Bedürfniß sich zeigt, zur Abhülfe desselben die in der Dekreibeilage ange⸗ deuteten Maßregeln ergriffen werden. 3 1
Was die Geldmittel anlangt, um von Seiten der Regierung in dieser Hinsicht die ersorderlichen Vorkehrungen zu treffen, um also je nach den Umständen Beihülsen an Geld oder Naturalien zu gewähren, so wird hier der Ort sein, darüber Einiges zu bemerken, und die Deputation findet sich um so mehr verpflichtet, dies zu thun, als sie der Vorwurf treffen könnte, sie diesen Punkt nicht in Erwägung gezogen hätte. Die Regierung — selbst, daß die Höhe des künftigen Berans zu sehr von den mständen un dem ungewissen Gange der Verhältnisse abhängig sei und zur Zeit 228 wenig sich übersehen lasse, als daß es thunlich und rathsam wäre, den 8 . ben zu einer bestimmten Summe zu veranschlagen und die ständische Er⸗ mächtigung zu deren Verwendung zu beantragen: sie hat sich also darauf beschränkt, auf den muthmaßlich bevorstehenden außerordentlichen Aufwand vorläufig hinzuweisen und die nähere Nachweisung desselben, so wie die Stellung eines die Deckung desselben bezweckenden Postulats, einer an die nächste ordentliche Stände⸗Versammlung zu machenden Eröffnung vorzu⸗ behalgen., der Ansicht der Deputation läßt sich dagegen bei dem Stande der Dinge nichts erinnern. Daß die Verhältnisse der Art sind, daß sie zu den Maßregeln auffordern, wie sie oben erwähnt worden sind, daß sich der Umfang dieser Maßregeln im Augenblicke nicht übersehen läßt, weil mit Gewißheit sich nicht bestimmen läßt, wie die Verhältnisse in der nächsten Zukunft sich gestalten, leuchtet gewiß Jedermann ein. Gewiß ist es serner, daß eine von Seiten der Stände ertheilte Ermächtigung zu Verwendung einer bestimmten Summe sowohl zu viel als zu wenig bieten könnte, und daß, man möge nun die Sache betrachten, wie man wolle, das Ermessen der Regierung nirgend ausgeschlossen werden kann.
Diese ihre Ansicht hält die Deputation um so mehr für gerechtfertigt, als die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der Regierung diessalls eine hinreichende Garantie darbietet.
(Schluß folgt.)
Eisenbahnen.
x. Paris, 9. Febr. Folgendes ist eine Uebersicht von dem was im Eisenbahnbau bis zum Jahresschlusse von 1846 in Frank reich geleistet worden ist:
Am 1. Januar 1845 wurde die Bahn von Montpellier
nach Nimes eingeweiht. Diese vom Staat erbaute Bahn wurde
an eine Privat⸗Gesellschaft zum Betrieb in Pacht gegeben. Sie ist
7 deutsche Meilen lang und bildet ein fortlaufendes Ganzes mit der
Bahn von Montpellier nach Cette und mit der Bahn des Gard. Im Jahre 1846 kamen hinzu:
1) Die Bahn von Orleans nach Tours, 16 Meilen lang und durch den Staat im Zusammenwirken mit der Gesellschaft für die Bahn von Orleans nach Borbeaux, nach dem Gesetze vom 11. Juni 1842, in der Art erbaut, daß der Staat die Erd⸗ und Kunst⸗ bauten ausgeführt, die Gesellschaft aber die Schienen und das Be⸗ triebsmaterial geliefert hat. Die Eröffnung dieser Linie für das Pu⸗ blikum hat am 1. April 1846 stattgefunden. Der den Bau leitende Ober⸗Ingenieur war Herr Foulon von der Verwaltung des Brücken⸗ und Straßenbauwesens und der Haupt⸗Unternehmer sar die Gesell⸗ schaft, Herr Mackenzie;
2) die kleine Eisenbahn von Paris nach Sceaux, 1 ½ Meile lang und eröffnet am 7. Juni 1846. Diese kleine Eisenbahn wurde erbaut, um eine Probe zu machen mit dem neuen System geglieder⸗ ter Waggons, welches kleinere Wegkrümmungen zuläßt;
3) die Nordbahn, als Haupt⸗Pulsader des Verkehrs von Pa⸗ ris nach der belgischen Gränze über Amiens, Arras und Douai, mit doppeltem Auslaufe nach Lille und Valenciennes. Diese Bahn wurde auf Kosten des Staates von Herrn Breville als Ober⸗Ingenieur ge⸗ baut. Ihre gesammte Länge beträgt 41 Meilen. Im Grunde be⸗ trägt aber die gesammte, in Betrieb stehende Strecke 45 Meilen, wenn man die beidenz, getrennt von einander laufenden Ausgangs⸗ strecken von Lille und Valenciennes an die belgische Gränze einbe⸗ greift, welche aber schon 1842 eröffnet wurden. Der Tag der feier⸗ lichen Einweihung war der 20. Juni 1846.
Die Zahl der den Betrieb eröffneten Eisenbahnen in Frankreich betrug also vor dem 1. Januar 1847 im Ganzen 22 und ihre Ge⸗ sammtlänge zwischen 180 und 190 deutsche Meilen. Hierzu kann man 13 Meilen der Bahn von Rouen nach Havre und 7 Meilen
der Bahn von Amiens nach Abbeville (als ersten Abschnitt der Ei⸗ senbahn von Amiens nach Boulogne) rechnen. Diese Linien sind auch vollkommen fortig, und ihre Eröffnung für das Publikum ist nur noch durch die Proben und die Administrativ⸗Formalitäten, welchen diesel⸗ ben unterworfen werden, verzögert.
