der Art modi⸗ ation besitzen, Die einstim⸗
die Maßregel hinsichtlich der 2 fizire, daß diejenigen, welche die ohne Gefährde ferner noch im L mige Unterstützung dieses Antrages von den Staats⸗Minister von Zeschau für diesen Gegenstand eine weitere Dislussion ei auf die Beschlußfassung beschränken wolle, heime Sitzung anzukündig Eröffnungen machen könne, d den. Da die Kammer beschloß, mehrere Abgeordnete sich sofort Minister von Zeschau den
lusweisung sämmtlicher Polen gesetzlich bestimmte Legitim ande verbleiben können.“
Seiten der Kammer veranlaßte den Fall, daß die Kammer über ntreten lassen und sich nicht einen Antrag auf eine ge⸗ in einer solchen der Kamm elbe zufriedenstellend sein wür⸗ Diskussion eintreten zu cher anmeldeten, so angedeuteten An hierauf zu einer geheime pruch nahm; nach deren and insofern wieder Antrag des Abgeordneten von sodann die Kammer einstimmig bei⸗ Rewitzer das Wort, ebenfalls Es sei in öffent⸗
ie für dies eine allgemeine lassen, auch brachte Staats⸗ wirklich ein, und die Kammer ging lle Stunden in Ans wurde in öffentlicher Sitzung de men, als der Prasident den noch offe stimmung brachte, dem Abgeordnete Regierung zu richten. r Verfügung der österreichischen Deutsch⸗Katholiken die österreichischen Gesandtschaften den der Deutsch⸗Katholik sei, das zu ertheilen. die Deutsch⸗Katholiken ch Oesterreich reisen müßten, so richte er an die Staats⸗ der österreichischen Regierung diesem Falle Schritte ge⸗ solchen Maßregel her⸗ Durch die hierauf erfolgende Erklärung stein, daß dem Ministerium von einer Regierung dermalen etwas nicht Die Kammer schritt nunmehr , zur Berathung des De⸗ Ablösung der Jagd betref⸗
tzung über, Beendigung
die fast zwei vo aufgenom⸗
Gablenz zur Ab trat. — Hierauf erbat sich der um eine Anfrage an die Staats⸗ lichen Blättern die Nachricht vo Regierung Bezug auf alten, nach welcher unter Anderem en hätten, keinem Ausländer, ch den österreichischen Staaten regel für jene sächsischen Untert B. in Handels⸗Angelegenheiten na liche Benachtheiligung liegen könne, Anfrage: ob diese Verfügung und ob die sächsische Regierung in en die aus einer
Auftrag erhalt Paß⸗Visum na solchen Maß seien und z. eine empfind Regierung die begründet sei? than habe, um ihre Unterth Nachtheile zu schützen? Ministers von Falken derartigen Verfügung der österreichischen bekannt sei, wurden diese Ansragen erledigt. ten Gegenstande der Tagesordnung erichts über die eingegangenen die
vorgehenden des Staats
zu dem zwei putations⸗Be fenden Petitionen.
tzung der ersten Kammer der
urde zunächst der mittelst Kabinets⸗ über Beschrän⸗ Nach diesem Ent⸗ ltlichen Gerich⸗ 2) die höheren 3) die wichtigeren Von physischen Personen: Die andesherrlicher Familien, welche im Appellationsgerichte die Prä⸗ Bei den Königlichen den standesherrlichen Justiz⸗Kanz⸗ Kanzlei der Grasschaft Hohnstein 2) der landsässige Adel; 3) die Rang; 4) die höheren König⸗ ner; Vorstände gewisser be⸗ Ober⸗Forstämter und Forst⸗ ämter, die Direktoren der gelchrten Schulen, tlassen werden, und over); obrigkeitliche Personen (näm⸗ rlichen Untergerichten angestellten ten mit Stimmrecht, mit E der Stadt⸗Direktor und Stadt⸗ ind Stifts⸗Beamten und die olizei⸗Directionen); 5) die 6) die höhere Geistlichkeit. der zu öffentlichen arramt oder erichtsstand
Königreich Hannover. nde⸗Versammlung w 24. Februar vorgelegte Gesetz⸗Entwurf Gerichtsstandes berathen.
nlich befreiten Gerichtsstand vor we stischen Personen 1) der Fiskus; ädtischen und standesherrliche Corporationeu. icher und st Bei dem Ober⸗ pellationsgerichts.
allgemeinen Stä Schreibens vom kung des befreiter wurf sollen den persö ten genießen: Königlichen, st Institute und städtischen Mitglieder auswärtiger fürst! Königreiche sich aufhalten. sidenten und Räthe des Ober-Ap Justiz⸗Kanzleien und Pupillen⸗Kollegien, leien und Pupillen⸗Kollegien, und bei der 1) die Besitzer landtagsfähiger Güter; Offiziere und Militair⸗Pers lichen, ständischen und stan sonderer Verwaltungen (de Inspectionen, die Chefs der Post von welchen die Schüler unmittelbar der höheren Gewerbe⸗Schule zu H lich die bei den Königlichen und star wirklichen und Supernumerair⸗Beam Landes⸗Sekretarien bei den Gräfengerichten, gerichts⸗Direktor von Hannover, Direktoren und Ober⸗Inspektoren der Mitglieder der Sti lichen Gerichten Neligions⸗Uebungen b ine höhere geistliche W soll künftig sich nur er bäude auf Königl. Domania Güter; auf die landtagsfähige Güter, welche die Ritterschaft erlangt auf sämmtliche zu den vor allgemeinem Ausschluss thums nach Meier⸗, Erbenzin wenn nicht etwa das nutzbare E rochene Ausnahme d liede der Kammer Veranlassung, sein chts⸗Verfassung des Landes Hade Landes abgesondert dastehe. tigen Gesetze befördert ben und behalte sich schreiben vor. darauf bedacht,
n Behörden;
onen mit Offizier desherrlichen Civildie arunter die Chefs der
zur Universität en
inschluß der die Kloster⸗I1
fter und Klöster; solche ordinirte Geistliche ristlichen Konfessionen, die ein Pf — Der dinglich befreite G Schlösser, Gärten und Ge⸗ auf die Stifts⸗ und Kloster⸗ i Ritter ⸗Güter, auch Sattelhöfe und andere Aufnahme in die Matrikel der Landtagsfähigkeit zusteht, und den Grundstücke, mit halt des Ober⸗Eigen⸗ Dritte verliehen sind, die Landtagsfähigkeit begründet. Landes Hadeln gab einem Mit⸗ dauern darüber auszudrücken, daß in noch stets von der des übrigen derung scheine auch im gegenwär⸗ che hierüber Aufklärung zu ha⸗ n Antrag zum Begleit⸗ n anderes Mitglied, Verhältnisse des Landes Ha⸗
Lürde bekleiden. strecken auf die Königl. l⸗Grundbesitz;
Landtagsfahigkeit durch haben, so lange ihnen die benannten Gütern gehören gen, welche unter Vorbe s⸗ oder Erbpachts⸗Recht an
Diese Abson zu werden. eventuell einen entsprechender tegierung, entgegnete ei die abweichenden Gerichts⸗
294
