2 —
24 ½. 3 % 40. 41 ¼. Amg. —.
ve- Pol. —. Oestanv. —. ½ Russ. Nope 93 . Antwerpen, 28. April. Zinal. —. None Aul. Frankfurt a. M., 30. April. 5 % Met. 114 ½.
Pass. —.
2023. Har. Bank - Action 750 . Mope 92 ¼¾ G. 86 gl. 91 ¼ G.
Pols. 200 PlI. 96. 40. 600 FI. 96. 40. 200 FI. 30 ½ Be.
London, 26. April. Cons. 3 % 99 ⅛. n;, . Neue Aul. 30 ½. Pas- Columb. —. Aer. 37 ⅛. Peru 30 ½. Paris, 28. April. 59% Rente ün cous. 119. 45. 3 % hento fn cour. 85.65.
Ausg. Sch. 17 ½. 2 ½ % Holl. 63 ⅞.
ive 7 ⅞. 84 1 Bras. 87. Chili —.
Engl. Russ. —.
595% MNeapl. —. 509% Span. Rente 40. Pass. —.
Wien, 29. April. 5 % Met. 113 ⅞. 4 % 102. 3 9% 78 ½. Bank-Actien Nordb. 189.
1652. Aul. 45 1834 155 ½. 40. 1829 132.
Mail. 128. Livorn. 123 ½.
WEEE Zinel. —.
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Prouss. Pv.
Montag,
Dank-Actien p. aelt.
104. 63 ½. In Potsdam.
(Herr und Mad. Rettig und Iphigenia, als Gastrollen.) Neuo Port. 66. Dien ag, 6. Mai.
rolle.) Anfang 6 Uhr.
us⸗Preisen verkauft. 010 g. 149. haus⸗Preisen verkauf
Aönigliche Schauspiele. Sonntag, 4. Mai. Im Opernhause.
Billets zu dieser Vorstellung werden zu Preisen verkauft. Ebbb
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[4411 Sted brief.
Der wegen Betrugs zur Untersuchung gezogene Ren⸗
tier Carl Friedrich Reuther, zuletzt in Potsdam wohnhaft, hat sich der Fortsetzung derselben durch seine heimliche Entfernun entzogen.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Aus⸗ landes werden dienstergebenst ersucht, auf den unten näher signalisirten Reuther gefälligst zu vigiliren, ihn im Beiretungsfalle zu verhaften und unter sicherer Be⸗ gleitung mit den bei ihm sich vorfindenden Effelten an die hiesigen Stadtvoigtei⸗Gefängnisse abliefern zu lassen.
Wir versichern die ungesäumite Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Be⸗ hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit. Berlin, den 26. April 1845.
Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.
8 v. Schroetter. 118 Signalement. Der ꝛc. Reuther ist 57 Jahr alt, aus Annaberg
ebürtig, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat schwarze Haare, eine bevecke Stirn, braune Augen, schwarze Augenbrauen, eine gewöhnliche Nase, ein rundes Kinn, einen großen Mund, unvollständige Zähne, einen grauen Bari, ge⸗ sunde Gesichtsfarbe, eine ovale Gesichtsbildung und spricht deutsch. —
In Betreff der Kleidung kann nichts Näheres ange⸗ geben werden.
14400 Ediktal⸗Citation.
In unserem Depositorium befindet sich eine zu dem Nachlasse des Lieutenant Wilhelm August Emil Wlocka gehörige Masse. Der Erblasser, welcher bis zum Jahre 1823 in dem Königlichen Preußischen 29sten Linien⸗ Infanterie⸗Regimenie zu Saarlouis in Garnison ge⸗ standen, demnächst in Breslau und in Oberschlesien gelebt, sich im Jahre 1830 nach Holland begeben hat und am 15. August 1835 zu Dakko in Ostindien als Sergeant⸗Major in Königlich Niederländischen Diensten gestorben ist, soll als Erben einen Sohn aus seiner ersten Ehe mit der bereits am 10. Juni 1823 zu Sies⸗ dorf bei Saarlouis gestorbenen Friedericke geborenen Dürr, Namens Eugen, angeblich geboren am 3. Ja⸗ nuar 1821, hinterlassen haben. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort dieses Eugen Wlocka nicht zu ermitteln gewe⸗ sen ist, so werden derselbe oder dessen nächste Verwandte hiieermit aufgefordert, sich binnen 9 Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden und ihre Gerecht⸗ same wahrzunehmen, widrigenfalls das weiter Rechtliche über die gedachte Verlassenschafts⸗Masse verfügt werden wird. Ratibor, den 18. April 1845.
(L. S.) Das Königl. Pupillen⸗Kollegium.
—
Nothwendiger Verkauf.
Königl. Land⸗ und Siadtgericht Wittenberg.
„ Das zeither dem Kaufmann Rudolf Markwordt ge⸗ hörige, unter Nr. 271. Vol. VII. des Hypothekenbuchs von Wittenberg eingetragene, an der Bürgermeister⸗ und Jüdenstraßen⸗Ecke sub 344 des Brandkatasters gelegene
brauerei⸗ und weinschanksberechtigte Wohnhaus mit
Seitengebäudkn, Hof und Garten, und gleichzeitig die
Portion neuen -e encr wagsg Nr. 14. des Hypo⸗
thekenbuches über Gerechtigkeiten, davon das erste auf
996 Thlr. 15 Sgr., die letzte auf 150 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem
Büreau III a. einzusehenden Taxe, gerichtlich abgeschätzt
worden, soll am 10. Juli 1845, Vormittags 10 Uhr, rt werden.