Frankreich besaß also am 1. Januar 1847 etwas über 200 Mei⸗ len vollständig fertiger Eisenbahnen.
Im Laufe des Jahres 1847 können nun theilweise oder ganz zur Eröffnung kommen:
1) Die Zweigbahn von Troyes nach Montereau, 14 Mei⸗ len lang, erbaut von einer Privatgesellschaft;
2) die Section von Dijon nach Chalon⸗sur⸗Saone, 10 Meilen lang, erbaut vom Staate in Gemeinschaft mit der Gesellschaft der Bahn von Paris nach Lyon;
3) die Bahn von Avignon nach Marseille, 16 Meilen, Gesellschaft Talabot;
4) die Zweigbahn von Rouen nach Dieppe, 7 Meilen, von einer Privatgesellschaft;
5) von Abbeville nach Boulogne, Länge 6² Meilen, von einer Privatgesellschaft;
6) von Orleans nach Vierzon, Länge 10 ½ Meilen, er⸗ baut vom Staate unter Mitwirkung einer Privatgesellschaft, der des Centrums;
7) von Vierzon nach Bourges, Länge 4 ½ Meilen, erbaut vom Staate und der Gesellschaft der Centralbahn. 8
Damit aber die beiden zuletzt genannten Bahnen dem Betrieb übergeben werden können, muß der Rath des Brücken⸗ und Stra⸗ ßenbauwesens die Erbauung einer provisorischen Brücke zu Orleans für den Uebergang der Eisenbahn⸗Wagenzüge anordnen, bis der durch die große Ueberschwemmung der Loire vernichtete steinerne Viadukt wiederhergestellt sein wird. 8 1.“
142] Freiwilliger Verkauf. 1 Stadtgericht zu Berlin, den 8. Februar 1847
Das den Wilhelm Eduard und Friedrich Herrmann Gebrüdern Horn gehörige, in der Linienstraße Nr. 91. hierselbst belegene, im Hypothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von der Königsstadt, Spandauer Vier⸗ tels, Vol. 13. No. 888 c. pag. 217 verzeichnete vepedsaüc⸗ gerichtlich abgeschätzt zu 6049 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf., so am 14. September 1847, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Preußische Südsee⸗Fischerei⸗ 111291 Gesellschaft.
Die Herren Actionaire ersuchen wir ergebenst, ihre Actien gegen Rückgabe der Quittungsbogen bei dem Banquier Herrn F. Mart. Magnus in Ber⸗ lin und hier bei dem unterzeichneten Konsul Schlu⸗ tow in Empfang zu nehmen.
Stettin, den 14. Februar 1847.
Die Direction der Preuß. Südsee⸗Fischerei⸗Gesellschaft. Schillow. Schlutow. Weidner.
Niederschlesisch⸗Märkische 1zsb) Eisenbahn. Den diesjährigen Bedarf an englischen
Coaks⸗Kohlen von circa 2500 Stetti⸗
ner Last beabsichtigen wir im Wege der Sub⸗ mission von geeigneten Lieferanten zu entnehmen. Zu dem Ende fordern wir Lieferungslustige auf, ihre auf das ganze Quantum oder einen Theil desselben gerichteten Offerten bis zum 15. März a. c. an uns ge⸗ langen zu lassen, dabei jedoch zu berücksichtigen, daß wir nur Kohlen der besten Qualität aus bewährten Gruben brauchen können. Dagegen stellen wir anheim, sowohl gesiebte als ungesiebte Kohlen zu offeriren und den . sowohl franko Flußkahn Stettin, als franlo Flußkahn Finkenheerd, an der verleeneng unserer dortigen Coaksbrennerei, an⸗ ugeben. Die Lieferungs⸗Bedingungen sind in unserem entral⸗Büreau hierselbst entgegen zu nehmen.
Berlin, den 12. Februar 1847.
Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.
1124 bb 8 “ Mecklen bahn. 8 Es ist in Grundlage
bve des §. 6 der Statuten und nach ertheilter Ge⸗ nehmigung des Aus⸗
scusss die Aus⸗ Lschreibung enee sechsten Ein⸗ 9 10 pro Cent
es Acisen⸗Kapitals der Mecklenbürgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, zahlfällig in den Tagen vom 25. März
bis 8. April d. J. influsive, beschlossen, und macht die ertion dieses statutenmäßig bekannt. Die Einzah⸗
lung kann nach Bequemlichteit der Einzahlenden ent⸗ weder in Rostock, Wismar und Güstrow in den dorti⸗ gen Büreaus der Gesellschaft oder in Hamburg an die Banco⸗Conto Carl Heine und G. H. Kaemmerer und in Berlin an das Banquierhaus von Jacob Saling geschehen. Die Zinsen für die bisherigen
Einschüsse kommen statutenmäßig zum Abzuge, und be⸗ tragen dieselben für 2 Monate auf das bisher einge⸗
zahlte Actien⸗Kapital 20 Sgr., so daß Per Actie
19 Thlr. 10 Sgr. Pr. Crt.
einzuzahlen sind. Die Einzahlungen geschehen in Preuß. Court., wobei jedoch Hamburger Banco
“
zum festen Cours von 150 pro Cent ange⸗ nommen wird. Die früher ausgestellten Interims⸗ Actien sind bei den neuen Einzahlungen mit einzurei⸗ chen, wogegen die Interims⸗Quittungen ausgestellt werden, und können sodann binnen acht Tagen nach dem Ablaufe des Einzahlungs⸗Termins die Interims⸗ Actien gegen Rückgabe der ertheilten Interims⸗Quit⸗ tungen entgegengenommen werden. Wer die Einzah⸗ lung nicht zur rechten Zeit leistet, hat die Nachtheile verwirkt, welche §. 8 des Statuts vorschreibt.
