, so will ich Dir die Krone des Lebens geben. Fürchte Dich lnicht, ich bin bei Dir“, aus dem Oratorium „Paulus“ von Mendels⸗ sohn⸗Vartholdy, mit der bekannten, an diesem Sänger nicht genug zu rühmenden Innigkeit des Ausdrucks und dem schönsten Wohllaut der Stimme.

err Grell begleitete das Musikstück auf der Orgel. Sodann wurde von Antonso Lotti:

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„Crucifixzus etiam pro nobis sub Pontio Pilato, passus et sepultus est“,

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capella, vom Dom⸗Chor vorgetragen. Lotti, der als Stifter der venetianischen Schule anzusehen ist, war ein Schüler Legrenzi’'s, bei dem er den Kontrapunkt studirte. Er lebte noch 1732 zu Venedig, wo er als Kapellmeister an der Markus⸗-Kirche angestellt war. Unter der großen An⸗ zahl seiner hinterlassenen Werke ist das genannte „Crucisixzus" eines der berühmtesten: trotz seiner Vielstimmigkeit ist es klar und von erhabener Wirkung, wurde auch vortrefflich, rein und mit echt lirchlichem Ausdruck vom Dom⸗Chor ausgeführt.

Außerdem kamen im ersten Theil noch zur Ausführung: Choral „Lobe den Herrn, den mächtigen König der Ehren“ für Baßposaune und Orgel, variirt von Herm F. A. Succo. Der Komponist, ein tüchtiger Organist, führte die Orgelpartie selbst aus und fand in dem Königl. Kammermusikus Herrn Belcke, der die Posaune dazu blies, eine tüchtige Stütze. Ferner: Psalm vom Abt Stadler: „Gott ist mein Hirt, mir wird nichts mangeln u. s. w.“ Max Stadler, geb. 1748, gest. 1833, lebte in Wien und ist als Komponist mehrerer Messen, Requiems, Oratorien G. B. „Das befreite ZJerusalem“) rühmlichst bekaunt. Er schrieb auch Lieder und Sonaten, doch scheint er sich mit Vorliebe und besserem Ersolg dem Kirchlichen zugewen⸗ det zu haben. Den in Rede stehenden Psalm, einfach und doch voll wür⸗ diger Haltung, trug Dlle. Hähnel mit edlem Ausdruck vor. Die Alt⸗ stimme ist für geistliche Musik ganz vorzüglich geeignet, und wir wünschten die genannte Sängerin öfter bei ähnlichen Gelegenheiten zu hören. Den Schluß des ersten bschnitts bildete ein durch den Domchor a capella aus- geführtes Gesangstück von Fioroni: „Christus factus est pro nobis, obe- diens ad mortem, mortem autem erucis. ropter quod et Deus exal- tabit illum, et donavit illi nomen, quod est super omne nomen.“ Wir verdanken die Bekanntschaft mit diesem interessanten und sehr zu Herzen sprechenden Musikstück den Forschungen des wackeren Kustos an der König⸗ lichen Bibliothel zu Berlin, Herrn ehn, der dasselbe durch die von ihm redigirte Zeitschrist Cäcilia zur venbge Kunde brachte. Es entstand in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.

Den zweiten Theil eröffnete wieder eine Introduction des Herrn Musik⸗ Direktors Grell auf der Orgel. Unter den folgenden Nummern haben

wir, nächst einem Psalm (43) von Mendelssohn⸗Bartholdy „Nichte mich, Gott, und führe meine Sache wider das unheilige Volk“, einer durch Herrn Zschiesche mit etwas abwärts schwebender Intonation gesungenen Arie aus „Paulus“ („Gott, sei mir gnädig, nach deiner Güte“ u. s. w.), und einem geistlichen Liede von Meperbeer voll Frommsinns und mit einem gläubigen Aufschwung im Hallelujah, noch der durch Frau v. Faß⸗ mann vorgetragenen Arie aus „Paulus“:

„Jerusalem! Jerusalem! Die Du tödtest die Propheten und steinigest

die zu Dir gesandt! Wie oft hab' ich nicht Deine Kinder versammeln

wollen, und ihr habt nicht gewollt!“ 8 zu gedenken, nicht nur der schoͤnen Composition an und dern weil selbige auch von der ausgezeichneten Künstlerin m usterhaft rein und mit der kirchlichen Würde ganz entsprechendem, einsachem Ausdruck gesungen ward. Es stellt sich mehr und mehr heraus, daß Frau von Faß⸗ mann gewisse Aufgaben zu lösen noch immer denselben Beruf hat, wie srüher. Alle Aufgaben befriedigend zu lösen, möchte übrigens keine erste Sängerin im Stande sein.

Den Schluß des Konzerts machte das freilich nicht im strengen Kirchen⸗ styl gehaltene „Vater Unser“ von Feska und eine von Herrn Succo komponirte und ausgeführte Orgelfuge. Die Kirche war, mit Ausnahme der Gallerieen, gefüllt. u.

für sich wegen, son⸗

Trier. Bei Nachgrabungen, die man wegen der Wiederherstellung

der römischen Basilika zu einer evangelischen Kirche unternommen, hat sich

herausgestellt, daß diese Basilika zum Heizen eingerichtet war, zu welchem

Zwecke der mit Marmor geplattete Estrichfußboden auf 1/ 10“ hohen Zie⸗

Pipfecnerchen ruht und von Außen Heizkanäle unter den Fußboden führen in anderer Gegenstand von antiquarischem Interesse , 68 uch dieser

eines schönen Mosaikbodens vor dem Weberbachthore. ruht auf Ziegelpfeilerchen und liegt 4“ tief in der Erde.