1846 / 328 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

rdnung g gefunden hatte, und namentlich reichten die Inha⸗ ber der berliner und einiger schlesischen Fabriken für Wollen⸗, Seiden⸗ und Baumwollen⸗Webereien und Kattun ⸗Druckereien dringende Vorstellungen ein, in denen sie baten, durch Maßregeln des Staa⸗ tes die Konkurrenz der ausländischen Fabrikate, insbesondere der englischen, abzuhalten. Der König wollte, daß diese Beschwerden genau erwogen würden, und gab Befehl, dieselben, ehe sie noch vor die ernannte Staatsraths⸗Kommission kämen, durch eine besondere Spezial⸗Kommission, welche mit den örtlichen Verhältnissen näher bekannt wäre, untersuchen zu lassen. Unter dem Vorsitze des dem alten Schutz⸗Sosteme anhängenden Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg, Herrn von Heydebreck, trat diese Kommission zusammen, deren Mitglieder Kaufleute, andere Sach⸗ verständige, Fabriken⸗Kommissarien ꝛc. waren, und die Mehrheit derselben trug in Uebereinstimmung mit ihrem Präsidenten darauf an, das Verbot⸗ Spstem, wie es bis 1806 bestanden, wieder in volle Kraft zu setzen, und die Kabinets⸗Ordres vom 30. Mai und 28. Juni 1807, welche solches bereits zum Theil suspendirt hatten, wieder aufzuhebenr.

zwei aufgeklärte Mitglieder der Kommission, Knuth und Maassen, und ihr Protest, den Herr Dieterici in aus⸗ führlichem Auszuge mittheilt, ist auch für uns noch von hohem Interesse. Knuth, der Verfasser dieses dissentirenden Separat⸗Votums, war damals General⸗ Handels⸗ und Fabriken⸗Kommissarius; in früheren Jahren Erzieher von Wilhelm und Alexander von Humboldt und, seit 1796 in dem damaligen Manufaktur⸗ und Kommerz⸗Kollegium angestellt, hatte er sich vor 1806 d. 8 besonderen Vertrauens der Staats⸗Minister von Struensee und von Stein erfreut, war stets bei den höchsten Behörden für Handel und Gewerbe thä⸗ tig gewesen und besaß eine außerordentlich genaue Kenntniß des Zustandes und der Verhältnisse der Gewerbe im preußischen Staate. Sein sehr aus⸗ führliches Votum ist auf allgemeine Ansichten gegründet, die vielfach mit den speziellsten Angaben aus dem wirklichen Leben belegt sind. So giebt er eine höchst interessante Beantwortung der Frage: wie die Abgaben be⸗ rechnet sein müssen, um auf der einen Seite Consumtion und Handel nicht zu drücken, auf der anderen keiner gegründeten Beschwerde über Vernach⸗ lässigung des Gewerbe⸗Interesses Raum zu geben. Er berücksichtigt dabei die Preise der Materialien, die Zinsen der Kapitalien, die Arbeitslöhne und den Profit. „Die Preise der Rohstoffe“, heißt es, „sind für alle europãi⸗ schen Länder ziemlich gleich und müssen es sein, weil es thöricht wäre, solche Materialien zu verarbeiten, bei denen ein einzelnes Land einen über⸗ wiegenden Vorzug oder die es ausschließlich besäße. Bei den wichtigsten Materialien (Wolle, Flachs, Holz) stehen wir sogar im Vortheil. Auch die Zinsen stehen in den europäischen Fabrikländern ziemlich gleich. Unsere Fa⸗ brikanten borgen zu 4 pCt., bei dem Stand der 3 proz. Stocks in England um 60 berechnet sich ein Zins von 5 pCt. Den Profit nimmt überall Jeder gern so hoch, als die Konkurrenz ihm gestattet. Es blieben also nur die Löhne übrig, die in einigen Ländern niedriger sind, als in anderen. Je größer in einem Fabrikat der Preis der Materialien ist, desto geringer, gegen den Preis des Ganzen, ist der Preis der Löhne, bei Seiden⸗ waaren *oder ½¼, bei gutem Tuch etwa ¼, bei grobem Tuch etwa ¼, bei Baumwollenwaaren, das Garn als Material angesehen, wie es dies bei uns zum größten Theil noch ist, etwa ½, bei Leder vielleicht nur . Geringer ist der Unterschied bei Fabrikaten, die besondere Geschicklichkeit oder großen Zeit⸗Aufwand fordern (Stickereien, Kanten), oder deren Materialien wenig kostbar sind (Töpferwaaren, Papier). Aber

Dagegen protestirten

Der wegen vorsätzlicher Verletzung seiner Amtspflich⸗ ten und Veruntreuung zur ge⸗ zogene, unten signalisirte Justiz⸗Kommissar Tarl Adolph Ludwig du Bois von hier hat sich der Untersuchung durch die Flucht entzogen.

Es wird daher dienstergebenst ersucht, auf denselben vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und an uns abliefern zu lassen.

