1846 / 14 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Wien, 9. Jan.

Königreich Württemberg. Nach dem am 8. Januar ausgegebenen ärztlichen Bülletin war Se. Majestät der König auf dem Wege der Genesung; es sollte daher erst wieder am 10ten ein Bülletin ausgegeben werden. Die nach dem Beschluß der würt⸗ tembergischen Stände auf dem Schloßplatze in Stuttgart errichtete Säule zum Andenken an das 1841 gefeierte 25jährige Regierungs⸗ Jubiläum Sr. Majestät steht nun frei und in ihrem Bau vollendet da. Der Boden rings umher, der zu den Granitstufen führt, wird gegenwärtig geebnet, und der Schloßplatz wird dann, zumal wenn das Theater, mit der ihm bestimmten herrlichen Fagade, vollends aus⸗ gebaut ist, ein wirklich großartiges Ansehen erhalten. Zu der Säule fehlen nun nur noch die vier großen Bronze⸗Figuren an die vier Ecken, welche in München theils schon gegossen sind, theils eben ge⸗ gossen werden und die vier Kreise des Landes versinnbildlichen sollen, und die vier Basreliefs.

Herzogthum Holstein. Im vorigen Jahre war die Fahrt auf dem Schleswig⸗Holsteinischen Kanale sehr lebhaft, denn es pas⸗

sirten die kronwerker Schleuse nicht weniger als 3830 Schiffe, 32 mehr als im Jahre 1844. Das Königliche Bugsir⸗Dampfschiff „Eider“, Capitain Petersen, hat im Jahre 1845 im Ganzen 232 Schiffe bug⸗ sirt, 93 mehr als im Jahre zuvor. Seitdem die Dampsschifffahrt zwischen Kiel und Kopenhagen eingestellt worden, hat der Personen⸗ Verkehr auf der Rendeburg⸗Neumünster Eisenbahn bedeutend zuge⸗ nommen, eben so auch der Güter⸗Transport.

Oesterreichische Monarchit.

In unserer Gerichtsverfassung hat eine be⸗ deutende Reform stattgefunden. Es ist nämlich für gewisse Civil⸗ Rechtsfälle die Einführung des summarischen Verfahrens angeordnet worden. Beträgt der streitige Gegenstand mehr als 200 Gulden an Werth, so wird dasselbe angeordnet, wie auch in solchen Fällen, wo beide Parteien sich durch Uebereinkunft demselben unterwerfen. Dasselbe besteht in einer größtentheils mündlich und so kurz als möglich ge⸗ faßten Untersuchung, welche sodann als Grundlage des zu fällenden Urtels dient. Die Vertretung durch Advokaten fällt weg; der Richter selbst ist Inquirent, und es kommt auf ihn an, das Sach⸗ und Rechts⸗ verhältniß zu erheben. In letzterem Umstande vereinigt sich auch Alles, was gegen die Maßregel mit einigem Grund eingewendet werden könnte. Denn so wenig sich in Abrede stellen läßt, daß jetzt ein schneller und somit die Geduld der harrenden Parteien nicht allzu sehr erschöpfender Rechtsgang eintreten werde, daß ferner die also bewerkstelligte Rechtspflege wohlfeil sein und die Prozeßkostensumme nicht mehr den größten Theil des im Streite schwebenden Betrags verschlingen werde, durchgehends Vortheile, wofür man der Regierung dankbar zu sein volle Ursache hat: so könnte doch befürchtet werden, daß bei dem jetzigen inquisstorischen Verfahren

allzu großer Spielraum gelassen werde.

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Frankreich.

Paris, 8. Jan. Gleichzeitig mit der telegraphischen Depesche aus Milianahist der Regierung folgender Bericht des General⸗Lieu⸗ tenants Debar an den Kriegs⸗Minister aus Algier vom 30. Dezem⸗ ber zugegangen: „Seit dem 260sten d. M. habe ich kein Schreiben von dem Marschall General⸗Gouvernenr erhalten. Ich habe nur erfahren, daß er sich am 23sten am oberen Rin befinden sollte. Der General⸗Lieutenant Bedeau meldet mir in einem Schreiben vom 27sten d. M., daß die verschiedenen Abtheilungen der Beni⸗ Dschaad sich unterworfen haben, und daß unser Kalifa Si⸗ Mahiddin jetzt für das künftige ruhige Verhalten dieses Stammes einsteht. Der General hegt keine Besorgnisse in Betreff der Aribs und Ben⸗Seliman's, so wie wegen Mahiddin's, der nach Algier kommen soll, um die von ihm ausersehenen Häuptlinge der Beni⸗Dschaad hierher zu geleiten. Die Nachrichten aus der Provinz Konstantine sind sehr befriedigend. General Reveu ist in Milianah zurück, wohin der Marschall ihn geschickt hat, um die Leitung

der Angelegenheiten seines Bezirks wieder zu übernehmen. General Com⸗ man hat mit seiner Kolonne am Wed Ruina eine gute Stellung eingenom⸗ men, von wo er einen der Pässe der Warensenis bewachen und durch seine Gegenwart die Atafs und Brazes beschützen kann, welche die Dro⸗ hungen Abd el Kader’'s in Unruhe erhielten. Die von Elsghir, dem kürzlich von dem Ex⸗Emir ernannten Kalifa, aufgereizten Beni⸗ Buduan hatten des Nachts auf das Lager des General Comman ge⸗ feuert, ohne jedoch einen Schaden anzurichten; es wurde ihnen ein Hinterhalt gelegt, und man hat ihnen eine Menge Leute getödtet; seitdem haben sie sich nicht wieder blicken lassen. Oberst St. Arnaud war am 24sten zu Ardscha⸗Kala, in einer vortheilhaften Stellung, von wo er die Sendsches und die Thäler des Wed el Ardschem, des Wed Sayl und des Wed Iesly deckte.“

Der Moniteur enthält nun doch die offizielle Anzeige von der Vermählung der Schwester des Herzogs von Bordeauxr, und zwar in folgender Form: „Se. Excellenz der Marquis Brignole⸗Sale, Ge⸗ schäftsträger von Lucca, hat Sr. Maäjestät, ein Schreiben Sr. Königl.

oheit des Infanten Herzogs von Lucca überreicht, worin die Ver⸗ mählung des Erbprinzen, seines Sohnes, mit Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Louise Marie Therese von Bourbon, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Berry, notifizirt wird.“

Von der Adreß⸗Kommission der Deputirten⸗Kammer ist gestern die Mehrzahl der Paragraphen der Thron⸗Rede erörtert worden. Die Minister haben verschiedene Aktenstücke über Texas, die Plata⸗ Staaten, die Gesundheits⸗Verhältnisse in Algerien und die Lage des

