1845 / 241 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

aben ansah, gleich den zünftigen Kassen, unter der Aufsicht des hie⸗ Personen, deren Erwerb in gesunden Tagen kaum zum nothwendigen! In preuß. und ausländischen Fonds war das Geschäft von keine 1 8 . 111“ E— 5 58 edosh a b 4 Jahre 1836 sind dieselben indeß, als reine Unterhalte zureicht, so daß sie in Krankheitsfällen sich und die Familie 85* fonss 298 gi Panaciisx bartiigin. u ch en 5 Privat⸗Vereine zur Unterstützung ihrer Mitglieder, unter die Ober⸗ zu unterhalten außer Stande und für den Fall ihres Ablebens die leg⸗echse alle * sehr be ehrt .. nii 1 gestie 8e, wn * 2 eltun g. LE“ en 1 fen S 1 Aufsicht des hiesigen Polizei⸗Präsidiums gestellt, welches über vor⸗ zur Beerdigung nöthigen Mittel 1u5 Geschäft darin war umfangreicher als sen längerer Zeit. b 8*q 2 b 1“ 4 meeeeebbb ep *+ . ) -8 elche mit einem Wohnhause in der Gemeinde angesessen sind

Feommende Differenzen und Beschwerden als schiedsrichterliche Behörde Unterstützungen dieser Kassen würde entscheidet und ein Mitglied aus seiner Mitte kommittirt, welches, sein Arbeitszeug und Geräth versetzen oder verkaufen müssen und im Berlin, 30. Aug. Im Laufe dieser Woche ist nicht ein nennen Inland. Berlin. Gemeinde⸗Ordnung für die Rhein⸗Provinz. I.

unter der Bezeichnung eines Assessors der Kasse, alljährlich die Rech⸗ vorgerückteren Alter, wo Krankheiten häufiger vorkommen, gänzlich werthes Geschäft in Weizen gemacht worden, weshalb wir nur nominel nungsbücher und Bestände der Kasse revidirt und den Vorständen verarmen; bei Todesfällen aber würden die Hinterbliebenen sich zur Preise zu notiren haben: bunt. 86/88pfd. poln. 49 52 Rthlr., weißbu vn1 S., während 86/88pfd. 53 55 Rthlr., weiß. 86/88pfd. poln. 56 58 Rthlr., schlef eanh U. ebisn. wird derjenige angesehen, auf besondere land herrliche Verf 6⸗Steuern, wenn nicht durch

in der Grundsteuer⸗-Mutterrolle eingetra 2xe andesherrliche Verfügungen darüber A . gen ist er Ausnahmen festgesetzt sind.

derselben in zweifelhaften Fällen rathgebend zur Seite steht. Uebri⸗ Beschaffung der Beerdigungskosten in Schulden stürzen, ie Fi 1 is 4 8 sbsser necche nur verpflichtet sind, ihre ihnen jetzt nicht selten durch den Ueberschuß der Sterbegelder sogar BSonten sehlen ganz. Die Finow⸗Kanal⸗Listen advisirten stärkere Wetzn 8 IIen sen8 b Statuten und etwaige Abänderungen derselben zur Bestätigung und die Mittel zum vorläusigen Unterhalte gewährt werden. Die Hülfe Zufuhren 8 nn meistens in 2 b 3 u“ §. 14.). 5 für die westlichen Provinzen vem 21. Januar 1839. §. 29. Wegen der Besteuerung des Di h EEEEEEI selbstständig und ohne Ein⸗ tritt dabei sogleich bei vorkommender Veranlassung und in ausreichen⸗ 58— 8. ArN fander. —eüncst 8 gnd so fan Inland. 1. 8“ sollen die Vorschriften des Gesetes des Vienß Einkommens der Beamten mischung der Aufsichtsbehörde in die Detail⸗Verwaltung, durch Vor⸗ der Weise ein, wie sie auch die beste Armen⸗Verwaltung weder so schon viesfe Umstände namhaften Verkehr nicht zu, auf Lügferung war dh Berlin, 30 Aug. Das heut BWI §. 13. Inwiesern die Gemeinden neu anziehenden s ie Ni von 32. hc 182,eeeg, de C“ stände, welche in den meisten Fällen aus einem auf Lebenszeit gewähl⸗ prompt noch in solchem Maße gewähren könnte. Ueberdies hat die seibe umsangreicher. Lieferungs⸗Verbindlichteiten pr. Aug. mußten zu se Hesetz⸗Sammlun enthält di 8 e ausgegebene 27ste Stück der zu gestatten haben, ist nach den hierüber die Nie⸗ In Ansehung der Geistlichen und Schullel b rtenn Kassenschreiber und zwei bis vier von Zeit zu Zeit neu gewählten Unterstützung nichts Niederbeugendes, sie trägt nicht den Charakter genden Preisen gedeckt werden, weil Connoissements fehlten und Bestze sprovinz, vom 23 8. 1845: ie Gemeinde⸗Ordnung für die Rhein⸗ orschrisien zu beurtheilen. EEE““ die als Entschädigung für ihre Bemühungen des Almosens; denn die Fonds dazu sind durch die eigenen Beiträge von Waare um so eher auf Preis halten konnten. Wir notiren: vo 1 8 * 9 §. 14. Von denjenigen, welche i 1 G und er hat ein Recht, sie zu Lager 82./84pfd. 26 ½ 37;½ Riblr., schwd. 82pfd. 38 Rthlr. Br., 84 „Wir Friedrich Wilhelm Einwohner sich niederlüsen, kann ir Cunfeers Gemeinde als selbstständige Gemeindegli üean e hhgelnchen desschl andeh. alasen 8 erlassen, kann ein Eintrittsgeld zur Gemeindelasse erho⸗ dedias ceneen Se —— 1““ 8b“ bün e⸗ c ursnisse, welche nur diese Klassen oder Abtheilun . gen

Vorstehern 27 de. Zahl der Beitre des Unterstützt 1 bracht während der Dauer ihrer Function von der Zahlung der Beiträge des Unterstützten zusammengebra önig; h hrer F 8 40 Rthlr. Br., pr. Aug. 82pfd. auf 38 Rthlr. gehalten, zu 37 ½ Rthlr. 1 Preußen ꝛc. ꝛc. Hettes Gyvoben, Kbäg von ii geg 8 b ein solches bis jetzt herkömmlich zur Gemeindek etreffen, besondere Geld⸗Beiträ 1 asse erhoben worden . eiträge oder Dienste geleistet haben, behält es

ur Kasse befreit sind, auch gewisse kleine Geldvergütigungen für die fordern. w Rr 3 sse bef c gewiss Pergneig Die Beiträge für Männer durchschnittlich 1 Rthlr. 10 Sgr., gulirt, für 84psd. 40 Rihlr. bez., pr. Sept. 82pfd. 37 ¾ Rthlr. Br., 37 ¾ Rt 8 über di - On. 36 ½ Rthlr. Br., zu 36 und ½ Rthlr. verkauft, erordnen uner die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden in der ist, oder dabei sein Bewenden.

