—öü
“ 1““ 8 3 8
12 * 8
3 1“ ““
9 8
Z111“X“ Hr. . — 1u“ 1 ürr ii uiemee“ 52
“ 8 8 g “ “ “ — 8 8 85 r.
e durch die Synoden angeregt und von Uns weiter verfolgt wer den nüraus k. 1 aittH 4 aeft den Landtags⸗Abschied vom 30. Deze 82 1 ;
gennen abgesondert behandelt und Unseren getreuen CSecgad ee zur Frühzeitige Mittheilung der Propositionen an die Landtags⸗Mitglieder. jetzt — nschie⸗ Unserer 22— 4 zurüickged zem Steuer beim Eingang in den inneren Bezirk eingeführt hinterbliebenen Ehegatten gezählt werden sollen; wogegen kein Grund nämlich zur Förderung aller edlen Richtungen der Literatur, neben mög-
Begutachtung werden vorgelegt werden. 11) Wenn Unsere getreuen Stände beantragen, daß die dem auf Zulassung der stimm⸗ und wahifäht 95 Bür 1 lcchen obwaltet, dieselbe Fefreiung auch denjenigen hinterbliebenen Ehegatten, lichster Behinderung und Beseitigung verwerflicher Tendenzen ü „Der Wunsch Unserer getreuen Stände, daß die Verhandlungen Landtage ,— Proposttionen dem Landtags⸗Marschall künf⸗ sammlungen der Stadtverordneten Saa hhese bei da 7 egen wird bei Abmessung der von den erwähnten Gewer⸗ welche nicht in Gütergemeinschaft gelebt haben, zu Theil werden Nichtsdestoweniger behaupten die Stände, schon jetzt liege die Unmöglichkeit der im vorigen Jahre abgehaltenen Provinzial⸗Synoden veröffentlicht tig mindestens 6 Wochen vor Eröffnung des Landtages übersandt und Folge zu geben X Da in den genannten Vorstädten zu zahlenden Klassensteuer zu lassen. . klar vor Augen, durch jene Verordnungen, insbesondere aber durch das werden möchten, ist bereits in Erfüllung gegange demselben so viele Exemplare zugefertigt werden möchten, daß nicht — 1““ henber dieselb Mahl⸗ und Schlachtsteuer zu er⸗ b b Ober Censurgericht, das vorgestecte Ziel zu . „ g. gegangen. llein die Mitglieder d 682 A 8 56*à 1A . darauf, daß jese en auch Mahl⸗ 1t 1 z1 Richtung der Eisenbahn von Berlin nach Königsberg. Nicht diese Institution an noch das Gericht selb
FCn 2 — allein die Mitglieder der vorbereitenden usschüsse, sondern ein jeder Ländliche Kommunal⸗Ordnung. — 8 billige Rücksicht genommen, und es wird zur Erwägung 2 4 gsberg ,m Inst an sich, noch das Gerich selbst, . Gebrauch der polnischen Sprache in den Elementarschulen Pomerellens. Landtags⸗Abgeordnete dieselben rechtzeitig empfangen könne, so müs⸗ 75 Auf den Antrag Unserer getreuen b haben, 1 Fen en dieser Gewerbetreibenden welche sich von 27) Zur Vorbereitung Unserer Beschlußnahme über die Rich⸗ teilichkeit und Gewissenhastigkeit in dem Streben nach Lösung seiner großen 4) Unsere getreuen Stände haben Uns ihre Besorgnisse wegen sen Wir dieselben lediglich auf den Bescheid in dem Landtags⸗Abschiede daß die zur Untersuchung der Urs des in der hen, ob en eVe i l⸗ lg t flichti tung, welche für die Eisenbahn⸗Verbindung zwischen Berlin und Aufgabe sie anerkennen, klagen sie wegen dieses vermeintlichen Zustandes der
F Minister die eistuchen, Umerrihs- vnl gbernge⸗ 71 8 bö — 4 lbsch daß d g achen des in der Provinz unerlaubten Verkehr mit der mahl⸗ und schlach steuerpflichtigen Königsberg auf der Strecke von Berlin bis Weichsel 8 Dinge an, sondern die Censur⸗Verwaltung ist es, der sie es zur Last legen,
nal⸗Angelegenheiten Ab8 Ertheilung des Religions⸗ 8 4 Ee ö. 22 ngennee bersshrenden 8e nnn der geeigneten Fehalten, en. . 8 1h 8ehhs Messereler von Uins d simmeen Uebergangspunkte de Dieshan hfewzosh 5 brnnglih, gemacht zn haben. Die Pention Inh. diesei
⸗ q 8 — — gions⸗- A den 1 b 8 en angeordnete Kommission zuglei sere Erleichterung gewährt werden kann. b 3 sni 1b 6 ü 2 erwurf dunch zwei Behauptungen zu motiviren, nämlich 8
* —2 -, — +. Landtages, so weit dies nach Beschaffenheit der einzelnen Gegenstände werde, die Vorarbeiten zu einer oder mehreren Landgeheban eeee als 5 Vorstädte von Danzig, weil dieselben öer. Wir 1-s v —⸗ i . Erörterungen für 78 ¹) daß die Censoren die Enischeidungen des Ober⸗Censurgerichts ganz
p che ist, vorgetragen und darauf die zweckmäßig erscheint, vor ihrer Einberufung zufertigen lassen, während nungen für die Provinz zu übernehmen und die darauf n⸗ Kommunal⸗Verbande dieser Stadt gehören, von dem inneren derlich erachtet, bis zu deren Beendigung wir Unsere schließliche Ent⸗ unberücksichtigt ließen und lediglich nach ihren individuellen Ansichten
Bitte gegründet, diese Einrichtung für die vom kassubischen Volks⸗ die Entscheidung darüber, welche Propositionen Wir da f s 5 ; scheidung Uns vorbehalt ü — Unsere get Stände dü erführen; e geg . inrichtun 1 „ zu geeignet dende Kommunal⸗Ordnung selb t „at hz deut⸗ ng orbehalten müssen. — nsere getreuen Stände dürfen verführen stamm bewohnten Landestheile wieder aufzuheben. erachten, daß sie den schon vor Eröffnung des Landtages einzuberu⸗ eröffnen Wir denselben, daß 9. X. been22 Wirkungstne e aeag s,ee des Fes.n ie. b29 der ben sich versichert halten, daß hierbei die mannigfachen in Betracht kom⸗ 2) daß ihnen Seitens der Censur⸗Verwaltung angesonnen werde, re
