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beehrten, haben Sie uns einen ganz besonderen Beweggrund daß es Ihnen gefallen möge, bei die⸗ freiwillig dargebrachte Huldigung unserer eifrigen Verehrung zu genehmigen.“ — Die durch den Minister der auswär⸗ mündlich übertragene Antwort des Sultans esagte hierauf: „Se. Majestät empfängt mit lebhafter Befriedigung 8 Dieser Schritt von der befreundeten Mächte vervoll⸗ Reise empfanden
b egeben, zu wünschen,
em Anlaß die tigen Angelegenheiten
die Glückwünsche des diplomatischen Corps.
3 Seiten der Herren Repräsentanten
ständigt das Vergnügen, welches Sie während der 5b nblick der Frucht Ihres sorgsamen Strebens, die Wohlfahrt aller Klassen Ihrer Unterthanen zu sichern. schöne Gelegenheit zu finden, um welch' hohen Werth Sie auf die Befestigung jener Freundschafts⸗Verhältnisse legen, die Sie den Ihrem Reiche befreundeten — Zur Vervollständigung der Akten über diesen
ersten türkischen Hofzirkel diene noch die Angabe, daß der Sultan anfänglich nicht im Audienz⸗Saale war, sondern unter den im Kreise ganzen Zeit des Er trug diesmal keinen Mantel wie bei anderen Sein Rock war dunkelblau mit Gold gestickt, jeder Knopf ein Brillant, die Beinkleider weiß, die Schnalle der Säbelkuppel mit Edelsteinen besetzt, so auch Griff und Scheide seiner kostbaren Waffe. Sein Haupt bedeckte ein Tarpusch (niederer ägyptischer Fes). Brust schmückte ein Prachtexemplar des türkischen Verdienst⸗Ordens. 8 Die Lösung der persisch⸗türkischen Frage soll durch Chan Mirsa Agassi's Hartnäckigkeit einige Verzögerung erleiden. nämlich, daß dem bereits zu Stande gebrachten Uebereinkommen der chtigten in Konstantinopel zwei neue Punkte hinzugefügt wurden, und widersetzt sich der Ratifizirung. Man stellt
eim
Majestät sind sehr erfreut, eine so dem diplomatischen Corps zu wiederholen,
so glücklich mit Mächten vereinen.“
stehenden Diplomaten erschien und während der Empfanges stand. Aubienzen.
beiderseitigen Bevollmä
und verbündeten
Den 21. Juli 1846.
Pr. Cour. Brief. Seld.
Actien. s
Pr. Cour. Brief. Geld. Gem.
St. Schuld-Secb. 4 95 1 Prämien-Secheine d. Seeh. à 50 T. Kur- 2. Neumärk. Schuldversechr. Berliner Stadt- Obligationen Westpr. Pfandbr. 3 Grossh. Pos. do. — 40 do. 93 ⅔ Ostpr. Pfandbr. 3 ¾ 97 ½ Pomm. do. 97 ½ Kur- u. Neum. do. 3 ¼ 98 ¼ Schlesische do. * 4e. v. Staatg.Et B. 3 ½
88 ½
das Glück und 94 ½
Se. 12 94 ¾1
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Gold al marco. — Friedrichsd'or.
And. Gldm. à 5 Tb. Disconto. 8 5 ½
Seine
Potsd. Magdeb.
Mgd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anb. abgest. do. do. Prior. Obl. 7 ½ Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhbein. Eisenb. do. do0. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob.-Schles. E. L A do. Prior. do. ELt. B. B.-St. B. Lt. A. u. B. agd.-Halbst. Eb. Br.-Schw.-Frb. E. doe. do. Prior. Obl. 13 ⁄2 Bonon-Kölner Bsb. 11 ⅞ Niedersch. Mk. v.e. do. Priorität Wilh.-B. (C.-O.)
99 ½ Besetzun
Obl. Lit. A.
Masken.
Iuöö1TIIIVVVSIVVTVI
Er behauptet
fmechsel - Cour s.
Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.
Brief. Geld.
11“ “ m 1“
1““
Amsterdam
seine Einwendungen übrigens türkischerseits als sehr unerheblich dar. 40.
Für den Pascha von Aegypten werden die ehemaligen Gemächer Riss Pascha's in Tschiragan vorbereitet.
Hamburg
Eisenbahnen.
* * Frankfurt a. M., 17. Juli.
noch zwei Poststationen von Heidelberg und Mannheim entfernt, was freilich unbequem für die Reisenden ist. Unzulänglichkeit des Betriebs⸗ Materials und die noch nöthige Bahn⸗Correction stehen der Benutzung der ganzen Bahn noch entgegen, doch hofft man, daß bis zum 1. August
reicht ihm zur Ehre und zum Vortheil.
