1847 / 83 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Einige Ladungen Roggen, auf der Tour hierher, wechselten die Eigner; diesseits Neustadt⸗Ew. 82 pfd. zu 77 ¾ Rthlr., bei Posen 82 ½pfd. zu 74 Auf Termine war das Geschäft lebhaft, zufolge ein⸗ egangener starker Kaufordres, die bei Zurückhaltung der Verkäufer, ge⸗

ützt auf die hohen Notirungen vom Rhein, von Holland ꝛc., nur zu ge⸗

Rthlr., Alles höher.

steigerten Preisen (gestern bis 75 Rthlr. pr. Frühjahr) heute war pr. Frühsahr zu 75 Rthlr. anzukommen, 7 bezahlt, und 74 ½ Rthlr. blieb Geld; Mai / Geld; Juni/Juli 71 ¼ Rtblr. Br., 71

Rthlr. bez. u. Br. 1 60 Rthlr. käuflich, zu 58/59 Rthlr. zu placiren, geboten noch gesucht.

74 ½ a ½¼f Rthlr. wurde uni 73 ½ Rthlr. Br., 73 Rthlr. thlr. Geld; Juli/ August 68

Gr. 72/73pfd. Gerste, hierher unterweges, war zu 20 1891 auf Lieferung weder an⸗

icht i Stei den anderen Hafer folgte nicht in der Steigerung Getraidesorten und schloß heute 48 pfd. pr. Frühjahr zu 38 Rehlr. offerirt,

zu 37 ½ Rthlr. zu lassen.

auszuführen waren;] offerirt und wenig beachtet.

2

und umfassend gehandelt wurde.

Der Handel in Kleesaaten hatte geringen Umfang, und Inhaber, um zu verkaufen, mußten eine kleine Reductlon

im Werthe sich gefallen lassen; wir notiren: fein roth. 11 ¼ a 11 Rthlr., fein mitt. 11 a 10 Rthlr., mittel 10 ¼ a 10 Rthlr., fein weiß. zu 11 a 11 ½ Rehlr. eher zu lassen, geringere Qualitäten von 9 a 10 ¼̃ Rthlr., aber sehr Für Oelsaamen war gute Meinung durch⸗ säehend, wiewohl die allscitigen Berichte viel beruhigender lauteten, über den Schaden, welchen die jungen Saaten bereits genommen haben sollten, nachdem für Frühjahrs Lieferung für pomm. u. mecklenb. Winter⸗Rübsen bis 82 Rthlr., für schles. Rapp bis 84 Riählr. bez. worden, blieb dazu, selbst laut Connoissement zu empfangen, gesucht. Der Werth für Rüböl vermochte weniger sich zu behaupten, wenngleich Kaufordres nicht gefehlt Die Furcht vor starken Ankündigungen

ter da heute

Rthlr. verk.,

Rthlr. Geld.

loco Mär 11 ½¼ Rthlr. Br., Juli /Aug. 11 ¾ Rthlr. Br., 11 12 Rthlr. Geld, 11 Rthlr. Br., 11 Rthlr. 39 Sept./ Okt. 11 ¾ Rihlr. Geld. Leinöl loco 11 ¼ 2 * Rthlr., Apr./ Mai 11 ½ a ½ Rthlr., Mai / Juni 11 ½ a 5%2 Rthlr., Juni /Juli 11 ⁄2 * 22 a21 Rthlr. Palmöl 14 Rthlr. Hanföl16 Rthlr. Spiritus loco matt 33 ¼ a 33 Rthlr. verk., Geld, Mai./ Juni 35 Rthlr. nominell,

pr. Apr. /Mai u. s. w., neben sehr schönem warmen Wetter, hielt die näch⸗ sten Termine unter Druck und zog anscheinend auch die späteren mit herun⸗ sonst auch der Report außer jedem Verhältniß gewesen wäre; 2/Apr. u. Apr.Mai 11 Rthlr. Br. u. bez.; Mai./Juni

11 Rthlr. Geld, Juni./ Juli 11 ¾ Rthlr. Br., zu 117¾ Aug./ Sept.

Rthlr. bez. u. Br., 11 ½

Apr. Mai 34 ½ Rthlr. Br., 34 Rthlr. Juni (Juli 36 Rthlr. Br., 35 ½

gekanntmachungen

[897] Nothwendiger Verkauf. 8 1a2., , 8 Verlin, spen 12. Oktober 1846. Das hier in der Französischen Straße an der Ecke der Kanonierstraße belegene und im Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. XII. No. 849. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6290 Thlr. 21 Sgr., II 8 am 5. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthümer, Lohgerber Jacob Fraisse, oder dessen Erben werden hier⸗ durch öffentlich vorgeladen.

[894] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. Oktober 1846.

Das dem Zimmerpolier Johann Friedrich Milenz gehörige, in der Koppenstraße Nr. 61 a belegene, im Hypothekenbuche von der Königsstadt Vol. 39. No. 2471. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12931 Thlr. 9 Pf., soll

am 10. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Interessenten werden zu dem Termin bei Vermeidung der Präkluston ihrer Ansprüche vorgeladen.

[895] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 12. Oktober 1846.

