Wandel, Land⸗ und Stadtgerichts⸗Secretair zu Neurode. Weidner, Lehrer an der evangelischen Stadtschule zu Liegnitz. Wendel, Schullehrer zu Polnisch⸗Ellguth, Kreis Oels. Weiß, Bezirks⸗Vorsteher und Riemermeister zu Hirschberg. Werner, Rektor zu Frankenstein. 8 Wihrheim, Stadtgerichts⸗Aktuar zu Rosenberg. 8 Wyschkoni, Erbrichter zu Jernau, Kreis Leobschütz. „ Bartsch, erster Gendarmerie⸗Wachtmeister zu Glatz. . „Herrmann, desgl. zu Oppeln. „Müller, desgl. zu Görlitz. 8. “¹“ Rieger, desgl. zu Schweidnitz. 1mM „ Bengner, berittener Gendarm zu Oels. „Castell, desgl. zu Bolkenhain. Finster, Gendarm zu Erdmannsdorf. „Freitag, berittener Gendarm zu Kreutzburg. ⸗Gabler, Fuß⸗Gendarm zu Waldenburg. v1“ Grimm, desgl. zu Striegau. “ „Haubitz, berittener Gendarm zu Nieder⸗Hartmannsdorf, Kreis Sagan. ö“ Hoffmann I., desgl. zu Strehlen. Illmer, desgl. zu Neustädtel, Kreis Freistadt. Jeserich, desgl. zu Zülz, Kreis Neustadt. Jeszdinski, desgl. zu Breslau. Karrasch, Fuß⸗Gendarm zu Falkenberg. Klemt, desgl. zu Tropplowitz. — »Klose I., berittener Gendarm zu Lähn. »Klose III., desgl. zu Nilbau, Kreis Glogau. Kranz, desgl. zu Neustadt. 1 -Merke, desgl. zu Kühschmaltz, Kreis Grottkau. „Müller I, desgl. zu Brieg. Nottrodt, desgl. zu Friedland, Kreis Falkenstein. Pampuch I., Fuß⸗Gendarm zu Woischnick, Kreis Lublinitz. Pentschke, berittener Gendarm zu Naumburg a. B. .Peuckert, Fuß⸗Gendarm zu Freiburg. „Pisternick, berittener Gendarm zu Strehlen. 3 8 „Radecker, desgl. zu Kaminietz, Kreis Tost⸗Gleiwitz. 11“ »Walter, Fuß⸗Gendarm zu Fischbach, Kreis Hirschberg. Warkuß, berittener Gendarm zu Neurode.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: b
Den bisherigen Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Balcke zu Heili⸗
genstadt zum Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor bei dem Land⸗ und Stadtgericht zu Iserlohn zu ernennen.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des Ften Armee⸗Corps, von Pfuel, aus der Schweiz.
„Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürsst Ludwig zu Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg, nach St. Petersburg.
Uichtamtlicher Theil.
11““
1“
Inland.
Berlin, 31. Okt. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist der Major und Flügel⸗Adjutant von Schöler zum Oberst⸗Lieutenant und der Premier⸗Lieutenant Freiherr Hiller von Gärtringen, vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, zum Haupt⸗ mann und Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät ernannt, der Hauptmann Menzel, vom 365sten, als etatsmäßiger Major ins 25ste Infante⸗ rie⸗Regiment versetzt und dem Hauptmann von Jagern, vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, als Major mit der Regiments⸗Uniform mit den vorschr. Abz. f. V. und Pension; dem Hauptmann von Meyern, vom 2osten Infanterie⸗Regiment, als Major mit der Re⸗ giments⸗Uniform mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civil⸗ Versorgung und Pension; dem inaktiven Major von Grävenitz, im Bereich des 2ten Bataillons Listen Landwehr⸗Regiments, als Oberst⸗Lieutenant mit seinem bisherigen Inaktivitäts⸗Gehalt als Pen⸗ sion, und dem Hauptmann Bock, vom ien Bataillon 6ten Land⸗ wehr⸗Regiments, als Major mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf Civil⸗Versorgung und seinem bisherigen Inaktivitäts⸗Gehalt als Pension der Abschied bewilligt worden.
Berlin, 31. Okt. Die gestern ausgegebene Nr. 39 des Ju⸗ stiz⸗Ministerial⸗Blattes enthält folgende, die eidliche Ver⸗ nehmung der Zeugen betreffende allgemeine Verfügung: „Es ist in neuerer Zeit zum öfteren der Fall vorgekommen, daß Personen wegen Meineides bestraft worden sind, weil sie bei ihrer eidlichen Vernehmung als Zeugen in Kriminal⸗ oder Civil⸗Prozessen die ihnen nach §. 319 der Kriminal⸗Ordnung und §. 190 Th. 1. Tit. 10 der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung vorgelegten Generalfragen wider bes⸗ seres Wissen unrichtig beantwortet hatten. Die Verurtheilten haben in mehreren Fällen der Art als Entschuldigungsgrund angeführt, daß sie nicht geglaubt hätten, daß der Eid sich auch auf die von ihnen über die Generalfragen abgegebenen Aussagen erstrecke. Um der⸗ gleichen Enzschuldigungen für die Zukunft ahzuschneiden, werden die Gerichts⸗Behörden in Folge einer Allerhöchsten Ordre vom 5ten d. M. hierdurch aufgefordert, bei der eidlichen Vernehmung von Zeugen dieselben jedesmal besonders darauf aufmerksam zu machen, daß sich der von ihnen abzuleistende Eid auch auf die Beantwortung der ihnen vorgelegten Generalfragen beziehe. Berlin, den 15. Oktober 1846. Der Justiz⸗Minister Uhden. An die Gerichts⸗Behörden derjenigen Landestheile, in welchen die Allgemeine Gerichte⸗O und die Kriminal⸗Ordnung gelten.“ 98
Deutsche Bundesstaaten. 8
Königreich Sachsen. Nach einer landesherrlichen Verord⸗ nung vom 23. Oktober dürfen in dem Zeitraume vom 1. November d. J. bis zum 30. September 1847 Getraide, Hülsenfrüchte, Mehl, geschrotete und geschälte Körner, Graupen, Gries, Grütze, so wie gestampfte und geschälte Hirse, aus dem Auslande in das Königreich Sachsen zollfrei eingeführt werden.