Schwerin, den 12. Februar 1847.
Direetion der Mecklenburgischen Eisenbahn. Geo. Meyenn. Erdmann. C. F. Vierech. Arndt. L. Albert.
Mich auf obige Bekanntmachung der Direction der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft beziehend, wer⸗ den die Einzahlungen
( „ % : . 8 vom 25. März bis 8. April a. c., mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in meinem Comtoir, kleine Präsidenten⸗Str. Nr. 7, entgegengenommen werden.
Berlin, den 17. Februar 1847. Jacob Saling.
11“
Bekanntmachung.
.„ Die Direction der Zarskoe⸗Selo⸗ Eisenbahn in St. Petersburg hat mich beauftragt, die für das zweite Semester 1846 festgesetzte Dividende von
— 2 ½ Silber⸗Rubel pro Actie,
den Silber⸗Rubel zu 32 Silbergroschen gerechnet, auszuzahlen, und können die Zahlungen ge⸗ gen Einreichung der betreffenden Dividenden⸗Coupons von heute ab bei mir in Empfang genommen werden. Berlin, den 17. Februar 1847. F. Mart. Magnus, Behrenstraße 46.
[122 b]
Unterzeichnete bezahlen diejenigen P oni⸗ merschen Pfandbriefe, welche
X auf dem Gute R ver ch en, Greiffenha⸗ genschen Kreises, eingetragen stehen, ein Prozent über dem Tages⸗Cours, wenn solche bis zum 24. Juni dieses Jahres bei ihnen eingehen. Berlin, den 1. Februar 1847. Hirschfeld Wolff.
[126 b] Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 13. der Statuten der Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig sind an die Stelle der aus dem Ausschusse der Gesellschafts⸗Mitglieder Rü 6 8
errn Dr. Georg Hannsen, Professor der Kame⸗ ral⸗Wissenschaft, Profess „ Fried. Wilbelm Stockmann, Advokat, „ Dr. Gustav von Zahn, Advokat, und bnen ee deewenn. 8 Herm ilh. Friedr. Kunze, Bevollmächtigter der Leipziger Feuer⸗Versicherunge⸗ Rasüühh 2 „ Dr. Fried. Ernst Feller, Lehrer der Han⸗ dels⸗Wissenschaften, »„ Heinr. Aug. Ludw. Schröter, Wechsel⸗ Sensal, durch verfassungsmäßige Wahl:
Herr Dr. Friedr. Ernst Feller, Lehrer der Han⸗ delswissenschaften, „»„ Dlr. Ludw. Puttrich, Advokat, „ Dr. Georg Hannsen, Preofessor der Kame⸗ ralwissenschaft, zu Ausschuß⸗Mitgliedern: Herr Wilh. Friedr. Kunze, Bevollmächtigter der Leipziger Feuervers.⸗Anstalt, „ Joh. Fried. Ludw. Ernst, Uhrmacher, » Heinr. Aug. Ludw. Schroeter, Wechsel⸗ Sensal, zu deren Stellvertretern ernannt worden.
Leipzig, den 29. Januar 1 847.
Das Direktorium der Lebens-Versicherungs- Gesellschaft.
Literarische Anzeigen.
Bei C. W. Leske in Darmstadt ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, vorräthig bei
E. S. Mittler in Berlin (Stechbahn 3),
Posen und Bromberg: ehrbuch
der
2 .. 242
Geodäsie von Dr. P hilipp Fischer.
In drei Abtheilungen. 3 Thlr. 10 Sgr. Erste Abtheilung: Die Theorie der Beobach- iungslehre und ihre Ausgleichung durch die Me-
thode der kleinsten Quadrate. Preis 25 Sgr. Zweite Abtheilung: Die Beobachtungs-Arbeiten
und Instrumente. Mit 4 Tafeln. Preis 1 Thlr. 5 Sgr. Dritte Abtheilung: Die Berechnungen. Mit 1 Tafel. 1 Thlr. 10 Sgr.
