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Schauspielhause. 36ste Abonne Hierauf: Phädra. “
ziasl. —. Moontag, 23. Febr. Im Vorstellung: Der arme Poet.
Preuss. Pr. Sch. —. Poln. —.
4 % do. 39 ½. Ausg. —. Pass. —. 3 % Russ. Hope 90 ⅞.
Frankfurt a. M., 17. Febr. 5 % Met. 112 ½ G. Bank-Aetien P. ult. 1905. 1903. Bayr. Bank -Actien 701 Br. Hope 89 ½ Br. Stiegl. 88 ½ Br. Int. 60 ¾⁄. 60. Poln. 300 FI. 100 ¼. 100 ½. 4c. 500 Fl. 82 ¼. 82 ⅛.
Engl. Russ. 108 G.
„ Abennement beträgt: Rthlr. für ½ Jahr. “ 2 4 hthlr. - ½ Jahr. 8 kthlr. - 1 Jahr. — Theilen der Monarchie 48 Preiserhöhung. 8 nsertions⸗ Gebühr für den
ꝙ* Frankfurt a. M., 17. Febr. Die Börse zeigt seit einigen Tagen in den Eisenbahn⸗Actien wieder größere Kauflust, wodurch deren Course täglich höher gehen. Heute war dies auch der Fall, dagegen waren die spanischen Fonds, holl. Integrale und auch verschiedene Lotterie⸗Anlehen flauer. Von dem Gelde kann man nicht sagen, daß es im Ueberflusse vor⸗ handen sei, doch ist auch gerade kein drückender Geldmangel zu verspüren, und der Diskonto steht kaum höher als 4 ½ %. — Im Waarenhandel, so⸗ wohl en gros wie en detail, herrscht große Stille, und erst mit dem Eintritte der Frühjahrsmesse erwartet man größere Geschäftsthätigkeit, aber doch kein günstiges Resultat dieser Messe. Der Winter war zu ungünstig, die Lebens⸗ Bedürsnisse erheischen in ihren hohen Preisen zu große Einschränkung.
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Berliner
E11n “ Den 20. Februar 1846. 1 en — AMeteorologische Beobachtungen.
8 Pr. Cour. Actien. Brief.] wGeld. Gemw. 1846. 19. Februar.
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28 2 mein S E Alle Post-Anstallen des In- und ;b Aluslandes nehmen Bestellung 9 auf dieses HBlatt an, für Berlin ddie Erpedilion der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72.
“ HKhbhnigsstädtisches Theater.
Sovnnabend, 21. Febr. Mit Allerhöchster Genehmigung: En
ordinaire Vorstellung in 3 Abtheilungen, zum Benesiz des Hen⸗ „reiner Zeile des Alg.
Castelli. naum Anzeigers 2 Sgr. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und „
Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. r Zu dieser Vorstellung sind nur noch Parterre⸗ und Gallkein
Billets im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu haben.
n 7à4 88889 ““
Oeffentliche Aufführungen.
Hamburg, 18. Febr. Bank-Actien 1600 Br.
Wien, 16. Febr. 5 % Met. I112 ¼. 4 % do. 101 ½., 3 % 77. hank- Actien 1584. Aul. de 1834 155 ¼. do. 1839 122 ½¼. Nordb. 185 ⅓. Gloggn. 1415½. Mail. 123. Livorn. 116. Pest. 104 %. Budw. 92½.
Berlin, Sonntag den 22 ten Februar
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Pr. Cour. Brief. Geld.
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Fonds.
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Abends 10 Uhr.
Nach einmaliger Beobachtung.
Morgens 6 Uhr.
Nachmittags 1
97 ⅔ Inrl. Potd. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. abgest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb.
do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. 0 b.-Schles. E. L A Prior. do. Lt. B. [B.-St. E. Lt. A. u. B. Magd.-Halbst. Eb. Br.-Schw.-Frb. E. do. do. Prior. Obl. „% Ronn-Kölner Esb. Niedersch. Mk. v. e. do. Priorität Wilh.-B. (C.-O.)
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St. Schuld-Sch. Prämien-Scheine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. do.
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Pomm. do.
Kur- u. Neum. do. Schlesische do. do. v. Staat g. Et B.
259682
Gold al marco. Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Th. Disconto.
—öSnöSSI=IÄIbEeSnöS=Sö=Sn
pinm 9.1 894 „EEEE8 Amsterdam, 16. Febr.
—-— 193]
Niederl. wirkl. Sch. 60 ½.
Auswärtige Börsen.
2 Uhr.
Luftdruck Luftwärme..
— 3,2° n. + 6,8° R.
72 pct. heiter. NW.
Thaupunkt.. Dunstsättigung. Wetter
Wind Wolkenzug...
SW. SW.
336,65Par. 336,04 Par. 333,990 7Par. Quellwärme 7,79 R. 1,69 0,0° R. + 2,3°) .
87 pCt.
Schnee.
Tagesmittel: 335,560Par. + 0,50R. — 1,5 ⁰9 R. 84 pcCt. W.
hauses: Flusswärme 0,09 R. Bodenwärme 0,2°9 R. Ausdünstung 0,003 Rh. Niederscblag 0,069 Rh. Wärmewechsel
R. + 3,0⁰ n.
94 pCt.
Regen. W.
Khbhnigliche Sonnabend, 21. Febr.
seul, ausgeführt von Mad.
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Günstling.
Im Schauspielhause. ments⸗Vorstellung. Auf e Michel Perrin. Hierauf: Pas rue.
Sonntag, 22. Febr. Im Opernhause. 25ste Abonnements⸗Vor⸗ stellung: Adrian van Ostade, komische Oper in 1 Akt, Musik von Weigl. Hierauf: Der Schutzgeist.
