“
“ “ . Frn 8 “ etg b8 8 Perso ns⸗ Beschreibun 5 8
5) der verehelichten Harerlandt, Margarethe Dorothee, 6) des Altsitzers Johann Paul Braunschweig aus
1460
Wechsel - CoursPs.
Hamburg, 8. Dez. Wien, 6. Dez. Nordb. 176.
Pest. 92 ½. Budw. —.
Pr. Cour. Thlr. au 30 Sgr.
Bnef.] GSeld.
Wiam m 20 Xkk . . 150 Fi.
Breslau Leipzig in Courant im 14 Tbl. Puss. 100 Thlr. 1 Frankfurt a. M. südd. W. 100 Fl. Petersburrggg 100 SRbl.
EEI“ Amsterdam, 6. Dez.
Antwerpen, 5. Dez. Frankfurt a. M., 7. Dez.
3 Woeb.
Zinsl. —.
5 % Met. 108 ¼ G.
Poln. 300 Fl. 97 G. do. 500 Fl. 79 . 79.
Auswärtige Börsen.
Niederl. wirkl. Sch. 59 ½¼. Neue Anl. 21 ¼. Bank-Actien p. ult. 1904. 2. Bayr. Bank-Actien 653 Br. Hope 87 ⅞ G. Stiegl. 86 † G. 1
Bank-Actien 1570 Br.
5
Engl. Russ. 105 ⅛. z. Glogga. 129 ¼¾. Man. 109 ½. Liv. 95 ½.
14 ½ — 140 ½¼ — 151
150 ½ 149 ¾ 6 22 ½
797⁄, 79
1846. 9. Dez.
Morgens 6 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
Abends 10 Uhr
Nacb einmahger Beobachtung.
— 101⅔ 101 ½ 1014 9925 — 99 ½ — 99 — — 56
Luftdruck Lufiwärme.. Thaupunkt — 0,89 R. Dunstsättigung. 9⁰0 pCt. WetterH. trüb. trüb. 14 wiold.. .ẽ wnw. 07 Wolkenzug. —
+ 0,4° K.
V
338,71 Par. 338,49" Par. 336,74 Par. Quellwärme 7,70 R. + 0,°° . — 1,4° h. 89 pct
WNW. WNW.
Tagesmittel: 337,98“"Per. + 0,00 R. — 1,1° h... 91 pct. W-W.
— 0,3° R. Flusswürme 0,0° R. — 1,20 R. Bodenwärme 0,0 R. 95 pct. Ausdünstung 0,004 'Rh. trüb. Niederschlag 0,0120 ‧Rh. WNW. Wärmeweechsel + 0,79 — — 0,5°
Scribe.
E. Raupach.
8
5 % Span. 21 1%. 8
Freitag, 11. Dez.
Int. 59 ½. 56.
Königliche Schauspiele.
Im Opernhause. Vorstellung: Der reisende Stuͤdent, musikalisches Quodlibet in 2 Abth.
11“X“ 1 ““ “
141ste Abonnements⸗
Hierauf, zum erstenmale wiederholt: 1 Aufzug, vom Königl. Balletmeister Hoguet. Die Musik ist arran und lomponirt vom Königl. Ballet⸗Musik⸗Dirigenten Gährich. fang halb 7 Uhr. b
Meteorologische Beobachtungen. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Dyj 2te französische Abonnements⸗Vorstel
Sonnabend, 12. Dez. 1 I“ “ ments⸗Vorstellung. Der Vetter, Lustspiel in 3 Akten, von Rohesu 344 L1““ “ Berlin Benedix. Hierauf: Der Nasenstüber, Possenspiel in 3 Abth, hh= ,
haus⸗Preisen verkauft.
Im Schauspielhause. 1 La seconde représentation de: blesses de Grand-Maman, vaudeville nouveau en 1 acte théätre du Gymnase, par M. Bayard; Les deux filles à mar- vaudeville en 1 acte, par M. Amédée de Beauplan: Generiü ou: La Jalousie paternelle, comédie-vaudeville en 1 acte,
Le Petit-Fils, ou: Les
Im Schauspielhause.
—— .“ Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Expedition.
unb, E ö;
Gehkanntmachungen.
[1060] 1111“““
Die verehelichte Oekonom Neils, Louise Ama⸗ lie, geborene Doherr, und die unverehelichte Ida Catharina Rosamunde Kuschwitz, in erster In⸗ stanz wegen Majestäts⸗Beleidigung und wegen Betru⸗ ges Erstere zu dreijähriger und Letztere zu zweijähriger Strafarbeit veruriheilt, haben sich der Publication des Erkenntnisses und der Strafvollstreckung durch ihre heim⸗ liche Entfernung entzogen.
Die Militair⸗ und Civil⸗Behörden des In⸗ und Aus⸗ landes werden dienstergebenst ersucht, auf die unten nä⸗ her bezeichneten Entwichenen vigiliren, sie im Betre⸗ tungsfalle verhaften, mit den bei ihnen in Beschlag zu nehmenden Geldern und Effekten unter sehr sicherer Be⸗ gleitung hierher transportiren und an die Expedition der Stadlvoigtei⸗Gefängnisse, Molkenmarkt Nr. 1, ab⸗ liefern zu lassen. Wir versichern die ungesäumte Er⸗ stattung der dadurch verursachten baaren Auslagen und den verehrlichen Nehörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.
