1846 / 37 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Nene Port. —. Engl. Kuss. 114. 113. Beas. 81. 82. Chiu 100.98. Mex 30 ½ 302¼

Peru 41. 39.

Paris, 30. Jan- 5⁰ % Rente sin cour. 122. 60. 3 % do. fün cour. 83. 60.

Wien, 31. Jan. 5 % Met. 112 ⅛. 4 % 4o. 101. Actien 1582. Aul. de 1891 160 ¼⁄. 40. 1839 121 ¼¾.

Mail. 124 ⅛. Livorn. 116 ½. Pest. 104 ½. Budw. 93.

Nordb. 190.

166 Im Schauspielhause. 37ste französische Abonnements⸗Vorstellung:

Mondieur et Madame Galochard. Shakespeare amoureuz, ou: heureuse. m Opernhause. Abonnements⸗Vorstellung: Wilhelm Tell. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu

pièce à Pétude. Tro

Freitag, 6. Febr.

La

3⁰% 77. Bank-

52 Gloggn. 145 4¼.

haus⸗Preisen verkauft.

Königliche Schauspiele. Doonnerstag, 5. Febr. Im Opernhause. Vorstellung: Die Vestalin.

Preisen verkauft.

Bekanntmachungen. [881] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. August 1845.

Das in der Breitenstraße Nr. 6 belegene Lerchsche Geundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 24,747 Thlr. 16 Sgr.

Pf., soll 4 s 34. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. [1087] Nothwendiger Verkauf.

Das unter der Gerichtsbarkeit des Königlichen Land⸗ gerichts zu Neustadt, im Bezirk der Königlichen Regie⸗ rung zu Danzig, und zwar im Dorfe

Rahmel sub No. 18 . des Hypothekenbuchs gelegene Mühlengrundstück nebst Pertinenzien, zusammen gerichtlich abgeschätzt auf 7033 Rthlr. 5 Sgr., soll den 28. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle in nothwendiger Subhastation verkauft werden. Die Tayxe, so wie der neueste Hypothekenschein, können in unserer Registratur eingesehen werden. 18 Neustadt, den 10. Oktober 1845. Königliches Landgericht.

v

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt werden zu der auf Montag den 9. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr akale der Austalt, Spandauer-Strasse No. 81,

im I . 1 8 statutenmälsigen jährlichen General-

anberaumten Versammlung biermit ecingeladen. Berlin, den 26. Januar 1816. Die Direction der Berlinischen Feuer-Versicherungs- Gesellschaft.

Unterzeichnete sind bereit, die Besor- der neuen Couponsbogen zu den

19te Abonnements⸗ (Dlle. Lind: Julia.) Anfang 6 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten Opernhaus⸗

gung

Russ. hre Berlin, den

Gebrüder Veit & Co.,

Neue Promenade No. 9.

Englischen 5 % Obligationen vom 1822 zu übernehmen.

22. Januar 1846.

28—

Ja

[72] Ediktal⸗Ladung.

Die von der im Jahre 1825 bereits verstorbenen Albertine Henriette verehelicht gewesenen General⸗Accis⸗ Einnehmer Mietzsch geb. Kluge zu Lengenfeld hinterlas⸗ sene außereheliche Tochter

Christiane Luise Hottin, welche im Jahre 1815 mit einem Russischen Offizier, der von Bintegesga geheißen, nach Rußland gegangen und nachher als dessen Ehefrau, dann als dessen Wittwe sich in Kiew aufgehalten haben soll, hat seit dem Jahre 1825 nichts wieder von sich hören lassen.

Auf Ansuchen der übrigen ehelichen Kinder der ob⸗ gedachten verehelicht gewesenen General⸗Accis⸗Einneh⸗ mer Mietzsch, als halbbürtiger Geschwister und präsum⸗ tiver Erben der Abwesenden, wird daher Christiane Luise Hottin, oder, im Falle sich dieselbe nicht mehr am Leben befin⸗ den sollte, ein Jeder, der an der Verschollenen in 144 Thlr. 19 Ngr. 9 Pf. bestehendem Vermögen als Erbe oder aus einem anderen Grunde Ansprüche zu haben

aubt, andurch geladen, 8 30. Juni 1846 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen und seine Ansprüche zu liquidiren und zu be⸗ scheinigen, unter der Verwarnung, daß außerdem die Abwesende wird für todt geachtet und ihr Vermögen an die sich gemeldeten und legitimirten Erben verabfolgt, alle Uebrigen hingegen für präkludirt und der Rechtswohl⸗

hat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, hierauf mit dem be⸗ stellten Kontradiktor rechtlich zu verfahren, binnen drei Wochen zu beschließen und sodann—

den 31. Juli 1846 der Publication eines Erkenntnisses gewärtig zu sein.

Auswärtige Interessenten haben Bevollmächtigte im

hiesigen Orte zu bestellen. Plauen, im Königlich 1. Januar 1810. Königliches Justiz⸗Amt. Damm.

Sächsischen Voigtlande, am

[1326] Ediktal⸗Ladung. b Z3u Befestigung des zwischen den bekannten Gläubi⸗ gern des sich im Laufe dieses Jahres entleibt habenden Webermeisters und Handelsmanns Carl Friedrich Wolss von hier gerichtlich abgeschlossenen Vergleichs werden alle zur Zeit noch unbekannten Gläubiger des genann⸗ en Wolf, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgkunde an dessen Nachlaß Ansprüche zu haben glauben, andurch geladen, den 23. Mai 1846 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich anzumelden, und ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von der Masse, auch be⸗ ziehendlich bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vori⸗ gen Stand zu liqultiten und gehörig zu bescheinigen, auch nach Befinden mit dem verordneten Rechtsvertre⸗ ter sowohl, als unter sich über die Priorität ihrer For⸗ derungen binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren und zu beschließen, sodann den 11. Juli 1846 der Inrotulation der Akten, und endlich

Uhr. haus übertragen.