Die Franzosen sind schon lange im Besitze eines Wer⸗ kes über höhere Geodäsie, das allen Anforderungen, wenigstens zur Zeit seines Erscheinens, völlig entsprach, während wir Deutsche noch kein Werk besitzen, das diese Wissenschaft nach ihrem vollen Umfang und gründlich abhandelt, und während gerade Deutschland nicht ver⸗ säumt hat, in den letzten Dezennien diese Wissenschaft so zu fördern, daß es, was Beobachtungskunst und die Manier der Berechnungskunst betrifft, ohne zu viel zu sagen, Frankreich übertroffen hat. Der Verf. obigen Lehrbuches hat die schwierige Aufgabe zu lösen gesucht, aus dem reichen, jedoch sehr vielfältig zerstreuten Stoffe ein Ganzes zu bilden und dabei nichts, was nur ei⸗ nigermaßen wesentlich ist, zu übergehen. Wie weit ihm das gelungen, mag das Publikum beurtheilen.
höheren
Im Verlage von Dietrich Reimer, W Str. 73, erschien so eben: 1“
Ige n Entwürfe zu den Bildern, einzelnen Figuren und Arabesken.
welche auf dem von Sr. Majestät dem Kö- nig Friedrich Wilhelm IV. dem Prinzen von Wales als Pathengeschenk übersand- ten Schilde dargestellt sind,
von Dr. Peter von Cornelius, gestochen von A. Hoffmann; die architektonischen Verzierungen gest. von A. L. Schubert.
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144 üab 9 Romberg's Verlags⸗Buchhandlung in Leipzig ist in dritter Auflage erschienenn
es 1“ g 2₰½ 2 en 54 8 8 Ergänzungs⸗Conversations⸗
Lexikon in fortlaufenden Nummern der Ergänzungsblätter zu allen Conversations⸗ Lexiken unter der Redaction von Dr. Fr. Steger von einem Vereine von Gelehrten, Künstlern und Fachmännern.
Das Ergänzungs⸗Conversations⸗Lexikon, welches seit dem anderthalbjährigen Bestehen eine dritte Auflage erlebte und in 8000 Exempl. verbreitet ist, wird in der Richtung unserer Zeit in liberalem Sinne aber ohne Parteinahme redigirt. Der große Absatz in so kurzer Zeit und die günstigsten Beurtheilungen in den renomirtesten politischen Zeitungen zeigen, wie dieses Unternehmen ins Leben eingreift; nicht allein, daß das⸗ selbe eine Vervollständigung der früheren Auflagen der Conversations⸗Lexiken bildet, so hat es auch durch das wöchentliche Erscheinen den nicht zu übersehenden Vor⸗ theil, daß es die laufenden Tagesfragen immer dann zu behandeln vermag, wenn sie das meiste Inter⸗ esse erregen.
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Um dem Publiklum eine bequemere Uebersicht des rei⸗ chen Inhalts zu geben, sind auf den Umschlägen die⸗ jenigen Artikel angeführt, welche Tagesfragen betreffen und selbst in den neuesten Auflagen der Conv.⸗Lexiken nicht enthalten sind und auch in dergleichen alphabetisch geordneten und abgeschlossenen Werken nicht enthalten sein können.
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4 Das Erg.⸗Conv.⸗Lex. kann in wöchent⸗ lichen Nummern, in Monats⸗ und Vierteljahrs⸗ Heften bezogen werden.
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[127 b] Die hiesige Handels⸗Akademie betreffend.
Der neue Kursus wird Donnerstag nach Ostern, am 8. April, Morgens 8 Uhr, beginnen. Meldungen er⸗ bitte ich möglichst bald, und Auswärtige werden gut thun, sich früher hier einzufinden, um sich mit den Er⸗ fordernissen der Anstalt bekannt zu machen. Die Be⸗ dingungen der Aufnahme und der Stundenplan bleiben unverändert. Während des Kursus 1846/47 nahmen 32 junge Leute an dem Unterrichte Theil, und bis Ende vorigen Monats befanden sich noch 29 in der Anstalt. Näherc Ausknnft ertheile ich auf Verlangen mündlich oder schriftlich.
Das diesjährige Examen ist auf Sonnabend den 27. März, von Bormittag 10 bis 1 Uhr, bestimmt.
Danzig, den 10. Februar 1847.
Richter, Direktor der Anstalt.
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11431 Ee14““ in der landwirthschastlichen Meliorations⸗ kunde beginnt für den Sommerkursus in der Anstalt des Unterzeichneten mit dem 1. April d. J. und dauert bis zum 1. Septbr. Junge Leute, welche daran Theil neh⸗
men wollen, haben sich bis zum 15. März zu melden.
[125 b] bEEeö“n
Patzig in Kochstedt bei Deßau.
d. Mts. an für die pr. hiesigen Platz transitirenden
Güter auch der Werth derselben mit deklarirt werden,
und nehme ich in Folge dessen Veranlassung, meine
resp. Geschäftsfreunde hierdurch zu ersuchen,
bei allen an mich zu adressirenden Speditionsgütern von jetzt an auch den Fakturawerth derselben mir
Bremen, im Januar 1847. —8
mit aufzugeben. 1“
Heinr. Rüppel. 1
. 1“ Nach der hier erlassenen Verordnung muß vom 1sten
Das Abonnement beträgt:
2 Rthlr. für ¼ Dahr.
4 Rthlr. ⸗ ½ Jahr.
8 Rthlr. - 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöohung.
Insertions-Gebühr für den
Raum einer Zeile des Allg.
Anzeigers 2 Sgr.
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Amtlicher Theil. 8
Juland. Berlin. Die Haltung der periodischen Presse in Belreff der ständischen Gesetze vom 3. Februar. — Berichtigendes. — Provinz Sachsen. Politisches Frst in Halle.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtag. — Großherzogthum Baden. Verbot der Schießbaumwolle. — Groß⸗ herzogthum Hessen und bei Rhein. Landtag.
Oesterreichische Monarchie. Wien. Gesetz zum Schutz des lite⸗ rarischen und antistischen Eigenthums.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Entbindung der Groß⸗ fürstin Marie, Gemahlin des Herzogs von Leuchtenberg, von einem Prinzen. — Vermischtes.
