eg 8 8 Auswärtige Börsen
Niederl. wirkl. Sch. 61 %. 5 % Span. A* Pol. —.
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terdam, 10. okt. 3 % . . 84 Pass. 6 ⅛⅞. Zinsl. 7 ½. Preuss. Pr. Sch. —. 4 % Russ. Hope Antwerpen, 9. 0kt. Zinsl. —. Paris, 9. Okt. 5 % Rente üin couar. 118. Neapl. —. 5 % Span. Rente —. Pass. —. 4 8 Wien.0. Okt. 5 % Met. 112 ½. 4 % 4o. 100 ½. 3 „% aoc. 76 ⅝. Actien 1608. 12. Anl. de 1834 159. de 1839 130. Nordb. 210 ½. Gloggn. 139. Mail. 123 ½. Liv. 117 ⅞. Pesth. 110 ⅞. Badw. 88 ½.
Neue Anl. 21 ⅛. 1 3⁰% do. fin cour. 83. 50.
Verzeichniß der Vorlesungen bei der Königl. medizinisch⸗chirurgischen Akademie für deas Militair im Winter⸗Halbjahre von Mitte hag
Oktober 1845 bis Mitte März 1846. in
I. Professores ordinarii.)
Z. C. Jüngken, Dr., Dekan, wird 1) öffentlich über die Ver⸗ ꝙ 88 megschlichen Körpers Mittwochs und Sonnabend von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité⸗Krankenhause täglich, mit Ausschluß des Sonnabends, von 9 bis 11 Uhr halten. b
J. L. Casper, Dr., wird privatim 1) die gerichtliche Medizin Dienstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr vortragen und 2) das forensische Praktikum mit Benutzung der gerichtlich⸗medizinischen Untersuchungen an Lebenden und Todten u. .w. im Bereiche des berliner Phosikats Montags und Donnerstags von 3 bis 4 Uhr privatim zu lei⸗ ten fortfahren. S
G. W. Eck, Dr., wird öffentlich über simulirte und verheimlichte Krankheiten und über ärztliche Untersuchung von Rekruten und Invaliden Mittwochs von 1 bis 2 Uhr, und privatim die spezielle Physiologie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr vortragen.
.F. C. Hecker, Dr., wird 1) öffentlich über Encyklopädie und Methodologie der Medizin Mittwochs und Sonnabends von 1 bis 2 Uhr; 2) privatim über Geschichte der Medizin und historische Pathologie Mon⸗ tags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr; und 3) über allgemeine Pathologie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 1 bis 2 Uhr lesen. 1 —
E. Horn, Dr., wird die praktische Kriegs⸗Arzneikunde Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 9 Uhr öffentlich lehren und die spezielle The⸗ rapie der hitzigen und chronischen Krankheiten nach eigenen Hesten Mon⸗ tags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr privatim vortragen. 3 1
H. F. Link, Dr., wird Sonnabends von 9 bis 10 Uhr über krypto⸗ gamische Pflanzen öffentlich lesen. Privatim wird er von 8 bis 9 Uhr sechsmal in der Woche die Pharmakologie vortragen. 1
E. Mitscherlich, Dr., wird privatim die Experimental⸗Chemie sechsmal wöchentlich von 11 bis 12 Uhr und die Phpto⸗ und Zoochemie Dienstags und Freitags von 3 bis 4 Uhr vortragen. 1 b
G. Mitscherlich Dr., wird 1) öffentlich über die aufregenden Arzneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Abends lesen und 2) privatim die Arzneimittellehre sechsmal wöchentlich von 8 bis 9 Uhr Morgens vortragen. —
8 Joh. Müller, Dr., wird Montags von 3 bis 4 Uhr die Anatomie der Sinneswerkzeuge öffentlich vortragen. Privatim giebt er täglich von 9 bis 12 Uhr in der praktischen Zergliederungskunst ÜUnterricht und
Nv
. i j 1 W1 ie und .L. Schönlein, Dr., wird privatim 1) spezielle Patholog 2 3.22 wöchentlich von 410 bis 11 Uhr vortragen und 2) medi Se. Uebungen im Charité⸗Krankenhause täglich von 11 Uhr an altec. D. Turte, Dr., wird seine öffentlichen Vorlesungen in noch 1 Stunden fortsetzen. 8 8— n beingender Dr., wird Fra. medizinisch⸗klinische Uebungen im Charité⸗Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten. v. * sin. 8 II. Professores extraordinarii. 8* G. C. Reich, Dr., wird die ν232à Medizin öffentlich leh⸗ 1 ägt er die spezielle Pathologie vor. 1 . 28. Fchim 5 3 Dr. 24 F. s 1) die Geburtslehre als Wissen⸗ schaft und Kunst Montags, Dienstags und Freitags von 4 bis 5 Uhr — 2) die geburtshülfliche Klinik Mittwochs, Donnerstags und Sonna 8 von 4 bis 5 Uhr und in anderen noch zu verabredenden Stunden in Ver⸗ bindung mit einem Operations⸗Kursus am Phantome fortsetzen; 9) 22 Klinik der sypphilitischen Krankheiten Mittwochs und Sonnabends von i 4 KbvI Dr., wird 1) öffentlich die medizinische Polizei Freitags von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim die gesammte spezielle Pathologie und Therapie täglich von 4 bis 5 Uhr, 3) die gerichtliche Medizin Montags, Dienstags und Donnerstags von 5 bis 6 Uhr, verbunden mit den Mittwochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr in dem Institute für Staats⸗Arznei⸗ kunde anzustellenden praktischen gerichtlich⸗medizinischen Uebungen lehren, und 4) medizinisch⸗klinische Uebungen fünfmal wöchentlich von 10 ¾ bis 12 Uhr halten.