Seit gestern sind denn endlich regelmäßige Probefahrten auf der Main⸗Neckar Eisenbahn zwischen hier und Heppenheim in Gang gekommen.
diese Hindernisse gehoben sind. Ueber die hohen Fahrpreise klagt man auch bei der Main⸗Neckar Eisenbahn, allein dies ist eine bei allen neuen Eisenbahnen vorkommende Klage. Die kleine Höchst⸗Sodener Eissenbahn sieht ihrer Vollendung noch entgegen, die Frankfurt⸗Offen⸗ bacher wird wahrscheinlich erst im nächsten Jahre befahren und die Frankfurt⸗Hanauer Eisenbahn schwerlich bis dahin ganz vollendet sein. Die Main⸗Dampfsschifffahrt prosperirt trotz des nicht ganz günstigen Wasserstandes auch in diesem Sommer recht gut, und die Huld, welche Se. Mäjestät der König von Bayern dem Unternehmen zuwendet, ge⸗
Breslau
Heppenheim ist
Petersburg
17. Joli. Ausg. —.
Amsterdam, 3 % do. 37 5. Pass. —. 4 % Russ. Hope 9¹ ½.
Antwerpen, 16. Joli.
Frankfurt a. M., 18. Juli.
Poln. 300 Fl. 96 G. London, 16. Juli. Passive 5 ½. ½. Ausg. Sch. 16. 15 ⅛. Neue Port. 48. 46. Chili —. Peru 39. 37.
Neapl. —.
8 Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, 21. Juli. Die Course waren heute flau und das Geschäft
Wien, Actien 1572.
17. Juli.
1u1“ 3
Bekanntmachungen.
[5571 Ediktal⸗Citation. Da über das Vermögen des Kaufmanns Christian Wilhelm Leopold Teßmer und seiner Ehefrau, Marie rancisca, geborenen Grube, so wie seiner hierselbst unter der Firma Teßmer & Co. bestehenden Handlung, der Konkurs eröffnet ist, so haben wir einen Termin zur Anmeldung der Forderungen sämmtlicher Gläubiger auf den 21. September d. J., Vormitt. 10 Uhr, angesetzt und laden daher alle diejenigen, welche einen Anspruch an die Konkursmasse der Gemeinschuldner zu haben vermeinen, hierdurch vor, in diesem Termine im hiesigen Land⸗ und Stadtgerichte vor dem Deputirten, Kammergerichts⸗Assessor Mayet, entweder persönlich oder durch zulässige mit gehöriger Vollmacht und Informa⸗ iion versehene Bevollmächtigte, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Müller, Wagner und Pfotenhauer vorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre etwanigen Ansprüche an die Masse anzumelden, auch deren Rich⸗ tigkeit durch Einreichung der darüber sprechenden Do⸗ kumente oder auf andere Art nachzuweisen. Wer sich nicht meldet, wird mit allen seinen Forderungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Stettin, den 29. Mai 1846. Königliches Land⸗ und Stadtgericht. v. Griesheim.
[137] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 7. Februar 1846. Das dem Vahnhofs⸗Aufseher Sepffärth gehörige, Dresdnerstraße Nr. 60 belegene und Vol. 6. No. 397. des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von der Louisenstadt verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16,612 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., soll am 17. September 1846, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hpvpothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗Inter⸗ eessenten als 1) der Rentier 8. Friedrich Seyfärth, 2) der Rentier Johann Gottfried Seyfärth, 3) der Kaufmann Adolph Behrens, 4) die Ehefrau des Rentiers Sax, Henriette geb. Sper⸗ 1 29 und deren Ehemann, Rentier Joel Sar, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 8 Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 27. April 1846. 8 Das in der Köthenerstraße Nr. 22 belegene, im stadt⸗ ¹ Hypothekenbuche der Umgebungen Vol. 29. No. 1862 verzeichnete Knoofsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16,051 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf., soll am 15. Dezember 1846, Vormittags 11 Uhr, ann der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tarxe und Hy⸗ poothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nach unbekannten eingetragenen Gläubiger: a) Kaufmann Abraham Lehmann und b) nöservetger Fahzacg Christ. Friedrich Tütel, werden hierdurch össentlich vorgeladen.
Ev20505e 150 Fl. 150 FI. 100 Thlr.
Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thle.
Frankfurt a. M. sücd. WW.ü. 100 Pl. 100 SRbl.
Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 60 ⅛. Zinsl. —.
Zinsl. —. 5 9% et. 111 ¾ e. 1899.96. Bayr. Bank-Actien 688 Br. Hope 89 ½ G. Stiegl. 87 ¾ G. Int. 59 1⁄. z. do. 500 Pl. 80 ¼. 8½.
Cons. 3 % 95 ⅞. . 2 ½˖ % Holl. 59 ⅛. .
Bugl. Russ. —.
Paris, 16. Juli. 5 % Rente fin cour. 121. 75, 3 % do. 88 cour. 83. 25 5 % Span. Rente 31⁄. Paas. 5. 5 % Met. 111v⅛. n 1 Avl. d* 1834 155 ¾. do. 1839 122 ½. Meil. 118 %. Livorn. 109 ½. Pes. 97. Budw: 86.
Kurz 140 ½ 2 Mt. Kurz
2 Mt.
3 Mt.
2 Dlt.
2 Mt.
2 Mt.
2 Mt.
8 Tage 2 Mt.
2 Mt.
3 Woeb.
139 150¾ 149 6 24 79 102 1015
998
56 12 106
Hierauf:
5 % Span. —.
