11010 9% Töhüringische Eisenbahn. Nachdem die Bahnstrede von Weißenfels bis Weimar heute feier⸗ ich eröffnet worden ist, wird dieselbe von morgen ab, nach nachstehendem Fahrplan, dem Publikum
zur Benutzung übergeben. Erfurt, den 19. Dezember 1846. 1 Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellscha
SFahrplan 5 für die Bahnstrecke von Halle bis Weimar in Verbindung mit den Dampfwagenfahrten auf der 8 Mag deburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn, für die Zeit vom 20. Dezember 1846 bis 1. April 1847.
Von Weimar nach Halle. Anschlüsse:
8
n
Do; 5„ 4 Ankunst 1 Zeit der Abfahrt: 5 an den Zug Züge. Wei s. 8 INaum-Wessen Merse⸗-— E 8 Apolda. Sulza. Kösen.] burg. fels.] burg. Halle. snach Leipzig nach Cöthen MEmmEmmReEmmummnN Abfahrt nach Leip⸗Abfahrt nach Ber⸗ 8“ 6 10 ,6 35 7 zig um 7¼ Uhr; An⸗flin u. Magdeburg Morgens 232-—271— tunft daselbst um um 7 ¼ Uhr. EEö“ 11I1. öö“ 88 8 8 ½ Uhr. 8 88 V 8 Abfahrt nach Leip⸗Abf. nach Berlin, 2ter G 1 zig um 12 Uhr Morgens 8 301 9 — 9 25 9 [40 9 55 10 25 10 50 11 15 Müttags; Ankunst Braunschweig, daselbst um 1 ¼ U. Hannover u. Celle I1“ 8 b 1 . um 11 ½ Uhr. 8 PAlkhköbbsahrt nach Seip⸗Abfahrt nach Cö⸗ er 2 Abds.; b 3 4 25 . sfiig um 6 U. Abds.; then um 6 Uhr Nachmitt. 15 3 451/ 4 10] 4 2. 4 40 5 10 5 35 Ankunft daselbst Abends. V um 7 Uhr. 52 gp. 2 8 2 . . 7 Von Halle nach Weimar. Anschlüsse: 845. 1 Ankunst ₰ Zeit der Abfahrt: in an den Zug Züge. Merse⸗¶ Wei⸗ [Naum⸗ 93 3 Wei KAe. Halle. burg. [ßenfels.] burg. Kösen. Sulza. Apolda. hea. von Leipzig von Cöthen St. M. It. M. IS.I. IEMASNEENAWmnNIS
Der um 8 Uhr von Der Morgenzug v.
ister V Leipzig abgehende Wittenberg und Morgens 9 30] 9 55 ]10 20 [10 50 †1t 5 †11 [20 111 45 12 15 Zug wifft um 9 ½ Magdeburg trifft Uhr in Halle ein. um 9 ⅞ Uhr in Halle ein.
““
2 von Leipzig abge⸗ Föö. 2ter 2 [418!⸗ 111. 4 hende Zug niffisschweig, Magde⸗ Nachmitt. * 15 2 40 3 5 3 35 3 50% 4 5 4 [305/ — im 11 ¼ Uhr insburg u. Berlin tref⸗
Halle ein. fen um 2 Uhr in
18 Halle ein. Der um 4 ¾ Uhr v. Die Züge v. Ver⸗ Leipzig abgehendeslin u. Magdeburg Zug trifft um 6 Ustreffen um 6 Uhr in Halle ein. in Halle ein.
„ mmuumngen.
1) Zwischen den obigen Stationen, mit Ausnahme führen. Für jede 10 Pfund Uebergewicht werden von Sulza, und den Städten Leipzig, Ber⸗ aber die Sätze bezahlt, welche in den auf den lin, Cöthen und Magdeburg findet ein ge⸗ Stationen aushängenden Tarifs angegeben sind. genseitiger direkter Billet⸗Verkauf und eben so eine Eil⸗ und Frachtgüter werden nach den auf den direkte Gepäck⸗Expedition statt, jedoch sind die er⸗ Stationen aushängenden Tarifs von der Thürin⸗ haltenen Billets, wenn sie in obigen Stationen, gischen Bahn übernommen und sowohl von Leip⸗ auf den Nachbarbahnen, und wenn sie in den ge⸗ zig, als von Berlin, Magdeburg und Cöthen, auf nannten Städten gelöst werden, auf der Thürin⸗ dieselbe übergeführt, ohne daß in Halle eine Um⸗ gischen Bahn nur für den nächsten Anschlußzug ladung stattfindet, da die von den genannten Städ⸗
Zter Abends
—2
6 15 6 40
3)
gültig. ten kommenden Wagen auf die Thüringische Bahn 2) 50 Pfund Gepäck kann jeder Passagier mit sich übergehen können und umgekehrt. 2 g :. 82 — eben, und soll das Erforderliche darüber noch bekannt Loebau⸗Zittauer Eisenbahn. Ageben n, dan. de IWurhaen Nachdem die durch Zittau, am 18. Dezember 1846. 8 2992 - Bekanntmachung vom 27. Direktorium der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Mai d. J. (zweite Bei⸗ v. Nost lage zu Nr. 129. der Leipziger Zeitung vom 30. Mai) zur öffentlichen 8 Kenntniß gebrachten An⸗ [r.S.E; ee.;, stände gehoben sind, la⸗ SaeXemheeae det unterzeichnetes Di⸗
—-— rektorium die Herren Ac⸗ tionairs der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft hiermit zur dritten
General-Versammlung
ein, welche Mittwoch
8 82 5 9; den 27. Januar 1847 allhier im kleinen Saale der Sozietät abgehalten wer⸗ den soll. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände: 1) der Geschäfts⸗Bericht auf das 2te Halbjahr 1845 nebst dem Rechnungs⸗Abschlusse vom 31. Dezem⸗ ber desselben Jahres, 2) der Geschäfts⸗Bericht auf das Jahr 1846 nebst dem Rechnungs⸗Abschlusse vom 31. Dezember desselben
1, V. 62157 Section der Domai- 8 33297 nen und Forsten. Die Gouvernements-Regicrung August o w.
