1847 / 24 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

11“ sassungs⸗Urkunde eine außerordentliche Stände⸗Versammlung einzuberufen. Wird aber auch sonach Ihre Thätigkeit von neuem in Anspruch genom⸗

men, so bürgt doch Ihr Gemeinsinn dafür, daß Sie dem Staatswohl auch ddieses außerordentliche Opfer gewiß gern darbringen. Allerhöchstdieselben hegen übrigens zu Ihrer bewährten Einsicht das ertrauen, daß es Ihnen gelingen werde, die bezeichneten Angelegenheiten der gründlichsten Prufung unnbeschadet recht bald in befriedigender Weise zu erledigen, daß Sie sonach in kurzer Zeit Ihren Verhältnissen werden zurückgegeben werden, fönnen. So bleibt mir nur noch übrig, im Auftrag und Namen Sr. Majestät des Konigs die nach dem Ausschreiben einberufene außerordentliche Stände⸗

Versammlung hiermit für eröffnet zu erklären.“ präͤst Nach Beendigung dieser Anrede wurde dem Könige vom Präsi⸗

denten der ersten Kammer ein dreifaches Lebehoch ausgebracht, * auf der Minister von Könneritz den Saal wieder verließ⸗ und so diese kurze Feierlichkeit beendet war. Morgen hält die zweite Kammer die erste geheime Sitzung: den Vortrag des Allerhöchsten Dekrets be⸗ treffend und die erste öffentliche Sitzung, in welcher die T eputation ernannt werden wird, welche Bericht über die Regierungsvorlage, die Sächsisch⸗Bayerische Eisenbahn betreffend, erstatten, wird. Eben so ist in der ersten Kammer öffentliche Sitzung über Registrandeneingänge. Morgen soll auch eine Deputation ernannt werden, an welche alle auf diesem Landtag eingehenden Petitionen und Beschwerden verwie⸗

sen werden.

Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. M agd. Ztg.) Durch ein im Jahre 1844 erlassenes Gesetz waren die Trauun⸗ gen in Unehren von neuem sanctionirt worden, indem in Bezug auf diese zugleich die härtesten Bestimmungen festgestellt wurden. Ver⸗ lobte, welche unzüchtigen Umgang mit einander gehabt, sollten auf Trauung in Ehren keinen Anspruch machen können, es sollte eine Trauung derselben in Unehren nur am Freitagsmorgen ohne Orgel⸗ spiel und Gesang und ohne irgend andere Zeugen als die Aeltern der Kopulanden stattfinden. Die in Unehren getrauten Personen soll⸗ ten in den von den Pfarrämtern alljährlich an die Regierung zu er⸗ stattenden Berichten namentlich aufgeführt werden. Ja, es wurde sogar die alte Vorschrift von neuem legalisirt, daß Personen, welche vor der Ehe unkeusch mit einander gelebt und gleich⸗ wohl sich in Ehren hatten trauen lassen, zur polizeilichen Untersuchung zu ziehen seien, und daß in solchen Fällen, deren Anzeige dem das Kirchenbuch führenden Geistlichen obliege, jedem der schuldigen Ehe⸗ gatten eine Gelestrafe von 5 Thalern oder achttägige Gesängniß⸗ strafe zuerkannt werden solle. Durch ein landesherrliches Reskript vom 8. Dezember v. J. ist dies Gesetz, „als in mehrfacher Hinsicht unzweckmäßig und den jetzigen Zeitumständen nicht entsprechend“, wie⸗ der aufgehoben und zugleich verordnet worden, daß die in Folge der zuletzt gedachten Strafbestimmung gegenwärtig schwebenden Unter⸗ suchungen niedergeschlagen, die erkannten Strafen aber, insofern sie och nicht vollstreckt worden, gestrichen werden sollen.

Freie Stadt Frankfurt. (O. P. A. Z.) Die am 20. Januar ausgegebenen „Mittheilungen aus den Protokollen“ des gesetzgebenden Körpers (vom 12ten und 19. Dezember v. J.) ent⸗ halten den Antrag des Herrn Stadt⸗Amtmanns Dr. Gallus, „münd⸗ liches und öffentliches Verfahren bei dem Stadt⸗Amte betreffend“, mit der Bitte, „eine hochansehnliche Versammlung wolle diesen An⸗ trag als dem Prinzipe nach zulässig erkennen, sodann solle die über den Dr. Kuglerschen Antrag in Betreff der Zeugen⸗Vernehmung be⸗ stellte Kommission sich über diesen Antrag mit aussprechen, oder was sonst geeignet erscheine.“ In einer zweiten Eingabe begründet Herr Dr. Gallus seinen Antrag und führt ihn nach seinen praktischen Be⸗ zügen ins Einzelne aus. Schließlich bemerkte er noch mündlich, daß es ihm hauptsächlich dermalen um Anerkennung des Prinzips einer Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im stadtamtlichen Verfahren gelte. Aus der hierauf eröffneten Diskussion heben wir hervor: „Die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit für das gerichtliche Verfahren, be⸗ merkte man einerseits, sei schon durch frühere Anträge der Versammlung dem Prinzipe nach anerkannt; aber nicht bei einem einzelnen Gerichte, wie jetzt nur für das Stadtamt beantragt werde, solle man mit Ausführung dieses Prinzips, wenn man es adop⸗ tire, anfangen, sondern auf alle Gerichte es anwenden; der Antrag sei daher als zu eng gegriffen und, als nur halbe Maßregeln be- zweckend, abwegig. Insofern aber jene früheren Anträge bereits bei dem Senat zur Berathung lägen, und hiernach auch zur Erwägung kommen werde, inwiefern bei dem Stadtamt öffentliches und münd⸗ liches Verfahren einzuführen sei, erscheine der Antrag überflüssig. Wenn, wird andererseits bemerkt, dieser Antrag insbesondere zunächst auf das Stadtamt Oeffentlichkeit und Mündlichkeit angewendet wissen

gende Bewegung verfolgt haben,

wolle, so verfolge er durch den Vorschlag dieser Einrichtung ein all⸗ gemeines Prinzip und erscheine insofern gleich den früheren nicht un⸗ zulässig. Sei dieses allgemeine Prinzip vielleicht zur Zeit auch noch nicht allgemein bei allen Gerichten einzuführen, so möge man jenem Prinzip vorerst wenigstens durch seine Anwendung bei einer einzelnen Justiz⸗Behörde einen kleinen Anfang und prakti⸗ schen Eingang verschaffen.“ Nach Beendigung der Diskussio⸗ nen wurde unter Vorbehalt des zuletzt gestellten Amende⸗ ments zuerst Umfrage darüber gehalten: ob der Antrag des Herrn Stadt⸗Amtmann Dr. Gallus dem Prinzipe nach für zulässig erklärt werden solle oder nicht? und hat sich die Versammlung mit 71 Stim⸗ men gegen 1 und 3 suspendirte für dessen Zulässigkeit ausgesprochen, wogegen man mit dem vorbehaltenen Amendement ohne Umfrage einver⸗ standen war, demnach der Beschluß erfolgte: die gesetzgebende Ver⸗ sammlung theile den Antrag des Herrn Stadt⸗Amtmannes Dr. Gallus hohem Senat zur gefälligen Rückäußerung mit; zugleich beziehe sich dieselbe auf einen im Jahr 1818 von einem Mitgliede gestellten An⸗ trag, die Vorlegung einer neuen Gerichts⸗ und Prozeßordnung mit Rücksicht auf öffentliches und mündliches Verfahren betreffend, und ersuche hohen Senat um gefällige Rückäußerung über FvefsdeEgg