Die von Unserem Minister der Unterrichts⸗Angelegenheiten fenden vorberat enden Ausschüssen vorgelegt od t b ission in kei 8 Vorschrift des oben angeführten §. 13 des Mabhl⸗ und Schlacht⸗ menden Verhältnisse und Interessen eine umfassende sor ältige Er⸗ blos nach den Landesgesetzen, sondern auch nach Ministerial⸗Instruc⸗ gelegenh f h schüss gelegt oder außerdem auch noch gedachten Kommission in keiner näheren Beziehung zu den Ven ⸗Gesetzes nicht begründet; und es unterliegt erheblichem Zweifel, wögung 25 v Interess fass 848 gfe lionen, welche dem Publikum sogar unbekannt blieben, zu
unterm 25. Februar 1844 an die Regierung in Danzi ergangene sämmtlichen übri 2 Mitgli ichzeitia mi Ein⸗ für die 6 1 4 b . “ bae Zweck 88 885 *. dan. wgan 2 weer. vweveg eeenn mit * 8 für 8 Kommunal⸗Ordnung stehen. Bei letzteren kommt a line solche Einverleibung dem Interesse des ärmeren Theils der 1““ “ Anlangend den ersten Punlt, so haben die Censoren, wie jeder einzeln kassubischen Volksstamme bewohnten Landestheilen jedem Kinde der Unse er öbeso deren 8¹ lschli c vorb Far⸗ 1bseib eseen den. apf rmittelung und Zusammenstellung des Bestehenden an, m hner der mehrerwähnten Vorstädte entsprechen würde. Regulirung des Memelstomes. stehende Beamte, leinen anderen Maßstab als das Gesetz und ihr darauf Rlligicne⸗ Untenscht im — Kirchenfpeache verschaßft 9 nderen Entschließung vor ehalten bleiben muß. sehen zu können, an welche Punkte anzuknüpfen ist und auszafdh dlung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer in eine direkte Abgabe. 28) Die Verbesserung der Schifffahrt auf dem Memelstrom gestütztes und individuelles Ermessen. Haben sie vermeintlich nicht das Rich⸗ werde; keinesweges soll deshalb der Unterricht im De tschen ver⸗ Wählbarkeit im Stande der Städte. Lücken sich finden. Mit diesem Geschäfte sind geeignete Kom, rwan Stände haben bei dem Antrage, die Mahl⸗ sst bereits seit mehreren Jahren im Werke, und es sind insbesondere tige getroffen, so it die Berufung an das Hberdeensargenict völlg unde 3 G utschen ve bereits beauftragt, und wollen Wir es dem näheren Ermessen la re 7 Stelle die auf die Räumung des Fahrwassers schon beträchtliche Kosten verwendet hindert, und dieses hat die Beschwerden so schnell erledigt, als die Wich 8
8 —
nachlässigt, am wenigsten aber der Unterricht im Polnischen bevor-⸗ .12) Dem erneuten Antrage Unserer getreüen Stände, für die Ober⸗Präsid i inesiemeit boe⸗ Fnp; — tigkeit der S nd der Geschäftsgang solches zuließ. Unmöglich ab zugt werden. Wenn dies dennoch hier und da vorgekommen sein soll, städtischen Landtags⸗Abgeordneten das Erforderniß des 10jährigen Präsidenten überlassen, ob und inwieweit derselbe an u⸗ oder eine andere direkte Steuer einzuführen, lediglich auf worden. Zur umfassenden und vollständigen Regulirung des Stromes kehnn 4 ee; k. eh.80., 1e. Een⸗
— „I 1 jäbri 9 glieder der Provinzial⸗Stände und der erwähnten Kommi wird aber ein Plan au 1 ssen Ausfü⸗ ch M so ist es nicht in Anwendung des erlassenen R lativs, sond - Grundbesitzes auf eine dreijährige Dauer der Besitzzeit zu beschrän-⸗ 1 indls n Kommission ile hi t d d ver⸗ r, aber ein Plan ausgearbeitet, dessen Ausführung, na aßgabe t t m für i 1 3 g ssen egulativs, sondern viel ken, können Wir nach reislicher &r ägung nicht Folge geben. Der ihrer genauen Kenntniß der ländlichen Kommunal⸗Verfassung, Hachiheile enee 8 5 ence 4 Lee 138 der zu diesem Zwecke bereit zu stellenden Geldmittel, vorschreiten soll. e. —] Kö⸗ 8— ö—
mehr im Widerspruch mit dessen Bestimmungen geschehen uziehen für geei b 5 8 in soll 8 zäbri st ine für be 1 16 ** 8 eeignet halter en sein sollen 1— . a .;, b 1 ,,— — eder Mißdeutung vorzubeugen, Unser zehnjährige Grundbesitz ist eine für die Wählbarkeit in allen Stän⸗ beeeer ea 3e.egrc. umaehren den öchsien Stände⸗de g Einkommen aus der Mahl⸗ und Schlachtsteuer durch eine K-5 auch Behufs BVermittelung der Fortsetzung und den Ort der beabsichtigten Veröffentlichung an, indem das, was unte . genheiten Veranlassung genommen, die en gesetzlich vorgeschriebene Bedingung, die wesentlich in den Grund⸗ 6 9 iten. Da hoben werden soll, andere und vielleicht rößere der Regulirungs⸗Arbeiten in diesem Strom aufwärts bis Grodno Umständen als ganz tadellos erscheint, unter anderen Umständen censurwi- betreffenden Behörden anzuweisen, die Erlernung der belschen Sprache Prinzipien der ständischen Vertretung beruht, und liegt kein Bedürf⸗ 1 sers See den ee Beffaslang, noch evs vwaltungs⸗Oang nch für die Steuerpflichtigen ergeben würden, und 4 nicht, je Verhandlungen mit der Kaiserlich russischen Regierung einleiten E evSee. schon ff r vh solgung der vbegeersusge 1 Mr ; 1 niß vor, von di di ü . 8 2 esvorschlag selbst von der von U. 3 1 8 ꝙ assen. 