Suhl, den 20. November 1846.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. Signalement. Vorname: Carl Adolph Ludwig; Zuname: du Bois; Geburtsort: Berlin; Wohnort: Suhl; Kon⸗ fession: französisch⸗reformirte; Alter: 38 Jahre; Größe: mittlere; Haare: dunkelbraun; Stirn: hoch; Augen: blaugrau; Nase und Mund: gewöhnlich; Bart: keinen: Gesichtsbildung: voll; Gesichtsfarbe: gesund; Gestalt: etwas stark; Sprache: deutsch; besondere Kennzeichen: er ist kurzsichtig, so daß er stets eine Brille trägt; Klei⸗

dung: modern.

einem der auf

[899 b]

1009] Avertissement. Von dem Königlichen Land⸗ und Stadtgerichte zu Erfurt werden alle diejenigen, welche an das Vermögen des Kaufmanns Carl Bennoit Gumpreecht daselbst, wel⸗ ches hauptsächlich in einem Hause, Waaren, Mobilien und Altiv⸗Ausständen besteht, und worüber wegen of⸗ fenbarer Unzulänglichkeit desselben von Amts wegen durch Dekret vom 11ten d. M. der Konkurs eröffnet worden, Ansprüche zu haben vermeinen, dergestalt öffent⸗ lich vorgeladen, daß sie innerhalb drei Monaten und spätestens in dem an Gerichtsstelle, Geschäftszimmer Nr. 30, vor dem Königl. Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Francke, als Deputirten, auf den 27. Februar k. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquidations⸗Termine entwede: in Person oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und Infor⸗ mation versehenen hiesigen Justiz⸗Kommissar, wovon den hiesigen Orts Unbekannten die Herren Justizräthe Rötger und Hadelich II. in Vorschlag gebracht werden, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, ie Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren erfügungen erwarten. Bei ihrem Ausbleiben im Ter⸗ ine und bei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche ber haben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen wanigen Forderungen an die Konkursmasse präkludirt erden sollen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗ en gegen die übrigen Gläubiger auferlegt werden wird.

10) 1 Morgen im 6ten Schlage ostwärts Nr. 51,

11) 1 Morgen im 7ten Schlage 4te Wendung Nr. 32, 12) 1 Morgen im 7ten Schlage 4te Wendung Nr. 33, 13) 1 Morgen im 8ten Schlage in Kibishörna Nr. 24, dingliche Ansprüche und Forderungen machen zu können sich berechtigt halten sollten, hiermit geladen, solche in

den 10. und 24. November und den 8. De⸗ jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, bei Ver⸗ meidung der in termino den 18. Dezember d. Js., gleichfalls Morgens 10

Diejenigen Kreditoren, dem ihnen vorzulegenden, gerichtlich zettel richtig verzeichnet finden werden, sind jedoch von der Anmeldungspflicht entfreit, wenigstens haben sie ei⸗ nen Ersatz der Anmeldungskosten nicht zu gewärtigen.

Datum Greifswald, den 24. Oktober 1846.

Direktor und Assessores des Stadtgerichts.

zember d. Js.,

Auf den Antrag der Erb⸗Interessenten des hierselbst verstorbenen Konsuls und Kaufmanns Anton Croto⸗ Verlassenschaft des er Kreise und Nieparser Kirchspiele belegene Rittergut Wüstenhagen öffentlich verkauft wer⸗ den, und sind zu solchem Zweck Termine auf den 4., den 18. und den 31. Dezember dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, auf hiesiger Weinkammer angesetzt.

Die Verkaufs⸗Bedingungen können in der gerichts⸗Kanzlei oder bei dem Grund, als gemeinschaftlichen Bevollmächtigten der Cro⸗ nachgesehen werden.

gino soll das zur rige, im Franzburg

toginoschen Erben, Zugleich werden Verlassenschaft des verstorbenen Konsuls und Kaufmanns Anton Crotogino, und Wüstenhagen nebst Saaten und Ackerarbeit und das zu eben dieser Verlassenschaft gehörige, C. No. 50 und 52 belegene rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche haben, hiermit vorgeladen, solche in den obgedachten Terminen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, sie durch das am 11. Jannar künsftigen Jahres in öf⸗ fentlicher Diät zu publizirende Prällusiv⸗Erkenntniß auf immer damit präkludirt und abgewiesen werden. Stralsund, den 13. November 1846. Das Waisengericht. (L. S.)

1394

immer, auch bei den feinsten und gröbsten Fabrikaten, ist für Materialien, Zinsen und Profit der gebührende Theil zuvor in Abzug zu bringen. Natürlich wirkt nach diesen verschiedenen Verhältnissen auch die Abgabe verschieden. Wäre sie z. B. vom Ganzen 8 ½ pCt., so wird sie bei Seiden⸗ waaren auf die Löhne allein wirken, wie 25 oder 33 pCt., bei feinerem Tuch wie 16, bei Baumwollenwaaren wie 16, bei Leder fast wie 100 pCt.; überall aber wird die Wirkung auf die Löhne, in Zahlen ausgedrückt, sich höher stellen, als die nominelle Abgabe. Dies führt auf die Regel, daß beim Manufakturhandel nur mäßige Abgaben nöthig und anwendbar sind. Fabriken, welche behaupten, bei uns unter dem Schutze von 85 pCt. nomi⸗ neller Abgabe nicht bestehen zu können, sprechen sich selbst das Urtheil, daß sie nur eine Last für alle Konsumenten und den Handel sind, denn es ist kein Fabrikland in Europa, gegen welches die Löhne bei uns nothwendiger⸗ weise um 12, 16 oder 25 pCt. höher stehen.“

Dies Botum ist vom 25. März 1817 datirt. Die Staats⸗Raths⸗ Kommission trat demselben in allen Punkten bei und verwarf das Gutachten der Spezial⸗Kommission, so daß der König unterm 1. August 1817 schon von Karlsbad aus eine Kabinets⸗Ordre erlassen konnte, des Inhalts: „daß das Prinzip der freien Einfuhr fremder Fabrikate gegen Erlegung einer ver⸗ hältnißmäßigen Abgabe, als Grundsatz für die Gesetzgebung des preußischen Staats, für alle Zukunft vorgenommen werden solle.“ Der durchschnittliche Satz von 10 pCt. wurde in dem darauf vorgelegten Tarif festgestellt und angenommen.