Erhebung der Beiträge, die Auszahlung der Sterbegelder ec. be⸗ ziehen. für weibliche Mitglieder 1 Rthlr. jährlich, also 2 ½ 3 ½ Sgr. Geld, pr. Sept./ Olt. 37 22 tbein⸗Provin - - ist, oder Die Bedingungen des Eintritts sind folgende: Bei den meisten monatlich sind so gering, daß auch dem Aermsten der Beitritt Bee n, T. n Te ser-n2e . Fen, 28 Ruhlr Fee ee. a b. Stadt Wetzlar, in welcher es bei 2) des Gemeindevermögens, nach Abzug der etwa zur Ver⸗ §. 31. Von den C Kassen ist das zulässige höchste Alter eines Aufzunehmenden das 40ste möglich gemacht wird, während Andere mit reichlicherem Erwerbe sich Sept/Ol. 18p. 19 l,g1. 18 Rüht. Glb., pr. Frühjahr 1, 844ö2— Verdeung er revidirten Städte⸗Ordnung ver⸗ zur planmäßigen Abbürdung der Schulden ersorderlichen 1) alle zu einem S chmeinbe-Anslagen sind befreit: 1 . können. Auch der ärmste Handwerks⸗ mit 19 Rthlr. gesucht auf 19 ½ Rthlr. gehalten. Hrovinzial⸗ Landtage 88 ö Las, I auf dem ein erheblr 928 2 2 Fen. aus welchem Grundstücke vesche E“ 18 vs⸗er S. 1 e vertretenen Gemeinden oder b „Bedürfnisse bestritten werden kann die westlichen Provinze 1 rundsteuer⸗Gesetzes für 1 zen vom 21. Januar 1839 §. 8. Nr. 1. und §. 9

Jahr; bei mehreren ist dasselbe indeß auf 42 45 Jahre hinaus⸗ mehreren Kassen anschließen 1 1 erks erückt. Der Aufzunehmende muß sich gegen den Vorstand über sein Geselle und Tagelöhner kann so viel von seinem Monatslohne erübri⸗ Erbsen sind nicht offerirt, 36— 40 Rthlr. nomineller Werth. 114X*X“ en Ge gen, um diese Beiträge zu bestreiten, zumal dieselben alle vierzehn Von Rapps und Winterrübsen kam nichts vor, zu notin verleihen und dabei diejenigen heseorsanns vwage März 85 3) veennfindeenfalten bestehen, welche aus 35 Vermögen hülfsb . deer 2 meceges Pegesezacses ees

ungen zu be⸗ ürftigen Einwohnern Unterstützungen gewä Whes. einem solchen Zwecke bestimmten, nach d 1 gewähren. Nr. 2. jenes Gesetzes von der B „nach der Vorschrift des §. 8. h esteuerung ausgenommenen Gebaͤude,

Alter und seinen Gesundheits⸗Zustand bestimmt .Tnen-n 8 Auflaget in einzelnen Rat hlt B Rthlr. G. S saat auf Lief f wenn seine Angaben sich als unrichtig ergeben, mit Verlust der bercits Tage an den sogenannten Auflagetagen in einzeinen aten geza 85 Rthlr. Br., 82 83 Rthlr. G. Sommersaat auf Lieferung fr. igenthümli 1 g si Keines der übrigen Institute, welche zu ähnlichen effekt. a 70 Rthlr., laut Connoiss. a 68 Rthlr. gehandelt. Der Handel E 11“ Verhältnissen der die Ver⸗ 8 dac lezuitsgeld wird in dem Falle unier;1 -L. rn 8 8 s 5 wünschenswerth erscheinen, nach Ver⸗ Betrage forterhoben, kann aber anderweitig regulirt werden. Pesemnichen Perr. fescheece 12àuE 2 uf Befreiung von den Gemeindelasten

ezahlten Beiträge und aller Ansprüche an die Kasse, aus der Mit⸗ werden können. 1 b üböl ist ni . se 1 g 1 Zwecken errichtet sind, als: Lebens⸗Versicherungs⸗, Leibrenten⸗ ꝛc. B - nühe n n Teg 88 veüegehen C“ ehmung Unserer getreuen Ständ f den A S 8 ewinn⸗Realisationen und Deckunge estehen, da ehr Wehmung Stände, auf den Antra S „sdung darüber, ob die O ü ü 1 1— g Unseres Staats⸗ Fatzinbgei⸗ 28nI . veI.ge be - 192 oder künstig neu erbaut oder gegen Ueberlassung von g 8 über die Zu⸗ erenden 3 W1 1 Zu , welche bisher von Gemeindelasten frei waren, erworben

ggliederzahl gestrichen. Die Höhe des Eintrittsgeldes und der Beiträge 2 d Sterbe⸗H d 1 V 8 * K nn ; ini j Anstalten kann die Kranken⸗ und Sterbe⸗Kassen ersetzen, de käufer, bald mehr Käufer sich am Marlte zeigen, jedoch keinerseits in retzsseinisteriums, was folgt: lässigkeit und die Höhe des Eintrittsgeldes in den Fällen unter 2. und 3 werden.

