nur die frühere Summe von 1,100,000 Rthlr. auszuwerfen gewesen ist, bei welchem Resultate zu erwägen bleibt, daß diese Verwaltung nicht lediglich vom finanziellen Gesichtspunkte sich leiten zu lassen für ihren Beruf erkennen darf.
Uebrigens ist in Betreff der Ausgaben bei dieser Verwaltung noch zu bemerken, daß von der für dieselbe bei dem Finanz⸗Ministerium bestehenden Abtheilung auch die Geschäfte des ehemaligen Ober⸗ Bergamts für den brandenburg⸗preußischen Haupt⸗Bergdistrikt mit be⸗ stritten werden. z d
Bei dem Ueberschusse aus der Perzellanr eig; C 121 hleitsgeschirr⸗Manufaktur, welcher mit 17,218 Rthlr., a so mit 23 Rthlr. weniger, als in dem vorigen Etat, in Folge des Weg⸗ falls von Pensions⸗Beiträgen, ausgeworfen ist, waltet noch das frů⸗ here, in den Erläuterungen zu dem vorigen Haupt⸗Finanz⸗Etat be⸗ merkte Verhältniß ob.
5. Die Einnahme aus der Post⸗Verwaltung war in dem Haupt⸗Finanz⸗Etat pro 1844 auf 1,400,000 Rthlr. angenommen und in den Erläuterungen zu demselben bemerkt, daß die in Aussicht ge⸗ nommene Porto⸗Ermäßigung ohne Zweifel einen bedeutenden Ausfall an den Post⸗Revenüen herbeiführen werde. Die Porto⸗Ermäßigung ist für Brief⸗ und Schriften⸗Sendungen in Folge der Allerhöchsten Ordre vom 18. August 1814 (G. S. S. 406) mit dem 1. Oktober desselben Jahres eingetreten. Mit Rücksicht auf den davon besorgten Ausfall wurde der Ertrag der Post in den Etats pro 1845 nur auf 700,000 Rthlr. angenommen. Derselbe erreichte aber in der Wirk⸗ lichkeit die Summe von 1,080,268 Rthlr., mithin mehr 380,268 Rthlr., weil mit der Herabsetzung des Porto's die Zahl der durch die Post beförderten Brief⸗ und Schriften⸗Sendungen erheblich gestiegen war. Das Ergebniß des Jahres 1846 steht noch nicht 1 Es hat daher der Ertrag des Jahres 1845 dem diesjährigen Etat zum Grunde gelegt werden müssen, dies aber auch ohne alles Bedenken geschehen können, weil ein Zurückgehen der Einnahme, so lange nicht neue Reformen der das Postregal und den Postzwang betreffenden Gesetze eintreten, nicht zu erwarten steht.
Der vorige Etat beschränkt sich darauf, den reinen Ueberschuß der Post⸗Verwaltung anzugeben. Es hat gegenwärtig angemessen geschienen, die einzelnen Einnahmen und Ausgaben dieser Verwaltung, wenigstens nach den Haupt⸗Arten, näher ersichtlich zu machen. Es ergiebt sich daraus, daß die reine Einnahme noch nicht einmal den 7ten Theil der Brutto⸗Einnahme beträgt, was daraus erklärlich wird und zugleich dafür den sprechendsten Beweis liefert, daß diese Ver⸗ waltung, in dem Streben nach Verbesserungen, finanziellen Rücksichten kein vorzügliches Gewicht beilegt.
6. In der Einrichtung der Lotterie hat sich seit dem vorigen Haupt⸗Finanz⸗Etat nichts geändert. Nur war bei letzterem die zu 20,000 Rthlr. angesetzte Ausgabe: „an möglichem Verlust für nicht abgesetzte Loose“, um die Hälfte zu hoch angenommen. Außerdem konnten an Besoldungen 1600 Rthlr. erspart werden. Dies Beides zusammen erläutert den Mehr⸗Ueberschuß in dem diesjährigen Etat von 11,600 Rthlr. ö
—
7. Direkte Steuern.
beeiuer.
Bei dieser ergiebt sich gegen den Etat für 1844 ein Einnahme⸗Ausfall von und eine Mehr⸗Ausgabe zu b. bei den Remissionen und Erstattungen von. “
zu c. bei den Gehältern des Kreiskassen⸗Personals von 503 »
— 211387 Rlr. worauf entgegenzurechnen ist eine Minder⸗Ausgabe zu a. bei den Elementar⸗Erhebungskosten von so daß der Ueberschuß aus der Grundsteuer sich über⸗ haupt vermindert um Diese Ueberschuß⸗Verminderung würde indeß nicht eingetreten sein, vielmehr eine Erhöhung des Ueber⸗ S.-IIe I“ v“ sich herausstellen, wenn nicht, bisher von Domainen und Forsten entrichteten Grund⸗ steuern von den Steuer⸗Etats in Einnahme mit abgesetzt worden wären.
Daß dieser Betrag mit demjenigen, welcher, wie oben bemerkt, in den Domainen⸗ und Forst⸗Etats von der Ausgabe abgesetzt ist, nicht genau übereinstimmt, hat darin seinen Grund, daß die Steuer auch von solchen Grundstücken, für welche sie von den Pächtern ent⸗ richtet wurde, abgesetzt ist, in welchen Fällen dann, um der Staats⸗ Kasse keinen Verlust zuzuziehen, die Pacht um den Betrag der Grund⸗ steuer erhöht worden ist.