Berlin, den 4. Dezember 1846. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. E . Erste Abtheilung. 1
8
1. Die verehelichte Oekonom Neils, Louise Amalie, geborene Doherr, ist 31 Jahre alt, evan⸗ gelischer Religion, aus Stargard in Pommern gebür⸗ tig und daselbst wohnhaft, und 4 Fuß 8 Zoll groß, sie hat schwarzbraune Haare, freie Stirn, dunkelblonde Au⸗ genbrauen, braune Augen, stumpfe Nase, proportionir⸗ jen Mund, schadhafte Zähne, rundes Kinn und Ge⸗ sichtsbildung und keine besonderen Kennzeichen.
Dieselbe war bekleidet mit einem Strohhut, einer Tuchhaube, einem braunen Mantel, einem roth und schwarz karirten wollenen, einem weiß dammastenen und einem weiß wollenen Unterrock, schwarz wollenen Strüm⸗ pfen und ledernen Schuhen.
2. Die unverehelichte Ida Catharina Nosa⸗ munde Kuschwitz ist 20 Jahr alt, aus Berlin ge⸗ bürtig, evangelischer Religion und 5 Fuß 5 Zoll groß. Sie hat schwarze Haare, freie Stirn, blaugraue Augen, braune Augenbrauen, Uleine Nase und Mund, rundes Kinn, vollzählige Zähne, gesunde Gesichtsfarbe, ovale Gesichtsbildung und keine besonderen Kennzeichen.
Sie war bekleidet mit einem schwarzseidenen Tuch, einem grün und braunen Kamelotkleide, 2 braunkat⸗ zunenen wattirten und 3 weißen Unterröcken, weißbaum⸗ wollenen Strümpfen und hellen Zeugstiefetln.
˖Q˖Q---— ⁷—— ZiInK [1059] Bekanntmachung. Da sich in unserem Depositorio folgende vor länger als 56 Jahren bei dem ehemaligen Dom⸗ und Stadt⸗ gerichte niedergelegten, noch uneröffnete Testamente:
1) des Königl. Tabacks⸗Magazin⸗Inspektors und Lieu⸗ tenants Joachim von Bandemer und dessen Ehe⸗ frau Marie Ulrike Wilhelmine, geborenen von Win⸗ terfeld, zu Havelberg, vom 7. Mai 1784,
2) des Domamts⸗Molkenpächters Carl Joachim Jewe vom 22. Angust 1781,
3) des Johann Joachim Franz und dessen Ehefrau Marie Plaetke vom 5. Februar 1785,
4) des Arbeitsmanns Johann Friedrich Holz zu Lehm⸗ kuhle und dessen Ehefrau Dorothee Elisabeth, ge⸗ borenen Schulz, vom 4. April 1786,
geborenen Hameln, vom 24. Februar 1784,
Schönberg vom 6. März 1788,
7) des Altsitzer⸗Schmidt Johann Christian Dittmann zu Nitzow vom 14. Oktober 1788,
8) des Wachtmeisters Paul Nicolaus Meyer vom 19. Dezember 1750,
9) E“ Peter Eickhoff vom 9. Februar
10) des Joachim Thoms nebst Frau, Elisabeth Stind⸗
ten, vom 14. April 1760,
11) des Dragoner Georg Friedrich Biblie vom 18. März 1761,
12) des Arbeitsmanns Joachim Beusten nebst Frau, Elisabeth Blumenthal, vom 4. Februar 1762,
13) des Schuhmachermeister Johann Henning vom 8. Januar 1763,
14) der Dorothee Elisabeth Kabermann, verehelichten Martin Wittsko, vom 17. April 1763,
15) der Marie Arend, verehelichten Maurer Berns, vom 7. März 1763,
16) des Schuhmachermeisters Nicolaus Röder nebst Frau, Magdalene Do othee Fratschen, vom 26. Mai 1763,
17) des Nagelschmidtmeister Martin Wittsly vom 8. August 1763,
18) der Marie Ehlers, verehelichten Gotifried Grunert, vom 6. September 1763,
19) des Schneidermeister Johann Daniel Koch nebst Frau, Catharine Maß, vem 9. September 1764,
20) des Accise⸗Controlleur Christoph Ludwig Vettin
vom 28. Mai 1766, isabeih, ge jenecke,
—
Allgemeiner Anzeiger.
21) des Schneider Sebastian Wendel nebst Frau, Ma⸗ rie Dorothee Kielmann, vom 25. Oktober 1771,
22) der Catharine Marie Seiffert, verwittweten Briest,
vom 1. Januar 1784,
befinden, so werden die unbekannten Interessenten zur
Nachsuchung der Publication derselben hiermit aufge⸗ fordert. “
Havelberg, den 23. November 1846. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
[967] Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 29. Oktober 1846.
Das hierselbst in der Taubenstraße Nr. 32 belegene und im Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 13. No. 927. auf den Namen des Rentiers Joachim Gonfried Giese eingetragene Grundstück, gerichtlich ab⸗ geschätzt zu 20,688 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf., soll
am 3. Juni 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerschtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Rral⸗Prätendenten werden unter der Warnung der Präklusion vorgeladen.
