1845 / 351 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Beirut, 26. Nov. (A. Z.) Der prrotestantische Bischof von Jerusalem, Alexander, ist auf einer Reise nach Kahira durch die Wüste

gestorben. La Plata-Staaten.

London, 12. Dez. (B. H.) Es sind hier Nachrichten aus Buenos⸗Ayres vom 4. Oktober eingegangen, denen zufolge die eng⸗ lisch⸗französische Escadre Paysandu, Soriano und Mertcedes genom⸗ men hatte und weiter stromaufwärts vordringen wollte, um Salto zu nehmen und sich mit General Paz in Verbindung zu setzen, der mit Waffen und Munition wohl versehen ist und wahrscheinlich seine Operationen sofort beginnen wird. Mehrere von den oberen Gegen⸗ den am Platastrome kommende Fahrzeuge, welche sich durch das eng⸗ lisch⸗französische Blokade⸗Geschwader nach Buenos⸗Ayres hatten durch⸗ schleichen wollen, waren am 3ten von den Böten des Geschwaders genommen worden. Die nach Montevideo gebrachten Soldaten vom 45sten britischen Infanterie⸗Regiment sollen in Buseo gelandet worden seieien. CEE“

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Das Geld⸗ und Bankwesen in England.

Ddrritter und letzter Artikel. 8

8 (Verxgl. Allg. Preuß. Zeitung Nr. 333, 343 und 345.)

Wir kommen nunmehr zu der Bank⸗Reform Sir R. Peel's. Die Veranlassung zu derselben lag in den eben geschilderten Zustän⸗ den der Geldverhältnisse des Landes während einer Handelskrisis, und ihr Zweck ging natürlich dahin, diese Verhältnisse trotz aller Krisen dadurch zu sichern, daß der Austausch des Papiergeldes gegen baares Geld zu jeder Zeit möglich gemacht würde. Man hatte er⸗ kannt, daß die Bank⸗Direktoren nicht mit dem nöthigen vorurtheils⸗ freien Geiste und dem erforderlichen Eifer den jedesmaligen Stand des Geldmarktes, seine Schwankungen und ihre unter den wechseln⸗ den Umständen daraus entspringende Pflicht berechneten, daß das Ruder ihren Händen oft entfallen war und sie die Geld⸗Circulation nicht beherrscht hatten, sondern vielmehr von derselben beherrscht worden waren. Die Erfahrung dieser Mißverwaltungen und Miß⸗ griffe ließ eine Lücke in den Statuten der Bank und den Mangel an einem Mittel voraussetzen, wodurch eine weisere Verwaltung erzielt werden konnte. Als daher die Zeit herangekommen war, da das 1833 erneuerte Privilegium seinen natürlichen Termin erreichen sollte, nämlich am 31. August 1844, ließ es sich die Regierung angelegen sein, dem Parlamente Vorschläge zu einer ganz neuen Organisation des englischen Bank⸗Systems zu machen.

Diese Reform hatte zwei verschiedene Zwecke, einmal, wie ge⸗ sagt, die Papier⸗Circulation in einen gesunden Zustand zu versetzen, d. h. die jedesmalige Einwechselung der Noten sicher zu stellen, und dann auch den gewaltsamen Erschütterungen des öffentlichen Kredits und den Handelskrisen vorzubeugen, deren Ursachen man in den Aus⸗ wüchsen einer schlecht verwalteten Circulation des Papiergeldes ge⸗ funden hatte. Es sollten hiernach nicht allein mit der Quantität, sondern auch mit der Qualität des bisherigen Papiergeldes die nöthi⸗ gen Aenderungen vor sich gehen. Um zu solchem Fer zu gelangen, standen der Regierung zwei Wege offen, entweder das Privilegium der Bank von England gänzlich eingehen zu lassen und eine National⸗ bank an Stelle jener zu gründen, oder dasselbe unter anderen Be⸗ dingungen zu erneuern und die Bank von England zur Hauptquelle des zirkulirenden Papiergeldes zu machen. Das Erstere ist in Eng⸗ land, wo die Nation ihre meisten inneren Angelegenheiten durch Pri⸗ vat⸗Gesellschaften besorgt, unpopulair und deshalb schwer auszuführen; die Regierung wählte deshalb den zweiten Weg. Ihre Haupt⸗Auf⸗ gabe bestand dabei in der Bekämpfung der Schwierigkeiten, welche die Existenz und die bisher unangefochtenen Privilegien der Privat⸗

und Actienbanken ihr entgegenstellten, denn die beabsichtigte Beschrän⸗ kung der Bank⸗Circulation innerhalb gewisser gesetzmäßig bestimmten Gränzen würde ohne vollkommenes Resultat geblieben sein, wenn in Folge des bisherigen Systems den Privatbanken freie Hand gelassen worden wäre, unabhängig von der Regierung ihre Circulation nach Willkür auszudehnen und dadurch die Wirkung der neuen Maßregel zu hemmen oder zu vereiteln. Eine Reform in dieser Beziehung setzte aber die direkte Einmischung der Regierung in die Admini⸗ stration des Bankwesens, d. h. in das Geld⸗ und Kreditsystem des Landes voraus, welche in England einmal nicht populair ist, und es haben sich deshalb auch sehr gewichtige Stimmen, namentlich Lord Ashburton, gegen dies Prinzip der neuen Bank⸗Reform mit Nach⸗