Die hiernach in der That vorhandene, wiewohl nicht bedeutende Ueberschuß⸗Erhöhung von 21,029 Rthlr. ist übrigens lediglich neuen Regulirungen, so wie dem Umstande zuzuschreiben, daß Domainen⸗ und siskalische Forstgrundstücke nur mit Grundsteuer belastet veräußert werden, und bringt es die Natur dieser Steuer⸗Art mit sich, daß
5 so wenig ein erhebliches Fallen als Steigen derselben eintreten ann.
53,707 Rthlr.
2,939 »
51,448 Rthlr. 21,029
1. B. Klassensteuer. Der Einnahme⸗Zugang beträgt überhaupt 160,716 Rthlr. Hiervon die unmittelbare Folge der Einnahme⸗ Erhöhung eintretende Mehr⸗Ausgabe von b 6,542 » abgerechnet, bleibt reiner Mehr⸗Ueberschu 18 5 Der Einnahme⸗Zuwachs engspriche n8, voüständin den Baah⸗ — rungs⸗Vermehrung, welche theils aus dem natürlichen Steigen der letzteren, theils aus dem Uebertritt mehrerer früher mahl⸗ und schlacht beeae c 1u zurt Klassensteuer erwächst 9 schlach ndessen muß hierbei auch die Bedrängni 8 88 der östlichen Regierungsbezirke in Folge wee,. be ge n hegaAsr etreten ist, berücksichtigt werden, so wie der Erl ärndten ein Allerhöchste Ordre brs 1c⸗ März 1843 für die nen Kreuzes, so weit solche in der untersten Haupt⸗Klasse steueris bewilligt worden ist. Die weitere desen Se d. gearden⸗ alle Krieger aus den Feldzügen von 1813 bis 1815 (Anescchuf Ordre vom 13. März 1846) wird erst auf die nächstjährigen Vorgh⸗ schläge einwirken. . 8
blaß, welcher durch Inhaber des Eiser⸗
C. Gewer besteuer.
Die Einnahme aus dieser Steuer hat um 153,815 Rthlr. oder nach Abzug der um. . “ gestiegenen Erhebungskosten um .147,518 Rthir. 98. Indirekte Steuern. u“
Diese sehr verschiedene Arten umfassende, dem Ertrage nach wichtigste Einnahme⸗Quelle des Staates ist in dem vorigen Haupt⸗ Finanz⸗Etat in Bezug auf Einnahme, Ausgabe und Ueberschuß nur summarisch aufgeführt und nur in den Erläuterungen näher detaillirt. In dem vorliegenden Etat sind die Einnahmen und Ausgaben bei diesem Titel sogleich näher ersichtlich gemacht, und zwar, was die Ausgaben betrifft, in der Art, daß die jedem Einnahmezweige eigen⸗ thümlichen Verwaltungs⸗Ausgaben 82 en sogleich beigefige am Schlusse aber die gemeinschaftlichen Kosten aufgeführt sind. Es bleibt danach hier nur noch Folgendes zu bemerken.
.„„ „,„,99 272272⸗2⸗
472 15b Die Gesammt⸗Einnahme aus den indirekten Steuern hat um die Summe von 8 .1,478,395 Rthlr. höher und nach Abzug der M n von. 171,139 » der reine Ueberschuß daher um 1,307,256 Rthlr. höher, als im Etat von 1844, veranschlagt werden , — können. 8 ’1 riD Der Mehr⸗Ueberschuß dieses Jahres gegen das Jahr 1841 betrug dagegen .. 2,932,078 Rthlr.
mithin mehr 1,624,822 Rthlr.
Wenn indeß überhaupt auf eine konstante und gleichmäßige Steigerung der Einnahmen aus den indirekten Steuern mit Sicher⸗ heit nicht gerechnet werden darf, so ergiebt doch auch eine nähere Prüfung der einzelnen Faktoren, aus welchen das Gesammt⸗Ergebniß der indirekten Steuer⸗Verwaltung sich bildet, daß letzteres immer noch als ein zufriedenstellendes bezeichnet werden kann. Es beruht nämlich die mindere Etatssteigerung in Vergleich gegen das frühere Triennium hauptsächlich darauf, daß bei der Branntweinsteuer, theils wegen der Kartoffel⸗Mißärndten in mehreren Provinzen, aber nicht minder auch in Folge der Einwirkung der Mäßigkeits⸗Vereine auf den Verbrauch, ein Ausfall von 1,290,625 Rthlr. entstanden ist. — Zieht man nun in Betracht, daß unter dem Mehr⸗AUeberschusse des Jahres 1844 gegen das Jahr 1841 die Branntweinsteuer mit einer Mehr⸗Einnahme von 429,835 Rthlr. figurirte, so ergiebt dies schon, bpß der Ertrag der übrigen indirekten Steuern für 1847 gegen 1844 erheblicher gestiegen sein muß, als in der vorigen dreijährigen Pe⸗ riode. Dies ist denn auch in der That der Fall, zwar nicht bei allen indirekten Steuern, aber gerade bei denjenigen, welche bei er⸗ höheter Einnahme auf eine erfreuliche Zunahme des Wohlstandes und des Handels⸗Verkehrs schließen lassen. Es ist nämlich gegen den Etat für 1844 die Einnahme in die Höhe gegangen
bei den Eingangs-⸗, Ausgangs⸗ und Durchgangs⸗
Abgaben ußt . .. bei der Rübenzuckersteuer, bei dieser indessen
hauptsächlich durch Steigerung des Abgaben⸗
satzes vom inländischen Zucker von 10 Sgr.
guf 1 Rthlr. für den Centner 75,920
bei den Schifffahrts⸗Abgaben .. . . . .. 143,680 bet ber . “ 54,784 bei der Mahlsteuer 143,300 bei der Schlachtsteuer ... 30,820 bei der Stempelsteuer 438,685 bei den Chausseegeldern 100,598 bei den Brück⸗, Fähr⸗ ꝛc. Geldern 98,503 bei den übrigen Steuern 53,437 zusammen um 2,769,020 Rthlr.