Das Nehrlichsche Gesang⸗Konservatorium hierselbst hat durch seine bereitwillige Unterstützung die Einweihungs⸗Feier unserer neuen Kirche auf eine so würdige und erbauliche Weise erhöht, daß wir nicht unterlassen können, den geehrten Mitgliedern, und namentlich dem Herrn Vorsteher desselben, unseren verbindlichsten Dank hierdurch öffentlich aus⸗ usprechen. zusp Weena, den 8. Oktober 1845. 1
Die Repräsentanten der St. Jakobi⸗Gemeinde.
Meteorologische Beobachtungen.
Nach einmaliger Beobachtung.
Abends
1845. 10 Uhr.
13. Okt.
Luftdruck Luftwärme. Thaupunkt... Dunstsättigung. Wetter
Nachmittags
Morgens 2 Uhr.
6 Uhr.
341,01Par. 342,4 1Par. 342,50"Par. + 7„10 n. + 5,° n. + 3,2° n. + 3,8° k. 56 pct. 86 pct. trüb. trüb. NW. NW. Wärmewechsel + 7,29 Wolkenzug-. NW. + 4,4 °9 R.
Tagesmittel: 341,317Pr. † 5,90 H. † 3,60 R... 79 pct. Nw.
Quellwärme 7,70 R. Flusswürme 8,00 R. Bodenwärme 7,70 h. Ausdünstung 0,003 Rh. Niederschlag 0.
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Absnigliche Schauspielt.
Mittwoch, 15. Okt. Im Opernhause. 119te Abonnements⸗ Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät
lehrt täglich von 2 bis 3 Uhr die gesammte Anatomie des Menschen.
1
Bekanntmachungen. 1586] 83“ “ August Ludwig Schultz oder Schultze, am M20. Dezember 1810 zu Beetz bei Kremmen geboren, ein Sohn des daselbst am 24. Januar 1839 verstor⸗ benen Ober⸗Amtmanns Gottfried Daniel Schultze und der Sophie Dorothea, vee. Heintz, hat seit länger als 10 Jahren keine Nachricht von sich gegeben und soll angeblich, nachdem er zuvor in russische Militair⸗ dienste getreten, im Jahre 1833 in Konstantinopel unter dem Namen Abdullatif zur muhamedanischen Reli⸗ gion übergegangen, türkischer Exerzier⸗Meister geworden und im Jahre 1834 unter dem Namen eines Ritt⸗ meisters von Banksch oder Banchet in einer Ka⸗ serne bei Konstantinopel an der Pest verstorben sein, ohne daß jedoch, aller Bemühungen ungeachtet, ein Todtenschein hat beschafft werden koͤnnen. Sein Nach⸗
Person
Hamburg.
Abfahrt von Potsdam: Montags, Donnerstags und Sonnabends, Vorm. 9 Uhr. Die Personenfahrten zwischen obigen Plätzen werden am 1. November c. geschlossen; wo⸗ gegen die Güterfahrten bis zum 1. Dezem⸗ ber c. fortgesetzt werden. Weitere Auskunft ertheilt
des Königs: Festrede, gedichtet von F. Förster, gesprochen von Char⸗
8
hrten vierhcer
Potsdam und
machung für nothwendig.
Deutschland.
Anker, Taubenstr. 10. gez. Dr. Schultze.
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emiseh neth vnnttttaR ma2 6 ztan Gr4 Abonnement beträgt: thlr. für ½ Jahr. 1 h. 3 a... Uihlr. - 1 Jahr. f mm. alln Thriten der Monarchie ohne Preiserhöhung. 23: sertions -Gebühr für den n meiner Seile des Allg. 14 * Anzeigers 2 Sgr. zicham g2
1 991 b 770 lotte von Hagn. Hierauf, zum erstenmale: Catharina Cornaro,; Oper in 4 Abth. von St. Georges und Büssel. Musik von Fr. ner. Ballets von P. Taglioni. Die neuen Decorationen sind den Königl. Decorationsmalern Gerst, Gropius und Köhler. Ast 6 Uhr. — 8f 8. dieser Vorstellung werden Billets im Billet⸗Verkaufs⸗Bin des Opernhauses zu den erhöhten Opernhaus⸗Preisen verkauft, Im Schauspielhause. 169ste Abonnements⸗Vorstellung. Zur. des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs: Feste gedichtet von Fr. Förster, gesprochen von Dlle. Stich. Hierauf: Mündel, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Iffland. (Neu einstubn Donnerstag, 16. Okt. Im Opernhause. 120ste Abonneme
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Zeitung:
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lung: unter Mitwirkung des Herrn August Ma 2 Vorstellung: Konzert, g gust Ma E116
—
Hierauf: Die unterbrochene Hochzeit. Anfang halb 7 Uhr. d 28 7
Zu dieser Verstellung werden Billets zu den gewöhnlichen do = haus⸗Preisen im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses ven.— „ —————
Freitag, 17. Okt. Im Opernhause. Mit aufgehobenem A. u
nement. Zum erstenmale wiederholt: Catharina Cornaro. 22 q Fr Hbi B veen mhn Nho me.
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Zur Erlänterung der englischen Zollgesetze. —
6 Uj r. . 1. 1 Theil. 8 dieser Vorstellung werden Billets im Billet⸗Verkaufs⸗Phn 2 Ferlin. ern. Die Kartoffel⸗Krankheit. utsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Der Kronprinz
rnhauses zu den erhöhten Opernhaus⸗Preisen verkauft. ovinzen Preußen und Pomm 28 828 eeeee Billets sind im Billet⸗Verkaufs⸗Bürean üln gie⸗ apern.