Nachdem das Gesetz vom 26. Mai 1818 über den Zoll und die Ver⸗ brauchssteuer von ausländischen Waaren das Resultat dieser Verhandlun⸗ lungen festgestellt hatte, ging der Staatsrath zu dem zweiten Theil des indirekten Abgabenwesens, die Besteuerung der inländischen Gegenstände be⸗ treffend, über. Man sah ein, daß, wie der Finanz⸗Minister in seinem ersten Entwurf gewollt hatte, alle Consumtionsstoffe im Staate nicht auf gleiche Weise bestruert werden konnten, weil man nicht die Macht hatte, sie ohne harte Verfolgung zu kontrolliren. Deshalb ward nur von vier Objekten der gewöhnlichen Verzehrung, Bier, Branntwein, Wein und Taback, eine gleiche Steuer im ganzen Lande zu erheben beschlossen, wie dies das Ge⸗ setz vom 8. Februar 1819 ausspricht, und am 30. Mai 1820 wurden die beiden Gesetze wegen Einführung einer Klassensteuer und einer Mahl⸗ und Schlachtsteuer erlassen.

Die Resultate dieser Gesetzgebung zeigen sich in den gesteigerten Ver⸗ kehrs⸗ und Productions⸗Verhältnissen Preußens auf augenscheinliche Weise, und die Nachweisungen der vorliegenden Schrift ergeben, was die Pro⸗ duction betrifft, über mehrere Haupt⸗Artikel des Verbrauchs, wie preußi⸗ Leinen, Seide, Leder und die daraus gefertigten Waaren in jeder Wolle hung einen bedeutenden Fortschritit. So war der Wollgewinn im Bezie⸗, schen Staate

18,333,333 Pfd. 24,853,527 » 35,956,840 »

Webstühle, welche Wolle 7

1802: 14,0390 1831: 18,053 1841: 23,823

so daß die Fabricatios⸗Summen von Tuch in den entsprechenden Zeit⸗ Abschnitten sich stellten

Die Anzahl

vollständiger

Eröffnun Bahn. 8

Ratibor, den 29. Oktober 1846.

[897 b]

Uhr, zu erkennenden Präklusion. welche ihre Forderungen auf attestirten Posten⸗

Berlin, den 23. November 1846.

Gesellschaft. Dr. Teßmann. S

[9711

Defuncti gehö⸗

Waisen⸗ Achtmanns⸗Secretair

auch alle diejenigen, welche an die insonderheit an das Rittergut in Empfang zu nehmen. jede fernere Zins⸗Vergütung auf. hierselbst sub Litr. Aachen, den 3. November 1846.

Haus, aus irgend einem

Revier. widrigenfalls

2) die Verzinsung des Actien⸗Kapitals vor

Das Direktorium der Wilhelms⸗Bahn.

Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel- Assckuranz-Gesellschaft werden zu der Mittwoch den 9. D ezember c. im Lokale der Anstalt, Beh- renstrasse No. 35, stattfindenden diesjährigen Gene- ral - Versammlung ergebenst eingeladen. handlungen beginnen um 10 Uhr Vorm.

Direction der Neuen Berliner Hagel-Assekuranz-

Aufforderung.

In Folge der am 2ten d. Monats vor Notar Wei⸗ ler hier öffentlich stattgefundenen Ausloosung von ein⸗ zuziehenden und zu amortisirenden Partial⸗Obligationen der bei dem Bankhause Salomon Oppenheim jr. et Comp. zu Köln kontrahirten Anleihe der unterzeich⸗ neten Gesellschaft fordern wir die Inhaber der gezoge⸗ nen Partial⸗Obligationen, Nummer 1943, 321, 1337, 1750, 1 999, 937, 1960, 1662, 1629, 1997, 311, 1942, 356, 1998, 1704, 1030, 1889, 1716, 1973, 1380 auf, den Betrag dersel⸗ ben nebst den verfallenen Zinsen am 2. Januar 1847 hierbei Herren Oeder et Comp., zu Köln bei Herren Sal. Oppenheim jun. et Comp., oder zu Berlin bei Herren Mendelssohn et Comp. Von diesem Tage ab hört

Die Direction der Vereinigungs⸗Gesell⸗ schaft für Steinkohlenbau im Wurm⸗ [1008] Ein vortheilhaftes Anerbieten für At

1796: auf 9 Millionen Ellen Verbrauch und 1 Millionen Ellen Aus

Ein gleicher Fortschritt zeigt sich in allen übrigen Zweigen, die

1831: » 17

hier nicht weiter berühren wollen.

Um die wachsende Ausdehnung des Handels zu zeigen, können indeß nicht umhin, noch nachstehende Uebersicht zusammenzustellen; Im prreußischen Staate wurden mit Einschluß der Durchfuhr

182s.

1295 96.

eingefuhrt. ausgeführt.

Rthir. Rihlr. 4,715,106

1,140,871

A. An Lebensmittel. 1) an Getraide ꝛc. füe 2,900,909 2) Schlachtvieh, Fleise und Fische... 8 3) Andere Lebensmit⸗ tel 837,296 B. Getränke. 1) Wein 1 2) Branntwein C. Spezerei⸗Waaren. 1) Zucker und Syrup 2) Kaffee, Thee ꝛc... 3) Taback 1 4) Andere Spezereien D. Fabrik⸗Materialien: 1) zur Weberei, Ger⸗ berei, Färberei, me- tallischen Fabrica tionen ꝛc......... E. Fabrikwaaren: als Stuhlwaaren, Le⸗ der⸗, Metall⸗, Mode waren ꝛc.... F. Vermischtes: als Bau⸗ und Brenn⸗ materialien, Fettwaa⸗

2,631,037 602,689

3,438,826 276,997

1,170,466 473,442

6,466,871 3,710,002 1,094,481 3,266,354

4,321,777 2,118,146

667,209 1,811,864

9,803,732 6,042,367

8

14,748,974 24,816,697

4 072,374 3,610,870

eingefuhrt. ausgesip

thlr. 6,477,913 3,419,340 1,727,879

2,186,400

17,197,214 13,393,309 2,196,558 3,685,284

49,644,526

16,759,996

Rühl. 14,683)

1,004,

10,543 7,540 1,3977

pesterreichische Monarchie.