1759] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 17. August 1846.
Das hierselbst in der Alexanderstraße Nr. 31 bele⸗ gene und im Hvpethekenbuche von der Königsstadt Vol. 24. No. 1721 verzeichnete Schmidtsche Grund⸗ stück, gerichtlich abgeschätzt zu 31,137 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., soll
am 9. April 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
“ 8 1““
[1058) Nothwendiger Verlauf. Stadtgericht zu Berlin, den 13. November 1846. Das hierselbst in der Schützenstraße Nr. 15 belegene,
im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichs⸗
stadt Vol. 20. No. 1421. auf den Namen des Kauf⸗
manns Louis Otto verzeichnete Grundstück, taxirt zu 29,073
Thlr. 2 Sgr. 2 Pf., soll am 1. Julius 1847, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastiꝛt werden. Taxe und Hy⸗
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[953 b] Köln⸗Mindener Eisenbahn. Achte Einzahlung von zehn
Mka⸗
8
Unter Bezugnahme auf die §§. 10. und 11. des von des Königs Majestät unterm 18. Dezember Ir 1843 bestätigten Statuts 2 =EII, der Köln⸗Mindener Ei⸗ be.sie — X senbahn⸗Gesellschaft wer⸗ 9889 den die Actionaire hier⸗ 228” durch aufgefordert, die
achte Einzahlung mit zehn Proz. oder 20 Thaler pr. Sen
bis zum 15. Dezember d. J. nach ihrer Wahl
n Berlin bei der Königlichen Hauptbank⸗Kasse,
in Köln bei den Banthäusern A. & L. Camp⸗ “] 1 hause n, “
S. Oppenheim jr. & Co., F Abr. Schaaffhausen, J. H. Stein, in Düsseldorf bei dem Bankhause W. Cleff zu leisten und die in ihren Händen besindlichen Partial⸗ Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzu⸗ liefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 80 % oder 150 Thlr. lautenden neuen Partial⸗Quit⸗ tungen verabfolgt werden lönnen.
Die Annahme der Einzahlang sindet vom .
bis incl. 15. Dezember d. J. zan
(bei der Königlichen Hauptbank⸗Kasse in Berlin nur Vormittagsz von 8 bis 12 Uhr) und werden die bezeich⸗ neten Empfangestellen die von ihnen zu ertheilenden Interims⸗Quittungen gegen die von uns ausgefertigten
Partial⸗Quittungen in der Zeit vom 15. bis incl. 22. Januar k. J. umtauschen.
Bei Einzahlung auf mehrere Partial⸗Quittungen muß
J. D. Herstatt, 18.2 2
ein nach den Actien⸗Nummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereicht werden.
Köln, den 10. Oktober 1846. ie Directio
E““
Eisenbahn.
Um vielfach geäußerten
Wünschen der Actionaire
zu entsprechen, wird mit
Bezugnahme auf unsere
Bekanntmachung vom 10.
v. Mts., wonach die 8te
g zehnprozentige Rate des
X.I2, EA Acnen⸗Kapitals am 15.
IN Dezember a. c. zu leisten
¹ ist, den Actionairen un⸗
serer Gesellschaft freigestellt, die alsdann noch restiren⸗
den 20 % gleichzeitig mit der erwähnten 8ten Rate an
die bezeichneten Empfangsstellen cinzuzahlen. Die hier⸗
von Gebrauch machenden Actionaire haben sowohl die
bis zum 15. Dezember d. J. erfallenen Zinsen der frü⸗
heren, wie die 82 Zinsen sämmtlicher Ratenzah⸗
longen, vom 15. Dezember 1846 bis 31. Dezember
1847 mit 11 Thlr. 4 Sgr. per Actie in Abzug zu brin⸗
gen, so daß auf jede Actie einschließlich der Zten Rate 48 Thlr. 26 Sgr. zu zahlen bleiben.
Bei Berechnung der Zinsen ist für Vorausbezahlung
derselben
.. 2⁴ 2
für die ersten acht Raten eine Disconto⸗Vergütung von 4 Monaten, von da ab aber für die Zinsen von sämmtlichen Raten eine der⸗ gleichen von 12 ½ Monaten zu 4 % pro Jahr in Ab⸗ zug gebracht worden, indem der Fälligkeits⸗Termin für jene auf ein Jahr nach der zuletzt erfolgten Verzinsung, für diese auf Ende des nächsten Jahres angenommen worden ist.
Denjenigen Actienairen, welche hiernach den Rest ilre: Betheiligung bis zum 15. Dezember d. J. einzah⸗ len, werden Interims⸗Quittungen über den vollen Ac⸗ tienbetrag à 200 Thlr. per Actie, verzinsbar vom 1. Ja⸗ nuar 1848 ab, ertheilt und diese der Reihenfolge der Einzahlung nach (ohne Rücksicht auf die Num⸗ mern der Partial⸗Quittungen), gegen vollständige Actien⸗Dokumente umgetauschtF.
Köln, den 15. November 18410.
Die Direction.
