stützung des gemeinnützigen Unternehmens verheißen und diese Ver⸗] der Schule mehr als seither Rücksicht genom 8 ürdigkei g8. — Ee inzi iebzei andgesindes. 1u16““
öö ev 11 42 zu Elsterwerda nicht wird 8 299g” des F= hh., die Ira versnn. - 129.52—2 eSeeee Fhh. nns, dn b b, ve bie — 1281. seren Domainen, son⸗ eöI1,. 8 19 2 32) Dem 9811e 8 1 9
realisiren gewesen ist, wo ir di i S ichtigkeit i iti 1 5 ücksichti auch auf vielen Ri. * 6 ve w b b — 1 2 FLee n .
des n Unseben Kassen fur diesen Bau — venae saa nng fang, . b r— n erg, 12 41 Ler en werden, ohne daß die Ausstellung von Revesern 32 einer solchen Ausnahme können Wir Uns nicht veranlaßt solche Sonderung nur dann stattfinden dürse, wenn ein Stand durch unter Abänderung des §. 43 der Gesinde⸗Oronung vom 8. No⸗
35,000 Rthlr. in Gnaden entbinden. seren getreuen Ständen wo möglich 8l büöü- dchsten Land- u gesordert wird. den, wollen es jedoch näherer Erwägung vorbehalten, ob und in⸗ einen wirklichen Beschluß des Landtags in seinen Rechten verletzt vember 1810 den gesetzlichen Umzugstermin für das Landgesinde Anlangend die Bitte, der Irren⸗Heil⸗Anstalt zu Halle auch tage zur Berathung vorgelegt werden solj; einsiweilen ⸗ — 8 Gebühren⸗Tare für Medizinal⸗Personen. spscweit in Folge einer allgemeinen Regulirung der Domainen⸗Abgaben⸗ zu sein glaube, so haben Wir dadurch keinen in den Gesetzen auf den 2. Januar festzustelln, H b
diejenigen 1168 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf., als fortlaufenden jährlichen Wir genehmigen, daß die Regierungen der Provinz nach örtlichen a 10) Auf den Antrag, daß durch eine gesetzliche Verordnung d perhältnisse die Aufhebung. der Schutzgelder und Jurisdictions⸗Zinsen für diesen Fall nicht begründeten Unterschied zwischen verletzten werden Wir entsprechen und die in dieser Beziehung erforderliche
Zuschuß zu überweisen, welche eine Zeit lang an die Corrections⸗ Verhältnissen in ganzen Gemeinden oder größeren Distrikten alle Minima der Gebühren⸗Tare für die Medizinal⸗Personen vom 21. Ju ganzen Bereiche der Monarchie wird eintreten können. Rechten und verletzten Interessen seststellen wollen und nehmen BVerordnung erlassen.
Anstalt zu Zeitz gezahlt, im Etat derselben für 1835 und weiter Kinder, die das sechste I 8 1815 angemessen reduzirt und die Medizinal⸗Personen angewies inri en für das Stä in Merseburg. keinen Anstand, dem Wunsche Unserer getreuen Stände entsprechend, Höhere Eingangsbest fremder G
b 8 „ 6 5 „die das 1 Jahr noch nicht zurückgelegt haben, von der ge 3 . zinal⸗Pers „angewiese Einrichtungskosten für das Ständehaus in Merseburg. 8 vlich zu erklären, daß auch durch die Verletzung der öhere Eingang estenerung remder Garne.
aber wiederum abgesetzz worden sind, so behalten Wir Uns vor, Schulpflichtigkeit entbinden. Nachdem Wir durch Unsere Hrdre vom werden möchten, nur nach herabzusetzenden Beträgen bei langmwie 15) Wir genehmigen nach dem Antrage Unserer getreuen Stände, Le eines 26ꝙ die ee e. 33) Die befürwortete Erhöhung der Eingangszölle von baum⸗ wollenen, leinenen und wollenen Garnen ist schon bisher ein Gegen⸗
die diesfällige in dem Landtags⸗Abschiede vom Jahre 1834 gemachte 6. Juni 1842 die Leibesübungen als einen nothwendigen und unent⸗ gen Krankheiten solcher Personen zu liquidiren, welche ohne wesent wienigen 4500 Rthlr., welche zur Einrichtung des Ständeh auses i, übri 2b Zusage⸗ zu verwirklichen, sobald die Anstalt vollendet und behrlichen Bestandtheil der männlichen Erziehung in Unseren Staaten Störung in ihren Vermögens⸗Verhältnissen die nach, höhere L2g noch Aehäeeaah 8 ün gleich der für 85 verden kana, w280 e 189 gese blichen veʒnae 8 pnn bes stand umfassender Prüfung und sorgfältiger Erwägung gewesen, und I Di ürfniß dieses Zuschusses nachgewiesen sein wird. anerkannt haben, steht mit Grund zu erwarten, daß die zur Aus⸗ 2 liquidirten Gebühren zu berichtigen außer Stande seien, be ec früher verwendeten Kostensumme von 6700 Rthlr., auf die Stänvische Deputation für die Land ⸗-Feuer⸗Sotcietät. es wird eine Beschlußnahme darüber erfolgen, sobald die deshalb un⸗ b ie nachgesuchte jährliche Kirchen⸗ und Haus⸗Kollekte wollen führung Unserer landesväterlichen Absicht auch für die Provinz Sachsen merken Wir, daß durch Unseren Minister der Medizinal⸗Angelegen⸗ völterung der Provinz vertheilt, dagegen aber alle künftig zur 23) Gegen die von Unseren getreuen Ständen getroffene ander⸗ ter den Zollvereins⸗Regierungen stattfindenden Berathungen beendigt zir zur Vermehrung der Hülfsquellen des Instituts innerhalb der bereits getroffenen Maßregeln ihrem Zwecke entsprechen werden. heiten bereits die nöthigen Vorbereitungen zu einer vollständigen Re⸗ bet haltung des Ständehauses erforderlichen Ausgaben, wie die weite Wahl der Mitglieder der ständischen Deputation zur Betreibung sein werden. Provinz Sachsen und der Altmark genehmigen, sobald die Irren⸗ Wenn aber Unsere getreuen Stände eine Beschränkung des Lehr⸗ vision der Taxe für die Medizinalpersouen getroffen worden sind. C 5 