Schatzes vorgelegt. Die Kommission hat noch Auskunft über die Angelegenheiten in Syrien, Marolko, Madagaskar und über den Stand der Staatebauten und öffentlichen Arbeiten verlangt. Mor⸗ gen wird sie ihre Arbeiten fortsetzen und über die Verordnung des Unterrichts⸗Ministers, die Universität betreffend, berathschlagen. Herr St. Marc Girardin wird, wie es heißt, ein Amendement deshalb beantragen. Herr Vitet ist mit Abfassung des Adreß⸗Entwurfs be⸗ auftragt worden

Das Journal des Débats bringt einen Bericht über eine von Singapore aus im Mai 1845 zur Befreiung des Herrn Lefebvre, Bischofs von Isauropolis und apostolischen Vikars für Cochinchina, ins Werk gesetzte Expedition. Admiral Cecille hatte in Erfahrung gebracht, daß der Kaiser von Cochinchina den genannten Prälaten habe gefangen setzen und zum Tode verurtheilen lassen. Er ent⸗ schloß sich, die Vollziehung dieses Spruchs im Namen des Königs der Franzosen abzuwenden. Die Korvette „Alcmene“ wurde unter dem Kommando des Capitains Fournier⸗Duplan nach der Bai von Touranne an der Küste von Cochinchina abge⸗ schickt. Der Zweck der Expedition wurde ohne Schwierigkeit erreicht. Tiu⸗Try, der Herrscher in Cochinchina, bewilligte die Auslieferung des Bischofs von Isauropolis; ein Mandarin brachte den Prälaten an Bord der „Alcmene“ und ließ sich den richtigen Empfang bescheinigen.

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Nach einem Berichte des Unterrichte⸗Ministers befanden sich am 1. Dezember 1845 in den Königlichen Colléges 23,270, in den Kommunal⸗Colléges 37,015, zusammen 60,315 Schüler. Im Jahre 1844 waren am 1. Dezember in den Königl. Colléges 24,870, in den Kommunal⸗Colléges 34,979, zusammen 56,849 Schüler, was eine Zunahme von 3446 auf dieses Jahr ergiebt.

Das Journal du Cher erzählt, daß am Neujahrstage sämmt⸗ liche Behörden von Bourges dem Grafen von Montemolin, ältestem Sohne des Don Carlos, ihre Aufwartung gemacht haben.

Die vom Marine⸗Minister verlangten 93 Millionen Fr., um die Flotte auf den Normal⸗Etat zu bringen, sollen auf sieben Jahre zu gleichen Raten vertheilt werden und ergeben mit dem jährlichen ge⸗ wöoöhnlichen Kredit für die Marine von 6 Millionen die im Ganzen erforderlichen 135 Millionen. 1

Das Dampfschiff „Phare“, welches am 25. Dezember plößlich von Toulon abgegangen war, ist am ersten Januar wieder in diesen Hafen eingelaufen. Es war nach Civita⸗Vecchia gesandt worden, mit Depeschen, die, wie es heißt, sehr wichtig waren. Auch brachte es Depeschen von Rom mit zurück, und diese wurden gleich nach seiner Ankunft nach Paris weiter befördert. p

Nach einem Schreiben aus Toulon vom 31. Dezember sind in den letzten drei Monaten nicht weniger als 10,000 Ansiedler mit freier Ueberfahrt und freier Beköstigung in Regierungsschiffen von Toulon aus nach Algerien übergeschifft worden. In Toulon treffen ununter⸗ brochen neue Schaaren ein, welchen dieselben Begünstigungen von Seiten der Regierung zugesagt sind. Die Bevölkerung in Algerien ist in der letzten Zeit auch durch Auswanderer aus Spanien, den balearischen Inseln und Malta bedeutend vermehrt worden.

Der marokkanische Botschafter hat dem Präfekt des Seine⸗De⸗ partements 5000 Fr. zur Vertheilung an die Armen der Haupstadt, ohne Unterschied der Konfession, zugeschickt; die Gabe ist zur Anschaf⸗ fung von Brennmaterial verwendet worden.

Herr Isambert hat das von ihm bekleidete Sekretariat der Gesellschaft für Abschaffung der Sklaverei niedergelegt und Herr Dutrone, Ehrenmitglied des Königl. Gerichthofes zu Amiens, dasselbe übernommen. Herr Isambert ist zum Ehren⸗Secretair ernannt worden.

Vom Moniteur wird der Nachricht widersprochen, das Dampf⸗ schiff „Infernal“ habe wegen der Untauglichkeit der Maschinen nach Rochefort zurückkehren müssen; vielmehr sei dies nur wegen zu stür⸗ mischen Wetters geschehen.

Der Constitutionnel und der Sidecle werden vom Cour⸗ rier frangais heftig angegriffen. Den Sieele bezeichnet letzteres Blatt als das Organ einer kleinen egoistischen und einsichtsarmen Koterie und als vom Constitutionnel ans Schlepptau genommen. Wenn dieser jetzt die Vereinigung der Linken und des linken Centrums als eine seit lange beharrlich festgehaltene Thatsache darstelle, so heiße das nur erklären, die Patrone des Sidecle und Constitutionnel wollten heute von der Wahlreform so wenig wie 1840 wissen, wo sie am Ruder gewesen.

Der seither auf 4 pCt. bestimmte Zinssuß für die im Schatz baar niederzulegenden Cautionen der Journale ist vom 1. Januar an auf 3 pCt. herabgesetzt worden.

. Paris, 8. Jan. In der heutigen Sitzung der Pairs⸗ Kammer, die um 2 Uhr eröffnet wurde, verlas der Graf von Portalis zuerst folgenden Adreß⸗Cntwurf:

„Sire! Die beginnende Session eröffnet sich unter glücklichen Anspizien. Frankreich, ruhig und blühend, ärndtet die Früchte dieser unermüdlichen Thätigkeit, die so erfinderisch ist, alle Keime des Gedeihens zu befruchten. Die freie Ausübung aller Rechte, die durch unsere Gesetze gewährleistet sind, sichert die regelmäßige Entwickelung unserer Institutionen. Mit Ihnen, Sire, wünschen wir uns Glück zu dem Zustande unseres Vaterlandes. Wir messen die Weohlthat davon dem Einklang der Staatsgewalten und der Aufrecht⸗ haltung dieser Politik der Ordnung und der Erhaltung bei, welche, indem sie die Festigkeit durch die Mäßigung mildert, über die Leidenschaften siegt, die Gemüther versöhnt, im Innern Ruhe, nach außen den allgemeinen Frieden herrschen macht: eine eben so heilsame als glorreiche Politik, welche, nachdem sie Ew. Majestät den Dank der Zeitgenossen erworben hat, auf immer das Gedächtniß an Ihre Regierung ehren wird. Sire, Ew. Majestät empfangen foriwährend von allen auswärtigen Mächten die Versicherung ihrer friedlichen und freundlichen Gesinnungen. Es ist ein angenehmer Gedanke, daß nichts diese Sicherheit stören wird, die nothwendige Bedingung der Fortschritte der Arbeit und des Wohlseins, das sich in allen Klassen der Bevölkerung verbreitet. Den Nationen, die den Krieg nicht fürchten, kommt es zu, offen die Liebe zum Frieden zu bekennen. Eine neuerlich zwischen Frankreich und England abgeschlossene Uebereinkunst zu dem Zwecke, einem gehässigen Handel ein Ziel zu setzen, versetzt unseren Handel wieder unter den Schutz und die ausschließliche Ueberwachung un⸗ ferer Flagge. Wir zollen lauten Beifall dem Ersfolge einer Unterhandlung, die geschick geleitet und schnell beendigt wurde. Der Vollzug des Vert:ags, dem loyalen Zusammenwirken der Seeleute der beiden Staaten anvertraut, versichert uns, daß die Rechte und die Würde der zwei Nationen gleich⸗ mäßig geachtet sein werden und daß eine wirksame Züchtigung künftig jede Verletzung der geheiligten Rechte der Menschheit treffen wird. Sire, die Freundschaft, welche Ew. Majestät mit der Königin von Großbritanien vereinigt, begünstigt die Fortdauer der guten und innigen Be⸗ ziehungen Frankreichs und Englands. Die Eintracht zwischen zwei großen Nationen, die berufen sind, die Civilisation in der Welt auszubrei⸗ ten und aufrecht zu halten, ist ein kostbarer Vortheil für sie, eine unschätz⸗ bare Wohlthat für das Menschengeschlecht. Wir wünschen, daß das wech⸗ selseitige Vertrauen der beiden Regierungen immer fortbestehe, und daß sie fortfabren, im Einverständnisse zu handeln, wenn die Umstände es mit sich bringen, indem sie sich die volle Freiheit des Handelns in der politischen Sphäre vorbehalten, die ihnen eigenthümlich ist. Die Worte Ew. Majestät lassen uns hoffen, daß das gemeinsame Handeln Frankreichs und Englands an den Ufern des La Plata den gewünschten Erfolg erlangen wird. Nach einer so nachtheiligen Unterbrechung ist es dringend nöthig, daß unsere Han⸗ delsverbindungen mit jenem wichtigen Theile des amerikanischen Festlandes auf regelmäßige Weise wieder angeknüpft werden. Wenn unsere ge⸗ rechte Achtung vor der Unabhängigkeit der Nationen es uns zur Pflicht macht, uns nicht in ihre inneren Streitigkeiten zu mischen, so kann man uns doch das Recht nicht bestreiten, unseren durch den Kampf zwischen zwei sich benachbarten Staaten gefährdeten Interessen durch Wiederherstel⸗ lung des Friedens zwischen ihnen, des einzigen Ziels unserer Bemühungen, zu Hülfe zu kommen. Ganz Frankreich beklagt mit Ihnen, Sire, die Er⸗ eignisse, welche unsere Besitzungen in Afrika in Unruhe gesetzt haben. Wir danken Ew. Majfestät für die Raschheit der Mafßregeln, welche Sie vorge⸗ schrieben haben, um dem Uebel abzuhelfen. Wir haben volles Vertrauen in den Heldenmuth unserer Soldaten; sie lassen es an Tapferkeit nicht feh⸗ len, um der Fahne Frankreichs überall den Sieg, seiner Herrschaft überall Festigkeit zu verschaffen. Unsere energische Behanlichkeit wird unsere Macht in Algerien aufrecht halten, durch Weisheit und Vorsicht wird sie sich be⸗ festigen. Sire, die Ausführung der großen Civil⸗ und Militair⸗Arbeiten, welche von den Kammern bewilligt worden sind, geht auf allen Seiten ihren Gang fort. Frankreich ist mit neuen Bürgschaften der Sicherheit ausgestattet worden. Ein lebhafter Wetteifer hat sich in den verschiedenen Theilen des Königreichs kundgegeben bei dem Anblicke so vieler Werke von öffentlichem Nutzen, welche, indem sie die Verbindungen erleichtern, mehr und mehr die Bande der nalionalen Einheit festknüpfen. Wir werden sorgfältig. die auf Besehl Ew. Majestät uns zu machenden Vorlagen prüfen, um diese nütz⸗ lichen Unternehmungen zu ihrem Ziele zu führen. Indem die Regierung des Königs den begonnenen Arbeiten den fortwährenden Antrieb gab, des⸗ sen sie bedürfen, wird sie in umsichtiger Würdigung der allgemeinen Lage

unserer Finanzen von Tag zu Tage besriedigender geworden ist. Wir empf gen mit Dank, Sire, die Gesctz⸗Eniwürfe, welche zum JZweck haben, wichtige T besserungen in verschiedene Zweige der Verwaltung einzuführen. Die Verteg rungen sind das Werl der Zeit. Bei Prüfung der uns zu machenden Vorla werden wir die Lehren der Erfahrung zu Rathe ziehen. Frankreich hat Recht, stolz zu sein anf sein Verwaltungswesen; wir dürfen nichts pe

säumen, was die Erhaltung und Vervollkommnung dieses wichtigen Then unserer Staats⸗Einrichtungen anlangt. Sire, in der Eifüllung dieser zn ßen und edlen Aufgabe, die Ew. Majestät durch den Nationalwunsch erlegt worden ist, hat die Vorsehang Ihre Schritte geleitet; die lovale feste Mitwirkung der Kammern und der Nation wird Ihnen nie füß⸗ Ihre Familie, Sire, gehört Frankreich. Ihre Söhne beweisen es ihm lich durch ihre Hingebung und ihren Eiser, ihm zu dienen. Ihre sind die Hoffnung der lünftigen Geschlechter. Die heiligen Gesetze des terlandes haben das innige Band zwischen Ihren Nachkommen und unsrigen besiegelt.“

Vicomte Dubouchage und Herr Cousin haben bereits über Adresse gesprochen, dieser gegen die neueste Maßregel des Mimss des öffentlichen Unterrichts.

Neuerdings hat ein Banquier von hier die Flucht ergriffen,

Zurücklassung eines sehr bedeutenden Defizits. Die Blätter g aber weder den Namen des Banquiers, noch die näheren Umsti⸗ des Vorfalls, der die allgemeinste Entrüstung erregt hat. Unter zahlreichen Compagnien, welche sich gebildet hatten, um sich um Zuschlag der Eisenbahn von Paris nach Lyon zu bewerben, big sich auch eine unter dem Tiel Compagnie fraugaisc. Nachden; Zuschlag dieser Eisenbahn erfolgt war, beeilten sich die verschied Compagnieen, die von ihren Unterzeichnern der Vorschrift des setzes gemäß gemachten Einzahlungen von zwei Zehntheilen des gezeitt ten Betrags wieder zurückzuerstatten, und auch die Compagnie franca ließ ankündigen, daß ihre Interessenten ihre eingezahlten Gelder!

men könnten. Wirklich wurden auch am 2ten und Zten von dire Banquier, Namens Aureau, eine Anzahl Rückzahlungen gelese Am Abend des Zten aber verschwand Aureau plötzlich, ohne daß me seitdem wieder etwas von ihm gehört hättr. In seinen Händen hom sich sämmtliche den Actien⸗Ullerzeichnern gehörige Summen befumm. Der Betrag der Summen, die er nun mitgenommen zu haben schn wird auf 3 400,000 Fr. angeschlagen. Dieser Vorgang liefert em neuen Beweis von der Unbedachtsamkeit, mit welcher man damals im! genblicke des Schwindels ungeheure Kapitalien Leuten anvertraute, deren Kredit nichts weniger als genügende Bürgschaften vorhamg waren. Die Actionaire haben nun bereits zur Wahrung ihrer

teressen gemeinschaftliche Schritte verabredet und werden die H. der Gerichte anrufen. Außer den Geldern der Actionaire reche man noch wenigstens anderthalb Millionen, die der Flüchtige in He den hatte und deren Eigenthümer nun mit dem Verluste dersätb

bedroht sind. Großbritanien und Irland.