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Oesterreichische Monarchie. Sni⸗ Ofen, 18. Jan. (Preßb. Ztg.) Die Obduction der Leiche des hohen Verblichenen fand Freitag früh statt und die erste Ein⸗ segnung Abends, die zweite am Sonnabend früh und hierauf die Ausstellung in der Königlichen Schloßkirche, welche bis Montag Mit⸗ tag dauert. Heute Nachmittag um 3 Uhr soll die dritte Einseg⸗

nung und die Urbertragung in die Erzherzogliche Familiengruf K. Schlosse statthaben. 1

Keteonhi

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 18. Januar. Nach⸗ dem der Minister des Innern, Graf Duchatel, das Kabinet gegen den Vorwurf vertheidigt hatte, daß es unter den vorhandenen Noth⸗ zuständen nicht die gehörigen Vorkehrungs⸗Maßregeln getroffen, um Störungen der Ordnung zu verbüten, wobei er andeutete, daß die bis jetzt von außerhalb eingeführte Quantität Getraide wohl nicht für die Bedürfnisse des Jahres ausreichen dürfte, wurde der erste Paragraph⸗ des Adreß⸗Entwurfs angenommen und zur Erörterung des zweiten geschritten, über den die weitere Debatte vertaäagt werden mußte, do es sich zeigte, daß nicht mehr die zu einer Abstimmung erforderliche Anzahl von Pairs anwesend war.

Deputirten-Kammer. In der Darlegung der Motivpe, mit welchen der Finanz⸗Minister das Budget für 1848 begrün⸗ dete, sagt derselbe zuerst, worin die Aufgabe der Regierung und der Kammer bestehe bei der jährlichen Beschäftigung mit den Vorarbeiten zu der Sorge für einen geregelten Staatshaushalt. Alle öffentlichen Dienste ohne kleinliche Sparsamkeit wie ohne Verschwendung zu sichern; der Verlockung zu widerstehen, welche der Drang nach allzu rascher Verwirklichung vieler Reformen, die ein Bedürfniß der Zeit geworden sind, so oft herbeiführe; dem Lande unbedenklich diejenigen Opter aufzulegen, welche nothwendig, um es auf der Rangstufe, die ihm ge⸗ bühre, zu behaupten; so ließen sich die Pflichten einer Finanz⸗Ver⸗ waltung in der Kürze zusammenfassen. Herr Lacave⸗Laplagne, in⸗ dem er die Kammer auffordert, ihm bei Erfüllung dieser Obliegen⸗ heiten beizustehen, giebt sofort zu, daß die Umstände des Augenblicks schwierig seien und die größten Anstrengungen neben der Schonung gewisser Interessen erheischten. Nach dieser allgemeinen Bemerkung fährt der Minister fort: 1

„Jene Umstände sind nicht etwa eingetreten durch eine Verminderung des Floörs unserer Finanzen. Als wir im vorigen Jahr das Budget für 1847 übergaben, druͤckten wir zwar die Befürchtung aus, es dürfte bei dem schon damals in Aussicht gekommenen theilweisen Mangel an Subsistenz⸗ mitteln der Fortschritt in der Zunahme des Ertrags der Verbrauchsteuern eine Unterbrechung erleiden. Diese Befürchtung, die gewiß noch wet leb⸗ hafter gewesen sein würde, hätten wir voraussehen können, welches Maß von Prüfungen die Vorsehung unserem Lande durch partielle Mißärndten auferlegen werde, hat sich als unnöthig ausgewiesen. Die stufenweise Zu⸗ nahme des National⸗Reichthums, das Ergebniß langen Friedens und des Anstoßes zu den Arbeiten, die er befruchtet, ist so sicher gewonnen, so fest gegründet, daß sie selbst nicht konnte eingehallen werden in ihrer Entwickelung durch die doppelte Hemmung, velche sich aus der Theurung der Lebensmittel und aus den Verwüstungen der ausgetretenen Gewässer ergeben hat. Das Jahr 1846 stellt sich in Bezug auf die öffentlichen Einnahmen auf ganz gleichen Fuß mit den einträglichsten der früheren, und wäbrend die indirekten Steuern ihre stei hat auch die direkte Steuer, bei deren