Preuss. Pr. Sch. —, Poln. —.
Neue Anl. 19 ½. Bank-Actien p. ult.
4 ½⁄3 Zum Schluß: W. Friedrich.
Neue Aul. 25. 2 4 % do. 94 i. ¼. Mez. 27 ¼. 27.
Belg. —.
Bras. 86. 84.
FkFFnigliche Schauspiele.
Mittwoch, 22. Juli. Vorstellung. Zum erstenmale: Oper in 3 Akten.
es St. Georges, von J. C. Grünbaum. Anfang 6 Uhr. 8: Hektor von Biron, Olivier von Entraguet fiziere der Musketiere der Königin Anna von Oesterreich, Herr
tius, Herr Pfister. Capi
Trompeter der Musketiere. der Regierung Ludwig's XIII. vor. Zeit: Einen Monat vor; gerung von Rochelle. Aktes sind von dem Königl. Decorationsmaler Herrn Gropius. Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gelösten, mit d. bezeichneten Opernhaus⸗Billets gültig; auch werden die deh den gewöhnlichen Opernhaus⸗Preisen noch zu verkaufenden ; slebenfalls mit Dienstag bezeichnet sein. 97 8 Im Königl. Schloßtheater zu Charlottenburg: 122 Land, Lustspiel in 3 Abth., frei nach dem Französischen, von W. Fm Anfang halb 7 Uhr. Donnerstag, 23. Juli. ments⸗Vorstellung: Der Sohn der Wildniß, romantisches Dm 5 Abth., von Fr. Halm. Parthenia, als vorletzte Freitag, 24. Juli. migung bei aufgehobenem Opernhaus⸗Abonnement unter Mime der K. K. Hof⸗Opernsängerin zu Wien, Fr. Marie von Mam Vortheil der Kleinkinder⸗-Bewahr⸗Anstalten: Oper in 3 Abth., mit Tanz, Musik von Bellini. (Fr. von N Elvire.) Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung wer haus⸗Preisen verkauft. Im Schauspielhause. mer 777, Posse in 1 Akt, nach dem Französischen, von C. Er muß aufs Land, Lustspiel in 3 Abth., nach dem zösischen, von W. Friedrich. 81“
Mittwoch, 22. Juli. 1 Akt, von Joseph Mendelssohn. Hierauf: anderen, Lustspiel in 1 Aufzug, von Johanna von Weißenf Wer ißt mit? Vaubdeville⸗Posse in 1 M., (Dlle. Julie Herrmann, im ersten Stück: Fa im dritten: Guste, als Gastrellen.)
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
2-g;
Im Opernhause. Musik von F. Halevy.
Jagdgefolge. „ Die Handlung geht zu Poitien
Die neuen Decorationen des ‚sten unt
Er mu
Im Schauspielhause. 121ste qh.
(Herr und Mad. Rettich: Ingomn
Gastrollen.) Im Opernhause. Mit Allerhöchster ge
Die Puritanen, 122ste Abonnements⸗Vorstellung:
Königsstädtisches Theater. Ueberall Jesuiten, Original⸗Schwn Ein Mann hilsf
———
4 % do. 101. 3 2% 74 ½. Bank- Nordb. 187. Gloggu. 137
Im Selbstverlage der Expedition.
Allgemeine [634] Nothwendiger Verkauf. 1 Stadtgericht zu Berlin, den 30. Juni 1846.
Das in der Köthenerstraße Nr. 39 belegene, im stadt⸗ gerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 28. No. 1825 verzeichnete Hutzesche Grundstück, tarirt zu 15,134 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., soll am 12. Februar 1847, Vormittags 11 G an der Gerichtsstelle, Verhörszimmer Nr. 30, subhastirt
werden. Taxe und Hopothelenschein sind in der Regi⸗ stratur einzusehen.
6s XMMühlen-Verpachtung.
Die der hiesigen Stadt⸗Kommune gehörige, zub No. 17. an den Mühlen am Oderstrom gelegene neu ge⸗ baute Mehlmühle, die Vorder⸗Mühle genannt, mit 4 Gängen amerikfanischer und 2 Gängen deutscher Mülle⸗ rei, und die an und unweit der Mühle gelegenen Mehl⸗ Magazine sollen vom 1. November dieses Jahres ab anderweitig verpachtet werden. Wir haben hierzu auf den 15. September c., Vormitt. um 10 Uhr, auf dem rathhäuslichen Fürsten⸗Saale einen Licitations⸗ Termin anberaumt, und werden die Verpachtungs⸗Be⸗ dingungen vier Wochen vor dem Termine in unserer Rathsdiener⸗Stube zur Einsicht vorliegen.
Breslau, den 15. Juli 1816.
Der Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt.
8 denburg. 88 “ Sonntag den 26. Juli c.. — Abfahrt von Potsdam7 Uhr Morg. (Eisenbahnzug 6 Uhr) Rückfahrt „ Brandenburg 4 ½ U. Nachm. („ 8 ½ ) Preis eines Fahrbillettes 15 Sgr., Kinder die Hälfte. Anker, Taubenstr. 10.
