1847 / 27 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

teressen des Kaufmanns belehren. D

stehenden Wohlthätigkeits⸗Vereine ähnlicher Art (Association sfor distri- evnes 3132 Ann2h. or relief abroad) vorgeschwebt haben, ist uns unbekannt und deshalb gleichgültig, weil es sich hier nicht um die v lität der Erfindung, sondern um den wesentlichen Nutzen derselben han 2 Durch diesen Verein, der, am 24. April v. J. von Sr. Majestät Sehenne unter dem Präsidium Sr. Kaiserl. Hoheit des Herzogs von, 8,5cnng.n. bereits über hundert Mitglieder zählt, die selbstthätig einmal in je 4 nat beim Hausbesuch armer Bittsteller so wie durch Geldbeiträge n-E 6 ist der Noth von mehr als Tausenden meistens „pauvres Een. bge⸗ holfen worden, deren Bittgesuche früher zum großen Theil 8* n gan haßten Firma von „Bettelbriefen” unberücksichtigt 1es. Fee. die weniger philanthropischen Motiven ihre Entstehung verdan ö6 Folgen aber von heilsamer Natur für das asgesscias n⸗. vorausgesetzt, daß die gegebenen Versprechungen erfüllt 85 172 Tasglcher charte sera désormais une véritén, ist das „Vereins⸗-X n . Fabrikate“, das Petersburg erst seit kurzem erhielt, vg 5 2 9. seit Jahren sich eines ähnlichen Unternehmens erfreut. * au 2q wider die bisherige Ausführung der Idee gesagt worden, ü 2 8 und innere Dürftigkeit, ““ . Len. inoi⸗Dwor u. A. m., so viel ist gewiß, b die nachföigenden Resultate nicht Vv di Fortschritte der russischen Industrie werden in schneller Ueber⸗

önnen: die angenen Beobachters unterliegen, der man⸗ vchnseeas nrdr n zene ee t werden und kann der industriellen

de Associationsgeist wird angereg un 1 AH Lane agsanr veatsam sein, und das gute Beispiel soliden Geschäftsbetrie⸗ es und rechtlichen Verfahrens im Handel und Wandel wird zahlreiche

7 si Faarenbändler über die wahren In⸗ Nachahmer finden und den russischen e 1uu6

r Arme als Briareus hat, versorgte uns unweit des Vereins⸗ Sesee. russische Fabrikate mit einer jener Miniatur⸗Kolonieen des Kleinhandels und häuftig Pflanzstätten der Unsauberkeit, Passagen genannt, deren Erfindung wir dem tonangebenden Paris verdanken.

Werfen wir nun, nachdem wir die Produkte des Alltags⸗Bedürfnisses flüchtig überschaut, noch einen eiligen Blick auf die Kunstgestaliungen des vergangenen Jahres, so verdienen neben so manchem Unbedeutenden die Leistungen zur bildlichen Ausschmückung der Isaaks⸗Kirche und unter die⸗ sen namentlich Bruni's durch Erfindung und Brülloff's durch Zeichnung bedeutende Arbeiten der Erwähnung. Das Stück auf Leinwand geschrie⸗ bene Weltgeschichte, „der Uebergang oder vielmehr der Untergang bei der Beresina“ genannt, womit der berühmte Peter Heß St. Petersburg im vergan⸗ genen Jahre bereicherte, gehört leider nicht der russischen Malerschule an, wohl aber Kotebue'’s nicht unverdienstliches Schlachtenbild.

Was die Zustände des Theaters im vergangenen Jahre betrifft, so ist nur so viel zu sagen, daß mit denselben keine neue Epoche in der Ge⸗ schichte der scenischen Kunst datirt. Die Italiener, welche wir nicht unter die Gegenstände des National⸗Reichthums klassifiziren dürfen, da sie nur als gemiethete Zugvögel unter uns weilen, haben ihre magnetische Kraft an der St. petersburger Zähigkeit eingebüßt, hier ist „nichts dauernd als der Wechsel, nichts beständig als der Tod.“ Gingen wir des Enthusias⸗ mus für italienische Musik und Gesangskunst verlustig, so gewannen wir dafür neuerdings den für dressirte Pferde und Luftspringer. Die „Cir⸗ komanie“ ist unleugbar das Produkt des Jahres 1846, und für Rubini und Pauline Viardot trösten uns Viol und Pauline Lerouy! Das französische Theater hat sich die Siegespalme abermals errungen, seit Celiméne⸗Elmire⸗Plessy ihre Harfe an den Trauerweiden des Ka⸗ tharinen⸗Kanals aufgehängt hat. Die französische Truppe hat für sich den großen Vortheil eines Publikums, die alleinige Lebensbedingung für eine Bühne. Hiermit ist nicht die Klasse der Theaterbesucher gemeint, die Müßiggang, Langeweile oder persönliche Motive ins Theater treiben, auch nicht die sich täglich mehrende Schaar der petits-maitres, dandys, fashionables, merveilleux, élégans, roués, farands, blafards, furz die soͤgenannten lions unserer Zeit nebst den ihnen entsprechenden Fémi- nins, welchen der bloße Versuch des Michael⸗Theaters als triftigste Beweis⸗ führung ihres Bildungszustandes und moderner Geschmackrichtung gilt, son⸗ dern es ist die Rede von der Fraction der Gesellschaft, die überhaupt eine gewisse ästhetische Bildung erhalten hat. Diese letztere ist aber ihrem We⸗ sen und Ursprung nach so echt französischer Natur, daß sich nur im fran⸗ zösischen Theater das Echo der empfangenen Jugend⸗Eindrücke wiederfindet, das spärliche Bedürfniß nach ästhetischer Nahrung befriedigt, der Ersatz an Nahrungsstoff für die täglich aufgebrauchte geistige Substanz gewonnen werden kann, und so nimmt das auch übrigens komfortable und heimische Michael⸗Theater (car il est destiné à des gens qui ont l'’'habitude d'être bien assis) hier dieselbe Stelle für den Geist ein, welche Austern, Trüffeln und Champagner für das leibliche Bedürfniß beanspruchen. Es ist uns nicht möglich, durch ein Gleichniß zu versinnlichen, welchen Platz das deut⸗ sche Theater einnimmt. Herr Wallner, ein brauchbarer Lokal⸗Komifer, ist die neueste Acquisition dieses Theaters, ob er für sein jetziges Lokal brauch⸗ bar, wird sich später zeigen.