ruck erhoben. 8 Nachdem Sir R. Peel am 6. Mai v. J. im Unterhause mit wenigen Worten die Gründe erklärt hatte, welche die Regierung von der Errichtung einer Nationalbank zurückhielten, machte er den Vor⸗ schlag, der Bank von England die Erneuerung ihres Freibriefes unter gewissen Bedingungen zuzugestehen, den Privat⸗ und Actienbanken die fernere willkürliche Ausdehnung ihrer Circulation zu untersagen und der unbeschränkten Errichtung neuer Banken die Thür dadurch zu sperren, daß sie ohne eine besondere jedesmalige Parlaments⸗Akte nicht länger stattfinden könnte. Die Vortheile, welche diese Banken bisher genossen hatten, sollten ihnen nicht genommen, aber der fernere Genuß derselben gewissen bestimmten Regeln untergeordnet werden, welche der Absicht der Regierung, die Papier⸗Circulation des Landes in einen gesunden Zustand zu setzen, entsprachen und jede Tendenz zu Mißbrauch und übertriebener Ausdehnung der⸗ selben auf immer zu ersticken fähig sein sollten. Der Plan, welcher zur Grundlage dieser Vorschläge an das Parlament gedient hat, ist ursprünglich von dem schon genannten Herrn Sam. Jones Loyd entworfen und einigen der berühmtesten Autoritäten, namentlich von dem ehemaligen Bank⸗Direktor Normann, dem berühmten Wechsel⸗ Mäkler Samson Ricardo, Mac Culloch, Drummond und dem Obersten Torrens, mehr oder weniger gebilligt worden. Die Akte des Parlaments erhielt am 19. Juli 1844 die Königliche Sanction. Untersuchen wir zuvörderst ihre Bestimmungen.

Die beiden wichtigsten Bedingungen, welche die früheren Parla⸗ ments⸗Akte enthielten, sind auch in der gegenwärtigen in Kraft ge⸗ blieben, nämlich: 1) daß die Noten der Bank als gesetzmäßige Zah⸗ lung gelten, so lange sie mit Gold eingelöst werden können, und die Noten der Filialbanken nur an den Orten, wo dieselben errichtet sind, gegen Gold ausgetauscht werden sollen; 2) daß der im Jahre 1839 erfolgten Aufhebung der Akte gegen Wucher zufolge der bisher gesetz⸗ mäßige Zinsfuß von 5 pCt. auch ferner überschritten werden könne. Was die neuen Statuten im Allgemeinen anbetrifft, so bestimmen dieselben, daß die Bank fortan in zwei von einander gesonderte völlig unabhängige Departements getheilt werden soll, wovon das eine zur Verwaltung und Emission der Papier⸗Circulation functioniren, das andere eine gewöhnliche Deposito⸗ und Diskontobank sein soll. Jenes wird das Issue Department of the Bank of England, dieses das Banking and Deposit Department genannt. Von den 29 Artikeln sind folgende die wichtigsten:

Art. 1. Das Emissions⸗Departement soll von einer besonderen Kommission der Direktoren nach einem von der Direction selbst fest⸗ gesetzten und nach Maßgabe der Umstände zu verändernden Regle⸗ ment verwaltet werden.

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Art. 2. Am 1. September 1844 soll die Bank dem Emisstons⸗ Departement Staats⸗Effekten bis zu dem Betrage von 14 Millionen Pfd. (welche hauptsächlich aus der Regierungsschuld von 11 Millionen bestehen) und alles in ihren Händen befindliche baare Gold und Sil⸗ ber übergeben, nachdem sie das zum Behuf des Diskonto⸗ und Depo⸗ F erforderliche Kapital davon abgezogen hat.

ür den Betrag des so empfangenen Kapitals wird das Emissions⸗ Departement der Bank so viel Banknoten einhändigen, als erforderlich 8. um mit Einschluß der bereits in Circulation sich besindlichen

oten eine Summe zu bilden, die dem in Staats⸗Effekten und Baar⸗ schaften übergebenen Kapital gleichkommt. Die Bank darf die dem Emissions⸗Departement übergebenen Effekten (Securities) ohne be⸗ sondere Einwilligung der Regierung nicht vermehren. Es steht ihr aber frei, dieselben nach Gutdünken zu vermindern und dann bis zu dem einverstandenen Betrage von 14 Millionen wieder zu erhöhen. Das Emissions⸗Departement s berechtigt, Banknoten für jeden be⸗ liebigen Betrag zu zirkuliren, sobald sie ihm mit Geld bezahlt wer⸗ uan steht ihm frei, wenn es Geld zu kaufen für zweck⸗ mäßig hält.

Art. 3. Das Emissions⸗Departement darf nur den vierten Theil seiner Baarschaften in Silber besitzen und kein größeres Ver⸗ hältniß zur Emission seiner Noten anwenden.

Art. 4. Jedermann ist berechtigt, Banknoten für eingeliefertes

Gold zu verlangen. Art. 5. Stellt eine Privat⸗ oder Actienbank die Circulation

ihrer eigenen Banknoten ein, um an deren Stelle Noten der Bank von England zu zirkuliren, so darf die Bank nach vorher eingeholter Bewilligung des Geheimrathes die Gränzen der 14 Millionen über⸗ schreiten und Noten für den Betrag der empfangenen Effekten, jedoch nicht mehr als zwei Drittheile von dem ehemals durch besagte Bank zirkulirten Notenbetrag, zu diesem Behufe hergeben.

Art. 6. Die Bank muß wöchentlich ihren Status durch die amtliche Gazette veröffentlichen.

Art. 9. Der Gewinn der Bank auf die Circulation von 14 Millionen Pfd. St. gehört den Actionairs. Was auf eine größere Circulation gewonnen wird, geht in die Staatskasse.

Art. 10. Die Circulation eigener Banknoten ist nur denjenigen Banken oder Banquiers erlaubt, welche solche vor dem 6. Mai 1844 auf eine gesetzmäßige Weise besessen haben.

Art. 12. Keinem Banquier, der aus freiem Willen oder durch Fallissement dazu gezwungen wird, seine Circulation einzustellen, steht es frei, dieselbe in der Folge wieder anzufangen.