skosten, nach dem Maßstabe der Vertretung aufgebracht werden. der Angelegenheiten der Feuer⸗Societät des platten Landes des Her⸗ Erniedrigu A ir S u Anstalt in Halle für die ursprünglich angenommene volle Zahl von 400 stoffes in den Schulen, unter dessen Uebermaß die Gründlichkeit leide werden hierbei die Interessen des Publikums und des ürztlichen Stan ”de”g Feper⸗ 4 m zogthums Sachsen finden Wir nichts zu erinnern und bestätigen solche EEq86868 — Kranken eingerichtet sein wird. beantragen, so können zu diesem Antrage nur vereinzelte Abweichungen, des gleichmäßig erwogen, mithin auch die von Unseren getreuen Stän Einberufung der Stadtverordneten⸗Stellvertreter. bndarh. I 34) Was den weiteren Antrag betrifft, den Ausgangszoll von Zur Herstellung eines wasserfreien Dammes von der Elisabeth⸗ von den bestehenden allgemeinen Vorschriften Anlaß gegeben haben den angeführten Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt gelassen werden 16) Da die Vorschriften, welche der §. 48 der revidirten Städte⸗- ESttädte⸗Feuer⸗Sotietãt. roher Schafwolle, im Interesse der Landwirthschaft, allmälig zu er⸗ Brücke bei Halle bis zur Inunbations⸗Gränze der Saale vor Niet⸗ auf deren Beseitigung Unsere Behörden, sobald solche zu ihrer Kennt⸗ Die Emanation des neuen Taxgesetzes hat bisher darin Anstangsrdnung über die Einberufung der Stelvvertreter der Stadtverord⸗ 24) Wir genehmigen, daß die ständische Deputation in Vereini⸗ mäßigen, resp. ganz aufzuheben, so kann demselben, nachdem bereits leben im Zuge der Chaussee von Berlin nach Kassel, sind von Unse⸗ niß gelangen, mit Ernst Bedacht nehmen werden gesunden, daß derselben eine Beschlußnahme über die vielfältig isizten enthält, nach den unterm 4. Juli 1832 sanctionirten zusätzlichen gung mit der Direction der Provinzial⸗Städte⸗Feuer⸗Societät die durch den mit Belgien unter dem 1. September 1844 geschlossenen ren Behörden bereits die erforderlichen Einleitungen getroffen und Beitritt der Volks⸗S &. Anregung gebrachte neue Classisication des Medizinal⸗Personals vorhestimmungen zum §. 117 der Städte⸗Ordnung vom 19. November für wünschenswerth erachteten Modificationen des Provinzial⸗Städte⸗ Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag der gedachte Ausgansetoll in Be⸗ werden die 19 kostspieligen Arbeiten im nächsten Jahre in Angriff 6) Es f Uns ve 8 “ödag unfe Fee e de angehen vns. den Ant langt, daß den A bei Verord IeA r r1— sen hecr⸗ aretaise Reglenenes vom 5. August 1838 zur Erörterung bben 2 sir sn 1— E“ genommen, auch möglichst bis zum Schlusse des Jahres 1847 voll⸗ . ich gewesen, nsere getreuen Stän as ferner den Antrag anlangt, daß den Aerzten, bei Verord⸗en, die von Unseren getreuen Ständen gegen deren Angemessenhei jehe und einen besonderen Reglements⸗Entwurf vorbereite, welcher en ist, für je ere Folge g er⸗ endet werden. auch den Wittwen und Waisen der Volks⸗Schullehrer ihre Theilnahme nung von Arzeneien für Rechnung von Armen⸗Kassen, zur Pflichfeshobenen Bedenken aber nicht auf Gründen und Verhältnissen be⸗ 3 . * f . den, als es der im Lande erzeugten Wolle an lohnendem Absatze nicht Auf den Antrag, die Verwaltung des Instituts, unter Ueber⸗ zugewendet haben. 8 gemacht werden möchte, die Arment. Pharmakopöe dasen en anh c — welche den Städten 2 Provinz Sachsen eigenthümlich sind, n- II“ Landkage zur Berathung und Begutachtung fehit und sich nicht annehmen läͤßt, daß ein ganz oder theimeise seit⸗ nahme aller General⸗Kosten auf die Staats⸗Kasse, gegen ein jähr⸗ Abgesehen davon, daß an manchen Orten für Lehrerwittwen be⸗ zuwenden, wie dieses in den Militair⸗Lazarethen geschehe, so erledigssh würde die beantragte Anordnung nicht für diese Städte allein, 9 g Wahl der Mitglieder jener Deputation wollen Wir zu denn findender Wegfall des Ausgangszolls den Wollproduzenten durch Er⸗ liches Pausch⸗Quantum von 5000 Rthlr., Unseren Staats⸗Behörden sondere Witthums⸗Stiftungen bestehen, so ist die Errichtung spezieller sich solcher vollständig durch die von Seiten der betheiligten Ministerienssondern für sämmtliche nach der einen oder der anderen Städte⸗ Ende hierdurch bestätigen. .zielung höherer Preise wesentlich zu Gute kommen würde. ohne alle ständische Kontrolle zu überweisen, können Wir nicht einge⸗ Sterbevereine, Wittwen⸗ und Waisenkassen in den einzelnen Bezirken erlassenen und durch die Regierungen zur Nachachtung bekannt ge⸗Ordnung verwalteten Städte erlassen werden können. Eine solche all2a 8— Corrections⸗Anstalt zu Groß⸗Salza. “ Unterstützung der Industrie des Eichsfeldes.
en, da das Institut als ein ständisches gegründet und errichtet wor⸗ und Diözesen von Unseren Behörden seither schon möglichst begünstigt machten diesfälligen Bestimmungen. gemeine Anordnung läßt sich aber schon um deswillen nicht als ein 1 „Sal 35 — 2 aů1c 1 h Inst ständisches gegründet und errichtet wor⸗ worden. x Wechsel⸗Recht. 1““ edürfniß anerkennen, weil sie von keiner anderen Seite her bean⸗ 25) Die vorgenommene Wahl einer ständischen Deputation zur erage dn e. 5 Ss,E.