Zu dieser Vorstellung werden Billets, mit Sonnabend bezeichnet, zu den erhöhten Opernhaus⸗Preisen verkauft.
“ Im Schauspielhause. 36ste
Schauspiele. 34ste Abonne⸗
Und: Der Verstorbene.
Sonnabend, 21. Febr. Letztes Konzert von Henry Litolff. Compositionen, welche zur Aufführung kommen werden, erwähnen die eigenen Werke des genialen Konzertgebers, wie namentlich die türe zu Catharina Howard, mehrere Piecen aus Salvator eine Caprice über „Robert der Teufel“, eine Caprice de Con en forme d'étude (von ihm selbst vorgetragen) und Marche fune für Violine und Orchester; dann ferner Ouvertüre zu Egmont und n Konzert von Beethoven und ein Scherzo für Pianoforte von en Westmorland. Herr Léonard und die Königliche Kapelle, unter Leitung des Konzm⸗ meisters Herrn Ganz, werden den Konzertgeber unterstützen. 7 Uhr. Billets à 1 Rthlr. in der löbl. Musikhandlung von Botem Bock und bei dem Konzertgeber (Universitätsstraße 3).
Im Konzertsaale des Königlichen Staasin
Von den intezan mn Dnr. Aast, cert
be.
Fräulein Marx, Herr Pfister, Herr Böttichen
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Anfa
Anfang 6 Uhr.
Der
Abonnements⸗ “ 1
1323 82 am 15. Oktober 1838 zu Sasterhausen verstor⸗ bene Nittergutsbesitzer und Kaufmann Sophia Flügel Hasenclever, geborene Stümper oder Stüber, hat in ihrem Testamente ihren Disponenten Wilhelm Ludwig Müller und Christian Ernst Herrmann und ihrem Wirth⸗ schafts⸗Inspektor Weiß, den beiden Ersteren eine jähr⸗ liche Rente von 500 Thlr. und dem Letzteren eine jähr⸗ liche Rente von 300 Thlr. ausgesetzt, mit der Bestim⸗ mung, daß aus den diese Renten repräsentirenden und auf die Güter Sasterhausen und Raaben einzutragen⸗ den Kapitalien von zusammen 26,000 Thlr. nach dem Tode der genannten Legatarien eine Hasenclever⸗Flü⸗ gelsche Stiftung gebildet werden soll. Ein Theil dieser Kapitalien, im Betrage von 4000 Thlr., ist insbeson⸗ dere dazu bestimmt, daß jährlich die Zinsen davon an zwei auf einer Preußischen Universität immatrikulirte Studirende, welche entweder zur Verwandtschaft der Adoptivmutter der Stifterin, der verwittweten Kauf⸗ mann Elisa Ruck, geborenen Hasenclever, zu Landeshut gehören, oder von ihren, der Stifterin, rechten Aeltern abstammen, vertheilt werden, so daß diese, wenn sie die Universität nicht früher verlassen, das Stipendium drei Jahre hinter einander genießen sollen. Da in dieser ketzteren Verordnung eine Familien⸗Stiftung enthalten ist, eine solche aber in Gemäßheit der §§. 29 ff. Tit. 4. Th. II. des Allgemeinen Landrechts von dem nach §. 10 a. a. O. zu bestimmenden Familien⸗Vorsteher verlaut⸗ bart werden muß, so ist vor Allem die Ermittelung der zum Genusse der in Rede stehenden Stiftung berufenen Familien⸗Mitglieder erforderlich. Es werden deshalb alle unbekannten Mitglieder der Familie Hasenclever und Stümper oder Stüber, und insbesondere alle zu den unbenannten Familien gehörige Personen hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 4. April 1846, Vormittags um 11 Uhr, vor un⸗ serem Deputirten, dem Königlichen Ober⸗Landesgerichts⸗ Referendarius Irgahn, anberaumten Termine im Par⸗ teienzimmer Nr. II. auf hiesigem Ober⸗Landesgericht zu melden und demnächst ihre Legitimation zu führen, un⸗ ter der Verwarnung, daß die zu rechter Zeit sich mel⸗ denden und als Glieder der genannten Familien sich legitimirenden Personen als die allein Berechtigten wer⸗ den angesehen, und daß die etwa erst später sich mel⸗ denden Familienglieder alle Handlungen und Disposi⸗ tionen derselben anzuerkennen und zu übernehmen wer⸗ den für schuldig erachtet werden. Nachkommen aus der Familie Hasenclever, und zwar des Adoptiv⸗Großvaters der Stifterin, des Kaufmanns Luther Hasenclever zu Remscheid, sollen noch an diesem Orte, so wie in Bur⸗ scheid, Lennep, Solingen und überhaupt in Westphalen, leben und zu ihnen auch der Kaufmann Arnold Moll in Lennep, die Familie des Sceretairs Kans zu Mün⸗ ster, des Kaufmanns Sanderleben zu Arnheim, so wie der Dachsberge, Klenke und Kochinsky gehören. Von den Mitgliedern der Familie der Stifterin sind fast gar keine Nachrichten vorhanden. Sie soll die Tochter eines Militairs Namens Stümper in Grünberg gewesen sein und später diesen Namen mit dem Namen Stüber ver⸗ tauscht haben. Von ihren Verwandten soll eine voll⸗ bürtige Schwester an einen bereits verstorbenen Unter⸗ offizier in Grünberg verheirathet gewesen sein, dort noch wohnen und Kinder am Leben haben. Breslau, den 19. November 1 845. Königliches Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.
Nothwendige Subhastation. Land⸗ und Stadtgericht zu Wittenberg.
Der der Ehefrau des Gastwirths Anton Tramm, Franziska geborenen Schulze, gehörige, an der Chaussee zwischen Wittenberg und Gräfenhainichen bei Runden
belegene und im Hopothekenbuche unter Nr. 30. ein⸗ getragene Gasthof zum Grauenstein nebst dazu gehö⸗
[1147]
1AA1AXAXA“ 4. 1 Fnn öu“]
Senat.