ist gering und den Mitteln derjenigen, für welche diese Institute zu⸗ si n etzen, den theils bleiben jene Anstalten wegen der Höhe der überdies in licher Zahl. Die Lieferungsgeschäste pr. August sind bereits geordnet; Erster Titel . itel. erfolgt 8 2. folgt nach Vernehmung des Gemeinde⸗Naths durch die Regierungen, Die zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche bestimmten Gebäud . ude,

nächst berechnet und bestimmt sind, angemessen. b itrã

¹Das Eintrittsgeld beträgt nämlich außer 2 Sgr., welche unzertrennlicher Summe gzu zahlenden Beiträge den n—s AEE11“ ö

für ein gedrucktes Exemplar der Statuten zu entrichten sind, 10 bis Hand in den Mund lebenden Armen unzugänglich, theils sind BSept. /Okt. 13 ½ Rthlr. Br., 13 Rthlr. G.; Okt./Nov. 13 ½ Br., 13 Rith on den Gemeinden und Bürgermeistereien überhaupt welche der Minister des Innern mit einer 3 ion hierü

15 Sgr. für ein männliches, 8 bis 10 Sgr. für ein weibliches Mit⸗ sie nicht auf die oft augenblicklich, zuweilen nur auf wenige Wochen G.; pr. Nov./ Dez. 13 a 12 Rthlr.; pr. Dez./ Febr. 12 ½ ½ Rtl und der Grundlage ihrer Verfassung n mit einer Instruction hierüber versehen wird. welche seither Gemeindelasten getragen haben, so wie diejeni F

glied. Eheleute zahlen weniger als zwei einzelne Personen. Die lau⸗ nothwendige h. Renkhriten aerechnts dens v ö 8 Fee.Fnül Kbehd tecr lik en. vor znpie 2isernab 1—8 dn § 1. Alle diejenigen Orte (Städte, Dörf 1 8 ee un- vickamden Rane zet, amernoicnde hecapese

tige Institut der Sparkassen ist ni ür die, welche gewöhnlich nur ohnöl 13 ½ a ½ Riählr. Hanföl 12 ½a r. almͤö ls Fe baf 8 nig ädte, Dörfer, Weiler, Bauer lechten un ichten der Gemeinde Thei 8 von Gemeindelasten befreiten Gebäudes .

ge Inst parkas 1 2 unschaften, Kirchspiele u. s. w.), welche für ihre Peee eledrn. stimmungen: inte Thesl, umer sotgenden Raäͤheren Pe⸗ uneerrorfen, bepoch nur in deme ssherten unfang und me usnahme der persönlichen Dienstleistungen. An die Stelle sonstiger Na⸗

fenden 1eee von denen Pee; 2 21 eer und zur 1 schüf b lüche gangen Letens I fen 42ea

Sterbekasse gegeben werden, betragen, außer 6 bis 8 Pf. sogenanntes so vie verdienen, als sie zur Anschaffung der nothwendigsten Lebens⸗ üdseethran a r. 8 benwärtig ei . - .

Quartal⸗ oder Lichtgeld, vierteljährlich durchschnittlich 10 Sgr. bedürfnisse gebrauchen, denn sie können nichts zurücklegen, und wenn 8 seie h 18 5 ,ES⸗ von F een —— Fcnn es sei auf den Grund eines be⸗ §. 16. Die Theilnah 2 tmrallasten, w n D.

für ein männliches, 7 Sgr. 6 Pf. für ein weibliches Mitglied; für ihnen dies auch in Zeiten eines besseren Verdienstes wirklich gelingt, so wird 1 . 18 n Rthlr ic 1n dengege, bnn e Gemeinde unter einem Femehnde⸗Voneger bisten tate, sollen sortan schäften der Gemeinde eö“ und an den öffentlichen Ge. Geldrente .- ga8, die Einquartierung zu rechnen ist, tritt eine feste

ein Ehepaar 15 Sgr., wovon 5 Sgr. für die Ehefrau; für eine be⸗ es ihnen schwer fallen, das Zurückgelegte nicht über kurz oder lang eeceehas h vhütet 8,Pr cen Reglr. p. März/Mai wenig beachtet; 8 8 ilden. des zweiten Abschnitts nur. einderecht) steht nach näͤherer Vorschrift richter sestzusetzen ist Ermangelung eines güͤtlichen Abkommens düͤrch Schiede⸗ reits bei der Kasse befindliche Ehefrau eines Mitgliedes nach dessen anzugreifen. Abgesehen von der Unmöglichkeit, sich bei den Spar⸗ faum 14 und 15 Rählr. als Geld zu notiren. 8 4 Orte, welche früherhin besondere Gemeinden bildeten gegen⸗ 1) den Meistbcerbten (Meistbesteuerten) (§§. 33. 35.) und Die Festsetzung geschieht nach dem D 1

Ableben 6 Sgr. Nur bei wenigen, namentlich bei 6 Kassen, über⸗ kassen zu betheiligen, werden diejenigen, die einen etwanigen Ueber⸗ Die englische Post ist noch nicht eingetroffen. 888 LEEE zu einem Haushalte verbunden sind, können als 2) denjenigen zu, welchen dasselbe besonders verlichen worden ist i8 36 jedoch mit Rücksicht auf die bei ee e F letten zehn Jahre,

steigen die Beiträge diese Höhe und steigen von 20 Sgr. bis zu 1 Rthlr. verdienst bei diesen Kassen anzulegen vermochten, bei der Leichtigkeit, Das Weiter war während dieser Woche sehr schön, bei Ostwind e Interessen Habrs 8e Ee⸗ werden, wenn sie noch erhebliche beson⸗ §. 17. In Anseb . st (§. 36.). ijende Erhöhung. 9 erhältnissen etwa eintre⸗

mit der die eingelegte Summe zu jeder Zeit zurückgezogen werden ten wir heiteren Himmel und recht warme Temperatur und nur eini 18 befähi nd zwei Drittel der zur Ausübung des Gemeinde⸗ an den Nu⸗ In Ansehung der Theilnahme der einzelnen Gemeindeglieder Die Gemeinde ernennt einen, und die Behö 8

8 2 88 ch higten Gemeindeglieder des Ortes (§§. 33, 36) in ei 8 den Nutzungen des Gemeindevermögens wird in den b en? das Gebäud 8 „And die Vehörde, zu deren Verwaltung

8 b §§. 33, 36) in einer zu die⸗ verhältnissen durch gegenwärtige Gemeinde⸗Ordn EEbö1 V haben, ände gehört; den anderen Schiedsrichter; die beiden Schiedsrichter

b ung, vorbehaltlich der im haben, wenn diese Behörde und die Gemeinde sich darüber nicht vereinigen