deln mit der allgemeinen Gerichts⸗ Verfassung zu assimiliren, mit welchen Schwierigkeiten aber bei der geringen Neigung der Bewohner des Landes Hadeln, ihre Gerichts⸗Verfassung aufzugeben, dieses ver⸗ bunden sei, werde der geehrte Redner gewiß selbst wissen. Die Re⸗ gierung habe, bei Veranlassung einer für die Stadt Otterndorf zu erlassenden Verfassung, Unterhandlungen angeknüpft, um wenigstens dort die Untergerichts⸗Ordnung einzuführen, sei aber damit noch nicht zu Stande gekommen. Die Vorschrift des §. 5, „der persönlich und dinglich befreite Gerichtsstand in Hvpothekensachen sind aufgehoben“, ward von einem Mit⸗ gliede als eine juristische Inkonsequenz angegriffen, indem in allen übrigen Sachen die Dispositionen der Obergerichte gelten sollen, in Hypotheken⸗ sachen aber nicht. Die Regierung berufe sich in der Begründung auf eine frühere Aeußerung der Stände. Hierin würden gegen den privilegirten Gerichtsstand in Hypothekensachen drei Gründe angeführt; cinmal die gro⸗ ßere Kostspieligkeit, ferner daß die Justiz⸗Kanzleien sich dazu nicht eigneten, und endlich daß die danach erforderliche Trennung der Grundstücke zu vielen Weiterungen führen würde. Er halte diese Gründe nicht für zutreffend. Der Kostenpunkt könne bei diesem wichtigen Rechte nicht in Anspruch kom⸗ men. Daß die Justiz⸗Kanzleien nicht geeignet seien, werde durch die in
Preußen bestehende Einrichtung, wo doch die ausgebildetste Hypotheken⸗Ver⸗
fassung bestehe, widerlegt. Daß endlich die Trennung der Grundstücke zu einiger Weitläuftigkeit führen könne, gebe er zu, nur sehe er darin keine Schwierigkeit, worüber nicht hinauszukommen wäre. Dagegen seien die Vor⸗ theile der Beibehaltung des privilegirten Gerichtsstandes überwiegend. Das Herausreißen eines einzelnen Zweiges führe schon an sich zu vielen Inkon⸗ venienzen; namentlich sei das bei dem Konkurs⸗Verfahren der Fall, welches mit dem Hypothekenwesen so innig zusammenhänge. Am Ende würde auch für die Ober⸗Gerichte nichts übrig bleiben, als Servituten⸗Klagen und Vindicationen, so daß das ganze Privilegium der Real⸗Kanzleisässigkeit sich fast auf nichts reduzirte. Nach der bisherigen esetgebna beschräͤnke sich die Kompetenz der Untergerichte auf kanzleisässigem Grund und Boden auf die beiden Punkte, daß die Rechtsbeständigkeit von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch den Ort der Vornahme nicht leiden sollte, und daß der Unterricht in einigen Untersuchungs⸗ Handlungen nicht beschränkt werde. Er wünsche dieses als Prinzip festgehalten zu sehen. Ein zweites Mitglied erklärte sich für den Entwurf. Zunächst sei es nicht eine Aeußerung der Stände, worauf in der Begründung Bezug genommen werde, sondern ein ganz bestimmter Antrag; dann sprächen Gründe der Zweckmäßigkeit dafür: Erstens werde das Verfahren vereinfacht, wenn der Richter an Ort und Stelle handle, was bei dem Ober⸗Richter wegfalle; zweitens würden Kosten erspert. Besonders aber wisse er nicht, wie mit Beibehaltung des privilegirten Gerichtsstandes die Bestimmung des §. 29 dieses Gesetzes aufrecht erhalten werden könne, „wonach diejenigen Grundstücke, welche zu einem Kanzleisässigen erworben würden, den befreiten Gerichts⸗ stand erhalten sollten.“ Es würde dann ein immerwährendes Ab⸗ und Zu⸗ schreiben stattfinden müssen. Deshalb glaube er, daß die Regierung jene Bestimmung im Interesse der Exemten getroffen habe und dafür keinen Vor⸗ wurf verdiene. Die ganze Beschränkung reduzire sich darauf, daß der Un⸗ terrichter Ladungen unmittelbar ergehen lassen könne und den kanzleisässigen Boden ohne weitere Vermittelung betreten dürfe, was sich durch überwie⸗ gende Gründe der Zweckmäßigkeit empfehle. Das preußische Hypothekenwesen könne als ein in sich abgeschlossenes Institut nicht zur Konsequenz gezogen werden. Bei dem §. 11: „Der dinglich befreite Gerichtestand soll sich auf solche das befreite Grundstück betreffende Klagen, für welche das Gericht der be⸗ legenen Sache zuständig ist und auf dicjenigen das Grundstück betreffenden Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschränken, die nur von jenem Gerichte vorgenommen werden lönnen. Es steht daher den Bewohnern befreiter Grundstücke, als solchen, kein bevorzugter Gerichtsstand zu“ u. s. w., bemerkte ein Mitglied, daß das Gesetz das Privilegium zu sehr beschränke. Wohl müsse dieses überall zurückstehen, wo es die Rücksicht auf den öffent⸗ lichen Dienst fordere. Weiter aber möge man nicht gehen und folgeweise die Kompetenz des Oberrichters als Regel hinstellen mit den Ausnahmen, daß entweder der Besitzer zur Thätigkeit des Unterrichters seine Zustimmung gebe, oder ein Kommissorium erfolge, oder endlich Dringlichkeit der Sache vorliege. Hiergegen machte ein zweites Mitglied darauf aufmerksam, daß ja der Oberrichter die dingliche Gerichtsbarkeit behalte und durch den zweiten Absatz nur den sonst nicht kanzleisässigen Bewohnern des Grundstücks der privilegirte Gerichtsstand entzogen sei. Hierin habe die Regierung einem lebhaften Bedürfnisse abhelfen wollen. Bei §. 21, welcher bestimmt, daß die Offiziere der vormaligen englisch⸗deutschen Legion, die in hannoverischen Militanndiensten nicht wieder angestellt worden, hinsichtlich des Gerichtsstandes als verabschiedete hiesige Offiziere ohne Pension anzu⸗ sehen, ward auf die Anfrage eines Mitgliedes über den Gerichtsstand der Letzteren auf §. 7 der Verordnung vom 20. Juli 1821 verwiesen, wonach dieselben einen befreiten Gerichtsstand nicht haben. Zu §. 23, worin den Vorständen besonderer Verwaltungen und Institute die Kanzlei⸗Sässigkeit beigelegt wird, bemerkte ein Mitglied, daß, in Gemäßheit des in der Begründung ausgesprochenen Prinzips, wonach die äußere Gewalt und Würde des Amtes entscheidend sein solle, den Vorständen der Kreis⸗Kassen, so wie den Kreis⸗Controlleuren, wegen ihrer dienstlichen Stellung, die Kanzleisäs⸗ sigkeit zu ertheilen sein möchte. Auch von anderen Seiten geschah dieses, namentlich zu Gunsten der Wasserbau⸗Inspektoren, wegen ihres kollegiali⸗ schen Verhaͤltnisses zu den Untergerichten. Dagegen hielt es ein Mitglied für inkonsequent, daß der Inspektor der Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt in Hildes⸗
heim in dem §. 23 mit aufgeführt sei. Ein anderes Mitglied erwie⸗
derte auf diese verschiedenen Aeußerungen,
die möglichf dowicer Gerichtsstandes im Interesse der Exemten lieg, daß
einstimmig angenommen. — Nach 8 nahme wegen Fortsetzung der Konfene 19. Juni 1844, die Besoldung des Praft Schatz⸗Kollegiums betreffend, und nachdem d f eine verstärkte Konferenz von 7 Mitgle angenommen war, ward der letzte Gegan das Kabinetsschreiben vom 25. 1G schen Rechnungs⸗Kommission während der
Beschränkung des befreiten Schließlich ward d 8 Tages⸗Ordnung solgte die Beschluß wegen des Kabinetsschreibens denten des Ober⸗Steuer⸗ und Antrag: „bei zweiter Kammer au dern jeder Kammer anzutra stand des Tages⸗ Arbeiten der ständi treffend, in Berathung genommen.
