1846 / 28 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

2 Bekanntmachungen.

[945] bbr946 1 m 3.

Auf den provinziellen Staatsschulden⸗Etats der Kö⸗ niglichen Regierungen zu Bromberg und Posen stehen für die Grundbesitzer und Einwohner der Kreise Gne⸗ sen, Powidz, Wongrowiec, Bomst, Buk, Fraustadt, Kosten, Posen, Schrimm, Meseritz, Obornik, Samter, Czarnikau, Chodziesen und Schroda verschiedene For⸗

derungen, im Betrage von 14,740 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf. und 18,027 Thlr. 4 Sgr. 1 Pf., verzeichnet, welche aus,

der von der vormaligen Herzoglich Warschauschen Re⸗ gierung in den Monaten Juli, August und September 1808 eröffneten Staats⸗Anleihe und den darüber theil⸗ weise ausgefertigten Staats⸗Obligationen herrühren und von der vormaligen hiesigen Liquidations⸗Kommis⸗ sion in Folge der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 4. Juli 1822 (Gesetz⸗Sammlung Nr. 737) festgesetzt, in Ansehung welcher jedoch die einzelnen Betheiligten und die Beträge ihrer Forderungen unbekannt sind. Da es jetzt, Behufs der Abtragung dieser Kapitalien, auf die Ermittelung der Betheiligten und die Feststel⸗ lung ihrer Forderungen ankommt, so werden alle die⸗ jenigen, welche aus der die erwähnten Forderungen be⸗ treffenden Festsetzungs⸗Dekreten der vormaligen hiesigen Liquidations⸗Kommission und aus den darauf gegrün⸗ deten von den Königl. Regierungen zu Bromberg und Posen ausgestellten Provinzial⸗Schuldverschreibungen Ansppüche an die Staatskasse herleiten, hierdurch öffent⸗ lich aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem auf den 22. April 1846, Vormittags um 11 Uhr,

vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rath von Rohr, in dem Instructions⸗Zimmer des unterzeich⸗ neten Ober⸗Landesgerichts anstehenden Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls ihre Ansprüche aus den gedachten Festsetzungs⸗Dekreten, Anerkenntnissen und Provinzial⸗ Schuldverschreibungen erlöschen und sie mit denselben werden präkludirt werden. .“

Bromberg, den 12. August 1845. Königl. Ober⸗Landesgericht. I. Abtheilung.

Ediktal⸗Citation. Land⸗ und Stadtgericht Culm.

Nachstehende verschollene Personen:

1) Anna Maria Lindemann, Tochter der Johann und Dorothea, geborenen Bentsch, Lindemannschen Ehe⸗ leute zu Klein Trzebez, geboren den 6. September k1799, welche vor 30 Jahren angeblich nach Bessara⸗ bien ausgewandert sein und sich dort im Dorse Borodyno, Odessaer Kreises, mit Martin Kling verheirathet haben soll;

2) Nicolaus Johann Weber, welcher vor 30 Jahren

von Skompe, Thorner Kreises, nach Rußland aus⸗ gewandert sein soll, und dessen mit Gottliebe, ge⸗ borenen Ochner, erzeugte Kinder, nämlich:

Euphrosyne, geboren 23. Oktober 1789, Johann, geboren 9. August 1794, Jacob, geboren 20. März 1798,

Anne Marie, geboren 16. Juli 1801, Thomas, geboren 18. November 1802;

3) der am 10. Juni 1804 geborene Müllergeselle Jo⸗ hann Zukierski, Sohn der zu Czemlewo verstorbe⸗ nen Samuel und Caecilie, geborenen Kalisch, Zu⸗ kierskischen Eheleute, welcher vor ungefähr 13 Jah⸗ ren von Czemlewo aus auf die Wanderschaft ge⸗ gangen ist,

und deren etwa zurückgelassene unbekannte Erben wer⸗

den hierdurch aufgefordert, sich innerhalb neun Mona⸗

ten, spätestens aber in dem vor dem Herrn Land⸗ und

Stadtgerichtsrath Schülke auf

den 22. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Gerichtsgebäude angesetzten Termine schrift⸗

lich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung

zu erwarten, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr Vermögen ihren bekannten nächsten Erben event. Fiskus zugesprochen werden wird.

[760]

[1166] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4. November 1845. Das Hartwighsche in der Kronenstraße Nr. 75 bele⸗ gene und Vol. XV. Nr. 1090. des stadtgerichtlichen ypothekenbuchs von der Friedrichsstadt verzeichnete Grundstück, abgeschätzt zu 8470 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf., soll Theilung halber am 23. Juni 1846, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[13441 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. Dezember 1845. Das in der neuen Jacobsstraße Nr. 24 belegene, Vol. III. No. 194 des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs verzeichnete Steinmetzmeister Ackermannsche Grundstück,

taxirt zu 12,557 Thlr. 13 Sgr., soll

am 16. Julius 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hp⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen

8

11343] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Dezember 1845. Das in der Blumenstraße Nr. 14 belegene, Vol. 27.

No. 1932 des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs ver⸗

zeichnete Tischlermeister Winkelmannsche Grundstück, ge⸗

richtliich abgeschätzt zu 5212 Thlr. 7 Sgr. 6 Ps., soll am 17. Juli 1846, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[63] Bekanntmachung.

Bei der bevorstehenden Errichtung eines landwirth⸗ schaftlichen Lehrstuhls an hiesiger Gewerbeschule wird als Lehrer der Landwirthschaft ein mit guten Zeugnissen versehener, theoretisch und praktisch, wo möglich in einer landwirthschaftlichen Anstalt gebildeter Landwirth mit den gehörigen Vorkenntnissen gesucht, welcher sich namentlich über seine Fähigkeit zum Lehramte näher ausweisen kann.