Erhebung alle von der Menschlichkeit gebotene Schonung von der Behörde beobachtet worden ist, ihren regelmäßigen Ertrag geliefert, so daß im Gan⸗ zen das Ergebniß der Staats⸗Einnahme von 1846 ein befriedigendes ge⸗ nannt werden darf. Indem wir uns nun aber zu diesen Symptomen eines gedeihlichen, selbst durch große Kalamitäten noch nicht merklich erschütterten Zustandes Glück wünschen, müssen wir uns doch hüten, daraus Motive zu einer Sicherheit zu schöpfen, die sich vielleicht täuschend erweisen koönnte. Vergessen wir auch nicht, daß der Stand des öffentlichen Einkommens nicht das einzige Element ist, welches untersucht werden muß, wenn man sich von dem Ganzen unserer Finanzen Rechenschaft geben will. Es sind zunächst auch die unumgänglichen Erfordernisse des Budgets, die Lasten der Staats⸗Verwal⸗ tung und die Verhältnisse des öffentlichen Kredits einer genauen Prüfung zu unterziehen. Die Kalamitäten, welche uns betroffen haben, sind nicht vorübergegangen, ohne tiefe Spuren in unseren Budgers zurückgelassen zu haben. Ihr Einfluß hat sich auch nicht auf diese direkten Nachtheile be⸗ schränkt; mit anderen Ursachen verbunden, haben sie die Gemüther mit Un⸗ ruhe erfüllt und ein Mißbehagen erzeugt, dessen Bedeutung man nicht zu hoch anschlagen muß, das aber doch eine ganz besondere Beachtung wohl verdient. Die Schwierigkeiten, welche sich in den Kredit⸗Verhältnissen be⸗ merklich machen, haben Niemanden überrascht. Schon 1845 zur selben Zeit waren die Course gedrückt, und obschon die Beweglichkeit der Ein⸗ drücke, welche den großen Effektenmarkt beherrschen, sehr bald die Spuren der Entwerihung gewisser Papiere verwischt hat, sah man doch allgemein voraus, es weide demnächst eine neue Krisis eintreten. Nur zeigte sich der Unterschied, daß die Einen, an den Kräften des Landes verzweifelnd, eine finanzielle Katastrophe befürchteten, die Anderen aber, gestützt auf die bereits bei dem Betrieb der Eisenbahnen gewonnenen Resultate, zwar auf ein Nachlassen in der Speculation auf diese Gattung öffentlicher Unterneh⸗ mungen gefaßt waren, aber dabei doch die Hoffnung nährten, die Mißstim⸗ mung in den Geld⸗ und Papier⸗Operationen werde ihr Ende finden, bevor die Ausfübrung der großen, mit so lebhaftem Eifer begonnenen Arbeiten ernstlich Gefahr laufe, ins Stocken zu gerathen. Es hat sich gezeigt, daß die Letzteren richtig gerechnet hatten. Allerdings sind Viele zu Schaden ge⸗ kommen, die sich zu tief eingelassen hatten, ohne ihre Kräfte zur Ausdauer vorher zu ermessen. Wer kann aber auch erwarten, daß so ansehnliche Un⸗ ternehmungen, deren Vollendung Jahre fordert, ohne bedeutende Schwan⸗ kungen bleiben sollen? Wenn nur solche Vermittelungen angeordnet wer⸗ den, als sich mit den ursprünglichen Kontrakten irgend vertragen mögen, so wied das Eisenbahnnctz, womit die früheren Legislaturen Frankreich do⸗ tiren wollten, gewiß in allen seinen Verzweigungen zu Stande kommen. Wir können diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne der Umstände zu ge⸗ denken, welche in der letzten Zeit die Gemüther eingenommen und auf den Kredit gewirkt haben: wir meinen die Seltenheit des bagren Geldes und die Lage der Bank in Bezug auf ihre Vorräthe an Kontanten. Das Geld⸗ system Frankreichs ist von Staats⸗Wirthschaftelehrern oft getadelt worden. Es ist gewiß, daß die Annahme des Silbergeldes als Haupt⸗Circulations⸗ münze Frankreich zum großen Silbermarlt des Komtinents gemacht hat, so daß jährlich eine ansehnliche Zahl Barren bei uns eingeführt und in Thaler ausgemünzt werden. Dagegen hat es sich gezeigt, daß ehen diese Geldsorte sich durch verschiedene Ursachen wieder ver⸗ mindert. Man findet seit lange Vortheil dabei, einen Theil der Tha⸗ ler wieder einzuschmelzen; an vielen Orten zeigt sich im Handels⸗Verkehr eine Tendenz, die Piaster durch Fünffrankenthaler zu ersetzen; auch gehen beständig große Sendungen von Thalern nach Algerien ab. Wir wollen daher nicht verbürgen, daß sich die Masse des gemunzten Geldes in Frank⸗ reich so hoch belaufe, als gewisse Personen unterstellen. Wenn man in⸗ zwischen bedenkt, wie geringe Entwickelung bis daher der Umlauf der Bank⸗ Billets erlangt hat, und wie viele Individuen es im Lande giebt, die Gel⸗ der aufhäufen, so läßt sich nicht in Abrede stellen, daß die in Frankreich umlaufende Masse gemünzeen Geldes sich jedenfalls auf eine verhältnißmä⸗ ßig sehr hohe Summe beläuft. Die Uebelstände einer solchen Anhäufung der dem Umlauf entzogenen Reichthümer sind schon oft bezeichnet wor⸗ den. Inzwischen scheinen die jüngsten Ereignisse zu beweisen, daß das Uebel, wenn es überhaupt vorhanden, weit geringer ist, als man vorauszusetzen gewohnt war. Die Ausfuhr von gemünzten Sorten, noth⸗ wendig geworden durch den Ankanf ansehnlicher Getraidemassen, so wie die vielleicht noch beträchtlichere, welche zu anderen Zwecken an unserer Nord⸗ und Ostgränze stattgefunden hat, haben sehr schnell den Ueberschuß an Geldmitteln erschöpft. Die Vorräthe der Bank haben sich so rasch ver⸗ mindert, daß diese große Kredit⸗Anstalt bald nur die Wahl hatte, für den Augenblick abzugehen von dem durch die Klugheit gebotenen und so lange regelmäßig beobachteten Verhältniß zwischen ihren Aktiven, die sofort zu realisiren sind, und den Passiven, die eingefordert und gekündigt werden können, oder ihren Diekonto im Preis zu erhöhen und in der Anwendung zu erschweren. Win glauben, die Verwaltung der Bank hat in der Maß⸗ regel, zu welcher sie geschritten ist, das Rechte getroffen. Stark in dem Vertrauen, das ein halbes Jahrhundert geordneter Geschästsführung ihr gesichert hat, mochte sie kühn sein, ohne verwegen zu scheinen. In den zwei schwierigsten Monaten des Jahres, die eben abgelaufen sind, hat sie die Summe ihrer Diskontirungen auf dem Belauf von 1845 erhalten, wäh⸗ rend doch ihre Baarvorräthe kaum ein Drittel des vorjährigen Standes auswiesen. Eine solche Ausnahme⸗Lage konnte nicht ohne Gefahr verlän⸗ gert werden; die Opfer, welche die Bant gebracht hat, sie zu verbessern, waren eine Nothwendigkeit. Wir wissen, daß der Verwaltungs⸗Rath der

Bank sich unablässig mit den Schwierigkeiten beschäfligt, die er zu über⸗

Schließlich bemerke ich noch ausdrücklich, daß, wenn ich Seite 32

gesagt habe, „daß der Oberst von Bomsdorff pensionirt worden sei“, ich damit nicht gesagt haben will, „es sei ihm der Abschied ungesucht ertheilt worden.“ Da von Seiten der hinterlassenen Herren Söhne desselben, Ma⸗ jor a. D. (zu Charlottenburg), hierauf Gewicht gelegt wird, so erkläre ich sehr gern, daß mir dieselben eine Kabinets⸗Ordre des Hochseligen Königs Majestät vorgelegt haben, woraus hervorgeht, daß der Oberst von Boms⸗ dots seinen Abschied wegen Kränklichkeit erbeten und demgemäß erhalten habe. Dessau, den 13. Januar 1847. W. Henckel von Donnersmarck, General⸗Lieutenant a. D.

Zur neueren preußischen Kriegsgeschichte.

Der ausgezeichnete preußische Schlachtbericht über den Sieg bei Belle⸗ Alliance hat bei Vielen stets für das Werk des trefflichen Gneisenau ge⸗ golten, wie denn der Staats⸗Kanzler Fürst Hardenberg, sobald er densel ben am 4. Juli auf seinem Landhause Glienicke empfangen und gelesen hatte, voll Bewunderung ausrief, daß man an diesem Meisterstück sehen könne, wie Gneisenau der Feder eben so mächtig sei, als des Degens. Wir erfahren aber jetzt durch Varnhagen von Ense (Denkwürdigk. und Verm. Schrift. VII. 153.) den wahren Zusammenhang. Als nämlich nach dem Gewinne der Schlachten Alles nur zur Verfolgung des Feindes drängte, war an die Nothwendigkeit erinnert worden, von dem großen Kampfe auch einen raschen Bericht abzufassen. Der Oberst von Pfuel (jetzt Ober⸗Besehls⸗ haber in Westphalen und Statthalter von Neuenburg) setzte sich eiligst an die Arbeit, aber während er schrieb, ritt Blücher fort, alle Generale folgten, und Gneisenau wollte gleichfalls zu Pferde steigen, da hielt Pfael ihm das noch nasse Blatt zur Unterschrift hin, die dann auch nach einigem Beden⸗ ken, ob die Sache auch zulässig, rasch gegeben wurde. Gneisenau und

Pfuel sprengten sodann dem Feinde nach, das Blatt ging rückwärts zu den Freunden. Da nun Gneisenau's Name unter dem Berichte stand, so mußte leicht jeder Leser einem Irrthume unterliegen und jene obige Aeußerung Hardenberg's, die unstreitig schnell in Berlin bekannt wurde, denselben nach verschiedenen Seiten hin weiter tragen.

