1846 / 313 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

beben der Häuser und Zerplatzen der Fenster begleitete, in Schrecken und Angst versetzt. Der vor der Stadt gelegene Pulverthurm war in die Luft geflogen. Einer der Offiziere des hier liegenden Jäger⸗ Bataillons, dem die Geschäfte des Pulver⸗Magazins oblagen, soll sich diesen Morgen in dasselbe begeben und kaum die Thür hinter sich ge⸗ schlossen haben, als mit einemmal das Gebäude in die Luft ging. Ueber 300 Fuß weit waren die Ziegelsteine, Balken, selbst eikerne Thüren geschleudert. Der Leichnam des Unglücklichen ward auf 80 Schritte entfernt schrecklich verstümmelt gefunden, während der wach⸗ habende Soldat sammt seinem kleinen hölzernen Schilderhäuschen fast unversehrt blieb.

Frankreich.

Paris, 6. Nov. Lord Brougham hat gleich nach seiner An⸗ kunft in Paris Herrn Guizot einen Besuch abgestattet, man glaubt, um die Forderungen der spanischen Fonds⸗Inhaber zu unterstützen. Manche wollten in seinem Besuch bei Graf Molé und seinen Einla⸗ dungen bei Hofe noch sonstige politische Zwecke erblicken.

Von der Insel Bourbon wird dem Courrier frangais be⸗ richtet, daß eine Expedition gegen Tamatave beabsichtigt würde, woran 1500 Mann mit einer halben Batterie Geschütz Theil nehmen soll⸗ ten. Der Plan gehe dahin, von Tamatave Besitz zu ergreisen, es zu befestigen und mit den Küstenbewohnern in regelmäßigen Verkehr zu treten. Die Expedition soll noch vor Eintritt des Winters unter⸗ nommen werden.

Die Sparkasse von Paris hat beim letzten Wochenschlusse empfan⸗ gen 645,927 Fr., herausbezahlt: 818,739 Fr.; neu angemeldete Herauszahlungen für die laufende Woche: 839,407 Fr.

Dem Journal des Débats wird in einem Briefe aus Bern vom 30. Oktober geschrieben: „Ich glaube nicht, daß ein sofortiger Ausbruch zu fürchten ist. Zürich ist eifersüchtig gegen Bern und wird sich am Vorabende seines vorörtlichen Direktoriums nicht die Verantwortlichkeit eines radikalen Kreuzzuges aufladen wollen. Auch Bern wird sich nicht übereilen. Die Radikalen sind dort noch nicht an der Regierung. Herr Ochsenbein gilt schon für einen Gemäßig⸗ ten! Berns Handlungsweise, den katholischen Kantonen gegenüber, wird ganz von der Entwickelung abhängen, die seine inneren Gäh⸗ rungen nehmen. Siegen die Unzufriedenen, dann wird es sich auf seine inneren Kämpfe beschränken; verzehrt es aber gleich einem Sa⸗ turn seine eigenen Kinder, dann wird es seine Tatzen nach außen strecken, und es giebt einen allgemeinen Krieg in der Eidgenossenschaft, von dem wir das Aeußerste fürchten. Vor dem Ablauf des Winters dürfte derselbe jedoch nicht eintreten. Die Kälte hemmt die Berüh⸗ rung; man zieht sich in die Winterstuben zurück, und man verschanzt sich doppelt. Der Winter ist ein Pfand der Ruhe.“

Um die Unterstützungen der Orte, welche am meisten durch die Ueberschwemmung gelitten haben, so gerecht und billig als möglich vertheilen zu können, hat der Minister des Ackerbaus und Handels einen Central-Ausschuß niedergesetzt, dessen Präsident der Gouver— neur der Bank, Graf Argout, ist. Dieser Ausschuß hat sämmtliche Berichte der Präfekten zu prüfen und die Beiträge, die von allen Seiten her eingehen, in Empfang zu nehmen. Dem Vernehmen nach, will die Akademie der moralischen Wissenschaften einen Preis von 2000 Fr. auf die beste Beantwortung der Frage stellen, wie am

besten den Ueberschwemmungen vorzubeugen sei.

. Die Subscription beim Journal des Débats für die von der Ueberschwemmung Betroffenen hat die Summe von 146,450 Fr. erreicht.

Man versichert, daß das kürzlich zu Marseille angekommene Getraide für Rechnung des Herren Rothschild sei, der vom Kriegs⸗ Minister mit einer Getraide-Lieferung beauftragt ist.

Der Presse zufolge, hat die Bank von Frankreich am 31. Ok⸗

tober für 87 Millionen diskontirt. Dies ist der stärkste Diskonto, der je an einem Verfalltage stattgehabt hat. Der Moniteur veröffentlicht eine Königliche Verordnung, wo⸗ durch den Truppen der Besatzung auf der Insel Otaheiti drei Offi⸗ zier⸗- und achtunddreißig Ritterkreuze des Ordens der Ehrenlegion verliehen werden.

Fünf Mitglieder der Deputirten⸗Kammer, die Herren Darblay, Lanjuinais, von Lavergne, Plichon und von Toecqueville, haben Paris verlassen, um sich nach Algier zu begeben und sich daselbst Kenntniß

von dem Zustande dieser Besitzung zu erwerben.

Die hier vereinigten belgischen, französischen, holländischen und englischen Kommissare der Inhaber spanischer Fonds haben einstimmig den Beschluß gefaßt, daß einer der englischen Abgeordneten, Herr Henderson, allein in Madrid die Interessen der spanischen Gläubiger vertreten soll.

Mehr als zweihundert Personen sind in Haft, weil sie sich Ge⸗ genstände zugeeignet, welche die Loire fortgeschwemmt hatte.

Silvio Pellico befindet sich in diesem Augenblick bei Lamartine auf dessen Schloß in Burgund zum Besuch.

Der Courrier français meldet, die Regierung stehe noch in Unterhandlung wegen der Errichtung einer transatlantischen Paket⸗ bootlinie; die Nachricht von dem Abschluß desselben sei voreili

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Herr Cluni, Agent der Gesellschaft zur Anlage einer Eisenbahn auf dem Isthmus von Panama, wird nach Bogota zurückkehren, um von dem Granada⸗Kongreß die Gutheißung des zwischen ihm und dem Präsidenten der Republik, Mosquera, abgeschlossenen Vertrags zu erlangen.

Großbritanien und Irland.

London, 5. Nov. Ihre Majestät die Königin wird in der nächsten Woche in Begleitung ihres Gemahls nach Osbornehouse auf der Insel Wight abreisen, um die Fortschritte einiger baulichen Ver⸗ ändererungen, welche dort vorgenommen werden, zu inspiziren. Der Hof wird erst den 5. Dezember, nach dem Besuch bei dem Herzog von Norfolk in Arundel⸗Castle, nach Windsor wieder zurückkehren.