Hierauf Reflektirende wollen sich binnen sechs Wochen unter Beifügung ihres curriculum vitae bei dem Unter⸗

. 8 v“

Allgeme

¹ zeichneten melden und event. der Mittheilung der nähe⸗

ren Bedingungen entgegensehen. Münster, am 20. Januar 1846. Der Direktor des landwirthschaftlichen Central-Vereins. v. Brandenstein.

Rheinische Eisenbahn- Gesellschaft. ekanntmachung.

Bei der am 29. De⸗ zember v. J. vorschrifts⸗ mäßig stattgehabten Ans⸗ loosung der für das Jahr 1846 zu amortisirenden 32 Stück 3 ½ % privile⸗

2) 5 22e

81

EI die nachstehenden Num⸗

Slmmern gezogen worden: 235. 493. 755. 1036.

1420. 1543. 1914. 1990. 2130. 2343. 2349. 2422.

2506. 2817. 2851. 3186. 3296. 3427. 3511. 3555.

3755. 3855. 3919. 4040. 4282. 4327. 4444. 4611.

5439. 6113. 6115. 6214. Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch auf⸗ gefordert, dieselben mit den nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Zins⸗Coupons längstens bis zum 1. Juli d. J. bei uns oder bei den Herren 8

J. D. Herstatt

Oppenheim j. & Co.

A. Schaaffhausen eder o. b

F Wergifosse 1 Aachen,

MNendelssohn & Co. .

A. H. vbö & Co. Pin Berlin, 1 gegen Empfang des Nennwerthes und der bis dahin verfallenen, noch nicht erhobenen Zinsen einzuliefern. Vom 1. Juli d. J. an hört die Verzinsung dieser Ob⸗ ligationen auf.

Der Betrag derjenigen nach dem 1. Juli c. verfal⸗ lenden Coupons, welche bei Einlösung obiger Obliga⸗ tionen nicht mit eingeliefert werden, wird von dem Ka⸗ pitale gekürzt, um zur späteren Einlösung dieser Cou⸗ pons verwendet zu werden.

Köln, den 16. Januar 1846.

in Köln,

Die Direction.

8

74 b 9 Herren Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt werden zu der auf Montag den 9. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, im Lokale der Anstalt, Spandauer-Strasse No. 81, anberaumten statutenmässigen jährlichen General- Versammlung hiermit eingeladen. Berlin, den 26. Januar 1846. Die Direction der Berlinischen Feuer-Versicherungs- Gesellschaft. 8

8h mM V 20 4 Russisch⸗Englische 59 Anleihe.

Wir werden in diesem Jahre zu denselben Bedingun⸗ gen wie im Jahre 1834 die neuen Coupons zu vorgenann⸗ ten Obligationen besorgen. Berlin, d. 24. Januar 1846.

Mendelssohn & Co., Jägerstraße Nr. 51.

[1244] Ediktal⸗Ladung.

Auf die von dem Musselinhändler August Louis Si⸗ mon hieselbst bei uns eingereichte Insolvenz⸗Anzeige haben wir zu dessen Vermögen den Konkurs⸗Prozeß er⸗ öffnet. Es werden deshalb sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger genannten Simons hierdurch ge⸗

laden,

den 18. Mai 1846 an hiesiger geordneter Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafezdes Ausschlusses von dieser Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig zu liquidiren und zu be⸗ scheinigen, hierüber mit dem Curator litis et bonorum und nach Befinden unter sich der Priorität halber binnen sechs Wochen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und

den 6. Juli ejsd. a. der Publication eines Präklusivbescheids, die Außenge⸗ bliebenen betreffend, sub poena publicati sich zu ge⸗ wärtigen, sodann

den 14. Juli ejsd. a. s zu Treffung eines Vergleichs anderweit persönlich oder durch gehörig instruirte Bevollmächtigte vor uns an Gerichtsstelle zu erscheinen, der Gütepflegung unter der Verwarnung, daß die, welche nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt erklären, ob sie dem Vergleiche beitreten wollen oder nicht, für Einwilligende werden angesehen werden, beizuwohnen, im Fall aber, daß ein Vergleich in diesem Termine nicht zu Stande kommen sollte, des Aktenschlusses und

den 21. September desselben Jahres

der Publication eines Locations⸗Erkenntnisses sub poena publicati gewärtig zu sein.

Auswärtige haben Bevollmächtigte zu Annahme küns⸗ tiger Ladungen bei 5 Thlr. Sürase anher zu bestellen und wird solches andurch zu Jedermanns Nachachtung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Lengenfeld, im Königl. Sächs. Voigtl., den 8. De⸗ zember 1845.

KHKerrschaftlich Förstersche Gerichte daselbst. Kunze, Ger. Dir.

Schwerin⸗Wismarsche [61] Eisenbahn⸗Gesellschaft,

Hagenow⸗Schwerin⸗Rostocker Eisenbahn⸗Gesellschaft,

Güstrow⸗Bützower

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Es haben die provisorischen Ausschüsse der Schwerin⸗

Wismarschen, der Hagenow⸗Schwerin⸗Rostocker und der

iner

Güstrow⸗Bützower Eisenbahn⸗Gesellschaft den Beschluß

p girten Obligationen sind

Anzeiger.

gefaßt, diese respektiven Gesellschaften zu außerordentli⸗ chen General⸗Versammlungen einzuberufen, um densel⸗ ben die Frage zur Entscheidung vorzulegen:

ob eine Vereinigung der gedachten drei Gesellschaften zu einer einzigen Gesellschaft unter der Bezeichnung „Mecklenburgische Eisenbahn⸗Gesellschaft“ nach Maßgabe eines vorzulegenden Statuts nebst zu⸗ behörigen transitorischen Verfügungen stattfinden solle?