Schatz-Abtheilung. N [1061]
Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouver- nement am flössbaren Flusse Marycha belegenen Staats-Forstamte Pomorze nachstehendes zum Verflö- ssen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkaufen 18t:
Kiefern
usgezeichnet grosse Baustämme,
grosse Baustämme,
3615 mittel Baustämme,
Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitt ge- schätzt auf — Silber-Rubel 49 Kopeken. Der ganze IVerth desselben aber auf 1755 SRbl. 6 Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschicht in Partieen beson- ders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Oberförsters zu
Jahres, Pomorze, ¾ Meile von der Stadt Sejny, den 19.31. 3) die Ergänzung des Ausschusses durch Wahl dreier Dezember dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 Mitglieder, bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauf-
4) die Uebereinkunft zwischen diesseitiger und der Säch⸗ tragten Beamten der Finanz-Regierungs-Kommission sisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, die Ueber⸗ unter nachstehenden Bedingungen. nahme des Betriebs auf der Loebau⸗Zittauer Ei⸗ 1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer senbahn betreffend, und in der Kasse des betreffenden Forstamtes die 5) die Frage wegen Ersatzes des nach §. 20. der Hälste des abgeschätzten Werthes des ausgebo- Statuten aus dem Anlage⸗Kapitale vorschußweise tenen Holzes als Vadinm niedergelegt hat, wel- entnommenen Betrags der Zinsen der Einzahlun⸗ ches dem von der Licitation Abtretenden so- gen während der Bauzeit und wegen Aufbringung gleich zurückgegeben wird. Dem Meistbieten- des durch unvorhergesehene Fälle zur Vollendung den aber wird solches innebehalten bis zum des Baues sich herausstellenden Mehrbedarfks. Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. Der Saal wird früh um 8 Uhr geöffnet und um Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder 9 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen. der Annahme von Abstandsgeld zu Schulden In Betreff der Legitimation zu dem Eintritte und kommen lassen oder dieserhalb starken Ver- der Stimmberechtigung verweiset man auf §§. 44 u. 45. dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit der Statuten. Der sub 1. gedachte Geschäfts⸗Bericht Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-An- und Rechnungs⸗Abschluß ist bereits zu Anfang dieses kause nicht zugelassen und wegen Fälscherei
2)
gütigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.
3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- ienen Plus sofort zu kompletiren. Wenn der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.
4) Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Unterschrift an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz-Regierungs- Kommission.
5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit
einem sechseckigen Waldhammer mit den Buch-
staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreiecckigen Waldhammer durch den
8 betreffenden Revier-Förster berechnet, der zum
HIlauen ermächtigt.
6) Der Käufer ist verpflichtet, auf jede sechs Klaf-
ter (450 Kubikfufs) des zum Verflössen erstan-
denen Holzes noch eine Klafter Scheitholz ge- gen Erlegung der Forst-Taxe in demselben
Schlage und von der Gattung, die daselbst vor-
handen ist, zu kaufen.
7) Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Hau- fen legen zu lassen.
8) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf
nur durch 6 Monatée, vom 1. Oktober bis Ende
März, alljährlich, geschchen, und der letzte Ter-
min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem
Walde alles gekauften Holzes wird bis Ende März 1847 festgesetzt.
9) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst
daher und die von ihm im Walde gebrauch-
ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den
Vorschriften der Landes- und Forst-Poltzei zu
richten, die der betreffende Oberförster nach-
weist. Er darf nicht die Gränze der
Schläge, in welchen das Holz gekauft ist, über-
schreiten, noch dürfen die unangeschlagenen
Schütz- und Saamen-Bäume gefällt werden, un-
ter einer den 10maligen Werth derselben be-
8 tragenden Strafe.