Die Werbungen des ehemaligen Präsidenten der Republik Ecuador, General Flores, zu einer Expedition gegen die südamerikanischen Frei⸗ staaten haben hier die Besorgnisse des Handelstandes erregt, und da diese außer in Spanien auch in Irland betrieben werden, so ha⸗ ben die ersten Firmen der City, darunter die Häuser Baring, Roth⸗ schild, Heath, Reid u. s. w., sich bewogen gefunden, ihre Befürch⸗ tungen in einer Petition an Lord Palmerston desfalls zu äußern. Mit Bezug auf die vom General Flores veranstalteten Wer⸗ bungen und die Bedeutung seiner Rüstungen, indem derselbe gegen 4000 Bewaffnete angeworben und zugleich Dampfschiffe und sonstige Transport⸗Schiffe zu Gebote hat, weisen sie darauf hin, welche unheilvollen Folgen für den englischen Handel es haben müsse, wenn der General Süd⸗Amerika mit Krieg überziehe, indem schon die Repräsentanten der verschiedenen amerikanischen Re⸗ publiken gegen diese Expedition protestirt und erklärt hätten, wie man dem Unternehmen mit den Waffen in der Hand widerstehen werde. Britische Interessen könnten in dessen Folge nur gefährdet werden, indem der englische Handel dort von der höchsten Bedeutung sei, da fast nur britische Manufakte dort verkauft würden und zugleich die meisten jener Staaten englischen Kapitalisten durch Anleihen verschuldet seien, deren Rückzahlung durch neue Kriege und Bürgerkrieg nur hinausgeschoben werden könne. Sie bitten sonach schließlich den Minister, theils die Werbungen verhindern zu lassen, theils durch seinen Einfluß beim madrider Hof überhaupt eine Expedition zu hintertreiben, die britisches Eigenthum und britische Unterthanen gefährden müsse.

Viele Kaufleute, Pflanzer, Landbesitzer und sonstige britische Be⸗ wohner der Insel Ceylon haben an die Schatz⸗Kommission eine Pe⸗ tition gerichtet, worin auf Ermäßigung mehrerer Ausfuhr⸗ und Ein⸗ fuhrzölle, so wie auf sonstige Verbesserungen der dortigen Handels⸗ und Verkehrzustände, gedrungen wird.

Der Artillerie-Oberst Chalmers hat so eben in Begleitung des Capitains Warner auf der Ostseite der Küste von Essex die geeigne⸗ ten Marschgründe ausgesucht, wo, ohne daß Gefahr zu besorgen ist, nächster Tage umfassende Probeversuche, zu deren Kostendeckung die Regierung 1500 Pfd. St. bewilligt hat, mit den vielbesprochenen Warnerschen Geschossen angestellt werden sollen. Der Erfinder und die Regierung haben sich dahin verständigt, daß dem Artillerie⸗In⸗ spektor, Oberst Dundas, die Ausführung der Experimente und die Entscheidung über den Werth der Erfindung übertragen werden soll. Wie es heißt, werden Prinz Albrecht, der Herzog von Wellington, der General⸗Feldzeugmeister und eine Menge sachkundiger Offi⸗ ziere den Versuchen beiwohnen, auf deren Ergebniß man höchst ge⸗ spannt ist.

Das Parlaments⸗Mitglied, Oberst Gore Langton, hat, wie im vorigen so auch in diesem Jahre, seinen sämmtlichen Pächtern (mehr als 150 an der Zahl) ihren vollen Pachtzins erlassen; der Marquis von Lansdowne, Vorsitzer des Geheimen⸗Raths, hat die Rente seiner Pächter und er hat deren in der Gegend von Calne nicht weni⸗ ger als siebenhundert um 50 pCt. ermäßigt; und der bekannte Schriftsteller, Sir Edw. Bulwer Lytton, schenkt seinen Häuslern die Rente für die drei Wintermonate.

Ein französisches Schiff liegt jetzt auf der Themse bei Erith vor Anker, um 4000 Fässer Pulver zu laden, welche die Pulver⸗Fabri⸗ kanten Hall zu Davington auf Bestellung der französischen Regierung

liefern. Bis vor wenigen Jahren war die Ausfuhr britischen Pulvers

verboten. Niederlande.

Aus dem Haag, 5. Nov. Se. Majestät der König ist gestern von hier nach Limburg abgereist.

Es heißt, die Generalstaaten würden bis zum Februar des näch⸗ sten Jahres vertagt werden. Die Staats⸗Budgets für die Jahre 1848 und 1849 müssen zwar noch vor Ablauf dieses Jahres den Generalstaaten vorgelegt werden, indeß war auch im Jahre 1844 bei Vorlegung der Budgets die Kammer nicht vollzählig.

HSelgien.

Brüssel, 5. Nov. Der Observateur meldet, Herr Duc⸗ petiaux habe in Folge des Ministerial⸗Beschlusses, daß er aus der liberalen Gesellschaft austreten müsse, bereits seine Entlassung als General⸗Inspektor der Gesängnisse eingereicht. Die Indepen⸗ dance erklärt dies aber für voreilig, er sowohl wie zwei höhere

Beamten hätten die Absicht, sich aus jener Gesellschaft nicht zuriüt zuziehen, seien aber gewillt, die weiteren Maßregeln der Regiem abzuwarten. Uebrigens habe bisher Niemand schriftlich die Verpsüit tung erhalten, welche die Beamten einzuhalten aufgefordert worde Das Kriegs⸗Ministerium habe aber ein Cirkular, das schon bei a derer Gelegenheit im Juni erlassen war, an die General⸗Lieutenan und Commandeurs der Divisionen und an die Chefs der Spezig⸗ Corps erlassen, worin darauf aufmerksam gemacht wird, daß die dh fiziere keinen Gesellschaften zu Parteizwecken dienen dürften. Es hei unter Anderem in diesem Cirkular: „Die Constitution sichert den d. fizieren, wie allen Bürgern, die freie Ausübung ihrer persönlich Rechte, und in dieser Beziehung ist die Regierung weit entfen, ihren Ueberzeugungen zu nahe treten zu wollen, allein zwischen de gewissenhaften und unabhängigen Erfüllung einer politischen ge religiösen Pflicht und der Theilnahme an Handlungen, die auf Py⸗ teizwecke berechnet sind, liegt die ganze Kluft, welche den Millitz, stand von den bürgerlichen Ständen scheidet. Wenn je diese Te nungslinie überschritten würde, so verlöre das Heer sofort sein Charakter, seine Kraft, sein Lebens⸗Prinzip. Ich wünsche mitte! daß Sie nichts verabsäumen, um jeder Vereinigung von Offtzien, zu Gesellschaften vorzubeugen und dergleichen zu verhindern, wodu

liche Verpflichtungen auferlegt würden, und daß Sie mir genau w Thatsachen dieser Art Bericht erstatten, die zu Ihrer Kenntniß kor men möchten. Die Absicht der Regierung ist, unter keinen Umstänte zu dulden, daß die constitutionellen Elemente der Landes⸗Einrichtung und der Disziplin durch diejenigen selbst verletzt werden, welche in ihre Erhaltung gesetzt und bei derselben betheiligt sind.“ Die Ke mission der ehemaligen „Alliance“ hat sich übrigens gestern unter Vorsitze des Herrn Defacqz versammelt und allen Beamten, wel Mitglieder derselben waren, ihre Entlassung gegeben.

Dänemar k.