Das in der Kesselstraße sub No. 3. belegene, Vol. IV b. No. 137. pag. 385 des stadtgerichtlichen vormals kammergerichtlichen Hypothekenbuchs verzeichnete Kunst⸗ sche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 5349 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., soll

am 12. Mai 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger, der Rentier Johann Christian Schack, jetzt dessen Er⸗ ben, und der Steinhändler Johann Friedrich Hering werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

—₰ . Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Nachdem der Betrieb auf der Ber⸗ lin⸗Hamburger Eisenbahn in deren 2, ganzen Länge eröffnet worden, hat Inach den Bestimmungen der §9§. 21. und 122. des Statuts die Zahlung der Zzinsen mit dem nächsten Quartaltage 1. April dieses Jahres aufzuhören, und statt deren das Recht der Actionaire auf Dividende einzutreten. Wir ersuchen demnach die Herren Ac⸗ tionaire, die Zinsscheine Nr. 2 und 3 für den Zeit⸗ raum resp. vom 1. Januar bis zum 30. Juni, und vom 1. Juli bis zum 30. September, vom bevorstehen⸗ den 1. April an, bei unseren Hauptkassen in Berlin oder Hamburg einzuliefern, und dagegen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 1. April dieses Jahres die Zinsen von 2 Thlr. Preuß. Cour. für die Actie in Empfang zu nehmen. Für die übrigen drei Quartale des Ver⸗ waltungsjahres 1847 ist sodann seiner Zeit die Divi⸗ dende auf den den Actien beigegebenen Dividendenschein Nr. 1. zu erheben. 8 Berlin und Hamburg, den 19. März 1847. sstsireeitton.

8

[256]

Bahn.

Laut offizieller Mittheilung der Di⸗ rection der a. p. Kaiser⸗Ferdinands⸗ L 39 d. d. ien den 18. d. M. II DMeehat die K. K. Hof⸗ Kammet den sofor⸗ tigen Bau und Be⸗ trieb der Zweig⸗ bahn von Oderberg bis an die preußische Gränze und der Brücke bei Oderberg, so wie den faktischen und definitiven Anschluß an die Wilhelms⸗Bahn genehmigt. Das unterzeichnete Direktorium dies zur Kenntniß der Actionaire. Ratibor, den 20. März 1847. Das Direktorium der Wilhelms⸗Bahn.

2„EEe.7SXn,n.

bringt

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ 12032% ger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Breslau⸗Schwetdnitz⸗ Freiburger Eisenbahnge⸗ sellschaft werden in Ge. mäßheit des §. 24. des Gesellschafts⸗Statuts zu der auf den

2 7. April cr., ..““ 2 Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Börsenlokale anberaumten ge ane

ordentlichen General⸗Versamm⸗

lung ergebenst eingeladen.

Diesenigen Herren Actionaire, welche der B . lung beiwohnen wollen, haben nach eaees vSemane

Allgemeiner

ihre Actien spätestens am 6. April cr. bis 6 Uhr Abends im Büreau der Gesellschaft vorzuzeigen, oder auf eine genügende Weise deren am dritten Orte erfolgte Nie⸗ derlegung nachzuweisen, zugleich aber ein mit der Na⸗ mensunterschrift versehenes Verzeichniß dieser Actien in einem doppelten Exemplare zu übergeben, von denen das eine, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, als Einlaß⸗ karte zu der Versammlung dient.

Breslau, den 5. März 1847.

Der Verwaltungs⸗Rath der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

1oe’l Kundmachung

an die Herren Actionaire der nCentral⸗Eisenbahn.

Die Herren Actionaire, welche die Einzahlung der am 2. Jänner d. J. fällig gewesenen 6ten 10 perc. Rate bis zum 13. Februar d. J. nicht vv84,, 54 9 0, geleigst haben, wer⸗ (u8 den nach der estim⸗

282 MSemnee mung des §. 4. der Ge⸗

3 sellschafts⸗Statuten auf⸗ gefordert, ihrer Zahlungs⸗Verbindlichkeit binnen wei⸗ teren und letzten sechs Wochen, d. i. längstens

bis zum 27. März 1847,

nachzukommen und die betreffende Quote sammt den Verzugszinsen (und zwar vom 2. Jänner bis 13. Fe⸗

bruar zu 4 vCt., und von dort an mit 6 pCt. gerech⸗ net) an die Haupt⸗Cassa der Unternehmung,

. Wien, obere Bäckerstraße Nr. 752,

in Pesth bei der Pesther Ungar. Kommerzial⸗Bank,

Berlin bei den Herren Hirschfeld und Wolff,

auch in Leipzig bei den Herren Dufour Ge⸗ brüder & Co. zu erlegen, widrigens selbe laut §. 5. der Statuten der gesellschaftlichen Rechte verlustig erklärt und die von ihnen bereits geleistete Einzahlung von 50 pCt. als Eigenthum der Gesellschaft unter Vorbehalt der der⸗ selben zustehenden Ansprüche eingezogen werden wird. Preßburg, den 14. Februar 1847. Die Direction der Ungar. Central⸗Eisenbahn. Auf obige Anzeige Bezug nehmend, kann die 6te Ein⸗ zahlung auf Ungar. Central⸗Eisenbahn⸗Actien von heute ab bis den 27. März a. c. incl. bei uns geleistet wer⸗ den, und zwar pr. Actie

ab Zinsen mit 22 Fl. 30. und Hinzuziehung von 4 „Ct. Verzugszinsen vom 1. Januar bis 13ten d. 6 pCt. Verzugszinsen vom 13. d. bis zum Tage der Einzahlung, und ¼ pCt. Agen⸗ tur⸗Speesen von der Einzahlungssumme. Berlin, den 15. Februar 1847.