Opernhauses bis Mittwoch, den 15ten d., Mittags 2 Uhr, in Enseege die Kronprinzessin nach Hohenschwangau. — Königreich Sachsen. zu nehmen. Die resp. Inhaber von abonnirten und reservirten vm adiags⸗Verbandlungen. — Königreich Hannover. Dampfschifffahrt.
haus⸗Plätzen, welche solche zu dieser Vorstellung behalten wollen, nnlllsterreichische reeen. G Ag. vneerichis. Aafzaliem. ersucht, die Billets bis Donnerstag, den 16ten d. M., Mittags 2üllltland 8 5 sn. 8. . ug. te s⸗ 8 e der im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Opernhauses abholen zu lassen Jüücte hronfolge onstantin so wie des Prinzen Alexander drigenfalls nach dieser Zeit darüber anderweit disponirt werden mnkreich. Paris. Die amtlichen Depeschen aus Algier. — Nach⸗ Im Schauspielhause. 5te französische Abonnements⸗Vorstl itt aus Marofkko. — Die Expedition gegen Madagaskar. — Abholung z sranzösischen Gesandten von Mexiko. — Schreiben . asauat;
Pour le premier début de Mr. Emile Darmy, dans 1 jeunes amoureux: 1) Valérie, comédie en 3actes. 2) fehlmaf . vünnshhahr. Bugeaun,; 8 gn⸗ re 8 1. — beinahme Königlicher Prinzen a em afrikanischen Feldzuge; die t686, vaudeville en 1 acte Ees e8K nppen⸗Verstärkungen für Algier; Auswanderung dorthin; die Dregon⸗ Königsstädtisches Theater. hetaan henahelaen- San dang Fü ecgrtar Fünnahme. = Nittwoch, 15. Okt. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtzstlungen. — Pensionirung der Post⸗Capitains. Herr Thiers in Eng⸗ Sr Metrnach, Königs Sgee en. gedichtet und in Mus 1 nd. — Die Ausdehnung der Eisenbahn⸗Anlagen. — Vermischtes.
. . — 18 8 I gien. Brüssel. Wahl⸗Vorbereitungen. — Einforderung eines Ge⸗ vom Geheimen Regierungs⸗Rath Wahlert, vorgetragen von gheitz⸗Berichts. — Schienenlegung. — Kniphausensche Goelette. — gesammten Personal des Theaters. Hierauf: 8.e.San schreben aus Brüssel. (Verhandlungen mit Frankreich wegen Er⸗ C. M. von Weber. Dann: (Italienische Opern⸗Vorstellung. lemng des Leinewand⸗Vertrages; Gemeinde⸗Wahlen.) d nradah erstenmale in dieser Saison: I. Elisir qamore. Komische deizweden und Norwegen. Christiania. Budget. 2 Akten, von Romani. Musik von Donizetti. nemark. Kopenhagen. „Der Ausbruch des Hekläag.
Donnerstag, 16. Okt. Zum erstenmale: Der ewige ellien. Palermo. Die Kaiserin von Nußland. dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen. Nach dem Franzist
sechenland. Schreiben aus Mü nchen. (Die Königin in Venedig; des Eugen Sue, für die deutsche Bühne bearbeitet von Karsscebtistand der Hauptstadt und der Provinzen; Persönliches.) varf zur Einführung von Schiedsmännern im Königreich Sachsen.
8 8 ndels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Schreiben aus Amsterdam. icher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. basen und Markbericht.) 888 2 1260
₰½ Niat Weat unlb 141 zmnease
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1“ 8 diesjährigen Kartoffeln. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckenn ng b E1“
1
Amtlich er Theil
Najestät der König haben Allergnädigst geruht:
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meiner Anzeiger.
Ob eine Versicherung im Klassen⸗Verbande oder nur im Allgemeinen Verbande angenommen werden kann, hängt von der auf die statuarischen Bestimmungen ge⸗ gründeten Beurtheilung der Direction ab, vom Antrag⸗ steller aber, ob er zu diesem Allgemeinen Verbande treten will, und eine von unserer Anstalt einmal Klassen⸗Verbande angenommene Versicherung kann, wie es sich von selbst versteht, nie dem Allgemeinen Ver⸗ bande überwiesen werden, dessen Mitglieder eine Gesell⸗ schaft für sich bilden. Dies zur Beruhigung der Mit⸗ glieder des Klassen⸗Verbandes anzuführen, erachten wir bei den erschienenen, entstellten Auszügen jener Bekannt⸗
Leipzig, den 29. September 1845.
Direction der Brandversicherungs-Bank für
gez. Eduard Poll.
Dem Landschafts⸗Syndikus Ungerbühler I. zu Mohrungen dem Herzoglich ratiborschen Gerichts⸗Secretair Schäfer den hen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; Den Rittergutsbesitzer und seitherigen Regierungs⸗ Assessor von sst auf Nemitz zum Landrath des Kreises Schlawe, im Regierungs⸗ Köslin, zu ernennen; und Die Wahl des bisherigen Ritterschafts⸗Rathes, Majors von ivenitz auf Frehne, zum Direktor der prignitzschen Provinzial⸗ gerschafts⸗Association zu bestätigen. nac Nagne m
Bekanntmachun g 4 gaas2. Bei der heute angefangenen Ziehung von den nach unserer Be⸗ tmachung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten 9000 Handlungs⸗Prämien⸗Scheinen fiel auf
ummer 216,175 die erste Haupt⸗Prämie von 70,000 Rthlr.
“ „ „i“ Kupferstich⸗Sammlung
die Original⸗Handzeichnungen und den Kupferstich
trag aller Schulen enthaltend, worauf Kunssn hiermit besonders aufmerksam gemacht werden. Dresden, den 11. Oktober 1845.
8 Carl Ernst Siehtn Auctionator.
zum
1
[848 bb Güter⸗Verkauf. Ein Rittergut, 3200 Morgen Areal, 12 M.
