sich nicht davon entsernen. Die Vertheidigung des Landes sei eine strenge Pflicht für Alle. Das Land müsse auf die unveränderliche Zahl seiner Vertheidiger zählen können, aber die Stellung von Ersatzleuten dürfe man nicht angreifen. Dieses Sostem sei zugelassen, weil das Vaterland ein Interesse dabei habe, aller Arten von Diensten, aller Fähigkeiten sich zu versichern. Die Befugniß, einen Ersatzmann für sich zu stellen, sei durch das Gesetz gewährt, es sei kein Recht. Was übri⸗ gens die Immoralität der Ersatzleute betreffe, so habe man aller⸗ dings gesagt, im Jahre 1835 seien unter 58 Ersatzmännern ein Verurtheilter gewesen und 1843 unter 68 Einer. Es könne also die Verbesserung nicht geleugnet werden. Aber das habe man nicht gesagt, hätte es aber sagen sollen, daß unter denjenigen Soldaten, die keine Ersatz⸗ leute waren, nur ein Verurtheilter auf 150 kam. Der Fürst von der Moskwa bemerkt, man habe nicht hervorgehoben, daß die als Ersatzmän⸗ ner eingetretenen Soldaten Geld haben, die anderen aber nicht, woraus sich die größere Zahl der Strafen unter jenen erkläre. Dieser Uebelstand könnte verschwinden, wenn man eine Maßregel träfe L-ee der vv. die der Ersatzmann erhält, in einer Depositen⸗Kasse. Herr 8 Boissy verlangt, dem Herrn von Schaumburg antworten zu dürfen. Er habe ge⸗ sagt, in der Armee gebe es mehr Moralität als anderwärts, und das be⸗ greife sich, die Soldaten spielten weder an der Börse noch auf Eisenbah⸗ nen. Die allgemeine Diskussion wird nun vom Präsidenten als ge⸗ schlossen erklärt, und die Kammer geht auf Verhandlung der einzelnen Ar⸗ 88 Pie Deputirten⸗Kammer setzte die Verhandlung über die Be⸗ wässerungs⸗Anstalten fort, ohne daß bis zum Postschluß etwas von Bedeutung vorkam. Großbritanien und Irland.
London, 22. April. Die gestrige Unterhaus⸗Sitzung endete damit, daß nach Verwerfung des bereits erwähnten Amende⸗ ments zur Fabrikbill des Herrn Fielden, welche die Arbeitszeit auf täglich 10 Stunden in Fabriken für die jungen Leute und Frauen festsetzt, die einzelnen Klauseln dieser Bill angenommen und die dritte Lesung der Bill auf nächsten Freitag festgesetzt wurde.
Aus verschiedenen irländischen Grafschaften haben die Friedens⸗ richter nach Dublin gemeldet, daß eine große Aufregung unter dem Landvolke herrscht, daß sich die Bauern unter einander zu verabreden und zu organisiren anfangen, und daß der Ausbruch ernstlicher Unru⸗ hen zu befürchten steht, wenn am 1. Mai wirklich sämmtliche Perso⸗ nen von den öffentlichen Arbeiten entfernt werden sollten. Es scheint, daß die ministerielle Verordnung, wonach mit dem 1. Mai alle öffent⸗ lichen Arbeiten aufhören sollen, dahin abgeändert werden wird, daß nach Verlauf einer kurzen Zeit behufs besserer Organisirung der Lei tung und Aufsicht zwar nicht mehr eine so große, doch immer noch eine beträchtliche Zahl bei öffentlichen Arbeiten beschäftigt werden wird.
Die Nachrichten, welche das Post⸗Dampfschiff „Thames“ aus Westindien überbracht hat, schildern das Wetter in den meisten Kolo nieen als günstig für die Aerndte und für das Zuckermachen. Auf Barbadoes war die Zucker⸗Aerndte äußerst reichlich ausgefallen. Man erwartet überhaupt, daß die Zucker⸗Aerndte, die fast allenthalben schon weit vorgerückt ist, diesmal ergiebiger, als noch je seit der Sklaven
Emancipation, ausfallen werde und schlägt ihren Ertrag auf 150,000 Tonnen oder 300 Millionen Pfund an. Es wird jedoch sehr an Schiffen fehlen, um die Massen baldigst auf den Markt zu bringen. In allen Kolonieen geht man mit dem Plane um, Zucker⸗Fabriken zu errichten, was den Anbau noch bedeutend steigern würde. Auf Jamaika ist die Einkommensteuer⸗Bill vom Versammlungshause ge nehmigt worden. Aus Haiti erfährt man, daß in der Republik vollkommene Ruhe herrschte; mit der Wahl des Präsidenten Sou logne war man allgemein zufrieden, zumal da er das tüchtige Mi nisterium seines Vorgängers beibehalten hatte. Die haitischen Kam
mern waren am 11. März eröffnet worden und hatten sich mit der
Regierung dahin einverstanden erklärt, daß man Alles aufbieten müsse, um die pecuniairen Verpflichtungen gegen Frankreich zu er füllen.
Einem wahrscheinlich nur von Börsen⸗Spekulanten angeregten Gerüchte zufolge, hieß es, die Bank von England wolle bei der russi schen Regierung um einen Vorschuß von 2 Millionen Pfund nachsu chen. Bekanntlich hat die Bank nach dem Fallit des Hauses Har mann u. Comp. die Agentur für die russische Regierung übernommen.
1ö112131“ Brüssel, 24. April. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat in der Repräsentanten⸗Kammer erklärt, daß die direkte Eisenbahn von Brüssel nach Gent über Alost blos durch den Staat und nicht durch eine Gesellschaft gebaut werden könne, die Finanzlage des Staates aber vorläufig ein solches Unternehmen nicht gestatte, so daß dasselbe auf unbestimmte Zeit aufgegeben werden müsse.