Hirschfeld & Wolff,

oder

Linden Nr. 27.

H—

bau⸗-Zittauer Eisenbahn. Ar Von den in unserer

m- Bekanntmachung vom 2. Januar d. J. aufgeführ⸗ ten 98 Stück Interims⸗ Actien, auf welche bis zum 31. Dezember v. J. 2 die achte Einzahlung nicht F†ygeleistet worden war, sind bis mit Ablauf der Prä⸗ klusivfrist (den 15ten d. Mts.) folgende Nummern der siebenten Einzahlung:

Nr. 1600, 5581 bis mit 5600, 6280 bis mit 81, mithin 23 Stück, nicht eingelöst worden.

In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts⸗Statuten wer⸗ den nun hiermit diese voraufgeführten Actien der fiebenten Einzahlung für erloschenerklärt, und sind demgemäß deren Inhaber aller ihnen als solchen zustehenden Rechte verlustig. 8

Zittan, den 16. Februar 1847.

Direktorium der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellsch v. Nostitz. Helfft.

547. Section der Domai- 66. nen und Forsten. Die Gouvernements-Regierung 8 Augustow Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouverne- ment am flössbaren Flusse Niemen belegenen Staats- Forstamte Szlanöw nachstehendes zum Verflössen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist. Kiefern: e““ ausgezeichnet grosse Baustämme, grosse Baustä ““ 983 Stück mittel eneeuwanen 2213 Stück Browarken, Klötze, Stümme,

Schatz-Abtheilung. No. [1761

Uund 30 Stück Bälhen aur Unterlage der Eisenbahnen.

Anzeiger.

Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte seschätzt auf Silber-Rubel 73 ½ Kopeken. Der ganze Werth desselben aber auf 2380 S.-Rub. 53 ½ Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen besonders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Oberförsters zu Ignacowo, eine Meilen von der Stadt Preny, den 15./27. und 16./28. April dieses Jah- res, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beamten der Fi- nanz-Regierungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen.

1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitation Abtretenden so- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten, bis zum Ab- schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder die Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht augeklagt, sondern aufser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.

Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadinm durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu komplettiren. Wenn der selbe das unterläfst, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze znu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert. Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Un- terschrift an, die Regierung aber erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-Regierungs-Kom- mission.

5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit dem Buch-

M. R

staben 7 angeschlagen, und nur diese Stämme

werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den betreffenden Revierförster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt.

Der Käufer ist verpflichtet, auf jede sechs Klaf- ter (450 Kubikfuss) des zum Verflössen erstan- denen Holzes noch eine Klafter Scheitholz ge- gen Erlegung der Forsttaxe in demselben Schlage Sund von der Gattung, die daselbst vorhanden ist, zu kaufen.

7) Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet beim Stamme auf einen Haufen le- gen zu lassen.

8) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekauften Holzes wird bis Ende März 1848 festgesetzt.

9) Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- und Forst-Polizei zu rich- ten, die der betreffende Oberförster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläger, in welchem das Holz gekauft ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamenbäume gefällt werden, unter ciner den 10 maligen Werth derselben betragenden Strafe-

10) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revierförster solches mit seinem Waldhammer an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem Walde auf die Ablage abge- fahren werden.

11) Sobald der Känfer die Gouvernements-Regierung benachrichtigt, dals ein Theil des gekauften Holzes oder das Ganze zum Verflöfsen bereit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzäh- len der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Revierför- sters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines Plus über die gebo- tene Zuschlagssumme für grösseres Mafs oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Strase.

12) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werden dem Käufer gegen Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen.

13) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlän- dischen und ausländischen Zeitungen, und die Stempel, so wie das Porto, übernimmt der Käu- fer und ist verpflichtet, solche, ausser der ge-

erlegen. Suwalken, den 7./19. Februar 1847. Der Civil-Gonuverneur 8 Wirklicher Staatsrath B. v. Tykel.

Literarische Anzeigen.

[258] A. Du Vrentl9

zur

Baumzucht, enthaltend die Anlegung von Baumschulen für Forst⸗, Obst⸗ und Schmuckbäume und Sträucher, so wie die Anpflanzung von Forst⸗ und Schmuckbäumen in Reihen und die spezielle Kultur der Obstbäume mit Most⸗ und Tafelfrüchten, nebst vorangeschickten Bemerkungen über

Anatomie und Phpsiologie der Pflanzen. Deutsch bearbeitet von Lehrer der Botanik und Naturgeschichte an der Gärt⸗ ner⸗Lehranstalt in Berlin u. s. w. Mit 325 in den Text eingedruckten Holzschnitten der Pariser Original⸗Ausgabe und vier Tabellen. 3te (letzte) Lieferung. 8. geh. 1 Thlr. 12 Sgr. Das ganze Werk 3 Thaler.