den, das offerirte Pausch⸗Quantum von Rthlr. auch dem vor⸗ ;z . — ; zeel; 1. Unser Minister der Unterrichts⸗Angelegenheiten ist außerdem da⸗ 8 1 t ist. Wir müssen Uns deshalb darau beschränken, diesen Ge⸗ Vorberathung der beabsichtigten Reorganisation der Corrections⸗ 55* - „ X aussichtlich wirklichen Berage der General⸗Kosten nicht entsprechend mit beschäftigt, genaue Nachrichten darsbe 8 u baoen 8 Mittel 11) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände:; X. ben so 4 dies in Betreff 89 weiten Modisication der Anstalt b 2 „Salza . 2 t. von 25 bis 30,000 Rthlr. aus Staats⸗Fonds zu bewilligen, um ist. Wir bestimmen vielmehr, daß eine ständische Verwaltung unter g zuziehen, 9 daß mit der Erl ines Wechsel⸗R ür di lenstand, eben 3 stalt zu . 3 9 g g daraus diesen Gewerbtreibenden Unterstützungen zur Anschaffung von der Kontrolle des Ober⸗Präsidenten eingeleitet und diese Verwaltung G“ ean. se s; b 8⸗ bgchn üan ean. Vmaaten rhssaegs izong ma eaegse sete han edtspnenhi ber ceft v— - 8 veeeeeeeh 8 * Aufnahme von Windmühlen in die Land⸗Feuersozietät. Arbeits⸗Material zu gewähren bonnen Wie um deshalb nichk ent⸗ unter Mitwirkung d ä ähl⸗ 2 ittwen un aisen von Elementar⸗Schullehrern Un⸗ “¹““ . 8 . orschriften von Unseren getreuen Ständen beantragt ist, in die ab⸗ e d £ — bh Küns See enes e h hnes 8 esh ger. ehe brrser. se terstützungen zu gewähren. Sobald diese Nachrichten gesammelt sind unabhängig von der Revision des Allgemeinen Landrechts verfah⸗ fassenden Lokalstatute zu verweisen, und wollen daher denjenigen 8 II“ Antrag, dr. Seenee k” “ von veer. Uhicbeie. weil bei . eI1“*“ 8 doch dem nächsten Landtage die weitere Berüchung das dieser LBle. und sich daraus ein ÜUrtheil gewinnen läßt von dem Umfange dieser ren werde, 8 Städten Unserer Monarchie, in welchen sich ein Bedürfniß dazu her⸗ 8 en in. ie r r 98 ho nb c *8 des -n. See 8 92 r „ 2 8 8 Zab „ nigeeleh 4 ne. ew n waltung interimistisch zu Grunde zu legenden Reglements vorbehalt Unterstützungen und von dem Bedürfniß einer Ergänzung oder zweck⸗ eröffnen Wir denselben, daß der Entwurf eines neuen Wechsel⸗Rechts gusstellt, überlassen, eine Bestimmung, wonach bei Einberufung der Sachsen, ist in der unter eemw ng vand Abz J. von Uns vonzo⸗ ger Lohn de ehucn von den Fitfanie, dene eianse e des ver breib g 1 3 zu legenden Reglements vorbehalten mäßigeren Verwendung derselben, werden die Maßregeln näher er⸗ unter Zuziehung von Sachverständigen sich in der Berathung befindet. tadtverordneten⸗Stellvertreter jedesmal diejenigen, welche gleich bei genen Verordnung wegen Ergänzung und Abänderung einiger Be⸗ arbeiten, eine Unterstützung der Weber und Spinner in der von eiben soll. 8 3 wogen und Uns zur Beschlußnahme vorgetragen werden, welche Be⸗ Uebrigens wird auch die wünschenswerthe Feststellung gleichmäßiger 88 ersten Skrutinium die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben, stimmungen des bezüglichen Feuersozietäts⸗Reglements berücksichtigt. Unseren getreuen Ständen angedeuteten Weise nicht ausführbar ist. Taubstummen⸗Anstalten. Blinden⸗Institut. hufs einer zufriedenstellenden Erledigung der Sache m . eme 1 Grundsätze für das Wechsel⸗Recht in den Zoll⸗Vereinsstaaten Gegen⸗ durch engere Wahl erwählten Stellvertretern vorgezogen oder drein „K 6 S . Regi en i Uebrigens haben sich Maßregeln dieser Art, welche vormals viel⸗ 4) Mit Wohlgefall ben Wi daß U 8 gung am angemessenster d U ät „ n erst gere We 3 1 1 vorgezog Vereinigung der General ommission zu Stendal mit den Regierungen in fältig ergriffen worden erfahrungsmäßig nir ends bewährt u . 8 bcen. SEIe Frnnlen vge⸗ Sar. möchten. , stand Unserer späteren Fürsorge sein. t die Stelle der in einem gewissen Bezirke gewählten Stadtver⸗ der Provinz Sachsen. 8ugch Gewährung von Vosschüssens vn pie dortigen Fabrikanten 30. Dezember 1843 durch besondere Kommissrien veranlaßten Prü⸗ vegassteeer deg hecheest Rer wef. i 11. Phasshaler. ebnens⸗ ö ensen sasen, Könaf. 8. Verh hlag e Nüncfns 1 Stendal und Ueber würde a64 des Leheren zum Nachtheile 81hart ger 1“ ung die Leistun b b 2 95 d; ee 1 4 Vittwen⸗ 3 . “ — 2 8 9— 1 ⸗ nehmungen in anderen Landestheilen eine Begünstigung zu ei “ „Fnanges den ec⸗önaae 4 a,u, g E esehe⸗ “ EC“ 12) Der von dem sechsten Provinzial⸗Landtage begutachtete Ent⸗ bringen und zu Unserer Genehmigung vorzulegen. 