Die Einnahme auf den belgischen Staats Eisenbahnen während des verflossenen Monats März hat sich noch günstiger herausgestellt, als bereits angekündigt worden. Dieselbe bietet nämlich im Ver gleiche zu dem Monate März des vergangenen Jahres eine Zunahme von 20 pCt., welche Zunahme allein auf den Güter⸗Transport kömmt, da der Personen⸗Transport wegen des anhaltend schlechten Wetters etwas abgenommen hatte. Dieses Resultat übersteigt alle Erwartun⸗ gen, und man glaubt nun, daß die Einnahme den Anschlag des Staates weit überschreiten und insgesammt am Ende des Jahres an
15 Millionen Francs betragen wird. 3
Herr Pereda ist als mexikanischer Geschäftsträger für Belgien
vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten empfangen worden.
ö11““
Neapel, 13. April. Die Regierung bietet Alles auf, um der Theurung abzuhelfen, und der König widmet einen großen Theil sei⸗ ner Zeit dieser Sache. Er ließ mehrere der angesehensten Kaufleute rufen, und von ihm direkt beauftragt gingen die Herren Ferretti, Rocca u. A. nach verschiedenen Vorrathsplätzen und kauften für Privatrechnung des Königs Getraide ein, welches hier unter dem Preise verkauft werden soll. Gestern liefen bereits aus Livorno und Manfredonia mehrere Ladungen ein: sogar zwei Königliche Dampffregatten (darunter eine kürzlich erst in Castellamare vom Stapel gelassene) luden Getraide und unterstützten die Segelschiffe. In dem kolossalen Lagergebäude, Granili genannt, am Thor von Portici wird Alles untergebracht. Der König soll bereits eine sehr bedeutende Summe verausgabt haben. Die Armen werden dien⸗ dem durch neu unternommene Straßenbauten beschäftigt und erhal⸗ ten täglich — Frauen und Männer abwechselnd — in den verschie⸗ denen Stabdttheilen Nahrungsmittel, Fleischbrühe, Maccaroni und Brod. Sogar in den der Hauptstadt zunächst liegenden Orten finden auf Befehl des Königs dergleichen Spenden statt. Ich wohnte zufällig mehreren solchen Austheilungen bei und wunderte mich, daß der An⸗ drang keinesweges so bedeutend war, als man anfänglich erwarten sollte; zwei Polizei⸗Beamte überwachen das Ganze, und von Unord⸗ nung ist nirgends eine Spur wahrzunehmen. In die Gebirgsdörfer ist ereite von der Hauptstadt und anderen Orten aus auf Maul⸗ thieren Lebensunterhalt rans Am Gründonnerstag, Abends nach beendigter Prozession, machte der König, die Königin am Arm, nur von zwei Dienern begleitet, einen Spaziergang durch den Toledo und
nehrere der engen und dürftigen Gassen, welche in denselben mün⸗ den. Ueberall begrüßte man ihn mit dankbaren Worten.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht von Preußen ist unter dem Namen einer Gräfin von Kamenz von Rom hier ange⸗ kommen.
RMom, 15. April. Wie man vernimmt, wird in den nächsten Tagen der Papst eine Erklärung in Bezug auf die Vermählung des Infanten Don Enrique veröffentlichen. Man wird also nicht darauf eingehen, eine Antwort aus Madrid abzuwarten, wie der spanische Geschäftsträger, Herr Castillo, vorgeschlagen, der sich durch diesen Vorgang in nicht geringe Verlegenheit versetzt sieht.
Der Kardinal Ferretti, Legat von Urbino und Pesaro, hat, nach⸗ dem man seinen Anordnungen in Betreff des freien Verkehrs aller Getraide ⸗Arten in Fano förmlich Trotz geboten, sich zu Pferde an der Spitze von einigen Hundert Soldaten und zwei Kanonen dahin begeben, was den Unruhestiftern so imponirte, daß sie keinen weiteren Versuch machten, die Versendungen zu verhindern. Mons. Rusconi, außerordentlicher Delegat von Ancona, hat dagegen befohlen, daß alle Versendungen des Korns von einem Ort zum anderen förmlich verboten und die Vorräthe als Eigenthum der Regierung zu betrach⸗ ten seien, die, wenn sie davon bedürfe, den Preis bestimmen werde. Dieses Eingreifen in die Rechte des Privateigenthums hat zu Kla⸗ gen Anlaß gegeben und große Mißstimmung bei den Eigenthümern
8 “ 2* 1“ “ 4 Spanien.
—2ꝶ Paris, 23. April. Unsere Nachrichten aus Barcelona rei⸗ chen bis zum 17ten, von der Gränze bis 18ten. In Cubell hat sich ein ziemlich chargkteristischer Vorfall ereignet. Eine zur Verfol⸗ gung der Karlisten⸗Banden entsendete Kavallerie⸗Abtheilung war in dem genannten Flecken eingetroffen, um daselbst zu übernachten. Während der Nacht wußte sich ein Individuum in einen Stall zu schleichen, wo sich Pferde der Truppe befanden; dort sattelte und zäumte dirser Mensch zwei von den Pferden, und entkam dann mit ihnen zu den Karlisten. Der den Distrikt kommandirende General ermangelte zwar nicht, alsbald nachdem ihm die Thatsache zur Kennt⸗ niß gekommen war, mehrere Leute verhaften zu lassen; allein damit waren die ihrer Pferde beraubten Reiter nicht wieder beritten zu machen, und der Kommandant nahm daher zur Auflegung einer Con⸗ tribution gegen die Bevölkerung des Fleckens seine Zuflucht, um für die beiden geraubten Pferde Ersatz zu erhalten. Die Provinz Lerida war diejenige, wo am wenigsten Truppen standen, weil die Karlisten in derselben bisher am seltensten waren, und die drei anderen Provinzen des Fürstenthums fast allein durch sie beunruhigt wurden. Das hat sich nun geändert, und man sagt, das Kavallerie⸗Regiment „Sagunt“ sei nun zu Lerida eingetroffen. Ueber das Einrücken einer Karlisten⸗ Bande zu Balaguer vernimmt man nun Näheres. An der Spitze derselben stand ein Guerillasführer, den man im Lande nur als den Einäugigen von Nachera bezeichnet. Diese Bande bestand, wie es scheint, aus übel berüchtigten Leuten. Sie nahm zuerst die öffent⸗ lichen Kassen in Beschlag, welche aber nur eine Summe von etwa 750 Fr. nach französischem Gelde enthielten. Der Anführer ließ durch seine Leute bekannt machen, daß alle diejenigen Einwohner, welche im Besitze von Waffen wären, dieselben abzuliefern hätten. Die nicht Gehorchenden wurden mit einer Geldstrafe bedroht. Das Salz, das sich in den öffentlichen Niederlagen befand, ließen sie unter die Einwohner vertheilen; aber nur einige Arme nahmen es an, und als die Matines abgezogen waren, ließ die Behörde alles auf diese Weise abhänden gekommene Salz wieder zurückerstatten.
