F falls die Pfandbriefs⸗Inhaber zu gewärtigen haben, daß wegen der nicht abgelieferten Pfandbriefe nach Vorschrift des Nachtrags zum §. 281. des Kredit⸗ Reglements verfahren werden soll.
Gleichzeitig werden hiermit die Inhaber der in dem nach⸗
stehenden Verzeichnisse sub B. aufgeführten, bereits frü⸗
her zur Einlieferung gekündigten Pfandbriefe erinnert, dieselben nebst den dabei bemerkten Coupons unverzüg⸗ lich bei unserer Hauptkasse gegen Empfangnahme der
Kapitalbeträge abzuliefern, indem sonst nach Maßgabe
der bestehenden Bestimmungen die Mortification der ge⸗
dachten Pfandbriefe auf Kosten der Inhaber veranlaßt werden wird. Berlin, den 12. Dezember 1846. Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗Direction. (gez.) C. v. Voß. Freiherr v. Monteton. A. Verzeichniß
von den am 12. Dezember 1846 gekündigten Kur⸗
und Neumärkschen Pfandbriefen.
Betrag
derselben.
Betrag derselben.
Nummer Nummer
der der
Pfandbriefe.
9827 bis 9833 inel. 9837 — 37480 1000 (140322 44282 u. 44: 44653
Pfandbriefe. 90
3094 und 3095
3099
5529
8915 bis 8925 inel
83 300 b von den bereits früher gekündigten, aber noch nich eingelieferten Kur⸗ und Neumaͤrkschen Pfandbriefen. Betrag derselben.
83
Nummer Datum 22.
der Kündigung und Nummer 2 der Coupons, mit welchen die g9 Pfandbriefe einzureichen sind. 1
100
der
Pfandbriefe. 621
d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8. — 5 19. Juni 1844 mit Coup. Nr. 6 bis 8 incl. d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.
d. 12. Juni 1846. mit Coup. 200 (Nr. 2 bis 8 incl.
d. 18. Juni 1841 mit Coup.
50
200 7268 b. 7271 inel. 7595 7634 77635 b. 7637 incl.
7638 7639 u. 7640 d. 12. Juni 1846 mit Coup.
7641 Nr. 2 bis 8 incl. 7642 1““ 7643
11821 b. 11835 incl.
11856 b. 11859 inel.
12057
1000
100 50
8
v. 17. Juni 1845 mit Coup. Nr. 8.
(d. 12. Juni 1846 mit Coup. Nr. 2 bis 8 incl.
500
100 300 d. 19. Juni 1844 mit Coup. Nr. 6 bis 8 incl.
12068 100 d. 18. Juni 1841 mit Coup.
12300 b. 12305 incl.
12306 b. 12315 incl.
12316 b. 12325 incl.
12326 b. 12331 inel.
13182
500
— 200
d. 12. Juni 1846 mit Coup. Nr. 2 bis 8 incl. —
V
1000]
50d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.
50
1000 (ben 10. Dezbr. 1845. 100 V
13185
13748
14170
14182
14951
25086 b. 25095 incl.
25103
25133 u. 25134
25308
26175
26499
1
d. 18. Juni 1841 mit goup.
50 8 Nr. 8.
50
d. 12. Juni 1846 mit Coup. Nr. 2 bis 8 incl.
1000 500 200 100 ‧d. 18. Juni 1841 mit Coup. 100 Nr. 8.
1000 b. 20. Dez. 1844 mit Coup.
Nr. 7 u. 8.
1000 8 12. Juni 1846 mit Coup.
26659 u. 26660 26704
200/5 Nr. 2 bis 8 incl. 27903
— sd. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.
s 20. Dez. 1844 mit Coup. Nr. 7 u. 8.
29702
29726
30195
31942
33120
33128
35228
36849 b. 36864 incl.
38044 u. 38045 1000 —
38046 u. 38047 500
38048 b. 38050 incl. 200
38051 b. 38053 incl.
38054 u. 38055
38056 b. 38058 incl.
38059 u. 38060
38061 b. 38063 incl.
38064 b. 38066 incl.
38067 u. 38068
38627 u. 38628
38719
39270
39272
39375
500 500 100 100 -
00 . ; 109 d. 18. Juni 1841 mit Coup.
100 I
100
100 50 Seesies, Ieewen e.nravvn 12. Juni 1846 mit Coup.
9 aerh bis 8 incl.
5 . 200
100
50 1000 300 100 507 100 d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.
sd. 12. Juni 1846 mit Coup.
39727 39944 b. 39948
400
7 2
[800) Nothwendiger Verkauf. Königl. Ober⸗Landesgericht zu Coeslin, den 9. September 1846. 8 Die adeligen Guts⸗Antheile Groß⸗Gusttow B. u. E., im Kreise Bütow, landschaftlich abgeschätzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem dritten Büreau einzusehenden Tarxe, sollen
As
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
——————
[63434 Nothwendiger 89* Stadtgericht zu Berlin, den 30. Juni 1846. Das in der Köthenerstraße Nr. 39 belegene, im stadt⸗ gerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 28. No. 1825 verzeichnete Hutzesche Grundstück, tarxirt zu 15,134 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., soll am 12. Februar 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Verhörszimmer Nr. 30, subhastirt werden. Taxe und Hypothelenschein sind in der Regi⸗ stratur einzusehen.