8 tragung ihrer Geschäfte an besondere bei den drei Regierungen der 89n 8 welche den Bien,den Lohn Ssase Heber men befriedigend gefunden und die Ueberzeugung gewonnen haben, Kassen den den. 08 se n, 00 e üer Beitneen wurf einer allgemeinen Forste und Jagde eüihei⸗Orbnung “ Veröffentlichunß der Ffcheehls henicg. Secsen dhegeicee we a ögli t Spinnern ohnehin schwerlich in fühlhartt Weise zu gatten vee. daß die Verbindung dieser Anstalten mit den Schullehrer⸗Seminarien, in die besondere Berliner Wittwen⸗Kasse fr steht, g G 89S Staats⸗Rath zur Schlußberathung überwiesen. .83ulassung der Stellvertreter zu den tadtverordneten⸗Versammlungen. werden Wir in sorgfältige Erwägung nehmen und baldmöglichst di⸗ möchte. Uebrigens ist von Unseren Behörden bereits darauf Bedacht auch abgesehen von der damit zugleich bezweckten Ausbildung von] nicht einzugehen, weil die Gewährung nleses Anzra 3 “ 8u Dem eventuellen Antrage auf Emanirung einer besonderen, die 17) und 18) Nachdem Wir Uns über die Unzulässigkeit der schon jenige Entscheidung treffen, welche den Interessen der Provinz ent⸗ genommen, durch unentgeltliche Vertheilung von, Webestühlen an Taubstummen⸗Lehrern, in noch anderer Beziehung nützlich, namentlich die Ordre Unseres hochseligen Herrn Vaters Majestgt vom 27. Fe⸗ R zum Ersatz üer Wildschäden . “ on mehreren Seiten beantragten Oeffentlichkeit der Stadtverordne⸗ spricht. fleißige Weber, so wie auf jede andere zulässige Weise, der Förderung in ökonomischer Hinsicht vortheilhaft ist. Wenn Unsere getreuen Stände bruar 1831 begränzien Verfassung der letteren in Widerspruch stehen Peroecitas⸗ 18 . 888 entsprochen “ I egenstand sen⸗Versammlungen wiederholentlich ausgesprochen und durch Unsere Beschränkung der Gemeinheitstheilungen hinsichtlich der Gemeinde⸗ dieses Industrie⸗Zweiges Vorschub zu leisten. 8 in Folge der von Ihnen vorgenommenen Prüfung zugleich den früheren würde. b F Teecg.8,eea nesanne.2, micht fü vicageh Drdre vom 19. April v. J. die Gränzen näher bestimmt haben, in⸗ Waldungen. Salzsteuer. Antrag wiederholen, die Zahl der Taubstummen⸗Anstalten der Pro⸗ Vorlegung von Gesetz⸗Entwürfen, welche kirchliche V Angel gen Se 8 agdpolizei⸗Ordnung nicht füglich abzusondern ist. erhalb deren Veröffentlichungen über die Wirksamkeit der städtischen 28) Was das Gesuch betrifft, durch gesetzliche Anordnungen die 36) Sollten Wir dereinst eine weitere Ermäßigung des Salz⸗ vinz zu vermindern, die beizubehaltenden aber dergestalt zu erweitern, gung bh eiten “ 1.. Angelegen⸗ Vermehrung der Holz⸗Lieferungen an die Hammerwerke und Gewehr⸗Fabriken Behörden und Vertreter zu gestatten, können Wir Uns nicht bewogen Gemeindewaldungen vor den Gefahren zu schützen, welche die An⸗ preises für angemessen erachten, so werden Wir über bies Maaßregel daß mindestens die bisher in allen vier Anstalten untergebrachte Zahl 7) Auf den Ant b 1 “ im Kreise Schleusingen. nden, auf Anträge einzugehen, welche Abänderungen jener wohl⸗ wendung des Separations⸗Verfahrens unter dieselben herbeiführe, so nach Befinden das Gutachten Unserer getreuen Stände einholen 2) Auf den Antrag, daß die durch die stattgefundenen Provin⸗ 13) Auf den Antrag, der bedrohten Industrie und namentlich trwogenen Beschlüsse bezwecken, und daher so wenig den Magisträten werden Unsere getreuen Stände aus der anliegenden Denkschrift Un⸗ können ihnen aber nicht verhehlen, daß der Antrag auf eine dem
von Zöglingen auch ferner darin unterrichtet und erzogen werden C“ b 1b 6 ¹ könne, so wollen Wir den diesfälligen Wünschen möglichst entgegen 2 b-n en etwa Persargeh n, das kirchliche Leben fördernden der langbegründeten Waffen⸗ und Eisen⸗Fabrication im Amte Schleu⸗ fnd Stadtverordneten die von Unseren getreuen Ständen befürwor⸗ seres Ministers des Innern *) entnehmen, daß ihre Antrége theils einer nächsten Provinzial⸗Landtag vorzulegende genaue Zusammenstellun kommen und haben demgemäß Unsere Behörden angewiesen, die Be⸗ esetz⸗Entwürfe vor deren Publication Unseren getreuen Ständen singen aͤlle mit dem Staats⸗Interesse vereinbare Unterstützungen an⸗ ete, ohnehin durch den angeführten Grund keinesweges genügend baldigen Gewährung durch bereits eingeleitete legislative Berathungen über den Ertrag des Salzverkaufs die den Provinzialständen ange
schränkung dieser Anstalten auf drei sofort einzuleiten. vorgelegt werden möchten, eröffnen Wir denselben, daß sich solche zur gedeihen zu lassen, geben Wir Unseren getreuen Ständen zu erkennen, otivirte Ermächtigung ertheilen, entgegengehen, theils durch die bestehenden Gesetze schon ihre Er⸗ wiesene Stellung und Wirksamkeit überschreitet. Wir können deshalb
Wenn Unsere getreuen Stände die Ansicht aussprechen, daß die Verhandlung mit den Provinzial⸗Ständen schon deshalb nicht eignen daß die Hebung des Wohlstandes in dem gedachten Theile Unserer sämmtlichen Stellvertretern der Stadverordneten den Zutritt bei ledigung finden, theils endlich der weiteren Erwägung auf Grund auch keinen Anlaß zu der erbetenen Anordnung finden.