Allgemeiner

außengebliebenen Gläubiger zu richtenden Locations⸗

Erkenntnisses, welches bezüglich der Nichterscheinenden

Mittags 12 Uhr für publizirt crachtet werden wird, ge⸗

wärtig zu sein.

Auswärtige haben zu Empfangnahme künftig erge⸗

hender Ladungen und Bekanntmachungen Bevollmäch⸗

tigte im hiesigen Oite zu bestellen.

Treuen obern Theils, den 11. Dezember 1845. Das Patrimonialgericht daselbst.

Barthol, G.⸗D

[13271] Ediktal⸗Ladung. Der Webermeister August Ferdinand Wolf allhier, Inhaber der zeither hier bestanden habenden Handlung A. F. Wolf u. Comp. hat seine Insolvenz bei uns an⸗ gezeigt, und es ist deshalb mit Eröffnung des Concurs⸗ Prozesses zu verfahren gewesen. v Wenn nun diesfalls von uns

der 23. Mai 1846 zum Ligq iidations⸗Termine anberaumt worden ist, so werden hiermit alle bekannten und unbekannten Gläubi⸗ ger des ernannten Welf, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch geladen, an diesem Tage zu rechter früher Gerichtszeit an hieäsiger Gerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich anzumelden und ihre Forderungen un⸗ ter der Verwarnung, daß sie außerdem derselben und beziehendlich der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden für verlustig erachtet wer⸗ den, zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem bestell⸗ ten Konkurs⸗Vertreter, sowohl der Piorität halber unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und so⸗

dann

den 11. Juli 1846 der Publication eines Prällusivbescheids gewärtig zu sein. Hiernächst haben sich die Wolfschen Gläubiger

den 25. Juli 1846 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle legal einzufinden, mit dem Konkurs⸗Vertreter, so wie unter sich die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht er⸗ scheinen oder sich über die Annahme des Vergleichs nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Be⸗ schluß der Mehrheit der Gläubiger werden erachtet wer⸗ den, im Fall aber lein Vergleich zu Stande kommt,—

den 1. August 1846 der Inrotulation der Arten und

den 26. September 1846. 8

der Publication eines Locations⸗Erkenntnisses, welches gleich dem Präklusivbescheide hinsichtlich der Ausbleiben⸗ den Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden wird, sich zu gewärtigen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künstig an sie ergehender Ladungen und Bekanntmachun⸗ gen Bevollmäͤchtigte allhier zu bestellen.

Treuen obern Theils, den 12. Dezember 1845. Das Patrimonialgericht daselbst. . Barthol, G.⸗D.

Literarische Anzeigen. [85]

In Venlage von Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler, Französische Straße Nr. 21, ist erschienen:

Geibel's Gedichte. 5te Aufl. eleg. geh. 2 Thlr.

Geibel's Portrait nach L. Kugler von V. Schertle. Thlr.

Carus, England u. Schottland

im Jahre 1844. 2 Thle. geh. 3 ¾ Thlr. Bericht über die Untersuchung ei-

niger Theile des Mosquitolandes. gr. 8. mit Kupfern und Karten. gch. 1 ½ Thlr.

1841 Bei J. C. Mäcken Sohn in Reutlingen ist er⸗

schienen und in allen Buchhandlungen vorräthig, in

Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg bei

E. S. Mittler: Chrestomathie aus Jenophorn

Mit einem Vorlänfer aus Isokrates und einem poe⸗ tischen Anhange. Bearbeitet von Dr. Carl Friedr. Schnitzer, Rektor. Preis ohne Wörterbuch 1 Fl. 12 Kr. oder 22 ½ Sgr.

4—- Das Wörter buch hierzu ist bei demselben Ver⸗ leger erschienen und einzeln in jeder Buchhand⸗ lung zu haben.

D⏑—V—ꝛ

Bei A. Förstner in Berlin ist so eben erschienen

und ist in allen Buchhandlungen zu haben:

Theoretisch⸗praktische Zahlenlehre. Von

[100 b] 0 F. Wolff, Professor am Königl. Gewerbe⸗Institut. I. Theil. Dritte Auflage. 1 Thlr. 15 Sgr.

Die preußische Landwehr in ihren Einrichtungen. brosch. 10 Sgr. Ein Handbuch für jeden Landwehr⸗Offizier, Unterof⸗ siier und Wehrmann, um sich in kurzer Zeit und ohne Mühe über ihre Dienst⸗ und Rechts⸗Verhältnisse, über

Die Opernhaus⸗Abonnements sind nach §. 7 der bestehenden .“ 8. 8 sertions-Sebühr sür den Kontrakte an diesem Tage nicht gültig; dagegen wird das Schauspiel⸗ 8 * haus⸗Abonnement zu der Vorstellung: Wilhelm Tell, in das Opern⸗

S n.

EEEEI“ 1111““

pas Abonnemenl beträgt:

2 kthlr. für Jahr. b

4 Rthir. - Jahr. . Et 8 Rthlr.

ZE1““] Berantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. allen Theilen der

Königestädtisches Theater.

Donnerstag, 5. Febr. Die Gebieterin von Saini⸗Tropez, e

24ste Schauspielhaus⸗ spiel in 5 Aufzügen, nach dem Französischen von Lembert.

Anfang 6 Uhr. den gewöhnlichen Opern⸗

Monarchie ohne Preiserhöhung. 8b

4

einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

lIgemeine

8

post-Anstallen ne r⸗nich 1

Auslandes nehmen Beslellung auf dieses HGlalkt an, sür Berlin die Expedilion der Allg. Prevß.