Art. 13. Den Privat⸗ und Actienbanken ist es in der Zukunft verboten, ihre Circulation über den Betrag auszudehnen, welcher der durchschnittliche Betrag ihrer Circulation in den zwölf Wochen, vom 24. Januar bis zum 24. April, gewesen ist.

Art. 18. Allwöchentliche Veröffentlichung des Status der Privat⸗ Actien⸗Banken.

Art. 26. Einer jeden Bank innerhalb einer Entfernung von 65 Meilen von der Hauptstadt soll es in der Zukunft frei stehen, Wechsel auf irgend ein beliebiges Datum zahlbar, mit Ausnahme der Wechsel auf Sicht anzunehmen.

(Schluß in der Beilage.)

2

807 Eisenbahnen.

. Mailand, 27. Nov. Die Arbeiten an der Lombardisch⸗Ve⸗ netianischen Eisenbahn sind jetzt so weit vorgerückt, daß auf venetia⸗ nischem Gebiete die große Brücke über die Lagune und die Bahn von Padua bis Vicenza, in der Lombardei aber die Strecke von Mai⸗ land nach Treviglio noch in diesem Jahre oder spätestens im Januar 1846 eröffnet werden können, Der letzte Bogen der Brücke über die Lagune von Veuedig wurde am 28. Oktober d. J. geschlossen, und die Gesammtlänge der Brücke, welche im Ganzen 222 Bogen hat, beträgt 3600 Meter. In dem Maße, als man die Wölbungen schloß, schritt man zur Belegung der Bahn mit Asphalt und zur Bewaff⸗ nung mit Schienen, so daß die ganze Brücke nunmehr zum Trans⸗ port der Trains bereit ist und nur die Herstellung einer provisorischen Aufnahme⸗Station in Venedig erwartet. Die Schienen bilden vor der Hand nur eine Spur, doch ist auf die Anlegung einer zweiten Rücksicht genommen worden, dagegen wird die Brücke zum Gebrauch für Fußgänger nicht dienen. Zwischen der südlichen Spur und zwi⸗ schen der Brustwehr läuft ein Kanal, welcher nach dem über die ver⸗ schiedenen Projekte zur Versorgung Venedigs mit Trinkwasser gefaß⸗ ten Beschlusse die Leitungsröhren aufnehmen soll.

Auch zur Vollendung der Bähnstrecke von Padua nach Vicenza würde nichts mehr fehlen, wenn man nicht die provisorischen Bahn⸗ Stationen herzustellen hätte; übrigens hofft die letztbenannte verkehr⸗ reiche Stadt im Januar die Bahn eröffnen zu können und sich dann bis auf die Entfernung von zwei Stunden Venedig näher gerückt zu sehen, während mittelst der gewöhnlichen Fahrgelegenheiten eine zehn. stündige Zeit bisher dazu erforderlich war.

Was die Strecke von Mailand nach Treviglio anbelangt, so ist diese nicht nur beendigt und mit Schienen belegt, sondern es sind auf derselben auch Fahrversuche mit Lokomotiven vorgenommen worden, und es werden seitdem die Material⸗Transporte für die Bahn darauf verführt. Wiewohl bei einer dieser Fahrten der mit 2000 Centnern beladene Train bis zur Geschwindigkeit von ½ Meilen für die Minute gesteigert worden, so gewahrte man darauf dennoch nicht die mindeste Erschütterung, ja auf keinem Theile des Bahndammes gab sich eine Senkung oder eine noch so kleine Rückung irgend einer Schiene kund, was für die Geschicklichkeit der Ingenieure und für das Gelungene der Arbeit am besten spricht. Bei einer am 23sten d. M. darauf vorgenommeuen Probefahrt, welche Dank der herrlichen Witterung zu einer wahren Lusifahrt geworden war, konnten die dazu eingeladenen 400 Personen sich von allen diesen Vorzügen der Bahn persönlich überzeugen. 8 Niederschlesisch-Märkische Eisen bahn.

Im Lausfe des Monats November 1845 sind auf der Niederschle- sisch - Märkischen Eisenbahn befördert worden

1) zwischen Berlin und Frankfurt a. d. O.:

Rihlr. Sg. P. 24,101 Personen, wofür eingenommen wurde 24,761 12 8 Passagiergepäck-Ueberfracht 45 Equipagen 3878 Ctr. 11 Pfd. Eilfrachti 48,003 Ctr. 65 Pfd. Güterfracht Vich-Transport

Rthlr. Sg. P. 1“

39,904 6 11 2) zwischen Breslau uhd Bunzlau:

20,893 Personen, wofür eingenommen wurde 11,504

Passagiergepäck-Ueberfracht

Equipagen

251 Ctr. 82 Pfd.

1407 Stück Schwellen

25,341 Ctr. 84 Pfd. Güterfracht

62 Hunde

1 Pferd

Vich-TPransport

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Handels- und Börsen⸗Nlachrichten. „Berlin, 18. Dez. Die Flauheit an unserer Börse dauerte a bei ziemlich beträchtlichem Geschäft sort. Besonders wurden Eise Actien am Schluß unter Notiz verkauft.