[897] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Oktober 1846. Das hier in der Französischen Straße an der Ecke
der Kanonierstraße belegene und im Hopothekenbuche
von der Friedrichsstadt Vol. XII. No. 849. verzeichnete dhe gerichtlich abgeschätzt zu 6290 Thir. 21 Sgr.,
oll am 5. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthümer,
Lohgerber Jacob Fraisse, oder dessen Erben werden hier⸗
durch öffentlich vorgeladen.
[894] Nothwendiger Verkauft. Stadtgericht zu Berlin, den 9. Oktober 1846.
Das dem Zimmerpolier Johann Friedrich Milenz gehörige, in der Koppenstraße Nr. 61 a belegene, im Hypothekenbuche von der Königsstadt Vol. 39. No. 2471. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12931 Thlr. 9 Pf., soll
am 10. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Interessenten werden zu dem Termin bei Vermeidung der Präklusion ihrer Ansprüche vorgeladen.
39
[895] Nothwendiger Verkauf.
Das in der Kesselstraße sub No. 3. belegene, Vol. IV b. No. 137. pag. 385 des stadtgerichtlichen vormals kammergerichtlichen Hypothekenbuchs verzeichnete Kunst⸗ sche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 5349 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., soll
am 12. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger, der Rentier Johann Christian Schack, jetzt dessen Er⸗ ben, und der Steinhändler Johann Friedrich Hering werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
[991 b] 8½ 2 .21 82
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. 882 beg Die am Januar 22228 k. J. fällig werdenden, so wie die in früheren Terminen noch nicht ab⸗ gehobenen Coupons von
Prioritäts⸗ Actien unserer Ge⸗
sellschaft, werden wäh⸗ rend des ganzen Monats Januar in den Vormittags⸗ stunden von 9—12 Uhr in unserer Gesehschafts⸗Haupt⸗
Kasse, am Askanischen Platze Nr. 6, eingelöst werden.
Fe Zwecke rascher Abfertigung wird gebeten, mit den Coupons ein nach der Nummernfolge geordnetes, deutlich geschriebenes Verzeichniß einzureichen, und wenn Coupons von früheren Terminen dabei sind, solche be⸗ sonders zu verzeichnen.
Berlin, den 18. Dezember 1846.
1 Direction. v. Cronstein, Vorsitzender.
2 4⸗
SDöüE 2
“ I an⸗Kölner Eisenbahn. Die am 2. Januar 1847 fälligen fünf⸗ prozentigen Zins⸗Coupons der Actien unserer Gesellschaft für das Jahr 1846 Uwerden von jenem Tage ab bei den nach⸗ stehenden Banquierhäusern eingelöst: in Bonn bei Herrn Jonas Cahn, i Herren A. C L. Camphausen, Herrn J. D. Herstatt, Herren S. Oppenheim jan. Co., Herrn Abr. Schaaffhausen und Herrn J. H. Stein, in Berlin bei Herren Gebr. Veit & Co. Die außer den Zinsen aus den Ueberschüssen des Be⸗ triebes zu vertheilende Gewinn⸗Dividende und den als Reservefonds zurückzulegenden Betrag hat gemäß den §§. 16. und 18. des Statuts die nächste General⸗Ver⸗ sammlung der Actionaire festzusetzen. Bonn, 12. Dezember 1846. Die Direction der Bonn⸗Kölner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Krause, Subdirektor.
[805] Ediktal⸗Ladung. Von dem unterzeichneten Königlichen Justizamte ist I. zur Vorladung der bekannten und unbekannten Gläubiger 1) des Handelsmanns und Färbers Friedrich Wilhelm Frotzscher zu Frankenberg, 2) des Webermeisters und Handelsmanns Frie⸗ “ drich Anton Kästner daselbst, 3.) Johannen Concordien, verw. Tischlermeister Schumann daselbst, zu deren Vermögen der Konkurs⸗Prozeß zu eröffnen
iincl. 1000]% Nr. 2 bis 8 incl.
gewesen, so wie II. in Gemäßheit des Mandats vom 13. Novem⸗ ber 1779:
am 17. April 1847, Vormitt. 11 Uhr,“
1 11ö“ 11M“ — Verkaußfß.
ITII1“ “
Stadtgericht zu Berlin, den 12. Oktober 184b.
9
1508
1) Behufs der Ausmittelung der Gläubiger des am 31. März d. J. insolvent verstorbenen Webermeisters und Handelsmanns Johann Gottlob Seifert zu Frankenberg, dessen Nach⸗ laß von seinen hinterlassenen Intestaterben
cum benesicio inventarii angetreten worden;
2) Behufs der Ausmittelung der Erben und
Gläubiger des am 25. April 1845 zu Dres⸗
den selbst entleibten Kanoniers Karl Eduard
Säuberlich aus Frankenberg, von dessen Nach⸗
lasse seine nächste Intestaterbin sich losge⸗ mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren.
Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu⸗ biger Frotzscher's, Kästner's, der Schumannin und des Seisfertschen Nachlasses, so wie überhaupt diejenigen, welche an die genannten Konkurs⸗ und resp. Nachlaß⸗ massen aus irgend einem Rechtsgrunde, ingleichen die⸗ jenigen, welche an den Säuberlichschen Nachlaß als Erben, Gläubiger, oder auf Grund eines anderen Rechts⸗ titels Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen,
den 22. Februar 1847, welcher zum Liquidalions⸗Termine anberaumt worden, zu rechter früher Gerichtszeit persönlich oder durch hin⸗ reichend legimirte und, so viel die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauf⸗ tragte, auch sonst legal an Amtsstelle allhier zu er⸗ scheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, beziehendlich sich als Erben zu legiti⸗ miren, mit den bestellten Konkurs⸗ und Nachlaßvertre⸗ tern über die Richtigkeit, so wie nach Befinden unter sich, über die Priorität ihrer Forderungen rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen und den 6. April 1847
der Publication eines Präklusivbescheids gewärtig zu sein.