London, 7. Jan. Die günstigen Resultate der veröffentlich Staats⸗Einnahme des verflossenen Jahres werden von der Mehrzahln serer Blätter als Argumente gegen die bestehenden Korngesetze geltendg macht. So schreibt auch die Times: „Mit der Hinweisung auf einen befriedigenden Stand des öffentlichen Einkommens, wie ihn der ed erschienene Finanzbericht herausstellt, kann Sir R. Peel seinen kon servativen Gegnern ohne sonderliche Furcht gegenübertreten. 1 fast in allen Rubriken, welche als Maßstab der Landes⸗Wohlfahny gelten können, sich ein Ueberschuß ergeben hat, so können die Alam misten gegen seinen Vorschlag einer Aufhebung der Korngesetze schwen lich eine irgend begründete Opposition aufrechthalten. Selbst wen die schwankenden und ungewissen Einnahmen, welche unter dem vac gen Systeme dem Schatze aus der Korn⸗Einsuhr zufließen, als rege mäßige Einkommensquelle gelten könnten, so ist dieselbe doch im A gemeinen lange nicht von solcher Bedeutung, daß ihre Aufgeb irgend begründete Besorgnisse erwecken könnte. Unsere Finanzen zu blühend, um durch Aufyebung einer Steuer sonderlich zu leit die in einem Jahre eine Million, im anderen nichts eintrg kann.“

Die Times motivirt ihre aus der Antwort der Königin auff dubliner Stadtraths⸗Adresse gefolgerte Vermuthung von der bevors henden Abschaffung der Korngesetze folgendermaßen: „Obgleich gegen das Wesen unserer Verfassung ist, daß der Souverain sich vef sönlich und selbsthandelnd in die Staats⸗Angelegenheiten mischt, gleich das Diadem der Krone von den Gefahren und Verstrickungen Kabalen und politischen Intriguen entfernt bleiben soll, so giebt es! große Momente in der Geschichte des Volks und der Menschhei,, denen die Herrscherin von ihrer erhabenen Stellung zu den Hütrend Menschen herabsteigen kann, Zeiten der Noth und Verwirrung,] die jetzige, wo gerade die hehre Königin einfach von Herzen spiij Die londoner Stadtraths⸗Adresse war kurz und rein gehalten, sprach von der „irrigen Gesetzgebung, welche durch Absperrung Lebensmittel, durch Beschränkung des Handels die Segnungen Gol fruchtlos mache.“ Aufhebung der Korngesetze wurde als Heilmiůt vorgeschlagen. Und die Antwort der Königin enthielt eine Stelle, wd durch alle Schranken der Palast⸗Etikette, durch die Strenge der ( bräuche die warme Sympathie mit den Leiden ihres Volks hind schien: „Mit Vergnügen werde Ich jede Maßregel genehmigen, we die Weisheit der gesetzgebenden Versammlung als solche anra wird, die zur Erleichterung des gegenwärtigen Nothstandes und dauernden Wohlfahrt aller Klassen Meines Volks hinführen kand Unsere Königin konnte ihrem weiblichen Herzen nicht vollen En gestatten, aber sie verpflichtet sich, alle Verfügungen des Parlang zu sanctioniren, welche die bleibende Wohlfahrt ihres Volkes grüm und sichern. Ein Gesetz wünschen fast alle Klassen sehnlichst erlassa sehen, schon längst warten alle darauf, welche in der Judustrie, im h lischen Handel beschäftigt sind, das Volk hofft von ihm seine Rettungg der Hungersnoth, es ist die Aufhebung der Korngesetze. Ein Mul steht der Königin zur Seite, dessen Takt und Gewandtheit beni sind; habe er auch den Muth, der dringenden Noth wirksan n entschieden zu begegren! Fürchtet er sich, noch dieses Jahr mit än tödtlichen Schlag diesen Volksfeind niederzuwerfen, wird er im nal sten den Todesstreich führen? Wird er es außer Zweifel stellen, im Jahre 1849 die Korngesetze aus unserem Landes⸗Gesetzbuch? gelöscht sind? Schafft er nicht Hülfe gegen ein eben so irriges, ungerechtes Gesetz, so ist er ein Uebelthäter an der Souveraint ein Beleidiger und Feind des Volkes.“

Zu der im Frühjahr bevorstehenden Mobilmachung der 2 wird die Ziehung der zu diesem Dienste berufenen Personen sche kurzem vor sich gehen; wer unter 18 oder über 45 Jahre alt ist bei einem Vermögen von weniger als 100 Pfd. St. zwei K. hat, ist von der Ziehungspflicht befreit. Dasselbe gilt auch von perlich untüchtigen Personen, die weniger als 100 Pfd. St. im! mögen haben. Wer 100 Pfd. St. und mehr im Vermögen hoh der Ziehung unterworfen, wenn er auch eine zahlreiche Familit er kann jedoch, wenn das Loos ihn trifft, auf seine Kosten Vertreter stellen. Jeder, den das Loos einmal getroffen hat, I

nach abgelaufener Dienstzeit nicht zum zweitenmale gezogen wer

In Birmingham wurde vorgestern eine Freihandels⸗Versamm,

der Dinge ohne Zweifel sich zurückhaltend zeigen mit neuen Unternehmungen.

Der Befreite wurde auf Manilla ans Land gesetzt und von dem dor⸗ tigen Klerus freudig empfangen. 8 *

Es macht uns glücklich, von Ew. Majestät zu vernehmen, daß die Lage

abgehalten, in welcher der Plan der Anti⸗corn⸗law⸗league⸗ neuen Fonds von 250,000 Pfv. St. aufzubringen, gutgeheißen In 8 1. 1* ““ e M 2.

dem Banquier der Gesellschaft vom 2. Januar an in Empfang wn gen haben,

beschlossen ward, baldigst die Eröffnung einer Subscription für jenen Fonds in Birmingham und der Umgegend zu veranlassen.