—
Meteorologische Beobachtungen.
Nachmittags
6 Uhr. 2 Ubr.
Nach einmaliger Beobachtung.
Abends 26. April. 10 Uhr. 336,72 Par. 336,410 Par. 336,27“ Par. Quellwärme 7 4 5 R. + 6,4° h. + 12,9 . + 6,2 ⁰0 R. Flusswäürme 3 9 R. + 4,79 h. — 0,1 ° h. +†+ 1,0“ R. Bodenwärme 4,5° R. 88 pCt. 36 pCt. 64 pCt. Ausdünstung 0,004 ⁄Rb. halbheiter. halbheiter. halbheiter. Niederschlag 0 W. W. W. Wurmewechsel + 1 2,60 + 4,8*
hR. 63 pCt. W.
Luftdruck Luftwärme... Thaupunkt .. . . Dunstsättigung. Wetter
Wolbenzug ... Tagesmittel:
336 43" pPar. + 8,3°9 hn.,
Hjandels- und Börsen-Nachrichten.
Berlin, den 27. April 1847.
WMWechsel- Course.
250 Fl.
250 PFl. .300 Mk. —. 300 Mk. . 1 Lst.
300 Fr.
SWWie h 20e.FF8. 150 Fl. Augsburgtl 0 . . . . . . 150 Fl. Breslau 100 Thle.
Lelpzig in Courant im 14 Thl. Fuss, 100 Thlr.
Amsterdam. do. IIamburg do.
London
WOeAbLnn Un.
Frankfurt a. M. südd. W . 100 Fl. E1““ 100 Shb.
2orn mnd
Inläündische Fonds: Pfandbriesc-, Kommunae Geld- Course.
Gem. 1m. sggem. Kur- u. Nm. † 1711 83]
Schlesisele 46 4
Zf. Brief. Geld. St. Schuld-Sch. 7 93 ⅔ 92 ½1 Seeh. Präm. Sch. 95 ½ 95
K. u. Nm. Schuldv. s- 90 1 —
Berl. Stadt-Obl. 92 ½% 92 ½ Westpr. Pfandbr. 3⁄ 92² ½ 92 Friedesειν Grossh. Posen do.] — 101 ½ 92 ¼ 91† 95 ¾½ 95 ½ 91 ½ 93
do. Lt. E 1½ 3
A 90 2, do. do. 3 Ostpr. Pfandbr.
Pomm. do.
Gold al sere,
12 876,8214 4
4 uslëindis- 121 7 11
Russ. Hamb. Cert. do. bei Hope 3.4 S. do. do. 1. KAnl. do. Stieglitz 2.4 A do. v. Rothsch. Lst.
— Eesh vewnzbes 94 ½ n IWomhert 59o ,,,C — 92 2ob b, ge u,95
1105 go eentes Be Anl. — 857 do. Poln. Schatz O0. ’ 34% 80 v Fro,„ 28,o nt. 2 ½ — 4. do. Cert. L. A.⸗5 — e. Turh, S 00. 40Tb. — 31 ½1 40. do. L. B. 200 Fl. — 16 ¾ eein. o. 36 pv., — 9 ¾
1
68=Fnn
Pol. a. Pfdbr. n. C. 4 94 1 v2. Caue Bad. dods Pl. — 20 ⅔ — 1 11““] b“
Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. % Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. Cöth. Bernb. Cr. Ob. Sch. Düss. Elberf.
do. Prior.
92 n. Rhbein. Stm. do. Prior. do. v. St. gar. 3 — Saächs. Bayr.] T“] Sag.-Glog. 96 ½ bz. do. 107 ½ B. 8 Thüringer. WIhb. (C. 0.) Zarsk. Selo.
Quitt.-
Bogen. a 4 9° 20
109 ½ B.
Prior.
Aach. Mastr. 20 Berg. Mrk. 50 Berl. Anh. B. 15 Bexb. Ludw. 70 Brieg-Neuiss. 55 Chem. Risa./80 Cöln-Mind. 80 do. Thür. V. 20 Dresd. Görl. 90 Löb. Zittau. 70 Magd. Witt. 20 Mecklenb. 60 Nordb. F. W. 60 Rh. St. Pr. 70 Starg. Pos. 30 St.-Vohw. 90
Gloggnitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. 2 Lpz. Dresd. Magd. Halb. Magd. Leipz.“ do. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. * do. Prior. Nrdb. K. Fd. — 0. Schl. Lt. 44 103 ½ B. do. Prior. — do. Lt. B. 95 ¼˖ G. Pts. Mgdb. 88 ¾ bz. do. Pr. A. B. 9¹1½ B. do. do. 101 ¼ G. (Schluss der Börse 3 Uhr.) 1 An heutiger Börse hatte man londoner Course vom 238ten 1I. Conzols sind 86 ½ a ½ %, also circa ¾ % schlechter, notirt, wodarch auch unsere Course etwas nachliessen, später jedoch fest schlossen.
86 ½ bz. 90 ¾1 G. 91 B. 101½ G. 8
Getraide-Bericht.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität von 112 — 116 Rthlr. Roggen - — - 108 —- 110 Rthlr. 1 Roggen, Lieferung bis 20. Mai 97 — 98 Rthlr. bez.
8 8 pr. Mai Juni 90 Rthlr. G. 8 pr. Juni † Juli 85 Rthlr. G. — “ pr. Juli August 78 Rthlr. Gerste loco 78— 80 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 48 — 50 Rthlr. — aul Lieferung 48pfd. 45 — 44 ½¼ Rthlr. Rüböl loco 105, Rthlr. — Herbst 1158 Rihlr.