Man wird hoffentlich in der Mittheilung dieser Nachricht keine Beein⸗ rächtigung eines der edelsten und verdientesten Männer finden, dessen sich der preußische Staat jemals zu erfreuen gehabt hat. Es soll vielmehr nur ein Beitrag zur geschichtlichen Sicherstellung thatsächlicher Ereignisse aus einer für uns ewig denkwürdigen Zeit sein. So haben wir ja erst aus Hippel's Beiträgen zur Charakteristik des hochseligen Königs Friedrich Wil⸗ helm III. (S. 70) mit Bestimmtheit die Geschichte des berühmten Aufrufes vom 3. Februar 1813 erfahren, und erst ein Artikel in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen Zeitung vom Herrn Ober⸗Post⸗Direktor Nernst (1841 Nr. 55) belehrte die Leser, daß jenes vielgesungene Lied, „der König rief, und Alle, Alle kamen“, nicht von Stägemann sei, wie

lange angenommen ward, sondern von Karl Heun, der sich nach den Be⸗

freiungskriegen den Schriftsteller⸗Namen Clauren beigelegt hatte. J. Die Elbbrücke bei Wittenberg.

Wittenberg, 22. Jan. Da bei der freudigen und allgemeinen Theilnahme, welche der Bau der neuen Elbbrücke bei Wittenberg in der Stadt und Umgegend gefunden hat, von vielen Seiten zugleich der Wunsch mit ausgesprochen worden ist, daß von den zerst euten und zum Theil dunk⸗ len Nachrichten über den Urspeung und das Schicksal der älteren hiesigen Elbbrücken das Wesentlichste, in Verbindung met einer kurzen Beschreibung des Baues der neuen Brücke, dem Publikum mitgetheilt werden möchte; so möge ein Versuch gemacht werden, ob der nachfolgende kurze

Beitrag zur Ortsgeschichte der Stadt Wittenberg jenem Wunsche zum Theil vielleicht zu entsprechen geeignet sein möchte.

Wie aus einer alten, aber ungewissen Urkunde mittelbar durch Schlüsse gefolgert wird, soll zwar schon Kurfürst Friedrich der Sanftmüthige, der von 1428 bis 1456 regiert hat, eine Brücke aus einfachem Pfahlweike über den Elbstrom bei Wittenberg erbaut haben. Allein diese Nachricht ist un⸗ zuverlässig und kann in Vergleichung mit anderen alten Urkunden keines⸗ weges a!s eine historisch feststehende Thatsache angesehen werden. Jeden⸗ falls würde die gedachte Brücke nur kurze Zeit, nicht über 30 bis 40 Jahre, gestanden haben lönnen.

Denn als Kurfürst Friedrich der Weise 1486 zur Regiecrung gelangt war, hatte derselbe keine Brücke hier vorgefunden, vielmehr erst zwischen 1487 und 1490 eine solche erbauen lassen. Nach mehrmaligen großen Beschädigungen darch starke Eisgänge, besonders in den Jahren 1546, 1565 und 1595, von Zeit zu Zeit wieder hergestellt, war diese hölzerne Brücke in der Nacht vom 17. Januar 1637 darch schwedische Truppen in Brand gesetzt und damals zwar nur zum Theil zerstört, nach und nach je⸗ doch von stürmischen Eisfahrten vollends vernichtet worden, da während der Bedrängnisse des 30jährigen Krieges, zu welchen sich in jener Zeit noch Hunger und Pest gesellt, zur Wiederherstellung nichts hatte geschehen können.

Nachdem hierauf der vaterländische Strom 150 Jahre hindurch hier ohne Brücken⸗Ueberfahrt gewesen war, wurde endlich, unter der Regierung des Kurfürsten Friedrich August von Sachsen, nach dreijähriger Bauzeit, am 30. Juli 1787 diejenige Brücke eingeweiht, welche 20 Ruthen oberhalb der Neuen auf wandelbar gewordenen hölzernen Pfeilern jetzt noch steht und 879 Fuß zwischen den beiden Uferpfeilern weit ist. Während ihres noch nicht ganz 60jährigen Bestehens in einer zum Theil wildbewegten Zeit war sie dem Untergange mehrmals nahe, in den Kriegsjahren 1800 und 1813 durch Versuche, dieselbe in Brand zu setzen, im Monat März 1830 durch einen ungewöhnlich starken Eisgang, welcher zwei ihrer Joche aus dem Verbande riß und hinausschob, die Trümmer entführend.

Der Bau der neuen Brücke ist nach einem durch den Regierungs⸗ und Baurath Haupt geprüften Entwurfe und Anschlage des Wasserban⸗Inspek⸗

tors Zimmermann von diesem und dem Regierungs⸗Bau⸗Conducteur Jung ausgeführt worden. Der Grundstein wurde am 8. September 1842 an dem diesseitigen und der Schlußstein am 30. August 1840 an dem jenseitigen Uferpfeiler gelegt. Die Eröffnung der Brücke, an deren Vollendung bis zum 19. Dezember 1840 noch gearbeitet worden war, erfolgte am 9. Ja⸗ nugr 1847 in Anwesenheit zweier Reierungs⸗Kommissarien, des Kreis⸗ Landraths und der dazu eingeladenen Orte⸗Behörden. Dieselbe enthält zwischen den beiden Uferpfeilern noch 11 gef Pfahl⸗ rostwerk gegründete steinerne Mittelpfeiler von 32 ½ Fuß Höhe. Auf diesen Pfeilern, von welchen zwei 15 und die übrigen 10 Fuß stark sind, ruühen die 12 Joche aus Holz, jedes ven 64 Fuß lichter Weite und Spannung, durch doppelte Sprengwerke unterstützt. Die Länge der Fahrbahn von einem Stirnpfeiler bis zum anderen beträgt 888 Fuß, die Breite zwischen den bei⸗ den gußeisernen Geländern 20 Fuß, wovon 8 Fuß zu den Fußsteigen be⸗ Naee Jn paati⸗ und Steinhauer⸗Arbeiten wurden von den Maurermei⸗ stern Zimmermann und Boigt, welcher Letztere an die Stelle des ver⸗ storbenen früher mitbeschäftigten Maurermeisters Michael trat, und die Zimmerarbeiten von dem Zimmermeister Schütze ausgeführt. Die alte Brücke wird im Laufe dieses Jahres abgetragen werden. Die sorgfältig untersuchte Beschaffenheit derselben stellte es als unzuläͤssig dar, daß zu der Eröffaung der neuen Brücke eine günstigere Jahreszeit,

welche zugleich die gewünschten Einweihungs⸗Feierlichkeiten gestattet haben

würde, abgewartet werde. 1 8 Stat Prope subligius bons 1ste, aetate caducus, Vix pla stra ef glaciem putidra ligna ferunt Ast novus hic splendet, constructus rupe Perenni, Urbis Lutheriae praesidium atquec. decus. Regia Fridrici Guilielmi gratia Quarti 1 Condidit, incolumem quem Deus esse velit!

erein der Kunstfreunde im preußischen Staate.

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Oelgemälde aufgestellt:

e Scheffer sngparis, Gretchen mit Faust spazieren gehend, Derselbe, Gretchen’'s Erscheinung auf dem Blocksberge, Steinbrück, Geburt der Venus, Rechlin, die Schlacht bei Kulm, Roch, Waldpartie,

Carl, verschiedene landschaftliche Motive aus des Künstlers Nachlaß, Rohsal, eine Kapelle bei Mondschein,

E. Treiße, der Geburtstag,

Im Vereinslokale, unter den Linden Nr. 21, sind neuerdings noch sol⸗

Kloß, das Innere eines Klosters und das Königliche Schloß zu Berlin.