Von den Neuigkeiten der russischen Oper und des Schauspiels im Jahre 1846 wissen wir nichts zu melden!

Eben so unfähig müssen wir uns in Betracht der Novitäten der schönen Literatur des verflossenen Zeitraums bekennen, doch um Gerechtigkeit gegen die schönen Geister zu üben, wollen wir die „armen Leute“ noch erwähnen. Bei Gelegenheit der Literatur können wir nicht unterlassen, der chargirten Gips⸗ Charakteristiken der St. petersburger ästhetischen Notabilitäten von St. Peters⸗ burgs Dantan, Herrn Stepanoff, zu gedenken; leider giebt derselbe im Ge⸗ gensatz mit dem geistreichen Franzosen statt leichter echtkomischer Chargen grotesk⸗natürliche Portraits mit den Attributen ihrer Kunstsphäre und ver⸗ fehlt dadurch den eigentlichen Zielpunkt charakteristischen Witzes. Wollte man aus diesen Statuetten das komische Element herausfinden, so könnte man höchstens manchen Poeten und Journalisten eben so gut für einen Sbitenverkäufer und Rasnoschtschik halten, manchen gefeierten Künstler für einen Podrätschick, worin am Ende nichts Komisches, sondern nur eine triste Realität liegt. Dem musikalischen Publikum brachte das Jahr 1846 als

8 8—

aan.

110

angen ehme Gabe den Lichtenthalschen Imperial-Royal, der nicht minder

geeignet ist für den Donnersturm von Frackmann's Marche marocaine als für die selenvollen Klänge eines Henseltschen Liedes ohne Worte.“

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten

in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Markt⸗ städten im Monat Dezember 1846, nach einem monat⸗

lichen Durchschnitte in preußischen Silbergrosch Scheffeln angegeben.

en und “““

Namen der Städte.

Weizen

1. Königsberg Ebe¹n

5. Rastenbug.

b6. Neidenburg NEEEEEEI“ 8. Elbing ....

9. Konitz 8 10. GraudenzV

.27—

12. Thorn

84 88 63 1 83 ½ 61 ½ 60

6272¾ 64 ½

1. Posen

2. Brombeg. 3. Fraustadt. 4. Rawitsch... bsesee

EEEE 8 2. Brandenbuug..

. SFnttt...

4. Frankfurt a. d. O...

5. Landsberg a. d. W.. EAEEbEe1.1“ 8. Kolberg JNWW

1. Breslau

2. Grünberr ..

3. Glogau....

4. Liegnttt

5. Görlitz

6. Hirschbeg.

7. Schweidnitz C6“ 80. Seth. 11. Ratibor.

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eburrgg ... eeee.“ Nordhauslen . Mublhausen .. Erfurt 1 Halle

TPorgan...

E1“ vW“

Paderborn

Dortmund

2S8

AAe*“ Düsseldorf.. 11“ Aachen Malmedy) „Kreuznach Simmern... Koblenz

Wetzlar

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Bekanntmachungen. 909.

[59] Gerichtliche Vorladung.

Alle und Jede, welche an den Nachlaß des am 3. Oktober d. J. zu Franzburg mit Tode abgegangenen Kaufmanns und Königl. Post⸗Expediteurs Heinrich Nor⸗ mann aus irgend einem Grunde Rechtens Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in dem auf

den 12. Februar 1847,

Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht anbe⸗ raumten Liquidations⸗Termine, bei Vermeildung der in eben diesem Termine zu erkennenden Präklusion und aufzuerlegenden ewigen Stillschweigens, mit dem Bemerken hierdurch aufgefordert, daß die bekannten ——

MNothwendiger Verkauf.

Das im Bezirk des Königl. Landgerichts zu Neustadt, in Westpreußen, Regierungsbezirks Danzig, sub No. 20 des Hypothekenbuchs gelegene, zu eigenthümlichen Rech⸗ ten besessene Gut Dembogorsz nebst der Schäferei Su⸗ chidwor und den dazu gehörigen sonstigen Gerechtigkei⸗ ten, zusammen auf 21,306 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. ge⸗ richtlich abgeschätzt, soll 8

am 29. Mai 1847, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle in noth⸗ wendiger Subhastation verkauft werden. Die Taxe, so wie der neueste Hypothekenschein, können in unserer Re⸗ gistratur eingesehen werden. Neustadt, den 10. Oktober 1846.