Was die Ausgaben betrifft, so muß zunächst daran erinnert wer⸗ den, daß die vertragsmäßigen Herauszahlungen an andere Staaten des Zoll⸗Vereins, als durchlauende Posten, in Einnahme und Aus⸗ gabe weggelassen sind.
In Rücksicht der Mehr⸗Ausgaben kommen zunächst die sub litt. e. Nr. 2 angesetzten 70,4000 Rthlr. in Betracht. Sie bestehen in Rheinzöllen, welche für notorisch außerdeutsche, im freien Verkehr über Koblenz ausgehende Waaren nacherhoben werden und nach dem Landtags⸗Abschiede für die Rhein⸗Provinz vom 30. Dezember 1843, so lange der Zustand der Finanzen es gestattet, auf die Beförderung der Rhein Schifffahrt und des Rheinhandels, resp. auf die Commu⸗ nicationswege in der Rhein⸗Provinz zu verwenden sind.
Die übrigen Mehr⸗Ausgaben bei der indirekten Steuer⸗Ver⸗ waltung bestehen außer den erwähnten 70,400 Rthlr. in einem Betrage von 8. 20,990 als Mehr⸗Ausgabe an Erhebungskosten in Folge der gestiegenen Mehr⸗Einnahme an Chausseegeldern, Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengeldern, so wie an Hy⸗ potheken⸗ und Gerichtsschreiberei⸗Gebühren in der Rhein⸗Provinz; ferner bei den Ausgaben für sämmt⸗ liche Einnahmezweige der indirekten Steuer⸗Verwal⸗ tung an Mehrbedarf für die Provinzial⸗Steuer⸗ Directionen 11A1AX“ 2,167 und für die Unterbehörden 77,582 in Folge der Geschäfts⸗Verme stärkung des Gränzschutzes.
.„„„
171,139 Rthlr. 9. Die Brutto⸗Einnahme aus dem Salz⸗Monopol ist in
Folge stärkerer Consumtion gegen das Jahr 1844
um 772,098 Rthlr.
der Meh 95,198 »
der reine Ueberschuß daher um ..... 1 676,900 Rthlr. gestiegen, über dessen Verwendung unten bei der Ausgabe (zu III. 7. B. f.) das Erforderliche gesagt werden wird.
10. Die Einnahmen aus der Justiz⸗Verwaltung erscheinen hier zum erstenmale besonders in Einnahme, da sie in den bis zum Jahre 1841 veröffentlichten Haupt⸗Finanz⸗Etats nicht ersichtlich ge⸗ macht, sondern auf den Gesammt⸗Bedarf der Justiz⸗Verwaltung in Abrechnung gebracht, in dem Haupt⸗Finanz⸗Etat pro 1844 aber in der Ausgabe hinter dem Gesammt⸗Bedarf dieser Verwaltung nur summarisch aufgeführt sind.
Die Haupt⸗Einnahme der Justiz⸗Verwaltung besteht in Gerichts⸗ Sporteln und ist gegen das Jahr 1844 in Folge der seitdem einge tretenen neuen Regulirung der Salarienkassen⸗Etats in verschiedenen Ober⸗Gerichts⸗Bezirken um 288,079 Rthlr. und im Ganzen auf die Summe von ö 3,931,830 Rthlr. gestiegen. Hierin sind enthalten. 19,828 Rthlr. welche bei den ostrheinischen Gerichten des Regierungs⸗Bezirks Koblenz, und 92,918 die bei den Gerichten im Bezirke des Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln als Emolumente der Beamten aufkommen.
112,746 »
Der übrige Betrag von.... .. 3,819,084 Rthlr. wird mit Ausschluß des größten Theils der ⸗Rhein⸗Provinz (des Be⸗ zirks des Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln) von den sieben ande⸗
ren Provinzen, zu welchen in dieser Beziehung nur noch die zur Rhein⸗Provinz gehörigen Kreise Rees und Duisburg zu rechnen sind, aufgebracht. Die Beisteuer der Rhein⸗Provinz zu Justiz⸗Verwal⸗ tungskosten besteht (abgesehen von den oben bei der Einnahme Nr. 8 litt. p. aufgeführten Hypotheken⸗ und Gerichtsschreiber⸗Gebühren und den vorgedachten Emolumenten der Gerichts⸗Beamten) in den⸗ jenigen 73,892 Rthlr., welche nach dem Gesetz vom 21. Januar 1839 (G. S. S. 58) durch Zuschläge zu den direkten Steuern er⸗ hoben werden und in der bei letzteren ausgeworfenen Einnahme ent⸗ halten sind.
„Unter den sub b. aufgeführten 67,771 Rthlr. an Jurisdictions⸗ Beiträgen u. s. w. sind namentlich die jährlichen Renten enthalten, welche verschiedene Städte gegen Befreiung von der Verpflichtung zur subsidiairen Tragung der Kriminalkosten oder auch zur Unterhal⸗ tung der Gefängnisse übernommen haben, insbesondere die jährliche Rente von 33,400 Rthlr., welche die Stadt Berlin in Folge eines
über diesen Gegenstand im Jahre 1843 mit ihr geschlossenen Ver⸗
trages entrichtet, durch welchen die Unterhaltung des hiesigen Stadt⸗ voigtei⸗Gefängnisses auf den Staat übergegangen ist.