werden, weil die Angelegenheiten der evangelischen Kirche den Bera⸗ b 3 „ ; 2 ersammlungen zu gestatten, b b 96 2 b b , — G thungen der ohne Rücksicht auf das Beicantniß zu der einen oder öö“ Ienstanc ege bn “ b ee 1 getreuen Ständen ganz über-⸗ u“ tFast Etsiches 5 “ eine vVvvS“ Abschied Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät vom 31. anderen christlichen Konfession zusammengesetzten ständischen Versamm⸗ lichsten Auffrischung und Aufhülfe der dortigen Industriezweige jede sehenen, im §. 14 der Instruction der Stadtverordneten vom 19. No⸗ b Modification des Gesetzes über die Armenpslege⸗ dem durchschnittlichen Salzverbrauche im Lande weit zurückbleibend Dezember 1838 nicht unbemerkt lassen, daß die Verpflichtung, für die lungen nicht unterliegen dürfen. Uebrigens dürfen Unsere getreuen zulässige Unterstützung werden eintreten lassen. ember 1808 und im §. 13 der Instruction vom 17. März 1831 29) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, Satz von 12 Pfund auf den Kopf der Bevölkerung, nach welchem Erziehung und den Unterricht armer Taubstummen zu sorgen, zunächst Stände vertrauen, daß die verfassungsmäßigen Rechte derselben auch Es ist zu diesem Behufe auf den Antrag der Eisenhütten⸗Be⸗ ezeichneten Fällen Veröffentlichungen über städtische Angelegenheiten daß die Bestimmung des §. 1 pos. 3 und des §. 4 des Gesetzes in den Gegenden, die der Salzverbrauchs⸗Kontrolle unterliegen, die den betreffenden Gemeinden obliegt und es dem Interesse der Pro⸗ in dieser Beziehung gewahrt und daher Anordnungen, welche nach sitzer des Kreises Schleusingen eine kommissarische Untersuchung des ulassen, über welche es noch einer Beschlußnahme des Magistrats über die Verpflichtung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 abzunehmenden Salzmengen berechnet werden, für die Kreise Worbis, vinz entspricht, Letzteren diese Last durch Errichtung öffenilicher Taub⸗ dem Gesetz vom 5. Juni 1823 des ständischen Beirathes bedürfen, Betriebes der dortigen Eisenhüttenwerke durch einen Sachverständigen edarf. in ihrer Anwendung auf Dienstboten, Handwerks⸗Gesellen, nach Heiligenstadt, Mühlhausen und Nordhausen aus besonderen Gründe stummen⸗Anstalten zu erleichtern, wie denn auch in anderen Provinzen sofern sie durch die Synoden angeregt und von Uns weiter verfolgt bereits eingeleitet worden. 8 Orten wechselnde, nicht domiziltrende Tagelöhner und auf alle im einer Ermäßigung bedarf, und es wird nach dem Ergebnisse diese dergleichen Anstalten, insoweit sie nicht eigene Fonds besitzen, mehr werden sollten, abgesondert verhandelt und Unseren getreuen Stän⸗ Um besonders dem Mangel an Feuerungs⸗Material abzuhelfen, rhebung von Pea gegetern benn EE1“ und Landgemeinden Auslande mit Heimatscheinen sich aufhaltende Personen aufgehoben Untersuchung die entsprechende weitere Bestimmung getroffen werden. oder minder durch Zuschüsse aus den Mitteln der Provinz erhalten den zur Begukachtung vorgelegt werden würden. welcher dem schwunghaften Betriebe der Eisen⸗Fabrication hinderlich 19); EE vüssdesn a⸗ und dagegen die bezeichneten Personen hinsichtlich der Verpflichtung Stempelsteuer bei Guts⸗Ueberlassungen an Deszendenten werden. Stolgebühren der evangelischen Geistlichen. ist, wird die Holzerziehung in Unseren dortigen Forsten nach Mög⸗ vünscht⸗ Fn eees, henesem 24, J. 88 dun “ 15 68 37) Bevor weitere Maßregeln 8 der von Unseren geireuen Hinsichtlich des Antrages, die Spezialkosten der einzelnen An⸗ 8) Was den Antrag Unserer getreuen Stände in Beziehung auf lichkeit gefördert, und es haben die sorgfältigsten Untersüuchungen ser Besugniß der Städte der Provinz Westphalen zur Erhebung von Dohnm il erworben haben sollten ö werden 8 in Ständen befürworteten Erleichterung in der Stempel⸗Abgabe getroffe stalten möglichst zu ermäßigen und insbesondere die Pensionssätze für die Regulirung der Stolgebühren der evangelischen Geistlichen an⸗ stattgefunden, denen zufolge der Holzeinschlag so weit ausgedehnt wird, Kinzugs auf die Städte der Provinz Sachsen für nachtheilig 65 wi tsprechen Uns üöt bew find d dos bezeich⸗ werden können, sind erst die Erfolge abzuwarten, welche Unser vefft 6 een einen Nöglinge auf bas wirkiche ungefähre Bezürfniß zu de⸗ langt, so werden Unsere Behörden nach wie dor darou Bedacht neh⸗ alag cndiene eh⸗ efclse deg Heeinschlag se veeoim gfseg sur be gewvahegednngaauf die Sesdragdezmd Erhebung, von Einzugsgelen] nete chesez, inbem es Ra nnc nich gf naen fndeoggen Umfanz de; vom 21. Juni 4844 — Gesetzsammung Seize 256 — wegen Reg schränken, hat Unser Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ men, überall, wo das Bedürfniß sich zeigt, die Feststellung einer den nachkommende Bevölkerung irgend gestattet. Außerdem sind aber hur dann für wünschenewerth halten, wenn solche allen Stadt⸗ und Monarchie erstreckt und, seiner Natur nach .