15 Sgr.; diese Kassen zahlen indeß auch verhältnißmäßig höhere Kranken⸗ 8 b 8 8 kann, der Versuchung, das Ersparte ohne dringenden Grund zurückzu⸗ Nachts Regen. 8 8 3w 1—

Kdds suchung, sp - 9 eliic 8 Bdrö. Vorsitze des Bürgermeisters abzuhaltenden Gemeinde⸗ §. 18. get Besi 1 1 g si afür erklären. Der Ober⸗Präsident hat hierüber auf . 18. getroffenen Bestimmungen nichts geändert. können, den Obmann zu wählen. Kommt auch unter den Schiedsricht

8 S srichtern

und Sterbegelder. Die weiblichen Mitglieder zahlen deshalb geringere Beiträge, weil dieselben von der Theilnahme an den Krankenkassen nehmen, um so weniger widerstehen, als es in der Regel bei Benuze-⸗ h— 9— i g örse 8 ericht der Regierung zu entscheiden; ü G iine Gtant 7, 1n

1 g 3 scheiden; es müssen aber, bevor für die §. 18. Für die Theilnahme an den Gemeindenutzungen (§. 17) kann Te aegteh a zf We 8es Obmanns nicht zu Stande, so wird die⸗

ausgeschlossen sind, indem sie theils, in Folge der weiblichen Zustände, zung der Sparkassen an einer mit dem Ersparen 888 6 die Kranken⸗Unterstützung zum Nachtheile der Kassen zu häufig in ten Absicht fehlt und der Gedanke an unbestimmte Vortheile, die 1 8 . 9 jederherstellung entschieden wird, die zur Ausübung d . Anspruch nehmen würden, theils auch die Krankheit der Frau im Er⸗ durch den Besitz einer ersparten Summe dereinst zu erlangen sein 392 Amsterdam, 27. Aug. I vie gen 63 . 887% Span. Ahsähigten Gemeindeglieder der übrigen betheiligten Ons Fusrag des Gemeinderaths zum Vortheile der Gemeindekasse eine Verlieren di . ü Hg. 1 ; 8 - 8 beaag. b 8 „. ; 3 % do. 40. Ausg. —. Pass. —. Zinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. dem Vorsitze des B , 9 rtschaften in einer un⸗ jährliche Abgabe, welche nach d 5 n die unter 1 und 2 angesührten Grundstücke die Ei werbe weniger Störung verursacht, als die des Mannes, des Ernäh⸗ möchten, selten hinreichen wird, um die natürliche Sorglosigkeit der 465 1 . te de ürgermeisters abzuhaltenden Versammlung ebenfalls nur von denjenig en einzelnen Arten jener Nutzungen und durch weälche ihre Befreiung von d icke die Eigenschaft, rers der Familie. kräftigeren Jahre und die vorherrschende Neigung zur unproduktiven i ihrer Erklärung gehörl werden. 1geese wirklich theilnehmen, zu entrichten ist. Grundsteuer Gesetzes), so fgar EE111 1. (h t ge 8 1 4 * 5 8 1 insl. Anl. 22 ¾ 1.““ 2 b ; Ein Erhö j - 6 ; . einn von 1

Sinne für die bezeichneten Armen sind daher Frankfurt a. M., 28. Aug. 5 % Met. 114 ½. Bank-Actien ib zu letzterem alle innerhalb dessen Gränzen gcüegec Sö. auch neben derselben kann ein Einkaussgeld 1exöb ewed enehshte ve welche seither von den nach dem

. wird nach Vernehmung des Gemeinde Raths durch di ierung 6 steuerfuße vertheilten Gemeindelasten befreit gewesen sind t nde ? h die Regierung festgesetzt; fernerhin diese Befreiung; da 6 sind, verbleibt ; dagegen bleibt auch das Regulativ vom 17. No⸗

Sterbegelder, welche letzteren neuerdings durchweg erhöht worden Geeigneter in jedem dahe . sind, sind dagegen von nicht unbedeutendem Belange. 8 Fe und L Seeh ai . 8 reingfügigiein 188 83 8 92 ½ Br. Stiegl. 90 Br. Int. b öd“ 1 r Unbemitteltste Gebrauch machen kann, bei denen Foln. . r. do. 85. 8 8 gele e n b 1 im §. erwähnte Instructi uch Hierg 8 1

er Beiträge auch der e st b ach 3 8 bören, müssen mit einer angränzenden Gemeinde d., g,2729 8 ertheilen. Instruüction soll asch hierüber naͤhere Anweisung G“ In-e norft vir ba der Staats⸗Waldungen zum Wegebau

1 etreff der Befreiung der Dienstgrundstücke der Geistli⸗

8 Die Krankengelder werden bei der großen Ueberzahl der Kassen 88 1 (ö2) mit 20 Sgr. wöchentlich und zwar längstens auf eine Zeit von der Beitritt zu einem bestimmten Zwecke erfolgt, die Hülfe augen⸗ Hamburg, 29. Aug. Bank-Actien 1650. Engl. Russ. 114. er⸗Präsident hat hierüb 8 1 26 Wochen innerhalb Jahresfrist das betreffende Mitglied mag blicklich und je nach dem Falle auf kürzere oder längere Zeit eintritt 1 1616 103 1. 27⁄. nde⸗Raths der Se v9 nach Anhörung der Betheiligten und des Ge⸗ §. 19. Streitigkeiten über die Thei lichen und Schullehrer vo b ; und ein leichtsinniger Austritt bei dem damit verbundenen Verluste e⸗ 5 In.nee . 85 10,s * v 2. - en Gemeinde zu beschließen. verden, so wen siedme 8 eHarheeeehe den Vors zee Gemeindelasten behält es bei den bestehen⸗