Großherzogthum Baden. Monaten kamen im mannheimer Hafen 1164 Fahrzeuge, zusammen mit 613,000 Ctr. Waaren, an, und 881 Fahrzeuge mit 144,200 Ctr. gingen von dort ab. Die Zufuhren von Getraibe, Hülsenfrüchten und Mehl mehrten sich in der letzten Zeit.
Kurfürstenthum Hessen. In der Sitzung der kurhe schen Luxfsü ste⸗ 27. Oktober verlas der Landtags⸗ 9282. Erwiederung auf das ständische Schreiben vom 26. Mai, die ohne ständische Einwilligung erfolgte Veräußerung der Domaine Wilh elmo⸗ thal betreffend; dieselbe wurde dem Rechtopflege⸗Ausschuß und resp. Budget⸗Ausschuß zur weiteren Aeußerung zugetheilt, Für den Ein⸗ gaben⸗Ausschuß berichtete Herr Hennenhoßer über ein Gesuch des Professors Dr. Hildehrand zu Marburg in Betreff einer von dem dortigen Polizei⸗Direktor Wangemann gegen ihn angestellten Haus⸗ suchung nach einer englischen Zeitung. Der Nachsuchende sindet
““ “
In den letztverflossenen drei
Annklaͤge den Antrag des Eingaben⸗Ausschusses, das Gesuch dem Rechts⸗
1281
hierin eine Verletzung des §. 117 der Verfassungs⸗Urkunde, nach
welchem eine Haussuchung nur auf Verfügung des zuständigen Ge⸗ richts oder der Orts⸗Obrigkeit in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen stattfinden soll; er bittet gegen den genannten Beam⸗
ten auf den Grund des §. 61 der Verfassungs⸗Urkunde wegen
Verfassungs⸗Verletzung und Mißbrauchs der Amtsgewalt eine einzuleiten. Die Stände⸗Versammlung beschloß, auf
pflege⸗Ausschuß zur Prüfung zu überweisen. Die Tagesordnung führte zur Fortsetzung der Berathüng des Budget⸗Berichte, und zwar des Voranschlages für die Ausgaben der Finanz⸗Verwaltung. Der Finanz⸗Minister von Motz und der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Duysing vertraten neben dem Landtags⸗Kommissar die Propositionen der Regierung. Bei dem Militair⸗Etat wurde die Berathung ab⸗ gebtochen. Für den Rechtspflege⸗Ausschuß berichtete Herr Wagner
über einen Antrag des Herrn Schwarz wegen Berichtigung der so⸗
genannten fuldaer Administrations⸗Kosten und der Schulden der ful⸗ daischen Landes⸗Kriegskasse. Der Ausschuß beantragte und die Ver⸗ sammlung beschloß, der Regierung die Berichtigung dieser Schulden wiederholt und dringend zu empfehlen und derselben die ständische Bereitwilligkeit zur Bewilligung der erforderlichen Geldmittel zu er⸗ klären. Die öffentliche Sitzung ging hierauf in eine vertrauliche über.
Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Se. Kai⸗ serliche Hoheit der Herzog von Leuchtenberg machte am 25. Oktober dem Großherzoglichen Hofe einen Besuch und kehrte am folgenden Tage nach Stuttgart zurück. — (Großh. hess. Z? g.) Das Groß⸗ herzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat unter dem 26. Oktober folgendes Reskript an sämmtliche Kreisräthe der Pro⸗ vinz Rheinhessen erlassen: „Es ist zur Kenntniß Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs gekommen, daß an verschiedenen Orten der Provinz Rheinhessen Eingaben an Allerhöchstihre Person betrieben werden, welche den an die Stände gelangten Entwurf der ersten Abtheilung des bürgerlichen Gesetzbuches zum Gegenstande haben. Se. Königliche Hoheit haben uns daher befohlen, durch die Groß⸗ herzoglichen Kreisräthe der Provinz Rheinhessen daselbst öffentlich bekannt machen zu lassen, daß Allerhöchstrieselben, im Hinblick auf den Art. 81 Absatz 3 der Verfassung, sich alle und jede derartige Eingaben, sei es von Einzelnen oder Corporationen, ernstlich verbit⸗ ten. Wir weisen Sie an, hiernach ungesäumt zu verfügen.“
Herzogthum Nassau. (L. Z.) Dutch eine landesherr⸗ liche Verordnung vom 22. Oktober wird der Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen vom Tage der Bekanntmachung an verboten, unter Androhung einer Geldstrafe von 1 Fl. 30 Kr. für jeden Cent⸗ ner, wovon der Denunziant die Hälfte erhält, oder entsprechender Gefängnißstrafe, neben Consiscation der angekauften Kartoffeln zum Vortheil des betreffenden Lokal⸗Armen⸗Fonds.
Herzogthum Holstein. Der Altonaer Merkur be⸗ merkt Folgendes: „Bei Gelegenheit der in letzter Zeit anhängig gemachten, bei uns sonst gottlob so seltenen politischen Prozesse taucht auch die Erinnerung an einen bereits seit dem Anfange des vorigen Jahres anhängigen Rechtsstreit dieser Art wieder auf. Es ist die Untersuchung wider den Dr. phil. Karl Lorentzen in Kiel wegen ver⸗ schiedener Aeußerungen in einem Vorwort zu einer Ausgabe der die Ussingsche Proposition betreffenden Aktenstücke. In dieser Sache, in der nun bald ein Erkenntniß des holsteinischen Obergerichts erwartet werden darf, ist jetzt die Defenstonsschrift des Advokaten Claussen in Kiel gedruckt erschienen. Der Verfasser, dem schon seit der Zeit der burschenschaftlichen Untersuchungen her das Amt des Defensors in allen unseren derartigen Peozessen zuzufallen scheint, hat in dieser Schrift offenbar eine dialektisch ausgezeichnete Arbeit geliefert und mit großem Talent und Glück die behauptete Strafwürdigkeit der inkriminirten Punkte in Abrede gestellt.“
Frankreich. 8
Paris, 27. Okt. Vorgestern ist der König Schloß von St. Cloud und der Herzog von Aumale gestern in Paris angekommen. Der Herzog und die Herzogin von Montpenster werden heute in Bayonne erwartet. Im Palast Elysée Bourbon werden Vorbereitungen zum Empfang des Bey von Tunis getroffen. Dagegen hat der König, auf die Nachricht von dem Unglück, welches durch die Ueberschwemmungen im südlichen Frankreich angerichtet wor⸗ den, die Anstalten zu den Festen, die zur Feier der Vermählung des Herzogs und der Herzogin von Montpensser in Versailles und St. Cloud stattfinden sollten, einstellen lassen.
