Iesi N. spirtne
b“
Herr Chassériau, Ge
1 e Uebersicht des Beste — Haupt⸗Epochen von
2b upb h vC yuavb21g
IIIla8IISESEs 5 brE
Behanntn
7277 Ediktal⸗2 aller unbekannten Anwarter Gräflich Henkel von Donn kommissen Tarnowi Neud
witz in O
Der freie Standesherr von Donnersmark, als geg lich Henkel von Donnersm misses Tarnowitz⸗Neudeck ir
digung eines gegen den L die Ausübung des Bergreg ritte
8— ust 1834 und dem Königlich Preußischen Vergleich abgeschlossen, dur aus dem Vergleich näher
dem Fideikommiß⸗Besitzer,
ür die Anerkennun Aasabung des Bergregals Want Beuthen und Ents fungen des Bergregals
s llehunzs⸗Recht zum T. teinkohlen in den Fideike Linie und in den dem Standesherrschaft Beuthen zugehörigen Allodialgütern, auch in denen innerhalb genen deitommiß⸗Gůͤtern chen Linie, eingeraumt we oll durch einen Familiensc haben daher nach §. 9 bet 1840 (Gesetz ⸗Sammlung
Termin auf den
23. März 1846, Vo vor dem Ober⸗Landesgeri in dem Ober⸗Landesgericht 1) alle unbekannten Anw
Gräflich Henkel von 7
Neudecker und Beuthe
ideikommissen,
ehelichen Nachkommen wohnhaft gewesenen L
der Martha Stubecki, fsfung eines Testament 1624 verstorbenen Laz Donnersmark auf Gf berg und Beuthen, R. Innern Stabtraths zu
3) die ihrem Aufenthalte
—
E““
2) bie sihrem Leben und
ter des im Jahre 17
8
8 1 8
Die vorstehenden Prätsden werden dem §. 6. der Bekanntmachung des Herrn Chefs des Seehandlungs-Instituts vom 30sten Juli 1832. gemäss, drei Monate nach der Haupt-Ziehung
also am 15ten Januar 1846. und an den folgenden Tagen, hier in Berlin durch die
Haupt-Sechandlungs-Kasse (Jägerstrasse No. 21.), gegen Rückgabe der
Original Prämien.
naber fitimati f icht unterworfe Scheine an jeden Inhaber, dessen Legitimation einer weiteren Prüfung nic n
wird, in Preuss. Courant gezahlt.
den näheren Bestimmungen welche die vorerwähnte, de
— 8
von vier Jahren nicht erhebt, hat sie nach
*4
8
m Prämien-Scheine beigedruckte
Bekanntmachung enthält, verwirkt und wird ihr Betrag zu milden Zwecken verwendet.
Mit der Absendung der Prämien-Beträge durch die Post und der d
Correspondenz, wird sich die Haupt-Sechandlungs-Kasse nicht befa
general-Pirection der Seehundlungs-Soci
Üün
Berlin, den 20ten October 1845. 8 8
amit verknüpsten
8 1 —
I11ö1qq 1“”“ — 2½ k. für Zahr. “ ZaEI111““ 4 Rthlr. ½ Jahr. Irs. 1 a
1. iae .
ertions-Gebühr für den
2 8
allen Theilen der Monarchie 5. 5* Preiserhöhung. 85
m einer Zeile des Allg.
. 22 igers 2 gr. 2 “ Anzeig 888 EE n.
JEEE111“*“
1““ 1.“ j EEE“ nr X ., 1 a5910 Fia. - ae. n Ien biisIaza8 AsSeh vs rthn e
9 2 *
2
aAuree“
v11“ vebn.. 22, e “ slandes nehmen stellung Iür am auf dieses Hlatt an, für Berlin . die Expedition der Allg. Preuß. Is. ae P Seitung: Friedrich sstraße Nr. 72. 18 8 28 1 dnn, Ciskan. Wen Ffs .