Imd AMsnnhß 8. D un ihn
laß ist noch nicht vollständig ausgemittelt, soll sich je⸗ doocch auf einige Tausend Thaler belaufen.
Auf den Antrag seiner Mutter, der verwittweten Ober⸗Amtmann Schultze, geb. Heintz, so wie mehrerer Geschwister und Geschwisterkinder, als der angeblich nächsten Erben, wird daher der obengenannte August Ludwig Schultz, eventualiter werden seine etwanigen un⸗
[850 b]
Aus dem Amtsblatte der Königl. Hochlöbl. zu Bromberg de dato den 8. August a. c. Amtsblatte der Königl. Hochlöbl. Regierung zu Pots⸗ dam, de dato 26. Septbr. cr. ist eine Bekanntmachung in mehrere Zeitungen zum Theil im entstellten Auszuge
Regierung und dem 1773 b]
das Eisenhüttenwerk Beckerode
bei Osnabrück,
in einer holz⸗, steinkohlen⸗ und torfreichen, sehr anmu⸗ thigen Gegend gelegen, mit den bedeutendsten und mehr als ausreichenden Ablagerungen von Thoneisensteinen
1 e Hhn., viisf Sihe un
von Berlin, 1000 Morgen schlagbares Hoh 8 Es sielen ferner an Haupt⸗Prämien bis einschließlich 500 Rthlr. guter Brennerei. Preis 80,000 Thlr. 30,00 0⁄03⁄0al. 2500 „ E1“] Morgen Areal, mit einem schönen Torssich, 1 ao6
24 Kühe, 14 Pferde, 100 Morgen Heide. N. 209,813 1 gsc sahie se bo .e schöner Weizboden, 2000 feine Schafe, Bmun General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät.
8
Berlin, Donnerstag den 16 e Oktober
Angekommen: Der evangelische Bischof und General⸗Su⸗ perintendent der Provinz Pommern, Dr. Ritschl, von Stettin. Der Vice-Ober⸗Jägermeister, Graf von der Assebur
Meisdorf. eeEEeeqeqqqqqqülüemm .2 “*“ EIem enr WEW1u164“
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Berlin, 15. Okt. Nach englischem Gesetz ist es bei Strafe der Confiscation verboten, in das vereinigte Königreich oder in die britischen auswärtigen Besitzungen fremde Fabrikate oder Waaren⸗ Pakete einzuführen, welche mit Namen, Bränden oder Zeichen ver⸗ sehen sind, die nach dem Scheine trachten, die Namen, Brände oder Zeichen von in England ansässigen Fabrikanten zu sein. (Any ar⸗- ticles of soreign manufacture, and any packages of such arlicles, imported into the United Kingdom or into the British Posses- sions abroad, bearing any names, brands or marks of manu- facturers resident in the United Kin zddom shall be forfeited.) Die englischen Zoll⸗Behörden haben diefer Bestimmung früher eine sehr verschiedenartige Auslegung gegeben. In einigen Fällen ist es zur Anwendung des Gesetzes für erforderlich erachtet, daß der Name, Brand oder das Zeichen einem bestimmten, in England ansässtgen Fabrikanten angehöre, und es sind Waaren, welche mit dem englischen Wappen gestempelt waren, nachdem sie von der Zoll⸗Behörde in Be⸗ chlag genommen worden, als dem Verbot nicht unterliegend, wieder frei gegeben worden, in anderen Fällen sind deutsche Waaren, welche zur Verschiffung nach Amerika in einen englischen Hafen gebracht wor⸗ den, von der englischen Zoll⸗Behörde in Beschlag genommen und vernichtet, blos weil die Etiketten auf der Verpackung in engli⸗ scher Sprache abgefaßt waren. Neuerdings hat die britische Regie⸗ rung, vermittelnd zwischen diesen beiden Extremen, sich in dem Sinne ausgesprochen, daß die Absicht des Gesetzes dahin gehe, zu verhin⸗ dern, daß fremde Fabrikanten mißbräuchlich ihre Waaren für eng⸗ lische ausgeben und verkaufen; es sind danach die englischen Zoll⸗ Behörden instruirt worden, dem Gesetze in allen solchen Fällen Anwendung zu geben, in welchen die auf fremden Fabrikaten
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1n gnüuno v 2 tn. n
821 198 huud: 2
besindlichen Namen oder Zeichen, auch ohne auf einen bestimm⸗ ten englischen Fabrikanten hinzudeuten, den Waaren doch den Anschein der englischen Fabrication geben, wie z. B. das eng⸗ lische Wappen, die Anfangs⸗Buchstaben des Namenszuges der Königin von England und dergl., während ausdrücklich anerkannt wird, daß der Gebrauch der englischen Sprache allein auf den Etiketten ꝛc. zur Bezeichnung der Qualität der Waaren (technische, in England für gewisse Qualitäten hergebrachte Kunstausdrücke nicht ausgeschlossen) auch auf Waaren fremden Ursprungs, welche nach England importirt werden, erlaubt sei. Hiernach werden sich die deutschen Fabrikanten und Handeltreibenden in ihrem Verkehr mit und über England zu achten haben, um die Nachtheile, welche das englische Gesetz an⸗ droht — Beschlagnahme und Vernichtung der Waaren — zu vermei⸗ den. Das in der neueren Interpretation der englischen Regierung liegende Anerkenntniß genügt auch dem wohlverstandenen Interesse des diesseitigen Gewerbe⸗ und Handelsstandes, indem es demselben nur darauf ankommen kann, für die Bezeichnung ꝛc. der Waaren, welche in Ländern abgesetzt werden sollen, wo die deutsche Sprache gar nicht oder doch weniger als die englische geläufig ist, sich der letzteren Sprache auf den Etiketten bedienen zu können. Wünschenswerth aber ist es in der That, daß, nachdem die deutsche Industrie gegenwärtig eine so bedeutende Entwickelung erlangt hat, die diesseitigen Gewerbe⸗ und Handeltreibenden auch mehr und mehr von der Neigung zurück⸗ kommen, bei dem Absatze deutscher Fabrikate im Auslande deren
Schonung, nahe am schiffbaren Fluß. 900 Sta Nummer “ 30 Kühe, 20 Pferde. Gebäude herrschaftlic 20 ͤ0ͤ0ͤ. 128,609 2500 Rthlr. n n rt 229,010 Anzahlung. E 9,010 Desgleichen eines 10 Meilen von Berli, 18” 73,382 1 am schiffbaren Fluß, Acker zuträglich. 500 Stt ger „ 42,000 Thlr. Anzahlung 12⸗ bis 16,000 Thl⸗ 108,619 EEETE1“X“X“ Ein desgleichen 4300 Morgen Areal, meisentehee Berlin, den 15. Oktober 1845. “ “ 1 Sg, Peesgh. 00. hferde, Gebem dger) Kayfer. Mayet. Wenbel.