In Hinsicht auf die neuen Unglücksfälle, so wie auf die schon vorher im Allgemeinen herrschende Noth, sind gestern vier Königliche Verordnungen ergangen, welche sich auf Berichte der Minister der öffentlichen Arbeiten, des Handels und des Innern beziehen. Die erste eröffnet einen Kredit von 2 Millionen Fr. zur Ausbesserung des Schadens, den die Ueberschwemmungen an den Königlichen und Departe⸗ mental⸗Straßen, an den Schifffahrtswegen, so wie an den Deichen und Dämmen, verursacht haben, und einen Kredit von 5 Millionen zur Unterstützung der Gesellschaften, denen fortgerissene oder beschä⸗ digte Hängebrücken in Unternehmung gegeben waren, jedoch unter der Bedingung, daß die Beihülfe zu den an den Departemental⸗Straßen, Deichen und Dämmen nöthigen Arbeiten nicht zwei Drittel des er⸗ steren Kredits überschreite, und daß die genannten Gesellschaften den Brücken diejenige Höhe geben, welche die neuen Bedürfnisse der Schifffahrt oder das Anschwellen der Gewässer erheischen. Mittelst der zweiten Verordnung wird dem Minister der öffentlichen Arbeiten noch ein weiterer Kredit von 1,500,000 Fr. zum Bau Königlicher Straßen, mittelst der dritten dem Handels⸗Minister ein Kredit von 1 Million zur Bestreitung dringender Ausgaben, welche durch Vertheilung be⸗ sonderer Unterstützungen in Folge des durch die Gewässer der Loire, Rhone und ihrer Nebenflüsse angerichteten Unglücks erheischt werden, und mittelst der vierten dem Minister des Innern ein Kredit von 400,000 Fr. als Beihülfe für die Hospitäler und Wohlthätigkeits⸗ Anstalten eröffnet. Die beiden Berichte des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten lauten:
1) Die Geißel der Ueberschwemmungen hat wieder mehrere Ge⸗ genden Frankreichs verheert. Ich habe mich selbst nach einigen der Punkte begeben, auf welche sie ihre Verwüstungen erstreckte, und ich konnte mich von der Schwere des Unglücks, das wir zu beklagen ha⸗ ben, überzeugen. An Eifer und Hingebung von Seiten der Bevöl⸗ kerungen hat es nirgends gefehlt, und den unerhörten Anstrengungen, welche aufgeboten wurden, gelang es wenigstens, die Zahl der Opfer zu vermindern. Aber der materielle Verlust ist unermeßlich. Die öͤffentlichen Straßen haben überall großen Schaben gelitten. An vielen Punkten sind die Verbindungen unterbrochen, die Deiche, welche die Ströme in ihrem Best hielten, durchwühlt und eingestürzt, die Brücken über diesel⸗ ben fortgerissen. Unverzügliche Bera ung über die Abhülse unker solchen ständen und über die Mittel, neuen Unglücksfäͤllen vorzu⸗ beugen, c unvermeidlich. Ich kann Ew. Majestät den Belauf der erforderlichen Ausgaben noch nicht angeben, aber es ist unumgänglich, einen außerordentlichen Kredit einstweilen zur Versügung des Depar⸗ tements der öffentlichen Arbeiten zu stellen. Jever Verzug könnte das Uebel nur verschlimmern, und Üüberbies erheischt eine Menge öffentlicher und Privnt⸗Interesfen mit janfem Schrei sofortige Maß⸗
2
der Belgier im
regeln. Der Verordnungs⸗Entwurf, den ich Ew. Majestät zur Und zeichnung vorlege, ist zu diesem Zweck und in gleicher Form wie unter leider nur zu ähnlichen Umständen von den gesetzgebenden gan mern angenommenes Gesetz verfaßt. 1
2) Seit dem Ende des Jahres 1845 hat sich der Preis Feldfrüchte auf einem hohen Stande behauptet. Die anhalten Dürre von 1846, die einen unglücklichen Einfluß auf die Aern ausübte, hat diesen Zustand der Dinge noch verschlimmert, und steht zu fürchten, daß durch die Getraidetheuerung in den streng Wintermonaten ein rige Lage gerathen werde. Auch wird auf allen Punkten des Köni reichs die Aufmeeksamkeit der Regierung Ew. Majestät auf die Not wendigkeit hingelenkt, Werkstätten zur Beschäftigung der arbeitende Klasse während der schlimmen Jahreszeit einzurichten. Allerdine bieten sich in dem Bau der Eisenbahnen, Eröffnung der Kanil Verbesserung der Ströme nutzreiche Hülfsquellen dar, aber die Eise bahn⸗, Kanal⸗ und Strom⸗Arbeiten erstrecken sich nicht auf alle G. genden Frankreichs: die Landstraßen dagegen sind ein Gegenstand f jede Oertlichkeit, und die dazu ersorderlichen Arbeiten können vermöge ihn Beschaffenheit und besonders vermöge ihrer Verzweigung besser; alle anderen für die Zwecke dienen, welche in diesem Augenblick! Fürsorge der Regierung leiten müssen. Die von dem Budget⸗Ges für 1846 für diesen Dienstzweig angewiesenen Fonds mußten gla bei Eröffnung des Dienstjahres vertheilt werden und haben jetzt se überall ihre Anwendung erhalten. Es wird also dringend nöth unter den außerordentlichen Umständen, in denen sich das Land h findet, neue Hülfequellen zu beschaffen, um uns in den Stand setzen, mit der Ausführung nützlicher Arbeiten zugleich zahlreich Bevölkerungen ein Unterhaltsmittel darzubieten. Ich ersuche dal Ew. Majestät, die beigefügte Verordnung, welche in der nächse Session in ein Gesetz wird umgewandelt werden müssen, unterzei nen zu wollen.