111“1““
n h al t. ürara I2 53827,t. dand. Rhein⸗Provinz. Der Dombau zu Köln. tsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Geschenke der niserin von Rußland. — Die Bildsäule Kreittmayr's. — Königreich
hachsen. Verordnung in Beziehung auf die Niederlassung von Aus⸗
nderm. — Die Kartoffel⸗Aerndte in Sachsen. — Königreich Würt⸗ mberg. Der niederländische Minister⸗Resident. — Verfügung mit
ücksicht auf Rechtsstreitigleiten von Ausländern. — Kartoffel⸗Krank⸗ it. — Großherzogthum Baden. Das Verfahren bei Beschlag⸗ hme von Druckschristen. — Großherzogthum Hessen. Die
kaats⸗Straßenbau⸗Schulden. — Schreiben aus Braunschweig.
Jagden; Geldkrisis.) 4
terreichische Monarchie. Mailand. Aufenthalt und Abreise s Kaisers und der Kaiserin von Rußland.
zland und Polen. St. Petersburg. Ordensverleihungen. —
risen der hohen Herrschaften. — Witterung und Aerndte in der Krim. ikreich. Paris. Hofnachricht. — Thiers. — Die neue Truppen⸗ shebung. — Bewegungen der französischen Seemacht im Mittelmeere. — oiizen über Abd el Kader. — Papier⸗Fabrication aus Pslanzen. — fürwortung des Zusammenwirkens mit England in Otaheiti und Afrika. Staats⸗Einnahme. — Gelbes Fieber auf Malta. — Eisenbahn⸗ gelegenheiten. — Sparkassenwesen. — Ertrag der Sammlungen für adeloupe. — Vermischtes.
ßbritanien und Irland. London. Sir R. Peel. — Die
unius⸗Briefe. — Abreise des Herrn Thiers. — Lord Brougham über entente cordiale. — Wissenschaftliche Reise nach dem Suͤdpol. gien. Brüssel. Nichtauszahlung von Gehalten. — Dr.
gen die Juden⸗Resorm. — Schreiben aus Brüssel. (Die letzte putirtenwahl in Brüssel; die Fractionen des Liberalismus.)
peden und Norwegen. Schreiben aus Stockholm. (Miß⸗
nchs; Unruhen in Norwegen; Vermischtes.)
22 Rom. Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von eußen.
nien. Schreiben aus Madrid. (Die Vermählung der Königin; rmischtes.) kei. Konstantinopel. Differenz zwischen der Pforte und dem nzösischen Gesandten. — Bevorstehende Krisis im Libanon.
nbahnen. Die württembergischen Staatsbahnen.
dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗
11ö1“
8
AUmtlicher Theil. “ e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserl. russischen Kollegien⸗Assessor und Zoll⸗Direktor Stutzky zu Gorsden im kauenschen Gouvernement, und dem nl. nussischen Feldjäger, Major Petrowski, den Rothen Abler⸗ n dritter Klasse; so wie den Feldjägern: Capitain Fedoroff Wilde, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Die Königl. Akademie der Künste hat den ehemaligen Juwelier Goldarbeiter, Albert Gerhardt hierselbst, für bewiesene
lerische Geschicklichkeit in Kork⸗Arbeiten zu ihrem akademischen
ler ernannt und das Patent für denselben unter heutigem zim ausfertigen lassen. 1“ das Berlin, den 25. Oktober 1845. 8
Dürektorium und Senat der Königlichen Akademie
(gez.) Dr. G. Schadow.
Rhein⸗Provinz. In der am 21. Oktober zu Köln abge⸗ nen Sitzung des Central⸗Dombau⸗Vereins⸗Vorstandes wurde die enge Total⸗Einnahme des Vereins zu 150,431 Rthlrn. angege⸗ Der Präsident theilte sodann den neunten Baubericht des Dom⸗ mneisters Zwirner über die Fortschritte des Baues seit dem 1. Juli 8 mit. Es heißt darin unter Anderem: „Die Erfolge während Zeitraumes bestehen auf der Südseite in der weiteren Auffüh⸗ 8* Pfeilermassen am Kreuzgiebel, wo die westliche Seiten⸗ fangshalle ganz und an der östlichen damit begonnen n ist. Eine große Anzahl künstlich bearbeiteter Bausteine liegt
sdäthig, und andere werden noch aus den Steinbrüchen er⸗
6 zum wo möglich noch im Laufe dieses Jahres auch
eitenhalle einwölben zu können. In ähnlicher Weise er. 9,die Arbeiten an dem nördlichen Kreuzgiebel, jedoch etwas Buggesörder; worden; alle drei Ein angshallen sind daselbst schon ges eils überwölbt, und jedenfalls dnlc sie noch im Laufe dieses enhalfans vollendet werden. Die Bauthätigkeit in den nördlichen en alen hat bald nach dem Königlichen Besuche (im August) be⸗ 88 indem bis dahin die alten Ueberdachungen erhalten werden
vst sind sie entfernt, und schon steigen die mächtigen Ge⸗ aüs, um die neuen Wölbungen gleich vornehmen zu können.