—— v
[951 b]
In der hente statigesundenen General-Versamm- lung der Herren Actionairs der nenen Berliner Ha- gel-Assekuranz-Gesellschaft ist Herr Kommerzienrath Lessing, nach vorherigem statutenmässigen Aus- scheiden aus der Direction, aufs neue zum Direc- tions-Mitgliede und Herr Louis Riefs wiederum zum Substituten erwählt worden.
Berlin, den 9. Dezember 1846.
Direction der neuen Berliner Hagel-Assckuranz-
Gesellschaft. 1X“
Ausstellung des Vereins zur Verpflegung armer Wöchne⸗
955 b 2 Wa8; rinnen. Der Nachticht, dah der Verkauf zum Besten armer Wöchnerinnen noch bis zum 16. Dezember, Wilhelmosstr. 73, geöffnet bleibt, fügen wir die drin⸗ ende Bitte um zahlreichen Besuch und reichlichen Ankauf hinzu und richten sie vertrauensvoll an die im⸗ mer unermuͤdliche Wohlthätigkeit unserer Mitbürger. Der Vorstand des Vereins zur Verpflegung armer . Wöchnerinnen.
Literarische Anzeigen.
Bei G. Basse in Quedlinburg ist erschienen und bei E. S. Mittler in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg zu haben: .
110641 Die Angelfischerei,
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1““
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schiedene Aufsätze, welche im bürgerlichen Leben kommen, als: Vollmachten, Reverse, Schuldsch Quiltungen, Rückbürgschaf sscheine, Schadlosvers bung des Schuldners ꝛc. 9) Das Steuerwesen. Das Postwesen. 11) Erklärung und Verdeutst der in schriftlichen Aufsätzen gebräuchlichsten Ff wörter. — Man ersieht hieraus die große Reichhe
handlung in Karlsruhe ist erschienen und int
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11osJ. P. Hebel's Werke.
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Der rasche Absatz der früher erschienenen . Ausgabe in fünf Bänden hat das Erscheinen t neuen Ausgabe nöthig gemacht.
Dieselbe wird hinsichtlich der Ausstattung sich nn der früheren, welche überall mit so viel Beifal nommen wurde, anreihen, ihr wohlfeiler Pms eine noch weitaus größere Verbreitung der Pe unvergeßlichen allemannischen Dichters moöͤglich
Es läßt sich daher mit Recht erwarten, duß wärtige Ausgabe allscitig die wohlwollendste Ff bei dem Publikum finden wird.
Baln l. ”
.“
[950 b] Der Weihnachts⸗Katalo von Büchern zu außerord
lich wohlfeilen Preisen der Gselliusschen Bücherhandlung (W. dn Kurstr. 51, neben dem Intelligenz⸗Comtoit, in erschienen, derselbe enthält eine Auswahl 28 2000 Werken, die sich vorzüglich zu Weihnacht schenken eignen. 2ℳ4 Für Auswärtige ist derselbe auch zu bezr Potsdam durch Nolle. Stettin d. Katter, Neufe⸗ v. Kaplick, Colberg d. Howe, Neustrelitz d. 2. Neu⸗Ruppin d. Sieke, Schwedt a. d. O. bas Treptow a. R. d. Bahl, Angermünde d. Schen Wolss's Conversations⸗Lexikon, 5 Bände, 4.,5 Thlr. für 2 ½ Thlr., erlaube ich mir besondets sam zu machen.
g iat heee Si. nI28Ala 7 n14 olch0 Hen.
alr vniz noifsinsor T üsogdal Sen 9s
III
EUF ansplof onu misrlmn uß Tiefe
207te Abg
Angelegenheiten nach preußischen Gesetzen. SMh
keit des Werkes. Der Preis ist äußerst billi
Im Verlage der Chr. Fr. Mulle rschen heht⸗
Der türkische Arzt, Balle
5 Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für 8 Jahr. * e xr. 4 Ethlr. 3 Jahr. b 8 thlr. 1I Jahr. 11“
llen Theilen der Monarchie
ohne Preis Erhohung. 8
ertions-Gebühr für den
meiner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
z9t ihhvs e nn.
Aue Se, des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. b Zeitung:
Die vierteljährli bedition selbst (Friedrichs⸗Stra
ränumeration dieser Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Stra .72) gemacht, und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohne Nangegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen sind. Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme in den All
hr ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions⸗Lokale, Friedrichs⸗Straße Nr. 72,
Sonnabend den 12 en Dezember
die Leser.
v1I1InI“
Zeile 2 Sgr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in dem Anzeiger der Allg. Preuß. hhungen der Königl. Behörden, literarischen und Kunst⸗Anzeigen, auch Familien⸗Nachri ten jeder Art, so wie In
en. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden.
4ahalk.
tlicher Theil.. 11““ 8 -land. Berlin. Mittheilungen aus dem Ministerialblatte. hein⸗Provinz. Bekanntmachung.
uütsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Einberufung eines ßerordentlichen Landtages. — Königreich Hannover. Landtag. — reie Stadt Hamburg. Hamburger Schifffahrt.