Kanal- Listen: 1 Den Finow -Kanal passirten den 26. April: 401 I spl. VW eizen, 751 Wspl. Roggen, 100 Wspl. Hafer, 2498 Ctr. Mehl, 30. Wspl. 0 r. Oel. 1“”“ vom 21 — 24. April: 220 Wspl. Hafer, 40 Wspl. Roggen, 3876 Cir. Mehl, 95 Wvspl. Rapps. Die englische Post vom 23sten d. M. bringt Weizen 1 Sh. besser. Hier war der Umsatz unbedeutend. Die Preise blieben fest. Spiritus ferner gestiegen und 42 Rihlr. pr. 10,800 % loco bezahlt.
NMEEise6615. Berlin, den 26. April 1847. Zu Lande: Weizen 4 Rthlr. 18 Sgr., auch 4 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; Roggen 4 Rthlr. 9 Sgr. 7 Pf., auch 4 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. Hafer 2 Rthlr. 6 Sgr., auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. (schlechte Sorte). Eingegangen sind 16 Wispel 12 Scheffel. 8 Lgha Wa ffer: üspe 11,86 Rthlr., auch 4 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf. und 4 Rthlr. 24 Sgr.; Roggen 4 Rthlr. 12 Sgr., auch 4 Rthlr. 6 Sgr.; große Gerste 3 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf.; kleine Gerste 3 Rthlr.; Hafer 1 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf., auch 1 Rthlr. 24 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 1457 Wispel 10 Scheffel. Sonnabend, den 24. April. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 10 Sgr., auch 8 Rthlr. De Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr.
Centner
.
5 % Span. 18 ½.
Preuss. Pr. Sch. —.
Auswärtige Börsen. Amsterdam „ 23. April. Niederl. wirkl. Sch. 58 77.
3 % do. 37 ⅞. Pass. 5 ½. Ausg. —. Zinsl. 5 48. Poln. —.
4 % Rusa. Hope 88 ½. Antwerpen. 22. April. Frankfurt 2. M., 24. April. 5 % Met. 107 ½. †. Bank-Actien p.
1898. 96 Barr. Bans-Ketien 666 Br. Hope 87 ½ G. Stiegl. 87 G. Int. 58 . 8
Poln. 300 PI. 95, Se. 40. 500 PFl. 80 ½. 80.
Londan. 21. April. Cons. 39% 87 ½. Belg. —.
Passive 5 ⅔ 8 Lusg. Sch. 1IT11 2 ½ % Holl. 59. 58 . 8 Bras. 85. 83. Chii —.
Zinsl. —. Neue Anl. 17 ⅛.
Neue Anl. 25 ½. 25 ½. 4 % 4o. 907. 90. Mex. 21. 20 ½.
22 2 Port. 35 4 Perz 4⁄4. . L) 8 PFParns.
Engl. Russ. —.
5⁰⁸ Rente fin cour. 116.
23. April. Wien, 24. April. Lanien 1578. Aul. de 1834 153 ½.
3 % do. fin cour. 78. 10. Pass. —.
5 % Met. 107 ⅛. 4 % do. 97 ½. 3 % do. 68 ⅛. Bank- de 1839 117 ¾⁄. Nordb. 166 ½. Gloggn. 122.
Nrum.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 28. April. Am Bußtage. Im Opernhause. Mit zafgehobenem Abonnement: Cantate nach dem 97sten Psalme, in Nusik gesetzt von Dr. Th. Hahn. Hierauf: Die Schöpfung, Ora⸗ vorium, in Musik gesetzt von J. Haydn. Ausgeführt von den König⸗ lichen Sängern Herren Mantius, Bötticher, Zschiesche, der Königli⸗ chen Kammersängerin Dlle. Tuczek, der Königlichen Saͤngerin Dlle. Brexendorf, so wie von den sämmtlichen Mitgliedern der Königlichen Kapelle und dem gesammten Chor⸗Personale des Königlichen Theaters. Anfang halb 7 Uhr. . - 1
Die Einnahme ist zum Besten einer Unterstützungs Kasse (Spon⸗ tini⸗Fonds) für hülfsbedürftige Theater⸗Mitglieder bestimmt.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den nachstehenden klei⸗ nen Opernhaus⸗Preisen verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten Ranges, zum ersten Balkon und zur Tribüne 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet und im zweiten Range 20 Sgr.; ein Billet in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheater 7 ½ Sgr.; ein Billet in der Fremden⸗Loge 2 Rthlr.
Die freien Entreen sind ohne Ausnahme nicht gültig.
Donnerstag, 29. April. Im Schauspielhause. 68ste Abonne ments⸗-Vorstellung: Griseldis. (Mad. Grabowski: Griseldis, al letzte Gastrolle.) 8
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Expedition.
—
No.
Beilage zur
569
““
Inhalt.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Admiral Alerander Ogilvi †. — Handels⸗Beziehungen zwischen Rußland und den kaukasischen Volls⸗ stämmen.
Frankreich. Paris. Bedenken hinsichtlich des neuen Gymnasial⸗Unter⸗ richts⸗Entwurfs.
Ueber die Benutzung des Bierbrauteiges zum Brodbacken.
— — — ᷓa
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 20. April. Am 6ten d. M. starb hier einer der Veteranen der russischen Flotte, Admiral Alexander Ogilvi, Mitglied des Admiralitäts⸗Rathes. Im Jahre 1765 geboren, trat derselbe sehr jung in die englische Marine. Als die russische Ge⸗ sandtschaft in London im Jahre 1783 mehreren englischen See⸗Of⸗ fizieren den Antrag machte, in russische Dienste überzutreten, befand sich unter denselben auch der Midshipman Ogilvi, der bei seiner An⸗ kunft in Rußland 18 Jahr zählte. Im Jahre 1787 beschiffte er das Kaspische Meer und vollendete die ihm übertragene Aufnahme der truchmenischen Küste. Im Jahre 1814 ward er zum Contre⸗Admi⸗ ral, im Jahre 1824 zum Vice⸗Admiral und 1842 zum Admiral be⸗ fördert. Von 1819 bis 1827 befehligte er die dritte Flotten⸗Bri gade in Kronstadt, von 1827 bis 1830 bekleidete er die Stelle eines Marine Befehlshabers dieses Hafens, wurde dann zum Inspektor der Last⸗Equipagen der baltischen Flotte und endlich, im Jahre 1836 zum Mitgliede des Admiralitäts⸗Rathes ernannt.