Zeitung: 8 Nr. 72.

Iöu““

Anzeiger.

1821 Neue grosse Ausgabe

Händel's Werken

in Partitur mit untergelegtem Klavier-Auszuge. Den Verehrern Hän delscher Musik wird bereits von Händel's Werken ist eine bibliothekag bekannt geworden sein, dals sich im Jahre 1843 Sellenheit und überdies mangelhaft durch Unbax unter dem Namen: heit. Jetzt wird eine bessere zu sehr maͤlsige

The Handel Society dingungen geboten, denn bereits ist die Zall

Theilnehmer ansehmnlich, fast 800, und wie des . 2 2, in London eine Gesellschaft von Musikern, Mu-

sich mehrt, mindern sich dem Plane gemöls ii- . 1 sikgelehrten und Musikfreunden gebildet hat, welche sten der Anschaffung für jeden Einzelnen. 7 chreiben aus Paris. (Berryer über die nordamerikanischen Verhält⸗ eine neue grosse kritische Ausgabe von Händel’s

gens wird das Werk nur für die Mitzliede usse; Ibrahim Pascha.)

Werben veranstaltet. An der Spitze derselben ste- Gesellschaft gedruckt, und die höchste Zahl da pfbritaͤnien und Irland. London. Parlamentarisches. Die hen die Herren W. Sterndale Bennett, Sir H. ben ist auf 1000 festgestellt. ußerungen der Presse und die Partei⸗Bestrebungen in Folge der Peel⸗ Bishop, W. Chappell, W. Crotch, J. W. Um den Bcitritt zu der Gesellschaft zu e hen Landels⸗Vorschläge. Anti-corn⸗law⸗league und Ultra⸗Tories. Davison, E. J. Hopkins, G. A. Macfarren, tern, hat dieselbe an verschiedenen Punkten desaiprd Ashley über die jungen Fabrik⸗Arbeiter. Ueberschwemmung in J. Moscheles, T. M. Mudie, E. Rimbault, landes Agenten (Local-Secretaries) ernannt, ristol. SFir G. Smart und H. Smart. Man wird Mit- Deutschland haben die Unterzeichneten dieses derlande. Aus dem Haag. Vermischtes. glied dieser Gesellschaft durch jährliche Einzahlung übernommen. Sie erklären sich demgemöfs Muqulgien. Brüssel. Kammer⸗Verhandlungen. Zustand der belgischen Einer Guinece, und der Plan des Unternehmens Unterzeichnungen anzunehmen und den Dein olonie in Guatimala. Vermischtes. 1 ist dieser, den Mitgliedern jährlich einen Theil von den die Exemplare des Werkes, wie sie ihnen nemark. Kopenhagen. Polizeiverbot gegen Vorträge über die Haündel's Werken in dem Umfange zu gewähren, dem Vorstande der Gesellschaft zukommen, anern⸗Bewegungen. Vermischtes. G in welchem deren Herstellung durch die Jahresbei- sern. Dies geschieht ohne irgend eine Prori weiz. Kanton B ern. Proclamation des Großen Naths. Die träge möglich wird. doch macht die Bestreitung der Fransportkoster glieder der Revisions⸗Kommission. Vorschlag einer Bürgerwache

Die Herausgabe geschiecht nach den besten kriti- sonstigen unvermeidlichen Spesen einen kleineaé Echeltung der Ordnung. Volkssorderungen. Kanton Waadt. schen Hülfsmitteln und namentlich nach den in der schlag auf den obengenannten Jahresbetrag ronei uschrist an die Geistlichkeit. Königlichen Bibliothek zu London aufbewahrten Guinee erforderlich. Genau kann dieser Aubcch alien. Modena. Herzogliches Manifest. 1 zahlreichen Original- Manuskripten Händel's. Die im Voraus nicht bestimmt werden, indem der¹ nien. Madrid. Kongreß⸗Verhandlungen. Schreiben aus Pa⸗ Gesangwerke erscheinen mit englischem Terxte. Je- trag von der Zahl der durch Vermittelung der Un 1s. (Forldauernde Vorsichts⸗Maßregeln und Verhaftungen zu Barcelona des Werk nennt seinen Herausgeber auf dem Titel. terzeichneten zu der Gesellschaft Beitretenden a und Gerona; Anstalten zum Empfang hoher Gäste; Geldsendung aus

Das Format ist in Folio, bedentend grösser als

hängen wird. Vorläusig ist der in Deuudand u Frantreich und Ueberfall der Post.) das übliche Musikalien-Format. Das Ganze wird zahlende Jahresbetrag auf stindien. Ausbruch des Krieges zwischen den Engländern und den in gehesteten Bänden ausgegeben.

Acht Thalecr preuss. Courant Heilhs in Lahore. 1 86 w Hereits sind drei Jahres-Beiträge eingezahlt und sestgestellt. Indem wir daher zur Unierzreich dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Schreiben dafür den Mitgliedern der Gesellschaft eingehändigt:

einladen, bitten wir diejenigen, welche der 8 Amsterdam. (Börsen⸗ und Marktbericht.) Für 1843 1844.

schaft beitreten wollen, ihre Beiträge mit A Erster Band. The four Coronation Anthems,

1)'The King shall rejvice, lern für die drei ersten Gesellschaftsjab're (19 Amtlicher Theil.

bis 1845/46) postfrei an uns ceinzusenden, dabq 8 2) Zadok the priest, Namen und Charaktere zum Behuf der Eintn 3) My heart is inditing,

in die Mitgliederliste genau anzugeben, und n 8 : 12½ 7 9) Let thy hand be strengthened, stimmen, auf welche Weise sie das Werk zug herausgegeben von W. Crotch, Doctor der Musik

det zu erhalten wünschen. Für den Fall, dh- und Professor an der Universität zu Oxsord.

kleiner Mehraufwand stattfinden sollte, vid Zweiter Band. L'Allegro, il Pensieroso ed il verhältnissmässiger Nachschufs, welcher jedd m. Moderato,

sehr unbedeutend sein kann, bedungen, cnlhexan 8 Uich t b llich T 4 1

herausgegeben von J. Moscheles. setzten Falls eine eben so verhältnifsmälsög a. 1 1 ) am 1 Her heil. Für 1844—1845. erstattung gewährt. Ausführliche Prospekte d*a- 1“

18“ Deutsche Bundesstaaten.