8 richtlichen Entscheidungen ausgeschlossen wird. Anderentheils geschie t dies schen 2h zi⸗ veünzen, des Ktegulatids anch Seeng he nuict pene⸗ 1,sgme nacg vsefnn Denn in seraren Figen oe Shüde 8 die treuen Ständen bezeichneten Kommission ausgehen sollte b. bei Verminderung des aufzubringenden Steuerquantums, die direkte - b 1b 1 dadurch, daß die Censoren zu 2 Ober⸗Censurgericht in einem 5 Ver⸗ schen Zevölkerung Unserer Provinz Preußen nachdrücklich zu fördern. Di Masgs 3 . DT. „ständischen Gesetz ist Uns die daher dem Wunsche derselben in der ausgesprochenen Wei 18 er dennoch als eine größere Last Seitens der Steuerpflichtigen Wege⸗Ordnung. Deich⸗Ordnung. Gesetz über die Strom⸗ und Ufer⸗ hältniß, wie die Untergerichte zu den Obergerichten, stehen. Gleichwie indessen Hierdurch werden sich die von Unseren getreuen Ständen geheg⸗ 8 aton von der Bedingung des 10jährigen Grundbesitzes vor⸗ fahrt werden. 8 9 nih nden werden möchte, als der höhere seither mittelbar gezahlte Polizei der öffentlichen Flüsse. Gesetz und Rechts⸗Institutionen durch die Praxis der Gerichte ausgebildet ten Besorgnisse erledigen. 2 8. b v lhan bisher, vorzugsweise bei städtischen Ab⸗ Censurwesen. 1.“ ng. Bei der Wahl zwischen zwei Besteuerungsarten kommt es 22 Die Berathung über die Entwürfe zu einer allgemeinen unbd entwickelt werden, so wird auch die Censur⸗Gesetzgebung durch die 1 geordneten, sobald der Fall dazu angethan war, bereitwillig diese 28 da keine für sich eine absolute Vollkommenheit in Anspruch neh⸗ Wege⸗Ordnung, einer Deich⸗Ordnung und eines Gesetzes über die Entscheidungen des Ober⸗Censurgerichts ihre Fortbildung finden. Was aus 8
Beschleunigung der Gesetz⸗Reviston. — Einführung von Die 18) Wenn Unsere getreuen Stände beantragen. . up ispensation ertheilt haben, so werden Wir dieselbe in den dazu 9 ünde beantraget. . jeder Abgabe einzelne Uebelstände unvermeidlich Strom⸗- und Ufer⸗Polizei der ößf tli ü igt den zu öffentlicher Kunde gekommenen Entscheidungen als nicht mehr zu Geschworenengerichten. 8 geeigneten Fällen auch in Zukunft nicht versagen und dadurch, so geeignete Verordnungen zu treffen, um die Uebelstände in den ee- auf die 1gcngen⸗ Aüsönde s * s anA nd Ufer⸗Pelizei der öffentlichen Flüsse soll beschleunig bezweifelndes Prinzip sich klar herausgestellt hat, das haben auch die Cen- 9 soren zur Richtschnur genommen, ja, es ist ihnen in mehr als einem Falle
5) ‚Auf die Bitte wegen Beschleunigung der Reviston der Civil⸗ weit ein Bedürfniß sich zeigt, di i it i elegenheiten d t 1 ie Vnnzi 2. An G b ’ b , die Bedingungen d lbarkeit geleg iten der Presse insoweit zu heben, als es die Verhi 2 b ; ; und Kriminal⸗Ordnung geben Wir Unseren getreuen Ständen zu Stande der 8919] sch neßsr Beziehung sr vs ee nöthige zum deutschen Bunde gestatten, Vorzüge 88 1“ Die e. “ Erlaß gesetzlicher Bestimmuugen zur Sicherstellung der Rechte der Com⸗ von der obersten Censur⸗Verwaltung als Maßstab, den sie bei Auslegung erkennen, daß Gesetze, welche, wie jene Ordnungen, in alle Verhält⸗ Abhülfe gewähren. 2 und solches benf mehrfache Ausstellungen gegen den gegeminl⸗ und Schlach S—9.Sb es. vedeg. in Pesenn missionaire und Spediteure. und Anwendung der Censun⸗ Instruetion anlegen sollen. ausdrüͤcklich mit⸗ nisse des bürgerlichen Lebens auf das tiefste eingreifen und die beste⸗ Noch weniger aber können Wir auf den fernerweiten Antrag Zustand der Censur⸗Vorschriften und ihrer Handhabung zu beni als richtig nicht anerkannt werden. enn dieser Steuer zum 30) Der von Unseren getreuen Ständen unterstützte Antrag der getheilt. Daß aber der Einfluß des Ober⸗Censurgerichis nur ein allmãli- henden Einrichtungen auf das mannigfachste berühren, sehr sorgfältige, eingehen, vermeinen, so wollen dieselben aus der angeschlossenen Denkschise eurfe gemacht wird, daß „ g⸗ easreh⸗ ü8 Aeltesten der Kaufmannschaft zu Danzig, auf Erlaß gesetzlicher Be⸗ ger sein und sich daher eine konstante Praxis nur nach ind nach feststellen bech nerfeitcg 188n, v. he 88 85 daß für die Wählbarkeit zum städtischen Abgeordneten vom Be⸗ sen Minister eSrhen 108 ggr Justiz *) entnehmen, daß dieset Nh g case a eanach0h ütges nsc darabegffnn 85 ssein, stimmungen zur Sicherstellung der Rechte der Commissionaire und N11““ 38* e 622 jerbei dee engken Behörden um so mehr in Anspruch nehmen, triebe eines bürgerlichen Gewerbes ab esehen und überhaupt ei ellungen im Wesentlichen nicht als begründet anzuerkennen ad. Er; ,., b b Spediteure in Beziehung auf die von ihnen zu machenden Darlehne Sg — aß die F als hierbei die sehr verschiedenen Zustände der einzelnen Landestheile Einfommen für dinret 3 g Nichtsdestoweni⸗ E Wir ni meiber letzte Vorwurf den ersten theilweise aufhebt, indem die Last Vorschü ihre I vli i maß Miererholt darauf aufmertsam gemacht werden, daß die Frage, ob v 1 rAe. en für hinreichend erklärt werde welches, zum