Berlin, den 20. Januar 1847. Direktorium des üta] Kunstfreunde im preußischen aagte. 8

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winden hat, und daß er auf Maßregeln denkt, die Interessen des Handels⸗ standes mit den Garantieen, die der öffentliche Kredit nicht entbehren kann, zu vereinigen.“

Die Verminderung der Baarvorräthe in der Bank von Frank⸗ reich datirt vom 1. Oktober v. J. an. Damals hatte die Bank noch 163 Millionen Fr. in Kasse. Ende Dezember war dieser Betrag auf 63 Millionen zusammengeschmolzen. In derselben Zeit zog der Staatsschatz von seinem Guthaben bei der Bank, das sich am 1. Ok⸗ tober auf 78 Millionen gestellt hatte, 24 Millionen zurück; er wird in den letzten Tagen, da sich der Bedarf zu Getraide⸗Ankäufen stei⸗ gert, noch über weit mehr verfügt haben. Schon wird auch ange⸗ kündigt, die umlaufenden Schatzscheine, im Augenblick 210 Millionen Fr., sollten bis zum Belauf von 275 Millionen vermehrt werden.

Paris, 19. Jan. Die den Kammern nachträglich vorgelegten diplomatischen Aktenstücke bestehen in einer Depesche des Fürsten Metternich an den Grafen Appony vom 4. Januar d. J., einem Schreiben des Grafen Aberdeen an den Herzog von Sotomayor, spanischen Gesandten in London, vom 22. Juni 1846 und der voll⸗ ständigen Depesche Lord Palmerston's an Herrn Bulwer vom 19. Juli 1846. Die Depesche des Fürsten Metternich ist die Antwort auf die Mittheilung des Protestes der französischen Regierung gegen die Ein⸗ verleibung Krafau's und lautet:

„Herr Graf! Der Graf von Flahault hat eine Depesche zu meiner

Kenntniß gebracht, welche Herr Guizot am 3. Dezember v. J. an ihn ge⸗

ichtet, mit dem Auftrag, mir davon Abschrift zu geben. Wir haben seit⸗ dem erfahren, daß Depeschen gleichen Inhalts von dem Herrn Minister der

auswärtigen Angelegenheiten an die Gesandtschaften Frankreichs in Berlin

und St. Petersburg gerichtet worden. Nachdem ich die besagte Depesche zur Kenntniß des Kaisers, unseres erhabenen Herrn, gebracht und um seine Bef hle hinsichtlich der auf diese Mittheilung zu ertheilenden Antwort er⸗ sucht, finde ich mich von Sr. Kaiserlichen Majestät ermächtigt, folgende Er⸗ klärnngen, welche seiner Politik zur unveränderlichen Grundlage und Regel dienen, an Sie zu richten; sie enthalten den Gedanken des Kaisers, der mit em Ihrer Preußischen und Russischen Majestäten in vollkommenem Einklange ist. Se. Kaiserliche Majestät legen den Verträgen den Werth eidlicher Ver⸗ bindlichkeit bei. Sie lassen in Ansehen erhalten, was eine solche Verpflich⸗ tung in sich schließt, und erkennen sich das Recht zu, zu erwarten, daß auch alle Mitunterzeichner derselben ihrerseits es achten. Wir geben nicht zu, daß ein Vertrag nicht Rechte und Pflichten begründen könne. Wir geben dagegen aber auch nicht zu, daß die Rechte oder die Last der Pflichten, welche sie den kontrahirenden Theilen auferlegen, die ihnen von der einge⸗ gangenen Verbindlichkeit vorgezeichneten Gränzen überschreiten dürfen. Wir achten die gesetzlich begründeten Unabhängigkeiten und erkennen uns daher auch das Recht zu, zu fordern, daß unsere Unabhängigkeit eben so geachtet wie die aller Staaten. Die Maßregel, welche Se. Majestät der Kaiser ge⸗ meinschaftlich mit Ihren Majestäten dem Kaiser von Rußland und dem Kö⸗ nig von Preußen hinsichtlich Krakau's getroffen haben, wurde in dem Ge⸗ fühl der Rechte, welche Sr. Kaiserl. Majestät zustehen, und der Pflichten, welche Ihnen obliegen, getroffen: Ihrer Rechte, weil der Kaiser, indem Er den Vertrag vom 3. Mai 1815 in den allgemeinen Rezeß des Kongresses

nschalten ließ, dadurch nicht allen Mitunterzeichnem dieser Akte ein Recht cediren wollte, welches ausschließlich den kontrahirenden Parteien vom 3. Mai zustand; Ihrer Pflichten, weil die, welche Se. Majestät gegen die von der Vorsehung Ihrer Soige anvertrauten Völker zu erfüllen hatte, Ihnen nicht gestattet haben würden, einen S aats⸗ körper wiederherzustellen, der, nachdem er eine lange Reihe von Jahren die Bedingungen übertreten, auf deren Achtung seine Unabhängigkeit be⸗ gründet war, zuletzt die ihm verliehene politische Existenz aufrührerischen, jeder Regierungs⸗ und gesellschaftlichen Ordnung feindlichen Plänen zu opfern. So lebhaft der Kaiser auch bedauert, daß in Bezug auf den Rechtspunkt in dieser Frage eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem fran⸗ zösischen Kabinet und den drei Höfen besteht, schmeichelt Er sich nichtsdesto⸗ weniger, daß ihre Ansichten in der allen Höfen gemeinsamen Entschlossen⸗ heit sich begegnen, die Verträge in dem wahren Sinne ihres Buchstabens und ihres Geistes gewissenhaft zu beobachten und beobachten zu lassen. Ew.

reellenz wollen Herrn Guizot von dieser Depesche gefälligst in Kenntniß setzen und ihm davon Abschrift geben.“