2 86. en vormals unmittelbaren deutschen Reichsständ Verwaltungswege durch den Landrath en en §. 3. ingli chsständen, auf welche h entschieden. §. 32. Dingliche Befreiungen, welche außer den im §. 31 erwähnten

diese Zeit hinter einander oder in Zwischenräumen krank gewesen sein

her gezahn. 88 g sehr venigen Kassen beträgt das Krankengeld des Uen 1eSee nüc ju drngerch 18 der That⸗ Rugl. Russ. 118. Bras. 89. Cbili 102. Columb. —. Mex. 34 ¾. Peru 38 Verordnung vom 21. Juni 1815 A

nur 15 Sgr., auch wird dasselbe bei einigen nur auf 13 Wochen ge⸗ öchten die augenfälligen Vortheile dieses in der That segens⸗ 4 .“ b 21. Juni 1815 Anwendung findet, jeni 8 2

zahlt; dagegen, namentlich die vorerwähnten, zu denen höhere reichen Instituts, dessen stille, geordnete, nur auf das nächste und e FöLn, 8 Lve dnh ee 8W. 75. 3 % do. fin cour. 84. 8₰ nan C“ welchen geichegng Besegmße besontens auf Auf das Vermögen der Corporationen und Stistungen, so wie EE“ nach ihrem bisherigen Umfange so lange aner⸗ Beiträge entrichtet werden, zahlen 1 bis 2 Rthlr. Krankengeld, und dringendste Bedürfniß gerichtete Wirksamkeit mit so manchen weit⸗ eep. —. 0 % Pben. ve n. Gemeinv 8— dn sowohl in persönlicher Beziehung, als für ihre in die eeleenge⸗ welches einzelnen Klasen von Einwohnern angehört, haben den zewöhnlig de eeasahnne nde abgesot sind, esneden sich edoch vur zuf war ein ganzes Jahr hinburch. Nur bei Krankheiten, die sich ein greifenden, unpraktischen, philanthropischen Bestrebungen der heutigen Wien, 27. Aug. 5 % Met. 112 ⅛. 499 do. 101 ½. 3 % 40. 77 ½. e⸗Bezirke belegenen Grundstücke und für deren Bewohner, die glieder der Gemeinde als solche keinen Anspruch. nöbl5 ichen Zustand, nicht auf außerordentliche Leistungen. Der 3 ganzes Jahr h ch Krankh sich greife unpraktischen, ph hropisch st 8 heutig 1 903 n zustehenden Rechte, wie sie in der 3 . öhner, di Ablösungs⸗Betrag wird durch Schiedsrich ung 8

Miitglied durch eine strafbare, muthwillige oder unsittliche Handlung Tage grell kontrastirt, mehr und mehr gewürdigt und diesen Vereinen ee S en saci ag 128 Nordhb. 213 ½¼. Gloggn. bindung mit der den 8. 52 vom 30. Mai 1820 in §. 21. Die Gemeinde ist zu allen Leistungen verpflichtet, w lche das einen der Besitzer des bisher d ö diesen erwählt zugezogen hat, wird in der Regel kein Krankengeld gewährt. eine stets regere Theilnahme geschenkt werden. 11“ 9 oder vermöge besonderer Rezesse festgestellt sind. Ordre vom 14. Juli Gemeinde⸗Bedürfniß ersordert. „welche das meinde⸗Rath; der Obmann wird nach Vorschrift 8. 8 9. an zerr. Me⸗

Das Sterbegeld, welches jedoch der Regel nach erst nach Ab⸗ 6 . 8 §. 22. Insofern zu diesen Lei Durch den Ausspruch der Schiedsrichter wird vnahänderlich fest estellt

lauf eines halben Jahres seit der Aufnahme gezahlt wird, beträgt —((·.:— 1 b dn Fällen der §§. 2 u. 4 können Veränderungen in den Vermögen und die sonst deGea fenzhen die Einkünfte aus dem Gemeinde⸗ welchen Geldwerth die Befreiung im gewöhnlichen Laufe der Dinge⸗ nach bei den meisten Kassen 20 bis 25 Rthlr., bei einer nicht geringen 28 Meteorologische Beobachtungen. 81n 88 änden nur mit Unserer unmittelbaren Genehmigung vorge⸗ nahmen nicht hinreichen, sind alle ei 8 nach den Gesetzen zustehenden Ein⸗ einem Durchschnitte von zehn Jahren, jährlich gehabt hat.

Anzahl auch 30 bis 40 Rthlr. Mehrere Kassen steigern auch den LIE1 egesg deglieder 98 ddtarsein Wenehn des Cese befähigten Ge- 12) zu Geldbeiträgen und 11“ 3“ den zwanzigfachen Beirag des ermittelten Jah⸗

Satz je nach der Dauer der Mitgliedschast, so daß für das erste Jaͤhr Gu“ Morgens Nachmittags UFr Nach einmaligen 1. Bürgermeisters 1enenArcn Lenhe. Phn mäßige Arbeiten nicht gehören, verpflichtek. andwerks⸗ Neue dinglich Hh igken whn gezahlr dat, hönndie auf

30. August. 6 Uhr. 2 Uhr. 0 Uhr. Beobachtung. ung zu hören. §. 23. Die Geldbeiträge sollen in der Regel in Zuschlägen zu den L als dauernde persönliche Befreiungen. nngg 8

5 bis 15 Rthlr., für die folgenden 3 Jahre bis 20 Rthlr. und nach Man geht ernstlich damit um, die Altona⸗Kieler und die Ham⸗ Ea60 Nwärme 7,7⁰0 §. 7. M 1 1 8 Laatssteuern bestehen. In welch ältniß di i ö Quellwärme 7,7 §. 7 tehrere Gemeinden bilden einen Verwaltungs⸗Bezirk (Bürger⸗ schiedenen Steuern zu 8.. Bbö 88 vicaaee⸗ 1111111“

4 Jahren 25 bis 30 Rthlr. gezahlt werden. Die sogenannte 1 1b is⸗ We. 9 4 veue große Berliner Sterbekasse, welche indeß bei der entsprechen⸗ Seh h g g287, oogfe mech Se. e teger C“” n. Flusswürme 17,1) ästerei) unter einem 1 ie den Höhe ihrer Cesetg gehes hnb enntttelteren 86 zugänglich würde, mittelst der Dampfkraft ausgeführt, 10 Minuten, bei Anwen⸗ üc + 11,0, n. 8,60 n. + 940 n. Bodenwärme 18,, eer Gemeinde bestehen Fäe eg. 5 Vöö kann auch aus en. Zu diesem Beschluß ist die Genehmigung der Regierung erforderlich 8 V 8 ü ist, zahlt sogar 50 Rthlr. und vom ten Jahre ab 100 Rihlr. dung ber Pferdekraft aber 20 bis 25 Minuten dauern die Kosten Danstsättigung. 80 pct. 41 pct. 70 pot. Ausdünstung 0/009einer Bürgermeisterei fun sich allein zu em Umfange ist, um den Zwek⸗ und sind hierbei die im §. 98 erwähnten Instructionen zu beachten In on dem Gemeinderechte (Bürgerrechte) Sterbegeld. Bei den meisten Kassen wird dasselbe in allen Fällen sind auf eiwas über 340,000 Mk. Cour. veranschlagt - Peiseh; he. TIIT11“ zu genügen. Betreff der Erhebung solcher Geldbeiträge, welche nicht durch Zuschlä I1““X“ Meistbeerbten. tögin. gewährt, außer wenn der Tod durch Verübung eines Kriminal⸗Ver⸗ b 0. o. 80. Wuarmewechsel + Sae. Die Bürgermeisterei bildet zugleich in Ansehung socher Ange⸗ des 5 aufgebracht werden, verbleibt es bei den Benemmungen n F. 33., Z. ben Wielsat. heeh ehttet..