Die Direktoren der indischen Compagnie sollen mit dem Plane umgehen, das seitherige Salzmonopol in Ostindien aufzuheben, und man erwartet, schon mit der nächsten indischen Post die Kunde an⸗ angen zu sehen, daß die indischen Behörden die Beschränkungen, welche bis jetzt der Salzeinfuhr in die indischen Präsidentschaften hemmend im Wege standen, jedenfalls größtentheils, wo nicht gänz⸗ lich, beseitigt haben. Für die Salzgruben in Cheshire würde daraus in ansehnlicher Vortheil erwachsen und der britische Salzhandel, der chon jetzt nach China beträchtlich ist, bedeutend an Ausdehnung ge⸗

Aus dem Haag, 8. Jan. Das Staats⸗Courant ver⸗ zffentlicht einen Königlichen Beschluß vom 5. d., welcher auf eine große Menge belgischer Erzeugnisse höhere Zölle legt. Die meisten Gegen⸗ sände werden mit doppeltem Zolle belastet der Zoll auf das Gußeisen sogar um das Sechsfache. Zur Begründung des Beschlusses beißt es im Eingang desselben: da die Gesetzgebung anderer Staaten, welche Differenzialzölle zuläßt, je nach dem Productionslande und den Versendungsorten, dem Handel und der Industrie der Niederlande Nachtheil gebracht und man die Interessen der Niederlande durch naloge Maßregeln gegen ein solches System schützen müsse, so sei s nothwendig, von den aufzuzählenden Gegenständen einen hö⸗

heren Zoll zu erheben, wenn dieselben entweder direkt oder blos zum Transit von einem fremden Gebiete oder Lande herkämen, o die aus Holland kommenden Waaren schwerere Zölle zu tra⸗ als wenn dieselben von anderswoher eingeführt würden. diese Bestimmungen seien indessen nicht anwendbar auf die Waaren, die sus Staaten kommen, mit welchen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Ver⸗ räge abgeschlossen worden, auch seien davon 20 Mill. Pfd. Kohlen auszunehmen, die bis zum 21. Juli 1816 aus Belgien zur Maas ber das Zoll⸗Amt von Eysden einzuführen wären. Außerdem sind och als Repressalien gegen das Verbot der Ausfuhr von Nahrungs⸗ itteln gewisser Länder die Ausgangszölle auf Kartoffeln, Weizen, Roggen, Bohnen, Erbsen, Linsen, Gerste, Hafer u. s. w. erhöht, falls ie nach Léändern ausgeführt werden, woher diese Produkte nicht mehr zusgesührt werden dürfen.

Diesen neuen Zollbestimmungen gemäß haben nunmehr Fabriken ünd Dampfmaschinen ad Valorem 12 pCt. zu zahlen und Spirituosa 2 ½ Fl. der Hektoliter, Gußeisen aller Art, Stangeneisen, Schienen

u, s. v. ad Valorem 6 pCt., alle Arbeiten und Utensilien aus Eisen u. s. w. 12 pCt., Baumwolle zu Wasser die 100 Kil. 1 Fl., zu Lande 2 Fl., Baumwollenstoffe und alle nicht besonders tartfirten Bortenarbeiten, Bänder, Spitzen, Tülls u. s. w., Kleidungsstücke aus Baumwolle, Wolle, Haaren, Pferdehaaren u. s. w. ad Valorem 12 pCt., Gewebe und Stoffe von Hanf, Flachs und Werg roh und gebleicht ad Valorem 6 pCt. Gefärbte und gedruckte Leinwand,

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arirte Leinwand, Damast, Gebild und Courtrai⸗Linnen ad Valorem

12 pCt. Wollenstoffe, Tücher, Kasimir und andere ähnliche Stoffe die 100 Kil. 90 Fl. Alle sonstigen Wollenstoffe, wovon 6 hollän⸗ dische Ellen ein Pfund oder mehr wiegen, die 100 Kil. 68 Fl., Wollengewebe ohne Appretur zum Färben ins Land eingeführt die 100 Käl. 68 Fl. Alle andere Wollenstoffe, wovon 6 holländische Ellen mehr als ein Pfund wiegen, ad Valorem 12 pCt., ohne Appretur zum Färben eingeführt ad Valorem 10 pCt. Das Journal de la Hape enthält einen bemerkenswerthen Artikel, worin es die obige Maßregel, als von der Nothwendigkeit bedingt, zu rechtfenigen sucht. Es gäbe Regierungen, sagt es, die nicht nach ihrem Werih die Liberalität zu schätzen wüßten, wodurch der niederländische Zoll⸗ Tanif sch bisher ausgezeichnet habe, und so scheine denn die Zeit gekom⸗ men, metreff dieser Staaten, wo Hollands Liberalität bisher nicht anerkannt wonen, eine seinem National⸗Interesse angemessenere Haltung anzuneh⸗ men. Indem das Journal de la Haye auf die Zollgeschichte Hollands Belgien gegenüber zurückgeht, erwähnt es, wie sehr das Geset vom 4. De⸗ zember 1833, welches einen so schweren Zoll auf das aus den Niederlanden ommende Vieh gelegt, Holland beeinträchtigt habe. Nicht genug, daß man diese Zölle beibehalten habe, sei sogar der Transit holländischen Viehs nach Franfreich verboten, unter dem Vorwande, daß das Gesetz keine Ausnahme zusde. Seitdem habe man ferner unter den wenigen holländischen Indu srie⸗Erzeugnissen, die in Belgien Eingang finden, einige Wollstoffe und Haarteppiche mit stärkeren Zöllen belegt, ohne daß von Seiten der Nieder⸗ lande dazu gegründeter Anlaß gegeben und deren Beschwerden dagegen be⸗ ücksichtigt worden. Die belgischen Zollbestimmungen auf holländische Fische

pätten auch sehr nachtheilig auf die holländischen Fischereien gewirkt. Da⸗

urch, daß seit dem 25. März 1842 die 100 Kil. 12 Fr. Zell zu zah⸗ en hatten, seien die holländischen Fischer sehr benachtheiligt, da die ge⸗ eineren Fische früher nur 7 Fr. 95 Cent. gezahlt und die Herabsetzung des Zolls für feinere Fische von 15 auf 12 Fr. ihnen nicht Ersatz bieten oͤnne, da zunächst nur gemeinere Fischsorten in Belgien konsumirt würden. Den Transit der Fische habe man ganz verboten, so daß in deren Folge je holländischen Fische nicht mit der Eisenbahn nach Deutschland befördert werden lönnten. Die Folge davon müsse mit der Zeit der Ruin der zahl⸗ nichen armen Fischer sein, die in Belgien ihre Fische um jeden Preis los⸗ sclagen müßten, was auf die Schifffahrt auch zurückwirken müsse. Auf biele andere Industrie⸗Erzeugnisse Hollands habe Belgien seitdem sofort ölle gelegt, ohne dafür irgend welchen Ersatz zu bieten.