Oesterreichische Monarchie. ) Sogleich auf die erste Nat n Aufruhr!
wad
berden bei schwerer Verantwortung und Strafe ermahnt, sich jeder
Gewaltthat gegen unverdächtige Personen und Eigenthum der Geist⸗ lichkeit, der Gutosbesitzer, Pächter, herrschaftlichen Beamten und Die⸗ nerschaft zu enthalten. Kaiserl. Kreisamt Wadowice, den 28. Fe⸗
as ganze Gesetz
Vertagung bruar 18
und Kreishauptmann Loserth.“
die revoln „ ” Faslo, Sanok, Rzeszow, Przemisl und Zloczow allenthalben einen
den Aufwieglern ungünstigen Ausgang gehabt. In allen von den etzteren bedrohten Gegenden hat sich das Landvolk, welches die Rebellen mit Gewalt mit sich fortzureißen und zum Aufstande
(Oest. B. krakauer Insurgenten, der en zu verbreiten, haben E⸗ d von Oesterreich⸗Este, Civign⸗ nicht nur den Oberst⸗Lieut⸗ Benedek zur Wahr⸗ auch den Guber Commissair, m.
Wie richt von dem Bestreben der die nahe liegenden Kreise von Galizi Königl. Hoheit der Erzherzog Ferdinan und Militair⸗Gouverneur des Landes, nant und General⸗Kommando⸗Adjutanten von nehmung der militairischen Vice⸗Präsidenten, Grafen außerordentlichen Vollmachten Herstellung der Ruhe und Ersterer traf am 25. gleich am folgenden surgenten, welche bei Niep zu Wieliczka eingedrungen Garnison von herbeigeeilten L gen 11 Uhr V welche unverweilt angeg ten, Verwundeten und Gef entkamen durch eilige Flucht und Schlupfwinkel verfolgt. pen auf den noch daselbst zurückgeblieb und sich zerstreut, worauf O daselbst einrückte. schlechte Witterung und grundlos mit einer musterhaften Or Dem gestern von dem Kaiserl. Hof⸗Kriegsraths⸗Präsi 28. Februar zufolge, h daß Wieliczka bereits von Nugent besetzt worden sei, ben erwähnt) bei Gdow von d total geschlagen worden waren. / Wieliczka unterblieb daher. t, aber nur mit Kleinge daß jedoch durch dieses Plänkeln irge
Anstalten, sondern von Lazansky, als Landes⸗ in die bedrohten westlichen Kreise Ordnung abgesendet.
Februar in Bochnia ein und setzte sich se auf die Nachricht, daß die krakauer J. olmice über die Weichsel gegangen wam seien, mit den disponiblen Truppen ie d den zu ihrer Unterstützung schaarenwei
Bochnia un Marsch. G⸗⸗
andleuten, nach dem bedrohten Punkte in ormittags stieß man bei Gdow auf die Insurgente riffen und mit bedeutendem Verluste an To⸗ angenen total geschlagen wurden; nur Weni werden von den Landleuten in ihr Avantgarde der Kaiserlichen Tru ielitzka erschien, hatten die wenig enen Insurgenten den Ort bereits verlasse berst⸗Lieutnant von Benedek gegen Aben Mannschaft hat diese durch de e Wege sehr erschwerte Expediti Ausdauer ausgeführt.
Kaiserl. General⸗Major von Collin an d dium eingelaufenen Berichte aus Paf atte derselbe am Morgen dies 3 Compagnieen des J. nachdem die krakau Militair und Baue Die vorgehabte M der kralau wehr, auf Pod
Anhö 1G von Krakau und die von i v Hielfach abschriftlicher Uebersetzung, und die letzteren sind in wahrhaft grakonischem Geiste fast alle mit Todesbedrohung für die Uebertretung
— Die gesammte
dnung und
gorze vom Tages erfahren, fanterie⸗Regiments Insurgente angegriffen un kognoszirung geger Seite wurde von Zeit zu Zei gorze herübergeseuert, ohne ein Schaden zugefügt worde
Von dem Königl. preußischen mit 1200 Mann Infanterie, 400 Neu⸗Berun steht, hatte der General⸗ bruar eine Zuschrift erhalten, wonach cation getreten ist.
Von russischer 5 Bataillone Infanterie, den dieser Truppenzahl eutsprech Berichten aus Wadowice vom 1. M von Aufrührern, der vom krak und brennend das Gebirge durchz Wadowice bewegte, durch Entsendung einer ter Leitung des dortigen Kreis⸗ andleuten anschloß, unverweilt zum Rüc⸗ n zweiter Haufe von krakauer Insurgen⸗ fand einen gleichen Empfang er 150 Arrestanten, d. an revolutionairen Umtrieben Sie sind all
General⸗Major von Felden, welch Mann Ulanen und 4 Geschützen
Major von Collin am 28. 7 er mit demselben in Commun—
Seite stehen in der Nähe der krakauer Gräng 4 Schwadronen Kavallerie und 600. Kosakt enden Geschützen. ärz zufolge, war ein Hau auer Gebiete eingefallen war, og und sich über Jordanow gegre Abtheilung Truppen um der Finanzwache, un Ingenieurs, den sich eine große Zahl von L zuge genöthigt worden. Ei ten, der sich b In Wadowice befinden von dem Landvolke, wegen Theilnahme aufgefangen und dem so entmuthigt und für ih ihren Arrest nicht verlassen setzlichem Schutz zu stehen, zu
ei Limanowa gezeigt hatte, sich bereits üb
Kreis⸗Amte überliefert wurden. 1 Leben besorgt, daß sie, selbst unbewacht würden und froh sind, endlich unter g. dessen Zertrümmerung sie beitragn
28. Februar nachstehende Kundmachun
Zu Wadowice ist am Seiten des we
des dortigen Kaiserl. Kreisamtes erschienen: „
stammt aus der Bibliothek rwerbung die Kö⸗ Handschriften und 2016 gedruckte bereichert wurde.
Vuittemberg bei Melchior Die Prophe⸗
23 zusammengebunden,
Alten Testaments von 15 — durch deren E
Sr. Excellenz des Ministers von Nagler, hek im Jahre 1835 um 102 ch von bedeutendem Werthe, M. Luther. 524, mit Holzschnitten. ans Luff 1532. klI. Fol. Diese Theile aments, welche die Apokrypha nicht Schmid, 1803.) In einem z Jeremias und Micha ein lateinischer lcher in Preußen lehrte, eigen⸗
nigliche Bibliot Werke, sämmtli
14) Das Alte Testament deutsch. Lotther; drei Bände von 15 ten alle Deudsch. Wittemberg bei H bilden die erste Ausgabe des Alte (Geschenk des Predigers von 1532 ist bei
weiten Exem⸗
plar der Propheten Kommentar von Joh. Poliander, we händig beigeschrieben. 15) Das Alte Nürnberg bei Pe
utscht, drei Theile. Das Newe l. mit Holzschnitten von Hans Ein sehr schönes Exemplar
Deutsch. Mart. Luth. 8 Theile in zwei Bänden Fol. mit ste Original⸗Ausgabe der voll⸗ Croyschen Samm⸗ auf dem Einbande.