19
n ordentlicher Gerichtsstelle hier subha
11] Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 17. Dezember 1844. Deas hierselbst in der Deßauer Straße Nr. 40 bele⸗
8 gene Grundstück des Particulier Johann Caspar Anacker,
gerichtlich abgeschätzt zu 8947 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., oll Schulden halber
am 16. September 1845, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichisstelle subhastirt werden. Tarxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
110] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 13. Dezember 1844. Das hierselbst in der Hirschelstraße Nr. 15 belegene
Grundstück des Particulier Johann Heinrich Anacker,
gerichtlich abgeschätzt zu 11,698 Thlr. 1 Sgr. 1 Pf.,
soll Schulden halber
am 16. September 1845, Vormitt. 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[348] Nothwendiger Verkauf.
Das auf dem Corps de la place der Festung Grau⸗ denz sub No. 5. belegene, im Hypothekenbuche ⸗ub No. V. as. 42. verzeichnete Grundstück des Kaufmanns J. G. Weise, abge chaht auf 6274 Thlr. 15 Sgr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 3. Oktober 1845, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelie subhastirt werden.
Festung Graudenz, den 28. Dezember 1844,
1 Königliches Civilgerich. 8
53ste bns Vorstellung: Die Hugenotten, Oper in 5 Abth. Musik von Meyer⸗ — Becle von Hoguet. (Herr Erl, vom KK. Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien: Raoul de Nangis, als Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
den erhöhten Opernhaus⸗
4im naame. kat.r stess it vamtean . 21,t. an augfichbnnh stegun 8 111“ 5 8 9. b 838 88n 8 8 8
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Weeil nehmen wollen,
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Allgeme
339] 8 dr 789 EEEEEEI1““ . Herhachtung des Gutes Zipkeleben. Das dem Kloster Unser Lieben Frauen gehörige,
† Meile vor Magdeburg geehene Gui Zipkeleben, zu:
welchem, außer den erforderlichen Wohn⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Gebäuden nebst Tagelöhnerhäusern, gehören: J. 3 Morg. 8 ¶Ruth. Gärten, 3 » 7 » Hof⸗ u. Baustellen, 521 54 „ Acker, 293 102 » Wiesen, 285 65 » Anger, 159 6 » Wege, Gräben, Ge⸗ waässer, Deiche und Unlaud,
“ Ho Summa 1265 Morg. 62 ◻¶Ruth., 1
II. die Fischerei und Rohrnutzung in den Kolken in⸗ nerhalb der Gutsfeldmarl und in einem Theile des Zipkeleber Sees,
III. die privative Jagd auf der Gutsfeldmark und einem Theile der Puppendorfer, der Gübser und Grüneberger Feldmark, so wie des Zipkeleber Sees,
IV. die Viehtrift auf Wahlitzer Feldmark während der Ueberschwemmung, 1
soll vom 1. Juni 1846 bis dahin 1870 an den Meist⸗ bietenden verpachtet werden. Zu diesem Behufe habe ich einen Licitations⸗Termin
auf den 28. Juni d. ge Vormittags 9 bis
12 Uhr, im sogenannten rothen Saale des Klosters Unser Lieben Frauen, große Klosterstraße Nr. 1. hierselbst, anberaumt, wozu Pachtlust e hierdurch eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß die Verpachtungs⸗Bedingungen 8. Anschlag und Karte im Geschäfts⸗Lokale der Admini⸗ stration des Klosters Unser Lieben Frauen, Regierungs⸗ straße Nr. 2, eingesehen werden können. Pachtbewer⸗ ber müssen sich vor dem Termine über ihre Qualifica⸗ tion als Landwirthe und über ihre Vermögens⸗Ver⸗ hältnisse ausweisen und eine Caution von 2000 Thlr. deponiren. Nach geschlossenem Termine werden keine Gebote weiter angenommen. 1“ Magdeburg, den 29. März 1815. 4 88 Der Prokurator Hesselbarth.
[400 b] Bekanntmachung.
An die Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Post⸗ und Kammergerichts⸗Raths Herrn Grein ist der Herr Kammergerichis⸗Rath von Rönne von uns zum 3ten Mitgliede und Justitiarius der Direction der Preu⸗ ßischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt gewählt und von dem Königlichen Hohen Ministerio des Innern als solcher bestätigt worden. — In Gemäßheit des §. 51 der Statuten wird dies hierdurch mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Direction jetzt aus dem Major a. D. Herrn Blesson, dem Rechnungs⸗Rath Herrn IeSg und dem Kammer⸗ gerichts⸗Rath Herrn von Rönne besteht.
Berlin, den 1. Mai 1845.
Das Kuratorium der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗ (gez.) von Lamprecht.
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Breslau⸗ Schweidnitz⸗ Frei⸗ 442 : darel burger⸗Eisenbahn.
8 Die Herren Actionaire m unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zu der dies⸗ II1II △ jäͤhrigen ordentli⸗
1. chen “
Ühir.s Fücor tags 3 Uhr, im hie⸗
LeSee sigen Börsenlokale, b n ergebenst ein. Außer den im §. 24. des Gesellschafts⸗Statuts bezeichneten Ge⸗ genständen werden zur Berathung und Beschlußnahme gebracht werden:
1) Ausdehnung des Unternehmens auf eine burg in der Richtun
8. A WMPD). v--J;- ,
von Frei⸗ nach Waldenburg zu meh⸗
reren bedeutenden Niederschlesischen Kohlengruben
88 führende Pferdebahn. 8
2) Feststellung des zur Errichtung und Ausrüstung
dieser Pferdebahn erforderlichen Kosten⸗Kapitals, so wie der Art der Aufbrin ung desselben.
3) Vermehrung des Betriebs⸗ nventarii, Errichtung mehrerer neuen Anlagen, Feststellung der hierzu, so wie zur vollständigen Herstellung der Haupt⸗ bahn und Beschaffung eines Betriebs⸗Kapitals, erforderlichen Geldmittel und Art der Aufbringung dieser letzteren.