Die Maßregel aber, welche Holland am schwersten treffe, sei das Gesetz om 21. Juli 1844 Betreffs der Differenzial⸗Zölle. Nicht nur, daß dadurch er bolländische Handel schwer beeinträchtigt worden, sondern es seien auch öhere Zölle auf einige Gegenstände gelegt, sobald sie auf Flüssen und Fanälen oder zu Lande eingingen. Alle dagegen vorgebrachten Einwen⸗ und Vorstellungen hätten nur zu dem Resultat geführt, daß eine tem⸗ 29989 Ausnahme für die Zulassung von 7 Millionen Kilogr. Kaffee auf 7 Jahre mittelst eines Zolles von 9 Fr. 99 C. und den Eingang von eokillogr. Taback auf der Maas gemacht worden sei. So gering diese Kon⸗ 1 nauch gewesen, und so sehr das holländische Gouvernement auch gewünscht, es Belgien zu vereinbaren, so hätte die belgische Regierung, bevor sie sich in h ns unge⸗ eingelassen, zunächst das Versprechen gewisser Vortheile in

22 heach genommen, wofür sie trotz aller bedrückenden Maßregeln ih⸗ vesti arifs nichts Anderes geboten, als die Forrdauer jener Ausnahme⸗ benssezungen für den Kaffee und Taback und die Möglichkeit einer Zoll⸗ 1 setzung auf die Haarteppiche. Hätte Holland sich dazu verstanden, so 2 e ecs nur alle bisherigen Nachtheile, ohne irgend eine Berücksichtigung iner begründeten Beschwerden erlangt zu haben. 1 * hätten die Dinge gestanden, als die belgische Regierung plötzlich 5 88 quo noch verschlimmert und den Zoll des einzuführenden Kaffee's * Fr. 99 Cent. auf 11 Fr. 50 Cent. erhöht habe, ungeachtet die nie⸗ Fie ändische Regierung förmlich erklärt habe, daß jede Veränderung des luf ne quo als ein neuer Grund zur Beschwerde betrachtet werden müsse. Golls iese Weise habe Belgien die liberalen Bestimmungen des holländischen uf systems gegen seine Produkte und Erzeugnisse erwidert, indem dieses nur brn⸗ g belgische Erzeugnisse den Zoll erhöht habe, was nur zu gerecht⸗ e Erwäge man ferner, welche wichtige Absatzquellen chen bisher Belgien biete, und daß jährlich für 28 ½ Millionen bel⸗ nül Produkte nach Holland gingen, so daß im Verhaäͤltniß zur Volls⸗ iich 1Serfag⸗ belgischer Produkte in Holland im Vergleich zu Frank⸗ mhe . 95 verkauft würden, so sei es nicht zu begreifen, daß Belgien ein die hgis Absatzland für seine Produkte so vernachlässige und kränke. beste mneffche aus Belgien nach den Niederlanden habe sich dabei immer nindenr väbrend die Einfuhr aus Holland nach Belgien sich eben so ver⸗ u Repr g 8. In Erwägung alles dessen sähen sich denn die Niederlande las ee 8n gezwungen, die Belgien sich nur selbst zuzuschreiben habe, System 1₰ gen es dadurch von sich abwenden könne, daß es von seinem gegen Holland abgehe, Es sei für beide Nachbarländer wünschens⸗ v111A4“X“

werth, daß sie einen Vertra lössen, wozu das 8 lande es nicht an gutem 2803 fehlen lafsen „Man will aus guter Quelle wissen, daß die Regierung die oben erwähnten Repressalien gegen Belgien auch auf die niederländischen Sescn 5 ,x ausdehnen . as Staats⸗Courant enthält noch einen and Königli⸗ chen Beschluß, krast dessen die Schiffe unter russischer in die Häfen des Königreichs der Niederlande ein⸗ oder aus densel⸗ ben auslaufen, von heute an in Rücksicht der Güter, welche sie ein⸗ oder ausführen, in den Genuß aller dir Vortheile gesetzt werden welche den meist begünstigten fremden Nationen bereits zugestanden sind oder noch zugestanden werden sollten. Füauaas

Belgien.

Brüssel, 9. Jan. Die unterm 5ten d. von der niederländischen Regierung erlassene Zoll⸗Maßregel hat in der belgischen Presse all⸗ gemeine Aufregung hervorgerufen. Ministerielle wie Oppositions⸗ Blätter erheben mit gleicher Entschiedenheit ihre Stimme gegen jenen Beschluß. „Wir empfangen“, sagt die ministerielle Emancipation, „aus Holland eine Nachricht, die, auf den ersten Aublick, die han⸗ deltreibenden und industriellen Klassen des Landes in Bewegung setzen muß. Die holländische Regierung hat plötzlich sämmtliche Ein⸗ und Ausfuhrzölle gegen Belgien geändert. Unsere sämmtlichen Industrie⸗ Erzeugnisse sind theils mit einem doppelten, theils mit sechsfachem Zolle geschlagen, andere Artikel ganz und gar vernichtet. Diese Maß⸗ regel kommt uns durchaus unerwartet, denn nichts in den gepflogenen Unterhandlungen ließ uns dieselbe auch nur vermuthen.“ Das eben⸗ falls ministerielle Journal de Brurxelles äußert sich folgender⸗ maßen: „Hollands Absichten zielen auf nichts Geringeres als auf gänzlichen Umsturz unserer staatswirthschaftlichen Gesetzgebung. Es schlägt unsere Erzeugnisse nicht blos, weil wir die Begünstigung seines Java⸗ Kaffee's ermäßigt, sondern weil wir seit Trennung beider Länder für unseren Handel und Industrie neue Absatzquellen gesucht haben. Hollands Maßregeln gegen uns sind nicht etwa rein kommerzieller, sondern politischer Natur. Der Wortlaut der Königlichen Verord⸗ nung, die Sprache Hollands in seinen Unterhandlungen, der Augen⸗ blick, den es zu deren Bruch wählte, und endlich der heftige Charakter seiner Maßregel, beweisen dies zur Genüge. Täusche man sich nicht: was geschehen, mußte eintreffen. Wollte unsere Regierung nicht die Gesammt⸗Interessen des Landes opfern, so konnte sie die Unterhandlungen mit Holland unmöglich weiter führen. Sie mußte sie abbrechen. Daß aber Letzteres den Ablauf der Begünstigung vom 21. Juli 1841 gar nicht abwartete, sondern jetzt schon einschritt, beweist klar, daß es den Augenblick unserer Ge⸗ traide⸗Krisis als ihm günstig betrachtete, indem es gewissen unklugen Reden geneigtes Gehör schenkte. Doch es hat jenen belgischen Pa⸗ triotismus nicht in Rechnung gebracht, der dem Parteitreiben Schwei⸗ gen auferlegt, wenn die National⸗Ehre in Frage gestellt ist. Wir werden zeigen, daß der Gedanke, der Holland bei diesem Schritt leitete, ein rein politischer, unserer Nationalität und unseren Rechten a's freies und selbstständiges Volk durchaus feindlicher ist. In Gent, Lüttich wie in Antwerpen wird nur Eine Stimme darüber herrschen, daß die Regierung die holländische Heftigkeit mit Energie zurückwrisen müsse, selbst wenn das Land wieder in jene isolirte Stellung zurückzutreten gezwungen wäre, zu der es die niederländische Hartnäckigkeit zehn Jahre lang veranlaßte. Unsere Lage ist besser als 1839. Waren wir aber damals im Stande, alles Verkehrs mit Holland zu entbehren, mit welchem uns eine funfzehnjährige Vereinigung nie herzlich zu befreun⸗ den vermochte, so wird es uns jetzt desto leichter werden, wo eine Reihe fruchtbarer Jahre unsere Hülfsquellen und Kräfte gemehrt hat. Unser Schatz ist nicht verschuldet; unsere Finanzen zwingen uns nicht, von der Hand in den Mund zu leben: wir können es abwarten und werden es abwarten.“ Der Observateur, die Indepen⸗ dance, der Politique undedie Antwerpener Journale glauben nicht, daß der Friede Belgiens mit Holland ernstlich werde gebrochen werden; sie meinen vielmehr, daß die sonst so bedächtige holländische Regierung alsbald geneigt sein dürfte, einen neuen Handelsvertrag absgschliegen.