brechens eingetreten ist; bei einigen Kassen machen die Statuten die 88 Fa s ; 75 0. 14 + 10,1° n. Rnschafilacheo8 für alle zu der Bürgermeisterei gehörige Gemeinden ein Mai 1820 s. des Abgabenwesens vom 30. IJ. in den auf dem Provinzial⸗Landtage im Stande der Stä daß der Tod nicht Folge des Selbsimordes oder einer Tagesmittel: 338,61"Per.. †† 16/20 R... †† 9,70 R.. 64 pct. jeiner u“ Faben, . mit den Rech⸗ Die Dienste soll r 8 böfe Dezember 1826. nen Gemeinden, und zwar S e der Städte vertrete⸗

rafbaren, muthwilligen oder unsittlichen Handlung ist. Hr Ver 5 ““ Ko Fe. elche Angelegenheiten Gegenstand des Bürgermei⸗ Staenafe Dienste sollen gleichfalls in der Regel nach dem Maßstabe der ¹) in den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichte i 1 Wie bedeutend die Wirksamkeit dieser Institute ist, zeigt die fol⸗ Handels- und Börsen⸗- Nachrichten. eeh gee,en⸗ Jb 2s Vighsegnc dg geset⸗ S vee. 8 Fepetnst 2 s Landraths 11“ Feöscfcgs im Genende Kenbang⸗ chend. oinfen fa eesgeeebn 88 128 4 8 Beschluß der Bürgermei⸗ j . - nderen Vertheilungs⸗Maß zzirken diejenigen Einw b us i 1 Se zn Königli Sch iel 1— Bersommlung (§. 109.) unter Genehmigung der dhegsns fest⸗ schließen. Welche Einwohner Handdienste und welche L“ 228 1 ee eäe. aus ihrem Gewerbe, Vermögen onig iche hauspie L. t. haben, bestimmt der Gemeinde⸗Vorsteher, vorbehaltlich - e zu leisten 8 en ein reines Einlommen beziehen, dessen ge⸗ EvvZZZC“ her, vorbehaltlich des Rekurses an den fingae etrag nicht unter 200 und nicht über 600 Rihlr. festzu⸗ . 5 ;

in welchen Fällen sie zu den dem Grund⸗Eigenthum und dem Gewerbe

3) diejenigen, we 1 jst . Uangen, delce das Gemeindehec besonvens elangt haben (. ℳ.; nnc vhf Zasastnt in 1ahe her Hehraneen Scgece ich diese Befralung 5 9 erbrau S

ende Uebersicht, welche die von den unter der Ober⸗Aufsicht des hie⸗ I1 h n. sich 1 Berlin, 30. Aug. Der herannahende Ultimo hemmte das Geschäft

sigen Polizei⸗Präsidiums stehenden Kassen in der Rechnungs⸗Periode .“ von 1843—44 geleisteten Zahlungen, den verbliebenen Kassen⸗Bestand sm vdauss 88 Bchneecta 8 vösfans sch vensitennaehegaga Sept. Im S jel 140ste Ab 88 1 8 und die Mitgliederzahl zu Ende des vorigen Jahres angiebt. e. Prblon 1 daanagelt 858 * g sch 8 Cöurse 248 - 8 8 EEEE11“ Hanshie hause. ste Lnsh Fan⸗ Die Bürgermeisterrien sollen in ihrer bisherigen Begränzung Jeder ist berechtigt, die Dienste d sche S 2) in den kl chiraen zei 2. g behaup 1 8s ang. ö v Fd ha 5 88 9 sedoch vorbehalten, soweit die gegenwärtigen oder nach vom E aüSsre ctn 1 Laeae eac Sns eae Ae . dish eggen Einwohner, welche g hchen, g befunden werden, die erforderlichen Abänderungen Bürgermeister festzusetzenden Sätzen in jedem einzelnen Palle bg Zah⸗ E1*“ S8.

Satz nicht unter zwei und nicht über zehn Thaler festzusetzen ist;

eringster Jahressatz gleich⸗

Es wurden nämlich nach den Rechnungen pro 1843/44 von einiger Sorten, ziemlich fest, so daß wir gegen unsere vorwöchentliche No⸗ ffen. Diese können nur mit Genehmigung des Ministers des Innern lung an die Gemeindekasse abzukaufen, ausgenommen in Nothständen