11. Aus dem Gewinn der Seehandlung ist, nachdem dieses Handels⸗Institut sein früheres Stiftungs⸗Kapital den Staats⸗Fonds vollständig zurückgewährt hat, gemäß Allerhöchster Ordre vom 27. Februar 1846 ein Betrag von 100,000 Rthlr. auf den Etat gebracht worden.
12. Bei den vermischten Einnahmen, welche nach dem Durchschnitt der Vorjahre zum Ansatz gebracht worden, und deren Steigen und Fallen (wie schon in den Erläuterungen zu dem Haupt Finanz⸗Etat für 1844 bemerkt worden) von vielen Zufälligkeiten ab⸗ hängig ist, findet sich darin eine Abweichung von dem vorigen Etat, daß bei dem letzteren die eigenen Einnahmen der Militair⸗Verwal⸗ tung nicht besonders aufgeführt waren, welche gegenwärtig mit 174,824 Rthlr. zum Ansatz gekommen sind und hauptsächlich die Mehr⸗Einnahme von 173,491 Rthlr. bei diesem Titel zu Wege bringen.
In Ansehung der sub e. aufgeführten extraordinairen oder ein⸗ maligen Pensions⸗Beiträge, welche in ½, Abzug von neuen Gehältern und Gehaltszulagen bestehen, ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß die nach dem Pensions⸗Reglement zu entrichtenden fortlaufenden Beiträge der Staatsdiener zu den Pensions⸗Fonds nicht besonders in Einnahme erscheinen können, weil sie, zur Vereinfachung des Kassen⸗ und Rechnungswesens, von dem Geldbedarf der einzelnen Verwal⸗ tungen vorweg in Abzug gebracht werden. Diese fortlaufenden Pen⸗ sions⸗Beiträge sind bei weitem bedeutender, als die einmaligen, und haben, nach den darüber bei dem Finanz⸗Ministerium gefertigten Zu⸗ sammenstellungen betragen für das Jahr 1846
von den Civil⸗Beamten 201,795 Rthlr.
von den Militair⸗Personen . 92,933 »
zusammen 294,728 Rthlr. Der Etat schließt in Einnahme ab mit einer Summe ...64,033,697 Rthlr. Der Etat für 1844 ergiebt eine b “ Einnahme von Dazu die damals außer Ansatz gebliebenen Gerichtssporteln mit “
57,677,194 Rthlr.
61,384,449 » 2,649,248 Rthlr.
Mithin ist jetzt Mehr⸗Einnahme
Bei der Ausgabe
ind
J. für das Staatsschuldenwesen im Ganzen gegen den Etat für 1844 34,600 Rthlr. weniger erforderlich, indem zwar bei den Zinsen und Verwaltungskosten.... 134,758 Rthlr. erspart, davon aber “ . 100,158 » dem Tilgungs⸗Fonds zuͤgeflossen sind, welche demsel⸗ ben nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 wäh⸗ rend der noch laufenden 10jährigen Periode zustehen, so daß nur eine Ersparniß von, wie vor sich ergiebt.
II. Der 2te „Passion der General⸗Staats Fas überschriebene Titel entspricht dem 3ten Titel des vorigen Etats, wel⸗ cher die Ueberschrift führte: „an dauernden Renten”. Theils paßt diese Bezeichnung nicht genau auf alle unter diesem Titel zusammen⸗ gefaßte Ausgaben, theils schien es folgerichtiger, denselben sogleich auf die Ausgaben für das Staatschuldenwesen folgen zu lassen, wo⸗ mit die Ausgaben dieses 2ten Titels insofern eine Verwandtschaft haben, als sie sämmtlich gewisse, auf besonderen Veranlassungen und Rechtstiteln beruhende, nicht besonders fundirte Verpflichtungen der Staatskasse betreffen.
Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:
34,600 Rthlr.
1. Von den Entschädigungs⸗Renten für aufgehobene Rechte und Nutzungen sind zwar seit dem Jahre 1844 durch Ablö⸗ sung und durch den Wegfall zeitweise bewilligter Kompetenzen 8167 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. erspart. Dagegen sind neu hinzugetreten 14,479 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf., nämlich:
a) der General⸗Kasse in Han⸗ 8
nover nach Art. 3 des Staats⸗ vertrages vom 25. November 1837 (G. S. v. 1838 S. 17) der Stadt Barmen für auf gehobene Brückengeld⸗Berech tigung
dem Fürsten zu Bentheim⸗
1“ 2,500
d) verschiedene kleinere Renten.. 997 14,479 Rthlr. 18 Sgr. 9,167 18 ⸗
5,373 Rthlr.
5,608
Hiermit das Weniger von balanzirt, giebt das im Etat her⸗ vortretende Mehr von 6,312 Rthlr. — Sgr. — Pf.
2. Bei den Zinsen von Amtscautionen ergab der Etat für 1844 gegen den für 1841 ein Mehr von 15,645 Rthlr. Bei dem gegenwärtigen stellt sich ein solches von 15,215 Rthlr. heraus. Es hat dies in der Zunahme von Cautions⸗Kapitalien seinen Grund, und es muß hier daran erinnert werden, daß vor der Allerhöchsten Ordre vom 11. Februar 1832 (G. S. S. 61) die Amtscautionen nicht in baarem Gelde bestellt zu werden brauchten; mithin bis dahin, daß sämmtliche Beamte, welche ihre Caution durch hypothekarische Obligationen oder andere Verschreibungen geleistet haben, abgegangen sein werden, be. Ausgabe alljährlich steigen muß.