13,916,

53,377,550 57,507,0555 785,305,770 J67,”

Ein Vergleich mit einem späteren Zeit⸗Abschnitt läßt sich nichk mc anstellen, da es nach der Bildung des deutschen Zoll⸗Vereins, den we⸗ dem Gesetz vom 26. Mai 1818 ausgesprochenen Grundsätze über die h stellung „eines gänzlich freien Verkehrs im Innern“ nothwendig herbest ren mußten, unmöglich geworden ist, für Preußen allein aus der Tatg für den Zoll⸗Verein in Bezug auf Einfuhr und Ausfuhr sichere Rücksch

zu machen. ßens von 1828 bis

Daß aber die Productions⸗ und Verkehrs⸗Verhältnisse jetzt in hohem Grade gestiegen sind, wird aus

Verbrauchs⸗Nachweisungen und der Steigerung des National⸗Vermugn

hervorgehen, die wir in einem letzten Artikel beleuchten wollen.

der ganzen

werden.

der, Linden 23: [1013] Die Ver-

seinen

1

4 fönnen durch jede Buchhandlung Deut Wegen Legitimation der Stimmberechtigten oder de⸗ ren Vertretung, so wie wegen der etwa zu stellenden Anträge einzelner Actionaire, wird auf die §§. 29 ff. und §. 26. des Gesellschafts⸗Statuts hingewiesen.

Das

Recht der Deutschen

in eschichtlichen Grundlagen und untersucht von 8 Heinrich Künßberg. 31 Bogen gr. 8. Fein Velinpapier. Pr. 2 Thlr. 20 Sgr. oder 4 Fl. 30 Kr.

Die Nr. 1 bis 4 sind bereits ausgegeh Prospekte, welche dies Unternehmen näher besprech schlands bezog

vd-““

In der Hallbergerschen Verlagshandlung in St gart ist so eben erschienen und in allen Buchhand

gen zu haben, in Berlin auch bei E.

H. Schr

einer Fortbild

Eleg. buest

[1010]

Wagener. Linden 23:

[10111

Erfurt, den 11. November 1846b. b Königlich Preußisches Land⸗ und Stadtgericht.

v. Brauchitsch. [849 b]

[943] PProclam a. Auf den Antrag des vormaligen Schiffs⸗Capitains ichael Nemtzow, früher hierselbst, jetzt zu Neu⸗Kücken⸗ werden alle diejenigen, welche an nachbenannte,

m bisher eigenthümlich gehörig gewesene, gegenwärtig

ittelst öffentlichen Aufgebots verkaufte, auf hiesiger Feldmark belegene Ackerstücke, nämlich: 1) 1 Morgen im 1sten Schlage westwärts Nr. 103, 8 nach der neuen Vermessung Nr. 104,

2) 1 Morgen im 2ten Schlage ostwärts Nr. 32,

3) 1 Morgen im 4ten Schlage westwärts Nr. 32,

4) 1 Morgen im 5ten Schlage westwärts Nr. 46,

5) 1 Morgen im 5ten Schlage ostwärts Nr. 50,

6) 1 Morgen im 5ten Schlage ostwärts Nr. 55, 7) 1 Morgen im 5ten Schlage westwärts Nr. 102, 8) 1 Morgen im 5ten Schlage westwärts Nr. 103, 9) 1 Morgen im 6ten Schlage westwärts Nr. 33, nach 1 der neuen Vermessung Nr. 23,

Wilhelms⸗-Bahn. Die Actionaire der Wilhelms⸗Bahn werden zu der

wam 10. Dezemberd. J., Vormittags 10 Uhr,

im Saah gresigen Bahnhofes abzuhaltenden außerordentlichen General—

Versammlung

hierdurch eingeladen. Zur Berathung gende Gegenst 1) die Beschaf

ände der Versammlung vorgelegt: fung jener Gelder, welche durch den Anschluß an die Ferdinands⸗Nord⸗ bahn und die Vermehrung der Betriebs⸗ mittel erfordert werden;

avec le Concours

Seiten; sie berichtet

nenen Werken,

und Beschlußnahme werden fol⸗

8 Nummern bestehen.

Literarische Anzeigen. Berlin: Librairie de E. H. Schroeder,

NoUvELIE REVUE ENCYXCLOPEDIQOUE.

publiée par MM. Firm in Didot Frères,

de plusieurs Savants et Littérateurs frangais et étran-

gers, de membres de l'’Institut et de l'Université, de

Magistrats, d'hommes d'Etat, d'Archéologues, d'Orien- talistes, de Voyageurs.

Von dieser „Nouvelle Revue Encyclopédique“ er-⸗

scheint alle Monate ein Hest von 10 Bogen oder 160

1) von allen in Frankreich und im Auslande erschie⸗

2) von den Arbeiten der wissenschaftlichen Vereine, 3) sie enthält die wissenschaftlichen und literarischen Neuigkeiten und Korrespondenzen, 4) einen bibliographischen Anzeiger der in Frankreich und dem Auslande neu erschienenen Werke. Die erste Nummer ist im Mai dieses Jahres er⸗ schienen und wird daher der Jahrgang 1846

Preis desselben Thlr. 6. 20 Sgr.