Der Handels⸗Minister hat seinerseits folgenden Bericht an’ de König erstattet, Verlust, welcher daraus entstanden, daß die Gewässer der Loire,
geschwollen, ist unermeßlich. Die Thäler, welche von diesen bei
Flüssen durchströmt werden, noch vor kurzem so blühend und eianl große Ackerban⸗ und Handels⸗Thätigkeit entwickelnd, befinden sich e in einem Zustande betrübendster Verwüstung. Ueberall an den heerten Ufern sind die verschonten oder weniger von der Geißel han gesuchten Bevölkerungen den so schreckiich getroffenen schleunigsp alh Hülfe gekommen. Civil⸗ und Militair⸗Behörden haben mit lobenaaln würdigem Eifer ihre Pflicht erfüllt. Bürger, von der edelsten N. opferung beseelt, haben mit Gefahr ihres Lebens ganze Familien baul gewissen Tode entrissen. Die öffentliche Wohlthätigkeit wird sichen ülhr dem Ruf entsprechen, welchen so viel Unglück und Elend an sie gehen läßt: edle Beispiele werden zahlreiche Nacheiferer finden. Ae Sire, die Regierung Ew. Majestät kann ihrerseits bei diesem ede müthigen Aufschwung nicht zurückbleiben; ihr ziemt es im Gegentz nicht nur die schon sich kundgebenden wohlthätigen Regungen leiten, sondern sie auch durch Ausführung der ihr zu 0. bot stehenden wirksamsten Maßregeln zu unterstützen. M. Departement, Sire, ist dazu berufen, im Verein mit meinen Kolle für das Innere, die öffentlichen Arbeiten und die Finanzen zur Wälli
bringung dieser Maßregeln mitzuwirken. Um also meine ministerc
Mitwirkung zu diesem allgemeinen Wohlthätigkeitswerk zu erfüläktla beeile ich mich, Ew. Majestät die Anweisung eines außerordentlitenulse Kredits von einer Million zur Vertheilung unter diejenigen, we durch die so unglücklichen Folgen der Ueberschwemmungen materilll Verlust erlitten haben, mittelst Königlicher Verordnung, in Abwesenhe der gesetzgebenden Kammern, vorzuschlagen. Der Fonds, welcher durch
jedes Jahr im Budget des Ackerbau⸗ und Handels⸗Ministeriums am
geführten Zusatz⸗Centime auf die hauptsächlichsten direkten Steun aufkömmt, ist unter gewöhnlichen Umständen kaum ausreichend:
wird auch, abgesehen von der außerordentlichen und besonderen 1.
terstützung in Folge der Ueberschwemmungen, leicht seine Verwende
finden. Wenn also jemals, so ist es jetzt an der Zeit, sich der N. fugniß zu bedienen, welche die Gesetze vom 24. April 1833 und ve 23. Mai 1834 der Regierung verleihen, sofort einen außerordeng chen Kredit für dringende, im Budget nicht vorgesehene Bedürfül zu eröffnen. Die beigefügte Verordnung, welche ich Ew. Masest mit Ihrer Unterzeichnung versehen zu wollen ersuche, erfüllt dies Zweck.
Der zu der vierten Verordnung gehörige Bericht des Ministe des Innern ist nicht mit veröffentlicht.
Die Ueberschwemmungen haben das Eintreffen der Posten te Bordeaux mit der spanischen Korrespondenz, welche nun um drei Tah vom 20sten bis 22sten, im Rückstande ist, aus Marseille und Toule verhindert; die Zeitungen aus Nantes und Angers langen aast am Morgen erst am Abend an. Der fortdauernde Regen ließ gar neue Verheerungen befürchten, indem die Loire von neuem steigen anfing. Zu dem Bilde der außerordentlichen Verwüstung welche diese Wassersnoth angerichtet hat, werden fortwähmn neue vervollständigende Thatsachen bekannt. Aus Saumur vj sichern Reisende, daß dort an 100 Häuser dadurch ei gestürzt sind. Das ganze Thal der Loire, eine der fruchtba sten Landschaften Frankreiche, ist verheert. Die Gegend von Orlea welche vorzüglich gelitten zu haben scheint, mißt jetzt einem 0h Durchzüge für die Gewässer aufgeführten Damme der Eisenbahn un Vierzon eine Hauptschuld an der außerordentlichen Anstauung Fluthen bei, und der Munizipal⸗Rath von Orleans hat bereits träge wegen entsprechender Abänderung des Bahntrakts bis zur Hi von Sologne beschlossen. Aus Tours, das ebenfalls großenthe überschwemmt wurde, aus Bourges und vielen anderen Orten l man die traurigsten Berichte. Bei Feurs verunglückte eine Diligen von Bordeaux mit mehreren Reisenden.
Der Moniteur giebt den Betrag der Einfuhrzölle für d Monat September; er beläuft sich auf 13,800,000 Fr., beinahe Millionen mehr als 1845. Für Getraidezoll wurde voriges 9— nur 1 Million, diesmal 1,400,000 Fr. eingenommen. Im Septem gingen 357,000 Ctr. Getraide ein.
Ein Rundschreiben der Wohlthätigkeits⸗Büreaus giebt die 39 der Bedürftigen, welche Paris während des Winters dieses Jahn zu unterstützen haben wird, auf 116,000 an, ohne die Arbeiter rechnen, welche keine Beschäftigung haben werden.
Die Haft des wegen der Entweichung Louis Napoleon's 1 Ham verurtheilten Dr. Conneau war am 8. Oktober abgelaufen; bald derselbe in Freiheit gesetzt wurde, reiste er unverzüglich zu de Prinzen ab.