“ lle Abänd 8 falls des Stempels zu Kauf⸗ und Tauschverhandlungen, die zwische zinal⸗Angelegenheiten bereits die ersorberüche Verfügung erlassen, und örtlichen Interessen entsprechenden Ordnung herbeizuführen. auch die erforderlichen Anordnungen getroffen, damit das in Unseren andgemeinden ohne Rücksicht darauf beigelegt werde, ob und welche FI li 8 d d b dne 86 9 21egg den Theilnehmern an einer Erbschaft zum Zwecke der Theilun de steht sonach zu erwarten, daß überall die größte Sparsamfei bei der 88 üer Forsten zu gewinnende Holz wirklich Unseren getreuen Unterthanen Portheile den Neuanziehenden durch die Aufnahme in den Gemeinde⸗ nicht zuläßt, nur dann würde abgeändert werden können, wenn sich u letzterer gehörigen Gegenstünde abgeschlossen werden 19 die Verwaltung der Anstalten beobachtet und es auf diese Weise mit Zu⸗ Berufung von Geistlichen von Privat⸗Patronaten auf Königliche Patro⸗ zu Gute komme und dessen zweckmäßige Verwendung möglichst ge⸗ Werband die Erhebung von Einzugsgeldern aber nur unter dazu ein allgemeines Bedürfniß zeigte, ein solches aber schon deshalb zu⸗ 8 g g eg 8. g — „ 82 hülfenahme des aus den Ersparnissen an Pensionen gebildeten Cen⸗ natsstellen. sichert werde, wobei jedoch zu Gunsten einzelner Gewerbe die Be⸗ 2 sh JI 21 hann 8,”1S eeseßten Voraussetzungen 188 vngetommen wffden a c e ees an eeg Psozins “ vigse d v u““ oi⸗ weehatae⸗ tral⸗Fonds, dessen Verwendung zu Gunsten der Taubstummen⸗Schu⸗ 9) Von dem Antrage, daß bei Besetzung von Pfarrstellen lan⸗ friedigung des allgemeinen Bedürfnisses an Brenn⸗Material nicht 8 B di 6 EEEEEEb1 des G 31. 8 Klagen über die in Frage gestellten Bestimmungen laut geworden Un emnächst vor, nach Befinden der Umstände und auf jede zu äs⸗ pelle 1 er. 5 vat⸗Patr indli ür⸗ vrgch, b nd Bedingungen mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. De⸗ sind. Aus demselben Grunde müssen Wir Anstand nehmen, den sige Weise den Wünschen Unserer getreuen Stände durch Befreiung len und Provinzial⸗Anstalten ÜUnseren Behörden übertragen ist, werde “ E11 beeinträchtigt werden darf. ee Ben nge geer vie Aufnahme neu anziehender Personen vereinbar sventuellen Anträgen Unserer getreuen Stände hmen, sige Verseuss Verhandlungen wegen Uebereignung der Immobilien möglich gemacht werden, auch der Privat⸗Taubstummen⸗Anstalt zu digen eistlichen eine billige Berücksichtigung zu Thei Erlaß des Domanial⸗Schutz-⸗ und Hausgenossen⸗Geldes. st und dieses Gesetz, seiner Natur nach, keinen provinziellen Abän⸗ auf Verwandlung der dreijährigen Dauer des Aufenthalts in eine von Ascendenten an Descendenten von der Stempel⸗Abgabe zu ent⸗
i ⸗Insti i iü ohne daß dabei auf Ausstellung von Reversen Seitens des rivat⸗ — 5 8 aeh Halle und dem Blinden⸗Institut daselbst die gewünschte Unterstützung h 3 f Ausstellung 9 14) Der nachgesuchte Erlaß des von den Miethsleuten und derungen unterliegen kann, so vermögen Wir nicht, dem Antrage Un⸗ zehnjährige, so wie auf Aufhebung des §. 14 des Gesetzes vom sprechen. gnntztnüor der Bäce . e Eh 86 Schlaͤchter.
zufließen zu lassen. ³ sPatrons an die landesherrliche Patronat⸗Behörde wegen Ueberlassung 1 C ver at Stände zu willfahren 89 sder Wiederb bestanden werde, haben Wir Veranlassung ge⸗ Häuslingen der vormals Sächstschen Landest eile an Unsere Do⸗ getreuen Stände z Nen. 31. Dezember 1842, 9 Schulpflichtigkeit der Kindet. der Wiederbesetzung bestanden werde, haben Wi ssung g H g chsisch h n Uns 38) Der Antrag, daß die von den Bäckern und Schlächtern
chnommen, areenetenr der geistlichen Mage ete genen da. beauf⸗ Kage sin sgchfussg Sehntecegh eie- g⸗ Wählbarkeit im Stande der Städte. zu willfahren. in den Städten der ersten und zweiten Gewerbesteuer⸗Abtheilung zu G 5) Was die Anträge Unserer getreuen Stände betrifft, daß die tragen, das Konsistorium der Provinz mit geeigneter nweisung zu weise Begünstigung der unangesessenen Einwohner Unserer unmittel⸗ 20) Dem erneueten Antrage, für die städtischen Landtags⸗Ab⸗ Modisication des Gesetes über die Aufnahme neu an jchender Personen - 4 1 Schulpflichtigkeit der Kinder erst mit dem vollendeten bten Lebens⸗ versehen, damit bei Besetzung landesherrlicher Patronatsstellen auch baren Orischaften eines Landestheiles sein, dessen Einwohner wenig⸗ eordneten das Erforderniß des 10jährigen Grundbesitzes auf eine 30 Ganz Ufeche Gründe nc- 8 brn Abãände⸗ ah 18 E 18 jahre beginnen und auf die körperliche Ausbildung der Jugend in die auf Privat⸗Patronatsstelien befindlichen Geistlichen, gleich allen stens nicht ungünstiger als die der übrigen älteren Provinzen gestellt. Pjährige Dauer der Besitzzeit zu beschränken, können Wir nicht Folge rungen des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 wegen Aufnahme neu 9* Zahl der Stadtbewohner sondern nach Miktelsäben nf sigestell ——— — —— — — — er er ohng. Banebeh 0 Zns ur de Waßeuldn n vambtänerr Perscen eng:n,, naasgt be d.8 nez Ge. gner Hräe üehene Nengee Weh ins Beg erseie eae ; b - ; b ; W e 8 - 8842 s aber den Antrag anlangt: in Rückst⸗ es §. es Ge⸗ jener Stä 1 inaefü neh e erefahengeden Gorhen, ag. Cenne,den crag une e ge Der neue Planet. Cͤ eieng⸗ i Süact den,d 80 Zehsß sene Behäns ng ncht. Rögefehe wavon dis desessein ease esters, war durchaus gelungen; die Decorationen und die ganze äußere 8 8 11 un unterstützten, iglich reiche T älersch n Uns nicht bewogen finden, von dieser Bedingung eine Ausnahme 1 b 8 Ar p . 4 „ 1 lass 2 ussganng 19 e. Im 8 1 föelzcn hen ih,peh estfereh die eerh, e Fhe ate Fheaerh eegsich nan sa, veüch Fü Besammenvisken gerntaascheneln kallgn shes Alchasaden an l n achzulassen, * sich ein Bedüirfniß 81 nicht vns llen läßt. Denn den 1g 2 kengefc e eng eun eirn H.gsaem n “ Lehenmsäane ügerdaup nur enshache gesfend a 0 u nez de Silva er „ ⸗ 8 88 8 8 1 8 9½ — . g ij „, d. Hof ein; 8ich. Geh. Legations⸗Rath Kestner, dem ständischen Gesetz ist Uns die Dispensation von der Bedin⸗ die Stadtverordneten⸗Versammlungen als Repräsentanten der Gemein⸗ gemacht werden könnte, in denen er zutreffen soll, ist in der Petition