In dem vorgelegten Schreiben des Grafen Aberdeen, vom 22. Juni 1846, beantwortet der damalige britische Minister der auswärtigen Angele⸗ genheiten eine Anfrage des spanischen Gesandten, der von seiner Regierung den Auftrag hatte, „sich darüber Gewißheit zu verschaffen, ob die britische Regierung es mit Mißfallen sehen würde, wenn das Kabinet von Madrid es im Interesse der spanischen Monarchie nothwendig fände, zum künftigen Gemahl der Königin einen anderen Prinzen als ein Mitglied der Familie Bourbon zu wählen, und ob, falls Frankreich, hierdurch verletzt, dem freien Handeln der spanischen Regierung sollte Zwang anzuthun suchen, Groß⸗ britanien ein solches Verfahren mit Gleichaultigkeit ansehen würde.”“ Graf Aberdeen erwiedert, es sei ihm nicht schwer, diese Fragen zu beantworten. Großbritanien habe der französischen Regierung stets das Recht abgestritten und werde es ihr stets abstreiten, der spanischen Nation als Gemahl der Königin ein Mitglied irgend einer Familie aufzudringen oder irgend eine Kontrolle über die Lösung einer so rein spanischen Frage auszuüben. Es habe aber begriffen und gern zugegeben, daß verschiedene Gründe die spanische Regierung bewegen könnten, einen Prinzen aus dem Hause Bourbon vorzuziehen. Es sei natürlich gewesen, vorauszusetzen, daß der Wunsch und das Interesse Spaniens, mit Franlreich in freundschaft⸗ lichen Beziehungen zu verbleiben, unter diesen Gründen von großem Ge⸗ wicht sein müßten. Großbrianien habe daher gegen den Vorschlag, unter den Nachkommen Philipp's V. einen Gatten für die Königin zu suchen, falls diese Wahl den Neigungen Ihrer Majestät und den Interessen ihrer Regierung entspräche, nichts einzuwenden gehabt; so habe es gegen den Grafen Trapani nichts eingewandt; als aber diese Verbin⸗ dung sich als verhaßt bei der spanischen Nation erwiesen, habe es gewagt, obwohl keinesweges als einen englischen Kandidaten oder als einen, dem England den Vorzug geben würde, den Infanten Don Enrique als den Prinzen zu bezeichnen, dessen Wahl ihm deshalb am angemessensten schiene, weil er dem spanischen Volke der angenehmste sein zu müssen geschienen. Finde die spanische Regierung aber, daß es nicht ganz wohlgerathen sei, daß es sich mit dem Glück der Königin und mit der Ruhe des Landes nicht vertrage, einen Nachkommen Philipp's V. zu wählen, so habe sie nach ihrem freien Urtheil zu handeln, wie es ihre Würde und ihre Interessen es ihr zu gebieten schienen, und in diesem Fall könne es für Gro britanien kein Grund des Mißfallens sein, wenn diese Wahl auf einen Prinzen aus irgend einer anderen Familie fiele; eben so wenig könne er auch nur einen Augenblick es als möglich voraussetzen, daß Frankreich, wie sehr es auch durch eine solche Wahl in seinen Hoffnungen sich getäuscht sehen möchte, den unvernünftigen und ungerechten Versuch machen sollte, in einer solchen Angelegenheit die Wahl der Königin zu behindern; Frankreich sei bei der Ruhe Spaniens zu interessirt und der Tuilerieenhof zu aufgeklärt und ge⸗ recht, als daß der Gedanke an eine solche Einmischung dort gehegt werden könnte. Sollte aber, schließt das Schreiben, aller Vernunft und Wahr⸗ scheinlichkeit entgegen, ein solcher Plan beabsichtigt werden, so würde Spa⸗ nien unzweifethaft die lebhaftesten Sympathiren, nicht nur Großbritaniens, sondern des ganzen Europa's, für sich haben.

Aus der Depesche Lord Palmerston's an Herrn Bulwer, vom 19. Juli, von der früher nur ein Auszug vorgelegt war, und die nun vollständig mit⸗ etheilt ist (angeblich sollte der britische Botschafter im Auftrage Lord Pal⸗ merston's hierauf bestanden haben), geht hervor, daß auch dieser britische inister, als Nachfolger Lord Aberdeen's, in jener Instruction an den Ge⸗ andten in Madrid, keinen der Heiraths⸗Kandidaten als einen solchen be⸗ zeichnet hatte, dem England den Vorzug geben würde, denn Alles, vece. in dieser Depesche über die Heiraths⸗Frage gesagt ist, be⸗ 8 ränkt sich darauf, daß dies eine Sache sei, in welche sich die Regierungen anderer Länder gar nicht einzumischen hätten, wofern nicht 1. Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, daß diese Wahl auf einen Prin⸗ des s en tönnte, der so direkt der regierenden Familie einer fremden Groß⸗ macnder dehbete, daß zu fürchten wäre, er möchte die Politik seines Adop⸗ Gleichgens die Politik seines Vaterlandes auf eine dem europäischen liche Weise trnachtheilige und den Interessen der anderen Staaten gefähr⸗ neien Perfo üpfen; aber von den (zu jener Zeit) als Kandidaten bezeich⸗

nen befinde sich keine in dieser Lage; diese Kandidaten

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seien jetzt nur folgende drei:; der Prinz Leopold von Sachsen⸗ Koburg und die beiden Söhne Don Francisco de Paula's; und was diese drei betreffe, so habe die britische Regierung nur den auf⸗ richtigen Wunsch auszusprechen, daß die Wahl auf denjeni⸗ gen unter ihnen falle, der diejenigen Eigenschaften in sich vereinige, welche am geeignetsten wären, das Glück der Königin zu sichern und zur Wohlfahrt der spanischen Nation beizutragen. 1

Dem Portefeuille zufolge, wiederholt die neueste Depesche Lord Palmerston's an Lord Normanby, vom 9ten d., die am 12ten Herrn Guizot mitgetheilt wurde, und die 48 Seiten umfaßt, nur die Argumente in Beireff der in den Unterredungen zu Eu eingegange⸗ nen Verbindlichkeiten und sagt wenig über die Klauseln des utrech⸗ ter Vertrages, so daß der britische Minister jetzt die Sache mehr zu einer Etiketten⸗Frage, zu einer Frage über das beobachtete Verfahren mache, welches er schlecht finde, die Rechts⸗ und politische Frage in Betreff der Heirath dagegen weniger erörtere. Hätte Lord Palmerston seine aus dem utrechter Vertrage entnommenen Argumente zur Erklärung des Widerspruchs von Seiten Englands von neuem geltend gemacht, sagt das Portefeuille, so würde die französische Regierung sich einer Antwort haben über⸗ heben können. Da er aber die Frage hinsichtlich des Verfahrens (procédés) allein urgire, so habe ihre Würde und Ehre es erheischt, allen Verdacht in dieser Hinsicht zu zerstören, und es sei daher im Minister⸗Rath beschlossen worden, daß Herr Guizot diese neueste De⸗ pesche beantworten solle.