Königl. Landgericht.

Nachlaß⸗Gläubiger die Vorlegung eines von hiesiger 143 b] Kanzlei korroborirten Postenzettels zu gewärtigen und die weitere Anmeldung ihrer auf solchem verzeichneten Forderungen nicht nöthig, auf den Ersatz desfallsiger Kosten wenigstens nicht zu rechnen haben.

Datum Greifswald, den 24. Dezember 1846.

Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. v. Möller, Prasees.

Die resp. Actionairs der hiesigen Speicher⸗Actien⸗ Gesellschaft werden in Gemäͤßheik des 88. Kie. Statuten zu einer General⸗Versammlung im Hause Kl. Präsidentenstraße Nr. 7,

auf Mittwoch den 27. Januar 1847

Vormittags 10 Uhr, hierdurch ergebenst eingeladen.

Berlin, den 8. Januar 1847.

Unter Hinweisung auf

Namen der Städte. Hogen Gerge⸗

Durchschnitts⸗Preise Preußischen Städtee. 5 G ee randenburgischen und Pom⸗ merschen Städtee Schlesischen Städte... Sächsischen Städte..

Westphälischen Städte Rheinischen ]

Berlin, 23. Jan. Wir hatten im Laufe dieser Woche verstärkte Land⸗Zufuhren von Weizen und Roggen und auch von den anderen Ge⸗ traidesorten nicht kleinere, als seither. Zugeführt wurden: 135 Wspl. Wei⸗ zen, 252 Wspl. Roggen, 33 Wspl. Gerste, 238 Wspl. Hafer und 10 Wspl. Erbsen. Es fehlte aber auch nicht an Begehr von Seiten unserer Ver⸗ braucher, die fast ausschließlich am Landmarkte sich zu versorgen hatten, und zufolge dessen blieben Preise steigend, bis 80/86 Rthlr. für Weizen, 72./77 Rthlr. für Roggen, 56/58 Rthlr. für große, 48/50 Rthlr. für lleine Gerste, 36/40 Rihlr. für Haser, 66./77 Rthlr. für Erbsen. An der Kornhalle wurde eine günstige Stimmung für alle Getraide⸗Gattungen durch die täglich von England, Holland, Belgien und Frankreich, wie von allen diesseiigen Märkten eingegangenen anregenden Berichte mit immer gesteigerten Notirungen unterhalten, zugleich aber auch sichtbare Besorgnisse für das Bestehen der jetzigen Preise im Frühjahr, wenn die Schifffahrt wieder im Gange und die vorbereiteten Beziehungen aus entfernteren Län⸗ dern im Anzuge sein werden. Diese letzteren einerseits, wie Mangel an Platz⸗Vorräthen andererseits, begränzten den Umfang des Geschäfts auf einzelne Partieen verwinterter Waare. Weizen hatte seit unserem jüngsten Bericht keinen Handel, daher notiren wir nominell für weißen 86./88pfd. polnischen 85 89 Rthlr., bunten 85 /86 pfd. polnischen 82 85 Rthlr., gelben 86./88psd. märkischen 80 86 Rthlr.

Reoggen, wofür wir den Werth in loco auf 74 76 Rthlr. bei 82/84pfd. schätzen, hatte weder Handel hierin, noch in verwintert stehenden, wofür wir 73 75 Rthlr. bei 82/84pfd. notiren; desto umfassender aber war derselbe zu schnell gestiegenen Preisen pr. Frühjahr d. J., heute 74 Rthlr. bezahlt und erlassen, zuletzt a 73 ½ Rihlr. verkauft und Geld; pr. Juni./Juli 72 Rthlr. Brief, pr. Juli ‚/August 70 Rthlr. bezahlt und Brief.

Eine diesseits Neustadt verwinterte Ladung große Gerste holte 56 Rthlr., und für Kleinigkeiten in loco wurde bis 58 Rthlr. bewilligt; pr. Frühjahr blieb der Begehr zu 52 —53 Rthlr. pr. 70/7 1pfd. wegen Mangel an Anstellungen unbefriedigt. Hafer, in verwinterten Ladungen, würde zu 37 —38 Rthlr. bei 46. /148pfd. prompt Nehmer gefunden haben, Inhaber stellten sich aber nicht zum Verkauf; pr. Frühjahr erreichte 46pfd. 38 Rthlr. und so noch ferner gehalten, 48pfd. 39 Rthlr., wozu bei 40 Rthlr. Forderung ver⸗ geblich gesucht wurde. Erbsen 68 78 Rthlr.

Besserung der Preise für Kleesaaten an den Märkten der Bezugsländer hat gleiche Wirkungen an den Productionsplätzen hervorgebracht, so daß fein roth und weiß unter 11 a 12 Rihlr., mittel 10 a 10 ¾ Rthlr. nicht herzu⸗ legen und auch bezahlt worden, erd. Güter zu 8 a 9 Rthlr. unbeachtet. Oelsaaten zur Stelle kamen nicht vor, 1 Ladung Rübsen, verwintert, wurde fest auf 74 Rthlr. gehalten und 73 ½ Rthlr. Gebot dafür refüsirt, dagegen wurden mehrere Partieen schles. Rapps pr. Frühjahr zu 77 Rthlr. geschlossen. Die Stimmung für Rübol wechselte mit dem Wetter und war, wie dies, bald flau, bald fester; überwiegend günstige Meinung schien, in der Ungewißheit über den ferneren Einfluß des bisher noch unschädlich ge⸗ wesenen Wetters auf die Saaten im Felde, nicht vorhanden.