In Bezug auf die an Bedeutung immer zunehmenden Handels⸗ Beziehungen zwischen den Russen und den kaukasischen Volksstämmen heißt es im Kawkas: „Einzelne Tauschhöfe für den Handel mit den Bergvölkern bestehen in den Quarantaine-Anstalten und sonst auf verschiedenen anderen Punkten der kaukasischen Linie bereits seit län⸗ gerer Zeit; ein besonderes Handels⸗Amt, dem alle diese Kaufhöfe
unntergeordnet sind und das die Handels⸗Beziehungen mit den fried⸗
lichen Stämmen zu überwachen hat, wurde jedoch erst im Jahre 1846 eingerichtet. An der Spitze dieses Handels -Amts steht ein beson— derer Ober-Beamter. Da die Grundsätze für das bei einem der⸗ artigen Handelsverkehr einzuschlagende Verfahren noch nicht hinläng- lich festgestellt sind, können die bisher darüber gesammelten Nach richten vorerst allerdings nur einen ungefähren Anhalt geben; so viel geht indessen aus ihnen hervor, daß der Verkehr mit den Berg völkern im verflossenen Jahre ein überaus günstiges Resultat ge⸗ liefert hat und für die Folge noch weitere Vortheile verspricht. Ein Tauschhandel, über den Berichte zusammengestellt sind, ist auf nach stehenden zwölf Punkten betrieben worden: bei den Quarantaine Anstalten von Jekatherinograd und Kisliar, bei den Quarantaine Zollstädten zu Tscherwlen, Mosdek, Iswestnobrod, Newinnomyß, in den Kaufhöfen zu Prochladino, Batalpaschino, Protschnyi⸗Okop, ÜUßlabino und endlich in der Stadt Pätigorsk. Außerdem wird mit den Gebirgs⸗Völkern bekanntlich noch in fast sämmtlichen Festungen und Stanizen jenseits des Kuban und des Terek, so wie in den Städten Stawropol, Georgiewsk und Jekatherinodar, wäh der Wochen⸗ und Jahrmärkte Handels ⸗Verkehr unter
Auf den angeführten Punkten haben folgende Volks
der kaukasischen Landschaft am Handel Theil genom
die Bewohner der großen und kleinen Kabarda, die Tawlinzen,
ie Digorzen, die Kumücken, die Karatschajewzen, die Chatikuazen, ie Temirgoizen und die Abadsechen. Nach einem ungefähren Ueber chlage haben die Bergvölker Produkte und Erzeugnisse verschiedener Art etwa für 231,108 Silber⸗Rubel angebracht, was 49,051 Rubel mehr als im Jahr 1845 beträgt. Den größten Theil der von ihnen angebrachten Erzeugnisse tauschten sie gegen Getraide und verschie dene ihnen zum häuslichen Bedarf nöthigen Gegenstände aus. Ei niges verkauften sie auch für Geld, das sie zum Ankauf von Salz
verwendeten.“ öo
Paris, 22. April. Die Bedenken, welche der neue Gesetz⸗Entwurf Salvandy's über den mittleren oder Gymnasial⸗Unterricht dem Journal des Débats erregt, spricht das ministerielle Blatt in folgender Kritik aus: „Vor einem Monat ist bei den Pairs ein Gesetz zur Organisirung des Unterrichts in der Heilkunde übergeben worden. Vierzehn Tage später folgte ein Gesetz zur Regulirung der Unterweisung in den juristischen Grundlehren. An die Deputirten⸗Kammer sind nun zwei Gesetz⸗Entwürfe gebracht worden,
Allgemeinen Preußischen Zeitung. —*
8 89 8
Mittwoch den 2Zven April
die sich auf den Elementar⸗ und Gymnasial⸗Unterricht beziehen. Gleichzei⸗ tig erschienen im Moniteur mehrere Verordnungen, die Institution der Fakultäten und das Studien⸗Programm der Colleges modifizirend. Was giebt es in diesem Augenblick bei der Universität, was nicht aufgerüttelt und in seinem Wirken suspendirt wäre? Datirt nicht Alles von gestern, von heute, ja von morgen? Alles schwebt in der Luft: man sagt, ein mächti⸗ ger Arm halte die Dinge in der Schwebe. Es wird einem aber ganz Angst dabei: wie, wenn nun der Arm müde würde und nachließe? Wir sagen es mit tiefer Ueberzeugung, die radikale Regeneration eines ansehn
lichen Theils der öffentlichen Verwaltung erscheint uns in einem unheilvol⸗ len Licht. Wir wußten nicht, daß Alles an der Universität so verfallen sei, daß ein vollständiger Neubau erfordert werde. Wir dachten wohl, es sei, wie überall, auch bei der Universitäts⸗Einrichtung nachzuhelfen, hielten aber die Mängel keinesweges für so groß, daß sie nur durch völlige Umwandlung der Institution gehoben werden könnten. Unter den übergebenen Gesetzen befindet sich freilich ein nothwendiges, ein dringendes; wir meinen das zur Organisation des Gymnasial⸗Unterrichts, das Gesetz über die Freiheit des Unterrichts. Hier liegt eine große Frage, die endlich gelöst werden muß. Die Versprechun⸗ gen der Charte, die von den Kammern eingegangenen Verpflichtungen sind
einzuhalten. Der Gesetz⸗Entwurf ist somit nothwendig. Nur begreift Je⸗ dermann auf den ersten Blick, daß der Entwurf, als die Organisation der Universität nahe berührend, alle andere den Kammern vorgelegte Gesetz
Entwürfe im Schach halten wird. Wie wäre es thunlich, bei den Gesetzen
über die Rechts⸗ und Medizinal⸗Schulen Fragen zu entscheiden, die sich
auf die Kompetenz des Großmeisters und des Universitäts⸗Raths beziehen,
wenn noch ungewiß ist, wie das gedachte Conseil beschaffen sein wird und
welche Attributionen ihm zukommen, ja wenn seine Eristenz selbst, seine Or⸗ ganisation, seine Befugniß, noch vor der Deputirten⸗Kammer in Frage
stehen? Herr von Salvandy, indem er die Front seiner Schlachtordnung
über das Maß ausgedehnt hat, mußte sie wohl schwächen. Wir glaubten,
den Eindruck kundgeben zu sollen, den die gleichzeitige Einreichung so vieler
wichtigen Gesetzvorschläge, die uns als ein politisch wichtiges Zeichen er⸗
scheint, auf uns gemacht hat. Diesen Punkt beseitigt, kommen wir nun
auf den Gesetzvorschlag, die Freiheit des Unterrichts betreffend. Bei der
Prüfung desselben werden wir, um möglichst klar zu sein, die Bestimmun—⸗