Die hohe Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Landes⸗Regierung hat das entworfene Statut vorläufig genehmigt, und für den Fall der beschlossenen Vereini⸗ gung die erforderliche Konzession ertheilt.

Es berufen demnach die unterzeichneten provisorischen Ausschüsse ein jeder die von ihm vertretene Eisenbahn⸗ Gesellschaft zu einer im Hotel du Nord zu Schwerin abzuhaltenden General⸗Versammlung, und zwar:

1. Die Actionaire der Schwerin⸗Wismarschen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft für den 24. Febr. d. J., um 9 Uhr Morgens.

2. Die Actionaire der Hagenow⸗Schwerin Rostocker Eisenbahn⸗Gesellschaft für den 24. Febr. d. J., um 4 Uhr Nachmittags.

3. Die Actionaire der Güstrow⸗Bützower Eisenbahn⸗ Gesellschaft für den 25. Febr. d. J., 9 Uhr Morgens,

damit jede dieser Gesellschaften in den respektiven General⸗Versammlungen über den obenberegten Antrag statutenmäßig abschließe.

Abdrücke der eventuellen Statuten der Mecklenburgi⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft können

1) von den Actionairen der Schwerin⸗Wismarschen Eisenbahn⸗Gesellschaft bei Herrn Senator Erdmann in Wismar,

2) von den Actionairen der Hagenow⸗Schwerin⸗Ro⸗ stocker Eisenbahn⸗Gesellschaft bei Herrn Accise⸗Rath Meyenn in Rostock,

3) von den Actionairen der Güstrow⸗Bützower Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft bei Herrn Senator Viereck in Gü⸗ strow, so wie von den Actionairen aller drei Gesellschaf⸗ ten auch bei Herrn G. H. Kaemmerer in Hamburg vom 10. Februar an entgegengenommen werden.

Die für die General⸗Versammlungen in Anwendung kommenden §§. 25. und 26. des Statuts der drei Ge⸗ sellschaften lauten gleichmäßig, wie solgt:;t.

Alle dispositionsfähigen Eigenthümer auf bestimmte Namen geschriebener Actien (Interims⸗Actien) (vide §. 9.) und alle Besitzer auf den Inhaber lautender Actien (Interims⸗Actien) sind zum Besuche der Gene⸗ ral⸗Versammlungen und zur Theilnahme an den Bera⸗ thungen derselben berechtigt.

Ein Stimmrecht in den General⸗Versammlungen ge⸗ bührt jedoch nur den Eigenthümern oder respektiven Be⸗ sitzern von mindestens 10 Actien (Interims⸗Actien). Je 10 Actien (Interims⸗Actien) mehr geben eine wei⸗ tere Stimme. Niemand kann indessen mehr als 5 Stimmen gültig abgeben. (Siehe jedoch §. 26. am Ende.)

§. 26.

Da der Besitz einer auf den Inhaber lautenden Actie (Interims⸗Actie) den Besitzer als Actionair erscheinen läßt, so bedarf es in Betreff der auf den Inhaber lau⸗ tenden Actien (Interims⸗Actien) zum Besuche der Ge⸗ neral⸗Versammlung einer weiteren Legitimation, als der Vorzeigung der Actie, auf welche die Besitzer derselben ihr Eintrittsrecht und ihr Stimmrecht begründen, nicht.

Diese Vorzeigung geschieht bei dem vom Ausschusse niederzusetzenden Legitimations⸗Comité, welcher die vor⸗ gezeigten Actien (Interims⸗Actien) zum Zwecke der Ver⸗ meidung mehrfachen Gebrauchs sür eine und dieselbe General.⸗Versammlung abstempelt und den Vorzeigern derselben auf ihren Namen lautende, und im Falle der Stimmberechtigung die Zahl der von ihnen abzugeben⸗ den Stimmen ausdrückende Legitimations⸗Karten zustellt. Die Eigenthümer der auf bestimmte Namen geschriebe⸗ nen Actien (Interims⸗Actien) legitimiren sich neben der unter allen Umständen unerläßlichen Vorzeigung der Actien durch Nachweisung der Identität ihrer Person, sofern dieselbe dem Legitimations⸗Comité unbekannt sein sollte. Sie dürfen sich durch ordnungsmäßig bevoll⸗ mächtigte Mandatare in den General⸗Versammlungen vertreten lassen.

Außerdem haben nur diejenigen Zutritt und Stimm⸗ recht, welche sich als Vormünder oder Kuratoren (Ge⸗ schlechts⸗Kuratoren, Curatores perpetui, Curatores bo- norum) solcher Eigenthümer auf bestimmte Namen ge⸗ schriebener Actien ausweisen, denen eine selbstständige Dispositionsfähigkeit nicht zusteht, oder die sich als Ver⸗ treter solcher actienberechtigten Corporationen legitimiren, auf deren Namen Actien (Interims⸗Actien) geschrieben stehen.

Diese Vertreter auf bestimmte Namen geschriebener Actien können außer den aus eigenem Rechte abzuge⸗ benden Stimmen noch bis zu 5 Stimmen abgeben. Die Bevollmächtigten von Eigenthümern auf bestimmte Namen geschriebener Actien können zugleich für drei Vollmachtgeber auftreten. Es dürfen also aus eigenem und fremdem Rechte höchstens 20 Stimmen aus einer Hand abgegeben werden. Die Legitimation muß spä⸗ testens an dem der General⸗Versammlung vorangehen⸗ den Tage beschafft werden.

Die ertheilten Legitimations⸗Karten werden beim Ein⸗ tritte in die Versammlung dem protokollführenden No⸗ tar überreicht.