Wir schlossen heute: loco 10 ½ Rthlr. Br., 10 ⁄12 Rthlr. Gld., Jan. Febr. 10 ⁄¾2 Rthlr. bez. u. Br., 10 Rthlr. Gld., Febr. /März 10 ½ Rthir. bez. u. Br., März./ April 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ⁄2 Rthlr. Gld., April. / Mai, Mai /Juni 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ a ½ Rihlr. Gld., Aug. /Sept. 11 Rthlr. bez. u. Br., Sept./Okt. 11 ¾ Rthlr. Br., 11 ½2 a2 Rthlr. bez. u. Gld.

Leinöl l0c0 11 ¼ a Rthlr., pr. Frühjahr 11 ½ Rthlr. Br., 11 ½¾ Rthlr. Gld. Mohnöl 18 ½ a 18 Rthlr. Palmöl 13 Rihlr. Südseethran 9 ¼ Rihlr. Br., 9 ½ Rthlr. Gld.

Von dem zugeführten Spiritus wurde bisher Manches zur Deckung gegen Verschlüsse pr. Frühjahr gelagert, wodurch die Befriedigung des Be⸗ darfs erschwert und der Werth für loco Waare gesteigert worden; heute waren jedoch sehr belangreiche Zufuhren gekommen, die mit 33 ½ a 33 Rthlr. erlassen werden mußten. Dies verfehlte seine Wirkung nicht auf den Früh⸗ jahrstermin, für welchen von 35 a 34 Rthlr. abwärts gehandelt wurde. Zum Schluß blieb 34 ½ Rihlr. Br., 34 Rihlr. Gld. pr. 10,800 %.

Nachdem wir starken Schneefall im Laufe dieser Woche gehabt, schließt dieselbe bei gelindem Frost und heiterem Himmel.

Allgemeiner Anzeiger.

1

Jede Auskunft über die speziellen Einrichtungen wird unser Dirigent des hiesigen Güterwesens, Heir Arndt, gern ertheilen.

Berlin, den 24. Januar 1847.

unser Reglement für den 111X1X“A“

Güter⸗Verkehr füh⸗ len wir uns veranlaßt, Nachstehendes wiederholt zur öffentlichen Kenntniß

B;

8 zu bringen: 8 Vr zur Versen⸗ [47]

dung kommenden Güter Das werden Hamburg den Absendern ohne weitere Vergütung vom Hause abgeholt und eben so den Empfängern vors

.=72, en.-, 1.

Haus oder den Speicher geliefert.

2. Mit den hier ausmündenden anderen Eisenbah⸗ nen stehen wir in direkter Güter⸗Uebergabe.

3. Die steuerliche Abfertigung der auf andere Bah⸗ nen von hier übergehenden Güter wird hier ohne alle

Speesen unsererseits besorgt.

Niemand bedarf bei diesen drei Gehs enehe. einer besonderen Vermittelung, und es kann, aus chließ lich anderweit herrührender Nachnahmen und der eventuellen baaren Verläge bei der stenerlichen Abfertigung, eine Speese den Waaren⸗Empfänger nie treffen, der nur die tarifmäßige Bahnfracht, in welcher die Kosten für An⸗ oder Abfuhre mit enthalten sind, zu entrichten hat.

der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

im Lauenburgschen Kreise und 1 ½ Meilen von der Kreisstadt Lauenburg entfernt belegene Rittergut Klein Wunneschin mit den Vorwerken Junkerhoff und Ludwigshoff soll nebst dem vorhandenen Inventario vom 25. März dieses Jahres bis dahin 1862, also auf 15 Jahre, im Wege der Licitation unter den bei mir einzuschenden Bedingungen am 16. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, in meinem Geschäfts⸗Lokale ver⸗

in Berlin und

Lauenburg in Pommern, den 12. Januar 1847. v“ Teßmar, Notar.

pachtet werden.

Das Abonnemen! beträgt:

2 klhlr. für ¼ Jahr.

4 Rthlr. - ½ Jahr.

8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Klonarchie

ohne Preis -Erhohung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

Alle Post -Anslalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung uf dieses Blatt an, für Berlin ie Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraß e Nr. 72.

In h1 t

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Verordnung, betreffend die bei dem Eisenbahnbau beschäftigten Handarbeiter.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Eingabe des stuttgarter Stadtrathes und Antwort des Ministeriums. Schreiben aus Schwerin. (Hoftrauer für Se. Kaiserl. Hoheit den Erzherzog Joseph, Palatin von Ungarn.)

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Debatten über die spanischen Hei⸗ rathsfragen. Deputirten⸗Kammer. Die Maßregeln zur Ab⸗ hülfe der Noth. Die Adreß⸗Kommission. Die nachträglichen Kre⸗ dit⸗Forderungen. Paris. Bemerkungen über die englische Thron⸗ rede. Gerüchte über den Stand der Unterhandlungen mit England und über einen Ministerwechsel. Die krakauer Frage. Annahme des Paragraphen über Krakau in der Pairs⸗Kammer und Erklärung in Bezug auf das Königreich Polen.