Testament mit fleyß verte ypus 1524. Fo Erh. Schön und Alb. Dürer. en Sammlung.
gantze Heili
Testament. Springinklee, aus der von Naglersch 16) Biblia, das ist, die Wittemberg durch Hans Lufft 153 Holzschnitten von Martin ständigen Lutherschen Bib lung, mit dem Namenszuge d
An einem zwei 17) Biblia: das zugericht. D. Mart. Luth. Pergament⸗E önen Bilde Georg's
el-Uebersetzung. Aus der Herzogl. es Kurfürsten Friedrich III. st die letztere Hälfte von 1536.
ist: die gantze Heilige Schrifft: Deudsch, Wistemberg durch Hans Lufft 1541. Fol. remplar in zwei Bänden mit illuminirten Holz⸗ Fürsten zu Anhalt in ganzer ucas Cranach's, welchem auch in dem alten Ka⸗ alereien dieses Exemplars zugeschrieben werden. lteren Cranach zuzuschreiben, verbietet die Jahrzahl von den gewöhnlichen Exemp n und mit dem anhaltischen W zweites illuminirtes Pracht⸗Exemplar auf oachim, Fürsten zu Anhalt, dann hörte und mit der Bibliothek des des letzten aus dem Geschlechte der e 1684 in die hiesige Bibliothek ge⸗ hreren aus demselben Jahre, einen ngeschriebenen Johannis 8. So
ten Exemplar i
prachtvolles schnitten und einem sch ur mit dem Zeichen L
talog von 1668 di
Jenes Bild dem ä 1554. — Einen gleichen,
Titel, von 10 Wappen umgeber
der Rückseite geschmückt, trägt ein zwei Bänden, welches zuerst J dem Herzog Philipp II. Herzogs Ernst Bogusl pommerschen Herzoge, nach dem Jahr Luther hat dieser Bibel, wi geben durch einen e
laren abweichenden
aus von Croy,
igenhändig ei daran geknüpfte kurze Betrachtung: „ d nimer mehr die solchen großen schaden, er auch nicht mehr folle ge⸗
erhöhten Werth ge Bibelspruch und eine iemand mein Wort halten wird, der wird den to mus ia Eine treffenliche allmechtige Ertzney sein so leichtlich heilen kan das Wenn das die Welt gleubte, würde sie sich Aber weil sie es so schendlich anmechtiger Martinus Luther D. 1542.“ — Ein anderes besonders
als der Tod ist, sehen werden. umb das wort Gottes. gewis das sie eine Fliegen.
wohl erhaltenes Eremplar in zwei Bänden mit schwarzen Holzschnitten und mit dem gewöhnlichen Titel ohne Wappen, im Jahre 1542 „ Gunthern Herwagenn zugehorigk“, war in der von Naglerschen Sammlung. Ein illuminirtes Exemplar in einem Bande aus der Familie von Herold, wel⸗ ches mit der Roloffschen Bibliothek erworben wurde, ist mit dem Namen des „Baltzer Kinast Illumenist“ vezeichnet. Auf dem Titel eines ebenfalls Roloffschen, sehr fleißig benutzten Exemplars steht von Luther's Hand „D. Wolfsfgango Hinrico Organistae Excell. Amico optimo Mart. Lucher D. 1541.“ Der erste Band eines Exemplars, welches zuerst dem Mathias Wanckelius gehörte, im Jahre 1826 von dem Prorekior Kästner in Bielefeld erworben, hat außer längeren, im Jahre 1547 eingeschriebenen Stellen von Caspar Cruciger und Joh. Bugenhagen folgende eigenhän⸗ dige Schrift von Luther: „Joh. 5. Suchet die Schrifft denn sie ists die zeugnis von mir gibt. Man mus suchen (spricht er) nicht richten, Nicht Meister sondern Schuler drinnen sein, Nicht vnsern dünckel hinein tragen, sondern Christus zeug⸗ nis drinnen holen. Vnd so lange Christus nicht recht drin⸗ nen funden wird, so lange wird sie auch nicht recht gesucht. Martinus Luther D. 1542.“ Mehrere dieser Bibeln enthalten hand⸗ schriftliche Familien⸗Nachrichten. Die Königliche Bibliothek besitzt noch ein von Luther's Hand geschriebenes Vorsetzblatt einer Bibel von 1541: „Ps. 118. Wo dein Wort Herr mich nicht trostete, so vergieng ich vnn meinem elende. Das kan doch ia kein ander Buch, lere, noch Wort, das es kündte trosten ynn noten, Elende, tod, sterben, ia vnter den Teuffeln vnd yonn der Helle, on allein dis Buch, das vns Gottes wort leret, Vnd darin Gott felbs mit vns redet, wie ein mensch mit seinem freunde. Ander lere mugen reich, mechtig, ehrlich machen vnd dis leben hoch heben. Aber wenn Nok vnd Tod daher stürmen, (ists aus) mit ehren, gutern, macht, freund⸗ schafft, Vnd lassen schendlich vnd verreterlich sterben, Denn sie Wissen nichts können nichts, thun nichts ynn Gottlichen, ewigen sachen. Noch ist die Welt Toll vnd Vnsynnig, achtet dieses Buchs nichts, Verfolget vnd lesterts als Were es des Teuffels Buch, für Welchem Hauffen vns Gott behüte Amen. Mart. Luther D. 1542.“ Dieses Blatt ist Herrn R. Hüser mi⸗ getheilt worden, um es nach seiner neuen Methode nachzubilden.
18) Biblia: dat vs: de gantze Hillige Schrifft ꝛc. D. Mart. Luth. Wittemb., Hans Lufft, 1541. Fol.
19) Biblia: das ist: Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch Auffs new zugericht D. Mart. Luth. Wittemberg, Fane Lufft, 1545. Fol. Dieses Exemplar gehörte dem Großen Kurfürsten, dessen Namen es nebst der Jah⸗ reszahl 1644 auf dem Einbande trägt. Es wird in einem Briefe von Luther's Enkeln, den Söhnen von Paul Luther, an den Markgrafen Joa⸗ chim Friedrich mit den Worten erwähnt: „Zum Andern hat J. F. G. auch unser lieber Vatter seliger zwo teutsche Biebeln, so a. 1545 gedruckt, unter⸗ thänigst überliesert, welche auch unser lieber Großvatter seliger seinem Sohne Hansen und unserm lieben Vattern, beiden seligen, an statt eines Schaßes hinterlassen, vnd höher den Gold zu achten.“ Der Katalog von 1668 führt
nur dies eine Exemplar auf, in welchem sich eine Federzeichnung, Luthe
Kaiserl. Kreisamtes wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, aß die Kaiserl. österreichischen Truppen die in den bochniger und owicer Kreis eingefallenen Revoltanten bereits zurückgeworfen und Gränzstadt Podgorze wieder besetzt haben. Alle Dorfgemeinden
816. Sr. Kaiserl. apostolischen Majestät Gubernial⸗Rath
Nach offiziellen von dem General⸗Gonvernement von Galizien jer eingelangten Berichten aus Lemberg vom 25. Februar, haben volutionairen Versuche in den Kreisen von Tarnow, Sandec,
egen die Regierung zu zwingen versuchten, ohne Ausnahme in diese und die Sache der Ordnung erklärt, allen Versprechungen
von Steuer⸗Enthebung und sonstigen Vorspiegelungen und dem gwange durch die Waffen widerstanden, bewaffnete Angriffe auf die
emeinden muthvoll entgegnet und Hunderte von Ruhestörern theils
ebend eingebracht, theils im Widerstande getödtet. Im sanoker und
tzemisler Kreise war kein Blut vergossen worden. In den beweg⸗ esten Kreisen kehrte die Ruhe zurück.