Die Legitimations⸗Comité’s werden ihre Sitzungen gleichfalls im Hotel du Nord in Schwerin halten und war 1 für die Actionaire der Schwerin⸗Wismarschen und

der Hagenow⸗Schwerin⸗Rostocker Eisenbahn⸗Gesell⸗

schaft am 23. Februar von 9 bis 2 Uhr,

für die Actionaire der Güstrow⸗Bützower Eisenbahn⸗

Gesellschaft am 24. Februar von 9 bis 2 Uhr.

Außerdem ist die Einrichtung getroffen und von hoher Großherzoglicher Landes⸗Regierung genehmigt worden, daß die Abstempelung der Actien und die Ertheilung von Legitimations⸗Karten beschafft werden kann, vom 16. bis zum 21. Februar, Morgens zwischen 9 und 12 Uhr, resp. in Wismar bei Herrn Senator Erd⸗ mann, in Rostock bei Herrn Accise⸗Rath Meyenn, in Güstrow bei Herrn Senator Viereck und in Ham⸗ burg bei Herrn G. H. Kaemmerer.

Wenn nun zu erwarten steht, daß der mehrberegte Antrag in sämmtlichen General⸗Versammlungen der ein⸗ zelnen drei Eisenbahn⸗Gesellschaften wird angenommen werden, so haben die unterzeichneten provisorischen Aus⸗ schüsse im Interesse der also zu verschmelzenden Gesell⸗

schaften und nach eingeholter Genehmigung hoher Lan⸗ t des⸗Regierung für angemessen erachtet: 8

„Die erste General⸗Versammlung der Me gischen Eisenbahn⸗Gesellschaft auf den 25. ab. d. J., um 4 Uhr Nachmittags, im Hotel du nnn in Schwerin hiermit einzuberufen, damit dieselhen Gemäßheit §. 29. des neuen Statuts der Man lenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft se durch Erwählung eines Ausschusses definitiv konstidin

Die Vorbereitungen zu dieser General⸗Versammlun werden inzwischen von den provisorischen Ausschüs. 81 unter dem Vorsitze des Landesherrlichen Herrn Cit missarii getroffen werden, der auch den Vorsitz in General⸗Versammlung selbst führen wird. 8

Die auf den Besuch der General⸗Versammlun der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft bezüglen §§. 21 und 22 des neuen Statuts lauten wie folg.

Alle Inhaber von Actien (Interims⸗Actien) sind Besuche der General⸗Versammlungen und zur Th. nahme an den Berathungen derselben berechtigt.

Ein Stimmrecht in den General⸗Versammlungen bührt jedoch nur den Inhabern von mindestens 10 Pm (Interims⸗-Actien). Je 10 Actien (Interims⸗Nimij mehr geben eine weitere Stimme. Niemand kann n dessen mehr als 10 Stimmen gültig abgeben.

§. 22.

Da der Besitz einer auf den Inhaber lautenden Ach (Interims⸗Actie) den Besitzer als Actionair erscheine läßt, so bedarf es zum Besuche der General⸗Versamn⸗ lungen einer weiteren Legitimation, als der Vorzeigen der Actie (Interims⸗Actie), auf welche die Besitzer dae selben ihr Eintrittsrecht und ihr Stimmrecht begründn nicht.

Diese Vorzeigung geschieht bei dem vom Ausscnse niederzusetzenden Legitimations⸗Comité, welcher die vong⸗ zeigten Actien (Interims⸗Actien) zum Zwecke der M⸗ meidung mehrfachen Gebrauchs für eine und diestke ä“ abstempelt, und den Vorzeitm derselben auf ihren Namen lautende und im Falle ia Stimmberechtigung die Zahl der von ihnen abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitimations⸗Karten zustell, Die Legitimation muß späterhin an dem der Genena⸗ Versammlung vorangehenden Tage beschafft werden,

Die ertheilten Legitimations⸗Karten werden beim Ein⸗ tritt in die Versammlung dem protokollführenden Notar überreicht.

Auch gehört hierher aus den transitorischen Vafü⸗ gungen die nachstehende Bestimmung:

Die Stimmberechtigung in dieser General⸗Versonn⸗ lung richtet sich nach den Bestimmungen des Stantz der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft (§S§. A und 22). Die Bevorzugung der Namen⸗Actien der früheren Einzeln⸗Gesellschaften kommt in derselben nich mehr zur Anwendung, vielmehr werden die frühere Namen⸗Actien in Beziehung auf diese erste General Versammlung der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesell schaft als Actien auf die Inhaber behandelt.

Die Legitimation zum Besuche jener ersten General- Versammlung der E Eisenbahn⸗Gestl⸗ schaft wird zugleich mit der Legitimation zum Besut der General⸗Versammlungen der einzelnen Gesellscha⸗ ten, unter Berücksichtigung der erwähnten Abweichmg des neuen Statuts beschafft, dergestallt, daß die stempelung zugleich für die erste General⸗Versammlmg der Mechlenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft valedn und daß bei derselben, neben den Legitimations⸗Kane zum Besuche der General⸗Versammlungen der nis. Einzeln⸗Gesellschaften, zugleich Legitimations⸗Karten zun Besuche der eventuellen General⸗Versammlung der Mec⸗ lenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ausgegeben werden.

Wismar, Rostoch Güstrow und Hamburg, den 21. Ja⸗ nuar 1846.

Der provisorische Ausschuß der Schwerin⸗Wismarsche Eisenbahn⸗Gesellschaft. Der provisorische Ausschuß der Hagenow⸗Schwerin⸗ Rostocker Eisenbahn⸗Gesellschaft. Der provisorische Ausschuß der Güstrow⸗Bützower Eisenbahn⸗Gesellschaft.