gemeinen wird die Bauthätigkeit mit etwa 400 Mann unun⸗ ladres ortgesetzt.“ In der nämlichen Sitzung wurde noch eine
3 an d gierenden Fürsten von Liechtenstein für seine nigt. ete Gabe von 200 Dukaten vorgelesen und ge⸗
1—
ELEEEeTe
„Mittwo ch den 29 sen Oktober gü. n “ 845.
“ vEE111166““ G EE1ö“
8
Königreich Bayern. Der Königal. bayerische Ober⸗Post⸗ meister von Grafenstein, welcher die Kaiseris von apiens auf vor. Reise duxch Bayern als Königl. Kommissär begleitete, hat zum Be⸗ weise der Zufriedenheit mit dem Postdienste eine mit den Namens⸗ zügen der Kaiserin und mit Brillanten reich geschmückte Dose zum Geschenk erhalten. Unter die Nothleidenden, welche sich an die Mild⸗ thätigkeit der hohen Reisenden gewendet hatten, sind 1000 Gulden vertheilt worden. — Am 23. Oktober wurde in München die kolossale Statue des berühmten Rechtsgelehrten, Freiherrn von Kreittmayr, auf dem Postamente aufgestellt; am 27sten sollte ihre feierliche Enthüllung stattsinden. Auf der vorderen Seile des Postaments befindet sich in Metallbuchstaben die Aufschrift „W. N. A. von Kreittmayr. Churf. bayer. geh. Kanzler. Geb. zu München den 14. Dezember 1705 und gest. den 27. Oktober 1790.“ Auf der hintern Seite:
Verfasser der bayerischen Gesetzbücher das dankbare Vater⸗ nd.“
1“ 1 1 EEI1““ 8 ich Sachsen. Das Leipziger Kreisblatt ver⸗ öffentlicht nachstehende (und, wie die Deutsche Allg. Ztg. meint, wahrscheinlich durch die gegen vorgekommene Ausweisungen erhobenen Einwürfe veranlaßte) Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten des leip⸗ ziger Kreis⸗Directions⸗Bezirks:
„Das Königl. Ministerium des Innern hat wahrzunehmen gehabt, daß zuweilen von Unter⸗Behörden an Ausländer, welche zum Behuf einer beabsichtigten Niederlassung im Königreiche i wanderungsscheines ihrer Heimats⸗Behörde bedürfen,
Beibringung einer vorläufigen Aufnahme⸗Zusicherung der kompetenten dies⸗ seitigen Behörde erlangen können, Zeugnisse darüber ausgestellt werden, daß sie nach Erfüllung der gesetzlichen Erfmraernise in den sächsischen Staats⸗ oder Unterthanen⸗Verban ten werden würden. Nun ist aber kein positives Gesetz vorh s8 den Unter⸗Behörden und Orts⸗ Obrigkeiten die Ermächtigung beilegte, herartige Zusicherungen über Auf⸗
4 4 11 *
nahme in den Staats⸗Verband ohne höhere Genehmigung zu ertheilen. Eben so wenig haben sich aber die G dsätze über die rwerbung der Staatsan ehörigkeit im Königreiche bis ’G so fest und bestimmt ausgebil⸗ det, daß sich in allen Fällen mit Sicher eit zum voraus beurtheilen ließe, ob und unter welchen Voraussetzungen eiß Augtanvre mit der ihm gestat⸗ teten Wohnsitznahme und Niederlassung in einer Gemeinde zugleich das sächsische Unterthanen⸗ Recht Man. Es kann daher auch den obgedachten, von Unter⸗Behörden gestellten Aufnahme⸗Zu rungen eine verbindliche Kraft für den Staat an und für sich nicht zugestanden werden. ber gleichwohl theils zu Differenzen mit auswärtigen Re⸗ theils dazu dienen kö n, die betheiligten Indivi⸗ selb — W1 nd störend in ihre debens⸗ Verhältnisse eingreisenden Unternehmungen zu verleiten, so werden auf An⸗ ordnung des Königlichen Ministeriums des b die Obrigkeiten des leip⸗ ziger Kreis⸗Directions⸗Bezirks auf obige Grundsätze hierdurch ausdrücklich aufmerksam gemacht und angewiesen, wenn von einem Ausländer um ein seine Aufnahme in den hiesigen Staats⸗ und Unterthanen⸗Verband zusichern⸗ des Zeugniß angesucht wird, mi lung so lange, bis von ihnen zur Königlichen Kreis⸗Direction — itet und deren Entschließung über die Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der fraglichen Zusicherung im ge⸗ gebenen Fall eingeholt worden, Anstand zu nehmen, bei erfolgender Geneh⸗ migung aber das Zeugniß unter ausdrücklicher Söezngnahene auf selbige aus⸗ zufgelleg. Leipzig, den 13. Okt. 1845. Königl. sächsische Kreis⸗Direclion. v. Broizem. Fiiebnich⸗