gen, welche mehr oder weniger mit den früheren der Entwürfe von 1836,
1841 und 1844 übereinstimmen, von denen trennen, die neu oder aus der Legislatur des Kaiserreichs entnommen sind. Was unsere Meinung angeht,
so dürfen wir nicht erst sagen, daß sie in den letzten zwei Jahren sich nicht geändert hat. Wir haben 1844 die Rechte des Staats in Sachen des öffent⸗ lichen Unterrichts vertheidigt; wir werden dieselben auch nun wieder mit gleicher Beharrlichkeit, mit gewohntem Muth vertreten. Unsere Mäßigkeit soll uns nicht hindern, fest zu bleiben in Behauptung unserer Ansichten. Indem wir da⸗
her an die guten Absichten des Herrn von Salvandy glauben, müssen wir von vorn herein erklären, daß, nach unserer Ueberzeugung, der eingebrachte
Gesetz⸗Entwurf weit entfernt ist, das Problem gelöst zu haben. Dies vor⸗ ausgeschickt, müssen wir nun die hauptsächlichsten Bestimmungen anführen. Um zu unterrichten, muß man Kenntnisse haben und beweisen, daß man deren hat. Wer also eine Anstalt zum mittleren Unterricht begründen will, muß akademische Grade, d. h. Beweise seiner Fähigkeit erlangt haben. Wer wird diese Grade ertheilen? Wer wird den Titel bewilligen, der zur Uebung der Functionen eines Gymnasial⸗Lehrers berechtigt? Das Recht, derartige Zeugnisse auszustellen, soll den Fakultäten gehören. Die früheren Gesetze hatten alle dieses Recht den Fakultäten der Literatur und der Wis⸗ senschaften versagt. Der von Herrn von Salvandy eingebrachte Entwurf erhält es ihnen, wir wüßten auch nicht, wie es anders sein sollte. Es ist uns ganz erwünscht, daß der Minister in seiner Darlegung der Motive über diesen Punkt sehr entschieden sich erklärt, weil er glaubt, einen großen Kampf in den Kammern bestehen zu müssen, um begreiflich zu machen, daß nur diejenigen zu Prüfungen geeignet sind, welche die Wissenschaft, in wel⸗ cher der Kandidat examinirt werden soll, kennen und selbst lehren. Zur Unterricht⸗Ertheilung gehört, außer der Fähigkeit, auch die Moralität. In den früheren Gesetz⸗Vorschlägen wurde die Moralität durch eine Jury veri fizirt, die ihren Sitz am Haupt⸗Ort jeder Akademie haben sollte; sie war zusammenzusetzen aus Magistrats⸗Personen, Mitgliedern der allgemeinen Raths⸗Versammlungen und Mitgliedern der Universität. Dieses System gemischter Juries war dem Gesetz über den Elementar-Unterricht entlehnt. Das neue Projekt ersetzt die Juries, welche ermächtigt sein sollten, die Investitur des Unterrichts zu ertheilen, durch ein ganz eigenthümliches Verfahren. Wer bei dem Rektor der Akademie die Erklärung abgiebt, er gedenke eine Schul⸗Anstalt zu begründen, hat das Recht, diese Anstalt nach Ablauf von zwei Monaten zu eröffnen, falls nicht der Rektor vor dem akademischen Nath im Interesse der öffentlichen Sitten Opposition einlegt. Diese Oppo⸗ sition kann nach Umständen ein großes Hemmniß oder eine täuschende Bürg⸗ schaft werden. Alles hängt dabei von der Ausführung und der Auslegung ab. Das Verfahren hat das Verdienst, einfach zu sein; es kann aber auch zur Willkür ausarten. Es ist einer der Punkte des neuen Gesetzes, auf welche ganz vorzüglich Aufmerksamkeit zu richten ist. Außer den Vorstehern giebt es bei Privat⸗Unterrichts⸗Anstalten auch Lehrer in den einzelnen Fächern; die früheren Gesetz⸗Vorschläge begnügten sich, von diesen Lehrern den Titel Bakkalaureus
der allgemeinen Wissenschaften zu verlangen. Das neue Projekt führt für diese Klasse von Lehrern eine besondere Bezeichnung ein. Die Bestimmun⸗ gen, welche bei diesem Titel zur Sprache kommen, konnten ohne Anstand der Regulirung durch Königliche Verordnung vorbehalten bleiben, denn nicht Alles ist im Sinn des Gesetzes unerläßlich. So wäre das Register welches die Namen, die Anstellungen, die Aufenthalts⸗Orte der Lehrer zwei⸗ ter Ordnung nachweisen soll, eine einfache Verwaltungs⸗Regel. Um sich zu Prüfungen zum Bakkalaureat einstellen zu können, soll, nach dem neuen Vorschlag, der Kandidat ein Studien⸗Zeugniß beibringen. Die Studien⸗ Certifikate, bis zum Jahre 1837 ganz in Abnahme gekommen, wurden 1838 durch Herrn von Salvandy wieder eingeführt; er behält sie in dem neuen Gesetz⸗Vorschlag bei. Sie waren auch in dem Projekt von 1844; nur das von 1836 hatte sie weggelassen. Es ist wahr, die in dem neuen Projekt beibehaltenen Studien⸗Certifikate können fast von Jedermann aus⸗ gestellt werden: von den Familienvätern, von den Vorstehern der Institute, von den Individuen, die Pensionen halten, endlich auch von den kleinen Seminarien und den Geistlichen. Man kann den Nutzen der Certifikate bestreiten; man kann sagen, das Eramen reiche hin zum Beweis der Fähigkeit. Allein der Nutzen selbst, welcher er auch sei, begreift sich nicht mehr, sobald Jedermann Zengnisse ausstellen kann, sobald selbst die Certifikate der kleinen Seminarien zulässig sein sollen. Die Studien⸗Cer⸗ tifikate waren früher darauf berechnet, eine Schranke gegen die Zöglinge aus den Seminarien zu sein; sie erleichterten die Vollziehung der Gesetze von 1828. Sobald aber die Seminarien ihre Eleven selbst bis zum Bak kalaureat vorbereiten können, wozu dient dann noch das Studien⸗LCertifikat? Es wird zur einfachen pädagogischen Garantie, zu einer bloßen Ergänzung des Beweises der Fähigkeit, und konkurrirt sonach mit dem Erxamen. So viel über die innere Oekonomie des neuen Projekts. Wir untersuchen später die Fragen, welche es anregt, die Lösungen, welche es giebt, in Bezug auf die Freiheit des Unterrichts, den Klerus, die Universität.“
Ueber die Benutzung des Bierbrauteiges zum Brodbacken.