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Adreß⸗Debatte. Lord Russell über die spanischen Vermählungen. London. Anträge im Parlament. Zwiespalt unter den Ministern. Schreiben aus London. (Erösfsnung des Parlaments; Lord Palmerston's Stellung; Sir N. Peel wird sich wahrscheinssch zurückziehen.)

Schweiz. Kanton Bern. Bericht über die freiburger Ereignisse.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Präsidentenwahl im Kon⸗ gresse; Adreß⸗Debatten im Senat.)

d und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ ericht.

Königl. Schauspielhaus. („König Nené's Tochter“.)

8

12 . 8 Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Staats⸗Prokurator Wever zu Kleve zum Ober⸗Prokura⸗ tor bei dem dortigen Landgerichte; und

Die Landgerichts⸗Assessoren Bölling zu Trier und von Hol⸗ leben zu Düsseldorf zu Staats⸗Prokuratoren zu ernennen; ferner

Dem Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Schlingmann zu

Graudenz den Charakter als Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath zu ver⸗

leihen; so wie

Die von dem Magistrate in Guben getroffene Wahl des bishe⸗ rigen Prorektors Graser als Direktor des dortigen Gymnasiums zu bestätigen. 3

1 Angekommen: Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General⸗Lieutenant und Präsident des Staatsraths, Prinz Bern⸗ hard zu Solms⸗Braunfels, von Hannover.

Uichtamtlicher Theil. X““

Berlin, 26. Jan. Die heute ausgegebene Nr. 3 der Gesetz⸗ Sammlung enthält die Verordnung, betreffend die bei dem Bau von Eisenbahnen beschäftigten Handarbeiter. Sie lautet, wie folgt:

Wtcg . Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen ꝛc. ꝛc. verordnen in Betreff der Handarbeiter, welche bei dem Bau von Eisenbah⸗ nen und bei anderen öffentlichen Bauten beschäftigt werden, nach dem An⸗ trage Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt:

§. 1. Die Annahme der Arbeiter erfolgt durch diejenigen Bau⸗Aufsichts⸗ Beamten, welche von der Eisenbahn⸗Direction der Polizei⸗Behörde (§. 25) als solche bezeichnet werden. Sofern diese Bau⸗Aufsichts⸗Beamten nicht bereits einen Diensteid geleistet haben, in welchem Falle es bei der Verwei⸗ sung auf denselben bewendet, sind sie zur Beobachtung der für die ihnen

übertragenen Functionen bestehenden Vorschriften durch den Kreis⸗Landrath mittelst Handschlags an Eidesstatt ein⸗ für allemal zu verpflichten, worüber ihnen ein Ausweis zu ertheilen ist.

§. 2. Zur Beschäftigung bei den im Bau begriffenen Eisenbahnen sind nur männliche Arbeiter nach vollendetem 17ten Lebensjahre zuzulassen; wenn Väter mit ihren Söhnen in die Arbeit treten, genügt für Letztere das vollendete 15te Lebensjahr. Frauenspersonen dürfen nur ausnahmsweise unter Zustimmung der Orts⸗Polizei⸗Behörde und nur in gesonderten Ar⸗ beitsstellen beschäftigt werden.

§. 3. Dem Arbeiter, welcher Beschäftigung erhalten kann, wird von dem Bau⸗Aufsichts⸗Beamten eine Arbeitskarte in Form der Wanderbücher ertheilt. Die Arbeitskarte muß enthalten: a) den vollständigen Namen des Arbeiters; b) dessen Heimatsort, nebst Angabe, beim Inländer des Kreises und Regierungsbezirkes, beim Ausländer der Bezirksbehörde, wozu der Ort gehört; c) eine Bezeichnung seiner Legitimations⸗Papiere; d) die die Ar⸗ beiter betreffenden Vorschriften dieses Reglements; c) die für die Arbeit auf der betreffenden Bahn bestehenden besonderen Vorschriften, denen der Arbeiter sich zu unterwerfen hat; †) Ort, Datum, Siegel (Stempel) und

Unterschrift des Bau⸗Aufsichts⸗Beamten (§. 1); g) Nubriken für die Ver⸗ merke §§. 4 und 16. Das beiliegende Schema ergiebt den Inhalt der Arbeitskarten bis auf die ad e. bei einzelnen Bahnen etwa hinzuzufügenden besonderen Vorschriften.

§. 4. Auf Grund der Arbeitskarte hat der Arbeiter seine Legitima⸗ tions⸗Papiere bei der betreffenden Polizei⸗Behörde einzureichen, welche den

Empfang auf der Arbeitskarte vermerkt.

§. 5. Nur nach Vorzeigung dieses Vermerks wird die wirkliche An⸗ nahme zur Arbeit und der Eintritt in eine hestimmte Arbeitsstelle gestattet.

§. 6. Arbeiter, welche in der Nähe der Baustelle ihren Wohnsitz haben, dergestalt, daß sie während der Arbeit in ihrer gewöhnlichen Woh⸗ nung verbleiben, erbalten ebenfalls Arbeitskarten; die polizeilichen Meldun⸗ gen sind jedoch für sie in der Regel nicht erforderlich.

§. 7. Jede Arbeitskarte für fremde, nicht zur Kategorie des §. 6 ge⸗ hörige Arbeiter ohne Vermerk der Polizeibehörde bleibt nur auf zwei Tage nach deren Ausstellung gültig.