bekannten nächsten Erben hierdurch öffentlich 2. 2--2
sich in dem vor dem Herrn Kammergerichts⸗Referen⸗ darius Richter hier auf dem Kammergerichte auf den 22. April 1846, Vormittags um 11 Uhr, anberaumten Termine zu gestellen und sich zu legiti⸗ miren, widrigenfglls der Abwesende für todt erklärt und sein Nachlaß seinen nächsten gesetzlichen Erben, even⸗- tualiter dem Fiskus zugesprochen werden soll. Den Auswärtigen werden die Justiz⸗Kommissarien Valentin, ilcke II. und Justizrath Hülsen zu Mandatarien in Vorschlag gebracht. 8 Berrlin, den 19. Mai 1845. 1ö1“ Königl. preuß. Kammergericht. 22 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. April 1845. Das Koppenstraße Nr. 62 a belegene Meyersche Grund⸗ ück, 8ee abgeschätzt zu 9372 Thlr. 22 Sgr. 1 I 1I ember 1845, Vormittags 11 Uhr, der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ othekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[490] Nothwendiger Verkauf. . Stadtgericht zu Berlin, den 30. April 1845. Das Lange Gasse Nr. 55 und 56 belegene Mauer⸗ polier Johann Christian Haedicke und Gottlob Gustav Kastensche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6339 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf., soll am 9. Dezember 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter der Warnung der Präklusion, und der seinem Aufent⸗ halt nach unbekannte Miteigenthümer, Mauerpolier Gottlob Gustav Kasten, zur Wahrnehmung seiner Rechte öffentlich vorgeladen.
üͤbergegangen, welche de Allge meinen Verband unserer Versicherungs⸗Anstalt (nicht zu verwechseln mit
dem Klassen⸗-Verbande) beuift und Thatsachen enthält, welche unser Verfahren bei Reguli⸗
rung eines Brandschadens dieses Allgemeinen
Verbandes als ein tadelnswerthes erscheinen lassen. Diese Bekanntmachung ist erfolgt, ohne daß wir “ gehabt hatten, über den fraglichen Fall gegen die Königl. Hochlöbl. Regierung zu Bromberg, in deren Bezirk derselbe sich ereignete, uns auszuspre⸗ chen, und es war daher unsere Pflicht, sofort den Her⸗ gang der Sache, wie er sich aus unseren Akten ergiebt, der letztgedachten Hochlöbl. Regierung vorzutragen.
Dies ist in einer Vorstellung vom 18. August d. J. geschehen und dürfen wir einer berichtigenden Bekannt⸗ machung um so vertrauensvoller entgegen sehen, als diese Hoffnung auf die bekannte 1-. der Königl. preuß. Behörden sich gründet. Bis dahin er⸗ suchen wir das geehrte Publikum, jedes Urtheil über den beregten Fall selbst zu suspendiren.
Daß übrigens die Interessenten des Allgemei⸗
Nen Verbandes auf Volle Entschädigung etwani⸗
ger Brandverluste nicht unbedingt rechnen können, ist nicht allein in den Statuten klar ausgesprochen, sondern auch auf jeder Police über dergleichen Versicherungen durch Abdruck der betreffenden Statutenstelle wiederholt
und gründet sich darauf, daß der Allgemeine Verband bei beschränkten Beiträgen nur auf gefährlichere Versicherungen berechnet ist, welche weder
in unserem Klassen⸗vVabande, noch bei anderen
Versicherungs⸗Anstalten, oder bei letzteren nur gegen sehr hohe Prämien, Aufnahme finden
aus der Jura⸗Formation, von Brauneisensteinen aus der Zechstein⸗Formation und von Raseneisensteinen ver⸗ sehen, aus denen je nach der Möllerung ein eben so vortreffliches Eisen zum Gießerei⸗Betriebe, als Roh⸗ eisen zum Verfrischen dargestellt werden kann, soll zum Behufe der Ausgleichung zwischen den Interessenten freiwillig und öffentlich meistbietend verkauft werden.