In Nr. 22 vom 7. Februar 1847 der Prager Zeitung ist ein Auf⸗
satz aus dem Schwä bischen Merkur über die Benutzung des Bierbrau⸗
teiges zum Brodbacken folgenden Inhaltes aufgenommen.
Der resignirte Herr Stadtrath Essig in Leonberg hat der Königlichen Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins in Stuttgart Proben von Hausbrod eingesendet, bei welchem er einen Theil des Mehls durch Bier⸗ brauteig ersetzt hat, und wodurch es ihm gelungen ist, ein wirklich schmack⸗ haftes und nahrhaftes Brod um einen bedeutend billigeren Preis, als das gemeine Hausbrod derzeit kostet, zu liefern. Dieser Bierbrauteig (Tre berteig), welcher sich bekanntlich beim Einmaischen sammt den Trebern ausscheidet und großentheils oben im Maischbottich auf den Trebern liegt, während ein kleinerer Theil davon sich auch unter dem Seihboden niederschlägt, besteht meist aus Kleber, vermischt mit etwas Bierwürze und noch unverändertem Stärkmehl, ist also seiner Zusammen setzung so wie seinem Ursprunge aus Gerste nach ganz geeignet, eben so gut als Nahrungsstoff für Menschen verwendet zu werden, wie er längst allgemein als vorzügliches Viehfutter, besonders aber zur Mastung der Ochsen gebraucht und geschätzt wird. Nach Angabe von Herrn Essig kann man ein Drittel, die Hälfte oder selbst zwei Drittel des sonst erforderlichen Mehls beim Brodbacken dadurch ersetzen. Ueber das dabei zu beobachtende Verfahren bemerkt derselbe:
„Die Masse wird etwas vorher gesalzen und gehefelt, als das andere Brod, und ist der Teig so viel als möglich reif zu machen; auch ist der⸗ selbe flüssiger, als der gewöhnliche Teig, und fleißiger zu bearbeiten.“
Diese Mittheilung bestimmte den fürstlich Paarschen Wirthschafts⸗Rath Weitlof, Versuche mit diesem Treberteig anzustellen, welche ein sehr günsti ges Resultat geliefert haben. Nach seiner Angabe erhält man, auf hiesiges
Maß reduzirt, von 1 Scheffel Gerste etwa 1,8 bis 2 Pfund oder von einem Centner etwa 2,8 bis 3 Pfund Brauteig.
Da nun im preußischen Staate jährlich 1,982,217 Centner Zollge⸗ wicht Gerste zur Brauerei benutzt werden (vergleiche Dieterici statistische⸗ Uebersicht der wichtigsten Gegenstände des Verkehrs und Verbrauchs im deutschen Zollvereine. Zweite Fortsetzung pas. 300), so lieferten diese, wenn der Brau-⸗Teig von allen Brauereien zum Brodbacken verwendet würde, doch nur 4,955,542 — 5,946,651 Pfund oder 49,555 — 59,466 Centner.
Nach einer Schätzung von Dieterici (a. a. O. pag. 267) beträgt der Verbrauch im preußischen Staate von Weizen etwa 17 —18 Millionen Scheffel und von Roggen etwa 49 — 51 Millionen Scheffel. Der Brau⸗ Teig würde daher nur eine im Verhältniß zum Bedarf außerordentlich ge ringe Menge Getraide ersetzen können. Dennoch wäre es möglich, daß bei den gegenwärtig so sehr hohen Preisen an einzelnen Stellen eine vortheil hafte Anwendung dieses Surrogats gemacht werden könnte. Auf dasselbe aufmerksam zu machen, ist der Zweck der gegenwärtigen Mittheilung möchte sie eine recht vielfältige Benutzung zur Folge haben.
Berlin, im April.
mxnEvExeuasarkaen
Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachungen.
[369] II 8
Die angckündigte fünfte Haupt-Versammlung der landwirthschaftlichen Vereine der Provinz Sachsen und der Anhaltinischen Lande, welche hier am 19ten bis 21sten k. M. Mai erfolgen sollte, ist aus erheblicher Veranlassung aufgehoben und findet da- her nicht statt
Halberstadt, den 22. April 1847.
1. 6 der Landwirthschaftliche Verein hierselbst
[411 b] Gesellschaftin Bergbau um Zink— fabrication „Stolberg.
Wir beehren uns den Herren Actionairen unserer Gesellschaft hierdurch die Anzeige zu machen, daß die gewöhnliche jährliche
- 2 . 7 8 General-Versammlung 8 Samstag, den 29. Mai d. J. in Aachen im Gasthofe zum großen Monarchen, Mor⸗ gens 10 Uhr, stattfinden wird. Aachen, den 17. April 1847. Der Verwaltun gs⸗Rath.