Zu Marseille hat am 17. Oktober eine Versammlung der Fmf handelssreunde stattgehabt. Es wurde beschlossen, daß ein mon liches Bülletin veröffentlicht werden solle, um die Grundsätze d Handelsfreiheit zu verbreiten. Der Verein ist in acht Sectionen 9. theilt worden, nämlich für Ackerbau, Industrie, Schifffahrt, Seehan del auf dem Mittelmeere, Seehandel auf dem Ocean und dem 2 lantischen Meere, Lanbhandel mit Europa, Handel mit Algerien; ein letzte Section, genannt Section der Propaganda und Publizität,
beauftragt, dem Central⸗Conseil alle die Verbreitung der Grundses)
bctt atatt athgcte Rasatcce eKehetett Rert ctl
nent der französischen Besitzungen in Oreanien,
45 jetzt 107 Sklaven durch Loskauf mitttelst
aatsmitteln frei geworden. 45 — 46 dazu angewiesen. Die an de Entschädigung beträgt 107,825
Vermuthung ausgesprochen, als Taylor, welcher am 7.
sko zu öffnen. Um den Krieg schnell zu rikanischen Generale angewiesen sein,
Gefet⸗Entwürfe, und zwar wohl zuerst mit dem Gesetze
Gegenständen befaßt habe, lägen, da
Capitain Lavaud, der Nachfolger des Herrn Bruat im Gouver⸗ wird erst gegen
10. November am Bord der Fregatte „la Syrène“ nach Ota⸗
aegee. von Tunis, Achmed Pascha, der stündlich in Frankreich
vartet wird, ist ein Mann von vierzig Jahren; er folgte seinem ter am 10. Oltober 1837 in der Regierung; seine Ehe ist bis t kinderlos geblieben. Die Mutter des Bey war Christin; sie ge⸗
e- zu der genuesischen Niederlassung zu Tabarque und kam von
ansehnlicher Theil der Bevölkerung in eine irg nach Tunis, wo sie ihren Glauben wechselte und Achmed's Väater,
stapha, heirathete. Sie steht in der Re gentschaft in großem An⸗
en und übt viel Einfluß auf die Staats⸗Angelegenheiten aus; ihr öhn hat eine große Verehrung für sie. 1 ise nach Europa von mehreren Personen seines Hofes begleitet, ter denen sich sein Schwager, ein junger Grieche, und sein Dol⸗
Der Bey wird auf seiner
scher und Staatsrath Raffo befindet.
Auf Martinique sind in⸗ Ausführung des Gesetzes vom 19. Juli Unterstützung aus Gesetz hat 400,000 Fr. für die Besitzer derselben zu lei⸗ Fr., wovon die Sklaven 21 Fr. durch Arbeit und Ersparnisse geliefert haben. 8 Im nächsten Monat wird Herr Habeneck, Dirigent des Orche⸗ e der großen Oper, nach 42jähriger Dienstzeit, diese Stelle Al⸗ halber niederlegen.
Großbritanien und Irland. 8 London, 26. Okt. Ihre Majestät die Königin ist am Sonn⸗
Das
nd Abend von ihrem Besuche bei dem Marquis von Salisbury in
dsor wieder eingetroffen. Die Reise nach Arundelcastle zum
zog von Norfolk ist nur um wenige Tage verschoben und wird
en ersten Tagen der nächsten Woche stattfinden. Das Dampfschif „Great Western“ ist vorgestern nach einer
worauf die dritte Verordnung begründet ist: Dülhmischen Ueberfahrt von 16 Tagen von New⸗Nork in Liverpool gekommen. Es hat den neuen
Rhone und ihrer Nebenflüsse plötzlich zu außerordentlicher Höhe aüllgten Staaten am hiesigen Hofe,
amerikanischen Gesandten der Ver⸗ Herrn Bancroft, mitgebracht. dem Kriegsschauplatz an der mexikanischtn Gränze waren in „York krine neueren Nachrichten eingegangen, und es wird nur daß zwischen den Truppen des Ge⸗ 7. September mit 12,000 Mann von argo nach Seralvo aufgebrochen, und der mexikanischen Streit⸗ t, welche Monterey unter General Ampudia resetzt hält, wahr⸗ nlich ein Treffen stattgefunden hat. Uebrigens scheint der Krieg
Seiten der Vereinigten Staaten ernstlich fortgesetzt zu werden,
es soll der Befehl ergangen sein, Truppen⸗Division den Weg
Tamp ko zu beschießen, um unmittelbar nach der Hauptstadt beendigen, sollen die hohe Kriegs⸗Contributionen Feinde aufzulegen und den feindlichen Truppen Pardon anzu⸗
n. Weschen Aufschwung seit dem neuen Korngesetz der Handel rika’s in Lebensmitteln aller Art nach England genommen, zeigt
Thatsache, daß allein in den letzten 2 oder 3 Tagen 4 Schiffe
nde Quantitäten in Liverpool einge führt haben: 26,000 Scheffel en, 11,400 Faß Weizenmehl, 1100 Faß Kornmehl, 25,000 Schef⸗ kais, 3400 Tönnchen Speck, 300 Faß Schweinefleisch und 680 chteln Käse. Außerdem brachte noch, in derselben Zeit, ein ka⸗ ches Schiff 9530 Faß dortigen Weizenmehls. h
Niederland e. nshn⸗; Aus dem Haag, 24. Okt. Die zweite Kammer der Ge⸗ staaten empfing in ihrer heutigen Sitzung eine Königliche Bot⸗ t, begleitet von einem Gesetz⸗Entwurf zum Ersatz der Verluste
Staatoschuldscheine. Eine vom Minister der auswärtigen Ange⸗ heiten der Kammer mitgetheitte Abschrift des am 29. Juli mit
dien abgeschlossenen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrages wurde Grund des Artikels 244 der neuen Kammer ⸗Ordnung einer aus
Mitgliedern bestehenden Kommission zur Prüfung überwiesen. einzelnen Abtheilungen werden nächsten Montag mit Prüfung
1— zur Be⸗ igung der Einfuhr von Lebensmitteln, beginnen.