Schleswig, 6. Nov. Daß in der heutigen Sitzung Stände⸗Versammlung die Proposition des Dr. Gülich auf Abäat rung des gegenwärtigen Regierungs⸗Systems (wie bereits gemäte abgelehnt wurde, lag nur in der Abfassung. Obwohl Se. Durt laucht der Herzog von Augustenburg sich gegen das Regierung System aussprach und deshalb den Proponenten aufforderte, ugh jetzt die Form fallen zu lassen und blos die Sache ins Auge zu se sen, so schien dem Proponenten dies aus dem Grunde unmöglt weil der Regierungs-Commissair früher erklärt hatte, daß, wae außerhalb der Stände-Versammlung der erste Theil der P. position ausgesprochen worden, derselbe dem Strafgesetz va fallen wäre. Der Proponent glaubte nun freilich nicht, daß a diese Ansicht irgend ein Gericht eingehen würde; allein er müsse in aus diesem Grunde bei der Wortfassung beharren. Viele haben ie bedauert, weil die Majorität sonst entschieden gewesen wäre. D. Regierungs⸗Commissair trat dem Proponenten in der Behaupt bei, daß der Kanzlei⸗Präsident hinreichend durch ihn gegen jede 2 klage vertreten sei. Nun verließ der Präsident den Präsidentenstut um an der Debatte Theil zu nehmen. Graf von Reventlow sprah sich für vollkommene Preßfreiheit aus. Etatsrath Lüders bemerkee der Proponent habe mit seiner Proposition Alles bezweckt, was gewollt, und was zu wünschen sei, so daß es eines Comité's nich mehr bedürfe.

Folgendes sind die Haupt⸗Momente der Rede, womit der Ä geordnete Hansen seinen Antrag auf Anschluß Schleswigs an di deutschen Bund (s. Allg. Pr. Ztg. Nr. 310) motivirte:

Der Proponent machte zuerst auf die Ereignisse der neuesten Zeit aü⸗ merksam, die alle Bewohner in den Herzogthümern mit Trauer erfüllt haben Man fühle, daß die Selbstständigkeit des Landes und die Nationalirät ge fährdet sei. Die Adressen, am Eröffnungstage eingereicht, bezeugten die Ueber siebzig Adressen sprächen sich dahin aus, daß ein Anschluß anamn deutschen Bund zur Sicherung der Landesrechte zu bewirken sei. Aus öe⸗ nem Wahldistrikte wären allein 15 Adressen in dieser Hinsicht eingegangu, und zwar fünf aus Kirchspielen, in welchen die Kirchen⸗ und Schulsprat⸗ dänisch, acht aus Kirchspielen, wo die Kirchen⸗ und Schulsprache zweat deutsch, die Volkssprache aber dänisch, und zwei aus Kirchspielen, dem Volkssprache friesisch sei. Indem zur Herstellung der Landesrechte eine Vee⸗ fassungs⸗Proposition eingebracht worden sei, würde ein Rückblick in unse Geschichte zeigen, daß der andererseits von ihm eingeschlagene Weg ig natürliche und alleinige sein würde, zur Wahrung unserer Nationalität

und materiellen Interessen.

Der Proponent gab dann einen Ueberblick der geschichtlichen Er wickelungs⸗Zustände des Landes. Hierbei hob er namentlich die Wenß aus der Verfassungs⸗Akte Christian's 1. von 1448 hervor, worin er vor seim Wahl als König von Dänemark den schleswig⸗holsteinischen Ständen de Waldemarische Constitution bestätigte; hier heiße es: 1

Daß, nachdem wegen der Verleihung des Herzogthums Schleswig! vorigen Zeiten großer, jämmerlicher und verderblicher Mord, Raub, Brang zu Wasser und zu Lande, in offenbaren Kriegen geschehen sei, so bestäit er die Waldemarische Constitution, damit ja zwischen dem Reict Dänemark und dem Herzogthum Schleswig und der Gra schaft Holstein ein ewiger Friede und Beständigkeit bleiben

eingesandt. Von Frau Mertens erhielten wir neue und berichtigte Ab⸗ schrift der zu Antium von ihr entdeckten und in Deutschland bereits be⸗ sprochenen (Arch. Zeit. Nr. 42) Fasten. Der altitalienische Inschriften⸗ schatz unseres Professor Lepsius ist in Italien durch Dr. Mommsen mannigfach berichtigt und vervollständigt worden, wovon zunächst eine dem Königlichen Museum zugegangene Erztafel mit marsischer Schrift ein glänzendes Zeugniß ablegt. Im Münzfach hat Herr von Rauch neuer⸗ dings 25 unedirte griechische Münzen seiner Sammlung veröffentlicht; neue schäͤtzbare Bereicherungen hat durch Dr. J. Friedländer’s Eifer auch das Koͤnigliche Münz⸗Kabinet erhalten. Es befindet sich darunter eine der seltenen, gewöhnlich auf Murgantia, von Avellino aber (Bull. Nap. No. 56) durch treffende Umkehrung der Inschrift auf Teate gedeuteten Münzen; dieses Exemplar ist durch Besonderheiten ausgezeichnet, welche außer der Annahme einer apulischen und marucinischen Stadt Teate auch noch eine gleichnamige kampanische voraussetzen lassen.

Von neuen Schriften lag Herrn Panofka's, den hiesigen Akademie⸗ chriften angehörige und mit 81 Bildwerken ausgestattete Arbeit über „As⸗ klepios und die Asklepiaden“ vor, ferner mehrere Aufsätze des Col. Leake iber griechische Inschriften und eine neue Efklärung des bekann⸗

ten Grab⸗Monuments der Secundinier zu Igel bei Trier durch den scharssinnigen Caredoni. Mit Bezug auf den Beinamen Aventinus, welcher dem zweiten Secundinius in der Inschrift des Monuments gege⸗ ben ist, glaubt Herr C. die großentheils dunkeln und theilweise auf Her⸗ kules bezüglichen Reliefs jenes Grabmals auf den römischen Heros Aven⸗ tinus, des Herkules Sohn, beziehen zu dürfen.

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Nömische Thermen in Mailand.