Dritter Band. Esther. kes in englischer Sprache, nebst Liste der bicereg

8 n8 herausgegeben von C. Lucas. Mitglieder der Gesellschaft, sind unentgeltla b EI11“ 1 1 Vier te r Band. Ode for St. Cecilias Day (1739), uns zu haben. Königreich Bayern. In der Sitzung der Kammer der

herausgegeben von T. M. Mudie. geordneten vom 31. Januar wurden drei Wahlen, die der ka⸗ Die Bedeutung dieses Unternehmens ist nicht zu schen Geistlichen Dekan Lechner, Pfarrer Bettinger und Ramoser, verkennen. Die frühere grosse englische Ausgabe ngültig erklärt. Im laufenden Semester sind an der mün⸗

vÜniversität 1417 Studirende inskribirt, und zwar 1293 Inländer In Berlin nimmt Bestellungen darauf an die T. Trautweinse he Buch- ;8 N 124 W Fnvon enng 522 18 1nde ephischen Fa⸗ Uenhandlung (J. Guttentag), Breite Stralse No. 8.

tlicher Theil. uütsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der Landtag. grequenz der münchener Universitäit. Königreich Sachsen. ndtags⸗Verhandlungen. Königreich Hannover. Verfügung in Hetreff der Auswanderer. Schreiben aus Deßau. (Die Herzogin bristiane Amalie mit Tode abgegangen.) land und Polen. St. Petersburg. Rekrutirungs⸗Nachlaß gen Mißwachses. Ordens⸗Verleihung. Diplomatische Audienz. ckanntmachung der Reichsschulden⸗Tilgungs⸗Kommission. nkreich. Deputirten⸗Kammer. Schluß der Debatte über die sversikät. Verwerfung des Mauguinschen Amendements. Paris. andels⸗Beziehungen zu Persien. Thiers und Guizot. Vermischtes.

8

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant a. D., von Steinäcker, den St. Jo⸗ iter⸗Orden zu verleihen.

1“

Leipzig, im Januar 1846.

Breitkopf & HFärl

nt an, 468 der juristischen, 228 der theologischen und 84 der ltzinischen. Die übrigen studiren Kameralia, Bergwissenschaft f. w.

Königreich Sachsen. In der Sitzung der zweiten mer vom 3. Februar befand sich auf der Registrande unter erem auch ein Anschluß aus Leipzig zu der aus dieser Stadt egangenen Beschwerde über die Bekanntmachung des Ministe⸗ s des Innern in Bezug auf die Ereignisse vom 12. August 1845. Abgeordnete Joseph bevorwortete denselben und äußerte hier⸗ zugleich, wie der Umstand, daß jene seit langer Zeit aus Leipzig gangene Beschwerde bis jetzt in der Kammer immer noch nicht Berathung gekommen sei, bereits Befürchtungen und Klagen her⸗ erufen habe, daß diese Sache durch die Zeit wohl ganz erdrückt en könne; und er richte deshalb an die mit der Prü⸗ des Gegenstandes beauftragte außerordentliche Deputation die um eine Mittheilung darüber, was sie bis jetzt abgehal⸗ abe, das Resultat ihrer Erörterungen der Kammer vorzulegen. „Präsident Eisenstuck, als Vorstand und zugleich Referent der Untersuchung der leipziger Ereignisse niedergesetzten außerordent⸗ Deputation der zweiten Kammer, erwiederte hierauf, daß dieser nnstand nicht blos eine sehr sorgsame, sondern auch eine unbefan⸗ und unparteiische Untersuchung erfordere, und daß besonders die leichung von ungefähr 200 Zeugen⸗Aussagen mit dem Berichte Untersuchungs⸗Kommission, so wie die Einholung verschiedener chten und Aufklärungen, die Arbeiten sehr erschwert und verzö⸗ habe. Die Fragen, deren Erledigung die Deputation sich bei Untersuchung zur Aufgabe stellen müsse, seien vorzüglich die: von Meyerbeer, ges. von Frl. Lind. as Militair auf Requisition der kompetenten Behörde eingeschrit⸗ 4. Fahnenweihe aus „Die Belagerung sei, und ob dasselbe berechtigt gewesen, von den Waf⸗ Korinth“, von Rossini, ges. von Hrn.] ebrauch zu machen. In Bezug auf die erstere Frage habe die EEEE4* und dem 90 1” Fg- die d Gewißheit erlangt, um ihr Urtheil Thor⸗Personale. G ben zu können; desto schwieriger aber sei die Erwägung der 5. Schwedische Volkslieder, ges. ee sen, da hier Alles darauf ö“ zu ß ver Lind. v eendung der Waffen die gesetzlich vorgeschriebene Mahnung zum Die eingegangenen meg e1cg enögeben 9 das Publikum gerichtet worden sei. Er hoffe ü jgat worden, und können dieselbe die d ieser er K lückschig vn gag h, heeeöe. Pes Hutefger 1 8q e dieser Untersüuchung der Kammer recht bald