4) Abänderung der §§. 44. und 50. des Gesellschafts⸗ Statutes.
5) Errichtung eines die Gegenstände ad 1. bis 4. be⸗ treffenden und feststellenden Nachtrages zum Ge⸗ sellschafts⸗Statute.
6) Bericht über das Nivellement der Strecken von Liegnit nach Königszelt und von Schweidnitz nach Frankenstein. .
Die Herren Actionaire, welche an der Versammlung
werden ersucht, nach §. 29. des
Statuts spätestens am 27. Mai ihre Actien in dem
Bürean dir Gesellschaft zu produziren, oder sonst auf
i. Im Schauspielhause. Siste Ab Vorstellung: Magister Quadrat. Hierauf: Die S leichhändler.
Im Konzertsaale: 1) Le portrait vivant. 2) La rue de la lune. Auf Allerhöchsten Befehl: Iphigenia auf Tauris. „ vom KK. Hof⸗Burgtheater zu Wien: Orest
Im Opernhause. Vorstellung: Tell. (Herr Erl: Arnold, Melchthal's Sohn, als Gast⸗
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern⸗
In Potsdam: Donna Diana. (Herr und Mad. Rettich: Don Cesar und Donna Diana, als letzte Gastrollen.) Zur Nachricht des berliner Publikums dient, daß Herr und Mad. Rettich wegen baldigen Ablaufs ihres Urlaubs in Berlin 11
Königsstädtisches Theater. Sonntag, 4. Mai. Zum erstenmale: Die Strelitzen, heroisches
1A“ Abonnements⸗ Schauspiel in 4
von J. M. Bab
Aufzügen, nach einer wahren russischen Begebenhe 2
Meteorologische Beobachtungan.
1845.
ö4ste Abonnements⸗ 2. Mai.
Morgens 6 Uhr.
Abends 10 Uhr.
Nach einmalige, Beobachtung.
Nachmittags 2 Uhr.
Laftdruck Luftwärmo. Thaupunkt.. Dunstsöͤttigang
+ +
1 Wolkenzag... nicht auf⸗ EWTTEETEEET1“
iner
Anzeiger.
genügende Weise die am dritten Orte erfolgte Nieder⸗ legung nachzuweisen, gleichzeitig aber ein mit der Na⸗ mens⸗Unterschrift und den Nummern versehenes Ver⸗ zeichniß der Actien in einem doppelten Exemplar zu übergeben, von denen das eine zurückbleibt, das andere, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, zurückgegeben wird. Letzteres dient als Einlaßkarie. Breslau, den 28. April 1845. 1 Der Verwaltungs⸗Rath der Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ burger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Bekanntmachung. e Die geehrten Actio⸗ naire der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft werden hier⸗
durch zu der Mon⸗
vn, SrSnhn N. † tags, den 26. 2Mai diefes Jahres,
Vormittags 9 ½ Uhr, im Bahnhofs⸗Gebäude zu Gr. Oschersleben zufolge §. 24. des Statuts abzuhaltenden
jährlichen General⸗Versamm⸗
in welcher W
1) der Geschäfts⸗Bericht des Directorii verlesen, 2) der Rechnungs⸗Abschluß des Jahres 1844 ver⸗
theilt und
3) über etwa von den Actionairen zu machende An⸗
träge abgestimmt werden soll, eingeladen. 1
Von Seiten des Directorii der Gesellschaft sind keine der Entscheidung der General⸗Versammlung bedürfende Anträge gemacht. Diejenigen Vorträge, welche einzelne Actionaire zu halten beabsichtigen, müssen nach §. 30. des Statuts unter ausfuͤhrlicher Angabe der Motive mindestens zehn Tage vor der Versammlung dem Un⸗ terzeichneten schriftlich angezeigt werden.
Jeder Actionair oder Bevollmächtigte eines solchen, welcher an der General⸗Versammlung Theil nehmen will, hat sich als Eigenthümer von 5 oder mehr Actien gegen
das Direktorium der Gesellschaft zu Magdeburg, in
deren Büreau am Brückthore,
den Herrn Kaufmann Wrede sen. zu Halberstadt,
oder
den Herrn Stadtrath Hincke zu Braunschweig in den Vormittagsstunden des 24. Mai d. J. zu legi⸗ timiren und eine Eintrittskarte in Empfang zu nehmen, auf welcher die Zahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist.
Halberstadt, den 23. April 1845.
Der Vee. des Theschuges ger Uängbeburg berstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Augustin.
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Hal⸗
[373 b] 8 1 1 168 7 „Mit Freitag, den 25. April c., be⸗ - ginnen die regelmäßigen Fahrten des
IEWSdampfscifs „Gazelle zwischen Königsberg und Neufahrwasser, dem
Hafen von Danzig. Die Abfahn gescheht von Königsberg Montag, Mittwoch und Freitag,
nach Neufahrwasser: und von Neufahrwasseer nach Konigsberg: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, an beiden Orten 8 Uhr orgens. Die Direction der Königsberger Dampsschifffahrts⸗ Geselschaf
.⁴
Nr. 11097. Vorladung. [219]
‚Auf Befehl des K. K. Provinzial⸗Tribunals zu Como wird hiermit bekannt gemacht, wie die Vormundschaft der minderjährigen Töchter des verstorbenen Carl An⸗ ton Cattanco von Rovellasca, Annunziata und Maria Cattaneo, unterm 16. Dez. v. J. und gleicher Nr. ge⸗ beten hat: es möge der abwesende Anton Maria Cat⸗ taneo, Sohn des verstorbenen Stephan aus Rovellasca, vorgeladen werden, welcher 1813 in den Militairdienst des damaligen Königreichs Italien trat, darauf mit dem Heere nach Deutschland ging und keine weitere Nachricht von sich gab; im Falle derselbe dieser Vor⸗ ladung keine Folge leiste, so möge er für verschollen erklärt werden.