In Folge dieser holländischen Zoll⸗Erhöhungen versammelte sich auch gestern sogleich ein Minister⸗Rath, der bis 5 Uhr dauerte und in welchem die Ergreifung von Repressalien gegen Holland beschlossen wurde. Ein Beamter des Ministeriums der auswärtigen Angelegen⸗ heiten eilte unverzüglich zum König, der sich auf seinem Landsit in den Ardennen befindet, und heute enthält bereits der Moniteur folgenden Königlichen Beschluß:

„Leopold, König der Belgier u. s. w. In Betracht, daß nach Inhalt der Schlußbestimmung von Nr. 3 des 3ten Artikels des Gesetzes vom 21. Juli 1844 die ausnahmsweise durch diesen Artikel bewilligten Zoll⸗ Herabsetzungen ihre Kraft in Bezug auf die Länder, zu deren Gunsten sie verfügt sind, verlieren sollen, sobald in diesen Ländern eine Veränderung im Tarif oder andere Bestimmungen zum Nachtheil des belgischen Handels oder Gewerbfleißes getroffen werden; in Beracht, daß die Regierung der Niederlande mittelst Beschlusses vom 5. Januar d. J. in ihrem Zolltarif Veränderungen vorgenommen hat, die dem belgischen Handel und Gewerb⸗ fleiß nachtheilig sind; in Ausführung der vorerwähnten gesetzlichen Be⸗ stimmung, und um die unmittelbare Einfuhr der in Unserem Beschluß vom 29. Dezember 1845 festgesetzten Quantitäten Kaffee und Taback zu den herabgesetzten Zöllen zu verhindern; haben Wir auf den Vorschlag Unserer Minister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten und auf das Gutachten Unseres Minister⸗Raths beschlessen und beschließen: Art. 1. Unser vorerwähnter Beschluß vom 29. Dezember 1845 ist zurückgenommen: Kaffee auz den holländischen ostindischen Kolonieen und Taback werden bei der Einfuhr aus den Niederlanden in Belgien einstweilen den allgemei⸗ nen Zöllen des Tarifs unterworsen. Art. 2. Gegenwärtiger Beschluß soll vom Tage seiner Bekanntmachung an verpflichtend sein. Unser Finanz⸗ Minister ist mit Vollziehung desselben beauftragt. Gegeben zu Ardenne, 8. Januar 1846. Leopold. (gegengez.) J. Malou. A. Dechamps.“

Der Moniteur veröffentlicht auch den mit Hannover geschlos⸗ senen Auslieferungs⸗Vertrag.

Der Großherzog von Hessen hat den Baron Reiffenberg zum Commandeur des Ordens Philipp's des Großmüthigen ernannt. Der Baron ist der letzte Sprößling eines der eifrigsten Anhänger und tüch⸗ tigsten Generale dieses Landgrafen. 8

Der belgische General⸗Konsul C. Lecocg, der mit einer besonde⸗ ren Sendung nach den Küsten des Mittelmeeres beauftragt war, ist auf dem Wege dahin nach kurzer Krankheit zu Bordeaux gestorben.

Schweiz.

Kanton Bern. Zugleich mit dem Einberufungs⸗Schreiben an die Mitglieder des Großen Rathes, der am 12. Januar sich ver⸗ sammelt, ist denselben ein Vortrag des diplomatischen Departements an den Pegf gunae. Nas und die Sechzehner, datirt vom 27. No⸗ vember und 6. Dezember 1845, mitgetheilt worden. Der Schluß⸗ Antrag lautet: „Es möge der Große Rath beschließen, daß die Verfassung revidirt werde, und eine Kommission niedersetzen, welche den obigen Bericht des diplomatischen Departements zu prüfen und sodann Anträge zu bringen habe, welche Bestimmungen der Verfassung zu revidiren seien.“

S;

0 Madrid, 2. Jan. Folgende merkwürdige Erklärung „des Infanten Don Enrique, zweiten Sohnes des Infanten Don Francisco de Paula, ist heute in dem esparteristischen Blatte, el Espectador, erschienen:

„Meine Herren Redacteure des Espectador! Haben Sie die sfolgende Enengg in Ihr schätzbares Blatt aufzunehmen.

„Da mein Name wieder zum Gegenstande der Andeutungen der Press⸗

eworden ist, da man öffentlich meine Person als der höchsten Ehre, deren ich theilhaftig werden könnte, und als des meinem Herzen am theuer⸗ sten Glückes würdig bezeichnet, so würde ich befürchten, als undankbar zu erscheinen, wenn ich noch länger Stillschweigen in Betreff der Empfindungen beobachtete, die mich in Rücksicht auf das Glück, den Ruhm und die Un abhangigkeit der spanischen Nation beseelen. 1

„Eizogen in der Schule des Unglücks und unter politischen Umwäl⸗ zungen, habe ich doch durch die Ereignisse wenigstens so viel mit Sicherheit gelernt, daß die Prinzen für keinerlei Partei Vorliebe hegen und noch we⸗ niger deren Interessen und Empfindlichkeiten zu den ihrigen machen dürfen. 8 Diejenigen, welche diesen Grundsatz vergessen, fügen der Nation große Uebel zu, thun sich selbst Schaden, beeinträchtigen den Frieden der Unterthanen und laufen Gefahr, ihr Ansehen und ihre Würde zu verlieren. Dieser in meinem Gemüth eingewurzelten Ueberzeugung folgend, habe ich das Unhe unserer Zwistigkeiten bitter beklagt und aufrichtige Thränen über das tra- gische Loos aller erlauchten Spanier vergossen, die sich durch ihre dem con⸗ stitutionellen Throne geleisteten Dienste berühmt gemacht haben. Denn die Einzigen, welche ich als Feinde kennen lernte, sind jene Fanatiker, die, nachdem sie die Sache der Usurpation un ¹ des Despotismus auf den Feldern von Navarra verthei digten, sich ihres Hasses nicht entäußern und ihre bruder morderischen Absichten nicht aufgeben.