“ Dampfschiff „Kronprinzessin“, Capt. Schubert,
wird in den bisherigen Fahrpreisen nach und von Rügen folgende Ermäßigungen eintreten lassen: Zwischen Stettin und Putbus: -ster Platz à Person Thlr. 3 — Sgr. für Abonnenten der Hin⸗ und Rückfahrt „ 4 15 » Zwischen Swine münde und Putbus:
-ster Platz à Person Thlr. 2 für Abonnenten der Hin⸗ und Rückfahrt „ Kinder und Domestiken die Hälfte obiger Preise.
css und Retourbillets sind für die ganze Saison gültig.
Billets sind am Bord des Schiffes und in Berlin
bei Herrn Carl Hugo, Breitestraße Nr. 7, hier bei den Unterzeichneten, Bollwerk Nr. 6 b, zu lösen.
Stettin, 15. Juli 1846. A. & F. Rahm.
Westliche Verbindungs⸗ (Aachen⸗Gladbach⸗Neusser) 66751 Eisenbahn-Gesellschaft.
Erste Einzahlung von 5 pCt.
Auf Grund der Zeichnungs⸗Bedingungen und des am 10. Juni 1844 notariell beschlossenen Gesellschafts⸗ Vertrages werden die Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die erste Einzahlung von 5 pCt., von welchen das bei Ertheilung der Zusicherungsscheine bereits eingezahlte ½ pCt. abgerechnet wird, — mithin einen Baarbetrag von 9 Thlr. per Actie, — spätestens bis zum 31. Juli d. J., von welchem Tage die Par⸗ tial⸗Quittungen für die erste Einzahlung lauten werden, bei den Herren:
Oeder &. Co. in Aachen,
N. Wergifosse in Aachen,
W. Cleff in Düsseldorf, 1
F. Mart. Magnus in Berlin zu leisten. 1
Die vorgenannten Bankhäuser werden über die em⸗ pfangenen Zahlungen Interims⸗Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns vollzogenen förm⸗ lichen Partial⸗Quittungen umgetauscht werden.
Ein den Actien⸗Zeichnern unter dem heutigen Datum gesandter Geschäftsbericht kann von anderweitig Be⸗ theiligten bei den genannten Bankhäusern in Empfang genommen werden.
Aachen, den 24. Juni 1846.
Das Comité der Westlichen Verbindungs⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Rhein⸗Weser Eisen⸗ lsos. bahn.
In unserer Einladung zu der am 26. Mai d. J. statkgehabten General⸗Versammlung haben wir, mit Hinweisung auf die Bestimmungen 8§. 43 und 25 des Statuts, ausdrücklich angezeigt, daß dann vorzugsweise die desinitive Entscheidung über die Auflösung der Ge⸗ sellschaft Gegenstand der Beschlußfassung sein werde.
Da nun aber §. 25 des Statuts verordnet, daß die Auflösung der Gesellschaft in der ersten zu diesem Zwect⸗ berufenen General⸗Versammlung nur dann zur
iskussion gebracht werden könne, wenn in der Gene⸗ ral⸗Versammlung selbst drei Viertheile sämmtlicher Actien vertreten sind, und diese Bedingung am 26. Mai d. J. nicht erfüllt war, so haben wir, dem erhaltenen Auf⸗ trage entsprechend, zu demselben Zwecke eine zweite Ge⸗ neral⸗Versammlung auf Dienstag den 1. September dieses Jahres bezielt, welche in dem Saale des hiesigen Gasthofes
88 1““ʒ “
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckern,
“ 8 “ “ „St n“ gehalten und Morgens 9 Uh.
net werden soll.
Wir laden hierzu die zur Theilnahme statug berechtigten Actionaire ergebenst ein, unter der Nf daß in dieser General⸗Versammlung, nach Von §. 25 des Statuts, eine einfache Stimmenmehrheh die Auflösung der Gesellschaft entscheiden wird.
In derselben General⸗Versammlung soll auf Plan über die Vertheilung der verfügbaren Gesellch gelder und die künftige Ausschüttung der Vermi masse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Eintritts⸗ und Stimmkarten sind am I 31. August d. J., Vormittags zwischen 8 und l⸗ und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr, in der
schäftszimmer der unterzeichneten Direction abzufe
Minden, den 5. Juli 1846. Direction der Rhein⸗Weser Eisenbahn⸗Act Gesellschaft.
Koch. Vorlaender. von Spreckelst
bte Einzahlung auf Ludwi hafen-Bexbacher Eisenbah Iynb Folge der uns ertheilten Am
z nehmen wir die zum 15.U
gust 1846 ausgeschriebene
— 1 Ezahlung von 10 ‧% auf die Ludbt sen⸗Bexbacher Eisenbahn⸗Actien, abzüglich Fl. 3. 9- sen, mit Fl. 46. 40 p. Actie bis zu obigem 1g
später vom 15. August bis 15. Septbr. mit 3* von 4 ℳ p. A. an.
Helfft, Gebrüde
Haakschen Markt 5.
Literarische Anzeigen.