Demgemäß zeigt dies Tribunal demfelben an, daß ihm der hiesige Advokat Amadeo zum Kurator aufge⸗ stellt wurde, und daß er, Anton Maria Cattaneo, hier⸗
mit vorgeladen wird, binnen Jahresfrist vor diesem Tri⸗
bunale entweder selbst zu erscheinen, oder sonst Nach⸗ richt von seinem Leben zu geben; widrigenfalls auf er⸗ neuertes Ansuchen der besagten Vormundschaft und im Einvernehmen mit dem Kurator Amadeo er für gesetz⸗ lich verschollen und fodt erllaͤnt werden würde,
meneerd
334,23"1Pan. 334,53„Pan. 335,15" „Par.
84 pCt.
Tagesmittel:
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Qvellwärme 7,69 N. Flasswürme 10,9* 1 Bodenwürme 10,0° à Ausdünstung 0,007“ Niederschlag 0,181“7
9,72 h. 12,5° n. †+† 8,9° . 7,5° h. 5,5° h. 6,1° h. 57 pce. 80 pce.
ig. ig. trüb. 9 vv. W. Wärnewoebsel †l. W. + 9,0° n.
334,64Per +† 10,42 hn. +† 6,4° h. 74 pct. w.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeret.
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Diese eütea ist in dieser Stadt auf die gewi liche Weise zu publiziren, dreimal, von zwei zu Monaten in die Mailänder Zeitung einzurücken, wie in deutscher Uebersetzung in den Anzeiger der “ Preuß. Zeitung und in das Intelligenzblat erlin.
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Fiterarische Anzeigen.
Tombleson’'s Rhein-Aum sichten herabgesetzter
b1I1““ Danz, Spittelbrücke u. d. Kolonade 6, vein
Tomble son's Ober⸗Rhein mit 70 Ansichten Stahlst. u. engl. Einband m. Goldschn. 1 ½ Thlr., Ober⸗ Unter⸗Rhein, 2 Bde. m. 140 Stahlst. u. franz. Text 3
[399 b] Für Handschriften⸗Sammler.
25 franz. Handschriften (Louis Philippe, Guizot, Scribe, Janin, V. Hugo ꝛc.) sind f. 3 Frd'or., u. mehr — 100 deutsche (darunter Göthe, Lessing, Jean Paul, Ger Görres, Iffland ꝛc.) ebenfalls f. 3 Frd'or. zu verkaufen 8 rotheenstr. A9 in der vormals Offnerschen Leihbibliothel
Güter⸗Verkauf.
Ein Erbpachts⸗Gut in Mecklenburg, 1200 Mon Areal, 200 Morg. Wiesen, starkes Holz, 25 Stül Rindvieh, 400 Schafe, 12 Pferde, Preis 22,000 Thh. Anzahlung 10⸗ bis 12,000 Thlr. Ein Erbpachts⸗ Gut, 1800 Morg. guter Boden durchweg, 40 olden burger Kühe, 1200 feine Schafe, 24 Pferde, hen schaftliches Wohnhaus, Park und schöner Obstgan ten, Preis 75,000 Thlr., Anzahlung 20,000 Thle Näheres in Zehdenick bei Karl Ludwig Abel.
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[363 b] 1“ Ein bedeutendes, mit allen Annehmlichkeiten verse nes Rittergut, in der besten Gegend Pommerns, Preise von 120,000 Thlr., und ein dergleichen kleinn zu 65,000 Thlr. sollen verkauft werden. Nur Selld käufer wollen ihre Adressen: an den Herrn Hof⸗Agen Cossmann in Berlin, Platz an der Bau⸗Akademie N. franko einsenden. ““
in Hôtel de Saxe zu Alten
burg sind während der Babde⸗Saison ste 2 und bequeme Equipagen für Familien; e
ise in die Bäder Karlsbad, Eger, Fra zensbad, Marienbad ꝛc. bereit, und es weme solche zu geneigter Berücksichtigung empfohlen.
1444]
Im Hofjäger. Montag, den 5. Mai, Nachmittags 5 Uhr. Grofrses
Abschieds-Konzer
zum Besten der Berliner Stadtarmen und ei hülfsbedürftigen Familie veranstaltet vor seine Abreise nach St. Petersburg — von I1“ t nö. . Johann Gungl. 1) Vorwärts! Preussischer Marsch von Joh. Gur 2) Ouverture und Bacchanale aus Robert ¾ Tenfel von Meyerbeer. 3) Ein Sträusschen, Walzer von Joh. Gur 4) 1 te Zigeuner-Polka von Conradi. 5) OQuverture zu Shakespeare's Sommernach traum von Mendelssohn-Bartholdy. 6) Alm a kstänze von Lanner. 7) Proteus-Polka von Joh. Gung'l. 8) Aufforderung zum Tanz von C. M. Weber, instrumentirt von Hector Berlioz. 9) OQuvertüre zur Königin von Cypern von Hale- 10) Grufs an Petersburg, Wiaer von J¹ Gung'l. (Neu.)
11) Volksgarten-Quadrille von Straufs. . 12) Abschieds-Polka von Joh. Gung'l. (Na*l Jeder Dame wird beim Eintritt die neue
schieds-Polka gratis überreicht. Eintritispreis, ohne die Wohlthätigkeit zu!]
schränken, 5 Sgr.