2

geben.

aus

Nach langen Krankheitsleiden starb heute früh; 36sten Lebenejahre ein allgemein geschätztes Min des unterzeichneten Collegii, der K Rath Franz Albert Golde. Recht und Pflicht, verbunden mit ausgezeichneter? rufstreue und wahrer Kollegialität, erwarben ihn der kurzen Zeit seines dienstlichen Wirkens in unsü Mitte aufrichtige Achtung und Liebe und ein dauerndes ehrenvolles Andenken in un

Merseburg, den 21. November 1846. Das Regierungs⸗Kollegium

önigliche Regierun Sein hoher Sim

sichern seren Hun

Eine der ersten und besuchtesten orthopädischen; anstalten in der gesegnetsten und gesundesten Deutschlands, welche nach den neue seit einer langen Reihe von Jahren si sten Erfolge erfreute, ist mit den zweckmäßigsten, n sten und schönsten Gebäuden, so wie mit allen de gehörigen Einrichtungen und dem Inventarium füt festen Preis von 35,000 Thlr., wovon, wünscht werden sollte, vielleicht ein Drittheil ode Hälfte der Kaufsumme stehen bleiben kann, von Besitzer wegen Kränklichkeit sofort zu verkaufen. Uebernahme könnte auf Verlangen sogleich er damit das Ganze in ungestörtem For

ren Grundsth ch der gläng

wenn es

tgange bliebe⸗ Diejenigen Herren Aerzte, welche wirklich geneigt in den Verhältnissen sein sollten, eine solche welche zeither so höchst zahlreich besucht wurde, zu nehmen, werden gebeten, sich deshalb an Herrn 2. Hofgerichts⸗ und Konsistorial⸗Advola 1 Haubold in Leipzig in portofreien den, welcher zuvörderst die Güte haben Auskunft darüber gegen Erlegung

ten Dr. Gu Briefen zu 7. n wird, die naf der Kopialien

is Abonnement beträgt: 2 Klhlr. für 3 Jahr. 4 Rthlr. 21 ahr. 8 Rthlr. —⸗ 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöohung. Fertions-Gebühr für den nserriner Zeile des Allg.

um einer 1 g Anzeigers 2 Sgr.

Inhalt. er Theil.

22 Berlin. Allerhöchste Kabinets⸗Ordres. 88 beutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Unterstützungen. Großherzogthum Baden. Die katholischen Geistlichen in Baden. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Landtag. Finan⸗ jeles. Fürstenthum Lippe⸗Detmold. Zollfreie Getraide⸗ ünfuhr. Schreiben aus Weimar. (Hohe Gäste.) 7 Wien. Leichen⸗Begängniß der Großfürstin Marie. Kußland und Polen. St. Petersburg. Sieg über Schamil. Errichtung einer Statue der Kaiserin Katharina. Witterung. 8 rankreich. Paris. Depesche Guizot's an Jarnac. Weiteres über die Maßregel in Betreff Krakau's. Don Enrique. Schiffsbau. Vermischtes. 68 ßroßbritanien und Irland. Eröffnung. Irländische Zustände. Plata. Blokade des Douro. Feuersbrunst in sichten vom Kap. Vermischtes. Niederlande. Aus dem Haag. Feier des Namenstages Ihrer Ma⸗ jesstät der Königin von Preußen. 8 pelgien. Brüssel. Debatte des Adreß⸗Entwurfs in der Repräsen⸗ tanten⸗Kammer. Notisication der spanischen Heirathen. Vermischtes. Schreiben aus Brüssel. (Die Adreß⸗Verhandlung; die Unterrichts⸗ Frage und die Stellung der Parteien.) änemark. Schleswig. Stände Verhandlungen. 1 schweiz. Kanton Genf. Die Verfassungs⸗Revisions⸗Kommission. Die Anerkennung der provisorischen Regierung. Kanton Grau⸗ bündten. Einberufung des Großen Raths. Epanien. Schreiben aus Paris. (Bando Karlisten in Gerona.) 1 Pstindien und China. Paris. Neue Post. Aufstand in Kasch⸗ mir. Cholera in Persien. Fisenbahnen. Neisse⸗Lrieger Bahn. Bau der Mailand⸗Como Eisenbahn.

Londen. Termin der Parlaments⸗ Die Angelegenheiten am La Gravesend. Nach⸗

gegen die Umtriebe der

Berlin⸗Hamburger Bahn. Bahn von Palermo nach Mes⸗

8

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich dänischen Geheimen Staats⸗Minister und Chef s Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Reventlow⸗Criminil, den Rothen Adler⸗Orden erster Kla wie dem Königlich dänischen Konferenz⸗Rath und Heneval⸗Zoll⸗Kammer⸗ und Kommerz⸗Kollegium, Mothen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen;

Den bisherigen Ober⸗Landesgerichts⸗Kath Martens zum Vice⸗ Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts in Magdeburg;

Den ordentlichen Professor der Rechte, Dr. Simson zu Kö⸗ nigsberg, zum außerordentlichen Mitgliede des Tribunals zu Königs⸗ berg, unter Beilegung des Charakters eines Tribunals⸗Raths; und

8/Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Scheele zum Direktor des and⸗ und Stadtgerichts in Groß⸗Oschersleben zu ernennen; so wie

Den Friedensrichtern Nachtsheim zu Münstermayfeld und Diefenhard zu Kirn den Charakter als Justizrath zu verleihen; und

Dem Justiz⸗Kommissarius Gründel zu Ratibor die Führung bes ihm verliehenen Titels als Herzoglich anhalt⸗köthenscher Justiz⸗ Rath zu gestarcten. ““

ö“ .““

1 8 Der Justiz⸗Kommissarius Reymann zu Rawicz ist zum Justiz⸗ Kommissarius beim Land⸗ und Stadtgerichte zu Trzemeszno und zum Notarius im Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Bromberg; dagegen der Justiz⸗Kommissarius Wocke zu Trzemeszno zum Justiz⸗ gommissarius beim Land⸗ und Stadtgerichte zu Rawicz und zum Notarius im Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Posen;

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Grüter zu Nie⸗ heim zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Brakel und zugleich zum Notarius im Departement des Ober⸗Landes⸗ gerichts zu Paderborn; und

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Kuhfus zum Ad⸗ vokaten für die Untergerichte im Kreise Altenkirchen, mit Anweisung eines Wohnsitzes in Freusburg, ernannt worden.