Das obige, jetzt komplet erschienene Werk, von einem der tüchtigsten jetzt lebenden Baumzüchter Frankreichs verfaßt, gehört zu einer der wichtigsten literarischen Er⸗ scheinungen im Gebiete des Gartenbaues. Die um⸗ fassendsten Kenntnisse und Erfahrungen sprechen sich in jedem Artikel aus, weshalb es auch für unsere Baum⸗ züchter ein so brauchbarer Leitfaden sein wird, wie wir ihn kaum noch besitzen. Nicht für den Gärtner und Gartenbesitzer allein ist das Werk berechnet, sondern für jeden, der Baumanlagen zu machen beabsichtigt, seien es Obstgärten, Plantagen, Parks, Lusthaine, Al⸗ leen, Forstanlagen oder dergleichen, wird dasselbe im höchsten Grade nützlich sein. So wie der Obstzüchter in dem Artikel über Obstbaumzucht eine ganz andere Ansicht von seinen zu machenden Ver⸗ richtungen erlangen wird, so wird der Forst⸗ mann, der Plantagen⸗ und Park⸗Gärtner auf eine höchst gründliche Weise belehrt, wie er seine An⸗ lagen zu machen hat, und warum er sie gerade so und nicht anders machen darf, wenn er einen günstigen Er⸗ folg seiner Bemühungen sehen will. Ausführliche Prospekte sind in allen Buchhandlungen zu haben.

Berlin, im März 1847.

Duncker und Humblot.

[159 b] . 1 Im Literarischen Institut

Charlottenstr. 54, bel-étage, Jägerstraße

am Gendarmenmarkt, ist so eben erschienen und in allen Buch⸗ und Kunsthandlungen zu haben:

Alexander von Humboldt's

Portrait, Kniestück nach Bégas, von Wildt lithographirt. Pracht⸗Exemplare, Colombier⸗Format, Chines. 3 Thlr. 8 Imperial⸗Format, Chines. 2 Thlr. 8 avant la lettre sind nur noch in we⸗ nigen Exemplaren vorräthig.

Mitrwoch den 24. März 1847 Abends 7 ½ Uhr.

Im Saale der Sing-Akademie: Zweites Vokal- und Instrumental

Konzert,

nter Deitung des Konzertgeber M. Nagiller,

Direktor des Mozart-Vereins in Paris.

[246 b]

Sämmtliche Musikstücke sind vom Kon- zertgeber komponirt. Erste Abtheilung.

1) „An die Natur“ von Stollberg, Männerchor ohne Begleitung.

2) Symphonie (No. 1.) in C-moll.

3) „IIignon“ (Kennst du das Land?) aus Wilhelm Meister, von Göthe, Männerchor ohne Begleitung. (Auf Verlangen.)

Zweite Abthei lung. 4) a. „Wangderers Nacht-) Gedichte von Göthe, lied“, Männerchöre ohne b. „Erster Verlust“, Begleitung. 5) Sym honie (No. 2.) in Es (neu.) 6) a. „Tischlied“, von Göthe, Männerchor ohne Be- gleitung. b. Jäger-Chor 8 Orchester. Die Chöre werden vom Chorpersonale der Königl. Oper vorgetragen. Einlasskarten auf numerirte Sitzplätze à 1 Thlr. sind beim Hauswart der Sing-Akademie, Herru

Rietz, beim Konzertgeber, Behrenstrasse No. 20, und Abends an der Kasse zu haben.

Die Kasse wird um 7 Uhr geöffnet.

aus der Oper „Melusina“, mit

4 Rihlr. Mohnöl

Im Verlage der Unterzeichneten ist so eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen, zu haben:

theoretisch⸗praktische Anleitung

18 àt Hesaig 1

Das Abonnement beträgt: 1

2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. 22s b 8 thlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhohung. Insertions-Gebühr für den Laum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

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auf dieses HSlatt an, für Berlin . die Expedition der Allg. Preuß. Set Zeitung: . Friedrichsstraß e Nr. 72. 8

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j 8 ö“ CE111“ Amtlicher Theil. 8 ung eines Wachpostens vor Posthäusern Inland. Berlin. Die Besetzung AX.2 .

durch die Gemeinde soll bei stattfindender Abwesenheit oder Verminderung der Garnison nicht verlangt werden. Berichtigendes in Betreff der Bauten an der Weichsel und der Nogat. 89 6

Oesterreichische Monarchie. Von der galizischen Gränze. Deputation des galizischen Adels an den Kaiser.

Frankreich. Paris. Convention zwischen Rußland und der Bank von Frankreich. Graf Bresson. Ausweisung. Aufhebung einer Arbeiter⸗Versammlung. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Das Leichenbegängniß des Minister Martin; die Uebereinkunft zwischen der russi⸗ schen Regierung und der französischen Bank.)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Parla⸗ ments⸗Verhandlungen. Aktenstücke über die Ereignisse im Pendschab. Getraide⸗Zufuhr.