Rußland und Polen.
ipation ausgesprochen werden, fast
mebergewicht des Reichthums
nuteren Quelle
ales aber wird von den
Das Abonnement belrägt: 1“ 2 Rthlr. für ½ Ja0hrr. 4 Rlhir. ½ Jar.
8 Rthlr. - 1 Jahr. 1n58 in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Faum einer Zeile des Allg.
Anzeigers 2 Sgr.
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Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß.
Zeitung:
Friedrichsstraße r. 72. G ö 8 I
9g 124.
E1 2 11299 b 8 ““
88
Inhalt. 8
Provinz Posen. (27ste Sitzung.) — Petitionen.
Amtlicher Theil. Landtags⸗Angelegenheiten. Die Emancipation der Juden. nland. Berlin. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Herr von Küster. — Königreich Hannover. Dr. Oesterley. — Wasserstand der Elbe. —
Schreiben aus Dresden. (Aussichten auf die Fluren; der Uebergang
über die Elbe.)
St. Petersburg. Verleihung des Andreas⸗ Ordens. — Justiz⸗Minister. — Kunst⸗Ausstellung. — Vermischtes. — Verordnung über die Zucker⸗Einfuhr.
Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Debatte über die Religions⸗ Freiheit. — Paris. Avancements und Ordens⸗ Verleihungen. — Guizot und Duchatel. — Verfügungen in Betreff eines Nonnenklosters. — Das Verfahren gegen Duellanten. — Briefe aus Paris. (Kammer⸗ Arbeiten: Außerordentliche Kredite. — Guizot; die nächsten Wahlen; die Jesuiten; aus Otaheiti und von den Marquesas⸗Inseln.)
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Zwei Amendements egen die Maynooth⸗Bill verworfen. — London. Prinz Georg von
ambridge. — Befestigungen der Kanalhäfen. — Nachrichten aus Otaheiti und Kanada. — Vermischtes.
Niederlande. Amsterdam. Ablösung von Schuld⸗Obligationen. —
rof. Gauß zum Mitgliede des niederländischen Instituts ernannt.
Schweiz. Kanton Luzern. Tagesbefehl des Generals Sonnenberg an das urner Kontingent.
Ztalien. Rom. Ernennung von Kardinälen und Bischöfen.
bortugal. Lissabon. Schluß der Cortes⸗Session. — Thronrede der Königin. — Appanage der Prinzen.
Mexiko und Texas. Abreise des mexikanischen Gesandten von New⸗ Yoil. — Gerüchte von Englands Intervention in der Texas-Angelegen⸗ heit. — Santana und seine Anhänger. isenbahnen. Anschluß der Näitzsbe Bahn an die Straßburger.
Pandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börfe. “
Manck un⸗ W1“
Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhtt
Dem Major a. D. Zieburtz den Rothen Adler⸗Orden vierter lasse zu verleihen.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 3ten Landwehr⸗Brigade, Graf von Brühl, von Münster.
e 81 87 TLandtags- Angelegenheiten. 3 Ish. Provinz Posen. 8 Posen, 3. April. (27ste Sitzung.) Die in der 23sten Sitzung egonnenen Berathungen über die 9 Petitionen, welche dem Landtage Bezug auf die Emancipation der Juden vorliegen, werden eute wieder aufgenommen und zu Ende gebracht. Wir fassen die jerauf bezügliche Mittheilung aus beiden Sitzungen hier zusammen. — In der 23sten Sitzung hatte der Vorsitzende des Ausschusses, nach Verlesung des Berichts, sich wie folgt vernehmen lassen: „Nach all⸗ emeinen Grundsätzen sollten, wie die Rechte, so auch die Pflichten ller Landesbewohner gleich sein. Als im Verlaufe der fortschreitenden zeit die das jüdische Volk drückenden Gesetze sich gemildert, sind Hab' nd Gut desselben so bedeutend gewachsen, daß die Juden aus den ugen Schranken und Schlupfwinkeln, in welchen sie in Städten und lecken unseres Landes gehalten wurden, hervortraten und bald die Hauptstraßen und Marktplätze dieser Städte einnahmen, des Handels nd der Industrie sich ganz bemächtigten, endlich aber zu einer solchen böhe des Uebergewichts gelangten, daß, sollte ihre unbedingte Eman⸗ alle Städte und Flecken des Groß⸗ erzogthums alsbald unter der ausschließlichen Verwaltung der Juden ehen würden, welche doch, bei der Anhänglichkeit an ein historisches Paterland, bei dem Glauben an das gelobte Land, gegen das ihnen urch den Zufall der Geburt angewiesene Vaterland nie treue iebe bewähren würden. In Belgien, Holland, Frankreich, überall, vo den Juden Staatsbürger⸗Rechte verliehen worden, finden sie sich bedeutend größerer Minderzahl gegen die christliche Bevölkerung, le bei uns, vor und bedrohen sonach auch letztere nirgend mit dem und der Macht. Im Uebrigen lehrt die Geschichte der neuesten Zeit, daß die aufgeklärtesten Völfer, — diejeni⸗ sen, bei welchen die Idee für Freiheit die Rechtsbegriffe zuerst entwickelte
nd feststellte — 8 bei dem Emanzipiren Andersglaubender, in