1u“ ““ 8

Bekanntmachung.

Den dritten Coupon der Neuhäuser Stein⸗ kohlen⸗Actien pr. 1. Juli 1846 fällig, löse ic gegen Verzicht auf die eventuelle Dividende mit

Eilf Thaler Courant pr. Stück von heute an bei Präsentation ein.

Hannover, 4. Januar 1846.

8 Gerson Meyer.

Literarische Anzeigen. [79 b]

Die unterzeichneten Verleger verfehlen nichthier- durch ergebenst anzuzeigen, dass die Subscriptions- Listen für den Ihrer Majestät der Kaiserin von Russs- land dedicirten Kupferstich:

Hdie leizten Augenblicke Sr. Majestät Friedrich Wilhelm'’s III..-“

gemalt vom Prof. Schoppe, gestochen vor Sixdeniers, mit Monat Februar c. geschlossen und von da ab

die erhöhten Ladenpreise eintreten werden.

Berlin, im Januar 1846.

Joseph Rocca,W Kunsthändler.

Julius Kuhr, Hofkunsthändler.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ½ Jahr. 4 Rthlr. ½ Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie . ohne Preiserhöhung. rtions-Gebühr für den öR2 einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemei

8

I]*

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72.

Amtlicher Theil. nland. Rhein⸗Provinz. Freie Getraide⸗Einfuhr.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der Landtag. Königreich Sachsen. Milde Witterung.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Entlassungen und Er⸗ nennungen. Das Alpakaschaf in Rußland. Viehsterben.

- rankreich. Deputirten⸗Kammer. Gasparin, Thiers und Billault über die politischen Parteien und über die Verhältnisse zwischen Frank⸗ reich, den Vereinigten Staaten und England. Paris. Budgets⸗ Kommission. Verheerungen eines Schneesturms in Algerien. Ledru Rollin's Stellung in der Kammer. Verwerfung von Amendements. Schreiben aus P aris. (Adreß⸗Debatte; Verluste der Armee in Afrika.)

Großbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachricht. Parla⸗ mentarisches. Erklärung einer Grafschaft zu Gunsten des freien Han⸗ dels. Gerücht Maßregel. Mais⸗Einfubr aus den Ver⸗ einigten Staaten. Wahlen. Straßenreinigung. Eisenbahnen. Die Unruhen in Irland. Nachrichten aus Westindien und Brasilien.

Niederlande. Aus dem Haag. Prinz Wilhelm †.

Belgien. Brüssel. Kolonisirungspläne. Jagdgesetz⸗Entwurf. Verhör⸗Vorschrift. echweiz. Kanton Baselland. Die Freischaaren. Kanton eet, Hehengsettan Pff Gerichts⸗Verfassung. Kreisschreiben we⸗

mder Kirchen⸗Verhältnisse. Fürstenthum Neuenburg. . nng Gletscher⸗Reise. F“ talien. Rom. Vermischtes. Neapel. Geburt eines Prinzen. panien. Briefe aus Madrid. (Die Handels⸗Beziehungen zu Eng⸗ sand. L“ in Catalonien.) vrtugal. London. Die Kammern. Gelbes Fieber auf der

ee 8 8

Türkei. Konstantinopel. Chosrew Pascha. Neue Schiffs⸗A .— Verbot der Getraide⸗Ausfuhr. Saneg Ha nne. ö“

Eisenbahnen. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Frankfurt⸗Hanauer und andere benachbarte Bahnen.) andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ b Schreiben aus Frankfurt a. M. (Börsen⸗ und Getraide⸗

ericht.

Die Orgel der St. Matthäus⸗Kirche im Thiergarten. Gesellschaft natur⸗ forschender Freunde. Merkwürdiger Fund in Holstein. Schreiben aus Stockholm. (Verhandlungen der Akademie.)

beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Mäjestät der König haben Allergnädigst geruht:

Bei dem Seehandlungs⸗Institut die Rechnungs⸗Räthe Ebert und Cubelius zu Geheimen Rechnungs⸗Räthen und den Buchhal⸗ n Metzke zum Rechnungs⸗Rath zu ernennen.

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der

in Division, von Bockelmann, von Magdeburg.

2 8

e.ge. E11“ zum 3ten Stück des . es der Königlichen Regierung zu Köl ä kinnntmachung: glich gierung zu Köln enthält folgende „In Folge der mir höheren Orts ertheilten Ermächtigung bringe ü bnurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom Tage 18 Elscheinens Lee sch skanntmachung im Amtsblatt an, sämmtliche Getraide⸗Gattungen, na⸗ nenllich Weizen, Spelz oder Dinkel, Gerste, Hafer, Heidekorn oder Buch⸗

„Chef des General⸗Stabes

weizen und Roggen, vom Auslande über die Gränzen der Rhein⸗Provin bis auf Weiteres frei vom Eingangszolle werden eingelasfen —.33 1 Köln, den 21. Januar 1846. - 8 Der Ober⸗Präsident der Rhein⸗Provinz, (gez.) Eichmann.