Belgien. Brüssel. Aufschwung an der Börse. Bettler und Vaga⸗ bunden. Getraide- und Vieh⸗Zufuhr.

Schweiz. Kanton Schaffhausen. Das Konvertiten⸗Gesetz.

Italien. Rom. Ankunft des Prinzen Oskar von Schweden.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Karlisten in Catalonien;

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. London. Einnahme von Chihuahua durch die Amerikaner. Rüstungen gegen Veracruz. Kongreß⸗Verhandlungen.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ bericht.

Fünftes Konzert von A. Dreyschock. Zweites Konzert von Klara Schumann Matinée musicale im Saale des Herrn Th. Stöcker.

Amtlicher Theil. Des Königs Majestät haben dem regierenden Landgrafen von Hessen⸗Homburg den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen

geruht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Land⸗ und Staͤdtgerichts⸗Kanzlei⸗Inspektor Wildenau zu Landsberg a. d. W., Regierungs⸗Bezirk Frankfurt, und dem Ober⸗ Landesgerichts⸗Boten Liebisch in Breslau das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen; so wie

Dem bisherigen Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Wedthoff zu Prbeähichta den Dienst⸗Charakter „Landes⸗Oekonomie⸗Rath“ bei⸗ zulegen.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Intendant der Königlichen Gärten, von Massow, nach Golssen.

Inl an d. 8

Berlin, 23. März. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗Departements enthält die folgende Verordnung:

„Es haben bisher Zweifel darüber obgewaltet, ob die Gemeinden der Garnisonstädte, in welchen sich eine Königliche Regierung und ein König⸗ liches Post⸗Amt befindet, nach Maßgabe der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Juli 1829 mit Bezug auf diejenige vom 7. April 1809, Gesetz⸗ Sammlung von 1829, Seite 23, für verpflichtet zu erachten sind, bei vorübergehender Abwesenheit der Garnisonen zur Sicherung der Regierungs⸗ Hauptkassen und der Post⸗Büreaus auf ihre Kosten Wach⸗Mannschaften zu stellen. Im Einverständnisse mit dem Königlichen Ministerium des Innern und dem Königlichen Finanz⸗Ministerium ist beschlossen worden, die Gestellung der Wach⸗Mannschaften zu dem gedachten Behufe von den Gemeinden nicht ferner zu verlangen.

Die Post-Aemter der Garnisonstädte haben daher in den Fällen, in welchen wegen zeitweiser Abwesenheit oder Verminderung der Garnison die Militair⸗Behörde den Wachposten bei dem Posthause zurückzieht, für die Bewachung des letzteren, insofern die Umstände eine solche erfordern, selbst zu sorgen, dabei möglichste Sparsamkeit zu beachten und die Kosten zur Anweisung zu liquidiren.

Berlin, den 6. März 1847. . Der General⸗Postmeister. von Schaper.“

II11 1“ Berlin, 23. März. Nach einem in der Vossischen Zei⸗ tung wiedergegebenen, der Danziger Zeitu ng entnommenen Ar⸗ tikel aus Dirschau vom 15ten d. M. sollen des Königs Majestät den von dem Regierungs⸗Rath Lenze entworfenen Plan zur Abdämmung

1 65 311““

Berlin,

der Nogat und zur Ausführung der beiden Brücken (welcher?), nach dessen Anschlag sich die Kosten auf 10 Millionen Thaler belaufen, vor kurzem genehmigt haben und für dieses Jahr 1 Million Thaler angewiesen sein.

Dagegen enthält die Spenersche Zeitung einen Korrespon⸗ denz⸗Artikel von Danzig aus derselben Zeitung vom 19ten d. M., ganz ähnlichen Inhalts, wonach jedoch der Kostenanschlag bereits die Höhe von 11 Millionen erreicht hat.

Welche von beiden Nachrichten ist richtig? Antwort: Keine! Allerdings ist der Plan entworfen, die Weichsel bei Dirschau und die Nogat bei Marienburg mit einer festen Brücke zu übergehen, welche gleichzeitig für die große preußische Eisenbahn und für den gewöhn⸗ lichen Frachtverkehr dienen sollen; die erstere soll eine Kettenbrücke mit einer Spannung von 500 Fuß von Pfeiler zu Pfeiler, letztere eine Gitterbrücke, ähnlich denjenigen werden, welche auf der Pots⸗ dam⸗Magdeburger Eisenbahn über die Havel ausgeführt sind. Nicht minder ist es richtig, daß zu diesem Ende die Nogat unterhalb der montauer Spitze in einer Weise coupirt werden soll, welche bei ge⸗ wöhnlichem Wasserstande den Strom ganz in die Weichsel leitet, deren Dämme eine dem entsprechende Verstärkung erhalten werden, und daß man hofft, durch diese Maßregel die Gefahren der Ueberschwem⸗ mung von dem fruchtbaren Delta abzuwenden, welches von der Weich⸗ sel, Nogat, dem frischen Haff und der Ostsee eingeschlossen wird.

Endlich ist es richtig, daß dieser Plan im Allgemeinen die Ge⸗ nehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten hat und, nachdem schon seit 2 Jahren alle Vorbereitungen dazu getroffen sind, in diesem Jahre mit den großartigen Wasserbauten begonnen wer⸗ den kann.