§. 8. Die Eisenbahn⸗Directionen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß jeder Arbeiter beim Beginn der Arbeit über deren Bezahlung genau und vollständig in Kenntniß gesetzt wird. Bei Akkord⸗Arbeiten erhält der

Schachtmeister einen Alkordzeitel, welcher die Bezeichnung der Arbeit und des in Alkord gegebenen Stückes, den Inhalt desselben nach Schachtruthen oder sonstigen Einheiten und den bedungenen Preis enthaliten muß; auf demselben werden auch alle etwanigen Abschlags⸗Zahlungen vermerkt. Je⸗ dem Mitarbeiter steht täglich nach vollendeter Arbeit die Einsicht des Akkordzettels zu.

§. 9. Die Eisenbahn⸗Directionen sind bei Ausführung der Arbeiten zur Befolgung folgender Vorschristen verpflichtet: a) die Arbeiterzahl der einzelnen Schacht⸗Abtheilungen soll dergestalt bemes⸗ sen werden, daß sie von dem Schachtmeister vollständig be⸗ aufsichtigt werden kann; b,) die einzelnen Akkordstücke sollen in der

Regel nicht größer angenommen werden, als so, daß alle 14 Tage die voll⸗ ständige Abrechnung erfolgen kann; c) Abschlagszahlungen, welche bei aus⸗ nahmsweise unvermeidlichen größeren Akkordstücken nothwendig werden, sollen nach Verhältniß der wirklich gefertigten Arbeit bemessen werden; d) die Zahlungstermine für Alkord⸗Arbeiter wie für Tagelöhner dürfen nicht über 14 Tage aus einander liegen; e) die Polizei⸗Behörden sind von Zeit und Ort der Zahlung in Kenntniß zu setzen; f†) die Zahlung muß in der Nähe der Baustellen, darf aber keinenfalls in Schank⸗ und Wirthshäusern erfol⸗ gen; g) als Schachtmeister sind nur Personen zuzulassen, deren Qualifica⸗ tion und Zuverlässigkeit keinem Bedenken unterliegt; h) es muß ein aus⸗ reichendes Bau⸗Aufsichts⸗Personal angestellt werden, um die gegenwärtigen Bestimmungen durchzuführen und zugleich das Verhalten der Schachtmei⸗ ster gegen die Arbeiter zu überwachen; i) zu solchen Bau⸗Aufsichts⸗Beam⸗ ten dürfen nur ganz unbescholtene Männer gewählt werden, welche des Schreibens völlig kundig sind, und von denen eine pflichtmäßige Ausfüh⸗ rung der ihnen übertragenen polizeilichen Anordnungen mit Sicherheit zu erwarten steht; k) die Bau⸗Aufsichts⸗Beamten haben alle 14 Tage die na⸗ mentlichen Verzeichnisse der unter ihnen beschäftigt gewesenen Arbeiter ihren unmittelbaren Vorgesetzten einzureichen.

„S. 10. Den Aufsehern und Schachtmeistern ist jedes Kreditgeben an die Arbeiter durch Lieferung von Bedürfnissen, mit Ausnahme des einfachen Geldvorschusses, untersagt.

§. 11. Aufseher und Schachtmeister oder deren Familienglieder dür⸗ ehe Freh Schankverkehr oder Handel mit Bedürfnissen der Arbeiter be⸗ reiben.

§. 12. Bei den Akkord⸗Arbeiten haben die Arbeiter einer jeden Schacht

aus ihrer Mitte zwei Mann zu wählen, welche gemeinschaftlich mit dem Schachtmeister alle Angelegenheiten der Schacht, dem Aufsichts⸗Personal gegenüber, verhandeln. Es dürfen aus einer Schacht niemals mehr als diese drei Personen zum Empfange der von der Bau⸗Verwaltung an die Schachtmeister zu leistenden Zahlung oder zur Anbringung von Beschwer⸗- den sich einfinden. Erscheinen dennoch mehr, als drei Arbeiter aus einer Schacht bei solchen Veranlassungen, so sollen sie zurückgewiesen und nach

Befinden bestraft werden. (Schluß folgt.) 1

58 Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) Der Stadtrath und Bürger⸗Ausschuß von Stuttgart haben nachstehende Eingabe an das Ministerium des Innern gerichtet:

„Einem Königlichen Ministerium des Innern haben wir in einer sehr ernsten Angelegenheit einen ehrerbietigen Vortrag zu unterlegen beschlossen, welcher auf der einen Seite eine Handlung, die das höchste Mißfallen Sr. Majestät unseres verehrten Königs uns zugezogen, ins wahre Licht stellen, auf der anderen Seite aber die Gefühle ausdruͤcken soll, welche uns bei der jener Handlung gewordenen höchsten Beurtheilung ergriffen haben. Ein Königliches Ministerium wird nicht anstehen, uns, den bürgerlichen Kolle⸗ gien der Hauptstadt, für eine freimüthig abgegebene Erklärung geneigtes Gehör zu schenken.