DNänemar k. 292
Wiborg, 22. Okt. In der zweiten Sitzung der jütländischen de am 22. Oktober nahm zuerst der Präsident das Wort, um
Versammlung zu veranlassen, eine ähnliche Gegenerklärung, wie
voeskilder Versammlung, gegen eine Aeußerung in der Königlichen nung, welche es der Versammlung tadelnd vorwirft, daß sie sich welche außerhalb ihres Wirkungskrei⸗ sie andere Staatstheile beträfen, ins Protokoll auf⸗ en zu lassen. Er erwartete um so eher das Beitreten der Ver⸗ lung zu diesem Vorschlag, als dieselbe jene beiden Anträge, die adel veranlaßt hätten, respektiv einstimmig und mit 46 Stim⸗ gegen 1 angenommen habe. Es sei sicher Pflicht der Versamm⸗ keine Verwahrung in Bezug auf die ständischen Gerechtsame zu lassen, obgleich eine solche Unterlassung auf das Recht der künf⸗ Stände⸗Versammlungen keinen Einfluß haben könne, aber doch, eingelegt, jeden falschen Schluß verhindern würde. Die Er⸗ ng, welcher die Versammlung einstimmig (mit 42 Stimmen) bei⸗ lautet folgendermaßen: „So weit in der Königlichen Eröffnung an die gegenwärtige de⸗Versammlung geäußert ist, daß die Wersammlung, indem sie auf Verhältnisse eingelassen habe, welche andere Staatstheile als önigreich betreffen, den den Ständen durch die Verordnung 2. Mai 1831 angewiesenen Wirkungskreis überschritten haben findet sich die jütländische Stände⸗Versamm lung zu der Erklärung efordert, daß die Versammlung mit Rücksicht auf die Prämissen §. 5 dieser Verordnung, so wie auf die Art und Weise, wie Verordnung bisher verstanden und in Anwendung gebracht wor⸗ ist, nicht allein von den verschiedenen Stände⸗Versammlungen, ein auch von der Regierung selbst annehmen muß, in ihrem guten zu sein, wenn sie solche Angelegenheiten unter Verhandlung t, bei denen das Interesse des einzelnen Staatotheils nicht von des ganzen Staato geschierden werden kaun.“ er Königliche Kommissar erklürte ebenfalls, wie in der roes⸗ ersammlung, daß er in Beziehung auf das eben Vorge fallene er Hinsicht auf die in der Königlichen Erëffnung vom 13ten d. altene Mittheilung verweisen müsse, wonach blos das keinesweges egebene Recht benutzt sei, zu verlangen, daß die gesetzlich vorge⸗ benen Gränzen für die Wirksamkeit der rein dänischen Provin⸗ ände beobachtet würden. So weit er im Stande sei, halte er seine nnabweisliche Pflicht, besagte Allerhöchste Willensäuße⸗ aufrecht zu erhalten. Darauf le verselbe unter mehreren en auch einen Entwurf zu einem Prepaeene vor. Die Wahl sur Pruͤfung dieser Geset⸗Entwürfe niederzusetenden Cowités loß die Sitzung. — VWö
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Kanton Luzern. Das Kriminalgericht hat die Gattin r. Steiger in contumaciam zu sechs Jahren Zuchthaus und
1285
Tragung eines eisernen Halsringes sammt Schnabel verurtheilt, weil sie während der Gefangenschaft ihres Mannes im berüchtigten Kessel⸗ thurme zum Schaden des Fiskus die Abtretung der Buchforderungen
ihres Gemahls an Geschäfts⸗Agent Gabler eingeleitet und ver⸗ mittelt habe.
„Kanton Genf. Die Revue de Geneve vom 24. Oktober bringt das Resultat der am 23sten stattgehabten Wahlen des neuen Großen Raths. Im Wahlkreis der Stadt sind alle 44 Wahlen ganz radikal, die Mitglieder der provisorischen Regierung obenan; in Sa⸗ connex von 13 Wahlen 7 Radikale und 6 Konservative; von Carouge dagegen waren am ästen erst 15 Wahlen bekannt, die sich alle auf der radikalen Wahlliste befanden. Im Ganzen haben blos 6517 stimmfähige Bürger an allen diesen Wahlen Theil genommen. Es werden nun, der Revue zufolge, im neuen Großen Rathe von 93 Mitgliedern circa 60 Radikale und von, den übrigen 33 die Hälfte nliberal“, 5 bis 6 ultramontan und etwa ein Dutzend konservatiy sein.
b Herr Hauptmann Theodor de la Rive, der den Befehl der pro⸗ visorischen Regierung, seine Compagnie einzuberufen, zurückschickte, e seine Demission einzugeben, ist den Kriegsgerichten überwiesen
orden.
„Kanton St. Gallen. Es soll die Nachricht eingetroffen sein, daß der apostolische Vikar, Herr Peter Mirer, Bürger von Obersaxen im Kanton Graubündten und von Tablat, Kanton St. Gallen, zum Bischof der Diözese St. Gallen erwählt sei. Noch ver⸗ lautet nichts, ob das Konkordat von Rom unbedingt genehmigt und damit alle Konflikte mit den Staats⸗Behörden beseitigt seien, oder ob man mit der sogenannten Reorganisation des Bisthums blos fak⸗ tisch dreinfahren und die saits accomplis auch ins kirchliche Gebiet übertragen wolle. g; I“
Üü a mien.