„Die Opfer, welche das spanische Volk im Uebermaße darbrachte, un die Sache Isabella's II. und der Institutionen zu retten, stellen sie gegen die Unternehmungen des Obskurantismus und die Intriguen derjenigen sicher, welche die Regierung Karl's II. parodiren möchten. Weder die Fortschritte des Zeitalters, noch die großen, von allen gebildeten Völkern anerkannten Grundsätze, noch die Würde dieser hochherzigen Nation, gestat ten irgend einen Rückschritt in der Laufbahn unserer Wiedergeburt.

„Welches auch die Wahl meiner erlauchten Cousine sein möge, i werde der Erste sein, mich ihr zu unterwerfen, in der Ueberzeugung, daß de Prinz, dem sie den Vorzug zu geben geruht, mit der großen Sache der Frei⸗ heit und Unabhängigkeit Spaniens identifizirt sein werde, der ich mich mi 8 unbegränztem Enthustgemus seit meiner frühesten Jugend aus Mitgefühl dem Beispiel meiner Familie folgend, hingab, und von der ich mich nich werde trennen können, so lange mein Leben dauert.

„Ohne Ehrsucht (ambicion) wünsche ich nur das Glück meines Vater landes, und wo auch immer die Vorsehung mir die Bestimmung, ihm zu dienen, anweisen möge, werde ich die Beweise von Zuneigung und Hoch⸗ schätzung, die man mir widerfahren ließ, als ein kostbares Andenken in meinem Herzen bewahren.

Madrid, den 31. Dezember 1845.

(unterz.) Henrique Maria de Borbon.“

Ich bezweifle keinen Augenblick, daß diese überraschende Erklä⸗ rung durch einen aus Paris, den 14. Dezember datirten, in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 20sten desselben M.

erschienenen Korrespondenz⸗Artikel hervorgerufen wurde. Dieser Ar tikel, in welchem behauptet wird, das Kabinet der Tuilerieen hätte das neapolitanische Vermählungs⸗Projekt aufgegeben und dagegen einen der Söhne des Infanten Don Francisco als Kandidaten auf⸗ gestellt, die jedoch durch ein feierliches Gelübde auf derartige Bewer⸗ bungen verzichtet hätten, ging in Uebersetzung in ein hiesiges kar⸗ listisches Blatt über, und offenbar fühlte der Infant Don Enrique (sein älterer Bruder schweigt) den Beruf, sich im Gegentheil als Be⸗ werber um die Hand seiner Königlichen Cousine und als den erbit⸗ tertsten Feind seiner von der Thronfolge ausgeschlossenen Verwandtern darzustellen. Auffallend ist es, daß der Infant auf diese Weise al entschiedener Parteigänger auftritt und doch den Parteigeist und in neren Zwist als die Quelle alles auf diesem unglücklichen Lande lasten den Unheils anerkennt. Bei aufmerksamer Prüfung des Manifestes

Revolntionaire erscheinen

wird man übrigens bemerken, daß es nicht blos gegen die Ansprüch der Familie des Don Carlos, sondern auch gegen die Bewerbunge eines anderen Prinzen gerichtet ist, den man hier als den Wiederher steller des Zeitalters Karl's II. betrachten will.

In meiner letzten Mittheilung gab ich an, Herr Martinez d la Rosa hätte in der Sitzung des Senates vom 30sten erklärt, die mit dem römischen Stuhl obschwebenden politischen Fragen wäre erledigt (vencidas). (S. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 12.) Aus dem amtlichen Abdrucke seiner Rede sehe ich, daß diese Angabe einer we⸗ sentlichen Berichtigung bedarf. Der Minister sagte: „In Bezug auf die obschwebenden Unterhandlungen sind verschiedene Schwierigkeiten erledigt worden, indem die politischen Fragen bei Seite gelassen wer⸗ den (quedando descartadas) und man sich nur mit den kirchlichen beschäftigt.“”“ Aus diesen Worten will man den Schluß ziehen, daß die diesseitige Regierung für jetzt nicht länger auf Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Königin Isabella's II. von Seiten des Pap⸗ stes bestehe.

Die Sitzung des Senates vom 3lsten bot Gelegenheit zur richti⸗ gen Auffassung des hier herrschenden Regierungs⸗Systems dar. De Minister⸗Präsident Narvaez fragte, in der Absicht, den Vorwurf der Militairherrschaft zurückzuweisen, ob nicht die Civil⸗Behörden in allen Provinzen ihre Befugnisse ungestört ausübten? Man antwortete ihm darauf, daß gerade die höheren Civil⸗Aemter in fast allen Provinzen jetzt an Militair⸗Personen übertragen seien. Herr Isturiz schilderte das System der Regierung mit sotteliben Worten: „Die Minister predigen constitutionelle Grundsätze und verfahren wie eine despotische Macht.“ Darauf fühlte der Minister⸗Präsident sich bewogen, mit folgendem politischen Glaubens⸗System der Regierung hervorzutreten: „Wenn die Parteien oder Individuen das Gesetz überschreiten, so ist nicht zu vermeiden, daß die Regierung ihnen nachahme und sich über die Gesetze wegsetze.“

Der Finanz⸗Minister hat unter dem 30. Dezember mit der S. Fernandobank einen Kontrakt abgeschlossen, vermöge dessen diese als Banquier der Regierung die Einkünfte des Staates erhebt und da⸗ gen die Zahlungen übernimmt, welche der Staat während des Jah⸗ res 1846 zu leisten hat. Die für die Aussteuer der Geistlichkeit und des Kultus bestimmten Fonds bleiben davon ausgeschlossen. Die Bank wird von den monatlich eingehenden Geldern für die Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse diejenigen Summen zurücklegen, welche, zu-⸗ folge des Budgets für 1846, zur halbjährlichen Bezahlung der Zinsen der Staatsschuld erforderlich sein werden. Die Bank hat an die Staatskasse monatlich nicht weniger als 73,000,000 Realen zu zahlen, falls die Einrichtung des Budgets für 1846 nicht eine Abänderung vorschreiben sollte. Sie berechnet sich für Unkosten 1 ½ pCt. von allen durch sie an den Staat geleisteten Zahlungen.

In Folge dieses Kontraktes werden alle Provinzial⸗Kassenbe⸗ hörden ausgehoben. 8

Nachschrift. Der Infant Don Enrique schickte das oben mit⸗ getheilte Manifest bereits gestern den Blättern der progressistischen wie denen der moderirten Opposition zu. Letztere begriffen sogleich, daß man den Infanten irre geleitet hatte, und noch um Mit⸗ ternacht machten Herr Salamanca und der General Cordova alle denkbaren Anstrengungen, um den Prinzen von der Veröffentlichung eines Aktenstückes abzuhalten, das ihn als Werkzeug der niedrigsten läßt, allein vergebens. Der Espanol und 8

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