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rigen Ländereien, taxirt zu 2489 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf., ingleichen die der verehelichten Tramm gehörigen auf der Mark Zschaplau belegenen Grundstücke Nr. 24. des Hypothekenbuchs, bestehend in 1) einer Hufe Land mit Inventarium, taxirt zu 3991 Thlr. 25 Sgr. 7 Pf., 2) einer halben Hufe Holzland und Acker mit Inven⸗ tarium, taxirt zu 2036 Thlr. 19 Sgr. 5 Pf., sollen den 30. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können in unserem III. Büreau eingesehen werden.
Ruhrorter Dampsschleppschiff⸗ 1136] fahrt. Dritte Einzaͤhlung von zehn
Prozent.
Unter Bezugnahme auf §§. 3 und 4 des von des Königs Majestät unterm 6. Juli v. J. bestätigten Statuts der Ruhrorter Dampfschleppschifffahrts⸗Gesell⸗ schaft werden die Herren Aectionaire hiermit aufgefor⸗ dert, die dritte Einzahlung mit 10 Prozent, oder zehn Thaler per Actie, spätestens bis zum 20. April er. nach ihrer Wahl in Ruhrort, Köln, Düsseldorf, Berlin oder Frankfurt a. M. zu leisten, und zwar bei folgenden Empfangsstellen:
1) in Ruhrort bei Herrn Franz Haniel, in Köln bei den Bankhäusern A. Schaaffhau⸗ sen und Sal. Oppenheim jun. & Comp.,
3) in Düsseldorf bei dem Bankhause Wilh. Cleff, 4) in Berlin bei dem Bankhause Gebr. Schickler, 5) in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause H. D.
Dresler,
gleichzeitig aber die in ihren Händen befindlichen Par⸗ tial Quittungen über die früheren Einzahlungen mit ein⸗ zuliefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 30 Prozent oder 30 Thaler lautenden neuen Partial⸗ Quittungen verabfolgt werden können.
Die Annahme der Einzahlungen findet von heute bis incl. den 20. April statt, und ertheilen die oben⸗ bezeichneten Empfangsstellen Interims⸗Quittungen, deren Austausch gegen die von uns ausgefertigten Partial⸗ Quittungen vom 10. bis incl. 20. Mai cr. ebendaselbst stattfinden kann.
Ruhrort, den 16. Februar 1845. “
Nie
2)
rakau⸗ Oberschlesische
Eisenbahn. Den Inhabern dieser Quittungsbogen besor⸗ gen wir auch diesmal die ausgeschriebene sechste ẽ Einzahlung von 10 Ib p Ct., wenn uns die
it -IEn resp. Quittungsbogen SS bis zum 4. März
2Se’e2 d. J. hier eingeliefert
8
28 werden. Nach Maßgabe unseres Bestandes werden wir
auch zeitgemäß wieder die auf 60 ℳ eingezahlt lauten⸗ den Quittungsbogen Zug um Zug ausliefern können. —
Berlin, 20. Februar 1846.
J. Gebert & Co., Linden Nr. 15.
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—
Allgemeiner Anzeiger.
8
[135] Ediktal⸗Citation.
Auf dem im Bezirke des unterzeichneten Landgerichts gelegenen Rittergute Zschorna haftet zur Zeit noch eine alte, mit lehnsherrlichem Konsens versehene Hypothek von 1750 Thlr. oder 2000 Fl. Ehegeld und Gegenver⸗ mächtniß, wovon nach einer am 31. Mai 1640 zwischen dem damaligen Besitzer gedachten Rittergutes, Wolf Abraham von Stentzsch und dessen Verlobter, Magda⸗ lenen von Heldorff — der hinterlassenen Tochter eines gewissen Georg Adams von Heldorff zu Loemewitz, — errichteten und am 26. April 1643 höheren Orts be⸗ stätigten Ehestiftung, 240 Fl. Zinsen und 30 Fl. Haus⸗ geld alljährlich an genannte Magdalene von Heldorff, nachher verehel. von Stentzsch, auf deren Lebenszeit be⸗ zahlt werden sollen.
Zum Behuf der Beseitigung dieser Hypothek hat nun der gegenwärtige Besitzer des Rittergutes Zschorna, Herr Rittmeister Ludwig Moritz von Schröter, auf Erlaß der gesetzlichen Ediktalien angetragen, und da auch das Kö⸗ nigliche Appellationsgericht zu Dresden, als Lehnhof, in einer unterm 6. Februar 1837 deshalb an das vor⸗ malige Justizamt allhier erlassenen Verordnung Seine Genehmigung hierzu ertheilt; so werden daher nach Vorschrift des Mandats vom 13. November 1779, die Erlassung von Ediktal⸗Citationen außerhalb des Kon⸗ kurses betreffend, alle diejenigen, welche auf das oben erwähnte Ehegeld und Gegenvermächtniß, so wie auf die berührten Zinsen und Hausgeld, aus irgend einem Rechtsgrunde noch Ansprüche zu haben vermeinen, öf⸗ fentlich hiermit vorgeladen,
den 18. Juli 1846 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und, was die etwa im Auslande wohnenden Interessenten betrifft, mit gerichtlich ausgestellten oder anerkannten Vollmachten versehene Bevollmächtigte an hiesiger Ge⸗ richtsstelle zu erscheinen, sich innerhalb der bis Nach⸗ mittags 5 Uhr dauernden Gerichtszeit mit ihren An⸗ sprüchen zu melden und dieselben zu bescheinigen, mit dem Herrn Rittmeister von Schröter oder aber, nach Befinden, auch unter sich binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren und zu beschließen, sodann
den 10. August 1846 der Inrotulation der Alten zum Zweck der Abfassung eines Erkenntnisses, so wie hiernächst
den 22. August 1846 der Publication des letzteren sich zu versehen, übrigens gewärtig zu sein, daß diejenigen, welche in dem zur Anmeldung ihrer Ansprüche bestimmten Termine nicht erscheinen, oder überhaupt die letzteren nicht gehörig an⸗ zeigen und bescheinigen, für ausgeschlossen, auch der ihnen etwa zustehenden diesfallsigen Ansprüche und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, wogegen das zu eröffnende Er⸗ kenntniß beim Außenbleiben der Betheiligten in dem hierzu anberaumten Termine, Mittags 12 Uhr, für pu⸗ blizirt geachtet und zu den Akten genommen werden wird.