0]
In allen Buchhandlungen ist zu haben:
Beschreibung der Gemäͤlde⸗Gallerie vom Kugler. 1 Thlr. ¹
Leschreibung der Kunstkammer vom Pros.
ler. 1 Thlr.
[62
599 b]
Die Schleif⸗Anstalt, Stahlwaaren⸗Handlung! geprüfte Streichriemen⸗Fabrik des Unterzeichnein feit dem 1. April d. J. nicht mehr Heiligegeis Nr. 47, sondern Friedrichsstraße Nr. 58, zwis der Leipziger⸗ und Krausenstraße.
Rudolph Füller, Hof⸗Insirumentenschleise
“
1 85ste Abonnen Die Musketiere der Königin, ien
tain Roland de la Brétonnière, eheme Offizier der Armee Heinrich IV., Herr Zschiesche. Narbonne, 8e Gontaud, Créqui, Musketiere, Herr Friese, Herr Heinrich, Wilke, Herr Mickler. Bertha von Simiane, Athénais von Eg Hof⸗Fräulein, Dlle. Tuczek, Dlle. Marx. Die Ober⸗Hofmeiste Hof⸗Fräulein, Mad. Komitsch. Ein Hof⸗Fräulein, Dlle. Harn Der General⸗Profoß, Herr Fischer. Herren und Damen vom Hofe.
Ein Thürsteher, Heng
den Billets zu den gewöhnlichen dn
aberen Bedingungen zu überlassen geruht, unter welchen die Zeich⸗
Has Abonnement beträgt: niu R Ais zus we 2 Hthlr. für ¼ Jahr. 11u1uX“X“X“ 1Se d 4 üthlr. ¾ Jahr. ] 8 Rthlr. 1 Jahr. 1 llen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. 1 . nsertions-Sebühr für den m einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
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Alle post -Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. 8 Zeitung: 2 Friedrichsstraß e Nr. 72. 1
1XXX“ 3 8
mtlicher Theil. 8 11” “ land. Berlin. Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, die Kontrolle über die Ausfertigung der Banknoten betreffend. — Schreiben aus Quedlin⸗ burg. (Brand im ebemaligen Probstei⸗Gebäude des Schlosses.) eutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Land⸗ tag. — Die Prinzessin von Nassau⸗Usingen gestorben. — Kurfürsten⸗ thum Hessen. Der Kurprinz in Hofgeismar. — Ernennungen. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Der Bundes⸗Präsidial⸗Gesandte.) esterreichische Monarchie. Linz. Feuersbrunst.
ußland und Polen. St. Petersburg. Abzugs⸗Vertrag mit Belgien. — Ordeus⸗Verleihung.
ankreich. Paris. Hofnachrichten. — Niederlage der Legitimisten bei den Munizipalwahlen zu Nimes. — Nachrichten ans Haiti. — Ver⸗ mischtes.
oßbritanien und Irland. Unterhaus. Lord J. Russell über ie Zusammensetzung und die Absichten seines Kabinets. — Oberhaus. Pensionen für die Lords Hardinge und Gough. — London. Die Ra⸗ ificatienen des Oregon-Vertrags sind ausgetauscht. — Herr Macauley in Edinburg gewählt. — Vermischtes.
iederlande. Aus dem Haag. Die Verhandlungen mit Mercier. — Schreiben aus Amsterdam. (Die schwebende Lage in den Handels⸗ Verhältnissen zwischen Holland und Belgien; öffentliche Zustände.) elgien. Brüssel. Annahme des Zuckergesetzes im Senat. — Der Tunnel⸗Prozeß.
änemark. Kopenhagen. Abreise der schwedischen Herrschaften. — Aerndte Aussichten.
chweiz. Kanton Bern. Die neue Verfassung. — Verhastung. alien. Rom. Die Auffahrt des österreichischen Botschafters. — Das österreichische Geschwader an der italienischen Küste. — Steigende Po⸗ pularität des Papstes. — Freilassung Gefangener. — Niedersetzung einer Eisenbahn⸗Kommission. — Vermischtes. — Berathungen über Erspar⸗ nisse. — Palꝛermo. Truppenbewegungen.
panien. Briefe aus Madrid. (Die Presse in der Vermählungs⸗ age. — Die Vermählungs⸗Frage; Stimmung gegen Frankreich; portu⸗
giesische Zustände.) 8 isenbahnen. Pesth. Eröffnung der ersten Section der ungarischen
Centralbahn. b andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Marktbericht.
Potsdam, den 22. Juli 1846.
Ihre Majestäten der König und die Königin sind nach gensburg gereist, von wo Ihre Majestät die Königin die ise nach Bad Ischl fortsetzen und Se. Majestät der König nach anssouci zurückkehren. 1
2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst
Dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer, Rechnungsrathe Dohmann zu hannisburg, Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen, und dem katholischen iester Johann Lenné zu Bonn den Rothen Adler⸗Orden vier⸗ Klasse zu verleihen; so wie
Den Ritterguts⸗Besitzer und Hauptmann a. D., Grafen von onts auf Jeroltschütz, zum Landrathe des kreuzburger Kreises, Regierungs⸗Bezirk Oppeln, zu ernennen.
v
. Betheiligung von Privat⸗Personen bei der Bank.