2½%ꝗ Amsterdam, 13. Dez. Da während dieser Woche in de stande des hiesigen Geldmarktes keine günstige Veränderun die Preisverbesserung der Fonds an den äuswärtigen Handel pläße einen geringen Einffuß auf den hiesigen Markt, und vging der günsiie druck später fast wieder verloren, weil die Schwierigkeit, Kapital zu fen, nicht geringer wurde. Bei mäßigem Umsatz gingen Integral 59 8% bis 60 ½ % hinauf, wichen dann aber wieder auf 60 c. wirkliche Schuld erreichte 73 % und war zuletzt zu 72 ½ 9% zu 4proz. dito war anfangs sehr gesucht und kam bis 95 gestern konnte man jedoch zu 94 % kaufen; 35 pro eaen. gingen von 90 ¼ auf 90 zurück; die Handels⸗Maatschappy schwanlten öfter zwischen 159 ¾ und ¼ ä zuletzt 159 ¾ %. Russische Fonds waren öfter in Frage und hiella alte Obligationen bei Hope und Comp. auf 106 bei denselben auf 91 ℳ, 5proz. wiener Metalliques wurden zu Ansa Woche zu 109 ℳ% gekauft. Die Berichte aus Wien wirkten indeß st theilig auf diese Fonds, daß gestern zu 108 ¾ abgelassen ist. Sh Ardoin⸗Obligationen haben sich bei den besseren Notirungen vom Fhf allmälig bis 24 % erhoben, folgten dann aber wieder der allgemeina tung des Marktes und blieben zuletzt 23 ¾ %. Portugiesische verfolge Preisverbesserung der vorigen Woche und schwangen sich von 59 bit h hinauf; doch gestern ließ man wieder zu 59 % ab. In Eisenbahn⸗ wurden sehr wenig Geschäfte gemacht; Utrecht⸗Arnheimer Aectien 115 %. Der Geld⸗Cours steht noch auf 6 und 7 ℳ.

Am Get⸗aidemarkte blieb es diese Woche im Ganzen sehr fil Weizenpreise hielten sich bei kleinem Absatz an Verbraucher so ziemicc Roggen wurde partieweise gestern billiger vergeben; man zahlte für. bunten polnischen Weizen 350 Fl., für 127 pfd. neuen Roggen Saale 270 Fl., 118 pfd. St. petersburger 245 Fl., Gerste war eiwat nehmer und holte 113/114pfd. dänische 185 Fl., 113 pfd. schöne na 195 Fl. Mit Hafer ging es dagegen flauer und lonnte 80. 8fse nur 115.125 Fl. bedingen.

Berliner Börse. 11“ Den 18. Dezember 1845.

Pr. Cour. Brief. Geld.

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Fonds. Actien.

Brl. Potsd. Fisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Bisenb. Qda. do. Prior. Obl. Brl. Anb. abgest. Qdo. do. Prior. Obl. Düss.Elb. Bisenb. Qdo. do. Prior. Obl. Rhein. Kisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob.-Schles. E. L. A do. Prior. do. Lt. B. B.-St. E. Lt. A. u. B. Magd.-Halbst. Eb. Br.-Schw.-Frb. R. Qdo. do. Prior. Obl. 13 ½2 Bonn-Kölner Bab. IIiaNiedersch. Mk. v. e. 5 ½ do. Priorität

St. Schuld-Sch. Prämien-Schoine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. 3 ¾ Grossb. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. do. v. Staatg. Lt. B.

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Kurz 2 Me. Kurz 2 Me. 3 Me. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mi. 3 Woch

Amsterdam do. Hamburg do.

Wlen In 20 Nr. ......... 150 PI1.

Breslan 22₰*222 Leipzig imn Courant im 14 Thl. Pass. 100 Thle.

Frankfurt a. M. südd. W. 100 rI. Petersburg 100 SRbl.

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Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 14. Dez. Niederl. wirkl. Sch. 59 2%. 5 % Spu

Antwerpen, 13. Dez. Zinsl. —. Neue Anl. 22 ½.

Frankfurt a. M., 15. Dez. 5 % Met. III. h. Hank-Aeiia 1925. 23. Bair. Bank-Actien 727 Br. Hope 89 ¾ Br. Stiegl. 89 Br. Jntih Poln. 300 Fl. 99 ¾ G. 4o. 500 PI. 81 G.

Hamburg, 16. Dez. Eank-Actien 1620 Br. Engl. Russ. lC

Paris, 13. Dez. 5 % Rente üin cour. II7. 70. 3 % do. fu conn-] Neapl. —. 60% Span. Rente —. Pass. 6 †¼.

Wien, 14. Dez. Nordh. 19 ½. Gloggn. 135 ½. Mail. 121¼. Pesth. 107 8⅞. Budw. —. 8

Königliche Schauspiele. Freitag, 19. Dez. Im Opernhause. Mit aufgehobenen nement: Die Nachtwandlerin, mit Solotanz. (Dlle. Lind: Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Partem Sgr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. zu haben. Die Abonnements⸗Billets bleiben bis Freitag, den 19ten! Mittags 12 Uhr, reservirt. Im Schauspielhause. 23ste französische Abonnements⸗Vorst Pour la 3ème début de Dlle. Henriette. 1) La

frangais, par M. Ch. Potron. (Dlle. Henriette: Clotilde)

tyran d'une femme. 3) Une vision du Tasse. Sonnabend, 20. Dez. Im Schauspielhause. 210te Abonnm

Vorstellung: Ihr Bild. Hierauf: Der Jude. (Herr Döring: 69

Kbhnigsstädtisches Theater. Freitag, 19. Dez. Der ewige Jude, dramatisches Gemi 5 Abtheilungen, von Karlschmidt. Sonnabend, 20. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) di Chamouni. Oper in 3 Akten, Musik von Donizetti. (. Marietta Alboni: Pierotto, als Gastrolle. Die Partie des . ist eigens vom Komponisten für Sgra. Alboni eschrieben.) dem Schluß der Oper: Große Scene und Arie aus der! Betly, von Donizetti, vorgetragen von Sgra. Marietta Albon, Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im¹ es ersten Ranges 1 Rthlr., 10 Sgr., im Parquet und in den quet⸗Logen 1 Rthlr., im Amphitheater und in den Logen zweiten Ranges 20 Sgr., Parterre 15 Sgr., Sperrsitz des Ranges 10 Sgr., Gallerie 7 ½ Sgr. Ein Platz in der Orcheste Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

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held⸗ und Bankwesen in England. (Dritter und letzter Artikel. Schluß.)