Endlich ergeht an auswärtige Interessenten hierdurch zugleich die Aufforderung, zur Annahme der künstig an sie zu erlassenden Verfügungen und Citationen, gehörig legitimirte Bevollmächtigte am Orte des Gerichts zu bestellen.
Wurzen, am 16. Februar 1846. .b Königlich Sächsisches Landgericht.
Hn Schreiber. 8 8
Bei August Hirschwald in Berlin ist so eben er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Gedike, Dr. C. E., Anleitung zur Kran⸗ kkenwartung. Zom Gebtauch für die
Kranke ule der Berliner Charité⸗Heilanstalt,
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1“ ö“ o wie zum Sel t. Zweite um tete Auflage. 8. geh. Preis ¾ Thlr.
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tern, oder Darstellung und Beleuchtung
1 wichtigsten Ansichten über Wesen, Ursadh
und Heilung desselben, nebst Abhandlung de⁴ Hicronymus Mercurialis „De Balbutie“. Fir Pädagogen und Mediziner. 8. geh. Preis ³ Thle
I' *7 Rheumatismus⸗Ablece,
genannt Orientalische Rheumatismus⸗Amulcne. Herrn C. W. Esslinger in Berlin zur Mittheilung für Hrn. Eduard Gross in Breslan. Ew. Wohlgeboren geechrtes Schreiben vom 13. August nebst Rhej matismus-Ableiter fand ich vor, als ich zu Eu September aus dem Bade zurückkehrte. Bis 4 fang Dezember habe ich nun keinen Anfall vu Rheuma weiter gehabt und konnte Ihnen der- halb nichts über die Wirkung Ihres Mittels 3⁷ gen, was ich jedoch jetzt kann und mit Vergni- gen Ihnen in Folgendem mittheile und zu jedem beliebigen Gebrauche überlasse. Nämlich: Bei dem stürmischen nafskalten Wetter von 10. und 11. Dezember bekam ich hestige- Rückenschmerzen. Nachdem ich nun UIhren Rheumatismus-Ableiter den 11ten Abendh angelegt und den 12ten getragen, war der Schmerz gänzlich verschwunden, und ich befand mich gänzlich wohl, milh- rend ich sonst Waochen lang bei vosclen Anfällen zu leiden hatte.
Ich ersuche Sie, mir wiederum einen reca starken Ableiter zu senden, den Betrag durch Postvorschufs einzuzichen, und zeichne ergebenst
Dessau, den 14. Dezember 1845.
8 Oekonomie-Direhktor.
Obiges Schreiben des Oekonomie⸗Direktors gem St..rin Dessau, dem Publiko zur geneigten Dung⸗ sicht übergeben, ist aufs neue ein glaubwürdiger de weis, wie schätzbar in der jetzigen feuchten und m⸗ gesunden Witterung die Rheumatismus⸗Ableiter si und Zeugniß ablegen, in wie vielen Fällen die N. leiter mit gutem Erfolge angewandt werden könn⸗ theils gegen Kopf⸗ und Gesichtsschmerz, gegen 97 schmerz, eben so gegen Schmerz in den Lenden, 6n Harthörigkeit, gegen Gliederreißen, wie überhaunt, gen chronische und akute Rheumatismen u. Nema⸗ jeiden aller Art, von Leidenden, die mit dem ein oder anderen dieser Uebel behaftet sind, gewiß me unbeachtet 8 werden. — Ich füge -e hinzu, daß die Rheumatismus⸗Ableiter nicht nur ne dizinisch⸗chemisch geprüft sind und demnächst die 4 nehmigung zum freien Verkauf in den Königl. 4* ßischen Landen von Seiten der hohen Behörde halten haben, sondern auch die Wirkung derselden sich auf mehrfache ärztliche und praktische gen und Anerkennungen stützt. n
Die Haupt⸗Niederlagen für Berlin habe ich de Herren
v. W. Warendorf, dLeirziger⸗Sn. I
66, und
C. W. Eßlinger, Spandauer⸗Stt. Nes (nahe der Post), übergeben, woselbst das Stück f. d. Preis von 10 Sgr. und stärkere à 15 Sgr. zu haben sind.
Eduard Groß i Breslau.