landüblichen oweniger verkennen Wir nicht, daß der gegenvit àᷣ& F ine Erh Arbeitglab und Vorschüsse an ihre Machtgeber, unterliegt der Erwägung der eine Schrift censurwidrig sei, in vielen Fällen nicht abstrakt zu beantworten eervwveg; r as veae. zuoleich die Einheit der Ge⸗ Zinsfuße kapitalisirt, mit dem Werthe des Grundbesitzes zusammen BZustand der Presse insofern noch einer Verbesserung bedarf, ah Je- 2. genn e -N,8-9f rErFeen r Behörden, und es ist dabei die Nothwendigkeit legislativer Maß⸗ ist, sonvern durch Zeit 8 Ort und selbst durch das Blat, in welchem der 268 Diese vorbereitenden Erah 88 I aegetn natt⸗ diejenigen Werthsbeträge erreiche, welche das Gesetz für den fan⸗ aen Feneen . eesen ; wohlhabenderen Theile der Bevölkerung übertragen werden würde. regeln nicht Mchs worden. Der Erlaß einer dem liß Abdruch exfolgen solz, bedingt wird. Dits hat dae Obfr⸗ Censesens . gefunden, und wenn dieselben bish g nücht en Ab 9 gesetz ir. w Grundbesitz und das Gewerbe zusammen bestimme. G 5 Fehse ersuche gemacht werden, die ihr zum Schutz der ij diesem Umstande S so wie daraus, daß überhaupt bei einer seit entsprechenden Verordnung wird beschleunigt werden. mmaehreren Fällen anertannt Heasde,s a⸗ die Druck⸗Erlaubniß für Schrif⸗ snd, se is der Grund hiervon ledigich in der Sach, sebst nehen „ Demn die Vorschiftdes g. 10 des Gesezet wom 1. Juls 4828, Schranken uanu etechen 10ten, Niemenn ver iggener socen Uakande, e wie den⸗ gesammten Verkehrs⸗Verhältnisse Dolmetscher·Gebůhren. wv, Se. Füsder, naaen sch 2ceagestinen egesasennvaren, vng vedanen de. den vielfach dabei entgegentretenden Schwierigkeiten zu suchen. Un⸗ vach vee e. ee nur stäptische Grund⸗ begegnen ,en serecen und diesen Versuchen nicht stets vi it Kücksicht auf die Steuer gebildet und eine Ausgleichung be⸗ 3¹) Bei dem Antrage Unserer getreuen Stände, die Dol⸗ kann daher auch gegen 9 Censoren kein Vorwurf daraus entnommen sere getreuen Stände mögen daher die endliche Entwickelung der e 8 e 8 en 8 en, 8b che entweder zeitige Magistrats⸗ Sollte dieser Uebelstand dahin führen, die Nothwendigken haben, wonach die Last der Steuer häufig nicht auf demjenigen metscher⸗Gebühren bei gerichtlichen Verhandlungen mit polnischen werden, daß sie den Addruck von Schriftstücken, deren Veröffentlichung in hierüber obschwebenden Berathungen mit Vertrauen abwarten Personen sind, oder ein ürgerliches Gewerbe treiben, 3 durchgreifenden legislativen Abhülf vendg welcher das besteuerte Objekt verzehrt, läßt sich entmnehmen, daß und litthauischen Bewohnern der Provinz aufzuheben, haben Wir in einem bestimmien Werke oder Blatte gestattet war, in jedem anderen Blatte . beruht auf dem Grundsatze, daß jeder Stand durch Abgeordnete ver⸗ „leg ulfe anzuerkennen, so würde sose ü lei der S flichti icht i Erwã ähnli ältni i nicht unbedingt nachgegeben haben, sondern es kann höchstens behauptet Verordnung vom 28. Juni 1844 über das Verf in E treten werden soll, die d 1b Irkli hö 1 Sinne der Wünsche Unserer getreuen Stände nur mit )Zusi lagen über ungleiche Belastung der Steuerpflichtigen nicht in Erwägung genommen, daß ähnliche Verhältnisse auch in anderen ingt nachgegeben „ 8en kef eäe. . 3 as Verfahren in Ehesachen. „die demselben wirklich angehören und aus seiner mepielfach vorausgesetzten Maße begründet sind, zumal da die wohl⸗ Landestheilen Unserer Monarchie stattfinden, und deshalb die An⸗ werden, daß in einzelnen Fällen gefehlt worden sei, was bei keinem Insti⸗
; 4 e ; b Di 8 g ; 1 des deutschen Bund ü 6 ibt s ; 1 v iden i 6) Da nach der Bestimmung des Gesetzes vom 5. Juni 1823 Mitte hervorgehen. Dieser Grundsatz würde wesentlich verletzt wer⸗ v . üdes ausgeführt werden können, und bleibteg aderen Klassen bei der Schlachtsteuer durch stätkeren Verbrauch ordnung getroffen, daß dieser Gegenstand im Allgemeinen aufgefaßt tute shad 1e de es ig, sen Punkt — die sogenannten geheimen Instructio⸗ 8 5 ees
den Provinzial⸗Ständen nur die Entwürfe solcher allgemeinen Gesetze den, wenn die Wählbarkeit der städtischen Abgeordneten nur durch flichen Erwägung vorbehalten, ob und wann dieserhalb! Flei b Weens 5 8 ; 8 5 t . r. 7 1 t du leitungen tre b 6 F; 1b 8 ir nlülgleisch, bei der Mahlsteuer durch die vierfach höhere Belastung und einer näheren Prüfung unterworfen werde. eni 8 des Ober⸗Cenfurgeri vorgelegt werden sollen, welche Veränderungen in Personen⸗ und Ei⸗ städtischen Grundbesttz und ein Einkommen, welches den im Artikel III. Zus gruns“treffen sein möchten. Einstweilen können Wir n Weizens gegen das gleiche Gewicht von Roggen auch unmitttel⸗ Verfahren bei Kompetenz⸗Konflikten. auf die Eenscgen Fengnn aben stn⸗ch de Pknfe dch gandaes