letzten ist der innere Hof einer Ritterburg vorgestellt, dem ge enüber sich in burger Sternwarten, den einzigen bisher bekannt gewordenen, hin, um dem konnte. Nachdem der hannoversche Gesandte, 1 FA „6 2 . m- Ferne die nnere9 . Thurmen 7 folich B Stadt prä⸗ von Herrn Hencke entdeckten Planeten seine Stelle in unserem Sonnen⸗ als Vice⸗Präsident die Versammlung eröffnet hatte, las Prof. Gerhard über S⸗ 10jährigen Grundbesitzes vorbehalten, und wie Wir schon den über die Zulassung der Aufzunehmenden gehört werden müssen, nicht berücksichtigt, daß auch die Bewohner derjenigen größeren und sentiren. systeme anzuweisen und eine beiläufige, aber doch schon genäherte Kenntniß die Bilder und in Schriften reichste aller bisher entdeckten etruskischen Va⸗ her, vorzugsweise“ bei städtischen Abgeordneten, sobald der Fall da⸗ so können Wir Uns, da das Gesetz lediglich anordnet, daß die Ge⸗ mittleren Städte, in welche nicht unbedeutende Quantitäten von
Das ganze Werk endlich ist einem grellen Farbenspiel von Leidenschaf⸗ von der Gestalt und Lage seiner Bahn zu erhalten. Der Planet gehört zu sen, nämlich die bei Dolciano unweit Chiusi neuerdings aufgefundene und angethan war, bereitwillig diese Dispensation ertheilt haben, so meinde mit ihren Einwendungen gehört werden soll, diese aber na unb l2 ders M 4 4 ten, edlen gver unedlen Gesinnungen, wenig erfreulichen und viel widerwär⸗ den in diesem Jahrhundert entdeckten lleinen Planeten, und seine Bahn in das Museum zu Florenz versetzte, deren Zeichnungen zugleich ausgestellt erden Wir dieselbe in den dazu geeigneten Fällen auch in Zukunft außen hin dnh den Magistrat F wird, 9 ener h hencJan ea gee sche Bercfnnesfee n2 benaage egon 1 tigen Ereignissen vergleichbar, das oft in dem glänzendsten Brillantfeuer hat ihrer Form nach am meisten Aehnlichkeit mit der der Juno. Auch waren. Herr Campana hatte im Original und in farbigen Abbildungen icht versagen und dadurch, soweit ein Bedürfniß sich zeigt, die Be⸗ der durch unsere Ordre agistr Jun —1844 ausgesprochenen Derla⸗ darfs an diesen Get “ dunächst vwahne sabtzschen äußerer Kunstmittel vor uns aufleuchtet. Eine Menge der verschiedenartig⸗ seine Umlaufszeit, etwa 1524 Tage, kommt der der Juno am nächsten. eine vorzügliche Vase seines Besitzes ausgestellt, auf welcher Dange in Er⸗ ngungen der Wählbarkeit im Stande der Städte in dieser Bezie⸗ tion nicht veranlaßt finden 5 Bäck d Schlä t gi d 6 die Ei 1 sten Eindrücke gehen an uns vorüber; wir müssen sie geduldig hinnehmen, Sonst ist seine Bahn beträchtlich weniger gegen die Erdbahn geneigt, als wartung des goldenen Regens erscheint, und erläuterte dieses schöne und ung zu erleichtern, die nöthige Abhülfe gewähren. ration nicht ve . 8 äcker und Schlächter hingewiesen sind, aß ie infuhr sich meistens ohne weiter ein Bewußtsein über den inneren Zusammenhang derselben er⸗ die der Juno. Er hat jetzt eine Lichtstärke, welche der größtmöglichen in den lehrreiche Kunstwerk ausführlich. Einen bei Clusium gefundenen Goldschmuck, g 8 1 Provocationsrecht bei Wiesen⸗Berieselungs⸗Anlagen. auf Roggenbrod und weniger gutes Fleisch beschränkt, daß der streben zu wollen. Dies freilich gilt von den meisten Werken der italieni⸗ Oppositionen weit näher kommt als der kleinsten. Sie verhält sich zu der größt⸗ im Besitze desselben umsichtigen und glücklichen Sammlers, erläuterte mit ertretung der Städte Suhl und Schleusingen auf dem Provinzial⸗ 31) Dem Ant u reue e vortheilhaftere Absatz von Weizenbrod und besserem Fleisch den Landtage. ) Dem Antrage Unserer ei veuegh h städtischen Gewerbetreibenden verbleibt, und daß diese ihre Waaren
schen Opern⸗Composition, und wenn wir auch Niemanden das Vergnügen möglichen etwa wie 2 zu 3, während die kleinste mehr als sechsmal klei⸗ Vorlegung der Originale der gelehrte Jesuit Pater Secchi. Der Archi⸗ — schmälern wollen, sich einem solchen passiven Genuß äußerer sinnlicher Ein⸗ ner werden kann. Da er trotz dieses günstigen Umstandes doch nur als ein telt, Ritter Canina, las über die neuesten Erfolge der Ausgrabun⸗ 21) Der Antrag Unserer getreuen Stände, unter Abänderung den Unternehmern von Berieselungs⸗Anlagen auf im Gemenge nicht blos an die bei Berechnung des Gewerbesteuer⸗Kontingents