Des Königs Majestät haben mittelst der durch die Allg. Pr. itung*) bekannt gemachten Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 18ten M. meine Vorschläge über die durch die Allerhöchste Kabinets⸗ dre vom 11. April d. J. gestattete Betheiligung von Privat⸗ rsonen bei der Bank zu genehmigen und mir die Festsetzung der
ig hierzu angenommen werden soll.
Dieser Allerhöchsten Bestimmung gemäß, bringe ich die nachste⸗ nden Bedingungen, unter welchen die Zeichnung zur Betheiligung olgen kann, hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
1) Die Zeichnung erfolgt durch Unterschrift des im Formular er beigefügten Verpflichtungsscheines, wodurch der Zeichnende sich en Bestimmungen der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 18ten d. und des derselben beigefügten Entwurfs der Bank⸗Ordnung, so e dieser Bekanntmachung, unterwirft.
2) Jede Zeichnung muß auf eine bestimmte Anzahl von Bank⸗ theilen zu Eintausend Thalern lauten.
.3) Tritt eine Ermäßigung der gezeichneten Bank⸗Antheile ein, ist der Zeichner für den ermäßigten Betrag in gleicher Art, wie r die gezeichneten Bank⸗Antheile, verpflichtet.
4) Jeder Zeichner hat sofort bei der Zeichnung eine Caution on Zehn Prozent des gezeichneten Betrages baar oder in, nach dem messen der Bank, guten Wechseln, oder in, in den amtlichen Cours⸗ tteln inländischer Börsen notirten, auf jeden Inhaber lautenden voll gezahlten Effekten, welche mit einem Abzug von 10 Prozent des vurswerthes angenommen werden, zu bestellen. Diese Caution wird i der ersten Einzahlung gegen Rücklieferung oder gerichtliche Mor⸗ cation des Empfangscheines zurückgegeben. Tritt eine Ermäßigung r Zeichnung ein, so wird der verhältnißmäßige Theil der Caution 85 Art sofort nach erfolgter Festsetzung dem Zeichner zurück⸗
5) Die Einzahlung ist bei der Haupt⸗Bank oder dem Bank⸗ vomtoire, wo die Zeichnung erfolgt ist, dergestalt zu leisten, daß von m gezeichneten oder ermäßigten Betrage E“ ie
*) Vergl. die außerordentliche Beilage zu diesem Blatte.
8 8 1
Donnerstag den
1) vor dem 1. Januar 1847 fünfundzwanzig Prozent,
2) vor dem 6. April 1847 fernere funfzig Prozent,
3) vor dem 6. Juli 1847 die letzten fünfundzwanzig Prozent baar eingezahlt worden sind.
Die Einzahlung für alle Termine kann auch sofort nach Bekannt⸗ maͤchung der dem Zeichner gewährten Antheile, ganz oder theilweise, jedoch für jeden Antheil nur in Summen von funfzig Rthlrn. oder in durch funfzig theilbaren Summen erfolgen. Die Bank verzinst die im Jahre 1846 eingezahlten Beträge bis zum Schlusse dieses Jahres mit vier Prozent, welche bei der Einzahlung sofort in Ab⸗ zug gebracht werden. — Ueber die erfolgten Einzahlungen ertheilen die betreffenden Kassen Quittungen.
. 5) Für den Fall der gar nicht oder nicht rechtzeitig oder unvoll⸗ ständig geleisteten Einzahlung einer oder der anderen Rate unter⸗ wirft sich der Zeichner einer Conventional⸗Strafe von zehn Prozent des ihm zugetheilten Betrages der Bank⸗Antheile, so wie dem Ver⸗ luste jedes Rechtes aus der Zeichnung, wogegen der Bank die Wahl vorbehalten bleibt, entweder die Conventional⸗Strafe aus der nieder⸗ gelegten Caution (Nr. 4) oder aus dem etwa schon eingezahlten Be⸗ trage einzuziehen und den Zeichner unter Rückzahlung des etwa Mehrgezahlten ohne Zinsen von seiner Verpflichtung zu entbinden, oder aber denselben ohne Conventional⸗Strafe, jedoch unter Anrech⸗ nung von fünf Prozent Verzugs⸗Zinsen, zur Nachzahlung des rück⸗ ständig gebliebenen Betrages in geeignetem Wege anzuhalten.
Die eingehenden Conventionalstrafen gehören der Bank und wer⸗ den, wenn die Bank⸗Ordnung zur Ausführung kommt, dem Reserve⸗ Fonds überwiesen.
7) Die Bestimmung darüber, ob ein Zeichner, welcher seine Zah⸗ lungs⸗Verpflichtungen gar nicht oder unvollständig oder nicht recht⸗ zeitig erfüllt hat, seiner Verbindlichkeit zu entlassen und zugleich sei⸗ nes Rechts aus der Zeichnung für verlustig zu erklären, oder ob das Recht der Bank aus der Zeichnung wider ihn zu verfolgen ist, bleibt dem unterzeichneten Chef der Bank vorbehalten.