Deutsche Bundesstaaten. 8

Königreich Bayern. Die Kammer der Reichsräthe beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom Regierung eingebrachten und von den prüften Gesetz⸗Entwürfen. Durch den ersten derselben wird beabsich⸗ tigt, in Streitigkeiten über den Besitz oder den Rechtsbestand wieder⸗ kehrende Leistungen oder Gegenleistungen aus lehen⸗, grund⸗, zehent⸗ oder gerichtsherrlichem Verbande oder über sonstige Grund⸗Prästationen, sie mögen in Zahlungen, in Geld⸗ oder Natural⸗Leistungen bestehen, künftig von dem Erfordernisse einer Berufungs⸗Summe Um⸗ gang zu nehmen, dann, dieselbe in allen Civil⸗Rechtosstreitigkeiten nur nach dem 24 ½Fl.⸗Fuße, den Gulden zu 60 Kr., zu berechnen. Nach einer kurzen Verhandlung wurde dieser Entwurf in der von der Regierung beantragten Fassung angenommen. Der zweite Gesetz⸗ Entwurf wollte feststellen, daß die Konskribirten, welche zur Zeit der Einberufung in Untersuchungs⸗ oder Strafhaft sich befinden, die Dienstzeit erst nach erstandener Haft beginnen sollen. Nachdem sich aber im Verlaufe der Diskussion mehrere Bedenken, insbesondere da⸗ rüber erhoben, daß die bezweckte Anorduung höchst ungleich auf die Conscriptionspflichtigen diesseits und jenseits des Rheins rückwirken dürfte, und geeignete Aufklärungen nicht gegeben werden konnten, so ging der Gesetz⸗Entwurf zu nachträglicher Prüfung di denkens an den Ausschuß zurück.

betreffenden Ausschüssen ge⸗

Königreich Sachsen. Die Leipziger Zeitung berich⸗ tet aus Dresden vom 23. Januar, man leser Z 0 89 as wahre Frühlingstage mit warmem Regen und 9 bis 100 Wärme R. im Schatten gehabt ; die Saaten seien grün, wie sonst Ausgangs März. Man befürchtet übrigens einen hohen Wasserstand der Elbe mit dem Beginn des Frühjahrs.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 20. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat den General⸗Lieutenant Ofrossimoff auf sein Gesuch vom Kommando der ersten Garde⸗Infanterie⸗Diviston entlassen und den Militair⸗ Lehranstalten aggregirt, den Chef des General⸗Stabes der Truppen im Kaukasus, General⸗Lieutenant Gurko II. zum Chef des Gene⸗ ral⸗Stabes aller Reserve⸗Truppen der Garde und Armee und den stellvertetenden ersten Quartier⸗Meister der aktiven Armee, General⸗ Major von der Suite Sr. Majestät des Kaisers, Kotzebue II., zum . der Truppen im Kaukasus ernannt und den General⸗Lieutenant Pissarew, Krankheits halber, auf seine Bitte, von dem Posten eines Militair⸗Gouverneurs von Warschau entlassen, wobei derselbe jedoch das Amt eines Senators bei den moskauer De⸗ partements des dirigirenden Senats beibehält und der Armee aggre⸗ girt verbleibt. Der Präsident des evangelisch⸗lutherischen General⸗ Konsistoriums, General⸗Lieutenaut und General⸗Adjutant, Baron Vehenevef⸗ ist auch als Präsident der evangelisch⸗lutherischen Bibel⸗ Gesellschaften für das russische Reich bestätigt worden.

In Betracht des von der Einführung des Alpakaschafs in Ruß⸗ land zu erwartenden Nutzens, hat die moskauer Central⸗Gesellschaft für veredelte Schafzucht ihrem Mitgliede, Herrn F. M. Brandenburg, der sich jetzt in London befindet, aufgetragen, daselbst ein Paar die⸗ ser Thiere zu kaufen und sie nach Rußland für die Musterwirthschaft der Gesellschaft zu schicken. In seiner Antwort berichtet Herr Bran⸗ denburg, daß er in London kein reines Alpakaschaf, sondern nur solche, die von einer Vermischung mit dem Lama abstammen, gefunden habe, und daß überdies deren Preis sehr hoch sei, er schlägt daher vor, die gewünschten Thiere direkt aus Amerika zu verschreiben, wozu sich auch ein ihm wohlbekanntes Londoner Haus bereit erklärt habe, vor⸗ ausgesetzt, daß die zu verschreibende Anzahl nicht gar zu gering sei; der Preis an Ort und Stelle wäre 7 bis 12 Pfund Sterl. das Stück,

ten, so hat sie in ihrer Sitzung vom B; E bekannt Mitglieder als auch überhaupt die Schafzüchter, welche geso ind sich Alpakaschafe anzuschaffen, 129 ö

19. Januar mit zwei von der 8 1 3 betreffenden Aufträge gleich bei Eröffnung der nächsten Schifffahrt

jnoch nicht aufgehört.

X die Versendungskosten nach Europa und von London nach Ruß⸗

Da die Gesellschaft diesen Preis nicht übertrieben findet, im Vergleich zu dem bisher in Europa für dieses nützliche Thie gezahl⸗ 27. Oktober beschlossen, den zu machen und sowohl ihre

pake n einzuladen, sich im Lauf dieses Win⸗ ters mit ihren Wünschen an die Gesellschaft zu wenden, damit die