5 Madrid, 19. Okt. Die Augsburger Allg. Zeitung vom 9. Oktober theilt einen Brief aus London vom 3ten d. mit, in welchem behauptet wird, die englische Regierung bestände in ihrem zweiten gegen die Heirath des Herzogs von Montpensier mit der spanischen Infantin gerichteten, hier und in Paris eingereichten Pro⸗ teste darauf, daß Letztere für sich und ihre Nachkommenschaft Verzicht auf die Thronfolge in Spanien leiste. Mit der größten Bestimmt⸗ heit kann ich dagegen versichern, daß in keinem einzigen der im Naͤ⸗ men der englischen Regierung hier eingereichten Proteste eine Anfor⸗ derung in diesem Sinne ausgesprochen wird. Es dürfte folglich auch die Angabe, daß das Kabinet von London die nordischen Höfe auf⸗ gefordert habe, es bei der erwähnten Anforderung zu unterstützen, als unbegründet erscheinen. Wem dürfte überdies wohl eine solche Verzichtleistung der Infantin, Herzogin von Montpensier, als genü⸗ gend erscheinen, gerade jetzt, wo die feierlichsten Verzichtleistungen, ga⸗ rantirte Verträge, die einen Bestandtheil des öffentlichen Rechts Eu⸗ ropa's bilden und ausdrückliche Vorschriften der in Kraft ste⸗ henden Verfassung Spaniens ungescheut verletzt werden? Die französischen Regierungsblätter erkennen die Stipulationen der utrechter Traktate als gültig an. Sie räumen ein, daß die Kronen Frankreichs und Spaniens nicht auf demselben Haupte vereinigt wer⸗ den dürfen, aber sie verschweigen, daß die die utrechter Friedensver⸗ träge ergänzenden, durch Frankreich selbst abgeschlossenen Traktate ausdrücklich die Unvereinbarkeit beider Kronen in derselben Linie festsetzen, und daß die Prinzen des Hauses Orleans, und für solche werden doch wohl die aus der Ehe des Herzogs von Montpensier hervorgehenden Nachkommen betrachtet werden müssen, für immer von der Thronfolge in Spanien ausgeschlossen sind. Herr Guizot hat, wenn wir dem Journal des DTébats glauben dürfen, den Grund⸗ satz aufgestellt und durchgeführt, daß die Königin von Spanien sich nur mit einem Descendenten des Hauses Bourbon vermählen dürfe. Offenbar ging er dabei von dem Gesichtspunkte aus, daß der Besitz der spanischen Krone, der vermöge einer anderweitigen Vexmählung der Königin einer fremden Dynastie zufallen könnte, der durch Phi⸗ lipp V. gestifteten Linie gesichert bleiben müßte. Nur auf diese Weise läßt sich auch das Verfahren des sranzösischen Botschafters begreifen, der bekanntlich der Königin Isabella ankündigte, daß, falls sie einem Nicht⸗Bourbon ihre Hand reiche, seine Regierung den Grafen von Montemolin, einen Descendenten, Philipp's V., auf den spanischen Thron setzen würde. Eine Frage aber bleibt unds noch un⸗ beantwortet. Soll nämlich nur die jetzt regierende Köni⸗ gin der Verpflichtung unterlegen haben, sich mit, einem Nach⸗ kommen Philipp's V. zu vermählen, oder in dem Falle ihres kinderlosen Absterbens dieselbe Verpflichtung für die alsdann zur Thronfolge berufene Person, insofern sie weiblichen Geschlechtes wäre, eintreten? Verneint der sranzösische Hof diese Frage, so giebt er auch den Grundsatz auf, daß die spanische Krone nicht auf dem Wege einer Heirath an eine andere als die von Philipp V. abstammende Dynastie fallen dürfe. Der französische Hof scheint aber bereits diese Frage verneint zu haben, indem er die Vermählung der präsumptiven Thronerbin Spaniens mit einem Prinzen betrieb und durchsetzte, der keinesweges von Philipp V. abstammt. Herr Guizot dürfte allenfalls auf diesen Einwurf erwiedern, daß die Kinder der Herzogin von Montpensier kraft ihrer Mutter Descendenten Philipp's V. sein würden. Dann aber muß er auch zugeben, daß die Kinder, welche aus einer ehelichen Verbindung der Königin Jabella mit irgend einem nicht zur Dynastie Bourbon gehörenden Prinzen stammen, ebenfalls für Nachkommen Philipp's V. gelten müßten.
Niemand wird übrigens bezweifeln, daß die unmittelbaren Urhe⸗ ber der Vermählung des Herzogs von Montpensier die Besteigung des spanischen Thrones durch seine Nachkommen in ihre Berechnungen aufnahmen. Die hiesigen, unter dem Einflusse der französischen Bot⸗ schaft stehenden Blätter (man sehe den Heraldo vom 4ten) sagen mit klaren Worten, die Kinder des Herzogs von Montpensier wür⸗ den friedlich den spanischen Thron besteigen, und der Herzog selbst werde das Seinige zur Vergrößerung der spanischen Monarchie bei⸗ tragen. Die übrigen Blätter dagegen erklären das hier besprochene Ehe⸗ bündniß für ein Werk der Gewalt, des Bruches der Verträge und der Verletzung der Verfassung und kündigen an, daß künftige, auf gesetz⸗ mäßigem Wege gewählte Contes diese Frage aufs neue in Erwägung ziehen und dem Rechte gemäß entscheiden würden. Daß für diesen Fall die Nachkommen des Herzogs von Montpensier kraft eines Beschlusses der Cortes förmlich von der spanischen Thronfolge ausgeschlossen werden dürften, bedarf kaum der Erwähnung. Die Verfallang spricht den Cortes die Befugniß, Personen von der Thron⸗ folge auszuschließen, ausdrücklich zu; sie haben bereits in weitem Umfange Gebrauch davon gemacht, und die französische Regierung selbst hat die Wirkungen dieser Besugniß auf jede Weise unterstützt und diese selbst mithin anerkannt.
Schreiber dieser Zeilen glaubt um so mehr das Recht zu haben, diese Andeugtungen zu machen, als er bereits vor fast zwei Jahren in diesen Blättern auf die Verwickelungen hinwies, die aus dem Art. 47 der neuen Constitution hervorgehen würden.