8 8 2 8 4 cherung ertheilen, da der G d 1 21 öüe — genthums⸗Rechten und in den Steuern zum Gegenstande haben, da. der Verordnung vom 17, März 1828 festgestelten Werthsbeträgen- n ben geseßlches Ra. keefgaieeachn wee⸗ hegrinben theblich höhere Beiträge leisten. ) nleber das Verfahren bei Kompetenz⸗Konfiikten zwischen vis jeder andere Lewaltungs⸗Chef berechigt, sa verplichtet, die femem
hin aber Prozeßgesetze, durch welche nur das Ver ahren über die Ver⸗ gleichkömmt, bedingt werden sollte, indem alsdann Personen, die b 1 1 1 3 ökel⸗ — örigen Beam 1 1 über ihr? folgung der Rechte geordnet wird. nicht 85 beschweren sich einen städtischen Grundbesitz erwerben, übrigens aber 88 sonstigen schwerden, von welcher Seite sie auch kommen mögen, Abhih Releh gen eus E —— den Gerichten und Verwaltungs⸗Behörden haben Wir, wie Wir EEEF “ Unsere getreuen Stände ohne Grund darüber, daß ihnen die Ver⸗ Standes⸗ und Berufs⸗Verhältnissen nach keinesweges bei den städti⸗ verschaffen. ntiger Provinz die Mahl⸗ und Schlachtsteuer manche Handels⸗ Unseren getreuen Ständen auf den 1gess emachten Antrag zu lhre Asfühtnß, unbeschadet ihrer Selbsiständigkeit, zu geben. Schon die pordnung vom 28. Juni 1844 über das Verfahren in Ehesachen zur schen Interessen betheiligt sind, zu städtischen Landtags⸗Abgeordneten Blrrgerliche Verhältnisse der Juden. sewerbs⸗Unternehmungen förmlich ersticke, hätte eine nähere erkennen geben, schon seit längerer Zeit eine legislative Erörterung nothwendige Einheit in der Verwaltung macht ihm dies zur Pflicht, und 8 Begutachtung nicht vorgelegt wörben ist. gewählt werden könnten⸗ 19) Die Anträge Unserer getreuen Stände in Betreß vrs 1 uing dieser Ansicht dur Anführung spezieller T atsachen um angeordnet, die möglichst beschleunigt werden wird. wenn man ihm allein unte⸗ 2H-2 Brrwanungs⸗Chels aus deren Erfunung Auch auf den Antrag wegen theilweiser Suspension der gedach⸗ Zuziehung von Stenographen zur Aufzeichnung der Landtags⸗Verhandlungen. lirung, der bürgerlichen Dri hetteneffr vrr Juvrn, iuovesonvere nah leniger fryien sollenn, alo Seiee nn vrr Sirnrs Berwätrung auro rahtanwrnbbarren ver Gesepr vom 29. Mcarz 1844 auf die richterlichen hältnisse auf 1e .Fr. sesg.eh,d ah ne 8h. der Ver⸗
fen Verordnung können Wir nicht eingehen, Wir verweisen vielmehr 13) Die von Unseren getreuen Ständen nachgesuchte Zuziehung religiösen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden, werden biüwehen ist, um den gedachten Gewerbszweigen in Bezug auf die Beamten. keiten giebt ban in dem sich die extremsten Ansichten geltend 8- gh Unsere getreuen Stände auf Unsere veröffentlichte Ordre vom 28. vereideter Stenographen zur Aufzeichnung der Verhandlungen des bevorstehenden legislativen Berathung dieses Gegenstandes näse gl⸗ und Schlachtsteuer die erforderlichen Erleichterungen zu ge⸗ 33) Auf den Antrag, die Gesetze vom 29. März 1844 in Bezug fanchen.” Alle jene sogenannten geheimen Instructionen Fehnarn 8 Gesetz Juni v. J., nach welcher zur gründlichen Vorbereitung des über die nächsten Landtages genehmigen Wir hierdurch. Wir erwarten indes- wogen werden. een, und daher muthmaßlich Unsere getreuen Stände der gedach⸗ auf richterliche Beamte außer Kraft zu setzen und den nächst zu ver⸗ und nur das Gesetz zur Basis; sie legen es aus oder zeichnen die Art Avpänderung der Ehescheidungsgründe und der rechtlichen Folgen der sen, daß die Protokolle über die Verhandlungen des Landtages auch Aufbringung der Kosten für das 1 I teuer Erscheinungen zur Last legen, die überwiegend durch an⸗ sammelnden Ständen ein diesen Gegenstand betreffendes neues Gesetz seiner Anwendung auf gewisse Gattungen von Fällen vor, berufen sich mehr Ehescheidung zu erlassenden Gesetzes die Erfahrungen der Gerichte fernerhin von einem Landtags⸗Deputirten verfaßt und die Notizen gung en fuͤr das zur Abwehr der Rinderpest getödtenl Ursachen herbeigeführt worden sind. zur Berathung vorzulegen, müssen Wir Unseren getreuen Ständen als einmal ausdrücklich auf Entscheidungen des Ober⸗Censurgerichts und 6 59 s 9 ’ 3 20) Dem Antrage auf Erlaß einer gesetzlichen Bestimmung .Die für die Städte in Anspruch genommene Erleichterung, welche zu erkennen geben, daß die gedachten Gesetze weder zu den allge⸗ sind der Zahl nach nicht größer, als das Bedürfniß sie erheischte und als
es durch die Verordnung vom 28. Juni 1844 an⸗ b 1 gesammelt verdes sollen. Unsere getreuen der Stenographen nur bei der Redaction benußt .“ Aufbringung der Kosten des auf amtliche Veranlassung zur . durch die Einführung der Klassensteuer, statt der Mahl⸗ und meinen Gesetzen gehören, welche Veränderungen in Eigenthums⸗ und sie bei anderen Zweigen der Verwaltung vorkommen. Nur wenn sie den bst ermessen, daß mit dieser aus landesväter⸗ Kommission zur Untersuchung des Nothstandes in der Provinz Preußen. der Rinderpest getödteten gesunden Viehes ist durch Unsere utseachtsteuer, zu Theil werden soll, wird von den Städten selbst, Personenrechten zum Gegenstande haben, noch auch irgend ein be⸗ 11 laneg aen, , 18. e 8en-, nn.