Hiernächst haben die beim Frotzscherschen, Kästner⸗ schen und Schumannschen Kreditwesen betheiligten Gläu⸗ biger
b den 21. April 1847, welcher zum Verhörs⸗ und Gütepflegungs⸗Termin an⸗ beraumt worden, sich wiederum in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, Vormittags 10 Uhr, an Amtsstelle allhier einzufinden und über den Abschluß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Standi kommen sollte, sich
den 5. Mai 1847 der Inrotulation der Akten und den 21. Juni 1847 “ der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkenntnisses zu versehen.
Diejenigen, welche bis Nachmittags 5 Uhr im Li⸗ quidations⸗Termine nicht erschienen und ihre Forderun⸗ gen nicht anmelden, werden ihrer Ansprüche an die be⸗ treffende Konkurs⸗ und Nachlaßmasse, so wie der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig, diejenigen aber, welche in dem anberaum⸗ ten Verhörstermine außen bleiben, oder zwar erscheinen, aber hinsichtlich des abzuschließenden Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in den Beschluß der Mehrheit angesehen, die bekannt zu ma⸗ chenden Erkenntnisse endlich hinsichtlich derjenigen, welche sich in dem anberaumten Publications⸗Termin nicht melden, Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden.
Im Uebrigen haben auswärtige Interessenten; nahme der künftigen Ausfertigungen bei 5 Thlr. Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen
Frankenberg, den 14. September 184b. Königliches Justiz⸗Amt Frankenberg mit Sachse
I1I1I“I“ In Stellvertretung 8 v1“ v“
[891 b] . Mit dem 2. Januar 1847 ginnt die Wirksamkeit dere
Beschluß der General⸗Versammlung, 15. September d. J. hier unter dem Nan
Anhalt-Dessauische Landestne begründeten Actien⸗Bank. „e vom Verwaltungs⸗Rathe unterm 9ten d. M. gin nen Bestimmung wird hierdurch die zw eite —
28 L
— — —ÿ—ÿ—ÿ—ꝛyYꝛꝛꝛ,
vBiin
zahlung auf die ursprünglich von der reft
Bank in Dessan ausgegebenen Interims⸗Actim T-
Zehn vom Hundert eingefonage selbe beträgt nach Abrechnung von 15 Sgr., te Zinsen der ersten Einzahlung von 20 Thlr. 8* Monat, Neunzehn Thaler auch funszehn 8g. 14 Thaler⸗Fuß auf jede Interims⸗Actie von Mxh Nominalwerth, und ist
6 2½△ ¹4 ˙ 8
vom 2. bis 15. Januar 18
an die Anhalt⸗Dessauische Landen.
hierselbst zu leisten.
Die eben bezeichneten Interims⸗Actien weng gen auf den Inhaber lautende Quittungsbogm, welchen die ersten beiden Einzahlungen qaiting umgetauscht.
Nach dem vom Verwaltungsrathe gefaßten Lih ist es auch gestattet, die Interims⸗Aciien bis zuch von fünfzig Prozent in der bemerkten Zeit einzun und erhalten die Einzaͤhler für die somit früͤhn
stete Zahlung der noch auszuschreibenden Ratenp
4 %ℳ Zinsen per anno vergütet.
Verspätete Einzahlungen werden nach §. 13. Bank⸗Statuten nur unter Hinzufügung einer Con tional⸗Strafe von 2 Thlr. per Actie angenommen, wenn nach geschehenem Aufrufe dieselben binnen?
natsfrist nicht erfolgen, so werden die ausgeblieben Interims⸗Actien annullirt und die früheren Einzahln
gen fallen der Gesellschaft anheim. Die Herren Frege & Co. in Leipzig, F. W. Dras
in Dresden, Gebr. Nulandt in Merseburg vnd R
lev & Reußner in Magdeburg haben sich bereit
klärt, Einzahlungen an die Bank gegen Vergütung
billigen Provision zu vermitteln. Dessau, den 13. November 1846.
Die Direction der Anhalt⸗Dessauischen Landes⸗J
Nulandt. Eichel. Frege. Lilia. Liebert
chsisch⸗Schlesische Eisenbahn.
Dresden⸗Löban.
Tägliche Abfahrten vom 17. Dezember 18461
Co
bis auf weitere Bestimmung.
1 8
von Dresden nach Löbau.
von Löbau nach Dresden.
Personenz. Personenz. Postz.
U. M U. M. U
Abfahrt früh 7 Vorm. 11 30 Nchm. 4
von Dresden Ankunft
in Radeberg » 7
in Bischofs⸗ werda
in Bautzen
in Löbau
Ihͤ 41t
4 Mitt. 12 34 » 5 44 Nchm. 1 14 36 » 2 6» 6
von Löbau 4 54 in Bautzen 1 in Bischofs⸗ 29 Abend. 6 2 52
1 in Radeberg 4 1; in Dresden 1:
Personenz. Postz. Personeg U. M. U. M. 0 früh 6 45 [Vorm. 10 15 Nchn. 11
Abfahrt
Ankunft 10
werda
den 11. Dezember 1846.