Frankreich. Paris. Offizielle Berichte aus Oceanien. — Nächste Be⸗ rathungs⸗Gegenstände der Deputirten⸗Kammer. — Verhaltungs⸗Vor⸗
schriften für Lord Normanby. — Die Maßregel gegen den Infanten
Don Enrique. — Akademische Wahl. — Vermischtes. — Schreiben aus
Paris. (Wahlen der Deputirten⸗Kammer.)
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Die letzten Depeschen in der spanischen Heiraths⸗Frage. Debatte über die zweite Lesung von Lord Bentinck's Eisenbahn⸗Bill. — London. Der Herzog von Northumberland †.
Schweiz. Kanton Luzern. — Kanton Tessin.
Italien. Neapel. Vermischtes.
Spanien. Briefe aus Madrid. (Verhaftung des Infanten Don En⸗ rique; die Vermählungs⸗Papiere; General Flores; Niederlage der Mi⸗ guelisten in Portugal.)
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. London. Nachrichten vom Kriegsschauplatz. — Kongreß⸗Verhandlungen. — Einwanderungsbill.
bsi eis und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ bericht
Verurtheilungen in dem Leuen⸗Prozesse.
Amtlicher Cheil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Herzoglich anhalt⸗köthenschen Landes⸗Directions⸗Präsiden⸗ ten von Gossler den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Königlich belgischen Legations⸗Secretair, Dr. von Meester von Ravestein zu Rom, den Rothen Adler⸗Orden drit⸗ ter Klasse; den Küstern und Schullehrern Karge zu Schlötenitz, im Regierungs⸗Bezirk Stettin, und Kopp zu Heiligensee, im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Potsdam, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Unteroffizier Oehring der 1sten Pionier⸗Abtheilung die Rettungs⸗ Medaille am Bande; und Dem Kurator bei der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt, Banquier Bernhard Behrend zu Berlin, den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
1
Ihre Majestät die Königin haben in der Nacht anhaltend ruhig und erquickend geschlafen und befinden sich heute in einem sehr be⸗ friedigenden Zustande.
Berlin, den 19. Februar 1847, Morgens 9 ½ Uhr. “
Dr. Schönlein. Dr. von Stosch. Dr. Grimm.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen ist
von Weimar zurückgekehrt.
Uichtamtlicher Theil.
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Berlin, 19. Febr. Es sind 14 Tage verflossen, seitdem unsere ständischen Gesetze vom 3. Februar c. die Königliche Sanction er⸗ halten haben. Unverweilt sind sie durch ganz Europa verbreitet, und nicht nur in den deutschen, sondern auch in vielen fremden Zeitungen voll⸗ ständig wiedergegeben. — Nach und nach gelangen die Urtheile, welche sie in der periodischen Presse gefunden, mit der Kunde von der Auf⸗ nahme, welche ihnen zu Theil geworden ist, an uns zurück, Es dürfte daher an der Zeit sein, auf diese Urtheile einen allgemeinen Ueber⸗ blick zu werfen, mit dem Vorbehalte, ihnen auch in Einzelnheiten da zu folgen, wo wir dadurch Mißverständnisse zu verhüten hoffen können. 3 — —
Wir beginnen unsere Aufgabe mit dem patriotisch erhebenden
Gefühle, daß die Gesetze in den weiten Gauen unseres preußischen Vaterlandes überall, wo für dieselben das Verständniß nicht gänzlich fehlte, wenn auch von verschiedenen Standpunkten aus, diejenige An⸗ erkennung gefunden haben, welche sie verdienen, und daß somit die Hoffnungen, welche in dem Aufsatz dieser Zeitung vom 4ten d. M. ausgesprochen sind, sich zu verwirklichen beginnen. Zwar lesen wir nur aus wenig Orten von öffentlichen, durch das Bekannt⸗ werden der Gesetze hervorgerufenen Freudenbezeugungen, Il⸗ luminationen, patriotischen Gesängen und dergleichen; aber äu⸗ ßere Manifestationen solcher Art beim Empfange konnten auch — so wenig wir den Werth der gemeldeten irgend schmälern wollen — nicht erwartet werden, da die Verordnungen, in dem bescheidensten Gewande auftretend, nicht durch umgestaltende Neuheit überraschen, nicht durch Aeußeres blenden, sondern nur als eine natürliche zeit⸗ gemäße Entwickelung des Bestehenden sich darstellen und auch nur als solche aufgenommen werden wollen. Dagegen aber hat sich — so weit uns kund geworden — überall ein lebendiges, aufrichtiges Gefühl des Dankes gegen das Königliche Geschenk und der Wille gezeigt, das darin bewiesene landesväterliche Vertrauen in gleich aufrichtiger Weise zu erwiedern. Auch die bedeutenderen, nicht preu⸗ ßischen deutschen Blätter athmen denselben Geist, und wenn Zeitun⸗ gen, von welchen wir es längst gewohnt sind, daß sie sich ein Ge⸗
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Aulle Post-Anstalten des In- unndd Auslandes nehmen Bestellung
1 92 16½ auf dieses Blatt an, für Berlin
Sueh, Expedition der Allg. Preuß. ub5 . Zeitung: 8 Friedrichsstraß e Nr. 72. . 88 in
Sonnabend den 260ten
schäft daraus machen, Preußen und seine Institutionen zu schmähen, begreiflicher Weise bei einem so wichtigen Ereigniß in ihrer Konse⸗ quenz beharren, so darf uns das wahrlich nicht beküämmern. Wir erkennen in diesen Schmähungen nur das Bewußtsein, daß vor Allem das preußische Gouvernement geschwächt werden müßte, wenn dieje⸗ nigen Pläne durchgehen sollen, mit welchen ihre Träger Deutschland beglücken möchten.