In den mehrsten Landestheilen ist die Kartoffel⸗Aerndte an sich als eine ziemlich reichliche zu betrachten, in fast allen aber ist auch die Besorgniß erregende Kartoffel⸗Krankheit mehr oder weniger auf⸗ getreten. Nur wenige Fluren oder Feldstücke sind ganz verschont von ihr geblieben, nur wenige aber auch von ihr zum größeren Theile verdorben worden. So wenig Uebereinstimmendes und Regelmäßiges aus den verschiedentlich angegebenen Erfahrungen zu entnehmen ist, so scheint doch im größeren Durchschnitte noch nicht ein Drittheil der gesammten geärndteten Kartoffeln krank zu sein. Die Preise stehen zwar überall verhältnißmäßig hoch, indeß dürften sie, wie man meint, auch fernerhin wohl nicht bis zur Unerschwinglichkeit für die ärmere Klasse ansteigen, wenn nur der jetzt noch brauchbare und für den Be⸗ darf mehr als genügende Vorrath der Kartoffeln erhalten wird.
Königreich Württemberg. Der neu ernannte Königl. niederländische Minister⸗Resident am Hofe zu Stuttgart, Ritter von Gevers, hatte am 22. Oktober Audienz bei Sr. Majestät dem Könige, um sein Beglaubigungs⸗Schreiben zu übergeben. — Das Regie⸗ rungsblatt vom 23. Oktober enthält eine Verfügung der Mini⸗ sterien der Justiz und der Finanzen, wonach in bürgerlichen Rechts⸗ Streitigkeiten für Ausländer, welche kein liegendes Gut besitzen, die Anwälte derselben zu Entrichtung der schuldigen Sporteln verbunden sind ꝛc. — Im Schwäb. Merkur theilt ein in der Schweiz leben⸗ der Württemberger ein einfaches Mittel mit, um die gesunden Kar⸗ toffeln gesund zu erhalten und dem Faulen der kranken Gränzen zu setzen, das sich bereits durch Versuche bewährt haben soll. Es müssen danach die Kartoffeln in Weinfässer gefüllt und mit Gewürzschwefel eingebrannt werden. 1“”“];
111114“*“
1“ 8
Großherzogthum Baden. Eine unter dem 11. Oktober den Polizei⸗Behörden des Großherzogthums zugegangene Instruction, die polizeiliche Beschlagnahme von Druckschriften betreffend, lautet, ihrem Haupt⸗Inhalte nach, wie folgt: „ 1) Nichtperiodische Druck⸗ schriften über 20 Bogen, ohne Unterschied des Druckortes, können nur dann polizeilich mit Beschlag belegt werden, wenn a. Verleger und Druckort nicht benannt sind, oder b. die erforderliche Caution nicht gestellt ist, oder c. wenn der Inhalt der Schrift ein solches Vergehen oder Verbrechen begründet, das im öffentlichen Interesse von Amts wegen verfolgt werden kann. Diese Beschlagnahme muß binnen 24 Stunden dem Staats⸗Anwalt und dem Gerichte bekannt gemacht werden, damit dieses über die Fortdauer der Beschlag⸗ nahme erkenne. 2) Für Schristen unter 20 Bogen, welche im Großherzogthum gedruckt sind, ist, wenn die Censur um⸗
8
gangen oder die Schrift anders „als wie ihr d Druckerlaubniß er⸗
5 v, 1
EEEET 11
—— —