In der am 5. November d. J. gehaltenen Sitzung der archäologi⸗ schen Gesellschaft berichtete der Architekt Herr Franz Mertens über eine von ihm nächstens zu veröffentlichende kunstgeschichtliche Arbeit, deren Inhalt im Prorokoll der Gesellschaft nur kurz angegeben werden konnte, bei dem Interesse des Gegenstandes aber in größerer Ausführlichkeit hier erfolgt. Es wurde vorausgeschickt, daß die Kirche S. Lorenzo zu Mailand so⸗ wohl bei den Archäologen zu Mailand selbst als bei den auswärtigen For⸗ schern und Fremden, welche auf diese Stadt reflektirt haben, als ein Ge⸗ bäude aus dem sechzehnten Jahrhundert bekannt sei; von ziemlich großer

Anlage, und welches in einigen seiner Außentheile noch Ueberreste eines älteren Baues bewahrt habe. Der Grundriß des Gebäudes bildet ein Quadrat, auf jeder Seite von einer flach vortretenden Concha um⸗ geben. Säulen⸗Halbkreise, von je fünf Interkolumnien gebildet, be⸗ gleiten die Contur der Conchen in gehörigem Abstande, so daß sie einen Umgang bilden, welcher sich auch durch das übrige Gebäude fort⸗ setzt. In der Mitte bildet das Gebäude ein mächtiges Oktogon von 85 pariser Fuß größerem Durchmesser. Auf den 4 Ecken des Gebäudes erheben sich vier Thürme. Die Umgänge selbst, wie der übrige Quadrat⸗ bau, erheben sich in zwei Etagen, und auf dem mittleren Theile dieses Hauptbaues ragt ein hoher Kuppelbau empor. Dieses Gebäude ist von außen noch mit einigen Anbauten umgeben: so auf der Südseite von der Kapelle S. Aquilino, einem artigen Oktogonbau, ebenfalls in zwei Etagen und mit einer Laterne versehen; auf der Ostseite einer anderen achteckigen Kapelle, die aber im Innern die Figur eines Kreuzes bildet, auf der Nord⸗ seite von einem kleinen Vestibülbau u. s. w. Dieses Gebäude, wie man ganz sicher zu wissen glaubt, ist vom heiligen Karl Borromäus seit dem Jahre 1574, nach einem Einsturz des älteren, von Grund aus neu auf⸗ gebaut worden, so jedoch, daß einige Theile offenbar alt sind, und daß auch die Grundanlage des Ganzen von Borromäus beibehalten worden sei. Man weiß, daß diese Kirche seit den ältesten christlichen Zeiten eine Haupt⸗ zierde der Stadt war, und daß sie wahrscheinlichst vom heiligen Ambrosius als Kirche eingerichtet worden ist. Ueberreste altchristlicher Denkmäler in der ebengenannten Kapelle St. Aquilino, namentlich ein sehr schönes Mo⸗ saik, darstellend Christus und die Apostel in einer sehr antiken Weise, ge⸗ ben noch Zeugniß von dem hohen Alterthum dieses Ortes. Die Thürme, welche im Aeußeren des Gebäudes sich sehr auszeichnen, haben ein mittel⸗ alterliches Aussehen. Das Uebrige erscheint durchaus nur von modernem Aussehen. Einige Archäologen haben in dieser Anlage eine Aehnlichkeit mit S. Vitale zu Ravenna gefunden, und mit Rücksicht auf die christlichen Ueberreste und die Alterthümlichkeit des Orts vindiziren sie den ursprüng⸗ lichen Bau für einen christlichen und wahrscheinlich vom heiligen Ambrosius oder in etwas späterer Zeit gemacht. Man weiß übrigens, daß ursprünglich hier die Thermen des Maximiamus Herculeus waren, welcher von 285 bis 303 n. Chr. regierte; und in solcher Weise wird diese Lokalität zuweilen auch noch in späteren Zeiten bezeichnet. Einige Archäologen haben aus dem Grundrisse des Gebäudes den Gebrauch der Baderäume herzuleiten versucht, worin ihnen von anderen widersprochen worden ist. Es herrscht viel Dunkel über

dies Gebäude: die Ueberreste des alten werden allgemein als gering ange nommen. Die Thürme können, allem Formenwesen nach, nur als mittelalt liche genommen werden; einige Theile daran sind bestimmt als romanssh zu erkennen. Man bedauert, daß der Borromäische Umban die Alterthumt forscher eines Gebäudes beraubt habe, welches, seit es altchristlich oder n misch, jedenfalls zu den bedeutendsten Erscheinungen in der Baukunst hört haben müsse.

überhaupt, eine besondere Literatur existirt, ist römisch; die Kirche S.! renzo zu Mailand, so wie wir sie heute sehen, mit Ausnahme einiger 9 wesentlichen Theile, von denen der bedeutendste der Kuppelbau ist, ist nit dem Vortragenden nichts Anderes als der Ternensaal der Bäder des Maximiamt Herculeus, welche dieser Mitregent des Kaisers Dioctetian wahrscheinlt um das Jahr 295, der Zeit, da er auch die Stadt mit neuen Mautn beschenkte, errichtet habe. Die Herleitung der Ueberzeugung, daß diest Bau, über welchen so vielfältig gesprochen, aber immer nur andeutungt weise, nichts ist und anderes sein kann, als wie eben angegeben, kon aus Mangel an Zeit nicht gegeben werden; man erlaubt sich wegen desee nur auf die baldigst zu erschrinende Arbeit des Vortragenden hinzuweis Es muß aber bemerkt werden, daß, wenn diese Arbeit oder die Beha tung, auf welche sie hinzielt, die nähere Prüfung der Alterthumskenner aut hält, alsdann allerdings für die Kenntniß der römischen Baukunst ein Be trag gewonnen wäre, wie man ihn kaum je noch zu erhalten hofe konnte. Ein Rückblick auf die oben gegebene Beschreibung Thürme, der Conchen, der doppelten Etagen, genügt, um erkennen, wie viel hier an Mittel zur Erörterung sittlicher Lebens verhäl⸗ nisse gegeben sei; und eine fernere Beschreibung des Details, der Säulcg der Strebepfeiler u. s. w. würde zeigen, wie viel auch hier für die Erkennt niß der Entwickelung der architektonischen Formen gegeben sei. Demn das muß bemerkt werden, daß die Kirche S. Lorenzo in ihrem ganzen der⸗ maligen Bau eine Formenbehandlung zeigt, die mit keiner auswärts bef

kannten verglichen werden kann, und hieraus erklärt sich auch zum Tha

Fremden, geworden ist. Um mit einer Aeußerung des Verfsassers zu schli⸗ ßen: „S. Lorenzo steht auf dem Scheidepunkte der heidnischen und chnf⸗ lichen Baukunst, und die Ausgänge der ersten, so wie die Anfänge der le teren Baukunst können, ihrem Wesen nach, nicht bekannt sein, bevor nicht d

Thatsachen von S. Lorenzo zur öffentlichen Kenntniß gebracht sind.“

* Herzogthum Schleswig

ihnen mittelbar oder unmittelbar mit ihrer Militairpflicht unvertrin gh 8

agg in gleichen Verhältnissen sich befänden.

zur ferneren Fortbildung und Sicherung unserer staatlichen Selbstständte.

keit, so wie zur fortschreitenden Entwickelung und Förderung aller geistigne

Dieses Gebände nun, über welches, wie über alle Gebäude in Mailawt

die sonderbare Verkennung, welche diesem Bau, von Einheimischen wie venf

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c. Auch die Erlassung des Lehnsnexus fei aus demselben Grunde, den ewigen Frieden zwischen der Krone Dänemark und ungestört zu erhalten, 1668