Dresden , d a 8
1“ vW1“
Direktorium der Sächsisch⸗Schlesischen Fentzabm Ghnsglege
8.
1 I“; 1““ * 8 8
[938 b
Loebau⸗Zittauer Eisenbahn. Von den in unserer
Bekanntmachung vom 16. Oktober d. J. aufge⸗
7 führten 1 33 Stück Interims⸗Acetien, RlEI- auf welche bis zum 15. A 3 0 Oktober d. J. die sie⸗ bente Einzahlung nicht geleistet wor⸗ den war, sind bis mit Ablauf der Prälklusivfrist (den 30. November a. c.) solgende Nummern der sechsten Einzahlung: 1795 bis mit 1800. 1971 bis mit 1984. 7770 bis mit 7773. 7840 bis mit 7843. 7980 bis mit 7982. 13700. mithin 32 Stück nicht eingelöst worden. In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts⸗Statuten wer⸗
den nun hiermit diese voraufgeführten Actien der 6ten Einzahlung für erlo⸗ schen erklärt und sind demgemäß deren Inha⸗
ber aller ihnen als solchen zustehenden Rechte verlustig. Zittau, am 1. Dezember 1846.
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
☚
en. Als Weihnachtsgeschenl
Durch alle Buchhandlungen ist zu beziehen dels Ausgabe der 8 I1xl Gedichte
8 Leopold Schefer. Feinstes Velinpapier.
888
1 ¼ Thlr. V1G Diese Auswahl aus den früheren Ausgaben, nn reifsten Erzeugnissen der Scheferschen darf dem Bestem sich an die Seite stellen, was,ng rische Poesie der Deutschen aufzuwersen hat. g. in den Händen Aller zu sehen, denen die Peest kein leerer Klang geworden, ist unser Wunsch und sere Hoffnung.
Zu gleicher Zeit erinnern wir an die unlängi
schienene fünfte Auflage vom Laienbrevier
desselben Dichters, das stets, elegant gebunden 41 21 Sgr., vorräthig ist. gän
Schefer's ausgewählte Werke, 12 Ba enthaltend:
9 Bände Novellen (26 auserlesene:
Künstlerehe, Waldbrand u. s. w.),
1 Band Gedichte (dritte Aufl.),
2 Bände Laienbrevier (fünfte Aufl.), kosten zusammen nur sechs Thaler. b
Berlin, Dezember 1846. Veit u. Con
Depol 1
Ludwig, Amtzg
ꝗDie freiwilligen
In elegantem Einband. 1.o
Muse vemz
1b Abonnement beträgt.
has b 2 Kthlr. für ¼ Jahr. 1 4 üthlr. — ¾½ Jahr. 8 kthlr. - 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhohung. sertions -Gebühr für den aun einer Zeile des Allg.
Anzeigers 2 Sgr.
ö
Alle post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsslraß e Nr. 72.
“
—
eiand. Bundesstaaten. Königreich Bayern. Verordnung in
Betreff kirchlicher Angelegenheiten. — Eera2- Hessen und bei Rhein. Staatsschuld. — Herzogthum Sachsen⸗Mei⸗ in en⸗Hildburghausen. Die freien Gerichtstage u. Friedensgerichte. ninZandgrafschaft Hessen⸗Homburg. Hesterreichische Monarchie. Klagenfurt.
hehand und Polen. St. Petersburg. Sparkassen⸗Einrichtung. — Matrosen in Neurußland. ankreich. Paris. Hofnachrichten. — Ankunft des Königs und der Königin der Belgier. — Abreise des Bey's von Tunis. — Palmerston und Guizot. — Die politischen Flüchtlinge in Frankreich. — Frankreichs Ein⸗ und Ausfuhr. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Vor⸗ bereitung eines Zoll⸗Gesetz⸗Entwurfs; Mangel an Baumwolle.) roßbritanien und Irland. London. Hofnachricht. g Neuer Zwiespalt in der Repeal⸗Partei. — O'Connell⸗Tribut. — Peel's Stel⸗ jung im Parlament. — Schreiben aus London. (Gefahrdrohende Zu⸗ stände Irlands.) b b elgien. Brüssel. Hofnachrichten. — Kammer⸗Verhandlungen. — s(Schriften über Handel und Zollwesen. chweiz. Kanton Zürich. Diplomatisches. — Kanton Bern. Er⸗ Mofinung des Großen Rathes. — Neue Zeitungen. e“ öpanien. Schreiben aus Madrid. (Die Cories⸗Wahlen; die Minister⸗ Krisis; der Infant Don Enrique.’..) isenbahnen. Sächsisch⸗Schlesische; Thüringische Bahn. aandels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ bericht. üpritte Quartett⸗Versammlung im Cäcilien⸗Saale der Sing⸗Akademie. — Zur Literatur der vaterländischen Geschichte. — Zur Literatur der bilden⸗ den Kunst. — Der Kunstverein für die Rheinprovinz und Westphalen. — Lessing. — Berlin. Feilage.