drücke hinzugeben, so dürfen wir doch auch nie vergessen, daß der wahre schwacher Stern der neunten Größe erscheint, so mag dieses der Grund sein, gen von Cäre. Professor Welcker erläuterte eine ebenfalls im er Bestimmung des Art. 2 sub B. e. des Gese om 17. liegenden Wiesen⸗Grundstücken ein Provocationsrecht gegen die j 1 racht t ohner, s n Perso Füaa bande⸗ r erst da beginnt, wo wir die Nothwendigkeit der Ge- warum er den mehrjährigen beharrlichen Nachforschungen des verewigten Original ausgestellte prächtige Vase, welche den Dichter Musäos 827, ; daß die Wahl des des aeign Aattane⸗ anderen Wiesenbesitzer zur Mitbetheiligung an einem solchen Unter⸗ soh gehnnc vn esade ns 8 8 staltung aller Kunstmittel und das vollständige Genügen derselben, gegenüber Olbers entgangen ist. Uebrigens wird er noch bis Mitte oder Ende April in Umgebung zweier Musen anschaulich macht. Von Dr. Henzen ward bgeordneten zwischen den Städten Suhl und Schleusingen, und nehmen zu verleihen, butc abseten. *— Dis Anvahme aben dg e lbmessung der Ge⸗ den Anforderungen des Darzustellenden, d. h. Wahrheit und Treue des zu beobachten sein, so daß es keinem Zweifel unterliegt, daß er mit Sicher⸗ eine im Besitz des großbritanischen Gesandten zu Neapel, Herrn Temple, var im Verhältniß ihrer Größe und Wählerzahl alterniren 1ms e, würde nur durch eine Abänderung der §§. 56 und 57 des Gesetzes werbesteuer nach der Bewohnerzahl sich ein höherer Betrag jedes⸗ Ausdrucks, erkennen; und daß die Darstellung der Leidenschaften und der beit wird wieder aufgefunden werden fönnen, wenn er auch mehrere Monate befindliche griechische Blei⸗Inschrift abschristlich vorgelegt und deren I”. ürde dahin führen, daß die kleinere unter vasen Städten auf 822 vom 28. Februar 1843, wonach ein Wiesenbesitzer gegen seinen eige⸗ mal ergebe, als bei der gcha der Steuer nach eimen ange⸗ 7 Ge „ A&
Seelen⸗Zustände der handelnden Charaktere auch im musilalischen Drama hindurch durch die Sonnenstrahlen uns verdeckt bleibt halt, eine mit Erwähnung seltsamer Dämonen begleitete Beschwörungs⸗ 1 auf b - b ; 1 4 - v 89 n , Hnn desghasg satereisiren 2 zu 1e c ghe masme anregen kann, Berlin, din 31. Dezember 1845. “ I16161 Formel aus dem zweiten Jahrhundert, näher erörtert. Der derzeitige Se⸗ nge Reihe von Jahren von der Theilnahme an den ständischen nen Willen nur vheeeeesn 88“ zur Cepreiagehn⸗ messenen Mittelsatze festgestellt werden würde, wird durch die beste⸗ ) cretair des Instituts, Dr. Braun, schloß die Versammlung mit Hinwei⸗ echten ganz ausgeschlossen bliebe. Wir können daher demselben um Rhasslannhen verpflichtet werden kann, zu entsprechen sein. Eine henden Verhältnisse nicht bestätigt, wie denn auch mitunter aus Orten
wenn wir ihre Erscheinung in dem Zusammenhang des Ganzen genügend 1“ 114“ 8 ; 5 ; 3 ; 1
wenn neaacg und sbeipaußs die Begebenheiten eine nerch die ger B 1 sung auf ein ebenfalls zur Stelle gebrachtes Mosaik ersten Ranges und weniger Folge geben, als von der Pflichttreue der Wähler erwar⸗ so wesentliche Abänderung eines erst neuerdings erschienenen Gesetzes der dritten Gewerbesteuer⸗Abtheilung Anträge dahin gemacht sind,
dere motivirt erblicken. FWinckelmannsfest in Nom machte in seiner Erklärung desselben wahrscheinlich, daß der darin darge⸗ twerden muß, daß sie nicht die eine oder andere Stadt bevorzu⸗ könnte nur durch ein sehr dringendes, aus der Erfahrung hergenom⸗ daß, Behufs Ermäßigung der von den Bäckern und Schlächtern nach
In Summa, laßt uns nicht vergessen, daß wir klassische Opern haben, 1 1t steellte Centaurenkampf mil reißenden Thieren in Anlage und Aus führung en, sondern aus den wahlfähigen Grundbesitzern beider Städte menes Bedürfniß motivirt werden, welches für die dorkige Provinz dem Mittelsatze gesetzlich aufzubringenden Gewerbesteuer, diese Steuer Am 19. Dezember d. J. fand zu Rom im kapitolinischen Lokal des auf ein Original des Zeuxis sich zurückführen lasse. 8 enjenigen zum Landtags⸗Abgeordneten erwählen werden, den sie ihrer um sv weniger anzuerkennen ist, als noch keine Anträge auf Bildung nach dem Kopfsatze der Bevölkerung bestimmt werden möge.
und freuen wir 82 ba b der Hergeniah vöe nnter Proterien er Masenät des Königs Penisenr sozng fonbef Genossensch für B s AnI 9 Grund d
änge und der mißgünstigen Einwirkung vieler äußeren Umstände (wir mei⸗ unter Protection Sr. Majestät des Königs von Preußen thätig fortveste⸗ eflichtmäßi j üchti von Genossenschaften für Bewässerungs⸗Anlagen auf den Grund der 1“” . 8 1““ r
en bie Behalin von Cpontini) nun wieder hervorgezogen worden i. hinden archäͤologischen Jastituts, die übüch Gebäͤchmißfeier zu Ehren “ 8 Fee ess üis b9o 88 9S öu“ tsttct angeführten Neerrchn Vorschriten 9 derselben eingegangen sind. Klassensteuer⸗Freiheit für die in den Feldzügen 1813—-45 gedienten
Sie sei herzlich begrüßt! 8 v111“*“ 8 Winckelmann's statt. Durch außerordentliche Umstände verspätet, siel dieses 8 ““ . — Sonderung in Theile. Krieger. archäologische Fest, das Se. Königl. der Prinz Albrecht von Preußen “ EE“ 22) Wenn Wir in Unseren Landtags⸗Abschieden vom 30. De-- ——— 3) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, wegen Befreiung
Unterhaltung der Taubstummen⸗Anstalten vorzugsweise den Staats⸗ Kassen obliege, so können Wir unter Verweisung auf den Landtags⸗
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“ 8 mit Höchstseiner Gegenwart beehrie und von auswärtigen Directions⸗Mit⸗I ““ 8 mher 1843 iner unrichtigen Anwendung der gesetlichen Vorschrif⸗ *) Vergl. am Schlusse. ssvon der Klassensteuer derjenigen Personen, wesche in den Jahren
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