₰ 82 2 „ „ U e
Wohl Unserer Unterthanen getroffenen Anord⸗ 14) Die Ung in der Denkschrift vom 22. März d. J. angezeig⸗ Amtsblättern der Provinz publizirte Ordre vom 22. Juni d. bie Erfahrung gelehrt hat, und wie auch das abweichende Vo⸗ sonderes Interesse der Provinz berühren, und daher keine gesetzliche h. ; „ . unng, zu deren sachgemäßer Ausführung die Lan esenenmard⸗ ten Wahlen der ständischen Mitglieder der Kommission, welche nach sprochen worden. 1 w-bt ßceeehrerer städtischen Abgeordneten bestätigt, nicht überall als Nothwendigkeit vorliegt, solche der ständischen Berathung zu unter⸗ 9* Fibesenc arn o hibr ben urgerccht uccher 1 hcdeeatsaen,
mit besonderer Anweisung versehen sind, die in Antrag gebrachte Unserem Erlasse vom 14. März d. J. unter dem Vorsitze des Ober⸗ “ hurliche Erleichterung betrachtet werden. Es bleibt indessen werfen. Mißb der Aufsichtsgewalt gewährt in. daß Suspension der Haupt⸗Grundsätze Verordnung in vns. ge g Präsidenten gebildet werden soll, um die Ursachen des öfters wieder⸗ 21) Durch EEEEEE“ s d ist der ülrer Erwägung vorbehalten, inwieweit es thunlich sein wird, eine Uebrigens eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die Dene. Ehe gusbecne⸗ 8. eee e. E k. mics om 22. März d. J. ist der ih Ermäßigung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Sätze, welche vor⸗ Entfernung unwürdiger oder unfähig gewordener richterlicher Beamten einmal angedeutet, und daß dergleichen Instructionen das Gesetz nicht zur
Widerspruch stehen würde. fkehrenden Nothstandes in der Provinz Preußen zu ermitteln und ge⸗ 91 b 1b 2 - eeignete Mittel zur Vorbeugung desselben in Vorschlag zu bringen, so dischen 1“ 1. eö 278 Seshanheene olchn b h der ärmeren Klasse zu Gute gehen würde, eintreten zu lassen zur Sicherung einer unparteiischen und gründlichen Rechtspflege, so Basis genommen, haben sie zu beweisen nicht vermocht. Die zu dem Ende
MRNeeVvision des Handelsrechts und der Konkurs⸗Ordnung. b z; 21. 9 m.-. 886% iüxg. b 4 4 18 1 . 8 „ 85 . 2₰ 1 wie der Stellvertreter dieser ständischen Mitglieder, be ätigen Wir ; . 1 8 zugleich den Uebergang der mahl⸗ und schlacht euerpflichtigen wie zur Aufrechthaltung der Würde und E renhaftigkeit des Richter⸗ von ihnen in Bezug genommene Cirkular⸗Verfügung vom 27. Januar c. 7) Auf die Petition wegen Revision der Handels⸗Gesetze und hierdurch. 1eaßg 8 2 in Stettin stattgefunden, auch auf die anderen Ostseehäfen ausg ecer gaese nebersang, ne wa⸗ v hanss 12 8 12 nothwendig sh 2 6 Unabh nheen ist, wie fast alle jene sogenannten geheimen Instructionen, aus den Zeitun⸗ Abfassung eines besonderen Handels⸗Gesetzbuchs, so wie wegen vor⸗ Vertretung der Besiter von Gütern, welche mehr als sechs kulmische Huf ”S. der darauf gerichtete Antrag Unserer getreuen Stimne Schutzoll⸗System desselben von jeder äußeren Einwirkung 1 bs Feenwang bekannt. Ihr Inhalt 5 von s 1d d sie sich auf ge⸗ — ⸗ b 6 — „ ulmische Hufen erledigt. oll⸗Spstem. 88, 1. li iften stützt. kann über dieselben abweichend 1 zugsweiser Umarbeitung der Konkurs Ordnung, eröffnen Wir Unseren ge 9 Von diesem Gesichtspunkte aus sind die gedachten Gesetze, welche setliche Vorschriften 8 8 S. as eacenhian BencRe nnn
5 5 , haben, auf den Kreistagen; vermehrte Vertretung der Städte und Land⸗ Ermi 1 sährli n, 24) Di i 5 inri 1 . 8 8 8 sein. 1 treuen Ständen, daß zur Abhülfe der in der Handelsgesetzgebung hervorge⸗ ve 2 Kreistagen. Besonderer Ermittelungen zur Feststellung des jährlich ann 31) Die Meinung, daß der Zweck der bestehenden Zolleinrichtung eben deswegen für richterliche Beamte ein besonderes, die Unabhän⸗ feig 1. ee vea egangenen Ausspruch einer zugleich als maßge⸗
tretenen Mängel bereits mehrere Verordnungen vorbereitet und in 7. 8 Sundzolles bedarf es nicht, da die Heberolle und die Zahl da tglich auf Erlangung einer Staats⸗Einnahme dagegen überall nicht, ben, ; aahk w b ch einer der Henathuan. begriffen sind, namentlich era 28 Wechselrecht, über 15) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, 1 1 lich aus und nach preußischen Häfen durch den Sund gegas i den Schutz der inländischen Gewerbsamkeit⸗ gerichtet sei, muß als 8 et 2ne neg EET den gese. hast, erf vne cen- e heengensFechts⸗Ansicht als einen Emngrif in den geselichen 82
die Errichtung von Handelsgerichten, über Handelsfirmen und über daß den Besitzern aller solcher selbstständigen Güter, welche mehr Schiffe und deren Ladungen bekannt sind. Wir werden übrigene higründet bezeichnet werden, da schon in dem Zoll⸗Gesetze vom Säö. Sermashhs vorzvemcmen stand zu bezeichnen. 3 E-. . decas. HeSee-- ls sechs kulmische H d, nicht aus Bauerland b je bi⸗ vanssʒ Wo’ 18 b e. Versetzungen es lediglich bei den bestehenden Einrichtungen bewenden Sollte endlich ein Censor auf Grund der mehrgenannten Verfügung das Verfahren bei eingetretener Zahlungs⸗Unfähigkeit von Mitglie⸗ als sechs kulmische Hufen groß sind, nicht aus auerland bestehen Angelegenheit auch ferner, wie bisher, Unsere besondere Auswast u 1818 der Zweck der damaligen, ihren wesentlichen Gruud⸗ in d 1 äßi b 1 in der That die Aufnahme der in der Allg. Preuß. Zeitung abgedeuch dern kaufmännischer Corporationen. Bei der Berathung über die un ds. Fn in 1n. ses 88 zuwenden. 89 nec jebt 1ehe; und durch die Vereinigungen mit 11n n, det verfosscpe wühigen Instanzen berathen und von Uns n d.ee en des theinischen Landtags v gestattet Sabe⸗ 2 ware Einrichtung von Handelsgerichten wird auch erwogen werden, ob diese lehung die Rechte beigelegt werden mögen, welche 1n.Te HSbes- Lahl⸗ 2 öE“ 8 mühn großen Theile der deutschen Bundesstaaten nur erweiterten Eix⸗ Bee. 8 b ; I dies ein Mißgriff eines einzelnen Beamten, gegen den der Ober⸗Präsident Ordnung vom 17. März 1828, §. 4 sub C. 1, die kölmischen Erlaß der Mahl⸗ und Schlachtsteuer für die Schlächter, Bäcker und Nücang sich dahin angegeben findet, daß durch eine angemessene Be⸗ BeZer.nche dale een egtebeaklige enellrng., haben und das Ober⸗Censurgericht Abhülfe verschafft Faben würden, und den man
Einrichtung von der Publication eines umfa enden Handels⸗Gesetz⸗ 8 b 5 2 fass 9 set Besitzer bereits erhalten haben, in den Vorstädten von Danzig. rung des äußeren Handels und Verbrauchs fremder Waaren die Wir gegenwärtigen Landtags⸗Abschied ausfertigen lassen, auch Höchst⸗ schwerlich als einen Belag für die Behauptung der Stänbe wird gelten 8 8 7 2—