4 2⁴ Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Stadtgerichts⸗Botenmeister, Lieutenant a. D., Ehren⸗ orff zu Breslau, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; und Den ordentlichen Professoren in der juristischen Fakultät der Uni⸗ gsität zu Breslau, Dr. Huschke und Dr. Abegg, den Charakter
hes Geheimen Justizraths zu verleihen; so wie Den Kaufmann Eduard Müller in Valparaiso zum Konsul
slbst zu ernennen.
Ihre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Anhalt⸗ heßau, so wie Höchstderen Töchter, die Prinzessinnen Adel⸗ eid, Bathildis und Hilda Durchlauchten, sind von Hamburg er eingetroffen.
Gewitter und
8
Angekommen: Der Fürst zu Lynar von Drehna.
Nichtamtlicher Cheil.
Inland.
Berlin, dez. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ gst geruht: Dem dienstleistenden Adjutanten der 16ten Infanterie⸗
22
22—.
Brigade, Premier⸗Lieutenant von Dewall des 25sten Infanterie⸗ Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kurprinzen Mit⸗ regenten von Hessen Königl. Hoheit ihm verkehenen Ritterkreuzes des Kurfürstlichen Hausordens vom Goldenen Löwen zu ertheilen.
BDPeutsche Bundesstaaten. 1““ Königreich Bayern. Ein am 16. Dezember erschienenes Regierungsblatt (Nr. 43) enthält folgende Allerhöchste Verord⸗ nung, die Bildung einer eigenen Abtheilung des Ministeriums des Innern für die Behandlung der kirchlichen Angelegenheiten betreffend: „Ludwig ꝛc. ꝛc. Wir haben beschlossen und verordnen, auf so lange Wir nicht anders verfügen, was folgt: §. 1. Zur Behandlung der dem Ministerium des Innern zugewiesenen kirchlichen Angelegenheiten soll eine eigene, für sich bestehende Abtheilung dieses Ministeriums unter der Be⸗ nennung Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenhei⸗ ten gebildet werden. §. 2. Die Leitung dieses Ministeriums wird mit jener Unseres Justiz⸗Ministeriums vereinigt. §. 3. Das Ministerium des Innern für lirchliche Angelegenheiten besteht unter der Leitung des Mi⸗ nisters: 1) aus zwei Näthen, von denen einer der katholischen und der andere der protestantischen Kirche angehört; 2) aus einem Secretair, dem zugleich die Besorgung der Registratur⸗Geschäfte obliegt. Sowohl die athe als der Secretair werden von Uns ernannt. §. 4. Das nöthige Gehülfen⸗-, Schreiber⸗ und Boten⸗Personal wird von dem vorgesetzten Mi⸗ nister auf Ruf und Widerruf aufgenommen; demselben wird zur Bestrei⸗ tung der Functionsbezüge dieses Personals, dann sür die sonstigen Regie⸗ Bedürfnisse eine Averalsumme ausgesetzt. §. 5. Die Räthe haben den Titel „Ober-Kirchenrath“ zu führen. Denselben, so wie dem Seecretair, sollen die Besoldung, der Rang und die Uniform zukommen, welche den Beamten der gleichen Kategorie bei dem nach Unserer Verordnung vom 17. Dezember 1825 gebildeten obersten Kirchen⸗ und Schulrath verliehen waren. §. 6. Der Wirkungokreis des Ministeriums des Innern für kirchliche Angelegenheiten umfaßt alle auf Reli⸗ gion und Kirchen sich beziehenden Gegenstände. Demselben ist hier⸗ nach insbesondere übertragen: 1) der Vollzug und die Aufrechthaltung aller Bestimmungen der Verfassungs⸗Urkunde über kirchliche Gegenstände, des Verfassungs⸗Edifts über die äußeren Rechtsverhältnisse des Königreichs Bayern in Beziehung auf Religion und kirchliche Verhältnisse, des Konkor⸗ dats über die katholischen Kirchen⸗Angelegenheiten, des Edikts über die in⸗ neren kirchlichen Angelegenheiten der protestantischen Gesammtgemeinde im Königreiche, dann der sonstigen, in Beziehung auf kirchliche Ver⸗ hältnisse bestehenden Gesetze und Verordnungen; 2) die Bewah⸗ rung und Vertretung der landesherrlichen Rechte und Interessen, egenüber den aufgenommenen Kirchen, so wie die Handhabung der ver⸗ fasungsmähigen Gränzen zwischen der weltlichen und geistlichen Gewalt — namentlich bezüglich der geistlichen Gerichtsbarkeit; 3) die Behyandlung aller protestantisch⸗kirchlichen Angelegenheiten, welche in dem unter Ziffer I. angeführten desfallsigen Erikte (Anhang II. zur zweiten Verfassungs⸗Bei⸗ lage) dem Ministerium des Innern vorbehalten sind; 4) die Errichtung neuer kirchlichen Gemeinden, neuer Klöster oder sonstiger religiösen Körper⸗ schaften und Vereine; die Aufsicht auf die bestehenden, dann die Handha⸗ bung der Amortisationsgesetze; 5) die Errichtung und Verfassung der geist⸗ lichen Bildungs⸗Anstalten; 6) die Handhabung ber Verordnungen über die katholischen Pfarr⸗Konkurse und über die protestantischen Aufnahme⸗ und Anstellungs⸗Prüfungen; 7) die Rekurse gegen Handlungen der zeistlichen Gewalt in den verfassungsgesetzlich bestimmten Fällen; 8) die Besetzung der kirchlichen Würden, Aemter und Pfründen, die Einsetzung der Geistlichen in die Temporalien und die Ablegung des vorgeschriebenen Eides; 9) die Errichtung neuer und die Theilung bestehender Pfarreien, Benefizien und kirchlichen Aemter; 10) die Bewahrung und Vertretung der landesfürstlichen Ernennungs⸗ und Panonatsrechte; 11) die Emeriten⸗ und Demeriten⸗ Anstalten, die Tischtitel⸗Verleihung, die protestantischen Pfarr⸗Unterstützungs⸗, Pfarr⸗Wittwen und Pfarr⸗Pensions⸗Anstalten; 12) die Pfarrfassionen, dann alle auf die Dotation der Pfarreien und anderen geistlichen Pfründen bezüglichen Gegenstände; 13) die Bestätigung neuer Stiftungen zu kirchlichen