Auch im Auslande ist die volle Bedeutsamkeit der Gesetze er⸗ kannt worden. Es war natürlich, daß bei den uns stammverwandten Engländern Institutionen, die nur auf deutschem Boden entsprossen sind, ein leichteres und richtigeres Verständniß, damit aber auch eine Anerkennung finden mußten, wie sie sich in dem Artikel der Times, auf den wir schon früher hinwiesen, aussprach. Ein solches Verständ⸗ niß war von den französischen Blättern, wenngleich wir auch in ihnen, abgesehen von denen, welche die Extreme der Parteien vertreten, manchem anerkennenden Worte begegneten, weniger zu erwarten. Unsere Gesetzgebung steht den französischen Anschauungen zu fern, sie hat von dem Programme des Constitutionalismus keine Spur in sich, vielmehr von der ersten Gründung unserer ständischen Institutionen an gerade die Aufgabe zu lösen gesucht, an Bestehendes anknüpfend andere Formen, in denen auf eigenem Wege Großes und wahrhaft Gutes zu erlangen ist, an Stelle einer constitutionellen, wenigstens für Preußen nicht möglichen Staatsform, zu schaffen, einer für Preußen nicht möglichen, um nur auf Einiges hinzudeuten, wegen der gan⸗ zen Eigenthümlichkeit der Entwickelung des Reichs, wegen seiner Bildung aus zum Theil sehr verschiedenen Provinzen, wegen der Zahl und Bedeutung bestehender und zu achtender Rechts⸗Verhältnisse. Es galt, Einheit zu gründen, ohne Eigenthümlichkeit zu zerstören und Recht zu mißachten. Wir finden sehr begreislich, daß das Journal des Débats, welches Frankreich für das erste Land der Welt, die französische Verfassung für die einzig mögliche halten muß, in unseren neuen ständischen Gesetzen eine schwache Nachahmung seiner Constitu⸗ tion findet. Dazu zwingt diese Zeitung ihr angeborener Genius. Wir lassen ihr gern die unschuldige Freude, in Preußen den Nach⸗ ahmer Frankreichs zu sehen, nur möchten wir nicht, daß sie vage Worte einiger deutschen Zeitungen zu ihren Gunsten deutete und daran die Berechtigung knüpfte, unsere deutsche Entwickelung durch fremdartige Elemente zu stören.
Solchen Auffassungen gegenüber, sieht die deutsche Presse in un⸗ seren neuen ständischen Gesetzen ein Band, welches Preußen zu einem festen, kräftigen und einigen Ganzen zusammenfaßt, und mit Freude nehmen wir den von diesem Geiste eingegebenen Zuruf der Kölni⸗ schen Zeitung auf: „Also Vertrauen — aber von beiden Seiten“, ee is zugleich, wie sie, dafür halten, daß Offenheit der beste Weg ein wird.
Der festen Ueberzeugung, durch die neuen ständischen Gesetze zu Einem Ganzen verstärkt zusammengefügt zu sein, stellt sich aber auch das Bewußtsein zur Seite, daß nach dem bisherigen An⸗ und Durch⸗ einanderwirren der Meinungen und politischen Bestrebungen in den neuen Gesetzen ein Ruhepunkt gefunden ist. Diesen festzuhalten und von ihm aus innerhalb der neuen gegebenen Form fortzuwirken für des Vaterlandes Wohl, das wird nunmehr die Pflicht Aller, welche sein Gedeihen wollen. Möge vor Allem auch unsere deutsche, insbesondere unsere vaterländische Presse, mit uns das Festhalten daran als einen Theil ihres Berufes anerkennen. Einzelne Urtheile, denen wir in ihr begegnet sind, lassen uns diesen Wunsch aussprechen. Alle unsere Zeitungen sind einig, daß ein „nener Wendepunkt“ in unserem, ja sogar „im deutschen politischen Leben“ gekommen sei, sie erkennen an, „daß der König nichts Geringes verliehen habe“, sie sehen darin ein „großes weltgeschicht⸗ liches Ereigniß.“ Zugleich aber sagen sie: „daß Viele in einigen und nicht unwichtigen Punkten andere Bestimmungen erwartet haben“, „daß das Verliehene keine Constitution sei, welche uns schließlich befriedi⸗ gen könne“, daß deshalb noch „viele dritte Februare“ folgen müßten, bis das Werk vollendet heißen könne.
Verständen jene Blätter bei Aeußerungen solcher Art nur: daß sie von dem neuen Gesetze den Eindruck naturgemäßer Bildungsfähig⸗ keit haben, daß sie darin keine eiserne Form finden, die sich nach den Bedürfnissen späterer Zukunft nicht zu biegen vermöge, so wäre dem Erhebliches nicht entgegenzusetzen. Denn wir glauben, daß ein wei⸗ ser Gesetzgeber noch nie gewillt war, eine ferne Zukunft vorher zu bestimmen, über welche die Menschen keine Macht haben, sondern nur et⸗ was zu schaffen, das, eben weil es feste Wurzeln in der Nationalität, in dem von der Zeit und ihren Formen nicht abhängigen Wesen ei⸗ nes Volkes hat, das wahre Bedürfniß der Gegenwart befriedigen und mit den auftauchenden Bedürfnissen späterer Zukunft Schritt halten kann.