Vermögen wir, den Werth eines Staats⸗Grundgesetzes, das wir den wohlwollenden Bemühungen Sr. Majestät unseres Königs zu verdanken haben, gewiß nach seinem ganzen Umfang zu schätzen, eines Grundgesetzes, das überall das Gepräge des Fortschritts trägt und darauf berechnet ist, die Entwickelung einer gesetzlichen Freiheit zu begünstigen, die Gemeinden als Grundlagen des Staats zu kräftigen und den Bürgerstand, den haupt⸗ sächlichsten Träger der Lasten des Staats, zu heben, so werden wir auch unter die wichtigsten Rechte des württembergischen Volks die Preßfreiheit und das Petitionsrecht stellen müssen. Je mehr nun durch die Verfassung und die bestehenden öffentlichen Anstalten füx die Bildung des Volkes geschehen ist, desto mehr mußte auch seit dem Bestehen derselben und als eine Folge davon das Streben nach freierer Mittheilung geweckt werden und sich kund geben. Wohl mit vollem Rechte war zu erwarten, daß die Staatsbürger wie auf ihre verfassungsmäßigen Rechte überhaupt, so auch auf die Preß⸗ freiheit, deren wohlthätige Wirkungen auf die Volksbildung allgemein an erkannt sind, entschiedenes Gewicht legen werden, besonders nachdem durch die veränderten Zeitverhältnisse unleugbar eine vielfache Umgestaltung des öffentlichen Lebens eingetreten ist, das die unverkümmerte Ausübung jene Rechte in Anspruch nimmt.

Wie daher eine Petition zu Gunsten der Preßfreiheit oder eine Be schwerde gegen die Censur von Seiten des Einzelnen nur als eine Rechts⸗ Ausübung wird erklärt werden können, so wird es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß auch die Gemeinden als solche durch ihre ge⸗ setzlichen Organe über dieses Recht der freien Presse sich aussprecher und ihre Ueberzeugung und Wünsche bei dersenigen Stelle niederlegen dür⸗ fen, welche zu deren Prüfung und zu Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes zunächst berufen und verpflichtet ist. Diese Stelle nimmt di Stände⸗Versammlung ein. Wenn wir uns deshalb in dieser Richtung mit⸗ telst einer besonderen Eingabe an den ständischen Ausschuß gewendet haben, so sind wir überzeugt, daß wir durchaus pflichtgetreu uns auf dem Boden des verfassungsmäßigen Rechts (§. 69 der Verfassungs⸗Urkunde) und im Sinne des Verwaltungs⸗Edikts (§§. 9, 14 und 57) bewegten. Inwieweit jedes einzelne Mitglied der beiden Kollegien die Bedeutung des Gegenstan⸗ des mehr oder weniger erfaßt und in sich aufgenommen hat, muß der Na⸗ tur der Sache nach rein individuell bleiben; so viel ist aber unumstößlich wahre Thatsache, daß jedem Einzelnen die Lückenhaftigkeit des bei uns that⸗ sächlich bestehenden Zustandes der Presse so vollkommen klar geworden ist, daß dasselbe nachdem der Gegenstand zur ordentlichen Berathung eingebracht war es nicht mit seinen beschworenen Berufspflichten hätte vereinigen können, theilnahmlos zu bleiben oder die Ansicht geltend zu machen, daß die Frage außer dem Bereiche seiner Stellung und Wirksamkeit liege. Die Einstimmigkeit des hierüber nach sorgfältiger Erwägung gefaßten Beschlusses einer Petition mag hierfür den sprechenden Beweis liefern, einer Petition, die nicht als die erste dieser Art besteht, wie denn auch bei früheren Stände⸗ Versammlungen ähnliche von Gemeinde⸗Räthen eingekommen sind, ohne so wenig als unsere jetzige in formeller Beziehung beanstandet worden u sein. 3 und wollen wir übrigens auch für unsere Person so wenig als für unsere Kollegien auf Unsehlbarkeit Anspruch machen und mögen daher was wir uns selbst nicht verhehlt haben auch andere von ent⸗ gegenstehenden Gesichtspunkten ausgegangene Ansichten sich Geltung ver⸗

Königliches Schauspielhaus. König René's Tochter, lyrisches Drama in 1 Akt aus 8 dem Dänischen des Henrik Hertz *). (Den 25. Januar.)

Die Bretter, welche die Welt bedeuten, müssen zu Allem herhalten: wenn man „Den Leichenräuber“ der Mad. Birch⸗Pfeiffer gab, wurde jedes Theater ein anatomisches, und gestern verwandelte es sich in die interessan⸗ teste Klinik für Augenheilkunde.

Diagnose: Prinzessin Jolanthe hat in ihrem ersten Jahre bei einer Feuersbrunst, wo man sie aus dem Fenster warf, das Gesicht verloren, und ist bei Hrn. Wauer und Mad. Werner, einem ehrbaren Ehepaar, auf⸗ gewachsen. Keiner darf ihr von Augen, Schen oder dergleichen sprechen, und so weiß sie nicht, daß sie blind ist, und daß es draußen eine Welt giebt. Dies ist höchst merkwürdig, da die hohe Leidende nicht etwa stupide, sondern aufs feinste gebildet ist, improvisiren kann und die tiefsten Ideen ausspricht, die andere Leute nur aus der Anschauung gewinnen.