Berlin, Mittwoch den 236en HPezestee,
20,168 Fl. in
Zwecken; 14) die Streitigkeiten über die Baulast an Kirchen⸗ u. Pfarrhofgebäuden, so weit dieselben nicht zum Ressort der Gerichte gehören; 15) die Regulirung der Aussitzfristen und der Interkalarfrüchte; 16) die Aufsicht auf vorschriftsmäßige Wendung der Baufälle an den Pfarrgebäuden von Seiten der Nutznießer. §. 7. Den über den Wirkungskreis der Ministerien im Allgemeinen, dann über den Geschäftsgang bei denselben durch die bestehenden Verordnungen, insbesondere durch jene vom 9. Dezember 1825, gegebenen Vorschriften lommt auch für das Ministerium des Innern in kirchlichen Angelegenheiten volle Geltung zu. Insbesondere sind hiernach die Gränzen seiner Zustän⸗ digkeit in allen Gegenständen des ihm zugetheilten Wirkungskreises zu be⸗ messen. §. 8. Der durch Unsere Verordnung vom 17. Dezember 1825 gebildete oberste Kirchen⸗ und Schulrath wird aufgehoben. Die demselben übertragen gewesenen Gegenstände der Volksbildung, der Erziehung und des öffentlichen Unterrichts werden künftighin bei Unserem Ministerium des Innern gleich den übrigen demselben zugetheilten Gegenständen behandelt. Die protestantischen Schul⸗Angelegenheiten bei demselben sind nach Vor⸗ schrift des §. 14 des zweiten Anhangs zur zweiten Verfassungs⸗Beilage durch einen protestantischen Ober⸗Studienrath zu bearbeiten; die katholischen Schul⸗Angelegenheiten aber einem Ministerial⸗Rathe, Ober⸗Studienrath oder Ministerial⸗Assessor katholischen Glaubens zu übertragen. §. 9. Die Dotation des für das Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenhei⸗ ten zu bildenden besonderen Etats wird bis zum Schlusse der laufenden Finanz⸗Periode aus dem budgetgemäßen Etat des bisherigen obersten Kirchen⸗ und Schulraths geschöpft und ausgeschieden. Bezüglich des von dem letz⸗ teren an besagtes Ministerium zu überweisenden Dienst⸗Personals bleibt Unsere weitere Bestimmung vorbehalten. §. 10. Gegenwärtige Verordnung hat mit dem 1. Januar 1847 in Wirksamkeit zu treten.“
Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Laut einer unterm 19. November im Regierungsblatte veröffentlichten Zu⸗ sammenstellung der Ergebnisse der Staatsschulden⸗Tilgungskassen⸗ Rechnung für 1844 beträgt die am Ende dieses Rechnungsjahres definitiv überwiesene Staatsschuld 12,840,303 Fl., und zwar unverzinslichen Kapitalien, 843,267 Fl. in Kapitalien zu 3 pCt., 1,210,900 Fl. zu 3 ½ pCt., 10,764,984 Fl. zu 4 pCt. (darunter der planmäßige Kapitalwerth der am 1. Januar 1844 verbliebenen Rothschildschen Anleihe von 6 ½⅞ Millionen) und 983 Fl. zu 5 pCt. (aus unaufkündbaren und liquid gewordenen Schulden bestehend, welche wegen mangelnder Legitimation nicht erhoben wur⸗ den). Bei einer Vergleichung der Aktiva und Passiva der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse ergiebt sich als Betrag der Aktiva die Summe von 10,256,387 Fl. (darunter namentlich die Staats⸗Aktiv⸗Kapitalien von 9,182,780 Fl., welche nach Maßgabe der beiden Gesetze vom 27. Juni 1830 über die Ablösung der Grundrenten ausgeliehen worden sind); als Summe der Passiva aber 12,932,079 Fl., so daß der Stand der Passiva oder die eigentliche Staatsschuld sich herausstellt auf 2,675,692 Fl. 8
Herzogthum Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburg⸗ hausen. (D. A. Z.) Für die (seit 1831 im Lande bestehenden) sogenannten freien Gerichtstage — solche Gerichtstage, an welchen die Gerichts⸗Behörden privatrechtliche Streitsachen im Wege kosten⸗ freier Verhandlung durch Vergleich zu beseitigen suchen soullen, — sind nach Ausweis der unlängst bekannt gemachten Tabellen im gan⸗ zen Herzogthum im Jahre 1844 14,767 und im Jahre 1845 13,862 Streitsachen angemeldet und davon im ersten Jahre 7854 und im zweiten Jahre 6912 zur Erledigung gebracht und nur 2287 und 2273 zur Klage verwiesen worden. Seit dem 15jährigen Bestehen der freien Gerichtstage aber wurden im Ganzen 144,102 Sachen angemeldet und davon 87,028 erledigt, daher durchschnittlich in einem Jahre 9627 angemeldet und 5802 erledigt. Aus in freien Gerichtstagen aufgenommenen Protokollen sind im Jahre 1844 in
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Dritte Quartett⸗Versammlung im Cäcilien⸗Saale der Sing⸗Akademie. (Den 21. Dezember.)