„Berlin, 25. Nov. Die in dem heute ausgegebenen 38sten lück der Gesetz⸗-Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre, betreffend den Ansatz der gerichtlichen Kosten für das in den §. 16. u. folg. der Verordnung vom 4. März 1834 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 31) vorgeschriebene Prioritäts⸗Verfahren in der Erecutions⸗Instanz zwischen mehreren Gläubigern über die in Be⸗ 1 genommenen laufenden Besoldungen, Dienst⸗Emolumente u. s. w.,

et: „„Zur Beseitigung der Zweifel, welche bei den Gerichts⸗Behörden über den Ansatz der gerichtlichen Kosten für das in den §§. 16. u. f. der Verordnung vom 4. März 1834 vorgeschriebene Prioritäts⸗Ver⸗ fahren in der Executions⸗Instanz zwischen mehreren Gläubigern über die auf ihren Antrag in Beschlag genommenen laufenden Besoldungen, Dienst⸗Emolumente, Wartegelder, Pensionen, Fideikommiß⸗ oder ehnsnutzungen und andere an die Person des Schuldners gebundene nach Ihrem Vorschlage,

inkünfte entstanden sind, bestimme Ich,

vas folgt: g n

1) Statt der Gebühren für die einzelnen gerichtlichen Geschäfte, so weit solche die Einziehung der Aktivmasse, die Annahme, Verwaltung und Herausgabe der zum gerichtlichen Depositum gekommenen Gelder, die Notirung der daraus zu befriedigen⸗ den Gläubiger, die Verhandlungen mit dem Gemeinschuldner und die alljährlich zu veranlassende Distribution der Masse um⸗

8.

sse; Garlieb, den

8“ 1 Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: 8 Friedrichsstraß e Nr. 72.

faͤssen, sind nachstehende Prozentsätze von der jährlich zu ver⸗

theilenden Masse zu berechnen und aus derselben zu entnehmen,

und zwar:

von einem Betrage der Masse bis 50 Rthlr. einschl. 5 pCt.

v. dem höheren Betrage der Masse 500 » ö“

8 1000 2000 5000

von dem Betrage derselben über 5000 »

das angefangene Hundert immer für voll berechnet. Neben diesen Prozentgeldern können nur noch Schreib⸗ und Kalkulaturgebühren, so wie alle baare Auslagen der Gerichte, angesetzt und aus der Masse erhoben werden. Wenn jedoch die jährlich zu vertheilende Masse den Betrag von 50 Rthlr. nicht übersteigt, so dürfen aus der Masse neben den Prozent⸗ geldern weder Schreib⸗ noch Kalkulaturgebühren entnommen werden; vielmehr sind die nach dem Umfange der vorgekom⸗ menen Kalkulatur⸗Arbeiten festzusetzenden Kalkulaturgebühren aus den zu erhebenden Prozentgeldern zu berichtigen. Für das Verfahren über die von einzelnen Gläubigern gegen den Distributionsplan gemachten Ausstellungen und über die deshalb angelegten Spezialmassen, so wie ferner für die dem Prioritäts⸗Verfahren vorhergehenden und bei demselben ent⸗ stehenden Spezial⸗Prozesse in der ersten, wie in den höheren Instanzen und für alle zum eigentlichen Prioritäts⸗Verfahren nicht gehörende gerichtliche Geschäfte, sind die Gerichtsgebühren und sonst zulässigen Kosten nach allgemeinen Bestimmungen be⸗ sonders zu berechnen und von dem Extrahenten oder von dec zur Tragung der Kosten verurtheilten Partei einzuziehen. Erdmannsdorf, den 11. Oktober 1846.

Friedrich Wilhelm. An die Staats⸗Minister Uhden und von Düesberg.“

Die in dem nämlichen Stück der Gesetz⸗Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, die Erhöhung des Zinssatzes für die zu⸗ folge des Privilegiums vom 10. Juli d. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 319) noch auszugebenden Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Pots⸗ dam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft betreffend, lautet wie folgt:

„Nachdem die General⸗Versammlung der Berlin⸗Potsdam⸗Mag⸗ deburger Eisenbahn⸗Gesellschaft unter dem 6. Oktober d. J. beschlos⸗ sen hat, den Zinssatz für die zufolge des Privilegiums vom 10. Juli d. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 319) noch auszugebenden Prioritäts⸗ Obligationen auf fünf Prozent zu erhöhen, so will Ich hierzu unter Abänderung der bezüglichen Bestimmung im §. 2. des erwähnten Privilegiums Meine Zustimmung ertheilen und zugleich genehmigen, daß seitens der Gesellschaft auf das derselben im §. 5 des Privi⸗ legiums vorbehaltene Recht einer allgemeinen Kündigung der Priori⸗ täts⸗Obligationen Litt. C. für die Dauer von sünf Jahren, vom 1. Januar 1847 an gerechnet, verzichtet werde. Die vorgedachten Ab⸗ änderungen des Privilegiums vom 10. Juli d. J., bei welchen es in allen übrigen Punkten sein Bewenden behält, können durch einen entsprechenden, von Ihnen zu genehmigenden Vermerk auf den in Folge jenes Privilegiums bereits gedruckten und noch auszugebenden Prioritäts⸗Obligationen ausgedrückt werden.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 7. November 1846.