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Erfalnek
Dnhalt.
nchene ee Hofnachricht. — Ernennungen und Abschieds⸗Bewilli⸗ ungen in der Armee. — Aus Posen; Truppen⸗-Verstärkungen daselbst. eutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtags⸗ Verhandlungen. — Königreich Württemberg. Glückwunsch von Seiten kanstatter Bürger wegen der Verlobung des Kronprinzen. — Großherzogthum Baden. Zollfreie Getraide⸗Einfuhr. hesterreichische Monarchie. Venedig. Rückkehr des Erzherzogs Friedrich. — Die Herzogin von Berry. — Abbate Betlo t. rankreich. Paris. Entbindung der Herzogin von Nemours. — rehouans rer. — Die Oppositions⸗Bemühungen. — Schrei⸗ ben des Bischofs von Chartres über die Unterrichts⸗Frage. — Vermisch⸗ zes. — Schreiben aus Paris. (Debatte über die Kanäle; Agitation für Handelsfreiheit.) b proßbritanien und Irland. London. Petitionen zu Gunsten der Handelsfreiheit. — Die Verzögerung der indischen Post. — Schiff⸗ bruch. ereape. Aus dem Haag. Ernennung. Jelgien. Brüssel. Kammer⸗Debatten über klerikalische Verhältnisse. — Vermischtes. chweiz. Kanton Waadt. Beschlüsse der geistlichen Kapitel. vanien. Mabdrid. — Schreiben aus Madrid. (Stellung des Ministeriums; die Budgets; das neue Zollgesetz; Tilgung der Staats⸗ schuld; Annahme des Wahlgesetzes im Kongresse; Vermischtes..)
nigl. Schauspielhaus. („Thomas Tbyrnau“.) — Erste Aufführung der Dper „Zayre“ zu Gotha. — Zur vaterländischen Geschichte.
Almtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerusfPt:
Dem Seminar⸗Inspektor Birkmann zu Soest den Rothen nler⸗Orden vierter Klasse; und dem Wachtmeister Danckhoff, vor⸗ im im Garde⸗Dragoner⸗Regiment, das Allgemeine Ehrenzeichen zu hetleihen. 8 “
8*
Inland.
Berlin, 21. Febr. Gestern Abend fand bei Ihren Majestäten
Könige und der Königin im hiesigen Schlosse ein Ball statt, zu gchem gegen 500 Gäste eingeladen waren. Der Anfang des Festes wor um 8 ½, das Souper um 10 9½, das Ende um 1 Uhr.
Außer dem Rittersaal waren der Ballgesellschaft die anstoßen⸗ den, zum Theil neu eingerichteten Gemächer geöffnet, welche dem
Feunde der vaterländischen Industrie einen erfreulichen Anblick ge⸗
rten, indem nicht allein die reichen geschmackvollen Stoffe, mit zmen die Wände bekleidet, in den hiesigen Fabriken der Herren Ga⸗ n und Rümpler gefertigt, sondern auch alle Marmor⸗, Bronze⸗
seban frveitige Verzierungen im Inlande vortrefflich ausgeführt porden sind.
Berlin, 21. Febr. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ atte ist Ee. Hoheit der G r.
ajor zur Disposition, von ateri⸗Regiment, der Charakter als Oberst⸗Lieutenant beigelegt und dem nuptmann von Stwolinski, vom 17ten Infanterie⸗Regiment,
der Herzog von Sachsen⸗Koburg⸗ otha zum General⸗Major à la Suite der Armee ernannt; ferner dem
der Schulenburg, zuletzt im 8ten In⸗
als Major, dem Hauptmann Hartmann, vom 1lten Infanterie⸗ Regiment, ebenfalls als Major, dem aggr. Major von Lojewsky, vom 1sten Kürassier⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant, und dem Ritt⸗ meister Nickisch von Rosenegk, vom 'sten Kürassier⸗Regiment, als Major, mit der Regiments⸗Uniform und den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension, eben so auch dem Oberst und Commandeur des 8ten Kürassier⸗Regiments, von Graewe, als General⸗Major mit Pension der Abschied bewilligt worden. 1h
Berlin, 21. Febr. Aus Posen gehen fortwährend beruhigende Nachrichten ein. Die am 14ten d. M. angeordneten Verhaftungen werden fortgesetzt, ohne auf den mindesten Widerstand zu stoßen, und die durch diese Maßregel hervorgerufene Aufregung läßt nach. Nur in einzelnen von Truppen entblößten Kreisen waren die deutschen Be⸗ wohner noch immer in großer Spannung, welche sich jedoch legen wird, sobald die zum Einrücken in die Proving bestimmten Truppen dort eingetroffen sein werden. Außer den in unserer Mittheilung vom 19ten d. M. genannten Truppentheilen haben auch noch 2 Es⸗ kadrons des 5ten Husaren⸗Regiments und 2 Bataillons des 9ten In⸗ fauterie⸗Regiments (beide zum 2ten Armee⸗Corps gehörig) diese Be⸗ stimmung erhalten.