Aus den vorliegenden diplomatischen Depeschen über die spani⸗ schen Heirathen zieht ein pariser Korrespondent der Augsb. Allg. Zeitung folgendes Ergebniß in Betreff des Verlaufs der Unter⸗ handlungen und ihres Ausgangs: „Die spanischen Prinzessinnen wur⸗ den nachgerade mündig, der Prinz von Montpensier wuchs zum Mann heran. Bis dahin war er gar nicht Kandidat zur Heirath gewesen; im Gegentheil war man dies⸗ und jenseits des Kanals damit einver⸗ standen, daß nur Nachkommen Philipp's V. die spanischen Prinzessin⸗ nen heimführen sollten. Aber keiner der bourbonischen Prinzen dieser Linie wollte so recht in Madrid behagen. Genug, die Prinzessinnen wuchsen heran, und die Heirath war nicht entschieden. Auf einmal, am 4. März, erläßt der französische Gesandte, Graf St. Aulaire, an Lord Aberdeen ein Memorandum (datirt vom 27. Februar und über⸗ reicht am 4. März, s. Nr. 21 der Allg. Preu ß. Ztg.), worin er zeigt, daß die Actien der Nachkommen Philipp's V. in Madrid schlecht stehen, und daß wenn man etwa Leopold von Koburg vorschieben sollte, Frankreich Ansprüche auf die Hand der Königin oder der In⸗ fantin für den Herzog von Montpensier machen werde. Deswegen bat Graf St. Aulaire den Grafen Aberdeen, der französischen Regie⸗ rung zu helfen, doch einen von den halbweges unmöglichen Nachkom⸗ men Philipp's V. wieder möglich in Madrid zu machen. Diese be⸗ dingungsweise Aufkündigung der entente cordiale in Spanien, diese bedingungsweise Brautwerbung des Herzogs von Montpensier fand, wie gesagt, am 4. März statt. Was Lord Aberdeen geantwortet, ist nicht mitgetheilt, aber das verhinderte nicht, daß zwei Monate später der Prinz Leopold wirklich als Kandidat auf⸗ und somit die Bedin⸗ gung, die den Herzog von Montpensier zum Kandidaten erhob, ein⸗ trat. Herr Guizot sagt in einer Depesche vom 5. Oktober 1846 an Herrn von Jarnac, „wie die französische Regierung im Monat Mai unterrichtet worden informé avec certitüde daß die spanische Regierung an den regierenden Herzog von Sachsen⸗ Koburg, der damals in Lissabon gewesen, eine Sendung ge⸗ schickt habe, um bei ihm die Heirath des Prinzen Leopold und der Königin zu betreiben.“ So trat also der vorhergesehene Fall ein. Diese Unterhandlung wurde dem englischen Gesandten in Madrid, Herrn Bulwer, mitgetheilt (communiqué) und erhielt seine Zustim⸗ mung (reçut son approbation). Die französische Regierung war darüber hoͤchlich entrüstet und klagte augenblicklich bei Lord Aberdeen, der auch eben so unmittelbar der französischen Regierung Recht gab und sich gegen die Kandidatur des Prinzen Leopold aufs kräftigste aussprach. Kaum aber war das geschehen, so stürzte das Kabinet, in welchem Lord Aberdeen saß, und Lord Palmerston trat an seine Stelle. Lord Aberdeen hatte vielleicht die Falle gemerkt, vielleicht auch nicht, und es ist sein gutes Glück, daß er nicht hineinfiel. Aber Lord Palmerston griff gleich zu und saß fest. Er unterstützte die Kandidatur des Prinzen Leopold mehr oder weniger offen, setzte ihn mit auf die Liste der Kandidaten und führte so den längst vorherge⸗ sehenen und vorherbedungenen Fall herbei, in dem Frankreich mit dem Herzog von Montpensier vorzutreten gedroht hatte. Als dieser Fall aber eingetreten war, machte die französische Regierung „einen Appell an die freie Wahl, den unabhängigen Willen der Königin und ihrer Regierung“ und darin liegt das Wunder. Die spanische Regierung war es, die zuerst an den Prinzen Leopold dachte die ihre Gedanken dem weisen Herrn Bulwer mittheilte, und die dann, als auch Lord Palmerston sich ihrem Wunsche geneigt zeigte von der französischen Regiernng wieder aus diesen gefährlichen Liebes⸗ banden befreit werden mußte, um so wieder Freiheit der Wahl, Un⸗ abhängigkeit des Willens zu erhalten. Rekapituliren wir. Die fran⸗ zösische Regierung droht, am 4. März, daß, wenn ein Koburg komme, sie den Herzog von Montpensier vorschieben werde. Im Mai kommt der Koburg wie gerufen, ja gerufen von der spanischen Regierung, der besten Freundin Frankreichs. Kaum ist er aber da, so befreit Frankreich die spanische Regierung wieder von diesem herbeigerufenen und zugleich unwillkommenen Bewerber, worauf dann die Heirathen stattsfinden, wie Frankreich vorhergedroht hatte, daß sie stattfinden würden. Est ce claire? würde Herr Graf Molé hinzusetzen.“

Der Justiz⸗Minister, Herr Martin du Nord, hat seinen Urlaub angetreten und ist nach Lille abgereist. 1“

*. Paris, 19. Jan. In der heutigen Sitzung der Pairs⸗ Kammer wurde zuerst Graf Pontois eingeführt und beeidigt, dann über den zweiten Paragraphen der Adresse abgestimmt und, nachdem dieser angenommen war, zur Diskussion des dritten geschritten, wel⸗ cher die spanischen Heirathen betrifft.

Herr Pelet de la Lozere besteigt zuerst die Tribüne. Er wünscht sich Glück zu dem neuen Zuwachse, welchen die Königliche Familie in der Herzogin von Montpensier erhalten habe, und hofft in dieser Verbindung ein neues Pfand der innigen Verbindung und Freundschaft der beiden Länder, Frankreichs und Spaniens, zu sehen. Allein er könne sich auch nicht ver⸗ hehlen, daß durch dieses Ereigniß Besorgnisse rege geworden seien für den Weltfrieden. Frankreich und England seien jetzt in einer zweideutigen Lage zu einander. Der Redner erinnert zuerst an die Abschaffung des spani⸗ schen Thronfolge⸗Gesetzes (des salischen) durch Ferdinand VII., und wie dadurch die Krone an Isabella kam, zum Nachtheil des Don Carlos. Darin liege die Quelle aller Schwierigkeiten, die sich jetzt erhoben. Der Redner erinnerte an die Erklärungen, welche Lord Aberdeen seiner Zeit (1844) im englischen Parlamente auf eine Anfrage Lord Clarendon’'s in Betreff der Änsicht der englischen Regierung über die Vermählung der Königin Isabella gegeben. Lord Aberdeen habe damals schon diese Verheirathung für eine rein spanische Angelegenheit erllärt. Aehnlich spreche sich auch die Depesche des Lords Aberdeen an den Herzog von Sotomayor aus (vom 22. Juni 1846, die den Kammern gestern nachträg⸗ lich mit zwei anderen Aktenstücken noch vorgelegt worden). In den Be⸗ sprechungen zu Eu habe England indeß nichts dagegen eingewendet, daß die Königin Isabella, wie Frankreich wollte, nur einen Bourbon heirathen solle. Indeß hätte Lord Aberdeen hinzugefügt, selbst in diesem Falle dürfe der Königin von Spanien kein Zwang angethan werden, sonst würde sie

1“] . 1““ ““ 8 v“ die Sympathieen Englands und ganz Europa'’s gegen Frankreich für sich haben. Von diesem Umstande, sage das Ministerium, habe es keine Kenntniß gehabt. „Da kam Lord Palmerston ins Amt. Im letz⸗ ten Frühling vernahm das französische Kabinet, daß man von der Kandidatur des Prinzen Leopold von Koburg gesprochen habe. Das französische Kabinet wollte die Ansicht Lord Palmerston’s darüber er⸗ fahren, aber seine Antwort schien zweideutig und seine Ansicht der seines Vorgängers entgegen. Lord Palmerston schickte an Herrn Bul⸗ wer eine Depesche, welche der Königin Christine und dem spanischen Kabinette mitgetheilt wurde. Diese Depesche machte große Sensation. Man glaubte darin den Beweis zu finden, daß Lord Palmerston daselbst eine Partei unterstützen, sich auf eine ungebührliche Weise einmischen wolle in die Angelegenheiten Spaniens. Darauf wurden so eilig die nun voll⸗ brachten Vermählungen abgeschlossen.“ Diese Heirath könne eines Tages eine Intervention in Spanien nöthig machen und die Rivalität zwischen England und Frankreich noch erhöhen. Die bitteren Boziehungen zwischen den beiden Ministern von England und Frankreich könnten selbst auf die Königlichen Personen ihre Rückwirkung äußern, und wenn daraus eines Tages schlimme Folgen entständen, werde die beiden Kabinette schwere Ver⸗ antwortlichkeit treffen. Indeß wünsche und hoffe er baldige Wiederherstel⸗ lung des guten Einverständnisses mit England.

Herzog von Broglie: Als ehemaliger Minister, als alter Diener des Königs, freue er sich herzlich des Glücks der Königlichen Familie, aber das hindere ihn nicht, die hohe Bedeutung der vorliegenden Frage zu er⸗ kennen. Es handle sich um ein hohes Interesse für Frankreich. Der Red⸗ ner setzt dies aus einander und spricht sich aufs entschiedenste für das vom französischen Ministerium beobachtete Verhalten aus. 1— 1

Nachdem der Herzog seine Rede geschlossen, blieb die Sitzung auf einige Zeit unterbrochen. Gegen Lord Palmerston's Verfahren

hatte er sich aufs energischste ausgesprochen.