3. u. 4. Der besseren Uebersicht wegen ist die im vorigen Etat in einer Summe ausgeworfene Ausgabe zur Verzinsung eingezogener Stiftungs⸗Kapitalien und zur Verzinsung, so wie Abbürdung von Vorschüssen, welche andere Königliche Kassen geleistet haben, in diese beiden Positionen gesondert worden.
Bei den ersten, nämlich den Zinsen füreingezogene St tungs⸗Kapitalien, wovon 8
der ö 49698 Rthlr. ddeer Civil⸗Wittwenkasse. 130,140—⸗2 1 gebühren, hat sich seit dem Jahre 1844 keine Veränderung zuge⸗ tragen. 8 Bei der Ausgabe zur Verzinsung und Abbürdung tem⸗ porairer Vorschüsse anderer Königlichen Kassen, welche nach dem Etat für 1844 187,834 Rthlr. betrug, würde durch Abgang von Zinsen ein Weniger ovn 224,500 Rthlr. sich ergeben, wenn nicht eine neue Ausgabe von .. 350,000 »
inzuträte, wodurch sich ein Mehr voln —375,500 Rthir.
hezunee. Jene Summe von 350,000 Rthlr. ist der Restbetrag eines Vorschusses, welchen die General⸗Staatskasse aufgenommen und im vorigen Jahre zum Zwecke einer Kapital⸗Zahlung selbst geleistet hat, wodurch verschiedene von dem Fürsten zu Bentheim⸗Tecklenburg bis dahin bezogene Renten im Betrage von 17,281 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf. abgelöst worden sind.
5. Die Ausgabe zur Verzinsung und Tilgung der auf⸗
genommenen Chausseebau⸗Kapitalien war in dem Etat pro
1844 mit den Kosten zur Unterhaltung und zum Neuhau der Chaus⸗ seen zusammen ausgeworfen. Sie betrug damals 576,000 Rthlr.
sie beträgt jezt. 601,000 »
mithin mehrf 25,000 Rthlr., was sich auf den Amortisations⸗Plan gründet, nach welchem das ganze Kapital mit dem Ablaufe des Jahres 1857 getilgt sein wird. Diese Schuld originirt aus einem im Jahre 1838 von den damaligen Ministern des Schatzes und der Finanzen mit der Seehandlung geschlossenen Vertrage, wonach letztere der General⸗Staatskasse zum Bau von Kunststraßen gegen Verpfändung der Einkünfte von den im Lande vorhandenen 18 8,000,000 Rthlr. vorstreckte, welche nebst Zin⸗
—
sen binnen 25 Jahren nach einem im Vertrage verabredeten Amor⸗ tisations⸗Plane zurückzuzahlen sind.
6. Wegen des Zuschusses an die Königliche allge⸗ meine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt und der dabei gegen den Etat für 1844 hervortretenden Mehr⸗Ausgabe kann auf die Er⸗ läuterungen zu dem Etat für 1844 Bezug genommen werden.
III. In Betreff der Kosten für die Staats⸗Verwaltung ist angemessen erschienen, diejenigen Central⸗Behörden, welche nicht Ministerien sind, auf letztere dgsae zu lassen und diese in der bishe⸗ rigen Ordnung aufzuführen, ihre Ausgaben aber nach Art und Zweck mehr, als in dem Etat für 1844 geschehen, zu detailliren.
1. In dem letzteren war für das Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten zu seinen sämmtlichen Ausgaben eine SUumme von .1.21, ,1.111118,940 Rthir, ausgesetzt, mithin gegen das Etats⸗Quantum des Jahres 1811 von... 11“ . 3,029,000 » mehr 1 90,940 Rthlr.
Der gegenwärtige Etats⸗Satz beträgt 3,272,938 »
mithin gegen 1844 mehr 8 “ welches Mehr sich 88 eine Reihe einzelner Bewilligungen gründet, die sich auf die verschiedenen Positionen des Etats folgendermaßen vertheilen:
A. a) für das Ministerium selbst....... E“
B. a) an neuen Bewilligungen für evangelische Kir⸗ 4*“ “ der hierselbst ausgeworfene Dispositions⸗Fonds welcher aus heimgefallenen Kompetenzen ehe- maliger Mitglieder und Expektanten aufge⸗ hobener evangelischer Dom⸗ und Kollegiat⸗ Stifter gebildet ist, und nach einer Allerhöch⸗ sten Ordre vom 20. Februar 1846 successive um den Betrag der gegenwärtig noch mit 74,740 Rthlr. unter den Aussterbe⸗Pensio⸗ nen zahlbaren derartigen Kompetenzen, über⸗ haupt also auf 78,190 Rthlr. erhöht wer⸗ den soll.
b) für die Bisthümer und die dazu gehörigen
Institute ““
Dieses Mehr hat aber nur darin seinen Grund, daß eine bisher von der Haupt⸗Ver⸗
waltung der Staatsschulden gezahlte Kom⸗
petenz des Bisthums Münster von 9000 Rthlr.
auf die Etats der geistlichen Verwaltung ge⸗
bracht worden ist. Sonst würde bei dieser Position, da nur zwei Zuschüsse im Betrage
von 701 Rthlr. neu bewilligt sind, dagegen
ein Gehalts⸗Zuschuß von 5000 Rthlr. weg⸗
gefallen ist, eine Ersparniß von 4299 Rthlr. hervorgetreten sein. “ S An Besoldungen und Zuschüssen für katho⸗ 8— lische Pfarrer und Kirchen 6,39
v. a. für Universitäten und wissenschaftliche Prü⸗
fungs⸗Kommissionen 8/188
b) für Akademieen u. s. w. 10,461 (darunter für die Königli Berlin 7080 Rthlr.)
d) zu Stipendien für Studirende 3000 Rthlr. oder nach Abzug einer kleinen Ersparniß ...
e) an neuen Zuschüssen für Gymnasien 15,664 Rthlr. oder nach Abrechnung von Erspar⸗ nissen LE“
f) “ für Schullehrer⸗Seminarien
g) für den Elementar⸗Unterricht nach Aurech⸗
nung verschiedener Ersparnisse im Betrage von etwa 2600 Rthlr.