Das Geld⸗ und Bankwesen in England. 8

(Schluß des im Hauptblatt abgebrochenen Artikels.)

je übrigen Klauseln der neuen Parlaments⸗Akte haben nur auf iczahlung der Regierungsschuld und einige im Allgemeinen un⸗ sche Details Bezug. Die Artikel 10 und 13 enthalten, wie jeht, schon einige den Privatbanken aufgelegten Beschränkungen. die am 5. September 1844 von der Königin genehmigte Par⸗ 8⸗Akte zur Regulirung der Privat⸗ und Actienbanken aber kom⸗ och neue hinzu. Die Errichtung einer solchen Bank kann da⸗ rur in Folge eines Königlichen Patents stattfinden, und zur Er⸗ g desselben muß eine Bittschrift bei dem Königlichen Geheimen brivy Council) eingereicht werden, die, von nicht weniger als Mügliedern der neuen projektirten Bank unterzeichnet, folgende pungen erfüllen muß: die Angabe der Namen aller Theilnehmer esellssccaft der zu errichtenden Bank und Lokalität, woselbst die Bank ihre Geschäfte zu betreiben beabsichtigt, 2) die Angabe etrags des Bank⸗Kapitals, welches nicht weniger als 100,000 St. sein darf, und die Beschreibung der Art und Weise, wie apital erhoben werden soll; 3) die Angabe des bereits einbe⸗ Kapitals und die Bezeichnung der Effekten und Baarschaften, mnen es besteht; 4) und 5) die Zahl der Actien und Belauf jcen Actie, die nicht unter 100 Pfd. St. sein darf. Diese smst wird dem Ausschuß des Geheimen Raths vorgelegt, und erst in dieser einen günstigen Bericht darüber abgestattet hat, wird Pnigliche Bewilligung erfolgen.

die unbegreiflich lockeren Gesetze, welche bisher die Errichtung grivat⸗Banken geregelt und unsägliches Unheil, wie wir früher über das Land gebracht hatten, fanden hiermit ihre Endschaft, ie sehr die außerordentlichen Mißbräuche, zu denen sie die heständig boten, die Nothwendigkeit einer vollkommenen Radi⸗ herausstellten, erhellt zur Genüge aus dem von Sir R. Peel Mai dem Parlamente vorgelegten Status, demzufolge von 2in den Jahren 1839, 1840, 1811, 1842 und 1843 fallirten

n nicht im Stande gewesen sind, auch nur die geringste Diyvi⸗ dende zu zahlen, EC11““ noch keine Dividende haben erklären könneen,

nahe an 25 bee1111“] 161 8 nahe an 50 pCt., I1I1InIn

nahe an 75 pCt., u““ nahe an 100 pCt. bezahlt haben.

8 C1“ das neue Gesetz hebt das bisherige System auf und verleiht, nschein nach, für die weise Administration künftiger neuer Ban⸗

bestmöglichste Sicherheit.

an erkennt leicht, daß die wichtigsten Aenderungen Sir R. Peel's j Beschränkung der Noten⸗Circulation innerhalb bestimmter n beziehen, und zu diesem Zweck eine metallische Basis der kinen Bewegung des Geldes in England zum Grunde gelegt soll. Aus dem ganzen Plane leuchtet die durch die Vergan⸗ allerdings gerechtfertigte Furcht vor einem Mißbrauch des geldes hervor, und das Prinzip des Premier⸗Ministers ist am hsten in seinen Worten zu erkennen, wenn er sagt, daß er für este halte, falls man unter anderen Verhältnissen lebte, wenn taat selbst ausschließlich sowohl die Fabrication der Münzen, ch die Ausgabe von Noten in den Händen hätte. ie unzweifelhaft wohlthätige Folge der neuen Maßregel ist die hung der Circulation, welche allerdings stets die Pflicht der von England gewesen war, aber doch niemals von derselben htet wurde. Den Bedürfnissen der handelnden Welt nach Maßgabe stände zu Hülfe zu kommen, konnte ihr nicht untersagt sein, aber kei⸗ ges war ihr geheißen, aus falscher Vorliebe für die londoner Börse e Privatbanken, jene Erzeugnisse eines liederlichen Verkehrs, eine liche Agiotage zu befördern, Schwindeleien zu erzeugen und den des Landes zu gefährden. Die londoner Bank⸗Direktoren, Migglieder der londoner Börse, standen zu sehr unter dem Ein⸗ er Börsen⸗Klatschereien, Klagen und Vorwürfe, um nicht allein t zu sein, sondern sich auch für berufen zu halten, einem Jeden hr zu leihen und unter die Arme zu greifen, auch wenn es auf des öffentlichen Kredits geschehen müßte. Sie sind dadurch st, wie wir gezeigt haben, veranlaßt worden, die heiligste ihrer en, die des ununterbrochenen Austausches ihrer Noten gegen baar zu vernachlässigen. Die neuen Statuten Sir R. Peel's haben

nun das Gute, daß sie die künftigen Bank⸗Directionen der Nothwen⸗ digkeit überheben, die Richtschnur jihrer Handlungen in ihrer Discre⸗ tion suchen zu müssen und daß die ihnen bestimmt bezeichnete Bahn alle Abweichung von dem neu eingeführten System möglichst erschwert. Durch die übertriebene Besorgniß vor dem Mißbrauch des Papier⸗ geldes aber ist Sir R. Peel auch zu Maßregeln veranlaßt worden, welche, wenn auch an sich gut, theils in England nicht populair wer⸗ den können, theils für Fehler gehalten werden, die den erklärten Zwecken niemals entsprechen dürften.