Inspekior Hin. Harke im Königl. Schauspielhause e“ pfang genommen werden; nach dieser Zeit 8 Königreich Hannover. In Folge mehrfach laut gewor⸗ die nicht abgeholten Billets 8g lage, daß die Auswanderung nach Amerika häufig zur Ver⸗ Nunmerirte Sihplätze 062 hlr., 8 Abense 6 9 der Gläubiger benutzt werde, ist, zur Verhütung der hierdurch 4 1 Thlr., + ebendaselbst, wie au erben Nachtheile, von dem Ministerium des Innern die Vor⸗ Kasse, zu haben. 1 1b direribeilt worden, daß Jeder, welcher aus dem Königreiche nach Anfang 7 Uhr. Ende 9 Uhr. Die 1n auszuwandern beabsichtigt, dieses vier Wochen vor der Ab⸗ 6 Uhr geöffnet. de Gemeinde seines Wohnorts öffentlich bekannt zu machen Berlin, den 5. Februar 1810. ber Obrigkeiten des Verwaltungs⸗Bezirks werden angewiesen, Das Comité des Königl. Theat zu 1. Auswanderung nach Ameerika nur an solche Perso⸗ 1 ntesbe nneen Henfe hesthenigung des Amts⸗ oder Magi⸗ 8* 3 arüber beibrin 9 . göstttgefunden han eibringen, daß eine solche Bekanntma

erin Frl. Lind, des Hrn. Litolff, der Ko pern⸗Sänger Hrn. Mantius, Pfister und 3s⸗ sche, so wie der Königl. Kapelle, unter gütiger tion des Königl. Kapellmeisters Hrn. Tauhent Erster Theil. 8 Nr. 1. Ouvertüre aus „Cortez“, von Sponk 2. Mönchschor aus „Robert der Teuftt Meyerbeer. 3. Arie aus „Die Schöpfung“, ges. von Frl. Lind. 8 1 4. Piauoforte⸗Konzert von C. M. von Aℳ vorgetragen von Hrn. Litolff. 5. Deutsche und Schwerdische Lieder. a. Die Wassernixe von Julius Weiß, b. Waldvöglein von Hermann Wichmann, c. Schwedisches Frühlings⸗) instrumm lied, Taubem⸗, d. Schwedisches Kriegslied,] männl.9

Zweiter Theil.

1. Ouvertüre aus „Athalia“, von delssohn⸗Bartholdy.

2. Jägerchor aus „Blaubart“, von C9

3. Arie aus „Die Kreuzritter in Ere

83 1gz Lesezirkel und Privat⸗Gesellschaften. Auch im Jahre 1846 erscheinen in unserem Verlage:

1. Minerva. Ein Journal histor. und po⸗

lit. Inhalts von Dr. Fr. Bran. 2. Micscellen aus der neuesten ausländ. Literatur,

von Demselben. Jena, im Dezbr. 1815. Bransche Buchhdlg.

Zu Bestellungen für 1846 empfeehlt sch E. S. Mittler (Stechb ahn 3), Posen

von u. Bromberg.

ges. tinj

[101 b] Uin

Kunst-Anzeige.

Nach dem mit so vielem Beifall auf der vorjäh- rigen Kunst-Ausstellung gesehenen schönen Bilde von ger b

Siedel: Neapolitanerinnen am Meeresstrande

(im Besitz der Stisisdame Fräulein Emilie v. Wal- denburg), erscheint im März d. J. in der unterzeichneten Kunst-Verlagshandlung eine sehr gelungene Litho- graphie von C. Mittag, und liegt ein Probedruck zur Ausnahme von Subscriptionen für die gechrten Kunstfreunde in derselben aus. Die Preise sind: vor der Schrift auf chin. Papier 3 ½ Thlr. mit der Schrift Ih C. G. Lüderitzsche Kunst-Verlagshandlung, Unter den Linden No. 27.

98 b 295 Thlr. zur 2üen Hypothek werden von einem promp⸗ ten Zinszahler sogleich oder zum 1. April gesucht. Selbst⸗ darseiher werden gebeten, ihre Adressen unter R. 142. im Königl. Intelligenz⸗Comtoir abzugeben. 8 nn Kass nn [99 b] 1 Mit Allergnädigster Königlicher Bewilligung, Sonnabend, den 7. Februar 1846, im Konzertsaale des Königl. Schauspielhauses: Großes Vokal⸗ und Instrumental⸗ Konzert, t gegeben von dem Königl. Theater⸗ Chor, unter gefälli⸗

den 29. August 1846

der Publication auf die Präklusion der

ihre Rechte und Pflichten zu untenichten.

ger Mitwikung der Königl. Schwedischen Kammersän⸗

83 2 0„„ Freitag den 6 n Februar

AA

* Deßau, 4. Febr. Das Herzogliche Haus und das Land sind in tiefe Trauer versetzt worden. Gestern Abend um 9 Uhr verschied nach kurzem Krankenlager Ihre Hoheit die Herzogin Mutter, Chri⸗ stiane Amalie, Wittwe des am 27. Mai 1814 verstorbenen Erb⸗ Prinzen Friedrich, geborne Prinzessin von Hessen⸗Homburg. Geboren am 29. Juni 1774, hat die hohe Verstorbene demnach ein Alter von 71 ½e Jahren erreicht. Ihre Vermählung fand statt am 12. Juni 1792, und sind aus dieser Ehe am Leben vier Söhne und zwei Töchter: J. H. D. die regierende Fürstin von Schwarzburg⸗RNudolstadt, Se. Hoheit unser regierender Herzog, Se. Hoheit der Prinz George Bernhard, J. H. D. die Prinzessin Louise Friederike, Gemah⸗ lin des Prinzen Gustav von Hessen⸗Homburg, Ihre Hoheiten die Prin⸗ zeu Friedrich August und Wilhelm Waldemar. Die hohe Ver⸗ blichene übte in echter Frömmigkeit Wohlthun in reichem Maße; viele averg. segnenden Andenkens werden ihr noch lange nachgeweint erden.