111“;
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Sachsen. Die erste Kammer hatte für ihre Sitzung vom 19. Februar den anderweiten Bericht ihrer außerordentlichen kirchlichen Deputation über das Dekret, „die sich Deutsch⸗Katholiken nen⸗ nenden Dissidenten betreffend“, zur Tagesordnung bestimmt, in wel⸗ chem Berichte die in dieser Angelegenheim von der zweiten Kammer gefaß⸗ ten Beschlüsse, namentlich insofern sie von den Beschlüssen der ersten Kam⸗ mer abweichend sind, dargelegt und von der betreffenden Deputation begut⸗ achtet werden. Bevor die Kammer zu dem Gegenstande der Tagesordnung schritt, übergab der Staats⸗Minister von Wietersheim dem Präsidium einen Aufsatz, welcher die Resultate der von der Regierung angestellten Er⸗ örterungen in Betreff jener in der ersten Kammer aufgestellten Behauptung, daß ein Geistlicher der Oberlausitz ein Kind „im Namen des Weltgeistes, des lehrenden Geistes und des umschwebenden Geistes“ getauft haben solle, enthält. Der Kultus⸗Minister gab über die Angelegenheit zugleich ein kurzes Resumé, aus dem hervorging, daß der betreffende „achtbare“ Geistliche keinesweges leugne, daß er vor 14 Jahren aus wohlgemeinten Motiven allerdings bei einer Taufhandlung von der Formel des Kirchen⸗ buches abgewichen sei, daß er aber auch andererseits den Beweis gelirfert, wie in seiner Taufrede der dogmatische Theil der Taufformel vollständig enthalten und die Taufhandlung selbst also als eine christliche anzusehen sei, weshalb auch das Ministerium das Faltum nur als einen liturgischen Fehlgriff betrachte und betrachten könne und der Ansicht sei, daß auch die Kammer nach dieser Mittheilung die Sache am zweckmäßigsten auf sich beru⸗ hen lasse. Bei der Berathung des erwähnten Deputations⸗Berichts trat nun zuvörderst eine Meinungs⸗Verschiedenheit beider Kammern darüber hervor, in welcher Form das die Angelegenheiten der katholischen Dissidenten ord⸗ nende Interimistikum von der Regierung zu erlassen sei. Die erste Kam⸗ mer war nämlich bei ihren Beschlüssen von der Ansicht ausgegangen, daß der Staats⸗Regierung eine Ermächtigung zu einigen den Neukatholiken zu gewährenden Vergünstigungen, namentlich zu Ueberlassung der Kirchen an dieselben, unter gewissen Bedingungen ertheilt, übrigens aber derselben überlassen werden solle, von dieser Ermächtigung im einzelnen Falle nach ihrem Ermessen Gebrauch zu machen; die zweite Kammer hat dagegen beschlossen, daß die interimistische Stellung der Neukatholiken durch ein Ge⸗ setz oder eine mit Gesetzeskraft versehene Verordnung, die der Zustimmung der Stände gedenkt, geordnet werde, so daß diese Verhältnisse der Deutsch⸗ Katholiken künftig unabhängig von dem Ermessen der Regierung in dem jetzt zu bestimmenden Maße so lange fortbestehen sollen, bis sie durch ein anderes Gesetz wieder geändert werden. Mit diesem Beschlusse der zweiten Kammer kann sich die Deputation der ersten Kammer in ihrem an⸗ derweiten Berichte besonders aus dem Grunde nicht einverstanden er⸗ klären, weil ein solches Gesetz weit über die Gränzen eines Interimistikums hinausgehen und eine wirlliche Anerkennung enthalten würde, zu welcher es, wie beide Kammern einverstanden, jetzt noch nicht an der Zeit sei, und räth daher der Kammer an, bei dem früheren Beschlusse zu beharren. kurzer Diskussion wurde dieser Antrag der Deputation gegen 3 Stimmen angenommen. Die wesentlichen Differenzen in den gegenseitigen Beschlüs⸗ sen der beiden Kammern traten ferner noch in folgenden Punkten hervor. Einräumung von Kirchen im Allgemeinen. Die erste Kammer hat die Staats⸗Regierung ermächtigt, die Ueberlassung evangelischer Kirchen an die Neu⸗Katholiken zu genehmigen, nach den Beschlüssen der zweiten Kammer aber sollen diese befugt sein, ihre Gottes⸗Verehrung auch in den Kirchen anderer Konfessionen auszuüben. Auch in dieser Beziehung räth die Deputation der ersten Kammer an, bei ihrem ursprünglichen Ent⸗
schlusse stehen zu bleiben, denn daß den Neu⸗Katholiken außer evangelischen Kirchen, zu denen auch die reformirten zu rechnen seien, weder römisch⸗katho⸗ lische, noch griechisch⸗katholische Kirchen zum Gebrauche würden eingeräumt werden, ver ehe sich von selbst. Da einige Mitglieder der Kammer (bie Bürgermeister Wehner, Hübler und Dr. Großmann) der Ansicht der Depu⸗ tation, als könnte der Fall nicht eintreten, daß römisch⸗katholische Gemeinden den Deutsch⸗Katholiken ihre Kirchen einräumen möchten, nicht unbedingt bei⸗ treten zu dürfen glaubten, so fand sich hierdurch Dekan Dittrich bewogen, zu erklären, daß er die Meinung der Deputation nur bestätigen könne; die Einräumung von Kirchen von Seiten der Katholiken könne doch nur an Orten stattfinden, wo eine katholische Kirche bestehe, die⸗ ser Orte aber gebe es in Sachsen überhaupt nur wenige, und es sei nicht wahrscheinlich, daß eine Erscheinung, wie der Deutsch⸗Katho⸗ lizismus, die nur durch fremden Einsluß hervorgerufen worden sei und noch getragen werde, in solchen Orten großen Eingang finden würde; sollte es aber auch hier denen, „die bei der Geburt dieses Kindleins Hebammen⸗ dienste verrichten“, gelingen, ihre Absicht zu erreichen, so würden Patron und Gemeinde sich gewiß entschieden dagegen erklären, ihre Kirchen einer Partei zu öffnen, von der es wenigstens zweifelhaft sei, ob sie die göttliche Würde unseres Heilandes anerkenne oder abspräche, denn sie würden sich durch diese Einräumung selbst ins Angesicht schlagen, wenn sie auf ihren Kanzeln Predigten gestatten wollten, deren Inhalt eine maßlose Beschim⸗ pfung der katholischen Kirche bilde. Hierauf wurde über den Antrag der Deputation abgestimmt, und es fand derselbe gegen 1 Stimme (Wehner) Annahme. Ankündigung der gottesdsenstlichen Versamm⸗ lungen. Die zweite Kammer hat beantragt, daß den Deutsch⸗Katholiken die öͤffentliche Ankündigung ihrer gottesdienstlichen Versammlungen ge⸗ stattet sein solle; die Deputation der ersten Kammer räth derselben an, diesem Beschlusse der jenseitigen Kammer beizutreten, insofern