Friedrich Wilhelm.

An den Staats⸗ und Finanz⸗Minister von Düesberg.“

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Berlin, 25. Nov. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich haben dem General⸗Lieutenant von Reyher, Direktor des Allge⸗ meinen Kriegs⸗Departements, den Oeden der Eisernen Krone ’ster Klasse zu verleihen gernht.

b Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Se. Majestät der König hat die Summe von 16,000 Fl. für den Landgerichts⸗Bezirk Naila und den Marktflecken Nordhalben zur Errichtung einer Hül ekasse angewiesen, aus welcher bedrängte Familien Darlehne zu einem ganz geringen Zinsfuße und und unter den mildesten Bedingungen erhalten sollen. Außerdem ist diesem armen Distrikte eine bedeutende Quantität Ge⸗ traide zugewiesen. An der, wie gestern erwähnt, von Sr. Majestät dem König bewilligten Unterstützung von 120,000 Fl. für die Lehrer und Professoren des Königreichs haben nur Verheirathete und wahr⸗ haft Dürftige insofern Theil zu nehmen, als solche Unterstützung aus den Fonds, denen die Verpflichtung dazu obliegt, unter den dermali⸗

gen Umständen nicht geschöpft werden kann.

Großherzogthum Baden. Die Karlsruher Ztg. be⸗ merkt Folgendes: „Der immer fühlbarer werdende Mangel katholi⸗ scher Geistlichen in unserem Lande hat seit lange die weltlichen und geistlichen Behörden angelegentlich beschäftigt. Dem Vernehmen nach, hat nun das Großherzogliche Ministerium des Innern auf eine ansehnliche Vermehrung der Stipendien Bedacht genommen, um so viel wie möglich unbemittelte, talentvolle Jünglinge schon an den Gelehrtenschulen unterstützen und ihren Studiengang erleichtern zu können. Es wird diese Maßregel sicher in wenigen Jahren einen günstigen Erfolg haben und dürfte jedenfalls das geeignetste Mittel sein, den Zugang zum Studium der Theologie zu fördern, ohne seine Zuflucht zu Einrichtungen zu nehmen, gegen welche nun einmal die öffent⸗ liche Meinung sich entschieden ausspricht. Mit gleich dankbarer Anerkennung dürfte noch eine Maßregel der hohen Regierung als eine neue Fürsorge für einen ehrenwerthen Stand aufgenommen werden. In den jüngsten Tagen ist nämlich, wie man uns versichert, aus dem Großherzoglichen Ministerium des Innern eine Verfügung an den ka⸗ tholischen Ober⸗Kirchenrath ergangen, wonach den Pfarrverwesern, welche als solche bisher nur eine bestimmte Taggebühr bezogen, künf⸗ tig ein jährliches Gehalt von 600 Fl. ng werden soll. Nach einer weiteren Bestimmung sollen dann auch die Zu verweser und Kaplane vergütet werden.“