10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde
schlägt der betreffende Revier-Förster solches
mit seinem WValdhammer an, numerirt es und zicht es in seine Kontrolle, und nur solche
Stücke dürsen aus dem Walde auf die Ablage
abgefahren werden.
11) Sobald der Käufer die Gouvernements-Regie- rung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauf-
ten Holzes oder das Ganze zum Verflössen be- reit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, son- dern der Revisor beschränkt sich auf das Ueber- zählen der Stämme und die Beachtung, ob sol- che numerirt und mit dem Hammer des Re- vier- Försters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines Plus über die ecbotene Zuschlags-Summe für grösseres Mafs oder bessere Gattung des Holzes gezogen wer- len. Im Falle jedoch eines entdeckten Austau- sches, oder einer Verheimlichung von IIolz vor der Revision, unterliegt der Käufer als Defrau- dant der vorgeschriebenen Strafe.
Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes
in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum
Flölssen nöthig sind, werdem dem Käufer gegen
Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen.
13) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, 80 wie die
zekanntmachung der Licitation in den inlän-
lischen und ausländischen Zeitungen und den
Stempel, so wie das Porto übernimmt der Käu-
ser, und ist verpflichtet, solche ausser der ge-
botenenSumme für das Holz besonders zu erlegen.
Suwalken, den 14.,/26. November 1846.
Der Civil-Gouverneur Wirklicher Staatsrath und Ritter B. v. Tykel. Der Kanzlei-Chef Surowski.
auch
12)
*“*“ Schatz-Abtheilung No. 32872 nen Ei ee. [1062] Die
Gouvernements Regierung August o w. Macht bekannt, dafs in dem im hiesigen Gouver- nement am schiffbaren Kanale Augustow belegenen Staats-Forstamte Augustow nachstehendes zum Ver- flössen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkau- sen ist: Kiefern usgezeichnet grosse Baustämme, v““ grosse Baustämme, 4 ½ 363 mittel Baustämme, Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte gechätzt auf — Silber-Rubel 51 ½ Kopeken. Der ganze Werth desselben aber auf 186 S. R. 20 ⅛ K. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Particen besonders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Ober- försters zu Bialobrzegi, ¼ Meilen von der Stadt Au- gustow, den 16./28. Dezember dieses Jabres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz-Regie- rungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen. 1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werthes des aus- gebotenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, welches dem der Licitation Abtretenden sogleich zurückgegeben wird, dem Meistbieten- den aber wird solches innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. 2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahne von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver-
2*
8.
von
Jahres in die Hände der geehrten Actionairs gelangt, und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, dagegen wird der ub 2. aufgeführte Bericht und Ab⸗ sondern aufser der Strafe, die das Gericht er- solaß in Zeiten vor der Versammlung gedruckt ausge⸗ kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver-
dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-An-
und Betrug bei dem Krim sondern aufser der Strafe,
suchen. 3) Nach erfolgtem Zuschlage Kaufe Erhaltende verpflich
Vadium durch Zuzahlung
Vadium dem Schatze zu,
4) Das Versteigerungs-Prote pflichten den Meistbietend seiner Unterschrist an, die nach Genehmigung durch rungs-Kommission.
mit einem sechseckigen M Buchstaben N. J. angeschle Stämme werden als recht! sehen. Vor der Fällung Stämme noch mit einem
berechnet, der zum Hauen
Klafter (450 Kubikfufs) 0
erstandenen Holzes noch
selbst vorhanden ist, zu ka
eigenem Gutdünken bearbe ihm erlaubt, das Holz im und kantig beschlagen zu la
Haufen legen zu lassen.
März, alljährlich geschehen, min der Bearbeitung und Walde alles gekanften Hol März 1847 festgesetzt.
er selbst oder seine Leute a daher und die von ihm in ten Menschen sind verpflich Vorschriften der Landes- u richten, die der betreffende weist. Er darf Schläge, in welchen das Hol dürfen die
auch schreiten, noch Schütz- einer
und uünter den betragenden Strafe.
10) Nach der Ausarbeitung des
schlägt
zicht es in Stücke dürfen aus dem Wa abgefahren werden. 11)
“ 8
reit ist, wird ein Beamter schickt, bei das
wird, sondern der Revisor 1
welcher
mer des Revier-Försters be wird also der Käufer zu kei Plus über die geboterts Zusel
Mass
werden.
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Im Falle
gezogen
ter als Defraudant der vorge
lie zum Käufer gegen Erlegung de überlassen.
lie Bekanntmachung der Lie ändischen und ausländische
der gebotenen Summe für d zu erlegen.