darunter nichts weiter als die Privat⸗Anzeige des zu haltenden Gottesdienstes in örtlichen Blättern zu verstehen sei, denselben aber abzulehnen, insofern unter der von der zweiten Kammer den Neukatholiken zugebilligten „öffent⸗ lichen Ankündigung“ ihrer gottesdienstlichen Versammlungen etwas Mehre⸗ res, z. B. das Làuten mit Glocken, verstanden werden wollte; diesem Vorschlage der Deputation trat die Kammer ohne Diskussion einstimmig bei. Einräumung von Kirchen für Deutsch⸗Katholiken auf den Dör⸗ fern. Die erste Kammer hatte sich bei Berathung der Regierungs⸗Vorlage, welche die Einräumung von Kirchen an die Deutsch⸗Katholiken nicht blos auf die Städte beschraͤnti wissen wollte, dahin ausgesprochen, daß den Deutsch⸗Katholiken die Erlaubniß, ihren Gottesdienst in den Kirchen zu halten, nur in den Städten, und zwar nur in solchen, ertheilt werde, wo die Zahl der Bekenner der neuen Konsession schon eine größere sei; die zweite Kammer faßte dagegen den Beschluß, dem Vorschlage der Staats⸗ Regierung, daß unter den erwähnten Kirchengemeinden nicht blos die in den Städten, sondern auch in anderen Orten zu verstehen seien, beizutreten. Die Deputation räth der Kammer an, bei dem ersten Beschlusse zu beharren, und es wurde dann auch dieses Gutachten gegen 10 Stimmen angenom⸗ men. Trauungen. Hier hatte die Deputation in ihrem ersten Be⸗ richte vorgeschlagen, daß die Ermächtigung, selbige zu vollziehen, den neu⸗ katholischen Geistlichen auch schon während des Interimistikums, unter in dem Berichte näher angegebenen Bedingungen, zu ertheilen sei; allein bei der Berathung in der Kammer wurden diese Vorschläge nicht angenommen, sondern nur beschlossen: in der ständischen Schrift die Voraussetzung aus⸗ zusprechen, daß den neukatholischen Geistlichen, nach der Vollziehung der Trauung durch einen evangelischen Geistlichen, die Ein⸗ segnung der Ehe ebenfalls werde nachgelassen werden. Die zweite Kammer ist jedoch diesem Beschlusse nicht beigetreten, sondern hat, nachdem ihre De⸗ putation ihre Uebereinstimmung mit den in dem Berichte der Deputation der ersten Kammer ausgesprochenen Ansichten erklärt hat, beschlossen: daß den deutsch⸗katholischen Geistlichen die Trauung unter den in den Berichten an⸗ gegebenen Modificationen gestattet werde. In dem vorliegenden anderweiten Be⸗ richte kommt nun die Deputation der ersten Kammer auf das in ihrem früheren Be⸗ richte niedergelegte Gutachten zurück, das sie durch die von der Staats⸗Regierung dagegen vorgebrachten Gründe nicht als widerlegt anzusehen vermag, und em⸗ pfiehlt ihre ursprünglichen Anträge, die materiell mit den Beschlüssen der zwei⸗ ten Kammer übereinstimmen, wiederholt zur Erwägung und Annahme. Indeß wurden die Anträge der Deputation und mit ihnen die Beschlüsse der zwei⸗ ten Kammer bei der Abstimmung mit 27 Stimmen abgelehnt und hierdurch der ursprüngliche Beschluß der Kammer bestätigt. Parochial⸗Lasten. In Bezug auf die Parochial⸗Beiträge hat die erste Kammer die Frage:
Rh ob solche die Neukatholiken während der Dauer des Interimistikums an die e
Kirche, der sie früher angehörten, zu entrichten verpflichtet seien, bejahend beantwortet, begesen die zweite Kammer den Beschluß gefaßt: daß in dem zu erlassenden Gesetze die Befreiung der Deutsch⸗Katholiken von persönlichen Beiträgen zu den Parochial⸗Lasten der römisch⸗katholischen Kirche ausge⸗ sprochen werde. Diesem Beschlusse der zweiten Kammer glaubt die Depufa⸗ tion der ersten Kammer, gestützt auf den Grundsatz des sächsischen Staats⸗ und Kirchenrechts, daß derjenige, welcher aus einer Kirchengesellschaft aus⸗ tritt, in rechtlicher Beziehung noch so lange als Mitglied derselben angesehen wird, bis der kirchliche Verein, in welchen er eintreten will, vom Staat anerkannt ist, nicht beitreten zu können und räth der Kammer an,
Königliches Schauspielhaus. bomas Thyrnau. Drama von Mad. Birch⸗Pfeiffer. 8 (Den 20. Februar.)
8 Manchen Dramen geling ückli ie i zanchen gt es, durch die glückliche Besetzung, die ihnen 22 hefige Bühne giebt, sich dergestalt beim Publikum zu eehenn, I is. Urtheil über ihren See Werth sehr erschwert wird: so ist 86 der Marquise von Vilette gegangen, einem Drama, das sich en feinen Intriguenstücken etwa so verhält, wie die Ritter⸗ und Räuber⸗ ke der achtziger Jahre zum Götz von Berlichingen; so mit Tho⸗ 8 Thyrnau, in dem die Langmuth des Publikums auf eine Weise bes tsn⸗ 8 192 80 ncheung vor einigen Namen, die
ettel stehen, den Beifall begreiflich macht, der ihm S ed enegel z9 h vn. 1 G eee 1Dies zu belegen, sind nicht erst ästhetische Untersuchungen über den terschied des Romans vom Drama nöthig, sondern man hece sich nur v laienhaft der Verschiedenheit des Eindrucks erinnern, den die Muster 1 Dichtungsarten in jedem für Kunstgerechtigkeit empfänglichen Men⸗ ; zurücklassen, und wird begreifen, daß ihre Gebiete einander ausschlie⸗ im Roman, namentlich im historischen, ein Strom der Geschichte, der 8. natürliches Gefälle der Mündung zueilt, und auf dem die ge nachen der Individuen und selbst das Admiralschiff des Helden nur 2à sind; im Drama dagegen die höchste Selbstthätigkeit des Indivi⸗ -88 der die Macht des historischen Hintergrundes verschwindet, da daneehr die Geschichte selber erst schafft. Dem Romanschreiber verzeihen 58 benn er in Zeit und Raum häufig abspringt; denn der Strom seiner 2.. durch so vieler Herren Land sließen, daß es ermüden würde, t eschra ung seiner Ufer zu durchmessen; das Drama hingegen begnügt sich nin ban terem Gebiet, da es nur die waltende Krast des Einzelnen auf igem Zusammenhang zeigen will., Dadurch schließt es alles
Tableauartige, alle Anekdoten, die ganze landwirthschaftliche Lyrik, die den Leser des Romans ergötzen mögen, von sich aus. Wird nun ein Roman in ein Drama verwandelt, so fällt die ganze Masse des Stoffs auf die Bühne, und wird ihrem Wesen durch die dialogische Form, in der er er⸗ scheint, so wenig assimilirt, als Speisen schon verdaut sind, wenn man sie mit dem Messer zerschneidet.