gskosten der Pfarr⸗

Berlin, Donnerstag den 26 er November

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. In der Sitzung der zweiten Kammer der Stände vom 20. November wurde die Berathung über den Entwurf der ersten Abtheilung des bürgerlichen Gesetzbuches fortgesetzt, und zwar über den Artikel 26 des I. Titels, der mit einem Zusatze der Ausschüsse beider Kammern durch Stimmenmehrheit angenommen ward, nebst mehreren weiteren Zusatz⸗Artikeln. Der Präsident leitete nunmehr die Berathung auf den Titel II. des Entwurfs „von dem Eherecht“ und forderte dann die als Redner bereits eingeschriebenen Abg. Georgi und Weyland auf, ihre Reden vorzutragen. Beide sprachen sich in längeren Vor⸗ trägen für die in dem Entwurfe der über die Form des Ehe⸗Ab-⸗ schlusses enthaltenen Bestimmungen aus. Der Vice⸗Präsident Aull erwiederte ihnen in einem längeren Vortrage vom Sitze aus und erklärte sich entschieden für die reine Civil⸗ Ehe. Nach 1 Uhr schloß der Präsident die Sitzung. In der Siz⸗ zung vom 21. November setzte die Kammer die Berathung über das dem neuen Eherecht zum Grunde zu legende Prinzip fort. Zu⸗ nächst sprachen die Abg. Brunck und Kilian zu Gunsten der Civil⸗ Ehe und gegen den Regierungs⸗Entwurf. Der Regierungs⸗ Commissair, Ministerialrath Dr. Breidenbach, erklärte, daß die Staats⸗Regierung fest entschlossen sei, den Entwurf aufrecht zu erhal⸗ ten, und daß dahin seine Instruction laute. Der Entwurf stelle sich auf den Standpunkt der vollständigsten Unabhängigkeit, aber auch auf den der Berücksichtigung. Nach einer Entwickelung der Geschichte der Civil⸗ Ehe, die er,das älteste Kind der französischen Revolution“ nannte, sprach er gegen mehrere Behauptungen der Abg. Aull und Kilian, bestritt namentlich „den größten der dem Entwurse gemachten Vorwürfe“, daß er ein Eingriff in die Gewissensfreiheit sei, und schloß mit der wiederholten Versicherung, die Staats⸗Regierung werde nicht von ihrem System abgehen. Für die Civil⸗Ehe sprachen dann noch die Abg. Otto und Glaubrech während die Abg. Lichtenberg, Graf Lehrbach und Lerch sich gegen dieselbe erklärten. Der Regierungs⸗Kommissar, Ministe- rial⸗Rath Dr. Breidenbach, welcher zum Schlusse noch sprach, berich-⸗ tigte theilweise eine Behauptuug des Abg. Glaubrech, daß auch das darmstädter Hofgericht und Ober⸗Appellationsgericht sich für die Civil⸗Ehe ausgesprochen haben, und bemerkte, er werde in der nächsten Sitzung auf die Adreß⸗Sendung aus Rhein hessen zurückkommen, welcher mehrere Redner vor ihm (Aull und Glaubrech) Erwähnung gethan hatten. (L. Z.) Die Totalsumme der direkten Steuern für das Großherzogthum auf das Jahr 1817 beträgt 1,934,832 Gulden. Zugleich mit den direkten Steuern wird zur Bestreitung der Kosten für den Neu bau der Staats⸗Kunststraßen auf jeden Gulden des gesammten Per⸗ sonal⸗, Gewerb⸗ und Grundsteuer⸗Kapitals ein Heller und somit im Ganzen die Summe von 59,835 Gulden, ingleichen zur Bestreitung der Kosten für den Neubau der Provinzial⸗Kunststraßen auf jeden Gulden in den beiden Provinzen Starkenburg und Oberhessen je 3 in der Rheinprovinz 1 ½ Heller, mithin im Ganzen 148,180 Gulden erhoben. Bei der Stellvertretungs⸗ Assekuranz⸗Anstalt des Groß⸗ berzogthums wurden im Musterungs⸗ und Ziehungsjahr 1845 1439 Kriegs⸗Dienstpflichtige mit je 95 Fl. Einlage, also mit 136,705 Fl. versichert, von denen 227 durch Untauglichkeits⸗Erklärung, Depot, Setzung u. s. w., 47 durch Verweisung zur nächsten Musterung abgingen und daher 274 Einlagen zurückbezahlt, resp. auf 1846 über⸗ tragen wurden. Unter Hinzurechnung der Zinsen und der verfalle⸗ nen Rückzahlungen bestand demnach der disponible Fonds aus 112,079 Gulden, wovon die Vertretungs⸗Summe für 407 Versicherte à 250 Fl. mit 101,750 Fl. zur Einstands⸗Kasse bezahlt wurden und nach fer⸗ nerem Abzug der Verwaltungs⸗Kosten noch 9711 Fl. übrig blieben, so daß unter die noch übrigen 1165 Versicherten ein Ueberschuß von je Fl. zur Vertheilung kommt.

Fürstenthum Lippe⸗Detmold. Die nach der Bekannt⸗ machung vom 17. Februar d. J. bis auf Weiteres gestattete zoll⸗ freie Einfuhr von Getraide und Hülsenfrüchten vom Auslande soll nunmehr bis zum 30. September künftigen Jahres fortbestehen.

½ Weimar, 23. Nov. Vorgestern sind Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Schweden, aus Italien kommend, und Ihre Königl. Heoheit die Kronprinzessin der Niederlande von Stuttgart hier eingetroffen und werden bis morgen hier verweilen.

86 Oesterreichische Monarchie.

Wien, 22. Nov. (Wien. Ztg.) Gestern Abends um 7 Uhr wurde die Leiche Ihrer Kaiserl. Hoheit der Frau Großfürstin Maria Michailowna von Rußland nach Beendigung des Seelenamtes aus dem Palaste Sr. K. Hoheit des Herrn Erzherzogs Ferdinand von Este feierlich in die Kaiserlich russische Botschafts⸗Kapelle überbracht.

Den Zug eröffnete Kavallerie, dann ein Kaiserlicher Hof⸗Fourier zu Pferde und die Kaiserlichen Kammer⸗Fouriere. Hierauf folgte der sechsspännige reiche Hof⸗Leichenwagen mit dem Sarge, welcher mit einer hermelinbesetzten Decke von Goldstoff bedeckt war. Vor dem Wagen wurden die Insignien des Katharinen⸗Ordens durch den ersten Secretair der Kaiserlich russischen Botschast auf einem Polster getra⸗ gen, dann folgten die Sänger der Botschafts⸗Kapelle und zwei Geist⸗ liche. An den vier Ecken des Wagens befanden sich Kaiserlich russi⸗ sche Hof⸗Kavaliere; umgeben war derselbe von Kaiserlichen Anti⸗ Kammer⸗Thürhütern mit brennenden Windlichtern und von Kaiser⸗ lichen Leiblakaven. Dem Sarge folgten Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Michael, begleitet von Höchstseinem Hofstaate und anderen hier anwesenden russischen Kavalieren.

Kaiserliche Trabanten⸗Leibgarden mit Hellebarden bildeten neben dem Leichenwagen und neben Sr. Kaiserl. Hoheit dem Großfürsten die Begleitung. Hinter diesen fuhr das Kaiserlich russische Gefolge in zwei sechsspännigen und vier zweispännigen Hofwagen. Ein Ka⸗ vallerie⸗Detaschement machte den Schluß.

Die Grenadier⸗Division des den Namen Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Michael führenden Regiments marschirte zu beiden Seiten. Innerhalb des Kärnthnerthores war eine Grenadier⸗Com⸗ pagnie mit gedämpftem Spiele aufgestellt. Die Grenadiere der dor⸗ tigen Thorwache traten vor dem Zuge ins Gewehr und präsentirten dasselbe unter Rührung des Spieles. Vor der Botschafts⸗Kapelle

erwarteten Kaiserliche Arcieren⸗, Königlich ungarische adelige und