Fesca, Beethoven, Schubert, lauter Namen, die in den An⸗ alen der Tonkunst mit goldenen Lettern verzeichnet stehen, füllten das utige Programm; ein Quartett des zuerst genannten Meisters eröffnete n Abend. Fesca's Styl ist ein edler. Haoydn und Mozart waren
Vorbilder im guten Sinne, in dem Sinne, wie es dem wahren Künst⸗ mziemt, äußeren Anstoß zum Fortschreiten gebend und Funken weckend. ine gewisse Weichheit, ein zarter Schmelz der Empfindung charakterisiren ne Melodieen und verleihen ihnen einen eigenthümlichen Reiz, der nur
lten durch überreich gewürzte Harmonie und unstäte, nebelnde Modulation Un Spohr’'s Weise) verwischt wird. Ernst und Schwermuth bezeichnen i Haupt⸗Charakter seiner Quartette, Heiterkeit und Laune blitzen nur mo⸗ Pentan durch. Auch im C-moli-Quartett, dessen Schönheiten die Herren bimmermann und Genossen in der heutigen Versammlung durch kunst⸗ agändigen Vortrag ins Leben treten zu lassen sich bemühten, begegnen “ Eigenschaften. Das gefühlvolle Adagio sprach am meisten an, 5 ü- und legte Satz interessiren jedoch ebenfalls durch schöne Haltung 2 far entwickelten, mannigfaltigen Ideengang, wenngleich die zu breite in bnung der Schlüsse die Totalwirkung derselben schwächt. Das Me⸗ F ildet einen charakteristischen Theil des Ganzen und entfaltet nur gal enweise einen Anflug von Trivialität, der mit der edlen und ernsten altung des übrigen Werkes nicht harmonirt. 1 8,8 Quartett von Beethoven folgte. Es war eines der sogenann⸗ ¹ eineren in der Entwickelungsperiode des Meisters entstandenen Ouar⸗ efe jenes aus G. dur mit dem wundervollen Adagio in C, das uns in⸗ isen als ein allgemein bekanntes, oft gehörtes Werk keinen Stoff zur Be⸗ Lnung, ais hinsichtlich seiner Ausführung liefert, welcher wir Lob erthei⸗
lan Schließlich einige kritische Bemerkungen über das zuletzt zum Vortrag 5 gte D-moll-Quartett von Franz Schubert. Dem Werke steht, anen Productionen dieses Komponisten, der Stempel der Genialität 1 ch auf der Stirn geschrieben; man muß es als ein aus innerer Be⸗ 2 * entflammtes sogleich erkennen. Originalität, glühende Phantasie 4 zu daraus bersor, ein genialer Schwung fesselt die Aufmerksamkeit be dörer unwillkürlich. Gleichwohl irägt Einzelnes die Spuren der Solusf- eine Scinns die kaum erklärlich wäre, wenn man nicht den sase zur Lösung dieses Räthsels in der excentrischen Künstler⸗Naturen egende eigenen Flüchtigkeit der Production fände, deren Einfluß im vor⸗ 7 7 n Falle klar entgegentri't. Dennoch rief das Werk in seiner genia⸗ otalität einen fesselnden Eindruck hervor. 2
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Zur Literatur der vaterländischen Geschichte.
* Vom Rhein. Mit großem Vergnügen berichten wir auch über den eben erschienenen neunten Band der „Zeitschrift für vaterländische Ge⸗ schichte und Alterthumskunde“, herausgegeben von dem Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, durch dessen Direktoren Erhard und Ro⸗ senkranz. Rosenkranz giebt darin eine Biographie des bekannten Historio⸗ graphen Reineccius (Reineke), eines Westphalen, der, von 1578 bis 1582 auch Professor an der Universität Frankfurt, dort sein Werk über den Ur⸗ sprung des erlauchten brandenburgischen Stammes veröffentlichte, wofür ihm der Kurfürst Johann Georg durch den Minister Levin von Bülow 20 Joachimsthaler auszahlen ließ, bedauernd, daß die schlechten Zeitver⸗ hältnisse keine größere Freigebigkeit gestatteten. Derselbe Verfasser hat auch eine Schilderung des verstorbenen Kriminal⸗Direktors Gehrken zu Pader⸗ born geliefert, eines in seiner ganzen Thätigkeit eben so ehrenwerthen, als für den westphälischen Verein überaus thätigen Mannes; die Biographie behandelt manche Seiten aus der neueren Geschichte, die wir nicht ohne Theilnahme haben lesen können, und des Verstorbenen freundschaftliche Be⸗ ziehungen zu dem nun auch entschlafenen Vincke erregt in uns den Wunsch, daß einmal dieses ausgezeichneten Staatsmannes Leben gründlich mit Be⸗ nußung der Korrespondenzen geschrieben werde. Auf Seite 355 findet sich ein an Gehrken gerichtetes Schreiben Vincke's, aus Bieleseld vom 27. März 1801 (Vincke war damals Landrath in Minden), worin es heißt: „Der Himmel weiß, wie sich die politische Verwirrung noch auflösen und was das endliche Resultat des lang ersehnten allgemeinen Friedens sein werde. Zunächst wünsche ich nur für uns, daß in unserem Westphalen kein neuer großer geistlicher Staat gestiftet, sondern allen geistlichen Staaten so bald als möglich mit allen ihren Anhangseln ein Ende gemacht werden möge. Ich bin überzeugt, es würde für uns Westphälinger das Erwünschteste sein, den größten Theil Westphalens unter der preußischen Regierung vereinigt zu sehen, weil uns das die Vertheidigung gegen den übermüthigen Nach⸗ bar möglich macht.