Staatsrath und Ritt
Wirklicher
7) Das erstandene Holz kann
8) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende
nicht
Saamen-Bäume gefällt 10 maligen Werth derselben
seine Kontrolle,
das Ueberzählen der Stämme und tung, ob solche numerirt und mit dem Ham-
Suwalken, den 16./28. November 1846
Der Civil-Gouverneur
inalgericht angeklagt, die das Gericht er-
kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver- gütigung des, aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringe
nden Schadens nach-
ist der sich beim iet, scin eingelegtes der Hälfte des gebo-
tenen Plus sofort zu komplettiren. Wenn der- selbe das unterlässt, so sällt das niedergelegte
und das ihm zuge-
schlagene Holz wird von neuem versteigert.
bkoll und der auf
Grund desselben aufsgenommene Kontrakt ver-
en, vom Augenblicke Regierung aber erst die Finanz-Regie-
5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist aldhammer mit den
agen, und nur diese ich erworben ange- werden jedoch die
dreieckigen Wald-
hammer durch den betreffenden Revier-Förster
ermächtigt.
6) Der Käufer ist verpflichtet, auf jede sechs
les zum Verflössen eine Klafter Scheit-
holz gegen Erlegung der Forst-Taxe in dem- selben Schlage und von de
r Gattung, die da- ufen. der Käufer nach iten lassen, es ist
Walde entrinden ssen, aber die Rindc
Sund Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme
auf einen
Gund der letzte Ter- Ausfuhr aus dem zes wird bis Ende
9) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den
nrichten. Er selbst Walde gebrauch- tet, sich nach den nd Forstpolizei Zu Ober-Förster nach- die der z gekauft ist, über-
Gränze
unangeschlagenen
werde 11,
Holzes im Walde
der betreffende Revier-Förster solches mit seinem Waldhammer an, numerirt es und
Tund nur solche Ide auf die Ablage
vernemente- Regie
Sobald der Käufer die Gou rung benachrichtigt, dals ein Theil des gekauf-
ten Holzes oder das Canze zum Verflöfsen be-
Bevision nicht sortirnt
zur Hol⸗ beschränkt sich auf die Beach-
g8e-
zeichnet sind. Es ner Erlegung eines lagssumme für grö-
oder lLessere Gattung des Holzes
jedoch eines ent-
leckten Austausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der Käu-
schriebenen Strafe.
12) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Hol zes in Taseln, Flölse etc. und zu Flössen nöthig sind,
Geräthen, werden dem r Nutzholz - Taxe
13) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, so wie
citation in den in- n Zeitungen, und
len Stempel, so wie das Porto, übernimmt ler Käufer, und ist verpflichtet, solche, aulser
as Holz, besonders
er B. v.
[1 b];
an Lungenentzündung und
benst anzuzeigen. Potsdam, den 30. Dezember 184 Die hinterbliebene
[1143]
“
dem 28. Dezember
leben, den 16. Dez
kaufe nicht zugelassen, und wegen Fälscherei
Der Verkauf mein bouilleter Böcke beginnt nach
Das in der Nacht vom 26sten zum 27sten d. Mts. hinzugetretenem Lungen⸗ schlage erfolgte sanfte Hinscheiden unseres theuren Bru⸗ ders, des Königlichen Major im Garde⸗Jäger⸗Batail⸗ lon Friedrich von Roeder, beehren wir uns theil⸗ nehmenden Freunden und Verwandten hierdurch erge⸗
6. n Geschwister
8
Ram⸗
d. J.
Eisenbahn⸗Station Wegers⸗
Kotze.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
reren Gegenden dieser Provinz die Besorgniß vor einer Theuerung
nzgng baE. 85 ..“ *
11X“ * e—““ “ Das Abonnement beträgt:
2 Rthlr. für ¼ Jahr. 8 1 kthlr. ³ Jatr. 8 Kthlr. ⸗ 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhohung. Insertions -Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
No. 2.
Amtlicher Theil. 1““ Inland. Briefe aus der Provinz Sachsen. Vorräthe; Wohlthätigkeits⸗Verein.) — und vom Rhein. Aerndte; Wohlthätigkeitssinn.) b Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. 8 88 Eö““ berg. Bevölkerung des König⸗ reichs. — Herzogthum Holstein. Die? — Freie E Hamburg. 1 1X“ e Rußland und Polen. St. Petersburg. Todtenamt. Frankreich. Paris. Hofnachricht. — Die Ernennung der pariser Mu⸗ nizipal⸗Beamten. — Vertheilung städtischer Unterstützungen. — Rüben⸗ ö1 — Abd el Kader und seine Abgesandten. — Ver⸗ Großbritanien und Irland. London. Die Note Guizot's. — Die Noih in Irland und Schottland. — Baron Rothschild. — An lage wegen gesetzwidrigen Werbens. — Der „Great Britain“ aufgegeben. — Die Times gegen Straf⸗Kolonieen. — Der Prozeß des Baron Bode. — Uebertritt zum Katholizismas. — Vermischtes.“ Belgien. Brüssel. Ausfuhr⸗Gesellschaft. Italien. Nom. Der Governatore Marini. stes. — Vermischtes. Griechenlaud. Schreiben aus München. pold von Bapern; Kammer und Senat; Türkei. — Die Kurden. — Die Perser. — Eine französische Kolonie. Mexiko. Schreiben aus Paris. (Die Streitfrage zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten.) Eisenbahnen. Dänischer Zolltarif auf der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Berlin. Marftbericht. —
Hinrichtungen.)