8 (worunter für die Provinz Pos
D. a) für Konsistorien ꝛc. .. . (hierunter zur Besoldung für neu anzustellende katholische Schulräthe 3150 Rthlr. und für die evangelischen Konsistorien in Folge der durch die Verordnung vom 27. Juni 1845 [G. S. S. 440] eingetretenen neuen Orga⸗ nisation derselben 40,000 Rthlr., durch welche neue Bewilligung der Kosten⸗Aufwand für diese evangelisch⸗geistlichen Behörden auf über
haupt lrund] 107,000 Rthlr. zu stehen kommt.) b) zur Verbesserung der äußeren Lage der Geist⸗
d) Insgemein .—
2. b) für Kreis⸗Medizinal⸗Beamte nach Berücksich⸗ tigung kleiner Ersparnisse.... 1“ (worunter für Kreis⸗Thierärzte 1250 Rthlr.)
Auf diese zusammen 1 betragenden neuen Bewilligungen müssen folgende Beträge angerechnet werden: 8
die bei dem allgemeinen Dispositions⸗Fonds abgesetzten, auf den Zahlungs⸗Etat über⸗ nommenen und bei den betreffenden Titeln in Ansatz gebrachten 2,553 Rthlr. und eine Minder⸗Ausgabe bei
der Medizinal⸗Verwaltung
161
13,697
21,915 54,618
116“*“ .
ĩ155,722 Rthlr.
welche, mit den Mehr⸗Ausgaben balancirt, das im Etat ausgeworfene Plus vboo 57 ergeben. . „2. Für das Ministerium des Innern be⸗ trägt das diesjährige Etats⸗Quantum 2,978,250 Rthlr. Im Jahre 1844 betrug es ..... . .... 2752,656 „» Der 5 abe⸗Bedarf ist also um ... 225,594 Rthlr. gestiegen. 2 hat dies in nothwendigen Zuschüssen für die Kreis⸗ Verwaltung, für die Königlichen Polizei⸗Behörden in den Residenz⸗ und anderen - Städten und für Straf⸗ und Besserungs⸗Anstal⸗ ten, in der 8 eines wohlthätigen Fonds, in der Gründung einer nevene Fves 4 durch die Verordnung vom 22. November 1844 [G. S. vo 5 S. 19] errichteten Revisions⸗Kollegiums für
52,008 Rthlr.
473 Landes⸗Kultursachen) und in einer allmäligen, aber beträchtlichen Ver⸗ stärkung der Fonds zu landwirthschaftlichen Zwecken hauptsächlich sei⸗ nen Grund und erläutert sich speziell in folgender Art: Es sind dem früheren Etats⸗Quantum hinzugetreten:
2) für das Ministerium selblt 8,978 Rthlr. welche indeß größtentheils in Uebertragungen bestehen, indem für neue Stellen nur bewilligt sind 1640 Rthlr. 11““ b) für die Kreis⸗Verwaltung (einschließlich 1760 Rthlr. für einen neu gebildeten Kreis Bütow, sonst größtentheils zu sächlichen Ausgaben)
c) für die Polizei⸗Verwaltung in den Städten Koönigsberg, Danzig, Posen, Breslau, Berlin, Potsdam, Magdeburg und Aachen zur Ver⸗ mehrung und Gehalts⸗Verbesserung des Per⸗
sonals, so wie zu anderen Bedürfnissen
f) für Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten
(worunter 19,348 Rthlr. zu persönlichen und nur 6743 Rthlr. zu sächlichen Ausgaben, was in Rücksicht der mit der Volksmenge zuneh⸗
menden Zahl der Gefangenen als ein sehr günstiges Resultat bezeichnet werden darf, da alle motivirten Anträge der Provinzial⸗Behör den auf neue Zuschüsse für diese Anstalten Be⸗
He gefunden haben. Nach dem Etat
für 1844 war der Bedarf für dieselben gegen
1841 um mehr als 76,000 Rthlr. gestiegen.)
i¹) zur Errichtung von Damen⸗Stiftern und zu dem damit verwandten, im Etat näher angege⸗
benen Zwecke, waren nach dem Etat für 1844
unter den Pensionen 36,867 Rthlr. zahlbar.
Es erscheint angemessener, diesen Fonds beson⸗
ders, und zwar bei demjenigen Ministerium, welchem er zur Verwaltung überwiesen ist, er⸗ sichtlich zu machen. Derselbe gründet sich auf die Allerhöchsten Ordres vom 15. Dezember
1843 und 7. März 1845, wonach die heim⸗
fallenden Pensionen von Mitgliedern der auf⸗ gehobenen Damen⸗Stifter jenseits der Elbe,
im Betrage von (rund) 75,000 Rthlr., mit
55,000 Rthlr. zur Errichtung von Damen⸗
Stiftern und mit 20,000 Rthlr. zu Pensionen
und Unterstützungen für Wittwen und ver⸗ waiste Töchter höheren Standes verwendet werden sollen. Der Fonds ist jetzt auf die hier auszuwerfende Summe von ....... angewachsen.