8 28G1 an Kranken⸗ und Sterbegeldern 9 89 F ö ja 1 ne. 1b. 15s hoch Gastrolle.) : hlr. Sgr. Pf. esserung der Course melden können. ie Einzahlungen auf Eisenbahn⸗ Di b 4 den mit dem G 1 6 „8— 1 ; enstag, 2. Sept. Im Opernhause. 103te nem m Gutachten des Ober⸗Präsid ie i h 6 an Krankengel. 116“ 1“ G“ welche sich in diesem Monat häuften und Vorsthen ehteenden Sncdela ehgen halb 7 ührn 1g jerung erfolgen; die betheiligten S 2e 8 9 Wer die ihm obliegenden Dienste nicht rechtzeitig leistet, wird zur Zah⸗ j Eö“ 1194 Sterbefäͤlle 27,319 18 eptember, wo solche auf Köln⸗Minden und Niederschlesisch⸗Märkische ge⸗ z: G Uhr. Kreisstände müssen darüber zuvor mit i 2r3 mlungen un lung des Geldwerths derselben nach Vorschrift des §. 25 8 i 1 b) einen Klassensteuer⸗Betrag zahlen, dessen zeacfäns Farst 772— heset werden olen, anhalten, veranlaßten dieser Tage einen kleinen Rüͤck⸗ 8 298 11 She nüt werden Billets zu den gewöhnlichen Op 898 3 mit ihrer Erklärung gehört werden. 7à.xx §. angehalten. 1 mäßig sowohl für den Einzelnen als sur die Haushaltung nicht V 2272—— e hwerhen. saech smbe aen. Benh hten se Heness . aus⸗Preisen verkauft. .410. Bei Veräͤ znftie §. 24. Auswärts wohnende Grund⸗Ei i unter vi d nicht ü öͤlf T K 4„ 8 e E“ 102,102 bimesweiter D 8222, und 192 1S c- Fägaufen 2 Mittwoch, 3. Sept. Im Schauspielhause. 144ͤte Abonnem Büirgermeisterei⸗Beziekenüvergenbcene⸗ ““ wean . N. zn * oemeng⸗gitemn gecern 8 u- n1n2) 1“ ““ 8 Sa. Svegs. 8. 2,102 8 nat, die auf eine fernere Steigerung deuten laͤßt. Vorstellung: Das Portrait der Geliebten. Hierauf: Die Ma ältnisse, nach Vernehmung der Betheiligten, im .“ oer 68 Gemeinderecht virc besondere Verleihung erlangt haben (§. 36), meinde⸗Bezirke mit einem Wohnhause angesessen sind und von Das Gesammt⸗Vermögen der Kassen in dieser Berlin⸗Anhalter sind nun heute zum größten Theil abgestempelt, und es (Herr Lang, im ersten Stück: Jakob von Unstern; im zweiten S egierung zu bewirken, gegen deren Entscheidung der Rekurs an den 111414“4“*“ Hnsäcagedöfen annier aomng inen unge’ nendftten,ein Rechnungs⸗Periode betrug sonach 144,274 3 8 kamen nur kleine Posten alter Actien zum Verkauf, die aber schwer Nehmer Franziskus, als letzte Gastrollen.) 8 e Präsidenten stattfindet. Ob und wie weit gegen diese Entscheidung §. 25. Alle Gemeinde⸗Abgaben, i ; vbeüchten, degen geringster Saß nicht unter zwei und nicht über fůn Zufolge der Nachweisung pro 1838/39 betrugen die für das Jahr fanden und daher auch billiger erlassen werden mußten; es sind diese von Peerufung auf den Nechtsweg stattfinden kann, ist nach den bestehend erhebenden Eintrittsgel b. E Fezuhlten Krankengelder 13,626 Rthlr. 15 Sgr., die Sterbegelder 145 * 1443 73 verkauft. Abgestempelte Litt, ., 120 %, 125 und 126 berez. 11“” zen zu beurtheilen. ebeeeeeeeheehen Gen a taree Für emeinden, deren Mitglieder in so uͤberwiegender Zahl aus päͤch⸗ 24,903 Rtt. 2 S 1 9*4 88 und Geld. Anhalter Litt. B. 118 ¼, ½, ¼, 118 % und Ende 118 ¾ bez. und 81 1“¹] Eine jede solche Veränderung der Gemeind i isterei E e 1b be“ vcöhe 11“ Kassenbestand nur 2,80 Rhlr. 29 Sgr.] und enhe, Anbaler ann 1 1184, 1, 0n⸗ae nnahttnumnd Hkanen hot. Ahnigsstädtisches Theater. sYte is darch das Amtsblalt bekannk zu machen. t Bürgermeisert. böT n. Bretenzten nicht voehandeehe 88 1s Dezbr. in starken Posten gemacht worden. 1““ 88 E“ 1 nachöhehmar derhesensenen sn,demcm rnn Die Nachweisung pro 1843/44 ergiebt ong ch ein Plus von —Berlin⸗Stetiner schließen 120⁄a3 Geld, sind also seit voriger Woche Montag, 1. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) I 1. 4. Wo eigenthümliche Verhältnisse einzelner Gemeinden oder Lan⸗ §. 26. Die Beitragspflicht der einzelnen Gemeinde⸗ t 3 nach Maßgabe der Bestimmung IJ. 2. zur .=4. 299, r. Ieegten⸗ 1226 Rthlr. an gezahltem Krankengelde, von 2416 Rthlr. 3 Sgr. circa ½ gestiegen. Magdeburg⸗Halberstädter von 110 a 111 bezahlt bardi. Große Oper in 4 Akten. Musik von Maestro Verdi. Vorschte nöthig machen, können zur Ergänzung und näheren Bestimmung erstreckt sich auch auf die Verzinsung gö. 8-1. v cLngeisecgen (§. 2) ten befähigen; die Entscheidung hierüber steht dem Ober⸗Präsidenten z2. Dienstag, 2. Sept. Der Weltumsegler wider Willen, 4 gegenwärtigen Gesetzes besondere Statuten und Dors- Schulden der Gemeinde, und es bedarf dieserhalb sennsrbefondenen Befanne⸗ von 2G g einzelnen Gemeinden auch hierdurch eine angemessene Zah en werden, worüber, je nachdem diese Verhältnisse nur in] machung an die neu eintretenden Mitglieder; die Bestimmungen, welche in auf ““ so kann der gv des Inner , C 5 n einen geringeren. Haupt⸗Grundsteuer