Getrarde⸗Vorräthe in Danzig.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Secretairen Pavel zu Breslau, Kambly zu Liegnitz und Jasinski zu Posen den Titel als Registratur⸗Rath und dem Regierungs⸗Kanzlisten Hartmann zu Breslau den Titel als Kanzlei⸗Rath; so wie Dem Vergolder E. Melzer zu Breslau das Prädikat als Hof⸗ Vergolder und dem Tischlermeister Eduard Strobelberger zu Breslau das Prädikat als Hof⸗Tischlermeister zu verleihen.
“
Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist von Gusow
wieder hier eingetroffen. 8 b 8
Nin lh.
* Aus der Provinz Sachsen, 28. Dez. Die ungemein ohen Getraidepreise, namentlich des Roggens, hatten auch in meh⸗
der ersten Lebensbedürfnisse und damit einer während des Winters herrschenden großen Noth erregt, zumal der Ausfall der diesjährigen Aerndte als sehr unergiebig geschildert wurde. Glücklicherweise recht⸗ fertigen die jetzt vorliegenden zuverlässigen Berichte über die Resultate der Aerndte jene Besorgnisse keinesweges. Wenn beim Roggen hin und wieder die Quantität nicht so reichlich wie in früheren Jahren ausgefallen ist, so läßt doch die Qualität nichts zu wünschen übrig; denn die Frucht liefert viel und gutes Mehl und gleicht damit jenen Verlust großentheils wieder aus. Vom Weizen ist eine gute Mittel⸗Aerndte gewonnen, und auf einen Sches⸗ fel Aussaat können durchschnittlich 8 bis 10 Scheffel Ertrag gerech⸗ net werden. Aehnliches gilt von der Gerste. Höchst ergiebig ist die Kraut⸗ und Rüben⸗Aerndte gewesen, eben so der Futtergewinn. Die Kartoffel⸗Aeendte läßt in der Reichlichkeit ihres Ertrages wenig zu wünschen übrig; doch sind die Knollen viel kleiner als in guten Jahren; auch sollen sie der Fäulniß leicht ausgesetzt sein, wenn bei der Aufbewahrung nicht mit großer Vorsicht zu Werke gegangen wird. Jedenfalls wer⸗ den die gewonnenen Vorräthe von Kartoffeln, wie von Körnerfrüchten,
(neber die Getraide⸗ (Ausfall der
Einwohnerzahl
— Die Stellung des Pap⸗ (Ankunft des Prinzen Luit⸗
Trapezunt. Die Cholera. — Die Einfälle der Turkomanen.
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hmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin
die Expedition der Allg. Preuß. 8b Zeitung:
bis zur nächsten Aerndte ausreichen, sofern nur irgend haushälterisch damit umgegangen wird; andererseits auch ohne Zweifel die Getraide⸗ Preise noch erheblich zurückgehen, sobald nur erst größere Getraide⸗
Massen zum Ausdrausch gelangt und zu Markte gebracht worden sind. Uebrigens haben sich in vielen Städten und Dorfschaften der Provinz Vereine gebildet, um während dieses Winters den Arbeitsfähigen möglichst Gelegenheit zum Ver⸗
dienst zuzuweisen, den Arbeits ⸗Unfähigen und sonst Hülfsbedürftigen aber die zu ihrem Unterhalt nothwenvigen Unterstützungen an Geld oder Naturalien, namentlich durch Brod und Kartoffeln oder auch durch Reihespeisung, zu gewähren. — Eine für die Landwirthe sehr schäd⸗ liche Erscheinung sind in diesem Jahre wiederum die Hamster gewe⸗ sen, von denen in einem Kreise dieser Provinz nicht weniger als 178,980 Stück gefangen und getödtet worden sind. — Die Zucker⸗ fabriken haben dieses Jahr ihren Betrieb sehr erweitert und anschei⸗ nend mit Nutzen gearbeitet. Im künftigen Jahre werden noch vier neue Fabriken im Kreise Wanzleben errichtet werden. In der Regel
wird der Morgen Ackeraand zum Runkelrüben⸗ und Cicho⸗ rienbau, wenn er in guter Kultur ist, mit 20 bis 25 Rthlr. Pacht, auf eine längere Zeit mit 15 bis 20 Rthlr.
jährlich im Durchschnitte bezahlt, wodurch manche Grundbesitzer zu bedeutendem Wohlstande gelangen müssen. So hat z. B. in Fer⸗ mersleben ein Ackergutsbesitzer seine ihm zugehörigen 13 ½ Hufen Land an eine Zuckerfabrik für ein Pachtgeld von jährlich 6000 Rthlr. ver⸗ pachtet. — Der Frauenverein zu Eilenburg setzt seine wohlthätige Wirksamkeit in mehrfacher Weise, insbesondere durch Ertheilung des Unterrichts in einer Strick⸗ und Nähschule für arme Mädchen und durch die Mitbeaufsichtigung und Unterstützung der Kleinkinderbewahr⸗ Anstalt, rühmlich fort. Ihre Majestät die Königin haben das Pro⸗ tektorat der zuletzt erwähnten Anstalt anzunehmen und dieselbe mit einem Gnadengeschenk zu erfreuen geruht.