Der Jubel der hiesigen ministeriellen Presse über die in Lissa⸗ bon höchsten Ortes unternommene Reaction war zu frühgzitig Di⸗ rekte Nachrichten aus Porto bestätigen, daß der Herzog von Terceira dort durch das von einigen Soldaten unterstützte aufrührerische Volk
unter schweren Mißhandlungen in das Kastell da Fos geschleppt
wurde.
sorischen Regentschaft und
Antas, Sa da Bandeira und Bom der Königin aussp iffe in Porto wurde Eine andere in gleichem Sinne
mahl der Infantin Anna) in Coimbra ein, ausrüstete, die im Verein, mi
entsetzun Alle Dampfse
rücken sollten. einzutreten. haben.
an die Spitze der dortigen Truppen (etw
und im Begriff war,
Darauf bildete sich am 12ten unter dem Tisel einer provi⸗ unter dem Vorsitze der Barone Das sim eine Junta, welche die Thron- rach und Pedro V. als König gusfief. u zur Verfügung der Junta gessellt. setzte der Marquis von Loulé (Ge⸗ wo man vier Bataillone n, mit anderen Rebellen auf die Hauptstadt Die spanischen Flüchtlinge erhoten Auch die Provinz Alemtejo soll sich Briefe aus Lissabon vom 14ten melden, a 2000 Mann) gestellt hatte mit ihnen gegen die Aufrührer auszumarschiren.
sich, in diese Schgar in Aufstand versetzt daß der König sich
Der Marschall Saldanha begleitete ihn als Chef seines General⸗
stabes.
Spaniens.
Cabral) sind diesen Mittag von hier dort nach Lissabon einzuschiffen.
5 Madrid, 20. Okt. freilich nur entfernt berührende
Dona Alejandra Munoz, so eben dem Gouverneur
gereicht und ihm 100,000 den Rang eines Granden pitanerie der Insel Cuba als Aus ist der wichtigste, den Spanien sonders zuverlässigen Person.
‚ Hier in Madrid behauptet man, sich auf den Rath der französischen Diplo ternehmen gestürzt, und er verlan
Noch eine die
der portugiesische Hof hätt
matie in das gewagte Un⸗ ge nun den bewaffneten Beistand Herr Gonzalez Bravo und der Graf von Thomar (Costg nach Cadix abgegangen, um sich
Königliche Familie
Vermählung hat hier stattgesunden. Schwester des Herzogs von Rianzares, hat von Madrid, General Fulgosio, ihre Hand
Piaster, den General⸗Lieutenants⸗Titel,
Carlos, bewog aber seine Truppen zum Abfall. 7. Oktober 1841 drang, er mit den ührigen Verschmworenen in den
Palast der Königin ein, wurde dar strafe verurtheilt und nach dem
gesetzt.
Der Herzog von Rianzares
lerie befördert und sein
Augustin ernannt, worden.
rascht worden sein.
ältester
und die Anwartschaft auf die General⸗Ca⸗
steuer mitgebracht. Letzterer Posten
zu vergeben hat, und bedarf einer be⸗ General Fulgosic diente unter Don
In der Nacht vom
auf zu lebenslänglicher Gefängniß⸗ Sturz Espartero's wieder in Freiheit
selbst ist zum Brigadier der Kaval⸗ Sohn zum Herzoge vom heiligen
Die junge Königin soll durch die uner⸗ wartete Ankunft ihrer zahlreichen Halbgeschwister sehr angenehm über⸗
Um nun den Kreis der Königlichen Familie noch mehr
zu erweitern, hat, wie es heißt, der König seinen Schwager, den Grafen Gurowski, eingeladen, sich mit seiner Gemahlin von Brüssel hierher zu begeben. Der Graf wird vor der Hand nur zum Herzoge und Feld⸗
marschall erhoben werden.
Indessen sind manche der hohen Personen des Tanzes und der Festlichkeiten überdrüssig geworden, und der heitere Himmel hat sich
mit düsteren Wolken umzogen. Ich schrieb Ihnen neulich, Königin. Christine bei einem der gewöbhnlichen Stiergefechte - durch die
ungebührliche Weise Dieser. Unfug
stine bei dem
erneuerte Familie und der, französischen Prinzen, ersten Stiergefecht auf der Plaza Mayor erschien.
Zuschauer sich in
egenwart als die Königin Chri⸗
daß die auf empfangen wurde. der Königlichen
An demselben Abend erklärte sie einem fremden Belornaeen sie würde,
gegen ihre frühere Absicht,
Spanien baldigst verlassen, indem der
Undank der Nation sie mit Entrüstung erfülle. Als gestern Abend
die, Königliche Familie dem Ballet im Circo beiwohnte, furchtbare Explosiyn. Es wies sich aus, Karosse des Herrn Salamanca, hielt, eine Art, von Höllenmaschin
fast zertrümmerte.
Diesen Morgen in aller die Rückreise nach Frankreich an;
Montpensier sollen ihm übermorgen folgen. Griechenland.
Athen, 16. Okt. Der Königl. preußische Gesandte,
von Werther, gah nen Monarchen ein
erfolgte eine
— daß man in die prachtyvolle die draußen neben der der Königin e geworsen hatte, welche den Wagen
Frühe trat der Herzog von Aumale der Herzog und die Herzogin von
Freiherr
gestern zur Feier des Behahefesges seines erhabe⸗ iner, welchem der Conseils⸗
räsident Kolettis,
die Hoschargen und die diplomatischen Agenten beigewohnt haben.
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andels⸗- und Börsen⸗-Nachrichten. 8
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Berliner Börse. Den 31. Oktober 1846.
Zf.
Pr. Cour. Brief. Geld.
Actien.
Pr. Cour. Brief. Geld.] Gem.
St. Schald-Sch. 93 Prämien-Scheine d. Sech. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Sebuldverschr. Berliner Stadt- Obligationen Westpr. Pfandbr. Grossh. Dos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Noum. do. Schlesische do. 40. v. Staatg. Lt B.
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Sold al marco. Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Th. Disconto. Mba2
92² Brl. Potsd. Magdb. do. Obl. Lit. A. B. do. Lit. C. Mgd. Lpz. Eisenb. Sdo. do. Prior. Obl. Brl. Anh. abgest. Qdo. do. Prier. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Pnor. Obl. Rhein, Kisenb. do. do. Prior, Obl. do. v. Staat garant. Ob.-Schles. E. L A do. Prior. do. Et. B. B.-St. E. Lt. A. u. I. Magd.-Halbst. Eb. Schw.-Frb. E. doe. do. Prior. Obl. 8 Bonn-Kölner Eab. Niedersch. Mk. v. c. do. Priorität 8 do. Priorität ied.-Mrk. Zwgh. 4 8 do. Prioritht 4 ½ Win.-B. (cC.-o.) 4 Berlin-Hamburger 4
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