zolge gemachter rfahrungen, mit der größten Vorsicht zu Werke ingen. Den Beweis hierzu liefert England in Betreff seines Ver⸗ altens gegen Katholiken und Juden. hene. muß man nicht außer lcht lassen, daß die Gleichstellung vor dem Gesetze nicht vermag, den Heist der Absonderung zu vertilgen, sobald derselbe auf den Grund⸗ gen eines eingesogenen Glaubens festruht. So ist die Absonderung er Juden nicht allein eine Wirkun talmudischer Vorschriften, sondern e hat ihren Ursprung im alten estamente selbst, in der einzigen des israelitischen Glaubens. Hieraus folgt, daß der Zude, sobald er sich dem Christen irgendwie annähert, genöthigt wird, ie eine oder die andere Vorschrift seiner Religion zu verletzen und omit die Sitten und den Glauben seiner Väter gering zu achten. Sollte also die vollständige Emancipation der Juden mit einemmale folgen, so würden wir, bei deren gegenwärtigem Kultur⸗Zustande, ein Polk unter uns auftreten sehen, welches ohne Begriff und Ueberzeu⸗ ung von der höchsten Tugend — der Nächstenliebe — wäre; denn iese ist eine ausschließliche Satzung des Neuen Testaments, letzte⸗ . Juden nicht anerkannt.“ — In Erwägung ller dieser Gründe und mit Rücksicht auf den Antrag eines seiner Mitglieder um unbedingte Emancipation erklärte sich der Ausschuß
reine Bitte an des Königs Majestät dahin, ¹) daß jeder Unterschied aufgehoben werde, welcher nach der vor⸗ läufigen Verordnung vom 1. Juni 1833 zwischen naturalisirten
„ und nicht naturalisirten Juden gemacht wird;
2) daß alle im Sinne dieser vorläusigen Verordnung für Einwoh⸗ ner des Großherzogthums Posen anerkannten Juden in ihren
civilen und politischen Rechten den Christen gleichgestellt wer⸗ den möchten; jedoch unter Vorbepals est 8 8 898 a. b. c. der Verordnung ausgesprochenen Beschränkungen und mit dem Zusatze, daß den Juden bei ihrer Ansiedelung auf dem platten Lande nicht gestattet werde, Gasthöfe zu unterhalten und Schank und Kleinhandel zu betreiben.
„Ein ritterschaftlicher Abgeordneter, Mitglied des Ausschusses, weicht von den Ansichten des Letzteren ab. Vor Allem müsse man sich eine klare Vorstellung von dem bilden, was die Ursachen und was die Folgen in der Erscheinung seien, die uns der gegenwärtige Zustand der Juden darbiete. Gott habe kein verworfenes Volk er⸗ schaffen. Die Juden seien nur deshalb, weil sie bedrückt würden, in ihrem heutigen Zustande. Sie könnten nicht anders sein, und — würden sie in diesem Zustande belassen — so würden dadurch diesel⸗ ben Folgen auch in Zukunft hervorgerufen werden müssen. Wir müßten sie höher stellen, neben uns, ihr Ehrgefühl erheben, sie würden dasselbe erkennen und besser werden. Seit länger denn einem halben Jahrhundert offenbare sich eine neue Macht: die der öffentlichen Meinung. Im Geiste dieser Macht habe der Landtag zahlreiche Anträge in Betreff sozialer Ver⸗ hältnisse beschlossen; ein Gleiches sei das Gesuch der Juden um Eman⸗ cipation. Warum sollte man sie nicht zu Aemtern zulassen? Werde die Wahl auf sie fallen, so werde die Frage über ihre Würdigkeit nicht mehr zweifelhaft sein. Man habe das Beispiel anderer Völker nachzuahmen und werde so die Zahl nützlicher Staatsbürger ver⸗ größern. — Der Vorsitzende im Ausschusse (gleichfalls ein Mitglied der Ritterschaft) tritt nochmals für die Anträge des Ausschusses auf und lenkt die Aufmerksamkeit der der Juden im Großherzogthume. Es gebe Städte und Flecken, in welchen die Juden, befänden sie sich erst im Besitze aller staatsbürgerlichen Rechte, sowohl durch ihre Anzahl, als durch ihre glänzenden Vermögens⸗Umstände alle christlichen Mitbürger von den städtischen und anderen Aemtern ausschließen würden, weil sie entweder ganz, oder doch mindestens dem größten Theile nach, sich zu Meistern der Wahlen machen könnten. Selbst England stelle das Beispiel eines vorsichtigen Verfahrens in dieser Hinsicht auf, und dort lebten kaum 30,000 Juden. Gewiß würden nicht wenige Mitglieder der Versammlung für die völlig e Emancipation stimmen, er aber müsse sie für zu frühzeitig erachten. Zuvor müsse man es mit einer nach den Vorschlägen des Ausschusses beschränk⸗ ten Emancipation versuchen. Würden die Juden in ihren Bestre⸗ bungen, in dem Geiste, welcher sie seit dem Bestehen der Verordnung vom 1. Juni 1833 beseele, sortfahren, so würden sie sich immer mehr ausbilden, denn hierzu seien ihnen die Mittel gewährt, und die Folge davon werde seiner Zeit ihre vollständige Emancipation sein. Indem er das Interesse der Juden gegen das der Christen, besonders an Orten, wo Letztere die Minderzahl bilden, abwäge, müsse er bei den Anträgen der überwiegenden Mehrheit des Ausschusses beharren. — Ein ande⸗ rer ritterschaftlicher Abgeordneter betrachtet die Rechtsverhältnisse der Juden unter der Herzoglich warschauschen und unter der gegenwärti⸗ gen Regierung; man müsse bei Lösung dieser wichtigen Frage Rück⸗ sicht nehmen, nicht allein auf die große Anzahl der Juden, sondern auch auf den niedrigen Standpunkt der Bildung des größeren Theils, bevor man ihnen alle Rechte und Vorzüge der Staatsbürger ein⸗ räume. — Ein Abgeordneter des dritten Standes widersetzt sich dem Antrage überhaupt. Christus selbst habe die Juden von seiner Gnade ausgeschlossen und zu ewigem Umherirren verdammt. Bei ihrer Ge⸗ wandtheit und den ihnen zu Gebote stehenden Geldmitteln würden sie aller Bedienungen in den Städten sich bemeistern. Auch in vielen anderen deutschen Staaten werde ihnen die Emancipation versagt, obgleich