* Vom Mhein, 24. Dez. Die über den Stand der Win⸗ terfrüchte eingelaufenen Nachrichten lauten, sowohl aus der Rhein⸗ Provinz, wie aus der Provinz Westphalen, im Ganzen höchst befrie⸗ digend. Die zu Ende Oktobers und Anfang Novembers eingefalle⸗ nen kalten Nächte haben keinen Schaden verursacht, wohl aber hin und wieder die Feldmäuse, die sich in dem trockenen Sommer zahl⸗ reich vermehrt hatten, jedoch durch die später eingetretene nasse Wit⸗ terung und Kälte meist vertilgt worden sind. Die in einigen Kreisen der beiden Provinzen gehegte Besorgniß, daß die gesund eingebrach⸗ ten Kartoffeln in den Kellern fanlen möchten, hat sich als ungegrün⸗ det oder doch als sehr übertrieben ausgewiesen. Es ist der Versuch gemacht worden, aus Roggen mit einem Zusatz von weißen Rüben, die dieses Jahr gut gerathen sind, Brod zu backen; er soll günstig ausgefallen sein; indeß werden immer noch weitere Erfahrungen ab⸗ gewartet werden müssen, bevor sich über die Zweckmäßigkeit der Mischung urtheilen läßt. Die gestattete zollfreie Einfuhr von fremdem Korn, Mehl und Hülsenfrüchten hat in diesen Gegenden dankbare Anerkennung gefun⸗ den. Während der Monate Oktober und November haben die Getraide⸗ Zufuhren in den Häfen des Königreichs der Niederlande und Belgiens ohne Unterbrechung fortgedauert, doch hat der niedrige Wasserstand des Rheins bis gegen Ende vorigen Monats den Transport der im Königreiche der Niederlande lagernden, für Köln und andere rheinische Städte bestimmten bedeutenden Roggen⸗Quantitäten und demnach auch ein Sinken der Preise verhindert. Für Rechnung der Stadt⸗ und resp. Armen⸗Verwaltung Aachens wurden bereits im Oktober 4650 und 2700 Malter Roggen angekauft. — Im Kreise Borken hat der Freiherr von Spaen seinen Pächtern, in Berücksichtigung der schlechten Roggen-Aerndte, alle Naturalpacht für 1846 erlassen und die Berichtigung der Geldpacht auf die 3 Jahre 1846—48, jedesmal zu einem Drittheil, vertheilt. — Der zu Deutz verstorbene Bürgermeister und Gutsbe⸗ sitzer F. W. Neuhöfer hat folgende Vermächtnisse hinterlassen: der Gemeinde Deutz zur Unterstützung hülfsbedürftiger Handwerker 1000 Rthlr. und für die Armenschule 2000 Rthlr., der Gemeinde Poll für ihre Schule 1000 und der Gemeinde Vingst zu dem nämlichen Zwecke ebenfalls 1000 Rthlr. Außerdem erhält die Gemeinde Deutz zur Vergrößerung des Hospital⸗Fonds die Hälfte seines ganzen übrigen Vermögens, welches zwar noch nicht genau ermittelt ist, aber sehr hoch geschätzt wird.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Sachsen. Nach der neuesten am 3. Dezem⸗ ber begonnenen Zählung beträgt die Bevölkerung Leipzigs, mit Ein⸗ schluß der Garnison, 60,103 Einwohner und hat sich demnach seit 1843 um fast 6000 vermehrt.
“ Königreich Württemberg. Nach dem so eben erschie⸗ nenen ersten Hefte des Jahrganges 1844 der württembergischen Jahrbücher war die landesangehörige Bevölkerung des Königreichs
Württemberg, welche am 15. Dezember 1842 auf 1,713,518, am 15. Dezember 1843 auf 1,726,589 Einwohner sich belaufen hatte, am 15. Dezember 1844 auf 1,743,827 angewachsen, also Vermeh⸗ rung gegen das Jahr 1843 17,238 oder etwas über 1 pCt. Eine Zusammenstellung über die Auswanderungen nach fremden Staaten ergiebt: 1833 3702, 1834 1985, 1835 1781, 1836 1945, 1837 2089, 1838 1702, 1839 2422, 1840 2662, 1841 1522, 1842
——, 222,
1593, 1843 2016, 1844 2203.
Herzogthum Holstein. Nach dem kieler Korrespon⸗ den z⸗Blatt haben die Rechts⸗Kandidaten Witt in Rellingen, A. Meyer in Altona und Rohrdanz in Mölln Bestallungen als Unter⸗ gerichts⸗Advokaten für die drei Herzogthümer erhalten, jedoch unter der Bedingung, sich den Veränderungen zu unterwerfen, welche später rücksichtlich der Ausübung der Advokatur Allerhöchst bestimmt werden möchten.