„Bekanntlich konnte nach den bisherigen Begriffen eine gemischte Circulation, d. h. eine Circulation, die theils aus Gold und Papier besteht, in einem vollkommenen Zustande erachtet werden, so lange das Gold den erforderlichen Münzfuß besaß und das Papier, die Banknoten, immer gegen Gold ausgetauscht werden konnten; und wenn man in Rücksicht des ersten Erfördernisfes keinen Zweifel hegen kann, so wäre das einzige Uebel, gegen das man sich sicher zu stellen hätte, das der Einstellung der Baarzahlungen. Lord Ashburton, vielleicht die erste merkantilische Autorität neuerer Zeit, behauptet nun zur Bekämpfung der Peelschen Reform, daß, wenn man (wie wir im vorigen Artikel gezeigt haben) eine gewisse relative Sicher⸗ heit unter gewöhnlichen Umständen bei einem baaren Kassenbestande von 10 Mill. Pf. St. zu fühlen berechtigt war, die Bank mit einem auf 15 Mill. permanent erhaltenen Kassenbestand die freie Circulation, deren möglichste Ausdehnung nach den gemachten Erfahrungen die Summe von 30 Mill. nicht übersteigen kann, sehr wohl auszuhalten im Stande sei. Sir R. Peel hätte dadurch die Einmischung der Regierung in die Administration der Bank, d. h. in das Geld⸗ und Kredit⸗System des Landes, verhindert und künftigen Konvulsionen des öffentlichen Kredits vielleicht besser entgegen gearbeitet, als durch das sehige System, welches die Noten⸗Emisston auf ein bestimmtes Quantum beschränkt. Denn daß jene Konvulsionen fortan ausbleiben werden, dürfte wohl schwerlich Jemand, der den Gang des englischen Han⸗ dels und seine fast regelmäßig wiederkehrenden Krisen kennt, be⸗ haupten wollen. In der mehrfach erwähnten Schrift „Stellung und Aussichten des Welthandels im Jahre 1845 von Vincent Nolte“, wird uns die Frage von der künftigen Wirksamkeit des Peel⸗ schen Bankplans an einem möglichen und den Verhältnissen der Bank angepaßten Beispiel auf scharfsinnige Weise beantwortet. Man er⸗ sieht daraus, daß, wenn die Folgen der Bank⸗Reform auch unter den gegenwärtigen überaus hlühenden Verhältnissen Englands wohl⸗ thätig wirken und unter solchen Verhältnissen überhaupt immer so wirken werden, eine Sicherheit gegen das Eintreten der früheren Ue⸗ belstände während einer Haudelskrise dadurch nicht gewährt worden ist, also noch viel weniger den Handelskrisen selbst vorgebeugt werden dürfte. Folgen wir dem angefühbrten Beispiel und legen demselben den Status der Bank von Englaud unmittelbar nach Erlaß des neuen

3

Gesetzes am 7. September 1844 zum Grunde. Derselbe war: 1. Bei dem Emissions⸗Departement.

Pfd. St. Pfb. St.

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1““

Emission von Bank⸗ noten, dem Diskonto⸗ u. Bank⸗Departement übergeben

2,984,900 12,657,208 1,694,087 28357,705

Dis konto⸗Departement. Pfd. St.

Staats⸗Effekten 14,554,834

Diskontirte Wechsel. 7,835,616

Staats⸗Effekten

28,351,195 Silber

Z,357,055

2. Bei dem Bank⸗ und Pfd. St.

14,553,000

Bank⸗Kapital Reserve⸗Fonds 3,564,729 Regierungsgelder 3,630,809 Banknoten en Porte-. Privatgelder.. 8,644,348 fcuille 8,175,025 Fällige Wechsel 1,030,354] / Gold und Silber.. 857,765 (innerhalb einer Woche) 37- PEv vvv

Das baare Geld in der Bank verhielt sich also zu den Ver⸗ bindlichkeiten derselben wie 45,425s zu 100, nämlich Kassenbestand 15,209,000 Pfd. St. Verbindlichkeiten 33,481,681 Pfd. St.

Setzen wir nun, um die ersten Schwierigkeiten zu erörtern, welche aus diesen glücklichen Verhältnissen hervorgehen können, die Möglich⸗ keit der Rückkehr mehrerer auf einander folgender Mißärndten, wie die von 1839, 1840 und 1841 waren, voraus, und nehmen an, daß nicht allein zur Bezahlung der Korn⸗Zufuhren des Auslandes 7 Mill. Pfd. St. baar aus dem Lande gehen müßten, sondern daß die Bank auch ferner außer diesen 7 Mill. noch etwa 4 Mill. in anderen Ge⸗ schäften auszubezahlen hätte, im Ganzen also 11 Mill., so fragen wir billig, wie sie diese befriedigen würde? Sie würde die 8,175,025 Pfd. St. Banknoten aus ihrem Portefeuille, und da sie doch nicht ganz ohne Baarschaft bleiben kann, außerdem eine aus dem Verkauf eines Theils der Staats⸗Effekten gelöste Summe von 2,824,975 Pfd. St. herzugeben haben. Die 8,175,025 würden dann auf das Emissions⸗Departement zurückkommen, um gegen

sesierexfesce 11,015,000.