Liegt hingegen in jenen Worten eine Aufforderung, daß es von nun an Aufgabe sein müsse, ein mehr oder minder willkürlich gewähl⸗ tes Ideal in die Gegenwart hineinzuziehen, die Gegenwart um die⸗ ses Ideals willen gering anzuschlagen und das Gegebene lediglich als ein Mittel, Anderes zu erlangen, zu gebrauchen, so müssen wir da⸗ wider im Namen des Gedeihens unserer neuen ständischen Gesetze auf das entschiedenste Einsprache thun. Schon haben nach dieser Richtung hin solche, denen die neue ständische Gesetzgebung um ih⸗ res Zusammenhangs mit der bestehenden willen im Verständnisse fer⸗ ner liegt, und Andere, deren Interessen dies zusagt, den Boden des positiven Rechts verlassen und träumen sich in Hoffnungen und Voraussagungen einer Zukunft hinein, für welche ihnen doch die Un⸗ terlage fehlen würde. Wer dem neuen Gesetze gegenüber diesen Standpunkt sucht, der betritt einen Weg, wo kein Boden mehr ist.
Darauf allein kommt es an, daß die neue Institution erst Leben gewinne, daß der neue Keim, welchen der König der bisherigen Ver⸗ fassung entnahm, in dem politischen Leben Preußens Wurzel fasse, daß er, durch die Weisheit und Huld des Königs, wie durch wahre Vaterlandsliebe, gekräftigt, sich zu einem Stamme erhebe, der erst seine Früchte zu tragen haben wird, ehe er neue Schößlinge treiben kann. So möchten wir denn denen, welche die neuen Gesetze nur zu einer schnell zu überspringenden Stufe in ein neues und fremdes Gebiet machen wollen, mit dem Vertrauen, mit der Offenheit, welche von allen Seiten gefordert wird, zurufen: Es ist Euch etwas Gro⸗ ßes geboten, dies faßt auf, durchdringt es und durchleuchtet es in seinen einzelnen positiven Bestimmungen, füllt die große Form mit einem dem Vaterlande frommenden Leben und überlaßt es seiner mit
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2* 14*“ 1“ 11““ 268 . v1114444“
1847.
4 der jetzt zu reicherem Wirken berufenen Vaterlandsliebe seiner Bürger enger verbundenen Regierung, das jetzt Gegebene zu nutzen, über⸗ laßt es dem Geschick, das über Preußen waltet, überlaßt es der Ge⸗ schichte und der sie leitenden Vorsehung, dem davon gemachten Ge⸗ brauche segenreiches Gedeihen folgen zu lassen! Erst dann mag Neues daraus hervorgehen, das, wie Alles im Wechsel der Zeiten und Dinge, nur erst seine Berechtigung hat, wenn das Geschaffene den Kreis seines Lebens vollendet, die in ihm wohnende Kraft dieses Lebens bis zu ihrem Ziele wirksam und fruchtbar entwickelt und damit seinen Beruf erfüllt hat. 1
Berlin, 17. Febr. Die in einem Korrespondenz⸗Artikel der Kölner Zeitung Nr. 46 d. d. Berlin vom 10ten d. M. enthal⸗ tenen, als bestimmte Fakta bezeichneten Nachrichten: 8
daß der König so eben wieder sechs neue (namentlich genannte)
Mitglieder des Herrenstandes ernannt, und daß ein hiesiger Acker⸗
bürger als Besitzer einer Herrschaft unmittelbar nach Veröffent⸗
lichung der Liste der Mitglieder dieses Standes seine Einberufung
zu demselben erbeten habe, allein abschläglich beschieden sei, entbehren jeder Begründung. —
So schlecht demnach der Korrespondent über die Fakta unterrich⸗ tet ist, so unglücklich ist er auch in seiner theilweise auf diese Fabeln gestützten Interpretation der ständischen Gesetze vom 3ten d. M. ge⸗ wesen, weshalb wir es nicht für nöthig halten, ihm auf diesem Ge⸗ biete zu folgen. Der Kölner Zeitung aber, die es nach anderen Artikeln mit unseren neuen ständischen Institutionen und ihrer Ent⸗ wickelung sehr wohl meint, wünschen wir besser unterrichtete berliner Korrespondenten. M
Provinz Sachsen. Der Hall. Cour. meldet aus Halle vom 13. Februar: „Das Patent und die Verordnungen vom 3ten d. sind der Anlaß zur Feier eines politischen Festes geworden. Ueber 200 hallische Männer fanden sich vorgestern Abend in den Räumen der „Weintraube“ zusam:nen, um in freudiger Erhebung jenes Ereig⸗ niß zu begrüßen und sich die Bedeutung desselben zu vergegenwärti⸗ gen. Es versteht sich, daß das erste Lebehoch Demjenigen galt, durch welchen zunächst jene Erweiterung unserer Verfassungsformen uns ent⸗ gegentritt, unserem Könige Friedrich Wilhelm IV. Stadtrath Rum⸗ mel brachte es mit einigen einleitenden Worten aus, und die ganze Versammlung stimmte freudig ein. Sofort aber galt es, sich den Werth der Königlichen Verordnungen und dic eigene Aufgabe zu Gemüthe zu führen. In diesem Sinne sprach der Professor Duncker, welcher den jetzt eingetretenen großen Wendepunkt in der preußischen, der deutschen Geschichte erörterte und der neuen Ver⸗ fassung, „als dem Grundstein unseres öffentlichen Lebens, als dem Grundstein einer großen glücklichen Zukunft“, ein laut wiederholtes Hoch brachte. Abwechselnd mit patriotischen Gesängen folgten dann Reden und Trinksprüche.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Sachsen. Schluß des (in der gestrigen Bei lage der Allg. Preuß. Ztg. abgebrochenen) Berichts der ersten Deputation über das Königliche Dekret, die Nahrungs⸗Verhältnisse betreffend: .