Freie Stadt Hamburg. Es ist in Hamburg eine Be⸗ kanntmachung erschienen, wonach außer den durch die vom 14. Dezem⸗ ber bereits publizirten Erleichterungen in Betreff der Thorsperre noch anderweitige in Folge Rath und Bürgerschlusses vom 10. De⸗ zember beliebt worden sind. Diese Erleichterungen bestehen darin: 1) daß die Fußgänger in der auf den ersten Eintritt der Sperre unmittelbar folgenden ersten halben Stunde nur die Hälfte des sonst zu der Zeit eintretenden Sperr⸗Ansatzes entrichten, und 2) daß den in der Stadt und in der Vorstadt St. Georg wohnenden Arbeitern, welche in den in dieser Vorstadt und vor dem lübecker und berliner Thor befindlichen Fabriken beschäftigt sind, der freie Einlaß durch die beiden Außenthore und event. in die Stadt unter gewissen Bedin⸗ gungen gestattet wird. Obige Erleichterungen treten mit dem 1. Ja⸗ nuar in Krast. Der Bekanntmachung ist auch eine Thorsperr⸗Tabelle und ein Sperr⸗Reglement, beide abgeändert, beigefügt.
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Rußland und Polen.
St. Petersburg, 26. Dez. Gestern haben in der Peter⸗ und Pauls⸗Kathedrale in der Festung die Obsequien der verewigten Großfürstin Maria Michailowna stattgefunden. Nach der Messe hielt der Metropolitan, unter Assistenz des hohen Klerus, das Todtenamt in Gegenwart des Kaisers, des Großfürsten Thronfolgers, der Groß⸗ fürsten Konstantin, Nikolaus und Michael, Söhnen Sr. Majestät, und des Prinzen Peter von Oldenburg. Der Hof, die Personen der vier ersten Rangklassen, die Generale der Land- und Seemacht und die Garde⸗Offiziere aller Grade wohnten dieser Trauerfeierlichkeit bei, an deren Schluß die irdische Hülle der verewigten Großfürstin in dem zu diesem Zweck in der Kathedrale eingerichteten Gewölbe beigesetzt
wurde.
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Paris, Dez. Gestern machte der König einen Ausslug nach St. Cloud und kehrte Abends nach den Tuilerieen zurück. Der Prinz von Joinville ist nach Cherbourg abgereist.
Ueber die letzten Munizipal⸗Wahlen von Paris hatten sich die Blätter der konservativen Partei und der Opposition gleich zufrieden gezeigt. Jetzt aber, wo die Regierung aus den Kandidaten⸗Listen nur Konservative zu Mairen und Adjunkten gewähl: hat, erheben die Oppositions⸗Blätter ihre Stimmen gegen dieses Verfahren der Re⸗ gierung. Dies giebt dem Journal des Débats Anlaß zu fol⸗ genden Aeußerungen: „Die Freude des National und des Con⸗ stitutionnel über die Munizipal⸗Wahlen ist, wie man erwarten konnte, von kurzer Dauer gewesen. Sie fanden die Wahlen der Wähler vortrefflich; allein die Wahlen der Regierung für die Func⸗ tionen von Mairen und Adjunkten scheinen ihnen äußerst schlecht. Sie geben jetzt ihren Verdruß darüber durch Beleidigun⸗ gen und Beschuldigungen gegen den Minister des Innern, Herrn Duchatel, kund. Die Entrüstung dieser beiden Blätter ist in Wahr⸗- heit belustigend. Hatte man vielleicht gehofft, daß die Regierung ihre Prärogative in die Hände der Opposition niederlegen würde? Hatte man vorausgesetzt, Herr Duchatel würde die Zuneigungen des Con⸗ stitutionnel und den Groll des National als Regel seiner Wah- len und als Maß seines Zutrauens nehmen? Die Forderung würde naiv und sonderbar sein! Wie? Die Opposition hat gethan, was sie thun koͤnnte, um den Munizipalwahlen eine politische Farbe zu ge⸗ ben, und die Regierung sollte nicht das Recht haben, im Interesse ihrer Politik zu thun, was die Opposition im Interesse der ihrigen gethan hat? Es ist der Repub.ik und dem linken Centrum daran gelegen, daß Herr Berger statt des Herrn Halphen Maire des zwei⸗ ten Bezirks werde, und die Regierung, welche die Maires ernennt, sollte es nicht zu gestehen wagen, daß Herr Halphen ihr besser zusagt, als Herr Berger? Wir glauben unsererseits, daß die
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Winckelmann’'s Denkmal.