Freie Stadt Krakau. Brieg, 3. März. (Schles. Ztg.) Auf heute, wird behaup⸗
fet, sei es den polnischen Insurgenten zur Wahl gestellt, ob sie sich ergeben oder das Einschreiten der drei Schutzmächte des Freistaats gewärtigen wollen, um mit der Gewalt der Waffen die gesetzliche Hrdnung dort wieder herzustellen. Das Manifest des neuen Senats
hm erlassenen Kriegs⸗Artikel zirkuliren in
rsehen.
Breslau, 1. März. (Schles. Ztg.) Durch besondere Ge⸗
illigkeit sind wir in den Besitz der nachstehenden Mittheilung gelangt,
elche mit dem gestern von uns erwähnten Gerüchte von der bevor⸗ henden Uebergabe Krakau's am Zten d. M. übereinstimmt: „Neu⸗ erun, 3. März. Laut der so eben 7 Uhr Abends eingegangenen,
zanz zuverlässigen Nachricht hat die bewaffnete Macht der Insurgen⸗
n in Krakau heute früh das Gewehr gestreckt und durch Parla⸗ Se Perspste dhi zwei österreichischen Generalen unterhan⸗ elt. as Militair hier hat Befehl, sich für morgen Nachmitte Uhr ngesce n zu halten.“ sehl, sich f 8 asegg Dasselbe Blatt meldet: „Nach glaubwürdigen, mit dem orgenzuge der Oberschlesischen Eisenbahn hier Nach⸗ ichten it gestern, am 3ten d. M., eine Deputation von angesehenen ännern Seitens der krafkauer Bürgerschaft nach Podgorze gegan⸗ en, um wegen Uebergabe der Stadt zu unterhandeln. — Der öster⸗ ichische Befehlshaber hat eine definitive Capitulation bis zur An⸗ ust des preußischen Truppen⸗Corps abgelehnt. (Wir berichtigen
ier einen Fehler in unserer gestrigen Zeitung; nicht der General⸗
ajor von Safft, sondern der General⸗Major von Staff ist gestern ach Oberschlesien abgereist.)“
Rußland und Polen. 8
St. Petersburg, 25. Febr. Am Sonntag hatte der öster cichische Gesandte, Graf Colloredo Walsee, nach seiner Rückkehr auf inen hiesigen Posten, die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser vorge⸗ ellt zu werden.
Aus Nachitschewan wird gemeldet, daß daselbst am 11. Januar, 0 Uhr Morgens, ein heftiges Erdbeben stattfand, welches einige äuser beschädigte.
Aus dem Kaukasus sind folgende Nachrichten vom 6. Februar ier eingegangen: „Der in Abwesenheit des General⸗Lieutenauts
Fürsten Argutinski⸗Dolgorukoff einstweilen das Kommando über die Fuuppen in Süd⸗Dagestan führende General⸗Major Fürst Androni⸗ foff berichtet unter Anderem, daß die Niederlage der Myriden bei Chadschal Machi am 12. Dezember v. J., deren bereits früher Mel⸗ dung geschehen, auf die benachbarten Gemeinden einen merklichen Ein⸗ druck gemacht habe; die Myriden räumten ohne Schwertstreich den von ihnen besetzten mukarschen Magal, und die dasigen Einwohner kündigten dem Dirigirenden des Chanats der Kasikumüchen ihre un⸗ bedingte Unterwerfung an. Ueberall, sowohl in Süd⸗ und Nord⸗
Dagestan, als auch auf der kaukasischen Linie und in Tschernomorien, herrscht völlige Ruhe. In den früheren Berichten, wo des nun be⸗ reits vollführten Aushauens des goitinskischen Waldes in der Tschetschna erwähnt wurde, war zugleich davon die Rede, daß im Januar Truppen zur Ausrottung der gechinskischen Waldun⸗ gen abgesandt werden sollten. Zu dem Ende nun rückte gegen Ende dieses Monats ein Detaschement von 6 Bataillonen, 600 Reitern mit 10 Kanonen, unter dem Befehl des General⸗Majors Nesteroff, aus dem Fort Wolynskoje und zu gleicher Zeit ein anderes von 10 Bataillonen, mit 10 Kanonen und 4 Mörsern, vom Gene⸗ rat⸗Lieutenant Freitag befehligt, aus dem Fort Wosdwischenskoje aus. Diese Detaschements marschirten, während sie mit den Gebirgs⸗Be⸗ wohnern nur unbedeutende Scharmützel zu bestehen hatten, von ver⸗ schiedenen Seiten auf den gechinskischen Wald. Eine vom General Freitag gegen diesen Wald gerichtete Kanonade, welche zum Zweck hatte, denselben von den Tschetschenzen zu säubern, die, eingezogenen Nachrichten zufolge, sich dort gesammelt hatten, um unsere Truppen zu erwarten, gab verabredetermaßen dem General Nesteroff das Zei⸗ chen, vom Flusse Walerik aus anzugreifen. Die Tschetschenzen hiel⸗ ten das Feuer des Geschützes und den von zwei verschiedenen Seiten her ausgeführten Angriff der Truppen nicht aus und flohen; die beiden De⸗ taschements bewerkstelligten nun ihre Vereinigung ohne Verlust und schicken sich, nachdem sie im gechinskischen Walde eine Stellung ein⸗ genommen, an, denselben auszuhauen und zu verbrennen. Mit dieser Arbeit wird noch gegenwärtig rüstig fortgefahren, und ungeachtet aller Versuche des Feindes, uns durch häufige Scharmützel Schaden zuzu⸗ fügen, ist der Verlust von unserer Seite bis zum 31. Januar nur sehr unbedeutend gewesen. Von der rechten Flanke der kaukasischen Linie sind sehr günstige Nachrichten eingegangen; der einstweilen das Kommando über die Truppen an dieser Linie führende General⸗ Lieutenant Sawadowski berichtet, daß er, in Folge einer von den Aeltesten der Abadsechen an ihn ergangenen Aufforderung, sich am 15. Januar nach der labaschen Linie verfügt habe, um mit ihnen da⸗ selbst die Verträge wegen Unterwersung unter die Herrschaft Sr. Majestät des Kaisers definitiv abzuschließen. Die vornehmsten Ael⸗ testen der Abadsechen waren bereits im machoschewskischen Fort versammelt: die Unterhandlungen währten einige Tage bis endlich am 20. Januar die angesehensten Aeltesten und Efendis, Namens ihrer und des Föehn zwischen den Flüssen Pscha und Psephira wohnenden Volkes der Abadsechen, die ihnen zum Eintritt in die Zahl der Unterthanen Sr. Kaiserl. Majestät gestellten Bedingungen unterzeichneten. Das starke und kriegerische Volk der Abadsechen, welches nach ungefährer Schätzung gegen 100,000 Köpfe zählt, hat freiwillig und nicht durch die Gewalt unserer