1 E Rußland und Polen. „St. Petersburg, 30. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Ukases an den dirigirenden Senat, in Berücksichtigung des im Gouvernement Smolensk stattgesundenen Mißwachses, befohlen, daß die durch das Manifest vom 12. November 1845 angeordnete Rekru⸗ ten⸗Aushebung in dem genannten Gouvernement auf das Jahr 1846 hinaus verlegt werde.

„Dem Professor der Königl. bayerischen Akademie, Maler Hesse, ist, als Zeichen besonderer Zufriedenheit des Kaisers mit der gelunge⸗ nen Ausführung des von Sr. Majestät bestellten Gemäldes „der Ue⸗ bergang der französischen Truppen über die Beresina“, der St. An⸗ nen⸗Orden zweiter Klasse verliehen worden.

Der Oberst Todd, bisheriger außerordentliche Gesandter und be⸗ 5 vee e c. hen am hiesigen Hofe, tt vorgestern, da er diesen Posten verläßt, seine Abschieds⸗Audi bei Sr. Majestät dem Kaiser 9 c „Die Reichs⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kommission bringt zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß, da die Zeit, für welche im Jahre 1834 Zins⸗Coupons der 2ten 5proz. bei den Banquiers N. M. Roth⸗ schild in London abgeschlossenen Anleihe ausgetheilt worden sind, bereits zu Ende geht, auf Kaiserliche Versfügung neue Cou⸗ pons⸗Bogen für die nächstfolgenden zwölf Jahre von 1846 bis 1858, sowohl hier in St. Petersburg bei der Kommission selbst, als auch in London, Amsterdam und Hamburg in den dortigen rus⸗ sischen Konsulaten zu erhalten sind. Es werden daher die Inhaber der Certifikate obengenannter Anleihe aufgefordert, dieselben der Reichs⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kommission, vom 15. (27.) Januar 1846 an, im Verlauf von 18 Monaten, nebst einer schriftlichen Declaration, nach einer von der Kommission zu erhaltenden Form, einzureichen, um die ihnen zukommenden neuen Coupons⸗Bogen zu empfangen. Das Direktorium der Kommission hält es für nöthig, hinzuzufügen, daß, auf Kaiserlichen Befehl, die neuen Coupons⸗Bogen mit Talons ver⸗

sehen worden, damit man nicht mehr nöthig habe, nach Ablauf des

Zeitraums, für welchen dieselben gelten, die Original⸗Certifikate vor⸗ zuweisen, um neue Zins⸗Coupons zu erhalten, indem es hinlänglich sein wird, die Talons allein einzureichen. Was die Verabfolgung der neuen Zins⸗Coupons mit den Talons in London, Amsterdam und Hamburg anbelangt, so sollen die dazu anberaumten Termine zur ge⸗ hörigen Zeit durch dasige, so wie durch berliner öffentliche Blätter, dem Publikum angezeigt werden. 8

8 Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzungen vom 29. und Januar. Herr Thiers ließ sich im Wesentlichen folgendermaßen über die Verordnung in Bezug auf den Universitäts⸗Rath vernehmen: . „Uls ich gestern den Unterrichts⸗Minister unterbrach, beabsichtigte ich nicht, alle Fragen hier lösen zu wollen, ich wollte blos anzeigen, daß ich den Königlichen Rath vertheidigen würde, denn ich bin von der Kommis⸗ sion, zu der zu gehören ich die Ehre hatte, beauftragt, dem vom Ministe⸗ rium Behaupteten ganz Entgegengesetztes hier zu vertheidigen. Man hat denjenigen, welche vor Herrn Salvandy im Ministerium des Unterrichts waren, vorgeworfen, daß sie nicht gewagt, seine Verordnungen zu bekäm⸗ pfen. Dies ist nicht der Wahrheit gemäß, denn Herr Villemain hat nicht den Beschluß seines Nachfolgers gebilligt, und was die Anderen betrifft, so leuchtete ihre Mißbilligung noch mehr aus ihrem Be⸗ nehmen, als aus ihren Worten hervor. Mit einem Worte, von neun Ministern hat Herr Salvandy allein die Verwaltung des Königl. Rathes angegriffen. Ich bin, gleich Herrn von Salvandy, aufrichtig und entschieden für die Institutionen der Revolution und des Kaiserreichs, jedoch nur so, wie dieselben, durch die Zeit modifizirt, den Bedürfnissen unserer Tage und den Prinzipien der Repräsentativ⸗Regierung angepaft sind. Diese schönen Institutionen haben drei Epochen: die Revolution von 1789, die sie ausgesonnen, Napoleon, der sie nach einer vielleicht zu absoluten Einheits⸗ Idee organisirt hat, die Restauration von 1814 15 und die Umwälzung von 1830, welche dreißig Jahre verwendet haben, sie zu modifiziren und dem Revpräsentativ⸗Spstem anzueignen. Ich will diese Institutionen nicht, wie sie zu dieser oder jener Epoche ihrer vergangenen Geschichte waren, sondern wie sie jetzt sind, wie die Zeit sie umgebildet hat. Wie Herr von Salvandy bewundere auch ich Naͤpoleon; aber es giebt einen Gesetzgeber, der, was viel heißen will, über Napoleon steht; dieser Gesetzgeber ist die Zeit, die es nach meiner Ueberzeugung selbst Napoleon zuvorgethan hat. Der Vertheidigung dieser Institutionen habe ich gewissermaßen mein Leben gewidmet. So oft diese herrlichen Institu⸗ tionen, welche Frankreichs Einheit konstituiren, in Gefahr waren, fühlte ich mich bewegt, eilte ich herbei ihnen zur Hülfe. Das Bedürfniß unserer Zeit ist Einheit in allen Zweigen der öffentlichen Gewalt; der Cassationshof ver⸗ tritt hier die Einheit der Justiz, der Staats⸗Nath vertritt die Einheit der Verwaltung, und der Königliche Nath vertritt die der Universität. Ich habe gegen den Minister des Unterrichts, er weiß dies wohl, keine feindseilige Gesinnung, allein ich glaube, daß er aus lauter Bewunderung für das De⸗ kret vom Jahre 1808 sich von seiner Leidenschaft fortreißen ließ und nicht mehr dessen Sinn begriff. An die Stelle einer großen Institution, und dies hoffe ich auf das klarste zu erweisen, hat er die Wirksamkeit seiner Büreaus geschoben. „Die Verfassung der Universität beruht auf dem Gesetze vom 10. Mai 1806. Die Verwaltung der Universität wurde von dem berühm⸗ ten Herrn von Fontanes geleitet. Napoleon glaubte, durch ein Ge⸗ setz die Grund⸗Prinzipien der Institution festhalten zu müssen; in Bezug auf das Detail bediente er sich der Dekrete. Das Gesetz vom 10. Mai enthält drei Artikel. Der erste heißt: „„Es soll unter dem Namen Kaiser⸗ liche Universität eine mit dem Jugend⸗Unterricht brauftragte Körperschaft