Sroßbritanien und Irland.

London, 18. Jan. Ihre Majestät die Königin ist heute in Begleitung ihres Gemahls von Windsor im Buckingham⸗Palast ein⸗ getroffen. Im Laufe des Nachmittags wird hier die Königin eine Geheimeraths⸗Sitzung halten, in welcher wahrscheinlich die Thron⸗ Rede zu der morgen stattfindenden Eröffnung des Parlaments die Königliche Bestätigung erhalten soll.

Lord John Russell giebt heute den Kabinets⸗Mitgliedern, welche

im Unterhause sitzen, so wie den anderen mit der Regierung in Ver⸗ bindung stehenden Parteiführern des Unterhauses, eine große Abend⸗ Unterhaltung. Der Marquis von Lansdowne, Präsident des Gehei⸗ men⸗Raths, thut dasselbe für die ministeriellen Leiter im Oberhause, denen bei dieser Gelegenheit die Thron⸗Rede vorgelesen wird. Die Antragsteller und Unterstützer der Adressen in beiden Häusern sind gleichfalls von ihren Ministern dazu geladen. Die Protectionisten⸗ Opposition versammelt Lord Stanley heute Abend zu einer Unter⸗ haltung. Gestern und vorgestern sind bereits die meisten Mitglieder beider Häuser des Parlaments von ihren Landsitzen hier eingetroffen. Lord Aberdeen hatte einige Tage bei Sir Peel in Drayton⸗Manor ver⸗ weilt und ist vorgestern hier eingetroffen. Sir R. Peel, der gestern nach der Stadt kam, giebt keinerlei parlamentarische Unterhaltungen. Dagegen gab Lord Brougham vorgestern ein Diner, welchem der französische Botschafter, Graf von St. Aulaire, beiwohnte.

Die Morning Chronicle meldet, daß der Kolonial⸗Minister, Lord Grey, den Kolonial⸗Gouverneuren, welche ihren Posten seit sechs und mehr Jahren inne haben, angezeigt habe, es solle fortan die Dauer dieser Function auf sechs Jahre als Maximum beschränkt sein, weshalb sie sich bereit zu halten haben, ihren Posten drei Mo⸗ nate nach Empfang dieser Depesche dem von der Regierung ihnen bestellten Nachfolger einzuräumen.

Die schon erwähnte Rede des Lord Lincoln zu Manchester giebt den verschiedenen Partei⸗Organen vielen Stoff zu Betrachtungen. Im Allgemeinen ist dieselbe nicht günstig aufgenommen worden. Die Times widmet derselben einen Artikel und bemerkt darin: „Allem Anschein nach, ist gegenwärtig die öffentliche Meinung eine carte blanche, auf welche die Minister eintragen können, was ihnen beliebt. Die Philosophen, die sich der Leitung der Nation rühmen, sind mäuschenstill; die Propheten geben kein Zeichen von sich. Den Ministern ist das Brod der Session nicht von ihrem Munde im vor⸗ aus weggenommen worden. Sie haben nicht nöthig, vor dem Pu⸗ blikum blos eine ihnen von einem feindlichen oder rivalisirenden Pro⸗ gramm aufgestellte Maßregel durchzuführen. Ihr größtes Glück be⸗ steht aber in der Schläfrigkeit derjenigen Partei, die sich unter dem Patronat Peel's befindet. Lord Lincoln ist der Einzige, der in ihrem Namen einen Schuß abgefeuert hat, und zwar erst eine Woche vor Eröffnung des Parlaments. Der hervorragendste Gegenstand in sei⸗ ner Rede ist eine gerechte und beglückwünschende Ueberschau des na⸗ tionalen Glücks während des „„leider so sehr kurzen”““ Ministeriums Lon Robert Peel. Was jedoch die Zukunft betrifft, da zeigt sich Lord vincoln keinesweges eben so begeistert. Er stimmt nicht für Aufhe⸗ bung der Malzsteuer. Man wird die Großmuth eines Mannes zu würdigen wissen, der in der jetzigen Finanz⸗Krisis dem Staatsschatze nicht 5 Millionen entziehen und noch 1—2 Millionen Quarter Gerste mehr inmitten der Hungersnoth in Spirituosa verwandeln will. Auch in Bezug auf den Theezoll und die Einkommensteuer überläßt er sehr freundlich den Ministern die Entscheidung. Er erklärt sich inkompe⸗ tent, ihre Vorschläge voraus zu sehen; aber er billigt ihr Auftreten im Allgemeinen und wird ihr für alles von ihnen ausgehende Gute dankbar sein. Nur in einem Punkte drückt sich seine Lordschaft sehr entschie⸗ den aus. Er ist ganz zu Gunsten einer Ausstattung der römisch⸗katholischen Geistlichkeit in so zureichender Weise, daß ihre jetzige pecuniaire Abhän⸗ gigkeit vom Volke aufhöre.“ Hierbei drückt sich die Times sehr scharf gegen die Maßregel Sir Robert Peel's hinsichtlich des May⸗ nooth ⸗Kollegiums aus. Diese Dotation des Klerus hätte jener Maß⸗ regel vorausgehen müssen; da er das entgegengesetzte Verfahren ein⸗ geschlagen, habe er die Pferde hinter den Wagen gespannt. Aus der Rede des edlen Lords scheine hervorzugehen, daß die Partei die⸗ ses selbst fühle. In Betreff des zum Unglück täglich größer werden⸗ den Nahrungsmangels und der Mittel zur unmittelbaren Abhülfe spreche sich Lord Lincoln mit großer Rückhaltung aus, und er lasse Lord John das Feld gänzlich frei, wofern man nicht einem allgemein gehaltenen Ausdruck, der auf weitere Entwickelung der Freihandels⸗ Maßregeln deutet, eine besondere Auslegung geben will. Die Wäh⸗ ler von Manchester begnügten sich aber nicht mit der Schaale des Kandidaten, sie suchten zugleich mit seinem Kerne bekannt zu werden. „Wollen Sie in der nächsten Session für alsbaldige und völlige Auf⸗ hebung der Korngesetze stimmen?“ das sei die erste Erkundigung ge⸗ wesen im allgemeinen Fragensturm. Seine Lordschaft soll verneinend geantwortet haben. „Doch daß er jemals solchem Vorschlage sein legislatives Nein entgegensetzen sollte, das“, schließt die Times, „können wir nicht im Geringsten voraussetzen.’“ Aus den weitläuftig mitgetheilten Berichten über die Rede des Lords entnehmen wir fer⸗ ner, daß er der Zehnstundenbill abgeneigt ist und er mehr eine Re⸗ gelung dieser Angelegenheit durch Privat⸗Uebereinkommen zwischen Fabrikherren und Arbeitern wünscht. In Bezug auf Irland erklärte er, daß hier eine Krisis eingetreten sei, welche vielleicht mehr Weis⸗ heit und Kühnheit erfordere, als je von einem Minister verlangt worden. Er vertheidigt eine liberale Politik gegen Irland und eine völlige civilrechtliche Gleichstellung desselben mit England. Dagegen erklärte er sich nicht allein gegen allgemeines, sondern auch gegen mäßig erweitertes Stimmrecht, wie gegen eine gänzliche Aufhebung