buchs abhängig zu machen sei, oder ob dem Bedürfnisse auf dem ein⸗ 1 8 1 p und den fernerweiten Anträgen in der Denkschrist vo 4. März d. J. 22 d ie Bä ä in dn üesdische ij 1 u. ggen — 1¹ 1 . fü gen i enkschrist vom 4. März d. J., 2 Dem Antrage, daß die Bäcker und Schlächter in sche Gewerbsamkeit geschützt und dem Staate das Einkommen eigenhändig vollzogen und bleiben Unseren getreuen Ständen in lasten d en. beklagen endlich noch den Einfluß der Bücher⸗Verbote
geschlagenen Wege durch besondere Verordnungen werde genügt werden. - pSeasde 8 8 — ¹ 2 0 8 Die Revision der Konkurs⸗Ordnung we- nach Ektedigung eini⸗ a) daß jede Stadt so viel Kreistags⸗Deputirte wählen dürfe, als Stadt Danzig gehörenden Vorstädten Langfuhr, Neuschottland, 98 hert werden soll, welches Handel und Luxus gewähren können. Vnaden gewogen 4 A ier ist di —
ger anderen in der Berathung begriffenen Prozedur⸗Gesetze, welche die Hälfte der Wahlbezirke betrage, welche nach §. 11 der und dem Stadtgebiet von der Erlegung der Mahl⸗ und Sth Wiewohl hiernach die Rücksicht auf den den inländischen Gewerb⸗ “ 8 und deren Anhäufung. Auch hier ist die wahre Lage der Dinge anders,
vorzugsweise gefördert werden müssen, wieder aufgenommen werden. Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 darin enthalten sind, steuer für die Früchte, welche sie vermahlen lassen oder vernish enden durch die Zoll⸗Verfassung zu gewährenden Schutz auch künf⸗ Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1845. g ⸗ gesxger wird. 1-ee,neis der. zrovssorische e-bes
Regulirung der ländlichen Polizei im Regie u1“ b) daß der Stand der Landgemeinden mit mindestens so viel Stim⸗ einführen, und für das Vieh, welches sie schlachten lassen oder enicht aus den Augen gesetzt werden darf, so mögen Unsere ge⸗ “ (gez.) Friedrich Wilhelm. Gemeingefahrachtee ans ö E Zah vensen T,nbe, st
8 8 8 Seav zei im Regi rung Bezirk Gum gs men auf den Kreistagen vertreten werde, als die Hälfte der schlachtet einführen, befreit werden, können Wir nicht ba ea; d Stände doch vertrauen, daß nur solche Aenderungen des Zoll⸗ 98 “ Prinz von Preußen verhältnißmäßig nicht groß, vielleicht auch trotz der um sich greifenden Zü⸗
3) Betreffend die in der Petition vom 20. März b. J. wieder⸗ Wahlbezirke betrage, welche im Kreise zur Wahl von Abgeord⸗ Jene Vorstädte haben auf Grund des §. 13 b. des Nah⸗ Ils werden angeordnet werden, welche, nach sorgfältiger Erwäguug— 8 gellosigkeit gewisser literarischer Richtungen geringer als vor 1843. Für die
holt in Anregung gebrachte Verbesserung der Polizei⸗Aufsicht auf neten zum Provinzial⸗Landtage bestehen, jedoch in den Kreisen, Schlachtsteuer⸗Gesetzes vom 30. Mai 1820 von dem inneren 4 in den verschiedenen Provinzen Unserer Monarchie obwaltenden von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Eichhorn. Gesetzlichkeit des Verfahrens der Verwaltung, ja für den sehr diskreten Ge⸗
dem platten Lande des Regierungs⸗Bezirks Gumbinnen, eröffnen Wir in welchen die Zahl der zum persönlichen Erscheinen auf den pflichtigen Stadtbezirk ausgeschlossen werden müssen, weil sie 9 hältnisse, als dem wahren Interesse der Gesammtheit entsprechend von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf brauch des der Verwaltung eingeräumten Rechts in dieser Beziehung spricht
Unseren getreuen Ständen, daß dieser Gegenstand nicht aus den Kreistagen befähigten Grundbesitzer aus dem Stande der Land⸗ halb der Festungswerke liegen, daher die Steuer dort nicht 2 ichtet werden müssen. .“ u Stolberg. Flottwell. Uhden. von Canitz. aber der Umstand, daß das Oben⸗Censurgericht nur in sehr wenigen Fällen
Augen verloren, sondern die Ausführung der sich darauf beziehenden gemeinden die Hälfte der Wahlbezirke bereits erreiche oder gehöriger Aufsicht gehalten werden kann. Da aber die genam Eingangszoll 1 1¹“ v11X“ v“ ve:. die provisorisch in Beschlag genommenen Bücher
Maßregeln und Einrichtungen jetzt bald zu erwarten ist, nachdem die hübersteige, nur noch drei Deputirte der Landgemeinden gewählt BVorstädte nicht weiter als eine halbe Meile von dem inneren 25) D gangszoll auf fremdes TW 14““ 8 hbböüüaanz freigegeben und insofern das Verfahren der Verwaltung nicht durchaus
dazu erforderlich gewesenen Vorbereitungen in der Hauptsache mittler⸗ würden 6 Bezirk von Danzig entfernt sind, so müssen die in denselben weögge. b em Antrage Unserer getreuen Stände: für die Proviingßg ““ E“ 1 ungerechtfertigt erklärt hat. Es steht zu hoffen, daß der schon jetzt schwindende
weile vollendet sind. 1“ B I 8 m 8. . — ibenden, aag n den zollfreien Eingang des fremden Eisens zu bewilligen 6656ö 11 Reiz an den Erzeugnissen einer die Literatur herabwürdigenden Schriftstelle⸗
- 1 NSaassas. kann in der gewünschten Ausdehnung nicht willfahrt werden. nenden Bäcker und Schlächter und sonstigen Gewerbetreibenden mhhlin solchem Umfange aus d bereits 1 Fre2; 8 8 “ “ rei seine Kraft immer mehr und insoweit verlieren wird daß dergleichen
Allgemeine ständische Verfassung. “ Da indessen die wiederholten Anträge auf stärkere Vertretung sie der §. 14 des angeführten Gesetzes bezeichnet, obwohl 6 1hhö.30. Dezember 1849 8 en ereits in dem Landtags⸗Abschide 1 “ Produkte die verdiente Nichtachtung finden. Das höher gebildete Publikum
9) Aus der Adresse vom 10. März d. J. haben Wir mit Be⸗ der Städte und Landgemeinden auf den Kreistagen theils in der Klassensteuer unterworsen sind, nach Vorschrift des angeführtene hen. Es soll jeboch sa Er ennen gegebenen Grunde nicht ent⸗ Betreffend die Petition der preußischen Provinzial⸗ hat dazu selbst das Miitel in der Hand, von dem weniger gebildeten Theile
friedigung ersehen, daß Unsere getreuen Stünde, der in dem Abschiede Erweiterung der Befugnisse, welche den Kreisständen durch die Ver⸗ die Mahl⸗ und Schlachtsteuer von den dieser Steuer ihrer 9 üümn es - i Erwägung genommen werden, ob und Stände über die Censur⸗Gesetzgebung. der Gesellschaft aber muß der Staat wenigstens versuchen, das Gift fern
— Un b 1 e 8 . Sn anr “ — 18 ine Ausna ausführbar sein wird, den Nachtheil, wel s der i .