ßland und Polen. Warschau. Aufenthalt der Großfürsten. ankreich. Paris. Hofnachticht. — Der Konflikt zwischen englischen d fianzösischen Behörden in Mauritius. — Die spanischen Vermählungs⸗ ragen. — Die Zustände der Schwe z. — Vermischtes.
oßbritanien und Irland. London. Hafen⸗Vertheidigung. — enkschiiff wegen Oeffnung der Häfen. — Dampfkraft der britischen Marine. — Die Probefahrt der deutsch⸗ostindischen Ueberlandpost. alien. Rom. Aufenthalt des Kronprinzen von Bapern. — Aende⸗ ungen im Staatsdienste. — Das neue Kriminal⸗Gesetzbuch. — Ueber⸗ chwemmung auf Sicilien. — Die neapolitanische Dampfschifffahris⸗ Gesellschaft.
senbahnen. NRom. Eisenbahnpläne. andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ dericht. — Schreiben aus Paris. (Zustand des Geld⸗ und Actien⸗ muktes; Widerlegung des Gerüchts von einer beabsichtigten Bank⸗Anleihe.)
nigsstädtisches Theater. (Konzert des Herrn H. W. Ernst.) — Mada⸗
gaskar.
a 5α ELE11“ Amtlicher Theil. Fe. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1““ Dem Großherzoglich Badenschen General⸗Landes⸗Archiv⸗Direktor, „None zu Karlsruhe, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; wie dem Großherzoglich Badenschen Archivrath Dambacher da⸗ sst und dem Dr. phil. Traugott Maercker zu Berlin den oithen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. Der bisherige Advvokat Philipp Adolph Mayer zu Aachen zugleich zum Anwalte bei dem dortigen Königlichen Landgerichte annt; Der Notar Ferdinand Dahmen zu Lützerath zum Notar für n Friedensgerichts⸗Bezirk Trarbach, im Landgerichts⸗Bezirke Koblenz, t Anweisung seines Wohnsitzes in Trarbach, vom 1. Januar k. J. bestellt, und der Notariats⸗Kandidat Anton Stephani zu Köln vn demselben Tage ab zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk tzerath, im Landgerichts⸗Bezirke Koblenz, mit Anweisung seines ohnsitzes in Lützerath, ernannt worden. 8
Abgereist: Der Erb⸗Marschall in Alt⸗ Naltzahn, nach Saarow. L“
mern, von
v“
1111““
chtamtlicher Theil.
Berlin, 11. Dez. Die heute ausgegebene Nr. 45 des Ju⸗ stiz⸗Ministerialblattes enthält folgende allgemeine Verfügung, die Untersuchung des Gesundheitezustandes der zur Abbüßung von Festungs⸗Arrest⸗Strafen an die Königlichen Festungs⸗Kommandantu⸗ ren abzuliefernden Personen betreffend.
„„Nach einer Mitiheilung des Herrn Kriegs⸗Ministers ist in neuerer Zeit der Fall wiederhelt vorgekommen, daß den Königlichen Festungs⸗Kem⸗ mandanturen kranke Personen zur Abbüßung erkannter Festungs⸗Arrest⸗ Strafen überwiesen worden sind. Um die daraus entstehenden Uebelstände so viel als möglich zu verhüten, werden sämmtliche Gerichts⸗Behörden hier⸗ durch veranlaßt, bei denjenigen Personen, welche mittelst Transports, al o zwangsweise, zur Antretung eines Festungs⸗Arrestes an die Königlichen Festungs⸗Kommandanturen befördert werden, vor deren Absendung eine Un⸗ tersuchung ihres Gesundheitszustandes und ihrer Fähigleit zur Erduldurg der erkannten Strafe durch den Kreis⸗Physikus bewirken zu lassen und den Befund desselben der betreffenden Kommandantur mitzutheilen.
Berlin, den 30. November 181b. Ig; tag- Der Jesi⸗Minister 1
An sämmtliche Gerichts⸗Behörden.“ u“
Sodann enthält das genannte Blatt nachstehende Bekannt⸗ machung, betreffend das mit einzelnen Städten wegen deren Be⸗ he g von der Last der Gefängniß⸗Unterhaltung zu schließende Ab⸗ ommen:
„Es ist bereits unterm 15. Mai 1842 durch das Justiz⸗Ministe⸗ rialblatt (Jahrgang IV. S. 208) und durch die Amtsblätter bekannt Fepen. worden, daß Se. Majestät der König durch den Allerhöchsten Be⸗ ehl vom 15. April 1842 den Justiz⸗Minister ermächtigt haben, mit einzel⸗ nen Städten, welche darauf antragen, unter Zustimmung des Finanz⸗ Ministers, besondere Abkommen zu schließen, durch welche dieselben gegen bestimmte jährliche Beiträge, die nach einer mehrjährigen Fraction der ge⸗ tragenen Lasten zu berechnen sind, von der subsidiarischen Verhaftung für die Lasten der Kriminalgerichtsbarkeit befreit werden.