Der Chef der Bank ist sowohl, wenn der Zeichner seines Rech⸗ tes aus der Zeichnung für verlustig erklärt wird, als wenn die Bei⸗ treibung des Einschusses erfolglos ist, über die vakant gewordenen Bank⸗Antheile nach seinem Ermessen anderweitig zum Vortheile der Bank zu verfügen berechtigt.
8) Die Zeichnung kann erfolgen bei der Haupt⸗Bank zu Berlin, der Bank zu Breslau, den Bank⸗Comtoiren zu Königsberg, Danzig, Stettin, Magdeburg, Münster und Köln, so wie bei den Bank⸗Kom⸗ manditen zu Memel und Elbing.
Die Beamten der Haupt⸗Bank, wie der Bank zu Breslau und der übrigen Bank⸗Comtoire und Kommanditen, sind zur strengsten Ge⸗ heimhaltung der Anmeldungen und gezeichneten Beträge verpflichtet.
9) Bei den sub 8 “ Bank⸗Instituten können Verpflich⸗ tungsschein⸗Formulare (Nr. 1) in Empfang genommen werden, auch sind daselbst Exemplare dieser Bekanntmachung nebst der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 18ten d. M. und dem Entwurf zur Bank⸗ Ordnung für Fünf Silbergroschen zu haben.
Außerdem sind sämmilichen Königlichen Landraths⸗Aemtern einige Exemplare dieser Bekanntmachung nebst der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre vom 18ten d. M. und dem Entwurfe der Bank⸗Ordnung mitgetheilt und können bei denselben eingesehen werden.
10) Die Bank und deren Institute können sich auf einen Schrift⸗ wechsel nicht einlassen. Auswärtige haben daher in der Regel einen Bevollmächtigten zu bestellen, doch ist ihnen gestattet, den Verpflich⸗ tungsschein unter Beifügung der Caution (Nr. 4) einzusenden, sofern die Unterschrift unter demselben durch einen Beamten unter Bei⸗ drückung seines Dienstsiegels beglaubigt ist.
11) Die Zeichnungen können bei den sub 8 genannten Bank⸗ Instituten vom 1. August d. J. ab erfolgen, und wird die vier⸗ wöchentliche Frist, nach deren Ablauf gemäß der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre vom 18ten d. M. sub V. der Schluß der Zeichnungen erfol⸗ gen kann, von dem gedachten Tage an gerechnet.
Berlin, den 20. Juli 1846.
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Verpflichtungs⸗Schein Betheiligung bei der preußischen Bank. Unter den in der Bekanntmachung des Ggheimen Staats⸗Ministers und Chefs der Bank, Herrn Rother Excellenz vom, 20. Juli 1846 aufgestellten Bedingungen, denen ich mich hierdurch überall unterwerfe, zeichne ich Bank⸗Antheile zu Eintausend Thaler, in Summa buchstäblich: Thaler Preuß. Courant und habe nachstehende Caution übergeben, nämlich:
über die
1“““ .“ Anmerkung.
Der Wohnort, Datum, Voi⸗ und Zuname, Stand und Charakter ist von dem Zeichner hinter der Caution eigenhändig beizufügen.
Verzeichniß der von dem Unterschriebenenbei Zeichnung auf Antheil übergebenen Caution.
Anmerkung. Der Wohnort, Datum, Vor⸗ und Zuname, Stand und Charakter ist von dem Zeichner hinter der Caution eigenhändig beizufügen.
Von dem ” ist bei der Zeichnung auf vorstehend auf⸗ geführte Caution, in Summa: 88
der Unterzeichneten b 8 übergeben worden, welches hierdurch bescheinigt wird. den
Wohlthätigkeit.
Zur Erinnerung an die für Deutschland so erfolgreiche Schlacht von Belle⸗Alliance, hat der in Frankfurt a. M. bestehende Verein zur Unteestützung der in derselben invalide gewordenen Krieger auch in diesem Jahre wieder eine Summe von
“ Zweihundert Achtzig Thalern zur gleichmäßigen Vertheilung an nachbenannte Invaliden des preu ßischen Heeres bestimmt, nämlich: 8 G
Michael Krause zu Potsdam, August Sattler zu Köln, 1 Heinrich Schneider zu Neu⸗Karbe bei Driesen, Gustav Francke zu Potsdam, 8 Wilhelm August Andre zu Greiffenhagen, Michael Linde zu Waitsick bei Pyritz, 8 Karl Friedrich Steinle zu Berlin, Friedrich Loof zu Mönchkappe bei Greiffenhagen, Gottfried Schubert zu Stecklin bei Greiffenhagen, Friedrich Schnell zu Treffurt, Kreis Mühlhausen, Christian Wahlefeld zu Neustadt, Kreis Gummerbach, Wilhelm Gutschmidt zu Novawes bei Potsdam, Wilhelm Hiller zu Bahrenbusch, Kreis Neustettin, und Christian Multhaut zu Beuren, Kreis Worbis, welche den genannten Leuten heute von der unterzeichneten Abthei⸗ lung durch die betreffenden Behörden überwiesen worden sind.