sie dort weniger zahlreich seien. — Ein Abgeordneter der Ritterschaft hält es für angemessen, die Juden so zu stellen, wie dies in den alten Provinzen der Fall ist; ein Anderer führt aus, Christus gebiete, sei⸗ nen Nächsten so zu lieben, wie sich selbst, und auch die Juden seien unsere Nächsten. Ihre Religion sei in den Grundsätzen rein und un⸗ tadelhaft und die Mutter des Christenthums. Durch Erniedrigung habe man die Juden gezwungen, nur dem Schacher und den Geld⸗ geschäften obzuliegen. Das Verbot der Uebersiedelung der Juden in andere Provinzen steigere sowohl ihre Zahl im Großherzogthume über alle Maßen, als es schon hierdurch die Christen benachtheilige, welche mit ihnen oder vielmehr mit welchen sie den Erwerb theilen müß⸗ ten. Die Christen trügen die Schuld an dem Zustande der Juden. Seit 18 Jahrhunderten von jenen ausgeschlossen, sich selbst überlassen, seien sie nicht nur nicht schlechter, sondern be ser geworden. Eine vollstän⸗ dige Emancipation werde sie vollständig bessern und in allen Beziehungen den Christen gleichstellen. — Noch ein ritterschaftlicher Ahbgeordneter be⸗ merkt, wie den Polen jede Intoleranz fremd sei. Schon Boleslaw, Fürst von Kalisch, habe den Juden die mildesten Gesetze verliehen; es sei nach so vielen Jahrhunderten Zeit, ihnen diejenigen Rechte zuzugestehen, welche ihnen vorzuenthalten des allgemeinen Besten wegen und um der Ehre Gottes willen sich nie geziemt habe, weil ja die Staats⸗ bürger⸗Rechte von der Religion nicht abhängig gemacht werden dürf⸗ ten. Ein anderer ritterschaftlicher Abgeordneter vergleicht die segensreichen Folgen, welche schon die vorläufige Verordnung vom 1. Juni 1833 hervorgebracht, gegen die Zustände der Juden in einem Nachbarstaate. — Ein städtischer Abgeordneteter weist auf die Grund⸗ sätze des Christenthums hin und macht bemerklich, daß zu den Zeiten Justinian's Juden und Heiden mit den Christen in Einigkeit ge⸗ lebt und die Ersteren die höchsten Aemter bekleidet hätten. Von einem höheren Standpunkte aus hätten die Juden jegliches Recht, mit den Christen gleichgestellt zu werden. Erwäge man indeß die Wirklich⸗ keit, so wie, daß der Talmud den Juden verbiete, in Kriminal⸗ und anderen Sachen Zeugniß abzulegen, überdies auch noch andere Hindernisse ihnen eine vollständige Annäherung an die Christen unmöglich mach⸗ ten, so lasse sich bei dem gegenwärtigen Zustande der Juden ein Mehreres, als was der Ausschuß beantragt, nicht thun. — Ein rit⸗ terschaftlicher Abgeordneter findet die Ursache, warum die Juden sich den Christen nicht gleichstellen lassen, in ihrer politischen Reli⸗ gion. Der Christ könne sich für einen Deutschen, Franzosen ꝛc. hal⸗ ten; der Jude bleibe immer Jude. Er dürfe sich einer anderen Na⸗ tion nicht einverleiben, keine andere Religion bekennen, als seine eigen⸗ thümliche; er könne sich daher keine andere Nationalität aneignen, ohne aufzuhören, Jude zu sein. Ein solcher Unterschied finde statt zwischen der christlichen Religion, welche auf Liebe und Freiheit ba⸗
Versammlung auf die große Zahl
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sire, und dem jüdischen Glauben, welcher sich eine Oberherrlichkeit über andere Völker anmaße und über anderen Bekenntnissen zu stehen wähne. Vor dem Gesetze möchten alle Juden, naturalisirte und nicht naturalisirte, den Christen gleichgestellt werden; aber zu Herren der Christen möge er sie nicht haben. — Ein bäuerlicher Abgeordneter will die Juden durchaus zur Militair⸗Dienstpflicht heran⸗ gezogen wissen. — Ein städtischer Abgeordneter hält die Religion für kein Hinderniß, da der Talmud kein Gesetz sei und nur wenige Rab⸗ biner nach demselben lehrten; ein Anderer giebt zu bedenken, daß man im Ständesaal das christliche Interesse zu vertreten habe, worauf entgegnet wird, daß hier jedes Mitglied im allgemeinen Interesse
seine Meinung äußere und zu äußern verpflichtet sei. — Man ver⸗ einigt sich hierauf über folgende Fragen:
1) ob die Versammlung sich für die vollständige Emancipation nach Maßgabe der Anträge in den verschiedenen P erkläre, oder “
2) ob dies nicht der Fall seit w se 11“
Für die erste Frage stimmten 19 Mitglieder, dieselbe 27. Der Marschall und einige ritterschaftliche Abgeordnete theilen die Ansicht nicht, daß der Gegenstand hierdurch erledigt sei. Der Ausschuß habe zwar die Beschränkungen angegeben, unter deren Vor⸗ behalt die Emancipation beantragt werden solle, jedoch beständen henahg v Ansichten. Es werden nun ferner folgende Fragen ormulirt: 8
. sammlung für die Emancipation der Juden unter Bedingungen, deren jede besonders diskutirt werden solle, sich erkläre, oder 1““ “ 2) ob nicht? ꝑ““ Die Frage zu 1 wird von 32 Mitgliedern bejaht; 14 Mitgliede sind gegen die Petitions⸗Anträge, und zwar mehrere deshalb, wei der Haupt-Antrag um vollständige Emancipation nicht genehmig worden. Die Sache geht nun an den Ausschuß zur Umgestaltung seiner obigen Anträge im Sinne der vorliegenden Berathungen zurück.