Waffen genöthigt sich anheischig gemacht, ruhig in seinen Gränzen zu bleiben, mit uns fortan in Frieden leben zu wollen, keine verdächtigen Leute bei sich zu dulden, den feindlichen Anschlägen der übrigen Gebirgestämme entgegenzuwirken, unsere Ge⸗ setze nicht zu verletzen und bei sich nach eigenem Herkommen Ord⸗ nung und gesetzliche Verwaltung einzuführen. Dieses glückliche Er⸗ eigniß ist für die Sicherheit der ganzen rechten Flanke der kaukasischen Linie von großer Wichtigkeit; die Unterwerfung der Abadsechen kann ein Beispiel werden für die übrigen Stämme, unter denen die Schapsu⸗ gen schon Neigung dasu gezeigt und die schließlichen Unterhandlun⸗ gen darüber nur bis zum Frühjahr ausgesetzt haben. Schon vor ihrer Unterwerfung verhielten sich die Abadsechen in letzter Zeit ganz ruhig, unternahmen keinerlei Feindseligkeiten gegen die labasche Linie und zeigten eine entschiedene Neigung zum Frieden und Bereitwillig⸗ keit, die Versprechungen zu erfüllen, welche sie dem Ober⸗Befehls⸗ haber während seiner Anwesenheit in jener Gegend gegeben hatten. Die an der rechten Flanke herrschende Ruhe ist der Organisation der labaschen Linie sehr förderlich gewesen; die Stanizen und Forts an derselben befinden sich im allerbefriedigendsten Zustande. Unter den Truppen und den Einwohnern waren im Lause des ganzen vorigen Jahres nur wenige Kranke; die Kosaken des laba⸗ schen Regiments haben eine reiche Aerndte gehabt, die nicht nur sfür ihre Bedürfnisse zureichte, sondern selbst unter die ärmsten Familien Ueberfluß verbreitete. Einen vorzüglich günstigen Eindruck machen die beiden im vorigen Jahre gegründeten Stanizen, die michailowsche und petropawlowkische; der Bau derselben begann erst im Juni, und schon jetzt bieten sie ein Bild des Ueberflusses und der Ordnung dar. In dem kurzen Zeitraum sind, die Buden und Wirthschafts⸗Gebäude un⸗ gerechnet, in der ersten dieser Stanizen 210 und in der zweiten 214 Häuser aufgebaut. Die Ansiedler leben zufrieden und im Ueberflusse, da die Getraide⸗Aerndte günstig ausgefallen ist; während der letzten Zeit haben die Kosaken auch die unter den benachbarten Stämmen herrschende Ruhe benutzt, um jenseits der Laba Holz zu ihren ver⸗ schirdenen Wirthschafts⸗Bedürfnissen herzurichten.“
Warschau, 2. März. Der Fürst Maximilian Jablonowoki Großmeister des Kaiserlichen Hofes, Senator, Mitglied des Admini⸗ strations⸗Raths und Präsident des Wappen⸗Amtes des Königreichs Polen, ist nach kurzer Krankheit am 13ten v. M. im 61sten Jahre
seines Alters auf seinem Gute Krzewin im Gouvernement Wolhynien
. s ö welche dem landschaftlichen Kredit⸗ Verein verpfändet sind, werden aufgesordert, sich in den Monaten April und Mai an bezeichneten Tagen in den Hauptorten der ver⸗ nen Gouvernements des Königreichs Polen zu versammeln, um Lahlen von Beamten für alle Behörden des
Die Besitzer von Gütern,
vorschriftsmäßig neue T besagten Vereins vorzunehmen.
Die hiesige Haupt⸗Sparkasse hat jetzt 3815 Contos, mit einem Gesammt⸗Kapital von 766,458 polnischen Gulden oder 127,743 Rthlr In der letztverflossenen Woche wurden 10,425 Fl. eingezahlt und 9698 Fl. zurückgefordert.
Die warschauer leischtare für den Monat März ist für das Pfund Rindfleisch 2 Silbergroschen, Filet 4 Sgr., Schweinefleisch
1 Speck 3 Sgr. 8 Pf., Kalbfleisch 2 Sgr. 4 Pf.
Frankreich. Pearis, 1. März. Der erste Artikel des der Deputirten⸗Kam⸗ mer vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs über die Binnenschifffahrt verlangt eine Summe von 26 Millionen Fr. für Verbesserung des Bettes der Seine; der erste Paragraph dieses Artikels, 7 Millionen für die Strecke von Nogent bis Paris, ist von der Kammer bewilligt; die übrigen Paragraphen sind noch zu erörtern.
Diesen Morgen verbreitete sich abermals das Gerücht, Herr Martin du Nord werde das Justiz⸗Portefeuige demnächst niederlegen und Herrn Zangiacomi am Cassationshofe ersetzen; Herr Dumor die Justiz und den Kultus übernehmen und durch Herrn Bignon oder den Grafen Daru als Minister der öffentlichen Arbeiten ersetzt werden.
Der Toulonnais sagt, er habe aus Algier vom 20. Februar Nachrichten erhalten, welche einigermaßen befriedigender lauteten; die Stämme im Osten Algeriens, welche einen Augenblick in großer Gäh⸗ seien wieder ruhig geworden, und Alles scheine anzu⸗ ie Bemühungen der Abgesandten Abd el Kader's ohne allen Erfolg bleiben würden.
Die Vorschläge der Regierung hinsichtlich des Briefporto's werden von der Presse als eine wichtige Verbesserung betrachtet, obgleich sie einen gleichförmigen Portosatz vorgezogen hätte. Der National aber erklärt sich entschieden gegen das Prinzip der stufenweise nach den stimmten Abnahme der Portosätze.
Die Herren de la Hante, Boikett u. Co Schnell⸗Damp den. Sie haben sich bereits mit einem Konzessio an den Finanz⸗Minister gewendet.
Der Moniteur erklärt, daß
umon werde
rung gewesen, deuten, daß d
Entfernungen be 1 de mp. beabsichtigen mittelst fschiffen eine neue transatlantische Verbindung zu grün⸗ ns⸗Gesuch für 47 Jahre
,„in Folge der durch das Schreiben des Advokaten Ledru veranlaßten genauen Untersuchung über den Pro⸗ der General⸗Prokurator deren Resultate dem katenstandes zur Beurtheilung und Beschluß⸗ agt in einem Schreiben an den Na⸗ Privatschreiben
zeß des Abré Contrafatto, Disziplinarrathe des Advo nahme überreicht habe. Herr Ledru s tional, daß Niemand mehr als er bedaure, daß sein ohne seine Ermächtigung veröffentlicht worden; er behalte sich vor, weitere Erläuterungen darüber zu geben, wolle aber vorläufig die eatis h. des Disziplinarraths abwarten.