r8I11“ n 0 889 eh be tia che esiaz theilt ist, gedruckt worden, kein gerichtliches Einschreiten zulässig, wenn die Polizei⸗Behörde Grund sindet, die veFan⸗ Erlau 82 gedruckte Schrift mit Beschlag zu belegen. Nur insoweit es sich um Bestrasung der Umgehung der Druckerlaubniß handelt, hat die Po⸗ lizei⸗Behörde dem Staats⸗Antwalt zur Erwirkung eines richterlichen Straf⸗Erkenntnisses die Anzeige zu machen. Als im Inlande gedruckt wird jede Schrift angesehen, auf welcher der auswärtige Drucker und Druckort nicht angegeben ist. der auswärtige Drucker und Druckort angegeben und liegt der Druckort außerhalb des deutschen Bundes, ist dabei die Schrift in deutscher Sprache geschrieben und politischen Inhalts, so kann die Polizei⸗Behörde die Ehef vorlãu⸗ fig verbieten, auch die an öffentlichen Orten und bei den Buchhandlungen befindlichen Exemplare in Verwahrung neh⸗ men. Sie hat in diesem Falle von ihrer Verfügung den anderen Polizeistellen Nachricht zu geben und ein Exemplar an das Ministerium des Innern abzugeben, welches das Verbot entweder aufhebt oder durch Ausschreiben generalisirt. Die von den Buch⸗ handlungen in Verwahrung genommenen Eremplare sind an den Ort, woher sie kamen, oder an die dortige Obrigkeit zurückzuschicken, sie sind zu vernichten, wenn die Buchhandlung sie erst angeschafft oder zum Verkauf gehalten hat, nachdem ihr das Verbot der Polizei⸗Behörde schon eröffnet worden. Auch hier handelt die Polizei⸗Behörde ganz un⸗ abhängig von der Einmise ung der Gerichte. Nur wenn die Vernichtung der Schrift wegen ihres afbaren Inhalts verlangt wird, sind die Ge⸗
richte anzugehen. 4) Ist die Schrift entweder in fremder Sprache eschrie⸗
ben, oder nicht politischen Inhalts, oder in einem anderen Bundes⸗ staate, mithin unter Censur, gedruckt, so wird sie eben so behandelt wie eine im Inlande gedruckte Schrift über 20 Bogen. 5) Soll nach einem im Regierungsblatte verkündeten Bundesbeschluß eine Schrift unterdrückt werden, so ist sie in allen Buchhandlungen und an allen öffentlichen Orten, wo sie vorgefunden wird, sogleich hinwegzunehmen und zu vernichten. 6) Wenn in obigen Fällen 2 und 3 ein Gericht gegen das Verfahren der Polizei⸗Behörde einschreiten ode Sache ein Erkenntnißrecht zueignen wollte, so hat die Polizei⸗Behörde einen Kompetenz⸗Konflikt zu erheben, unter einstweiliger Aufrechthal⸗ tung der nöthig erachteten Maßregel.“ -
8 1 111“ Großherzogthum Hessen und bei Mhein. Die neueste Nummer (29) des Regierungsblattes enthält ein Gesetz, durch
welches summtliche bereits aufgenommene ober noch aufzunehmende
und zur Bestreitung der Kosten der mit den Ständen vereinbarten Staatsstraßen bestimmte Kapitalien, in ungefährem Betrage von 2,244,000 Fl., der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kasse als eine Staats⸗ schuld zur Verzinsung vom 1. Januar 1845 an und zur Tilgung überwiesen werden. 11A1.“ E“ . M17G27 S. c, t. 8 EEö“ 116161“ 88 Braunschweig, 2 In Blankenburg, wo Se. Hoheit unser Herzog bereits seit etwa acht Tagen auf dem freund⸗ lichen Schlosse verweilte, ist Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen eingetroffen. Die Rückkehr Sr. Hoheit des Herzogs wird erst in einigen Tagen, nachdem die auf den von Blankenburg eben nicht fernen preußischen Gebieten beabsichtigten Jagden ebenfalls ab⸗ gehalten worden sind, Die Umgegend von Braunschweig scheint übrigens in dieser Herbstzeit nur geringes Jagdvergnügen bie⸗ ten zu wollen; es giebt namentlich sehr wenig Rebhühner, und die Hasen sind so selten, daß man sie selbst zu dem dreifachen Preise gegen voriges Jahr hier nicht nach Wunsch bekommen kann.