1846.

gebildet werden.““ Der zweite Artikel lautet: Die Mitglieder des Le

e . 8 b mnꝗ ns r⸗ 95 hezen eine bürgerliche, spezielle und temporaire Verpgichtung 12. 4 Artikel. 3 229 daß Dekrete diese Gegenstände sämmtlich ordnen sollen. Zwei Dekrete olgten, eines vom 17. März 1808, eines vom 15. März 1811. Diese Dekrete bestimmten, aus welchen Personen die Lehrkörperschaft ge⸗ bildet werden solle, sie gründeten die Normalschule und das Institut der Agrégés;

sie setzten ferner einen Großmeister ein, der gleichsam ein kleiner Kaiser war,

und dies, wohl ohne es zu wollen, will man heute wieder hervorrufe Vermöge dieser Dekrete wurde auch der Universitäts⸗Rath 4 mit der Finanz ⸗Verwaltung und der Jurisdiction belleidet. Nach dem Vorbilde des Staatsraths bestand der Universitäts⸗Rath aus ordent⸗ lichen und außerordentlichen Mitgliedern. Zehn Räthe waren auf Lebens⸗ zeit ernannt, die zwanzig anderen waren außerordentliche Mitglieder; diese Räthe wurden aus den Direkioren der Collegés und den Fakultäts⸗Deka⸗ nen gewählt. Kaum hatte der Kaiser indessen diesen Beschluß gefaßt, so schienen die Uebelstände dieser Anordnungen ihm einzuleuchten, so daß er de⸗ ren Ausführung verschob; erst 1813 wurden die außerordentlichen Näthe ernannt. Wie bewegte sich dazumal diese Institution? Sie war anfangs von unbestrittenem Nutzen; alle Universitäts⸗Reglements, die noch zu entwerfen waren, wurden angefertigt. Wie verhielt es sich aber mit der Leitung der Universität? Herr von Fontanes, der allmächtig war, gesellte sich fünf bis sechs Personen bei, mit welchen er die Universität regierte. Dies dauerte so bis 1814 fort; da kam die Restauration. Was war der leitende Gedanke derselben? Haß der Einheit und Neigung zur Zersplitterung. Die Restauration wollte aus Haß gegen die Vergangenheit Alles spalten und trennen, und dieser Ge⸗ danke der Restauration kommt heute wieder zum Vorschein. Heute sieht man wieder in gewissen Sphären die Absicht durchleuchten, provinzielle Spaltung an die Stelle der Departemental⸗Centralisation zu setzen. Jour⸗ nale gewisser Farbe nennen sich Gazette d' Auvergne, Gazette de Flandres. Indessen wagte die Restauration nicht, die Universität zu ver⸗ nichten, sie that aber Alles, was sie konnte, um ihre Wirksamkeit durch Trennungen zu vernichten. An die Spitze der Universität stellte man eine Art von Rath, den man Königlichen Rath nannte, der nichts von der star⸗ ken Einheit der früheren Institutionen hatte; indessen geschah es, daß durch die Wahl einiger zum Nath gehörenden Personen die Institution nicht zu Grunde ging. An der Spitze des Königlichen Raths, welcher alle Macht des früheren Großmeisters und des früheren Universitäts⸗Raths in sich ver⸗ einte, stand eine Kommission von 5 Mitgliedern, die Herren Roper⸗Collard, Cuvier, Sylvester de Sacy, Frayssinous und Guéneau de Mussy. Dies dauerte fünf Jahre, die Restauration, wahrnehmend, daß diese Institution die Universität nicht dahin führte, wohin sie es wünschte, wollte zur Einheit zurückkehren. Ludwig XVIII. hatte mehr Nei⸗ gung, als man geglaubt, zu den Traditionen des Kaiserreichs zurückzukehren; er pflegte seine Minister zu fragen: „„Wie machte es denn der Andere?““ Die Wärde des Großmeisters wurde wiederhergestellt. Diese Function er⸗ hielt Herr Frayssinous, der allein Beziehungen zur Regierung hatte und die Meinung des Königlichen Raths einholen mußte; Letzterer haite auch viele administrative Functionen zu versehen. Im Jahre 1829 wurde Herr von Vatismenil Minister des Unterrichts, sein erster Akt war die Verordnung, welche entschied, daß das Königliche Conseil dem Minister nur Nath zu ertheilen habe. Dies ist das Historische der Sache, dies ist das Werk der Zeit, nun, ich halte dies Werk, wie es ein⸗ mal ist, für besser als das Kaiserliche. Man sagt, mehrere Minister des Unterrichts hätten sich über die Tyrannei des Königlichen Raths be⸗ schwert, ich war der Kollege einiger, und keiner hat mir von seinen Klagen seiner Unzufriedenheit und seiner Sklaverei gesprochen. Sie haben Herrn Villemain gehört, der am längsten Unterrichts⸗Minister war, Sie haben