üdlge,a auch der südliche Theil des Herzogthums Schleswig nur eine jt lang mit dem deutschen Reichskörper verbunden gewesen, so sei Schleswig heils durch seine deutsche Bevölkerung, theils durch die staatliche Ge⸗ inschaft mit Holstein, theils durch seine Städte⸗Entwickelung, durch seine tten und Gebräuche eben so gut ein deutsches Land, wie die deutschen ichs⸗, jetzt Bundeslande Schlesien und Tyrol mit zum Theil italienischer, ils polnischer Bevölkerung. Alle deutschen Fragen hätten auch Schleswig berührt. Deutsche Fürsten und wesentlich deutsche Gesetze herrschten im zen Lande; deutsch war die Sprache des Regenten zum Volte, deutsch Rechtspflege, deutsch die Verwaltung, deutsch die Bildung, welche von Landes Universität ansströmte, Deutschland war der große Staatskörper, welchem auch Schleswig nach seiner überwiegend deutschen Bevölkerung ch die innrren Sympathieen eben so sehr, wie durch die Macht der Ver⸗ misse so innig verbunden war, daß sich bis zur Auflösung des Reichs m irgend ein bedeutendes Ereigniß wird nachweisen lassen, welche? an⸗ z auf Schleswig als auf Holstein gewirkt hätte. Nachdem der Proponent dann dargelegt, wie im 18ten Jahrhundert öffentliche Leben entflohen, wie aber im Hinsinken der staatlichen For⸗ sich in Deutschland das National⸗Bewußtsein in verjüngter Kraft zu ben Haffnungen entwickelt habe, sprach er die feste Ueberzeugung aus, Deutschland die Höhe der staatsbürgerlichen Freiheit und Wohlfahrt,

3 Macht und des Ruhmes in nicht ferner Zukunft erreichen werde, welche erstreben seine unermeßlichen Hülfsmittel jeder Art, die Kraft von 40 Mil⸗

en Einwohnern vollkommen berechtigten. Ob Friedrich VI aufgefordert sei, 1815 dem deutschen Bunde beizu⸗ n, lasse er dahingestellt sein; allein Schleswig und Holstein hätten in ge ihrer Verhältnisse der Zeit an der neuen deutschen Bewegung nicht il genommen. Schleswig habe kein Organ gehabt, und so sei es be⸗ lich, daß der Beitritt sich auf das alte Reichsland damals beschränkt -. Ganz anders jetzt. Unserem Landesherrn fönne nicht das mächtige bürfniß nach volksthümlicher Gestaltung des Staats und Regiments ent⸗ gen sein, und daß die Bevölkerung der Herzogthümer durch einen hei⸗ Zug des Herzens sich als Theil des deutschen Volkes fühle. Der §. 6 der ndesakte verstatte die Aufnahme neuer Mitglieder in den Bund. Es solle z Fremdartiges erstrebt werden, sondern es sei sein Wunsch, daß das gegthum Schleswig seine Entwickelung vollende, daß seine äußere staat⸗ Eristenz, den Angriffen seiner Widersacher gegenüber, sicher gestellt, es als dasjenige von seinem Landesherrn anerkannt werde, was es rhunderte in seiner Verbindung mit Holstein in allen Richtungen that⸗ ich schon gewesen, ein deutsches Land. Es genüge im Jahre 1846 t mehr, ein deutsches Land zu sein und zu bleiben, sondern man finde vollkommene Befriedigung in dem Bewußtsein, daß man auch politisch Deutschland gehöre. Hierzu komme, daß die Verbindung mit Holstein theuer und werth sei. Sie umfasse so mächtig unsere geistigen und riellen Interessen, sei in dem Maße mit unserem ganzen öffentlichen n und den Verhältnissen der Individuen verwachsen, daß eine Trennung, rechtlich so auch moralisch unmöglich sei. So hätten Holsteins Ehren⸗ ner beurkundet und gehandelt. Holsteins Treue habe sich als eine fortdauernde cheit gezeigt. Bei der politischen Entwickelung des deutschen Bundes he aber Schleswigs Stellung gefährdet, so lange die politische Gränze Eder und nicht die Königsan die Landesgränze Schleswig⸗Holsteins Eine einhei liche Verfassung, die als Bedurfniß in Schleswig Holstein heine, mache es wünschenswerth, daß beide Landestheile in jeder Bezie⸗ Die letzten Ereignisse hätten jesen, daß Schleswig gar leicht gefährdet werden könne. Holsteins ünde hätten dies auch erkannt und mit Bezugnahme auf den §. 2 der ndes⸗Akte auch gethan, was möglich sei; das sei auch vom Bundestage hehen; allein indirekt sei dieser Schutz nur zu erzielen. Deshalb liege die Pflicht auf, dahin zu streben, daß das Organ des souverainen zogthums Schleswig auch befugt werde, direkt den Schutz des Bundes urufen. Der Proponent widerlegte nun die Angriffe auf den deutschen Bund, und es kein Glück für Schleswig sein werde, ihm anzugehören. Es sei eine rveit, anzunehmen, daß Schleswig als deutsches, mit Holstein eng ver⸗ penes Land seinen eigenen Weg gehen könne. Die Freiheit überhaupt ein unserer Zeit nar in einem Gemeinwesen gedeihen, welches groß räumlich sei, um einer so hohen und mächtigen Idee eine dige Stätte zu gewähren. Wessen Brust wäre auch so eng wessen Her; so liebeleer, daß es in dieser Zeit des jugend⸗ Ausschwungs der deutschen Nation sich in staatlicher Be⸗ znng von derselben getrennt halten wollte, weil Schleswig sein Vater⸗ bHsei? Wie sich aber auch in naher und ferner Zakunft die Geschicke res großen Vaterlandes gestalten möchten, unsere Pflicht und unsere sei es, als treue Söhne desselben Freude und Leid mit ihm zu thei⸗ so viel an uns sei, an der so segensreichen Gestaltung seiner Zukunft g zu arbeiten. Angesichts der großen Bewegung, in der Deutschland ür unser gefährdetes Recht, für unsere politische und nationale Existenz ben hat, zollen wir demselben nur einen geringen Tribut der Danlbar⸗ wenn wir gegen unseren Landesherrn den Wunsch aussprechen, auch Schleswig dem Bunde beizutreten. Nun kam der Proponent auf das Ziel des deutschen Bundes, unter ngnahme auf die Eröffnungs⸗Rede des Bundestages vom 5. November b (also heute vor 30 Jahren), so wie vom 11ten desselben Monats. Zeit, die Kultur der Menschheit, kennt keinen absoluten Gränzpunkt; vollen auch wir das Gebäude unseres deutschen Bundes für heilig, aber ür geschlossen und ganz vollendet halten.“ Der Proponent fügte am usse noch hinzu, daß kein Schritt im Interesse der Dynastie unseres hesherrn und zur Beruhigung des Landes ihm mehr geeignet scheine, bvenn Se. Majestät es veranlaßten, daß neben und mit Holstein auch eswwig unter die Bundesstaaten aufgenommen werde. Niemand könne bezwrifeln, daß ein solcher Schritt das beste Mittel wäre, um den derungs⸗Gelüsten der dänischen Nation ein Ziel zu setzen, um den Frie⸗ zwischen den Staaten des Königs⸗Herzogs Christian VIII. wieder her⸗

Schweiz. 8 Kanton Basel. (Basl. Ztg.) Der Große Rath hat in r Morgensitzung am 5. November die Total⸗Revision der Ver⸗ g durch Aufstellung eines Verfassungs⸗Raths beschlossen. Zu Wahl derselben haben auch die Minderjährigen vom vollendeten en Jahre an mitzustimmen; letztere Bestimmung unterliegt jedoch der Genehmigung der Bürgerschaft, welche am 12ten d. M. sich tierweise darüber auszusprechen haben wird.