Unrichtig ist es dagegen, daß ein auf 10 oder 11 Millionen sich belaufender Kostenanschlag genehmigt sei, indem die vorgelegten An⸗ schläge keine dieser Summen erreicht oder auch nur ihnen sich ge⸗ nähert haben, überdies aber noch eine nähere Untersuchung über die nöthige Stärke des Oberbaues der Brücken angeordnet ist, von deren Resultat es abhängt, ob die eingereichten Anschläge genehmigt oder noch eine wesentliche Reduction erleiden werden.

Immerhin wird das Werk, wenn es unter Gottes Schutz zur Ausführung kommt, eines der großartigsten Bauwerke der Welt sein.

Oesterreichische Monarchie.

Von der galizischen Gränze, 11. März. (A. Z.)

V Eine Bittschrift des galizischen Abels, welche auf einige Modificationen

der letzten in Robotsachen erlassenen Gesetze gerichtet ist, ward dieser Tage durch den Fürsten Jablonowski zu Wien überreicht; dies veran⸗ laßte die Regierung, den Kaiserlichen Commissair für Galizien, Grafen von Stadion, mit einer abermaligen Mission nach dem österreichischen Polen zu senden. Der Graf soll die Reise schon in den nächsten Tagen antreten. Derselbe Fürst Jablonowski, der eine außerordent⸗ liche Thätigkeit zu entwickeln scheint, hat auch die Bitte des galizischen Adels vor die Stufen des Thrones gebracht, eine Deputation aus seiner Mitte nach Wien schicken zu dürfen, was von Sr. Majestät auch bewilligt worden ist. 1

Die Hungersnoth in den westlichen Kreisen Galiziens soll nach Gerüchten, die hoffentlich übertrieben sind, einen Grad erreicht baben, daß in einigen Fällen die Hungernden nach dem Fleisch von menschli⸗

chen Leichen griffen, um sich vom Hungertode zu retten.

IFranbhr Paris, 19. März. Der Moniteur enthält unterm Datum

des 17. März folgende Nachricht: „Eine wichtige Uebereinkunft ist

von der Bank von Frankreich abgeschlossen worden, um einen Theil der Renten, deren Eigenthümerin sie ist, unterzubringen. Am 27. Februar hat der Kaiser von Rußland durch den Grafen Nesselrode dem Herrn von Kisselef, seinem Geschäftsträger in Frankreich, den Befehl zugehen lassen, sich zu dem Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten zu begeben und ihm zu eröffnen, die russische Regierung sei bereit, die französischen Rente⸗Inscriptionen, welche die Bank von Frankreich abzugeben willens sein dürfte, zum mittleren Tagescours (vom 11. März) bis zum Belauf von 50 Millionen Franken Kapital an sich zu bringen. Diese Summe wird der Bank in Baarem zu St. Petersburg zur Verfügung gestellt. Der Mini⸗ ster der auswärtigen Angelegenheiten hat den russischen Geschäftsträ⸗ ger unverzüglich mit dem Finanz⸗Minister und dem Gouverneur der Bank in Beziehung gesetzt. Die auf Befehl des Kaisers gemachten Vorschläge sind geprüft und angenommen worden. Gestern, am 16. März, ward sodann eine Convention zwischen der Bank von Frank⸗

Mittwoch den 248e März

8 8 . CZ111“ uumnckE o, noo ühimner eiue

1847. 24. 1 Piltinae r u. 9 .

reich und dem russischen Geschäftsträger unterzeichnet. Die gedachte

ziellen Welt allgemeines Staunen erregt. Herr Vernes, Untergou⸗

verneur der Bank von Frankreich, ist gestern nach St. Pe⸗ tersburg abgereist. Dem National zufolge will die Bank Getraide aus Rußland kommen lassen und dies mit Tratten auf den Kaiserlichen Schatz bezahlen. Die Bank hat noch 25 Mil⸗ traide⸗Einkäufe bleiben.

über die mit Rußland abgeschlossene Uebereinkunft. Das Anerbieten

Ankäufe in Odessa in Geldverlegenheit sein; deshalb wolle man ihm entgegenkommen und Inscriptionen nehmen, deren Werth Rußland halb in Goldstangen, halb in Getraidelieferungen von Odessa aus erlegen wolle. Wenn es auch nicht zu leugnen wäre, meint der Na⸗

immer

französischerseits einer

Wie dürfe man

die Akt

bleibe ein

desselben doch Unklugheit.