gegeben werden können. Der Präsident der Gesellschaft hat si zwei Schafböcke und zehn Mutterschafe bestellt. 1ö1“ Das Viehsterben hat in den südlichen Gouvernements immer 1b Sporadisch kamen Fälle von Rinderpest noch vor in den Gouvernements: Tschernigoff, Podolien, Minsk, Char⸗ koff, Poltawa, Kursk, Moskau, Kaluga, Pskoff, Pensa, Orenburg und Perm. Im Jekatherinoslawschen ist die verderblichste Form der Seuche die, welche mit dem Symptomen der Cholera auftritt. Personen, die in den Jahren 1830 und 1831 hier die Cholera an Menschen zu beobachten Gelegenheit hatten, finden den Verlauf der jetzt hier herrschenden Krankheit des Rindviehes mit dem der Cholera ganz übereinstimmend. Wie jene, scheine sich, so meint man, auch die Viehseuche mehr durch die Atmosphäre, als durch Uebertragung zu verbreiten, und daher glaubt man, daß von therapeutischen Maß⸗ regeln mehr Erfolg zu erwarten sein dürfte, als von polizeilichen.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 20. Januar. Herr von Gasparin, Mitglied des rechten Centrums, bemerkte unter Anderem noch in der allgemeinen Adreß⸗Debatte, daß man, wie wünschenswerth auch die Allianz mit England sei, welche die In⸗ teressen der Civilisation, des Fortschritts und des Friedens wahre, doch auch nicht die Kontinental⸗Allianzen vernachlässigen möge; statt dessen aber wende man den Blick nach allen Meeren hin und habe Belgien, Si⸗ cilien, Savoyen von sich abgestoßen; die konservative Partei sei auch nicht progressiv genug; sie solle die Initiative zur Verwirklichung weiser Reformen in liberalem Geiste ergreifen; was die Vorwürfe der Opposition über Wahlcorruptionen anbelange, so könne auch er gar mancherlei darüber erzählen, doch würde die Opposition selbst gerade nicht die schönste Rolle dabei haben; der Minister des Innern habe gesagt, er bedürfe nicht der Corruption, um seine Politik aufrecht zu erhalten; aber das sei noch nicht genug, das Ministerium müsse auch dahin wirken, daß die Corruption, wenn es auch keine Mit⸗ schuld an derselben habe, zu existiren aufhöre; das Widerstands⸗ Spstem sei lange nützlich gewesen, als man die Emeute zu bekämpfen gehabt; aber eine Partei könne doch nicht immer von der Ne⸗ gation leben, die Welt schreite immer vorwärts; um zu erhalten, müsse man erneuern, und eine Partei, die ihre Doktrin für abge⸗ schlossen halte, gebe dadurch nothwendigerweise selbst ihre Entlas⸗ sung; die Fortentwickelung der Dinge warte nicht, man müsse die Fragen im Augenblick lösen, sonst falle diese Aufgabe einem Anderen zu; in solcher Weise solle und könne die konservative Majorität ihre Gegner bekämpfen. Herr von Gasparin äußerte hier: „Es giebt eine Partei, die sozialistische Partei, deren Lehren mir gefährlich schei⸗ nen. Aber wir machen uns zu den Verbündeten dieser Partei, indem wir uns nicht mit den Fragen beschäftigen, welche sie aufwirft. Die sozialistische Partei gewinnt an Stärke durch unsere Sorglosigkeit und Saumseligkeit. „Es wird zu spät sein, wenn wir einmal die Gefahr uns gegenüber sehen. Verachten wir nicht die Fragen, welche diese Partei anregt! Beeilen wir uns, dieselben zu lösen, damit ihre Erledigung nicht Anderen anheimfalle!“ Herr von Gasparin meint, man solle vorerst Bedacht nehmen auf strenge Anwendung des Gesetzes über die Arbeit der Kinder in den Fa⸗ briken, auf Erlassung eines Gesetzes über die Dauer der Arbeit aller in den Fabriken beschäftigten Arbeiter und auf die Beobachtung der Sonn⸗ tagsfeier. Die Herren Lherbette und Desmousseaux de Givré nahmen sodann das Wort, der Erstere, um im Namen eines Theils der constitutionellen Linken gegen die angebliche Verschmelzung zwischen

die Orgel der St. Matthäus⸗Kirche im Thiergarten.

Die neuerbaute St. Matthäus⸗Kirche im Thiergarten die in kurze im Gottesdienste übergeben werden soll, hat g vielen v Vor⸗ ühn auch den, eine ausgezeichnete Orgel zu besitzen. Der Erbauer der⸗ 2 Herr Johann Friedrich Schulze aus Paulinzelle, geht bei sen Orgelbau von ähnlichen Ansichten aus, wie Nehrlich bei seiner Theorie 2 en Stimmenbau, und es ist ein bedeutungsvoller Beleg sür die 1 15 dieser Ansichten, daß die daraus hervorgehende Tonbildung 8 8 entgegengesetztesten Tongebieten gleiche Wirkung hervorbringt. 1 85 78 scharfen Tonsinnes bemerkte Herr Schulze sehr früh⸗ 2n 9. er schöne Ton aus zwei Elementen zusammengesetzt sei: aus 1 arken (die Nehrlichsche Theorie nennt ihn gefaßt) von schreiendem 99 und aus einem schwachen (die Nehrlichsche Theorie nennt ihn 80 78 mattem Charakter. Um den schönen Ton zu erzeugen, mußte heh ze vor allen Dingen die Elementartöne haben, und diese gewinnt ünd 88 h, daß er das Oberwerk und Unterwerk auf verschiedene Weise mit 92 Webt. so daß die Pfeifen jedes Werkes mit anderem Winde intoͤ⸗ 2 rden. Beide Werke werden durch die Manualkoppel in Verbin⸗ negeset und geben dann eine Tonmischung, welche die Eigenschaften der Fene⸗ erke vereint, so daß der schneidende, bloße Kraft äußernde Ton leblicherkesh zu schnensraf 1 1o-ö des Oberwerkes gesellt und .! 8 e Ton des i Wi höescäna ane veichin iräne berwerkes bei aller Zartheit doch

erent, dessen Aufmerksamkeit auf Herrn Schul d 2 ü ulze hauptsächli ü n . sbie er den schönen Ton erzielt, gezogen veh. van 88 hheitarseh en in der St. Matthäus⸗Kirche bis in seine verborgensten Ein⸗

a weschtigt und ist dadurch in den Stand gesetzt, die Hauptpunkte, 1 neue Orgel von anderen Orgeln abweicht, übersichtlich anzu⸗