Kanton Solothurn. Der Regierungs⸗Rath hat am 4. ember auf die mit der Unterschrift des Staats⸗Kanzlers, Herrn et, versehene Anzeige von Genf, daß der neue Große Rath im 28. Oktober die Entlassung der provisorischen Regierung nicht nommen, sondern dieselbe ersucht habe, in ihren amtlichen Ver⸗ ungen fortzufahren, die Antwort ertheilt: „Solothurn werde der

efehten Signatur in allen vorkommenden Fällen vollen Glauben en.“

. talienischen Gränze, 29. seenen Woche hatten in Bologna einige Diebstähle stattgefun⸗

Von der Okt. In der doch ist der größere Theil ihrer Urheber in die Hände der Po⸗ gefallen. Sonntags, den 25sten Abends, sah sich der Dr. Ber⸗ ino Bottari, als er über den St. Dominikplatz ging, von vier vhnen, unter ihnen zwei aus dem Exil zurückgekehrte, auf sei⸗ 8 Che bedroht. Er suchte sie durch Geschrei und Schwingen . tockes von sich fern zu halten, hatte aber das Unglück, zu ehe er sich wieder aufrichten konnte, empfing er von den esen. : Messerstiche, die sich jedoch nicht als lebensgefährlich cc r. Obwohl auf diese Ereignisse hin die Polizei ihre samfeit verdoppelte, war doch die Bestürzung hierüber

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so groß, daß Montag Abends einige junge Leute sich be⸗ waffneten und so gleich Patrouillen die Straßen der Stadt durch⸗ zogen. Da man die gutgemeinte Absicht erkannte, begnügte sich der Kardinal⸗Legat, diesen freiwilligen und unautorisirten Wachtposten kein Hinderniß für diesen Abend in den Weg zu legen. Am anderen Morgen wurden jedoch die jungen Leute auf die Polizei berufen, und da vor nicht langer Zeit die Regierung die Bildung von Bür⸗ ger⸗Patrouillen untersagt hatte, wurde ihnen bedeutet, es der gesetz⸗ lichen Behörde zu überlassen, für die Ruhe und Sicherheit der Stadt Sorge zu tragen. Die Betheiligten erklärten sich auch ohne Weiteres zufrieden, und da, außer den sonstigen Vorkehrungen gegen Diebe ꝛc. die Patrouillen vermehrt wurden, hatte es bis jetzt auch bei diesen geringfügigen Vorfällen sein Bewenden.

Nom, 30. Okt. (N. K.) Se. Heiligkeit hat beschlossen, in kurzem, und zwar höchst wahrscheinlich noch vor der feierlichen Be⸗ sitznahme des Laterans, die Stadt Rom mit der Einführung einer wohlgeordneten Munizipal⸗Verfassung zu beschenken, was für den Gang der Rechtspflege, über die man unter dem vorigen Governo mit vollem Grunde vielfache Klage führte, für alle Folgezeit den wohlthätigsten Einfluß haben wird. Die bisber verwaltenden Behörden befanden sich nämlich im Zustande einer völligen Unabhängigkeit und übten eine fast unumschränkte diktatorische Gewalt. Daher kam es denn, daß unter der Regierung Gregor's XVI., der nach der damals bestehenden Einrichtung von dem, was vorging, nur durch seine un— mittelbare Umgebung die dieser passende Kunde erhielt, und unter dem Einflusse eines noch jetzt als Senator an der Spitze stehenden Für⸗ sten meist persönliche Rücksichten die Entscheidungen lenkten. Seltsam ist es, daß Rom die einzige Stadt im Kirchenstaate ist, die bis jetzt noch keine Munizipal⸗Verfassung hatte; inzwischen steht auch den übrigen eine auf Einheit im Staate abzweckende Veränderung bevor.

Der Kardinal Lambruschini ist vor einigen Tagen bedenklich krank nach Rom zurückgekehrt.

Portugal.

Lissabon, 29. Okt. (Engl. Bl.) Das britische Geschwa⸗ der unter Admiral Sir W. Parker ist noch nicht hier eingetroffen, wird aber stündlich erwartet, denn das Dampfschiff „Rittler“ kam diesen Morgen hier an, um die Lootsen zu holen, welche die Linien⸗ schiffe „Hibernia“, „Rodney“, „Albion“, „Superb“ und „Trafalgar“ einbringen sollen. Es scheint, daß das Geschwader auf Geheiß des britischen Geschäftsträgers, Herrn Southern, hierher kommt, nachdem die portugiesische Regierung ausdrücklich darnm nachgesucht hat, um die Insurgenten einzuschüchtern. Ein ähnliches Gesuch ist an die spanische Regierung hinsichtlich der Bereithaltung einer Heeres⸗ Abtheilung an der Gränze ergangen, und das Diario do Governo erklärte vor einigen Tagen, daß nunmehr die Regierung im Fall der Noth mit Zuversicht auf den Beistand der englischen Flotte und einer spanischen Armee rechnen könne. Diese Ankündigung hat im ganzen Lande das alte anti⸗englische National⸗Gefühl geweckt, welches jeder Einmischung in die portugiesischen Angelegenheiten widerstrebt und durch die bei der jüngsten Minho⸗Revolution beobachtete Neutralität Englands noch lange nicht ausgelöscht ist. Indeß sind die kriegfüh⸗ renden Parteien noch nicht in Konflikt gerathen, obwohl der Kampf nicht ausbleiben wird.

„Ihn der Hauptstadt werden die Rüstungen mit Eifer betrieben; eine große Anzahl Arbeiter ist angestellt, um die Linien in Verthei⸗ digungszustand zu setzen. Die Rekrutirungen für das Militair dauern fort, und auf alle Privatpferde der Hauptstadt, selbst auf die des Grafen Tojal und anderer Anhänger der Regierung, ist Beschlag ge⸗ legt worden, um die Kavallerie, die ohne Pferde ist, beritten zu machen. Ein Armee⸗Corps, das noch in der Bildung begriffen ist, soll sogleich, nachdem die nöthigen Arrangements getroffen sind, ge⸗ gen die Insurgenten marschiren. Es besteht: 1) aus 2 Brigaden Kavallerie, die erste, gebildet von dem 2ten, 4ten und 8ten Regiment (alle sehr schwach), unter Befehl des Baron Regende, die zweite, ge⸗ bildet von dem 1sten, 3ten und 5ten Regiment (gleichfalls sehr schwach), unter Befehl des Obersten Noronha; 2) aus 4 Brigaden Infanterie, jede von drei Bataillonen gebildet, unter den Obersten Pimental, Ferreira, Cotinho und Marcelly; 3) aus zwölf Feldge⸗ schützen und einer Raketen⸗Brigade. Die ganze Streitmacht zählt 5000 Mann und wird von dem Könige in Person, den der Marquis Saldanha als Chef des Generalstabes begleitet, kommandirt werden. Gestern Morgen wurden alle Dampfschiffe im Tajo zurückgehalten, um das 9te und 14te Regiment von Santarem zu holen, die mit dem Corps verbunden werden sollen.