Annahme von gränzenloser

lichen Fonds in Frankreich zugestehen? auf die Wagschale des öffentlichen Kredits lasten lassen, während man demselben eigentlich nur Gelegenheit gebe, sein überflüssiges Geld auf eine gute Weise fortzuschaffen? Galignani's Messenger

der Kaiser von Rußland ein französischer Rentier wird, nur ein Zei⸗ chen sehen, daß Se. Majestät Vertrauen zu der Festigkeit der fran⸗ zösischen Fonds hat und nichts Feindliches gegen ein Land im Sinne haben kann, bei dessen Wohlstand er nun positiv betheiligt ist. Gesetzt aber, der Kaiser hätte wirklich die Absichten, welche ihm der Natio⸗ nal zuschreibt, wie hätte wohl, möchten wir fragen, die Weigerung der Bank von Frankreich, sein Anerbieten anzunehmen und so unver⸗ lich Kapitalien zu ihrer Verfügung zu bekommen, seine Pläne kreuzen können.

eine offene Unterhandlung gewählt und so seine Absichten ans Licht gebracht haben? W8 lionen Fr., wenn er so viel übrig hatte, zum Ankauf von Renten im Namen eines oder mehrerer seiner Unterthanen zu verwenden, ohne Aufmerksamkeit zu erregen und es merken zu lassen, daß er sein Ver⸗ mögen opfern wolle, um dem Kredit Frankreichs einen Schlag zu versetzen? Wenn der Kaiser von Rußland wirklich das beabsichtigt hätte, was der National ihm unterlegt, so könnten wir nur sagen, daß er ein höchst sonderbares Mittel ergriffen hätte, um seine Ab⸗ sichten auszuführen.“ Der Commerce ist auch weit fernt, eine solche Besorgniß, wie der National sie giebt, zu hegen und hält im Gegentheil d unter den jetzigen Umständen für sehr erwünscht und vor⸗ theilhaft. „Diese Maßregel“, sagt dies Blatt, „hilft der französt⸗ schen Bank aus ihrer Verlegenheit und macht fast all ihr Kapital verfügbar. Wir müssen uns also zu. dem Ereigniß Glück wünschen. Es ist keine blos vorübergehende Hülfe, wie die bei der englischen Bank gemachte Anleihe, welche die Schwierigkeit nur vertagte, ohne sie zu beseitigen. Der definitive Verkauf der Rente, welche die Bank besaß, giebt ihr ihre freie Bewegung zurück; sie hängt nicht mehr von den mehr oder weniger starken Bedürfnissen des Schatzes ab. Der festgesetzte Preis ist der Tages⸗Cours vom 11. März. In ihrer Bilanz hatte die Bank aber den Werth ihrer 5 pCts. al pari angesetzt; sie wird also den Mehrertrag unter die Actionaire zu vertheilen haben. Es verdient bemerkt zu werden, daß Rußland großentheils mit dem Gelde zahlen wird, welches wir ihm für Getraide geschickt haben.“ Das hentige Journal des Dé⸗ bats läßt sich folgendermaßen vernehmen: „Die von der russischen Regierung mit der Bank von Frankreich abgeschlossene Uebereinkunft hat allgemeines Staunen erregt und wird zu vielen Kommentaren Anlaß geben. Wir wollen keinen Kommentar dazu machen, sondern nur das ans Licht stellen, was, unserer Ansicht nach, der wirkliche Sinn, der wahre Charakter dieser wichtigen und uner⸗ warteten Thatsache ist. In finanzieller Hinsicht hat man Grand, sich

Frankreich, war unaufhörlich bedeutenden Baarforderungen ansgesetzt, deren Betrag nach Rußland ging, um Getraide damit zu bezahlen. Die Bank, die ein enormes Kapital in Renten angelegt hatte, sah

Konzerte in der Sing⸗Akademie. Fünftes Konzert von Alexander Dreyschock. (Den 21. März.)

Dreyschock fesselte auch in diesem auf vielseitiges Verlangen nach⸗ träglich veranstalteten Konzerte ein zahlreiches Auditorium durch den tech⸗ nisch vollendeten, geist⸗ und seelenvollen Vortrag e Compositionen in hohem Maße. Er trug Allegro und Scherzo aus seiner D-moll-Sonate und eine Anzahl meist saa gekannter Salon⸗Piecen mit außerordentlicher Sicherheit und vollkommener Meisterschaft unter stets wachsendem Beifall des Publikums vor, dessen Theilnahme für den ausgezeichneten Künstler durch die schließlich mit der linken Hand gespielten Variationen über „God save the Qucen“ den höchsten Grad erreichte. Obgleich eigene Composi⸗ tionen zur Darlegung der künstlerischen Individualität am geeignetsten sind, wäre es uns dennoch erwünscht gewesen, wenn Dreyschock in seinen Kon⸗ zerten mehr Compositionen von fremden Meistern, namentlich von Beetho⸗ ven, vorgetragen hätte, da er zur würdigen Auffassung und Aus⸗ führung derartiger gediegener Werke wie selten ein Virtuose be⸗ fähigt ist. Den Beweis lieferte die in einem früheren Kon⸗ zerte gespielte Cis-moll-Sonate von Beethoven, deren verständnißreicher und geistvoller Vortrag allen Anforderungen entsprach und auch in diesen Blättern gerechte Anerkennung fand. Zwei talentvolle junge Sängerin⸗ nen, Dlle. Zschiesche und Dlle. Bühring, erfreuten durch den Vortrag mehrerer Gesangsstücke. Erstere sang eine Cavatine aus „Euryanihe“ mit volltönender Stimme und gutem Portament, Letztere, im Besitz eines weni⸗ ger ausgiebigen, doch angenehmen Stimm⸗Organs, zwei Lieder; von wem?