“ Für die älteste Geschichte und Genealogie des Ge⸗ schlechts von Vincke bietet eben dieser Band einen sehr gründlichen Aufsatz von Mooper in Minden, der eine chronologische Uebersicht einiger Drosten daran geknüpft hat. Auch das Geschlecht der Grafen von Sternberg in Westphalen bespricht dieser aus urkundlichen Quellen. — Der Archivrath Erhard hat eine sehr klare und durch ihre gründliche Zuverlässigkeit beson⸗ ders werthvolle Geschichte des Jülich⸗Cleveschen Erbfolgestreites geliefert, somit einen erheblichen Beitrag zur preußischen Geschichte, auf den wir besonders aufmerklsam machen. Was uns in allen Aufsätzen und Mit⸗ theilungen dieser neun Bände erfreut, ist, um auch dieses nicht unerwähnt zu lassen, die Gründlichkeit der Forschung, die edle und vaterländische Ge⸗ sinnung, die Vermeidung aller konfessionellen Gehässigkeiten.
Zur Literatur der bildenden Kunst.
Conversations⸗Lexikon für bildende Kunst. mit vielen Holzschnitten. 13. — 17. Lieferung. Verlag der Stengerschen Buchhandlung.
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Seit dem Jahre 1843 erschien dieses weit angelegte Werk lieferungs- weise im Rombergschen Verlage zu Leipzig. Bis zum vorigen Jahre wa ren von den 48 versprochenen Lieferungen 12 erschienen. Seitdem ist das Werk in den Verlag der Stengerschen Buchhandlung übergegangen, welche es bereits bis zur 17ten Lieferung gebracht hat. Von nun an soll in je⸗ dem Monate ein Heft fertig werden, so daß in etwa 2 ½ Jahren, wenn keine neue Unterbrechung eintritt, alle sechs Bände in den Händen der Subskri benten sein dürften.
Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Werk, welches, wie ein großer Sprechsaal, Leute von dem verschiedenartigsten Wissen und unglei cher Bildung vereinigt, auf alle Fragen nicht gleich genügende Antworten geben kann. Denn es finden sich in solcher Versammlung wohl und übel Unterrichtete, Schweigsame, Mittheilsame, angenehme und trockene Erzähler. Nun kommt es darauf an, ob die Berichte von verschiedenen Verfassern von einem das ganze Reich der bildenden Kunst und der Architektur be⸗ herrschenden Geiste durchgearbeitet, zu einem Ganzen gestaltet und auf feste, wissenschaftliche Ansichten basirt zum Vortrag gebracht werden oder ob wir es blos mit den einzelnen Vertretern der besonderen Zweige der Kunst zu thun haben. Ersteres wäre eine unerläßliche Bedingung, wenn nicht die lexikalische Form des Buches dieselbe in den Hintergrund drängte. Gleich wohl bleibt es bei einem Nachschlagewerke wünschenswerth, daß die ver⸗ schiedenen Artikel durch ein inneres Band so mit einander verbunden sind, daß z. B. die hier und da zerstreuten Bemerkungen der Kritik sich auf die⸗ selben Prinzipien, auf eine bestimmte Anschauungsweise zurückführen ließen. Bei dem vorliegenden Werke ist nicht diese, sondern vielmehr die andere oben erwähnte Art der Behandlung gewählt worden. Daher kommt es, daß wir auch nicht allen Referenten dasselbe Verdienst einräumen lönnen. Wir haben im Gegentheil eine Ungleichheit in der Bearbeitung in den ver⸗ schiedenen Artikeln bemerkt, die wir an sich schon deswegen nicht unbeding tadeln wollen, weil wir gern die Schwierigkeiten anerkennen, welche der Einheit in Form und Geist bei der Herstellung eines Werkes, wo so man⸗ nigfache Kräfte zusammenwirken sollen, stets entgegenstehen. Namentlich tritt die archäologische Partie eiwas vor der neuen und neuesten Kunst zu rück, nicht als ob das Gelieferte nicht befriedigte, sondern es entbehrt nur der Ausführlichkeit, welche der neueren Kunst gewidmet worden ist. Hier nehmen wieder die topographischen Mittheilungen den Vorrang ein. Dies kann freilich nicht wohl anders sein, allein dabei macht sich auch wieder eine nicht immer zu rechtfertigende Ungleichheit bemerklich. Hier begegnen wir einer unerwarteten Genauigkeit, während wir dort allzu kurz abgefer⸗ tigt werden. Wir stoßen auf höchst gediegene und minder zusagende Ur⸗- theile, die aus Referaten über Kunst⸗Ausstellungen oder kleinen Schristen
Illustrirt Leipzig 1846.