Pre ußischen Z ei : Freitag bn 19 ten Dez. 8 8

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Gold ausgetauscht zu werden, und den baaren Kassenbestand desselben und auch die Circulation um eben so viel vermindexn; jener würde sich auf 6,176,270 Pfd. St., diese auf 20,176,170 Pfv. Sterl. reduziren. Die ungünstigen Course aber dauern fort und der Ausfluß des baaren Geldes ist nicht zu hemmen; es wird ein ferne⸗ rer Tausch gemacht, etwa 3 Millionen gegen Gold. Das Emissions⸗ Departement würde in diesem Falle nur 3,176,270 Pfd. St. Baar⸗ schaften zurückbehalten und seine Circulation auf 17,176,170 Pfd. St. reduzirt sehen. Nach den angenommenen Prinzipien müßte es jedoch den dritten Theil dieser Circulation in Baarschaften, also wenigstens 5,725,390 Pfd. St. besitzen und deshalb, um den Unterschied zu decken, einen Theil seiner Staats⸗Effekten verkaufen. Es bliebe ihm dann im Gegensatz zur besagten Circulation von 17,176,170 Pfd. St.

die Schuld der Regierung. 11,015,000 Pfd. St.

Staats⸗ und andere Effekten ; vinll

Blaarschaften (57»). . mÜvo,v P̃ss. St. 986

So weit würde die unfehlbare Einwechselung der Noten nicht zu bezweifeln sein und das neue System die erforderliche Sicherheit gewähren. Wie aber stände es um das Diskonto⸗Departement?

Die Lage desselben unter den bezeichneten Umständen wäre folgende:

Pfo. 8 14,553,000 Staats⸗Effekten.... Reserve⸗Fonds 3,564,729 Andere Effekten und Deponirte Gelder. 2,305,511 diskontirte Wechsel 5,010,641

—2,223,27720 Baarschaften 8657,765 M v223,2

Der Bank bliebe also gerade nur so viel übrig, als erforderlich ist, um mit ihren Baarschaften und einer ferneren Summe von 1,447,746 Pfd. aus dem Ertrag der diskontirten Wechsel, ihre Ver⸗ bindlichkeiten gegen die Eigenthümer der deponirten Gelder zu erfüllen. Veranlassen nun außerordentliche Konjunkturen im Waarenhandel große Speculationen, welche, wie gewöhnlich, eine große Masse von Wechseln und Accepten in Umlauf bringen, die in die Portefeuilles der Kapitalisten aufgenommen werden, und werden dann endlich die Konjunkturen schlecht, so werden die Diskontenten zur Verfallzeit bezahlt sein und die Acw⸗ ceptanten suchen sich anderswo durch Diskonto Luft zumachen. Nun hat die Bank kein Geld herzugeben, die Privatbanken sind mißtrauisch, und dies findet grade in einem Augenblick statt, wo, wie oben gesagt, große Kornbedürfnisse bedeutende Kapitalien in Anspruch nehmen. Der Zinsfuß steigt unter solchen Umständen natürlich zu übermäßiger Höhe und es entstehen die größten Verlegenheiten, während das Emissions⸗ Departement über 5 Mill. Pfd. St. in Gold in seinen Koffern be⸗ sitzt. Dies ist grade einer von den möglichen Fällen einer Handels⸗ Krisis, wo das neu eingeführte System nicht allein keine Hülfe bringt, sondern selbst schädlich wird und zur Vermehrung eines entstehenden Uebels beiträgt. 8

Die Schlußfolgerung, welche aus diesen Verhältnissen der Bank von England, sowohl was die Vergangenheit, als was die Ge⸗ genwart anbelangt, die Wissenschaft zu ziehen Gelegenheit hat, wird aufmerksamen 82 nicht entgangen sein. Man wird nämlich er⸗ kennen, daß die Grundsätze der Theorie Adam Smith's und Ri⸗ cardo's, die wir kurz in unserem ersten Artikel andeuteten, die alleinigen richtigen Gesichtspunkte angeben, wie ein Bankwesen in normalem Zustande erhalten werden kann. Freilich ist es nur eben Theorie, die sich nicht mit den Mitteln, sie auszuführen, beschäftigt, sondern dieselben aufzufinden der praktischen Erfahrung erleuchteter Männer überläßt. Wenn man aber in England diese Mittel bisher nicht aufgefunden und deshalb die ganze Theorie gemißbraucht hat, so konnten keine anderen Folgen daraus erwachsen, als die wiederholt eintretenden Stockungen in dem Geldverkehr der Bank und die unheilvollen Ver⸗ legenheiten, von denen wir oben gesprochen haben. Aber es ist das noch kein Beweis von der praktischen Kraftlosigkeit dieser Theorie überhaupt, wie Sir R. Peel in seinem neuen Plan zu 8 glauben scheint; denn was sie unter dem Worte Konvertibilität, Austausch der Noten gegen Gold, versteht, ist nicht die definitive, ge⸗ setzmäßige, sondern die unmittelbare, keinen Aufschub leidende Konvertibilität, nicht allein de jure, sondern de facto, auf der Stelle, und wenn diese durch irgend ein Mittel hätte gesichert werden können, so kann es keinem Zweifel unterworfen sein, daß sich ihre Grundsätze nicht vollkommen bewährt haben sollten. Es kommt sonach Alles auf das Mittel an, und das, glauben wir, hat der Staat in den Händen, wenn er selbst nach Smitschem Prinzip ausschließlich, nicht zur Hälfte, wie in England, das Bankwesen zu leiten übernimmt.

Bank⸗Kapital ...