k) für die General⸗Kommissionen und das Revi⸗ sions⸗Kollegium für Landes⸗Kultursachen indem für letzteres zwar 21,100 Rthlr. bewilligt, hierauf aber Erspar
nisse bei verwandten Verwal⸗
tungszweigen anzurechnen ge⸗
wesen sind mit .123,500 »
s. Nas hur.....60L
wovon noch die Pensions⸗Beiträge abgehen,
verbleiben. 1
2) für das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium und für
Landes⸗Kulturzwecke, nämlich: zur Errichtung
landwirthschaftlicher Lehr⸗Anstalten und Muster⸗
Anstalten, zu Beihülfen für landwirthschaftliche
Vereine, zur Beförderung gemeinnütziger und
wissenschaftlicher, auf die Landkultur bezüglicher
Zwecke und zur Beförderung der Pferdezucht
durch Renn⸗Prämien w““
überhaupt Mehr⸗Ausgaben Dagegen sind Ersparnisse eingetreten bei den Positionen
e) für verschiedene polizeiliche Zwecke 8,587 Rthlr.
g) für die Land⸗Gendarmerie (durch
Umwandlung berittener Gendar⸗
men in Fuß⸗Gendarmen)
h) an Armen⸗ und Wohlthätigkeits⸗
Anstalten durch Uebertragungen
und Ablösungen..
zusammen...
Diese, mit den Mehr⸗Ausgaben balanzirt, erge⸗
ben den oben und im Etat ausgeworfenen Gesammt⸗ Mehrbedarf von.. 225,594 Rthlr.
3. Bei dem Ministerium der auswärtigen Angele⸗ genheiten, dessen Ausgaben nach den 3 Abtheilungen seines Etats aufgeführt sind, haben nur bei der 2ten Position — zu b. — die Königlichen Gesandtschaften und Konsulate im Auslande betreffend, Veränderungen stattgefunden. Es sind nämlich dafür 8
öF8 1e 16,040 Rthlr. Ersparnisse vorgekommen .... 9,385 » bleibt Mehr⸗Ausgabe ... 6,655 Rthlr. oder nach Abrechnung der Pensions⸗Beiträge 6,616 Rthlr. in Bezug auf welche es nur noch der Erwähnung bedarf, daß ein neues General⸗Konsulat für das Königreich Belgien in Antwerpen und ein neues Konsulat in Galatz errichtet worden sind.
4. Um näher darzulegen, in welcher Art der Ausgabebedarf des Kriegs⸗Ministeriums verwendet wird, ist der Ausgabe⸗ Etat der General⸗Militairkasse nach seinen sämmtlichen Positionen genau und vollständig aufgenommen.
Die Balance ergiebt ein Mehr von..... .. 1,166,294 Rthlr. Werden hiervon die oben erwähnten eigenen Ein⸗ nahmen des Kriegs⸗Ministeriums, welche im Etat für 1844 vorweg abgesetzt sind, abgerechnet mit. 174,824 » so bleibt Ausgabe⸗Erhöhung...... EP“
Diese erläutert sich folgendermaßen. Es ist gestiegen die Ausgabe:
zu c. an Gehältern und Sold durch Erhöhung der sogenannten
Viktualien⸗Zulage der Truppen um 2 ½ Sgr. pro Mann uund Moneat, und durch eine den ältesten Unteroffizieren jeder
Compagnie und Escadron gewährte Sold⸗Verbesserung in
Folge der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1845
um
für Natural⸗Verpflegung der Truppen, weil
durch dieselbe Allerhöchste Ordre die täg⸗
liche Brod-Portion von 1 ½ auf 1 ½ Pfd.
üchegt worden ist, was eine Mehr⸗Ausgabe
von 129,850 Rthlr. veranlaßt, und weil
dem Natural⸗Verpflegungs⸗Fonds wegen
derzfrüher angenommenen, jetzt nicht mehr
zutreffenden geringen Preissätze für Roggen,
Hafer, Snch und Heu ein früher abgege.
ter Betrag von 300,000 Rthlr. wieder hat
26,497
26,682
26,091
11,951
E “ NNI““ ugesetzt werden müssen, wozu an — ssteuer 13,800 Rthlr. und andere kleinere K
eträge treten. 444,257 Rthlr. zu w. für das Invalidenwesen 209,421 „ zu gg. Insgemein. 30,495 »
(worunter für die Militair⸗Wittwenkasse
20,685 Rthlr.)