ee 8 einen um 29,671 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf. höheren und Saes ft. Rheinische 97½ % B assenbestand, wobei zu bemerken ist, daß bei Abfassung der neuen Düsseldorf⸗Elberfelder a 101 ¾ % verkauft. heinische 97 ½ % Brief. teuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, von Räder. f 1 Statuten im Jahre 1842 bei sämmtlichen Kassen, wie schon erwähnt, Oberschlesische Litt. B. 109 % bez. u. G. Oberschlesische Litt. A. 115 be⸗ g u] 1ew- Hemeinden oder in sämmtlichen Gemeinden einer oder mehrerer Ansehung der Besitzer der von der französischen Regi 1 eine Erhöhung des Sterbegeldes stattgefunden hat. 3 zahlt. Kiel⸗Altona blieben fortwährend begehrt, konnten jedoch unsere vor⸗ erei. stereien vorkommen, die betheiligten Gemeinderäthe oder Bürger⸗ mainen durch das Gesetz wegen des EEE . ““ zwei Thaler zur Befähigung zum Meistbeerbten festsezen. Vo Die Zahl der Mitglieder beiderlei Geschlechts betrug wöchentliche Notiz von 113 ¾ % nicht überschreiten. Schweidnitz⸗Freiburger v“ A4““ (§S. 44. und 109.) zu beschließen haben. b den Landestheilen des linken Rheinufers und in der Stadt Wesel vom Sesägac soll jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die am Schlusfe des vorigen Jahres 46,994 a 116 gesucht. 1 ba rans ie Statuten und Hersarennnsen keine Abweichungen vom 7. März 1822 §. 33 getroffen worden sind, verbleiben jedoch in Kraft Bei Zahl der Meistbeerbten bei einem Haupi⸗Prunh feuersa⸗ von zwei Thalern 8 u Ende des Jahres 1839 delt ve 0 ene 1n deöln nn 1ee igen 1n ju⸗ Gün ct⸗ üb Fehen . amkeit gebliebenes Herkommen . des Gemeindebezirks durch Zuschkagung einzeln 1e EEEböbööA 1“ 1“ elt. S r der atz in Köln⸗Minde ele e e 38 G ist igkeit derselben die Genehmigung des Mini esitzun Me b 6 8 8. 3 2“ 8 mithin 1844 mehr 2,648 Ne. 8 Cours bedeutend zu influiren; sie wichen von 106 auf 106 und schließen 8 v; 8 hinreichend, außerdem aber Unsere Hnabragengce vnRanggene Pelha gen, zern wnc nen gbnng e Gemeinde oder eines JJH. 34. Die Festsetzung des zur Eigenschaft eines Meistbeerbten ersor⸗ die Hälfte di ehl4 8 Aeee, heute 106 % G. Niederschlesisch⸗Märkische waren am meisten gedrückt, - u blich. Verbindlichkeit, zur Verzins 5 Felhen 6 1““ . Fast die Hälfte dieser Kassen zählt über 1000 Mitglieder; bei einige Posten wurden a 108 % verkauft; es blieb indeß 108 9 viel Geld. 1 An der althergebrachten Wirksamkeit der im ostheintschen Theile des den beitzuttagen, nichts gelenten. wegung der schon vorhandenen Schul⸗ KSESee einigen derselben steigt die Mitgliederzahl bis 3000 und darüber. In Potsdam⸗Magdeburger 115 ¾⅔ G. Sächsisch⸗Schlesische 1105 Br. Bape⸗ er Deckerschen Ge dungs⸗Bezirks Koblenz noch bestehenden Schöffen⸗ und Feldgerichte Feer. exastn üis e gleich wohlthätiger Weise, wie diese Kassen, wirkt die noch größere rische 96 % etwas bezahlt. Alle übrigen Effekten haben sich ganz auf ihrer 1““ ““ urch gegenwärtige Ordnung nichts geändert. §. 27. Die Verpflichtung der Einzelnen zu den in den §§. 22, 24 und s N. Einkommen wird vom Gemeinderathe nach pslichtmäßigem Er Anzahl der zünftigen Kranken⸗ und Sterbekassen, obschon deren vorwöchentlichen Notiz behauptet, auch war der Umsatz darin ganz unbedeu-u 1 3 1 8 26 bezeichneten Leistungen beginnt ohne besondere Erklärung mit dem st Hülse ögfeschätt, welchem zu dem cnde die Ceener⸗Follen mad sonßege Hülfe nur den Mitgliedern der Zünfte zu statten kommt. tend; so wie sich überhaupt der Handel nur einigen Quittungsbogen zu“= 1 “*“ Zweiter Titel. dSBerfalltage seit ihrem Eintriti in die Gemeinde. Wenn sie ihr Verhaliniß Hülfsmittel mitgetheilt werden müssen. Gegen die Abschätzung, welche jedem wendet, die anderen aber fast ganz aus dem Börsen⸗Verkehr gekommen sind. 8 88 11.“ 11 8. zur Gemeind b j n sie ihr Verhältniß Betheiligten bekannt zu machen ist, steht diesem sowohl die . ganz g 8 8 111““ 11““ 8 ssDoy imn Gemeinden. neinde aufgeben, so dauert ihre Verpslichtung noch für den letzten N ises ei eir . ohl die Führung des P1e“ vorher eintretenden Verfalltag sort und hört mit d b achweises eines böberen Einkommens vor dem Gemeinderathe, als auch g rt mit demselben auf. der Rekurs an die Regierung zu. Bei der ersten Einrichtung erfolgt die

Die Kranken⸗ und Sterbekassen sind, wie kein anderes wohlthä⸗ ssen sind, uderes woßlthaä In Pesthern fanden wieder beträchtliche Umsätze statt; auch traten 88 8 E.r st Abschnittt. e r n i 6 8 §. 28. Servisberechtigte aktive Militairpersonen, imgleichen auf Inak⸗ V Abschätzung durch die seitherigen Gemeinde Vertreter.

tiges Institut, dem nächsten und dringendsten Bedürfnisse der ärmsten 2 dat 3 ; EE 8. vfan. bens faeseaes 88 enn nicht unerhebliche Schwankungen ein, die 188 . 5 8 nan den G 1

die Noth, und zwar die unverschuldete Noth, am größesten und die -ce. 88,2 *9 2* Fc send bene v6aAen an. vehen⸗ 1.a 1 be xWie h e. eeen. deren Rechten und Pflichten. tivitäts⸗Gehalt gesetzte Ofsiziere und Militairbeamte, sind von allen Bel 8. 35

Unterstützung am nothwendigsten und ersprießlichsten ist. Der bei Ferz. Nordbahn 223 ꝛ% bezahlt; Wien⸗Gloggnitzer 163 % Brf. und Mai⸗ 2 sämmtliche selbststände 28 Beee 98 zselb Beiträgen und Diensten (§. 22 und 20) frei, in sosern sie in der 2 Hüclane; ee ans un von den Metset eeeütns ewelt weitem größeste Theil der Mitglieder derselben besteht aus solchen läͤnder 139 Geld. In n i vichte amhetzangen. Be 8— ge Einwohner derselben, Imeinde weder mit Grund-Eigenthum angesessen sind, noch Gewerbe treiben, haben, veea. Aen aen . nele ne, nr 8.e rau.

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