Das Hüttenwerk ist in den Jahren 1837/240 erbaut, hat ein entsprechendes Wassergefälle und die nöthigen Maschinen zum Betriebe eines Hohofens und mehrerer Cupoloöfen. — Die Gebäulichkeiten sind sämmtlich neu und geräumig und bestehen aus einem Hohofen, 2 Cupoloöfen, dem Gießerei⸗Gebäude, dem Werkstatts⸗ Gebäude, dem Kohlenschoppen, dem Magazin⸗Gebäude, einer Faktoren⸗Wohnung, einer Platzmeisters⸗Wohnung und aus Ställen, Coals⸗ und Röstöfen und anderen baulichen Einrichtungen. — Kaufliebhaber können jeder⸗ zeit persönlich über alle Verhältnisse die ihnen angemes⸗ sen erscheinenden Erkundigungen auf der Hütte selbst einziehen, und die Aufnahmen der Gebäude, Inventa⸗ rien u. s. w., so wie die Verkaufs⸗Bedingungen, ein⸗ sehen. Auf schriftliches Begehren wird den Kauflieb⸗ habern sowohl eine allgemeine Beschreibung des Hüt⸗ tenwerks, so wie Abschrift der Verkaufs⸗Bedingungen, mitgetheilt werden, und wollen diese sich zu solchem Endzwecke in portofreien Briefen an die Adresse „des Herrn Julius Meper zu Schloß Holte bei Biele⸗ feld“ wenden. Es können bei dem Letzteren ebenfalls die Aufnahme der Gebäude, Inventarien u. s. w. ein⸗ gesehen werden.
Der öffentliche Verkaufs⸗Termin ist auf den 6. De⸗ ember 1845, Morgens 10 Uhr, auf der Eisenhütte zu
eckerode angesetzt worden.
1.“
[851 b] 82
Kunst⸗Auction zu Dresden.
Montag den 10. November d. J. beginnt durch
Unterzeichneten die Versteigerung der 5ten und letzten Abtheilung der Gräsl. Sternberg⸗Manderscheidschen
lich. Preis 200,000 Thlr. „ Ein Lehngut mit circa 600 Morgen Areal, ig
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Rhestrung, zu verleugnen und sie mittelst Benutzung täuschender Eti⸗
ketten als englische, französische ꝛc. zu verkaufen; da gerade hierin ein
8 8 e— Ardustebas men ku wüem. asnA gunnget 26 Mid inghtang aaurim 1h 2 1190z v 4 8 f
wesentliches Hinderniß der Ausbreitung Rufes deutscher Industrie zu finden ist.
Provinz Preußen. Allem Anschein nach hat sich die Kar-⸗ toffel⸗Krankheit nunmehr auch in dieser Provinz verbreitet; wenigstens tragen Kartoffeln aus dem Danziger Werder Kreise alle Merkmale derselben an sich.
und Befestigung des guten
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auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Prenß.
Friedrichsstraße Nr. 72. 4 183h
und dem Pr. Eylauer
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Provinz Pommern. Die Köni l. sund macht unterm 8. Oktober bekannt, daß die Kartoffel⸗Krankheit sich in den letzten Wochen auch in ihrem Verwaltungs⸗Bezirk an mehreren Orten gezeigt habe, jedoch keinesweges allgemein, sondern zur Zeit nur in beschränktem Maße. Es werden sodann einige Vor⸗ sichts⸗Maßregeln bei Aufbewahrung der Kartoffeln angerathen.
nx pika Beutsche Bundesstaaten. 1
Königreich Bayern. Ihre Königl. Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin haben sich mit dem neugeborenen Prin⸗ zen am 10. Oktober nach Hohenschwangau begeben. *
Königreich Sachsen. Die Bestimmung der Verfassungs⸗ Urkunde, „daß die Mitglieder des Ministeriums und diejenigen Kö⸗ niglichen Kommissarien, welche nicht selbst Mitglieder einer Kammer der Stände⸗Versammlung wären, bei der Abstimmung in derselben abzutreten hätten“, war in den Entwurf der Verfassungs⸗Urkunde unter der Voraussetzung aufgenommen worden, daß die Sitzungen der Kammern nicht öffentlich seien, war aber gleichwohl stehen ge⸗ blieben, nachdem die Verfassungs⸗Urkunde in §. 135 Oeffentlichkeit der Kammer⸗Sitzungen bestimmt und dadurch den Zweck jener Be⸗ stimmung, daß nämlich die Abstimmung der einzelnen Mitglieder vor der Regierung geheim bleibe, vereitelt hatte. Nachdem daher auch schon die provisorische Landtags⸗Ordnung diese Bestimmung auf den Fall der Abstimmungen durch Namensaufruf beschränkt und von den Ständen in der Schrift vom 4. März 1833 einstimmige Genehmigung erhalten hatte, bis bei Revision der Landtags⸗Ordnung nach Besinden eine andere getroffen werden würde, beantragte das in der Sitzung der ersten Kammer vom 10. Oktober berathene Dekret vom 14. September 1845, die fragliche Bestimmung der Verfassungs⸗Urkunde dahin zu erläutern, „daß dieses Abtreten nur bei der Abstimmung durch Na⸗ mens⸗Aufruf in geheimer Sitzung stattfinde.“ Die Deputation fand kein Bedenken, diesem Antrage der Regierung ihre Zustimmung zu ertheilen. Herr Staats⸗Minister von Zeschau bemerkte nur, daß es sich hier eigentlich nicht sowohl um Abänderung und Erläuterung der Verfassungs⸗Urkunde handle, als vielmehr um Beseitigung eines darin aus Versehen stehen gebliebenen Satzes. Nach der im Ent⸗ wurfe der Verfassungs⸗Urkunde ausgesprochenen Voraussetzung, daß die Kammer⸗ Verhandlungen nicht öffentlich sein würden, habe die zur Abänderung vorgelegte Bestimmung allerdings noch einen Sinn gehabt, jene Voraussetzung sei aber in der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde selbst hinweggefallen, und deshalb könne auch eine darauf gebaute Bestimmung nicht mehr stehen bleiben. Er wolle nur noch daran erinnern, daß es sich doch sonderbar ausnehme, wenn bei der Abstimmung die Minister abtreten müßten, die Zuschauer auf den Gallerieen aber bleiben könnten und am Ende auch den Ministern nicht einmal verwehrt sei, auf die Gallerieen zu gehen und von dort aus die Abstimmung mit anzuhören. Könnten sich übrigens selbst gegen das Abtreten der Minister und Königlichen Kommissarien bei der Abstimmung durch Namensaufruf in geheimer Sitzung noch manche Einwendungen mit Grund aufstellen lassen, da gewiß anzu⸗ nehmen sei, daß die ammer⸗Mitglieder, schon vorher mit dem verhandel⸗ ten Gegenstande bekannt gemacht, ihre Meinung am Schlusse der Debatte so festgestellt haben würden, daß die Anwesenheit der Minister kei⸗ nen Einfluß auf ihre Abstimmung üben würde, so Regierung von diesem Punkte abgesehen.“ Hierauf wurde der An trag der Deputation einstimmig angenommen.