Außer den Mitteln, welche bereits erwähnt sind, um einem momenta⸗ nen Nothstand in einzelnen Orten zu begegnen, findet die Deputation noch zwei andere zu bemerken, denen wenigstens nicht ganz ein günstiger Einfluß abzusprechen sein wird. 8
Das eine besteht in der Herabsetzung des Zolles auf Reis. Schon in der ständischen Schrift vom 28. November 1833 ist der Antrag auf Vermittelung wegen Herabsetzung des Zolles auf Reis von 3 Rthlr. auf 1 Rihlr. pr. Centner gestellt und in der ständischen Schrift vom 22. No⸗ vember 1837 wiederholt worden. Im Landtags Abschiede von 1837 ist die Intercession zugesichert und im Jahre 1839 der Zoll von 3 Rthlr. auf 2 Rthlr. herabgesetzt worden.
Da der Reis ein gesundes Nahrungsmittel und bei Wohlthätigkeits⸗ Anstalten des Staats und der Kommunen ein häufig gebrauchter Artikel ist, so erscheint es gewiß sachgemäß, daß wenigstens auf das laufende Jahr die finanzielle Rücksicht, welche, früheren Aeußerungen der Staats⸗ Regierung zufolge, den gänzlichen Wegfall des Zolles verbietet, hintange⸗ setzt werde. Die Deputation macht daher den Vorschlag, „die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer die Regierung ersuchen, die Frei⸗ gebung des Reises vom Vereinszoll im laufenden Jahre in Erwägung zu ziehen und für den Fall des Eiuverständnisses diese Freigebung herbei⸗ zuführen.“
Als das andere Mittel erscheint die Einschärfung der im Lande be⸗ stehenden münzpolizeilichen Vorschriften. Die Depntation hat nämlich in Erfahrung gebracht, daß hier und da in den Fabrik⸗Distrikten das zwischen Arbeitgebern und Arbeitern bestehende Verhältnis von den Ersteren benutzt wird, um an die Letzteren nicht nur zu leichte Goldmünzen zu einem ver⸗ hältnißmäßig hohen Werth, sondern auch Courantmünzen nach einem ande⸗ ren als dem gesetzlichen Maßstabe, sehr häufig unter Anrechnung eines Auf⸗ geldes, auszugeben. Es springt in die Augen, daß ein solches Verfahren den Arbeiter in Nachtheil versetzt, und daß das in jetzigen Zeiten bei einigen Fabrikbrauchen ohnechin kärgliche Lohn dadurch noch mehr geschmälert wird. Die Deputation nimmt daher keinen Anstand, bei der Kammer darauf anzu⸗ tragen: „dieselbe wolle mit der ersten Kammer die Staatsregierung um Einschär fung der bestehenden münzpolizeilichen Vorschriften unter Benutzung der be stehenden Lokalblätter ersuchen. “ 3
Bei der Berathung der vorliegenden Angelegenheit hat sich die Depu tation nicht verhehlen können, daß die Mittel, welche zu. Milderung 88 tbeils vorhandenen, theils gefürchteten Nothstandes vorgeschlagen ümaßig sind, eben nur momentanen Einfluß üben werden, daß sie, so zweckmäßig
B —-1 F doch nur die Oberfläche der sich und nothwendig sie auch gegenwärtig sind, doch verdecken und für den hervorthuenden Uebel berühren, diese Uebel mehr verde⸗
1 44 indig an das Tageslicht zu Augenblick unschädlich machen, anstatt sie vollstän hagh ihren eewg; “ näher zu untersuchen und darauf Bedach
enwieweit es gelingen könnte, sie gänzlich zu entfernen e der Peputation nicht bei, zu wähnen, daß es je möglich sei, den Unterschied zwischen Armuth und Reichthum völlig aus⸗ 4 ute8 daß es je möglich sei, philosophischen Speculationen über das zug 1 g. 4 Verhältniß der Arbeit und des Kapitals eine Geltung mit sol⸗ gegengeinige, für das praltische Leben zu verschaffen. Sie wünscht nur, daß man untersuche, ob und inwiefern es möglich sei, Mittel ausfindig zu 28 8 daß die Armuth bei Anlässen, wie der vorliegende ist, nicht in so benic enswerther Gestalt hervortrete, daß die den arbeitenden Klassen Ange⸗ börigen für Zeiten der Verdienstlosigkeit gegen Mangel möglichst gesichert sind. Sie wünscht, daß man damit zugleich Mittel aussindig mache gegen