Die seit jener denkwürdigen Zeit unausgesetzte Wirksamkeit in ihrem vollen Werthe anerkennend, nimmt die Abtheilung gern Ver⸗ anlassung, den erneuten Beweis von der Theilnahme an dem Ge⸗ schick der hülfsbedürftigen Vertheidiger unseres Vaterlandes hierdurch zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und dem Verein für diese Gabe im Namen der Empfänger recht herzlich zu danken.
Berrlin, den 14. Juli 1846. Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. *
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Hallervorden. be
Angekommen: Der Königl. schwedische Gouverneur von Up⸗ sala, Freiherr von Kraemer, von Stockholm. Abgereist: Der General⸗Major und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Fürst Suwaroff⸗Rymnick nach Stuttgart. Eö“ 8 1
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AMAiichtamtlicher Theil. Inland.
Berlin, 22. Juli. Die in dem heute ausgegebenen 20sten Stück der Gesetz⸗Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre, die Kontrolle über die Ausfertigung der Banknoten betreffend lautet wie folgt: b „Ich habe aus Ihrem Berichte vom 28sten v. M. und dessen Anlagen die Gründe ersehen, aus welchen zwei Mitglieder der Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden die beabsichtigte Emission von Bank⸗ noten für eine Verletzung der Verordnung vom 17. Januar 1820, über das Staatsschuldenwesen, halten und ihre Theilnahme an der der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden übertragenen Kontrolle über die Anfertigung und Ausgabe der Banknoten mit Bezugnahme auf den von ihnen geleisteten Eid versagen zu müssen glauben. Die Bedenken dieser Beamten sind unbegründet. Denn durch die Ver⸗ ordnung vom 17. Januar 1820, welche überhaupt die Rechtsverhält⸗ nisse der Bank und die Staats⸗Garantie für deren Verbindlichkeiten ganz unberührt gelassen hat, ist das der Bank in dem Stiftungs⸗ Reglement vom 29. Oktober 1766 verliehene Recht zur Ausgabe von Banknoten eben so wenig, wie die, von Niemanden bezweifelte und in fortdauernder Ausübung begriffene Befugniß zur Ausstellung ver⸗ zinslicher, vom Staate garantirter Bank⸗Obligationen aufgehoben worden. — Auch hat die Bank noch lange nach Publication der Ver⸗ ordnung vom 17. Januar 1820 von jenem Recht Gebrauch gemacht, und wenn nach dem Befehle vom 5. Dezember 1836 (Gesetz⸗Samm⸗ lung S. 318) die damaligen Bank⸗Kassenscheine gegen Kassen⸗An⸗ weisungen umgetauscht worden sind, so beruht diese Verfügung ledig⸗ lich auf den darin angegebenen administrativen Rücksichten, ohne der Bank ihre statutenmäßige Berechtigung zur Noten⸗ Ausgabe zu entziehen. Dazu kommt, daß die Realisirung derjenigen Banknoten, deren Emission Ich unter dem 11. April d. J. genehmigt habe, durch Deponirung ihres Gesammtbetrages in baarem Gelde oder Silberbarren, guten Wechseln und Lombardfor⸗ derungen sicher gestellt und jedem etwa denkbaren Mißbrauche der Noten⸗Ausgabe durch die gleichzeitig angeordnete periodische Veröf⸗ fentlichung des Vermögens⸗Status der Bank vorgebeugt ist. Es sehlt demnach an jeder begründeten Veranlassung zu Bedenken gegen die lediglich im Interesse des Handels⸗ und Gewerbeverkehrs beab⸗ sichtigte Banknoten⸗Ausgabe, die Ich, wie sich von selbst versteht, ohne die vollständige Ueberzeugung von deren Gesetzlichkeit nicht ge⸗ nehmigt haben würde. Da Ich jedoch Niemanden in seinem Ge⸗ wissen beengen oder beunruhigen will, die Mitwirkung der Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden bei der Banknoten⸗Ausgabe aber gaunz unwesentlich ist, während deren Beschleunigung durch den immer mehr hervortretenden Mangel an Circulationsmitteln geboten wird, so will sehls vom 11. April d. J. (Gesetzsammlung S. 153) die Kontrolle über die durch diesen Befehl genehmigte Ausfertigung der Banknoten 1) einem Mitgliede des Kuratoriums der Bank, jetzt dem Wirkli⸗ chen Geheimen 2) dem Vorsteher der Aeltesten der berliner Kaufmannschaft, jetzt dem Geheimen Kommerzienrath Carl, Geheimen Rechnungsrath Rohlwes, bestehen soll. Diese Kommission hat darüber zu wachen, daß der von
Ich hiermit unter Aufhebung der Bestimmung zu 6 Meines Be⸗- einer besonderen Immediat⸗Kommission übertragen, welche aus: Ober⸗Justizrath und Direktor von Düesberg, als Vorsitzenden, 8 3) dem Dirigenten der Kontrolle der Staats⸗Papiere, jetzt dem Mir festgesetzte Gesammtbetrag der auszugebenden Noten, welcher