Ehe auf dem europäischen Festlande nur im geringsten an die den Handelsstand berührenden möglichen Geldverlegenheiten gedacht wurde, deuteten englische Berichte solche frühzeitig an. In England lassen sich darüber auch breitere Beobachtungen und Wahrnehmungen anstellen, als irgendwo sonst; denn England zieht die Früchte des roßartigst ei i ftentwickelung,
selben zu Nutze. Die Geldkrisis findet nun, wie jene Berichte dar⸗ legten, die hauptsächlichste Ursache in den unübersehbaren industriellen Unternehmungen, namentlich in den Eisenbahnen. Der Staats⸗ Eisenbahnen sind wenige, und wenn auch einige derselben nicht einmal die allermäßigsten Zinsen des Anlage⸗Kapitals abwürfen, so würde dadurch die Handelswelt in einem solchen Umfange nicht berührt und bedrängt werden können. Die Actien der Privat⸗Eisenbahnen aber gingen aus den Händen der Compagnieen und der betheiligten Ban⸗ quierhäuser an große und kleine Waarenhandlungen über, und nach solchen Vorgängen und anderen günstigen Folgerungen fühlte sich in der ganzen übrigen Welt der vornehmste und der geringste Geld⸗ besitzer mit entschiedener Vorliebe zu den Actien hingezogen. Nun zeigen sich aber nicht allein die Unternehmungen in den Waaren⸗- geschäften gelähmt, sondern das Unheil der Ge dkrisis dehnt sich auch über alle anderen Privatgeschäfte und namentlich über die Hypothe⸗ ken⸗Verhältnisse aus. Da das Herzogthum Braunschweig weder Staats⸗Anleihen noch Actien⸗Ausgaben durch Geschäftshäuser oder durch Compagnieen gemacht hat, sondern seine neueren Geld⸗Nego⸗ ciationen durch das Herzogliche Leihhaus besorgen ließ, so kann bei den Landesschuld⸗Papieren, da sie nur bestimmte Zinsen gewähren, von Speculationen, weder an fremden Börsenplätzen, noch hier, die Rede sein. Dagegen sind die Betheiligungen des hiesigen Handels⸗ standes sowohl, als einer großen Anzahl von Privatpersonen, bei den fremden Staatspapieren, Actien u. s. w. beträchtlich. Eine Börse existirt hier nicht, es geben sich aber viele geschäftige Leute die vielfältigste Mühe, die geldbesitzenden Personen aufzusuchen, um sie mit angeblich vorjheilhaster Anlegung des Geldes in auswärtigen Staatspapieren, Actien u. s. w. bekannt zu machen, und Braunschweig hat sich folglich dabei stark betheiligt. Nun geben sich aber hier ebenfalls die Geld⸗Verlegenheiten kund, bei denen der eigentliche Waarenhandel gedrückt wird. Es fehlt an verfügbaren Fonds; das Geld stellt sich höher im Werthe, und in Folge dessen steigt der Zinsfuß. Die Hypothek⸗Gläubiger wollen sich nicht mehr mit den bisherigen 3 ½ pCt. Zinsen begnügen, so daß selbst da Verlegenheiten entstehen, wo sie recht drückend werden können. Manche Gläubiger suchen auch wohl sich jetzt gerade von der Hypothek loszumachen, um
EEI“