Das Journal des Débats hält die jüngsten Ereignisse i Indien nur für den Anfang einer Reihe vog — e Kämpfe wird es geben“, sagt dies Blatt, „ein langer und blutiger Krieg wird sich entspinnen, doch glauben wir die schrecklichste vorüber, Sir H. Hardinge wird das Pendschab besiegen. Was wird er aber daraus machen? Das weiß er höchst wahrscheinlich selbst noch nicht; er scheint es den Umständen überlassen zu wollen. Wie dem aber auch sei, er wird dieses reiche Land den Besitzungen Englands einverleiben und die Ordnung und den Frieden an die Stelle der Anar⸗ chie vna, ne “ treten lassen. mit Mäßigkeit zu verfahren und die heiligen 8 2 t heee ere. h heiligen Rechte der Menschheit 2 und 23. Februar wurden in die Sparkasse zu 1 683,730 Fr. eingelegt; dagegen betrugen die Fecsfbieassen orss Es scheint, daß die Krisis der Sparkasse vorüber ist. Die Ein⸗ zahlungen fangen allmälig an zu steigen.
Es hat abermals eine gerichtliche Haussuchung bei einem Spe⸗ kulanten in Actien⸗Promessen stattgefunden. übrigens seit der Verurtheilung der Herren Lejollivet und Konsorten keinesweges ab⸗, sondern nur zugenommen.
Wir rathen ihm jedoch, hierin
Der Börsen⸗Unfug hat
Melanthon's Hand befinden
Deudsch. D. Mar 1561 (am Schlusse jedes Der Titel ist: as pommersche Wap it die Bildnisse von! Melanthon und Bugenhagen. —
ein prachtvolles, ebenfalls sauber ü Wittemberg bei Hans Luff 1561 Ne. Wappen und Bildnisse Luther's un werden in dem Katalz
deudsch. D. Mal „ zwei Bände F.
darstellend, mit folgender Unters „Destis eram vivens, moriens
20) Biblia: das ist: Die g. Luther. Wittemberg durch Hans Lufft, 1560) zwei Bände Fol., 14 Wappen umgeben, au Vor dem ersten Bande sind in kolo lipp I., Herzog zu Pommern, Luther, einem völlig verschiedenen Druck ist minirtes Pergan in vier Bänden, der Familie von Ebeleben befinden. von 1668 Cranach (dem
21, 22) Biblia, das Luth. Wittemberg, gedruckt mit Holzschnitten, auf Pergament. 1668. — Unter anderen Lutherschen prachtvollen Einband ein E 1665 in zwei Folio⸗Bänden aus, wel bliothek des Schlosses zu Köpenick im
tua, papa.“
antze heilige Schrifft.
auf Pergament, f der Rückseite trägt er d rirtem Holzschni
nent⸗Exemplar, vor welchem sich die Die Malereien Jüngeren) zuge ist die gantze heilige Schrifft, durch Hans Krafft 1576
War in der kurfürstlichen Bibeln zeichnet sich durch seinen hot Sternischen Bibel pl 600 Bände stanten? e hiesige Biblio!
remplar der Lüneburger ches mit der Jahre 1693 in di
Vnd vrsachen des Dolmetschan
ber die Psalmen, Dolmet andschrift ⸗
31. 8. Luther's H. von demselben Jahrc. W Königl. Bibi
23) Summarien v Mart. Luther. die Rückseite des Titels. von des hochseligen Königs
Wittenberg 15.3 An Luther's Psalter Majestät am 1. März 1838 der deutsch, Dr. Mar. Luth. Daran Apocrie Wittemberg durch Hans Lufft, n von Luthers eigener Hand, sind. Neuestes Geschenk Sr. üher der Familie von sch und Das Newe Test durch Zacharias Lehmann 1588. 8., P lten kurfürstlichen Bibliothek. ament deutsch. Wittem Fol. Stammt aus der welche aus 5100 Bänden besta
24) Die Propheten alle Das Newe Testament. handschrifilichen Verbesserunge der Ausgabe von 1541 benutzt Geheimen Naths Herrn Beut
25) Die Propheten alle D. Mart. Luth. gamentdr
Erxleben gehömg⸗ ament Deul
Wittemberg
kelchior vnd Mitz⸗ Bibliothek des hiesigen) nd und im
as Newe Test Lotther gebruder, 1524. edr. Jac. Roloff, 8000 Rthlr. erworben wurde.
Neue Testament deutsch. Grimma 152 händigen Verbesserungen zu Wittenberg 1.
3. 8. Dieses Enm⸗ lar ist mit zahlreichen eigen ben, welche zuerst in den Ausgaben benutzt sind. Robbi Sr. Majestät d 1836 der Königlichen
und 1530 er 2 Rom verstorbenen Dr. an, n hochseligen Könige vermacht, welcher es im Ie Bibliothek einverleiben ließ. 28) Ain betbuchlin Der zehen gepott.
Es wurde von dem zu
s glaubens. Des vnn
unsers. Vnd des Aue Marien. D. Martini Lutheri. 1522. kI. 8. guf Pergament mit illuminirten Holzschnitten, von Hans Schönsperger in Augspurg mit eigenthümlichen Lettern und Schreiberzügen, wie der übeuerdank, gedruckt. Auf dem Einband steht: „D. M. Lutheri aygnes heibüchlin.“ Dieses Exemplar gehörte Herrn von Mechel; im Jahre 1818 bnde es Sr. Majestät dem Könige zum Kauf angeboten, der es 1832 der
önigl. Bibliothek überwies. Es ist dem von Naglerschen Exemplare völlig
Hlis, in welchem letzteren auf Blatt 1 des Bogens H bei der Fürbitte für
e armen Seelen im Fegefeuer, welche Luther seit der Ansgabe von 1527
nwegließ, von einer alten Hand beigeschrieben steht: „Dies muß raus.“
29) Ain Deutsch Homnus oder lobsang auff Weyhenacht. Gelobet
sävesta Zhefu Christ, das du mensch geboren bist zc. Wittenberg. Aus einer Sammlung erster Drucke deutscher Lieder auf einzelnen lättern, . sie Luther vor dem Gottesdienst austheilen und in der Kirche anheften
Diese kostbare Sammlung, bei welcher sich auch weltliche Lieder aus
8 1 2 2 , „ „ . * anderen der drei Bände, in welche diese fliegenden Blälter ver⸗ gt sind, ist das Lied auf die Reformation von L. Heilmann ausgelegt:
1 Reformationszeit befinden, stammt aus der Naglerschen Bibliothek.
„Lobt got ir frummen cristen, freut euch vnnd iubiliertt“.
30) Etlich Cristlich lider Lobgesang, vnd Psalm, dem rainen wort Got⸗
benecauß der heoligen schriff, durch mancherles hochgelerter gemach, übung ist Wiche segen, wie es dann zum tayl beravt zu Wittenberg in ünfang „Ein dsen eeDhuln (soll heißen 1524), 4., mit Gesangnoten. ach lieben chrif rij enlichs lied Doctoris Martini Luthers ꝛc. Nun frewt t risten gmeyn“. Dieses erste evangelische Gesangbuch enthält
ar acht Lieder. Dieses Exemplar, an welchem sich auch Luther's tauff
enr 1523 und sein Sermon von dem vngerechten Mammon von
ars 182 stammt aus der im Jahre 1841 von des Königs Majestät
Dn ün hauschen Sammlung. Auch besitzt die Königliche Bibliothek 1 ieses ersten Gesangbuchs „Wittemberg MDXXIIII.“
31) Geistliche Lieder zu Wittemberg Anno 1543. Warnung Dr. M.