Die Kammer wendete sich nun zu dem zweiten Gegenstande der Ta
gesordnung, dem nachträglichen Berichte der für Begutachtung der küch-
300 Morgen Weiz⸗Acker erster Klasse, guter N. stand. Preis 18,000 Thlr. Anzahlung 6⸗ 8000 Thlr. 1
Ein desgleichen 900 Morgen Areal, wobci s schöne Wiesen, ausgezeichneter Viehstand ude Gebäude. Preis 17,000 Thlr. mit 6⸗bis 70009 Anzahlung.
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ungs⸗Bel
miß gebracht:
starkes Holz, Acker der schönste Gerstboden. 1 llachdem die
Thlr. baare Gefälle, schöne Wiesen. Vollung Viehstand, schöne Gebäude. Preis 140,000 Mgiche, obgleich Sämmtliche Rittergüter haben hohe und niedena geigt hat, Nicht allein Güter, sondern alle andeten 2 n selbst ei schaften und Geschäfte, sie mögen Namen hahen sie wollen, bin ich im Stande, nachzuweisen, s mir von allen Seiten Aufträge zugehen. Auf nen vielen Reisen habe ich Gelegenheit, 8 1 jedem Geschäft selbst zu überzeugen, und n Auf der ersten Geschäfte gar nicht annehme. Das Nahen mäthe Flecke, Carl Ludwig Abel in Zebde
einer
u Kartoffeln dung dieser
oder mehrere in größerer ersläche zus⸗ 9 m frei von läche und
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M worin seit mehreren Jahren einer der ültesten gungs⸗Oerter besteht und einen ebenen lt gewährt, soll Familien⸗Verhältnisse wegen 890” kauft werden. Adr. von Selbstkäufern werde
g im Int.⸗Comt. sub U. 131. erbeten. ärke
847 b] 2,ex nebau- ☛☚᷑ Ein Grundstück zu einem Kirchengebä⸗ ein größerer Bauplatz dazu wird zu v. til sollte ein christlicher Verkäufer einen solche driů zulassen haben, so wird gebeten, ven g - B. 130 im Intelligenz⸗Comt. gefälligst abgeben;
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der Sberflä nhet 12
Auf der
Die diesjährigen Kartoffeln.
Das Königlich hannoversche Ministerium des Innern hat, auf den d der eingezogenen Gutachten Sachkundiger, ehörde zu Hannover, zn sogenannten
Ein Rittergut, 2000 Morgen Areal, 400 Nens der Kartoffeln der diesjährigen Aerndte überhaupt zur allgemeinen
längere Zeit hindurch beo wcelbst genauen Untersuchung unterworsen worden sind, können ehr einige Maßregeln für die sichere und vortheilhaftere Benutzung der
eder Krankheit zu unterscheiden.
48 welche nach Abstreifung der Oberhaut bald schwarzbraun 8 Flecke sind rauh, ab. Unter den Flecken ist die Substanz oder das Fleisch der Kartoffel, Linien tief, rothbraun gefärbt; auch trifft man hin und Tiefe einzelne . Flecke an, die nicht mit denen ammen zu hängen scheinen; Kartoffel üiberall „
ogenannter Spiralgefäße; der Inhalt der Ze
witung trockener eit lang
zweiten Stufe der Krankheit hat die Kartoffel noch so ziem⸗
insbesondere der ärztlichen nachstehende Anleitung zur Benutzung der Faulseuche ergriffenen Kartoffeln und zur Aufbewah⸗
e Kartoffel⸗Krankheit, welche auch im Kö⸗ nen Gegenden in sehr verschiedener Stärke, bachtet und die erkrankten Kar⸗
eigenthümlich in den einze
zur öffentlichen Belehrung anempfohlen werden.
Zur Maßregeln ist es aber
erforderlich, drei Stufen oder
tufe sieht man an der Kartoffel gelbbraune oder roth⸗
höckerig, ost rissig, und die Oberhaut löst sich
indessen besitzt die Sub⸗ Festigkeit und Saftreichthum, üblem Geruche. Die rothbraunen Flecke an der in der Tiefe rühren her von der Färbung der und einzelner mit braunem trüben oder rumösen In⸗ en, und na⸗ sind durchaus unverändert, so wie auch die re gehörige Festigkeit besitzen und die Zellen vollkommen erden die Kartoffeln auf dieser Stufe der Krankheit der Luft ausgesetzt, wodurch die weitere Verderbniß wenig⸗ aufgehalten wird, so nehmen die rothbraunen Stellen e durch die stattfindende Verdunstung eine trockene Be⸗ e weißlichere Färbung als das übrige Fleisch der Kar⸗
ihre gehörige
körnchen,
lich ihre Größe und Gestalt behalten, aber ein großer Theil fläche ist schwarzbraun, rauh und höckerig und fühlt sich an diesen Stellen weicher an; im Innern ist ein großer Theil der Substanz, etwa ein Drit⸗ theil, oder die Hälfte, erweicht, von gelblich hellgrauer Farbe, theils von sanertahalche⸗ Konsistenz, etwas zähe und durchscheinend, theils von der Kon⸗ istenz eines dickeren weißgrauen Breies. Zwischen diesem zersetzten oder desorganisirten, etwas mulstrig⸗faulig riechenden Theile der Kartoffel und dem völlig gesunden zeigt sich die roihbraune Färbung der Zellenwände in einer etwa 1 dicken Lage. In dem mehr weißlichen breiigen Theile der Kar⸗ toffel⸗Substanz sind die Zellenwände gänzlich aufgelöst, der Saft theilweise verdunstet, und die noch unveränderten tärkekörnchen liegen frei; in der weicheren gallertähnlichen Masse findet man noch Reste von mehr oder we⸗ niger veränderten Zellen voll normal beschaffener Stärkekörnchen. Zuweilen zeigen sich Milben, die von der zersetzten Substanz sich nähren.