ge- hört, wie er erklärt, daß der Königliche Nath ihm Widerstand geleistet, daß zuweilen auch er mit ihm in Widerspruch gewesen, daß dieser wechselseitige Kampf aber die besten Resultate erzeugt habe. Herr Salvandy ist der ein⸗ zige, welcher diese so drückende Knechtschaft nicht ertragen konnte. Jetzt frage ich, ob das, was Herr Salvandy gethan, um sich dieser Tyrannei zu entziehen, gesetzlich war. Zwei Fragen stellen sich hier: Ist es gesetz⸗ lich, was Herr Salvandy gethan? oder hat er sich nicht vielmehr in Bezug auf Gesetzlichkeit in ein wahres Chaos geworfen? Hat Herr Salvandv eine schlechte Institution zerstört, um eine blos chimärische zu gründen? Sie sind nicht zu dem früheren Gesetzeszustand zurückgekehrt, sondern Sie haben sich daraus gewählt, was Ihnen anstand, und zurückgewiesen, was Ihnen mißbehagte. b Hinsichts der Gesetzlichkeit sind Sie in einem Chaos. Daher bedarf es eines Gesetzes, und ich bedaure die Verordnung vom 1. Dezember, weil ich mit Schmerz sehe, wenn die Regierung meines Lan⸗ des sich in unentwirrbare Schwierigkeiten stürzt; entledigen Sie sich so schnell als möglich dieser Willkür und legen Sie ein Gesetz vor.“ Herr Thiers ging hier in die Beweisführung ein, daß der alte Königliche Rath gerade durch seine beschränkte Zusammensetzung viel geeigneter zu handeln gewesen sei, als ein Nath von zahlreicher Zusammensetzung, der sich schwerlich bei schwierigen Fragen einigen möchte. Jetzt, wo gewisse Parteien im Kampfe lägen, betrachte man diese Verordnung als den Sieg einer Meinung, die den sranzösischen Institutionen fremd i und die mit einem Minister besser fertig zu werden hoffe, als mit einem ganzen Kolle⸗ gium. „Sie haben“, schloß der Redner, „Lobredner an der Universität ge⸗ sunden, das ist wahr, allein die Universität ist arm, arm wie das Heer. Herr von Salvandy ist wohlwollend, er hat sich gegen die Universität frei⸗ gebig gezeigt, er hat dabei Recht gethan. Allein Wohlthaten haben Dank⸗ barkeit im Geleite, und die Danlbarkeit ist es allein, die dort spricht. Spä⸗ ter, wenn die Besonnenheit kömmt, wird die Universität alles Uebel erkennen, was Sie ihr gethan, und sie wird sich darüber um so bitterer beschweren, als sie Ibnen anfangs dankbar gewesen. Ich fasse meine Gedanken in ein Wort zusammen. Sie haben der Universität unermeßlich geschadet, Sie haben dieselbe in dem Augenblick gespalten, wo sie am meisten der Einheit und Stärke bedurfte. Erlauben Sie mir, Herr Minister, daß ich Ihnen dies sage, ich, der einst mit Ihnen gegen das Wort „gebrandmarkt“ stimmte. Das Lob, welches Ihre Verordnung von den Männern einer gewissen Par⸗ tei erhalten hat, sollte Ihnen Mißtrauen einslößen. Wissen Sie, warum sie, nach unserem gemeinsamen Votum, an welches ich eben erinnerte, zwi⸗ schen Ihnen und mir einen Unterschied machen, weshalb sie mich verfolgen und Ihnen Lob spenden? Was ich darin erkenne, ist eine große List, die sich unter einer Unklugheit verbirgt.“ Der Unterrichts⸗Minister ergriff darauf wieder das Wort und fragte, ob sein Gegner ein Amendement stellen wolle, welches sein Verfah⸗ ren tadle und den Wunsch ausspreche, daß ein Gesetz gegeben werden müsse? Herr Thiers wolle einen Königlichen Rath, der gleichsam ein Staatsrath wäre; dies halte er nicht den Institutionen gemäß. Er suchte den Beweis zu führen, daß die bisherige Organisation weder den Interessen des Staats noch denen der Universität gemäß gewesen wäre. Seine Verordnung babe dieselbe blos auf die Grundsätze des Stifters zurückgesührt. Herr Villemain habe 1840 dies selbst für nöthig befunden, und vier Mitglieder des alten Königlichen Rathes hätten nicht nur nicht gegen seine Beschlüsse protestirt sie offen gebiligt 4 . 1 err Dupin bemerkte, als Resultat dieser Diskussion ergebe i Nothwendigkeit eines Gesetzes; denn statt den Königlichen Nand en gen, habe die Verordnung ihn nur geschwächt. Allgemein sei man gegen dieselbe eingenommen, und nur ein Gesetz könne hier abhelsen, insbesondere unter den jetzigen Verhältnissen. Vor diesen Neuerungen sei die Universität angegriffen worden, wo sie noch stark gewesen, jetzt sei sie dagegen ge⸗