Therapeutischer Theil: Eine Operation würde nichts helfen; Doktor Ebn Jahia aus Cordova sagt:

Nur wenig helfen könnt'’ es, wollt' ich hier Zu Instrumenten meine Zuflucht nehmen. Auch würde ihr Vater, König René, dies schlechterdings nicht zugeben: Du weißt, das Auge ist ein edler Theil Des Menschen, kannst's nicht über Dich gewinnen, Mit einer so gefährlichen Geräthschaft Jpolanthe's schönen Augen Dich zu nahn. Doktor Jahia aus Cordova ist dispensirt: Die Art der Heilung gründet sich auf meine Geheime Kunst. Und heute noch muß sie 8 Gelingen, oder sie gelinget nie. Da seine Kunst eine wirkliche geheime Kunst ist, so erfahren wir na⸗ türlich nichts von ihr. Aber eine Bedingung stellt er: Jolanthe muß noch heute Erkennen, daß das Augenlicht ihr mangelt.

*) Die für die Bühne bestimmte deutsche Bearbeitung ist zu Berlin in dem Verlage der Hofbuchhandlung von Alex. nene,n,

Worauf der König antwortet: Nein! Nein! sag' ich Dir! Nein, nein! Da läßt uns Doktor Ebn Jahia ein wenig in die Karten sehen: Ihr glaubt, Der Sinn des Sehens lieg' im Auge, während Doch dieses nur das bloße Werkzeug ist. Aus tiefer Seele strömet das Gesicht, In der geheimen Werkstatt des Gehirns Entspringt der Augen seines Nervgewinde. Erst müssen wir das inn're Auge öffnen, Eh' sich dem Licht das äuß're öffnen kann. In ihrer Seele muß ein Drang erwachen, Ein Ahnen, eine Sehnsucht nach dem Licht.

Da sieht man den schlimmen Einfluß einer mißverstandenen Physiologie auf die Praxis. Der König läßt auch den Arzt laufen. Alle gehen weg, der Arzt ins Kloster, der König ihm nach, die Pflegeältern aufs Feld. Jo⸗ lanthe bleibt allein im Hause und macht ein kleines magnetisches Mittags⸗ schläfchen, in das Doktor Jahia sie durch ein Amulet versetzt hat. Der König hat beim Fortgehen vergessen, die Tbür des Verstecks abzuschließen, und so dringen zwei Ritter ein, von denen einer, Graf Tristan (Herr Hendrichs), sich in die schlafende Jolanthe verliebt und sie weckt. Alle drei improvisiren Lieder, diesem glücklichen Begegnen zu Ehren, da merkt plötzlich Tristan, daß das Madchen blind ist, und sagt es ihr. Sie nimmt diese Aufklärung ziemlich gleichgültig hin und entläßt ihn mit der Bitte, wiederzukommen. Zum Abschiede thut Graf Tristan noch eine verzweifelt naive Frage: . 1 Wollt Ihr mit Eurer Hand nicht meine Höhe Euch merken, daß, wenn wir uns wieder treffen, Ihr leichter mich erkennen mögt? Worauf Jolanthe so einfach, als tiesüanct antwortet: ozu? Weiß ich denn nicht, daß Du weit größer bist, Als es die Meisten sind? Von oben hoch Kommt Deine Rede ja zu mir herab, na A ne. 8

1“

Wie all das Hohe, Unbegreifliche.

Nun kehren die Uebrigen mit dem Arzt zurück, dessen Forderung durch Tristan halb erfüllt ist. 8

Der Vater klärt Jolanthe völlig auf und führt sie, in möglichst ge⸗ drängter Weise, in die Grundlehren der Phpsik ein:

8 Wisse denn, daß eine Kraft es giebt, Die man das Licht nennt, die gleich Wind und Sturm Von oben kommt mit ungehemmter Schnelle

Und eng sich mit der Wärme oft verbindet.

Wie vorsichtig ist dieses „oft“! König René will es mit den Anhän⸗ gern der Lehre von einem besonderen Wärmestoff doch nicht ganz verder⸗ ben. Jolanthe aber protestirt auf das entschiedenste dagegen, daß das Auge nothwendig sei, um Gott zu erkennen:

Wie kannst Du das doch sagen? Hab' ich nicht Erkannt im Weltgebäude meinen Schöpfer?

Endlich findet sie sich aber in ihr Schickal und „geht dem Lichte froh ent⸗ gegen“, zur Operation. Der Arzt begleitet sie, schläfert sie ein, die Pflege⸗ Aeltern helfen; draußen vor dem Hause warten der Vater, Tristan und seine Leute in banger Ungewißheit. Der entscheidende Moment ist gekom⸗ men, der Abend sinkt, die Coulissen werden roth. 8

Zuerst kommt der Pflegevater aus dem Haus: „schnell, mein Bertrand, sprich, wie geht es?“ Bertrand.

Ach, ich weiß es nicht zu sagen. So eben ist sie aufgewacht. Die Kur Ist wohl beendigt. Doch vor lauter Angst Bin ich hinausgelaufen. Zweites Baluins Pe⸗ vtoemuier fommt Heraus und rust: „Sie ann sehen!“ 8 ; kommt selbst, sebt 1senene I““ ssc, macht . ; ers, T an’s, 1 ht: dieFetsegesco Uies.g junge, schöne Dame“, * zu werden, und verlobt sich mit ihm, dem sie schon bei ihrer vngeerne an n war. Er hatte in ihr zuerst die Sehnsucht nach dem Licht angeregt und Liebe, die sonst selbst blind ist, eine Blinde heilen helfen.

Das Publikum bewies an Jolanthe s Genesung eine unverstellte Freude und applaudirte, wie unsere Klinizisten, wenn dem berühmten Chirurgen, ihrem Lehrer, eine schwierige Operation gelingt. 40.