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1“““ * 8

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.

den Kassen der vier Pommerschen Landschafts⸗ jements, Anklam, Stargard, Stolpe und Treptow rRega, wird in dem Johannis⸗Zinszahlungs⸗ e, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis suli 1846 die dritie Serie der Zinscoupons für ichsfolgenden 5 Jahre, mit welcher auch ein Talon gütimation zur Erhebung der folgenden Coupons⸗ verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von den⸗ Pfandbriesen, welche auf Güter des betreffenden ements eingetragen sind, und nur gegen Ein⸗ 8 der Stich⸗Coupons Nr. 8 der zweiten Serie, eifügung eines vollständigen Verzeichnisses der⸗ unter welchem demnächst uͤber den Empfang der erie zu quittiren ist, ausgereicht werden, sofern der Inhaber des Pfandbriefes gegen solche Aus⸗ Ader neuen Coupons⸗Serie an den Inhaber des „Loupons der zweiten Serie vorher Protest ein⸗ 8⸗ möchte. Bequemlichkeit der Inhaber Pommerscher Pfand⸗ 5 jedoch die Einrichtung getroffen, daß: Mai schon in dem Zeitraume vom 15. April bis 1 brs die Ausreichung der neuen Coupons⸗ * er General⸗Landschafts⸗Kasse in Stettin in ied en von 8 bis 12 Uhr Vormittags, ohne on , zu welchem Departement das in dem Stich⸗ fen enannte Gut gehört, geschehen wird, wenn dem Inhaber die Stich⸗Coupons, de⸗

worden ist.

letzteren den Gefahr und

partementsweise geordnet, mit einem speziellen Ver⸗ zeichnisse, welches den Namen des Gutes, des Kreises, in welchem es belegen, des Departements, dem es an⸗ gehört, die Nummer und den Kapital⸗Betrag des Pfand⸗ briefes bezeichnet, unmittelbar oder durch einen Dritten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden, und nicht etwa von dem Pfandbriefs⸗Inhaber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons⸗Serie an den Inhaber des Stich⸗Coupons der ablaufenden Serie protestirt

„Diejenigen Pfandbriefs⸗Inhaber, welche sich ver⸗ anlaßt und berechtigt halten, der Ausreichung der neuen Coupons⸗Serie an den Präsentanten des Stich⸗Coupons der abgelaufenen Serie zu wider⸗ sprechen, werden daher hierdurch aufgefordert, sol⸗ chen Widerspruch der 1 schafts⸗Direction in 1846 anzuzeigen und sich bei derselben als Besitzer des betreffenden Pfandbriefes auszuweisen, weil sonst bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung die Ausreichung der neuen Serie an den Präsentanten

des Stich⸗Coupons erfolgen wird und muß.“ Die General⸗Landschafts⸗Kasse in Stettin wird die ihr vorgelegten oder zugesandten Stich⸗Coupons (deren spezielle Designation im letzteren Falle aber mit der Quittung über den Empfang der neuen Coupons⸗Serie Nr. 3 versehen sein muß) mit dem Vermerk der Aus⸗ reichung der neuen Serie bezeichnen und sie mit dieser räsentanten ausreichen oder resp. auf sten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden, damit die Stich⸗Coupons demnächst im Johannis⸗Zinszahlungs⸗Termine 1846 zur Erhebung

b

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Allgemeiner Anzeiger.

der dann fälligen Zinsen in der gewöhnlichen Weise Zur Vermeidung von Irr⸗ thümern ist es nothwendig, daß bei brieflichen Einsen⸗ dungen von Stich⸗Coupons die Adsender das quittirte Verzeichniß derselben mit Benennung des Wohnortes, Charakters und Namen recht deutlich unterzeichnen; daß

präsentirt werden können.

ferner:

ommerschen General⸗Land⸗ tettin vor dem 15. April

pons⸗Serie vorlegen zu wollen.

ll. auch den Inhabern von Stich⸗Coupons, welche zu Pfandbriefen von Gütern verschiedener Departements gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis⸗Zinszah⸗ lungs⸗Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 10. Juli 1846, die Coupons⸗Blätter der neuen Se⸗ rie 3 sämmtlich bei einer einzigen der oben genannten vier Departements⸗Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll, jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht derjenigen Departements⸗Direction, bei deren Kasse sie die neue Serie ihrer sämmtlichen Stich⸗Coupons in der obigen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spätestens bis zum 1. März 1846 unter Beifügung einer vollständigen deutlich geschriebenen und akkuraten Nachweisung der Stich⸗Coupons postfrei anzeigen und sich dabei aus⸗ drücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 10. Juli 1846 diese benannten Stich⸗Coupons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Cou⸗

Machen die Pfandbriefs⸗Inhaber von den zu ihrer Bequemlichkeit sub I. und II. gestatteten Erleichterungen in der angeordneten Weise keinen Gebrauch, so können sie dann gegen Auslieferung der Stich⸗Coupons mit deren speziellen Designation die neue Coupons⸗Serie gleichzeitig mit den fälligen Zinsen nur in dem Zeit⸗ raume vom 25. Juni bis 10. Juli 1846 bei der Kasse

desjenigen Departements abheben, welchem das in dem Stich⸗Coupon genannte Gut angehört. Hinsichtlich der Pfandbriefs⸗Inhaber, welche die sub II. erwähnte Ver⸗ pflichtung übernommen haben, ohne sie jedoch zu erfül⸗ len, kann die Abhebung der neuen Coupons⸗Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Stich⸗Coupon benannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem der späteren Zinszahlungs⸗Termine und nicht schon in dem Johannis⸗Termin 1846 erfolgen. Stettin, den 1. Dezember 1845. Königl. Preuß. Pommersche General⸗Landschafitse- Direction. b Graf von Eickstedt⸗Peterswaldt.

[114553 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 1. November 1845.

Das in der großen Hamburgerstraße Nr. 8 belegene Mül⸗ lersche, Vol. 3. No. 204. des Hypothekenbuchs der Kö⸗ nigsstadt verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11408 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf., soll

am 13. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. 8 Nothwendiger Verkauf.

[735] 4 Stadtgericht zu Berlin, den 27. Juni 1845. Das in der Pallisadenstraße belegene Tischlermeister Albrechtsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 18,758 Thlr. 3 Sgr. 4 ½ Pf., soll 1 am 6. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.