vom 30. Dezember 1843 in Beziehung auf die Entwickelung der stän⸗ ordnung vom 22. Juni 1842 ertheilt ist, theils in den eigenthüm⸗ heit nach unterliegenden Gegenständen entrichten. Eine lusna e Un G achtheil, welcher e“ 1 b 8 zu halten. ““
dischen Verhaltnisse ertheisten Zusage verl aene wic⸗ 1gr zge the. lichen Herhältnisen Jünelns Freise der Provinz Unterstüzung sinden, veon ber vongernihäene aügesnen zur wenane tonmenden inng bes “ Jri . Je elngetretenen höberen B⸗ Oie Stände der provinz Peeußen scüdern in der petsion, welche see Berlin, den 1. Degember 1845. diesen Gegenstand für überflüssig erachtet haben. Eben dieserhalb lag so werden Wir näher untersuchen lassen, ob und in welchen Kreisen lichen Vorschrift kann, wie überhaupt nicht, so auch nicht zu Stus ldern, hne dem 3 4 88 für die Provinz Preußen entspringt, zur Beseitigung der an . Mängel der Censur⸗Gesetgebung und ihrer aber auch keine zureichende Veranlassung vor, Uns von den dieserhalb sich ein wirkliches Bedürfniß zu einer solchen Veränderung findet, und jener Vorstädte gemacht werden, indem dadurch nicht blos die MIpuß d 1n eesrt Bätras te. tha. eeg; 88 I dangs 1 vpesa e 8 9— 8 an den Landtag gerichteten Petitionen Kenntniß zu geben, wie dies wie eintretenden Falles solches zu befriedigen sei. Wir behalten Uns Kasse, sondern besonders auch der Gewerbebetrieb der Bäcker, M. 1s Stempels beim Kauf aus Erbschaften für den überlebenden 1e .8 Cehe gunhed'nch⸗ . bn 2r dchen san von der Minorität der Versammlung mit Recht hervorgehoben ist, vor, dem nächsten Landtage über das Ergebniß dieser Erörterungen händler, Schlächter u. s. w. in dem inneren Bezirk von Degn 1) D G Ehegatten. 2* Rechten befinde, von wem die Entscheidung über dieselben abhänge der Wir dieserhalb und wegen des in ihrem Separat⸗Voto enthal⸗ weitere Eröffnung zugehen zu lassen. “ .beeinträchtigt und der Absatz der Letzteren empfindlich geschmä 5 Gesetz er Antrag, die durch Unseren Befehl vom 21. Juni 1844 als einen Zustand, der den Wohlwollenden und Rechtlichgesinnten drücke, tenen Ausdrucks des Vertrauens und der Hingebung Unsere besondere Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen 18 den würde. Insbesondere würde es dann nicht zu derhiebeas die Aummlung S. 253 — den Theilnehmern an einer Erbschaft während derselbe weniger Gewissenhafte zur Uebertretung der Gesetze ver⸗ Zufriedenheit auszusprechen Uns bewogen finden. 1ö g 16) Die Anführung, daß die durch Unsere Ordre v 1m 19. A h il daß Gegenstände, welche ihrer a Fr. der efaimn 868 Nachloß Gegensänden bewilligte Befreiung leite. Ricleng Hilde, hervorgegangen, wie die Stände hene anen her 8929 Oeffentlichkeit der Landtags⸗Versammlungen. v. J. gestattete Veröffenzlichung über die Wirksamkeit 8 ädtischen Steuer unterliegen, von welchen diese Stever aber 818 l thj slunge 88 ichen Stempel⸗ Abgabe für Kauf⸗ und Tausch⸗Ver⸗] durch vielfäͤltig kaut 1“ vdr ne 10) Dem Antrage, 2I Behörden und Vertreler in Städten, in denen keine Lokal⸗Blätter den, aus den dem inneren Bezirk nahe belegenen v. unerlan ”b felb 84 auf den überlebenden Ehegatten auszudehnen, gleich⸗ e veegns 8,eeeene eh nücls. einer dem Raum angemessenen Anzahl von Zuhörern aus der Mitte erscheinen, nicht wohl ausführbar sei, können Wir als richtig nicht vhf trlaange 8h in steuerfreien v. 8,9 aErlegung rict, d b Gütergemeinschaft gelebt hat F.-Ler ee -4 “ der Kommittenten den Zutritt zu den Versammlungen des Land⸗ anerkennen, da die Veröffentlichung entweder durch besondere Abdrücke eise und heimlich in steuerpslichtiger ge⸗ magene Erklärung der kompetenten Minister 8S 8 dhenegeaigunß Bild des Zustandes der Presse und der . Einwirkung auf sie tages n v hmi oder durch Aufnahme in die Blätter benachbarter Städte erfolgen — -“ ha Theilnehmern an einer Erbschaft dae de trasst In Mits 888 se Virord egsab 8* Feraen 8- 8 zir Unsere Genehmigung versagen. 1“ 1.““ 8 ir fi S 11“ .“ mihum ; 5 — „Sant⸗ nen, wie diese Verordnungen den Weg bahnen zur Errei un es von gung sag 1 kann. Wir finden daher auch keine Veranlassung, dem bereits durch *) Vergl. am Schlusse srechts bei der Auseinandersetzung einer Erbmasse betheiligten Sr. Majestäͤt dem Könige e* Zieles 85 Censur⸗Gegeßzgebun
—