Auf der dritten Stufe der kranthaften Veränderung hat die Kartoffel ihre natürliche Gestalt verloren, ist eingeschrumpft, oft abgeplattet, voller Risse oder Schrunden, äußerlich schwarz, klebrig, mit weißem Schimmel be⸗ deckt, der durch die Schrunden sich auch in das Innere zieht, oder mit weißlicher, schmieriger Flüssigkeit überzogen. Das Innere ist durchgängig eine graugelbliche, dickschmierige oder breiartige, sehr übelriechende Masse, welche durch eine vollständige faulige Zersetzung der Zellen und der Stärke⸗ körnchen, von denen man nur wenige noch unzersetzt findet, entstanden ist. Die Kartoffeln, welche nur auf der ersten Stufe der Krankheit stehen, können, so weit die bisherigen Erfahrungen und Versuche solches beurthei⸗ len lassen, Iur Nahrung für Menschen und Vieh benutzt werden. Zum Genuß für Menschen müssen aber alle rothbraunen Stellen sorgfältig aus⸗ geschnitten und die gesunden Theile solcher Kartoffeln nur gekocht, nicht roh gebraten oder gebacken verspeist werden. Dem Vieh sind sie zwar öfters und ohne bemerkbaren Nachtheil roh gereicht; indessen ist es sicherer und dringend anzuempfehlen, sie nur nach sorgsältigem Abkochen und Abgießen des Wassers zu verfuttern.
Die von der zweiten Stufe der Krankheit sich zur Nahrung der Menschen durchaus nicht und sind für das Vieh nur nach Ausschneidung der erweichten Stellen, wobei öfters nicht viel Gesundes übrig bleiben dürfte, und alsdann nur gekocht zu benutzen. Dagegen sind die von der ersten und zweiten Stufe des Uebels 2 Kartoffeln so⸗ wohl zum Branntweinbrennen, als zur Bereitung eines gröberen Satzmehls
ihrer Ober⸗
ergriffenen Kartoffeln eignen
und einer gereinigten Stärke, unbedenklich zu gebrauchen, insbesondere wenn sie geschält und zerschnitten oder zerrieben, in Wasser, welches etwa ein hal⸗ bes Prozent konzentrirter Schwefelsäure zugemischt enthält, 24 Stunden lang eingeweicht werden; alsdann aber, nach Entfernung der sauren Flüssig⸗ keit durch wiederholtes Aufgießen und Ablassen von reinem Wasser, getrock⸗ net oder auf die bekannte Weise weiter zu Stärke verarbeitet werden.
Die Kartoffeln auf der dritten Stufe der krankhaften Veränderung sind nur zur Bereitung von Dünger zu benutzen. Der von ihnen aufzuschüt⸗ tende Dünghaufen muß gut mit Erde bedeckt und der gebildete Dünger erst im zweiten Jahre nach der Aufschüttung verbraucht werden.
Hinsichtlich der Behandlung der Kartoffeln ist noch beobachten. Eine trockene Umgebung derselben hemmt oder verzö⸗ gert die Fortschritte des Uebels auß allen Stufen. Wo daher die Aerndte noch nicht begonnen, könnte die Wegräumung des Kartoffelkrautes, im Fall dasselbe von Frost zerstört zu faulen beginnt, vortheilhaft sein, um die Oberfläche des Ackers der Einwirkung der Sonne und der trocknenden Winde zugänglicher zu machen. Das Abschneiden des noch gesunden Krautes ist zu widerrathen, da es höchst zweifelhaft ist, daß die Krankheit sich von dem Kraute her den Knollen mittheile.
Das Ausroden ist, so weit als möglich, an trocknen, sonnigen und win⸗ digen Tagen vorzunehmen. Die geärndteten Kartoffeln sind sogleich sorg⸗ fältig auszulesen, die kranken von den gesunden zu trennen; auch müssen die ersteren nach den oben bezeichneten Stufen, durch welche ihr Verbrauch be⸗ stimmt wird, gesondert werden; bei zweifelhafter Beschaffenheit einzelner Kartoffeln wird man beim Durchschneiden derselben die Stufe der Krank⸗ heit sicher erkennen. Die erkrankten werden baldigst nach der angegebenen Weise verbraucht; die gesunden aber, bevor sie in die Räume zur Auf⸗ bewahrung für den Winter gebracht werden, während mehrerer Wochen an einem trockenen Orte aufgeschüttet, wo möglich wöchentlich zweimal umgear⸗ beitet und noch einige Male sorgfältig verlesen. Auf die trockene Beschaffen⸗ heit der Keller, Gruben, des untergebreiteten Sandes u. s. w. ist besonders Bedacht zu nehmen; auch wird die Aufbewahrung über der Erde in kegel⸗ förmigen Haufen oder Mieten, die mit Stroh und Erde bedeckt und mit Luströhren versehen werden, welche an manchen Orten noch wenig bekannt ist, mit Nutzen anzuwenden sein.“
Folgendes zu
Regierung zu Stral⸗
habe doch die
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