¹) Die Orgel

ginie Orgel hat stumme Prospektpfeifen von Zink. Die Erfahrun

9 Finnyfeisen nur von 4 Fuß an einen heafeng n3 präzis aehe Feret.

nur noch n9 den tieferen Registern hin aber immer matter gehen, bis

den nosh, 2 n heiseres Saͤuseln hervorbringen, während Holzpfeifen gerade

ern Schul kaven frisch und voll gehen und rasch ansprechen, bestimmte

t Prospentpfen zu seiner Orgel für die tieferen Töne Holz anzuwenden und eifen stumm stehen zu lassen. Dies brachte einen doppelten

—n

weiteren Vortheil mit sich, einerseits konnte nun zu den Prospektpfeifen statt des kostspieligen englischen Zinns das viermal müigere gs 19 1ele glänzende Politur annehmende Zink gewählt werden, andererseits ließ sich durch das Wegfallen der Windverführungen nach den Prospektpfeifen hin ein bequemer Gang um die Windladen anlegen, der das rüher so schwierige Stimmen zu einer Sache der größten Leichtigkeit macht. Die siummen Prospektpfeifen dienen der Orgel blos zum Schmuck und machten die Con⸗ struction eines theuren und doch mattklingenden, die innere Anlage vielfach Uübenben ö von Zinn unnöthig, dafür aber eine weit billigere und räftigere, die innere Anlage äußerst vereinfachende Prinzipalstimme „,2) Das Ober⸗Klavier hat einen sanfteren, lieblicheren Ton, als er früher zu erreichen war. Dies ist theils durch die enge Prenac der Ober⸗ werksstimmen, theils dadurch ermöglicht worden, daß die Wind⸗ laden des Oberwerkes in eine besondere Räumlichkeit (eine Nische des Thurmes) verlegt und mit einem besonderen Wind⸗ Magazine versehen wurden. Diese besondere Räumlichkeit läßt sich durch die Traktur mittelst verschiedener Thüren von der übrigen Räumlichkeit mehr oder min⸗ der abschließen, eine Vorrichtung, durch die vom Orgelspieler ohne alle Mühe ein herrliches Crescendo und Decrescendo erzeugbar ist; vas Wind⸗ Magazin aber hat außer dem Hauptvortheile, daß es eine sanfte Intona⸗ tion ermöglicht, noch manche andere untergeordnete Vortheile z. B., daß es durch einen Regulator alle Unregelmäßigkeiten des Windes, welche durch ö vFhn erzeng werden und bei sanften Stimmen viel bemerk⸗ na 1 sglei t 8 aelaerge ane heiliger wirken, ausgleicht und nicht bis zum Pfeifenwerk 88 ie Orgel hat eine einfache, wenig Raum einnehmende und eine präͤzise Spielart bewirkende Traktur, welche sich von der hmenie an⸗ 88 durch unterscheidet, daß die Verbindung der Ventile mit der Tastatur statt durch ein Wellenbrett nur durch messingene Winkel und kurze Querwellen, an welchen die Achsen zugleich Winkelarme bilden, hergestellt ist. Nur durch diese Traktur und die eben so einfache Anlage der Registerzüge war es möglich, in dem sehr beschränkten Raume ein Werk von Rierzlicher Größe herzustellen, ohne die einzelnen Theile zu sehr zusammenzudrängen und die bequemen Zugänge zu denselben zu versperren. 4) Die Orgel hat eine 16füßige Posaune mit durchschlagenden Zun⸗ gen und Körpern von Zink. Die durchschlagenden Zungen haben vor den

aufschlagenden den Vorzug, daß sie einen angenehmen, nicht so schnatter

Ton erzeugen, wie die letzteren, und dasas des Zinkes zu den Körpern ist der Grund, daß solche Posaunen auch hin⸗ sichtlich der Stärke den aufschlagenden nicht nachstehen. Die Wirkung die⸗ ser durchschlagenden Pos une ist daher ein durchdringender, aber dabei doch

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angenehmer Ton. Zur Bestätigung des Vorstehenden theilen wir no eben Zugegangene ehrenvolle Zeugniß nncg P erehe wh h Nachdem die von dem Orgelbauer Herrn Joh. Fr. Schulze a daen de. ean s enean erbaute S889† vaufs der Uchergabe ik⸗Direktor Herrn Bach in allen i Thei von veessen . ch ihren Theilen untersucht und „mit gar manchen Vorzügen geschmücktes, in der Wirkung herrliches Or⸗ gelwerk, das den besten unserer älteren beigezählt zu 1gö und der Gemeinde auf 100 Jahre und länger ein Mittel zur Erbauung, wie nicht minder dem Gotteshause eine Zierde sein kann“ bezeichnet worden ist, und in Betracht, daß Herr Schulze hierbei den bil⸗ ligen Voranschlag nicht allein nicht überschritten, fondern in mehrfacher Be⸗ ziehung über das Verabredete geleistet hat, hält es der unterzeichnete Ausschuß G diese vortrffliche Leistung hierdurch öffentlich rühmend anzuer⸗

Beerlin, den 23. Januar 1846.

8 Ausschuß des Friedrichvorstädtischen

Der engere Kirchbau⸗Vereins.

Gesellschaft naturforschender Freunde.

Verhandlung der Gesellschaft naturforschender Freunde am 15. Dezembe 1845. Herr Klotzsch legte eine ausgezeichnete 8SI. von 82 besonders Cinchonen aus Kolumbien, vor, die Herr Dr. Moritz dort ge sammelt und für das Königliche Herbarium eingesandt hatte.

Herr Schulz sprach üͤber die Zungenform der Mollusken und beson⸗ ders der Gattung Diphyllidia, auch über die Anatomie dieser Thiere über⸗