Graf das Antas hat Porto mit dem 3ten Infanterie⸗Regiment und ungefähr 2000 Freiwilligen verlassen und ist mit dem übrigen Theil der regulairen insurgirten Truppen, nämlich dem 2ten, 6ten und 7ten Regiment Infanterie, dem 2ten, 3ten und 9ten Regiment Ba⸗ cadores, ungefähr 800 Deserteuren verschiedener Truppengattungen, einer kleinen Abtheilung Kavallerie und 9 Feldgeschützen nach Coim⸗ bra gegangen. Die Volkspartei in Coimbra soll drei Bataillone Freiwillige und ansehnliche Guerillas⸗Haufen für sich haben.

Oberst Salazan rückte am 24sten mit den Regierungs⸗Truppen von Elvas vor Evora, fand aber hier die Insurgenten so stark ver⸗ schanzt, daß er keinen Angriff wagte, er schickte vielmehr nach Elvas zurück, um mehr Artillerie zu fordern. Für dieses zweideutige Ver⸗ halten ist ihm General Schwabeck, ein Deutscher, der lange in por⸗ tugiesischen Diensten gestanden hat, vorgesetzt worden. Derselbe sollte am 26sten auf seinem Posten erscheinen.

Die Insurgenten von Algarbien zählen 500 bis 600 regelmäßige Truppen unter Besehl des General Celestino und außerdem Guerillas. Gegen sie hat die Regierung keine Truppen mehr aufzustellen.

Die halb miguelistische, halb radikale Bewegung in Cintra dauert ungestört fort. Die Insurgenten haben eine Junta gebildet, an de⸗ ren Spitze Herr de Barros steht, ein Bruder des Visconde Santarem, der einmal Minister unter Dom Miguel war. Eine Anzahl Deser⸗ teure vom Militair und Civil hat sich mit ihr verbunden; während die rufen: „Nieder mit dem Saldanha⸗Ministerinum!“ ist die Losung jener: „Es lebe Dom Miguel!“ Die beiden Parteien sind ungefähr 1500 Mann stark, und wenn das Antas auf Lissabon losgehen sollte, würden sie ihm eine bedeutende Stütze sein.

Graf Bomsim, der ehemalige Militair⸗Gouverneur von Lissabon, welcher in seinem eigenen Hause unter strenger Aufsicht stand, ist nach Coimbra entwichen.

Lissabon, 30. Okt. Das Diario do Governo vom heu⸗ tigen Tage enthält mehrere Dokumente von Wichtigkeit: 1) Ein Dekret, nach welchem die Königin auf Anempfehlung der Minister die Ausübung der absoluten Gewalt sich so lange beilegt, als der gegenwärtige Aufstand dauert; 2) einen Brief der Königin an den Grafen das Antas, worin derselbe aufgefordert wird, sich zu unter⸗ werfen; 3) die ablehnende Antwort des Grafen das Antas; 4) ein Dekret, durch welches der Graf das Antas, der Graf de Mello, der Marquis von Loulé, der Visconde Sa da Bandeira und Baron Algodres aller ihrer Titel und Würden verlustig erklärt wer⸗ den, weil sie die Waffen gegen die Regierung ergriffen haben.

Den Nachrichten aus den Provinzen zufolge, ist bei Algarve das erste Blut in diesem Aufstande vergossen worden. Der General

außer dem Kreise ihrer Besprechung läßt

Schwalbeck ist mit den dortigen Insurgenten unter Celestino, welche herbeigeeilt war, um Evora zu entsetzen, handgemein geworden, ha b. zerstreut, 200 Gefangene gemacht und eine große Anzah getödtet.

Staats⸗ und Erbrecht des Herzogthums Schleswig

Ueber die unter diesem Titel von neun kieler Professoren verfaßt

Schrift theilt der Altonaer Merkur Folgendes Sh 8r 8

Die Schrift, die gleich dem Kommissions⸗Bedenken die Staats⸗Erb solge des Herzogthums Holstein und des Herzogthums Lauenburg durchaus zerfallt in 10 Abschnitte. Im

Abschnitt J. wird zunächst der Unterschied zwischen Erbfolgerecht und Erb solge⸗Ordnung speziell in Bezug auf die Landesrechte hervorgehoben. Alle Oldenburger, heißt es, waren danach kraft Geblütsrecht zum Herzogthum Schleswig erbberechtigt (Erbfolgerecht), aber nur Einer sollte nach Wahl

der Stände in der Regierung succediren (Erbfolge⸗Ordnung); die Lande

Schleswig und Holstein waren ferner danach ein untrennbares Ganze, und nach den Bestimmungen der Unions⸗-Verträge zwischen Dänemark und der

Herzogthümern konnte rechtlicherweise so wenig zwischen den Landesherren

der Herzogthümer unter einander, als zwischen diesen und Dänemark ein Krieg stattfinden. Die Verfasser führen an, wie jene Art von Einheit der Herzogthümer gerade von der Königlichen Linie, nicht minder von der gottorfer wiederholt geltend gemacht sei, was mit Beispielen aus den Jahren 1683, 1699 und 1700 belegt wird. Sodann gehen die Ver⸗ fasser im Abschnitt II. auf die besonderen Rechte der Fürstenlinien über. Die Weigerung der Stände, dem sonderburger Hause zu huldigen sagen sie erklärte sich aus dem ständischen Rechte, die Successions⸗Ordnung der Landesherren zu bestimmen, influirte aber nich auf das Erbrecht der jüngeren Linie, das vielmehr durch Einräumung eines privativen Landes⸗Antheils anerkannt ward. Es sei auch vom Lehnsherrt selber wiederholt anerkannt, und es sei keinesweges richtig, daß den Son derburgern nur mit Beziehung auf ihren Lehnsbesitz die Verleihung zur ge⸗ sammten Hand ertheilt sei, wie denn 1649 alle Söhne des Herzogs Aleran der mit der gesammten Hand belehnt seien, obgleich nur der älteste Sohrn sich damals im Besitz eines Lehnsstückes befunden. Die Verfasser bemerker sodann im Abschnitt III., daß weder die Einführung der Primogenitur noch die Aufhebung der Lehns⸗Qualität das Erbrecht der Agnaten geänder habe; Schleswig sei ein Mannlehen gewesen und geblieben. Friedrich IV selbst habe 1709 erklärt, daß „das in lege regia gewurzelte Erbrecht de Köͤniglichen Prinzessinnen und derer Descendenten sich auf die Herzogthüme nicht erstrecke.“ Im Abschnitt IV. wird zwar eingeräumt, daß man seit Aufhebung der Lehens⸗Verbindung Schleswigs mit Dänemark Königlicher⸗ seits versüucht habe, das Band zwischen Schleswig und Holstein in einzelnen legislativen Beziehungen zu lockern, um sich, da man der sranzösischen Politik anhing, den auf Schleswig vom Leibe zu halten, allein diejenige staatsrechilich Einheit der Herzogthümer, die in den Landesrechten und Unions⸗Verträgen festgesetzt sei, habe man selbst Königlicherseits fortwährend, wie die Bei⸗ spiele im Abschnitt J. erwiesen, damals geltend gemacht. Die Vorgänge

verschiedenen

Einstuß des deutschen Reichs

von 1713, 1715 und 1720 hätten immer sich nur darauf bezogen, der Kö-⸗

niglichen Linie den Besitz des fürstlichen Antheils zu sichern; die Garantieen Englands und Frankreichs hätten nur diesen Besitz zum Gegenstande ge⸗ habt, seien aber auch überall nicht rechtlich hinreichend, einen faktischen Besitz in ein wohlbegründetes Recht zu verwandeln.