Uebrigens ist in dem vorliegenden Stück der Roman so flüchtig zum Drama umgestempelt, daß sein ursprüngliches Gepräge nur halb verdrängt ist und oft genug sichtbar wird. Frau von Palzow wird der Mad. Birch⸗ Pfeiffer für diese stiefmütterliche Behandlung nicht dankbar sein, obwohl keine andere zu erwarten war; denn kann man geraubte Kinder so lieben, wie die eigenen?
Eigentliche Handlung, die mit Ursache und Wirkung sich vor uns ent⸗ wickelt, enthält das Drama nur in der Intrigue des Prinzen gegen Thomas Thyrnau, die eine Anklage zur Folge hat; alles Uebrige ist Zufall und Anekdote, dialogische Einkleidung der effektvollsten Romanscenen. Was sonst noch von Gegensätzen vorhanden war, deren Konflikt wirkliches Leben, dramatischen Kampf herbeigeführt hätte, ist unbenutzt geblieben: die Gegensätze der echt deutschen Maria Theresia mit dem französisirten Kaunitz, die von Pflicht und Neigung in dem Herzen des Grafen Lacy, seitdem er Magdalenen sah, auf welche sich die Bearbeitung mit aller Macht werfen mußte, sind kaum berührt: Kaunitz ist eine Null, und Lacy kommt durch die bequemste Passivität an sein Ziel.
Der schrecklichste der Schrecken aber ist die Rede Thyrnau's im letzten Alt, in der er es für gut findet, die Geschichte Böhmens von der Zeit des dreißigjährigen Krieges bis auf Maria Theresia zu beleuchten; ein wahres Glück, daß er die vorsündfluthlichen Zeiten unbesprochen läßt. Und diese Rede denke man sich von Herrn Rott im langsamsten Tempo vorgetragen! Mad. Crelinger gab der Kaiserin, „der braven deutschen Hausfrau“, wie Schlosser sie nennt, zu wenig Wärme. Fräul. von Hagn und Herr Hopps waren vorirefflich Magda in der That eine poezische Gestalt
und Kaunitz die Frucht historischen Studiums. Der Fleiß, mit dem Herr Hoppé seine Darstellungen durchführt, ist überall sichtbar.
Gutzkow's letzter Brief hat die Sympathieen aller derer für sich welche die dramatische Kunst ungern zum Handwerk erniedrigt sehen. Es ist un⸗ sere Pflicht, an seinem Proteste Theil zu nehmen, damit wenigstens das Publikum in seinen Forderungen an die Bühne nicht erschlaffe, wenn auch Mad. Birch⸗Pfeiffer selbst mit dem Genius der Kunst auf so gespann⸗ tem Fuße zu leben fortfahren sollte. 20.
Erste Aufführung der Oper „Zayre“ zu Gotha.
Gotha, 17. Febr. (Eingesandt.) Am 15ten d. M. wurde auf hiesiger Bühne zum erstenmale „Zayre“, große Oper in 3 Abtheilungen, gegeben. Der Zettel benannte weder den Verfasser des Libretto, noch den Tondichter, eine unnütze Vorsicht, da Beide bekannt genug waren. — M. Tenelli hat das Verdienst, einen Stoff herausgefunden zu haben, welcher dem Geschmacke, der Vorliebe und dem Talente des erhabenen Kom⸗ ponisten vorzugsweise zusagen konnte. Der Herzog von Koburg bedurfte eines Süjets, das neben reicher Sentimentalität oratorischen, fast lirchlichen Styl gestattete, und die Voltairesche „Zavre“ genügte dieser Anforderung vollständig. Dabei gelang es dem Dichter, der einfachen, für die Jetztzeit dürftigen Scenirung des klassischen Trauerspiels eine mo⸗ derne, lebendige, romantische Färbung zu geben, welche zu reicher Entwicke⸗ lung der in unseren Tagen leider nothwendig gewordenen Bühnenpracht Veranlassung gab. Die Verse sind singbar, hier und da poetisch. Die Com⸗ position des Herzogs, welcher bekanntlich seinen entschiedenen Beruf zur Musik bereits in früheren Werken bethätigte, ist eine sleißige, tüchtige, ge⸗ lungene Arbeit zu nennen, welche überall den Liebhabern, in den 1 Theilen aber auch den Kennern und fähigen Beurtheilern genügt. Ueber⸗ lassen wir den musikalischen Blättern die Würdigung der einzelnen Num⸗ mern des Werkes, und beschränken wir uns hier darauf, zu bemerken, daß außer den Chören, welche uns durchgängig wirksam erschienen, die Cavatine