Durch einen Allerhöchsten Erlaß vom 7. August 1846 ist hierauf ge⸗ nehmigt worden, daß diese durch den Befehl vom 15. April 1842 den Stadtgemeinden gestattete Ablösung der gedachten subsidiarischen Verhaftung auch auf die zu den städtischen Kämmereien gehörenden Dorfschaften und Besitzungen, so wie auf die mit eigener Jurisdiction versehenen städtischen Institute, namentlich Hospitäler, ausgedehnt, den Stadtgemeinden auch ge⸗ stattet werde, die für die Befreiung von jenen Lasten vertragsmäßig festge⸗ “ durch Zahlung des fünfundzwanzigfachen Betrages derselben abzulösen.
Se. Majestät der König haben demnächst noch durch einen Allerhöch⸗ sten Erlaß vom 5. Oktober d. J. den Justiz⸗Minister zu ermächtigen geruht,
mit denjenigen Städten, welche von der ihnen obliegenden Last der Ge⸗ fängniß⸗Unterhaltung entbunden zu sein wünschen, hierüber, unter jedes⸗ maliger Zustimmung des Finanz⸗Ministers, besondere Verträge in der Art abzuschließen, daß diese Last gegen unentgeltliche Ueberweisung der bisherigen städtischen Gefängniß⸗Lokalien, gegen Ueberlassung der von den Städten bezogenen Früchte der Kriminal⸗Gerichtsbarkeit und gegen Ent⸗
“ 1 1
land. — nde Pränumerant erhält das Blatt durch die nihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗Aemtern; wer dies versäumt, Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2 ½ Sgr.
emeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens in Empfang genommen werden. 1 Zeitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt⸗ dustrie und Handel betreffende Anzeigen, stets Aufnahme
1“ zis 18 — be“ g Bestellungen für Berlin werden in der Stadtpost, schon den Abend vor
Der Preis der Insertion beträgt für den Raum
richtung einer angemessenen festen jährlichen Rente für die Folge auf den Staat übergeht.
Diese Allerhöchsten Bestimmungen werden hierdurch zur Kenntniß der Königlichen Obergerichte mit dem Bemerken gebracht, daß die Magistrate, welche von den Lasten der Gefängniß⸗Unterhaltung entbunden zu werden wünschen, sich deshalb zunächst an das betreffende Obergericht zu wenden und bei demselben unter Einreichung einer Berechnung der in den sechs letzten Jahren von der Kommune bezogenen Früchte der Kriminal⸗Gerichts⸗ barkeit und der von ihr in demselben Zeitraume getragenen Kosten der Ge⸗ fängniß⸗Verwaltung und der Unterhaltung der Gefängniß⸗Lokalien ihre Anträge nach Maßgabe der Allerhösten Bestimmungen. zu weiteren Beschluß⸗ nahme zu machen haben.
Berlin, den 3. Dezember 1846. 239 I“ Der Justiz⸗Minister 819 11.“ 3 die Königlichen Obergerichte.“ 8 8 Rhein⸗Provinz. macht Folgendes bekannt:
Se. Majestät der König haben aus Anlaß der in neuerer Zeit mehr⸗ fach stattgefundenen Auswanderung diesseitiger Unterthanen in andere Welt⸗ theile zu bestimmen geruht, daß zunächst die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 in den Provinzen Preußen, Posen und im Regierungs⸗Bezirke Köslin pachtlos werdenden Domainen, so weit sie hierzu gecignet erscheinen, zur Dismembration und Colonisation verwendet werden sollen, um dadurch qualifizirten und zur Uebersiedelung geneigten Bewerbern aus solchen Ge⸗ genden, in welchen sich die Lust zur Auswanderung regt, eine angemessene Gelegenheit zu gewähren, sich im Inlande anzusiedeln und einen ihren Ver hältnissen entsprechenden Grundbesitz zu erwerben. Der größere Theil der vorzunehmenden Dismembrationen kann zwar erst im Jahre 1848, und zwar im Großherzogthum Posen und in den Regierungs⸗Bezirken Königsberg und Marienwerder, zur Ausführung gebracht werden, jedoch ist zu hoffen, daß auch schon im Jahre 1847 einige Domainen⸗Vorwerke im Regierungs⸗Be⸗ zirke Posen werden dismembrirt werden können. Es wird vorläufig bemerkt, daß die zu den einzelnen Domainen⸗Vorweiken gehörigen Grundstücke, so weit sie hierzu geeignet erscheinen, in bäuerliche Etablissements mit einem angemessenen Arrondissement und von einem solchen Umfange zerlegt wer⸗ den sollen, daß sie die Erwerber selbstständig als Landwirthe zu ernähren vermögen. Ein Areal von 60 Morgen nutzbarer Grundstücke, wovon der größere Theil in sommerungofähigem, bereits tragbarem Boden besteht, wird dieser Anforderung Genüge leisten und daher als Durchschnittssatz fur ein derartiges Etablissement festzuhalten sein. Häusler⸗ und Büdler⸗Eta- blissements sind hierbei nicht zu bilden, da deren lünftige Gründung den neuen Ansiedlern überlassen werden kann. Die zu bildenden bäuerlichen
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Die Königliche Regierung zu Düsseldorf
Etablissements sind entweder einer schon bestehenden Dorfgemeinde anzu⸗