Die Verfasser gehen

nun im Abschnitt V. einleitend zu der Erbhuldigung von 1721 über, welche

auch im Kommissions⸗Bedenken den Mittelpunkt der ganzen Untersuchung bilde. und vem. was er eigentlich in Ausführung gebracht, unterschieden habe, sei richtig. lnsns esührten Absichten des Königs unterscheiden, die ihn doch bei der Erbhuldigung von 1721 geleitet hätten, und denen, die er wohl einmal ge⸗ habt, aber gar nicht auszuführen gesucht, sondern

wieder aufgegeben hab. Zu letzteren gehöre seine Absicht, Schleswig in Dänemark zu inkorporiren, und die Kommission gebe selbst zu, daß er sie (eigentlich) nicht ansgeführt habe; solche unausge⸗ führte Absichten seien aber rechtlich von keinem Belang. Dagegen werden nun im Abschnitt VI. diejenigen Absichten zergliedert, welche Friedrich IV. durch das Patent vom 22. August 1721 und durch den Erbhuldigungs⸗ Akt vom September 1721 in der That zu verwirklichen gesucht. Hier sei heißt es das Bestreben des Königs immer nur das gewesen, den fürstlichen Antheil in den Königlichen, nicht aber in Dänemark einzuverlei ben. Der Auslegungs⸗Versuch der Kommission, das Wort „mit“ in dem Ausspruch „selbigen (den gottorfer) Antheil mit dem Unsrigen zu vereini⸗ gen und zu inkorporiren“, für „zugleich mit“ zu denten und die Worte „in das Königreich Dänemart“ hinzuzudenken, sei grammatisch nicht zu be⸗ gründen; durch die im Anfange des Patents vorkommenden Worte: „als ein in beschwerlichen Zeiten unrechtmäßigerweise von der Krone Dänemark abgerissenes Pertinenz wieder in Possession zu nehmen bewogen worden“,

Daß die Kommission dabei zwischen den Absichten Friedrich's IV.

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Allein man müsse noch fernerweitig zwischen den, wenn auch

ohne Weiteres

solle blos als Einleitung eine historische Thatsache ausgesprochen werden,

diese Worte bezögen sich auf den roeskilder Frieden und seien, als blos

dem enuntiativen Theil des Dokuments augehörig, nur von untergeordne⸗ tem Werth.

Andreas Hoier lege dem Könige keinesweges die von der

Kommission behauptete Absicht bei, sondern stelle Schleswig als ein sou⸗ .

veraines Land dar. Auf die folgern selbst wieder aufgegebene Veränderung mit dem Wappen könne kein großer Werth gelegt werden. Was nun den Huldi⸗ gungs⸗Akt von 1721 selbst betrifft, so wird im Abschnitt VII. zuerst in Ab⸗ rede gestellt, daß Prälat und Ritterschaft den Eid als ständische Repräsen⸗ tanten geleistet hätten; sie leisteten ihn heißt es blos als gemein⸗ schaftliche Unterthanen. Nur auf förmlichem Landtage mit Holstein zusam⸗ men seien Prälaten, Ritterschaft und Städte Repräfentanten des Landes gewesen. Wenn im Eide gesagt sei, daß Se. Majestät den gottorfer An⸗ theil „Dero Krone“ inkorporirt habe, so heißt letzterer Ausdruck nicht so viel wie „Königreich Dänemark“, sondern bedeute den Kompler der vom Könige beberrschten Lande. Was die Worte secundum tenorem legis re

giae betreffe, so sei es schwerlich jemals zu ermitteln, ob sie auf das Erb⸗ Statut von 1650 oder auf das Patent vom 22. August 1721, oder auf das Königsgesetz zu beziehen seien; letzteres habe aber jedenfalls am we⸗ nigsten für sich, da es für Schleswig als unpublizirt und bisher uneinge⸗ führt rechtlich niemals existirt habe, und außerdem im Eide selbst stehe, daß die Erbhuldigung die „gewöhnliche“ sei. Möglich sei es, daß bei jenen Worten der König und die Minister an das Königsgesetz gedacht hätten, allein von Seiten der Schwörenden liege nicht vor, daß auch sie dies gethan; überhaupt habe nichts in jenem Augenblicke zu dem Gedanken Anlaß gegeben, daß man im Begriff sei, das Erbrecht zu ändern oder die Rechte der Agnaten zu verletzen. Man dürfe Eides

worte aber nicht einseitig aus dem Standpunkt desjenigen denten, dem der Eid geleistet werde. Im Abschnitt VIII. behandeln die Verfasser die Frage, ob denn Alles, was Friedrich IV. 1721 unternommen, auch wirklich rechts⸗ beständig sei, eine Frage, die das Kommissions⸗Gutachten so gut wie ganz übergehe. Im Kriegsrecht liege keine Berechtigung für ihn, denn er habe selbst noch 1714 erklärt, er führe keinen Krieg mit Gottorf, er habe über⸗ haupt in der Sache nie als König von Dänemark, sondern als Mitregent der Herzogthümer gehandelt, es sei endlich auch in Folge der Unions⸗Ver⸗ träge gar kein Krieg rechtlich möglich gewesen. Ueberhaupt aber könne der Besitz, durch Eroberung gewonnen, nie ein agnatisches Erbrecht zerstören, dazu bedürfe es der Verzichte, die in der Erbhuldigung der Augustenburger und Glücksburger 1721 nicht lägen, da diese nur in ihrer Eigenschaft als Gutsbesitzer geschworen und nie auf ihr lehnsrechtliches Erbrecht verzichtet hätten. Das fortdauernde Bestehen des letzteren werde gerade bewiesen durch die von der Kommission selbst angeführte Fortdauer der Mu⸗ thungen. Im Abschnitt IX. wird die Bedeutung behandelt, die den späteren Verträgen, namentlich mit dem Großfürsten Paul, beizulegen sei. Der Großfürst habe einfach renunziirt auf seine Berechtigungen, aber er habe diese nicht an Dänemark cedirt, die Kommis⸗ sion verwechfele diese beiden rechtlichen Formen und die Verzichts⸗Akten sprächen kein Wort von einer Cession, seien daher auch gegen Rechte Drit⸗ ter nicht von Effekt. Auf das Erbrecht der sonderburger Linie hätten alle diese Vorgänge nicht den geringsten Einfluß haben können, da dasselbe bei ihnen Allen gar nicht zur Frage gestanden. Wenn jene Verträge Bestand⸗

überdies von Friedrich's IV. Nach⸗

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