bei sämmtlichen übrigen Positionen nach
Compensation verschiedener kleinen Erspar-
nisse und Ausgabe⸗Erhöhungen
1““
10,243 » macht 876,900 Rthlr. Dazu kommt eine Verminderung der eigenen Einnahmen des Kriegs⸗Ministeriums, welche im Jahre 1844 Fefruseiöv.rezse zeeeter1. 266,399 Rthlr. und jetzt betragen.... .174,824 »
welches Minus hauptsächlich daher rührt, daß die Viktualien⸗Zulage für den größten Theil der Truha- pen zwar früher schon auf dem Etat in Ausgabe stand, in Wirklichkeit aber nicht gewährt wurde, des⸗ halb der Einnahme zugesetzt war, von welcher sie jetzt wegfällt. 8 Endlich ist noch hier auszuwerfen der Betrag der Pensionen für die Land⸗Gendarmerie mit welche früher aus dem Civil⸗Pensions⸗Fonds bestrit⸗ ten wurden, jetzt aber auf den Militair⸗Etat ge⸗ bracht sind. Diese 8 zusammengerechnet, er⸗ die oben als wirkliche Ausgabe⸗Erhöhung ezeichneten .... 111“ 5. Die Justiz⸗Ministerien. Nach den Erläuterungen zu dem Etat für 1844 belief sich der etatsmäßige Bedarf der Justiz⸗Verwaltung im Jahre 1841 E“ 5,727,238 Rthlr. die eigenen Einnahmen derselben an Sporteln ꝛc. 3,508,452 » mithin war Zuschuß erforderlih. c . 2,218,786 Rthlr. Für das Jahr 1844 waren veranschlagt die . 8 Ausgaben auf 11“ u1“ 5,985,193 die Sporteln u. s. w. auf u . 9,92,268 8 mithin der Zuschuß M““ Es war also in diesen 3 Jahren der Zuschuß gestiegen um... . Für das laufende Jahr betrag Kosten die Sporteln ꝛc.. der Zuschuß also..... 8 8 Es sind also seit dem Jahre die Kosten 1 514,693 die Sporteln ꝛc. um . .... 1b 324,960 18 der Zuschuß 3uu m. . . 189,733 Rthlr. Bereits in den Erläuterungen zu dem Etat für 1844 ist auf die durch Zunahme der Bevölkerung und des Verkehrs bedingte Ver⸗ mehrung der gerichtlichen Geschäfte hingewiesen. Es haben daher auch in den verwichenen 3 Jahren die Mittel zur Besoldung und Remunerirung des Justiz⸗Personals, so wie zu sächlichen Ausgaben für sehr viele Gerichte, verstärkt werden müssen. Außerdem hat man sich genöthigt gesehen, zur Verbesserung der aus früherer Zeit her⸗ rührenden und unter den jetzigen Verhältnissen nicht überall mehr angemessenen Normal⸗Besoldungs⸗Etats einzelne Gehaltssätze zu ver⸗
“
991,470 Rthlr.
eheeereeeeeemmÜÜVÜüu . 2„
59,152
6,499,886 82286e
. 182,484 Rthlr.
bessern oder für gewisse Klassen von Beamten besondere Zulage⸗ Fonds auszusetzen. Speziell bestehen die Mehr-Bewilligungen zu neuen Besoldun⸗ gen, Gehalts⸗Erhöhungen, zu Remunerationen für Diätarien und Lohnschreiber, überhaupt zu persönlichen, so wie zu sächlichen Aus⸗ gaben, in Folgendem, und zwar nach der Reihefolge des Etats: e) für das Geheime Ober⸗Tribunal, den rheinischen Revisions⸗ und Cassationshof und für das Ober⸗Censurgericht 18,930 Rthlr. f) für die Appellations⸗ und für die übrigen — Obergerichte. ..66 95,976 (und zwar zur Gleichstellung der Obergerichts⸗ Räthe mit den Mitgliedern der Regierungen 56,350 Rthlr., zur Erhöhung der Normal Etats für die Landgerichte der Rhein⸗Provinz und den Justiz⸗Senat zu Chrenbreitstein 7300 Rthlr. und verschiedene andere Bewilligungen, namentlich ein Fonds zu diätarischen Remune⸗ rationen für Obergerichts⸗Assessoren); für sämmtliche Untergerichte.. (hierunter für die Untergerichte in Posen 28,560 Rthlr. und für die Unterge⸗ richte in zehn verschiedenen Obergerichts⸗Bezir⸗ ken, deren Etats in den Jahren 1845 und 1846 neu regulirt worden sind, an persönlichen Ausgaben 254,219 Rthlr.)
Rechnet man hierzu die durch Zunahme der Kriminal⸗ und fiskalischen Untersuchungen ein⸗ getretene Erhöhung der Kriminalkosten von... so wie eine bei dem Justiz⸗Ministerium selbst durch den Wegfall der Ministerial⸗Sporteln nöthig gewordene Zuschuß⸗Erhöhung von.... endlich eine kleine Verstärkung des Bau⸗Fonds so stellt sich die gesammte Erhöhung des Aus⸗ gabebedarfs auf EI113324*
Hiervon ist in Abzug zu bringen: “
eine bei dem Ministerium für die Gesetz⸗Revision ein⸗ getretene Ersparniß von.... .. 7650 Rthlr. eine Minder⸗Ausgabe für die Justiz⸗ Offizianten⸗Wittwenkasse von 1,870 0
Semesereeeeme . .
83,973
1,820
; sich die “ für die Justiz⸗Ver⸗ waltung zu dem Betrage von .. dba wie ahe, Hendrh, vhicht. in Bezug auf welche nur noch vä bleibt, daß von der durch die Verordnung Sen. 84. J2 ee (G. S. S. 291) eingetretenen Reform des Civil Prozesses öe minderung der Kosten für die Rechtspflege n. von Ersparniß bei begriffenen Umgestaltung des Sportelwesens auch eine Ersparnif diesem Verwaltungszweige erwartet werden 8 8
6. Für das die Central⸗Verwaltung der Domainen g. Forsten führende Ministerium des Kenigiechen S6a ⸗ Srs Ab⸗ theilung ist nur die geringe Mehr⸗Auagedene Verstärkung seinen getreten, weil die anßerdem g-*Irge⸗ S399 an Fonds zu Diäten, Fuhrkosten und dergleichen um 5350 Rthlr. durch Ersparnisse hat gedeckt wer
514,693 Rthlr.
den können.
7. Das Finanz Ministerium.
A. Der Besoldungs⸗ und Bedürfniß⸗Etat, welcher die (üste)
Kassen⸗ und Etats⸗Abtheilung dieses Ministeriums und die (3te) Ab⸗
7,577 Rthlr.