schließen oder, wo dies nicht thunlich erscheint, zu einer neuen Dorfgemeinde zu vereinigen und demnächst sogleich die nöthigen Ländereien für die Schule und das Schulzenamt anzuweisen. Auch wird dafür Sorge getragen, daß die Gehöfte der einzelnen Etablissements nicht zu entfernt von einander ange⸗ legt und somit die Uebelstände vermieden werden, welche erfahrungsmäßig eine isolirte Lage derselben in mehrfacher Hinsicht, namentlich auch in Be⸗ zug auf das Schul⸗, Kommunal⸗ und Polizeiwesen, mit sich führt. Die zu bildenden bäuerlichen Etablissements sollen den neuen Ansiedlern den beste⸗ henden Grundsätzen gemäß zu Erbpachtrechten, gegen Uebernahme eines entsprechenden unablösbaren Erbpachts⸗Kanons, neben welchen sie die ge⸗
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Königsstädtisches Theater. Konzert des Herrn H. W. Ernst. 8
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Ernst nimmt unter den lebenden Violin⸗Virtuosen unstreitig einen der sten Plätze ein. Kräftiger, marliger Ton, der in keiner Region 6 Instruments, selbst nicht bei Ausführung der schnellsten und schwierig⸗ n Passagen, an Fülle einbüßt, glänzende Fertigkeit, die mit einer Unfehlbarkeit gränzenden Sicherheit die bedeutendsten Schwierigkeiten jelend überwindek, goldreine Intonation, bei stets sauberer Bo⸗ nführung, Leichtigkeit und Grazie charakterisiren sein Spiel, das, die güsüsche Größe und die Würde des deutschen Künstlerthums mit dem hhend und der Eleganz der französischen Virtuosenkunst zu vereinigen, den lenen Ruhm genießt.
Mit größter Vollendung trug der ausgezeichnete Künstler zuerst as Allegro aus einem eigenen, noch im Manustript befindlichen Concert athétique vor. Composition und Ausführung verdienen und fanden die höchste Anerkennung. Erstere ist in einem durchaus edlen, kurigen Styl geschrieben und effektuirt nicht nur durch glänzende Behand⸗ 68,0 Solostimme, sondern auch in demselben Grade durch sorgsame nd interessante Instrumentirung. Letztere trug das Gepräge der höchsten messtrschaf. Wir erinnern uns nicht, auf der Violine schwierigere, die 1 ferntesten Tonarten berührende Passagen mit gleicher Sicherheit und Reinheit gehört zu haben.
Der vom Orchester präcis exekutirten Ouvertüre zur „weißen Dame“, hhdurch der Wunsch, die lang vermißte Oper einmal wieder aufgeführt zu e 2 recht lebhaft geweckt ward, folgte ein zweiter Violin⸗Vortrag. Ernst aic sich hier als Salonspieler nicht minder groß, wie zuvor als Kon⸗ nls f Die eben so brillant und eigenthümlich von ihm selbst variirten, Senfenrig und geistvoll vorgetragenen „ungarischen Weisen“ erregten wahre 4 sation und veranlaßten das Publikum, wahrscheinlich darch eine ent⸗ nte Aehnlichkeit, zu dem allgemeinen Rufe: „Karncval!“
ach Doch fand das Begehren erst am Schlusse des Konzerts Realisirung,
nnd e. das Orchester zuvor noch die Ouvertüre zum „Maurer“ exekutirt rnst eine dritte Probe seiner außerordentlichen Virtuosität in dem
Vortrage eines ebenfalls von ihm komponirten Musikstückes, „Pirata⸗Ca⸗
F.n betitelt, abgelegt hatte. Hier ertönte der Ruf „Karneval!“ mäch⸗ . anhaltender; ihm nicht Genüge zu leisten, war unmöglich. spielte daher das beliebte Musikstück, und zwer mit einer Vollen⸗
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des Landes glücklich
dung, mit einem Anflug von Laune, überhaupt mit so geistvoller Auffas⸗ sung, daß die Hörer wirklich begeistert wurden. Enthusiastischer Beifall be⸗ lohnte die Bereitwilligkeit des Künstlers, dessen Ruf ein zahlreiches Publi⸗ kum anzuziehen nicht verfehlt hatte. S .“
Madagaskar.
Offenbar ist der wohlthätige Einfluß des Christenthums auf alle Ver⸗ hältnisse der menschlichen Gesellschaft. Nur billigen lassen sich die Versuche, die in verschiedenen Ländern gemacht worden sind, die christliche Religion zur Grundlage und Vermittlerin der Civilisation zu machen. Jedoch könnte nicht selten die Geschichte der Kolonieen hinsichtlich dieser Tendenz eine dem Zwecke nachtheilige Uebereilung in dem Verfahren einzelner Kolonial⸗Staaten nachweisen. Die sogenannten Wilden halten an ihren religiösen Irrthü⸗ mern eben so fest, wie die gesitteten Völker an den Grundwahrheiten ihrer Kirche. Ihnen plötzlich Ueberzeugungen aufdringen wollen, die ihr Verstand nicht fassen kann, ist ein, wenn auch nicht unmögliches, doch äußerst schwie⸗ riges Unternehmen. Angemessener erscheint es daher, den Augenblick abzu⸗ warten, wo aus dem längeren Verkehr mit Europa, aus der Aufnahme und Anerkennung europäischer Sitten, Gebräuche und Bedürfnisse die Nothwen⸗ digkeit der christlichen Kultur, als eine nnausbleibliche Folge der neuen Lebensart, sich entfaltet. Wenn Frankreich, während seiner Occupation der Insel Madagaskar, ein solches Verfahren befolgt hätte, so würde es jetzt, süatt eines bestrittenen Besitzrechts auf selbige, wahrscheinlich das völlige Eigenthum und die außerordentlich vortheilhafte Nutzung einer der herrlich⸗ sten Gegenden der Welt haben.