üuther. Viel falscher Meister itzt Lieder tichten ꝛc. 8. mit Ge⸗
Luther's: „Erhalt uns Herr bey deinem Wort“, ist e eiden Schlußverse: „Ir anschleg Herr zu nichten mach“, und: er, G Posis erkennen doch“, handschriftlich ergänzt. Der frühere Be⸗ 1(Cig. P.6 Sag. Häsabe eue, diese nach Spangenberg's Zeug⸗ guhara Lutheri III. p. 17. b) von Justus Jonas gedi Jerse ien von Melanthon's Hand hinzugefügt. b
32 en 14A4A“ gotes dienst in der gemain. D. Mar. Luther. otesdiens 523. 8 In demselben Bande Deutsche Messe vnd Ordnung s, zu Wittemberg fürgenommen. 1526; und Die weose der
lessz verteut t. M 3 hen ööö Mar. Luther 1524 Wittemb. Ano der Pölchau⸗
b
I1 Auszlegung der Epistelln vnd Euangelien die nach brauch der kirchen geleßen werden, vom Christag bis auff den Sonntag nach Epiphanie. Martinus Lutber 1522 (Wittemb., Joh. Grunenbergk) 4. Aus der Privat⸗Bibliothek Sr. Majestät des hochseligen Königs, welcher eine große Anzahl der werthvollsten Drucke aus der Reformationszeit, in 76 Bäͤnden verrinigt, am 1. Juni 1832 der Königl. Bibliothek überwies. Aus dieser Sammlung und aus der übrigen ausnehmend großen Zahl von Autogra⸗ phis oder Originaldrucken und ersten Kopieen einzelner Schriften der Re⸗ formatoren, welche in 100 Kapseln geordnet sind, liegen nur als Proben die solgenden aus:
34) Auslegung deutsch des Vater unnser füer dve einfeltigen Leven Doctoris Martini Luther. Augustiner zu Wittenbergk. Nicht fur die gelerten. Aus Melchior Lotters druckerey tzu Levptzk, v. 8.
35) An den christlichen Adel deutscher Nation: von des Christlichen standes hessätunge D. Martinus Luther. Durch yhn selbs gemehret vnd corrigirt. Vuittemberg, 1520. 4.
36) Worumb des Bapsts ond seyner Jungern Bucher von Doct. Martino Luther verbrannt seynn. Wittembergk, 1520. 4.
37) Ein Freihait des Sermons Bebstlichen ablas vnnd gnad belangent Doetoris Martini Luther wioer die vorlegunng, so zur schmach sein vnd desselben Sermon erdichtet. Augspurg durch Jörgen Nadler. 1520. 4.
38) Der X. gebot ein nutzliche erkkerung Durch den hochgelerten D. Martinum Luther Augustiner ordens beschriben vnd gepredigt, geistli⸗ chen und weltlichen dienende. Item ein schöne predig von den VII. tod⸗ sünden, auch durch jn beschrbben. Am Schluß: In tutsch zu ersten ge⸗ truckt in der loblichen stat Basel 1520. 4. Gehörte „Daniel Sudermann, Straßburg 1580“, aus dessen Nachlaß die Königl. Bibliothek Vieles be⸗ sitzt, und rägt am Einband den Namenszug des Großen Kurfürsten.
39) Deudsch Catechismus. Mart. Luther. (Wittenberg bei Rhaw. 1529) 4.; ist die erste Ausgabe des großen Katechismus in einem Abdruck erster Gattung ohne die Veränderungen. Aus der Roloffschen Bibliothek.
40) Der’ große Katechismus, deutsch, durch D. Martin Luther. Regenspurg bey Christoff Fischern 1655. kl. 8. Dieser im vorigen Jahre erworbene Pergamenidruck gehörte dem Antiquar Kuppitsch in Wien.
41) Su putatio annorum mundi D. M. Luther. Vuittembergae apud Georgium Rhan. 1511. 4.
8 “ we 8 Ehrwirdigen Herrn D. Martini Luthers,
Eisleben vor seinem abschied aus diesem Leb -. Wi a Sas c eam 8 sch sem Leben gethan. Wittemberg
43) Oratio Vber der Leich des Ehrwirdigen Hern D. Martini Luthers, gethan durch Philippum Melanthon, am XXlII tag Februarii. Verdeudscht aus dem Latin durch D. Caspar Cruciger. Wittemberg durch
4
Georgen Rhaw Anno XLVI. 4.
44) Ein eigenhändiger Brief von Johann Agricola Eisleben nthon über Luthers Tod, anfangend „Magno dolore ad- fecit me mors Lutheri“, in einer von M. F. Seidel angelegten Samm⸗ lung von Briefen bedeutender Männer.
145) Ein Epithaphium Doctori Martini Lutheri (sic)h von Hans Sachs, in einer von demselben ganz eigenhändig geschriebenen Samm⸗ lung seiner Gedichte aus den Jahren 1543 bis 1546 (noch nicht Eigen⸗ thum der Königl. Bibliothek).
46) Zwei Stammbuchblätter der Enkel Luther's, Hans Friedrich und Johann Ernst Luther (Söhne von Paul Luther), von den Jahren 1596 Eines derselben stellt das Luthersche Wappen dar.
Eckij Theologi Viennae Pannoniae habita. Augustae ex off. Millerana. VI. Cal. Feb. Auf dem Titel steht von der Hand des Verfassers, der dieses Exemplar an Luther sandte, „Deo devoto gustiniano Theologo, dono Eckii.“ Am Rande, bei den Worten para⸗- cletum quoque milit, qui eos (apostolos) doceret omnem veritatem: unde doctiffimorum albo veniunt inscribendi, steht von Luther’s Hand slüchtig geschrieben „Nota:
torum virorum .. .
an Philipp Mela
47) Disputatio Joan.
Oratio Joannis Eckij etec.
patri Martino Luder Au-
d Xpostoli funt inscribendi doc- . secundum eckium.
8 48) Philipp Melanthon’'s Hand⸗Exemplar der Vulgata, Lugduni 1554. 8., mit einem von Melanthon's Hand eingeschriebenen Spruche: „Epiphanius 7⁴α ϑέσι᷑ ιντηια᷑τα οd œνα 6ᷣT7 Uνꝙꝙꝙ, ο ꝑ etc.“
lan eigenhändiger Bericht über das Collo⸗ quium zu Worms. Geschrieben zu „Dessa 28. Februarii 1558.“ Anfang 0 W. i. Als wir zu Worms ankhomen sind mense Augusto Anni 1557, haben die gesanden der Augßburgischen Konfession ꝛc.“
8 Außer diesen für die nähere Betrachtung einzeln ausgelegten Gegen⸗ ständen sind in dem großen Bibliothels Jubelschriften der Reformation, Drucke seiner deutschen Bibel und die aufgestellt, welche schon durch - und eine Vorstellung von Reformators geben. seinen letzten Lebensjahren zum eigenen sem Eindrucke entsprechend.
49) Philipp Melanthon's
„De colloquio Worr
agale noch die Sammlungen von Werke über Luther, Ausgaben seiner Werke hren äußeren Umfang Erstaunen erregen außerordentlichen Wirksamkeit des großen Lokal selbst, von Friedrich dem Großen in Besuche würdig eingerichtet, ist die⸗
die biographischen