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wissen wir nicht. Beide trugen ein entsprechendes Dueit, „der Wald“, von Esser, gelungen und beifällig vor.

Zweites Konzert von Klara Schumann, geb. Wieck. (Den 22. März.)

Das zweite Konzert von Klara Schumann trug fast die Physiogno⸗ mie des ersten. Die Konzertgeberin hatte sich auch diesmal mit Mad. Garcia zum musikalischen Wettkampf verbunden. Wer den Sieg davon⸗ getragen, möchte schwer zu entscheiden sein. Den Preis verdienen Beide. Mad. Garcia sang die bereits im ersten Konzerte unnachahmlich schön vorgetragene Siciliana von Pergolese, einige Musikstücke von Händel aus der Oper „Ezio“ und aus dem Oratorium „Susanna“ und zwei neue spanische Lieder. In allen diesen Vorträgen entfaltete sie ihre außerordent⸗ liche Gesangskunst auf das glänzendste und riß namentlich durch das zu⸗ letzt ausgeführte spanische Lied zu enthusiastischem Beifall hin. Die Kon⸗ zertgeberin selbst spielte 1r. ein ebenfalls schon neulich gehörtes Musik⸗ stück, ein Quintett von der Composition ihres Gatten; ein geistreiches Werk, das sowohl durch den gediegenen Inhalt, als die treffliche Ausführung sei⸗ tens der Pianistin und der betheiligten Streich⸗Instrumentisten (Ries, Ronneburger, Richter und Griebel), wiederum allgemei⸗ nes Interesse erregte. Vorzugsweise zeichnen sich die beiden ersten Sätze, das Allegro durch Klarheit und abgerundete Form, das Adagio durch sinnige, poesiereiche Haltung, das Ganze durch Originalität aus, obwohl das Streben danach in manchen gesuchten Harmonie⸗Wen⸗ dungen mitunter auffällig durchschimmert. Nach diesem Quintett bewährte

Klara Schumann ihren Ruf als gediegene Spielerin Beethovenscher

Compositionen in dem musterhaften Vortrage der großen F-moll-Sonate dieses Meisters, deren Auffassung üverall das innige Verständniß des tief⸗ sinnigen Tonwerkes durchblicken und in der Ausführung nur zuweilen etwas mehr Kraft wünschen ließ, als eine Dame überhaupt zu entwickeln vermag. Ein Capriccio von Mendelssohn und Reminiscenzen aus „Lucia“ von Lüßt bildeten die übrigen Aufgaben, welche sich die Konzertgeberin gestellt batte und nicht minder gelungen als die vorigen löste. Daß sämmllichen Leistungen der ausgezeichneten Pianistin ein ihrem Werthe Maß von Anerkennung zu Theil wurde, bedarf keiner Versicherung, e 19 so wenig, daß ein zahlreiches und glänzendes Auditorium dem genußre ausgestatteten Konzert beiwohnte. 11““ b 8 ANMuatinée musicale C““ im Saale des Herrn Th. Stöcker. (Den 21. März.) emt schtniß durch eine Vorfeier zu begehen er starb am vihe Sn nrc, ane. Verein des Herrn A. Birn⸗ bach am Sonntag eine Matinée veranstaltet, die lediglich der Ausfüh⸗ von Instrumenkal⸗Compositionen des verklärten Meisters gewidmet ne, Ein S Zedlitz verfaßtes, von dem Königlichen Schauspieler Herrn ver.g weihedoll gesprochenes Gedicht, „Beethoven's Todtenfeier“, lei⸗ tete das Ganze ein. Das C-moll-Quartett, Op. 18, Nr. 4, von den Mit⸗ liedern des Quarteit⸗Vereins gelungen ausgeführt, die große F-moll-So⸗ glie Herrn Gährich jun. seurig, nur nicht durchweg

ü orte, von 2 1 b- L- und das E-dor-Quintett, Op. 29, bildeten die musskali⸗

schen Gaben der einfachen Feier. 2

Convention ist heute vom General⸗Conseil der Bank gutgeheißen worden.“ Vorstehende Kundmachung hat in der politischen und finan⸗

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lionen Fr. an England zu zahlen, so daß ihr 25 Millionen für Ge⸗ 8 Der National äußert sich sehr unwillig

Rußlands, sagt dies Blatt, scheine folgendermaßen gelautet zu ha- ben: Frankreich könne durch die Nothwendigkeit der vielen Getraide-⸗ tional, daß dieses Anerbieten wirkliche Vortheile einräume, so

fremden Macht einen so hohen Grad von Einwirkung auf die öffent⸗ 8. Rußland mit 50 Millionen

fertigt diese Glossen des National mit Ironie ab und bemerkt dann: „Ein großer Theil unserer Leser wird in dem Umstande, daß

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Wenn der Kaiser französische Renten zu dem Zweck zu ha⸗ ben gewünscht hätte, den unser Kollege ihm unterlegt, würde er da

Was hätte ihn gehindert, 50 oder selbst 100 Mil⸗

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ent-⸗ vor⸗ die Uebereinkunft

S

dazu Glück zu wünschen. Unsere große Kredit⸗Anstalt, die Bank von