Seit langer Zeit war Madagaskar, — verlassen von den Engländern und Holländern, die sich um das damals für sie viel wichtigere Indien striiten, — der Zufluchtsort der französischen Seeräuber, als Kardinal Richelicu im Jahre 1639 eine Gesellschaft zur regelmäßigen Bebauung die⸗ ser Insel genehmigte. Das Colonisations⸗Privilegium wurde ihr zu An⸗ fang des Jahres 1642 ertheilt. Ungefähr fünf Jahre nachher wurde ein Verirag mit einer Königin, Namens Betzp, geschlossen, nach welchem diese Prinzefsin ihre sämmtlichen Rechte auf Madagaskar dem Könige Frank⸗ reichs gegen Zahlung einer sehr mäßigen lebenslänglichen Rente formlich abtrat, worauf sich noch die jetigen Ansprüche Frankreichs gründen.
Die Franzosen hatten sich zu Fort⸗Dauphin niedergelassen. Mehrere Statthalter, Pionis, Fouquembourg, Flaccourt, Campmargon, hatten den einheimischen Küusten⸗Fiebern und den wiederholten Angriffen der Bewohner roß geboten. Die Kolonie fing an zu gedeihen. Zu
Ende des siebzehnten Jahrhunderts versprach sie die besten Resultate. Man hielt demnach für nöthig, sie mit Missionairen zu versorgen. In wenigen Monaten hatte der unzweckmäßige Bekehrungseifer eines Paters Etienne das mühsame Werk vieler vorangegangenen Jahre zu Grunde gerichtet. Die Madagassen, welche — ungeachtet sie keinem bestimmten Glauben anhin⸗ gen — die ihnen aufgedrungene Religion nicht mochten, versammelten sich zahlreicher als je, benutzten einen Augenblick, wo man gegen sie nicht auf der Hut war, griffen die Franzosen an und brachien fast sämmtliche um. Nur einigen wenigen gelang es, die Flucht zu ergreifen.
Seitdem versuchte Frankreich noch ein einziges Mal mit Ernst, sich Madagaskars zu bemächtigen. Im Jahre 1774 langte der gescheidte Ba⸗ ron von Benjowsky mit drei Kriegsschiffen im Fort Dauphin an. Die Geschichtsschreiber haben diesem merkwürdigen und unternehmenden Mann noch keine Gerechtigkeit widerfahren lassen. Der Schauplatz seiner Wirk⸗ samkeit war entfernt und wenig beachtet. Die außerordentliche Geschicklich⸗ keit, die er bewies, der Muth, mit welchem er unzählige Gefahren über⸗ wand, die richtigen Ansichten, welche er über die Wichtigkeit des Besitzes Madagaskars für die künftige Große Frankreichs entwickelte, und von denen er bei Durchführung seines Auftrages geleitet wurde, fanden zur gelegenen Zeit keine Gönner bei seiner Regierung. Der schwache Ludwig XVI. ver- säumte, indem er dem Benjowsky die nöthigen Mittel zur Fortsetzung sei⸗ nes Unternehmens abschlug, die beste und letzte Gelegenhett, dauerhafte Niederlassungen auf der Insel zu gründen. Der König ließ sogar — ge⸗ täuscht durch falsche Berichte aus Bourbon und Mauritius, wo man dem fühnen Ansiedler nicht hold war — den Mann verfolgen, der bereits in wenigen Jahren die französische Herrschaft nicht allein auf den größten Theil der Kuste, sondern tief in das Innere des Landes, wohin die ostin⸗ dische Gesellschaft nie gekangt war, ausgedehnt hatte.
Wenn also die verschiedenen Stämme der Bewohner Madagaskars gegenwärtig nach langem Kriege unter der Herrschaft eines verständigeren Stammes, dem der Ova'’s, stehen; wenn die dort angesiedelten Europäer bis zu ihrer letzten Verjagung (1845) nur unsichere Sitze auf der Kuste erhalten konnten — so ist dies lediglich der Gleichgultigkeit Frankreichs bei⸗ zumessen. Fast lönnte man sagen, daß Frankreich gleichsalls die zwei in den Jahren 1830 und 1845 erlittenen Niederlagen sich absichtlich zuzog. Denn in beiden Fällen rückte man gegen eine Nation, die wissentlich in der Kriegskunst große Fortschritte gemacht hatte, mit geringeren Kräften vor, als die waren, welche 1642 und 1774 gegen wilde, damals des Schieß⸗ pulvers noch unkundige Horden gebraucht wurden.
Obwohl nun die Idee einer vollständigen Erpedition nach rsnüa