* Unsere letzte Bekanntmachung von den eingegangenen Bei rägen zur Errichtung des Denkmals für Joh. Joachim Winckelmann in seiner Vaterstadt Stendal vom 18. April 1845 ist in der Beilage zu Nr. 118. der Haude⸗ und Spenerschen Zeitung vom 24. Mai 1845 enthal⸗ ten. Darnach betrug unsere Gesammt⸗Einnahme 1555 Rthlr. 7 Gr. Cour.,
13 Friedrichsd'or, 15 Louisd'or und 21 Dukaten. Seitdem sind außer den Banco⸗Zinsen noch an Beiträgen hinzugekommen: vom Grafen Ranzau in Kiel 4 Riählr. 15 Sgr., Etatsrath Hegewisch das. 1 Rthlr. 15 Sgr., Prof. Chalybaeus das. 1 Nthlr., Prof. Forchhammer das. 1 Rthlr.; ferner vom Professor Bergk zu Marburg 4 Rihlr., Prof. Rubino das. 1 Rthlr., rof. Caesar das. 1 Rthlr., Prof. Bunsen das. 1 Rthlr., Dr. phil. Waitz das. 1 Rthlr., Prof. Heusinger das. 1 Rthlr., Prof. Nasse das. 1 Rthlr., Prof. Stegemann das. 1 Rthlr., Prof. Hilde⸗ brand das. 1 Rthlr., Dr. philos. Schubert in Kassel 1 Rthlr., Geh. Hofrath Kuly das. 1 Rthlr., Ober⸗Bau⸗Direktor Bromeis das. 1 Rthlr., Gymnasial⸗Direltor Weber das. 1 Rthlr., Herr General⸗Lotterie⸗Direltor Bornemann aufs uene 20 Rthlr.
Nach Abzug der bis jetzt entstandenen Kosten und Auslagen sind uns noch übrig geblieben: 1605 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf.
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lungenes Modell zur Statue Winckelmann's vollendet und als freiwillige Gabe unserem Zweck dargebracht. Das schöne Kunstwerk hat zur diesjäh⸗ rigen Ausstellung gehört und den Beifall und das Lob aller Kenner erhal⸗ ten. Durch dieses große und edle Geschenk wurde unsere schon gesunkene Hoffnung für ein glückliches Gelingen unseres Unternehmens aufs neue ge⸗ weckt und belebt und ist jetzt durch die Gnade Sr. Majestät unseres Königs, welcher aus eigenem Antriebe das nöthige Metall zum Guß des Stand⸗ bildes bewilligt hat, noch gehoben und gestärkt. mmer aber sind noch mehrere Tausend Thaler nöthig, um die Kosten des Gusses, der Ciselirung, des Transports, des Postaments, der Einfassung u. s. w. zu bestreiten; unsere Mittel reichen also zur Ausführung lange nicht hin, und wir wenden uns daher noch einmal vertrauensvoll an die durch Kunst und Wissenschaft gebildete Welt, mit der Bitte, unser Unternehmen zu unterstützen, damit ein Winckelmann's und des deutschen Vaterlandes würdiges Denkmal zu Stande komme. Wir wiederholen besonders unsere Bitte an die verehrlichen Be⸗ hörden und Personen, an welche wir bereits eine gedruckte Aufforderung erlassen haben, und hoffen und wünschen, daß sich würdige Männer ent⸗ schließen, den Betrieb des Geschäfts der Einsammlung an ihrem Orte zu übernehmen. Die Beiträge bitten wir an den mitunterzeichneten Schatzmeister des Vereins den Henn Stadtrath Güßfeldt in Berlin, Poststraße Nr. 26,
Unterdessen aber hat der Herr Professer Wichmann ein trefflich ge⸗
zu senden, und darauf zu bemerken:
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Ordre vom
Geldbeiträge für den Winckelmanns⸗Verein (portofrei laut 31. Mai 1842). Berlin, den 20. Dezember 1846. Der Vorstand des Vereins zur Errichtung eines Denkmals in Stendal für Joh. Joachim Winckelmann. Friccius. Gerhardt. Güßfeldt.
Bornemann. Aug. Kopisch.
von Kunow. von Olfers. Nauch. Dr. Joh. Schulze. Tölken.
Indem wir die Anzeige wiederholen, daß die Vorlesungen des wissen⸗ schaftlichen Vereins am 9. Januar ihren Anfang nehmen und von da ab jeden Sonnabend von 5 bis 6 Uhr stattfinden werden, haben wir die dringende Bitte binzuzufügen, daß die geehrten Zuhörer sich zeitig einfinden mögen, damit die für den Vortrag bestimmte Frist nicht mit dem lang⸗ samen Anfahren der Wagen und dem Aufsuchen der Plätze verloren gehe. Dem allgemeinen Wunsche gemäß, werden auch in diesem Winter, um höchst unangenehme Störungen zu vermeiden, die Thüren des Saals in dem Augenblick geschlossen werden, wo der Redner das Katheder besteigt. Der Eingang zum Saal, den Logen und dem Balkon ist vom Haupt⸗Ein⸗ gange des Gräudes, neben dem Finanz⸗Ministerium, der Eingang zu der Königlichen Loge und zu der Estrade von der Seite der Doretheen⸗Straße.
Der Vorstand des Vereins für wissenschaftliche Vorträge.