[428 b]
Berlin Anhaltische Eisenbahn. u der in den General⸗Versa 2 erer Ge⸗ sellschaft vom 4. Novbr. v. 8. daentenie Vigsener 8 schlossenen Umwandlung von 2500 Stüch Quit⸗ tungsbogen B. zur Riesaer Zweigbahn in 2500 Stück Berlin⸗Anhaltische Stamm⸗ Actien lit. B. ist die Allerhöchste Genehmigung nunmehr er⸗
folgt. be Ausgabe dieser 2 Actien lit. B. wird
vom 1. Mai bis 15. Juni c.
500 Stück Stamm⸗
in den Geschäftsstunden jeden Wochentages in unserer Hauptkasse (Askanischen Platz Nr. 6) 8
Auf jede vorgelegten Sechs 1 B. 3ter Einzahlung werden zurückgegeben; der 6te gen Zuzahlung von 110 Thlr. 1. Januar c. (worauf die Zinsen von zahlung seit 1. August v. J. bis ult. Dezember pr. mmit 1 ½⅔ Thlr. gutgerechnet werden) wird eine Actie lit. B. über 200 Thlr. mit Dividendenscheinen vom 1. Januar c. ab ausgehändigt.
Mit dem 15., Juni lungs⸗Geschäft geschlossen. Berlin, den 24. April 1847.
B
Beklannimachung.
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
auf die resp. Actien bis zum 1. Juli c. nach Wahl der Actionaire bei folgenden Bankhäusern, welche die Zah lungen vom 1. Mai c. ab in den Vormittagsstunden in Empfang nehmen werden, zu leisten, in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler, in Elberfeld bei Herren von der Heydt⸗Kersten u. Söhne, in Elberfeld bei Sohn und in Barmen bei Herrn Gebr. Fischer,
chehen.
Stück Quittungsbogen en 5 Stück abgestempelt und wird einbehalten und dafür ge⸗ nebst 4 % Zinsen seit 90 Thlr. Ein⸗
Bankhäuser einzureichen.
—
Stamm- haꝛ sofort zurückgegeben.
wird das Umwand⸗ der Interims⸗Quittung.
Dei hesiiom v. Cronstein, Vorsitzender.
gen in Aufrechnung gebracht. Elberfeld, den 21. April 1847. Gesellschaft.
Unter Bezugnahme auf die in unserem Gesell⸗ schafts⸗Statute §§. 11 bis 15 enthaltenen Be⸗ stimmungen fordern wir die Actionaire hierdurch
auf, die sechste na⸗
tenzahlung von
zehn Prozent
1a7oh bahn.
Die ordentliche jährliche General⸗ hier in
240, abgehalten werden.
auch die
werden können.
Herren Joh. Wichelhaus Pet. Kopenhagen, den 22. April 1847.
Gesellschaft.
Es sind bei dieser Einzahlung die über die früheren Einzahlungen von funfzig Prozent sprechenden Quit⸗ tungsbogen mit einem doppelten Verzeichnisse, auf wel⸗ chem außer den Nummern der Quittungsbogen auch der gesammte Betrag der mit denselben eingehenden Zah⸗ lungen zu vermerken ist, bei einem der vorbenannten Eines von diesen Verzeich⸗ nissen wird, mit der Empfangs⸗Bescheinigung des Bank⸗ hauses versehen, als Interims⸗Quittung dem Actionair Die Rückgabe der Quittungsbo⸗ gen selbst erfolgt, nachdem auf jedem derselben über die neue Einzahlung quittirt sein wird, gegen Retradition
Die auf die bisher gezahlten 50 Prozent fallenden Zinsen seit dem letzten Einzahlungstage, 1. März c., werden gemäß §. 18 des Statuts zu vier Prozent mit zwanzig Silbergroschen bei jedem Quittungsbo⸗ n2 2 Die Verzinsung der ge⸗ genwärtigen Einzahlung beginnt vom 1. Juli c. ab.
Die Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn
T der Stadt am Montag den 31. Mai d. J., um 6 Uhr Nachmittags, im Vorsaal des höchsten Ge⸗
richts in Prinzens Palais, Friedriksholms Kanal Nr.
Eine Woche vor der General⸗Versammluug wird auf dem Haupt⸗Büreau der Gesellschaft auf Glacieholm, dem Bahnhofe gegenüber, ein Verzeichniß derjenigen Sachen, welche vorkommen werden, zugleich mit den iud dazu gehörigen Dokumenten, hingelegt werden, so wie ind: 88 zu geh gen Gebrauch bei hing Pahlen gedruckten 1 Person exel. Bett I. Kajüte Thlr. 2.15 Sgr., Actionair⸗Listen auf dem genannten Büreau abgeholt
Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn-
Fersammlung wird
Dampsschifffahrt
zwischen Snng.
M ag de⸗ burg
Monat April a. c.
Abfahrt mit Passagieren und Gütern
„ — von Magdeburg: von Hamburg: jeden Sonntag, jeden Montag, 9
Dienstag, Nachn. Mittwoch, — Donnerstag .“ Sonnabend, (0 Uhr. Schleppschiffe: . jeden Sonntag u. Donnerstag, jeden Sonntag u. Mittwoch. Die Passage⸗Preise, neuerdings ermäßigt, sind; 1 Person von Magdeburg nach Hamburg excl. Bett 1 z. II. Kaj. Thlr. 3.
an 27 ᷣ᷑ A 8A.ꝓ2N70 8 Kaj. T 11 U eeländif che Eisen⸗ 1 -K Täe e .b nach Magdeburg excl. Bett
J. Kaj. Thlr. 3 ½. II. Kaj. Thlr. 2. 8 1 Person von Magdeburg nach Hamburg und zurück 3 oder vice versa ercl. Bett J. Kaj. Thlr. 6. II. Kaj. Thlr. 3 ⅜.
Die Passagier⸗Dampfschiffe treffen am Tage des Ab⸗ gangs von Magdeburg Abends in Wittenberge ein und bieten den des Nachmittags von Berlin per Eisen⸗ bahn abgegangenen Reisenden Gelegenheit dar, die Reise von Wittenberge noch am Abend fortzusetzen und in Hamburg bei guter Zeit am anderen Morgen einzutreffen. Die Passage⸗Preise von Wittenberge nach Seree-
II. Kajüte Thlr. 1. 15 Sgr. Die Dire ction der vereint. Hamburg⸗Magdeburger Dampsschifffahrts⸗ Compagnie. Holtzapfel,