. In dem in der 2 7sten Sitzung vorgetragenen anderweiten Be⸗ richte des Ausschusses wird gesagt: „Der Landtag hat sich zwar gegen eine unbedingte, aber auch zugleich für eine bedingte Eman⸗ cipation der Juden ausgesprochen, und er hat auf diese Weise seine treue Anhänglichkeit an unsere Geschichte und an den Geist unserer Gesetzgebung bewährt, deren Bestrebung es war, unter gewissen Bedingungen die Juden zum Genusse gleicher Rechte mit den übri⸗ gen Staats⸗Angehörigen zuzulassen, und zwar gerade in der Zeit, we in anderen Ländern die jüdische Bevölkerung gewissermaßen außer⸗ halb des Gesetzes gestellt und als eine Klasse von Parias betrachtet wurde. Nun liegt es uns ob, die Bedingungen aufzusuchen, unter welchen der Antrag auf vorschreitende Emancipation der Juden Sr. Majestät vorzulegen wäre. Dem so ungünstigen Verhältnisse der jüdischen zur christlichen Bevölkerung des Großherzogthums Posen, im Vergleich mit den in den anderen Provinzen in dieser Hinsicht statt⸗ findenden Verhältnissen, dürfte einzig und allein durch Gleichstellung der hiesigen Juden, sowohl in Civil⸗, wie in politischen Rechten, mit den Juden der ganzen Monarchie einigermaßen, und, in Folge dieser Gleichstellung, durch die Aufhebung aller Beschränkungen der Frei⸗ zügigkeit der Juden abgeholfen werden. Neben dem im Großherzogthum Posen geltenden Gesetze von 1833 besteht im preußischen Staate noch ein anderes allgemeines Gesetz, das vom 11. März 1812, welches in den alten Provinzen gilt: dieses wünschte der Ausschuß auf alle Juden des preußischen Staats, insbesondere aber auf die jüdische Bevölkerung des Großherzogthums, angewandt zu sehen. Dieses Gesetz ist äußerst liberal, in der wahren Bedeutung des Worts; seine Bestimmungen sind klar, freisinnig und allgemein; es giebt den Juden die vollkom⸗ mene Gleichheit in den Civil⸗ und politischen Rechten mit den christ⸗ lichen Staatsbürgern und läßt nur zwei Ausnahmen zu; zwei nur, aber gewichtige und wohlbegründete. Die erste dieser Ausnahmen betrifft die vorläusige Ausschließung der Juden von den Staats⸗ Aemtern, die zweite die Eidesleistung in Kriminalsachen. Das Motiv zur ersten Ausnahme ist der jüdische Separatismus, das zur zweiten aber sind einige Bestimmungen des Talmuds. Während seines 30 jährigen Bestehens hat dieses Gesetz manche Modificationen erlitten, die nach der Ansicht des Ausschusses nicht immer mit dem allgemeinen Geiste des⸗ selben übereinstimmen. Es wäre also zu wünschen, daß dieses Gesetz auf seine ursprünglichen Bestimmungen zurückgeführt, d. h. daß alle später ergangenen beschränkenden Bestimmungen aufgehoben würden. Die einzige Beschränkung würde sein das Verbot, auf dem platten Lande Schankwirthschaften zu halten. Die Vergangenheit beweist uns nämlich, daß dies allein gefährlich, verderblich ist, und die Ge⸗ schichte unserer Gesetzgebung zeigt uns, daß, trotz ihres der Juden⸗ Sache im Allgemeinen günstigen Geistes, diese Beschränkung allein zu verschiedenen Zeiten (1538, 1720) wiederholt ausgesprochen wurde.“ Um den Separatismus der Juden zu beseitigen, wünscht der Aus⸗ schuß sodann die allgemeine Militairpflicht der Juden mit Aufhebung der Rekruten⸗Steuer; das Militair würde einen wohlthätigen Ein⸗ fluß auf ihre Bildung üben. Das Nämliche sei von der Absolvirung des Gymnasial⸗Unterrichts zu sagen; die Bildung und das Aufwach⸗ sen unter der christlichen Jugend sei das einzige Mittel, die Juden zu regeneriren. In Erwägung dieser Gründe spricht der Ausschuß sich dafür aus, daß der Landtag sich für Ertheilung der sogenannten vollständigen Emancipation derjenigen Juden verwende, welche die eine oder die andere der oben bezeichneten Bedingungen erfüllt haben werden, und folglich für Ersetzung des jetzt im Großherzogthum bestehenden Unterschiedes zwischen naturalisirten und nicht naturalisirten Juden durch einen viel höheren und viel edleren, auf Verdienst und Bil⸗ dung, nicht aber auf bloßes Vermögen basirten Unterschied, indem die Eröffnung eines solchen persönlichen Weges zur voll⸗ ständigen Emancipation ein kräftiger Sporn für die jüdische Bevölke⸗ rung sein werde. — Es entspinnt sich nun eine weitläuftige Debatte, bei welcher auch die Ansicht aufgestellt wird, daß Militairdienst und Schulstudien nicht ausschließlich zu Bedingungen der Emancipation erhoben werden könnten; jener nicht, weil die gegenwärtigen älteren Juden und alle zum Militairdienst nicht brauchbaren von der Eman⸗ cipation ausgeschlossen sein würden; und die Schulstudien nicht, weil Abiturienten von den Gymnasien keine Gewähr für ihre Sittlichkeit
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